BGBl. 1980 I S. 1509 · Änderung · Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
Inkrafttreten: 1980-08-27
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1980-08-27

BGBl-Id: bgbl1-1980-52-1
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1980-08-27 12:00:00 +00:00
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# BBESG — 1980-08-22
# BBESG — 1980-08-27
- **Titel:** Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980 - BBVEG 80)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1439
- **Inkrafttreten:** 1980-08-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/50#page=11
- **Kurz:** Das Gesetz erhöht die Dienst- und Versorgungsbezüge in Bund und Ländern um 6,3 Prozent und passt die Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes an.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1509
- **Inkrafttreten:** 1980-08-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/52#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung und der Berechnung von Zulagen.
## Betroffene Stellen
- Anlage IV: Neue Grundgehaltssätze in der Anlage 1 dieses Gesetzes
- Anlage V: Neue Sätze des Ortszuschlags in der Anlage 2 dieses Gesetzes
- Anlagen VI a bis VI e: Neue Sätze des Auslandszuschlags in den Anlagen 3 a bis 3 f dieses Gesetzes
- Anlage VI f: Neue Sätze des Auslandskinderzuschlags in der Anlage 3 f dieses Gesetzes
- Anlage VII: Neue Sätze der Zulage in der Anlage 4 dieses Gesetzes
- Anlage VIII: Neue Sätze des Anwärtergrundbetrages und des Anwärterverheiratetenzuschlages in der Anlage 5 dieses Gesetzes
- Anlage IX: Neue Sätze der Amtszulagen in der Anlage 6 dieses Gesetzes
- § 56 Abs. 1 Nr. 2: Verringert sich der Auslandskinderzuschlag, so erhält der Beamte, Richter oder Soldat den Unterschiedsbetrag als Ausgleichszulage.
- § 42 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes, der die Anwendung von § 42 Abs. 1 Satz 2 verhindert
- § 433 Abs. 1: Neue Fassung für die Stellenzulage für Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung und Zollverwaltung
- § 433 Abs. 2: Neue Fassung für die nichtruhegehaltfähige Stellenzulage für Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung und Zollverwaltung
- § 433 Abs. 3: Neue Fassung für die Regelung, dass die Stellenzulage nach Absatz 1 nicht neben bestimmten anderen Stellenzulagen gewährt wird
- § 433 Abs. 4: Neue Fassung für die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu Absatz 2
- § 9: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung bei Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages regelt.
- § 9a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung regelt.
- § 13 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes, der die Anwendung bei Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe regelt.
- § 38 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Wiedereinstellung eines Versorgungsempfängers regelt.
- § 40 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von zusätzlichen Worten, die die Anwendung bei Mutterschaftsgeld regeln.
- § 40 Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die Anwendung des Ortszuschlags bei gemeinsamen Kindern regelt.
- § 46 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Anführung zu einem Gesetz durch eine andere Anführung.
- § 50: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Vergütung für Soldaten mit Spitzendienstzeiten regelt.
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des zweiten Halbsatzes, der die Berücksichtigung von Kindern für den Ortszuschlag regelt.
- § 56 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Gewährung des Auslandskinderzuschlags regelt.
- § 57 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der den Zuschlag auf den Mietzuschuss regelt.
- § 58 Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes, der die Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 regelt.
- § 59 Abs. 4 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Anwendung von § 7 regelt.
- § 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3: Neufassung des Satzes, der die Anwendung bei Mutterschaftsgeld regelt.
- § 69: Neufassung der Absätze 1 Satz 1 bis 3, die die Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstbekleidung regeln.
- § 71: Neufassung des Paragraphen, der die allgemeinen Verwaltungsvorschriften regelt.
- § 77 Abs. 1: Ersetzung der Anführung zu einem Gesetz durch eine andere Anführung.
- § 80 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Anführung zu einem Gesetz durch eine andere Anführung.
- Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen: Änderungen in verschiedenen Abschnitten der Vorbemerkungen.
- Bundesbesoldungsordnung A: Änderungen in verschiedenen Besoldungsgruppen, einschließlich Anhangs.
- Bundesbesoldungsordnung B: Änderungen in verschiedenen Besoldungsgruppen, einschließlich Anhangs.
- Bundesbesoldungsordnung R: Änderungen in verschiedenen Besoldungsgruppen, einschließlich Anhangs.
- Anlagen V, VI f, VIII, IX: Neufassung verschiedener Anlagen.
- Zulagenregelungen der §§ 44, 78 Satz 1 und der Anlagen I bis III: Ersetzung von Wörtern in den Zulagenregelungen.
## Wortlaut

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- **1980-05-14** · BGBl. 1980 I S. 561 — Drittes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- **1980-05-29** · BGBl. 1980 I S. 581 — Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
- **1980-08-22** · BGBl. 1980 I S. 1439 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980 - BBVEG 80)
- **1980-08-27** · BGBl. 1980 I S. 1509 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

