BGBl. 2007 I S. 1970 · Änderung · Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970 Inkrafttreten: 2007-08-28 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2008-05-01 (Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b und Nr. 83 Buchstabe b); 2009-02-01 (Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe a); 2008-09-01 (Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe c § 10 Abs. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2007-08-27 BGBl-Id: bgbl1-2007-42-1
This commit is contained in:
@@ -1,24 +1,51 @@
|
||||
# ASYLVG — 2007-07-27
|
||||
# ASYLVG — 2007-08-27
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 1566
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2007-07-28 (Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc, Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c, soweit er § 6 Abs. 2 a betrifft, Artikel 1 Nr. 6, soweit er § 6a Abs. 3 betrifft, und Artikel 1 Nr. 10); 2007-11-01 (Im Übrigen)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/35#page=2
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Passgesetz und weitere Vorschriften, darunter das Gesetz über Personalausweise, das Melderechtsrahmengesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Es tritt teilweise am Tag nach der Verkündung und teilweise am 1. November 2007 in Kraft.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2007-08-28 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2008-05-01 (Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b und Nr. 83 Buchstabe b); 2009-02-01 (Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe a); 2008-09-01 (Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe c § 10 Abs. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/42#page=2
|
||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz dient der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in den Bereichen Aufenthalt, Asyl und Freizügigkeit. Es ändert insbesondere das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz und das Staatsangehörigkeitsgesetz.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 16: Neufassung der Angabe zu § 16 in der Inhaltsübersicht
|
||||
- § 16 Überschrift: Neufassung der Überschrift von § 16
|
||||
- § 16 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a zur Prüfung der Echtheit des Dokuments oder der Identität des Ausländers
|
||||
- § 16 Abs. 2: Anpassung der Verweise von Absatz 1 auf Absätze 1 und 1a
|
||||
- § 16 Abs. 3: Neufassung von Absatz 3 zur Amtshilfe des Bundeskriminalamts
|
||||
- § 16 Abs. 4: Neufassung von Absatz 4 zur Trennung der gespeicherten Daten
|
||||
- § 16 Abs. 4a Satz 1: Ersetzung des Wortes 'gewonnenen' durch 'erhobenen'
|
||||
- § 16 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'gewonnenen Unterlagen' durch 'erhobenen Daten'
|
||||
- § 16 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Unterlagen' durch 'Daten'
|
||||
- § 16 Abs. 6: Neufassung von Absatz 6 zur Löschung der erhobenen Daten
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 3: Neufassung der Inhaltsüberschrift zu § 3
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 26: Neufassung der Inhaltsüberschrift zu § 26
|
||||
- Inhaltsübersicht nach § 27: Einfügung der Inhaltsüberschrift zu § 27a
|
||||
- § 1 Abs. 1: Neufassung des § 1 Abs. 1
|
||||
- § 2 Abs. 1: Streichung der Wörter 'vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559)'
|
||||
- § 3: Neufassung des § 3
|
||||
- § 4 Satz 1: Neufassung des § 4 Satz 1
|
||||
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Feststellungen, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' und Einfügung der Angabe '(Bundesamt)'
|
||||
- § 9: Neufassung der Absätze 1 bis 3 und Einfügung des Absatzes 5
|
||||
- § 13 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft'
|
||||
- § 14 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Aufenthaltsgenehmigung' durch 'Aufenthalstitel' und Einfügung der Angabe 'Nr. 1a bis 5' sowie Einfügung von zusätzlichen Wörtern in Satz 3
|
||||
- § 14a: Einfügung der Wörter 'freizügigkeitsberechtigt oder' vor 'im Besitz', Streichung der Angabe 'Satz 1' und Einfügung des Absatzes 4
|
||||
- § 15 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Aufenthaltsgenehmigungen' durch 'Aufenthaltstitel'
|
||||
- § 17 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'in der der Ausländer sich mündlich verständigen kann' durch 'deren Kenntnis vernünftigerweise vorausgesetzt werden kann und in der er sich verständigen kann'
|
||||
- § 18: Neufassung von Absatz 2 Nr. 2 und Einfügung der Wörter 'von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder' in Absatz 4 Nr. 1
|
||||
- § 18a Abs. 6: Ersetzung des Wortes 'oder' durch ein Komma in Nummer 2, Ersetzung des Punktes durch das Wort 'oder' in Nummer 3 und Einfügung der Nummer 4
|
||||
- § 22a Satz 1: Einfügung der Wörter 'von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder' nach 'auf Grund'
|
||||
- § 24: Einfügung eines neuen Satzes nach Absatz 1 Satz 1, Ersetzung der Wörter 'die Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen' durch 'ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt' in Absatz 2, Neufassung von Absatz 3 und Einfügung des Absatzes 4
|
||||
- § 25 Abs. 7: Einfügung eines neuen Satzes am Ende des Absatzes 7
|
||||
- § 26: Neufassung der Überschrift, Streichung von Absatz 2 Satz 2, Einfügung eines neuen Satzes vor Absatz 3 und Neufassung von Absatz 4
|
||||
- § 26a: Neufassung von Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 und Ersetzung des Wortes 'Gemeinschaften' durch 'Union' in Absatz 2
|
||||
- § 27a: Einfügung des neuen § 27a
|
||||
- § 28 Abs. 2: Einfügung der neuen Absätze 1a und 2
|
||||
- § 29 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
|
||||
- § 29a Abs. 2: Einfügung der Wörter 'die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und' nach 'sind'
|
||||
- § 30: Ersetzung der Wörter 'des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes' durch 'für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' in Absatz 1, Einfügung der Wörter 'oder nach § 14a als gestellt gilt' in Absatz 3 Nr. 7 und Ersetzung der Wörter 'des § 60 Abs. 8 des Aufenthaltsgesetzes' durch 'des § 60 Abs. 8 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder des § 3 Abs. 2' in Absatz 4
|
||||
- § 31: Einfügung des Wortes 'unverzüglich' nach 'Rechtsbehelfsbelehrung' in Absatz 1 Satz 2, Einfügung eines neuen Satzes nach Absatz 1 Satz 2, Einfügung der Angabe 'oder § 27a' in Absatz 1 Satz 4, Neufassung von Absatz 2, Neufassung von Absatz 3 Satz 1, Neufassung von Absatz 3 Satz 2, Neufassung von Absatz 5 und Einfügung des Absatzes 6
|
||||
- § 32 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'die in § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes bezeichneten Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung vorliegen' durch 'ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt'
|
||||
- § 34 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'wird und' durch 'und ihm die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt wird und er'
|
||||
- § 34a: Einfügung der Wörter 'oder in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat (§ 27a)' nach '(§ 26a)' in Absatz 1 Satz 1, Ersetzung der Wörter 'Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' in Absatz 1 Satz 2 und Ersetzung der Wörter 'in den sicheren Drittstaat' durch 'nach Absatz 1' in Absatz 2
|
||||
- § 35 Satz 2: Streichung des Satzes 2
|
||||
- § 39: Einfügung der Wörter 'als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' nach 'Anerkennung' in Absatz 1 Satz 1 und Ersetzung der Angabe '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7' in Absatz 2
|
||||
- § 40 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7' in Absatz 1 Satz 2
|
||||
- § 42 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7' in Satz 1
|
||||
- § 43 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des § 43 Abs. 3 Satz 2
|
||||
- § 47: Einfügung des Absatzes 4
|
||||
- § 48 Nr. 2: Neufassung des § 48 Nr. 2
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -27,3 +27,4 @@
|
||||
- **2004-08-05** · BGBl. 2004 I S. 1950 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
- **2004-12-02** · BGBl. 2004 I S. 2934 — Verordnung über das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverfahrensverordnung - BeschVerfV)
|
||||
- **2007-07-27** · BGBl. 2007 I S. 1566 — Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
|
||||
- **2007-08-27** · BGBl. 2007 I S. 1970 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
|
||||
@@ -1,12 +1,39 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 16: Neufassung der Angabe zu § 16 in der Inhaltsübersicht
|
||||
- § 16 Überschrift: Neufassung der Überschrift von § 16
|
||||
- § 16 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a zur Prüfung der Echtheit des Dokuments oder der Identität des Ausländers
|
||||
- § 16 Abs. 2: Anpassung der Verweise von Absatz 1 auf Absätze 1 und 1a
|
||||
- § 16 Abs. 3: Neufassung von Absatz 3 zur Amtshilfe des Bundeskriminalamts
|
||||
- § 16 Abs. 4: Neufassung von Absatz 4 zur Trennung der gespeicherten Daten
|
||||
- § 16 Abs. 4a Satz 1: Ersetzung des Wortes 'gewonnenen' durch 'erhobenen'
|
||||
- § 16 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'gewonnenen Unterlagen' durch 'erhobenen Daten'
|
||||
- § 16 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Unterlagen' durch 'Daten'
|
||||
- § 16 Abs. 6: Neufassung von Absatz 6 zur Löschung der erhobenen Daten
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 3: Neufassung der Inhaltsüberschrift zu § 3
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 26: Neufassung der Inhaltsüberschrift zu § 26
|
||||
- Inhaltsübersicht nach § 27: Einfügung der Inhaltsüberschrift zu § 27a
|
||||
- § 1 Abs. 1: Neufassung des § 1 Abs. 1
|
||||
- § 2 Abs. 1: Streichung der Wörter 'vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559)'
|
||||
- § 3: Neufassung des § 3
|
||||
- § 4 Satz 1: Neufassung des § 4 Satz 1
|
||||
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Feststellungen, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' und Einfügung der Angabe '(Bundesamt)'
|
||||
- § 9: Neufassung der Absätze 1 bis 3 und Einfügung des Absatzes 5
|
||||
- § 13 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft'
|
||||
- § 14 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Aufenthaltsgenehmigung' durch 'Aufenthalstitel' und Einfügung der Angabe 'Nr. 1a bis 5' sowie Einfügung von zusätzlichen Wörtern in Satz 3
|
||||
- § 14a: Einfügung der Wörter 'freizügigkeitsberechtigt oder' vor 'im Besitz', Streichung der Angabe 'Satz 1' und Einfügung des Absatzes 4
|
||||
- § 15 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Aufenthaltsgenehmigungen' durch 'Aufenthaltstitel'
|
||||
- § 17 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'in der der Ausländer sich mündlich verständigen kann' durch 'deren Kenntnis vernünftigerweise vorausgesetzt werden kann und in der er sich verständigen kann'
|
||||
- § 18: Neufassung von Absatz 2 Nr. 2 und Einfügung der Wörter 'von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder' in Absatz 4 Nr. 1
|
||||
- § 18a Abs. 6: Ersetzung des Wortes 'oder' durch ein Komma in Nummer 2, Ersetzung des Punktes durch das Wort 'oder' in Nummer 3 und Einfügung der Nummer 4
|
||||
- § 22a Satz 1: Einfügung der Wörter 'von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder' nach 'auf Grund'
|
||||
- § 24: Einfügung eines neuen Satzes nach Absatz 1 Satz 1, Ersetzung der Wörter 'die Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen' durch 'ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt' in Absatz 2, Neufassung von Absatz 3 und Einfügung des Absatzes 4
|
||||
- § 25 Abs. 7: Einfügung eines neuen Satzes am Ende des Absatzes 7
|
||||
- § 26: Neufassung der Überschrift, Streichung von Absatz 2 Satz 2, Einfügung eines neuen Satzes vor Absatz 3 und Neufassung von Absatz 4
|
||||
- § 26a: Neufassung von Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 und Ersetzung des Wortes 'Gemeinschaften' durch 'Union' in Absatz 2
|
||||
- § 27a: Einfügung des neuen § 27a
|
||||
- § 28 Abs. 2: Einfügung der neuen Absätze 1a und 2
|
||||
- § 29 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
|
||||
- § 29a Abs. 2: Einfügung der Wörter 'die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und' nach 'sind'
|
||||
- § 30: Ersetzung der Wörter 'des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes' durch 'für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' in Absatz 1, Einfügung der Wörter 'oder nach § 14a als gestellt gilt' in Absatz 3 Nr. 7 und Ersetzung der Wörter 'des § 60 Abs. 8 des Aufenthaltsgesetzes' durch 'des § 60 Abs. 8 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder des § 3 Abs. 2' in Absatz 4
|
||||
- § 31: Einfügung des Wortes 'unverzüglich' nach 'Rechtsbehelfsbelehrung' in Absatz 1 Satz 2, Einfügung eines neuen Satzes nach Absatz 1 Satz 2, Einfügung der Angabe 'oder § 27a' in Absatz 1 Satz 4, Neufassung von Absatz 2, Neufassung von Absatz 3 Satz 1, Neufassung von Absatz 3 Satz 2, Neufassung von Absatz 5 und Einfügung des Absatzes 6
|
||||
- § 32 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'die in § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes bezeichneten Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung vorliegen' durch 'ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt'
|
||||
- § 34 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'wird und' durch 'und ihm die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt wird und er'
|
||||
- § 34a: Einfügung der Wörter 'oder in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat (§ 27a)' nach '(§ 26a)' in Absatz 1 Satz 1, Ersetzung der Wörter 'Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' in Absatz 1 Satz 2 und Ersetzung der Wörter 'in den sicheren Drittstaat' durch 'nach Absatz 1' in Absatz 2
|
||||
- § 35 Satz 2: Streichung des Satzes 2
|
||||
- § 39: Einfügung der Wörter 'als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' nach 'Anerkennung' in Absatz 1 Satz 1 und Ersetzung der Angabe '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7' in Absatz 2
|
||||
- § 40 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7' in Absatz 1 Satz 2
|
||||
- § 42 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7' in Satz 1
|
||||
- § 43 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des § 43 Abs. 3 Satz 2
|
||||
- § 47: Einfügung des Absatzes 4
|
||||
- § 48 Nr. 2: Neufassung des § 48 Nr. 2
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,7 @@
|
||||
# § 1
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 1: Angabe „§ 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes“ durch „§ 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes 2
|
||||
§ 1 Abs. 1: Neufassung des § 1 Abs. 1
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 13
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2002-06-25 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1946
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 4 Satz 1, § 13 Abs. 1 und 2, § 34a Abs. 1 Satz 2, § 53 Abs. 2 Satz 2, § 58 Abs. 4 Satz 1, § 72 Abs. 1, § 73a Abs. 2 Satz 1, § 83b Abs. 2 Satz 1, § 84 Abs. 1: Ersetzung von '§ 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes' durch '§ 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes'
|
||||
§ 13 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft'
|
||||
|
||||
@@ -1,13 +1,7 @@
|
||||
# § 14
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 14 Abs. 1: Neue Sätze angefügt
|
||||
|
||||
§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Wörter „eine Aufenthaltsgenehmigung“ durch „einen Aufenthaltstitel“ ersetzt
|
||||
|
||||
§ 14 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
|
||||
|
||||
§ 14 Abs. 4: Bisheriger Absatz 4 wird Absatz 3, Wörter „§ 57 Abs. 1 des Ausländergesetzes“ durch „§ 62 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt, Wörter „§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Ausländergesetzes“ durch „§ 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt, Wörter „§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 des Ausländergesetzes“ durch „§ 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt
