BGBl. 2019 I S. 756 · Verordnung · Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756 Inkrafttreten: 2019-06-15 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2019-06-14 BGBl-Id: bgbl1-2019-21-2
This commit is contained in:
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# BKATV_2013 — 2019-03-29
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# BKATV_2013 — 2019-06-14
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- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **Titel:** Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 382
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- **Inkrafttreten:** 2019-10-01; 2019-03-30 (Artikel 1 Nummer 9 bis 11, 15, 17 und 18); 2020-09-01 (Artikel 2)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/10#page=6
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere bezüglich internetbasierter Zulassungen und Gebühren.
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 756
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- **Inkrafttreten:** 2019-06-15
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/21#page=4
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und ändert weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.
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## Betroffene Stellen
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 180: Neufassung des Eintrags zur Mitteilungspflicht bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, Wohnsitz- oder Sitzänderung des Halters, Standortverlegung des Fahrzeugs, Veräußerung oder Erwerb
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 180b bis 180e: Ersetzung von '15e Absatz 6' durch '15i Absatz 5' in der Spalte 'Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)'
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 182: Ersetzung von '§ 16 Absatz 3 Satz 1' durch '§ 16a Absatz 3 Satz 1' in der Spalte 'Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)'
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- laufende Nummer 132a, Spalte „Tatbestand“: Wörter „oder Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs“ eingefügt
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- vor laufende Nummer 181, Spalte „Tatbestand“: Überschrift „Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen“ eingefügt
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- vor laufende Nummer 184, Spalte „Tatbestand“: Neue Überschrift und laufende Nummer 184 eingefügt
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- nach laufende Nummer 233: Neuer Abschnitt mit laufenden Nummern 234 bis 238a.3 eingefügt
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- vor laufende Nummer 239, Spalte „Tatbestand“, Überschrift: Buchstabe „e“ durch „f“ ersetzt
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## Wortlaut
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- **2017-10-12** · BGBl. 2017 I S. 3532 — Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz – Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
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- **2017-10-18** · BGBl. 2017 I S. 3549 — Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **2019-03-29** · BGBl. 2019 I S. 382 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **2019-06-14** · BGBl. 2019 I S. 756 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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# Stellen dieser Station
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 180: Neufassung des Eintrags zur Mitteilungspflicht bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, Wohnsitz- oder Sitzänderung des Halters, Standortverlegung des Fahrzeugs, Veräußerung oder Erwerb
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 180b bis 180e: Ersetzung von '15e Absatz 6' durch '15i Absatz 5' in der Spalte 'Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)'
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 182: Ersetzung von '§ 16 Absatz 3 Satz 1' durch '§ 16a Absatz 3 Satz 1' in der Spalte 'Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)'
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- laufende Nummer 132a, Spalte „Tatbestand“: Wörter „oder Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs“ eingefügt
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- vor laufende Nummer 181, Spalte „Tatbestand“: Überschrift „Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen“ eingefügt
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- vor laufende Nummer 184, Spalte „Tatbestand“: Neue Überschrift und laufende Nummer 184 eingefügt
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- nach laufende Nummer 233: Neuer Abschnitt mit laufenden Nummern 234 bis 238a.3 eingefügt
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- vor laufende Nummer 239, Spalte „Tatbestand“, Überschrift: Buchstabe „e“ durch „f“ ersetzt
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ekfv/FASSUNG.md
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ekfv/FASSUNG.md
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# EKFV — 2019-06-14
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- **Titel:** Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 756
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- **Inkrafttreten:** 2019-06-15
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/21#page=4
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und ändert weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.
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## Betroffene Stellen
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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ekfv/HINWEIS.md
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ekfv/HINWEIS.md
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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ekfv/HISTORY.md
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ekfv/HISTORY.md
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# Verlauf
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- **2019-06-14** · BGBl. 2019 I S. 756 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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ekfv/STELLEN.md
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ekfv/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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# FEV_2010 — 2019-03-18
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# FEV_2010 — 2019-06-14
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- **Titel:** Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **Titel:** Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 218
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- **Inkrafttreten:** 2021-01-01 (Artikel 2, 5 und 6); 2019-09-18 (Artikel 1 Nummer 3a und 15b); 2019-03-19 (Im Übrigen)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/7#page=18
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fahrerlaubnis-Verordnung und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere bezüglich der Inhaltsübersicht, der Gebühren und der Prüfungsrichtlinien.
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 756
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- **Inkrafttreten:** 2019-06-15
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/21#page=4
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und ändert weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.
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## Betroffene Stellen
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- Anhang 9: Neue Zuordnung der Dienstfahrerlaubnisklassen und der zugehörigen allgemeinen Fahrerlaubnisklassen
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- Anhang 11: Einfügung einer neuen Zeile für die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
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- Anlage 7 Nummer 1: Eingefügter Satz über Einzelheiten der theoretischen Prüfung aus der Prüfungsrichtlinie.
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- Anlage 7 Nummer 1.1: Neue Formulierung des Prüfungsstoffs, einschließlich der Sachgebiete der EU-Richtlinie.
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- Anlage 7 Nummer 1.2.2 Satz 4: Satz 4 gestrichen.
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- Anlage 7 Nummer 2: Eingefügter Satz über Einzelheiten der praktischen Prüfung aus der Prüfungsrichtlinie.
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||||
- Anlage 7 Nummer 2.1.4: Neue Formulierung der Grundlage für die Durchführung der Grundfahraufgaben.
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||||
- Anlage 7 Nummer 2.1.5: Neue Formulierung der Grundlage für die Durchführung der Prüfungsfahrt.
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- Anlage 7 Nummer 2.2.18: Neue Formulierung der Helmtragepflicht bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM.
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- Anlage 7 Nummer 2.3: Neue Formulierung der Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit für verschiedene Klassen.
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- Anlage 7 Nummer 2.4 Satz 1: Das Wort 'reinen' gestrichen.
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||||
- Anlage 7 Nummer 2.5.2: Neue Formulierung der Gründe für das Nichtbestehen der Prüfung.
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- Anlage 7 Nummer 2.6: Neue Formulierung des Prüfungsergebnisses und der schriftlichen Leistungsrückmeldung.
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||||
- Anlage 7 Nummer 2.7: Nummer 2.7 aufgehoben.
