BGBl. 2016 I S. 2749 · Aufhebung · Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
Inkrafttreten: 2016-12-07
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2016-12-06

BGBl-Id: bgbl1-2016-57-4
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2016-12-06 12:00:00 +00:00
parent 1350191630
commit 5be560c42c
46 changed files with 344 additions and 95 deletions

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# BBERGG — 2016-08-11
# BBERGG — 2016-12-06
- **Titel:** Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1962
- **Inkrafttreten:** 2016-08-12; 2016-08-13 (Art. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/40#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz erweitert die Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen. Es ändert das Bundesberggesetz und die Einwirkungsbereiche-Bergverordnung, um die Haftung für Schäden durch bergbauliche Tätigkeiten zu klären und zu erweitern.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2749
- **Inkrafttreten:** 2016-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/57#page=29
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert die EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie andere betroffene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 2: Satz 1 Nummer 1 und 2 ist nur anwendbar, soweit nicht Tätigkeiten oder Einrichtungen des Absatzes 1 betroffen sind.
- § 4A Abs. 5: Ersetzung von „§2A Abs. 1 Nr. 1 und 2“ durch „§2A Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 2 und 3“
- § 67: Einfügung von „oder im Fall von Nummer 7 zur Regelung der Festlegung von Einwirkungsbereichen,“ und Ersetzung von „Gewinnungsbetrieb“ durch „Bergbaubetrieb oder sonstige Tätigkeiten nach den §§ 126 bis 129“
- § 120 Abs. 1: Einfügung von „oder bei einer bergbaulichen Tätigkeit mit Hilfe von Bohrungen, die nicht der Aufsuchung oder Gewinnung von Gasen oder Erdwärme aus Grubenräumen stillgelegter Bergwerke dienen,“ und „Hebungen,“ und „oder durch Erschütterungen“
- § 120 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Einfügung von „Hebungen,“ und „oder Erschütterungen“ und Ersetzung von „oder“ vor „Erdrisse“ durch „,“
- § 120 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b: Einfügung von „oder ohne bergbauliche Tätigkeiten mit Hilfe von Bohrungen durchzuführen“
- § 126 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von „Soweit zur Errichtung des Untergrundspeichers ein künstlicher Hohlraum geschaffen wird oder geschaffen worden ist, sind auf die Errichtung und den Betrieb von Untergrundspeichern zudem die §§ 110 bis 123 entsprechend anzuwenden.“
- § 140 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „zehntausend Deutsche Mark“ durch „10 000 Euro“
- § 145 Abs. 2 Buchst. b: Streichung von „und Hohlraumbauten nach § 130“
- § 170: Einfügung von „Auf Schäden im Sinne des § 114, die ausschließlich vor dem 12. August 2016 verursacht worden sind, sind die §§ 120 und 126 in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.“
- § 177: Aufhebung des § 177
- nach § 57c: Einfügung von § 57d, das Vorschriften für das Zulassungsverfahren für störfallrelevante Vorhaben enthält.
## Wortlaut

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- **2016-05-31** · BGBl. 2016 I S. 1217 — Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz WSVZuAnpG)
- **2016-07-26** · BGBl. 2016 I S. 1764 — Gesetz zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
- **2016-08-11** · BGBl. 2016 I S. 1962 — Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
- **2016-12-06** · BGBl. 2016 I S. 2749 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

