BGBl. 2015 I S. 49 · Verordnung · Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
Inkrafttreten: 2015-06-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2015-02-06

BGBl-Id: bgbl1-2015-4-1
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LawGit Spiegel
2015-02-06 12:00:00 +00:00
parent 4df73610b7
commit 510a708cc3
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# ARBEITSSCHUTZGESETZ-VERORDNUNG-ZUR-NEUREGELUNG-DER — 2015-02-06
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 49
- **Inkrafttreten:** 2015-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/4#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2015-02-06** · BGBl. 2015 I S. 49 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

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# Stellen dieser Station

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# ARBSCHG — 2013-10-24
# ARBSCHG — 2015-02-06
- **Titel:** Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz BUK-NOG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3836
- **Inkrafttreten:** 2013-10-25 (Artikel 1 § 12 Absatz 2 und § 14, Artikel 2 §§ 8, 13 und 14, Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d, i und j, Nummer 8, 12 und 16, die Artikel 7 und 8 Nummer 1 bis 3, Artikel 9 Nummer 2, Artikel 11 Nummer 2, 3 und 5, die Artikel 12, 14, 15, 16 Absatz 4a und 17 Nummer 2 sowie Artikel 16a); 2010-08-11 (Artikel 16 Absatz 17 Nummer 1); 2013-07-01 (Artikel 3 Nummer 3 und Artikel 16 Absatz 5); 2013-09-01 (Artikel 13); 2014-01-01 (Artikel 3 Nummer 2 sowie Artikel 11 Nummer 1 und 4); 2015-01-01 (Artikel 1 §§ 1 bis 11, 12 Absatz 1 und § 13, Artikel 3 Nummer 1 und 4 bis 9, Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a bis c und e bis h, Nummer 2 bis 7, 9 bis 11, 13 bis 15, Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe a und b, Artikel 9 Nummer 1, Artikel 13a sowie Artikel 16 Absatz 1 bis 4, 12 bis 16 und 18); 2017-01-01 (Artikel 16 Absatz 7); 2017-07-01 (Artikel 13c); 2016-01-01 (Im Übrigen tritt dieses Gesetz in Kraft); 2017-07-01 (Artikel 1 § 7 tritt außer Kraft); 2022-01-01 (Artikel 2 § 15 Satz 2 tritt außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/63#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz organisiert die Neustrukturierung der bundesunmittelbaren Unfallkassen und ändert verschiedene Sozialgesetze, darunter das Sozialgerichtsgesetz und das Arbeitschutzgesetz.
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 49
- **Inkrafttreten:** 2015-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/4#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 4 Nummer 1: Ersetzen von „Leben und “ durch „das Leben sowie die physische und die psychische “
- § 5 Abs. 3 Nummer 5: Ersetzen des Punkts am Ende durch ein Komma
- § 5 Abs. 3 Nummer 6: Einfügen von „6. psychische Belastungen bei der Arbeit. “
- § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4: Aufhebung von Satz 3 und 4
- § 13 Abs. 1 Nummer 5: Ersetzen von „beauftragte“ durch „verpflichtete “
- § 21 Abs. 5 Satz 2: Ersetzen von „Unfallkasse des Bundes“ durch „Unfallversicherung Bund und Bahn “
- § 21 Abs. 5 Satz 3: Ersetzen von „Eisenbahn-Unfallkasse, soweit diese Träger der Unfallversicherung ist “ durch „Unfallversicherung Bund und Bahn, soweit die Eisenbahn-Unfallkasse bis zum 31. Dezember 2014 Träger der Unfallversicherung war “
- § 21 Abs. 5 Satz 5: Ersetzen von „Unfallkasse Post und Telekom “ durch „Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation “
- § 6: Anpassungen an die Vorschriften für die Gefährdungsbeurteilung
- § 11 Abs. 2 Nummer 1: Neue Vorschriften für die Rangfolge der Schutzmaßnahmen bei explosionsfähigen Gemischen
- § 11 Abs. 2 Nummer 2: Vorschriften zur Überwachung der Maßnahmen zur Vermeidung explosionsfähiger Gemische
- § 11 Abs. 3: Vorschriften zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Gemische
- § 11 Abs. 4: Vorschriften zur Vermeidung von Zündungen in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 11 Abs. 5: Vorschriften zur Kennzeichnung von Arbeitsbereichen mit explosionsfähigen Atmosphären
- Nummer 1.7: Neue Definitionen für die Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche
- Nummer 1.8: Neue Vorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen
## Wortlaut

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- **2008-11-04** · BGBl. 2008 I S. 2130 — Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)
- **2011-05-02** · BGBl. 2011 I S. 678 — Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 WehrRÄndG 2011)
- **2013-10-24** · BGBl. 2013 I S. 3836 — Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz BUK-NOG)
- **2015-02-06** · BGBl. 2015 I S. 49 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