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||||
- § 30a: Neuer Titel und Inhalt für die Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen
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- § 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1b: Ergänzung von nicht EU-typgenehmigten Fahrzeugen
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||||
- § 4 Abs. 2 Satz 2: Änderung der Vorschrift für das Mitführen und Auszeigen des Führerscheins
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||||
- § 7 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von „Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ durch „Staaten“
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||||
- § 12 Abs. 2 Satz 3: Ergänzung von „oder in ein sonstiges Ausweisdokument“
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||||
- § 12 Abs. 3 Satz 1: Ergänzung von „nach Anlage 6 Nummer 1.1“
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||||
- § 16 Abs. 1: Hinzufügung von grundlegenden mechanischen und technischen Zusammenhängen
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||||
- § 16 Abs. 2: Ergänzung von „die Durchführung“ und Hinzufügung eines neuen Satzes
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- § 17 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung eines neuen Satzes
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||||
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ergänzung von „oder in elektronischer Form“
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- § 21 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ durch „anderen Staat“
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- § 21 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von „§ 30“ durch „den §§ 30 und 31“
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||||
- § 22 Abs. 2a Satz 1: Ersetzung von „Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ durch „Staat“
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- § 22 Abs. 2b Satz 1: Ersetzung von „EU- oder EWR-Fahrerlaubnis im betreffenden Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ durch „Fahrerlaubnis im betreffenden Staat“
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||||
- § 24a Abs. 2: Neue Vorschriften für den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden
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- § 26 Abs. 1 Satz 5: Ergänzung von „, wenn die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden ist.“
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- § 26 Abs. 1: Hinzufügung eines neuen Satzes
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- § 27 Abs. 1 Satz 3: Ergänzung von „einer bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilten“
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- § 27 Abs. 1: Hinzufügung von neuen Sätzen
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- § 27 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Anordnung einer Fahrerlaubnisprüfung
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- § 30 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügung eines neuen Satzes
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- § 30a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ durch „anderen Staates“
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- § 30a Abs. 2: Ergänzung von „sofern es sich um einen EU- oder EWR-Führerschein handelt oder wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht“ und Hinzufügung eines neuen Satzes
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- § 31 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügung eines neuen Satzes
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- § 31 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Anordnung einer Fahrerlaubnisprüfung
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- § 48 Abs. 2: Streichung von „und Mietwagen“ und Aufhebung von Nummer 5
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- § 48 Abs. 3 Satz 2: Ergänzung von „aufgrund der Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung“
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- § 48a Abs. 2 Satz 1: Ergänzung von „für die Fahrerlaubnisklassen B und BE“
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- § 49 Abs. 1 Nummer 14: Streichung von „registriert oder“ und „der Registrierung oder“
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- § 76 Nummer 11a: Aufhebung von Nummer 11a
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- § 76 Nummer 11b: Umbenennung von Nummer 11b in 11a und Streichung von „lebensrettende Sofortmaßnahmen und“ sowie Aufhebung von Satz 1
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- § 76 Nummer 11c: Umbenennung von Nummer 11c in 11b
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- § 76 Nummer 11d: Umbenennung von Nummer 11d in 11c
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- Anlage 3 Buchstabe C: Aufhebung von Anlage 3 Buchstabe C
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- Anlage 6 Nummer 1.1: Ergänzung von „gemäß dem Muster dieser Anlage“
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- Anlage 6 Nummer 2.4: Hinzufügung eines neuen Musters für die Sehtestbescheinigung
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- Anlage 7 Nummer 1.2.1: Hinzufügung von zusätzlichen Fragen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
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- Anlage 7 Nummer 1.2.2: Änderung der Tabellen für Ersterwerb und Erweiterung
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- Anlage 7 Nummer 2.1.6: Hinzufügung von „Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt“
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- Anlage 7 Nummer 2.2: Hinzufügung von Vorschriften für Änderungen am Prüfungs- und Fahrzeugwechsel
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- Anlage 7 Nummer 2.2.4 Buchstabe c: Ergänzung von „mindestens zwei Türen auf der rechten Seite, welche unabhängig voneinander zu öffnen und zu schließen sind“
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- Anlage 7 Nummer 2.2.6 Buchstabe h, 2.2.7 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii, 2.2.8 Buchstabe f, 2.2.9 Buchstabe f: Ersetzung von „die Führerkabine“ durch „das Führerhaus“
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- Anlage 7 Nummer 2.2.17: Ersetzung der Angabe „19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1346)“ durch „2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2)“
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- Anlage 7 Nummer 2.2.20: Aufhebung von Nummer 2.2.20
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- Anlage 8e: Hinzufügung der Anlage 8e für den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden
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- Anlage 9 Buchstabe A Satz 11: Streichung von „05,“
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- Anlage 9 Buchstabe B Tabelle I: Streichung von bestimmten laufenden Nummern und Änderung von Nummern 111 und 112
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- Anlage 9 Buchstabe B Tabelle I Fußnote: Neue Fußnote für entfallene Schlüsselzahlen
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- Anlage 9 Buchstabe B Tabelle Ia: Hinzufügung der Tabelle Ia für Äquivalenz von entfallenen Schlüsselzahlen
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- Anlage 10: Neue Anlage 10 für die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr
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- § 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1a: Neue Definition für Elektrokleinstfahrzeuge eingefügt.
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- § 10 Abs. 3 Satz 2: Ausnahmen für das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen und motorisierten Krankenfahrstühlen eingefügt.
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## Wortlaut
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- **2018-01-03** · BGBl. 2018 I S. 2 — Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **2018-05-23** · BGBl. 2018 I S. 566 — Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
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- **2019-03-18** · BGBl. 2019 I S. 218 — Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **2019-06-14** · BGBl. 2019 I S. 756 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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# Stellen dieser Station
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- Anhang 9: Neue Zuordnung der Dienstfahrerlaubnisklassen und der zugehörigen allgemeinen Fahrerlaubnisklassen
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- Anhang 11: Einfügung einer neuen Zeile für die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
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- Anlage 7 Nummer 1: Eingefügter Satz über Einzelheiten der theoretischen Prüfung aus der Prüfungsrichtlinie.
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- Anlage 7 Nummer 1.1: Neue Formulierung des Prüfungsstoffs, einschließlich der Sachgebiete der EU-Richtlinie.
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- Anlage 7 Nummer 1.2.2 Satz 4: Satz 4 gestrichen.
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- Anlage 7 Nummer 2: Eingefügter Satz über Einzelheiten der praktischen Prüfung aus der Prüfungsrichtlinie.