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# Stellen dieser Station
- Anlage IV: Neue Grundgehaltssätze in der Anlage 1 dieses Gesetzes
- Anlage V: Neue Sätze des Ortszuschlags in der Anlage 2 dieses Gesetzes
- Anlagen VI a bis VI e: Neue Sätze des Auslandszuschlags in den Anlagen 3 a bis 3 f dieses Gesetzes
- Anlage VI f: Neue Sätze des Auslandskinderzuschlags in der Anlage 3 f dieses Gesetzes
- Anlage VII: Neue Sätze der Zulage in der Anlage 4 dieses Gesetzes
- Anlage VIII: Neue Sätze des Anwärtergrundbetrages und des Anwärterverheiratetenzuschlages in der Anlage 5 dieses Gesetzes
- Anlage IX: Neue Sätze der Amtszulagen in der Anlage 6 dieses Gesetzes
- § 56 Abs. 1 Nr. 2: Verringert sich der Auslandskinderzuschlag, so erhält der Beamte, Richter oder Soldat den Unterschiedsbetrag als Ausgleichszulage.
- § 42 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes, der die Anwendung von § 42 Abs. 1 Satz 2 verhindert
- § 433 Abs. 1: Neue Fassung für die Stellenzulage für Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung und Zollverwaltung
- § 433 Abs. 2: Neue Fassung für die nichtruhegehaltfähige Stellenzulage für Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung und Zollverwaltung
- § 433 Abs. 3: Neue Fassung für die Regelung, dass die Stellenzulage nach Absatz 1 nicht neben bestimmten anderen Stellenzulagen gewährt wird
- § 433 Abs. 4: Neue Fassung für die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu Absatz 2
- § 9: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung bei Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages regelt.
- § 9a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung regelt.
- § 13 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes, der die Anwendung bei Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe regelt.
- § 38 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Wiedereinstellung eines Versorgungsempfängers regelt.
- § 40 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von zusätzlichen Worten, die die Anwendung bei Mutterschaftsgeld regeln.
- § 40 Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die Anwendung des Ortszuschlags bei gemeinsamen Kindern regelt.
- § 46 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Anführung zu einem Gesetz durch eine andere Anführung.
- § 50: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Vergütung für Soldaten mit Spitzendienstzeiten regelt.
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des zweiten Halbsatzes, der die Berücksichtigung von Kindern für den Ortszuschlag regelt.
- § 56 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Gewährung des Auslandskinderzuschlags regelt.
- § 57 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der den Zuschlag auf den Mietzuschuss regelt.
- § 58 Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes, der die Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 regelt.
- § 59 Abs. 4 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Anwendung von § 7 regelt.
- § 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3: Neufassung des Satzes, der die Anwendung bei Mutterschaftsgeld regelt.
- § 69: Neufassung der Absätze 1 Satz 1 bis 3, die die Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstbekleidung regeln.
- § 71: Neufassung des Paragraphen, der die allgemeinen Verwaltungsvorschriften regelt.
- § 77 Abs. 1: Ersetzung der Anführung zu einem Gesetz durch eine andere Anführung.
- § 80 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Anführung zu einem Gesetz durch eine andere Anführung.
- Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen: Änderungen in verschiedenen Abschnitten der Vorbemerkungen.
- Bundesbesoldungsordnung A: Änderungen in verschiedenen Besoldungsgruppen, einschließlich Anhangs.
- Bundesbesoldungsordnung B: Änderungen in verschiedenen Besoldungsgruppen, einschließlich Anhangs.
- Bundesbesoldungsordnung R: Änderungen in verschiedenen Besoldungsgruppen, einschließlich Anhangs.
- Anlagen V, VI f, VIII, IX: Neufassung verschiedener Anlagen.
- Zulagenregelungen der §§ 44, 78 Satz 1 und der Anlagen I bis III: Ersetzung von Wörtern in den Zulagenregelungen.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-06-30 — Achtes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 869
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 13 Abs. 1: Fügt einen neuen Satz 4 hinzu
§ 13 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes, der die Anwendung bei Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe regelt.

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# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-08-18Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1281
> Station: 1980-08-27Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 38: Bestimmungen zur Gewährung des Kinderzuschlags und Ortszuschlags
§ 38 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Wiedereinstellung eines Versorgungsempfängers regelt.

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# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-12-09 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 40 Abs. 1 und 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. 5. 1975)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1948
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 40 Abs. 1: Ortszuschlag der geschiedenen Beamten
§ 40 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von zusätzlichen Worten, die die Anwendung bei Mutterschaftsgeld regeln.
§ 40 Abs. 2: Ortszuschlag der geschiedenen Beamten
§ 40 Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die Anwendung des Ortszuschlags bei gemeinsamen Kindern regelt.

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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-05-28 Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1173
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 42: Anpassung der Verweisungen auf Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes
§ 42 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes, der die Anwendung von § 42 Abs. 1 Satz 2 verhindert

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# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-10-13 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1673
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 433 Abs. 1: Neue Fassung der Vorschriften zur Zulage für Beamte und Soldaten bei Sicherheitsdiensten
§ 433 Abs. 1: Neue Fassung für die Stellenzulage für Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung und Zollverwaltung
§ 433 Abs. 2: Definition der Sicherheitsdienste, für die die Zulage gilt
§ 433 Abs. 2: Neue Fassung für die nichtruhegehaltfähige Stellenzulage für Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung und Zollverwaltung
§ 433 Abs. 3: Bestimmung der Höhe der Stellenzulage für Beamte und Soldaten der verschiedenen Besoldungsgruppen
§ 433 Abs. 3: Neue Fassung für die Regelung, dass die Stellenzulage nach Absatz 1 nicht neben bestimmten anderen Stellenzulagen gewährt wird
§ 433 Abs. 4: Zweck der Sicherheitszulage
§ 433 Abs. 5: Bestimmung, dass die Stellenzulage nur gewährt wird, wenn sie andere Stellenzulagen übersteigt
§ 433 Abs. 4: Neue Fassung für die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu Absatz 2

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1285
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 44, § 78 Satz 1 und den Zulagenregelungen nach Anlagen I und III: Die Betragsangaben werden gestrichen und durch Verweise auf Anlage IX ersetzt.
Zulagenregelungen der §§ 44, 78 Satz 1 und der Anlagen I bis III: Ersetzung von Wörtern in den Zulagenregelungen.

