BGBl. 2011 I S. 1595 · Änderung · Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
Inkrafttreten: 2011-08-04
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2011-08-03

BGBl-Id: bgbl1-2011-41-2
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LawGit Spiegel
2011-08-03 12:00:00 +00:00
parent c411fb200c
commit 51f6309c3f
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# AUSSENWIRTSCHAFTSGESETZ-UND-GESETZ-ÜBER-DIE-KONTROLLE-VON — 2011-08-03
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1595
- **Inkrafttreten:** 2011-08-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/41#page=43
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, um die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2011-08-03** · BGBl. 2011 I S. 1595 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

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# Stellen dieser Station

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# AWG_2013 — 2010-12-14
# AWG_2013 — 2011-08-03
- **Titel:** Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 1864
- **Inkrafttreten:** 2010-12-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/63#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt verschiedene Änderungen und Aufhebungen in bestehendem Bundesrecht durch, insbesondere im Bereich der Staatsangehörigkeit und des Berufsbildungsgesetzes.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1595
- **Inkrafttreten:** 2011-08-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/41#page=43
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, um die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 4a Abs. 2 Nr. 9: Ersetzung der Wörter 'des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz) vom 4. Februar 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 171)' durch 'des Depotgesetzes'
- § 2a: Einführung der Möglichkeit zur Erteilung von Zertifikaten für die Durchführung der Zertifizierung nach der EU-Richtlinie 2009/43/EG.
- § 28 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter „die Erteilung von Genehmigungen“ durch „den Erlass von Verwaltungsakten“.
- § 30: Änderung der Überschrift und Ersetzung des Wortes „Genehmigungen“ durch „Verwaltungsakte“ in Absatz 1, sowie Aufhebung von Absatz 2.
- § 33 Abs. 5 Nummer 1: Einfügung der Wörter „im Sinne dieses Gesetzes oder einer zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung“ nach „Bescheinigung“ und Streichung der Wörter „die nach diesem Gesetz oder einer zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung erforderlich ist,“.
## Wortlaut

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- **2009-05-29** · BGBl. 2009 I S. 1150 — Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes
- **2010-11-11** · BGBl. 2010 I S. 1480 — Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon
- **2010-12-14** · BGBl. 2010 I S. 1864 — Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
- **2011-08-03** · BGBl. 2011 I S. 1595 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

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# Stellen dieser Station
- § 4a Abs. 2 Nr. 9: Ersetzung der Wörter 'des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz) vom 4. Februar 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 171)' durch 'des Depotgesetzes'
- § 2a: Einführung der Möglichkeit zur Erteilung von Zertifikaten für die Durchführung der Zertifizierung nach der EU-Richtlinie 2009/43/EG.
- § 28 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter „die Erteilung von Genehmigungen“ durch „den Erlass von Verwaltungsakten“.
- § 30: Änderung der Überschrift und Ersetzung des Wortes „Genehmigungen“ durch „Verwaltungsakte“ in Absatz 1, sowie Aufhebung von Absatz 2.
- § 33 Abs. 5 Nummer 1: Einfügung der Wörter „im Sinne dieses Gesetzes oder einer zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung“ nach „Bescheinigung“ und Streichung der Wörter „die nach diesem Gesetz oder einer zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung erforderlich ist,“.

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-23 — Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 770
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 28: Anpassungen in der Überschrift und Absatz 2
§ 28 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter „die Erteilung von Genehmigungen“ durch „den Erlass von Verwaltungsakten“.

7
awg_2013/§2a.md Normal file
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# § 2a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 2a: Einführung der Möglichkeit zur Erteilung von Zertifikaten für die Durchführung der Zertifizierung nach der EU-Richtlinie 2009/43/EG.

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-07-27 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1457
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 30 Abs. 2: Neufassung der Bestimmungen zur Genehmigung und Ablehnung von Anträgen
§ 30: Änderung der Überschrift und Ersetzung des Wortes „Genehmigungen“ durch „Verwaltungsakte“ in Absatz 1, sowie Aufhebung von Absatz 2.