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- Anlage 7 Nummer 2.1.4: Neue Formulierung der Grundlage für die Durchführung der Grundfahraufgaben.
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- Anlage 7 Nummer 2.1.5: Neue Formulierung der Grundlage für die Durchführung der Prüfungsfahrt.
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- Anlage 7 Nummer 2.2.18: Neue Formulierung der Helmtragepflicht bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM.
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- Anlage 7 Nummer 2.3: Neue Formulierung der Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit für verschiedene Klassen.
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- Anlage 7 Nummer 2.4 Satz 1: Das Wort 'reinen' gestrichen.
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- Anlage 7 Nummer 2.5.2: Neue Formulierung der Gründe für das Nichtbestehen der Prüfung.
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- Anlage 7 Nummer 2.6: Neue Formulierung des Prüfungsergebnisses und der schriftlichen Leistungsrückmeldung.
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- Anlage 7 Nummer 2.7: Nummer 2.7 aufgehoben.
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- § 30a: Neuer Titel und Inhalt für die Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen
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- § 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1b: Ergänzung von nicht EU-typgenehmigten Fahrzeugen
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- § 4 Abs. 2 Satz 2: Änderung der Vorschrift für das Mitführen und Auszeigen des Führerscheins
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- § 7 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von „Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ durch „Staaten“
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- § 12 Abs. 2 Satz 3: Ergänzung von „oder in ein sonstiges Ausweisdokument“
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- § 12 Abs. 3 Satz 1: Ergänzung von „nach Anlage 6 Nummer 1.1“
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- § 16 Abs. 1: Hinzufügung von grundlegenden mechanischen und technischen Zusammenhängen
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- § 16 Abs. 2: Ergänzung von „die Durchführung“ und Hinzufügung eines neuen Satzes
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- § 17 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung eines neuen Satzes
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- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ergänzung von „oder in elektronischer Form“
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- § 21 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ durch „anderen Staat“
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- § 21 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von „§ 30“ durch „den §§ 30 und 31“
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- § 22 Abs. 2a Satz 1: Ersetzung von „Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ durch „Staat“
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- § 22 Abs. 2b Satz 1: Ersetzung von „EU- oder EWR-Fahrerlaubnis im betreffenden Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ durch „Fahrerlaubnis im betreffenden Staat“
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- § 24a Abs. 2: Neue Vorschriften für den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden
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- § 26 Abs. 1 Satz 5: Ergänzung von „, wenn die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden ist.“
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- § 26 Abs. 1: Hinzufügung eines neuen Satzes
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- § 27 Abs. 1 Satz 3: Ergänzung von „einer bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilten“
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- § 27 Abs. 1: Hinzufügung von neuen Sätzen
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- § 27 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Anordnung einer Fahrerlaubnisprüfung
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- § 30 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügung eines neuen Satzes
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- § 30a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ durch „anderen Staates“
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- § 30a Abs. 2: Ergänzung von „sofern es sich um einen EU- oder EWR-Führerschein handelt oder wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht“ und Hinzufügung eines neuen Satzes
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- § 31 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügung eines neuen Satzes
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- § 31 Abs. 1a: Neue Vorschriften für die Anordnung einer Fahrerlaubnisprüfung
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- § 48 Abs. 2: Streichung von „und Mietwagen“ und Aufhebung von Nummer 5
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- § 48 Abs. 3 Satz 2: Ergänzung von „aufgrund der Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung“
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- § 48a Abs. 2 Satz 1: Ergänzung von „für die Fahrerlaubnisklassen B und BE“
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- § 49 Abs. 1 Nummer 14: Streichung von „registriert oder“ und „der Registrierung oder“
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- § 76 Nummer 11a: Aufhebung von Nummer 11a
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- § 76 Nummer 11b: Umbenennung von Nummer 11b in 11a und Streichung von „lebensrettende Sofortmaßnahmen und“ sowie Aufhebung von Satz 1
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- § 76 Nummer 11c: Umbenennung von Nummer 11c in 11b
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- § 76 Nummer 11d: Umbenennung von Nummer 11d in 11c
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- Anlage 3 Buchstabe C: Aufhebung von Anlage 3 Buchstabe C
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- Anlage 6 Nummer 1.1: Ergänzung von „gemäß dem Muster dieser Anlage“
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- Anlage 6 Nummer 2.4: Hinzufügung eines neuen Musters für die Sehtestbescheinigung
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- Anlage 7 Nummer 1.2.1: Hinzufügung von zusätzlichen Fragen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
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- Anlage 7 Nummer 1.2.2: Änderung der Tabellen für Ersterwerb und Erweiterung
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- Anlage 7 Nummer 2.1.6: Hinzufügung von „Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt“
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- Anlage 7 Nummer 2.2: Hinzufügung von Vorschriften für Änderungen am Prüfungs- und Fahrzeugwechsel
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- Anlage 7 Nummer 2.2.4 Buchstabe c: Ergänzung von „mindestens zwei Türen auf der rechten Seite, welche unabhängig voneinander zu öffnen und zu schließen sind“
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- Anlage 7 Nummer 2.2.6 Buchstabe h, 2.2.7 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii, 2.2.8 Buchstabe f, 2.2.9 Buchstabe f: Ersetzung von „die Führerkabine“ durch „das Führerhaus“
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- Anlage 7 Nummer 2.2.17: Ersetzung der Angabe „19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1346)“ durch „2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2)“
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- Anlage 7 Nummer 2.2.20: Aufhebung von Nummer 2.2.20
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- Anlage 8e: Hinzufügung der Anlage 8e für den Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden
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- Anlage 9 Buchstabe A Satz 11: Streichung von „05,“
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- Anlage 9 Buchstabe B Tabelle I: Streichung von bestimmten laufenden Nummern und Änderung von Nummern 111 und 112
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- Anlage 9 Buchstabe B Tabelle I Fußnote: Neue Fußnote für entfallene Schlüsselzahlen
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- Anlage 9 Buchstabe B Tabelle Ia: Hinzufügung der Tabelle Ia für Äquivalenz von entfallenen Schlüsselzahlen
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- Anlage 10: Neue Anlage 10 für die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr
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- § 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1a: Neue Definition für Elektrokleinstfahrzeuge eingefügt.
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- § 10 Abs. 3 Satz 2: Ausnahmen für das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen und motorisierten Krankenfahrstühlen eingefügt.
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 10
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2016-12-21 — Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2920
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> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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§ 10 Abs. 1 Nr. 9: Mindestalter für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste hinzugefügt.