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# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-08-18Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1281
> Station: 1980-08-27Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 46: Bestimmungen zur Festsetzung des Besoldungsdienstalters für Vollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz
§ 46 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Anführung zu einem Gesetz durch eine andere Anführung.

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-07 — Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 993
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 50: Beamte haben Anspruch auf Dienstbezüge, außerplanmäßige Professoren und Privatdozenten können anders bestimmt werden.
§ 50: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Vergütung für Soldaten mit Spitzendienstzeiten regelt.

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-07 — Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 993
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 52: Grundgehalt nach Besoldungsordnungen für aufsteigende und feste Gehälter, besondere Regeln für Hochschullehrer.
§ 52 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des zweiten Halbsatzes, der die Berücksichtigung von Kindern für den Ortszuschlag regelt.

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1285
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 56 Abs. 1 Nr. 2: Die Worte 'in Höhe von 210 Deutsche Mark' werden durch 'nach Anlage VI f' ersetzt.
§ 56 Abs. 1 Nr. 2: Verringert sich der Auslandskinderzuschlag, so erhält der Beamte, Richter oder Soldat den Unterschiedsbetrag als Ausgleichszulage.
§ 56 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Gewährung des Auslandskinderzuschlags regelt.

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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-08-18Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1281
> Station: 1980-08-27Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 57: § 57 wird gestrichen
§ 57 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der den Zuschlag auf den Mietzuschuss regelt.

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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-08-18Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1281
> Station: 1980-08-27Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 58: § 58 wird gestrichen
§ 58 Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes, der die Anwendung von § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 regelt.

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# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-06-30 — Achtes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 869
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 59 Abs. 2 Satz 2: Ändert die Fassung des Satzes
§ 59 Abs. 4 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Anwendung von § 7 regelt.

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# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 - BBVEG 79)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1285
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 62 Abs. 2: Die Worte 'in Höhe von dreiundsiebzig Deutsche Mark' werden durch 'nach Anlage VIII' ersetzt.
§ 62 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3: Neufassung des Satzes, der die Anwendung bei Mutterschaftsgeld regelt.

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# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-10-13 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1673
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 69: Neue Regelungen zur Dienstbekleidung, Heilfürsorge und Unterkunft für Soldaten
§ 69: Neufassung der Absätze 1 Satz 1 bis 3, die die Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstbekleidung regeln.

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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-10-13 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1673
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 71: Neue Regelungen zu allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 71: Neufassung des Paragraphen, der die allgemeinen Verwaltungsvorschriften regelt.

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# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-10-13 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1673
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 77: Übergangsregelung für Stufenlehrer
§ 77 Abs. 1: Ersetzung der Anführung zu einem Gesetz durch eine andere Anführung.

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# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-10-13 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1673
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 80: Neue besondere Regelungen für Lehrer in Berlin, Bremen und Hamburg
§ 80 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Anführung zu einem Gesetz durch eine andere Anführung.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-05-28 Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1173
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
Art. IX § 9: Anwendung von § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte
§ 9: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung bei Fernbleiben vom Dienst für Teile eines Tages regelt.

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bbesg/§9a.md Normal file
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# § 9a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 9a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung regelt.

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# BEAMTVG — 1980-07-11
# BEAMTVG — 1980-08-27
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **Titel:** Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 851
- **Inkrafttreten:** 1980-08-01; 1981-01-01 (Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b und Nr. 33); 1980-01-01 (Artikel 6, 7 und 8)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=19
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Soldatenversorgungsgesetz, insbesondere bezüglich der Heilbehandlung, des Übergangsgeldes und der Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht. Es tritt größtenteils am 1. August 1980 in Kraft, mit Ausnahmen für bestimmte Artikel.
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1509
- **Inkrafttreten:** 1980-08-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/52#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung und der Berechnung von Zulagen.
## Betroffene Stellen
- § 99 Abs. 2 Nr. 2: Die Aufzählung der anwendbaren Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes wird aktualisiert.
- § 5 Abs. 4: Neuer Satz 3, der bestimmt, dass Absatz 3 auch nicht gilt, wenn der Beamte infolge der Schaffung eines neuen Beförderungsamtes durch Gesetz in eine neu ausgebrachte oder gehobene, erstmals besetzbare Planstelle eingewiesen worden ist.
- § 43 Abs. 3: In Satz 1 wird die Nummer 5 um das Wort 'oder' und eine neue Nummer 6 erweitert, die den Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug umfasst. In den Sätzen 1 bis 3 werden die Worte '1 bis 1' durch '1 bis 6' ersetzt.
- § 69 Abs. 1 Nr. 2: In Satz 1 wird die Anführung '§§ 49 bis 65' durch '§§ 33, 34, 49 bis 65' ersetzt. Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt, der bestimmt, dass Vorschriften über die Nichtgewährung eines Unfallausgleichs während einer Krankenhausbehandlung nicht mehr anzuwenden sind.
## Wortlaut

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- **1979-08-03** · BGBl. 1979 I S. 1301 — Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten)
- **1980-05-14** · BGBl. 1980 I S. 561 — Drittes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 851 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **1980-08-27** · BGBl. 1980 I S. 1509 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

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@@ -1,3 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 99 Abs. 2 Nr. 2: Die Aufzählung der anwendbaren Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes wird aktualisiert.
- § 5 Abs. 4: Neuer Satz 3, der bestimmt, dass Absatz 3 auch nicht gilt, wenn der Beamte infolge der Schaffung eines neuen Beförderungsamtes durch Gesetz in eine neu ausgebrachte oder gehobene, erstmals besetzbare Planstelle eingewiesen worden ist.
- § 43 Abs. 3: In Satz 1 wird die Nummer 5 um das Wort 'oder' und eine neue Nummer 6 erweitert, die den Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug umfasst. In den Sätzen 1 bis 3 werden die Worte '1 bis 1' durch '1 bis 6' ersetzt.
- § 69 Abs. 1 Nr. 2: In Satz 1 wird die Anführung '§§ 49 bis 65' durch '§§ 33, 34, 49 bis 65' ersetzt. Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt, der bestimmt, dass Vorschriften über die Nichtgewährung eines Unfallausgleichs während einer Krankenhausbehandlung nicht mehr anzuwenden sind.