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# Stellen dieser Station
- § 4 Nummer 1: Ersetzen von „Leben und “ durch „das Leben sowie die physische und die psychische “
- § 5 Abs. 3 Nummer 5: Ersetzen des Punkts am Ende durch ein Komma
- § 5 Abs. 3 Nummer 6: Einfügen von „6. psychische Belastungen bei der Arbeit. “
- § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4: Aufhebung von Satz 3 und 4
- § 13 Abs. 1 Nummer 5: Ersetzen von „beauftragte“ durch „verpflichtete “
- § 21 Abs. 5 Satz 2: Ersetzen von „Unfallkasse des Bundes“ durch „Unfallversicherung Bund und Bahn “
- § 21 Abs. 5 Satz 3: Ersetzen von „Eisenbahn-Unfallkasse, soweit diese Träger der Unfallversicherung ist “ durch „Unfallversicherung Bund und Bahn, soweit die Eisenbahn-Unfallkasse bis zum 31. Dezember 2014 Träger der Unfallversicherung war “
- § 21 Abs. 5 Satz 5: Ersetzen von „Unfallkasse Post und Telekom “ durch „Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation “
- § 6: Anpassungen an die Vorschriften für die Gefährdungsbeurteilung
- § 11 Abs. 2 Nummer 1: Neue Vorschriften für die Rangfolge der Schutzmaßnahmen bei explosionsfähigen Gemischen
- § 11 Abs. 2 Nummer 2: Vorschriften zur Überwachung der Maßnahmen zur Vermeidung explosionsfähiger Gemische
- § 11 Abs. 3: Vorschriften zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Gemische
- § 11 Abs. 4: Vorschriften zur Vermeidung von Zündungen in explosionsgefährdeten Bereichen
- § 11 Abs. 5: Vorschriften zur Kennzeichnung von Arbeitsbereichen mit explosionsfähigen Atmosphären
- Nummer 1.7: Neue Definitionen für die Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche
- Nummer 1.8: Neue Vorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 11 Abs. 2 Nummer 1: Neue Vorschriften für die Rangfolge der Schutzmaßnahmen bei explosionsfähigen Gemischen
§ 11 Abs. 2 Nummer 2: Vorschriften zur Überwachung der Maßnahmen zur Vermeidung explosionsfähiger Gemische
§ 11 Abs. 3: Vorschriften zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Gemische
§ 11 Abs. 4: Vorschriften zur Vermeidung von Zündungen in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 11 Abs. 5: Vorschriften zur Kennzeichnung von Arbeitsbereichen mit explosionsfähigen Atmosphären

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-24 — Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz BUK-NOG)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3836
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 6 Abs. 1 Satz 3 und 4: Aufhebung von Satz 3 und 4
§ 6: Anpassungen an die Vorschriften für die Gefährdungsbeurteilung

44
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# ARBSCHV — 2015-02-06
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 49
- **Inkrafttreten:** 2015-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/4#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 433 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen, insbesondere bei mobilen Arbeitsmitteln und Lasthebemitteln.
- § 2 Abs. 6: Erweiterung der Qualifikationsanforderungen für zur Prüfung befähigte Personen.
- § 4: Neue Vorschriften für die Prüfung von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen.
- § 5: Neue Vorschriften für die wiederkehrenden Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen.
- § 9: Neue Vorschriften für den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- § 10: Neue Vorschriften für die Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
- § 11: Neue Vorschriften für besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
- § 12: Neue Vorschriften für die Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
- § 13: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
- § 14: Neue Vorschriften für die Prüfung von Arbeitsmitteln
- § 434: Neue Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten, einschließlich Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnungen, Pläne, Standsicherheit, Abmessungen und Kennzeichnung.
- § 435: Neue Vorschriften für die Verwendung von Leitern, einschließlich Standsicherheit, Fixierung und Verwendung.
- § 436: Neue Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen, einschließlich Systemanforderungen, Auffanggurte, Sitz, Arbeits- und Sicherungsseile, Rettungsverfahren.
- § 437: Neue Vorschriften für Aufzugsanlagen, einschließlich Kommunikationssysteme, Notfallpläne, Instandhaltungsmaßnahmen, Sicherheitsanlagen, Umlaufaufzüge, Triebwerksräume, Inaugenschein- und Funktionskontrollen.
- § 438: Neue Vorschriften für Druckanlagen, einschließlich Erprobungsprogramme, Standorte, Speisewasserzufuhr, Druckgasabfüllung.
- § 14 Abs. 7: Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für überwachungsbedürftige Anlagen, soweit entsprechende Prüfungen in den §§ 15 und 16 vorgeschrieben sind.
- § 14 Abs. 8: Absatz 7 gilt nicht für überwachungsbedürftige Anlagen, soweit entsprechende Aufzeichnungen in § 17 vorgeschrieben sind.
- § 15: Neue Vorschriften für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen.
- § 16: Neue Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen.
- § 17: Neue Vorschriften für Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen.
- § 18: Neue Vorschriften für die Erlaubnispflicht für bestimmte Anlagen.
- § 19: Neue Vorschriften für Mitteilungspflichten und behördliche Ausnahmen.
- § 20: Neue Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes.
- § 21: Neue Vorschriften für den Ausschuss für Betriebssicherheit.
- Anhang 2 Abschnitt 4: Neue Vorschriften für die Prüfung von Druckanlagen und Druckgeräten
- Anhang 3 Abschnitt 1: Neue Vorschriften für die Prüfung von Krane (Hebezeuge)
- Anhang 3 Abschnitt 2: Neue Vorschriften für die Prüfung von Flüssiggasanlagen
- Anhang 3 Abschnitt 3: Neue Vorschriften für die Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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arbschv/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
arbschv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2015-02-06** · BGBl. 2015 I S. 49 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