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§ 10 Abs. 2: Wörter „Nummer 9 Buchstabe b, c, d oder e“ durch „Nummer 9 Buchstabe b, c, d, e oder f“ ersetzt.
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§ 10 Abs. 3 Satz 2: Ausnahmen für das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen und motorisierten Krankenfahrstühlen eingefügt.
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-03-18 — Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 218
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> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1b: Ergänzung von nicht EU-typgenehmigten Fahrzeugen
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§ 4 Abs. 2 Satz 2: Änderung der Vorschrift für das Mitführen und Auszeigen des Führerscheins
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§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1a: Neue Definition für Elektrokleinstfahrzeuge eingefügt.
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@@ -1,54 +1,33 @@
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# FZV_2023 — 2019-03-29
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# FZV_2023 — 2019-06-14
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- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **Titel:** Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 382
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||||
- **Inkrafttreten:** 2019-10-01; 2019-03-30 (Artikel 1 Nummer 9 bis 11, 15, 17 und 18); 2020-09-01 (Artikel 2)
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/10#page=6
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere bezüglich internetbasierter Zulassungen und Gebühren.
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 756
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- **Inkrafttreten:** 2019-06-15
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/21#page=4
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und ändert weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.
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## Betroffene Stellen
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- § 45a Abs. 2 Satz 1: Ersetzen der Wörter 'nach Absatz 4 und 5 übermittelten Daten' durch 'nach Absatz 4, 4a und 5 übermittelten Daten'
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- § 45a Abs. 4a: Einfügen eines neuen Absatzes 4a, der die Pflichten der Hersteller und ihrer bevollmächtigten Vertreter bei der Prüfung und Mitteilung von Fahrzeugen regelt, die unter ein Verbot der erstmaligen Zulassung fallen können
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- Anhang 8, Buchstabe b, Doppelbuchstabe cc: Neue Vorschriften für herstellerspezifische Sicherheitsmerkmale und sichtbare/unsichtbare Elemente
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- Anhang 8, Buchstabe b, Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II: Neue Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit sichtbarer Markierung
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- Anhang 8, Seite 2 von 2: Neue Abbildung der Seite 2 von 2 des Verwertungsnachweises
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- Anhang 8a, Überschrift, Satz vor Nummer 1, Nummer 1, Satzteil vor Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 3 Satz 1: Ersetzen von '§ 15c' durch '§ 15e'
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- Anhang 8a, Nummer 1, Satzteil vor Buchstabe a: Einfügen von 'der Zulassungsbehörde' nach 'Portal'
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- Anhang 8b: Neue Vorschriften für die Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren
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- Inhaltsübersicht: Neue Angaben zu Abschnitt 2a, § 45a und Anlage 8b hinzugefügt
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||||
- § 6 Abs. 3: Einführung des Begriffs „Erstzulassung“ und Neufassung des Nachweises der Übereinstimmungsbescheinigung
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||||
- § 11 Abs. 1: Neue Vorschriften für die sichtbare Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I
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||||
- § 11 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Datenübermittlung des Kraftfahrt-Bundesamtes zur maschinellen Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I
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||||
- § 12 Abs. 2 Satz 2: Korrektur des Hinweises auf den Sicherheitscode
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||||
- § 12 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung und maschinelle Ausfüllung
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||||
- § 13 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Begriffs „Berichtigung“ durch „Änderung“
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||||
- § 13 Abs. 3: Ersetzung des Begriffs „Berichtigung“ durch „Änderung“
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||||
- § 13 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Mitteilung des Halterwechsels und die Anträge des Erwerbers
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||||
- § 14 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Außerbetriebsetzung und Bevollmächtigung durch Dritte
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- § 14 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Wiederzulassung und Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II
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||||
- Abschnitt 2a: Neuer Abschnitt für internetbasierte Zulassungsverfahren
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||||
- § 15d: Neue Vorschriften zur Handhabung von Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigungen und Stempelplaketten
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||||
- § 15e: Neue Vorschriften zum Nachweis der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im internetbasierten Zulassungsverfahren
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||||
- § 15f: Neue Vorschriften zur Bekanntgabe, Wirksamkeit und Nachprüfung von Entscheidungen im internetbasierten Zulassungsverfahren
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||||
- § 15g: Neue Vorschriften für die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
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- § 15h: Neue Vorschriften für die Außerbetriebsetzung im internetbasierten Zulassungsverfahren
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||||
- § 15i: Neue gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen im internetbasierten Zulassungsverfahren
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||||
- § 3 Abs. 1 Satz 3: Die Vorlage der Kennzeichenschilder wird durch das Aufbringen der Stempelplaketten auf den Plakettenträgern ersetzt.
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||||
- § 10 Abs. 3 Satz 1: Die Vorlage der Kennzeichenschilder wird durch das Aufbringen der Stempelplaketten auf den Plakettenträgern ersetzt.
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||||
- § 14 Abs. 2 Satz 1: Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II wird durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes ersetzt.
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||||
- § 15j: Neue Vorschriften für die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
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||||
- § 16a Abs. 2 Satz 2 Nr. 5: Ersetzen von „§14 Abs. 2 Satz 4“ durch „§14 Abs. 2 Satz 5“.
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||||
- § 30 Abs. 1 Nr. 29: Hinzufügen von „bei erstmaliger Zulassung eines Fahrzeugs, wobei eine Zulassung außerhalb der EU vor weniger als drei Monaten nicht zu berücksichtigen ist, “ und Anpassungen in den Buchstaben g und h.
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||||
- § 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Ersetzen von „bei Wechselkennzeichen zusätzlich ein Hinweis auf dessen Zuteilung“ durch „bei Wechselkennzeichen oder Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zusätzlich ein Hinweis auf deren Zuteilung“.
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||||
- § 39 Abs. 2: Ersetzen von „§36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2, Absatz 2a Nr. 1 und Absatz 3“ durch „§36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 2a, Absatz 2a Nr. 1, Absatz 2h und 3“.
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||||
- § 45a: Einfügen eines neuen Paragraphen über die Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen.
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||||
- § 48: Anpassungen in verschiedenen Nummern, insbesondere Ersetzen von „15e Absatz 6“ durch „15i Absatz 5“.
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||||
- § 50 Abs. 3: Hinzufügen neuer Nummern 13 bis 15.