|
||||
§ 14 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Aufenthaltsgenehmigung' durch 'Aufenthalstitel' und Einfügung der Angabe 'Nr. 1a bis 5' sowie Einfügung von zusätzlichen Wörtern in Satz 3
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 14a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 14a: Neuer § 14a eingefügt
|
||||
§ 14a: Einfügung der Wörter 'freizügigkeitsberechtigt oder' vor 'im Besitz', Streichung der Angabe 'Satz 1' und Einfügung des Absatzes 4
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 15
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 15 Abs. 2 Nr. 2: Wörter „eine Aufenthaltsgenehmigung“ durch „ein Aufenthaltstitel“ ersetzt
|
||||
§ 15 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Aufenthaltsgenehmigungen' durch 'Aufenthaltstitel'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 17
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-08-05 — Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1361
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 17: Neue Vorschriften zum Einsatz von Sprachmittlern im Asylverfahren
|
||||
§ 17 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'in der der Ausländer sich mündlich verständigen kann' durch 'deren Kenntnis vernünftigerweise vorausgesetzt werden kann und in der er sich verständigen kann'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 18
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-08-05 — Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1361
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 18: Neue Vorschriften zu den Aufgaben der Grenzbehörde im Asylverfahren
|
||||
§ 18: Neufassung von Absatz 2 Nr. 2 und Einfügung der Wörter 'von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder' in Absatz 4 Nr. 1
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 18a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1997-10-31 — Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2584
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 18a Abs. 1 Satz 1: Ergänzung, dass die Rückführung auch dann nicht möglich ist, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich ist.
|
||||
§ 18a Abs. 6: Ersetzung des Wortes 'oder' durch ein Komma in Nummer 2, Ersetzung des Punktes durch das Wort 'oder' in Nummer 3 und Einfügung der Nummer 4
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 2
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1987-01-14 — Gesetz zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 89
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 2: Neufassung des Artikels zur Anderweitigen Sicherheit vor Verfolgung
|
||||
§ 2 Abs. 1: Streichung der Wörter 'vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559)'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 22a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-08-05 — Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1361
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 22a: Neue Vorschriften für die Übernahme zur Durchführung eines Asylverfahrens auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages.
|
||||
§ 22a Satz 1: Einfügung der Wörter 'von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder' nach 'auf Grund'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 24
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 24 Abs. 2: Wörter „Abschiebungs-hindernisse nach § 53 des Ausländergesetzes“ durch „die Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt
|
||||
§ 24: Einfügung eines neuen Satzes nach Absatz 1 Satz 1, Ersetzung der Wörter 'die Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen' durch 'ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt' in Absatz 2, Neufassung von Absatz 3 und Einfügung des Absatzes 4
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 25
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-08-05 — Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1361
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 25: Neue Vorschriften für die Anhörung von Asylbewerbern.
|
||||
§ 25 Abs. 7: Einfügung eines neuen Satzes am Ende des Absatzes 7
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,9 @@
|
||||
# § 26
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 26: Neue Überschrift, Wörter „auf Antrag“ eingefügt, neue Formulierung des Absatzes 2, neuer Absatz 4 angefügt
|
||||
Inhaltsübersicht zu § 26: Neufassung der Inhaltsüberschrift zu § 26
|
||||
|
||||
§ 26: Neufassung der Überschrift, Streichung von Absatz 2 Satz 2, Einfügung eines neuen Satzes vor Absatz 3 und Neufassung von Absatz 4
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 26a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2002-06-25 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1946
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 26a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 63 Abs. 1: Ersetzung von 'einer Aufenthaltsgenehmigung' durch 'eines Aufenthaltstitels'
|
||||
§ 26a: Neufassung von Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 und Ersetzung des Wortes 'Gemeinschaften' durch 'Union' in Absatz 2
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 27
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-08-05 — Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1361
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 27: Neue Vorschriften für die Anerkennung von Asylbewerbern, die bereits in einem Drittstaat vor Verfolgung sicher waren.
|
||||
Inhaltsübersicht nach § 27: Einfügung der Inhaltsüberschrift zu § 27a
|
||||
|
||||
7
asylvg/§27a.md
Normal file
7
asylvg/§27a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 27a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 27a: Einfügung des neuen § 27a
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 28
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 28: Bisheriger Wortlaut wird Absatz 1, neuer Absatz 2 angefügt
|
||||
§ 28 Abs. 2: Einfügung der neuen Absätze 1a und 2
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 29
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-08-05 — Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1361
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 29: Neue Vorschriften für unbeachtliche Asylanträge.
|
||||
§ 29 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 29a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1996-04-03 — Zweite Verordnung zu § 29a des Asylverfahrensgesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 551
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 29a Abs. 2: Senegal gilt nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat.
|
||||
§ 29a Abs. 2: Einfügung der Wörter 'die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und' nach 'sind'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,9 @@
|
||||
# § 3
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 3: Wörter „für Migration und Flüchtlinge“ eingefügt, Angabe „§ 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes“ durch „§ 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt
|
||||
Inhaltsübersicht zu § 3: Neufassung der Inhaltsüberschrift zu § 3
|
||||
|
||||
§ 3: Neufassung des § 3
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 30
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 30: Angabe „§ 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes“ durch „§ 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt, neue Nummer 7 angefügt, Angabe „§ 51 Abs. 3 des Ausländergesetzes“ durch „§ 60 Abs. 8 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt
|
||||
§ 30: Ersetzung der Wörter 'des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes' durch 'für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' in Absatz 1, Einfügung der Wörter 'oder nach § 14a als gestellt gilt' in Absatz 3 Nr. 7 und Ersetzung der Wörter 'des § 60 Abs. 8 des Aufenthaltsgesetzes' durch 'des § 60 Abs. 8 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder des § 3 Abs. 2' in Absatz 4
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 31
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 31: Angabe „§ 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes“ durch „§ 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt, neue Sätze angefügt
|
||||
§ 31: Einfügung des Wortes 'unverzüglich' nach 'Rechtsbehelfsbelehrung' in Absatz 1 Satz 2, Einfügung eines neuen Satzes nach Absatz 1 Satz 2, Einfügung der Angabe 'oder § 27a' in Absatz 1 Satz 4, Neufassung von Absatz 2, Neufassung von Absatz 3 Satz 1, Neufassung von Absatz 3 Satz 2, Neufassung von Absatz 5 und Einfügung des Absatzes 6
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 32
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 32: Neue Formulierung des § 32
|
||||
§ 32 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'die in § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes bezeichneten Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung vorliegen' durch 'ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegt'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 34
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 34 Abs. 1 Satz 1: Angabe „§§ 50 und 51 Abs. 4 des Ausländergesetzes“ durch „§§ 59 und 60 Abs. 10 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt, Wörter „keine Aufenthaltsgenehmigung“ durch „keinen Aufenthaltstitel“ ersetzt
|
||||
§ 34 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'wird und' durch 'und ihm die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt wird und er'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 34a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2002-06-25 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1946
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 4 Satz 1, § 13 Abs. 1 und 2, § 34a Abs. 1 Satz 2, § 53 Abs. 2 Satz 2, § 58 Abs. 4 Satz 1, § 72 Abs. 1, § 73a Abs. 2 Satz 1, § 83b Abs. 2 Satz 1, § 84 Abs. 1: Ersetzung von '§ 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes' durch '§ 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes'
|
||||
§ 34a: Einfügung der Wörter 'oder in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat (§ 27a)' nach '(§ 26a)' in Absatz 1 Satz 1, Ersetzung der Wörter 'Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' in Absatz 1 Satz 2 und Ersetzung der Wörter 'in den sicheren Drittstaat' durch 'nach Absatz 1' in Absatz 2
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 35
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-08-05 — Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1361
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 35: Neue Vorschriften für Abschiebungsandrohung bei Unbeachtlichkeit des Asylantrages
|
||||
§ 35 Satz 2: Streichung des Satzes 2
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 39
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 39 Abs. 2: Wörter „Abschiebungs-hindernisse nach § 53 des Ausländergesetzes“ durch „die Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt
|
||||
§ 39: Einfügung der Wörter 'als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' nach 'Anerkennung' in Absatz 1 Satz 1 und Ersetzung der Angabe '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7' in Absatz 2
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 4
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 4: Angabe „§ 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes“ durch „§ 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt, Wörter „sowie das Verfahren nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes“ eingefügt
|
||||
§ 4 Satz 1: Neufassung des § 4 Satz 1
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 40
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 40 Abs. 1 Satz 2: Wörter „eines Abschiebungshindernisses nach § 53 des Ausländergesetzes“ durch „des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt
|
||||
§ 40 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7' in Absatz 1 Satz 2
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 42
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 42: Wörter „von Abschiebungs-hindernissen nach § 53 des Ausländergesetzes“ durch „der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt, Wörter „des Abschiebungs-hindernisses nach § 53 Abs. 3 des Ausländergesetzes“ durch „der Voraussetzungen des § 60 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt
|
||||
§ 42 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7' in Satz 1
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 43
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 43: Wörter „einer Aufenthaltsgenehmigung“ durch „eines Aufenthaltstitels“ ersetzt, Angabe „§ 42 Abs. 2 Satz 2 des Ausländergesetzes“ durch „§ 58 Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes“ ersetzt, neue Sätze angefügt
|
||||
§ 43 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des § 43 Abs. 3 Satz 2
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 47
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-08-05 — Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1361
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 47: Neue Vorschriften zum Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen
|
||||
§ 47: Einfügung des Absatzes 4
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 48
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 48 Nr. 2: Wörter „oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ eingefügt
|
||||
§ 48 Nr. 2: Neufassung des § 48 Nr. 2
|
||||
|
||||
10
asylvg/§5.md
10
asylvg/§5.md
@@ -1,11 +1,7 @@
|
||||
# § 5
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2004-08-05 — Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1950
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung des Satzes 1
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 2: Absatz 2 gestrichen
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 3, 4, 5: Bisherige Absätze 3, 4 und 5 werden die Absätze 2, 3 und 4
|
||||
§ 5 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Feststellungen, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' und Einfügung der Angabe '(Bundesamt)'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 9
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-08-05 — Neufassung des Asylverfahrensgesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1361
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 9: Neue Vorschriften zur Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
|
||||
§ 9: Neufassung der Absätze 1 bis 3 und Einfügung des Absatzes 5
|
||||
|
||||
@@ -1,21 +1,258 @@
|
||||
# AUFENTHG_2004 — 2007-07-27
|
||||
# AUFENTHG_2004 — 2007-08-27
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 1566
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2007-07-28 (Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc, Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c, soweit er § 6 Abs. 2 a betrifft, Artikel 1 Nr. 6, soweit er § 6a Abs. 3 betrifft, und Artikel 1 Nr. 10); 2007-11-01 (Im Übrigen)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/35#page=2
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Passgesetz und weitere Vorschriften, darunter das Gesetz über Personalausweise, das Melderechtsrahmengesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Es tritt teilweise am Tag nach der Verkündung und teilweise am 1. November 2007 in Kraft.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2007-08-28 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 2008-05-01 (Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b und Nr. 83 Buchstabe b); 2009-02-01 (Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe a); 2008-09-01 (Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe c § 10 Abs. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/42#page=2
|
||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz dient der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in den Bereichen Aufenthalt, Asyl und Freizügigkeit. Es ändert insbesondere das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz und das Staatsangehörigkeitsgesetz.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 49: Das Wort „Überprüfung, “ wird vorangestellt.