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arbschv/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,30 @@
# Stellen dieser Station
- § 433 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen, insbesondere bei mobilen Arbeitsmitteln und Lasthebemitteln.
- § 2 Abs. 6: Erweiterung der Qualifikationsanforderungen für zur Prüfung befähigte Personen.
- § 4: Neue Vorschriften für die Prüfung von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen.
- § 5: Neue Vorschriften für die wiederkehrenden Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen.
- § 9: Neue Vorschriften für den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- § 10: Neue Vorschriften für die Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
- § 11: Neue Vorschriften für besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
- § 12: Neue Vorschriften für die Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
- § 13: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
- § 14: Neue Vorschriften für die Prüfung von Arbeitsmitteln
- § 434: Neue Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten, einschließlich Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnungen, Pläne, Standsicherheit, Abmessungen und Kennzeichnung.
- § 435: Neue Vorschriften für die Verwendung von Leitern, einschließlich Standsicherheit, Fixierung und Verwendung.
- § 436: Neue Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen, einschließlich Systemanforderungen, Auffanggurte, Sitz, Arbeits- und Sicherungsseile, Rettungsverfahren.
- § 437: Neue Vorschriften für Aufzugsanlagen, einschließlich Kommunikationssysteme, Notfallpläne, Instandhaltungsmaßnahmen, Sicherheitsanlagen, Umlaufaufzüge, Triebwerksräume, Inaugenschein- und Funktionskontrollen.
- § 438: Neue Vorschriften für Druckanlagen, einschließlich Erprobungsprogramme, Standorte, Speisewasserzufuhr, Druckgasabfüllung.
- § 14 Abs. 7: Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für überwachungsbedürftige Anlagen, soweit entsprechende Prüfungen in den §§ 15 und 16 vorgeschrieben sind.
- § 14 Abs. 8: Absatz 7 gilt nicht für überwachungsbedürftige Anlagen, soweit entsprechende Aufzeichnungen in § 17 vorgeschrieben sind.
- § 15: Neue Vorschriften für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen.
- § 16: Neue Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen.
- § 17: Neue Vorschriften für Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen.
- § 18: Neue Vorschriften für die Erlaubnispflicht für bestimmte Anlagen.
- § 19: Neue Vorschriften für Mitteilungspflichten und behördliche Ausnahmen.
- § 20: Neue Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes.
- § 21: Neue Vorschriften für den Ausschuss für Betriebssicherheit.
- Anhang 2 Abschnitt 4: Neue Vorschriften für die Prüfung von Druckanlagen und Druckgeräten
- Anhang 3 Abschnitt 1: Neue Vorschriften für die Prüfung von Krane (Hebezeuge)
- Anhang 3 Abschnitt 2: Neue Vorschriften für die Prüfung von Flüssiggasanlagen
- Anhang 3 Abschnitt 3: Neue Vorschriften für die Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 10: Neue Vorschriften für die Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 11: Neue Vorschriften für besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

7
arbschv/§12.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 12: Neue Vorschriften für die Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

7
arbschv/§13.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 13: Neue Vorschriften für die Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

11
arbschv/§14.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 14: Neue Vorschriften für die Prüfung von Arbeitsmitteln
§ 14 Abs. 7: Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für überwachungsbedürftige Anlagen, soweit entsprechende Prüfungen in den §§ 15 und 16 vorgeschrieben sind.
§ 14 Abs. 8: Absatz 7 gilt nicht für überwachungsbedürftige Anlagen, soweit entsprechende Aufzeichnungen in § 17 vorgeschrieben sind.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 15: Neue Vorschriften für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen.

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arbschv/§16.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 16: Neue Vorschriften für die wiederkehrende Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen.

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arbschv/§17.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 17: Neue Vorschriften für Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen.

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arbschv/§18.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 18: Neue Vorschriften für die Erlaubnispflicht für bestimmte Anlagen.

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arbschv/§19.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 19: Neue Vorschriften für Mitteilungspflichten und behördliche Ausnahmen.

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arbschv/§2.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 2 Abs. 6: Erweiterung der Qualifikationsanforderungen für zur Prüfung befähigte Personen.

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arbschv/§20.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 20: Neue Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes.

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arbschv/§21.md Normal file
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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 21: Neue Vorschriften für den Ausschuss für Betriebssicherheit.

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arbschv/§4.md Normal file
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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 4: Neue Vorschriften für die Prüfung von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen.

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arbschv/§433.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 433 Abs. 1: Neue Anforderungen an die Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen, insbesondere bei mobilen Arbeitsmitteln und Lasthebemitteln.

7
arbschv/§434.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 434
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 434: Neue Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten, einschließlich Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnungen, Pläne, Standsicherheit, Abmessungen und Kennzeichnung.

7
arbschv/§435.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 435
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 435: Neue Vorschriften für die Verwendung von Leitern, einschließlich Standsicherheit, Fixierung und Verwendung.

7
arbschv/§436.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 436
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 436: Neue Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen, einschließlich Systemanforderungen, Auffanggurte, Sitz, Arbeits- und Sicherungsseile, Rettungsverfahren.

7
arbschv/§437.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 437
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 437: Neue Vorschriften für Aufzugsanlagen, einschließlich Kommunikationssysteme, Notfallpläne, Instandhaltungsmaßnahmen, Sicherheitsanlagen, Umlaufaufzüge, Triebwerksräume, Inaugenschein- und Funktionskontrollen.