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||||
- Anlage 4a Abschnitt A Nr. 1 Satz 2: Aufhebung von Buchstabe e und Umbenennung von Buchstaben f und g.
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||||
- Anlage 5 Vorbemerkung Nr. 4: Anpassungen in den Buchstaben a und c.
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||||
- Anlage 7 Vorbemerkung Nr. 3: Anpassung des Vorbemerkungstextes.
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||||
- Inhaltsübersicht: Einfügung von § 29a Versicherungsplakette und Anlage 13 Versicherungsplakette für Elektroklenstfahrzeuge
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||||
- § 3 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g: Neufassung des Buchstabens g, um Elektrokleinstfahrzeuge zu definieren
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||||
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von §3A Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g durch §3A Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2 Buchstabe a bis g
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||||
- § 4 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von §3A Abs. 2 durch §3A Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2
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||||
- § 5 Abs. 1 und 3 Satz 1: Ersetzung von „dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ durch „dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“
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||||
- § 29a: Einfügung von § 29a Versicherungsplakette, um die Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge zu regeln
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||||
- § 30 Abs. 4: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
|
||||
- § 30 Abs. 5: Einfügung von „oder roter Versicherungsplaketten“ nach „roter Versicherungskennzeichen“
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||||
- § 30 Abs. 9: Einfügung von „oder einer gültigen Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichens“ und Anpassung des Satzes
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||||
- § 31 Abs. 7: Einfügung von „oder einer gültigen Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichens“ und Anpassung des Satzes
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||||
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von „sowie die dem Kraftfahrt-Bundesamt nach § 26 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 29a Absatz 2, mitzuteilenden Halterdaten“ nach „Erwerbers“
|
||||
- § 32 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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||||
- § 39 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe b zweiter Halbsatz: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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||||
- § 39 Abs. 2 Nummer 2 Buchstabe b zweiter Halbsatz: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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||||
- § 44 Abs. 4: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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||||
- § 44 Abs. 5: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Kennzeichen“
|
||||
- § 48 Nummer 1 Buchstabe c: Einfügung von „§ 27 Absatz 7 oder § 29a Absatz 4“ nach „oder § 27 Absatz 7“
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||||
- § 48 Nummer 6: Einfügung von „§ 16 Absatz 2 Satz 6 oder § 29a Absatz 2 Nummer 1“ nach „oder § 16 Absatz 2 Satz 6“
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- Anlage 13: Einfügung der Anlage 13, die die Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge regelt
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## Wortlaut
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@@ -25,3 +25,4 @@
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- **2017-03-29** · BGBl. 2017 I S. 522 — Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **2017-08-15** · BGBl. 2017 I S. 3090 — Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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||||
- **2019-03-29** · BGBl. 2019 I S. 382 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
- **2019-06-14** · BGBl. 2019 I S. 756 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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@@ -1,42 +1,21 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 45a Abs. 2 Satz 1: Ersetzen der Wörter 'nach Absatz 4 und 5 übermittelten Daten' durch 'nach Absatz 4, 4a und 5 übermittelten Daten'
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||||
- § 45a Abs. 4a: Einfügen eines neuen Absatzes 4a, der die Pflichten der Hersteller und ihrer bevollmächtigten Vertreter bei der Prüfung und Mitteilung von Fahrzeugen regelt, die unter ein Verbot der erstmaligen Zulassung fallen können
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||||
- Anhang 8, Buchstabe b, Doppelbuchstabe cc: Neue Vorschriften für herstellerspezifische Sicherheitsmerkmale und sichtbare/unsichtbare Elemente
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||||
- Anhang 8, Buchstabe b, Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II: Neue Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil II mit sichtbarer Markierung
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||||
- Anhang 8, Seite 2 von 2: Neue Abbildung der Seite 2 von 2 des Verwertungsnachweises
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||||
- Anhang 8a, Überschrift, Satz vor Nummer 1, Nummer 1, Satzteil vor Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 3 Satz 1: Ersetzen von '§ 15c' durch '§ 15e'
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||||
- Anhang 8a, Nummer 1, Satzteil vor Buchstabe a: Einfügen von 'der Zulassungsbehörde' nach 'Portal'
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||||
- Anhang 8b: Neue Vorschriften für die Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren
|
||||
- Inhaltsübersicht: Neue Angaben zu Abschnitt 2a, § 45a und Anlage 8b hinzugefügt
|
||||
- § 6 Abs. 3: Einführung des Begriffs „Erstzulassung“ und Neufassung des Nachweises der Übereinstimmungsbescheinigung
|
||||
- § 11 Abs. 1: Neue Vorschriften für die sichtbare Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I
|
||||
- § 11 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Datenübermittlung des Kraftfahrt-Bundesamtes zur maschinellen Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I
|
||||
- § 12 Abs. 2 Satz 2: Korrektur des Hinweises auf den Sicherheitscode
|
||||
- § 12 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung und maschinelle Ausfüllung
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||||
- § 13 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Begriffs „Berichtigung“ durch „Änderung“
|
||||
- § 13 Abs. 3: Ersetzung des Begriffs „Berichtigung“ durch „Änderung“
|
||||
- § 13 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Mitteilung des Halterwechsels und die Anträge des Erwerbers
|
||||
- § 14 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Außerbetriebsetzung und Bevollmächtigung durch Dritte
|
||||
- § 14 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Wiederzulassung und Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II
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||||
- Abschnitt 2a: Neuer Abschnitt für internetbasierte Zulassungsverfahren
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||||
- § 15d: Neue Vorschriften zur Handhabung von Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigungen und Stempelplaketten
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||||
- § 15e: Neue Vorschriften zum Nachweis der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im internetbasierten Zulassungsverfahren
|
||||
- § 15f: Neue Vorschriften zur Bekanntgabe, Wirksamkeit und Nachprüfung von Entscheidungen im internetbasierten Zulassungsverfahren
|
||||
- § 15g: Neue Vorschriften für die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
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||||
- § 15h: Neue Vorschriften für die Außerbetriebsetzung im internetbasierten Zulassungsverfahren
|
||||
- § 15i: Neue gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen im internetbasierten Zulassungsverfahren
|
||||
- § 3 Abs. 1 Satz 3: Die Vorlage der Kennzeichenschilder wird durch das Aufbringen der Stempelplaketten auf den Plakettenträgern ersetzt.
|
||||
- § 10 Abs. 3 Satz 1: Die Vorlage der Kennzeichenschilder wird durch das Aufbringen der Stempelplaketten auf den Plakettenträgern ersetzt.