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 89: Neue Formulierung: „§ 89 Verfahren bei identitätsüberprüfenden, -feststellenden und -sichernden Maßnahmen“.
|
||||
- § 48 Abs. 1: Neue Formulierung: „(1) Ein Ausländer ist verpflichtet, 1. seinen Pass, seinen Passersatz oder seinen Ausweisersatz und 2. seinen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung auf Verlangen den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von Maßnahmen nach diesem Gesetz erforderlich ist.“
|
||||
- § 49: Neue Überschrift: „§ 49 Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität“. Neuer Absatz 1 eingefügt. Bestehende Absätze neu nummeriert.
|
||||
- § 71 Abs. 4: Ersetzungen in den Sätzen 1, 2 und 3: „§§ 48 und 49“ → „§§ 48 und 49 Abs. 2 bis 9“, „2a“ → „4“, „3“ → „5“.
|
||||
- § 89: Neue Formulierung des gesamten § 89.
|
||||
- § 95 Abs. 1: Ersetzungen in den Nummern 5 und 6: „1“ → „2“, „8“ → „10“.
|
||||
- § 9a: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten
|
||||
- § 9b: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten
|
||||
- § 9c: Neue Vorschriften zum Lebensunterhalt
|
||||
- § 10 Abs. 3 Satz 3: Einfügung von zusätzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
|
||||
- § 15: Änderungen in den Vorschriften zur Rückweisung und Haft
|
||||
- § 16: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Studium und Studienbewerbung
|
||||
- § 20: Einfügung von Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Forschung
|
||||
- § 21: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Selbstständige
|
||||
- § 24: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Erwerbstätigkeit
|
||||
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zum 31. Dezember 2009
|
||||
- § 433 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Vermeidung von Härtefällen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
|
||||
- § 433 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der Länder, Aufenthaltserlaubnisse aus Sicherheitsgründen zu versagen
|
||||
- § 104b: Neue Vorschriften für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern
|
||||
- § 105a: Einführung neuer Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
|
||||
- § 105a: Korrektur der Angabe in § 105a
|
||||
- § 106 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Fortdauer der Zurückweisungshaft oder Abschiebungshaft
|
||||
- Inhaltsübersicht: Einfügung und Änderung mehrerer Angaben in der Inhaltsübersicht
|
||||
- § 1 Abs. 1 Satz 4: Streichung der Wörter 'Förderung der'
|
||||
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- § 2 Abs. 7: Einfügung des neuen Absatzes 7
|
||||
- § 3 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Änderung von Nummer 2 und 3, Einfügung von Nummer 4
|
||||
- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- § 4 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern vor dem Punkt
|
||||
- § 5 Abs. 1: Streichung und Einfügung von Wörtern, Einfügung von Nummer 4
|
||||
- § 5 Abs. 2: Ersetzung von Wörtern
|
||||
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- § 6 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von Wörtern
|
||||
- § 6 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Wörtern
|
||||
- § 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- § 8 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4
|
||||
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Änderung des Satzes 2
|
||||
- § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4: Änderung von Nummer 4
|
||||
- § 9 Abs. 4: Aufhebung von Satz 1, Einfügung von Nummer 3
|
||||
- § 9a bis 9c: Einfügung der neuen Paragraphen 9a bis 9c
|
||||
- § 6 Abs. 6: Das Wort „persönlich“ wird gestrichen.
|
||||
- § 7 Abs. 1: In Satz 1 wird das Wort „unanfechtbar“ gestrichen; in Satz 2 werden die Wörter „Aufenthaltserlaubnis-EU unanfechtbar“ durch „Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte“ ersetzt; Satz 4 wird neu gefasst; ein neuer Satz wird angefügt.
|
||||
- § 7 Abs. 2: In Satz 1 wird die Angabe „oder Abs. 3“ gestrichen; in Satz 2 werden die Wörter „auf Antrag“ eingefügt; ein neuer Satz wird angefügt.
|
||||
- § 8 Nr. 1: Nach den Wörtern „Einreise in das“ werden die Wörter „oder der Ausreise aus dem“ eingefügt.
|
||||
- § 8 Nr. 3: Die Wörter „und die Aufenthaltserlaubnis-EU“ werden durch „, die Aufenthaltskarte, die Bescheinigung des Daueraufhalts und die Daueraufenthaltskarte“ ersetzt.
|
||||
- § 11 Abs. 1: In Satz 1 werden die Wörter „oder Abs. 5“ gestrichen und eine längere Liste von Gesetzesabsätzen ersetzt; nach Satz 1 werden zwei neue Sätze eingefügt.
|
||||
- § 11 Abs. 2: Die Wörter „oder des Rechts nach § 2 Abs. 5“ werden gestrichen.
|
||||
- § 14: Neuer Absatz § 14 wird eingefügt, der Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren enthält.
|
||||
- § 15: Neuer Absatz § 15 wird eingefügt, der eine Übergangsregelung enthält.
|
||||
- § 91d: Neue Vorschriften für interne Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2004/114/EG
|
||||
- § 91e: Neue Vorschriften für das Register zum vorübergehenden Schutz und zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen
|
||||
- § 92 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen der Wörter 'beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend' durch 'bei einer obersten Bundesbehörde'
|
||||
- § 92 Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Der Ansatz ist im Einzelplan der obersten Bundesbehörde nach Absatz 2 Satz 1 in einem eigenen Kapitel auszuweisen.'
|
||||
- § 95 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Bestrafung von Handlungen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
|
||||
- § 95 Abs. 2 Nr. 2: Einfügen der Wörter 'oder eine Duldung' nach 'Aufenthaltstitel'
|
||||
- § 95 Abs. 2: Ersetzen der Wörter 'einen so beschafften Aufenthaltstitel' durch 'eine so beschaffte Urkunde'
|
||||
- § 95 Abs. 3: Ersetzen der Wörter 'und des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstabe a' durch 'und der Absätze 1a und 2 Nr. 1 Buchstabe a'
|
||||
- § 95 Abs. 6: Neuer Absatz zur Gleichstellung von Handlungen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
|
||||
- § 96 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Bestrafung von Anstiftung und Unterstützung bei Straftaten
|
||||
- § 96 Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen zur Bestrafung von Straftaten
|
||||
- § 98 Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit
|
||||
- § 98 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Bestrafung von Beauftragungen von Ausländern
|
||||
- § 98 Abs. 3: Neue Nummer 1 zur Bestrafung von selbstständigen Tätigkeiten
|
||||
- § 98 Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten
|
||||
- § 98 Abs. 5: Neuer Wortlaut zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten
|
||||
- § 99 Abs. 1: Einfügen neuer Nummern 3a und 3b zur Bestimmung von Forschungseinrichtungen und selbständigen Tätigkeiten
|
||||
- § 99 Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Behörden
|
||||
- § 99 Abs. 3: Neuer Absatz zur Bestimmung der zuständigen Stelle
|
||||
- § 101 Abs. 3: Neuer Absatz zur Gültigkeit von Aufenthaltstiteln
|
||||
- § 104 Abs. 7: Neuer Absatz zur Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
|
||||
- § 104a: Neue Vorschriften zur Altfallregelung für geduldete Ausländer
|
||||
- § 104b: Neue Vorschriften zur Altfallregelung für geduldete Ausländer
|
||||
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügen von 'unzulässig' und Komma
|
||||
- § 50 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7'
|
||||
- § 52: Einfügen von ', des § 14a' nach '§ 14 Abs. 2 Nr. 3'
|
||||
- § 53 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 55 Abs. 3: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 58 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 61 Abs. 2 Satz 1: Einfügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 63 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 71 Abs. 5 Satz 2: Streichung von 'der Folgeantrag ist offensichtlich unschlüssig oder'
|
||||
- § 71a Abs. 1: Ersetzen von 'mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren geschlossen hat' durch 'für den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren gelten oder mit dem die Bundesrepublik Deutschland darüber einen völkerrechtlichen Vertrag geschlossen hat'
|
||||
- § 72 Abs. 1: Ersetzen von 'Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' und Einfügen von '1a.'
|
||||
- § 73: Vielfache Neufassungen und Einfügungen in verschiedenen Absätzen
|
||||
- § 73a Abs. 2: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 75: Einfügen von neuen Sätzen
|
||||
- § 78 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'von zwei Wochen' durch 'eines Monats'
|
||||
- § 88 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
|
||||
- Anlage I (zu § 26a): Streichung von 'Finnland', 'Österreich', 'Polen', 'Schweden' und 'Tschechische Republik'
|
||||
- Anlage II (zu § 29a): Streichung von 'Bulgarien', 'Polen', 'Rumänien', 'Slowakische Republik', 'Tschechische Republik' und 'Ungarn'
|
||||
- § 52 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Übermittlung von Daten zur Feststellung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
|
||||
- § 52 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Übermittlung von Daten zur Feststellung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
|
||||
- § 52 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Mitteilung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken durch Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
|
||||
- § 74a: Einfügung des neuen Abschnitts 1a, der die Durchbeförderung von Ausländern regelt.
|
||||
- § 75: Änderung des § 75, insbesondere Ergänzung von Nummern 10 und 11, die die Anerkennung von Forschungseinrichtungen und die Koordinierung der Informationsübermittlung regeln.
|
||||
- § 77 Abs. 1: Ergänzung eines Satzes, der die Beilegung einer Erklärung zu Rechtsbehelfen bei Verweigerung von Aufenthaltstiteln regelt.
|
||||
- § 81 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Erteilung von Aufenthaltstiteln auf Antrag regelt.
|
||||
- § 82 Abs. 1 Satz 2: Einfügung eines Satzes, der die Setzung von Fristen bei unvollständigen Anträgen regelt.
|
||||
- § 82 Abs. 4 Satz 1: Ergänzung der Wörter 'oder ermächtigten Bediensteten' in Absatz 4 Satz 1.
|
||||
- § 82 Abs. 5: Einfügung des neuen Absatzes 5, der die Vorlegung von Lichtbildern und die Abnahme von Fingerabdrücken regelt.