7
arbschv/§438.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 438
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 438: Neue Vorschriften für Druckanlagen, einschließlich Erprobungsprogramme, Standorte, Speisewasserzufuhr, Druckgasabfüllung.

7
arbschv/§5.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 5: Neue Vorschriften für die wiederkehrenden Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen.

7
arbschv/§9.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 9: Neue Vorschriften für den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

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@@ -1,11 +1,11 @@
# BETRSICHV — 2002-10-02
# BETRSICHV — 2015-02-06
- **Titel:** Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 3777
- **Inkrafttreten:** 2002-10-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/70#page=17
- **Kurz:** Diese Verordnung dient der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Umweltverträglichkeit.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 49
- **Inkrafttreten:** 2015-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/4#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
## Betroffene Stellen

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **2002-10-02** · BGBl. 2002 I S. 3777 — Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- **2015-02-06** · BGBl. 2015 I S. 49 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

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@@ -1,24 +1,15 @@
# BETRSICHV_2015 — 2011-11-11
# BETRSICHV_2015 — 2015-02-06
- **Titel:** Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2178
- **Inkrafttreten:** 2011-12-01; 2011-12-15 (Artikel 19)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/57#page=2
- **Kurz:** Dieses Gesetz ordnet das Geräte- und Produktsicherheitsrecht neu und tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft, wobei Artikel 19 erst am 15. Dezember 2011 wirksam wird.
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 49
- **Inkrafttreten:** 2015-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/4#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt '§ 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 2 Nummer 30 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 2 Abs. 1 zweiter Halbsatz: Ersetzt '§ 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 2 Nummer 30 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 12 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1: Ersetzt '§ 3 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 8 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 21 Abs. 1: Ersetzt '§ 17 Abs. 1 und 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 37 Abs. 1 und 2 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 21 Abs. 2: Ersetzt 'Akkreditierung einer zugelassenen' durch 'Erteilung der Befugnis an eine zugelassene' und '§ 17 Abs. 5 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 37 Abs. 5 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 21 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '§ 17 Abs. 5 Satz 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 37 Abs. 5 Satz 3 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 22 Satz 2: Ersetzt '§ 18 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 38 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 25 Abs. 2: Ersetzt '§ 19 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 39 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe b des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 25 Abs. 3: Ersetzt '§ 19 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 39 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 26 Abs. 2: Ersetzt '§ 20 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 40 des Produktsicherheitsgesetzes'
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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@@ -7,3 +7,4 @@
- **2007-03-08** · BGBl. 2007 I S. 261 — Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
- **2008-12-23** · BGBl. 2008 I S. 2768 — Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- **2011-11-11** · BGBl. 2011 I S. 2178 — Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
- **2015-02-06** · BGBl. 2015 I S. 49 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

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@@ -1,12 +1,2 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt '§ 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 2 Nummer 30 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 2 Abs. 1 zweiter Halbsatz: Ersetzt '§ 2 Abs. 7 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 2 Nummer 30 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 12 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1: Ersetzt '§ 3 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 8 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 21 Abs. 1: Ersetzt '§ 17 Abs. 1 und 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 37 Abs. 1 und 2 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 21 Abs. 2: Ersetzt 'Akkreditierung einer zugelassenen' durch 'Erteilung der Befugnis an eine zugelassene' und '§ 17 Abs. 5 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 37 Abs. 5 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 21 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '§ 17 Abs. 5 Satz 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 37 Abs. 5 Satz 3 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 22 Satz 2: Ersetzt '§ 18 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 38 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 25 Abs. 2: Ersetzt '§ 19 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 39 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe b des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 25 Abs. 3: Ersetzt '§ 19 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 39 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes'
- § 26 Abs. 2: Ersetzt '§ 20 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes' durch '§ 40 des Produktsicherheitsgesetzes'