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-11-11 — Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1480
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 33 Abs. 4: Einfügung von 'oder der Europäischen Union'
§ 33 Abs. 5 Nummer 1: Einfügung der Wörter „im Sinne dieses Gesetzes oder einer zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung“ nach „Bescheinigung“ und Streichung der Wörter „die nach diesem Gesetz oder einer zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnung erforderlich ist,“.

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# AWV_2013 — 2009-04-23
# AWV_2013 — 2011-08-03
- **Titel:** Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 770
- **Inkrafttreten:** 2009-04-24 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/20#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen durch, insbesondere am Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1595
- **Inkrafttreten:** 2011-08-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/41#page=43
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, um die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 52: Anpassungen in Absatz 1 und 2, Einfügen von Satz 4
- § 53: Einfügen von § 53
- § 70 Abs. 1: Anpassungen in Nummern 10, 11 und Einfügen von Nummer 11a
- § 2a: Einführung von Zertifikaten für die Zuverlässigkeit von Teilnehmern am Außenwirtschaftsverkehr
- § 2b: Regelung der Formvorschriften für Verwaltungsakte im Außenwirtschaftsverkehr
- § 17: Neufassung der Vorschriften für die Ausfuhrgenehmigung, insbesondere hinsichtlich der Dokumentation des Endverbleibs
- § 17a: Einführung von Informations- und Buchführungspflichten für Ausfuhren von speziellen Gütern
- § 19 Abs. 1: Ergänzung der Vorschriften für die Verbringung genehmigungspflichtiger Güter
- § 21: Anpassung der Vorschriften für die Verbringung genehmigungspflichtiger Güter
- § 21a: Einführung des Zertifizierungsverfahrens für Empfänger von speziellen Gütern
- § 70 Abs. 6: Erweiterung der Strafvorschriften um Verstöße gegen § 17a
## Wortlaut

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- **2004-07-28** · BGBl. 2004 I S. 1859 — Elftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
- **2006-04-07** · BGBl. 2006 I S. 574 — Zwölftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
- **2009-04-23** · BGBl. 2009 I S. 770 — Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
- **2011-08-03** · BGBl. 2011 I S. 1595 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

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# Stellen dieser Station
- § 52: Anpassungen in Absatz 1 und 2, Einfügen von Satz 4
- § 53: Einfügen von § 53
- § 70 Abs. 1: Anpassungen in Nummern 10, 11 und Einfügen von Nummer 11a
- § 2a: Einführung von Zertifikaten für die Zuverlässigkeit von Teilnehmern am Außenwirtschaftsverkehr
- § 2b: Regelung der Formvorschriften für Verwaltungsakte im Außenwirtschaftsverkehr
- § 17: Neufassung der Vorschriften für die Ausfuhrgenehmigung, insbesondere hinsichtlich der Dokumentation des Endverbleibs
- § 17a: Einführung von Informations- und Buchführungspflichten für Ausfuhren von speziellen Gütern
- § 19 Abs. 1: Ergänzung der Vorschriften für die Verbringung genehmigungspflichtiger Güter
- § 21: Anpassung der Vorschriften für die Verbringung genehmigungspflichtiger Güter
- § 21a: Einführung des Zertifizierungsverfahrens für Empfänger von speziellen Gütern
- § 70 Abs. 6: Erweiterung der Strafvorschriften um Verstöße gegen § 17a

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-27 Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 3322
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 17 Abs. 1 Satz 3: Der dritte Satz des Absatzes 1 wird gestrichen.
§ 17 Abs. 3: Der Absatz 3 wird neu gefasst, wobei § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Absätze 1 und 2 nicht anwendbar ist, aber das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durch Bekanntmachung festlegen kann, ab wann und unter welchen Voraussetzungen Anträge nach Absatz 1 in elektronischer Form gestellt werden können.
§ 17: Neufassung der Vorschriften für die Ausfuhrgenehmigung, insbesondere hinsichtlich der Dokumentation des Endverbleibs

