BGBl. 2020 I S. 166 · Änderung · Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG)

Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
Inkrafttreten: 2020-09-01; 2020-02-20 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3); 2020-05-01 (Artikel 4); 2020-03-01 (Artikel 4b Nummer 1 und 2)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2020-02-19

BGBl-Id: bgbl1-2020-7-1
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2020-02-19 12:00:00 +00:00
parent 64028777e9
commit 5f25c01cd2
120 changed files with 950 additions and 597 deletions

17
3-waffrändg/FASSUNG.md Normal file
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# 3-WAFFRÄNDG — 2020-02-19
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2020-09-01; 2020-02-20 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3); 2020-05-01 (Artikel 4); 2020-03-01 (Artikel 4b Nummer 1 und 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Waffengesetz und andere Vorschriften, insbesondere durch Einführung neuer Anzeigepflichten und Verordnungsermächtigungen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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3-waffrändg/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
3-waffrändg/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2020-02-19** · BGBl. 2020 I S. 166 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)

2
3-waffrändg/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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# AUFENTHG_2004 — 2019-11-25
# AUFENTHG_2004 — 2020-02-19
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1626
- **Inkrafttreten:** 2019-11-26 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 und 3 genannten Bestimmungen); 2019-01-01 (Artikel 67 Nummer 1, Artikel 74 Nummer 1 und 2 Buchstabe b und c sowie Artikel 127); 2020-01-01 (Artikel 70 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und dd)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/41#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert zahlreiche bestehende Gesetze, um sie an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Datenschutz-Richtlinie (EU) 2016/680 anzupassen.
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2020-09-01; 2020-02-20 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3); 2020-05-01 (Artikel 4); 2020-03-01 (Artikel 4b Nummer 1 und 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Waffengesetz und andere Vorschriften, insbesondere durch Einführung neuer Anzeigepflichten und Verordnungsermächtigungen.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht zu § 88: Ersetzung von 'Verwendungsregelungen' durch 'Verarbeitungsregelungen'
- § 43a Abs. 4 Satz 1: Einfügen eines Kommas und Streichung von 'die erforderliche Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen und' und 'durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge'
- § 45a Abs. 3: Einfügen eines Kommas und Streichung von 'die erforderliche Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen und' und 'durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge'
- § 48 Abs. 3a Satz 8: Absatz 3a Satz 8 wird aufgehoben
- § 48a Abs. 1: Ersetzung von 'Nutzung' durch 'Verarbeitung'
- § 56a Abs. 4 Satz teil vor Nummer 1: Ersetzung von 'verwendet' durch 'verarbeitet'
- § 56a Abs. 5 Satz 1: Einfügen von 'unbeschadet der Artikel 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679'
- § 56a Abs. 5 Satz 2: Ersetzung von 'verwendet' durch 'verarbeitet'
- § 56a Abs. 5 Satz 5: Ersetzung von 'verwertet' durch 'verarbeitet'
- § 56a Abs. 6 Nummer 2 bis 5: Ersetzung von 'weiterzugeben' durch 'übermitteln'
- § 68 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'verwenden' durch 'verarbeiten'
- § 72a Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'der Datei im Sinne von § 1 Absatz 1 des Antiterrordateigesetzes' durch 'Antiterrordatei (§ 1 Absatz 1 des Antiterrordateigesetzes)'
- § 72a Abs. 2 Satz 3: Einfügen von 'nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679'
- § 72a Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von 'speichern und nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 72a Abs. 7: Einfügen von 'nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679'
- § 73 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 3a Satz 4: Ersetzung von 'speichern und nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 78 Abs. 3 Satz 2: Einfügen von 'durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679'
- § 78 Abs. 6 und 7 Satz 1: Ersetzung von 'erheben, verarbeiten und nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 78 Abs. 8 Satz 1: Ersetzung von 'Erhebung und Verwendung' durch 'Verarbeitung' und 'dürfen' durch 'darf'
- § 78 Abs. 8 Satz 2: Ersetzung von 'Erhebung und Verwendung' durch 'Verarbeitung'
- § 78a Abs. 3: Ersetzung von 'speichern, übermitteln und nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 78a Abs. 4 Satz 3: Einfügen von 'nach Maßgabe der Artikel 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679'
- § 82 Abs. 5 Satz 2: Streichung von 'und genutzt'
- § 86 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Personenbezogene Daten, deren Verarbeitung nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 untersagt ist, dürfen erhoben werden, soweit dies im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.'
- Überschrift und Abs. 1 des § 88: Ersetzung von 'Verwendungsregelungen' durch 'Verarbeitungsregelungen'
- § 88a Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'an Ausländerbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Staatsangehörigkeitsbehörden weitergeben' durch 'den Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder den Trägern der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Staatsangehörigkeitsbehörden übermitteln' und Einfügen von 'zur Integration in den Arbeitsmarkt'
- § 88a Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'und Nutzung von personenbezogenen' durch 'dieser'
- § 88a Abs. 1a: Ersetzung von 'Nutzung' durch 'Verarbeitung'
- § 88a Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'an die Ausländerbehörde, die Bundesagentur für Arbeit, den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Staatsangehörigkeitsbehörden weitergeben' durch 'den Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den Staatsangehörigkeitsbehörden übermitteln' und Einfügen von 'zur Integration in den Arbeitsmarkt'
- § 89 Abs. 1a Satz 4: Ersetzung von 'genutzt' durch 'verarbeitet'
- § 89 Abs. 1a Satz 6 Nummer 2: Ersetzung von 'Nutzung' durch 'Verarbeitung'
- § 89 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Nutzung' durch 'Verarbeitung'
- § 89 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'überlassen' durch 'bereitgestellt'
- § 90c Abs. 2: Ersetzung von 'erhoben, verarbeitet oder genutzt' durch 'verarbeitet'
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Die Daten über die Ausweisung, Zurückschiebung und Abschiebung sind zehn Jahre nach Ablauf der in § 11 Absatz 2 bezeichneten Frist zu löschen.'
- § 91 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
- § 91a Abs. 8 Satz 2: Ersetzung von 'den Betroffenen und die Sperrung' durch 'die betroffene Person und für die Einschränkung der Verarbeitung'
- § 91b Nummer 3: Ersetzung von 'wenn bei diesen Stellen ein angemessenes Datenschutzniveau nach § 4b Absatz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes gewährleistet ist' durch 'nach Maßgabe des Kapitels V der Verordnung (EU) 2016/679 und den sonstigen allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften'
- § 91d Abs. 4 Satz 4: Ersetzung von 'nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 91g Abs. 4 Satz 4: Ersetzung von 'nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 99 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 und 2: Ersetzung von 'eine Datei' durch 'ein Dateisystem'
- § 99 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung von 'eine sonstige zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Datei' durch 'ein sonstiges zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliches Dateisystem'
- § 99 Abs. 2 Satz 4: Einfügen von 'der Verordnung (EU) 2016/679 und nach'
- § 99 Abs. 1 Nr. 3a: Ersetzt Verweise von § 20 auf § 18d
- § 99 Abs. 1 Nr. 3b: Ersetzt 'Erlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1' durch 'Aufenthaltstitel nach § 4a Abs. 1 Satz 1'
- § 99 Abs. 1 Nr. 13a: Ersetzt spezifische Verordnungsbezeichnungen durch 'in der jeweils geltenden Fassung'
## Wortlaut

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- **2019-08-20** · BGBl. 2019 I S. 1294 — Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
- **2019-08-20** · BGBl. 2019 I S. 1307 — Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- **2019-11-25** · BGBl. 2019 I S. 1626 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
- **2020-02-19** · BGBl. 2020 I S. 166 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht zu § 88: Ersetzung von 'Verwendungsregelungen' durch 'Verarbeitungsregelungen'
- § 43a Abs. 4 Satz 1: Einfügen eines Kommas und Streichung von 'die erforderliche Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen und' und 'durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge'
- § 45a Abs. 3: Einfügen eines Kommas und Streichung von 'die erforderliche Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen und' und 'durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge'
- § 48 Abs. 3a Satz 8: Absatz 3a Satz 8 wird aufgehoben
- § 48a Abs. 1: Ersetzung von 'Nutzung' durch 'Verarbeitung'
- § 56a Abs. 4 Satz teil vor Nummer 1: Ersetzung von 'verwendet' durch 'verarbeitet'
- § 56a Abs. 5 Satz 1: Einfügen von 'unbeschadet der Artikel 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679'
- § 56a Abs. 5 Satz 2: Ersetzung von 'verwendet' durch 'verarbeitet'
- § 56a Abs. 5 Satz 5: Ersetzung von 'verwertet' durch 'verarbeitet'
- § 56a Abs. 6 Nummer 2 bis 5: Ersetzung von 'weiterzugeben' durch 'übermitteln'
- § 68 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'verwenden' durch 'verarbeiten'
- § 72a Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'der Datei im Sinne von § 1 Absatz 1 des Antiterrordateigesetzes' durch 'Antiterrordatei (§ 1 Absatz 1 des Antiterrordateigesetzes)'
- § 72a Abs. 2 Satz 3: Einfügen von 'nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679'
- § 72a Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von 'speichern und nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 72a Abs. 7: Einfügen von 'nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679'
- § 73 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 3a Satz 4: Ersetzung von 'speichern und nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 78 Abs. 3 Satz 2: Einfügen von 'durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679'
- § 78 Abs. 6 und 7 Satz 1: Ersetzung von 'erheben, verarbeiten und nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 78 Abs. 8 Satz 1: Ersetzung von 'Erhebung und Verwendung' durch 'Verarbeitung' und 'dürfen' durch 'darf'
- § 78 Abs. 8 Satz 2: Ersetzung von 'Erhebung und Verwendung' durch 'Verarbeitung'
- § 78a Abs. 3: Ersetzung von 'speichern, übermitteln und nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 78a Abs. 4 Satz 3: Einfügen von 'nach Maßgabe der Artikel 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679'
- § 82 Abs. 5 Satz 2: Streichung von 'und genutzt'
- § 86 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Personenbezogene Daten, deren Verarbeitung nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 untersagt ist, dürfen erhoben werden, soweit dies im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.'
- Überschrift und Abs. 1 des § 88: Ersetzung von 'Verwendungsregelungen' durch 'Verarbeitungsregelungen'
- § 88a Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'an Ausländerbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Staatsangehörigkeitsbehörden weitergeben' durch 'den Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder den Trägern der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Staatsangehörigkeitsbehörden übermitteln' und Einfügen von 'zur Integration in den Arbeitsmarkt'
- § 88a Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'und Nutzung von personenbezogenen' durch 'dieser'
- § 88a Abs. 1a: Ersetzung von 'Nutzung' durch 'Verarbeitung'
- § 88a Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'an die Ausländerbehörde, die Bundesagentur für Arbeit, den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Staatsangehörigkeitsbehörden weitergeben' durch 'den Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den Staatsangehörigkeitsbehörden übermitteln' und Einfügen von 'zur Integration in den Arbeitsmarkt'
- § 89 Abs. 1a Satz 4: Ersetzung von 'genutzt' durch 'verarbeitet'
- § 89 Abs. 1a Satz 6 Nummer 2: Ersetzung von 'Nutzung' durch 'Verarbeitung'
- § 89 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Nutzung' durch 'Verarbeitung'
- § 89 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'überlassen' durch 'bereitgestellt'
- § 90c Abs. 2: Ersetzung von 'erhoben, verarbeitet oder genutzt' durch 'verarbeitet'
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut: 'Die Daten über die Ausweisung, Zurückschiebung und Abschiebung sind zehn Jahre nach Ablauf der in § 11 Absatz 2 bezeichneten Frist zu löschen.'
- § 91 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
- § 91a Abs. 8 Satz 2: Ersetzung von 'den Betroffenen und die Sperrung' durch 'die betroffene Person und für die Einschränkung der Verarbeitung'
- § 91b Nummer 3: Ersetzung von 'wenn bei diesen Stellen ein angemessenes Datenschutzniveau nach § 4b Absatz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes gewährleistet ist' durch 'nach Maßgabe des Kapitels V der Verordnung (EU) 2016/679 und den sonstigen allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften'
- § 91d Abs. 4 Satz 4: Ersetzung von 'nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 91g Abs. 4 Satz 4: Ersetzung von 'nutzen' durch 'verarbeiten'
- § 99 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 und 2: Ersetzung von 'eine Datei' durch 'ein Dateisystem'
- § 99 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung von 'eine sonstige zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Datei' durch 'ein sonstiges zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliches Dateisystem'
- § 99 Abs. 2 Satz 4: Einfügen von 'der Verordnung (EU) 2016/679 und nach'
- § 99 Abs. 1 Nr. 3a: Ersetzt Verweise von § 20 auf § 18d
- § 99 Abs. 1 Nr. 3b: Ersetzt 'Erlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1' durch 'Aufenthaltstitel nach § 4a Abs. 1 Satz 1'
- § 99 Abs. 1 Nr. 13a: Ersetzt spezifische Verordnungsbezeichnungen durch 'in der jeweils geltenden Fassung'

