BGBl. 2017 I S. 1074 · Änderung · Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze

Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
Inkrafttreten: 2017-08-15 (Artikel 1 §21 Absatz 2 Satz 3 bis 5); 2017-05-16 (Rest des Gesetzes); Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Artikel 4 Absatz 2 und 3)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2017-05-15

BGBl-Id: bgbl1-2017-26-3
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2017-05-15 12:00:00 +00:00
parent 97b43b2309
commit 618cb3402a
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# ATG — 2017-02-02
# ATG — 2017-05-15
- **Titel:** Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
- **Titel:** Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 114
- **Inkrafttreten:** ? (an dem Tag, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder verbindlich mitteilt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/5#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz richtet einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung ein und regelt die Verantwortung für die Kosten der Entsorgung radioaktiver Abfälle.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1074
- **Inkrafttreten:** 2017-08-15 (Artikel 1 §21 Absatz 2 Satz 3 bis 5); 2017-05-16 (Rest des Gesetzes); Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Artikel 4 Absatz 2 und 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/26#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Suche und Auswahl eines Standorts für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland, wobei die Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet werden soll. Es enthält auch Änderungen an anderen Gesetzen und Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 2d Nummer 5: Einfügung der Wörter 'nach Maßgabe der hierzu erlassenen Rechtsvorschriften einschließlich des Entsorgungsfondsgesetzes'
- § 7 Absatz 3: Einfügung von zwei neuen Sätzen, die Vorschriften für die Stilllegung und Abbaupflicht von Anlagen enthalten
- § 9a Absatz 1 Satz 1: Ersetzung des Punkts am Ende durch ein Semikolon und Hinzufügung eines Halbsatzes
- § 9a Absatz 1a Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der Vorschriften für die Abgabe von bestrahlten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen enthält
- § 9a Absatz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Unberührtheit von § 2 des Entsorgungsübergangsgesetzes bestätigt
- § 9a Absatz 2a: Einfügung eines neuen Satzes, der die Möglichkeit der Abgabe von radioaktiven Abfällen an den vom Bund beauftragten Dritten bestätigt
- § 21b Absatz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Unberührtheit von § 1 des Entsorgungsübergangsgesetzes bestätigt
- § 3A Abs. 6: Neuer Absatz zur Genehmigung zur Ausfuhr von bestrahlten Brennelementen
- § 9a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Hinzufügung eines Halbsatzes
- § 9d Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Verweisstelle im Standortauswahlgesetz
- § 9g Abs. 4: Ersetzung der zuständigen Behörde durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
- § 58 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung der Verweisstelle im Standortauswahlgesetz
## Wortlaut

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- **2016-07-29** · BGBl. 2016 I S. 1843 — Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
- **2016-12-30** · BGBl. 2016 I S. 3451 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes)
- **2017-02-02** · BGBl. 2017 I S. 114 — Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
- **2017-05-15** · BGBl. 2017 I S. 1074 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 2d Nummer 5: Einfügung der Wörter 'nach Maßgabe der hierzu erlassenen Rechtsvorschriften einschließlich des Entsorgungsfondsgesetzes'
- § 7 Absatz 3: Einfügung von zwei neuen Sätzen, die Vorschriften für die Stilllegung und Abbaupflicht von Anlagen enthalten
- § 9a Absatz 1 Satz 1: Ersetzung des Punkts am Ende durch ein Semikolon und Hinzufügung eines Halbsatzes
- § 9a Absatz 1a Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der Vorschriften für die Abgabe von bestrahlten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen enthält
- § 9a Absatz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Unberührtheit von § 2 des Entsorgungsübergangsgesetzes bestätigt
- § 9a Absatz 2a: Einfügung eines neuen Satzes, der die Möglichkeit der Abgabe von radioaktiven Abfällen an den vom Bund beauftragten Dritten bestätigt
- § 21b Absatz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Unberührtheit von § 1 des Entsorgungsübergangsgesetzes bestätigt
- § 3A Abs. 6: Neuer Absatz zur Genehmigung zur Ausfuhr von bestrahlten Brennelementen
- § 9a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Hinzufügung eines Halbsatzes
- § 9d Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Verweisstelle im Standortauswahlgesetz
- § 9g Abs. 4: Ersetzung der zuständigen Behörde durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
- § 58 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung der Verweisstelle im Standortauswahlgesetz

