BGBl. 1972 I S. 1593 · Neubekanntmachung · Neufassung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh

Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1593
Inkrafttreten: 1972-09-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 1972-09-01

BGBl-Id: bgbl1-1972-93-1
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# KLAUENTIERE-EINFUHRVERORDNUNG — 1972-07-15
# KLAUENTIERE-EINFUHRVERORDNUNG — 1972-09-01
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1185
- **Inkrafttreten:** 1972-07-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/67#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Regelungen für die Einfuhr und Durchfuhr von Klauentieren und deren Produkten, insbesondere durch Ergänzung von Anforderungen an Gesundheitsbescheinigungen.
- **Titel:** Neufassung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1593
- **Inkrafttreten:** 1972-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/93#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Einfuhr und Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh, um Tierseuchen zu verhindern.
## Betroffene Stellen
- Überschrift: Kurzbezeichnung 'Klauentiere-Einfuhrverordnung' hinzugefügt
- § 2: Satz 2 hinzugefügt: 'Gesundheitsbescheinigungen dürfen nur aus einem einzigen Blatt bestehen.'
- § 3 Abs. 2: Punkt durch Komma ersetzt und zusätzliche Bedingungen für Zucht- und Nutzrinder hinzugefügt
- § 3 Abs. 3: Neue Fassung für die Genehmigung bei Durchfuhr von lebenden Hausrindern und Hausschweinen aus EU-Mitgliedstaaten
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für den Fall der Durchfuhr bei Anlandung im Seeschiffsverkehr und Zwischenlandung im Luftverkehr
- § 4 Abs. 2: Einfügung von 'oder Durchfuhr', Anpassungen in Nummer 2 und neue Nummer 3 hinzugefügt
- § 4 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 5 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von 'fernmündlich, fernschriftlich oder telegrafisch'
- § 5 Abs. 5 Satz 2: Neue Fassung für die Anzeige des Eintreffens der Tiere am Bestimmungsort
- § 6 Abs. 2 Nr. 1: Worte 'die von der zuständigen Behörde besonders genehmigt sind,' gestrichen
- § 7 Abs. 2 Nr. 1: Wort 'Großbritannien' gestrichen und 'Vereinigtes Königreich' hinzugefügt
- § 7 Abs. 2 Nr. 2: Neue Fassung für die amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- § 7 Abs. 2 Nr. 3: Semikolon gestrichen und zusätzliche Länder hinzugefügt
- § 7 Abs. 3 Nr. 1: Wort 'Behältern' durch 'Behältnissen' ersetzt und neue Bedingung für Fleisch hinzugefügt
- § 7 Abs. 3 Nr. 3: Neue Fassung für vollkommen trockene oder durchgesalzene Därme, Harnblasen und seröse Häute
- § 7 Abs. 3 Nr. 4: Neue Fassung für die Verpflegung der Reisenden und Ubersiedlungsgut
- § 7 Abs. 4: Einfügung von 'in Reiseomnibussen'
- § 12 Abs. 1 Nr. 1: Worte 'ausgenommen Milch und Milcherzeugnissen,' gestrichen
- § 12 Abs. 2: Neue Fassung für die Genehmigung von Milch und Milcherzeugnissen
- § 12 Abs. 3: Einfügung von 'sowie für Milch und Milcherzeugnisse'
- § 14 Abs. 2: Neue Fassung für die Genehmigung von Rauhfutter und Stroh
- § 15 Abs. 3: Neue Fassung für die Abfertigung bei Einfuhr von Zuchttieren und Zoologischen Gärten
- Anlagen I und II: Anlagen I und II durch Anlagen 1 bis 3 ersetzt
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1972-07-15** · BGBl. 1972 I S. 1185 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh
- **1972-09-01** · BGBl. 1972 I S. 1593 — Neufassung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh