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awv_2013/§17a.md Normal file
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# § 17a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 17a: Einführung von Informations- und Buchführungspflichten für Ausfuhren von speziellen Gütern

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-11-14 — Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2992
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 19 Abs. 1 Nr. 12: Ersetzung von '20 000 Deutsche Mark' durch '10 000 Euro'
§ 19 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von 'zweihundertfünfzig Deutsche Mark' durch '125 Euro'
§ 19 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a: Ersetzung von 'eintausend Deutsche Mark' durch '500 Euro'
§ 19 Abs. 1: Ergänzung der Vorschriften für die Verbringung genehmigungspflichtiger Güter

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-12-07Neufassung der Außenwirtschaftsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1934
> Station: 2011-08-03Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 21: Neue Vorschriften für die Ausfuhr in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
§ 21: Anpassung der Vorschriften für die Verbringung genehmigungspflichtiger Güter

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# § 21a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-10-16 — Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 3970
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 21a Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung der Wörter 'im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes' durch 'im Sinne von § 1 Abs. 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1 und 2 zum Waffengesetz'
§ 21a: Einführung des Zertifizierungsverfahrens für Empfänger von speziellen Gütern

7
awv_2013/§2a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 2a: Einführung von Zertifikaten für die Zuverlässigkeit von Teilnehmern am Außenwirtschaftsverkehr

7
awv_2013/§2b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 2b: Regelung der Formvorschriften für Verwaltungsakte im Außenwirtschaftsverkehr

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-04-23 — Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 770
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 70 Abs. 1: Anpassungen in Nummern 10, 11 und Einfügen von Nummer 11a
§ 70 Abs. 6: Erweiterung der Strafvorschriften um Verstöße gegen § 17a

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@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-2009-43-EG-DES — 2011-08-03
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1595
- **Inkrafttreten:** 2011-08-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/41#page=43
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, um die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2011-08-03** · BGBl. 2011 I S. 1595 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -1,15 +1,19 @@
# KRWAFFGENV — 1998-01-13
# KRWAFFGENV — 2011-08-03
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 59
- **Inkrafttreten:** 1998-01-14 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/2#page=19
- **Kurz:** Die Verordnung fügt der Ersten Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen einen neuen Paragraphen hinzu, der die Allgemeinen Genehmigungen für die Beförderung von Antipersonenminen ausschließt.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1595
- **Inkrafttreten:** 2011-08-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/41#page=43
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, um die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 3a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Allgemeinen Genehmigungen für die Beförderung von Antipersonenminen ausschließt.
- § 1: Neufassung des § 1 zur Beförderung von Kriegswaffen durch das Bundesgebiet
- § 1a: Einfügung von § 1a zur Beförderung von Kriegswaffen für die Bundeswehr
- § 1b: Einfügung von § 1b zur Beförderung bestimmter Kriegswaffen für zertifizierte Unternehmen
- § 1c: Einfügung von § 1c zur Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebiets
- § 3: Einfügung der Wörter 'oder Streumunition' nach 'Antipersonenminen'
## Wortlaut

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1998-01-13** · BGBl. 1998 I S. 59 — Erste Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
- **2011-08-03** · BGBl. 2011 I S. 1595 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

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@@ -1,3 +1,7 @@
# Stellen dieser Station
- § 3a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Allgemeinen Genehmigungen für die Beförderung von Antipersonenminen ausschließt.
- § 1: Neufassung des § 1 zur Beförderung von Kriegswaffen durch das Bundesgebiet
- § 1a: Einfügung von § 1a zur Beförderung von Kriegswaffen für die Bundeswehr
- § 1b: Einfügung von § 1b zur Beförderung bestimmter Kriegswaffen für zertifizierte Unternehmen
- § 1c: Einfügung von § 1c zur Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebiets
- § 3: Einfügung der Wörter 'oder Streumunition' nach 'Antipersonenminen'