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||||
- § 14 Abs. 2 Satz 1: Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II wird durch die Erfassung und Verifizierung ihres Sicherheitscodes ersetzt.
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||||
- § 15j: Neue Vorschriften für die internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
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||||
- § 16a Abs. 2 Satz 2 Nr. 5: Ersetzen von „§14 Abs. 2 Satz 4“ durch „§14 Abs. 2 Satz 5“.
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||||
- § 30 Abs. 1 Nr. 29: Hinzufügen von „bei erstmaliger Zulassung eines Fahrzeugs, wobei eine Zulassung außerhalb der EU vor weniger als drei Monaten nicht zu berücksichtigen ist, “ und Anpassungen in den Buchstaben g und h.
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||||
- § 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a: Ersetzen von „bei Wechselkennzeichen zusätzlich ein Hinweis auf dessen Zuteilung“ durch „bei Wechselkennzeichen oder Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zusätzlich ein Hinweis auf deren Zuteilung“.
|
||||
- § 39 Abs. 2: Ersetzen von „§36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2, Absatz 2a Nr. 1 und Absatz 3“ durch „§36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 2a, Absatz 2a Nr. 1, Absatz 2h und 3“.
|
||||
- § 45a: Einfügen eines neuen Paragraphen über die Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen.
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||||
- § 48: Anpassungen in verschiedenen Nummern, insbesondere Ersetzen von „15e Absatz 6“ durch „15i Absatz 5“.
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||||
- § 50 Abs. 3: Hinzufügen neuer Nummern 13 bis 15.
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||||
- Anlage 4a Abschnitt A Nr. 1 Satz 2: Aufhebung von Buchstabe e und Umbenennung von Buchstaben f und g.
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||||
- Anlage 5 Vorbemerkung Nr. 4: Anpassungen in den Buchstaben a und c.
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||||
- Anlage 7 Vorbemerkung Nr. 3: Anpassung des Vorbemerkungstextes.
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||||
- Inhaltsübersicht: Einfügung von § 29a Versicherungsplakette und Anlage 13 Versicherungsplakette für Elektroklenstfahrzeuge
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||||
- § 3 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g: Neufassung des Buchstabens g, um Elektrokleinstfahrzeuge zu definieren
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||||
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von §3A Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g durch §3A Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2 Buchstabe a bis g
|
||||
- § 4 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von §3A Abs. 2 durch §3A Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2
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||||
- § 5 Abs. 1 und 3 Satz 1: Ersetzung von „dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ durch „dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“
|
||||
- § 29a: Einfügung von § 29a Versicherungsplakette, um die Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge zu regeln
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- § 30 Abs. 4: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
|
||||
- § 30 Abs. 5: Einfügung von „oder roter Versicherungsplaketten“ nach „roter Versicherungskennzeichen“
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||||
- § 30 Abs. 9: Einfügung von „oder einer gültigen Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichens“ und Anpassung des Satzes
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||||
- § 31 Abs. 7: Einfügung von „oder einer gültigen Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichens“ und Anpassung des Satzes
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||||
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von „sowie die dem Kraftfahrt-Bundesamt nach § 26 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 29a Absatz 2, mitzuteilenden Halterdaten“ nach „Erwerbers“
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||||
- § 32 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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||||
- § 39 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe b zweiter Halbsatz: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
|
||||
- § 39 Abs. 2 Nummer 2 Buchstabe b zweiter Halbsatz: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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||||
- § 44 Abs. 4: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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||||
- § 44 Abs. 5: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Kennzeichen“
|
||||
- § 48 Nummer 1 Buchstabe c: Einfügung von „§ 27 Absatz 7 oder § 29a Absatz 4“ nach „oder § 27 Absatz 7“
|
||||
- § 48 Nummer 6: Einfügung von „§ 16 Absatz 2 Satz 6 oder § 29a Absatz 2 Nummer 1“ nach „oder § 16 Absatz 2 Satz 6“
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||||
- Anlage 13: Einfügung der Anlage 13, die die Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge regelt
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||||
7
fzv_2023/§29a.md
Normal file
7
fzv_2023/§29a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 29a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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§ 29a: Einfügung von § 29a Versicherungsplakette, um die Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge zu regeln
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 3
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2019-03-29 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 382
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||||
> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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||||
§ 3 Abs. 1 Satz 3: Die Vorlage der Kennzeichenschilder wird durch das Aufbringen der Stempelplaketten auf den Plakettenträgern ersetzt.
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||||
§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g: Neufassung des Buchstabens g, um Elektrokleinstfahrzeuge zu definieren
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@@ -1,7 +1,11 @@
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||||
# § 30
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-03-29 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 382
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> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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§ 30 Abs. 1 Nr. 29: Hinzufügen von „bei erstmaliger Zulassung eines Fahrzeugs, wobei eine Zulassung außerhalb der EU vor weniger als drei Monaten nicht zu berücksichtigen ist, “ und Anpassungen in den Buchstaben g und h.
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§ 30 Abs. 4: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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§ 30 Abs. 5: Einfügung von „oder roter Versicherungsplaketten“ nach „roter Versicherungskennzeichen“
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§ 30 Abs. 9: Einfügung von „oder einer gültigen Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichens“ und Anpassung des Satzes
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# § 31
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2017-08-15 — Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3090
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||||
> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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§ 31 Abs. 1 Nummer 3: Einfügung der Wörter ', eines Oldtimerkennzeichens oder eines Kennzeichens für elektrisch betriebene Fahrzeuge'
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§ 31 Abs. 1 Nummer 14: Neufassung der Nummer 14
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§ 31 Abs. 1 Nummer 14a: Streichung der Wörter 'die Sicherheitscodes und'
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§ 31 Abs. 7 Satz 1 Buchstabe e: Neufassung des Buchstabens e
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§ 31 Abs. 7: Einfügung von „oder einer gültigen Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichens“ und Anpassung des Satzes
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# § 32
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2014-11-10 — Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1666
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||||
> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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§ 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d: Ersetzen der Angabe für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
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§ 32 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von „sowie die dem Kraftfahrt-Bundesamt nach § 26 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 29a Absatz 2, mitzuteilenden Halterdaten“ nach „Erwerbers“
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§ 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d: Ersetzen der Angabe für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
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§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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@@ -1,7 +1,9 @@
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# § 39
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-03-29 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 382
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||||
> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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§ 39 Abs. 2: Ersetzen von „§36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2, Absatz 2a Nr. 1 und Absatz 3“ durch „§36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 2a, Absatz 2a Nr. 1, Absatz 2h und 3“.
