BGBl. 2003 I S. 595 · Verordnung · Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 595
Inkrafttreten: 2003-01-01 (ganzes Gesetz außer Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 2); 2003-05-06 (Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 2)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2003-05-05

BGBl-Id: bgbl1-2003-17-3
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LawGit Spiegel
2003-05-05 12:00:00 +00:00
parent b71b0f7ec7
commit 5c6c3ebeba
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# GEFAHRGUTVERORDNUNG-STRASSE-UND-EISENBAHN — 2003-05-05
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 595
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz außer Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 2); 2003-05-06 (Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/17#page=23
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn sowie die Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter. Sie tritt größtenteils am 1. Januar 2003 in Kraft, zwei Artikel erst am Tag nach der Verkündung.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften für innerstaatliche Beförderungen auf der Straße
- § 1 Abs. 3 Nr. 3: Neufassung der Vorschriften für innerstaatliche Beförderungen mit Eisenbahnen
- § 2 Nr. 10: Einfügung von Güterstraßenbahnen, die auf einem vom Eisenbahnnetz abgeschlossenen Schienennetz verkehren
- § 6 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschriften für das technische Regelwerk
- § 6 Abs. 2 Nr. 2: Streichung von 268 und Einfügung der Zustimmung nach Abschnitt 3.3.1 Sondervorschrift 645
- § 6 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung von Kapitel 3.3 durch Abschnitt 3.3.1
- § 6 Abs. 2 Nr. 8: Einfügung von 6.5.1.6.7
- § 6 Abs. 2 Nr. 9: Ersetzung von Fußnote 1 durch Fußnote a)
- § 6 Abs. 2 Nr. 20: Ersetzung des Punkts durch Semikolon
- § 6 Abs. 2 Nr. 21: Streichung von P 202 und Ersetzung des Punkts durch Semikolon
- § 6 Abs. 2: Einfügung von Nummern 22, 23 und 24
- § 6 Abs. 4 Nr. 1: Streichung von 268 und Einfügung der Zustimmung nach Abschnitt 3.3.1 Sondervorschrift 645
- § 6 Abs. 5: Neufassung des Einleitungssatzes und der Nummern 1, 2, 3, 4 und 5
- § 6 Abs. 7: Neufassung des Einleitungssatzes und der Nummern 1 und 2
- § 6 Abs. 14: Ersetzung von 6.7.2.19 durch 6.8.2.3 und 6.8.2.4 sowie Prüfungen der IBC nach Unterabschnitt 6.5.4.14
- § 6 Abs. 14: Einfügung von Sätzen 2 und 3
- § 9 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Halbsatz
- § 9 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung von Satz 3 durch Satz 2
- § 9 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Buchstaben
- § 9 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung des Absatzes
- § 9 Abs. 4 Nr. 1: Einfügung von Buchstaben
- § 9 Abs. 5 Nr. 1: Einfügung von Abschnitt 3.4.7
- § 9 Abs. 6: Neufassung des Absatzes
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2003-05-05** · BGBl. 2003 I S. 595 — Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften für innerstaatliche Beförderungen auf der Straße
- § 1 Abs. 3 Nr. 3: Neufassung der Vorschriften für innerstaatliche Beförderungen mit Eisenbahnen
- § 2 Nr. 10: Einfügung von Güterstraßenbahnen, die auf einem vom Eisenbahnnetz abgeschlossenen Schienennetz verkehren
- § 6 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschriften für das technische Regelwerk
- § 6 Abs. 2 Nr. 2: Streichung von 268 und Einfügung der Zustimmung nach Abschnitt 3.3.1 Sondervorschrift 645
- § 6 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung von Kapitel 3.3 durch Abschnitt 3.3.1
- § 6 Abs. 2 Nr. 8: Einfügung von 6.5.1.6.7
- § 6 Abs. 2 Nr. 9: Ersetzung von Fußnote 1 durch Fußnote a)
- § 6 Abs. 2 Nr. 20: Ersetzung des Punkts durch Semikolon
- § 6 Abs. 2 Nr. 21: Streichung von P 202 und Ersetzung des Punkts durch Semikolon
- § 6 Abs. 2: Einfügung von Nummern 22, 23 und 24
- § 6 Abs. 4 Nr. 1: Streichung von 268 und Einfügung der Zustimmung nach Abschnitt 3.3.1 Sondervorschrift 645
- § 6 Abs. 5: Neufassung des Einleitungssatzes und der Nummern 1, 2, 3, 4 und 5
- § 6 Abs. 7: Neufassung des Einleitungssatzes und der Nummern 1 und 2
- § 6 Abs. 14: Ersetzung von 6.7.2.19 durch 6.8.2.3 und 6.8.2.4 sowie Prüfungen der IBC nach Unterabschnitt 6.5.4.14
- § 6 Abs. 14: Einfügung von Sätzen 2 und 3
- § 9 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Halbsatz
- § 9 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung von Satz 3 durch Satz 2
- § 9 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Buchstaben
- § 9 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung des Absatzes
- § 9 Abs. 4 Nr. 1: Einfügung von Buchstaben
- § 9 Abs. 5 Nr. 1: Einfügung von Abschnitt 3.4.7
- § 9 Abs. 6: Neufassung des Absatzes

