BGBl. 2016 I S. 1866 · Verordnung · Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels

Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
Inkrafttreten: 2016-08-05; 2018-07-19 (§§ 1, 32 und 40 der Festlandsockel-Bergverordnung außer Kraft)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 2016-08-04

BGBl-Id: bgbl1-2016-38-1
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# ABBERGV — 2009-08-06
# ABBERGV — 2016-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2585
- **Inkrafttreten:** 2009-08-07 (§§ 23, 48 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3, § 57 Absatz 2, § 58 Absatz 1 Satz 2, § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 4 und 7 Satz 2, § 63 Absatz 2 Satz 2); 2010-03-01 (Restliches Gesetz)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/51#page=45
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Bewirtschaftung von Gewässern und Grundwasser, um die Wasserqualität zu verbessern und den Wasserhaushalt zu ordnen. Es tritt größtenteils am 1. März 2010 in Kraft.
- **Titel:** Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1866
- **Inkrafttreten:** 2016-08-05; 2018-07-19 (§§ 1, 32 und 40 der Festlandsockel-Bergverordnung außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/38#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert bergrechtliche Vorschriften für den Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels, insbesondere die Offshore-Bergverordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 22a Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 für das Einleiten von Wasser und das Wiedereinleiten von abgepumptem Grundwasser einschränkt.
- § 3a Abs. 1: Streichung der Wörter „, einschließlich der zusätzlichen Anforderungen des Anhangs 3 Nr. 1.1.1 bis 1.1.4, “
- § 13 Abs. 8: Einfügung der Wörter „für Arbeitsstätten nach Absatz 1 Nummer 1 die Anforderungen der Offshore-Bergverordnung vom 3. August 2016 (BGBl. I S. 1866) und für Arbeitsstätten nach Absatz 1 Nummer 2 “
- § 20: Änderung der Überschrift und Ersatz von „arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen “ durch „ärztlichen Untersuchungen “ sowie Ersatz von „oder die §§ 2 und 18 Abs. 1 der Festlandsockel-Bergverordnung “ durch „oder § 16 Abs. 2 und 3 und § 23 Abs. 3 Nummer 2, Abs. 4 Nummer 2 und Abs. 5 der Offshore-Bergverordnung vom 3. August 2016 (BGBl. I S. 1866), sowie ergänzend die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3882) geändert worden ist, “
- § 23a: Einfügung eines neuen § 23a mit der Überschrift „Anerkennung von Sachverständigen“ und detaillierten Vorschriften zur Anerkennung von Sachverständigen
- Anhang 3 Überschrift: Streichung der Angabe „1 und “ in der Überschrift des Anhangs 3
## Wortlaut

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- **2005-08-19** · BGBl. 2005 I S. 2452 — Zweite Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
- **2008-01-30** · BGBl. 2008 I S. 85 — Dritte Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
- **2009-08-06** · BGBl. 2009 I S. 2585 — Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts
- **2016-08-04** · BGBl. 2016 I S. 1866 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels

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# Stellen dieser Station
- § 22a Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 für das Einleiten von Wasser und das Wiedereinleiten von abgepumptem Grundwasser einschränkt.
- § 3a Abs. 1: Streichung der Wörter „, einschließlich der zusätzlichen Anforderungen des Anhangs 3 Nr. 1.1.1 bis 1.1.4, “
- § 13 Abs. 8: Einfügung der Wörter „für Arbeitsstätten nach Absatz 1 Nummer 1 die Anforderungen der Offshore-Bergverordnung vom 3. August 2016 (BGBl. I S. 1866) und für Arbeitsstätten nach Absatz 1 Nummer 2 “
- § 20: Änderung der Überschrift und Ersatz von „arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen “ durch „ärztlichen Untersuchungen “ sowie Ersatz von „oder die §§ 2 und 18 Abs. 1 der Festlandsockel-Bergverordnung “ durch „oder § 16 Abs. 2 und 3 und § 23 Abs. 3 Nummer 2, Abs. 4 Nummer 2 und Abs. 5 der Offshore-Bergverordnung vom 3. August 2016 (BGBl. I S. 1866), sowie ergänzend die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3882) geändert worden ist, “
- § 23a: Einfügung eines neuen § 23a mit der Überschrift „Anerkennung von Sachverständigen“ und detaillierten Vorschriften zur Anerkennung von Sachverständigen
- Anhang 3 Überschrift: Streichung der Angabe „1 und “ in der Überschrift des Anhangs 3

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 13 Abs. 8: Einfügung der Wörter „für Arbeitsstätten nach Absatz 1 Nummer 1 die Anforderungen der Offshore-Bergverordnung vom 3. August 2016 (BGBl. I S. 1866) und für Arbeitsstätten nach Absatz 1 Nummer 2 “

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 20: Änderung der Überschrift und Ersatz von „arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen “ durch „ärztlichen Untersuchungen “ sowie Ersatz von „oder die §§ 2 und 18 Abs. 1 der Festlandsockel-Bergverordnung “ durch „oder § 16 Abs. 2 und 3 und § 23 Abs. 3 Nummer 2, Abs. 4 Nummer 2 und Abs. 5 der Offshore-Bergverordnung vom 3. August 2016 (BGBl. I S. 1866), sowie ergänzend die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3882) geändert worden ist, “

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# § 23a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 23a: Einfügung eines neuen § 23a mit der Überschrift „Anerkennung von Sachverständigen“ und detaillierten Vorschriften zur Anerkennung von Sachverständigen

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# § 3a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 3a Abs. 1: Streichung der Wörter „, einschließlich der zusätzlichen Anforderungen des Anhangs 3 Nr. 1.1.1 bis 1.1.4, “