7
atg/§3A.md Normal file
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# § 3A
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 3A Abs. 6: Neuer Absatz zur Genehmigung zur Ausfuhr von bestrahlten Brennelementen

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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-07-29 — Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1843
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 58: Verschiedene Änderungen in Absätzen 6, 7, 8 und 9
§ 58 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung der Verweisstelle im Standortauswahlgesetz

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# § 9a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-02-02 — Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 114
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 9a Absatz 1 Satz 1: Ersetzung des Punkts am Ende durch ein Semikolon und Hinzufügung eines Halbsatzes
§ 9a Absatz 1a Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes, der Vorschriften für die Abgabe von bestrahlten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen enthält
§ 9a Absatz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Unberührtheit von § 2 des Entsorgungsübergangsgesetzes bestätigt
§ 9a Absatz 2a: Einfügung eines neuen Satzes, der die Möglichkeit der Abgabe von radioaktiven Abfällen an den vom Bund beauftragten Dritten bestätigt
§ 9a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Hinzufügung eines Halbsatzes

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# § 9d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-26 — Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz StandAG)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2553
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 9d Abs. 2 Satz 1: Ergänzung zur Offenhaltung von Informationen.
§ 9d Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Verweisstelle im Standortauswahlgesetz

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# § 9g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-04-14 — Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 694
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 9g: Einführung eines neuen Abschnitts, der die Veränderungssperre für Planungen und Standorterkundungen regelt.
§ 9g Abs. 4: Ersetzung der zuständigen Behörde durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

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# ATOMRECHTLICHE-ABFALLVERBRINGUNGSORDNUNG — 2017-05-15
- **Titel:** Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1074
- **Inkrafttreten:** 2017-08-15 (Artikel 1 §21 Absatz 2 Satz 3 bis 5); 2017-05-16 (Rest des Gesetzes); Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Artikel 4 Absatz 2 und 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/26#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Suche und Auswahl eines Standorts für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland, wobei die Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet werden soll. Es enthält auch Änderungen an anderen Gesetzen und Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'sowie Absatz 6' nach 'und 3'
- § 1: Ersetzung von '§2 1' durch '§2 8'
- § 1a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Kapitel' durch 'Teil'
- Anlage 3, Nummer 1.15: Neufassung von Nummer 1.15 in der Anlage 3
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2017-05-15** · BGBl. 2017 I S. 1074 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'sowie Absatz 6' nach 'und 3'
- § 1: Ersetzung von '§2 1' durch '§2 8'
- § 1a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Kapitel' durch 'Teil'
- Anlage 3, Nummer 1.15: Neufassung von Nummer 1.15 in der Anlage 3

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 1: Ersetzung von '§2 1' durch '§2 8'

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 1a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Kapitel' durch 'Teil'

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 5 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'sowie Absatz 6' nach 'und 3'

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# ENDLAGERVLV — 2017-02-02
# ENDLAGERVLV — 2017-05-15
- **Titel:** Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
- **Titel:** Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 114
- **Inkrafttreten:** ? (an dem Tag, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder verbindlich mitteilt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/5#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz richtet einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung ein und regelt die Verantwortung für die Kosten der Entsorgung radioaktiver Abfälle.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1074
- **Inkrafttreten:** 2017-08-15 (Artikel 1 §21 Absatz 2 Satz 3 bis 5); 2017-05-16 (Rest des Gesetzes); Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Artikel 4 Absatz 2 und 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/26#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Suche und Auswahl eines Standorts für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland, wobei die Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet werden soll. Es enthält auch Änderungen an anderen Gesetzen und Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1: Neuer Satz zur Vorausleistungspflicht des Fonds für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
- § 6 Abs. 4: Neuer Absatz zur Vorausleistungspflicht des Fonds für den zu verteilenden Aufwand nach Absatz 3
- § 1: Ersetzung von „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ durch „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- § 4 Abs. 2: Einfügung von „vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit und dem Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes“ nach dem Wort „ist“
- § 6 Abs. 2: Ersetzung von „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ durch „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
## Wortlaut