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-05-05 — Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 595
§ 1 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften für innerstaatliche Beförderungen auf der Straße
§ 1 Abs. 3 Nr. 3: Neufassung der Vorschriften für innerstaatliche Beförderungen mit Eisenbahnen

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-05-05 — Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 595
§ 2 Nr. 10: Einfügung von Güterstraßenbahnen, die auf einem vom Eisenbahnnetz abgeschlossenen Schienennetz verkehren

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-05-05 — Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 595
§ 6 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschriften für das technische Regelwerk
§ 6 Abs. 2 Nr. 2: Streichung von 268 und Einfügung der Zustimmung nach Abschnitt 3.3.1 Sondervorschrift 645
§ 6 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung von Kapitel 3.3 durch Abschnitt 3.3.1
§ 6 Abs. 2 Nr. 8: Einfügung von 6.5.1.6.7
§ 6 Abs. 2 Nr. 9: Ersetzung von Fußnote 1 durch Fußnote a)
§ 6 Abs. 2 Nr. 20: Ersetzung des Punkts durch Semikolon
§ 6 Abs. 2 Nr. 21: Streichung von P 202 und Ersetzung des Punkts durch Semikolon
§ 6 Abs. 2: Einfügung von Nummern 22, 23 und 24
§ 6 Abs. 4 Nr. 1: Streichung von 268 und Einfügung der Zustimmung nach Abschnitt 3.3.1 Sondervorschrift 645
§ 6 Abs. 5: Neufassung des Einleitungssatzes und der Nummern 1, 2, 3, 4 und 5
§ 6 Abs. 7: Neufassung des Einleitungssatzes und der Nummern 1 und 2
§ 6 Abs. 14: Ersetzung von 6.7.2.19 durch 6.8.2.3 und 6.8.2.4 sowie Prüfungen der IBC nach Unterabschnitt 6.5.4.14
§ 6 Abs. 14: Einfügung von Sätzen 2 und 3

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-05-05 — Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 595
§ 9 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Halbsatz
§ 9 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung von Satz 3 durch Satz 2
§ 9 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Buchstaben
§ 9 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung des Absatzes
§ 9 Abs. 4 Nr. 1: Einfügung von Buchstaben
§ 9 Abs. 5 Nr. 1: Einfügung von Abschnitt 3.4.7
§ 9 Abs. 6: Neufassung des Absatzes

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# GGVSE — 2001-12-17
# GGVSE — 2003-05-05
- **Titel:** Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (GefÄndV2001)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3529
- **Inkrafttreten:** 2001-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/67#page=21
- **Kurz:** Die Verordnung ändert bestehende gefahrgutrechtliche Verordnungen, insbesondere die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn sowie die Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen.
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 595
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz außer Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 2); 2003-05-06 (Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/17#page=23
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn sowie die Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter. Sie tritt größtenteils am 1. Januar 2003 in Kraft, zwei Artikel erst am Tag nach der Verkündung.
## Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 5: Die zuständigen Behörden für die Durchführung der Verordnung im Bereich der übrigen Eisenbahnen werden definiert.
- § 7 Abs. 1: Die Vorschriften für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter im Straßenverkehr werden angepasst.
- § 7 Abs. 4: Die Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße werden angepasst.
- § 7 Abs. 5: Die Nachweise für die Unmöglichkeit des Schienen- oder Wasserwegs werden angepasst.
- § 7 Abs. 6: Die Anforderungen an die Beförderungspapiere für Beförderungen zum oder vom Bahnhof oder Hafen werden angepasst.
- § 8 Abs. 1: Die Inhalte der schriftlichen Weisungen für das Verhalten bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten werden angepasst.
- § 9 Abs. 1: Die Pflichten des Absenders bei der Beförderung gefährlicher Güter werden angepasst.
- § 9 Abs. 2: Die Pflichten des Beförderers bei der Beförderung gefährlicher Güter werden angepasst.
- Inhaltsübersicht: Hinzufügen der Ausnahme 32 (S) Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr
- Ausnahme 20 (B, E, S) Spalte 4 der Tabelle der gefährlichen Abfälle: Änderung der Bemerkung für Abfallgruppe 15.1
- Ausnahme 22 (E, S): Neufassung der Ausnahme 22 (E, S) für Saug-Druck-Tanks
- Ausnahme 26 (S) Nr. 1: Ersetzen der Angabe „8.1.4.1 Buchstabe a“ durch „8.1.4.2“
- Ausnahme 32 (S): Hinzufügen der neuen Ausnahme 32 (S) für Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2001-12-17** · BGBl. 2001 I S. 3529 — Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (GefÄndV2001)
- **2003-05-05** · BGBl. 2003 I S. 595 — Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

