BGBl. 2010 I S. 671 · Änderung · Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze

Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
Inkrafttreten: 2010-01-01; 2010-06-03 (Tag nach der Verkündung; Art. 3a); 2009-03-06 (Art. 3b)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2010-06-02

BGBl-Id: bgbl1-2010-26-3
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LawGit Spiegel
2010-06-02 12:00:00 +00:00
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commit 5cd87aa071
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# FINAUSGLG_2005 — 2010-04-28
# FINAUSGLG_2005 — 2010-06-02
- **Titel:** Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 435
- **Inkrafttreten:** 2010-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/17#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung regelt den vorläufigen Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern im Jahr 2010, einschließlich der monatlichen Vorauszahlungen an bestimmte Länder.
- **Titel:** Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 671
- **Inkrafttreten:** 2010-01-01; 2010-06-03 (Tag nach der Verkündung; Art. 3a); 2009-03-06 (Art. 3b)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/26#page=11
- **Kurz:** Das Gesetz schafft den Finanzplanungsrat ab und überträgt seine Aufgaben auf den Stabilitätsrat. Es führt zudem Anpassungen in verschiedenen Gesetzen durch, um die neue Struktur zu berücksichtigen.
## Betroffene Stellen
- § 14 Abs. 1: Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs
- § 17 Abs. 1: Vollzug des Gemeindeanteils an der Einfuhrumsatzsteuer
- § 11 Abs. 3: Berichte an den Stabilitätsrat über Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke
## Wortlaut

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- **2009-12-10** · BGBl. 2009 I S. 3844 — Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2008
- **2009-12-30** · BGBl. 2009 I S. 3950 — Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)
- **2010-04-28** · BGBl. 2010 I S. 435 — Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010
- **2010-06-02** · BGBl. 2010 I S. 671 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 14 Abs. 1: Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs
- § 17 Abs. 1: Vollzug des Gemeindeanteils an der Einfuhrumsatzsteuer
- § 11 Abs. 3: Berichte an den Stabilitätsrat über Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-24 — Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2794
> Station: 2010-06-02 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
§ 11 Abs. 3a Satz 2 bis 4: Neue Vorgaben für die Überprüfung der Sonderlasten in dreijährigen Abständen, erstmals im Jahr 2010
§ 11 Abs. 3: Berichte an den Stabilitätsrat über Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke

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# FPSTATG — 2009-08-06
# FPSTATG — 2010-06-02
- **Titel:** Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz HGrGMoG)
- **Titel:** Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2580
- **Inkrafttreten:** 2010-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 22 und Artikel 4); 2009-08-07 (Artikel 1 Nr. 22, soweit dadurch das Haushaltsgrundsätzegesetz durch Einfügung eines § 49a Absatz 1 geändert wird); 2009-08-07 (Artikel 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/51#page=40
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert das Haushaltsgrundsätzegesetz und führt Änderungen an anderen Gesetzen ein, insbesondere zur parlamentarischen Kontrolle von Bundesbeteiligungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 671
- **Inkrafttreten:** 2010-01-01; 2010-06-03 (Tag nach der Verkündung; Art. 3a); 2009-03-06 (Art. 3b)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/26#page=11
- **Kurz:** Das Gesetz schafft den Finanzplanungsrat ab und überträgt seine Aufgaben auf den Stabilitätsrat. Es führt zudem Anpassungen in verschiedenen Gesetzen durch, um die neue Struktur zu berücksichtigen.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Neufassung des Buchstabens a, um die Haushaltsansätze der Einnahmen und Ausgaben in haushaltsrechtlicher Gliederung zu definieren.
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c: Neufassung des Buchstabens c, um die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach der Jahresrechnung in haushaltsrechtlicher Gliederung zu definieren.
- § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a: Neufassung des Buchstabens a, um die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach dem Kassenergebnis zu definieren.
- § 3 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der monatlich zu melde nden Daten
## Wortlaut

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- **2005-06-30** · BGBl. 2005 I S. 1860 — Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes, des Hochschulstatistikgesetzes sowie des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen
- **2006-03-06** · BGBl. 2006 I S. 438 — Neufassung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
- **2009-08-06** · BGBl. 2009 I S. 2580 — Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz HGrGMoG)
- **2010-06-02** · BGBl. 2010 I S. 671 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Neufassung des Buchstabens a, um die Haushaltsansätze der Einnahmen und Ausgaben in haushaltsrechtlicher Gliederung zu definieren.
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c: Neufassung des Buchstabens c, um die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach der Jahresrechnung in haushaltsrechtlicher Gliederung zu definieren.
- § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a: Neufassung des Buchstabens a, um die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach dem Kassenergebnis zu definieren.
- § 3 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der monatlich zu melde nden Daten