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# § 99
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-11-25 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1626
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 99 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 und 2: Ersetzung von 'eine Datei' durch 'ein Dateisystem'
§ 99 Abs. 1 Nr. 3a: Ersetzt Verweise von § 20 auf § 18d
§ 99 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung von 'eine sonstige zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Datei' durch 'ein sonstiges zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliches Dateisystem'
§ 99 Abs. 1 Nr. 3b: Ersetzt 'Erlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1' durch 'Aufenthaltstitel nach § 4a Abs. 1 Satz 1'
§ 99 Abs. 2 Satz 4: Einfügen von 'der Verordnung (EU) 2016/679 und nach'
§ 99 Abs. 1 Nr. 13a: Ersetzt spezifische Verordnungsbezeichnungen durch 'in der jeweils geltenden Fassung'

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@@ -1,16 +1,16 @@
# AWAFFV — 2019-07-17
# AWAFFV — 2020-02-19
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen gemäß Richtlinie 91/477/EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1079
- **Inkrafttreten:** 2019-09-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/27#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung, um die systematische elektronische Informationsexchange im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der EU zu verbessern.
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2020-09-01; 2020-02-20 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3); 2020-05-01 (Artikel 4); 2020-03-01 (Artikel 4b Nummer 1 und 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Waffengesetz und andere Vorschriften, insbesondere durch Einführung neuer Anzeigepflichten und Verordnungsermächtigungen.
## Betroffene Stellen
- § 29: Einführung neuer Angaben über den Versender- und Empfänger-Mitgliedstaat und Anpassungen in Absatz 4
- § 32: Anpassungen in Absatz 1 und Einführung neuer Vorschriften in Absatz 2
- Inhaltsübersicht zu § 12: Angabe zu § 12 wird als weggefallen gekennzeichnet
- § 12: § 12 wird aufgehoben
## Wortlaut

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- **2017-04-04** · BGBl. 2017 I S. 626 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
- **2017-07-05** · BGBl. 2017 I S. 2133 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
- **2019-07-17** · BGBl. 2019 I S. 1079 — Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen gemäß Richtlinie 91/477/EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union
- **2020-02-19** · BGBl. 2020 I S. 166 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)

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# Stellen dieser Station
- § 29: Einführung neuer Angaben über den Versender- und Empfänger-Mitgliedstaat und Anpassungen in Absatz 4
- § 32: Anpassungen in Absatz 1 und Einführung neuer Vorschriften in Absatz 2
- Inhaltsübersicht zu § 12: Angabe zu § 12 wird als weggefallen gekennzeichnet
- § 12: § 12 wird aufgehoben

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-12-21 — Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 2698
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 12 Absatz 6 Satz 2: Ersetzung der Angabe „1. Januar 2013“ durch „1. Januar 2015“
Inhaltsübersicht zu § 12: Angabe zu § 12 wird als weggefallen gekennzeichnet
§ 12: § 12 wird aufgehoben

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# BESCHG — 2017-07-05
# BESCHG — 2020-02-19
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 2133
- **Inkrafttreten:** 2019-01-01 (Artikel 4 Nummer 1 bis 4 und 7); 2017-07-06 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/44#page=41
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Waffengesetz und andere Vorschriften, insbesondere im Bereich der Anmeldepflichten, der Umgangsregeln mit Waffen und der Verordnungsermächtigungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2020-09-01; 2020-02-20 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3); 2020-05-01 (Artikel 4); 2020-03-01 (Artikel 4b Nummer 1 und 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Waffengesetz und andere Vorschriften, insbesondere durch Einführung neuer Anzeigepflichten und Verordnungsermächtigungen.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht nach § 8: Einfügung der Angabe '§ 8a Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung'
- § 8a: Einfügung des neuen Paragraphen § 8a mit Vorschriften zur Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1 mit Anpassungen zur Anzeigepflicht für Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.5
- § 20 Abs. 2a: Einfügung des neuen Absatzes 2a zur Zuständigkeit für die Prüfung und Zulassung nach § 8a
- § 21 Abs. 1 Nr. 2a: Einfügung der neuen Nummer 2a zur Pflicht, unbrauchbar gemachte Schusswaffen vorzulegen
- § 22 Abs. 8: Einfügung des neuen Absatzes 8 zur Fortführung von Prüfungsverfahren
- § 22 Abs. 9: Einfügung des neuen Absatzes 9 zur Fortsetzung des Besitzes von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 5 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Angabe '§ 25 Abs. 1' durch '§ 25'
- § 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der neue Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Schusswaffen und Zusatzgeräte festlegt
- § 8a Abs. 3: Einfügung eines Kommas und der Wörter 'die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/337 (ABl. L 65 vom 8.3.2018, S. 1) geändert worden ist'
- § 9 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.5' durch 'Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1'
- § 22 Abs. 9: Aufhebung des Absatzes 9
## Wortlaut

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- **2008-03-31** · BGBl. 2008 I S. 426 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
- **2017-04-04** · BGBl. 2017 I S. 626 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
- **2017-07-05** · BGBl. 2017 I S. 2133 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
- **2020-02-19** · BGBl. 2020 I S. 166 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht nach § 8: Einfügung der Angabe '§ 8a Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung'
- § 8a: Einfügung des neuen Paragraphen § 8a mit Vorschriften zur Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1 mit Anpassungen zur Anzeigepflicht für Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.5
- § 20 Abs. 2a: Einfügung des neuen Absatzes 2a zur Zuständigkeit für die Prüfung und Zulassung nach § 8a
- § 21 Abs. 1 Nr. 2a: Einfügung der neuen Nummer 2a zur Pflicht, unbrauchbar gemachte Schusswaffen vorzulegen
- § 22 Abs. 8: Einfügung des neuen Absatzes 8 zur Fortführung von Prüfungsverfahren
- § 22 Abs. 9: Einfügung des neuen Absatzes 9 zur Fortsetzung des Besitzes von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 5 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Angabe '§ 25 Abs. 1' durch '§ 25'
- § 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der neue Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Schusswaffen und Zusatzgeräte festlegt
- § 8a Abs. 3: Einfügung eines Kommas und der Wörter 'die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/337 (ABl. L 65 vom 8.3.2018, S. 1) geändert worden ist'
- § 9 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.5' durch 'Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1'
- § 22 Abs. 9: Aufhebung des Absatzes 9

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 22 Abs. 8: Einfügung des neuen Absatzes 8 zur Fortführung von Prüfungsverfahren
§ 22 Abs. 9: Einfügung des neuen Absatzes 9 zur Fortsetzung des Besitzes von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 22 Abs. 9: Aufhebung des Absatzes 9

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-08-28 — Gesetz zur Änderung des Beschußgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1333
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 5: Neufassung des § 5 mit Bestimmungen zu Prüfzeichen
§ 5 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Angabe '§ 25 Abs. 1' durch '§ 25'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
Inhaltsübersicht nach § 8: Einfügung der Angabe '§ 8a Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung'
§ 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der neue Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Schusswaffen und Zusatzgeräte festlegt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 8a: Einfügung des neuen Paragraphen § 8a mit Vorschriften zur Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 8a Abs. 3: Einfügung eines Kommas und der Wörter 'die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/337 (ABl. L 65 vom 8.3.2018, S. 1) geändert worden ist'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 9 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1 mit Anpassungen zur Anzeigepflicht für Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.5
§ 9 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.5' durch 'Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1'

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@@ -1,25 +1,15 @@
# BMG — 2019-11-28
# BMG — 2020-02-19
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1746
- **Inkrafttreten:** 2020-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 8, 14, 2, 7 Nummer 1, 9, 11 und 12); 2020-07-01 (Artikel 8 und 14); 2021-01-01 (Artikel 2 und 7 Nummer 1); 2022-01-01 (Artikel 9, 11 und 12)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/42#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt Vereinfachungen und Entlastungen für die mittelständische Wirtschaft ein, insbesondere bei der Meldepflicht, der Altersvorsorge und der Gewerbeordnung.
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2020-09-01; 2020-02-20 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3); 2020-05-01 (Artikel 4); 2020-03-01 (Artikel 4b Nummer 1 und 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Waffengesetz und andere Vorschriften, insbesondere durch Einführung neuer Anzeigepflichten und Verordnungsermächtigungen.
## Betroffene Stellen
- § 29 Abs. 5: Neuer Absatz 5 zur elektronischen Erfüllung der Meldepflicht eingefügt.
- § 29 Abs. 6: Bisheriger Absatz 5 wird zu Absatz 6.
- § 30 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes 1, um elektronische Erfüllung der Meldepflicht zu berücksichtigen.
- § 30 Abs. 2: Neuer Satz zur Speicherung der zweckgebundenen Zuordnungsnummer hinzugefügt.
- § 30 Abs. 4: Neue Formulierung des Absatzes 4, um elektronische Speicherung und Löschung zu regeln.
- § 30 Abs. 5: Neuer Absatz 5 zur Sicherstellung der Verarbeitung der Daten nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
- § 54 Abs. 2 Nr. 9: Hinzufügung von 'Satz 1' nach 'Absatz 1'.
- § 54 Abs. 2 Nr. 10: Neue Formulierung für die Straftatbestände bezüglich der Aufbewahrung und Speicherung von Daten.
- § 54 Abs. 2 Nr. 11: Neue Formulierung für die Straftatbestände bezüglich der Vorlage und Bereitstellung von Daten.
- § 56 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Ermächtigung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um Einzelheiten der elektronischen Speicherung zu regeln.
- § 56 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird zu Absatz 3.
- § 3 Abs. 2 Nr. 7: Neufassung des Textes, der nun auch das Datum der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder des Erlasses eines Waffenbesitzverbots enthält.
## Wortlaut

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@@ -28,3 +28,4 @@
- **2016-10-14** · BGBl. 2016 I S. 2218 — Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
- **2019-08-08** · BGBl. 2019 I S. 1131 — Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz 2. DAVG)
- **2019-11-28** · BGBl. 2019 I S. 1746 — Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz)
- **2020-02-19** · BGBl. 2020 I S. 166 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)

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@@ -1,13 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 29 Abs. 5: Neuer Absatz 5 zur elektronischen Erfüllung der Meldepflicht eingefügt.
- § 29 Abs. 6: Bisheriger Absatz 5 wird zu Absatz 6.
- § 30 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes 1, um elektronische Erfüllung der Meldepflicht zu berücksichtigen.
- § 30 Abs. 2: Neuer Satz zur Speicherung der zweckgebundenen Zuordnungsnummer hinzugefügt.
- § 30 Abs. 4: Neue Formulierung des Absatzes 4, um elektronische Speicherung und Löschung zu regeln.
- § 30 Abs. 5: Neuer Absatz 5 zur Sicherstellung der Verarbeitung der Daten nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
- § 54 Abs. 2 Nr. 9: Hinzufügung von 'Satz 1' nach 'Absatz 1'.
- § 54 Abs. 2 Nr. 10: Neue Formulierung für die Straftatbestände bezüglich der Aufbewahrung und Speicherung von Daten.
- § 54 Abs. 2 Nr. 11: Neue Formulierung für die Straftatbestände bezüglich der Vorlage und Bereitstellung von Daten.
- § 56 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Ermächtigung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um Einzelheiten der elektronischen Speicherung zu regeln.
- § 56 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird zu Absatz 3.
- § 3 Abs. 2 Nr. 7: Neufassung des Textes, der nun auch das Datum der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder des Erlasses eines Waffenbesitzverbots enthält.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-08-08 — Zweites Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz 2. DAVG)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1131
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 3 Abs. 1 Nr. 17a: Die AZR-Nummer wird in den Fällen und nach Maßgabe des § 10 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 des AZR-Gesetzes erfasst, übergangsweise die Seriennummer des Ankunftsnachweises nach § 63a Abs. 1 Nr. 10 des Asylgesetzes.
§ 3 Abs. 2 Nr. 7: Neufassung des Textes, der nun auch das Datum der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder des Erlasses eines Waffenbesitzverbots enthält.