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@@ -1,58 +1,23 @@
# GEFSTOFFV_2010 — 2013-07-22
# GEFSTOFFV_2010 — 2015-02-06
- **Titel:** Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2514
- **Inkrafttreten:** 2013-07-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/40#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung führt eine neue Fassung der Biostoffverordnung ein und ändert die Gefahrstoffverordnung, um den Sicherheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zu verbessern.
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 49
- **Inkrafttreten:** 2015-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/4#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht § 12: Angabe zu § 12 wird gestrichen
- Inhaltsübersicht nach Anhang II: Neue Angabe zu Anhang III eingefügt
- § 1A Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut für § 1A Abs. 3 Satz 2
- § 2 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zu § 2 eingefügt
- § 4 Abs. 3: Wort 'beachten' durch 'berücksichtigen' ersetzt
- § 6 Abs. 8 Satz 1 Nummer 4: Neuer Wortlaut für § 6 Abs. 8 Satz 1 Nummer 4
- § 7 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 11 Satz teil vor Nummer 1: Wort 'beachten' durch 'berücksichtigen' ersetzt
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Neue Sätze vorangestellt
- § 11 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zu § 11 eingefügt
- § 12: § 12 wird aufgehoben
- § 14 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zu § 14 eingefügt
- § 19 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'oder elektronischen' eingefügt
- § 20 Abs. 3: Verschiedene Änderungen an § 20 Abs. 3
- § 20 Abs. 4: Neuer Wortlaut für § 20 Abs. 4
- § 22 Abs. 1: Neue Nummern 19a bis 19c eingefügt
- § 24 Abs. 1: Verschiedene Änderungen an § 24 Abs. 1
- § 24 Abs. 2: Verschiedene Änderungen an § 24 Abs. 2
- Anhang I Nummer 2.4.2: Verschiedene Änderungen an Anhang I Nummer 2.4.2
- Anhang II Nummer 1 Abs. 1 Satz 2: Neue Nummer 3 angefügt
- Anhang II Nummer 6: Verschiedene Änderungen an Anhang II Nummer 6
- Anhang III: Neuer Anhang III eingefügt
- § 2.3 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen eingeführt.
- § 2.3 Abs. 2: Kriterien für die Einteilung organischer Peroxide in Gefahrgruppen neu definiert.
- § 2.3 Abs. 3: Vorschriften zur Antragstellung bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung für die Gefahrgruppenzuordnung eingeführt.
- § 2.3 Abs. 4: Alternative Prüfungsmöglichkeiten für die Gefahrgruppenzuordnung durch andere geeignete Stellen eingeführt.
- § 2.3 Abs. 5: Vorschriften für die vorläufige Behandlung organischer Peroxide ohne bekannte Gefahrgruppen eingeführt.
- § 2.3 Abs. 6: Vorschriften für die Behandlung nicht brennbarer organischer Peroxide eingeführt.
- § 2.4 Abs. 1: Vorschriften zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit organischem Peroxid neu definiert.
- § 2.4 Abs. 2: Vorschriften zur Einholung eines Gutachtens der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung bei bestimmten Tätigkeiten neu definiert.
- § 2.5 Abs. 1: Vorschriften zur Festlegung von Schutz- und Sicherheitsabständen für Tätigkeiten mit organischem Peroxid neu definiert.
- § 2.5 Abs. 2: Vorschriften zur Festlegung von Schutz- und Sicherheitsabständen in Abhängigkeit von Gefahrgruppe und Menge neu definiert.
- § 2.5 Abs. 3: Vorschriften zur Festlegung von Schutz- und Sicherheitsabständen für bestimmte Mengen organischer Peroxide neu definiert.
- § 2.6: Vorschriften zur baulichen Anforderungen für Gebäude, in denen Tätigkeiten mit organischem Peroxid durchgeführt werden, neu definiert.
- § 2.7: Vorschriften zur Festlegung von Bereichen, in denen Zündquellen vermieden werden müssen, neu definiert.
- § 2.8: Vorschriften für den innerbetrieblichen Transport organischer Peroxide neu definiert.
- § 2.9 Abs. 1: Vorschriften zur Aufbewahrung organischer Peroxide, die dem Sprengstoffgesetz unterfallen, neu definiert.
- § 2.9 Abs. 2: Vorschriften zur Bauweise von Lagergebäuden für organischer Peroxide der Gefahrgruppen OP I bis OP III neu definiert.
- § 2.9 Abs. 3: Vorschriften zur Ausstattung von Lagerräumen für organischer Peroxide der Gefahrgruppen OP I bis OP III neu definiert.
- § 2.9 Abs. 4: Vorschriften zur Erreichung der höchstzulässigen Aufbewahrungstemperatur für organischer Peroxide neu definiert.
- § 2.9 Abs. 5: Vorschriften zur Lagerung organischer Peroxide mit anderen Stoffen neu definiert.
- § 2.10 Abs. 1: Vorschriften zur Beschaffenheit und Ausstattung von Betriebsanlagen und -einrichtungen neu definiert.
- § 2.10 Abs. 2: Vorschriften zur Errichtung von Betriebsanlagen, um gefährliche Reaktionen zu vermeiden, neu definiert.
- § 2.10 Abs. 3: Vorschriften zur Vermeidung gefährlicher Einschlüsse organischer Peroxide neu definiert.
- § 2.10 Abs. 4: Vorschriften zur Auslegung von Feuerlöscheinrichtungen für die besonderen Eigenschaften organischer Peroxide neu definiert.
- § 1A Abs. 3 Satz 2: Die Angabe „§2A Absatz4“ wird durch die Angabe „§2A Absatz5“ ersetzt.
- § 2 Abs. 10 bis 14: Die Absätze 10 bis 14 werden durch neue Absätze 10 bis 17 ersetzt, die Definitionen für explosionsfähige Gemische, gefährliche explosionsfähige Gemische, gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche, Stand der Technik, Fachkunde und Sachkunde enthalten.
- § 6 Abs. 4: Der Absatz 4 wird neu gefasst, um die Feststellung von Brand- und Explosionsgefährdungen zu erweitern.
- § 6 Abs. 8 bis 10: Die Absätze 8 bis 10 werden neu gefasst, um die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und den Explosionsschutz zu erweitern.
- § 6 Abs. 9 bis 12: Die Absätze 9 bis 12 werden umbenannt in Absätze 11 bis 14.
- § 6 Abs. 12 Satz 3: Die Angabe „Absatz 11“ wird durch die Angabe „Absatz 13“ ersetzt.
- § 11: Der § 11 wird neu gefasst, um besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen, zu regeln.
- § 22 Abs. 1 Nummer 18 und 19: Die Nummern 18 und 19 werden neu gefasst, um Straftaten gegen die Vorschriften des § 11 zu definieren.
- Anhang I Nummer 1: Nummer 1 wird neu gefasst, um grundlegende Anforderungen und Schutzmaßnahmen für Brand- und Explosionsgefährdungen zu definieren.
## Wortlaut