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# Stellen dieser Station
- § 6 Abs. 5: Die zuständigen Behörden für die Durchführung der Verordnung im Bereich der übrigen Eisenbahnen werden definiert.
- § 7 Abs. 1: Die Vorschriften für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter im Straßenverkehr werden angepasst.
- § 7 Abs. 4: Die Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße werden angepasst.
- § 7 Abs. 5: Die Nachweise für die Unmöglichkeit des Schienen- oder Wasserwegs werden angepasst.
- § 7 Abs. 6: Die Anforderungen an die Beförderungspapiere für Beförderungen zum oder vom Bahnhof oder Hafen werden angepasst.
- § 8 Abs. 1: Die Inhalte der schriftlichen Weisungen für das Verhalten bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten werden angepasst.
- § 9 Abs. 1: Die Pflichten des Absenders bei der Beförderung gefährlicher Güter werden angepasst.
- § 9 Abs. 2: Die Pflichten des Beförderers bei der Beförderung gefährlicher Güter werden angepasst.
- Inhaltsübersicht: Hinzufügen der Ausnahme 32 (S) Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr
- Ausnahme 20 (B, E, S) Spalte 4 der Tabelle der gefährlichen Abfälle: Änderung der Bemerkung für Abfallgruppe 15.1
- Ausnahme 22 (E, S): Neufassung der Ausnahme 22 (E, S) für Saug-Druck-Tanks
- Ausnahme 26 (S) Nr. 1: Ersetzen der Angabe „8.1.4.1 Buchstabe a“ durch „8.1.4.2“
- Ausnahme 32 (S): Hinzufügen der neuen Ausnahme 32 (S) für Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehr

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# GGVSEE_2015 — 2001-12-17
# GGVSEE_2015 — 2003-05-05
- **Titel:** Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (GefÄndV2001)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3529
- **Inkrafttreten:** 2001-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/67#page=21
- **Kurz:** Die Verordnung ändert bestehende gefahrgutrechtliche Verordnungen, insbesondere die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn sowie die Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen.
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 595
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz außer Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 2); 2003-05-06 (Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/17#page=23
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn sowie die Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter. Sie tritt größtenteils am 1. Januar 2003 in Kraft, zwei Artikel erst am Tag nach der Verkündung.
## Betroffene Stellen
- § 9 Abs. 1 bis 21: Erweiterung der Bestimmungen über die Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter
- § 11: Einführung von Übergangsbestimmungen für die Anwendung der Vorschriften bis Ende 2002
- § 9 Abs. 1: Erweiterung der Pflichten des Senders/Verladenden
- § 9 Abs. 7: Anpassung der Nummern und Ergänzung von Pflichten
- § 9 Abs. 8: Anpassung der Angaben, die schriftlich mitgeteilt werden müssen
- § 9 Abs. 9: Ergänzung von Vorschriften für die Beförderung
- § 9 Abs. 10: Anpassung der Verweise auf andere Absätze
- § 9 Abs. 11: Ergänzung von Pflichten für den Fahrzeugführer
- § 9 Abs. 12: Ergänzung von Vorschriften für die Kennzeichnung
- § 9 Abs. 15: Neufassung des Absatzes mit Pflichten für Befüller und Fahrzeugführer
- § 9 Abs. 19: Ergänzung von Pflichten für die Aufstellung von internen Notfallplänen
- § 10: Ergänzung und Anpassung von Straftatbeständen
- § 11: Einführung von Übergangsbestimmungen
- Anlage 1 Tabelle 4: Streichung der Angabe für UN-Nummer 1170
- Anlage 2: Verschiedene Anpassungen und Ergänzungen
- Anlage 3: Einführung von neuen Bestimmungen für Thüringen
## Wortlaut