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# BIERV — 2008-05-13
# BIERV — 2016-08-04
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2008 I S. 797
- **Inkrafttreten:** 2008-05-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/17#page=21
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere Vorschriften im Bereich alkoholhaltiger Getränke, Stoffe mit pharmakologischer Wirkung, Margarine und Mischfette, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und Bier. Hauptänderungen betreffen die Begriffsbestimmungen und die Strafbestimmungen.
- **Titel:** Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1866
- **Inkrafttreten:** 2016-08-05; 2018-07-19 (§§ 1, 32 und 40 der Festlandsockel-Bergverordnung außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/38#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert bergrechtliche Vorschriften für den Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels, insbesondere die Offshore-Bergverordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 5: Ersetzen von Begriffen
- § 25: Neue Vorschriften für den Plan für Unterwasserarbeiten und Dokumentation von Taucherarbeiten
- § 26: Neue Vorschriften für Brand-, Explosions- und Gasschutz
- Anlage 1: Neue Anlage 1 mit detaillierten Informationen für den Betriebsplan und die Genehmigung von Plattformen
- § 30: Neue Vorschriften für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schutz vor ionisierender Strahlung im Bereich des Festlandsockels
- § 31: Neue Vorschriften für das Niederbringen von Bohrungen, insbesondere zur Verrohrung und Zementation
- § 32: Neue Vorschriften für die Überwachung des Bohrlochverlaufs und die Berichtspflicht
- § 33: Neue Vorschriften für Bohrungen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas
- § 41: Neue Vorschriften zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Nachweispflicht für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
- § 42: Neue Anforderungen an den Betriebsplan für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
- § 43: Neue Vorschriften für den Bericht über ernste Gefahren
- § 44: Neue Vorschriften für das Unternehmenskonzept zur Verhütung schwerer Unfälle
- § 45: Neue Vorschriften für das Sicherheits- und Umweltmanagementsystem
- § 46: Neue Vorschriften für Systeme zur unabhängigen Überprüfung
- § 47: Neue Vorschriften für die Durchführung der unabhängigen Überprüfung
- § 47: Erweiterung der Informationen zu den Systemen zur unabhängigen Überprüfung
- § 48: Erweiterung der Informationen im internen Notfalleinsatzplan
- § 49 Abs. 3: Erweiterung der Informationen in den Berichten über Bohrungsarbeiten
- § 48: Neufassung des § 48 Interner Notfalleinsatzplan
- § 49: Neufassung des § 49 Mitteilung und Berichte über Bohrungsarbeiten
- § 50: Neufassung des § 50 Mitteilung über den kombinierten Betrieb
- § 51: Neufassung des § 51 Mitteilung über die Standortverlegung
- § 52: Neufassung des § 52 Rohrleitungen
- § 53: Neufassung des § 53 Genehmigung von Plattformen
- § 54: Neufassung des § 54 Positionierung von Plattformen auf See
- § 14: Neue Vorschriften für den Hubschrauberflugplatz auf Plattformen
- § 15: Neue Vorschriften für den Schutz von Unterwasser-Leitungsinfrastruktur
- § 16: Neue Vorschriften für Eignungsuntersuchungen und Verbot der Beschäftigung Minderjähriger
- § 17: Neue Vorschriften für Arbeitsschutz, Betriebsaufsicht und Pflichten der Beschäftigten
- § 18: Neue Vorschriften für Vorkehrungen zur Ersten Hilfe
- § 19: Neue Vorschriften für das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
- § 20: Neue Vorschriften für sprachliche Verständigung
- § 21: Neue Vorschriften für Wetterschutzkleidung
- § 22: Neue Vorschriften für Unterkünfte und sanitäre Einrichtungen
- § 23: Neue Vorschriften für allgemeine Anforderungen an Taucherarbeiten
- § 24: Neue Vorschriften für die Durchführung von Taucherarbeiten
- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Koordinierung von Notfalleinsatzmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von Szenarien und der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten.
- § 66: Neue Vorschriften für Untersuchungen bei und nach schweren Unfällen, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Havariekommando und der Veröffentlichung der Ergebnisse.
- § 67: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union, einschließlich der Meldepflichten und des Informationsaustauschs.
- § 68: Neue Vorschriften für die Übertragung der Pflichten auf verantwortliche Personen.
- § 69: Neue Vorschriften für die Anwendung der Vorschriften auf Untergrundspeicherung.
- § 70: Neue Vorschriften für Ausnahmebewilligungen.
- § 71: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten.
- § 72: Neue Übergangsregelungen für bestehende Plattformen und Einrichtungen.
- Anlage 3 (zu den §§ 44, 45): Neue Anlage 3 mit Vorkehrungen des Unternehmers zur Verhütung schwerer Unfälle
- Anlage 4 (zu § 60 Abs. 1): Neue Anlage 4 mit Prioritäten für Entwicklung von Leitfäden nach § 60
- Anlage 5 (zu § 65 Abs. 1): Neue Anlage 5 mit Informationen in den externen Notfalleinsatzplänen
- Anlage 6 (zu § 65 Abs. 5): Neue Anlage 6 mit Verzeichnis über Notfallgerätschaften und -vorkehrungen
- Anlage 7 (zu § 62 Abs. 1 und § 67 Abs. 1): Neue Anlage 7 mit Informationsaustausch und Jahresbericht
- § 33 Abs. 3: Neue Vorschriften für Absperreinrichtungen bei druckschwachen Bohrungen
- § 33 Abs. 4: Neue Vorschriften für Anschlüsse zur Druckentlastung und zum Totpumpen
- § 33 Abs. 5: Neue Vorschriften für zusätzliche Absperreinrichtungen bei Erdgas- und eruptiv geförderten Erdölbohrungen
- § 33 Abs. 6: Neue Vorschriften für Vorrichtungen zum Einbau von Rückschlagventilen und Absperreinrichtungen
- § 33 Abs. 7: Neue Vorschriften für das Verbrennen von anfallendem Erdgas und Erdöl
- § 34: Neue Vorschriften für Hilfsbohrungen, insbesondere zur Verhinderung von Stoffeintritten in unerwünschte Gebirgsschichten
- § 35: Neue Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Ausbrüchen
- § 36: Neue Vorschriften für zusätzliche Überwachungsmaßnahmen zur Sicherheit
- § 37: Neue Vorschriften für Betriebsanweisungen
- § 38: Neue Vorschriften für Bereithaltungs- und Aufbewahrungspflichten für Unterlagen
- § 39: Neue Vorschriften für die Anzeige von besonderen Ereignissen und Unfällen
- § 40: Neue Vorschriften für das Risikomanagement und den Betriebsplan
- § 27 Abs. 1: Neue Vorschriften für Ablegestationen und Sammelpunkte auf Plattformen
- § 27 Abs. 2: Neue Vorschriften für Fernbedienung und Kommunikationssysteme in Sammelpunkten und Ablegestationen
- § 27 Abs. 3: Neue Vorschriften für Listen mit Namen der Beschäftigten in sicheren Sammelpunkten
- § 28 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
- § 28 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Zusammenlagerung von brennbaren Flüssigkeiten
- § 28 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Befüllen und Entleeren von Behältern mit brennbaren Flüssigkeiten
- § 28 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Lagerung, Verteilung und Verwendung von flüssigen Brenn- und Treibstoffen auf beweglichen Plattformen
- § 28 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Lagerung von Erdöl und nicht brennbaren wassergefährdenden Flüssigkeiten
- § 28 Abs. 6: Bestätigung, dass weitergehende Anforderungen durch Bundes- und Landesrecht unberührt bleiben
- § 29 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Kontrolle des Umgangs mit Sprengstoffen und Zündmitteln
- § 29 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Bestellung und Beauftragung von Sprengberechtigten