|
||||
- § 84 Abs. 1: Ergänzung von Nummern 4 bis 6, die Widerrufe und Rücknahmen von Aufenthaltstiteln und Schengen-Visa regeln.
|
||||
- Kapitel 7 Abschnitt 4: Streichung der Wörter 'Datenübermittlung und'.
|
||||
- § 87: Ergänzung von Sätzen in Absatz 2 und Einfügung des neuen Absatzes 5, der die Mitteilung von Umständen zur Widerruf oder Verkürzung von Aufenthaltstiteln regelt.
|
||||
- § 89 Abs. 1 Satz 1: Ergänzung der Wörter 'und nach § 73 übermittelten' in Absatz 1 Satz 1.
|
||||
- § 89a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1: Neufassung von Nummer 1, die die Übermittlung von Daten zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit regelt.
|
||||
- § 90 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4, der die Mitteilung von Entscheidungen und Maßnahmen an beteiligte Stellen regelt.
|
||||
- § 90a: Einfügung des neuen § 90a, der die Mitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden regelt.
|
||||
- § 90b: Einfügung des neuen § 90b, der den Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden regelt.
|
||||
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Einfügung des Wortes 'Zurückschiebung' nach 'Ausweisung'.
|
||||
- § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung von Buchstabe a, der die Personalien und Angaben zur Herkunft regelt.
|
||||
- § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Neufassung von Buchstabe d, der Angaben zum Identitäts- und Reisedokument regelt.
|
||||
- § 91c: Einfügung des neuen § 91c, der innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG regelt.
|
||||
- § 433 Abs. 1: Neufassung von Nummer 1, Streichung von 'oder' in Nummer 7, Einfügung von Nummern 9 bis 11
|
||||
- § 56 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummer 1a, Ersetzung von 'Nummern 1 und 2' durch 'Nummern 1 bis 2'
|
||||
- § 56 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 56 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'Abschiebungshindernisses' durch 'Abschiebungsverbots'
|
||||
- § 57 Abs. 3: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Streichung von 'nach Ablauf der Geltungsdauer'
|
||||
- § 59: Anfügen von Absatz 5
|
||||
- § 60 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchstabe c: Streichung von 'es sei denn, es besteht eine innerstaatliche Fluchtalternative.'
|
||||
- § 60 Abs. 1 Satz 5: Ersetzung durch neue Sätze
|
||||
- § 60 Abs. 2: Einfügung von Wörtern
|
||||
- § 60 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern
|
||||
- § 60 Abs. 7: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 60 Abs. 8 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 60 Abs. 11: Anfügen von Absatz 11
|
||||
- § 60a Abs. 2: Anfügen von neuen Sätzen
|
||||
- § 60a Abs. 2a: Einfügung von Absatz 2a
|
||||
- § 60a Abs. 5 Satz 4: Streichung von Wörtern
|
||||
- § 61 Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 61 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a
|
||||
- § 62 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 62 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4
|
||||
- § 63 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von Wörtern
|
||||
- § 63 Abs. 3: Anfügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 63 Abs. 4: Ersetzung von Wörtern
|
||||
- § 64 Abs. 2 Satz 1: Einfügung und Ersetzung von Wörtern
|
||||
- § 67 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Wortes 'amtliche'
|
||||
- § 69 Abs. 3: Einfügung und Ersetzung von Nummern
|
||||
- § 69 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 71 Abs. 3: Neufassung von Nummern 1 und 2, Streichung von 'sowie', Ersetzung des Punktes, Einfügung von Nummer 8
|
||||
- § 71 Abs. 6: Einfügung von Wörtern
|
||||
- § 71a: Einfügung von § 71a
|
||||
- § 72 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 72 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 72 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Ausländerbehörde' durch 'Behörde'
|
||||
- § 72 Abs. 5: Einfügung von Wörtern
|
||||
- § 72 Abs. 6: Einfügung von Absatz 6
|
||||
- § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze
|
||||
- § 42: Ersetzt 'Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit' durch 'Bundesministerium für Arbeit und Soziales'
|
||||
- Kapitel 3 Überschrift: Neue Überschrift lautet 'Integration'
|
||||
- § 43 Abs. 1: Einfügt 'und gefordert' vor dem Punkt
|
||||
- § 43 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz lautet 'Ziel des Integrationskurses ist, den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln.'
|
||||
- § 43 Abs. 3 Satz 2: Streichung des Satzes
|
||||
- § 43 Abs. 4: Ersetzt 'Teilnahme und ihre Ordnungsmäßigkeit' durch 'ordnungsgemäße und erfolgreiche Teilnahme und ihre Bescheinigung'
|
||||
- § 44 Abs. 1 Satz 1: Neuer Satz definiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs
|
||||
- § 44 Abs. 4: Einfügt neuen Satz, der die Anwendung auf deutsche Staatsangehörige regelt
|
||||
- § 44a Abs. 1: Neue Formulierung definiert die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
|
||||
- § 44a Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz, der Ausnahmen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Orientierungskurs regelt
|
||||
- § 44a Abs. 3: Neue Formulierung definiert die Konsequenzen bei Nichterfüllung der Teilnahmepflicht
|
||||
- § 45 Satz 1: Neuer Satz definiert die Ergänzung des Integrationskurses durch weitere Integrationsangebote
|
||||
- § 48 Abs. 4: Einfügt neuen Absatz, der die Ausstellung eines Ausweisersatzes regelt
|
||||
- § 49 Abs. 3 Nr. 1: Neue Formulierung definiert die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt
|
||||
- § 49 Abs. 5 Nr. 5: Ersetzt 'Visums für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten durch Staatsangehörige von Staaten, bei denen Rückführungsschwierigkeiten bestehen, sowie in den nach § 73 Abs. 4 festgelegten Fällen' durch 'nationales Visum'
|
||||
- § 49 Abs. 6 Satz 1 und 2: Neue Formulierung definiert die zulässigen Maßnahmen im Sinne der Absätze 3 bis 5
|
||||
- § 49 Abs. 6a: Einfügt neuen Absatz, der die Maßnahmen im Sinne des Absatzes 5 Nr. 5 regelt
|
||||
- § 50 Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz, der die Festsetzung einer Ausreisefrist für Opfer von Straftaten regelt
|
||||
- § 51 Abs. 2 Satz 1: Einfügt 'und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt' nach 'gesichert ist'
|
||||
- § 51 Abs. 2 Satz 2: Einfügt 'und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt' nach 'Absatz 1 Nr. 6 und 7'
|
||||
- § 51 Abs. 6: Einfügt 'oder der Aussetzung der Abschiebung' nach 'Aufenthaltstitels'
|
||||
- § 51 Abs. 7 Satz 1: Ersetzt 'bei dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 festgestellt hat' durch 'dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat'
|
||||
- § 51 Abs. 7 Satz 2: Ersetzt 'der unanfechtbaren Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass die Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 vorliegen,' durch 'der unanfechtbaren Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge'
|
||||
- § 51 Abs. 8 und 9: Einfügt neue Absätze, die die Stellungnahme des Mitgliedstaates und die Erlösung der Daueraufenthalts-EG regeln
|
||||
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'des Absatzes 2' durch 'der Absätze 2 bis 7' und fügt neue Nummer 5 hinzu
|
||||
- § 52 Abs. 1 Satz 2: Einfügt 'und 5' nach 'Satzes 1 Nr. 4' und ersetzt 'häuslicher' durch 'familiärer'
|
||||
- § 52 Abs. 3 bis 7: Einfügt neue Absätze, die die Widerrufung von Aufenthaltserlaubnissen regeln
|
||||
- § 54 Nr. 6: Streichung des Wortes 'internationalen'
|
||||
- § 55 Abs. 2: Neue Formulierung definiert die Voraussetzungen für die Ausweisung
|
||||
- § 30: Ersetzt die Wörter „über die Grenze zu “ durch „aus“
|
||||
- § 30a: Neuer Paragraph zur Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren
|
||||
- § 31 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Wörter „zu Studienzwecken “ durch „zu einem Aufenthalt nach § 16 Abs. 1 oder 1a oder nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes “
|
||||
- Abschnitt 3a: Neuer Abschnitt zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen
|
||||
- § 39: Ersetzt „erfüllt“ durch „nach der Einreise entstanden “ und fügt „im Bundesgebiet “ ein
|
||||
- § 44a: Neuer Paragraph zur Gebühr für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
|
||||
- § 46 Nr. 1 Buchstabe b: Ersetzt die Angabe „50“ durch „60“
|
||||
- § 47: Fügt neue Nummer 14 hinzu und ergänzt neuen Absatz 3
|
||||
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt Nummer 1 durch Nummern 1a bis 1d und führt weitere Änderungen durch
|
||||
- § 25 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 festgestellt hat' durch 'die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat (§ 3 Abs. 4 des Asylverfahrensgesetzes)'
|
||||
- § 25 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'die Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 vorliegen' durch 'ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder Abs. 7 vorliegt'
|
||||
- § 25 Abs. 4 Satz 1: Einfügt 'nicht vollziehbar ausreisepflichtigen' nach 'Einem'
|
||||
- § 25 Abs. 4a: Neuer Absatz 4a, der Regelungen für Opfer von Straftaten nach den §§ 232, 233 oder § 233a des Strafgesetzbuches einführt
|
||||
- § 26 Abs. 1: Anfügt Sätze, die die Dauer der Aufenthaltserlaubnis für verschiedene Fälle regeln
|
||||
- § 27 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a, der Regelungen für den Familiennachzug bei Scheinehen und Zwangsverheiratungen einführt
|
||||
- § 27 Abs. 2: Ersetzt 'Absatz 3, § 9 Abs. 3,' durch 'die Absätze 1a und 3, § 9 Abs. 3, § 9c Satz 2, die'
|
||||
- § 27 Abs. 3 Satz 1: Streicht 'ausländischen'
|
||||
- § 27 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Regelungen für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis beim Familiennachzug einführt
|
||||
- § 28 Abs. 1 Satz 1: Streicht 'abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1'
|
||||
- § 28 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt den Satz durch mehrere Sätze, die die Verteilung der Aufenthaltserlaubnis regeln
|
||||
- § 28 Abs. 2 Satz 1: Streicht 'mündlich'
|
||||
- § 29 Abs. 1 Nr. 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 29 Abs. 2: Anfügt Sätze, die die Voraussetzungen für den Familiennachzug regeln
|
||||
- § 29 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt die Sätze durch neue, die die Anwendung von § 26 Abs. 4 regeln
|
||||
- § 29 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der die Erwerbstätigkeit bei Familiennachzug regelt
|
||||
- § 30 Abs. 1 und 2: Neue Formulierung der Absätze 1 und 2, die die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis regeln
|
||||
- § 30 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Regelungen für mehrere Ehegatten einführt
|
||||
- § 31 Abs. 1 Satz 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 31 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz, der die Anwendbarkeit von Satz 1 regelt
|
||||
- § 31 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Absatz 1 Nr. 1' durch 'Absatz 1 Satz 1 Nr. 1'
|
||||
- § 31 Abs. 3: Einfügt 'oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' vor 'besitzt'
|
||||
- § 31 Abs. 4: Einfügt 'oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 32 Abs. 1 Nr. 2: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 32 Abs. 2: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 32 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a, der Regelungen für minderjährige Kinder von Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis nach § 38a einführt
|
||||
- § 32 Abs. 3: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 33: Neue Formulierung des gesamten § 33, der die Geburt von Kindern im Bundesgebiet regelt
|
||||
- § 34 Abs. 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 34 Abs. 2 und 3: Einfügt 'und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Neue Formulierung von Nr. 2, die die Straftaten regelt
|
||||
- § 35 Abs. 4: Einfügt 'Satz 2' nach 'Absatz 1'
|
||||
- § 36: Neue Formulierung des gesamten § 36, der den Nachzug von Eltern und anderen Familienangehörigen regelt
|
||||
- § 37 Abs. 2: Einfügt 'Satz 1' nach 'Absatz 1'
|
||||
- § 38a: Neuer § 38a, der die Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte in anderen EU-Mitgliedstaaten regelt
|
||||
- § 49a Abs. 1: Einfügung der Wörter 'und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG'
|
||||
- § 50 Abs. 1: Einfügung der Angabe 'Satz 1 Nr. 3 bis 14'
|
||||
- § 50 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
|
||||
- § 51 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, Einfügung von Nummer 3a und 10, Ersetzung des Punktes in Nummer 9 durch ein Komma
|
||||
- § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügung von Nummer 1a
|
||||
- § 52 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'bei der erstmaligen Ausstellung'
|
||||
- § 56: Erweiterung um Absatz 2
|
||||
- § 58: Erweiterung um Absatz 2, Neufassung von Nummern 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14
|
||||
- § 60: Neufassung des gesamten § 60
|
||||
- § 66 Satz 1: Streichung des Kommas und des Wortes 'Grenzgängerkarten'
|
||||
- § 68 Abs. 2 Satz 1: Einfügung des Kommas und des Wortes 'zurückgeschoben'
|
||||
- § 69 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h: Einfügung der Wörter 'und, soweit vorhanden, Geburtsdatum und Geschlecht'
|
||||
- § 69: Erweiterung um Absatz 5
|
||||
- § 70: Erweiterung um Absatz 4
|
||||
- § 71 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummern 2 und 3, Neuanordnung der Nummern 2 bis 5, Ersetzung der Angabe '2 und 4' durch '2, 4 und 5'
|
||||
- § 72 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung von Nummer 4
|
||||
- § 72a: Einfügung des neuen § 72a
|
||||
- § 77: Ersetzung der Angabe 'Nr. 5' durch 'Nr. 7', Einfügung von Nummer 1, Neuanordnung der Nummern 1 bis 3, Einfügung der Angabe 'Abs. 1' in Nummer 3
|
||||
- § 78: Ersetzung der Angabe 'Nr. 2' durch 'Nr. 3'
|
||||
- § 80: Neufassung des gesamten § 80
|
||||
- § 81 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 82a: Einfügung des neuen § 82a
|
||||
- § 84: Einfügung des neuen § 84
|
||||
- Anlage B: Einfügung von Bolivien in Nummer 1, Russische Föderation in Nummer 2, Einfügung von Nummer 3
|
||||
- Anlage D4c: Einfügung der neuen Anlage D4c
|
||||
- Anlage D4d: Einfügung der neuen Anlage D4d
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -9,3 +9,4 @@
|
||||
- **2006-12-14** · BGBl. 2006 I S. 2814 — Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
|
||||
- **2007-05-23** · BGBl. 2007 I S. 748 — Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
|
||||
- **2007-07-27** · BGBl. 2007 I S. 1566 — Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
|
||||
- **2007-08-27** · BGBl. 2007 I S. 1970 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,246 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 49: Das Wort „Überprüfung, “ wird vorangestellt.