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# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 2: Satz 1 Nummer 1 und 2 ist nur anwendbar, soweit nicht Tätigkeiten oder Einrichtungen des Absatzes 1 betroffen sind.
- § 4A Abs. 5: Ersetzung von „§2A Abs. 1 Nr. 1 und 2“ durch „§2A Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 2 und 3“
- § 67: Einfügung von „oder im Fall von Nummer 7 zur Regelung der Festlegung von Einwirkungsbereichen,“ und Ersetzung von „Gewinnungsbetrieb“ durch „Bergbaubetrieb oder sonstige Tätigkeiten nach den §§ 126 bis 129“
- § 120 Abs. 1: Einfügung von „oder bei einer bergbaulichen Tätigkeit mit Hilfe von Bohrungen, die nicht der Aufsuchung oder Gewinnung von Gasen oder Erdwärme aus Grubenräumen stillgelegter Bergwerke dienen,“ und „Hebungen,“ und „oder durch Erschütterungen“
- § 120 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Einfügung von „Hebungen,“ und „oder Erschütterungen“ und Ersetzung von „oder“ vor „Erdrisse“ durch „,“
- § 120 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b: Einfügung von „oder ohne bergbauliche Tätigkeiten mit Hilfe von Bohrungen durchzuführen“
- § 126 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von „Soweit zur Errichtung des Untergrundspeichers ein künstlicher Hohlraum geschaffen wird oder geschaffen worden ist, sind auf die Errichtung und den Betrieb von Untergrundspeichern zudem die §§ 110 bis 123 entsprechend anzuwenden.“
- § 140 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „zehntausend Deutsche Mark“ durch „10 000 Euro“
- § 145 Abs. 2 Buchst. b: Streichung von „und Hohlraumbauten nach § 130“
- § 170: Einfügung von „Auf Schäden im Sinne des § 114, die ausschließlich vor dem 12. August 2016 verursacht worden sind, sind die §§ 120 und 126 in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.“
- § 177: Aufhebung des § 177
- nach § 57c: Einfügung von § 57d, das Vorschriften für das Zulassungsverfahren für störfallrelevante Vorhaben enthält.

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# § 57c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2016-12-06Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 57c Satz 1: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“ sowie von „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ durch „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“
nach § 57c: Einfügung von § 57d, das Vorschriften für das Zulassungsverfahren für störfallrelevante Vorhaben enthält.

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# BIMSCHG — 2016-07-29
# BIMSCHG — 2016-12-06
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1839
- **Inkrafttreten:** 2016-07-30 (Tag nach der Verkündung); 2017-01-29 (Artikel 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/37#page=55
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an verschiedenen Gesetzen durch, insbesondere am Umweltstatistikgesetz, Hochbaustatistikgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz. Es betrifft insbesondere die Erhebung von Daten, die Überwachung von Verpflichtungen und die Festlegung von Gebühren.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2749
- **Inkrafttreten:** 2016-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/57#page=29
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert die EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie andere betroffene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- § 37a Abs. 5: Anfügen eines Satzes
- § 37d: Änderung von Absatz 1, Anfügen von Nummer 18 in Absatz 2
- § 37e: Neufassung des gesamten § 37e
- Inhaltsübersicht: Einfügung von Angaben zu § 16a, § 23a, § 23b, § 23c und Änderung der Angabe zu § 73
- § 3 Abs. 5a: Neufassung des Absatzes 5a mit Definition des Betriebsbereichs
- § 3 Abs. 5b-5d: Einfügung von neuen Absätzen 5b bis 5d mit Definitionen für störfallrelevante Errichtung, angemessenen Sicherheitsabstand und benachbarte Schutzobjekte
- § 12 Abs. 1a: Streichung von Wörtern bezüglich Emissionswerte
- § 15 Abs. 1 Satz 4: Einfügung von „und des § 16a“
- § 15 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Prüfung störfallrelevanter Änderungen
- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- § 17 Abs. 1b: Einfügung eines neuen Absatzes 1b zur Anordnung weniger strenger Emissionsbegrenzungen
- § 17 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes zur Genehmigung störfallrelevanter Änderungen
- § 19 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4 zur Genehmigung störfallrelevanter Anlagen
- § 20 Abs. 1a: Ersetzung von Wörtern und Einfügung eines neuen Satzes zur Berücksichtigung von Unterlassungen
- § 23 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von Wörtern bezüglich der Richtlinie
- § 23a-23c: Einfügung von neuen Paragraphen zur Anzeigeverfahren, störfallrechtlichen Genehmigungsverfahren und Betriebsplanzulassung
## Wortlaut

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- **2014-11-25** · BGBl. 2014 I S. 1740 — Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2016-07-29** · BGBl. 2016 I S. 1839 — Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften
- **2016-12-06** · BGBl. 2016 I S. 2749 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