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@@ -7,3 +7,4 @@
- **2004-07-09** · BGBl. 2004 I S. 1476 — Dritte Verordnung zur Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung
- **2016-07-29** · BGBl. 2016 I S. 1843 — Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
- **2017-02-02** · BGBl. 2017 I S. 114 — Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
- **2017-05-15** · BGBl. 2017 I S. 1074 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze

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@@ -1,4 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1: Neuer Satz zur Vorausleistungspflicht des Fonds für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
- § 6 Abs. 4: Neuer Absatz zur Vorausleistungspflicht des Fonds für den zu verteilenden Aufwand nach Absatz 3
- § 1: Ersetzung von „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ durch „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
- § 4 Abs. 2: Einfügung von „vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit und dem Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes“ nach dem Wort „ist“
- § 6 Abs. 2: Ersetzung von „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ durch „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-07-29 — Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1843
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 1: Ersetzung von „Bundesamt für Strahlenschutz“ durch „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“
§ 1: Ersetzung von „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ durch „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-07-29 — Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1843
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 4 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der eine Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfergesellschaft sowie die Genehmigung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorschreibt
§ 4 Abs. 2: Einfügung von „vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit und dem Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes“ nach dem Wort „ist“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-02-02 — Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 114
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 6 Abs. 4: Neuer Absatz zur Vorausleistungspflicht des Fonds für den zu verteilenden Aufwand nach Absatz 3
§ 6 Abs. 2: Ersetzung von „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ durch „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“