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 89: Neue Formulierung: „§ 89 Verfahren bei identitätsüberprüfenden, -feststellenden und -sichernden Maßnahmen“.
|
||||
- § 48 Abs. 1: Neue Formulierung: „(1) Ein Ausländer ist verpflichtet, 1. seinen Pass, seinen Passersatz oder seinen Ausweisersatz und 2. seinen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung auf Verlangen den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von Maßnahmen nach diesem Gesetz erforderlich ist.“
|
||||
- § 49: Neue Überschrift: „§ 49 Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität“. Neuer Absatz 1 eingefügt. Bestehende Absätze neu nummeriert.
|
||||
- § 71 Abs. 4: Ersetzungen in den Sätzen 1, 2 und 3: „§§ 48 und 49“ → „§§ 48 und 49 Abs. 2 bis 9“, „2a“ → „4“, „3“ → „5“.
|
||||
- § 89: Neue Formulierung des gesamten § 89.
|
||||
- § 95 Abs. 1: Ersetzungen in den Nummern 5 und 6: „1“ → „2“, „8“ → „10“.
|
||||
- § 9a: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten
|
||||
- § 9b: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten
|
||||
- § 9c: Neue Vorschriften zum Lebensunterhalt
|
||||
- § 10 Abs. 3 Satz 3: Einfügung von zusätzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
|
||||
- § 15: Änderungen in den Vorschriften zur Rückweisung und Haft
|
||||
- § 16: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Studium und Studienbewerbung
|
||||
- § 20: Einfügung von Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Forschung
|
||||
- § 21: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Selbstständige
|
||||
- § 24: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Erwerbstätigkeit
|
||||
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zum 31. Dezember 2009
|
||||
- § 433 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Vermeidung von Härtefällen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
|
||||
- § 433 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der Länder, Aufenthaltserlaubnisse aus Sicherheitsgründen zu versagen
|
||||
- § 104b: Neue Vorschriften für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern
|
||||
- § 105a: Einführung neuer Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
|
||||
- § 105a: Korrektur der Angabe in § 105a
|
||||
- § 106 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Fortdauer der Zurückweisungshaft oder Abschiebungshaft
|
||||
- Inhaltsübersicht: Einfügung und Änderung mehrerer Angaben in der Inhaltsübersicht
|
||||
- § 1 Abs. 1 Satz 4: Streichung der Wörter 'Förderung der'
|
||||
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- § 2 Abs. 7: Einfügung des neuen Absatzes 7
|
||||
- § 3 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Änderung von Nummer 2 und 3, Einfügung von Nummer 4
|
||||
- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- § 4 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern vor dem Punkt
|
||||
- § 5 Abs. 1: Streichung und Einfügung von Wörtern, Einfügung von Nummer 4
|
||||
- § 5 Abs. 2: Ersetzung von Wörtern
|
||||
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- § 6 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von Wörtern
|
||||
- § 6 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Wörtern
|
||||
- § 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- § 8 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4
|
||||
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Änderung des Satzes 2
|
||||
- § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4: Änderung von Nummer 4
|
||||
- § 9 Abs. 4: Aufhebung von Satz 1, Einfügung von Nummer 3
|
||||
- § 9a bis 9c: Einfügung der neuen Paragraphen 9a bis 9c
|
||||
- § 6 Abs. 6: Das Wort „persönlich“ wird gestrichen.
|
||||
- § 7 Abs. 1: In Satz 1 wird das Wort „unanfechtbar“ gestrichen; in Satz 2 werden die Wörter „Aufenthaltserlaubnis-EU unanfechtbar“ durch „Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte“ ersetzt; Satz 4 wird neu gefasst; ein neuer Satz wird angefügt.
|
||||
- § 7 Abs. 2: In Satz 1 wird die Angabe „oder Abs. 3“ gestrichen; in Satz 2 werden die Wörter „auf Antrag“ eingefügt; ein neuer Satz wird angefügt.
|
||||
- § 8 Nr. 1: Nach den Wörtern „Einreise in das“ werden die Wörter „oder der Ausreise aus dem“ eingefügt.
|
||||
- § 8 Nr. 3: Die Wörter „und die Aufenthaltserlaubnis-EU“ werden durch „, die Aufenthaltskarte, die Bescheinigung des Daueraufhalts und die Daueraufenthaltskarte“ ersetzt.
|
||||
- § 11 Abs. 1: In Satz 1 werden die Wörter „oder Abs. 5“ gestrichen und eine längere Liste von Gesetzesabsätzen ersetzt; nach Satz 1 werden zwei neue Sätze eingefügt.
|
||||
- § 11 Abs. 2: Die Wörter „oder des Rechts nach § 2 Abs. 5“ werden gestrichen.
|
||||
- § 14: Neuer Absatz § 14 wird eingefügt, der Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren enthält.
|
||||
- § 15: Neuer Absatz § 15 wird eingefügt, der eine Übergangsregelung enthält.
|
||||
- § 91d: Neue Vorschriften für interne Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2004/114/EG
|
||||
- § 91e: Neue Vorschriften für das Register zum vorübergehenden Schutz und zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen
|
||||
- § 92 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen der Wörter 'beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend' durch 'bei einer obersten Bundesbehörde'
|
||||
- § 92 Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut: 'Der Ansatz ist im Einzelplan der obersten Bundesbehörde nach Absatz 2 Satz 1 in einem eigenen Kapitel auszuweisen.'
|
||||
- § 95 Abs. 1a: Neuer Absatz zur Bestrafung von Handlungen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
|
||||
- § 95 Abs. 2 Nr. 2: Einfügen der Wörter 'oder eine Duldung' nach 'Aufenthaltstitel'
|
||||
- § 95 Abs. 2: Ersetzen der Wörter 'einen so beschafften Aufenthaltstitel' durch 'eine so beschaffte Urkunde'
|
||||
- § 95 Abs. 3: Ersetzen der Wörter 'und des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstabe a' durch 'und der Absätze 1a und 2 Nr. 1 Buchstabe a'
|
||||
- § 95 Abs. 6: Neuer Absatz zur Gleichstellung von Handlungen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
|
||||
- § 96 Abs. 1: Neuer Wortlaut für die Bestrafung von Anstiftung und Unterstützung bei Straftaten
|
||||
- § 96 Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen zur Bestrafung von Straftaten
|
||||
- § 98 Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit
|
||||
- § 98 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Bestrafung von Beauftragungen von Ausländern
|
||||
- § 98 Abs. 3: Neue Nummer 1 zur Bestrafung von selbstständigen Tätigkeiten
|
||||
- § 98 Abs. 4: Anpassung der Bestimmungen zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten
|
||||
- § 98 Abs. 5: Neuer Wortlaut zur Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten
|
||||
- § 99 Abs. 1: Einfügen neuer Nummern 3a und 3b zur Bestimmung von Forschungseinrichtungen und selbständigen Tätigkeiten
|
||||
- § 99 Abs. 2: Anpassung der Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Behörden
|
||||
- § 99 Abs. 3: Neuer Absatz zur Bestimmung der zuständigen Stelle
|
||||
- § 101 Abs. 3: Neuer Absatz zur Gültigkeit von Aufenthaltstiteln
|
||||
- § 104 Abs. 7: Neuer Absatz zur Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
|
||||
- § 104a: Neue Vorschriften zur Altfallregelung für geduldete Ausländer
|
||||
- § 104b: Neue Vorschriften zur Altfallregelung für geduldete Ausländer
|
||||
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügen von 'unzulässig' und Komma
|
||||
- § 50 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7'
|
||||
- § 52: Einfügen von ', des § 14a' nach '§ 14 Abs. 2 Nr. 3'
|
||||
- § 53 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 55 Abs. 3: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 58 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 61 Abs. 2 Satz 1: Einfügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 63 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 71 Abs. 5 Satz 2: Streichung von 'der Folgeantrag ist offensichtlich unschlüssig oder'
|
||||
- § 71a Abs. 1: Ersetzen von 'mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren geschlossen hat' durch 'für den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren gelten oder mit dem die Bundesrepublik Deutschland darüber einen völkerrechtlichen Vertrag geschlossen hat'
|
||||
- § 72 Abs. 1: Ersetzen von 'Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,' durch 'Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft' und Einfügen von '1a.'
|
||||
- § 73: Vielfache Neufassungen und Einfügungen in verschiedenen Absätzen
|
||||
- § 73a Abs. 2: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 75: Einfügen von neuen Sätzen
|
||||
- § 78 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'von zwei Wochen' durch 'eines Monats'
|
||||
- § 88 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
|
||||
- Anlage I (zu § 26a): Streichung von 'Finnland', 'Österreich', 'Polen', 'Schweden' und 'Tschechische Republik'
|
||||
- Anlage II (zu § 29a): Streichung von 'Bulgarien', 'Polen', 'Rumänien', 'Slowakische Republik', 'Tschechische Republik' und 'Ungarn'
|
||||
- § 52 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Übermittlung von Daten zur Feststellung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
|
||||
- § 52 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Übermittlung von Daten zur Feststellung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
|
||||
- § 52 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Mitteilung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken durch Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
|
||||
- § 74a: Einfügung des neuen Abschnitts 1a, der die Durchbeförderung von Ausländern regelt.
|
||||
- § 75: Änderung des § 75, insbesondere Ergänzung von Nummern 10 und 11, die die Anerkennung von Forschungseinrichtungen und die Koordinierung der Informationsübermittlung regeln.