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# Stellen dieser Station
- § 37a Abs. 5: Anfügen eines Satzes
- § 37d: Änderung von Absatz 1, Anfügen von Nummer 18 in Absatz 2
- § 37e: Neufassung des gesamten § 37e
- Inhaltsübersicht: Einfügung von Angaben zu § 16a, § 23a, § 23b, § 23c und Änderung der Angabe zu § 73
- § 3 Abs. 5a: Neufassung des Absatzes 5a mit Definition des Betriebsbereichs
- § 3 Abs. 5b-5d: Einfügung von neuen Absätzen 5b bis 5d mit Definitionen für störfallrelevante Errichtung, angemessenen Sicherheitsabstand und benachbarte Schutzobjekte
- § 12 Abs. 1a: Streichung von Wörtern bezüglich Emissionswerte
- § 15 Abs. 1 Satz 4: Einfügung von „und des § 16a“
- § 15 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Prüfung störfallrelevanter Änderungen
- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- § 17 Abs. 1b: Einfügung eines neuen Absatzes 1b zur Anordnung weniger strenger Emissionsbegrenzungen
- § 17 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes zur Genehmigung störfallrelevanter Änderungen
- § 19 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4 zur Genehmigung störfallrelevanter Anlagen
- § 20 Abs. 1a: Ersetzung von Wörtern und Einfügung eines neuen Satzes zur Berücksichtigung von Unterlassungen
- § 23 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von Wörtern bezüglich der Richtlinie
- § 23a-23c: Einfügung von neuen Paragraphen zur Anzeigeverfahren, störfallrechtlichen Genehmigungsverfahren und Betriebsplanzulassung

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-04-12 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 734
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 12 Abs. 1a-1b: Einfügung neuer Absätze zur Festlegung von Emissionsbegrenzungen für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
§ 12 Abs. 1a: Streichung von Wörtern bezüglich Emissionswerte

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-27 — Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1274
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 15: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Änderungen genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 15 Abs. 1 Satz 4: Einfügung von „und des § 16a“
§ 15 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Prüfung störfallrelevanter Änderungen

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bimschg/§16a.md Normal file
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# § 16a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-27 — Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1274
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 17: Neue Vorschriften zur Möglichkeit nachträglicher Anordnungen
§ 17 Abs. 1b: Einfügung eines neuen Absatzes 1b zur Anordnung weniger strenger Emissionsbegrenzungen
§ 17 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes zur Genehmigung störfallrelevanter Änderungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-27 — Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1274
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 19: Neue Vorschriften zum vereinfachten Verfahren
§ 19 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4 zur Genehmigung störfallrelevanter Anlagen

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-27 — Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1274
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 20 Abs. 1a: Einführung einer neuen Vorschrift zur Untersagung des Betriebs von genehmigungsbedürftigen Anlagen, wenn Maßnahmen zur Verhütung oder Begrenzung schwerer Unfälle unzureichend sind.
§ 20 Abs. 1a Satz 2: Einführung einer neuen Vorschrift zur Untersagung des Betriebs von genehmigungsbedürftigen Anlagen, wenn der Betreiber vorgeschriebene Mitteilungen, Berichte oder Informationen nicht fristgerecht übermittelt.
§ 20: Neue Vorschriften zur Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
§ 20 Abs. 1a: Ersetzung von Wörtern und Einfügung eines neuen Satzes zur Berücksichtigung von Unterlassungen

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-08-05Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 39. BImSchV)
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1065
> Station: 2016-12-06Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 23: Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten
§ 23 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von Wörtern bezüglich der Richtlinie

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bimschg/§23a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 23a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 23a-23c: Einfügung von neuen Paragraphen zur Anzeigeverfahren, störfallrechtlichen Genehmigungsverfahren und Betriebsplanzulassung

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-27 — Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1274
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
Anlage zu § 3 Absatz 6: Neue Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
§ 3 Abs. 5a: Neufassung des Absatzes 5a mit Definition des Betriebsbereichs
§ 3 Abs. 5b-5d: Einfügung von neuen Absätzen 5b bis 5d mit Definitionen für störfallrelevante Errichtung, angemessenen Sicherheitsabstand und benachbarte Schutzobjekte