- § 29 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Verbot von Rauchen, offenem Feuer und offenem Licht beim Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln
- § 29 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Zündung von Sprengladungen im Bohrloch
- § 29 Abs. 5: Neue Vorschriften für Sprengungen unter Wasser außerhalb des Bohrlochs
- § 29 Abs. 6: Neue Vorschriften für seismische Sprengungen im Wasser
- § 29 Abs. 7: Neue Vorschriften für das Lagerung von Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln
- § 29 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln außerhalb des Lagers
- § 29 Abs. 9: Neue Vorschriften für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln, die auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden dürfen
- § 29 Abs. 10: Neue Vorschriften für den Verlust und Fund von Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln
- § 3 Abs. 1: Grundsätzliche Anforderungen zur Vermeidung von schädigenden Einwirkungen auf das Meer und den Meeresgrund
- § 3 Abs. 2: Anwendung des Wasserhaushaltsgesetzes und ergänzende Vorschriften
- § 3 Abs. 3: Belehrung der Beschäftigten über Maßnahmen zur Vermeidung von schädigenden Einwirkungen
- § 3 Abs. 4: Verpflichtung der Beschäftigten und Dritter, Verunreinigungen zu verhindern oder zu minimieren
- § 3 Abs. 5: Verpflichtung des Unternehmers, den Stand der Technik einzuhalten
- § 4 Abs. 1: Verbot des Einbringens von Abwasser und Abfall in das Meer
- § 4 Abs. 2: Verpflichtung zur Sammlung und Behandlung von ölhaltigem Abwasser
- § 4 Abs. 3: Verpflichtung zur Reinigung von Abwasser aus sanitären Einrichtungen
- § 5 Abs. 1: Verpflichtung zur Minimierung des Verlusts oder Austritts von Bohrspülung
- § 5 Abs. 2: Genehmigungspflicht für die Verwendung von Bohrspülungen mit Öl oder wassergefährdenden Inhaltsstoffen
- § 5 Abs. 3: Genehmigungspflicht für das Einbringen von Bohrklein in das Meer
- § 5 Abs. 4: Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten bei der Verbringung von Bohrklein
- § 6 Abs. 1: Verbot des Werfens oder Zurücklassens von Gegenständen, die das Meer oder den Meeresgrund stören
- § 6 Abs. 2: Nachweis der Freiheit des Meeresgrundes von Gegenständen nach Einstellung des Betriebs
- § 7 Abs. 1: Verpflichtung zur Bereitstellung von Mitteln zur Eingrenzung und Beseitigung von Treibstoffen
- § 7 Abs. 2: Verpflichtung zur Bereitstellung von Geräten zur Eingrenzung und Beseitigung von Ölaustritten
- § 8: Verpflichtung zur Verfüllung von nicht mehr genutzten Bohrungen
- § 9 Abs. 1: Verpflichtung zur Gewährleistung der ökologischen Regeneration des Meeresgrundes bei der Gewinnung von Lockersedimenten
- § 9 Abs. 2: Verpflichtung zur Vermeidung von Unebenheiten und Zurücklassung von Steinen
- § 10 Abs. 1: Verpflichtung zur Kennzeichnung von Plattformen mit Schifffahrtszeichen
- § 10 Abs. 2: Verpflichtung zur Kennzeichnung von Ankertonnen, Bojen und Schwimmern
- § 10 Abs. 3: Verpflichtung zur Herstellung und Bezeichnung von Bohrungen außerhalb von Plattformen
- § 10 Abs. 4: Verpflichtung zur Kennzeichnung von Plattformen als Luftfahrthindernisse
- § 10 Abs. 5: Verpflichtung zur Auskunft und Anzeige von Plattformen an die Flugsicherungsorganisation
- § 10 Abs. 6: Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Schifffahrts- und Hinderniskennzeichnung
- § 11 Abs. 1: Verbot der Beeinträchtigung von Schifffahrtszeichen
- § 11 Abs. 2: Verbot der Verwendung von Zeichen, die mit Schifffahrtszeichen verwechselt werden können
- § 12 Abs. 1: Verpflichtung zur Beobachtung und Warnung von Schiffen, die sich einer Plattform nähern
- § 12 Abs. 2: Verpflichtung zur optischen oder radargestützten Beobachtung der Schiffe
- § 13 Abs. 1: Verpflichtung zur Einrichtung und Überwachung von Sicherheitszonen
- § 13 Abs. 2: Verbot des Einfahrens und Aufenthalts in Sicherheitszonen mit Ausnahmen
- § 13 Abs. 3: Verpflichtung zur Mitteilung von Sicherheitszonen an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- § 55 Abs. 1: Neue Vorschriften für Sprech- und Sprechfunkverbindungen auf Plattformen
- § 55 Abs. 2: Neue Vorschriften für Kommunikationssysteme auf Plattformen, auf denen Personen ständig oder regelmäßig beschäftigt sind
- § 55 Abs. 3: Neue Vorschriften für Sprechverbindungen auf nicht besetzten Plattformen
- § 55 Abs. 4: Neue Vorschriften für Sprechverbindungen bei der Übernahme von Lasten zwischen Schiffen und Plattformen
- § 56 Abs. 1: Neue Vorschriften für akustische Warnsysteme auf Plattformen
- § 56 Abs. 2: Neue Vorschriften für Melde- und Schutzsysteme für Brände auf Plattformen
- § 56 Abs. 3: Neue Vorschriften für Fernbedienungseinrichtungen und zusätzliche Sicherheitseinrichtungen auf Plattformen
- § 57 Abs. 1: Neue Vorschriften für Rettungsmittel auf Plattformen
- § 57 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Anbringung und Verteilung von Rettungsmitteln auf Plattformen
- § 57 Abs. 3: Neue Mindestanforderungen für Rettungsboote, Rettungsflöße, Rettungsböjen und Rettungswesten
- § 57 Abs. 4: Neue Vorschriften für Evakuierungsmöglichkeiten und Fluchtmöglichkeiten auf Plattformen
- § 58 Abs. 1: Neue Vorschriften für Notfallübungen auf Plattformen
- § 58 Abs. 2: Neue Vorschriften für monatliche Sicherheitsübungen auf Plattformen
- § 58 Abs. 3: Neue Vorschriften für arbeitsplatzbezogene Schulungen zur Rettung und zur Flucht auf Plattformen
- § 59 Abs. 1: Neue Vorschriften für Notfallmaßnahmen im Fall eines schweren Unfalls auf Plattformen
- § 59 Abs. 2: Neue Vorschriften für Maßnahmen, wenn der Betrieb eine unmittelbare Gefahr darstellt
- § 59 Abs. 3: Bestätigung, dass weitergehende Verpflichtungen nach dem Bundesberggesetz oder anderen Vorschriften unberührt bleiben
- § 60 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erstellung und Überarbeitung von Leitfäden für die Beherrschung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
- § 60 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern und der zuständigen Behörde bei der Erstellung und Überarbeitung von Leitfäden
- § 61 Abs. 1: Neue Vorschriften für vertrauliche Meldungen hinsichtlich der Sicherheit und des Umweltschutzes im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
- § 61 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Information von Beschäftigten über die Möglichkeit der vertraulichen Meldung
- § 61 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Unzulässigkeit von Kündigungen oder Entlassungen aufgrund einer vertraulichen Meldung
- § 62 Abs. 1: Neue Vorschriften für den grenzübergreifenden europäischen Informationsaustausch für ernste Gefahren
- § 62 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Veröffentlichung von Informationen nach Absatz 1
- § 63: Neue Vorschriften für die Beförderungspflicht des Unternehmers für Personen, die auf Weisung der zuständigen Behörde tätig sind
- § 64 Abs. 1: Neue Vorschriften für Berichte über Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Europäischen Union
- § 64 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Austausch dieser Berichte innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 65 Abs. 1: Neue Vorschriften für externe Notfalleinsatzpläne und Notfallvorsorge
- § 65 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung ernster Gefahren, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt in einem anderen Mitgliedstaat haben
- § 65 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Zugänglichkeit der externen Notfalleinsatzpläne
- § 65 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Erreichung eines hohen Maßes an Kompatibilität und Interoperabilität der Notfallgerätschaften und der Fachkompetenz im Bereich der Notfallhilfe
## Wortlaut