|
||||
- § 77 Abs. 1: Ergänzung eines Satzes, der die Beilegung einer Erklärung zu Rechtsbehelfen bei Verweigerung von Aufenthaltstiteln regelt.
|
||||
- § 81 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Erteilung von Aufenthaltstiteln auf Antrag regelt.
|
||||
- § 82 Abs. 1 Satz 2: Einfügung eines Satzes, der die Setzung von Fristen bei unvollständigen Anträgen regelt.
|
||||
- § 82 Abs. 4 Satz 1: Ergänzung der Wörter 'oder ermächtigten Bediensteten' in Absatz 4 Satz 1.
|
||||
- § 82 Abs. 5: Einfügung des neuen Absatzes 5, der die Vorlegung von Lichtbildern und die Abnahme von Fingerabdrücken regelt.
|
||||
- § 84 Abs. 1: Ergänzung von Nummern 4 bis 6, die Widerrufe und Rücknahmen von Aufenthaltstiteln und Schengen-Visa regeln.
|
||||
- Kapitel 7 Abschnitt 4: Streichung der Wörter 'Datenübermittlung und'.
|
||||
- § 87: Ergänzung von Sätzen in Absatz 2 und Einfügung des neuen Absatzes 5, der die Mitteilung von Umständen zur Widerruf oder Verkürzung von Aufenthaltstiteln regelt.
|
||||
- § 89 Abs. 1 Satz 1: Ergänzung der Wörter 'und nach § 73 übermittelten' in Absatz 1 Satz 1.
|
||||
- § 89a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1: Neufassung von Nummer 1, die die Übermittlung von Daten zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit regelt.
|
||||
- § 90 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4, der die Mitteilung von Entscheidungen und Maßnahmen an beteiligte Stellen regelt.
|
||||
- § 90a: Einfügung des neuen § 90a, der die Mitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden regelt.
|
||||
- § 90b: Einfügung des neuen § 90b, der den Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden regelt.
|
||||
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Einfügung des Wortes 'Zurückschiebung' nach 'Ausweisung'.
|
||||
- § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung von Buchstabe a, der die Personalien und Angaben zur Herkunft regelt.
|
||||
- § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Neufassung von Buchstabe d, der Angaben zum Identitäts- und Reisedokument regelt.
|
||||
- § 91c: Einfügung des neuen § 91c, der innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG regelt.
|
||||
- § 433 Abs. 1: Neufassung von Nummer 1, Streichung von 'oder' in Nummer 7, Einfügung von Nummern 9 bis 11
|
||||
- § 56 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummer 1a, Ersetzung von 'Nummern 1 und 2' durch 'Nummern 1 bis 2'
|
||||
- § 56 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 56 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'Abschiebungshindernisses' durch 'Abschiebungsverbots'
|
||||
- § 57 Abs. 3: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Streichung von 'nach Ablauf der Geltungsdauer'
|
||||
- § 59: Anfügen von Absatz 5
|
||||
- § 60 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchstabe c: Streichung von 'es sei denn, es besteht eine innerstaatliche Fluchtalternative.'
|
||||
- § 60 Abs. 1 Satz 5: Ersetzung durch neue Sätze
|
||||
- § 60 Abs. 2: Einfügung von Wörtern
|
||||
- § 60 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern
|
||||
- § 60 Abs. 7: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 60 Abs. 8 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 60 Abs. 11: Anfügen von Absatz 11
|
||||
- § 60a Abs. 2: Anfügen von neuen Sätzen
|
||||
- § 60a Abs. 2a: Einfügung von Absatz 2a
|
||||
- § 60a Abs. 5 Satz 4: Streichung von Wörtern
|
||||
- § 61 Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 61 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a
|
||||
- § 62 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 62 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4
|
||||
- § 63 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von Wörtern
|
||||
- § 63 Abs. 3: Anfügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 63 Abs. 4: Ersetzung von Wörtern
|
||||
- § 64 Abs. 2 Satz 1: Einfügung und Ersetzung von Wörtern
|
||||
- § 67 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Wortes 'amtliche'
|
||||
- § 69 Abs. 3: Einfügung und Ersetzung von Nummern
|
||||
- § 69 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 71 Abs. 3: Neufassung von Nummern 1 und 2, Streichung von 'sowie', Ersetzung des Punktes, Einfügung von Nummer 8
|
||||
- § 71 Abs. 6: Einfügung von Wörtern
|
||||
- § 71a: Einfügung von § 71a
|
||||
- § 72 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 72 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 72 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Ausländerbehörde' durch 'Behörde'
|
||||
- § 72 Abs. 5: Einfügung von Wörtern
|
||||
- § 72 Abs. 6: Einfügung von Absatz 6
|
||||
- § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze
|
||||
- § 42: Ersetzt 'Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit' durch 'Bundesministerium für Arbeit und Soziales'
|
||||
- Kapitel 3 Überschrift: Neue Überschrift lautet 'Integration'
|
||||
- § 43 Abs. 1: Einfügt 'und gefordert' vor dem Punkt
|
||||
- § 43 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz lautet 'Ziel des Integrationskurses ist, den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln.'
|
||||
- § 43 Abs. 3 Satz 2: Streichung des Satzes
|
||||
- § 43 Abs. 4: Ersetzt 'Teilnahme und ihre Ordnungsmäßigkeit' durch 'ordnungsgemäße und erfolgreiche Teilnahme und ihre Bescheinigung'
|
||||
- § 44 Abs. 1 Satz 1: Neuer Satz definiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs
|
||||
- § 44 Abs. 4: Einfügt neuen Satz, der die Anwendung auf deutsche Staatsangehörige regelt
|
||||
- § 44a Abs. 1: Neue Formulierung definiert die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
|
||||
- § 44a Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz, der Ausnahmen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Orientierungskurs regelt
|
||||
- § 44a Abs. 3: Neue Formulierung definiert die Konsequenzen bei Nichterfüllung der Teilnahmepflicht
|
||||
- § 45 Satz 1: Neuer Satz definiert die Ergänzung des Integrationskurses durch weitere Integrationsangebote
|
||||
- § 48 Abs. 4: Einfügt neuen Absatz, der die Ausstellung eines Ausweisersatzes regelt
|
||||
- § 49 Abs. 3 Nr. 1: Neue Formulierung definiert die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt
|
||||
- § 49 Abs. 5 Nr. 5: Ersetzt 'Visums für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten durch Staatsangehörige von Staaten, bei denen Rückführungsschwierigkeiten bestehen, sowie in den nach § 73 Abs. 4 festgelegten Fällen' durch 'nationales Visum'
|
||||
- § 49 Abs. 6 Satz 1 und 2: Neue Formulierung definiert die zulässigen Maßnahmen im Sinne der Absätze 3 bis 5
|
||||
- § 49 Abs. 6a: Einfügt neuen Absatz, der die Maßnahmen im Sinne des Absatzes 5 Nr. 5 regelt
|
||||
- § 50 Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz, der die Festsetzung einer Ausreisefrist für Opfer von Straftaten regelt
|
||||
- § 51 Abs. 2 Satz 1: Einfügt 'und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt' nach 'gesichert ist'
|
||||
- § 51 Abs. 2 Satz 2: Einfügt 'und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt' nach 'Absatz 1 Nr. 6 und 7'
|
||||
- § 51 Abs. 6: Einfügt 'oder der Aussetzung der Abschiebung' nach 'Aufenthaltstitels'
|
||||
- § 51 Abs. 7 Satz 1: Ersetzt 'bei dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 festgestellt hat' durch 'dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat'
|
||||
- § 51 Abs. 7 Satz 2: Ersetzt 'der unanfechtbaren Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass die Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 vorliegen,' durch 'der unanfechtbaren Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge'
|
||||
- § 51 Abs. 8 und 9: Einfügt neue Absätze, die die Stellungnahme des Mitgliedstaates und die Erlösung der Daueraufenthalts-EG regeln
|
||||
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'des Absatzes 2' durch 'der Absätze 2 bis 7' und fügt neue Nummer 5 hinzu
|
||||
- § 52 Abs. 1 Satz 2: Einfügt 'und 5' nach 'Satzes 1 Nr. 4' und ersetzt 'häuslicher' durch 'familiärer'
|
||||
- § 52 Abs. 3 bis 7: Einfügt neue Absätze, die die Widerrufung von Aufenthaltserlaubnissen regeln
|
||||
- § 54 Nr. 6: Streichung des Wortes 'internationalen'
|
||||
- § 55 Abs. 2: Neue Formulierung definiert die Voraussetzungen für die Ausweisung
|
||||
- § 30: Ersetzt die Wörter „über die Grenze zu “ durch „aus“
|
||||
- § 30a: Neuer Paragraph zur Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren
|
||||
- § 31 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Wörter „zu Studienzwecken “ durch „zu einem Aufenthalt nach § 16 Abs. 1 oder 1a oder nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes “
|
||||
- Abschnitt 3a: Neuer Abschnitt zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen
|
||||
- § 39: Ersetzt „erfüllt“ durch „nach der Einreise entstanden “ und fügt „im Bundesgebiet “ ein
|
||||
- § 44a: Neuer Paragraph zur Gebühr für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
|
||||
- § 46 Nr. 1 Buchstabe b: Ersetzt die Angabe „50“ durch „60“
|
||||
- § 47: Fügt neue Nummer 14 hinzu und ergänzt neuen Absatz 3
|
||||
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt Nummer 1 durch Nummern 1a bis 1d und führt weitere Änderungen durch
|
||||
- § 25 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 festgestellt hat' durch 'die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat (§ 3 Abs. 4 des Asylverfahrensgesetzes)'
|
||||
- § 25 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'die Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 vorliegen' durch 'ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder Abs. 7 vorliegt'
|
||||
- § 25 Abs. 4 Satz 1: Einfügt 'nicht vollziehbar ausreisepflichtigen' nach 'Einem'
|
||||
- § 25 Abs. 4a: Neuer Absatz 4a, der Regelungen für Opfer von Straftaten nach den §§ 232, 233 oder § 233a des Strafgesetzbuches einführt
|
||||
- § 26 Abs. 1: Anfügt Sätze, die die Dauer der Aufenthaltserlaubnis für verschiedene Fälle regeln
|
||||
- § 27 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a, der Regelungen für den Familiennachzug bei Scheinehen und Zwangsverheiratungen einführt
|
||||
- § 27 Abs. 2: Ersetzt 'Absatz 3, § 9 Abs. 3,' durch 'die Absätze 1a und 3, § 9 Abs. 3, § 9c Satz 2, die'
|
||||
- § 27 Abs. 3 Satz 1: Streicht 'ausländischen'
|
||||
- § 27 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Regelungen für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis beim Familiennachzug einführt
|
||||
- § 28 Abs. 1 Satz 1: Streicht 'abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1'
|
||||
- § 28 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt den Satz durch mehrere Sätze, die die Verteilung der Aufenthaltserlaubnis regeln
|
||||
- § 28 Abs. 2 Satz 1: Streicht 'mündlich'
|
||||
- § 29 Abs. 1 Nr. 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 29 Abs. 2: Anfügt Sätze, die die Voraussetzungen für den Familiennachzug regeln
|
||||
- § 29 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt die Sätze durch neue, die die Anwendung von § 26 Abs. 4 regeln
|
||||
- § 29 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der die Erwerbstätigkeit bei Familiennachzug regelt
|
||||
- § 30 Abs. 1 und 2: Neue Formulierung der Absätze 1 und 2, die die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis regeln
|
||||
- § 30 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Regelungen für mehrere Ehegatten einführt
|
||||
- § 31 Abs. 1 Satz 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 31 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz, der die Anwendbarkeit von Satz 1 regelt
|
||||
- § 31 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Absatz 1 Nr. 1' durch 'Absatz 1 Satz 1 Nr. 1'
|
||||
- § 31 Abs. 3: Einfügt 'oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' vor 'besitzt'
|
||||
- § 31 Abs. 4: Einfügt 'oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 32 Abs. 1 Nr. 2: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 32 Abs. 2: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 32 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a, der Regelungen für minderjährige Kinder von Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis nach § 38a einführt
|
||||
- § 32 Abs. 3: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 33: Neue Formulierung des gesamten § 33, der die Geburt von Kindern im Bundesgebiet regelt
|
||||
- § 34 Abs. 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 34 Abs. 2 und 3: Einfügt 'und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
- § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Neue Formulierung von Nr. 2, die die Straftaten regelt
|
||||
- § 35 Abs. 4: Einfügt 'Satz 2' nach 'Absatz 1'
|
||||
- § 36: Neue Formulierung des gesamten § 36, der den Nachzug von Eltern und anderen Familienangehörigen regelt
|
||||
- § 37 Abs. 2: Einfügt 'Satz 1' nach 'Absatz 1'
|
||||
- § 38a: Neuer § 38a, der die Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte in anderen EU-Mitgliedstaaten regelt
|
||||
- § 49a Abs. 1: Einfügung der Wörter 'und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG'
|
||||
- § 50 Abs. 1: Einfügung der Angabe 'Satz 1 Nr. 3 bis 14'
|
||||
- § 50 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
|
||||
- § 51 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, Einfügung von Nummer 3a und 10, Ersetzung des Punktes in Nummer 9 durch ein Komma
|
||||
- § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügung von Nummer 1a
|
||||
- § 52 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'bei der erstmaligen Ausstellung'
|
||||
- § 56: Erweiterung um Absatz 2
|
||||
- § 58: Erweiterung um Absatz 2, Neufassung von Nummern 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14
|
||||
- § 60: Neufassung des gesamten § 60
|
||||
- § 66 Satz 1: Streichung des Kommas und des Wortes 'Grenzgängerkarten'
|
||||
- § 68 Abs. 2 Satz 1: Einfügung des Kommas und des Wortes 'zurückgeschoben'
|
||||
- § 69 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h: Einfügung der Wörter 'und, soweit vorhanden, Geburtsdatum und Geschlecht'
|
||||
- § 69: Erweiterung um Absatz 5
|
||||
- § 70: Erweiterung um Absatz 4
|
||||
- § 71 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummern 2 und 3, Neuanordnung der Nummern 2 bis 5, Ersetzung der Angabe '2 und 4' durch '2, 4 und 5'
|
||||
- § 72 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung von Nummer 4
|
||||
- § 72a: Einfügung des neuen § 72a
|
||||
- § 77: Ersetzung der Angabe 'Nr. 5' durch 'Nr. 7', Einfügung von Nummer 1, Neuanordnung der Nummern 1 bis 3, Einfügung der Angabe 'Abs. 1' in Nummer 3
|
||||
- § 78: Ersetzung der Angabe 'Nr. 2' durch 'Nr. 3'
|
||||
- § 80: Neufassung des gesamten § 80
|
||||
- § 81 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 82a: Einfügung des neuen § 82a
|
||||
- § 84: Einfügung des neuen § 84
|
||||
- Anlage B: Einfügung von Bolivien in Nummer 1, Russische Föderation in Nummer 2, Einfügung von Nummer 3
|
||||
- Anlage D4c: Einfügung der neuen Anlage D4c
|
||||
- Anlage D4d: Einfügung der neuen Anlage D4d
|
||||
|
||||
7
aufenthg_2004/§1.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§1.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 1
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 1 Satz 4: Streichung der Wörter 'Förderung der'
|
||||
7
aufenthg_2004/§10.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§10.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 10
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 10 Abs. 3 Satz 3: Einfügung von zusätzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
|
||||
7
aufenthg_2004/§101.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§101.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 101
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 101 Abs. 3: Neuer Absatz zur Gültigkeit von Aufenthaltstiteln
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 104
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-05-23 — Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 748
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 104 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung der alten Fassung von § 23 Abs. 2 in bestimmten Fällen regelt.