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krwaffgenv/§1.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 1: Neufassung des § 1 zur Beförderung von Kriegswaffen durch das Bundesgebiet

7
krwaffgenv/§1a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 1a: Einfügung von § 1a zur Beförderung von Kriegswaffen für die Bundeswehr

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krwaffgenv/§1b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 1b: Einfügung von § 1b zur Beförderung bestimmter Kriegswaffen für zertifizierte Unternehmen

7
krwaffgenv/§1c.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 1c: Einfügung von § 1c zur Beförderung von Kriegswaffen innerhalb des Bundesgebiets

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krwaffgenv/§3.md Normal file
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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 3: Einfügung der Wörter 'oder Streumunition' nach 'Antipersonenminen'

32
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# KWKG — 2011-08-03
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1595
- **Inkrafttreten:** 2011-08-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/41#page=43
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, um die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 3: Ersetzen des Kommas nach 'ausgeführt' durch 'oder', Streichen der Wörter 'oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbracht' und Einfügen der Wörter 'oder hierzu eine Allgemeine Genehmigung gemäß Absatz 4 erteilt wurde'.
- § 3 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Bedingungen für die Erteilung einer Allgemeinen Genehmigung für verschiedene Arten der Beförderung von Kriegswaffen festlegt.
- § 4a Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der die Möglichkeit einer Allgemeinen Genehmigung für Vermittlungs- und Überlassungsgeschäfte von Unternehmen innerhalb der EU regelt.
- § 5 Abs. 2: Einfügen der Wörter '§ 3 Absatz 2 oder einer Allgemeinen Genehmigung nach § 3 Absatz 4' und 'oder von einer Allgemeinen Genehmigung umfassten'.
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Bedingungen für die Genehmigung zur Überlassung von Kriegswaffen an bestimmte Stellen festlegt.
- § 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Erteilung der Allgemeinen Genehmigung durch Rechtsverordnung regelt.
- § 13a Satz 3: Neufassung des Satzes 3, der die Bestimmung der Unbrauchbar machung von Kriegswaffen durch Rechtsverordnung regelt.
- § 15 Abs. 2: Einfügen der Wörter ', zur Erprobung,' nach 'Instandsetzung'.
- § 22a Abs. 1 Nr. 3: Einfügen der Wörter '; dies gilt nicht für Selbstbeförderungen in den Fällen des § 12 Absatz 6 Nummer 1 sowie für Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Kriegswaffen gemäß § 59 Absatz 4 des Waffengesetzes von 1972 im Rahmen von Umzugshandlungen durch den Inhaber der Erlaubnis'.
- § 22a Abs. 1 Nr. 4: Streichung der Wörter 'oder sonst in das Bundesgebiet'.