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@@ -1,75 +1,16 @@
# SPRENGG_1976 — 2017-06-16
# SPRENGG_1976 — 2020-02-19
- **Titel:** Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1586
- **Inkrafttreten:** 2017-07-01; 2017-06-17 (Artikel 1 Nummer 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Sprengstoffgesetz, insbesondere den Anwendungsbereich und die Definition von explosionsgefährlichen Stoffen. Es tritt größtenteils am 1. Juli 2017 in Kraft, wobei Artikel 1 Nummer 6 bereits am Tag nach der Verkündung wirksam wird.
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2020-09-01; 2020-02-20 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3); 2020-05-01 (Artikel 4); 2020-03-01 (Artikel 4b Nummer 1 und 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Waffengesetz und andere Vorschriften, insbesondere durch Einführung neuer Anzeigepflichten und Verordnungsermächtigungen.
## Betroffene Stellen
- cc) Nummer 3: Ersetzen von '§1A b s .3' durch '§1A b s a t z4'
- dd) Nummer 4: Streichung der Wörter 'auf andere a l sd i ei n§1A b s .4N r .1b e z e i c h n e t e n Dienststellen und'
- c) Sätze 2 und 3: Aufhebung der Sätze 2 und 3
- § 5: Einführung neuer §§ 5 bis 5g mit neuen Vorschriften für Konformitätsnachweise und CE-Kennzeichnung
- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Absätzen 1 bis 4, die den Anwendungsbereich des Gesetzes erweitern und spezifizieren.
- § 1a: Neufassung des § 1a, der Ausnahmen für Behörden und Einrichtungen des Bundes und der Länder sowie für deren Bedienstete festlegt.
- § 1b: Neufassung des § 1b, der Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, die Durchfuhr und die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen festlegt.
- § 2 Abs. 1: Streichung der Wörter „( §1A b s .1 ,§1 Abs. 3 oder militärischer Zweck)“ und Hinzufügung eines neuen Satzes, der die Anwendung des Absatzes 1 auf das gewerbsmäßige Herstellen von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen einschränkt.
- § 2 Abs. 2: Ersetzt in Satz 1 „§1A b s .1S a t z2“ durch „§ 3 Absatz 1 Nummer 1“ und in Satz 3 „§1A b s .3“ durch „§1A b s a t z4“.
- § 2 Abs. 3: Ersetzt in Satz 1 „§1A b s .3“ durch „§1A b s a t z4“ und in Satz 3 „§1A b s .1S a t z2“ durch „§ 3 Absatz 1 Nummer 1“.
- § 3: Neufassung des gesamten § 3 mit neuen Begriffsbestimmungen.
- § 3a: Einfügt neuen § 3a mit Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen sowie Klassen von Wettersprengstoffen und Wettersprengschnüren.
- § 4: Ersetzt in der Überschrift „Ermächtigung“ durch „Verordnungsermächtigung“ und ändert Satz 1, insbesondere Nummer 1 Buchstabe a und den Satzteil nach Buchstabe b, sowie streicht in Nummer 2 „sowie auf Stoffe und Gegenstände nach § 1 Abs. 2“.
- § 5a Absatz 3 Nummer 2: Neue Formulierung für die Überlassung von Explosivstoffen oder pyrotechnischen Gegenständen an eine andere Person
- § 5f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2: Neue Formulierung für die Einführung, Verbringung, Vertrieb, Überlassung oder Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen
- § 5f Absatz 2 Satz 1: Neue Formulierung für die Verwendung von Sprengzubehör
- § 5f Absatz 4 Satz 1, 2 und 3: Neue Formulierung für die Zuwiderhandlung gegen vollziehbare Auflagen oder Anordnungen
- § 22 Absatz 1a Satz 2 und 4: Neue Formulierung für die Pflicht zur Eintragung und Aufbewahrung von Bescheinigungen
- § 42: Einfügung von Nummer 2a
- Anlage I: Neue Anlage I mit erforderlichen Angaben im Antrag und in der Genehmigung für das Verbringen von Explosivstoffen
- Anlage III: Neue Anlage III mit Listen von Explosivstoffen und Gegenständen mit ausschließlich militärischer Verwendung
- § 5a Abs. 1 Nummer 1 und 2: Definition von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, die von den Vorschriften des Gesetzes ausgenommen sind
- § 16b: Neue Vorschriften für die Pflichten des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
- § 16c: Neue Vorschriften für die Kennzeichnungspflicht des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
- § 16d: Neue Vorschriften für die Bevollmächtigung durch den Hersteller von Explosivstoffen
- § 16e: Neue Vorschriften für die Maßnahmen des Herstellers bei Nichtkonformität
- § 16f: Neue Vorschriften für die Pflichten des Einführers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
- § 16g: Neue Vorschriften für die Kennzeichnungspflicht des Einführers und die Registrierungsnummer
- § 16h: Neue Vorschriften für weitere Pflichten des Einführers
- § 16i: Neue Vorschriften für die Pflichten des Händlers
- § 16j: Neue Vorschriften für die Herstellerpflichten des Einführers und Händlers
- § 16k: Neue Vorschriften für die Pflichten der Wirtschaftsakteure gegenüber der zuständigen Behörde
- § 5 Absatz 6: Neuer Absatz 6, der die Befugnisse der Bediensteten der zuständigen Behörde zur Überwachung von benannten Stellen regelt.
- § 5f: Neuer Paragraph, der die Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör regelt.
- § 5g: Neuer Paragraph, der Ausnahmen vom Zulassungserfordernis für sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör regelt.
- § 6 Absatz 1: Änderungen in Nummer 2 Buchstabe c, d und e sowie in Nummer 6, insbesondere Ersetzungen und Ergänzungen.
- § 9 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2: Einfügung der Wörter 'einschließlich Fundmunition' nach 'Explosivstoffen'.
- § 12 Absatz 1 Satz 1: Einfügung von 'die Ehegattin, der Lebenspartner, die Lebenspartnerin' nach 'der Ehegatte'.
- § 15: Änderungen in Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie in Absatz 2, insbesondere Ersetzungen und Ergänzungen.
- § 15a: Neuer Paragraph, der das Verfahren der Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen regelt.
- § 16: Einfügung von neuen Sätzen in Absatz 1 und Einfügung von Absatz 1a, insbesondere Ausnahmen von Absatz 1.
- § 16a bis 16l: Einfügung von neuen Paragraphen, die verschiedene Aspekte der Kennzeichnung und Verwaltung von Explosivstoffen regeln.
- § 16l: Neue Vorschriften zur Identifizierung und Angaben der Wirtschaftsakteure
- § 22 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Überlassung von explosionsgefährlichen Stoffen an Bedienstete
- § 22 Abs. 3: Erweiterung der Ausnahmen für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1
- § 22 Abs. 4 Satz 2: Anpassung der Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1
- § 24 Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Verantwortlichkeiten des Herstellers oder Einführers
- § 28 Satz 1: Erweiterung der Verweise auf § 16 Abs. 1 und 1a
- Überschrift zu Abschnitt VI: Einführung der Überschrift 'Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen'
- § 32a: Aufhebung des § 32a
- Überschrift nach § 33: Einführung der Überschrift 'Unterabschnitt 2 Marktüberwachung'
- § 33a: Neue Vorschriften zur Marktüberwachung und Unterrichtungen
- § 33b: Neue Vorschriften zu Maßnahmen bei mangelhaften explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
- § 33c: Neue Vorschriften zu Maßnahmen bei Informationen durch andere Mitgliedstaaten der EU
- § 33d: Neue Vorschriften zu weiteren Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung
- Überschrift zu § 35: Streichung von 'Folgen des Erlöschens, der Rücknahme und des Widerrufs'
- § 36 Abs. 4 Nummer 4: Ersetzung von '§ 32a Abs. 1' durch '§ 33b Absatz 1 bis 3'
- § 36 Abs. 4a und 4b: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit und Unterrichtung der Europäischen Kommission
- § 39 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§ 22 Abs. 5' durch '§ 22 Abs. 6'
- § 40 Abs. 5: Anpassungen an die Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände
- § 41 Abs. 1: Erweiterung der Straftatbestände und Einführung neuer Nummern
- § 8a Abs. 2 Nr. 3: Neufassung des Absatzes 2 Nummer 3, um Bestrebungen und Mitgliedschaften in Vereinigungen zu prüfen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die Völkerverständigung oder auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.
- § 8a Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, um detaillierte Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung vorzuschreiben, einschließlich Auskünfte aus verschiedenen Registern und Behörden.
## Wortlaut

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@@ -40,3 +40,4 @@
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2017-04-04** · BGBl. 2017 I S. 626 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
- **2017-06-16** · BGBl. 2017 I S. 1586 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
- **2020-02-19** · BGBl. 2020 I S. 166 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)