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- **1999-06-28** · BGBl. 1999 I S. 1435 — Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und anderer Vorschriften (GefÄndV)
- **2001-11-08** · BGBl. 2001 I S. 2878 — Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See (1. See-Gefahrgutänderungsverordnung - GGVSeeÄndV)
- **2001-12-17** · BGBl. 2001 I S. 3529 — Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (GefÄndV2001)
- **2003-05-05** · BGBl. 2003 I S. 595 — Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

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# Stellen dieser Station
- § 9 Abs. 1 bis 21: Erweiterung der Bestimmungen über die Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter
- § 11: Einführung von Übergangsbestimmungen für die Anwendung der Vorschriften bis Ende 2002
- § 9 Abs. 1: Erweiterung der Pflichten des Senders/Verladenden
- § 9 Abs. 7: Anpassung der Nummern und Ergänzung von Pflichten
- § 9 Abs. 8: Anpassung der Angaben, die schriftlich mitgeteilt werden müssen
- § 9 Abs. 9: Ergänzung von Vorschriften für die Beförderung
- § 9 Abs. 10: Anpassung der Verweise auf andere Absätze
- § 9 Abs. 11: Ergänzung von Pflichten für den Fahrzeugführer
- § 9 Abs. 12: Ergänzung von Vorschriften für die Kennzeichnung
- § 9 Abs. 15: Neufassung des Absatzes mit Pflichten für Befüller und Fahrzeugführer
- § 9 Abs. 19: Ergänzung von Pflichten für die Aufstellung von internen Notfallplänen
- § 10: Ergänzung und Anpassung von Straftatbeständen
- § 11: Einführung von Übergangsbestimmungen
- Anlage 1 Tabelle 4: Streichung der Angabe für UN-Nummer 1170
- Anlage 2: Verschiedene Anpassungen und Ergänzungen
- Anlage 3: Einführung von neuen Bestimmungen für Thüringen

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-11-08Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See (1. See-Gefahrgutänderungsverordnung - GGVSeeÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2878
> Station: 2003-05-05Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 595
§ 10: Neufassung des § 10
§ 10: Ergänzung und Anpassung von Straftatbeständen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-17 — Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (GefÄndV2001)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3529
> Station: 2003-05-05 — Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 595
§ 11: Einführung von Übergangsbestimmungen für die Anwendung der Vorschriften bis Ende 2002
§ 11: Einführung von Übergangsbestimmungen

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-17 — Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (GefÄndV2001)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3529
> Station: 2003-05-05 — Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 595
§ 9 Abs. 1 bis 21: Erweiterung der Bestimmungen über die Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter
§ 9 Abs. 1: Erweiterung der Pflichten des Senders/Verladenden
§ 9 Abs. 7: Anpassung der Nummern und Ergänzung von Pflichten
§ 9 Abs. 8: Anpassung der Angaben, die schriftlich mitgeteilt werden müssen
§ 9 Abs. 9: Ergänzung von Vorschriften für die Beförderung
§ 9 Abs. 10: Anpassung der Verweise auf andere Absätze
§ 9 Abs. 11: Ergänzung von Pflichten für den Fahrzeugführer
§ 9 Abs. 12: Ergänzung von Vorschriften für die Kennzeichnung
§ 9 Abs. 15: Neufassung des Absatzes mit Pflichten für Befüller und Fahrzeugführer
§ 9 Abs. 19: Ergänzung von Pflichten für die Aufstellung von internen Notfallplänen

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# BGBl. 2003 I S. 595
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 595
- **Verkündung:** 2003-05-05
- **Inkrafttreten:** 2003-01-01 (ganzes Gesetz außer Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 2); 2003-05-06 (Artikel 1 Nr. 5 und Artikel 2)
- **Ausfertigung:** 2003-04-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/17#page=23
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GGVSE, GGVSEE_2015, GEFAHRGUTVERORDNUNG-STRASSE-UND-EISENBAHN
## Kurz
Die Verordnung ändert die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn sowie die Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter. Sie tritt größtenteils am 1. Januar 2003 in Kraft, zwei Artikel erst am Tag nach der Verkündung.