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-06 — Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz HGrGMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2580
> Station: 2010-06-02 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Neufassung des Buchstabens a, um die Haushaltsansätze der Einnahmen und Ausgaben in haushaltsrechtlicher Gliederung zu definieren.
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c: Neufassung des Buchstabens c, um die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach der Jahresrechnung in haushaltsrechtlicher Gliederung zu definieren.
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a: Neufassung des Buchstabens a, um die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach dem Kassenergebnis zu definieren.
§ 3 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der monatlich zu melde nden Daten

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# HGRG — 2009-08-06
# HGRG — 2010-06-02
- **Titel:** Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz HGrGMoG)
- **Titel:** Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2580
- **Inkrafttreten:** 2010-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 22 und Artikel 4); 2009-08-07 (Artikel 1 Nr. 22, soweit dadurch das Haushaltsgrundsätzegesetz durch Einfügung eines § 49a Absatz 1 geändert wird); 2009-08-07 (Artikel 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/51#page=40
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert das Haushaltsgrundsätzegesetz und führt Änderungen an anderen Gesetzen ein, insbesondere zur parlamentarischen Kontrolle von Bundesbeteiligungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 671
- **Inkrafttreten:** 2010-01-01; 2010-06-03 (Tag nach der Verkündung; Art. 3a); 2009-03-06 (Art. 3b)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/26#page=11
- **Kurz:** Das Gesetz schafft den Finanzplanungsrat ab und überträgt seine Aufgaben auf den Stabilitätsrat. Es führt zudem Anpassungen in verschiedenen Gesetzen durch, um die neue Struktur zu berücksichtigen.
## Betroffene Stellen
- § 1a: Neuer Paragraph zur Haushaltswirtschaft, der Kameral- und doppelte Buchführung sowie Produkthaushalte regelt.
- § 2: Eingefügte Wörter zur Berücksichtigung des doppischen Rechnungswesens.
- § 6a: Umbenennung der Überschrift und Anpassung des Absatzes 2 zur Zweckbindung, Übertragbarkeit und Deckungsfähigkeit.
- § 7a: Neuer Paragraph zur staatlichen Doppik, der die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanzierung regelt.
- § 10: Anpassungen in der Überschrift und in den Absätzen 1, 2, 4 zur Berücksichtigung des doppischen Rechnungswesens und Produkthaushalte.
- § 11: Anpassungen in der Überschrift und in den Absätzen 1, 3 zur Berücksichtigung von Produkthaushalten.
- § 12: Eingefügte Wörter zur Berücksichtigung von Kameral-, doppischem und Produkthaushalt.
- § 13 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 15: Neuer Absatz 2 zur Berücksichtigung des doppischen Rechnungswesens und Rücklagen.
- § 17: Eingefügte Wörter zur Berücksichtigung des finanziellen Aspekts und Anpassungen in den Sätzen 1 und 2.
- § 18: Eingefügte Wörter zur Berücksichtigung des Bundes oder Landes.
- § 19: Anpassungen in der Überschrift und in den Absätzen 1, 2, 3 zur Berücksichtigung der staatlichen Doppik und Ermächtigungen.
- § 21: Gesamter Paragraph wird aufgehoben.
- § 22 Abs. 4 Satz 2: Eingefügte Wörter zur Berücksichtigung des kameralen Haushalts.
- § 27: Anpassungen in den Absätzen 1, 2, 3, 4 zur Berücksichtigung des doppischen Rechnungswesens und Rücklagen.
- § 33a: Gesamter Paragraph wird aufgehoben.
- § 34: Anpassungen in den Absätzen 3, 4 zur Berücksichtigung des kameralen und doppischen Haushalts.
- § 37: Neue Absätze 3 und 4 zur Berücksichtigung der Rechnungslegung bei doppischem und Produkthaushalt.
- § 38: Anpassungen in den Absätzen 1, 2 zur Berücksichtigung des kameralen Haushalts und Einführung neuer Sätze.
- § 39: Anpassungen in den Absätzen zur Berücksichtigung des kameralen Haushalts und Einführung neuer Sätze.
- § 40: Anpassungen in den Absätzen zur Berücksichtigung des kameralen Haushalts und Einführung neuer Sätze.
- § 49a: Neuer Paragraph zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens.
- § 49b: Neuer Paragraph zur Finanzstatistischen Berichtspflichten.
- § 57 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 59: Gesamter Paragraph wird aufgehoben.
- § 51: Anpassungen zur Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen
- § 51a: Abschnitt aufgehoben
- § 52: Anpassungen zur Auskunftserteilung an den Stabilitätsrat
## Wortlaut