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@@ -1,63 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- cc) Nummer 3: Ersetzen von '§1A b s .3' durch '§1A b s a t z4'
- dd) Nummer 4: Streichung der Wörter 'auf andere a l sd i ei n§1A b s .4N r .1b e z e i c h n e t e n Dienststellen und'
- c) Sätze 2 und 3: Aufhebung der Sätze 2 und 3
- § 5: Einführung neuer §§ 5 bis 5g mit neuen Vorschriften für Konformitätsnachweise und CE-Kennzeichnung
- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Absätzen 1 bis 4, die den Anwendungsbereich des Gesetzes erweitern und spezifizieren.
- § 1a: Neufassung des § 1a, der Ausnahmen für Behörden und Einrichtungen des Bundes und der Länder sowie für deren Bedienstete festlegt.
- § 1b: Neufassung des § 1b, der Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, die Durchfuhr und die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen festlegt.
- § 2 Abs. 1: Streichung der Wörter „( §1A b s .1 ,§1 Abs. 3 oder militärischer Zweck)“ und Hinzufügung eines neuen Satzes, der die Anwendung des Absatzes 1 auf das gewerbsmäßige Herstellen von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen einschränkt.
- § 2 Abs. 2: Ersetzt in Satz 1 „§1A b s .1S a t z2“ durch „§ 3 Absatz 1 Nummer 1“ und in Satz 3 „§1A b s .3“ durch „§1A b s a t z4“.
- § 2 Abs. 3: Ersetzt in Satz 1 „§1A b s .3“ durch „§1A b s a t z4“ und in Satz 3 „§1A b s .1S a t z2“ durch „§ 3 Absatz 1 Nummer 1“.
- § 3: Neufassung des gesamten § 3 mit neuen Begriffsbestimmungen.
- § 3a: Einfügt neuen § 3a mit Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen sowie Klassen von Wettersprengstoffen und Wettersprengschnüren.
- § 4: Ersetzt in der Überschrift „Ermächtigung“ durch „Verordnungsermächtigung“ und ändert Satz 1, insbesondere Nummer 1 Buchstabe a und den Satzteil nach Buchstabe b, sowie streicht in Nummer 2 „sowie auf Stoffe und Gegenstände nach § 1 Abs. 2“.
- § 5a Absatz 3 Nummer 2: Neue Formulierung für die Überlassung von Explosivstoffen oder pyrotechnischen Gegenständen an eine andere Person
- § 5f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2: Neue Formulierung für die Einführung, Verbringung, Vertrieb, Überlassung oder Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen
- § 5f Absatz 2 Satz 1: Neue Formulierung für die Verwendung von Sprengzubehör
- § 5f Absatz 4 Satz 1, 2 und 3: Neue Formulierung für die Zuwiderhandlung gegen vollziehbare Auflagen oder Anordnungen
- § 22 Absatz 1a Satz 2 und 4: Neue Formulierung für die Pflicht zur Eintragung und Aufbewahrung von Bescheinigungen
- § 42: Einfügung von Nummer 2a
- Anlage I: Neue Anlage I mit erforderlichen Angaben im Antrag und in der Genehmigung für das Verbringen von Explosivstoffen
- Anlage III: Neue Anlage III mit Listen von Explosivstoffen und Gegenständen mit ausschließlich militärischer Verwendung
- § 5a Abs. 1 Nummer 1 und 2: Definition von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, die von den Vorschriften des Gesetzes ausgenommen sind
- § 16b: Neue Vorschriften für die Pflichten des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
- § 16c: Neue Vorschriften für die Kennzeichnungspflicht des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
- § 16d: Neue Vorschriften für die Bevollmächtigung durch den Hersteller von Explosivstoffen
- § 16e: Neue Vorschriften für die Maßnahmen des Herstellers bei Nichtkonformität
- § 16f: Neue Vorschriften für die Pflichten des Einführers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
- § 16g: Neue Vorschriften für die Kennzeichnungspflicht des Einführers und die Registrierungsnummer
- § 16h: Neue Vorschriften für weitere Pflichten des Einführers
- § 16i: Neue Vorschriften für die Pflichten des Händlers
- § 16j: Neue Vorschriften für die Herstellerpflichten des Einführers und Händlers
- § 16k: Neue Vorschriften für die Pflichten der Wirtschaftsakteure gegenüber der zuständigen Behörde
- § 5 Absatz 6: Neuer Absatz 6, der die Befugnisse der Bediensteten der zuständigen Behörde zur Überwachung von benannten Stellen regelt.
- § 5f: Neuer Paragraph, der die Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör regelt.
- § 5g: Neuer Paragraph, der Ausnahmen vom Zulassungserfordernis für sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör regelt.
- § 6 Absatz 1: Änderungen in Nummer 2 Buchstabe c, d und e sowie in Nummer 6, insbesondere Ersetzungen und Ergänzungen.
- § 9 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2: Einfügung der Wörter 'einschließlich Fundmunition' nach 'Explosivstoffen'.
- § 12 Absatz 1 Satz 1: Einfügung von 'die Ehegattin, der Lebenspartner, die Lebenspartnerin' nach 'der Ehegatte'.
- § 15: Änderungen in Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie in Absatz 2, insbesondere Ersetzungen und Ergänzungen.
- § 15a: Neuer Paragraph, der das Verfahren der Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen regelt.
- § 16: Einfügung von neuen Sätzen in Absatz 1 und Einfügung von Absatz 1a, insbesondere Ausnahmen von Absatz 1.
- § 16a bis 16l: Einfügung von neuen Paragraphen, die verschiedene Aspekte der Kennzeichnung und Verwaltung von Explosivstoffen regeln.
- § 16l: Neue Vorschriften zur Identifizierung und Angaben der Wirtschaftsakteure
- § 22 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Überlassung von explosionsgefährlichen Stoffen an Bedienstete
- § 22 Abs. 3: Erweiterung der Ausnahmen für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1
- § 22 Abs. 4 Satz 2: Anpassung der Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1
- § 24 Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Verantwortlichkeiten des Herstellers oder Einführers
- § 28 Satz 1: Erweiterung der Verweise auf § 16 Abs. 1 und 1a
- Überschrift zu Abschnitt VI: Einführung der Überschrift 'Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen'
- § 32a: Aufhebung des § 32a
- Überschrift nach § 33: Einführung der Überschrift 'Unterabschnitt 2 Marktüberwachung'
- § 33a: Neue Vorschriften zur Marktüberwachung und Unterrichtungen
- § 33b: Neue Vorschriften zu Maßnahmen bei mangelhaften explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
- § 33c: Neue Vorschriften zu Maßnahmen bei Informationen durch andere Mitgliedstaaten der EU
- § 33d: Neue Vorschriften zu weiteren Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung
- Überschrift zu § 35: Streichung von 'Folgen des Erlöschens, der Rücknahme und des Widerrufs'
- § 36 Abs. 4 Nummer 4: Ersetzung von '§ 32a Abs. 1' durch '§ 33b Absatz 1 bis 3'
- § 36 Abs. 4a und 4b: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit und Unterrichtung der Europäischen Kommission
- § 39 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§ 22 Abs. 5' durch '§ 22 Abs. 6'
- § 40 Abs. 5: Anpassungen an die Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände
- § 41 Abs. 1: Erweiterung der Straftatbestände und Einführung neuer Nummern
- § 8a Abs. 2 Nr. 3: Neufassung des Absatzes 2 Nummer 3, um Bestrebungen und Mitgliedschaften in Vereinigungen zu prüfen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die Völkerverständigung oder auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.
- § 8a Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, um detaillierte Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung vorzuschreiben, einschließlich Auskünfte aus verschiedenen Registern und Behörden.

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# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-24 — Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2062
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 8a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b: Hinzufügen von Waffen und Munition
§ 8a Abs. 2 Nr. 3: Neufassung des Absatzes 2 Nummer 3, um Bestrebungen und Mitgliedschaften in Vereinigungen zu prüfen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die Völkerverständigung oder auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.
§ 8a Abs. 5 Satz 3: Hinzufügen der Prüfung der persönlichen Eignung
§ 8a Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, um detaillierte Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung vorzuschreiben, einschließlich Auskünfte aus verschiedenen Registern und Behörden.

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# BGBl. 2020 I S. 166
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 166
- **Verkündung:** 2020-02-19
- **Inkrafttreten:** 2020-09-01; 2020-02-20 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3); 2020-05-01 (Artikel 4); 2020-03-01 (Artikel 4b Nummer 1 und 2)
- **Ausfertigung:** 2020-02-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/7#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** WAFFRG, BMG, BESCHG, SPRENGG_1976, 3-WAFFRÄNDG, AWAFFV, AUFENTHG_2004, WG, WAFFG_2002
## Kurz
Das Gesetz ändert das Waffengesetz und andere Vorschriften, insbesondere durch Einführung neuer Anzeigepflichten und Verordnungsermächtigungen.

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# WAFFG_2002 — 2019-11-25
# WAFFG_2002 — 2020-02-19
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1626
- **Inkrafttreten:** 2019-11-26 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 und 3 genannten Bestimmungen); 2019-01-01 (Artikel 67 Nummer 1, Artikel 74 Nummer 1 und 2 Buchstabe b und c sowie Artikel 127); 2020-01-01 (Artikel 70 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und dd)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/41#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert zahlreiche bestehende Gesetze, um sie an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Datenschutz-Richtlinie (EU) 2016/680 anzupassen.
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2020-09-01; 2020-02-20 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3); 2020-05-01 (Artikel 4); 2020-03-01 (Artikel 4b Nummer 1 und 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Waffengesetz und andere Vorschriften, insbesondere durch Einführung neuer Anzeigepflichten und Verordnungsermächtigungen.
## Betroffene Stellen
- § 5a Abs. 3: Ersetzung von 'der Betroffene' durch 'die betroffene Person'
- § 6a Abs. 2: Ersetzung von 'dem Betroffenen' durch 'der betroffenen Person' und 'auf seine Kosten' durch 'auf Kosten der betroffenen Person'
- § 20a Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'Betroffenen' durch 'betroffenen Personen'
- § 28 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz: Streichung von 'Speicherung und'
- § 41a Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'der Betroffene' durch 'die betroffene Person' und 'er' durch 'sie'
- § 43 Abs. 1: Ersetzung von 'des Betroffenen' durch 'der betroffenen Person'
- § 45 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'ein Betroffener' durch 'eine betroffene Person' und 'seine' durch 'ihre'
- § 45 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'Der Betroffene' durch 'Die betroffene Person'
- § 46 Abs. 4 Satz 2 erster Teilsatz: Ersetzung von 'des Betroffenen' durch 'der betroffenen Person' und Einfügung von 'Wohnung' nach 'diese'
- § 56 Satz 2: Ersetzung von 'den Betroffenen' durch 'die betroffene Person'
- § 23: Neue Vorschriften zur Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
- § 24: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung für statistische Zwecke
- § 25: Neue Vorschriften zur Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
- § 26: Neue Vorschriften zur Zweckänderung bei der Datenverarbeitung
- § 27: Neue Vorschriften zur Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
- § 28: Neue Vorschriften zur Verantwortlichkeiten für die Löschung
- § 29: Neue Vorschriften zur Einschränkung der Verarbeitung
- § 30: Neue Vorschriften zum Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 31: Neue Vorschriften zur Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- § 32: Neue Vorschriften zur Verordnungsermächtigung
- § 33: Neue Vorschriften zum Ausschluss abweichenden Landesrechts
- § 34: Neue Vorschriften zur Übergangsvorschrift
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1: Neue Nummer 2b zur Erlaubnisfreien Erwerb, Besitz und Überlassung von unbrauchbaren Schusswaffen eingefügt.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2: Einleitender Teil vor Nummer 2.1 angepasst: Anzeige- und Eintragungspflichten nach §§ 37a und 37g.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.2: Punkt am Ende durch Semikolon ersetzt.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 5.2: Punkt am Ende durch Semikolon ersetzt.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 7.2: Neue Fassung für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1: Nummern 7.3 und 7.4 durch neue Nummer 7.3 ersetzt.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1.1: Angabe in §25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c durch §25 Nr. 1 ersetzt.
- Anlage 1 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 Nummer 1: Nummernbezeichnung '1.' gestrichen.
- Anlage 1 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 Nummer 2: Nummer 2 aufgehoben.
- Anlage 1 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1: Neue Fassung für Schusswaffen, die Spielzeuge im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG sind.
- Anlage 1 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 4: Nummer 4 aufgehoben.
- Anlage 1 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 5: Nummer 5 wird Nummer 4.
- Anhang I Tabelle 1.3.1.1 bis 1.3.1.7: Neufassung der Definitionen für wesentliche Teile von Schusswaffen
- Anhang I Tabelle 1.3.2: Neufassung der Definition des führenden wesentlichen Teils
- Anhang I Tabelle 1.3.3: Neufassung der Definition von Schalldämpfern
- Anhang I Tabelle 1.4: Neufassung der Definition von unbrauchbar gemachten Schusswaffen (Dekorationswaffen)
- Anhang I Tabelle 1.5: Neufassung der Definition von Salutwaffen
- Anhang I Tabelle 2.3: Neufassung der Definition von Repetierwaffen
- Anhang I Tabelle 3.5 und 3.6: Neufassung der Definition von Wechselsystemen und Einstecksystemen
- Anhang I Tabelle 4.4: Einfügung der Definition von Magazinen
- Anhang I Tabelle 8.1: Erweiterung der Definition von Herstellung von Schusswaffen
- Anhang I Tabelle 8.1a: Einfügung der Definition von Fertigstellung von Schusswaffen
- Anhang I Tabelle 8.2: Neufassung der Definition von Bearbeitung von Schusswaffen
- Anhang I Tabelle 8.3: Einfügung der Definition von Unbrauchbarmachung von Schusswaffen
- Anhang I Tabelle 1.6 bis 1.9: Einfügung neuer Kategorien für automatische und halbautomatische Feuerwaffen
- Anhang I Tabelle 2 und 3: Neufassung der Kategorien B und C für Feuerwaffen
- Anhang I Tabelle 4: Streichung der Kategorie D für Feuerwaffen
- Anhang II Tabelle 1.2.4.3 bis 1.2.4.5: Einfügung neuer Definitionen für Wechselmagazine und Magazingehäuse
- Anhang II Tabelle 1.2.6 bis 1.2.8: Einfügung neuer Definitionen für halbautomatische Kurz- und Langwaffen
- Anhang II Tabelle 1.1: Erweiterung der Definition des Umgangs mit Schusswaffen
- Anhang II Tabelle 1.2: Neufassung der Definition von Schusswaffen und Zubehör
- Anhang II Tabelle 1.5 und 1.6: Streichung der Definitionen für bestimmte Schreckschuss- und Signalwaffen
- Anhang II Tabelle 1.7 bis 1.12: Neufassung der Definitionen für verschiedene Arten von Schreckschuss- und Signalwaffen
- Inhaltsübersicht § 23: Angabe zu § 23 wird gestrichen
- Inhaltsübersicht §§ 25-27: Neue Angaben zu den §§ 25-27 eingefügt
- Inhaltsübersicht §§ 29-31: Neue Angaben zu den §§ 29-31 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 37: Neue Angabe zu § 37 eingefügt
- Inhaltsübersicht nach § 37: Neue Angaben zu den §§ 37a-37i eingefügt
- Inhaltsübersicht nach § 39: Neue Angabe zu § 39a eingefügt
- Inhaltsübersicht Unterabschnitt 6a: Neue Angabe zu Unterabschnitt 6a eingefügt
- Inhaltsübersicht § 39a: Neue Angabe zu § 39b eingefügt
- Inhaltsübersicht nach § 39b: Neue Angabe zu § 39c eingefügt
- Inhaltsübersicht § 42: Neue Angabe zu § 42 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 43a: Angabe zu § 43a gestrichen
- Inhaltsübersicht § 58: Neue Angabe zu § 58 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 60: Neue Angabe zu § 60 eingefügt
- Inhaltsübersicht nach § 60: Neue Angabe zu § 60a eingefügt
- § 1 Abs. 3: Neuer Satz angefügt, der Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen einschließt
- § 4 Abs. 4: Neue Formulierung für die Überprüfung des Bedürfnisses alle fünf Jahre
- § 4 Abs. 5: Neuer Absatz zur Erforschung des Sachverhalts eingefügt
- § 5 Abs. 2 Nr. 3: Neue Formulierung für die Annahme rechtferter Tatsachen
- § 5 Abs. 5: Neue Formulierung für die Zuverlässigkeitsprüfung
- § 10 Abs. 1a: Absatz 1a gestrichen
- § 13 Abs. 3 Satz 2: Neue Frist für die Antragstellung auf Waffenbesitzkarte
- § 13 Abs. 9: Neuer Absatz zur Anwendung auf Schalldämpfer
- § 14 Abs. 2 Satz 2 und 3: Satz 2 und 3 gestrichen
- § 14 Abs. 3 und 4: Neue Absätze zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses
- § 14 Abs. 5: Absatz 5 wird nun Absatz 6
- § 14 Abs. 6: Neue Formulierung für die Anzahl erlaubnispflichtiger Waffen
- § 15 Abs. 4 Satz 5: Neue Formulierung für die Anwendung von § 14
- § 18 Abs. 2 Satz 3: Satz 3 gestrichen
- § 20 Abs. 5 Satz 3: Satz 3 gestrichen
- § 20 Abs. 6: Absatz 6 gestrichen
- § 20 Abs. 7: Absatz 7 wird nun Absatz 6
- § 21 Abs. 7: Neue Formulierung für die Zuständigkeit
- § 23: Gesamter § 23 gestrichen
- § 24 Abs. 1: Neue Formulierung für die Kennzeichnung von Schusswaffen
- § 24 Abs. 2: Neue Formulierung für die Anwendung von § 25
- § 24 Abs. 3: Neuer Absatz zur Kennzeichnung von Schusswaffen für bestimmte Stellen
## Wortlaut