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- **1993-11-30** · BGBl. 1993 I S. 1912 — Erste Verordnung zur Änderung der Bierverordnung
- **2008-05-13** · BGBl. 2008 I S. 797 — Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften
- **2016-08-04** · BGBl. 2016 I S. 1866 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels

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# Stellen dieser Station
- § 5: Ersetzen von Begriffen
- § 25: Neue Vorschriften für den Plan für Unterwasserarbeiten und Dokumentation von Taucherarbeiten
- § 26: Neue Vorschriften für Brand-, Explosions- und Gasschutz
- Anlage 1: Neue Anlage 1 mit detaillierten Informationen für den Betriebsplan und die Genehmigung von Plattformen
- § 30: Neue Vorschriften für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schutz vor ionisierender Strahlung im Bereich des Festlandsockels
- § 31: Neue Vorschriften für das Niederbringen von Bohrungen, insbesondere zur Verrohrung und Zementation
- § 32: Neue Vorschriften für die Überwachung des Bohrlochverlaufs und die Berichtspflicht
- § 33: Neue Vorschriften für Bohrungen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas
- § 41: Neue Vorschriften zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Nachweispflicht für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
- § 42: Neue Anforderungen an den Betriebsplan für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
- § 43: Neue Vorschriften für den Bericht über ernste Gefahren
- § 44: Neue Vorschriften für das Unternehmenskonzept zur Verhütung schwerer Unfälle
- § 45: Neue Vorschriften für das Sicherheits- und Umweltmanagementsystem
- § 46: Neue Vorschriften für Systeme zur unabhängigen Überprüfung
- § 47: Neue Vorschriften für die Durchführung der unabhängigen Überprüfung
- § 47: Erweiterung der Informationen zu den Systemen zur unabhängigen Überprüfung
- § 48: Erweiterung der Informationen im internen Notfalleinsatzplan
- § 49 Abs. 3: Erweiterung der Informationen in den Berichten über Bohrungsarbeiten
- § 48: Neufassung des § 48 Interner Notfalleinsatzplan
- § 49: Neufassung des § 49 Mitteilung und Berichte über Bohrungsarbeiten
- § 50: Neufassung des § 50 Mitteilung über den kombinierten Betrieb
- § 51: Neufassung des § 51 Mitteilung über die Standortverlegung
- § 52: Neufassung des § 52 Rohrleitungen
- § 53: Neufassung des § 53 Genehmigung von Plattformen
- § 54: Neufassung des § 54 Positionierung von Plattformen auf See
- § 14: Neue Vorschriften für den Hubschrauberflugplatz auf Plattformen
- § 15: Neue Vorschriften für den Schutz von Unterwasser-Leitungsinfrastruktur
- § 16: Neue Vorschriften für Eignungsuntersuchungen und Verbot der Beschäftigung Minderjähriger
- § 17: Neue Vorschriften für Arbeitsschutz, Betriebsaufsicht und Pflichten der Beschäftigten
- § 18: Neue Vorschriften für Vorkehrungen zur Ersten Hilfe
- § 19: Neue Vorschriften für das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
- § 20: Neue Vorschriften für sprachliche Verständigung
- § 21: Neue Vorschriften für Wetterschutzkleidung
- § 22: Neue Vorschriften für Unterkünfte und sanitäre Einrichtungen
- § 23: Neue Vorschriften für allgemeine Anforderungen an Taucherarbeiten
- § 24: Neue Vorschriften für die Durchführung von Taucherarbeiten
- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Koordinierung von Notfalleinsatzmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von Szenarien und der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten.
- § 66: Neue Vorschriften für Untersuchungen bei und nach schweren Unfällen, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Havariekommando und der Veröffentlichung der Ergebnisse.
- § 67: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union, einschließlich der Meldepflichten und des Informationsaustauschs.
- § 68: Neue Vorschriften für die Übertragung der Pflichten auf verantwortliche Personen.
- § 69: Neue Vorschriften für die Anwendung der Vorschriften auf Untergrundspeicherung.
- § 70: Neue Vorschriften für Ausnahmebewilligungen.
- § 71: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten.
- § 72: Neue Übergangsregelungen für bestehende Plattformen und Einrichtungen.
- Anlage 3 (zu den §§ 44, 45): Neue Anlage 3 mit Vorkehrungen des Unternehmers zur Verhütung schwerer Unfälle
- Anlage 4 (zu § 60 Abs. 1): Neue Anlage 4 mit Prioritäten für Entwicklung von Leitfäden nach § 60
- Anlage 5 (zu § 65 Abs. 1): Neue Anlage 5 mit Informationen in den externen Notfalleinsatzplänen
- Anlage 6 (zu § 65 Abs. 5): Neue Anlage 6 mit Verzeichnis über Notfallgerätschaften und -vorkehrungen
- Anlage 7 (zu § 62 Abs. 1 und § 67 Abs. 1): Neue Anlage 7 mit Informationsaustausch und Jahresbericht
- § 33 Abs. 3: Neue Vorschriften für Absperreinrichtungen bei druckschwachen Bohrungen
- § 33 Abs. 4: Neue Vorschriften für Anschlüsse zur Druckentlastung und zum Totpumpen
- § 33 Abs. 5: Neue Vorschriften für zusätzliche Absperreinrichtungen bei Erdgas- und eruptiv geförderten Erdölbohrungen
- § 33 Abs. 6: Neue Vorschriften für Vorrichtungen zum Einbau von Rückschlagventilen und Absperreinrichtungen
- § 33 Abs. 7: Neue Vorschriften für das Verbrennen von anfallendem Erdgas und Erdöl
- § 34: Neue Vorschriften für Hilfsbohrungen, insbesondere zur Verhinderung von Stoffeintritten in unerwünschte Gebirgsschichten
- § 35: Neue Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Ausbrüchen
- § 36: Neue Vorschriften für zusätzliche Überwachungsmaßnahmen zur Sicherheit
- § 37: Neue Vorschriften für Betriebsanweisungen
- § 38: Neue Vorschriften für Bereithaltungs- und Aufbewahrungspflichten für Unterlagen
- § 39: Neue Vorschriften für die Anzeige von besonderen Ereignissen und Unfällen
- § 40: Neue Vorschriften für das Risikomanagement und den Betriebsplan
- § 27 Abs. 1: Neue Vorschriften für Ablegestationen und Sammelpunkte auf Plattformen
- § 27 Abs. 2: Neue Vorschriften für Fernbedienung und Kommunikationssysteme in Sammelpunkten und Ablegestationen
- § 27 Abs. 3: Neue Vorschriften für Listen mit Namen der Beschäftigten in sicheren Sammelpunkten
- § 28 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
- § 28 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Zusammenlagerung von brennbaren Flüssigkeiten
- § 28 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Befüllen und Entleeren von Behältern mit brennbaren Flüssigkeiten
- § 28 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Lagerung, Verteilung und Verwendung von flüssigen Brenn- und Treibstoffen auf beweglichen Plattformen
- § 28 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Lagerung von Erdöl und nicht brennbaren wassergefährdenden Flüssigkeiten
- § 28 Abs. 6: Bestätigung, dass weitergehende Anforderungen durch Bundes- und Landesrecht unberührt bleiben
- § 29 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Kontrolle des Umgangs mit Sprengstoffen und Zündmitteln
- § 29 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Bestellung und Beauftragung von Sprengberechtigten
- § 29 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Verbot von Rauchen, offenem Feuer und offenem Licht beim Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln
- § 29 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Zündung von Sprengladungen im Bohrloch
- § 29 Abs. 5: Neue Vorschriften für Sprengungen unter Wasser außerhalb des Bohrlochs
- § 29 Abs. 6: Neue Vorschriften für seismische Sprengungen im Wasser
- § 29 Abs. 7: Neue Vorschriften für das Lagerung von Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln
- § 29 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln außerhalb des Lagers
- § 29 Abs. 9: Neue Vorschriften für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln, die auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden dürfen
- § 29 Abs. 10: Neue Vorschriften für den Verlust und Fund von Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln
- § 3 Abs. 1: Grundsätzliche Anforderungen zur Vermeidung von schädigenden Einwirkungen auf das Meer und den Meeresgrund
- § 3 Abs. 2: Anwendung des Wasserhaushaltsgesetzes und ergänzende Vorschriften
- § 3 Abs. 3: Belehrung der Beschäftigten über Maßnahmen zur Vermeidung von schädigenden Einwirkungen
- § 3 Abs. 4: Verpflichtung der Beschäftigten und Dritter, Verunreinigungen zu verhindern oder zu minimieren
- § 3 Abs. 5: Verpflichtung des Unternehmers, den Stand der Technik einzuhalten
- § 4 Abs. 1: Verbot des Einbringens von Abwasser und Abfall in das Meer
- § 4 Abs. 2: Verpflichtung zur Sammlung und Behandlung von ölhaltigem Abwasser
- § 4 Abs. 3: Verpflichtung zur Reinigung von Abwasser aus sanitären Einrichtungen
- § 5 Abs. 1: Verpflichtung zur Minimierung des Verlusts oder Austritts von Bohrspülung
- § 5 Abs. 2: Genehmigungspflicht für die Verwendung von Bohrspülungen mit Öl oder wassergefährdenden Inhaltsstoffen
- § 5 Abs. 3: Genehmigungspflicht für das Einbringen von Bohrklein in das Meer
- § 5 Abs. 4: Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten bei der Verbringung von Bohrklein
- § 6 Abs. 1: Verbot des Werfens oder Zurücklassens von Gegenständen, die das Meer oder den Meeresgrund stören
- § 6 Abs. 2: Nachweis der Freiheit des Meeresgrundes von Gegenständen nach Einstellung des Betriebs
- § 7 Abs. 1: Verpflichtung zur Bereitstellung von Mitteln zur Eingrenzung und Beseitigung von Treibstoffen
- § 7 Abs. 2: Verpflichtung zur Bereitstellung von Geräten zur Eingrenzung und Beseitigung von Ölaustritten
- § 8: Verpflichtung zur Verfüllung von nicht mehr genutzten Bohrungen
- § 9 Abs. 1: Verpflichtung zur Gewährleistung der ökologischen Regeneration des Meeresgrundes bei der Gewinnung von Lockersedimenten
- § 9 Abs. 2: Verpflichtung zur Vermeidung von Unebenheiten und Zurücklassung von Steinen
- § 10 Abs. 1: Verpflichtung zur Kennzeichnung von Plattformen mit Schifffahrtszeichen
- § 10 Abs. 2: Verpflichtung zur Kennzeichnung von Ankertonnen, Bojen und Schwimmern
- § 10 Abs. 3: Verpflichtung zur Herstellung und Bezeichnung von Bohrungen außerhalb von Plattformen
- § 10 Abs. 4: Verpflichtung zur Kennzeichnung von Plattformen als Luftfahrthindernisse
- § 10 Abs. 5: Verpflichtung zur Auskunft und Anzeige von Plattformen an die Flugsicherungsorganisation
- § 10 Abs. 6: Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Schifffahrts- und Hinderniskennzeichnung
- § 11 Abs. 1: Verbot der Beeinträchtigung von Schifffahrtszeichen
- § 11 Abs. 2: Verbot der Verwendung von Zeichen, die mit Schifffahrtszeichen verwechselt werden können
- § 12 Abs. 1: Verpflichtung zur Beobachtung und Warnung von Schiffen, die sich einer Plattform nähern
- § 12 Abs. 2: Verpflichtung zur optischen oder radargestützten Beobachtung der Schiffe
- § 13 Abs. 1: Verpflichtung zur Einrichtung und Überwachung von Sicherheitszonen
- § 13 Abs. 2: Verbot des Einfahrens und Aufenthalts in Sicherheitszonen mit Ausnahmen
- § 13 Abs. 3: Verpflichtung zur Mitteilung von Sicherheitszonen an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- § 55 Abs. 1: Neue Vorschriften für Sprech- und Sprechfunkverbindungen auf Plattformen
- § 55 Abs. 2: Neue Vorschriften für Kommunikationssysteme auf Plattformen, auf denen Personen ständig oder regelmäßig beschäftigt sind
- § 55 Abs. 3: Neue Vorschriften für Sprechverbindungen auf nicht besetzten Plattformen
- § 55 Abs. 4: Neue Vorschriften für Sprechverbindungen bei der Übernahme von Lasten zwischen Schiffen und Plattformen
- § 56 Abs. 1: Neue Vorschriften für akustische Warnsysteme auf Plattformen
- § 56 Abs. 2: Neue Vorschriften für Melde- und Schutzsysteme für Brände auf Plattformen
- § 56 Abs. 3: Neue Vorschriften für Fernbedienungseinrichtungen und zusätzliche Sicherheitseinrichtungen auf Plattformen
- § 57 Abs. 1: Neue Vorschriften für Rettungsmittel auf Plattformen
- § 57 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Anbringung und Verteilung von Rettungsmitteln auf Plattformen
- § 57 Abs. 3: Neue Mindestanforderungen für Rettungsboote, Rettungsflöße, Rettungsböjen und Rettungswesten
- § 57 Abs. 4: Neue Vorschriften für Evakuierungsmöglichkeiten und Fluchtmöglichkeiten auf Plattformen
- § 58 Abs. 1: Neue Vorschriften für Notfallübungen auf Plattformen
- § 58 Abs. 2: Neue Vorschriften für monatliche Sicherheitsübungen auf Plattformen
- § 58 Abs. 3: Neue Vorschriften für arbeitsplatzbezogene Schulungen zur Rettung und zur Flucht auf Plattformen
- § 59 Abs. 1: Neue Vorschriften für Notfallmaßnahmen im Fall eines schweren Unfalls auf Plattformen
- § 59 Abs. 2: Neue Vorschriften für Maßnahmen, wenn der Betrieb eine unmittelbare Gefahr darstellt
- § 59 Abs. 3: Bestätigung, dass weitergehende Verpflichtungen nach dem Bundesberggesetz oder anderen Vorschriften unberührt bleiben
- § 60 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erstellung und Überarbeitung von Leitfäden für die Beherrschung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
- § 60 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern und der zuständigen Behörde bei der Erstellung und Überarbeitung von Leitfäden
- § 61 Abs. 1: Neue Vorschriften für vertrauliche Meldungen hinsichtlich der Sicherheit und des Umweltschutzes im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
- § 61 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Information von Beschäftigten über die Möglichkeit der vertraulichen Meldung
- § 61 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Unzulässigkeit von Kündigungen oder Entlassungen aufgrund einer vertraulichen Meldung
- § 62 Abs. 1: Neue Vorschriften für den grenzübergreifenden europäischen Informationsaustausch für ernste Gefahren
- § 62 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Veröffentlichung von Informationen nach Absatz 1
- § 63: Neue Vorschriften für die Beförderungspflicht des Unternehmers für Personen, die auf Weisung der zuständigen Behörde tätig sind
- § 64 Abs. 1: Neue Vorschriften für Berichte über Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Europäischen Union
- § 64 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Austausch dieser Berichte innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 65 Abs. 1: Neue Vorschriften für externe Notfalleinsatzpläne und Notfallvorsorge
- § 65 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung ernster Gefahren, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt in einem anderen Mitgliedstaat haben
- § 65 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Zugänglichkeit der externen Notfalleinsatzpläne
- § 65 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Erreichung eines hohen Maßes an Kompatibilität und Interoperabilität der Notfallgerätschaften und der Fachkompetenz im Bereich der Notfallhilfe