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-02 — Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2485
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 43 Abs. 1: Ersetzen von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes durch Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes
§ 43 Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2
§ 43 Abs. 3: Umbenennung des bisherigen Absatzes 2 in Absatz 3
§ 43 Abs. 3: In Satz 1 wird die Nummer 5 um das Wort 'oder' und eine neue Nummer 6 erweitert, die den Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug umfasst. In den Sätzen 1 bis 3 werden die Worte '1 bis 1' durch '1 bis 6' ersetzt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-05-14 — Drittes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 561
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 5 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'Teilzeitbeschäftigung nach § 72 a des Bundesbeamtengesetzes oder einer'
§ 5 Abs. 4: Neuer Satz 3, der bestimmt, dass Absatz 3 auch nicht gilt, wenn der Beamte infolge der Schaffung eines neuen Beförderungsamtes durch Gesetz in eine neu ausgebrachte oder gehobene, erstmals besetzbare Planstelle eingewiesen worden ist.

7
beamtvg/§69.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 69 Abs. 1 Nr. 2: In Satz 1 wird die Anführung '§§ 49 bis 65' durch '§§ 33, 34, 49 bis 65' ersetzt. Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt, der bestimmt, dass Vorschriften über die Nichtgewährung eines Unfallausgleichs während einer Krankenhausbehandlung nicht mehr anzuwenden sind.

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@@ -1,16 +1,15 @@
# BESVNG_1 — 1980-07-11
# BESVNG_1 — 1980-08-27
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **Titel:** Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 851
- **Inkrafttreten:** 1980-08-01; 1981-01-01 (Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b und Nr. 33); 1980-01-01 (Artikel 6, 7 und 8)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=19
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Soldatenversorgungsgesetz, insbesondere bezüglich der Heilbehandlung, des Übergangsgeldes und der Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht. Es tritt größtenteils am 1. August 1980 in Kraft, mit Ausnahmen für bestimmte Artikel.
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1509
- **Inkrafttreten:** 1980-08-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/52#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung und der Berechnung von Zulagen.
## Betroffene Stellen
- Artikel II § 2 Abs. 3 Satz 1: Hinter der Anführung „Nr.“ wird „6 a,“ eingefügt.
- Artikel II § 3 Abs. 4: Hinter der Anführung „8,“ wird „8 a,“ eingefügt.
- Artikel II §§ 1 bis 9 und 14 bis 16: Die Abschnitte von Artikel II, §§ 1 bis 9 und 14 bis 16, werden gestrichen.
## Wortlaut

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@@ -7,3 +7,4 @@
- **1974-07-30** · BGBl. 1974 I S. 1557 — Drittes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Drittes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
- **1975-05-28** · BGBl. 1975 I S. 1173 — Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 851 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **1980-08-27** · BGBl. 1980 I S. 1509 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

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@@ -1,4 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Artikel II § 2 Abs. 3 Satz 1: Hinter der Anführung „Nr.“ wird „6 a,“ eingefügt.
- Artikel II § 3 Abs. 4: Hinter der Anführung „8,“ wird „8 a,“ eingefügt.
- Artikel II §§ 1 bis 9 und 14 bis 16: Die Abschnitte von Artikel II, §§ 1 bis 9 und 14 bis 16, werden gestrichen.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-05-28 Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1173
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
Artikel 11 § 1 Abs. 2 bis 4: Die Absätze 2 bis 4 werden gestrichen.
Artikel II §§ 1 bis 9 und 14 bis 16: Die Abschnitte von Artikel II, §§ 1 bis 9 und 14 bis 16, werden gestrichen.

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@@ -1,18 +1,15 @@
# BESVNG_2 — 1977-11-19
# BESVNG_2 — 1980-08-27
- **Titel:** Sechstes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 2117
- **Inkrafttreten:** 1977-11-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/74#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz erhöht die Dienst- und Versorgungsbezüge für Beamte und Angestellte in Bund und Ländern.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1509
- **Inkrafttreten:** 1980-08-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/52#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung und der Berechnung von Zulagen.
## Betroffene Stellen
- Artikel IX § 3 Abs. 5 Satz 1: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes.
- Artikel IX § 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes.
- Artikel IX § 11 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes 2 und Umbenennung des bisherigen Satzes 2 in Satz 3.
- Artikel X § 5 Abs. 4 Buchstabe b: Ersetzen der Zahlen 683 und 1365 durch die Zahlen 719 und 1437.
- § 4 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anrechnung von Zuschüssen für Professoren der Besoldungsgruppe C 4 regelt.
## Wortlaut

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@@ -5,3 +5,4 @@
- **1975-12-20** · BGBl. 1975 I S. 3091 — Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz - HStruktG)
- **1975-12-31** · BGBl. 1975 I S. 3176 — Gesetz zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter
- **1977-11-19** · BGBl. 1977 I S. 2117 — Sechstes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
- **1980-08-27** · BGBl. 1980 I S. 1509 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

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@@ -1,6 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Artikel IX § 3 Abs. 5 Satz 1: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes.
- Artikel IX § 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes.
- Artikel IX § 11 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes 2 und Umbenennung des bisherigen Satzes 2 in Satz 3.
- Artikel X § 5 Abs. 4 Buchstabe b: Ersetzen der Zahlen 683 und 1365 durch die Zahlen 719 und 1437.
- § 4 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anrechnung von Zuschüssen für Professoren der Besoldungsgruppe C 4 regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-08 — Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter (ÜIV - 2. BesVNG)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2608
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
Artikel IX § 4 Abs. 2, 3, 5, § 8 Abs. 2, 3, 5: Regelungen zur Überleitung in neue Ämter und Wegfall bestimmter Ämter
§ 4 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anrechnung von Zuschüssen für Professoren der Besoldungsgruppe C 4 regelt.