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- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2017-04-04** · BGBl. 2017 I S. 626 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
- **2019-11-25** · BGBl. 2019 I S. 1626 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
- **2020-02-19** · BGBl. 2020 I S. 166 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)

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# Stellen dieser Station
- § 5a Abs. 3: Ersetzung von 'der Betroffene' durch 'die betroffene Person'
- § 6a Abs. 2: Ersetzung von 'dem Betroffenen' durch 'der betroffenen Person' und 'auf seine Kosten' durch 'auf Kosten der betroffenen Person'
- § 20a Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'Betroffenen' durch 'betroffenen Personen'
- § 28 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz: Streichung von 'Speicherung und'
- § 41a Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'der Betroffene' durch 'die betroffene Person' und 'er' durch 'sie'
- § 43 Abs. 1: Ersetzung von 'des Betroffenen' durch 'der betroffenen Person'
- § 45 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'ein Betroffener' durch 'eine betroffene Person' und 'seine' durch 'ihre'
- § 45 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'Der Betroffene' durch 'Die betroffene Person'
- § 46 Abs. 4 Satz 2 erster Teilsatz: Ersetzung von 'des Betroffenen' durch 'der betroffenen Person' und Einfügung von 'Wohnung' nach 'diese'
- § 56 Satz 2: Ersetzung von 'den Betroffenen' durch 'die betroffene Person'
- § 23: Neue Vorschriften zur Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
- § 24: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung für statistische Zwecke
- § 25: Neue Vorschriften zur Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
- § 26: Neue Vorschriften zur Zweckänderung bei der Datenverarbeitung
- § 27: Neue Vorschriften zur Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
- § 28: Neue Vorschriften zur Verantwortlichkeiten für die Löschung
- § 29: Neue Vorschriften zur Einschränkung der Verarbeitung
- § 30: Neue Vorschriften zum Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 31: Neue Vorschriften zur Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- § 32: Neue Vorschriften zur Verordnungsermächtigung
- § 33: Neue Vorschriften zum Ausschluss abweichenden Landesrechts
- § 34: Neue Vorschriften zur Übergangsvorschrift
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1: Neue Nummer 2b zur Erlaubnisfreien Erwerb, Besitz und Überlassung von unbrauchbaren Schusswaffen eingefügt.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2: Einleitender Teil vor Nummer 2.1 angepasst: Anzeige- und Eintragungspflichten nach §§ 37a und 37g.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.2: Punkt am Ende durch Semikolon ersetzt.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 5.2: Punkt am Ende durch Semikolon ersetzt.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 7.2: Neue Fassung für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1: Nummern 7.3 und 7.4 durch neue Nummer 7.3 ersetzt.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1.1: Angabe in §25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c durch §25 Nr. 1 ersetzt.
- Anlage 1 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 Nummer 1: Nummernbezeichnung '1.' gestrichen.
- Anlage 1 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 Nummer 2: Nummer 2 aufgehoben.
- Anlage 1 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1: Neue Fassung für Schusswaffen, die Spielzeuge im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG sind.
- Anlage 1 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 4: Nummer 4 aufgehoben.
- Anlage 1 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 5: Nummer 5 wird Nummer 4.
- Anhang I Tabelle 1.3.1.1 bis 1.3.1.7: Neufassung der Definitionen für wesentliche Teile von Schusswaffen
- Anhang I Tabelle 1.3.2: Neufassung der Definition des führenden wesentlichen Teils
- Anhang I Tabelle 1.3.3: Neufassung der Definition von Schalldämpfern
- Anhang I Tabelle 1.4: Neufassung der Definition von unbrauchbar gemachten Schusswaffen (Dekorationswaffen)
- Anhang I Tabelle 1.5: Neufassung der Definition von Salutwaffen
- Anhang I Tabelle 2.3: Neufassung der Definition von Repetierwaffen
- Anhang I Tabelle 3.5 und 3.6: Neufassung der Definition von Wechselsystemen und Einstecksystemen
- Anhang I Tabelle 4.4: Einfügung der Definition von Magazinen
- Anhang I Tabelle 8.1: Erweiterung der Definition von Herstellung von Schusswaffen
- Anhang I Tabelle 8.1a: Einfügung der Definition von Fertigstellung von Schusswaffen
- Anhang I Tabelle 8.2: Neufassung der Definition von Bearbeitung von Schusswaffen
- Anhang I Tabelle 8.3: Einfügung der Definition von Unbrauchbarmachung von Schusswaffen
- Anhang I Tabelle 1.6 bis 1.9: Einfügung neuer Kategorien für automatische und halbautomatische Feuerwaffen
- Anhang I Tabelle 2 und 3: Neufassung der Kategorien B und C für Feuerwaffen
- Anhang I Tabelle 4: Streichung der Kategorie D für Feuerwaffen
- Anhang II Tabelle 1.2.4.3 bis 1.2.4.5: Einfügung neuer Definitionen für Wechselmagazine und Magazingehäuse
- Anhang II Tabelle 1.2.6 bis 1.2.8: Einfügung neuer Definitionen für halbautomatische Kurz- und Langwaffen
- Anhang II Tabelle 1.1: Erweiterung der Definition des Umgangs mit Schusswaffen
- Anhang II Tabelle 1.2: Neufassung der Definition von Schusswaffen und Zubehör
- Anhang II Tabelle 1.5 und 1.6: Streichung der Definitionen für bestimmte Schreckschuss- und Signalwaffen
- Anhang II Tabelle 1.7 bis 1.12: Neufassung der Definitionen für verschiedene Arten von Schreckschuss- und Signalwaffen
- Inhaltsübersicht § 23: Angabe zu § 23 wird gestrichen
- Inhaltsübersicht §§ 25-27: Neue Angaben zu den §§ 25-27 eingefügt
- Inhaltsübersicht §§ 29-31: Neue Angaben zu den §§ 29-31 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 37: Neue Angabe zu § 37 eingefügt
- Inhaltsübersicht nach § 37: Neue Angaben zu den §§ 37a-37i eingefügt
- Inhaltsübersicht nach § 39: Neue Angabe zu § 39a eingefügt
- Inhaltsübersicht Unterabschnitt 6a: Neue Angabe zu Unterabschnitt 6a eingefügt
- Inhaltsübersicht § 39a: Neue Angabe zu § 39b eingefügt
- Inhaltsübersicht nach § 39b: Neue Angabe zu § 39c eingefügt
- Inhaltsübersicht § 42: Neue Angabe zu § 42 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 43a: Angabe zu § 43a gestrichen
- Inhaltsübersicht § 58: Neue Angabe zu § 58 eingefügt
- Inhaltsübersicht § 60: Neue Angabe zu § 60 eingefügt
- Inhaltsübersicht nach § 60: Neue Angabe zu § 60a eingefügt
- § 1 Abs. 3: Neuer Satz angefügt, der Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen einschließt
- § 4 Abs. 4: Neue Formulierung für die Überprüfung des Bedürfnisses alle fünf Jahre
- § 4 Abs. 5: Neuer Absatz zur Erforschung des Sachverhalts eingefügt
- § 5 Abs. 2 Nr. 3: Neue Formulierung für die Annahme rechtferter Tatsachen
- § 5 Abs. 5: Neue Formulierung für die Zuverlässigkeitsprüfung
- § 10 Abs. 1a: Absatz 1a gestrichen
- § 13 Abs. 3 Satz 2: Neue Frist für die Antragstellung auf Waffenbesitzkarte
- § 13 Abs. 9: Neuer Absatz zur Anwendung auf Schalldämpfer
- § 14 Abs. 2 Satz 2 und 3: Satz 2 und 3 gestrichen
- § 14 Abs. 3 und 4: Neue Absätze zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses
- § 14 Abs. 5: Absatz 5 wird nun Absatz 6
- § 14 Abs. 6: Neue Formulierung für die Anzahl erlaubnispflichtiger Waffen
- § 15 Abs. 4 Satz 5: Neue Formulierung für die Anwendung von § 14
- § 18 Abs. 2 Satz 3: Satz 3 gestrichen
- § 20 Abs. 5 Satz 3: Satz 3 gestrichen
- § 20 Abs. 6: Absatz 6 gestrichen
- § 20 Abs. 7: Absatz 7 wird nun Absatz 6
- § 21 Abs. 7: Neue Formulierung für die Zuständigkeit
- § 23: Gesamter § 23 gestrichen
- § 24 Abs. 1: Neue Formulierung für die Kennzeichnung von Schusswaffen
- § 24 Abs. 2: Neue Formulierung für die Anwendung von § 25
- § 24 Abs. 3: Neuer Absatz zur Kennzeichnung von Schusswaffen für bestimmte Stellen

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-12-30 — Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2344
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 1: Neue Vorschriften für die Beschußprüfung von Handfeuerwaffen, Böllern, Einsteckläufen und Austauschläufen
§ 1 Abs. 3: Neuer Satz angefügt, der Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen einschließt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-04-04 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 626
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 10 Abs. 1a: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich'
§ 10 Abs. 1a: Absatz 1a gestrichen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-04-04 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 626
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 13 Abs. 8 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'von beiden unterzeichneten' durch 'schriftlichen oder elektronischen'
§ 13 Abs. 3 Satz 2: Neue Frist für die Antragstellung auf Waffenbesitzkarte
§ 13 Abs. 9: Neuer Absatz zur Anwendung auf Schalldämpfer

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@@ -1,9 +1,13 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-07-18Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV)
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1474
> Station: 2020-02-19Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 14 Abs. 3: Änderung der Bezeichnung der Munition und der Treibladungen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1 und 2
§ 14 Abs. 2 Satz 2 und 3: Satz 2 und 3 gestrichen
§ 14 Abs. 1 Nr. 1: Änderung der zulässigen Höchstmaße, Höchst- und Mindestgasdrücke oder -energien und der Bezeichnung der pyrotechnischen Munition
§ 14 Abs. 3 und 4: Neue Absätze zur Glaubhaftmachung des Bedürfnisses
§ 14 Abs. 5: Absatz 5 wird nun Absatz 6
§ 14 Abs. 6: Neue Formulierung für die Anzahl erlaubnispflichtiger Waffen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-10-16 — Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 3970
> Station: 2020-02-19 Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 15: Neue Vorschriften für den Beschussrat
§ 15 Abs. 4 Satz 5: Neue Formulierung für die Anwendung von § 14

