BGBl. 2011 I Nr. 64 · Änderung · Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
Inkrafttreten: 2011-12-14
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2011-12-13

BGBl-Id: bgbl1-2011-64-14
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2011-12-13 12:00:00 +00:00
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# AFBG — 2011-12-13
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2592
- **Inkrafttreten:** 2011-12-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=40
- **Kurz:** Das Gesetz umsetzt die EU-Richtlinie zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und ändert verschiedene steuerliche Vorschriften.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I Nr. 64
- **Inkrafttreten:** 2011-12-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=-2552
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bestehende Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse, insbesondere die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung, die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen und die Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen. Zudem wird die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung aufgehoben.
## Betroffene Stellen

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- **2009-07-15** · BGBl. 2009 I S. 1794 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
- **2010-10-27** · BGBl. 2010 I S. 1422 — Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I S. 2592 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I Nr. 64 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

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# § 21a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 21a Abs. 4 Nr. 1: Die Wörter „auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen steuerfreien Jahresbetrag“ werden durch die Wörter „als Lohnsteuerabzugsmerkmal mitgeteilten Freibetrag“ ersetzt.

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# AO_1977 — 2011-12-13
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2592
- **Inkrafttreten:** 2011-12-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=40
- **Kurz:** Das Gesetz umsetzt die EU-Richtlinie zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und ändert verschiedene steuerliche Vorschriften.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I Nr. 64
- **Inkrafttreten:** 2011-12-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=-2552
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bestehende Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse, insbesondere die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung, die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen und die Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen. Zudem wird die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung aufgehoben.
## Betroffene Stellen
- § 370 Abs. 6: Die Bestimmungen gelten auch für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben von anderen EU-Mitgliedstaaten und harmonisierte Verbrauchsteuern.
- § 39e: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung und zur Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- § 39f Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 39f Abs. 1 Satz 5: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 39f Abs. 1 Satz 6: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Hinzurechnungsbeträgen
- § 39f Abs. 3 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 39f Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 39f Abs. 4: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 40a Abs. 1-3: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 40a Abs. 4 Nr. 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 41 Abs. 1 Satz 2: Neue Vorschriften zur Übernahme von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Neue Vorschriften zur Übernahme von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- § 41b Abs. 1 Sätze 4-6: Neue Vorschriften zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung
- § 41b Abs. 3 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 41b Abs. 3 Sätze 2-3: Neue Vorschriften zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung
- § 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Neue Vorschriften zur Übernahme von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- § 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 1: Streichung einer Vorschrift
- § 42b Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 42b Abs. 1 Satz 3: Streichung einer Vorschrift
- § 42b Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 42b Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Jahreslohnsteuer
- § 42b Abs. 4 Satz 1: Streichung einer Vorschrift
- § 42d Abs. 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 42f Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 44a Abs. 8a: Neue Vorschriften zur Anwendung auf Personengesellschaften
- § 44a Abs. 10: Neue Vorschriften zur Auszahlung von Kapitalerträgen
- § 370 Abs. 6: Die Bestimmungen gelten auch für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die von anderen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten verwaltet werden, sowie für Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern, die von anderen EU-Mitgliedstaaten verwaltet werden.
- § 39f Abs. 1 Satz 1: Ersetzt '§38b Satz 2 Nummer 4' durch '§38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4' und 'auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer einzutragen' durch 'als Lohnsteuerabzugsmerkmal jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer zu bilden'
- § 39f Abs. 1 Satz 5: Ersetzt 'die nach § 39a Absatz 1 Nummer 1 bis 6a als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden könnten; Freibeträge werden neben dem Faktor nicht eingetragen' durch 'die nach § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 als Freibetrag ermittelt und als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden könnten; Freibeträge werden neben dem Faktor nicht als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet'
- § 39f Abs. 1 Satz 6: Neufassung: 'In den Fällen des § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 sind bei der Ermittlung von Y und X die Hinzurechnungsbeträge zu berücksichtigen; die Hinzurechnungsbeträge sind zusätzlich als Lohnsteuerabzugsmerkmal für das erste Dienstverhältnis zu bilden.'
- § 39f Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '§39 Absatz 5 Satz 3 und 4' durch '§39 Absatz 6 Satz 3 und 5'
- § 39f Abs. 3 Satz 2: Ersetzt '§ 39a Absatz 1 Nummer 1 bis 6' durch '§ 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6'
- § 39f Abs. 4: Ersetzt 'Absatz 8' durch 'Absatz 6'
- § 40a Abs. 1-3: Ersetzt 'auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte' durch 'auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e Absatz 4 Satz 2) oder die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8)'
- § 40a Abs. 4 Num. 2: Ersetzt 'den §§ 39b bis 39d' durch '§ 39b oder § 39c'
- § 41 Abs. 1 Satz 2: Neufassung: 'In das Lohnkonto sind die nach § 39e Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale aus der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) zu übernehmen.'
- § 41b Abs. 1 Satz 2 Num. 1: Neufassung: '1. Name, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift des Arbeitnehmers, die abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale oder die auf der entsprechenden Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die Bezeichnung und die Nummer des Finanzamts, an das die Lohnsteuer abgeführt worden ist, sowie die Steuernummer des Arbeitgebers,'
- § 41b Abs. 1 Sätze 4-6: Neufassung: 'Soweit der Arbeitgeber nicht zur elektronischen Übermittlung nach Absatz 1 Satz 2 verpflichtet ist, hat er nach Ablauf des Kalenderjahres oder wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres beendet wird, auf der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3, § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Er hat dem Arbeitnehmer diese Bescheinigung auszuhändigen. Nicht ausgehändigte Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug mit Lohnsteuerbescheinigungen hat der Arbeitgeber dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen.'
- § 41b Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers zu erteilen' durch 'nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen'
- § 41b Abs. 3 Sätze 2-3: Neufassung: 'Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen.'
- § 41c Abs. 1 Satz 1 Num. 1: Neufassung: '1. wenn ihm elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Abruf zur Verfügung gestellt werden oder ihm der Arbeitnehmer eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit Eintragungen vorlegt, die auf einen Zeitpunkt vor Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale oder vor Vorlage der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zurückwirken, oder'
- § 41c Abs. 4 Satz 1 Num. 1: Streichung von Nummer 1, Nummern 2 und 3 werden zu 1 und 2
- § 42b Abs. 1 Satz 1: Einfügt 'zu ihm bestehenden' vor 'Dienstverhältnis'
- § 42b Abs. 1 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 42b Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'und nach den Lohnsteuerbescheinigungen aus etwaigen vorangegangenen Dienstverhältnissen'
- § 42b Abs. 2 Satz 4: Neufassung: 'Für den so geminderten Jahresarbeitslohn ist die Jahreslohnsteuer nach § 39b Absatz 2 Satz 6 und 7 zu ermitteln nach Maßgabe der Steuerklasse, die die für den letzten Lohnzahlungszeitraum des Ausgleichsjahres als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal abgerufen oder auf der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug oder etwaigen Mitteilungen über Änderungen zuletzt eingetragen wurde.'
- § 42b Abs. 4 Satz 1: Streichung des Satzes
- § 42d Abs. 2: Ersetzt '§39 Absatz 4' durch '§39 Absatz 5'
- § 42f Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Lohnsteuerkarten' durch 'Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug'
- § 44a Abs. 8a: Einfügt neuen Absatz 8a: 'Absatz 8 ist entsprechend auf Personengesellschaften im Sinne des § 212 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden. Dabei tritt die Personengesellschaft an die Stelle des Gläubigers der Kapitalerträge.'
- § 44a Abs. 10: Fügt neue Sätze hinzu: 'Werden Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a von einer auszahlenden Stelle im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 an eine ausländische Stelle ausgezahlt, ist die auszahlende Stelle verpflichtet, die ausländische Stelle über die auszuzahlenden Kapitalerträge zu informieren.'
## Wortlaut

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- **2011-05-02** · BGBl. 2011 I S. 676 — Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)
- **2011-11-04** · BGBl. 2011 I S. 2131 — Steuervereinfachungsgesetz 2011
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I S. 2592 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I Nr. 64 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