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@@ -1,21 +1,16 @@
# BVG — 1979-10-17
# BVG — 1980-08-27
- **Titel:** Vierzehnte Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Anrechnungs-Verordnung 1980)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1749
- **Inkrafttreten:** 1980-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/62#page=21
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Tabelle für das anzurechnende Einkommen zur Feststellung von Ausgleichsrenten, Ehegatten- und Kinderzuschlägen sowie Elternrenten für das Jahr 1980 fest.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1509
- **Inkrafttreten:** 1980-08-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/52#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung und der Berechnung von Zulagen.
## Betroffene Stellen
- § 33 Abs. 1: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 33 Abs. 6: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 33 a Abs. 1 Satz 3: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 33 b Abs. 5: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 41 Abs. 3: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 47 Abs. 2: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 51 Abs. 4: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- Artikel II §§ 1 bis 9 und 14 bis 16 des 1. BesVNG: Ersetzung der ruhegehaltfähigen Stellenzulage durch die entsprechende Zulage nach Nummer 23 bis 30 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B
- Artikel III §§ 2 und 3 des zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern: Ersetzung der genannten Zulagen durch die entsprechende Zulage nach Nummer 27 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B
## Wortlaut

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@@ -79,3 +79,4 @@
- **1978-11-24** · BGBl. 1978 I S. 1801 — Dreizehnte Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Anrechnungs-Verordnung 1979)
- **1979-01-25** · BGBl. 1979 I S. 98 — Gesetz zur Änderung von örtlichen Zuständigkeiten der Landesversicherungsanstalten in Niedersachsen und zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
- **1979-10-17** · BGBl. 1979 I S. 1749 — Vierzehnte Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Anrechnungs-Verordnung 1980)
- **1980-08-27** · BGBl. 1980 I S. 1509 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

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@@ -1,9 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 33 Abs. 1: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 33 Abs. 6: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 33 a Abs. 1 Satz 3: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 33 b Abs. 5: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 41 Abs. 3: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 47 Abs. 2: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- § 51 Abs. 4: Festlegung des anzurechnenden Einkommens
- Artikel II §§ 1 bis 9 und 14 bis 16 des 1. BesVNG: Ersetzung der ruhegehaltfähigen Stellenzulage durch die entsprechende Zulage nach Nummer 23 bis 30 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B
- Artikel III §§ 2 und 3 des zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern: Ersetzung der genannten Zulagen durch die entsprechende Zulage nach Nummer 27 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-06-21Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1365
> Station: 1980-08-27Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 1: Neue Vorschriften für die Berechnung des Ubergangsgeldes bei Rehabilitationsträgern
Artikel II §§ 1 bis 9 und 14 bis 16 des 1. BesVNG: Ersetzung der ruhegehaltfähigen Stellenzulage durch die entsprechende Zulage nach Nummer 23 bis 30 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-20Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 und 4 des Bundesversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 927
> Station: 1980-08-27Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 2: Neue Vorschriften zur Ermittlung des Vergleichseinkommens
Artikel III §§ 2 und 3 des zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern: Ersetzung der genannten Zulagen durch die entsprechende Zulage nach Nummer 27 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B

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@@ -1,21 +1,15 @@
# EZULV_1976 — 1980-07-23
# EZULV_1976 — 1980-08-27
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
- **Titel:** Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1015
- **Inkrafttreten:** 1980-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/39#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Erschwerniszulagenverordnung, indem sie neue Titel und Paragraphen einführt und bestehende Bestimmungen anpasst oder streicht. Sie tritt mit Wirkung zum 1. Januar 1980 in Kraft.
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1509
- **Inkrafttreten:** 1980-08-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/52#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung und der Berechnung von Zulagen.
## Betroffene Stellen
- 4. Titel des 2. Abschnitts: Neue Überschrift für den 4. Titel des 2. Abschnitts
- § 15: Neue Fassung für § 15
- § 23b: Einführung von § 23b zur Zulage im Marinebereich der Bundeswehr
- § 23c: Einführung von § 23c zur Zulage für Beseitigung von Kampfstoffmunition
- § 24 Abs. 1 Nr. 14: Streichung von Satz 2
- § 24 Abs. 2: Streichung der Worte 'und des § 18'
- § 27 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Worte 'des § 18 (Zulage für Beamte und Soldaten als Räumgruppenleiter bei besonderen Entgiftungsarbeiten)'
- § 23 Abs. 4 Satz 3: Neue Fassung: Eine Zulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes ist mit dem Betrag von 70 Deutsche Mark anzurechnen.
## Wortlaut

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@@ -4,3 +4,4 @@
- **1979-05-31** · BGBl. 1979 I S. 603 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 851 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **1980-07-23** · BGBl. 1980 I S. 1015 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
- **1980-08-27** · BGBl. 1980 I S. 1509 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

