BGBl. 1996 I S. 841 · Änderung · Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes

Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 841
Inkrafttreten: 1996-06-25 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1996-06-24

BGBl-Id: bgbl1-1996-30-5
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LawGit Spiegel
1996-06-24 12:00:00 +00:00
parent 7ac0f17949
commit 593172f61f
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# APRO-STB — 1996-06-24
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 841
- **Inkrafttreten:** 1996-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/30#page=13
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten. Es verlängert die Dauer des Vorbereitungsdienstes und der Einführung, fügt neue Bestimmungen hinzu und streicht einige Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 4: Streichung des Absatzes
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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apro-stb/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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apro-stb/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **1996-06-24** · BGBl. 1996 I S. 841 — Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes

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apro-stb/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 4: Streichung des Absatzes

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apro-stb/§4.md Normal file
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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-06-24 — Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 841
§ 4 Abs. 4: Streichung des Absatzes

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# STBAG — 1993-06-26
# STBAG — 1996-06-24
- **Titel:** Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 944
- **Inkrafttreten:** 1993-06-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/30#page=12
- **Kurz:** Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Bundesländern und zur Neuordnung des Finanzausgleichs.
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 841
- **Inkrafttreten:** 1996-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/30#page=13
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten. Es verlängert die Dauer des Vorbereitungsdienstes und der Einführung, fügt neue Bestimmungen hinzu und streicht einige Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 2 und 3: Neufassung der Bestimmungen zur Einführungszeit und Fortbildung
- § 9: Einführung von Übergangsvorschriften
- § 3 Abs. 2: Erhöhung der Dauer des Vorbereitungsdienstes von sechs auf acht Monate, Neufassung des dritten Satzes und Hinzufügen eines neuen Satzes
- § 4: Streichung von Abs. 2, Verschiebung der bisherigen Abs. 3 und 4, Neufassung von Abs. 2 Satz 5
- § 5: Neufassung von Abs. 2 Satz 4, Streichung von Abs. 5 Satz 2
- § 6: Erhöhung der Dauer der Einführung von sechs auf acht Monate, Neufassung von Abs. 2 Satz 3, Neufassung von Abs. 3 Sätze 3 und 4, Neufassung von Abs. 4
- § 8: Ersetzung von „Der Bundesminister“ durch „Das Bundesministerium“, Ersetzung von „dienstbegleitenden Lehrveranstaltungen“ durch „Ausbildungsarbeitsgemeinschaften“, Streichung von „und der Feststellung der Eignung der Praktikanten zur Übernahme in den Vorbereitungsdienst“ in Nummer 7, Streichung von Nummer 9
- § 9: Neue Übergangsvorschriften für Vorbereitungsdienst und Einführungszeit vor dem 25. Juni 1996
## Wortlaut

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- **1985-03-22** · BGBl. 1985 I S. 554 — Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
- **1992-12-24** · BGBl. 1992 I S. 2118 — Drittes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
- **1993-06-26** · BGBl. 1993 I S. 944 — Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
- **1996-06-24** · BGBl. 1996 I S. 841 — Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 2 und 3: Neufassung der Bestimmungen zur Einführungszeit und Fortbildung
- § 9: Einführung von Übergangsvorschriften
- § 3 Abs. 2: Erhöhung der Dauer des Vorbereitungsdienstes von sechs auf acht Monate, Neufassung des dritten Satzes und Hinzufügen eines neuen Satzes
- § 4: Streichung von Abs. 2, Verschiebung der bisherigen Abs. 3 und 4, Neufassung von Abs. 2 Satz 5
- § 5: Neufassung von Abs. 2 Satz 4, Streichung von Abs. 5 Satz 2
- § 6: Erhöhung der Dauer der Einführung von sechs auf acht Monate, Neufassung von Abs. 2 Satz 3, Neufassung von Abs. 3 Sätze 3 und 4, Neufassung von Abs. 4
- § 8: Ersetzung von „Der Bundesminister“ durch „Das Bundesministerium“, Ersetzung von „dienstbegleitenden Lehrveranstaltungen“ durch „Ausbildungsarbeitsgemeinschaften“, Streichung von „und der Feststellung der Eignung der Praktikanten zur Übernahme in den Vorbereitungsdienst“ in Nummer 7, Streichung von Nummer 9
- § 9: Neue Übergangsvorschriften für Vorbereitungsdienst und Einführungszeit vor dem 25. Juni 1996

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-03-22 — Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 554
> Station: 1996-06-24 Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 841
§ 3 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des mittleren Dienstes.
§ 3 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
§ 3 Abs. 3 und 4: Die Absätze 3 und 4 werden zu Absätzen 2 und 3.
§ 3 Abs. 2: Erhöhung der Dauer des Vorbereitungsdienstes von sechs auf acht Monate, Neufassung des dritten Satzes und Hinzufügen eines neuen Satzes

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-18 — Neufassung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2793
> Station: 1996-06-24 — Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 841
§ 4: Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
§ 4: Streichung von Abs. 2, Verschiebung der bisherigen Abs. 3 und 4, Neufassung von Abs. 2 Satz 5

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-26Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
> Station: 1996-06-24Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 841
§ 5 Abs. 2 und 3: Neufassung der Bestimmungen zur Einführungszeit und Fortbildung
§ 5: Neufassung von Abs. 2 Satz 4, Streichung von Abs. 5 Satz 2

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-24 — Drittes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2118
> Station: 1996-06-24 — Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 841
§ 6 Abs. 6, 7 und 8: Neue Absätze 6, 7 und 8 eingefügt, die die Übernahme von Beamten des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes regeln.
§ 6: Erhöhung der Dauer der Einführung von sechs auf acht Monate, Neufassung von Abs. 2 Satz 3, Neufassung von Abs. 3 Sätze 3 und 4, Neufassung von Abs. 4

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-18 — Neufassung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2793
> Station: 1996-06-24 — Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 841
§ 8: Ausbildungs- und Prüfungsordnung
§ 8: Ersetzung von „Der Bundesminister“ durch „Das Bundesministerium“, Ersetzung von „dienstbegleitenden Lehrveranstaltungen“ durch „Ausbildungsarbeitsgemeinschaften“, Streichung von „und der Feststellung der Eignung der Praktikanten zur Übernahme in den Vorbereitungsdienst“ in Nummer 7, Streichung von Nummer 9

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-26Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 944
> Station: 1996-06-24Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 841
§ 9: Einführung von Übergangsvorschriften
§ 9: Neue Übergangsvorschriften für Vorbereitungsdienst und Einführungszeit vor dem 25. Juni 1996

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# BGBl. 1996 I S. 841
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 841
- **Verkündung:** 1996-06-24
- **Inkrafttreten:** 1996-06-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 1996-06-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/30#page=13
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** STBAG, APRO-STB
## Kurz
Das Gesetz ändert das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten. Es verlängert die Dauer des Vorbereitungsdienstes und der Einführung, fügt neue Bestimmungen hinzu und streicht einige Vorschriften.