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-09-10Verkündungen im Bundesanzeiger
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1833
> Station: 2020-02-19Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 18: Neue Vorschriften für die Bezeichnung von Munition
§ 18 Abs. 2 Satz 3: Satz 3 gestrichen

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-04-04 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 626
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 20 Abs. 5 Satz 3: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich'
§ 20 Abs. 5 Satz 3: Satz 3 gestrichen
§ 20 Abs. 6: Absatz 6 gestrichen
§ 20 Abs. 7: Absatz 7 wird nun Absatz 6

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-01-24 — Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 38
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 21 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Prüfungen nach § 19 regelt.
§ 21 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2, insbesondere Streichung von Wörtern und Neufassung von Sätzen.
§ 21 Abs. 4: Änderung des Absatzes 4, insbesondere Ersetzung von Wörtern.
§ 21 Abs. 7: Neue Formulierung für die Zuständigkeit

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-01-24 — Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 38
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 23 Abs. 2 Nr. 3: Neufassung der Nummer 3, die den zulässigen höchsten Gebrauchsgasdruck regelt.
§ 23: Neue Vorschriften zur Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
§ 23 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung der Angabe '8' durch '9'.
Inhaltsübersicht § 23: Angabe zu § 23 wird gestrichen
§ 23: Gesamter § 23 gestrichen

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-04-04 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 626
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 24 Abs. 5 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich'
§ 24: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung für statistische Zwecke
§ 24 Abs. 1: Neue Formulierung für die Kennzeichnung von Schusswaffen
§ 24 Abs. 2: Neue Formulierung für die Anwendung von § 25
§ 24 Abs. 3: Neuer Absatz zur Kennzeichnung von Schusswaffen für bestimmte Stellen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-01-24 — Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 38
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 25 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'einer zuständigen Behörde' durch 'der Zulassungsbehörde'.
§ 25: Neue Vorschriften zur Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
Inhaltsübersicht §§ 25-27: Neue Angaben zu den §§ 25-27 eingefügt

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-01-24 — Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 38
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 26 Abs. 1: Streichung der Wörter 'und 4'.
§ 26 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
§ 26: Neue Vorschriften zur Zweckänderung bei der Datenverarbeitung

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-04-04 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 626
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 27 Abs. 1 Satz 6: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich'
§ 27 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich'
§ 27 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich'
§ 27 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'von beiden unterzeichneten' durch 'schriftlichen oder elektronischen'
§ 27: Neue Vorschriften zur Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-11-25 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1626
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 28 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz: Streichung von 'Speicherung und'
§ 28: Neue Vorschriften zur Verantwortlichkeiten für die Löschung

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-01-24 — Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 38
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 29 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Zulassung von Munition regelt.
§ 29: Neue Vorschriften zur Einschränkung der Verarbeitung
§ 29 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3.
Inhaltsübersicht §§ 29-31: Neue Angaben zu den §§ 29-31 eingefügt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-12-17Zweite Verordnung zum Waffengesetz (2. WaffV)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 3387
> Station: 2020-02-19Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 30 Abs. 3, § 36 Abs. 2, § 45 Abs. 3 Satz 3: Anwendung auf Ausländer, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EWG sind, ausgeschlossen
§ 30: Neue Vorschriften zum Auskunftsrecht der betroffenen Person

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-01-24 — Zweite Verordnung zur Änderung von waffenrechtlichen Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 38
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 31 Nr. 3: Ersetzung der Wörter '§ 15 Abs. 1 Satz 1' durch '§ 14a Satz 3 oder § 15 Abs. 1 Satz 1 einen Prüfungsgegenstand oder'.
§ 31 Nr. 5: Ersetzung der Wörter '§ 24 Abs. 4' durch '§ 24 Abs. 5' und '§ 24 Abs. 5' durch '§ 24 Abs. 6'.
§ 31 Nr. 5a: Einfügung einer neuen Nummer 5a, die die Aufzeichnungspflicht regelt.
§ 31: Neue Vorschriften zur Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-06-01 — Erste Verordnung zum Waffengesetz (1. WaffV)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1285
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 32: Neue Vorschriften zur Nachweisbarkeit der Sachkunde durch verschiedene Qualifikationen
§ 32: Neue Vorschriften zur Verordnungsermächtigung

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-06-30 — Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1818
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 33 Abs. 3 Satz 1: Die Wörter 'des Bundesgrenzschutzes' werden durch 'der Bundespolizei' ersetzt.
§ 33 Abs. 3 Satz 2: Das Wort 'Bundesgrenzschutzgesetzes' wird durch 'Bundespolizeigesetzes' ersetzt.
§ 33: Neue Vorschriften zum Ausschluss abweichenden Landesrechts

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-04-04 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 626
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 34 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich'
§ 34 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich'
§ 34: Neue Vorschriften zur Übergangsvorschrift

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-04-04 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 626
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 37 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder elektronisch' nach 'schriftlich'
Inhaltsübersicht § 37: Neue Angabe zu § 37 eingefügt
Inhaltsübersicht nach § 37: Neue Angaben zu den §§ 37a-37i eingefügt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-08-14Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2117
> Station: 2020-02-19Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 39 Abs. 1: Nichtanwendung auf bestimmte Dienststellen
Inhaltsübersicht nach § 39: Neue Angabe zu § 39a eingefügt

7
waffg_2002/§39a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
Inhaltsübersicht § 39a: Neue Angabe zu § 39b eingefügt

7
waffg_2002/§39b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
Inhaltsübersicht nach § 39b: Neue Angabe zu § 39c eingefügt

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-12-30 — Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2344
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 4: Neue Vorschriften für Abweichungen von den Maßen bei der Prüfung von Handfeuerwaffen und nicht der Beschußpflicht unterliegenden Gegenständen
§ 4 Abs. 4: Neue Formulierung für die Überprüfung des Bedürfnisses alle fünf Jahre
§ 4 Abs. 5: Neuer Absatz zur Erforschung des Sachverhalts eingefügt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-09 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2557
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 42 Abs. 5: Ermächtigung der Landesregierungen, das Führen von Waffen auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen zu verbieten oder zu beschränken
Inhaltsübersicht § 42: Neue Angabe zu § 42 eingefügt

7
waffg_2002/§43a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 43a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
Inhaltsübersicht § 43a: Angabe zu § 43a gestrichen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-12-30 — Dritte Verordnung zum Waffengesetz (3. WaffV)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2344
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 5: Neue Vorschriften für das Verfahren bei der Beschußprüfung
§ 5 Abs. 2 Nr. 3: Neue Formulierung für die Annahme rechtferter Tatsachen
§ 5 Abs. 5: Neue Formulierung für die Zuverlässigkeitsprüfung

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-12-23 — Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 4592
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
Art. 1 § 58 Abs. 1 Satz 3: Datum von 28. Februar 2003 auf 31. August 2003 geändert
Art. 1 § 58 Abs. 7 Satz 1: Datum von 28. Februar 2003 auf 31. August 2003 geändert
Inhaltsübersicht § 58: Neue Angabe zu § 58 eingefügt

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-03-10Neufassung des Waffengesetzes (WaffG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 432
> Station: 2020-02-19Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 60: Neue Bestimmungen zur Anwendbarkeit der Gewerbeordnung und des Einzelhandelsgesetzes.
Inhaltsübersicht § 60: Neue Angabe zu § 60 eingefügt
Inhaltsübersicht nach § 60: Neue Angabe zu § 60a eingefügt

17
waffrg/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# WAFFRG — 2020-02-19
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2020-09-01; 2020-02-20 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3); 2020-05-01 (Artikel 4); 2020-03-01 (Artikel 4b Nummer 1 und 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Waffengesetz und andere Vorschriften, insbesondere durch Einführung neuer Anzeigepflichten und Verordnungsermächtigungen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
waffrg/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
waffrg/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2020-02-19** · BGBl. 2020 I S. 166 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)