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@@ -1,9 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- 4. Titel des 2. Abschnitts: Neue Überschrift für den 4. Titel des 2. Abschnitts
- § 15: Neue Fassung für § 15
- § 23b: Einführung von § 23b zur Zulage im Marinebereich der Bundeswehr
- § 23c: Einführung von § 23c zur Zulage für Beseitigung von Kampfstoffmunition
- § 24 Abs. 1 Nr. 14: Streichung von Satz 2
- § 24 Abs. 2: Streichung der Worte 'und des § 18'
- § 27 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Worte 'des § 18 (Zulage für Beamte und Soldaten als Räumgruppenleiter bei besonderen Entgiftungsarbeiten)'
- § 23 Abs. 4 Satz 3: Neue Fassung: Eine Zulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes ist mit dem Betrag von 70 Deutsche Mark anzurechnen.

7
ezulv_1976/§23.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 23 Abs. 4 Satz 3: Neue Fassung: Eine Zulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes ist mit dem Betrag von 70 Deutsche Mark anzurechnen.

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@@ -0,0 +1,18 @@
# GESETZ-ZUR-REGELUNG-BESONDERER-DIENSTRECHTLICHER-FRAGEN-DER — 1980-08-27
- **Titel:** Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1509
- **Inkrafttreten:** 1980-08-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/52#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung und der Berechnung von Zulagen.
## Betroffene Stellen
- Artikel IV: Artikel IV wird gestrichen
- Anlage 2: Anlage 2 wird gestrichen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1980-08-27** · BGBl. 1980 I S. 1509 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

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@@ -0,0 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- Artikel IV: Artikel IV wird gestrichen
- Anlage 2: Anlage 2 wird gestrichen

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@@ -1,62 +1,16 @@
# SVG_2025 — 1980-07-11
# SVG_2025 — 1980-08-27
- **Titel:** Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **Titel:** Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 851
- **Inkrafttreten:** 1980-08-01; 1981-01-01 (Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe b und Nr. 33); 1980-01-01 (Artikel 6, 7 und 8)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/35#page=19
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Soldatenversorgungsgesetz, insbesondere bezüglich der Heilbehandlung, des Übergangsgeldes und der Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht. Es tritt größtenteils am 1. August 1980 in Kraft, mit Ausnahmen für bestimmte Artikel.
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1509
- **Inkrafttreten:** 1980-08-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/52#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung und der Berechnung von Zulagen.
## Betroffene Stellen
- § 11 Abs. 2: Mindestens die Bezüge zu gewähren, die bei Fortgeltung der alten Fassung zustehen würden.
- § 5 Abs. 4: Entsprechende Regelung für Empfänger eines Ausbildungszuschusses.
- Inhaltsübersicht, Dritter Teil, Abschnitt 1, Nr. 3 und 4: Neue Nummerierung und Beschreibung für Heilbehandlung und Übergangsgeld
- § 3 Abs. 1 Nr. 2: Erweiterung der Formulierung zur Fachausbildung außerhalb der Bundeswehrfachschulen
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Ergänzung eines Halbsatzes
- § 4 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 4 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 5 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6
- § 5 a Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Verweise auf § 5 Abs. 4
- § 5 a Abs. 3 Satz 2: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Ergänzung eines Halbsatzes
- § 9: Neue Fassung des gesamten § 9
- § 10 Abs. 1: Anfügen von neuen Sätzen
- § 10 Abs. 2: Ersetzen der Verweise auf Absatz 1
- § 10 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 10 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2: Ersetzen des Wortes 'Verpflichtungszeit' durch 'festgesetzten Dienstzeit'
- § 10 Abs. 4 Satz 7: Ersetzen der Verweise auf Zulassungsschein
- § 11 Abs. 2 Satz 6: Streichung des Satzes
- § 11 Abs. 3: Ersetzen des Wortes 'weitergewährt' durch 'gewährt'
- § 11 Abs. 5 Satz 4: Neue Fassung des Satzes 4
- § 11 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Neue Fassung der Nummer 1
- § 11 a Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes 3
- § 11 a Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 12 Abs. 3 Satz 2: Streichung der Worte 'deren Dienstverhältnis sich nach § 40 Abs. 3 des Soldatengesetzes verlängert'
- § 12 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1
- § 433 Abs. 1: Ersetzt das Wort „Einkommensausgleich“ durch „Übergangsgeid“
- § 62 Abs. 1 Satz 1: Strichen die Worte „in Verbindung mit § 40 Abs. 3 des Soldatengesetzes“
- § 62 Abs. 1 Satz 2: Strichen die Worte „und die Hinterbliebenen eines Soldaten auf Zeit, der während des Dienstverhältnisses verstorben ist,“
- § 62 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung für die Bewilligung von Umzugskosten
- § 62 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt das Komma nach „bewilligt werden“ durch einen Punkt und streicht die Worte „wenn zur Begründung eines neuen Berufes ein Umzug an einen anderen Ort als den bisherigen Wohnort erforderlich ist.“
- § 62 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für die Bewilligung von Umzugskosten
- § 62 Abs. 6: Einfügt einen neuen Absatz 6 zur Beantragung von Leistungen
- § 63 Abs. 1 Nummer 10: Ersetzt das Wort „oder“ durch ein Komma
- § 63 Abs. 1 Nummer 11: Fügt das Wort „oder“ und eine neue Nummer 12 hinzu
- § 63 Abs. 1 Nummer 12: Einfügt eine neue Nummer 12
- § 63 Abs. 3 Nummern 2, 4, 6, 8: Ersetzt die Zahl „11“ durch die Zahl „12“
- Überschrift vor § 82: Neue Fassung für die Überschrift vor § 82
- § 82: Neue Fassung für § 82
- Überschrift vor § 83: Ersetzt das Wort „Einkommensausgleich“ durch „Übergangsgeld“
- § 83 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Fügt nach dem Wort „Soldat“ ein Komma und die Worte „für einen Soldaten, der Wehrsold bezogen hat, zehn Achtel dieser Bezüge“ ein
- § 83 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung für die Versorgung nach Beendigung des Dienstverhältnisses
- § 87 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung für die Zuständigkeit der Behörden
- § 87 Abs. 2 Satz 6: Ersetzt die Zahl „7“ durch die Zahl „9“
- § 88 Abs. 1: Fügt einen neuen Satz 3 hinzu
- § 88 Abs. 2: Neue Fassung für die Entscheidungsbefugnis nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses
- § 88 Abs. 3: Neue Fassung für die Verbindlichkeit von Entscheidungen
- § 88 Abs. 4: Neue Fassung für Weisungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
- § 88 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3: Neue Fassung für die Verbindlichkeit von Entscheidungen
- § 91a Abs. 2: Fügt die Worte „, geändert durch Gesetz vom 30. April 1963 (BGBI. 1 S. 241 ),“ ein
- § 18 Abs. 2: Einfügung eines dritten Satzes, der die Anwendung von Absatz 1 einschränkt, wenn Berufssoldaten infolge der Schaffung neuer Dienstgrade oder höherer Dienstbezüge neu eingewiesen werden.
- § 18 Abs. 2: Absatz 1 gilt nicht im Land Berlin.
## Wortlaut