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§ 39 Abs. 1 Nummer 2 Buchstabe b zweiter Halbsatz: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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§ 39 Abs. 2 Nummer 2 Buchstabe b zweiter Halbsatz: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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@@ -1,7 +1,9 @@
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2011-04-07 — Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 549
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||||
> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
|
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||||
§ 4 Absatz 4 Satz 2: Änderung der Verweisnummer
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||||
§ 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von §3A Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g durch §3A Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2 Buchstabe a bis g
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§ 4 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von §3A Abs. 2 durch §3A Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2
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@@ -1,7 +1,9 @@
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# § 44
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2012-10-25 — Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 2232
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||||
> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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||||
§ 44: Änderungen an den Inhalten der Zulassungsbescheinigung, insbesondere Ergänzungen und Anpassungen.
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§ 44 Abs. 4: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Versicherungskennzeichen“
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§ 44 Abs. 5: Einfügung von „oder Versicherungsplakette“ nach „Kennzeichen“
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@@ -1,7 +1,9 @@
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# § 48
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-03-29 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 382
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||||
> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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||||
§ 48: Anpassungen in verschiedenen Nummern, insbesondere Ersetzen von „15e Absatz 6“ durch „15i Absatz 5“.
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§ 48 Nummer 1 Buchstabe c: Einfügung von „§ 27 Absatz 7 oder § 29a Absatz 4“ nach „oder § 27 Absatz 7“
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§ 48 Nummer 6: Einfügung von „§ 16 Absatz 2 Satz 6 oder § 29a Absatz 2 Nummer 1“ nach „oder § 16 Absatz 2 Satz 6“
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 5
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2017-03-29 — Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 522
|
||||
> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 2 Satz 1: Einfügung des Wortes 'unverzüglich' nach 'Fahrzeug'
|
||||
§ 5 Abs. 1 und 3 Satz 1: Ersetzung von „dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung“ durch „dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“
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||||
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@@ -1,35 +1,16 @@
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||||
# STVO_2013 — 2017-10-18
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||||
# STVO_2013 — 2019-06-14
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||||
- **Titel:** Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **Titel:** Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **Typ:** Verordnung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3549
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||||
- **Inkrafttreten:** 2017-10-19
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/68#page=5
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||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Straßenverkehrs-Ordnung, insbesondere bezüglich der Benutzung elektronischer Geräte beim Führen von Fahrzeugen und der Pflichten bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder Außerortsstraßen.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 756
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2019-06-15
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/21#page=4
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und ändert weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.
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||||
## Betroffene Stellen
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||||
- § 23 Abs. 1a: Neue Regelungen zur Benutzung von elektronischen Geräten während der Fahrzeugführung
|
||||
- § 23 Abs. 1b: Neue Regelungen zur Benutzung von elektronischen Geräten in bestimmten Situationen
|
||||
- § 23 Abs. 4: Neue Regelung zur Verhüllung des Gesichts beim Führen von Kraftfahrzeugen
|
||||
- § 25 Abs. 3 Satz 1: Neue Regelungen zur Querung von Fahrbahnen zu Fuß
|
||||
- § 30 Abs. 3: Erweiterung der Regelungen zur Verkehrsführung von Lastkraftwagen
|
||||
- § 30 Abs. 4: Erweiterung der Regelungen zur Verkehrsführung von Lastkraftwagen an Feiertagen
|
||||
- § 35 Abs. 9: Neue Regelung zur Benutzung von Funkgeräten bei Einsatzfahrzeugen
|
||||
- § 49 Abs. 1 Nummer 22: Erweiterung der Pflichten des Fahrzeugführers
|
||||
- § 49 Abs. 1 Nummer 25: Anpassung der Verweise in den Pflichten des Fahrzeugführers
|
||||
- § 52 Abs. 4: Neue Regelung zur Anwendung von § 23 Abs. 1a bei Funkgeräten
|
||||
- Anlage 2 Nummer 27: Erweiterung der Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 30: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 36: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 37: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 38: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 39: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 49: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 52: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 56: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 57: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 60: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- § 5a Abs. 4 Satz 2: Einfügung der Wörter 'sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden' nach 'und zu den Radfahrenden'
|
||||
- § 9 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes, um Elektrokleinstfahrzeuge in die Regelung für abbiegende Fahrzeuge einzubeziehen
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## Wortlaut
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@@ -99,3 +99,4 @@
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- **2017-05-31** · BGBl. 2017 I S. 1282 — Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
|
||||
- **2017-10-12** · BGBl. 2017 I S. 3532 — Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz – Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
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||||
- **2017-10-18** · BGBl. 2017 I S. 3549 — Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
|
||||
- **2019-06-14** · BGBl. 2019 I S. 756 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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@@ -1,23 +1,4 @@
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||||
# Stellen dieser Station
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||||
- § 23 Abs. 1a: Neue Regelungen zur Benutzung von elektronischen Geräten während der Fahrzeugführung
|
||||
- § 23 Abs. 1b: Neue Regelungen zur Benutzung von elektronischen Geräten in bestimmten Situationen
|
||||
- § 23 Abs. 4: Neue Regelung zur Verhüllung des Gesichts beim Führen von Kraftfahrzeugen
|
||||
- § 25 Abs. 3 Satz 1: Neue Regelungen zur Querung von Fahrbahnen zu Fuß
|
||||
- § 30 Abs. 3: Erweiterung der Regelungen zur Verkehrsführung von Lastkraftwagen
|
||||
- § 30 Abs. 4: Erweiterung der Regelungen zur Verkehrsführung von Lastkraftwagen an Feiertagen
|
||||
- § 35 Abs. 9: Neue Regelung zur Benutzung von Funkgeräten bei Einsatzfahrzeugen
|
||||
- § 49 Abs. 1 Nummer 22: Erweiterung der Pflichten des Fahrzeugführers
|
||||
- § 49 Abs. 1 Nummer 25: Anpassung der Verweise in den Pflichten des Fahrzeugführers
|
||||
- § 52 Abs. 4: Neue Regelung zur Anwendung von § 23 Abs. 1a bei Funkgeräten
|
||||
- Anlage 2 Nummer 27: Erweiterung der Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 30: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 36: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 37: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 38: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 39: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 49: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 52: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 56: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 57: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- Anlage 2 Nummer 60: Neue Erläuterung zu Verkehrszeichen
|
||||
- § 5a Abs. 4 Satz 2: Einfügung der Wörter 'sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden' nach 'und zu den Radfahrenden'
|
||||
- § 9 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes, um Elektrokleinstfahrzeuge in die Regelung für abbiegende Fahrzeuge einzubeziehen
|
||||
|
||||
7
stvo_2013/§5a.md
Normal file
7
stvo_2013/§5a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 5a
|
||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
|
||||
|
||||
§ 5a Abs. 4 Satz 2: Einfügung der Wörter 'sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden' nach 'und zu den Radfahrenden'
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 9
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2009-08-13 — Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2631
|
||||
> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
|
||||
|
||||
§ 9 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Regeln für Radfahrer beim Linksabbiegen festlegt.
