BGBl. 2005 I S. 1138 · Änderung · Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
Inkrafttreten: 2005-04-30
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2005-04-29

BGBl-Id: bgbl1-2005-24-3
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2005-04-29 12:00:00 +00:00
parent e1380c96b0
commit 44e864ef16
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# AEG — 2004-12-30
# AEG — 2005-04-29
- **Titel:** Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 3833
- **Inkrafttreten:** 2004-12-31 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/75#page=13
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz und das Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz, um die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems zu verbessern. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 1138
- **Inkrafttreten:** 2005-04-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/24#page=34
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz und passt andere Rechtsvorschriften an, um den Wettbewerb auf der Schiene und die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 1d: Einführung eines neuen Absatzes zur Zuständigkeit des Bundes für die benannte Stelle
- § 5a Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen
- § 5a Abs. 4 und 5 Satz 1: Ersetzen von 'Die Eisenbahnen' durch 'Die nach Absatz 2 Verpflichteten'
- § 26 Abs. 1 Nr. 1: Anfügen eines Halbsatzes zur Genehmigungserfordernisse und Anzeigen
- § 26 Abs. 7: Einführung eines neuen Absatzes zur Umsetzung technischer Spezifikationen
- § 1 Abs. 1: Neuer Absatz 1 eingefügt, der das Ziel des Gesetzes definiert.
- § 1 Abs. 2: Bisheriger Absatz 1 wird neuer Absatz 2.
- § 1 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird neuer Absatz 3.
- § 2 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a eingefügt, der den grenzüberschreitenden Güterverkehr definiert.
- § 2 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Eisenbahninfrastruktur definiert.
- § 2 Abs. 3a: Neuer Absatz 3a, der den Betreiber der Schienenwege definiert.
- § 2 Abs. 3b: Neuer Absatz 3b, der Schienenwege für den eigenen Güterverkehr definiert.
- § 2 Abs. 3c: Neuer Absatz 3c, der Serviceeinrichtungen definiert.
- § 3: Neue Fassung des § 3, der den öffentlichen Eisenbahnverkehr definiert.
- § 4 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Pflichten des Betreibers der Schienenwege erweitert.
- § 5 Abs. 1a: Neue Wörter eingefügt, die die Anwendungsbereiche des Gesetzes erweitern.
- § 5 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung des Absatzes 2 Satz 1, der die Zuständigkeiten definiert.
- § 5a Abs. 1 Satz 1: Punkt durch Komma ersetzt und neue Wörter angefügt.
- § 6 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Genehmigungspflichten definiert.
- § 6 Abs. 2: Neuer Satz angefügt, der die Genehmigungspflichten für Halter von Eisenbahnfahrzeugen erweitert.
- § 6 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Genehmigungsbedingungen definiert.
- § 6 Abs. 8: Neue Fassung des Absatzes 8, der die Genehmigungspflichten für ausländische Eisenbahnen definiert.
- § 6 Abs. 10: Neue Fassung des Absatzes 10, der die Zulassungsnachweise definiert.
- § 8 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Anforderungen an Betreiber der Schienenwege erweitert.
- § 9: Neue Fassung des § 9, der die getrennte Rechnungslegung, organisatorische Trennung und unabhängige Entscheidungen definiert.
- § 9a: Neuer § 9a, der die Unabhängigkeit des öffentlichen Betreibers der Schienenwege definiert.
## Wortlaut