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@@ -35,3 +35,4 @@
- **2011-08-03** · BGBl. 2011 I S. 1622 — Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
- **2013-04-30** · BGBl. 2013 I S. 944 — Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit
- **2013-07-22** · BGBl. 2013 I S. 2514 — Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
- **2015-02-06** · BGBl. 2015 I S. 49 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

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@@ -1,46 +1,11 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht § 12: Angabe zu § 12 wird gestrichen
- Inhaltsübersicht nach Anhang II: Neue Angabe zu Anhang III eingefügt
- § 1A Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut für § 1A Abs. 3 Satz 2
- § 2 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zu § 2 eingefügt
- § 4 Abs. 3: Wort 'beachten' durch 'berücksichtigen' ersetzt
- § 6 Abs. 8 Satz 1 Nummer 4: Neuer Wortlaut für § 6 Abs. 8 Satz 1 Nummer 4
- § 7 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 11 Satz teil vor Nummer 1: Wort 'beachten' durch 'berücksichtigen' ersetzt
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Neue Sätze vorangestellt
- § 11 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zu § 11 eingefügt
- § 12: § 12 wird aufgehoben
- § 14 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zu § 14 eingefügt
- § 19 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'oder elektronischen' eingefügt
- § 20 Abs. 3: Verschiedene Änderungen an § 20 Abs. 3
- § 20 Abs. 4: Neuer Wortlaut für § 20 Abs. 4
- § 22 Abs. 1: Neue Nummern 19a bis 19c eingefügt
- § 24 Abs. 1: Verschiedene Änderungen an § 24 Abs. 1
- § 24 Abs. 2: Verschiedene Änderungen an § 24 Abs. 2
- Anhang I Nummer 2.4.2: Verschiedene Änderungen an Anhang I Nummer 2.4.2
- Anhang II Nummer 1 Abs. 1 Satz 2: Neue Nummer 3 angefügt
- Anhang II Nummer 6: Verschiedene Änderungen an Anhang II Nummer 6
- Anhang III: Neuer Anhang III eingefügt
- § 2.3 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen eingeführt.
- § 2.3 Abs. 2: Kriterien für die Einteilung organischer Peroxide in Gefahrgruppen neu definiert.
- § 2.3 Abs. 3: Vorschriften zur Antragstellung bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung für die Gefahrgruppenzuordnung eingeführt.
- § 2.3 Abs. 4: Alternative Prüfungsmöglichkeiten für die Gefahrgruppenzuordnung durch andere geeignete Stellen eingeführt.
- § 2.3 Abs. 5: Vorschriften für die vorläufige Behandlung organischer Peroxide ohne bekannte Gefahrgruppen eingeführt.
- § 2.3 Abs. 6: Vorschriften für die Behandlung nicht brennbarer organischer Peroxide eingeführt.
- § 2.4 Abs. 1: Vorschriften zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit organischem Peroxid neu definiert.
- § 2.4 Abs. 2: Vorschriften zur Einholung eines Gutachtens der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung bei bestimmten Tätigkeiten neu definiert.
- § 2.5 Abs. 1: Vorschriften zur Festlegung von Schutz- und Sicherheitsabständen für Tätigkeiten mit organischem Peroxid neu definiert.
- § 2.5 Abs. 2: Vorschriften zur Festlegung von Schutz- und Sicherheitsabständen in Abhängigkeit von Gefahrgruppe und Menge neu definiert.
- § 2.5 Abs. 3: Vorschriften zur Festlegung von Schutz- und Sicherheitsabständen für bestimmte Mengen organischer Peroxide neu definiert.
- § 2.6: Vorschriften zur baulichen Anforderungen für Gebäude, in denen Tätigkeiten mit organischem Peroxid durchgeführt werden, neu definiert.
- § 2.7: Vorschriften zur Festlegung von Bereichen, in denen Zündquellen vermieden werden müssen, neu definiert.
- § 2.8: Vorschriften für den innerbetrieblichen Transport organischer Peroxide neu definiert.
- § 2.9 Abs. 1: Vorschriften zur Aufbewahrung organischer Peroxide, die dem Sprengstoffgesetz unterfallen, neu definiert.
- § 2.9 Abs. 2: Vorschriften zur Bauweise von Lagergebäuden für organischer Peroxide der Gefahrgruppen OP I bis OP III neu definiert.
- § 2.9 Abs. 3: Vorschriften zur Ausstattung von Lagerräumen für organischer Peroxide der Gefahrgruppen OP I bis OP III neu definiert.
- § 2.9 Abs. 4: Vorschriften zur Erreichung der höchstzulässigen Aufbewahrungstemperatur für organischer Peroxide neu definiert.
- § 2.9 Abs. 5: Vorschriften zur Lagerung organischer Peroxide mit anderen Stoffen neu definiert.
- § 2.10 Abs. 1: Vorschriften zur Beschaffenheit und Ausstattung von Betriebsanlagen und -einrichtungen neu definiert.
- § 2.10 Abs. 2: Vorschriften zur Errichtung von Betriebsanlagen, um gefährliche Reaktionen zu vermeiden, neu definiert.
- § 2.10 Abs. 3: Vorschriften zur Vermeidung gefährlicher Einschlüsse organischer Peroxide neu definiert.
- § 2.10 Abs. 4: Vorschriften zur Auslegung von Feuerlöscheinrichtungen für die besonderen Eigenschaften organischer Peroxide neu definiert.
- § 1A Abs. 3 Satz 2: Die Angabe „§2A Absatz4“ wird durch die Angabe „§2A Absatz5“ ersetzt.
- § 2 Abs. 10 bis 14: Die Absätze 10 bis 14 werden durch neue Absätze 10 bis 17 ersetzt, die Definitionen für explosionsfähige Gemische, gefährliche explosionsfähige Gemische, gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche, Stand der Technik, Fachkunde und Sachkunde enthalten.
- § 6 Abs. 4: Der Absatz 4 wird neu gefasst, um die Feststellung von Brand- und Explosionsgefährdungen zu erweitern.
- § 6 Abs. 8 bis 10: Die Absätze 8 bis 10 werden neu gefasst, um die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und den Explosionsschutz zu erweitern.
- § 6 Abs. 9 bis 12: Die Absätze 9 bis 12 werden umbenannt in Absätze 11 bis 14.
- § 6 Abs. 12 Satz 3: Die Angabe „Absatz 11“ wird durch die Angabe „Absatz 13“ ersetzt.
- § 11: Der § 11 wird neu gefasst, um besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen, zu regeln.
- § 22 Abs. 1 Nummer 18 und 19: Die Nummern 18 und 19 werden neu gefasst, um Straftaten gegen die Vorschriften des § 11 zu definieren.
- Anhang I Nummer 1: Nummer 1 wird neu gefasst, um grundlegende Anforderungen und Schutzmaßnahmen für Brand- und Explosionsgefährdungen zu definieren.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-22 — Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2514
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 11 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zu § 11 eingefügt
§ 11: Der § 11 wird neu gefasst, um besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen, zu regeln.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1A
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-22 — Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2514
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 1A Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut für § 1A Abs. 3 Satz 2
§ 1A Abs. 3 Satz 2: Die Angabe „§2A Absatz4“ wird durch die Angabe „§2A Absatz5“ ersetzt.