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- **1980-05-14** · BGBl. 1980 I S. 561 — Drittes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- **1980-05-29** · BGBl. 1980 I S. 581 — Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
- **1980-07-11** · BGBl. 1980 I S. 851 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **1980-08-27** · BGBl. 1980 I S. 1509 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

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# Stellen dieser Station
- § 11 Abs. 2: Mindestens die Bezüge zu gewähren, die bei Fortgeltung der alten Fassung zustehen würden.
- § 5 Abs. 4: Entsprechende Regelung für Empfänger eines Ausbildungszuschusses.
- Inhaltsübersicht, Dritter Teil, Abschnitt 1, Nr. 3 und 4: Neue Nummerierung und Beschreibung für Heilbehandlung und Übergangsgeld
- § 3 Abs. 1 Nr. 2: Erweiterung der Formulierung zur Fachausbildung außerhalb der Bundeswehrfachschulen
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Ergänzung eines Halbsatzes
- § 4 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 4 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 5 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6
- § 5 a Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Verweise auf § 5 Abs. 4
- § 5 a Abs. 3 Satz 2: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Ergänzung eines Halbsatzes
- § 9: Neue Fassung des gesamten § 9
- § 10 Abs. 1: Anfügen von neuen Sätzen
- § 10 Abs. 2: Ersetzen der Verweise auf Absatz 1
- § 10 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 10 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2: Ersetzen des Wortes 'Verpflichtungszeit' durch 'festgesetzten Dienstzeit'
- § 10 Abs. 4 Satz 7: Ersetzen der Verweise auf Zulassungsschein
- § 11 Abs. 2 Satz 6: Streichung des Satzes
- § 11 Abs. 3: Ersetzen des Wortes 'weitergewährt' durch 'gewährt'
- § 11 Abs. 5 Satz 4: Neue Fassung des Satzes 4
- § 11 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Neue Fassung der Nummer 1
- § 11 a Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes 3
- § 11 a Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 12 Abs. 3 Satz 2: Streichung der Worte 'deren Dienstverhältnis sich nach § 40 Abs. 3 des Soldatengesetzes verlängert'
- § 12 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1
- § 433 Abs. 1: Ersetzt das Wort „Einkommensausgleich“ durch „Übergangsgeid“
- § 62 Abs. 1 Satz 1: Strichen die Worte „in Verbindung mit § 40 Abs. 3 des Soldatengesetzes“
- § 62 Abs. 1 Satz 2: Strichen die Worte „und die Hinterbliebenen eines Soldaten auf Zeit, der während des Dienstverhältnisses verstorben ist,“
- § 62 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung für die Bewilligung von Umzugskosten
- § 62 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt das Komma nach „bewilligt werden“ durch einen Punkt und streicht die Worte „wenn zur Begründung eines neuen Berufes ein Umzug an einen anderen Ort als den bisherigen Wohnort erforderlich ist.“
- § 62 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für die Bewilligung von Umzugskosten
- § 62 Abs. 6: Einfügt einen neuen Absatz 6 zur Beantragung von Leistungen
- § 63 Abs. 1 Nummer 10: Ersetzt das Wort „oder“ durch ein Komma
- § 63 Abs. 1 Nummer 11: Fügt das Wort „oder“ und eine neue Nummer 12 hinzu
- § 63 Abs. 1 Nummer 12: Einfügt eine neue Nummer 12
- § 63 Abs. 3 Nummern 2, 4, 6, 8: Ersetzt die Zahl „11“ durch die Zahl „12“
- Überschrift vor § 82: Neue Fassung für die Überschrift vor § 82
- § 82: Neue Fassung für § 82
- Überschrift vor § 83: Ersetzt das Wort „Einkommensausgleich“ durch „Übergangsgeld“
- § 83 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Fügt nach dem Wort „Soldat“ ein Komma und die Worte „für einen Soldaten, der Wehrsold bezogen hat, zehn Achtel dieser Bezüge“ ein
- § 83 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung für die Versorgung nach Beendigung des Dienstverhältnisses
- § 87 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung für die Zuständigkeit der Behörden
- § 87 Abs. 2 Satz 6: Ersetzt die Zahl „7“ durch die Zahl „9“
- § 88 Abs. 1: Fügt einen neuen Satz 3 hinzu
- § 88 Abs. 2: Neue Fassung für die Entscheidungsbefugnis nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses
- § 88 Abs. 3: Neue Fassung für die Verbindlichkeit von Entscheidungen
- § 88 Abs. 4: Neue Fassung für Weisungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
- § 88 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3: Neue Fassung für die Verbindlichkeit von Entscheidungen
- § 91a Abs. 2: Fügt die Worte „, geändert durch Gesetz vom 30. April 1963 (BGBI. 1 S. 241 ),“ ein
- § 18 Abs. 2: Einfügung eines dritten Satzes, der die Anwendung von Absatz 1 einschränkt, wenn Berufssoldaten infolge der Schaffung neuer Dienstgrade oder höherer Dienstbezüge neu eingewiesen werden.
- § 18 Abs. 2: Absatz 1 gilt nicht im Land Berlin.