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- **2002-06-28** · BGBl. 2002 I S. 2191 — Zweites Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- **2003-12-31** · BGBl. 2003 I S. 3076 — Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004)
- **2004-12-30** · BGBl. 2004 I S. 3833 — Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems
- **2005-04-29** · BGBl. 2005 I S. 1138 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 1d: Einführung eines neuen Absatzes zur Zuständigkeit des Bundes für die benannte Stelle
- § 5a Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen
- § 5a Abs. 4 und 5 Satz 1: Ersetzen von 'Die Eisenbahnen' durch 'Die nach Absatz 2 Verpflichteten'
- § 26 Abs. 1 Nr. 1: Anfügen eines Halbsatzes zur Genehmigungserfordernisse und Anzeigen
- § 26 Abs. 7: Einführung eines neuen Absatzes zur Umsetzung technischer Spezifikationen
- § 1 Abs. 1: Neuer Absatz 1 eingefügt, der das Ziel des Gesetzes definiert.
- § 1 Abs. 2: Bisheriger Absatz 1 wird neuer Absatz 2.
- § 1 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird neuer Absatz 3.
- § 2 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a eingefügt, der den grenzüberschreitenden Güterverkehr definiert.
- § 2 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Eisenbahninfrastruktur definiert.
- § 2 Abs. 3a: Neuer Absatz 3a, der den Betreiber der Schienenwege definiert.
- § 2 Abs. 3b: Neuer Absatz 3b, der Schienenwege für den eigenen Güterverkehr definiert.
- § 2 Abs. 3c: Neuer Absatz 3c, der Serviceeinrichtungen definiert.
- § 3: Neue Fassung des § 3, der den öffentlichen Eisenbahnverkehr definiert.
- § 4 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Pflichten des Betreibers der Schienenwege erweitert.
- § 5 Abs. 1a: Neue Wörter eingefügt, die die Anwendungsbereiche des Gesetzes erweitern.
- § 5 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung des Absatzes 2 Satz 1, der die Zuständigkeiten definiert.
- § 5a Abs. 1 Satz 1: Punkt durch Komma ersetzt und neue Wörter angefügt.
- § 6 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Genehmigungspflichten definiert.
- § 6 Abs. 2: Neuer Satz angefügt, der die Genehmigungspflichten für Halter von Eisenbahnfahrzeugen erweitert.
- § 6 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Genehmigungsbedingungen definiert.
- § 6 Abs. 8: Neue Fassung des Absatzes 8, der die Genehmigungspflichten für ausländische Eisenbahnen definiert.
- § 6 Abs. 10: Neue Fassung des Absatzes 10, der die Zulassungsnachweise definiert.
- § 8 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Anforderungen an Betreiber der Schienenwege erweitert.
- § 9: Neue Fassung des § 9, der die getrennte Rechnungslegung, organisatorische Trennung und unabhängige Entscheidungen definiert.
- § 9a: Neuer § 9a, der die Unabhängigkeit des öffentlichen Betreibers der Schienenwege definiert.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-12-30 — Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2378
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 1 Abs. 1: Bestimmung des Anwendungsbereiches und Ausschluss bestimmter Schienenbahnen
§ 1 Abs. 1: Neuer Absatz 1 eingefügt, der das Ziel des Gesetzes definiert.
§ 1 Abs. 2: Bestimmung der Wettbewerbsbedingungen
§ 1 Abs. 2: Bisheriger Absatz 1 wird neuer Absatz 2.
§ 1 Abs. 3: Bisheriger Absatz 2 wird neuer Absatz 3.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-06-28Zweites Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2191
> Station: 2005-04-29Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 2 Abs. 7 Satz 1: Anpassungen an die Bezeichnung des Bundesministeriums für Verkehr.
§ 2 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a eingefügt, der den grenzüberschreitenden Güterverkehr definiert.
§ 2 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Eisenbahninfrastruktur definiert.
§ 2 Abs. 3a: Neuer Absatz 3a, der den Betreiber der Schienenwege definiert.
§ 2 Abs. 3b: Neuer Absatz 3b, der Schienenwege für den eigenen Güterverkehr definiert.
§ 2 Abs. 3c: Neuer Absatz 3c, der Serviceeinrichtungen definiert.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-06-28Zweites Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2191
> Station: 2005-04-29Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 3 Abs. 1: Streichung von „(1)“ und Ersetzung von „Schienenwege“ durch „Eisenbahninfrastruktur“ sowie von „können“ durch „kann“
§ 3 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
§ 3: Neue Fassung des § 3, der den öffentlichen Eisenbahnverkehr definiert.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-02-18 — Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 342
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 4: Überschrift und Inhalt des § 4 geändert, neue Pflichten und Zuständigkeiten eingeführt
§ 4 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Pflichten des Betreibers der Schienenwege erweitert.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-12-30 — Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 3833
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 5 Abs. 1d: Einführung eines neuen Absatzes zur Zuständigkeit des Bundes für die benannte Stelle
§ 5 Abs. 1a: Neue Wörter eingefügt, die die Anwendungsbereiche des Gesetzes erweitern.
§ 5 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung des Absatzes 2 Satz 1, der die Zuständigkeiten definiert.