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# Stellen dieser Station
- § 370 Abs. 6: Die Bestimmungen gelten auch für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben von anderen EU-Mitgliedstaaten und harmonisierte Verbrauchsteuern.
- § 39e: Neue Vorschriften zur Datenübermittlung und zur Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- § 39f Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 39f Abs. 1 Satz 5: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 39f Abs. 1 Satz 6: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Hinzurechnungsbeträgen
- § 39f Abs. 3 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 39f Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 39f Abs. 4: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 40a Abs. 1-3: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 40a Abs. 4 Nr. 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 41 Abs. 1 Satz 2: Neue Vorschriften zur Übernahme von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Neue Vorschriften zur Übernahme von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- § 41b Abs. 1 Sätze 4-6: Neue Vorschriften zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung
- § 41b Abs. 3 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 41b Abs. 3 Sätze 2-3: Neue Vorschriften zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung
- § 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Neue Vorschriften zur Übernahme von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- § 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 1: Streichung einer Vorschrift
- § 42b Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 42b Abs. 1 Satz 3: Streichung einer Vorschrift
- § 42b Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 42b Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Jahreslohnsteuer
- § 42b Abs. 4 Satz 1: Streichung einer Vorschrift
- § 42d Abs. 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 42f Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
- § 44a Abs. 8a: Neue Vorschriften zur Anwendung auf Personengesellschaften
- § 44a Abs. 10: Neue Vorschriften zur Auszahlung von Kapitalerträgen
- § 370 Abs. 6: Die Bestimmungen gelten auch für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die von anderen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten verwaltet werden, sowie für Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern, die von anderen EU-Mitgliedstaaten verwaltet werden.
- § 39f Abs. 1 Satz 1: Ersetzt '§38b Satz 2 Nummer 4' durch '§38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4' und 'auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer einzutragen' durch 'als Lohnsteuerabzugsmerkmal jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer zu bilden'
- § 39f Abs. 1 Satz 5: Ersetzt 'die nach § 39a Absatz 1 Nummer 1 bis 6a als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden könnten; Freibeträge werden neben dem Faktor nicht eingetragen' durch 'die nach § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 als Freibetrag ermittelt und als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden könnten; Freibeträge werden neben dem Faktor nicht als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet'
- § 39f Abs. 1 Satz 6: Neufassung: 'In den Fällen des § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 sind bei der Ermittlung von Y und X die Hinzurechnungsbeträge zu berücksichtigen; die Hinzurechnungsbeträge sind zusätzlich als Lohnsteuerabzugsmerkmal für das erste Dienstverhältnis zu bilden.'
- § 39f Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '§39 Absatz 5 Satz 3 und 4' durch '§39 Absatz 6 Satz 3 und 5'
- § 39f Abs. 3 Satz 2: Ersetzt '§ 39a Absatz 1 Nummer 1 bis 6' durch '§ 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6'
- § 39f Abs. 4: Ersetzt 'Absatz 8' durch 'Absatz 6'
- § 40a Abs. 1-3: Ersetzt 'auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte' durch 'auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e Absatz 4 Satz 2) oder die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8)'
- § 40a Abs. 4 Num. 2: Ersetzt 'den §§ 39b bis 39d' durch '§ 39b oder § 39c'
- § 41 Abs. 1 Satz 2: Neufassung: 'In das Lohnkonto sind die nach § 39e Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale aus der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) zu übernehmen.'
- § 41b Abs. 1 Satz 2 Num. 1: Neufassung: '1. Name, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift des Arbeitnehmers, die abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale oder die auf der entsprechenden Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die Bezeichnung und die Nummer des Finanzamts, an das die Lohnsteuer abgeführt worden ist, sowie die Steuernummer des Arbeitgebers,'
- § 41b Abs. 1 Sätze 4-6: Neufassung: 'Soweit der Arbeitgeber nicht zur elektronischen Übermittlung nach Absatz 1 Satz 2 verpflichtet ist, hat er nach Ablauf des Kalenderjahres oder wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres beendet wird, auf der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3, § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Er hat dem Arbeitnehmer diese Bescheinigung auszuhändigen. Nicht ausgehändigte Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug mit Lohnsteuerbescheinigungen hat der Arbeitgeber dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen.'
- § 41b Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers zu erteilen' durch 'nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen'
- § 41b Abs. 3 Sätze 2-3: Neufassung: 'Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen.'
- § 41c Abs. 1 Satz 1 Num. 1: Neufassung: '1. wenn ihm elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Abruf zur Verfügung gestellt werden oder ihm der Arbeitnehmer eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit Eintragungen vorlegt, die auf einen Zeitpunkt vor Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale oder vor Vorlage der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zurückwirken, oder'
- § 41c Abs. 4 Satz 1 Num. 1: Streichung von Nummer 1, Nummern 2 und 3 werden zu 1 und 2
- § 42b Abs. 1 Satz 1: Einfügt 'zu ihm bestehenden' vor 'Dienstverhältnis'
- § 42b Abs. 1 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 42b Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'und nach den Lohnsteuerbescheinigungen aus etwaigen vorangegangenen Dienstverhältnissen'
- § 42b Abs. 2 Satz 4: Neufassung: 'Für den so geminderten Jahresarbeitslohn ist die Jahreslohnsteuer nach § 39b Absatz 2 Satz 6 und 7 zu ermitteln nach Maßgabe der Steuerklasse, die die für den letzten Lohnzahlungszeitraum des Ausgleichsjahres als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal abgerufen oder auf der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug oder etwaigen Mitteilungen über Änderungen zuletzt eingetragen wurde.'
- § 42b Abs. 4 Satz 1: Streichung des Satzes
- § 42d Abs. 2: Ersetzt '§39 Absatz 4' durch '§39 Absatz 5'
- § 42f Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Lohnsteuerkarten' durch 'Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug'
- § 44a Abs. 8a: Einfügt neuen Absatz 8a: 'Absatz 8 ist entsprechend auf Personengesellschaften im Sinne des § 212 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden. Dabei tritt die Personengesellschaft an die Stelle des Gläubigers der Kapitalerträge.'
- § 44a Abs. 10: Fügt neue Sätze hinzu: 'Werden Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a von einer auszahlenden Stelle im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 an eine ausländische Stelle ausgezahlt, ist die auszahlende Stelle verpflichtet, die ausländische Stelle über die auszuzahlenden Kapitalerträge zu informieren.'

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# § 370
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 370 Abs. 6: Die Bestimmungen gelten auch für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben von anderen EU-Mitgliedstaaten und harmonisierte Verbrauchsteuern.
§ 370 Abs. 6: Die Bestimmungen gelten auch für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, die von anderen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten verwaltet werden, sowie für Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern, die von anderen EU-Mitgliedstaaten verwaltet werden.

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# § 39f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 39f Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 39f Abs. 1 Satz 1: Ersetzt '§38b Satz 2 Nummer 4' durch '§38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 4' und 'auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer einzutragen' durch 'als Lohnsteuerabzugsmerkmal jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer zu bilden'
§ 39f Abs. 1 Satz 5: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 39f Abs. 1 Satz 5: Ersetzt 'die nach § 39a Absatz 1 Nummer 1 bis 6a als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden könnten; Freibeträge werden neben dem Faktor nicht eingetragen' durch 'die nach § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 als Freibetrag ermittelt und als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden könnten; Freibeträge werden neben dem Faktor nicht als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet'
§ 39f Abs. 1 Satz 6: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Hinzurechnungsbeträgen
§ 39f Abs. 1 Satz 6: Neufassung: 'In den Fällen des § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 sind bei der Ermittlung von Y und X die Hinzurechnungsbeträge zu berücksichtigen; die Hinzurechnungsbeträge sind zusätzlich als Lohnsteuerabzugsmerkmal für das erste Dienstverhältnis zu bilden.'
§ 39f Abs. 3 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 39f Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '§39 Absatz 5 Satz 3 und 4' durch '§39 Absatz 6 Satz 3 und 5'
§ 39f Abs. 3 Satz 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 39f Abs. 3 Satz 2: Ersetzt '§ 39a Absatz 1 Nummer 1 bis 6' durch '§ 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6'
§ 39f Abs. 4: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 39f Abs. 4: Ersetzt 'Absatz 8' durch 'Absatz 6'

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# § 40a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 40a Abs. 1-3: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 40a Abs. 1-3: Ersetzt 'auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte' durch 'auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e Absatz 4 Satz 2) oder die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8)'
§ 40a Abs. 4 Nr. 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 40a Abs. 4 Num. 2: Ersetzt 'den §§ 39b bis 39d' durch '§ 39b oder § 39c'

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 41 Abs. 1 Satz 2: Neue Vorschriften zur Übernahme von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
§ 41 Abs. 1 Satz 2: Neufassung: 'In das Lohnkonto sind die nach § 39e Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale aus der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) zu übernehmen.'

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# § 41b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Neue Vorschriften zur Übernahme von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
§ 41b Abs. 1 Satz 2 Num. 1: Neufassung: '1. Name, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift des Arbeitnehmers, die abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale oder die auf der entsprechenden Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die Bezeichnung und die Nummer des Finanzamts, an das die Lohnsteuer abgeführt worden ist, sowie die Steuernummer des Arbeitgebers,'
§ 41b Abs. 1 Sätze 4-6: Neue Vorschriften zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung
§ 41b Abs. 1 Sätze 4-6: Neufassung: 'Soweit der Arbeitgeber nicht zur elektronischen Übermittlung nach Absatz 1 Satz 2 verpflichtet ist, hat er nach Ablauf des Kalenderjahres oder wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres beendet wird, auf der vom Finanzamt ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3, § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Er hat dem Arbeitnehmer diese Bescheinigung auszuhändigen. Nicht ausgehändigte Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug mit Lohnsteuerbescheinigungen hat der Arbeitgeber dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen.'
§ 41b Abs. 3 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 41b Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers zu erteilen' durch 'nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen'
§ 41b Abs. 3 Sätze 2-3: Neue Vorschriften zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung
§ 41b Abs. 3 Sätze 2-3: Neufassung: 'Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen.'

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 41c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 41c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Neue Vorschriften zur Übernahme von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
§ 41c Abs. 1 Satz 1 Num. 1: Neufassung: '1. wenn ihm elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Abruf zur Verfügung gestellt werden oder ihm der Arbeitnehmer eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit Eintragungen vorlegt, die auf einen Zeitpunkt vor Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale oder vor Vorlage der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug zurückwirken, oder'
§ 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 1: Streichung einer Vorschrift
§ 41c Abs. 4 Satz 1 Num. 1: Streichung von Nummer 1, Nummern 2 und 3 werden zu 1 und 2

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@@ -1,15 +1,15 @@
# § 42b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 42b Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 42b Abs. 1 Satz 1: Einfügt 'zu ihm bestehenden' vor 'Dienstverhältnis'
§ 42b Abs. 1 Satz 3: Streichung einer Vorschrift
§ 42b Abs. 1 Satz 3: Streichung des Satzes
§ 42b Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 42b Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'und nach den Lohnsteuerbescheinigungen aus etwaigen vorangegangenen Dienstverhältnissen'
§ 42b Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Jahreslohnsteuer
§ 42b Abs. 2 Satz 4: Neufassung: 'Für den so geminderten Jahresarbeitslohn ist die Jahreslohnsteuer nach § 39b Absatz 2 Satz 6 und 7 zu ermitteln nach Maßgabe der Steuerklasse, die die für den letzten Lohnzahlungszeitraum des Ausgleichsjahres als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal abgerufen oder auf der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug oder etwaigen Mitteilungen über Änderungen zuletzt eingetragen wurde.'
§ 42b Abs. 4 Satz 1: Streichung einer Vorschrift
§ 42b Abs. 4 Satz 1: Streichung des Satzes

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# § 42d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 42d Abs. 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 42d Abs. 2: Ersetzt '§39 Absatz 4' durch '§39 Absatz 5'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 42f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 42f Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Bezeichnungen und Formulierungen
§ 42f Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Lohnsteuerkarten' durch 'Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug'

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# § 44a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 44a Abs. 8a: Neue Vorschriften zur Anwendung auf Personengesellschaften
§ 44a Abs. 8a: Einfügt neuen Absatz 8a: 'Absatz 8 ist entsprechend auf Personengesellschaften im Sinne des § 212 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden. Dabei tritt die Personengesellschaft an die Stelle des Gläubigers der Kapitalerträge.'
§ 44a Abs. 10: Neue Vorschriften zur Auszahlung von Kapitalerträgen
§ 44a Abs. 10: Fügt neue Sätze hinzu: 'Werden Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a von einer auszahlenden Stelle im Sinne des § 44 Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 an eine ausländische Stelle ausgezahlt, ist die auszahlende Stelle verpflichtet, die ausländische Stelle über die auszuzahlenden Kapitalerträge zu informieren.'