17
bierv/§10.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 10 Abs. 1: Verpflichtung zur Kennzeichnung von Plattformen mit Schifffahrtszeichen
§ 10 Abs. 2: Verpflichtung zur Kennzeichnung von Ankertonnen, Bojen und Schwimmern
§ 10 Abs. 3: Verpflichtung zur Herstellung und Bezeichnung von Bohrungen außerhalb von Plattformen
§ 10 Abs. 4: Verpflichtung zur Kennzeichnung von Plattformen als Luftfahrthindernisse
§ 10 Abs. 5: Verpflichtung zur Auskunft und Anzeige von Plattformen an die Flugsicherungsorganisation
§ 10 Abs. 6: Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Schifffahrts- und Hinderniskennzeichnung

9
bierv/§11.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 11 Abs. 1: Verbot der Beeinträchtigung von Schifffahrtszeichen
§ 11 Abs. 2: Verbot der Verwendung von Zeichen, die mit Schifffahrtszeichen verwechselt werden können

9
bierv/§12.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 12 Abs. 1: Verpflichtung zur Beobachtung und Warnung von Schiffen, die sich einer Plattform nähern
§ 12 Abs. 2: Verpflichtung zur optischen oder radargestützten Beobachtung der Schiffe

11
bierv/§13.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 13 Abs. 1: Verpflichtung zur Einrichtung und Überwachung von Sicherheitszonen
§ 13 Abs. 2: Verbot des Einfahrens und Aufenthalts in Sicherheitszonen mit Ausnahmen
§ 13 Abs. 3: Verpflichtung zur Mitteilung von Sicherheitszonen an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

7
bierv/§14.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 14: Neue Vorschriften für den Hubschrauberflugplatz auf Plattformen

7
bierv/§15.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 15: Neue Vorschriften für den Schutz von Unterwasser-Leitungsinfrastruktur

7
bierv/§16.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 16: Neue Vorschriften für Eignungsuntersuchungen und Verbot der Beschäftigung Minderjähriger

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 17: Neue Vorschriften für Arbeitsschutz, Betriebsaufsicht und Pflichten der Beschäftigten

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 18: Neue Vorschriften für Vorkehrungen zur Ersten Hilfe

7
bierv/§19.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 19: Neue Vorschriften für das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument

7
bierv/§20.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 20: Neue Vorschriften für sprachliche Verständigung

7
bierv/§21.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 21: Neue Vorschriften für Wetterschutzkleidung

7
bierv/§22.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 22: Neue Vorschriften für Unterkünfte und sanitäre Einrichtungen

7
bierv/§23.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 23: Neue Vorschriften für allgemeine Anforderungen an Taucherarbeiten

7
bierv/§24.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 24: Neue Vorschriften für die Durchführung von Taucherarbeiten

7
bierv/§25.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 25: Neue Vorschriften für den Plan für Unterwasserarbeiten und Dokumentation von Taucherarbeiten

7
bierv/§26.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 26: Neue Vorschriften für Brand-, Explosions- und Gasschutz

11
bierv/§27.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 27 Abs. 1: Neue Vorschriften für Ablegestationen und Sammelpunkte auf Plattformen
§ 27 Abs. 2: Neue Vorschriften für Fernbedienung und Kommunikationssysteme in Sammelpunkten und Ablegestationen
§ 27 Abs. 3: Neue Vorschriften für Listen mit Namen der Beschäftigten in sicheren Sammelpunkten

17
bierv/§28.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 28 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
§ 28 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Zusammenlagerung von brennbaren Flüssigkeiten
§ 28 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Befüllen und Entleeren von Behältern mit brennbaren Flüssigkeiten
§ 28 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Lagerung, Verteilung und Verwendung von flüssigen Brenn- und Treibstoffen auf beweglichen Plattformen
§ 28 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Lagerung von Erdöl und nicht brennbaren wassergefährdenden Flüssigkeiten
§ 28 Abs. 6: Bestätigung, dass weitergehende Anforderungen durch Bundes- und Landesrecht unberührt bleiben