2
waffrg/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -1,21 +1,102 @@
# WG — 2019-12-19
# WG — 2020-02-19
- **Titel:** Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 2652
- **Inkrafttreten:** 2018-01-01 (Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe c); 2018-07-01 (Artikel 2 und 3, soweit nicht Absatz 3 etwas Abweichendes regelt); 2019-12-20 (Artikel 1 (§§ 38, 40, 91, 109 und 113 Absatz 6 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch), Artikel 2 Nummer 1, Artikel 3 Nummer 3, Artikel 26, Artikel 59); 2020-01-01 (Artikel 16 Nummer 7, Artikel 23 Nummer 4 Buchstabe b, Artikel 30 Nummer 6 und 9, Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 4 und 6, Artikel 32 Nummer 10 Buchstabe b, Nummer 14 und 15, Artikel 34 Nummer 17, Artikel 35 Nummer 7 bis 9, Artikel 38 Nummer 4, Artikel 39 Nummer 10 und 11, Artikel 57); 2021-01-01 (Artikel 1 § 2, §§ 31 bis 37, §§ 111 bis 112, §§ 115 bis 116 und § 138 Absatz 7); 2021-07-01 (Artikel 31 Nummer 3 Buchstabe b, Artikel 34 Nummer 5); 2024-01-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/50#page=52
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Soziale Entschädigung und führt Änderungen an verschiedenen Sozialgesetzen durch, um die Rechte von Opfern und Behinderten zu verbessern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2020-09-01; 2020-02-20 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3); 2020-05-01 (Artikel 4); 2020-03-01 (Artikel 4b Nummer 1 und 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/7#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Waffengesetz und andere Vorschriften, insbesondere durch Einführung neuer Anzeigepflichten und Verordnungsermächtigungen.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Einfügung von § 45 in der Inhaltsübersicht
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe a: Ersetzung von 'ergänzender Hilfe' durch 'Leistungen'
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b: Ersetzung von 'Hilfen' durch 'Leistungen'
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nummer 7 Satzteil nach Buchstabe b: Ersetzung von 'Bundesversorgungsgesetz' durch 'Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch'
- § 7 Abs. 1 Satz 3 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a: Ersetzung von '§ 27a des Bundesversorgungsgesetzes' durch '§ 93 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch'
- § 7 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung von '§ 27a Satz 2 des Bundesversorgungsgesetzes' durch '§ 93 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch'
- nach § 44: Einfügung von § 45 mit Übergangsregelung
- § 10: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
- § 11: Neue Vorschriften zur Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
- § 12: Neue Vorschriften zur Protokollierungspflicht bei der Speicherung
- § 13: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung der Registerbehörde an öffentliche Stellen
- § 14: Neue Vorschriften zur Form des Übermittlungsersuchens
- § 15: Neue Vorschriften zum Inhalt des Übermittlungsersuchens
- § 16: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle
- § 17: Neue Vorschriften zur Übermittlungserlaubnis in besonderen Fällen
- § 18: Neue Vorschriften zur Zulässigkeit der Datenübermittlung
- § 19: Neue Vorschriften zur Gruppenauskunft
- § 20: Neue Vorschriften zum Datenabruf im automatisierten Verfahren
- § 21: Neue Vorschriften zur Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren
- § 22: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Anzeigepflicht bei Inbesitznahme von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, erweitert.
- § 37 Abs. 2: Maßnahmen der zuständigen Behörde bei Anzeige von Inbesitznahme erweitert.
- § 37 Abs. 3: Fristen und Verfahren bei Anzeige von Inbesitznahme angepasst.
- § 37 Abs. 4: Informationen zur Anzeige von Inbesitznahme erweitert.
- § 37 Abs. 5: Unterrichtung der örtlichen Polizeidienststelle bei Anzeige von Abhandenkommen erweitert.
- § 37c: Neue Vorschrift zur Anzeigepflicht bei Inbesitznahme von Waffen oder Munition.
- § 37d: Neue Vorschrift zur Anzeigepflicht bei unbrauchbar gemachten Schusswaffen.
- § 37e: Neue Vorschrift zu Ausnahmen von der Anzeigepflicht.
- § 37f: Neue Vorschrift zum Inhalt der Anzeigen.
- § 37g: Neue Vorschrift zur Eintragung in die Waffenbesitzkarte.
- § 37h: Neue Vorschrift zur Ausstellung einer Anzeigebescheinigung.
- § 37i: Neue Vorschrift zur Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und im Ausland.
- § 38 Abs. 1: Anforderungen für den Erlaubnisschein bei Verbringung von Waffen oder Munition erweitert.
- § 39a: Neue Vorschrift zur Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation.
- § 39b: Neue Vorschrift zum Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen.
- § 39c: Überschrift und Inhalt zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang damit angepasst.
- § 40 Abs. 3: Neue Vorschriften für Inhaber eines gültigen Jagdscheins zur Nutzung von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen.
- § 42: Neue Vorschriften zur Verordnungsermächtigung für Verbotszonen bei öffentlichen Veranstaltungen.
- § 24 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 24 Abs. 3: Änderungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 24 Abs. 4: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 24 Abs. 5: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 24 Abs. 6: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 24 Abs. 7: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 25: Neue Verordnungsermächtigungen zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 25a: Neue Anordnungen zur Kennzeichnung von Schusswaffen
- § 27 Abs. 1 Satz 1: Neue Vorschriften für die Betreibung und Änderung von Schießstätten
- § 27 Abs. 7 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e: Formulierungsanpassungen in den Vorschriften für Schießstätten
- § 27 Abs. 7 Satz 2 Nummer 3: Streichung einer Vorschrift für Schießstätten
- § 27a: Einführung neuer Vorschriften für die sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten
- § 28a Abs. 2 Satz 5: Anpassungen in der Formulierung zur Verbringung von Waffen und Munition
- § 29: Neue Vorschriften für das Verbringen von Waffen und Munition
- § 30: Neue Vorschriften für die allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 1 Satz 3: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 1a: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 2: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 3 Nummer 1: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 3 Nummer 2: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 3 Nummer 3: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 6: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 33 Abs. 1 Satz 1: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Waffen und Munition aus Drittstaaten
- § 34 Abs. 1 Satz 3 bis 5: Neue Vorschriften für die Überlassung von Waffen und Munition
- § 34 Abs. 2: Neue Vorschriften für die gewerbsmäßige Beförderung von Waffen und Munition
- § 34 Abs. 3 Satz 2: Anpassungen in der Formulierung zur Überlassung von Waffen und Munition
- § 34 Abs. 5 Satz 2 Nummer 2: Anpassungen in der Formulierung zur Überlassung von Waffen und Munition
- § 37: Neue Vorschriften für die Anzeigepflichten von gewerblichen Waffenherstellern und Waffenhändlern
- § 37a: Neue Vorschriften für die Anzeigepflichten von Inhabern von Waffenbesitzkarten und nichtgewerblichen Waffenherstellern
- § 37b: Neue Vorschriften für die Anzeige der Vernichtung, Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens von Waffen und Munition
- § 433 Abs. 1: Neufassung des § 433 Abs. 1, umfasst neue Regelungen für das Führen von Waffen und Messern.
- § 43a: Aufhebung des § 43a.
- § 44 Abs. 1: Neufassung des § 44 Abs. 1, umfasst neue Regelungen für die Mitteilungspflichten der zuständigen Behörde.
- § 44 Abs. 2: Einfügung der Wörter 'oder eines Waffenbesitzverbotes' in den § 44 Abs. 2.
- § 44a Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung '(1)', Einfügung von 'einschließlich der Aufzeichnungen zu Verbringungen 30 Jahre' und 'zehn Jahre' in den § 44a Abs. 1.
- § 44a Abs. 2 und 3: Aufhebung der Absätze 2 und 3 des § 44a.
- § 51 Abs. 1: Ersetzen von '§2 Abs. 1 oder 3, jeweils' durch '§2 Absatz 3' und von 'Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1,' durch 'Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.1 oder 1.2.1.2' in den § 51 Abs. 1.
- § 52 Abs. 1: Ersetzen von '§2 Abs. 1 oder 3, jeweils' durch '§2 Absatz 3' und Streichung des Kommas nach '1.3.4' in der Nummer 1 des § 52 Abs. 1.
- § 52 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe d: Ersetzen von '§29 Abs. 1, §30 Abs. 1 Satz 1 oder §32 Abs. 1 Satz 1' durch '§29 Absatz 1 Satz 1 oder §32 Absatz 1 Satz 1' in der Nummer 2 Buchstabe d des § 52 Abs. 1.
- § 52 Abs. 3 Nummer 1: Ersetzen von '§2 Abs. 1 oder 3, jeweils' durch '§2 Absatz 3' und von 'Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5' durch 'Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4.2, 1.2.5' in der Nummer 1 des § 52 Abs. 3.
- § 52 Abs. 3 Nummer 4 Buchstabe a: Ersetzen von '§31 Abs. 1' durch '§29 Absatz 1 Satz 1' und Einfügung von 'aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes' in der Nummer 4 Buchstabe a des § 52 Abs. 3.
- § 53 Abs. 1 Nummer 4: Ersetzen von '§37 Abs. 1 Satz 2' durch '§37c Absatz 2 Nummer 2' in der Nummer 4 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 5: Aufhebung der Nummer 5 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 6: Ersetzen von '§37 Abs. 4' durch '§37i' in der Nummer 6 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 7 und 8: Neufassung der Nummern 7 und 8 des § 53 Abs. 1, umfasst neue Regelungen für das Antragsverfahren und die Anzeigepflichten.
- § 53 Abs. 1 Nummer 9: Ersetzen von '§25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c' durch '§25 Nummer 1' und von '§24 Abs. 2 oder 3' durch '§24 Absatz 4' in der Nummer 9 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 10: Ersetzen von '§24 Abs. 4' durch '§24 Absatz 5' in der Nummer 10 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 19: Neufassung der Nummer 19 des § 53 Abs. 1, umfasst neue Regelungen für das Vorlegen von Dokumenten.
- § 53 Abs. 1 Nummer 20: Ersetzen von 'eine dort genannte Urkunde' durch 'ein dort genanntes Dokument' in der Nummer 20 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 23: Neufassung der Nummer 23 des § 53 Abs. 1, umfasst neue Regelungen für Zuwiderhandlungen gegen Rechtsverordnungen.
- § 55 Abs. 4a: Aufhebung des § 55 Abs. 4a.
- § 58: Neufassung der Überschrift des § 58 und Hinzufügen der neuen Absätze 13 bis 23, umfasst Übergangsvorschriften.
- § 60: Neufassung der Überschrift des § 60, umfasst Übergangsvorschriften zur Kostenverordnung.
- § 60a: Einfügung des neuen § 60a, umfasst Übergangsvorschriften zu den Waffenbüchern.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.3: Neufassung der Nummer 1.2.3, umfasst neue Regelungen für Pfeilabschussgeräte.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 bis 1.5: Neufassung der Nummern 1.3 bis 1.5, umfasst neue Regelungen für wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfern.
## Wortlaut

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- **2019-11-25** · BGBl. 2019 I S. 1626 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
- **2019-12-05** · BGBl. 2019 I S. 1877 — Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz WoGStärkG)
- **2019-12-19** · BGBl. 2019 I S. 2652 — Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
- **2020-02-19** · BGBl. 2020 I S. 166 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Einfügung von § 45 in der Inhaltsübersicht
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe a: Ersetzung von 'ergänzender Hilfe' durch 'Leistungen'
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b: Ersetzung von 'Hilfen' durch 'Leistungen'
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nummer 7 Satzteil nach Buchstabe b: Ersetzung von 'Bundesversorgungsgesetz' durch 'Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch'
- § 7 Abs. 1 Satz 3 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a: Ersetzung von '§ 27a des Bundesversorgungsgesetzes' durch '§ 93 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch'
- § 7 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung von '§ 27a Satz 2 des Bundesversorgungsgesetzes' durch '§ 93 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch'
- nach § 44: Einfügung von § 45 mit Übergangsregelung
- § 10: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
- § 11: Neue Vorschriften zur Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
- § 12: Neue Vorschriften zur Protokollierungspflicht bei der Speicherung
- § 13: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung der Registerbehörde an öffentliche Stellen
- § 14: Neue Vorschriften zur Form des Übermittlungsersuchens
- § 15: Neue Vorschriften zum Inhalt des Übermittlungsersuchens
- § 16: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle
- § 17: Neue Vorschriften zur Übermittlungserlaubnis in besonderen Fällen
- § 18: Neue Vorschriften zur Zulässigkeit der Datenübermittlung
- § 19: Neue Vorschriften zur Gruppenauskunft
- § 20: Neue Vorschriften zum Datenabruf im automatisierten Verfahren
- § 21: Neue Vorschriften zur Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren
- § 22: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Anzeigepflicht bei Inbesitznahme von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, erweitert.
- § 37 Abs. 2: Maßnahmen der zuständigen Behörde bei Anzeige von Inbesitznahme erweitert.
- § 37 Abs. 3: Fristen und Verfahren bei Anzeige von Inbesitznahme angepasst.
- § 37 Abs. 4: Informationen zur Anzeige von Inbesitznahme erweitert.
- § 37 Abs. 5: Unterrichtung der örtlichen Polizeidienststelle bei Anzeige von Abhandenkommen erweitert.
- § 37c: Neue Vorschrift zur Anzeigepflicht bei Inbesitznahme von Waffen oder Munition.
- § 37d: Neue Vorschrift zur Anzeigepflicht bei unbrauchbar gemachten Schusswaffen.
- § 37e: Neue Vorschrift zu Ausnahmen von der Anzeigepflicht.
- § 37f: Neue Vorschrift zum Inhalt der Anzeigen.
- § 37g: Neue Vorschrift zur Eintragung in die Waffenbesitzkarte.
- § 37h: Neue Vorschrift zur Ausstellung einer Anzeigebescheinigung.
- § 37i: Neue Vorschrift zur Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und im Ausland.
- § 38 Abs. 1: Anforderungen für den Erlaubnisschein bei Verbringung von Waffen oder Munition erweitert.
- § 39a: Neue Vorschrift zur Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation.
- § 39b: Neue Vorschrift zum Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen.
- § 39c: Überschrift und Inhalt zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang damit angepasst.
- § 40 Abs. 3: Neue Vorschriften für Inhaber eines gültigen Jagdscheins zur Nutzung von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen.
- § 42: Neue Vorschriften zur Verordnungsermächtigung für Verbotszonen bei öffentlichen Veranstaltungen.
- § 24 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 24 Abs. 3: Änderungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 24 Abs. 4: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 24 Abs. 5: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 24 Abs. 6: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 24 Abs. 7: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 25: Neue Verordnungsermächtigungen zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
- § 25a: Neue Anordnungen zur Kennzeichnung von Schusswaffen
- § 27 Abs. 1 Satz 1: Neue Vorschriften für die Betreibung und Änderung von Schießstätten
- § 27 Abs. 7 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e: Formulierungsanpassungen in den Vorschriften für Schießstätten
- § 27 Abs. 7 Satz 2 Nummer 3: Streichung einer Vorschrift für Schießstätten
- § 27a: Einführung neuer Vorschriften für die sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten
- § 28a Abs. 2 Satz 5: Anpassungen in der Formulierung zur Verbringung von Waffen und Munition
- § 29: Neue Vorschriften für das Verbringen von Waffen und Munition
- § 30: Neue Vorschriften für die allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 1 Satz 3: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 1a: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 2: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 3 Nummer 1: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 3 Nummer 2: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 3 Nummer 3: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 32 Abs. 6: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
- § 33 Abs. 1 Satz 1: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Waffen und Munition aus Drittstaaten
- § 34 Abs. 1 Satz 3 bis 5: Neue Vorschriften für die Überlassung von Waffen und Munition
- § 34 Abs. 2: Neue Vorschriften für die gewerbsmäßige Beförderung von Waffen und Munition
- § 34 Abs. 3 Satz 2: Anpassungen in der Formulierung zur Überlassung von Waffen und Munition
- § 34 Abs. 5 Satz 2 Nummer 2: Anpassungen in der Formulierung zur Überlassung von Waffen und Munition
- § 37: Neue Vorschriften für die Anzeigepflichten von gewerblichen Waffenherstellern und Waffenhändlern
- § 37a: Neue Vorschriften für die Anzeigepflichten von Inhabern von Waffenbesitzkarten und nichtgewerblichen Waffenherstellern
- § 37b: Neue Vorschriften für die Anzeige der Vernichtung, Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens von Waffen und Munition
- § 433 Abs. 1: Neufassung des § 433 Abs. 1, umfasst neue Regelungen für das Führen von Waffen und Messern.
- § 43a: Aufhebung des § 43a.
- § 44 Abs. 1: Neufassung des § 44 Abs. 1, umfasst neue Regelungen für die Mitteilungspflichten der zuständigen Behörde.
- § 44 Abs. 2: Einfügung der Wörter 'oder eines Waffenbesitzverbotes' in den § 44 Abs. 2.
- § 44a Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung '(1)', Einfügung von 'einschließlich der Aufzeichnungen zu Verbringungen 30 Jahre' und 'zehn Jahre' in den § 44a Abs. 1.
- § 44a Abs. 2 und 3: Aufhebung der Absätze 2 und 3 des § 44a.
- § 51 Abs. 1: Ersetzen von '§2 Abs. 1 oder 3, jeweils' durch '§2 Absatz 3' und von 'Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1,' durch 'Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.1 oder 1.2.1.2' in den § 51 Abs. 1.
- § 52 Abs. 1: Ersetzen von '§2 Abs. 1 oder 3, jeweils' durch '§2 Absatz 3' und Streichung des Kommas nach '1.3.4' in der Nummer 1 des § 52 Abs. 1.
- § 52 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe d: Ersetzen von '§29 Abs. 1, §30 Abs. 1 Satz 1 oder §32 Abs. 1 Satz 1' durch '§29 Absatz 1 Satz 1 oder §32 Absatz 1 Satz 1' in der Nummer 2 Buchstabe d des § 52 Abs. 1.
- § 52 Abs. 3 Nummer 1: Ersetzen von '§2 Abs. 1 oder 3, jeweils' durch '§2 Absatz 3' und von 'Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5' durch 'Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4.2, 1.2.5' in der Nummer 1 des § 52 Abs. 3.
- § 52 Abs. 3 Nummer 4 Buchstabe a: Ersetzen von '§31 Abs. 1' durch '§29 Absatz 1 Satz 1' und Einfügung von 'aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes' in der Nummer 4 Buchstabe a des § 52 Abs. 3.
- § 53 Abs. 1 Nummer 4: Ersetzen von '§37 Abs. 1 Satz 2' durch '§37c Absatz 2 Nummer 2' in der Nummer 4 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 5: Aufhebung der Nummer 5 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 6: Ersetzen von '§37 Abs. 4' durch '§37i' in der Nummer 6 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 7 und 8: Neufassung der Nummern 7 und 8 des § 53 Abs. 1, umfasst neue Regelungen für das Antragsverfahren und die Anzeigepflichten.
- § 53 Abs. 1 Nummer 9: Ersetzen von '§25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c' durch '§25 Nummer 1' und von '§24 Abs. 2 oder 3' durch '§24 Absatz 4' in der Nummer 9 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 10: Ersetzen von '§24 Abs. 4' durch '§24 Absatz 5' in der Nummer 10 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 19: Neufassung der Nummer 19 des § 53 Abs. 1, umfasst neue Regelungen für das Vorlegen von Dokumenten.
- § 53 Abs. 1 Nummer 20: Ersetzen von 'eine dort genannte Urkunde' durch 'ein dort genanntes Dokument' in der Nummer 20 des § 53 Abs. 1.
- § 53 Abs. 1 Nummer 23: Neufassung der Nummer 23 des § 53 Abs. 1, umfasst neue Regelungen für Zuwiderhandlungen gegen Rechtsverordnungen.
- § 55 Abs. 4a: Aufhebung des § 55 Abs. 4a.
- § 58: Neufassung der Überschrift des § 58 und Hinzufügen der neuen Absätze 13 bis 23, umfasst Übergangsvorschriften.
- § 60: Neufassung der Überschrift des § 60, umfasst Übergangsvorschriften zur Kostenverordnung.
- § 60a: Einfügung des neuen § 60a, umfasst Übergangsvorschriften zu den Waffenbüchern.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.3: Neufassung der Nummer 1.2.3, umfasst neue Regelungen für Pfeilabschussgeräte.
- Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 bis 1.5: Neufassung der Nummern 1.3 bis 1.5, umfasst neue Regelungen für wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfern.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 10 Abs. 1a: Ersetzung des Wortes 'aufgrund' durch 'auf Grund'
§ 10: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
Inhaltsübersicht zu § 11: Streichung der Wörter 'der Europäischen Union'
§ 11: Streichung der Wörter 'der Europäischen Union' in der Überschrift und im Text
§ 11: Neue Vorschriften zur Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 12 Abs. 3: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Einfügung einer neuen Nummer 6
§ 12: Neue Vorschriften zur Protokollierungspflicht bei der Speicherung