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@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ZUR-FORTENTWICKLUNG-DES-GESETZES-ZUR-SUCHE-UND — 2017-05-15
- **Titel:** Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1074
- **Inkrafttreten:** 2017-08-15 (Artikel 1 §21 Absatz 2 Satz 3 bis 5); 2017-05-16 (Rest des Gesetzes); Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Artikel 4 Absatz 2 und 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/26#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Suche und Auswahl eines Standorts für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland, wobei die Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet werden soll. Es enthält auch Änderungen an anderen Gesetzen und Verordnungen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2017-05-15** · BGBl. 2017 I S. 1074 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -0,0 +1,75 @@
# GESETZ-ZUR-SUCHE-UND-AUSWAHL-EINES-STANDORTES-FÜR-EIN — 2017-05-15
- **Titel:** Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1074
- **Inkrafttreten:** 2017-08-15 (Artikel 1 §21 Absatz 2 Satz 3 bis 5); 2017-05-16 (Rest des Gesetzes); Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Artikel 4 Absatz 2 und 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/26#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Suche und Auswahl eines Standorts für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland, wobei die Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet werden soll. Es enthält auch Änderungen an anderen Gesetzen und Verordnungen.
## Betroffene Stellen
- § 7: Neue Vorschriften für das Stellungnahmeverfahren und die Erörterungstermine
- § 8: Neue Vorschriften für das Nationale Begleitgremium
- § 9: Neue Vorschriften für die Fachkonferenz Teilgebiete
- § 10: Neue Vorschriften für die Regionalkonferenzen
- § 11: Neue Vorschriften für die Fachkonferenz Rat der Regionen
- § 19: Neue Vorschriften für den abschließenden Standortvergleich und den Standortvorschlag, einschließlich der Prüfung durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit.
- § 20: Neue Vorschriften für die Standortentscheidung, einschließlich der Vorlage an den Bundestag und Bundesrat und der Verbindlichkeit für das Genehmigungsverfahren.
- § 21: Neue Vorschriften zur Sicherung von Gebieten, die als Endlagerstandort in Betracht kommen, vor Veränderungen, die ihre Eignung beeinträchtigen könnten.
- § 22: Neue Vorschriften für die Ausschlusskriterien, die ein Gebiet als Endlagerstandort ungeeignet machen.
- § 22 Abs. 2: Neufassung des Kriteriums für die Ausschlusskriterien
- § 22 Abs. 3: Neufassung der Bestimmungen zur Anwendung des Kriteriums für die Ausschlusskriterien
- § 23: Neufassung der Mindestanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
- § 24: Neufassung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien
- § 25: Neufassung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien
- § 26: Neufassung der Sicherheitsanforderungen
- Anlage 10 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse eingeführt.
- Anlage 11 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge eingeführt.
- Anlage 12 (zu § 25): Neue Anlage mit planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien eingeführt.
- Anlage 1 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung des Transports radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen im einschlusswirksamen Gebirgsbereich
- Anlage 2 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper
- Anlage 3 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit
- Anlage 4 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung der langfristigen Stabilität der günstigen Verhältnisse
- Anlage 5 (zu § 24a Abs. 4): Neue Anlage zur Bewertung der günstigen gebirgsmechanischen Eigenschaften
- Anlage 6 (zu § 24a Abs. 4): Neue Anlage zur Bewertung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten
- Anlage 7 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung der Gasbildung
- Anlage 8 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung der Temperaturverträglichkeit
- Anlage 9 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung des Rückhaltevermögens im einschlusswirksamen Gebirgsbereich
- § 27: Neue Vorschriften für die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen
- § 28: Neue Vorschriften für die Umlage der Kosten des Standortauswahlverfahrens
- § 29: Neue Vorschriften für die Umlagepflichtigen und den Umlagebetrag
- § 30: Neue Vorschriften für die Jahresrechnung und Ermittlung der umlagefähigen Kosten
- § 31: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Umlagebetrages
- § 32: Neue Vorschriften für die Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit
- § 33: Neue Vorschriften für die Umlagevorauszahlungen
- § 34: Neue Vorschriften für die Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung
- § 35: Neue Vorschriften für den Säumniszuschlag
- § 36: Neue Vorschriften für den Salzstock Gorleben im Standortauswahlverfahren
- § 37: Neue Übergangsvorschriften
- § 38: Neue Vorschriften für die Dokumentation und Verordnungsermächtigung
- § 13 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Ermittlung von Teilgebieten für die Standortauswahl
- § 13 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Veröffentlichung des Zwischenberichts über die Ermittlung von Teilgebieten
- § 14 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung
- § 14 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags für die übertägige Erkundung
- § 14 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Festlegung der standortbezogenen Erkundungsprogramme
- § 15 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Prüfung des Vorschlags für die übertägige Erkundung
- § 15 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags an das Bundesministerium
- § 15 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Bestimmung der übertägig zu erkundenden Standortregionen durch Bundesgesetz
- § 15 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Prüfung und Festlegung der standortbezogenen Erkundungsprogramme
- § 16 Abs. 1: Neue Vorschriften zur übertägigen Erkundung und Durchführung weiterentwickelter vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen
- § 16 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermittlung günstiger Standorte für die untertägige Erkundung
- § 16 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags für die untertägige Erkundung
- § 16 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Festlegung der Erkundungsprogramme und Prüfkriterien
- § 17 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Prüfung des Vorschlags für die untertägige Erkundung