|
||||
§ 9 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes, um Elektrokleinstfahrzeuge in die Regelung für abbiegende Fahrzeuge einzubeziehen
|
||||
|
||||
17
verkuendungen/2019/bgbl1-2019-21-2.md
Normal file
17
verkuendungen/2019/bgbl1-2019-21-2.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# BGBl. 2019 I S. 756
|
||||
|
||||
- **Titel:** Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
- **Typ:** Verordnung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 756
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||||
- **Verkündung:** 2019-06-14
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||||
- **Inkrafttreten:** 2019-06-15
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||||
- **Ausfertigung:** 2019-06-06
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/21#page=4
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||||
- **Quelle:** offenegesetze
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||||
- **Parser:** llm
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||||
- **Stammnormen in diesem Commit:** EKFV, FEV_2010, VERORDNUNG-ÜBER-DIE-TEILNAHME-VON-ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGEN, STVO_2013, BKATV_2013, FZV_2023
|
||||
|
||||
## Kurz
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||||
Die Verordnung regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und ändert weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.
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||||
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||||
@@ -0,0 +1,26 @@
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||||
# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-TEILNAHME-VON-ELEKTROKLEINSTFAHRZEUGEN — 2019-06-14
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||||
- **Titel:** Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
- **Typ:** Verordnung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 756
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2019-06-15
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/21#page=4
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||||
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und ändert weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.
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||||
## Betroffene Stellen
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||||
- § 2 Abs. 1 Satz 2: Bestätigung oder Bescheinigung muss rechtzeitig ausgehändigt werden
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||||
- § 2 Abs. 4: Inbetriebnahme von Elektrokleinstfahrzeugen muss angeordnet oder zugelassen werden
|
||||
- § 8: Betrieb von Personenbeförderern oder Anhängern ist untersagt
|
||||
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen keine anderen Verkehrsflächen befahren
|
||||
- § 10 Abs. 2 Satz 1: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen keine anderen Verkehrsflächen befahren
|
||||
- § 11 Abs. 1: Elektrokleinstfahrzeuge müssen richtig gefahren werden, sich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig gefahren werden
|
||||
- § 11 Abs. 3: Elektrokleinstfahrzeuge müssen Richtungsänderungen ankündigen
|
||||
- § 11 Abs. 4 Satz 2: Elektrokleinstfahrzeuge müssen schnellerem Radverkehr das Überholen ermöglichen
|
||||
- § 11 Abs. 4 Satz 3: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen Fußgänger nicht behindern oder gefährden
|
||||
- § 15: Genehmigungen und Versicherungskennzeichen der Mobilitätshilfenverordnung bleiben gültig, Evaluierung der Verordnung bis 1. September 2023
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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@@ -0,0 +1,15 @@
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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@@ -0,0 +1,3 @@
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# Verlauf
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- **2019-06-14** · BGBl. 2019 I S. 756 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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@@ -0,0 +1,12 @@
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||||
# Stellen dieser Station
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||||
- § 2 Abs. 1 Satz 2: Bestätigung oder Bescheinigung muss rechtzeitig ausgehändigt werden
|
||||
- § 2 Abs. 4: Inbetriebnahme von Elektrokleinstfahrzeugen muss angeordnet oder zugelassen werden
|
||||
- § 8: Betrieb von Personenbeförderern oder Anhängern ist untersagt
|
||||
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen keine anderen Verkehrsflächen befahren
|
||||
- § 10 Abs. 2 Satz 1: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen keine anderen Verkehrsflächen befahren
|
||||
- § 11 Abs. 1: Elektrokleinstfahrzeuge müssen richtig gefahren werden, sich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig gefahren werden
|
||||
- § 11 Abs. 3: Elektrokleinstfahrzeuge müssen Richtungsänderungen ankündigen
|
||||
- § 11 Abs. 4 Satz 2: Elektrokleinstfahrzeuge müssen schnellerem Radverkehr das Überholen ermöglichen
|
||||
- § 11 Abs. 4 Satz 3: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen Fußgänger nicht behindern oder gefährden
|
||||
- § 15: Genehmigungen und Versicherungskennzeichen der Mobilitätshilfenverordnung bleiben gültig, Evaluierung der Verordnung bis 1. September 2023
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@@ -0,0 +1,9 @@
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# § 10
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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||||
§ 10 Abs. 1 Satz 1: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen keine anderen Verkehrsflächen befahren
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§ 10 Abs. 2 Satz 1: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen keine anderen Verkehrsflächen befahren
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# § 11
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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§ 11 Abs. 1: Elektrokleinstfahrzeuge müssen richtig gefahren werden, sich nicht an fahrende Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig gefahren werden
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§ 11 Abs. 3: Elektrokleinstfahrzeuge müssen Richtungsänderungen ankündigen
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§ 11 Abs. 4 Satz 2: Elektrokleinstfahrzeuge müssen schnellerem Radverkehr das Überholen ermöglichen
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§ 11 Abs. 4 Satz 3: Elektrokleinstfahrzeuge dürfen Fußgänger nicht behindern oder gefährden
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# § 15
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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§ 15: Genehmigungen und Versicherungskennzeichen der Mobilitätshilfenverordnung bleiben gültig, Evaluierung der Verordnung bis 1. September 2023
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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§ 2 Abs. 1 Satz 2: Bestätigung oder Bescheinigung muss rechtzeitig ausgehändigt werden
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§ 2 Abs. 4: Inbetriebnahme von Elektrokleinstfahrzeugen muss angeordnet oder zugelassen werden
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-06-14 — Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 756
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§ 8: Betrieb von Personenbeförderern oder Anhängern ist untersagt
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