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@@ -1,53 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-22 — Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2514
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 2 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zu § 2 eingefügt
§ 2.3 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen eingeführt.
§ 2.3 Abs. 2: Kriterien für die Einteilung organischer Peroxide in Gefahrgruppen neu definiert.
§ 2.3 Abs. 3: Vorschriften zur Antragstellung bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung für die Gefahrgruppenzuordnung eingeführt.
§ 2.3 Abs. 4: Alternative Prüfungsmöglichkeiten für die Gefahrgruppenzuordnung durch andere geeignete Stellen eingeführt.
§ 2.3 Abs. 5: Vorschriften für die vorläufige Behandlung organischer Peroxide ohne bekannte Gefahrgruppen eingeführt.
§ 2.3 Abs. 6: Vorschriften für die Behandlung nicht brennbarer organischer Peroxide eingeführt.
§ 2.4 Abs. 1: Vorschriften zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit organischem Peroxid neu definiert.
§ 2.4 Abs. 2: Vorschriften zur Einholung eines Gutachtens der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung bei bestimmten Tätigkeiten neu definiert.
§ 2.5 Abs. 1: Vorschriften zur Festlegung von Schutz- und Sicherheitsabständen für Tätigkeiten mit organischem Peroxid neu definiert.
§ 2.5 Abs. 2: Vorschriften zur Festlegung von Schutz- und Sicherheitsabständen in Abhängigkeit von Gefahrgruppe und Menge neu definiert.
§ 2.5 Abs. 3: Vorschriften zur Festlegung von Schutz- und Sicherheitsabständen für bestimmte Mengen organischer Peroxide neu definiert.
§ 2.6: Vorschriften zur baulichen Anforderungen für Gebäude, in denen Tätigkeiten mit organischem Peroxid durchgeführt werden, neu definiert.
§ 2.7: Vorschriften zur Festlegung von Bereichen, in denen Zündquellen vermieden werden müssen, neu definiert.
§ 2.8: Vorschriften für den innerbetrieblichen Transport organischer Peroxide neu definiert.
§ 2.9 Abs. 1: Vorschriften zur Aufbewahrung organischer Peroxide, die dem Sprengstoffgesetz unterfallen, neu definiert.
§ 2.9 Abs. 2: Vorschriften zur Bauweise von Lagergebäuden für organischer Peroxide der Gefahrgruppen OP I bis OP III neu definiert.
§ 2.9 Abs. 3: Vorschriften zur Ausstattung von Lagerräumen für organischer Peroxide der Gefahrgruppen OP I bis OP III neu definiert.
§ 2.9 Abs. 4: Vorschriften zur Erreichung der höchstzulässigen Aufbewahrungstemperatur für organischer Peroxide neu definiert.
§ 2.9 Abs. 5: Vorschriften zur Lagerung organischer Peroxide mit anderen Stoffen neu definiert.
§ 2.10 Abs. 1: Vorschriften zur Beschaffenheit und Ausstattung von Betriebsanlagen und -einrichtungen neu definiert.
§ 2.10 Abs. 2: Vorschriften zur Errichtung von Betriebsanlagen, um gefährliche Reaktionen zu vermeiden, neu definiert.
§ 2.10 Abs. 3: Vorschriften zur Vermeidung gefährlicher Einschlüsse organischer Peroxide neu definiert.
§ 2.10 Abs. 4: Vorschriften zur Auslegung von Feuerlöscheinrichtungen für die besonderen Eigenschaften organischer Peroxide neu definiert.
§ 2 Abs. 10 bis 14: Die Absätze 10 bis 14 werden durch neue Absätze 10 bis 17 ersetzt, die Definitionen für explosionsfähige Gemische, gefährliche explosionsfähige Gemische, gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche, Stand der Technik, Fachkunde und Sachkunde enthalten.