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# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-12-30 — Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 3833
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 5a Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen
§ 5a Abs. 4 und 5 Satz 1: Ersetzen von 'Die Eisenbahnen' durch 'Die nach Absatz 2 Verpflichteten'
§ 5a Abs. 1 Satz 1: Punkt durch Komma ersetzt und neue Wörter angefügt.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-06-28Zweites Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2191
> Station: 2005-04-29Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 6 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
§ 6 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Genehmigungspflichten definiert.
§ 6 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung von Nummer 1
§ 6 Abs. 2: Neuer Satz angefügt, der die Genehmigungspflichten für Halter von Eisenbahnfahrzeugen erweitert.
§ 6 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7
§ 6 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Genehmigungsbedingungen definiert.
§ 6 Abs. 8 bis 10: Einfügung der neuen Absätze 8 bis 10
§ 6 Abs. 8: Neue Fassung des Absatzes 8, der die Genehmigungspflichten für ausländische Eisenbahnen definiert.
§ 6 Abs. 10: Neue Fassung des Absatzes 10, der die Zulassungsnachweise definiert.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-08-19 — Gesetz zur Aufhebung der Tarife im Güterverkehr (Tarifaufhebungsgesetz - TAufhG)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1489
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 8 Abs. 1: In Absatz 1 werden die Wörter „marktgerechte Entgelte und
§ 8 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Anforderungen an Betreiber der Schienenwege erweitert.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-06-28Zweites Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2191
> Station: 2005-04-29Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 9 Abs. 2: Einfügung der Klammer „(nichtöffentliche Eisenbahnen)“
§ 9: Neue Fassung des § 9, der die getrennte Rechnungslegung, organisatorische Trennung und unabhängige Entscheidungen definiert.

7
aeg/§9a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 9a: Neuer § 9a, der die Unabhängigkeit des öffentlichen Betreibers der Schienenwege definiert.

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# ALLGEMEINES-EISENBAHNGESETZ-UND — 2005-04-29
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 1138
- **Inkrafttreten:** 2005-04-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/24#page=34
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz und passt andere Rechtsvorschriften an, um den Wettbewerb auf der Schiene und die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu verbessern.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2005-04-29** · BGBl. 2005 I S. 1138 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station

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@@ -1,15 +1,16 @@
# BEVVG — 2004-12-30
# BEVVG — 2005-04-29
- **Titel:** Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 3833
- **Inkrafttreten:** 2004-12-31 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/75#page=13
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz und das Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz, um die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems zu verbessern. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 1138
- **Inkrafttreten:** 2005-04-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/24#page=34
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz und passt andere Rechtsvorschriften an, um den Wettbewerb auf der Schiene und die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1 Nr. 8: Einfügen einer neuen Nummer zur Bewilligung von Bundesmitteln zur Förderung des Schienenverkehrs
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'soweit nicht die in § 4 Abs. 1 bezeichnete Behörde zuständig ist' nach dem Wort 'Aufgaben'.
- § 4: Neuer § 4 mit sieben Absätzen, die die Zuständigkeiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Bereich der Eisenbahninfrastruktur regeln.
## Wortlaut