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# BAF_G — 2011-12-13
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2592
- **Inkrafttreten:** 2011-12-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=40
- **Kurz:** Das Gesetz umsetzt die EU-Richtlinie zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und ändert verschiedene steuerliche Vorschriften.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I Nr. 64
- **Inkrafttreten:** 2011-12-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=-2552
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bestehende Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse, insbesondere die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung, die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen und die Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen. Zudem wird die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung aufgehoben.
## Betroffene Stellen

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- **2010-12-16** · BGBl. 2010 I S. 1952 — Neufassung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
- **2011-08-19** · BGBl. 2011 I S. 1726 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 18b Absatz 3 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes)
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I S. 2592 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I Nr. 64 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 47 Abs. 5 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen steuerfreien Jahresbetrag' durch 'als Lohnsteuerabzugsmerkmal mitgeteilten Freibetrag'

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# BDG — 2011-12-13
- **Titel:** Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2554
- **Inkrafttreten:** 2012-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und regelt zusätzliche gerichtsverfassungsrechtliche Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes. Es tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I Nr. 64
- **Inkrafttreten:** 2011-12-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=-2552
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bestehende Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse, insbesondere die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung, die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen und die Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen. Zudem wird die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung aufgehoben.
## Betroffene Stellen
- § 85 Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von 10 durch 11
- § 85: Hinzufügen von Absatz 11, Umbenennung von Absatz 11 in Absatz 12
- § 85 Abs. 1 Satz 1: Die Zahl '10' wird durch '11' ersetzt.
- § 85 Abs. 11: Neuer Absatz 11 eingefügt, der die Bestellung und Auslosung von Beamtenbeisitzern beim Bundesverwaltungsgericht regelt.
- § 85 Abs. 12: Der bisherige Absatz 11 wird zu Absatz 12.
## Wortlaut

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- **2010-10-08** · BGBl. 2010 I S. 1363 — Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)
- **2011-11-24** · BGBl. 2011 I S. 2219 — Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I S. 2554 — Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I Nr. 64 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

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# Stellen dieser Station
- § 85 Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von 10 durch 11
- § 85: Hinzufügen von Absatz 11, Umbenennung von Absatz 11 in Absatz 12
- § 85 Abs. 1 Satz 1: Die Zahl '10' wird durch '11' ersetzt.
- § 85 Abs. 11: Neuer Absatz 11 eingefügt, der die Bestellung und Auslosung von Beamtenbeisitzern beim Bundesverwaltungsgericht regelt.
- § 85 Abs. 12: Der bisherige Absatz 11 wird zu Absatz 12.

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des Bundesdisziplinargesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2554
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 85 Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von 10 durch 11
§ 85 Abs. 1 Satz 1: Die Zahl '10' wird durch '11' ersetzt.
§ 85: Hinzufügen von Absatz 11, Umbenennung von Absatz 11 in Absatz 12
§ 85 Abs. 11: Neuer Absatz 11 eingefügt, der die Bestellung und Auslosung von Beamtenbeisitzern beim Bundesverwaltungsgericht regelt.
§ 85 Abs. 12: Der bisherige Absatz 11 wird zu Absatz 12.

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@@ -1,16 +1,21 @@
# BJAGDG — 2010-12-14
# BJAGDG — 2011-12-13
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 1934
- **Inkrafttreten:** 2010-12-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/63#page=72
- **Kurz:** Das Gesetz passt Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich des BMELV an die Vertragsänderungen durch den Vertrag von Lissabon an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I Nr. 64
- **Inkrafttreten:** 2011-12-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=-2552
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bestehende Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse, insbesondere die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung, die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen und die Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen. Zudem wird die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung aufgehoben.
## Betroffene Stellen
- § 17a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Ersetzung von „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ durch „Europäischen Union“
- § 36 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von „des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften“ durch „der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union“
- § 19a Abs. 2: Ersetzt die Bezeichnung der Richtlinie 79/409/EWG durch die Richtlinie 2009/147/EG
- § 22 Abs. 4 Satz 3: Ersetzt die Bezeichnung der Richtlinie 79/409/EWG durch die Richtlinie 2009/147/EG
- § 22 Abs. 4 Satz 6: Ersetzt die Bezeichnung der Richtlinie 79/409/EWG durch die Richtlinie 2009/147/EG
- § 36 Abs. 1 Nummer 2: Einfügt neue Nummern 2a und 2b, die den Besitz, den gewerbsmäßigen Ankauf, Verkauf, Tausch, Erwerb, Ausübung der tatsächlichen Gewalt, Verwenden, Abgabe, Angebot zum Verkauf, Tausch, Zucht, Beförderung, Veräußern und Inverkehrbringen von streng oder besonders geschütztem Wild regeln
- § 38: Ändert die Überschrift und erhöht die Strafen in Absatz 2
- § 38a: Einfügt neue Strafvorschriften für Verstöße gegen Rechtsverordnungen nach § 36 Abs. 1 Nummer 2a Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe a
- § 39 Abs. 2 Nummer 5: Erweitert die Nummer 5 um Verstöße gegen Rechtsverordnungen nach § 36 Abs. 1 Nummer 2a Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b
## Wortlaut

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@@ -24,3 +24,4 @@
- **2009-03-17** · BGBl. 2009 I S. 500 — Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht
- **2010-12-14** · BGBl. 2010 I S. 1864 — Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
- **2010-12-14** · BGBl. 2010 I S. 1934 — Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I Nr. 64 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

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@@ -1,4 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- § 17a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Ersetzung von „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ durch „Europäischen Union“
- § 36 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von „des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften“ durch „der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union“
- § 19a Abs. 2: Ersetzt die Bezeichnung der Richtlinie 79/409/EWG durch die Richtlinie 2009/147/EG
- § 22 Abs. 4 Satz 3: Ersetzt die Bezeichnung der Richtlinie 79/409/EWG durch die Richtlinie 2009/147/EG
- § 22 Abs. 4 Satz 6: Ersetzt die Bezeichnung der Richtlinie 79/409/EWG durch die Richtlinie 2009/147/EG
- § 36 Abs. 1 Nummer 2: Einfügt neue Nummern 2a und 2b, die den Besitz, den gewerbsmäßigen Ankauf, Verkauf, Tausch, Erwerb, Ausübung der tatsächlichen Gewalt, Verwenden, Abgabe, Angebot zum Verkauf, Tausch, Zucht, Beförderung, Veräußern und Inverkehrbringen von streng oder besonders geschütztem Wild regeln
- § 38: Ändert die Überschrift und erhöht die Strafen in Absatz 2
- § 38a: Einfügt neue Strafvorschriften für Verstöße gegen Rechtsverordnungen nach § 36 Abs. 1 Nummer 2a Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe a
- § 39 Abs. 2 Nummer 5: Erweitert die Nummer 5 um Verstöße gegen Rechtsverordnungen nach § 36 Abs. 1 Nummer 2a Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b

7
bjagdg/§19a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 19a Abs. 2: Ersetzt die Bezeichnung der Richtlinie 79/409/EWG durch die Richtlinie 2009/147/EG

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-04-05 — Verordnung über die Jagdzeiten
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 531
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 22 Abs. 1 Satz 1: Grundlage für die Verordnung
§ 22 Abs. 4 Satz 3: Ersetzt die Bezeichnung der Richtlinie 79/409/EWG durch die Richtlinie 2009/147/EG
§ 22 Abs. 4: Bestimmungen zur Jagd auf bestimmte Tiere
§ 22 Abs. 4 Satz 6: Ersetzt die Bezeichnung der Richtlinie 79/409/EWG durch die Richtlinie 2009/147/EG

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-12-14Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1934
> Station: 2011-12-13Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 36 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von „des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften“ durch „der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union“
§ 36 Abs. 1 Nummer 2: Einfügt neue Nummern 2a und 2b, die den Besitz, den gewerbsmäßigen Ankauf, Verkauf, Tausch, Erwerb, Ausübung der tatsächlichen Gewalt, Verwenden, Abgabe, Angebot zum Verkauf, Tausch, Zucht, Beförderung, Veräußern und Inverkehrbringen von streng oder besonders geschütztem Wild regeln

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-11-26 — Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Waffengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1779
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 38 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
§ 38: Ändert die Überschrift und erhöht die Strafen in Absatz 2

7
bjagdg/§38a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 38a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 38a: Einfügt neue Strafvorschriften für Verstöße gegen Rechtsverordnungen nach § 36 Abs. 1 Nummer 2a Buchstabe a und Nummer 2 Buchstabe a

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-06-27 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften im land- und forstwirtschaftlichen Bereich auf Euro (Fünftes Euro-Einführungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1215
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 39 Abs. 3: Der Betrag in DM wird in Euro umgestellt: bis zu 10 000 DM wird zu bis zu 5 000 Euro.
§ 39 Abs. 2 Nummer 5: Erweitert die Nummer 5 um Verstöße gegen Rechtsverordnungen nach § 36 Abs. 1 Nummer 2a Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b

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# BMELDD_V_2_2015 — 2011-12-13
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2592
- **Inkrafttreten:** 2011-12-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=40
- **Kurz:** Das Gesetz umsetzt die EU-Richtlinie zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und ändert verschiedene steuerliche Vorschriften.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I Nr. 64
- **Inkrafttreten:** 2011-12-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=-2552
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bestehende Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse, insbesondere die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung, die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen und die Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen. Zudem wird die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung aufgehoben.
## Betroffene Stellen