- § 17 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags an das Bundesministerium
- § 17 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung des Standortauswahlverfahrens
- § 17 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Prüfung und Festlegung der Erkundungsprogramme und Prüfkriterien
- § 18 Abs. 1: Neue Vorschriften zur untertägigen Erkundung und Durchführung umfassender vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen
- § 18 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermittlung geeigneter Standorte für das Endlager
- § 18 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Standortvorschlags und Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2017-05-15** · BGBl. 2017 I S. 1074 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 7: Neue Vorschriften für das Stellungnahmeverfahren und die Erörterungstermine
- § 8: Neue Vorschriften für das Nationale Begleitgremium
- § 9: Neue Vorschriften für die Fachkonferenz Teilgebiete
- § 10: Neue Vorschriften für die Regionalkonferenzen
- § 11: Neue Vorschriften für die Fachkonferenz Rat der Regionen
- § 19: Neue Vorschriften für den abschließenden Standortvergleich und den Standortvorschlag, einschließlich der Prüfung durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit.
- § 20: Neue Vorschriften für die Standortentscheidung, einschließlich der Vorlage an den Bundestag und Bundesrat und der Verbindlichkeit für das Genehmigungsverfahren.
- § 21: Neue Vorschriften zur Sicherung von Gebieten, die als Endlagerstandort in Betracht kommen, vor Veränderungen, die ihre Eignung beeinträchtigen könnten.
- § 22: Neue Vorschriften für die Ausschlusskriterien, die ein Gebiet als Endlagerstandort ungeeignet machen.
- § 22 Abs. 2: Neufassung des Kriteriums für die Ausschlusskriterien
- § 22 Abs. 3: Neufassung der Bestimmungen zur Anwendung des Kriteriums für die Ausschlusskriterien
- § 23: Neufassung der Mindestanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
- § 24: Neufassung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien
- § 25: Neufassung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien
- § 26: Neufassung der Sicherheitsanforderungen
- Anlage 10 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse eingeführt.
- Anlage 11 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge eingeführt.
- Anlage 12 (zu § 25): Neue Anlage mit planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien eingeführt.
- Anlage 1 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung des Transports radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen im einschlusswirksamen Gebirgsbereich
- Anlage 2 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper
- Anlage 3 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit
- Anlage 4 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung der langfristigen Stabilität der günstigen Verhältnisse
- Anlage 5 (zu § 24a Abs. 4): Neue Anlage zur Bewertung der günstigen gebirgsmechanischen Eigenschaften
- Anlage 6 (zu § 24a Abs. 4): Neue Anlage zur Bewertung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten
- Anlage 7 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung der Gasbildung
- Anlage 8 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung der Temperaturverträglichkeit
- Anlage 9 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung des Rückhaltevermögens im einschlusswirksamen Gebirgsbereich
- § 27: Neue Vorschriften für die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen
- § 28: Neue Vorschriften für die Umlage der Kosten des Standortauswahlverfahrens
- § 29: Neue Vorschriften für die Umlagepflichtigen und den Umlagebetrag
- § 30: Neue Vorschriften für die Jahresrechnung und Ermittlung der umlagefähigen Kosten
- § 31: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Umlagebetrages
- § 32: Neue Vorschriften für die Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit
- § 33: Neue Vorschriften für die Umlagevorauszahlungen
- § 34: Neue Vorschriften für die Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung
- § 35: Neue Vorschriften für den Säumniszuschlag
- § 36: Neue Vorschriften für den Salzstock Gorleben im Standortauswahlverfahren
- § 37: Neue Übergangsvorschriften
- § 38: Neue Vorschriften für die Dokumentation und Verordnungsermächtigung
- § 13 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Ermittlung von Teilgebieten für die Standortauswahl
- § 13 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Veröffentlichung des Zwischenberichts über die Ermittlung von Teilgebieten
- § 14 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung
- § 14 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags für die übertägige Erkundung
- § 14 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Festlegung der standortbezogenen Erkundungsprogramme
- § 15 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Prüfung des Vorschlags für die übertägige Erkundung
- § 15 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags an das Bundesministerium
- § 15 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Bestimmung der übertägig zu erkundenden Standortregionen durch Bundesgesetz
- § 15 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Prüfung und Festlegung der standortbezogenen Erkundungsprogramme
- § 16 Abs. 1: Neue Vorschriften zur übertägigen Erkundung und Durchführung weiterentwickelter vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen
- § 16 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermittlung günstiger Standorte für die untertägige Erkundung
- § 16 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags für die untertägige Erkundung
- § 16 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Festlegung der Erkundungsprogramme und Prüfkriterien
- § 17 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Prüfung des Vorschlags für die untertägige Erkundung
- § 17 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags an das Bundesministerium
- § 17 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung des Standortauswahlverfahrens
- § 17 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Prüfung und Festlegung der Erkundungsprogramme und Prüfkriterien
- § 18 Abs. 1: Neue Vorschriften zur untertägigen Erkundung und Durchführung umfassender vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen
- § 18 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermittlung geeigneter Standorte für das Endlager
- § 18 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Standortvorschlags und Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 10: Neue Vorschriften für die Regionalkonferenzen