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BUNDESIMMISSIONSSCHUTZGESETZ-GESETZ-ÜBER-DIE — 2016-12-06
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2749
- **Inkrafttreten:** 2016-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/57#page=29
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert die EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie andere betroffene Gesetze.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2016-12-06** · BGBl. 2016 I S. 2749 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -0,0 +1,29 @@
# GESETZ-ZUR-BEHERRSCHUNG-DER-GEFAHREN-SCHWERER-UNFÄLLE-MIT — 2016-12-06
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2749
- **Inkrafttreten:** 2016-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/57#page=29
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert die EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie andere betroffene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- § 10 Abs. 7 Satz 1: Gilt entsprechend für Fristverlängerung
- § 23c: Neue Vorschriften für Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz
- § 25 Abs. 1a: Ersetzen von Begriffen und Ergänzung von Sätzen
- § 25a: Neuer Abschnitt zur Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- § 31 Abs. 2: Ersetzen von § 61 durch § 61 Abs. 1
- § 31 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Übermittlung von Daten
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügen von Nummer 6 (angemessene Sicherheitsabstände)
- § 48 Abs. 1a: Neue Vorschriften zur Festlegung von Emissionswerten
- § 50: Ersetzen von Begriffen
- § 61 Abs. 1: Einfügen von Worten
- § 61 Abs. 2: Neuer Absatz zur Übermittlung von Informationen
- § 62 Abs. 1: Einfügen von Nummer 4a
- § 62 Abs. 2: Einfügen von Nummer 1b
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2016-12-06** · BGBl. 2016 I S. 2749 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

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# Stellen dieser Station
- § 10 Abs. 7 Satz 1: Gilt entsprechend für Fristverlängerung
- § 23c: Neue Vorschriften für Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz
- § 25 Abs. 1a: Ersetzen von Begriffen und Ergänzung von Sätzen
- § 25a: Neuer Abschnitt zur Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- § 31 Abs. 2: Ersetzen von § 61 durch § 61 Abs. 1
- § 31 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Übermittlung von Daten
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügen von Nummer 6 (angemessene Sicherheitsabstände)
- § 48 Abs. 1a: Neue Vorschriften zur Festlegung von Emissionswerten
- § 50: Ersetzen von Begriffen
- § 61 Abs. 1: Einfügen von Worten
- § 61 Abs. 2: Neuer Absatz zur Übermittlung von Informationen
- § 62 Abs. 1: Einfügen von Nummer 4a
- § 62 Abs. 2: Einfügen von Nummer 1b

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 10 Abs. 7 Satz 1: Gilt entsprechend für Fristverlängerung

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 23c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 23c: Neue Vorschriften für Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 25 Abs. 1a: Ersetzen von Begriffen und Ergänzung von Sätzen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 25a: Neuer Abschnitt zur Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 31 Abs. 2: Ersetzen von § 61 durch § 61 Abs. 1
§ 31 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Übermittlung von Daten

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 48 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügen von Nummer 6 (angemessene Sicherheitsabstände)
§ 48 Abs. 1a: Neue Vorschriften zur Festlegung von Emissionswerten

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 50: Ersetzen von Begriffen

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 61 Abs. 1: Einfügen von Worten
§ 61 Abs. 2: Neuer Absatz zur Übermittlung von Informationen

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 62 Abs. 1: Einfügen von Nummer 4a
§ 62 Abs. 2: Einfügen von Nummer 1b

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@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-2012-18-EU-ZUR — 2016-12-06
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2749
- **Inkrafttreten:** 2016-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/57#page=29
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert die EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie andere betroffene Gesetze.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2016-12-06** · BGBl. 2016 I S. 2749 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

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# Stellen dieser Station

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@@ -1,17 +1,15 @@
# URHG — 2016-04-08
# URHG — 2016-12-06
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 558
- **Inkrafttreten:** 2016-10-01 (Artikel 2 Nummer 3 und 4, Artikel 3 Nummer 1, Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 10 und 13, Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 5 und 6 sowie die Artikel 11 und 12); 2016-07-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/15#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Designgesetz und andere Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere bezüglich der Registerführung, der Eintragung und der Designinformation.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2749
- **Inkrafttreten:** 2016-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/57#page=29
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert die EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie andere betroffene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht zu § 111c: Ersetzung von 'Verordnung (EG) Nr. 1383/2003' durch 'Verordnung (EU) Nr. 608/2013'
- § 111b Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Bezeichnung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 durch die Verordnung (EU) Nr. 608/2013
- § 111c: Neufassung des gesamten Paragraphen, Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 608/2013
- § 1a Abs. 1: Einfügung der Nummern 2a und 2b, die Genehmigungen für Anlagen und Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben betreffen.
## Wortlaut