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- **2011-05-02** · BGBl. 2011 I S. 678 — Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 WehrRÄndG 2011)
- **2011-11-11** · BGBl. 2011 I S. 2209 — Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I S. 2592 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I Nr. 64 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

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# § 5c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 5c Abs. 2 Satz 1: Eingefügte Angabe 'und des Tages der Geburt (0601)' nach 'Identifikationsnummer (2701)'

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# ERBSTG_1974 — 2011-12-13
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2592
- **Inkrafttreten:** 2011-12-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=40
- **Kurz:** Das Gesetz umsetzt die EU-Richtlinie zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und ändert verschiedene steuerliche Vorschriften.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I Nr. 64
- **Inkrafttreten:** 2011-12-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=-2552
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bestehende Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse, insbesondere die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung, die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen und die Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen. Zudem wird die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung aufgehoben.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1 Num. 1: Einfügung der Wörter „(unbeschränkte Steuerpflicht) “
- § 2 Abs. 1 Num. 3: Änderung des Satzteils vor Satz 2
- § 2 Abs. 3: Neuer Absatz 3 zur Behandlung von Vermögensanfallen
- § 7 Abs. 8: Neuer Absatz 8 zur Definition von Schenkungen
- § 15 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Besteuerung von Schenkungen durch Kapitalgesellschaften
- § 16 Abs. 1: Änderung des Satzteils vor Nummer 1
- § 16 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zum Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht
- § 19 Abs. 2: Ersetzung der Angabe „§2A b s .1N r .1 “ durch „§2A b s a t z1N u m m e r1u n dA b satz 3 “
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe „§2A b s .1N r .1 “ durch „§2A b s a t z1N u m m e r1u n dA b satz 3 “
- § 35 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Zuständigkeit des Finanzamts
- § 37 Abs. 7: Neuer Absatz 7 zur Anwendung neuer Vorschriften
- § 2 Abs. 1: Eingefügte Wörter zur Erklärung der unbeschränkten Steuerpflicht
- § 2 Abs. 1 Num. 3: Neufassung des Satzteils vor Satz 2 zur Erklärung der beschränkten Steuerpflicht
- § 2 Abs. 3: Neuer Absatz zur Behandlung des Vermögensanfalls bei Steuerpflichtigen in EU/ERW-Staaten
- § 7 Abs. 8: Neuer Absatz zur Definition von Schenkungen bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- § 15 Abs. 4: Neuer Absatz zur Besteuerung von Schenkungen durch Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften
- § 16 Abs. 1: Neufassung des Satzteils vor Nummer 1 zur Steuerfreiheit bei unbeschränkter Steuerpflicht
- § 16 Abs. 2: Neue Festlegung des Freibetrags bei beschränkter Steuerpflicht
- § 19 Abs. 2: Ersetzung der Angabe zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Num. 1 und 3 sowie Abs. 3
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Num. 1 und 3 sowie Abs. 3
- § 35 Abs. 4: Neue Festlegung der Zuständigkeit des Finanzamts bei beschränkter Steuerpflicht
- § 37 Abs. 7: Neuer Absatz zur Anwendung der neuen Vorschriften ab dem 13. Dezember 2011
## Wortlaut

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- **2010-12-13** · BGBl. 2010 I S. 1768 — Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
- **2011-11-04** · BGBl. 2011 I S. 2131 — Steuervereinfachungsgesetz 2011
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I S. 2592 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I Nr. 64 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

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# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1 Num. 1: Einfügung der Wörter „(unbeschränkte Steuerpflicht) “
- § 2 Abs. 1 Num. 3: Änderung des Satzteils vor Satz 2
- § 2 Abs. 3: Neuer Absatz 3 zur Behandlung von Vermögensanfallen
- § 7 Abs. 8: Neuer Absatz 8 zur Definition von Schenkungen
- § 15 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Besteuerung von Schenkungen durch Kapitalgesellschaften
- § 16 Abs. 1: Änderung des Satzteils vor Nummer 1
- § 16 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zum Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht
- § 19 Abs. 2: Ersetzung der Angabe „§2A b s .1N r .1 “ durch „§2A b s a t z1N u m m e r1u n dA b satz 3 “
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe „§2A b s .1N r .1 “ durch „§2A b s a t z1N u m m e r1u n dA b satz 3 “
- § 35 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Zuständigkeit des Finanzamts
- § 37 Abs. 7: Neuer Absatz 7 zur Anwendung neuer Vorschriften
- § 2 Abs. 1: Eingefügte Wörter zur Erklärung der unbeschränkten Steuerpflicht
- § 2 Abs. 1 Num. 3: Neufassung des Satzteils vor Satz 2 zur Erklärung der beschränkten Steuerpflicht
- § 2 Abs. 3: Neuer Absatz zur Behandlung des Vermögensanfalls bei Steuerpflichtigen in EU/ERW-Staaten
- § 7 Abs. 8: Neuer Absatz zur Definition von Schenkungen bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
- § 15 Abs. 4: Neuer Absatz zur Besteuerung von Schenkungen durch Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften
- § 16 Abs. 1: Neufassung des Satzteils vor Nummer 1 zur Steuerfreiheit bei unbeschränkter Steuerpflicht
- § 16 Abs. 2: Neue Festlegung des Freibetrags bei beschränkter Steuerpflicht
- § 19 Abs. 2: Ersetzung der Angabe zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Num. 1 und 3 sowie Abs. 3
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Num. 1 und 3 sowie Abs. 3
- § 35 Abs. 4: Neue Festlegung der Zuständigkeit des Finanzamts bei beschränkter Steuerpflicht
- § 37 Abs. 7: Neuer Absatz zur Anwendung der neuen Vorschriften ab dem 13. Dezember 2011

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 15 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Besteuerung von Schenkungen durch Kapitalgesellschaften
§ 15 Abs. 4: Neuer Absatz zur Besteuerung von Schenkungen durch Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 16 Abs. 1: Änderung des Satzteils vor Nummer 1
§ 16 Abs. 1: Neufassung des Satzteils vor Nummer 1 zur Steuerfreiheit bei unbeschränkter Steuerpflicht
§ 16 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zum Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht
§ 16 Abs. 2: Neue Festlegung des Freibetrags bei beschränkter Steuerpflicht

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 19 Abs. 2: Ersetzung der Angabe „§2A b s .1N r .1 “ durch „§2A b s a t z1N u m m e r1u n dA b satz 3 “
§ 19 Abs. 2: Ersetzung der Angabe zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Num. 1 und 3 sowie Abs. 3

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 2 Abs. 1 Num. 1: Einfügung der Wörter „(unbeschränkte Steuerpflicht) “
§ 2 Abs. 1: Eingefügte Wörter zur Erklärung der unbeschränkten Steuerpflicht
§ 2 Abs. 1 Num. 3: Änderung des Satzteils vor Satz 2
§ 2 Abs. 1 Num. 3: Neufassung des Satzteils vor Satz 2 zur Erklärung der beschränkten Steuerpflicht
§ 2 Abs. 3: Neuer Absatz 3 zur Behandlung von Vermögensanfallen
§ 2 Abs. 3: Neuer Absatz zur Behandlung des Vermögensanfalls bei Steuerpflichtigen in EU/ERW-Staaten

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe „§2A b s .1N r .1 “ durch „§2A b s a t z1N u m m e r1u n dA b satz 3 “
§ 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Num. 1 und 3 sowie Abs. 3

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 35 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Zuständigkeit des Finanzamts
§ 35 Abs. 4: Neue Festlegung der Zuständigkeit des Finanzamts bei beschränkter Steuerpflicht

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 37 Abs. 7: Neuer Absatz 7 zur Anwendung neuer Vorschriften
§ 37 Abs. 7: Neuer Absatz zur Anwendung der neuen Vorschriften ab dem 13. Dezember 2011

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 7 Abs. 8: Neuer Absatz 8 zur Definition von Schenkungen
§ 7 Abs. 8: Neuer Absatz zur Definition von Schenkungen bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