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 11: Neue Vorschriften für die Fachkonferenz Rat der Regionen

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 13 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Ermittlung von Teilgebieten für die Standortauswahl
§ 13 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Veröffentlichung des Zwischenberichts über die Ermittlung von Teilgebieten

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 14 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung
§ 14 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags für die übertägige Erkundung
§ 14 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Festlegung der standortbezogenen Erkundungsprogramme

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 15 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Prüfung des Vorschlags für die übertägige Erkundung
§ 15 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags an das Bundesministerium
§ 15 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Bestimmung der übertägig zu erkundenden Standortregionen durch Bundesgesetz
§ 15 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Prüfung und Festlegung der standortbezogenen Erkundungsprogramme

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 16 Abs. 1: Neue Vorschriften zur übertägigen Erkundung und Durchführung weiterentwickelter vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen
§ 16 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermittlung günstiger Standorte für die untertägige Erkundung
§ 16 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags für die untertägige Erkundung
§ 16 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Festlegung der Erkundungsprogramme und Prüfkriterien

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 17 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Prüfung des Vorschlags für die untertägige Erkundung
§ 17 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Vorschlags an das Bundesministerium
§ 17 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung des Standortauswahlverfahrens
§ 17 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Prüfung und Festlegung der Erkundungsprogramme und Prüfkriterien

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 18 Abs. 1: Neue Vorschriften zur untertägigen Erkundung und Durchführung umfassender vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen
§ 18 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermittlung geeigneter Standorte für das Endlager
§ 18 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Übermittlung des Standortvorschlags und Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 19: Neue Vorschriften für den abschließenden Standortvergleich und den Standortvorschlag, einschließlich der Prüfung durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit.

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 20: Neue Vorschriften für die Standortentscheidung, einschließlich der Vorlage an den Bundestag und Bundesrat und der Verbindlichkeit für das Genehmigungsverfahren.

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 21: Neue Vorschriften zur Sicherung von Gebieten, die als Endlagerstandort in Betracht kommen, vor Veränderungen, die ihre Eignung beeinträchtigen könnten.

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 22: Neue Vorschriften für die Ausschlusskriterien, die ein Gebiet als Endlagerstandort ungeeignet machen.
§ 22 Abs. 2: Neufassung des Kriteriums für die Ausschlusskriterien
§ 22 Abs. 3: Neufassung der Bestimmungen zur Anwendung des Kriteriums für die Ausschlusskriterien

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 23: Neufassung der Mindestanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 24: Neufassung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien

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# § 24a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
Anlage 10 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse eingeführt.
Anlage 11 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge eingeführt.
Anlage 1 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung des Transports radioaktiver Stoffe durch Grundwasserbewegungen im einschlusswirksamen Gebirgsbereich
Anlage 2 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper
Anlage 3 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit
Anlage 4 (zu § 24a Abs. 3): Neue Anlage zur Bewertung der langfristigen Stabilität der günstigen Verhältnisse
Anlage 5 (zu § 24a Abs. 4): Neue Anlage zur Bewertung der günstigen gebirgsmechanischen Eigenschaften
Anlage 6 (zu § 24a Abs. 4): Neue Anlage zur Bewertung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten
Anlage 7 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung der Gasbildung
Anlage 8 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung der Temperaturverträglichkeit
Anlage 9 (zu § 24a Abs. 5): Neue Anlage zur Bewertung des Rückhaltevermögens im einschlusswirksamen Gebirgsbereich

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 25: Neufassung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien
Anlage 12 (zu § 25): Neue Anlage mit planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien eingeführt.