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 13 Abs. 1 und 2: Erweiterung der Vorschriften zur Mitführung von Dokumenten bei der Verbringung und Mitnahme von Schusswaffen und Munition
§ 13 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes
§ 13: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung der Registerbehörde an öffentliche Stellen

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-11-15 — Drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 2291
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 14 Abs. 2 Nr. 26: Einfügung von 'einer Person, die kein Haushaltsmitglied ist'
§ 14: Neue Vorschriften zur Form des Übermittlungsersuchens

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-12-19 — Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 2592
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 15: Einfügen von 'Prädikatsweine'
§ 15: Neue Vorschriften zum Inhalt des Übermittlungsersuchens

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-10-14Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1586
> Station: 2020-02-19Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 16 Abs. 1a, 2 Satz 1, 3: Ersetzen von 'Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz' durch 'Ernährung und Landwirtschaft'
§ 16 Abs. 4: Ersetzen von 'Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz' durch 'Ernährung und Landwirtschaft' und 'Artikels 113c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007' durch 'Artikels 167 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013'
§ 16: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-10-14Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1586
> Station: 2020-02-19Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
Inhaltsübersicht § 5 und § 17: Einfügung eines Kommas nach 'Qualitätswein'
§ 17: Einfügung eines Kommas nach 'Qualitätswein'
§ 17: Neue Vorschriften zur Übermittlungserlaubnis in besonderen Fällen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2963
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 18 Satz 1 Nr. 3: Ersetzte Wörter
§ 18: Neue Vorschriften zur Zulässigkeit der Datenübermittlung

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-10-14Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1586
> Station: 2020-02-19Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
Inhaltsübersicht § 19: Neufassung der Zeile
§ 19: Neufassung der Überschrift und Ersetzen von 'Schaumwein' durch 'Qualitätsschaumwein'
§ 19: Neue Vorschriften zur Gruppenauskunft

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 20: Einfügung des Wortes 'eines' in der Überschrift, Ersetzung des Wortes 'aufgrund' durch 'auf Grund', Ersetzung des Wortes 'darf' durch 'dürfen'
§ 20: Neue Vorschriften zum Datenabruf im automatisierten Verfahren

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-10-14Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1586
> Station: 2020-02-19Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 21 Abs. 1, 2: Ersetzen von 'Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz' durch 'Ernährung und Landwirtschaft'
§ 21 Abs. 3: Einfügung eines Kommas nach 'Qualitätsweine'
§ 21: Neue Vorschriften zur Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-12-19 — Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 2592
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 22: Einfügen von 'Jungweinmengen' und Neufassung des Absatzes
§ 22: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 24 Abs. 1 Satz 1: Streichung des Wortes 'gewerbsmäßig' und Neufassung von Nummer 1
§ 24 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Waffen und Munition
§ 24 Abs. 3: Änderungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
§ 24 Abs. 4: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
§ 24 Abs. 5: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
§ 24 Abs. 6: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition
§ 24 Abs. 7: Anpassungen in der Formulierung zur Kennzeichnung von Waffen und Munition

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-01-28 — Neufassung des Weingesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 66
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 25: Neues Verbot zum Schutz vor Täuschung
§ 25: Neue Verordnungsermächtigungen zur Kennzeichnung von Waffen und Munition

7
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# § 25a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 25a: Neue Anordnungen zur Kennzeichnung von Schusswaffen

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-12-14Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1885
> Station: 2020-02-19Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Streichung der Wörter 'abzüglich der Beträge für Heizkosten'
§ 27 Abs. 1 Satz 1: Neue Vorschriften für die Betreibung und Änderung von Schießstätten
§ 27 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'abzüglich der Beträge für Heizkosten'
§ 27 Abs. 7 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e: Formulierungsanpassungen in den Vorschriften für Schießstätten
§ 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Streichung der Wörter 'abzüglich der Beträge für Heizkosten'
§ 27 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Wörter 'abzüglich der Beträge für Heizkosten'
§ 27 Abs. 7 Satz 2 Nummer 3: Streichung einer Vorschrift für Schießstätten

7
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# § 27a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 27a: Einführung neuer Vorschriften für die sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten

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# § 28a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-03-12 — Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 362
> Station: 2020-02-19 Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 28a: Neuer Paragraph für den Erwerb, Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal
§ 28a Abs. 2 Satz 5: Anpassungen in der Formulierung zur Verbringung von Waffen und Munition

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 29 Abs. 2: Streichung der Wörter 'der Europäischen Union (Mitgliedstaat)'
§ 29: Neue Vorschriften für das Verbringen von Waffen und Munition

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 30 Abs. 2: Streichung der Wörter 'der Europäischen Union'
§ 30: Neue Vorschriften für die allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 32: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, Neufassung des Absatzes 3, Einfügung eines neuen Satzes in Absatz 5, Neufassung des Absatzes 6
§ 32 Abs. 1 Satz 1: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
§ 32 Abs. 1 Satz 3: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
§ 32 Abs. 1a: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
§ 32 Abs. 2: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
§ 32 Abs. 3 Nummer 1: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
§ 32 Abs. 3 Nummer 2: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
§ 32 Abs. 3 Nummer 3: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition
§ 32 Abs. 6: Anpassungen in der Formulierung zur Mitnahme von Waffen und Munition

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-11-25 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1626
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 33 Abs. 3 Satz 4: Das Wort „Betroffenen“ wird durch „betroffenen Personen“ ersetzt.
§ 33 Abs. 5 Satz 4: Die Wörter „der behörde für die Prüfung bei den Arbeitgebern geführten Datei im Sinne des § 28p Abs. 8 Satz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch“ werden durch „des bei ihr für die Prüfung bei den Arbeitgebern geführten Dateisystems im Sinne des § 28p Absatz 8 Satz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch“ ersetzt.
§ 33 Abs. 1 Satz 1: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Waffen und Munition aus Drittstaaten

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-07-05 — Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 2133
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 34: Verschiedene Änderungen an den Wörtern und Satzteilen
§ 34 Abs. 1 Satz 3 bis 5: Neue Vorschriften für die Überlassung von Waffen und Munition
§ 34 Abs. 2: Neue Vorschriften für die gewerbsmäßige Beförderung von Waffen und Munition
§ 34 Abs. 3 Satz 2: Anpassungen in der Formulierung zur Überlassung von Waffen und Munition
§ 34 Abs. 5 Satz 2 Nummer 2: Anpassungen in der Formulierung zur Überlassung von Waffen und Munition

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-03-31 — Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 426
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 37 Abs. 4: Einfügung der Pflicht, bei Wegzug ins Ausland die neue Anschrift der zuletzt zuständigen Waffenbehörde mitzuteilen
§ 37 Abs. 1 Satz 1: Anzeigepflicht bei Inbesitznahme von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, erweitert.
§ 37 Abs. 2: Maßnahmen der zuständigen Behörde bei Anzeige von Inbesitznahme erweitert.
§ 37 Abs. 3: Fristen und Verfahren bei Anzeige von Inbesitznahme angepasst.
§ 37 Abs. 4: Informationen zur Anzeige von Inbesitznahme erweitert.
§ 37 Abs. 5: Unterrichtung der örtlichen Polizeidienststelle bei Anzeige von Abhandenkommen erweitert.
§ 37: Neue Vorschriften für die Anzeigepflichten von gewerblichen Waffenherstellern und Waffenhändlern

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# § 37a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-02-11Neufassung des Wohngeldgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 183
> Station: 2020-02-19Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 37a: Neufassung des § 37a, der die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelt.
§ 37a: Neue Vorschriften für die Anzeigepflichten von Inhabern von Waffenbesitzkarten und nichtgewerblichen Waffenherstellern

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# § 37b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-12-20 — Zweites Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 3450
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
Inhaltsübersicht zu § 37b: Neufassung der Inhaltsübersicht zu § 37b
§ 37b: Neufassung des § 37b
§ 37b: Neue Vorschriften für die Anzeige der Vernichtung, Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens von Waffen und Munition

7
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# § 37c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 37c: Neue Vorschrift zur Anzeigepflicht bei Inbesitznahme von Waffen oder Munition.

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# § 37d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 37d: Neue Vorschrift zur Anzeigepflicht bei unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

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# § 37e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 37e: Neue Vorschrift zu Ausnahmen von der Anzeigepflicht.

7
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# § 37f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-02-19 — Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz 3. WaffRÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 166
§ 37f: Neue Vorschrift zum Inhalt der Anzeigen.

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