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# ESTG — 2011-12-13
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2592
- **Inkrafttreten:** 2011-12-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=40
- **Kurz:** Das Gesetz umsetzt die EU-Richtlinie zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und ändert verschiedene steuerliche Vorschriften.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I Nr. 64
- **Inkrafttreten:** 2011-12-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=-2552
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bestehende Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse, insbesondere die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung, die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen und die Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen. Zudem wird die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung aufgehoben.
## Betroffene Stellen
- § 39: Neufassung des § 39 mit neuen Bestimmungen zur Bildung und Anwendung der Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 39a: Änderung des § 39a mit neuen Bestimmungen zur Ermittlung des Freibetrags und Hinzurechnungsbetrags
- § 39b: Änderung des § 39b mit neuen Bestimmungen zur Einbehaltung der Lohnsteuer
- § 39c: Neufassung des § 39c mit Bestimmungen zur Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 39d: Aufhebung des § 39d
- § 39e: Neufassung des § 39e mit Bestimmungen zum Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Ausstellung von Sammel-Steuerbescheinigungen regelt.
- § 46 Abs. 2: Änderungen in Nummer 4, 5 und 7, insbesondere zur Ermittlung von Freibeträgen und Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
- § 50 Abs. 1: Änderungen in Satz 2 und 4, insbesondere zur Anwendung des Grundfreibetrags.
- § 50 Abs. 2: Änderungen in Satz 2, 3 und 6, insbesondere zur Anwendung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
- § 50d Abs. 3: Neufassung von Satz 1 und Einfügung von Satz 3, insbesondere zur Feststellungslast für wirtschaftliche Gründe.
- § 51a Abs. 2a Satz 2: Neufassung, insbesondere zur Anwendung des § 39b für die Ermittlung der Zuschlagsteuern.
- § 51a Abs. 2c: Neufassung, insbesondere zur Vornahme des Steuerabzugs vom Kapitalertrag und der Kirchensteuer.
- § 51a Abs. 2e: Neufassung, insbesondere zur Möglichkeit des Sperrvermerks für den automatisierten Datenabruf.
- § 52: Verschiedene Änderungen in mehreren Absätzen, insbesondere zur Anwendung neuer Vorschriften und zur Veranlagung.
- § 38b Abs. 1 Satz 2: Die Steuerklasse IV wird neu definiert, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
- § 52a Abs. 63a: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der Anbieter verpflichtet, den Vertragspartner über eine zusätzliche Voraussetzung für die mittelbare Zulageberechtigung zu informieren.
- § 52a Abs. 63b: Ein neuer Absatz wird eingefügt, der Regelungen für die Rückzahlung von Altersvorsorgebeiträgen enthält.
- § 52a Abs. 16b: Die Anwendungsfristen für bestimmte Vorschriften werden neu festgelegt.
- § 52a Abs. 18: Ein neuer Satz wird angefügt, der die Anwendungsfrist für § 51a Abs. 2c und 2e festlegt.
- § 52b: Der Absatz wird aufgehoben.
- § 79 Satz 2: Der abschließende Punkt wird durch eine neue Formulierung ersetzt, die die Leistung von mindestens 60 Euro pro Beitragsjahr vorschreibt.
- § 82 Abs. 4 Nr. 3: Das Wort 'oder' wird gestrichen.
- § 82 Abs. 4 Nr. 4: Der abschließende Punkt wird durch das Wort 'oder' ersetzt.
- § 82 Abs. 4 Nr. 5: Eine neue Nummer wird hinzugefügt, die Übertragungen im Sinne des § 3 Nummer 55 bis 55c betrifft.
- Inhaltsübersicht zu § 38b: Neue Bezeichnung für Lohnsteuerklassen und Zahl der Kinderfreibeträge
- Inhaltsübersicht zu § 39: Neue Bezeichnung für Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Inhaltsübersicht zu § 39b: Neue Bezeichnung für Einbehaltung der Lohnsteuer
- Inhaltsübersicht zu § 39c: Neue Bezeichnung für Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Inhaltsübersicht zu § 39d: Markierung als weggefallen
- Inhaltsübersicht zu § 39e: Neue Bezeichnung für Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Inhaltsübersicht zu § 52b: Markierung als weggefallen
- § 3 Nummer 8a: Einführung von Renten wegen Alters und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für Verfolgte
- § 3 Nummer 55c: Einführung von Übertragungen von Altersvorsorgevermögen
- § 3 Nummer 55d: Einführung von Übertragungen von Anrechten aus zertifizierten Verträgen
- § 3 Nummer 55e: Einführung von Übertragungen von Anrechten auf Altersversorgung
- § 4 Abs. 9: Neue Bestimmung über Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 9 Abs. 6: Neue Bestimmung über Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 10 Abs. 1 Nummer 7 Satz 1: Erhöhung des Betrags von 4000 Euro auf 6000 Euro
- § 10 Abs. 2 Sätze 4 und 5: Streichung der Sätze
- § 10 Abs. 2a Satz 8: Neue Formulierung des Satzes
- § 10a Abs. 2a Satz 3: Anpassung der Verweise
- § 10a Abs. 3 Sätze 3 und 4: Neue Bestimmungen über den Höchstbetrag und die Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen
- § 10b Abs. 1 Satz 5: Anpassung der Bezeichnung der Richtlinie
- § 12 Nummer 5: Neue Bestimmung über Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 22 Nummer 5 Satz 2: Anpassung der Verweise und Ergänzung eines neuen Satzes
- § 32 Abs. 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d: Einführung von Internationalen Jugendfreiwilligendienst und Bundesfreiwilligendienst
- § 36 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Bezeichnung der Richtlinie
- § 38a Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen über Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 38b: Neue Bestimmungen über Lohnsteuerklassen und Kinderfreibeträge
- § 44b Abs. 6: Anwendung von § 44b Abs. 6 auf Sammel-Steuerbescheinigungen
- § 46 Abs. 2: Änderungen in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen und Freibeträgen
- § 50 Abs. 1: Änderungen in der Anwendung des Grundfreibetrags
- § 50 Abs. 2: Änderungen in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen und Bescheinigungen
- § 50d Abs. 3: Änderungen in der Entlastung für ausländische Gesellschaften
- § 51a Abs. 2a: Änderungen in der Ermittlung der Zuschlagsteuern
- § 51a Abs. 2c: Änderungen in der Kirchensteuerabzugsverpflichtung
- § 51a Abs. 2e: Änderungen in der Möglichkeit des Sperrvermerks für den automatisierten Datenabruf
- § 52: Various changes in the application of different sections for tax periods
- § 39a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39a Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39b: Neufassung des § 39b, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39c: Neufassung des § 39c, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39d: Aufhebung des § 39d.
- § 39e: Neufassung des § 39e, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 3: Hinzufügen der Bedingung, dass die Steuerklasse IV gebildet wird, wenn die Voraussetzungen des § 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 vorliegen.
- § 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 4: Hinzufügen der Bedingung, dass die Steuerklasse IV gebildet wird, wenn die Voraussetzungen des § 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 4 vorliegen.
- § 52a Abs. 16b: Neue Fassung des Absatzes 16b, die die Anwendbarkeit von bestimmten Vorschriften auf Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2012 festlegt.
- § 52a Abs. 18: Hinzufügen eines neuen Satzes, der die Anwendbarkeit von § 51a Abs. 2c und 2e auf Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2014 festlegt.
- § 52b: Aufhebung des § 52b.
- § 79 Satz 2: Ersetzen des abschließenden Punktes durch eine zusätzliche Bedingung, dass der Zulageberechtigte im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 Euro geleistet hat.
- § 82 Abs. 4 Nummer 3: Streichung des Wortes 'oder' in Nummer 3.
- § 82 Abs. 4 Nummer 4: Ersetzen des Punktes am Ende durch das Wort 'oder'.
- § 82 Abs. 4 Nummer 5: Einfügen einer neuen Nummer 5, die Übertragungen im Sinne des § 3 Nummer 55 bis 55c betrifft.
- Inhaltsübersicht zu § 38b: Neue Bezeichnung: 'Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge'
- Inhaltsübersicht zu § 39: Neue Bezeichnung: 'Lohnsteuerabzugsmerkmal'
- Inhaltsübersicht zu § 39b: Neue Bezeichnung: 'Einbehaltung der Lohnsteuer'
- Inhaltsübersicht zu § 39c: Neue Bezeichnung: 'Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale'
- Inhaltsübersicht zu § 39d: Neue Bezeichnung: '(weggefallen)'
- Inhaltsübersicht zu § 39e: Neue Bezeichnung: 'Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale'
- Inhaltsübersicht zu § 52b: Neue Bezeichnung: '(weggefallen)'
- § 3 Nummer 8a: Neue Nummer 8a hinzugefügt, betrifft Renten wegen Alters und Verminderter Erwerbsfähigkeit
- § 3 Nummer 55c: Neue Nummer 55c hinzugefügt, betrifft Übertragungen von Altersvorsorgevermögen
- § 3 Nummer 55d: Neue Nummer 55d hinzugefügt, betrifft Übertragungen von Anrechten aus zertifizierten Verträgen
- § 3 Nummer 55e: Neue Nummer 55e hinzugefügt, betrifft Übertragungen von Anrechten auf Altersversorgung
- § 4 Absatz 9: Neuer Absatz 9 hinzugefügt, betrifft Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 9 Absatz 6: Neuer Absatz 6 hinzugefügt, betrifft Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 10 Absatz 1 Nummer 7 Satz 1: Betrag von 4000 Euro auf 6000 Euro geändert
- § 10 Absatz 2 Sätze 4 und 5: Sätze 4 und 5 gestrichen
- § 10 Absatz 2a Satz 8: Neuer Satz 8 gefasst, betrifft Änderung von Steuerbescheiden
- § 10a Absatz 2a Satz 3: Wörter 'Absatzes 3 Satz 2 und 3' durch 'Absatzes 3 Satz 2 und 5' ersetzt
- § 10a Absatz 3 Sätze 2 und 3: Neue Sätze 2 und 3 hinzugefügt, betrifft Höchstbetrag und Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen
- § 10b Absatz 1 Satz 5: Wörter 'Richtlinie 2008/55/EG' durch 'Beitreibungsrichtlinie' ersetzt
- § 12 Nummer 5: Neue Formulierung, betrifft Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 22 Nummer 5 Satz 2: Wörter 'im Versorgungsausgleich' durch 'neu' ersetzt, neue Nummer 55c hinzugefügt
- § 22 Nummer 5: Neuer Satz hinzugefügt, betrifft Fälle des § 3 Nummer 55 und 55e
- § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d: Neue Formulierung, betrifft Internationalen Jugendfreiwilligendienst und Bundesfreiwilligendienst
- § 36 Absatz 5 Satz 1: Wörter 'Richtlinie 2008/55/EG' durch 'Beitreibungsrichtlinie' ersetzt
- § 38a Absatz 4: Neue Formulierung, betrifft Feststellung von Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen sowie Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- § 38b: Neue Überschrift und Absätze 2 und 3 hinzugefügt, betrifft Lohnsteuerklassen und Kinderfreibeträge
- § 39: Neue Formulierung, betrifft Lohnsteuerabzugsmerkmale
## Wortlaut

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- **2011-10-06** · BGBl. 2011 I S. 1950 — Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2012, 2013 und 2014
- **2011-11-04** · BGBl. 2011 I S. 2131 — Steuervereinfachungsgesetz 2011
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I S. 2592 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I Nr. 64 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