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@@ -44,3 +44,4 @@
- **2014-12-12** · BGBl. 2014 I S. 1974 — Zehntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2016-04-08** · BGBl. 2016 I S. 558 — Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
- **2016-12-06** · BGBl. 2016 I S. 2749 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

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@@ -1,5 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht zu § 111c: Ersetzung von 'Verordnung (EG) Nr. 1383/2003' durch 'Verordnung (EU) Nr. 608/2013'
- § 111b Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Bezeichnung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 durch die Verordnung (EU) Nr. 608/2013
- § 111c: Neufassung des gesamten Paragraphen, Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 608/2013
- § 1a Abs. 1: Einfügung der Nummern 2a und 2b, die Genehmigungen für Anlagen und Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben betreffen.

7
urhg/§1a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 1a Abs. 1: Einfügung der Nummern 2a und 2b, die Genehmigungen für Anlagen und Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben betreffen.

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@@ -1,15 +1,16 @@
# UVPG — 2016-10-18
# UVPG — 2016-12-06
- **Titel:** Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2258
- **Inkrafttreten:** 2017-01-01; 2016-10-19 (Artikel 6 Nummer 19 Buchstabe c und in Buchstabe d der Absatz 19 des § 118 des Energiewirtschaftsgesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/49#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien ein und ändert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2749
- **Inkrafttreten:** 2016-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/57#page=29
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert die EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie andere betroffene Gesetze.
## Betroffene Stellen
- Anlage 3, vor Nummer 2: Einfügung der Nummern 1.17 und 1.18 zur Prüfung von Flächenentwicklungsplänen und Feststellungen der Eignung und installierbaren Leistung nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz
- § 3d: Einführung einer neuen Vorschrift zur UVP-Pflicht bei Störfallrisiko.
- Anlage 2 Nummer 1.5: Neufassung des Abschnitts zur Berücksichtigung von Störfallrisiken, einschließlich der Anfälligkeit durch den Klimawandel.
## Wortlaut

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@@ -45,3 +45,4 @@
- **2015-11-25** · BGBl. 2015 I S. 2053 — Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
- **2015-12-30** · BGBl. 2015 I S. 2490 — Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
- **2016-10-18** · BGBl. 2016 I S. 2258 — Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
- **2016-12-06** · BGBl. 2016 I S. 2749 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- Anlage 3, vor Nummer 2: Einfügung der Nummern 1.17 und 1.18 zur Prüfung von Flächenentwicklungsplänen und Feststellungen der Eignung und installierbaren Leistung nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz
- § 3d: Einführung einer neuen Vorschrift zur UVP-Pflicht bei Störfallrisiko.
- Anlage 2 Nummer 1.5: Neufassung des Abschnitts zur Berücksichtigung von Störfallrisiken, einschließlich der Anfälligkeit durch den Klimawandel.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-02-26 — Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 94
> Station: 2016-12-06 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2749
§ 3d: Abschnitt über UVP-Pflicht für bestimmte Vorhaben gestrichen
§ 3d: Einführung einer neuen Vorschrift zur UVP-Pflicht bei Störfallrisiko.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2016 I S. 2749
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2749
- **Verkündung:** 2016-12-06
- **Inkrafttreten:** 2016-12-07
- **Ausfertigung:** 2016-11-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/57#page=29
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BUNDESIMMISSIONSSCHUTZGESETZ-GESETZ-ÜBER-DIE, GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-2012-18-EU-ZUR, BBERGG, URHG, UVPG, GESETZ-ZUR-BEHERRSCHUNG-DER-GEFAHREN-SCHWERER-UNFÄLLE-MIT, BIMSCHG
## Kurz
Das Gesetz implementiert die EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie andere betroffene Gesetze.