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- **2003-12-27** · BGBl. 2003 I S. 2848 — Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
- **2006-08-17** · BGBl. 2006 I S. 1911 — Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
- **2009-08-06** · BGBl. 2009 I S. 2580 — Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz HGrGMoG)
- **2010-06-02** · BGBl. 2010 I S. 671 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 1a: Neuer Paragraph zur Haushaltswirtschaft, der Kameral- und doppelte Buchführung sowie Produkthaushalte regelt.
- § 2: Eingefügte Wörter zur Berücksichtigung des doppischen Rechnungswesens.
- § 6a: Umbenennung der Überschrift und Anpassung des Absatzes 2 zur Zweckbindung, Übertragbarkeit und Deckungsfähigkeit.
- § 7a: Neuer Paragraph zur staatlichen Doppik, der die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanzierung regelt.
- § 10: Anpassungen in der Überschrift und in den Absätzen 1, 2, 4 zur Berücksichtigung des doppischen Rechnungswesens und Produkthaushalte.
- § 11: Anpassungen in der Überschrift und in den Absätzen 1, 3 zur Berücksichtigung von Produkthaushalten.
- § 12: Eingefügte Wörter zur Berücksichtigung von Kameral-, doppischem und Produkthaushalt.
- § 13 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 15: Neuer Absatz 2 zur Berücksichtigung des doppischen Rechnungswesens und Rücklagen.
- § 17: Eingefügte Wörter zur Berücksichtigung des finanziellen Aspekts und Anpassungen in den Sätzen 1 und 2.
- § 18: Eingefügte Wörter zur Berücksichtigung des Bundes oder Landes.
- § 19: Anpassungen in der Überschrift und in den Absätzen 1, 2, 3 zur Berücksichtigung der staatlichen Doppik und Ermächtigungen.
- § 21: Gesamter Paragraph wird aufgehoben.
- § 22 Abs. 4 Satz 2: Eingefügte Wörter zur Berücksichtigung des kameralen Haushalts.
- § 27: Anpassungen in den Absätzen 1, 2, 3, 4 zur Berücksichtigung des doppischen Rechnungswesens und Rücklagen.
- § 33a: Gesamter Paragraph wird aufgehoben.
- § 34: Anpassungen in den Absätzen 3, 4 zur Berücksichtigung des kameralen und doppischen Haushalts.
- § 37: Neue Absätze 3 und 4 zur Berücksichtigung der Rechnungslegung bei doppischem und Produkthaushalt.
- § 38: Anpassungen in den Absätzen 1, 2 zur Berücksichtigung des kameralen Haushalts und Einführung neuer Sätze.
- § 39: Anpassungen in den Absätzen zur Berücksichtigung des kameralen Haushalts und Einführung neuer Sätze.
- § 40: Anpassungen in den Absätzen zur Berücksichtigung des kameralen Haushalts und Einführung neuer Sätze.
- § 49a: Neuer Paragraph zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens.
- § 49b: Neuer Paragraph zur Finanzstatistischen Berichtspflichten.
- § 57 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 59: Gesamter Paragraph wird aufgehoben.
- § 51: Anpassungen zur Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen
- § 51a: Abschnitt aufgehoben
- § 52: Anpassungen zur Auskunftserteilung an den Stabilitätsrat

7
hgrg/§51.md Normal file
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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-06-02 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
§ 51: Anpassungen zur Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen

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# § 51a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-27 — Gesetz zur Fortführung des Solidarpaktes, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Abwicklung des Fonds "Deutsche Einheit" (Solidarpaktfortführungsgesetz - SFG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3955
> Station: 2010-06-02 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
§ 51a: Einführung eines neuen Paragraphen zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
§ 51a: Abschnitt aufgehoben

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-27 — Drittes Gesetz r moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2848
> Station: 2010-06-02 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuhrenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
§ 52 Abs. 4: Das Wort „Bundesanstalt“ wird durch das Wort „Bundesagentur“ ersetzt.
§ 52: Anpassungen zur Auskunftserteilung an den Stabilitätsrat