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# Stellen dieser Station
- § 39: Neufassung des § 39 mit neuen Bestimmungen zur Bildung und Anwendung der Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 39a: Änderung des § 39a mit neuen Bestimmungen zur Ermittlung des Freibetrags und Hinzurechnungsbetrags
- § 39b: Änderung des § 39b mit neuen Bestimmungen zur Einbehaltung der Lohnsteuer
- § 39c: Neufassung des § 39c mit Bestimmungen zur Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 39d: Aufhebung des § 39d
- § 39e: Neufassung des § 39e mit Bestimmungen zum Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Ausstellung von Sammel-Steuerbescheinigungen regelt.
- § 46 Abs. 2: Änderungen in Nummer 4, 5 und 7, insbesondere zur Ermittlung von Freibeträgen und Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
- § 50 Abs. 1: Änderungen in Satz 2 und 4, insbesondere zur Anwendung des Grundfreibetrags.
- § 50 Abs. 2: Änderungen in Satz 2, 3 und 6, insbesondere zur Anwendung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
- § 50d Abs. 3: Neufassung von Satz 1 und Einfügung von Satz 3, insbesondere zur Feststellungslast für wirtschaftliche Gründe.
- § 51a Abs. 2a Satz 2: Neufassung, insbesondere zur Anwendung des § 39b für die Ermittlung der Zuschlagsteuern.
- § 51a Abs. 2c: Neufassung, insbesondere zur Vornahme des Steuerabzugs vom Kapitalertrag und der Kirchensteuer.
- § 51a Abs. 2e: Neufassung, insbesondere zur Möglichkeit des Sperrvermerks für den automatisierten Datenabruf.
- § 52: Verschiedene Änderungen in mehreren Absätzen, insbesondere zur Anwendung neuer Vorschriften und zur Veranlagung.
- § 38b Abs. 1 Satz 2: Die Steuerklasse IV wird neu definiert, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
- § 52a Abs. 63a: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der Anbieter verpflichtet, den Vertragspartner über eine zusätzliche Voraussetzung für die mittelbare Zulageberechtigung zu informieren.
- § 52a Abs. 63b: Ein neuer Absatz wird eingefügt, der Regelungen für die Rückzahlung von Altersvorsorgebeiträgen enthält.
- § 52a Abs. 16b: Die Anwendungsfristen für bestimmte Vorschriften werden neu festgelegt.
- § 52a Abs. 18: Ein neuer Satz wird angefügt, der die Anwendungsfrist für § 51a Abs. 2c und 2e festlegt.
- § 52b: Der Absatz wird aufgehoben.
- § 79 Satz 2: Der abschließende Punkt wird durch eine neue Formulierung ersetzt, die die Leistung von mindestens 60 Euro pro Beitragsjahr vorschreibt.
- § 82 Abs. 4 Nr. 3: Das Wort 'oder' wird gestrichen.
- § 82 Abs. 4 Nr. 4: Der abschließende Punkt wird durch das Wort 'oder' ersetzt.
- § 82 Abs. 4 Nr. 5: Eine neue Nummer wird hinzugefügt, die Übertragungen im Sinne des § 3 Nummer 55 bis 55c betrifft.
- Inhaltsübersicht zu § 38b: Neue Bezeichnung für Lohnsteuerklassen und Zahl der Kinderfreibeträge
- Inhaltsübersicht zu § 39: Neue Bezeichnung für Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Inhaltsübersicht zu § 39b: Neue Bezeichnung für Einbehaltung der Lohnsteuer
- Inhaltsübersicht zu § 39c: Neue Bezeichnung für Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Inhaltsübersicht zu § 39d: Markierung als weggefallen
- Inhaltsübersicht zu § 39e: Neue Bezeichnung für Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Inhaltsübersicht zu § 52b: Markierung als weggefallen
- § 3 Nummer 8a: Einführung von Renten wegen Alters und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für Verfolgte
- § 3 Nummer 55c: Einführung von Übertragungen von Altersvorsorgevermögen
- § 3 Nummer 55d: Einführung von Übertragungen von Anrechten aus zertifizierten Verträgen
- § 3 Nummer 55e: Einführung von Übertragungen von Anrechten auf Altersversorgung
- § 4 Abs. 9: Neue Bestimmung über Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 9 Abs. 6: Neue Bestimmung über Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 10 Abs. 1 Nummer 7 Satz 1: Erhöhung des Betrags von 4000 Euro auf 6000 Euro
- § 10 Abs. 2 Sätze 4 und 5: Streichung der Sätze
- § 10 Abs. 2a Satz 8: Neue Formulierung des Satzes
- § 10a Abs. 2a Satz 3: Anpassung der Verweise
- § 10a Abs. 3 Sätze 3 und 4: Neue Bestimmungen über den Höchstbetrag und die Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen
- § 10b Abs. 1 Satz 5: Anpassung der Bezeichnung der Richtlinie
- § 12 Nummer 5: Neue Bestimmung über Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 22 Nummer 5 Satz 2: Anpassung der Verweise und Ergänzung eines neuen Satzes
- § 32 Abs. 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d: Einführung von Internationalen Jugendfreiwilligendienst und Bundesfreiwilligendienst
- § 36 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Bezeichnung der Richtlinie
- § 38a Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen über Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 38b: Neue Bestimmungen über Lohnsteuerklassen und Kinderfreibeträge
- § 44b Abs. 6: Anwendung von § 44b Abs. 6 auf Sammel-Steuerbescheinigungen
- § 46 Abs. 2: Änderungen in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen und Freibeträgen
- § 50 Abs. 1: Änderungen in der Anwendung des Grundfreibetrags
- § 50 Abs. 2: Änderungen in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen und Bescheinigungen
- § 50d Abs. 3: Änderungen in der Entlastung für ausländische Gesellschaften
- § 51a Abs. 2a: Änderungen in der Ermittlung der Zuschlagsteuern
- § 51a Abs. 2c: Änderungen in der Kirchensteuerabzugsverpflichtung
- § 51a Abs. 2e: Änderungen in der Möglichkeit des Sperrvermerks für den automatisierten Datenabruf
- § 52: Various changes in the application of different sections for tax periods
- § 39a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39a Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39b: Neufassung des § 39b, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39c: Neufassung des § 39c, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 39d: Aufhebung des § 39d.
- § 39e: Neufassung des § 39e, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
- § 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 3: Hinzufügen der Bedingung, dass die Steuerklasse IV gebildet wird, wenn die Voraussetzungen des § 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 vorliegen.
- § 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 4: Hinzufügen der Bedingung, dass die Steuerklasse IV gebildet wird, wenn die Voraussetzungen des § 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 4 vorliegen.
- § 52a Abs. 16b: Neue Fassung des Absatzes 16b, die die Anwendbarkeit von bestimmten Vorschriften auf Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2012 festlegt.
- § 52a Abs. 18: Hinzufügen eines neuen Satzes, der die Anwendbarkeit von § 51a Abs. 2c und 2e auf Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2014 festlegt.
- § 52b: Aufhebung des § 52b.
- § 79 Satz 2: Ersetzen des abschließenden Punktes durch eine zusätzliche Bedingung, dass der Zulageberechtigte im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 Euro geleistet hat.
- § 82 Abs. 4 Nummer 3: Streichung des Wortes 'oder' in Nummer 3.
- § 82 Abs. 4 Nummer 4: Ersetzen des Punktes am Ende durch das Wort 'oder'.
- § 82 Abs. 4 Nummer 5: Einfügen einer neuen Nummer 5, die Übertragungen im Sinne des § 3 Nummer 55 bis 55c betrifft.
- Inhaltsübersicht zu § 38b: Neue Bezeichnung: 'Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge'
- Inhaltsübersicht zu § 39: Neue Bezeichnung: 'Lohnsteuerabzugsmerkmal'
- Inhaltsübersicht zu § 39b: Neue Bezeichnung: 'Einbehaltung der Lohnsteuer'
- Inhaltsübersicht zu § 39c: Neue Bezeichnung: 'Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale'
- Inhaltsübersicht zu § 39d: Neue Bezeichnung: '(weggefallen)'
- Inhaltsübersicht zu § 39e: Neue Bezeichnung: 'Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale'
- Inhaltsübersicht zu § 52b: Neue Bezeichnung: '(weggefallen)'
- § 3 Nummer 8a: Neue Nummer 8a hinzugefügt, betrifft Renten wegen Alters und Verminderter Erwerbsfähigkeit
- § 3 Nummer 55c: Neue Nummer 55c hinzugefügt, betrifft Übertragungen von Altersvorsorgevermögen
- § 3 Nummer 55d: Neue Nummer 55d hinzugefügt, betrifft Übertragungen von Anrechten aus zertifizierten Verträgen
- § 3 Nummer 55e: Neue Nummer 55e hinzugefügt, betrifft Übertragungen von Anrechten auf Altersversorgung
- § 4 Absatz 9: Neuer Absatz 9 hinzugefügt, betrifft Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 9 Absatz 6: Neuer Absatz 6 hinzugefügt, betrifft Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 10 Absatz 1 Nummer 7 Satz 1: Betrag von 4000 Euro auf 6000 Euro geändert
- § 10 Absatz 2 Sätze 4 und 5: Sätze 4 und 5 gestrichen
- § 10 Absatz 2a Satz 8: Neuer Satz 8 gefasst, betrifft Änderung von Steuerbescheiden
- § 10a Absatz 2a Satz 3: Wörter 'Absatzes 3 Satz 2 und 3' durch 'Absatzes 3 Satz 2 und 5' ersetzt
- § 10a Absatz 3 Sätze 2 und 3: Neue Sätze 2 und 3 hinzugefügt, betrifft Höchstbetrag und Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen
- § 10b Absatz 1 Satz 5: Wörter 'Richtlinie 2008/55/EG' durch 'Beitreibungsrichtlinie' ersetzt
- § 12 Nummer 5: Neue Formulierung, betrifft Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
- § 22 Nummer 5 Satz 2: Wörter 'im Versorgungsausgleich' durch 'neu' ersetzt, neue Nummer 55c hinzugefügt
- § 22 Nummer 5: Neuer Satz hinzugefügt, betrifft Fälle des § 3 Nummer 55 und 55e
- § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d: Neue Formulierung, betrifft Internationalen Jugendfreiwilligendienst und Bundesfreiwilligendienst
- § 36 Absatz 5 Satz 1: Wörter 'Richtlinie 2008/55/EG' durch 'Beitreibungsrichtlinie' ersetzt
- § 38a Absatz 4: Neue Formulierung, betrifft Feststellung von Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen sowie Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
- § 38b: Neue Überschrift und Absätze 2 und 3 hinzugefügt, betrifft Lohnsteuerklassen und Kinderfreibeträge
- § 39: Neue Formulierung, betrifft Lohnsteuerabzugsmerkmale