|
||||
§ 104 Abs. 7: Neuer Absatz zur Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
|
||||
|
||||
7
aufenthg_2004/§104a.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§104a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 104a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 104a: Neue Vorschriften zur Altfallregelung für geduldete Ausländer
|
||||
9
aufenthg_2004/§104b.md
Normal file
9
aufenthg_2004/§104b.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 104b
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 104b: Neue Vorschriften für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern
|
||||
|
||||
§ 104b: Neue Vorschriften zur Altfallregelung für geduldete Ausländer
|
||||
9
aufenthg_2004/§105a.md
Normal file
9
aufenthg_2004/§105a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 105a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 105a: Einführung neuer Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
|
||||
|
||||
§ 105a: Korrektur der Angabe in § 105a
|
||||
7
aufenthg_2004/§106.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§106.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 106
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Entscheidung über die Fortdauer der Zurückweisungshaft oder Abschiebungshaft
|
||||
9
aufenthg_2004/§11.md
Normal file
9
aufenthg_2004/§11.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 11
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 11 Abs. 1: In Satz 1 werden die Wörter „oder Abs. 5“ gestrichen und eine längere Liste von Gesetzesabsätzen ersetzt; nach Satz 1 werden zwei neue Sätze eingefügt.
|
||||
|
||||
§ 11 Abs. 2: Die Wörter „oder des Rechts nach § 2 Abs. 5“ werden gestrichen.
|
||||
7
aufenthg_2004/§14.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§14.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 14
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 14: Neuer Absatz § 14 wird eingefügt, der Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren enthält.
|
||||
9
aufenthg_2004/§15.md
Normal file
9
aufenthg_2004/§15.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 15
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 15: Änderungen in den Vorschriften zur Rückweisung und Haft
|
||||
|
||||
§ 15: Neuer Absatz § 15 wird eingefügt, der eine Übergangsregelung enthält.
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 16
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2005-03-17 — Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 721
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 16 Abs. 4: Einfügung des Satzes: '§ 9 findet keine Anwendung.'
|
||||
§ 16: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Studium und Studienbewerbung
|
||||
|
||||
9
aufenthg_2004/§2.md
Normal file
9
aufenthg_2004/§2.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 2
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
|
||||
§ 2 Abs. 7: Einfügung des neuen Absatzes 7
|
||||
7
aufenthg_2004/§20.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§20.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 20
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 20: Einfügung von Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Forschung
|
||||
7
aufenthg_2004/§21.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§21.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 21
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 21: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Selbstständige
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 24
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2005-03-17 — Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 721
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 24 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung des abschließenden Punkts durch ein Semikolon und Hinzufügung des Halbsatzes: '§ 50 Abs. 4 des Asylverfahrensgesetzes findet entsprechende Anwendung.'
|
||||
§ 24: Änderungen in den Vorschriften zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für Erwerbstätigkeit
|
||||
|
||||
13
aufenthg_2004/§25.md
Normal file
13
aufenthg_2004/§25.md
Normal file
@@ -0,0 +1,13 @@
|
||||
# § 25
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 25 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 festgestellt hat' durch 'die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat (§ 3 Abs. 4 des Asylverfahrensgesetzes)'
|
||||
|
||||
§ 25 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'die Voraussetzungen für die Aussetzung der Abschiebung nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 vorliegen' durch 'ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder Abs. 7 vorliegt'
|
||||
|
||||
§ 25 Abs. 4 Satz 1: Einfügt 'nicht vollziehbar ausreisepflichtigen' nach 'Einem'
|
||||
|
||||
§ 25 Abs. 4a: Neuer Absatz 4a, der Regelungen für Opfer von Straftaten nach den §§ 232, 233 oder § 233a des Strafgesetzbuches einführt
|
||||
7
aufenthg_2004/§26.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§26.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 26
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 26 Abs. 1: Anfügt Sätze, die die Dauer der Aufenthaltserlaubnis für verschiedene Fälle regeln
|
||||
7
aufenthg_2004/§26a.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§26a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 26a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
Anlage I (zu § 26a): Streichung von 'Finnland', 'Österreich', 'Polen', 'Schweden' und 'Tschechische Republik'
|
||||
@@ -1,7 +1,13 @@
|
||||
# § 27
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2005-03-17 — Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 721
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 27 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Sozialhilfe' durch 'Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch'
|
||||
§ 27 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a, der Regelungen für den Familiennachzug bei Scheinehen und Zwangsverheiratungen einführt
|
||||
|
||||
§ 27 Abs. 2: Ersetzt 'Absatz 3, § 9 Abs. 3,' durch 'die Absätze 1a und 3, § 9 Abs. 3, § 9c Satz 2, die'
|
||||
|
||||
§ 27 Abs. 3 Satz 1: Streicht 'ausländischen'
|
||||
|
||||
§ 27 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Regelungen für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis beim Familiennachzug einführt
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,11 @@
|
||||
# § 28
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 28: Neue Regelungen für die Aufenthaltsbewilligung, insbesondere für die Befristung und Verlängerung.
|
||||
§ 28 Abs. 1 Satz 1: Streicht 'abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1'
|
||||
|
||||
§ 28 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt den Satz durch mehrere Sätze, die die Verteilung der Aufenthaltserlaubnis regeln
|
||||
|
||||
§ 28 Abs. 2 Satz 1: Streicht 'mündlich'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,13 @@
|
||||
# § 29
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 29: Neue Regelungen für die Aufenthaltsbewilligung für Familienangehörige.
|
||||
§ 29 Abs. 1 Nr. 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
|
||||
§ 29 Abs. 2: Anfügt Sätze, die die Voraussetzungen für den Familiennachzug regeln
|
||||
|
||||
§ 29 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt die Sätze durch neue, die die Anwendung von § 26 Abs. 4 regeln
|
||||
|
||||
§ 29 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der die Erwerbstätigkeit bei Familiennachzug regelt
|
||||
|
||||
7
aufenthg_2004/§29a.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§29a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 29a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
Anlage II (zu § 29a): Streichung von 'Bulgarien', 'Polen', 'Rumänien', 'Slowakische Republik', 'Tschechische Republik' und 'Ungarn'
|
||||
7
aufenthg_2004/§3.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§3.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 3
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 3 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
@@ -1,7 +1,11 @@
|
||||
# § 30
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 30: Neue Regelungen für die Aufenthaltsbefugnis, insbesondere für völkerrechtliche und humanitäre Gründe.
|
||||
§ 30: Ersetzt die Wörter „über die Grenze zu “ durch „aus“
|
||||
|
||||
§ 30 Abs. 1 und 2: Neue Formulierung der Absätze 1 und 2, die die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis regeln
|
||||
|
||||
§ 30 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Regelungen für mehrere Ehegatten einführt
|
||||
|
||||
7
aufenthg_2004/§30a.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§30a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 30a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 30a: Neuer Paragraph zur Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren
|
||||
@@ -1,9 +1,17 @@
|
||||
# § 31
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2005-03-17 — Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 721
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'Sozialhilfe' durch 'Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch'
|
||||
§ 31 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Wörter „zu Studienzwecken “ durch „zu einem Aufenthalt nach § 16 Abs. 1 oder 1a oder nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes “
|
||||
|
||||
§ 31 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'Sozialhilfe' durch 'Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch'
|
||||
§ 31 Abs. 1 Satz 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
|
||||
§ 31 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz, der die Anwendbarkeit von Satz 1 regelt
|
||||
|
||||
§ 31 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Absatz 1 Nr. 1' durch 'Absatz 1 Satz 1 Nr. 1'
|
||||
|
||||
§ 31 Abs. 3: Einfügt 'oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' vor 'besitzt'
|
||||
|
||||
§ 31 Abs. 4: Einfügt 'oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,13 @@
|
||||
# § 32
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 32: Neue Regelungen für die Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörden.
|
||||
§ 32 Abs. 1 Nr. 2: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
|
||||
§ 32 Abs. 2: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
|
||||
§ 32 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a, der Regelungen für minderjährige Kinder von Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis nach § 38a einführt
|
||||
|
||||
§ 32 Abs. 3: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 33
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 33: Neue Regelungen für die Übernahme von Ausländern.
|
||||
§ 33: Neue Formulierung des gesamten § 33, der die Geburt von Kindern im Bundesgebiet regelt
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,9 @@
|
||||
# § 34
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 34: Neue Regelungen für die Geltungsdauer der Aufenthaltsbefugnis.