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# SGB-II — 2010-04-16
# SGB-II — 2010-06-02
- **Titel:** Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz SozVersStabG)
- **Titel:** Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 410
- **Inkrafttreten:** 2010-04-17 (ganzes Gesetz, außer Artikel 4 und 5); 2010-01-01 (Artikel 4 und 5)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/16#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz stabilisiert die Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und führt ein Sonderprogramm für Milchviehhalter ein. Es enthält auch Änderungen an verschiedenen anderen Gesetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 671
- **Inkrafttreten:** 2010-01-01; 2010-06-03 (Tag nach der Verkündung; Art. 3a); 2009-03-06 (Art. 3b)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/26#page=11
- **Kurz:** Das Gesetz schafft den Finanzplanungsrat ab und überträgt seine Aufgaben auf den Stabilitätsrat. Es führt zudem Anpassungen in verschiedenen Gesetzen durch, um die neue Struktur zu berücksichtigen.
## Betroffene Stellen
- § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3: Einfügung des Wortes 'unwiderruflichen' und Erhöhung der Angabe von 250 auf 750.
- § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1: Erhöhung der Angabe von 16 250 auf 48 750.
- § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Erhöhung der Angabe von 16 500 auf 49 500.
- § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Erhöhung der Angabe von 16 750 auf 50 250.
- § 3 Abs. 3 Satz 2: Satz aufgehoben
- § 21: Einführung eines neuen Absatzes 6 zur Berechnung des Mehrbedarfs
## Wortlaut

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- **2009-07-31** · BGBl. 2009 I S. 2342 — Verordnung zur Bemessung von Einstiegsgeld (Einstiegsgeld-Verordnung ESGV)
- **2010-03-03** · BGBl. 2010 I S. 193 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu den §§ 20 und 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie den Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleistung nach § 20 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
- **2010-04-16** · BGBl. 2010 I S. 410 — Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz SozVersStabG)
- **2010-06-02** · BGBl. 2010 I S. 671 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3: Einfügung des Wortes 'unwiderruflichen' und Erhöhung der Angabe von 250 auf 750.
- § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1: Erhöhung der Angabe von 16 250 auf 48 750.
- § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Erhöhung der Angabe von 16 500 auf 49 500.
- § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3: Erhöhung der Angabe von 16 750 auf 50 250.
- § 3 Abs. 3 Satz 2: Satz aufgehoben
- § 21: Einführung eines neuen Absatzes 6 zur Berechnung des Mehrbedarfs

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-07-25 — Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1706
> Station: 2010-06-02 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
§ 21 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von Wörtern
§ 21: Einführung eines neuen Absatzes 6 zur Berechnung des Mehrbedarfs

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-04-11 — Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 681
> Station: 2010-06-02 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
§ 3 Abs. 2a: Einfügung des neuen Absatzes 2a, der die Verpflichtung zur Vermittlung in Arbeit oder in eine Arbeitsgelegenheit für erwerbsfähige Hilfebedürftige ab dem 58. Lebensjahr festlegt
§ 3 Abs. 3 Satz 2: Satz aufgehoben

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# BGBl. 2010 I S. 671
- **Titel:** Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 671
- **Verkündung:** 2010-06-02
- **Inkrafttreten:** 2010-01-01; 2010-06-03 (Tag nach der Verkündung; Art. 3a); 2009-03-06 (Art. 3b)
- **Ausfertigung:** 2010-05-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/26#page=11
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** HGRG, FINAUSGLG_2005, FPSTATG, SGB-II, ZUKINVG
## Kurz
Das Gesetz schafft den Finanzplanungsrat ab und überträgt seine Aufgaben auf den Stabilitätsrat. Es führt zudem Anpassungen in verschiedenen Gesetzen durch, um die neue Struktur zu berücksichtigen.

20
zukinvg/FASSUNG.md Normal file
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# ZUKINVG — 2010-06-02
- **Titel:** Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 671
- **Inkrafttreten:** 2010-01-01; 2010-06-03 (Tag nach der Verkündung; Art. 3a); 2009-03-06 (Art. 3b)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/26#page=11
- **Kurz:** Das Gesetz schafft den Finanzplanungsrat ab und überträgt seine Aufgaben auf den Stabilitätsrat. Es führt zudem Anpassungen in verschiedenen Gesetzen durch, um die neue Struktur zu berücksichtigen.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 3 zur Zusätzlichkeit von Finanzhilfen
- § 3a: Abschnitt aufgehoben
- § 7 Abs. 1: Anpassung der Verweisung auf § 3a
- § 8: Neufassung des Abschnitts zur Verwaltungsvereinbarung
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
zukinvg/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2010-06-02** · BGBl. 2010 I S. 671 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 3 zur Zusätzlichkeit von Finanzhilfen
- § 3a: Abschnitt aufgehoben
- § 7 Abs. 1: Anpassung der Verweisung auf § 3a
- § 8: Neufassung des Abschnitts zur Verwaltungsvereinbarung

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-06-02 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
§ 3 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 3 zur Zusätzlichkeit von Finanzhilfen

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# § 3a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-06-02 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
§ 3a: Abschnitt aufgehoben

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-06-02 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
§ 7 Abs. 1: Anpassung der Verweisung auf § 3a

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-06-02 — Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 671
§ 8: Neufassung des Abschnitts zur Verwaltungsvereinbarung