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 10 Abs. 1 Nummer 7 Satz 1: Erhöhung des Betrags von 4000 Euro auf 6000 Euro
§ 10 Absatz 1 Nummer 7 Satz 1: Betrag von 4000 Euro auf 6000 Euro geändert
§ 10 Abs. 2 Sätze 4 und 5: Streichung der Sätze
§ 10 Absatz 2 Sätze 4 und 5: Sätze 4 und 5 gestrichen
§ 10 Abs. 2a Satz 8: Neue Formulierung des Satzes
§ 10 Absatz 2a Satz 8: Neuer Satz 8 gefasst, betrifft Änderung von Steuerbescheiden

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# § 10a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 10a Abs. 2a Satz 3: Anpassung der Verweise
§ 10a Absatz 2a Satz 3: Wörter 'Absatzes 3 Satz 2 und 3' durch 'Absatzes 3 Satz 2 und 5' ersetzt
§ 10a Abs. 3 Sätze 3 und 4: Neue Bestimmungen über den Höchstbetrag und die Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen
§ 10a Absatz 3 Sätze 2 und 3: Neue Sätze 2 und 3 hinzugefügt, betrifft Höchstbetrag und Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen

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# § 10b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 10b Abs. 1 Satz 5: Anpassung der Bezeichnung der Richtlinie
§ 10b Absatz 1 Satz 5: Wörter 'Richtlinie 2008/55/EG' durch 'Beitreibungsrichtlinie' ersetzt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 12 Nummer 5: Neue Bestimmung über Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
§ 12 Nummer 5: Neue Formulierung, betrifft Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 22 Nummer 5 Satz 2: Anpassung der Verweise und Ergänzung eines neuen Satzes
§ 22 Nummer 5 Satz 2: Wörter 'im Versorgungsausgleich' durch 'neu' ersetzt, neue Nummer 55c hinzugefügt
§ 22 Nummer 5: Neuer Satz hinzugefügt, betrifft Fälle des § 3 Nummer 55 und 55e

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 3 Nummer 8a: Einführung von Renten wegen Alters und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für Verfolgte
§ 3 Nummer 8a: Neue Nummer 8a hinzugefügt, betrifft Renten wegen Alters und Verminderter Erwerbsfähigkeit
§ 3 Nummer 55c: Einführung von Übertragungen von Altersvorsorgevermögen
§ 3 Nummer 55c: Neue Nummer 55c hinzugefügt, betrifft Übertragungen von Altersvorsorgevermögen
§ 3 Nummer 55d: Einführung von Übertragungen von Anrechten aus zertifizierten Verträgen
§ 3 Nummer 55d: Neue Nummer 55d hinzugefügt, betrifft Übertragungen von Anrechten aus zertifizierten Verträgen
§ 3 Nummer 55e: Einführung von Übertragungen von Anrechten auf Altersversorgung
§ 3 Nummer 55e: Neue Nummer 55e hinzugefügt, betrifft Übertragungen von Anrechten auf Altersversorgung

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d: Einführung von Internationalen Jugendfreiwilligendienst und Bundesfreiwilligendienst
§ 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d: Neue Formulierung, betrifft Internationalen Jugendfreiwilligendienst und Bundesfreiwilligendienst

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 36 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Bezeichnung der Richtlinie
§ 36 Absatz 5 Satz 1: Wörter 'Richtlinie 2008/55/EG' durch 'Beitreibungsrichtlinie' ersetzt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 38a Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen über Lohnsteuerabzugsmerkmale
§ 38a Absatz 4: Neue Formulierung, betrifft Feststellung von Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen sowie Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

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@@ -1,11 +1,13 @@
# § 38b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 38b Abs. 1 Satz 2: Die Steuerklasse IV wird neu definiert, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 3: Hinzufügen der Bedingung, dass die Steuerklasse IV gebildet wird, wenn die Voraussetzungen des § 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 vorliegen.
Inhaltsübersicht zu § 38b: Neue Bezeichnung für Lohnsteuerklassen und Zahl der Kinderfreibeträge
§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 4: Hinzufügen der Bedingung, dass die Steuerklasse IV gebildet wird, wenn die Voraussetzungen des § 38b Abs. 1 Satz 2 Nummer 4 vorliegen.
§ 38b: Neue Bestimmungen über Lohnsteuerklassen und Kinderfreibeträge
Inhaltsübersicht zu § 38b: Neue Bezeichnung: 'Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge'
§ 38b: Neue Überschrift und Absätze 2 und 3 hinzugefügt, betrifft Lohnsteuerklassen und Kinderfreibeträge

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 39: Neufassung des § 39 mit neuen Bestimmungen zur Bildung und Anwendung der Lohnsteuerabzugsmerkmale
Inhaltsübersicht zu § 39: Neue Bezeichnung: 'Lohnsteuerabzugsmerkmal'
Inhaltsübersicht zu § 39: Neue Bezeichnung für Lohnsteuerabzugsmerkmale
§ 39: Neue Formulierung, betrifft Lohnsteuerabzugsmerkmale

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# § 39a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 39a: Änderung des § 39a mit neuen Bestimmungen zur Ermittlung des Freibetrags und Hinzurechnungsbetrags
§ 39a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
§ 39a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
§ 39a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
§ 39a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
§ 39a Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 39b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 39b: Änderung des § 39b mit neuen Bestimmungen zur Einbehaltung der Lohnsteuer
§ 39b: Neufassung des § 39b, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
Inhaltsübersicht zu § 39b: Neue Bezeichnung für Einbehaltung der Lohnsteuer
Inhaltsübersicht zu § 39b: Neue Bezeichnung: 'Einbehaltung der Lohnsteuer'

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# § 39c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 39c: Neufassung des § 39c mit Bestimmungen zur Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
§ 39c: Neufassung des § 39c, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
Inhaltsübersicht zu § 39c: Neue Bezeichnung für Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale
Inhaltsübersicht zu § 39c: Neue Bezeichnung: 'Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale'

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# § 39d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 39d: Aufhebung des § 39d
§ 39d: Aufhebung des § 39d.
Inhaltsübersicht zu § 39d: Markierung als weggefallen
Inhaltsübersicht zu § 39d: Neue Bezeichnung: '(weggefallen)'

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 39e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 39e: Neufassung des § 39e mit Bestimmungen zum Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
§ 39e: Neufassung des § 39e, insbesondere Änderungen an der Formulierung und Einführung neuer Sätze.
Inhaltsübersicht zu § 39e: Neue Bezeichnung für Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Inhaltsübersicht zu § 39e: Neue Bezeichnung: 'Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 4 Abs. 9: Neue Bestimmung über Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
§ 4 Absatz 9: Neuer Absatz 9 hinzugefügt, betrifft Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 44b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-10-13 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3366
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 44b: Neue Regelungen für die Erstattung der Kapitalertragsteuer
§ 44b Abs. 1 Satz 1: Anwendung für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2009 zufließen.
§ 44b Abs. 5 und 6: Anwendung für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2009 zufließen.
§ 44b Abs. 6: Anwendung von § 44b Abs. 6 auf Sammel-Steuerbescheinigungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 46 Abs. 2: Änderungen in Nummer 4, 5 und 7, insbesondere zur Ermittlung von Freibeträgen und Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
§ 46 Abs. 2: Änderungen in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen und Freibeträgen

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 50 Abs. 1: Änderungen in Satz 2 und 4, insbesondere zur Anwendung des Grundfreibetrags.
§ 50 Abs. 1: Änderungen in der Anwendung des Grundfreibetrags
§ 50 Abs. 2: Änderungen in Satz 2, 3 und 6, insbesondere zur Anwendung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
§ 50 Abs. 2: Änderungen in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen und Bescheinigungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 50d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 50d Abs. 3: Neufassung von Satz 1 und Einfügung von Satz 3, insbesondere zur Feststellungslast für wirtschaftliche Gründe.
§ 50d Abs. 3: Änderungen in der Entlastung für ausländische Gesellschaften

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# § 51a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 51a Abs. 2a Satz 2: Neufassung, insbesondere zur Anwendung des § 39b für die Ermittlung der Zuschlagsteuern.
§ 51a Abs. 2a: Änderungen in der Ermittlung der Zuschlagsteuern
§ 51a Abs. 2c: Neufassung, insbesondere zur Vornahme des Steuerabzugs vom Kapitalertrag und der Kirchensteuer.
§ 51a Abs. 2c: Änderungen in der Kirchensteuerabzugsverpflichtung
§ 51a Abs. 2e: Neufassung, insbesondere zur Möglichkeit des Sperrvermerks für den automatisierten Datenabruf.
§ 51a Abs. 2e: Änderungen in der Möglichkeit des Sperrvermerks für den automatisierten Datenabruf

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 52: Verschiedene Änderungen in mehreren Absätzen, insbesondere zur Anwendung neuer Vorschriften und zur Veranlagung.
§ 52: Various changes in the application of different sections for tax periods

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@@ -1,13 +1,9 @@
# § 52a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 52a Abs. 63a: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der Anbieter verpflichtet, den Vertragspartner über eine zusätzliche Voraussetzung für die mittelbare Zulageberechtigung zu informieren.
§ 52a Abs. 16b: Neue Fassung des Absatzes 16b, die die Anwendbarkeit von bestimmten Vorschriften auf Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2012 festlegt.
§ 52a Abs. 63b: Ein neuer Absatz wird eingefügt, der Regelungen für die Rückzahlung von Altersvorsorgebeiträgen enthält.
§ 52a Abs. 16b: Die Anwendungsfristen für bestimmte Vorschriften werden neu festgelegt.
§ 52a Abs. 18: Ein neuer Satz wird angefügt, der die Anwendungsfrist für § 51a Abs. 2c und 2e festlegt.
§ 52a Abs. 18: Hinzufügen eines neuen Satzes, der die Anwendbarkeit von § 51a Abs. 2c und 2e auf Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2014 festlegt.

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 52b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 52b: Der Absatz wird aufgehoben.
§ 52b: Aufhebung des § 52b.
Inhaltsübersicht zu § 52b: Markierung als weggefallen
Inhaltsübersicht zu § 52b: Neue Bezeichnung: '(weggefallen)'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 79 Satz 2: Der abschließende Punkt wird durch eine neue Formulierung ersetzt, die die Leistung von mindestens 60 Euro pro Beitragsjahr vorschreibt.
§ 79 Satz 2: Ersetzen des abschließenden Punktes durch eine zusätzliche Bedingung, dass der Zulageberechtigte im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 Euro geleistet hat.