- § 22a Abs. 4: Ersetzen der Angabe '4' durch '3'.
- § 22b Abs. 1 Nr. 3: Einfügen der Wörter 'sowie in den Fällen des § 12 Absatz 6 Nummer 1 Kriegswaffen im Bundesgebiet ohne Genehmigung nach § 3 Absatz 2 selbst befördert'.
- § 22b Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Hinzufügen einer neuen Nummer 7.
- § 22b Abs. 2: Verschiebung des Absatzes 2 zu Absatz 3.
- § 22b Abs. 3: Verschiebung des Absatzes 3 zu Absatz 4.
- § 22b Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2, der Ordnungswidrigkeiten bei fahrlässiger Beförderung von Kriegswaffen ohne Genehmigung regelt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2011-08-03** · BGBl. 2011 I S. 1595 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 3: Ersetzen des Kommas nach 'ausgeführt' durch 'oder', Streichen der Wörter 'oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbracht' und Einfügen der Wörter 'oder hierzu eine Allgemeine Genehmigung gemäß Absatz 4 erteilt wurde'.
- § 3 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Bedingungen für die Erteilung einer Allgemeinen Genehmigung für verschiedene Arten der Beförderung von Kriegswaffen festlegt.
- § 4a Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der die Möglichkeit einer Allgemeinen Genehmigung für Vermittlungs- und Überlassungsgeschäfte von Unternehmen innerhalb der EU regelt.
- § 5 Abs. 2: Einfügen der Wörter '§ 3 Absatz 2 oder einer Allgemeinen Genehmigung nach § 3 Absatz 4' und 'oder von einer Allgemeinen Genehmigung umfassten'.
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Bedingungen für die Genehmigung zur Überlassung von Kriegswaffen an bestimmte Stellen festlegt.
- § 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Erteilung der Allgemeinen Genehmigung durch Rechtsverordnung regelt.
- § 13a Satz 3: Neufassung des Satzes 3, der die Bestimmung der Unbrauchbar machung von Kriegswaffen durch Rechtsverordnung regelt.
- § 15 Abs. 2: Einfügen der Wörter ', zur Erprobung,' nach 'Instandsetzung'.
- § 22a Abs. 1 Nr. 3: Einfügen der Wörter '; dies gilt nicht für Selbstbeförderungen in den Fällen des § 12 Absatz 6 Nummer 1 sowie für Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Kriegswaffen gemäß § 59 Absatz 4 des Waffengesetzes von 1972 im Rahmen von Umzugshandlungen durch den Inhaber der Erlaubnis'.
- § 22a Abs. 1 Nr. 4: Streichung der Wörter 'oder sonst in das Bundesgebiet'.
- § 22a Abs. 4: Ersetzen der Angabe '4' durch '3'.
- § 22b Abs. 1 Nr. 3: Einfügen der Wörter 'sowie in den Fällen des § 12 Absatz 6 Nummer 1 Kriegswaffen im Bundesgebiet ohne Genehmigung nach § 3 Absatz 2 selbst befördert'.
- § 22b Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Hinzufügen einer neuen Nummer 7.
- § 22b Abs. 2: Verschiebung des Absatzes 2 zu Absatz 3.
- § 22b Abs. 3: Verschiebung des Absatzes 3 zu Absatz 4.
- § 22b Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2, der Ordnungswidrigkeiten bei fahrlässiger Beförderung von Kriegswaffen ohne Genehmigung regelt.