25
bierv/§29.md Normal file
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@@ -0,0 +1,25 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 29 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Kontrolle des Umgangs mit Sprengstoffen und Zündmitteln
§ 29 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Bestellung und Beauftragung von Sprengberechtigten
§ 29 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Verbot von Rauchen, offenem Feuer und offenem Licht beim Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln
§ 29 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Zündung von Sprengladungen im Bohrloch
§ 29 Abs. 5: Neue Vorschriften für Sprengungen unter Wasser außerhalb des Bohrlochs
§ 29 Abs. 6: Neue Vorschriften für seismische Sprengungen im Wasser
§ 29 Abs. 7: Neue Vorschriften für das Lagerung von Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln
§ 29 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln außerhalb des Lagers
§ 29 Abs. 9: Neue Vorschriften für den Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln, die auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden dürfen
§ 29 Abs. 10: Neue Vorschriften für den Verlust und Fund von Sprengstoffen und sprengkräftigen Zündmitteln

15
bierv/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 3 Abs. 1: Grundsätzliche Anforderungen zur Vermeidung von schädigenden Einwirkungen auf das Meer und den Meeresgrund
§ 3 Abs. 2: Anwendung des Wasserhaushaltsgesetzes und ergänzende Vorschriften
§ 3 Abs. 3: Belehrung der Beschäftigten über Maßnahmen zur Vermeidung von schädigenden Einwirkungen
§ 3 Abs. 4: Verpflichtung der Beschäftigten und Dritter, Verunreinigungen zu verhindern oder zu minimieren
§ 3 Abs. 5: Verpflichtung des Unternehmers, den Stand der Technik einzuhalten

7
bierv/§30.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 30: Neue Vorschriften für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schutz vor ionisierender Strahlung im Bereich des Festlandsockels

7
bierv/§31.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 31: Neue Vorschriften für das Niederbringen von Bohrungen, insbesondere zur Verrohrung und Zementation

7
bierv/§32.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 32: Neue Vorschriften für die Überwachung des Bohrlochverlaufs und die Berichtspflicht

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bierv/§33.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 33: Neue Vorschriften für Bohrungen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas
§ 33 Abs. 3: Neue Vorschriften für Absperreinrichtungen bei druckschwachen Bohrungen
§ 33 Abs. 4: Neue Vorschriften für Anschlüsse zur Druckentlastung und zum Totpumpen
§ 33 Abs. 5: Neue Vorschriften für zusätzliche Absperreinrichtungen bei Erdgas- und eruptiv geförderten Erdölbohrungen
§ 33 Abs. 6: Neue Vorschriften für Vorrichtungen zum Einbau von Rückschlagventilen und Absperreinrichtungen
§ 33 Abs. 7: Neue Vorschriften für das Verbrennen von anfallendem Erdgas und Erdöl

7
bierv/§34.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 34: Neue Vorschriften für Hilfsbohrungen, insbesondere zur Verhinderung von Stoffeintritten in unerwünschte Gebirgsschichten

7
bierv/§35.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 35: Neue Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Ausbrüchen

7
bierv/§36.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 36: Neue Vorschriften für zusätzliche Überwachungsmaßnahmen zur Sicherheit

7
bierv/§37.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 37: Neue Vorschriften für Betriebsanweisungen

7
bierv/§38.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 38: Neue Vorschriften für Bereithaltungs- und Aufbewahrungspflichten für Unterlagen

7
bierv/§39.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 39: Neue Vorschriften für die Anzeige von besonderen Ereignissen und Unfällen

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-11-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Bierverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1912
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 4 Abs. 3: Ersetzung von 'außerhalb des Geltungsbereichs' durch 'im Ausland'
§ 4 Abs. 1: Verbot des Einbringens von Abwasser und Abfall in das Meer
§ 4 Abs. 2: Verpflichtung zur Sammlung und Behandlung von ölhaltigem Abwasser
§ 4 Abs. 3: Verpflichtung zur Reinigung von Abwasser aus sanitären Einrichtungen

7
bierv/§40.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 40: Neue Vorschriften für das Risikomanagement und den Betriebsplan

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 41: Neue Vorschriften zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Nachweispflicht für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 42: Neue Anforderungen an den Betriebsplan für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

7
bierv/§43.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 43: Neue Vorschriften für den Bericht über ernste Gefahren

7
bierv/§433.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Koordinierung von Notfalleinsatzmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von Szenarien und der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten.

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 44: Neue Vorschriften für das Unternehmenskonzept zur Verhütung schwerer Unfälle
Anlage 3 (zu den §§ 44, 45): Neue Anlage 3 mit Vorkehrungen des Unternehmers zur Verhütung schwerer Unfälle

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bierv/§45.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 45: Neue Vorschriften für das Sicherheits- und Umweltmanagementsystem

7
bierv/§46.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 46: Neue Vorschriften für Systeme zur unabhängigen Überprüfung

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 47: Neue Vorschriften für die Durchführung der unabhängigen Überprüfung
§ 47: Erweiterung der Informationen zu den Systemen zur unabhängigen Überprüfung

9
bierv/§48.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 48: Erweiterung der Informationen im internen Notfalleinsatzplan
§ 48: Neufassung des § 48 Interner Notfalleinsatzplan

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bierv/§49.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 49 Abs. 3: Erweiterung der Informationen in den Berichten über Bohrungsarbeiten
§ 49: Neufassung des § 49 Mitteilung und Berichte über Bohrungsarbeiten

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-05-13 — Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 797
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 5: Ersetzen von Begriffen
§ 5 Abs. 1: Verpflichtung zur Minimierung des Verlusts oder Austritts von Bohrspülung
§ 5 Abs. 2: Genehmigungspflicht für die Verwendung von Bohrspülungen mit Öl oder wassergefährdenden Inhaltsstoffen
§ 5 Abs. 3: Genehmigungspflicht für das Einbringen von Bohrklein in das Meer
§ 5 Abs. 4: Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten bei der Verbringung von Bohrklein

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 50: Neufassung des § 50 Mitteilung über den kombinierten Betrieb

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 51: Neufassung des § 51 Mitteilung über die Standortverlegung

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 52: Neufassung des § 52 Rohrleitungen

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bierv/§53.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 53: Neufassung des § 53 Genehmigung von Plattformen

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bierv/§54.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 54: Neufassung des § 54 Positionierung von Plattformen auf See

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bierv/§55.md Normal file
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 55 Abs. 1: Neue Vorschriften für Sprech- und Sprechfunkverbindungen auf Plattformen
§ 55 Abs. 2: Neue Vorschriften für Kommunikationssysteme auf Plattformen, auf denen Personen ständig oder regelmäßig beschäftigt sind
§ 55 Abs. 3: Neue Vorschriften für Sprechverbindungen auf nicht besetzten Plattformen
§ 55 Abs. 4: Neue Vorschriften für Sprechverbindungen bei der Übernahme von Lasten zwischen Schiffen und Plattformen

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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 56 Abs. 1: Neue Vorschriften für akustische Warnsysteme auf Plattformen
§ 56 Abs. 2: Neue Vorschriften für Melde- und Schutzsysteme für Brände auf Plattformen
§ 56 Abs. 3: Neue Vorschriften für Fernbedienungseinrichtungen und zusätzliche Sicherheitseinrichtungen auf Plattformen

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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 57 Abs. 1: Neue Vorschriften für Rettungsmittel auf Plattformen
§ 57 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Anbringung und Verteilung von Rettungsmitteln auf Plattformen
§ 57 Abs. 3: Neue Mindestanforderungen für Rettungsboote, Rettungsflöße, Rettungsböjen und Rettungswesten
§ 57 Abs. 4: Neue Vorschriften für Evakuierungsmöglichkeiten und Fluchtmöglichkeiten auf Plattformen

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bierv/§58.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 58 Abs. 1: Neue Vorschriften für Notfallübungen auf Plattformen
§ 58 Abs. 2: Neue Vorschriften für monatliche Sicherheitsübungen auf Plattformen
§ 58 Abs. 3: Neue Vorschriften für arbeitsplatzbezogene Schulungen zur Rettung und zur Flucht auf Plattformen

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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 59 Abs. 1: Neue Vorschriften für Notfallmaßnahmen im Fall eines schweren Unfalls auf Plattformen
§ 59 Abs. 2: Neue Vorschriften für Maßnahmen, wenn der Betrieb eine unmittelbare Gefahr darstellt
§ 59 Abs. 3: Bestätigung, dass weitergehende Verpflichtungen nach dem Bundesberggesetz oder anderen Vorschriften unberührt bleiben