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-22 — Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2514
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 22 Abs. 1: Neue Nummern 19a bis 19c eingefügt
§ 22 Abs. 1 Nummer 18 und 19: Die Nummern 18 und 19 werden neu gefasst, um Straftaten gegen die Vorschriften des § 11 zu definieren.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-22 — Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2514
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 6 Abs. 8 Satz 1 Nummer 4: Neuer Wortlaut für § 6 Abs. 8 Satz 1 Nummer 4
§ 6 Abs. 4: Der Absatz 4 wird neu gefasst, um die Feststellung von Brand- und Explosionsgefährdungen zu erweitern.
§ 6 Abs. 8 bis 10: Die Absätze 8 bis 10 werden neu gefasst, um die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und den Explosionsschutz zu erweitern.
§ 6 Abs. 9 bis 12: Die Absätze 9 bis 12 werden umbenannt in Absätze 11 bis 14.
§ 6 Abs. 12 Satz 3: Die Angabe „Absatz 11“ wird durch die Angabe „Absatz 13“ ersetzt.

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# BGBl. 2015 I S. 49
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 49
- **Verkündung:** 2015-02-06
- **Inkrafttreten:** 2015-06-01
- **Ausfertigung:** 2015-02-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/4#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BETRSICHV, ARBEITSSCHUTZGESETZ-VERORDNUNG-ZUR-NEUREGELUNG-DER, VERORDNUNG-ZUR-NEUREGELUNG-DER-ANFORDERUNGEN-AN-DEN, ARBSCHV, BETRSICHV_2015, ARBSCHG, GEFSTOFFV_2010
## Kurz
Die Verordnung regelt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.

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# VERORDNUNG-ZUR-NEUREGELUNG-DER-ANFORDERUNGEN-AN-DEN — 2015-02-06
- **Titel:** Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 49
- **Inkrafttreten:** 2015-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/4#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- 6.16.1 - 6.29.2: Neue Vorschriften für die Prüfung und Instandhaltung verschiedener Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen eingeführt.
- § 22 Abs. 1: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung, der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- § 22 Abs. 2: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz
- § 23: Neue Strafvorschriften für vorsätzliche Handlungen, die das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährden
- § 24: Neue Übergangsvorschriften für erlaubnisbedürftige Anlagen und Aufzugsanlagen
- Anhang 1: Neue besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln
- Tabelle 9: Neue Zuordnung und Prüfungen von Rohrleitungen für Gase, Dämpfe, überhitzte Flüssigkeiten
- Tabelle 10: Neue Zuordnung und Prüfungen von Rohrleitungen für nicht overheizte Flüssigkeiten, ausgenommen etzende und entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 3
- Tabelle 11: Neue Zuordnung und Prüfungen von Rohrleitungen für nicht overheizte Flüssigkeiten, einschließlich etzender und entzündbarer Flüssigkeiten der Kategorie 3
- Nummer 6: Neue besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2015-02-06** · BGBl. 2015 I S. 49 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

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# Stellen dieser Station
- 6.16.1 - 6.29.2: Neue Vorschriften für die Prüfung und Instandhaltung verschiedener Arten von Druckbehältern und Rohrleitungen eingeführt.
- § 22 Abs. 1: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung, der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- § 22 Abs. 2: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz
- § 23: Neue Strafvorschriften für vorsätzliche Handlungen, die das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährden
- § 24: Neue Übergangsvorschriften für erlaubnisbedürftige Anlagen und Aufzugsanlagen
- Anhang 1: Neue besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln
- Tabelle 9: Neue Zuordnung und Prüfungen von Rohrleitungen für Gase, Dämpfe, überhitzte Flüssigkeiten
- Tabelle 10: Neue Zuordnung und Prüfungen von Rohrleitungen für nicht overheizte Flüssigkeiten, ausgenommen etzende und entzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 3
- Tabelle 11: Neue Zuordnung und Prüfungen von Rohrleitungen für nicht overheizte Flüssigkeiten, einschließlich etzender und entzündbarer Flüssigkeiten der Kategorie 3
- Nummer 6: Neue besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 22 Abs. 1: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung, der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
§ 22 Abs. 2: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 23: Neue Strafvorschriften für vorsätzliche Handlungen, die das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährden

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-02-06 — Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 49
§ 24: Neue Übergangsvorschriften für erlaubnisbedürftige Anlagen und Aufzugsanlagen