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# Stellen dieser Station
- Überschrift: Kurzbezeichnung 'Klauentiere-Einfuhrverordnung' hinzugefügt
- § 2: Satz 2 hinzugefügt: 'Gesundheitsbescheinigungen dürfen nur aus einem einzigen Blatt bestehen.'
- § 3 Abs. 2: Punkt durch Komma ersetzt und zusätzliche Bedingungen für Zucht- und Nutzrinder hinzugefügt
- § 3 Abs. 3: Neue Fassung für die Genehmigung bei Durchfuhr von lebenden Hausrindern und Hausschweinen aus EU-Mitgliedstaaten
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für den Fall der Durchfuhr bei Anlandung im Seeschiffsverkehr und Zwischenlandung im Luftverkehr
- § 4 Abs. 2: Einfügung von 'oder Durchfuhr', Anpassungen in Nummer 2 und neue Nummer 3 hinzugefügt
- § 4 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 5 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von 'fernmündlich, fernschriftlich oder telegrafisch'
- § 5 Abs. 5 Satz 2: Neue Fassung für die Anzeige des Eintreffens der Tiere am Bestimmungsort
- § 6 Abs. 2 Nr. 1: Worte 'die von der zuständigen Behörde besonders genehmigt sind,' gestrichen
- § 7 Abs. 2 Nr. 1: Wort 'Großbritannien' gestrichen und 'Vereinigtes Königreich' hinzugefügt
- § 7 Abs. 2 Nr. 2: Neue Fassung für die amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- § 7 Abs. 2 Nr. 3: Semikolon gestrichen und zusätzliche Länder hinzugefügt
- § 7 Abs. 3 Nr. 1: Wort 'Behältern' durch 'Behältnissen' ersetzt und neue Bedingung für Fleisch hinzugefügt
- § 7 Abs. 3 Nr. 3: Neue Fassung für vollkommen trockene oder durchgesalzene Därme, Harnblasen und seröse Häute
- § 7 Abs. 3 Nr. 4: Neue Fassung für die Verpflegung der Reisenden und Ubersiedlungsgut
- § 7 Abs. 4: Einfügung von 'in Reiseomnibussen'
- § 12 Abs. 1 Nr. 1: Worte 'ausgenommen Milch und Milcherzeugnissen,' gestrichen
- § 12 Abs. 2: Neue Fassung für die Genehmigung von Milch und Milcherzeugnissen
- § 12 Abs. 3: Einfügung von 'sowie für Milch und Milcherzeugnisse'
- § 14 Abs. 2: Neue Fassung für die Genehmigung von Rauhfutter und Stroh
- § 15 Abs. 3: Neue Fassung für die Abfertigung bei Einfuhr von Zuchttieren und Zoologischen Gärten
- Anlagen I und II: Anlagen I und II durch Anlagen 1 bis 3 ersetzt

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# BGBl. 1972 I S. 1593
- **Titel:** Neufassung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1593
- **Verkündung:** 1972-09-01
- **Inkrafttreten:** 1972-09-01
- **Ausfertigung:** 1972-08-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/93#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ÜBER-DIE-EINFUHR-UND-DIE-DURCHFUHR-VON, KLAUENTIERE-EINFUHRVERORDNUNG
## Kurz
Die Verordnung regelt die Einfuhr und Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh, um Tierseuchen zu verhindern.

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# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-EINFUHR-UND-DIE-DURCHFUHR-VON — 1972-07-15
# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-EINFUHR-UND-DIE-DURCHFUHR-VON — 1972-09-01
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1185
- **Inkrafttreten:** 1972-07-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/67#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Regelungen für die Einfuhr und Durchfuhr von Klauentieren und deren Produkten, insbesondere durch Ergänzung von Anforderungen an Gesundheitsbescheinigungen.
- **Titel:** Neufassung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1593
- **Inkrafttreten:** 1972-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/93#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Einfuhr und Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh, um Tierseuchen zu verhindern.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 2: Neue Formulare für Gesundheitsbescheinigungen für den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EWG für Zucht- und Nutzrinder, Schlachtrinder, Zucht- und Nutzschweine und Schlachtschweine eingeführt.
- Anhang 1: Änderungen an der Gesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von Klauentieren
- Anhang 2: Änderungen an der Beurteilung der Blutbefunde bei der Untersuchung auf Rinderleukose
- Anhang 3: Änderungen an der Gesundheitsbescheinigung für die Durchfuhr von Hausrindern
- Anhang 4: Änderungen an der Gesundheitsbescheinigung für die Durchfuhr von Hausschweinen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **1965-08-07** · BGBl. 1965 I S. 692 — Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh
- **1967-07-15** · BGBl. 1967 I S. 684 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh
- **1972-07-15** · BGBl. 1972 I S. 1185 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh
- **1972-09-01** · BGBl. 1972 I S. 1593 — Neufassung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Klauentieren, Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen von Klauentieren, von tierischem Dünger sowie Rauhfutter und Stroh

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 2: Neue Formulare für Gesundheitsbescheinigungen für den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EWG für Zucht- und Nutzrinder, Schlachtrinder, Zucht- und Nutzschweine und Schlachtschweine eingeführt.
- Anhang 1: Änderungen an der Gesundheitsbescheinigung für die Einfuhr von Klauentieren
- Anhang 2: Änderungen an der Beurteilung der Blutbefunde bei der Untersuchung auf Rinderleukose
- Anhang 3: Änderungen an der Gesundheitsbescheinigung für die Durchfuhr von Hausrindern
- Anhang 4: Änderungen an der Gesundheitsbescheinigung für die Durchfuhr von Hausschweinen