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 26: Neufassung der Sicherheitsanforderungen

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 27: Neue Vorschriften für die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 28: Neue Vorschriften für die Umlage der Kosten des Standortauswahlverfahrens

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 29: Neue Vorschriften für die Umlagepflichtigen und den Umlagebetrag

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 30: Neue Vorschriften für die Jahresrechnung und Ermittlung der umlagefähigen Kosten

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 31: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Umlagebetrages

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 32: Neue Vorschriften für die Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 33: Neue Vorschriften für die Umlagevorauszahlungen

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 34: Neue Vorschriften für die Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 35: Neue Vorschriften für den Säumniszuschlag

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# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 36: Neue Vorschriften für den Salzstock Gorleben im Standortauswahlverfahren

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 37: Neue Übergangsvorschriften

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# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 38: Neue Vorschriften für die Dokumentation und Verordnungsermächtigung

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 7: Neue Vorschriften für das Stellungnahmeverfahren und die Erörterungstermine

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 8: Neue Vorschriften für das Nationale Begleitgremium

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-15 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1074
§ 9: Neue Vorschriften für die Fachkonferenz Teilgebiete

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# STANDAG — 2013-07-26
# STANDAG — 2017-05-15
- **Titel:** Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz StandAG)
- **Titel:** Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2553
- **Inkrafttreten:** 2013-07-27 (Artikel 1 §§ 3 bis 5 und §§ 21 bis 30, Artikel 2 Nummer 2, 4, 6 und 9 bis 11, Artikel 4 sowie Artikel 5 Absatz 1); 2014-01-01 (Restliches Gesetz)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/41#page=17
- **Kurz:** Das Gesetz legt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Suche und Auswahl eines Standorts für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle fest. Es schließt eine Kommission ein und setzt Fristen für die Standortauswahl.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1074
- **Inkrafttreten:** 2017-08-15 (Artikel 1 §21 Absatz 2 Satz 3 bis 5); 2017-05-16 (Rest des Gesetzes); Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Artikel 4 Absatz 2 und 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/26#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Suche und Auswahl eines Standorts für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland, wobei die Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet werden soll. Es enthält auch Änderungen an anderen Gesetzen und Verordnungen.
## Betroffene Stellen

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# Verlauf
- **2013-07-26** · BGBl. 2013 I S. 2553 — Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz StandAG)
- **2017-05-15** · BGBl. 2017 I S. 1074 — Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze

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# BGBl. 2017 I S. 1074
- **Titel:** Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1074
- **Verkündung:** 2017-05-15
- **Inkrafttreten:** 2017-08-15 (Artikel 1 §21 Absatz 2 Satz 3 bis 5); 2017-05-16 (Rest des Gesetzes); Datum des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Artikel 4 Absatz 2 und 3)
- **Ausfertigung:** 2017-05-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/26#page=10
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** STANDAG, GESETZ-ZUR-SUCHE-UND-AUSWAHL-EINES-STANDORTES-FÜR-EIN, GESETZ-ZUR-FORTENTWICKLUNG-DES-GESETZES-ZUR-SUCHE-UND, ENDLAGERVLV, ATG, ATOMRECHTLICHE-ABFALLVERBRINGUNGSORDNUNG
## Kurz
Das Gesetz regelt die Suche und Auswahl eines Standorts für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland, wobei die Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet werden soll. Es enthält auch Änderungen an anderen Gesetzen und Verordnungen.