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# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 13a Satz 3: Neufassung des Satzes 3, der die Bestimmung der Unbrauchbar machung von Kriegswaffen durch Rechtsverordnung regelt.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 15 Abs. 2: Einfügen der Wörter ', zur Erprobung,' nach 'Instandsetzung'.

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# § 22a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 22a Abs. 1 Nr. 3: Einfügen der Wörter '; dies gilt nicht für Selbstbeförderungen in den Fällen des § 12 Absatz 6 Nummer 1 sowie für Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Kriegswaffen gemäß § 59 Absatz 4 des Waffengesetzes von 1972 im Rahmen von Umzugshandlungen durch den Inhaber der Erlaubnis'.
§ 22a Abs. 1 Nr. 4: Streichung der Wörter 'oder sonst in das Bundesgebiet'.
§ 22a Abs. 4: Ersetzen der Angabe '4' durch '3'.

15
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@@ -0,0 +1,15 @@
# § 22b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 22b Abs. 1 Nr. 3: Einfügen der Wörter 'sowie in den Fällen des § 12 Absatz 6 Nummer 1 Kriegswaffen im Bundesgebiet ohne Genehmigung nach § 3 Absatz 2 selbst befördert'.
§ 22b Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Hinzufügen einer neuen Nummer 7.
§ 22b Abs. 2: Verschiebung des Absatzes 2 zu Absatz 3.
§ 22b Abs. 3: Verschiebung des Absatzes 3 zu Absatz 4.
§ 22b Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2, der Ordnungswidrigkeiten bei fahrlässiger Beförderung von Kriegswaffen ohne Genehmigung regelt.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 3 Abs. 3: Ersetzen des Kommas nach 'ausgeführt' durch 'oder', Streichen der Wörter 'oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbracht' und Einfügen der Wörter 'oder hierzu eine Allgemeine Genehmigung gemäß Absatz 4 erteilt wurde'.
§ 3 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Bedingungen für die Erteilung einer Allgemeinen Genehmigung für verschiedene Arten der Beförderung von Kriegswaffen festlegt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 4a Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der die Möglichkeit einer Allgemeinen Genehmigung für Vermittlungs- und Überlassungsgeschäfte von Unternehmen innerhalb der EU regelt.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 5 Abs. 2: Einfügen der Wörter '§ 3 Absatz 2 oder einer Allgemeinen Genehmigung nach § 3 Absatz 4' und 'oder von einer Allgemeinen Genehmigung umfassten'.
§ 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Bedingungen für die Genehmigung zur Überlassung von Kriegswaffen an bestimmte Stellen festlegt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Erteilung der Allgemeinen Genehmigung durch Rechtsverordnung regelt.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2011 I S. 1595
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1595
- **Verkündung:** 2011-08-03
- **Inkrafttreten:** 2011-08-04
- **Ausfertigung:** 2011-07-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/41#page=43
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ZUR-REGELUNG-VON-ZUSTÄNDIGKEITEN-IM, AUSSENWIRTSCHAFTSGESETZ-UND-GESETZ-ÜBER-DIE-KONTROLLE-VON, GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-2009-43-EG-DES, AWG_2013, KRWAFFGENV, AWV_2013, KWKG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, um die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen.

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# VERORDNUNG-ZUR-REGELUNG-VON-ZUSTÄNDIGKEITEN-IM — 2000-12-28
# VERORDNUNG-ZUR-REGELUNG-VON-ZUSTÄNDIGKEITEN-IM — 2011-08-03
- **Titel:** Gesetz über die Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft mit dem Bundesausfuhramt
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2000 I S. 1956
- **Inkrafttreten:** 2001-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/59#page=44
- **Kurz:** Das Gesetz führt die Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft mit dem Bundesausfuhramt durch und ändert zahlreiche andere Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit dieser Umstrukturierung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1595
- **Inkrafttreten:** 2011-08-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/41#page=43
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, um die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern zu vereinfachen.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Das Wort „Bundesausfuhramt“ wird durch die Wörter „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)“ ersetzt.
- § 1 Abs. 1 Nummer 1: Neue Formulierung: „1. auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften im Bereich des Außenwirtschaftsrechts,“
- § 1 Abs. 1: Nach Nummer 3 werden neue Nummern 4 und 5 eingefügt, die Bereiche der Warenausfuhr, Warenausfuhr und -einfuhr sowie Meldungen über Entgelte für Filmrechte umfassen.
- § 1 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben.
- § 1a Abs. 1: Das Wort „Genehmigungen“ wird durch „Verwaltungsakten“ ersetzt.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2000-12-28** · BGBl. 2000 I S. 1956 — Gesetz über die Zusammenlegung des Bundesamtes für Wirtschaft mit dem Bundesausfuhramt
- **2011-08-03** · BGBl. 2011 I S. 1595 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

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@@ -1,6 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Das Wort „Bundesausfuhramt“ wird durch die Wörter „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)“ ersetzt.
- § 1 Abs. 1 Nummer 1: Neue Formulierung: „1. auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften im Bereich des Außenwirtschaftsrechts,“
- § 1 Abs. 1: Nach Nummer 3 werden neue Nummern 4 und 5 eingefügt, die Bereiche der Warenausfuhr, Warenausfuhr und -einfuhr sowie Meldungen über Entgelte für Filmrechte umfassen.
- § 1 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben.
- § 1a Abs. 1: Das Wort „Genehmigungen“ wird durch „Verwaltungsakten“ ersetzt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-08-03 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1595
§ 1a Abs. 1: Das Wort „Genehmigungen“ wird durch „Verwaltungsakten“ ersetzt.