|
||||
§ 34 Abs. 1: Einfügt ', Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
|
||||
§ 34 Abs. 2 und 3: Einfügt 'und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG' nach 'Niederlassungserlaubnis'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,9 @@
|
||||
# § 35
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2005-03-17 — Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 721
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung von 'Sozialhilfe' durch 'Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch'
|
||||
§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Neue Formulierung von Nr. 2, die die Straftaten regelt
|
||||
|
||||
§ 35 Abs. 4: Einfügt 'Satz 2' nach 'Absatz 1'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 36
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 36: Neue Regelungen für die Verlassenspflicht bei räumlicher Beschränkung.
|
||||
§ 36: Neue Formulierung des gesamten § 36, der den Nachzug von Eltern und anderen Familienangehörigen regelt
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 37
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 37: Neue Regelungen für das Verbot und die Beschränkung der politischen Betätigung.
|
||||
§ 37 Abs. 2: Einfügt 'Satz 1' nach 'Absatz 1'
|
||||
|
||||
7
aufenthg_2004/§38a.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§38a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 38a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 38a: Neuer § 38a, der die Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte in anderen EU-Mitgliedstaaten regelt
|
||||
@@ -1,9 +1,7 @@
|
||||
# § 39
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2006-12-14 — Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2814
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 39 Abs. 6 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder nach dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union'
|
||||
|
||||
§ 39 Abs. 6 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'dieses Vertrages' durch 'dieser Verträge'
|
||||
§ 39: Ersetzt „erfüllt“ durch „nach der Einreise entstanden “ und fügt „im Bundesgebiet “ ein
|
||||
|
||||
11
aufenthg_2004/§4.md
Normal file
11
aufenthg_2004/§4.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 4
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 1 Satz 2: Änderung von Nummer 2 und 3, Einfügung von Nummer 4
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Wörtern vor dem Punkt
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 42
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 42: Neue Regelungen für die Ausreisepflicht.
|
||||
§ 42: Ersetzt 'Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit' durch 'Bundesministerium für Arbeit und Soziales'
|
||||
|
||||
13
aufenthg_2004/§43.md
Normal file
13
aufenthg_2004/§43.md
Normal file
@@ -0,0 +1,13 @@
|
||||
# § 43
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 43 Abs. 1: Einfügt 'und gefordert' vor dem Punkt
|
||||
|
||||
§ 43 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz lautet 'Ziel des Integrationskurses ist, den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln.'
|
||||
|
||||
§ 43 Abs. 3 Satz 2: Streichung des Satzes
|
||||
|
||||
§ 43 Abs. 4: Ersetzt 'Teilnahme und ihre Ordnungsmäßigkeit' durch 'ordnungsgemäße und erfolgreiche Teilnahme und ihre Bescheinigung'
|
||||
@@ -1,9 +1,13 @@
|
||||
# § 433
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 433 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Ausreisepflicht und zur Stellung neuer Anträge
|
||||
§ 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zum 31. Dezember 2009
|
||||
|
||||
§ 433 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Gültigkeit des Aufenthalts bei Antragstellung
|
||||
§ 433 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Vermeidung von Härtefällen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
|
||||
|
||||
§ 433 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Möglichkeit der Länder, Aufenthaltserlaubnisse aus Sicherheitsgründen zu versagen
|
||||
|
||||
§ 433 Abs. 1: Neufassung von Nummer 1, Streichung von 'oder' in Nummer 7, Einfügung von Nummern 9 bis 11
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,9 @@
|
||||
# § 44
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-05-23 — Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 748
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neue Fassung, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 regelt.
|
||||
§ 44 Abs. 1 Satz 1: Neuer Satz definiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs
|
||||
|
||||
§ 44 Abs. 4: Einfügt neuen Satz, der die Anwendung auf deutsche Staatsangehörige regelt
|
||||
|
||||
13
aufenthg_2004/§44a.md
Normal file
13
aufenthg_2004/§44a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,13 @@
|
||||
# § 44a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 44a Abs. 1: Neue Formulierung definiert die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
|
||||
|
||||
§ 44a Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz, der Ausnahmen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Orientierungskurs regelt
|
||||
|
||||
§ 44a Abs. 3: Neue Formulierung definiert die Konsequenzen bei Nichterfüllung der Teilnahmepflicht
|
||||
|
||||
§ 44a: Neuer Paragraph zur Gebühr für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
|
||||
7
aufenthg_2004/§45.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§45.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 45
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 45 Satz 1: Neuer Satz definiert die Ergänzung des Integrationskurses durch weitere Integrationsangebote
|
||||
7
aufenthg_2004/§46.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§46.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 46
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 46 Nr. 1 Buchstabe b: Ersetzt die Angabe „50“ durch „60“
|
||||
7
aufenthg_2004/§47.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§47.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 47
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 47: Fügt neue Nummer 14 hinzu und ergänzt neuen Absatz 3
|
||||
@@ -1,7 +1,9 @@
|
||||
# § 48
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-07-27 — Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1566
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 48 Abs. 1: Neue Formulierung: „(1) Ein Ausländer ist verpflichtet, 1. seinen Pass, seinen Passersatz oder seinen Ausweisersatz und 2. seinen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung auf Verlangen den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden vorzulegen, auszuhändigen und vorübergehend zu überlassen, soweit dies zur Durchführung oder Sicherung von Maßnahmen nach diesem Gesetz erforderlich ist.“
|
||||
§ 48 Abs. 4: Einfügt neuen Absatz, der die Ausstellung eines Ausweisersatzes regelt
|
||||
|
||||
§ 48 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt Nummer 1 durch Nummern 1a bis 1d und führt weitere Änderungen durch
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,13 @@
|
||||
# § 49
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-07-27 — Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1566
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
Inhaltsübersicht zu § 49: Das Wort „Überprüfung, “ wird vorangestellt.
|
||||
§ 49 Abs. 3 Nr. 1: Neue Formulierung definiert die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt
|
||||
|
||||
§ 49: Neue Überschrift: „§ 49 Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität“. Neuer Absatz 1 eingefügt. Bestehende Absätze neu nummeriert.
|
||||
§ 49 Abs. 5 Nr. 5: Ersetzt 'Visums für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten durch Staatsangehörige von Staaten, bei denen Rückführungsschwierigkeiten bestehen, sowie in den nach § 73 Abs. 4 festgelegten Fällen' durch 'nationales Visum'
|
||||
|
||||
§ 49 Abs. 6 Satz 1 und 2: Neue Formulierung definiert die zulässigen Maßnahmen im Sinne der Absätze 3 bis 5
|
||||
|
||||
§ 49 Abs. 6a: Einfügt neuen Absatz, der die Maßnahmen im Sinne des Absatzes 5 Nr. 5 regelt
|
||||
|
||||
7
aufenthg_2004/§49a.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§49a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 49a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 49a Abs. 1: Einfügung der Wörter 'und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG'
|
||||
11
aufenthg_2004/§5.md
Normal file
11
aufenthg_2004/§5.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 5
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 1: Streichung und Einfügung von Wörtern, Einfügung von Nummer 4
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 2: Ersetzung von Wörtern
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
15
aufenthg_2004/§50.md
Normal file
15
aufenthg_2004/§50.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# § 50
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügen von 'unzulässig' und Komma
|
||||
|
||||
§ 50 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von '§ 60 Abs. 2 bis 7' durch '§ 60 Abs. 2 bis 5 oder Abs. 7'
|
||||
|
||||
§ 50 Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz, der die Festsetzung einer Ausreisefrist für Opfer von Straftaten regelt
|
||||
|
||||
§ 50 Abs. 1: Einfügung der Angabe 'Satz 1 Nr. 3 bis 14'
|
||||
|
||||
§ 50 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
|
||||
@@ -1,7 +1,19 @@
|
||||
# § 51
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2005-03-17 — Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 721
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 51 Abs. 5: Einfügung des Wortes 'zurückgeschoben' nach 'ausgewiesen'
|
||||
§ 51 Abs. 2 Satz 1: Einfügt 'und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt' nach 'gesichert ist'
|
||||
|
||||
§ 51 Abs. 2 Satz 2: Einfügt 'und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt' nach 'Absatz 1 Nr. 6 und 7'
|
||||
|
||||
§ 51 Abs. 6: Einfügt 'oder der Aussetzung der Abschiebung' nach 'Aufenthaltstitels'
|
||||
|
||||
§ 51 Abs. 7 Satz 1: Ersetzt 'bei dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 festgestellt hat' durch 'dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unanfechtbar die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat'
|
||||
|
||||
§ 51 Abs. 7 Satz 2: Ersetzt 'der unanfechtbaren Feststellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass die Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 vorliegen,' durch 'der unanfechtbaren Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge'
|
||||
|
||||
§ 51 Abs. 8 und 9: Einfügt neue Absätze, die die Stellungnahme des Mitgliedstaates und die Erlösung der Daueraufenthalts-EG regeln
|
||||
|
||||
§ 51 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, Einfügung von Nummer 3a und 10, Ersetzung des Punktes in Nummer 9 durch ein Komma
|
||||
|
||||
23
aufenthg_2004/§52.md
Normal file
23
aufenthg_2004/§52.md
Normal file
@@ -0,0 +1,23 @@
|
||||
# § 52
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 52: Einfügen von ', des § 14a' nach '§ 14 Abs. 2 Nr. 3'
|
||||
|
||||
§ 52 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Übermittlung von Daten zur Feststellung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
|
||||
|
||||
§ 52 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Übermittlung von Daten zur Feststellung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
|
||||
|
||||
§ 52 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Mitteilung von Versagungsgründen oder Sicherheitsbedenken durch Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelt.
|
||||
|
||||
§ 52 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'des Absatzes 2' durch 'der Absätze 2 bis 7' und fügt neue Nummer 5 hinzu
|
||||
|
||||
§ 52 Abs. 1 Satz 2: Einfügt 'und 5' nach 'Satzes 1 Nr. 4' und ersetzt 'häuslicher' durch 'familiärer'
|
||||
|
||||
§ 52 Abs. 3 bis 7: Einfügt neue Absätze, die die Widerrufung von Aufenthaltserlaubnissen regeln
|
||||
|
||||
§ 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Einfügung von Nummer 1a
|
||||
|
||||
§ 52 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'bei der erstmaligen Ausstellung'
|
||||
7
aufenthg_2004/§53.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§53.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 53
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 53 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
7
aufenthg_2004/§54.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§54.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 54
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 54 Nr. 6: Streichung des Wortes 'internationalen'
|
||||
9
aufenthg_2004/§55.md
Normal file
9
aufenthg_2004/§55.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 55
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 55 Abs. 3: Neufassung des Absatzes
|
||||
|
||||
§ 55 Abs. 2: Neue Formulierung definiert die Voraussetzungen für die Ausweisung
|
||||
13
aufenthg_2004/§56.md
Normal file
13
aufenthg_2004/§56.md
Normal file
@@ -0,0 +1,13 @@
|
||||
# § 56
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 56 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von Nummer 1a, Ersetzung von 'Nummern 1 und 2' durch 'Nummern 1 bis 2'
|
||||
|
||||
§ 56 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
|
||||
|
||||
§ 56 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'Abschiebungshindernisses' durch 'Abschiebungsverbots'
|
||||
|
||||
§ 56: Erweiterung um Absatz 2
|
||||
7
aufenthg_2004/§57.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§57.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 57
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 57 Abs. 3: Neufassung des Absatzes
|
||||
11
aufenthg_2004/§58.md
Normal file
11
aufenthg_2004/§58.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 58
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 58 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes
|
||||
|
||||
§ 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Streichung von 'nach Ablauf der Geltungsdauer'
|
||||
|
||||
§ 58: Erweiterung um Absatz 2, Neufassung von Nummern 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14
|
||||
7
aufenthg_2004/§59.md
Normal file
7
aufenthg_2004/§59.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 59
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 59: Anfügen von Absatz 5
|
||||
11
aufenthg_2004/§6.md
Normal file
11
aufenthg_2004/§6.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 6
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2007-08-27 — Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 1970
|
||||
|
||||
§ 6 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von Wörtern
|
||||
|
||||
§ 6 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung von Wörtern und Einfügung von Wörtern
|
||||
|
||||
§ 6 Abs. 6: Das Wort „persönlich“ wird gestrichen.
|
||||
Some files were not shown because too many files have changed in this diff Show More
Reference in New Issue
Block a user