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-11-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Bierverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1912
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 6 und § 7: Streichung der Abschnitte
§ 6 Abs. 1: Verbot des Werfens oder Zurücklassens von Gegenständen, die das Meer oder den Meeresgrund stören
§ 6 Abs. 2: Nachweis der Freiheit des Meeresgrundes von Gegenständen nach Einstellung des Betriebs

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bierv/§60.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
Anlage 4 (zu § 60 Abs. 1): Neue Anlage 4 mit Prioritäten für Entwicklung von Leitfäden nach § 60
§ 60 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Erstellung und Überarbeitung von Leitfäden für die Beherrschung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
§ 60 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern und der zuständigen Behörde bei der Erstellung und Überarbeitung von Leitfäden

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bierv/§61.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 61 Abs. 1: Neue Vorschriften für vertrauliche Meldungen hinsichtlich der Sicherheit und des Umweltschutzes im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
§ 61 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Information von Beschäftigten über die Möglichkeit der vertraulichen Meldung
§ 61 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Unzulässigkeit von Kündigungen oder Entlassungen aufgrund einer vertraulichen Meldung

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bierv/§62.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
Anlage 7 (zu § 62 Abs. 1 und § 67 Abs. 1): Neue Anlage 7 mit Informationsaustausch und Jahresbericht
§ 62 Abs. 1: Neue Vorschriften für den grenzübergreifenden europäischen Informationsaustausch für ernste Gefahren
§ 62 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Veröffentlichung von Informationen nach Absatz 1

7
bierv/§63.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 63: Neue Vorschriften für die Beförderungspflicht des Unternehmers für Personen, die auf Weisung der zuständigen Behörde tätig sind

9
bierv/§64.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 64 Abs. 1: Neue Vorschriften für Berichte über Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Europäischen Union
§ 64 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Austausch dieser Berichte innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

17
bierv/§65.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
Anlage 5 (zu § 65 Abs. 1): Neue Anlage 5 mit Informationen in den externen Notfalleinsatzplänen
Anlage 6 (zu § 65 Abs. 5): Neue Anlage 6 mit Verzeichnis über Notfallgerätschaften und -vorkehrungen
§ 65 Abs. 1: Neue Vorschriften für externe Notfalleinsatzpläne und Notfallvorsorge
§ 65 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung ernster Gefahren, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt in einem anderen Mitgliedstaat haben
§ 65 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Zugänglichkeit der externen Notfalleinsatzpläne
§ 65 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Erreichung eines hohen Maßes an Kompatibilität und Interoperabilität der Notfallgerätschaften und der Fachkompetenz im Bereich der Notfallhilfe

7
bierv/§66.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 66: Neue Vorschriften für Untersuchungen bei und nach schweren Unfällen, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Havariekommando und der Veröffentlichung der Ergebnisse.

9
bierv/§67.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 67: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union, einschließlich der Meldepflichten und des Informationsaustauschs.
Anlage 7 (zu § 62 Abs. 1 und § 67 Abs. 1): Neue Anlage 7 mit Informationsaustausch und Jahresbericht

7
bierv/§68.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 68: Neue Vorschriften für die Übertragung der Pflichten auf verantwortliche Personen.

7
bierv/§69.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 69: Neue Vorschriften für die Anwendung der Vorschriften auf Untergrundspeicherung.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-11-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Bierverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1912
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 6 und § 7: Streichung der Abschnitte
§ 7 Abs. 1: Verpflichtung zur Bereitstellung von Mitteln zur Eingrenzung und Beseitigung von Treibstoffen
§ 7 Abs. 2: Verpflichtung zur Bereitstellung von Geräten zur Eingrenzung und Beseitigung von Ölaustritten

7
bierv/§70.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 70: Neue Vorschriften für Ausnahmebewilligungen.

7
bierv/§71.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 71: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten.

7
bierv/§72.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 72: Neue Übergangsregelungen für bestehende Plattformen und Einrichtungen.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-11-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Bierverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1912
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 8: Neufassung als § 6, Streichung von Absatzbezeichnung (1) und Absatz 2
§ 8: Verpflichtung zur Verfüllung von nicht mehr genutzten Bohrungen

9
bierv/§9.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 9 Abs. 1: Verpflichtung zur Gewährleistung der ökologischen Regeneration des Meeresgrundes bei der Gewinnung von Lockersedimenten
§ 9 Abs. 2: Verpflichtung zur Vermeidung von Unebenheiten und Zurücklassung von Steinen

17
festls-bergv/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# FESTLS-BERGV — 2016-08-04
- **Titel:** Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1866
- **Inkrafttreten:** 2016-08-05; 2018-07-19 (§§ 1, 32 und 40 der Festlandsockel-Bergverordnung außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/38#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert bergrechtliche Vorschriften für den Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels, insbesondere die Offshore-Bergverordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
festls-bergv/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
festls-bergv/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2016-08-04** · BGBl. 2016 I S. 1866 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels

2
festls-bergv/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

View File

@@ -1,31 +1,15 @@
# GESBERGV — 2005-08-19
# GESBERGV — 2016-08-04
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
- **Titel:** Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 2452
- **Inkrafttreten:** 2005-08-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/50#page=28
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere bergrechtliche Verordnungen, insbesondere die Allgemeine Bundesbergverordnung und die Gesundheitsschutz-Bergverordnung, und hebt die Elektrozulassungs-Bergverordnung auf.
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1866
- **Inkrafttreten:** 2016-08-05; 2018-07-19 (§§ 1, 32 und 40 der Festlandsockel-Bergverordnung außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/38#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert bergrechtliche Vorschriften für den Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels, insbesondere die Offshore-Bergverordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 1 Nr. 1: Das Wort 'fortpflanzungsgefährdenden' wird durch 'fruchtbarkeitsgefährdenden' ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 2: Die Wörter 'DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH, Fachstelle Gefahrstoffe im Bergbau' werden durch 'Deutsche Montan Technologie GmbH' ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 3: Neue Formulierung: '3. die Deutsche Montan Technologie GmbH, Essen, oder die EXAM BBG Prüf- und Zertifizier GmbH, Bochum, hinsichtlich brand- oder explosionstechnischer Eigenschaften'.
- § 4 Abs. 2 Nr. 4: Neue Nummer: '4. andere sachverständige Stellen, soweit diese die erforderlichen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen'.
- § 4 Abs. 7: Neuer Absatz: 'Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen Antrag des Unternehmers Ausnahmen von den Vorschriften des Absatzes 1 zulassen, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist.'
- § 8 Abs. 3: Neuer Satz: 'Die Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 sowie Absatz 4 entfällt, wenn Staubmessungen oder Probenahmen von einer von der zuständigen Behörde anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt und ausgewertet werden.'
- § 11: Neue Formulierung des gesamten § 11, insbesondere mit neuen Vorschriften zur Lärmexposition und Maßnahmen.
- § 12: Neue Formulierung des gesamten § 12, insbesondere mit neuen Vorschriften zur mechanischen Schwingungsbelastung und Maßnahmen.
- § 17 Abs. 1 Nr. 5: Die Angabe '§ 11 Abs. 3 Nr. 1' wird durch '§ 11 Abs. 3 Satz 2' ersetzt.
- § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c: Die Angabe '§ 11 Abs. 5 Satz 1' wird durch '§ 11 Abs. 6 Satz 1' ersetzt.
- § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d: Die Wörter '§ 12 Abs. 3 Satz 1 betreffend Vibrationen' werden durch '§ 12 Abs. 6 Satz 1 betreffend mechanische Schwingungsbelastung' ersetzt.
- § 17 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c: Die Angaben '§ 11 Abs. 5 Satz 3', '§ 12 Abs. 3 Satz 2' und das Wort 'Vibrationen' werden durch '§ 11 Abs. 6 Satz 3', '§ 12 Abs. 6 Satz 2' und 'mechanische Schwingungsbelastung' ersetzt.
- Anlage 5 Nr. 2: Die Wörter ' ausgenommen Dieselkraftstoffe ' werden gestrichen.
- Anlage 5 Nr. 2.3: Das Wort 'fruchtschädigende' wird durch 'fruchtbarkeitsgefährdende' ersetzt.
- Anlage 5 Nr. 5.4: Die Wörter 'verwertbaren Reststoffen' werden durch 'Abfälle zur Verwertung' ersetzt.
- Anlage 8 Nr. 5: Der Punkt wird durch einen Strichpunkt ersetzt, und eine neue Nummer 6 angefügt.
- Anlage 11: Anlage 11 wird aufgehoben.
- § 1: Neufassung des § 1, der die räumliche und sachliche Anwendung der Verordnung erweitert.
## Wortlaut