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-05-28Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 767
> Station: 1980-08-27Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2: Gewährung des Sterbegeldes
§ 18 Abs. 2: Einfügung eines dritten Satzes, der die Anwendung von Absatz 1 einschränkt, wenn Berufssoldaten infolge der Schaffung neuer Dienstgrade oder höherer Dienstbezüge neu eingewiesen werden.
§ 18 Abs. 2: Absatz 1 gilt nicht im Land Berlin.

18
urlg/FASSUNG.md Normal file
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# URLG — 1980-08-27
- **Titel:** Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1509
- **Inkrafttreten:** 1980-08-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/52#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung und der Berechnung von Zulagen.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1: Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt, der die Anrechnung des Wehr- oder Zivildienstes während der Wartezeit regelt.
- § 2 Abs. 2: Die Worte 'oder eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses' sowie '(Abschlußprüfung)' werden eingefügt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
urlg/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
urlg/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1980-08-27** · BGBl. 1980 I S. 1509 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

4
urlg/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1: Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt, der die Anrechnung des Wehr- oder Zivildienstes während der Wartezeit regelt.
- § 2 Abs. 2: Die Worte 'oder eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses' sowie '(Abschlußprüfung)' werden eingefügt.

9
urlg/§2.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
§ 2 Abs. 1: Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt, der die Anrechnung des Wehr- oder Zivildienstes während der Wartezeit regelt.
§ 2 Abs. 2: Die Worte 'oder eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses' sowie '(Abschlußprüfung)' werden eingefügt.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1980 I S. 1509
- **Titel:** Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1509
- **Verkündung:** 1980-08-27
- **Inkrafttreten:** 1980-08-27
- **Ausfertigung:** 1980-08-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/52#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BESVNG_2, GESETZ-ZUR-REGELUNG-BESONDERER-DIENSTRECHTLICHER-FRAGEN-DER, URLG, BBESG, SVG_2025, WSG_2020, EZULV_1976, BESVNG_1, BEAMTVG, BVG
## Kurz
Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung und der Berechnung von Zulagen.

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@@ -1,26 +1,16 @@
# WSG_2020 — 1978-02-23
# WSG_2020 — 1980-08-27
- **Titel:** Neufassung des Wehrsoldgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 265
- **Inkrafttreten:** 1978-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/9#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Wehrsoldgesetzes vom 20. Februar 1978 enthält die geltende Fassung des Gesetzes ab dem 1. Februar 1978, die verschiedene Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1509
- **Inkrafttreten:** 1980-08-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/52#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung und der Berechnung von Zulagen.
## Betroffene Stellen
- § 1: Neufassung des § 1
- § 2: Neufassung des § 2
- § 3: Neufassung des § 3
- § 4: Neufassung des § 4
- § 5: Neufassung des § 5
- § 6: Neufassung des § 6
- § 7: Neufassung des § 7
- § 8: Neufassung des § 8
- § 9: Neufassung des § 9
- § 9a: Neufassung des § 9a
- § 10: Neufassung des § 10
- § 11: Neufassung des § 11
- Anlage: Einfügung eines neuen Satzes, der die Erhöhung des Wehrsoldes in bestimmten Einheiten nach sechs Monaten um 1,80 DM täglich regelt.
- Abs. 2: Festlegung, dass Absatz 1 nicht im Land Berlin gilt.
## Wortlaut

View File

@@ -34,3 +34,4 @@
- **1975-05-07** · BGBl. 1975 I S. 1046 — Neuntes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
- **1978-01-27** · BGBl. 1978 I S. 157 — Neuntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
- **1978-02-23** · BGBl. 1978 I S. 265 — Neufassung des Wehrsoldgesetzes
- **1980-08-27** · BGBl. 1980 I S. 1509 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980

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@@ -1,14 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 1: Neufassung des § 1
- § 2: Neufassung des § 2
- § 3: Neufassung des § 3
- § 4: Neufassung des § 4
- § 5: Neufassung des § 5
- § 6: Neufassung des § 6
- § 7: Neufassung des § 7
- § 8: Neufassung des § 8
- § 9: Neufassung des § 9
- § 9a: Neufassung des § 9a
- § 10: Neufassung des § 10
- § 11: Neufassung des § 11
- Anlage: Einfügung eines neuen Satzes, der die Erhöhung des Wehrsoldes in bestimmten Einheiten nach sechs Monaten um 1,80 DM täglich regelt.
- Abs. 2: Festlegung, dass Absatz 1 nicht im Land Berlin gilt.