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@@ -1,11 +1,11 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 82 Abs. 4 Nr. 3: Das Wort 'oder' wird gestrichen.
§ 82 Abs. 4 Nummer 3: Streichung des Wortes 'oder' in Nummer 3.
§ 82 Abs. 4 Nr. 4: Der abschließende Punkt wird durch das Wort 'oder' ersetzt.
§ 82 Abs. 4 Nummer 4: Ersetzen des Punktes am Ende durch das Wort 'oder'.
§ 82 Abs. 4 Nr. 5: Eine neue Nummer wird hinzugefügt, die Übertragungen im Sinne des § 3 Nummer 55 bis 55c betrifft.
§ 82 Abs. 4 Nummer 5: Einfügen einer neuen Nummer 5, die Übertragungen im Sinne des § 3 Nummer 55 bis 55c betrifft.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 9 Abs. 6: Neue Bestimmung über Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium
§ 9 Absatz 6: Neuer Absatz 6 hinzugefügt, betrifft Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium

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@@ -0,0 +1,30 @@
# EU-OBST-UND-GEMÜSE-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG — 2011-12-13
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I Nr. 64
- **Inkrafttreten:** 2011-12-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=-2552
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bestehende Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse, insbesondere die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung, die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen und die Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen. Zudem wird die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung aufgehoben.
## Betroffene Stellen
- Kurzbezeichnung: Die Kurzbezeichnung wird auf „(EU-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung)“ geändert.
- § 1: Die Wörter „der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft“ werden durch „der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union“ ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 1: Die Formulierung wird angepasst, um Erzeugerorganisationen, die ausschließlich biologisch erzeugte Erzeugnisse vermarkten, zu berücksichtigen.
- § 4 Abs. 3: Die Formulierung wird angepasst, um die Anzahl der Erzeuger bei der Feststellung der Mindestanzahl zu berücksichtigen.
- § 5 Abs. 1: Die Mitgliedschaftskriterien werden erweitert und präzisiert.
- § 8a: Neuer Abschnitt zur Auslagerung nach Artikel 125d der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 eingefügt.
- § 9: Die Überschrift und der Inhalt werden angepasst, um die Mitgliedschaft von Nichterzeugerorganisationen zu regeln.
- § 10: Die Formulierung wird angepasst, um die angerechneten Werte und Transportkosten zu berücksichtigen.
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Die finanziellen Beteiligungen für jedes operationelle Programm oder Teilprogramm müssen getrennt ausgewiesen werden.
- § 12: Mehrere Artikelreferenzen werden aktualisiert und Absatz 8 wird aufgehoben.
- § 13: Die Formulierung wird angepasst, um die Vorlage von operationellen Programmen zu regeln.
- § 15: Die Formulierung wird angepasst, um die Vorschusszahlungen zu regeln.
- § 16a: Neuer Abschnitt zur Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen eingefügt.
- § 20: Absatz 20 wird aufgehoben.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I Nr. 64 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

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@@ -0,0 +1,16 @@
# Stellen dieser Station
- Kurzbezeichnung: Die Kurzbezeichnung wird auf „(EU-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung)“ geändert.
- § 1: Die Wörter „der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft“ werden durch „der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union“ ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 1: Die Formulierung wird angepasst, um Erzeugerorganisationen, die ausschließlich biologisch erzeugte Erzeugnisse vermarkten, zu berücksichtigen.
- § 4 Abs. 3: Die Formulierung wird angepasst, um die Anzahl der Erzeuger bei der Feststellung der Mindestanzahl zu berücksichtigen.
- § 5 Abs. 1: Die Mitgliedschaftskriterien werden erweitert und präzisiert.
- § 8a: Neuer Abschnitt zur Auslagerung nach Artikel 125d der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 eingefügt.
- § 9: Die Überschrift und der Inhalt werden angepasst, um die Mitgliedschaft von Nichterzeugerorganisationen zu regeln.
- § 10: Die Formulierung wird angepasst, um die angerechneten Werte und Transportkosten zu berücksichtigen.
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Die finanziellen Beteiligungen für jedes operationelle Programm oder Teilprogramm müssen getrennt ausgewiesen werden.
- § 12: Mehrere Artikelreferenzen werden aktualisiert und Absatz 8 wird aufgehoben.
- § 13: Die Formulierung wird angepasst, um die Vorlage von operationellen Programmen zu regeln.
- § 15: Die Formulierung wird angepasst, um die Vorschusszahlungen zu regeln.
- § 16a: Neuer Abschnitt zur Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen eingefügt.
- § 20: Absatz 20 wird aufgehoben.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 1: Die Wörter „der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft“ werden durch „der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union“ ersetzt.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 10: Die Formulierung wird angepasst, um die angerechneten Werte und Transportkosten zu berücksichtigen.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 11 Abs. 1 Satz 2: Die finanziellen Beteiligungen für jedes operationelle Programm oder Teilprogramm müssen getrennt ausgewiesen werden.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 12: Mehrere Artikelreferenzen werden aktualisiert und Absatz 8 wird aufgehoben.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 13: Die Formulierung wird angepasst, um die Vorlage von operationellen Programmen zu regeln.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 15: Die Formulierung wird angepasst, um die Vorschusszahlungen zu regeln.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 16a: Neuer Abschnitt zur Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen eingefügt.

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 20: Absatz 20 wird aufgehoben.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 4 Abs. 2 Nr. 1: Die Formulierung wird angepasst, um Erzeugerorganisationen, die ausschließlich biologisch erzeugte Erzeugnisse vermarkten, zu berücksichtigen.
§ 4 Abs. 3: Die Formulierung wird angepasst, um die Anzahl der Erzeuger bei der Feststellung der Mindestanzahl zu berücksichtigen.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 5 Abs. 1: Die Mitgliedschaftskriterien werden erweitert und präzisiert.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 8a: Neuer Abschnitt zur Auslagerung nach Artikel 125d der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 eingefügt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 9: Die Überschrift und der Inhalt werden angepasst, um die Mitgliedschaft von Nichterzeugerorganisationen zu regeln.

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@@ -1,11 +1,11 @@
# EUBEITRG — 2011-12-13
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2592
- **Inkrafttreten:** 2011-12-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=40
- **Kurz:** Das Gesetz umsetzt die EU-Richtlinie zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und ändert verschiedene steuerliche Vorschriften.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I Nr. 64
- **Inkrafttreten:** 2011-12-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=-2552
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bestehende Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse, insbesondere die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung, die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen und die Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen. Zudem wird die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung aufgehoben.
## Betroffene Stellen

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@@ -4,3 +4,4 @@
- **2003-05-20** · BGBl. 2003 I S. 654 — Neufassung des EG-Beitreibungsgesetzes
- **2007-12-20** · BGBl. 2007 I S. 2897 — Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I S. 2592 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I Nr. 64 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

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@@ -1,16 +1,16 @@
# FINAUSGLG_2005 — 2011-12-13
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2592
- **Inkrafttreten:** 2011-12-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=40
- **Kurz:** Das Gesetz umsetzt die EU-Richtlinie zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und ändert verschiedene steuerliche Vorschriften.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I Nr. 64
- **Inkrafttreten:** 2011-12-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/64#page=-2552
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bestehende Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse, insbesondere die EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung, die Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen und die Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen. Zudem wird die Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung aufgehoben.
## Betroffene Stellen
- § 1 Satz 5: Ersetzung von Beträgen: 1 296 712 000 Euro → 1 007 212 000 Euro, 1 255 712 000 Euro → 966 212 000 Euro, 11 737 120 00 Euro → 980 712 000 Euro
- § 11 Abs. 3a: Neufassung des Absatzes 3a zur Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- § 1 Satz 5: Ersetzung von Beträgen: 1 296 712 000 Euro → 1 007 212 000 Euro, 1 255 712 000 Euro → 966 212 000 Euro, 1 173 712 000 Euro → 980 712 000 Euro
- § 11 Absatz 3a: Neufassung des Absatzes 3a mit neuen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Länder und Überprüfungsmechanismus
## Wortlaut

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@@ -133,3 +133,4 @@
- **2011-11-04** · BGBl. 2011 I S. 2131 — Steuervereinfachungsgesetz 2011
- **2011-11-24** · BGBl. 2011 I S. 2231 — Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I S. 2592 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
- **2011-12-13** · BGBl. 2011 I Nr. 64 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse

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# Stellen dieser Station
- § 1 Satz 5: Ersetzung von Beträgen: 1 296 712 000 Euro → 1 007 212 000 Euro, 1 255 712 000 Euro → 966 212 000 Euro, 11 737 120 00 Euro → 980 712 000 Euro
- § 11 Abs. 3a: Neufassung des Absatzes 3a zur Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- § 1 Satz 5: Ersetzung von Beträgen: 1 296 712 000 Euro → 1 007 212 000 Euro, 1 255 712 000 Euro → 966 212 000 Euro, 1 173 712 000 Euro → 980 712 000 Euro
- § 11 Absatz 3a: Neufassung des Absatzes 3a mit neuen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Länder und Überprüfungsmechanismus

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 1 Satz 5: Ersetzung von Beträgen: 1 296 712 000 Euro → 1 007 212 000 Euro, 1 255 712 000 Euro → 966 212 000 Euro, 11 737 120 00 Euro → 980 712 000 Euro
§ 1 Satz 5: Ersetzung von Beträgen: 1 296 712 000 Euro → 1 007 212 000 Euro, 1 255 712 000 Euro → 966 212 000 Euro, 1 173 712 000 Euro → 980 712 000 Euro

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-13 — Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz BeitrRLUmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2592
> Station: 2011-12-13 — Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
> Fundstelle: BGBl. 2011 I Nr. 64
§ 11 Abs. 3a: Neufassung des Absatzes 3a zur Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
§ 11 Absatz 3a: Neufassung des Absatzes 3a mit neuen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Länder und Überprüfungsmechanismus

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