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- **1991-08-09** · BGBl. 1991 I S. 1751 — Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten (Gesundheitsschutz-Bergverordnung - GesBergV)
- **2004-12-29** · BGBl. 2004 I S. 3758 — Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien
- **2005-08-19** · BGBl. 2005 I S. 2452 — Zweite Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
- **2016-08-04** · BGBl. 2016 I S. 1866 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels

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# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 1 Nr. 1: Das Wort 'fortpflanzungsgefährdenden' wird durch 'fruchtbarkeitsgefährdenden' ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 2: Die Wörter 'DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH, Fachstelle Gefahrstoffe im Bergbau' werden durch 'Deutsche Montan Technologie GmbH' ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 3: Neue Formulierung: '3. die Deutsche Montan Technologie GmbH, Essen, oder die EXAM BBG Prüf- und Zertifizier GmbH, Bochum, hinsichtlich brand- oder explosionstechnischer Eigenschaften'.
- § 4 Abs. 2 Nr. 4: Neue Nummer: '4. andere sachverständige Stellen, soweit diese die erforderlichen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen'.
- § 4 Abs. 7: Neuer Absatz: 'Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen Antrag des Unternehmers Ausnahmen von den Vorschriften des Absatzes 1 zulassen, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist.'
- § 8 Abs. 3: Neuer Satz: 'Die Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 sowie Absatz 4 entfällt, wenn Staubmessungen oder Probenahmen von einer von der zuständigen Behörde anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt und ausgewertet werden.'
- § 11: Neue Formulierung des gesamten § 11, insbesondere mit neuen Vorschriften zur Lärmexposition und Maßnahmen.
- § 12: Neue Formulierung des gesamten § 12, insbesondere mit neuen Vorschriften zur mechanischen Schwingungsbelastung und Maßnahmen.
- § 17 Abs. 1 Nr. 5: Die Angabe '§ 11 Abs. 3 Nr. 1' wird durch '§ 11 Abs. 3 Satz 2' ersetzt.
- § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c: Die Angabe '§ 11 Abs. 5 Satz 1' wird durch '§ 11 Abs. 6 Satz 1' ersetzt.
- § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d: Die Wörter '§ 12 Abs. 3 Satz 1 betreffend Vibrationen' werden durch '§ 12 Abs. 6 Satz 1 betreffend mechanische Schwingungsbelastung' ersetzt.
- § 17 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c: Die Angaben '§ 11 Abs. 5 Satz 3', '§ 12 Abs. 3 Satz 2' und das Wort 'Vibrationen' werden durch '§ 11 Abs. 6 Satz 3', '§ 12 Abs. 6 Satz 2' und 'mechanische Schwingungsbelastung' ersetzt.
- Anlage 5 Nr. 2: Die Wörter ' ausgenommen Dieselkraftstoffe ' werden gestrichen.
- Anlage 5 Nr. 2.3: Das Wort 'fruchtschädigende' wird durch 'fruchtbarkeitsgefährdende' ersetzt.
- Anlage 5 Nr. 5.4: Die Wörter 'verwertbaren Reststoffen' werden durch 'Abfälle zur Verwertung' ersetzt.
- Anlage 8 Nr. 5: Der Punkt wird durch einen Strichpunkt ersetzt, und eine neue Nummer 6 angefügt.
- Anlage 11: Anlage 11 wird aufgehoben.
- § 1: Neufassung des § 1, der die räumliche und sachliche Anwendung der Verordnung erweitert.

7
gesbergv/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-08-04 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 1: Neufassung des § 1, der die räumliche und sachliche Anwendung der Verordnung erweitert.

17
offshorebergv/FASSUNG.md Normal file
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# OFFSHOREBERGV — 2016-08-04
- **Titel:** Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1866
- **Inkrafttreten:** 2016-08-05; 2018-07-19 (§§ 1, 32 und 40 der Festlandsockel-Bergverordnung außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/38#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert bergrechtliche Vorschriften für den Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels, insbesondere die Offshore-Bergverordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
offshorebergv/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
offshorebergv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2016-08-04** · BGBl. 2016 I S. 1866 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels

2
offshorebergv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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# UVPBERGBV — 2010-09-08
# UVPBERGBV — 2016-08-04
- **Titel:** Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 1261
- **Inkrafttreten:** 2010-09-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/47#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung führt eine Neufassung und Änderung von Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht und Bergrecht durch, insbesondere die Gasnetzzugangsverordnung.
- **Titel:** Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1866
- **Inkrafttreten:** 2016-08-05; 2018-07-19 (§§ 1, 32 und 40 der Festlandsockel-Bergverordnung außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/38#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert bergrechtliche Vorschriften für den Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels, insbesondere die Offshore-Bergverordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 1 Nummer 6a: Neue Nummer 6a eingefügt, die Untergrundspeicher für Erdgas und Erdöl, petrochemische oder chemische Erzeugnisse mit verschiedenen Fassungsvermögen umfasst.
- § 4 Abs. 4: Neuer Absatz 4 hinzugefügt, der bestimmt, dass bereits begonnene Verfahren betreffend betriebsplanpflichtige Vorhaben im Sinne des § 1 Nummer 6a nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende geführt werden.
- § 1 Nummer 2 Buchstabe a: Das Wort 'oder' am Ende wird durch ein Semikolon ersetzt.
- § 1 Nummer 2 Buchstabe b: Buchstabe b wird aufgehoben.
- § 1 Nummer 2a: Neue Nummer 2a eingefügt, die die Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels betrifft.
## Wortlaut

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- **2006-12-14** · BGBl. 2006 I S. 2819 — Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)
- **2008-01-30** · BGBl. 2008 I S. 85 — Dritte Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
- **2010-09-08** · BGBl. 2010 I S. 1261 — Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
- **2016-08-04** · BGBl. 2016 I S. 1866 — Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels

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# Stellen dieser Station
- § 1 Nummer 6a: Neue Nummer 6a eingefügt, die Untergrundspeicher für Erdgas und Erdöl, petrochemische oder chemische Erzeugnisse mit verschiedenen Fassungsvermögen umfasst.
- § 4 Abs. 4: Neuer Absatz 4 hinzugefügt, der bestimmt, dass bereits begonnene Verfahren betreffend betriebsplanpflichtige Vorhaben im Sinne des § 1 Nummer 6a nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende geführt werden.
- § 1 Nummer 2 Buchstabe a: Das Wort 'oder' am Ende wird durch ein Semikolon ersetzt.
- § 1 Nummer 2 Buchstabe b: Buchstabe b wird aufgehoben.
- § 1 Nummer 2a: Neue Nummer 2a eingefügt, die die Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels betrifft.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-09-08Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1261
> Station: 2016-08-04Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1866
§ 1 Nummer 6a: Neue Nummer 6a eingefügt, die Untergrundspeicher für Erdgas und Erdöl, petrochemische oder chemische Erzeugnisse mit verschiedenen Fassungsvermögen umfasst.
§ 1 Nummer 2 Buchstabe a: Das Wort 'oder' am Ende wird durch ein Semikolon ersetzt.
§ 1 Nummer 2 Buchstabe b: Buchstabe b wird aufgehoben.
§ 1 Nummer 2a: Neue Nummer 2a eingefügt, die die Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels betrifft.

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# BGBl. 2016 I S. 1866
- **Titel:** Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1866
- **Verkündung:** 2016-08-04
- **Inkrafttreten:** 2016-08-05; 2018-07-19 (§§ 1, 32 und 40 der Festlandsockel-Bergverordnung außer Kraft)
- **Ausfertigung:** 2016-08-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/38#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** OFFSHOREBERGV, BIERV, GESBERGV, FESTLS-BERGV, UVPBERGBV, ABBERGV
## Kurz
Die Verordnung ändert bergrechtliche Vorschriften für den Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels, insbesondere die Offshore-Bergverordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.