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@@ -2,3 +2,4 @@
- **1993-12-30** · BGBl. 1993 I S. 2378 — Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)
- **2004-12-30** · BGBl. 2004 I S. 3833 — Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems
- **2005-04-29** · BGBl. 2005 I S. 1138 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1 Nr. 8: Einfügen einer neuen Nummer zur Bewilligung von Bundesmitteln zur Förderung des Schienenverkehrs
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'soweit nicht die in § 4 Abs. 1 bezeichnete Behörde zuständig ist' nach dem Wort 'Aufgaben'.
- § 4: Neuer § 4 mit sieben Absätzen, die die Zuständigkeiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Bereich der Eisenbahninfrastruktur regeln.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-12-30 — Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 3833
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 3 Abs. 1 Nr. 8: Einfügen einer neuen Nummer zur Bewilligung von Bundesmitteln zur Förderung des Schienenverkehrs
§ 3 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'soweit nicht die in § 4 Abs. 1 bezeichnete Behörde zuständig ist' nach dem Wort 'Aufgaben'.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-12-30 — Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2378
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 4 Abs. 1: Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann auch die Stelle sein, der die Landesregierung oder das Bundesministerium für Verkehr Aufgaben der Eisenbahnaufsicht übertragen hat.
§ 4 Abs. 7: Im übrigen ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahnen des Bundes sowie für nicht-bundeseigene Eisenbahnen mit Sitz im Ausland betreffend den Verkehr dieser Eisenbahnen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Eisenbahn-Bundesamt.
§ 4: Neuer § 4 mit sieben Absätzen, die die Zuständigkeiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Bereich der Eisenbahninfrastruktur regeln.

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@@ -1,15 +1,16 @@
# BSWAG — 2004-09-21
# BSWAG — 2005-04-29
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 2322
- **Inkrafttreten:** 2004-09-22 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/49#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und aktualisiert den Bedarfsplan für die Bundesschienenwege mit neuen Vorhaben.
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 1138
- **Inkrafttreten:** 2005-04-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/24#page=34
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz und passt andere Rechtsvorschriften an, um den Wettbewerb auf der Schiene und die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- Anlage: Neufassung der Anlage mit aktualisierten Vorhaben für den Bedarfsplan der Bundesschienenwege.
- § 9a: Neuer Paragraph zur Rückzahlung von Investitionsmitteln des Bundes bei Stilllegung, Zweckentfremdung, Nichtbetriebsbereitschaft oder Übertragung auf andere Eisenbahninfrastrukturbetreiber.
- § 11 Abs. 2: Anpassung der Verweisliste, um den neuen § 9a zu berücksichtigen.
## Wortlaut

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- **1993-11-24** · BGBl. 1993 I S. 1874 — Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz)
- **2004-09-21** · BGBl. 2004 I S. 2322 — Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
- **2005-04-29** · BGBl. 2005 I S. 1138 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- Anlage: Neufassung der Anlage mit aktualisierten Vorhaben für den Bedarfsplan der Bundesschienenwege.
- § 9a: Neuer Paragraph zur Rückzahlung von Investitionsmitteln des Bundes bei Stilllegung, Zweckentfremdung, Nichtbetriebsbereitschaft oder Übertragung auf andere Eisenbahninfrastrukturbetreiber.
- § 11 Abs. 2: Anpassung der Verweisliste, um den neuen § 9a zu berücksichtigen.

7
bswag/§11.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 11 Abs. 2: Anpassung der Verweisliste, um den neuen § 9a zu berücksichtigen.

7
bswag/§9a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 9a: Neuer Paragraph zur Rückzahlung von Investitionsmitteln des Bundes bei Stilllegung, Zweckentfremdung, Nichtbetriebsbereitschaft oder Übertragung auf andere Eisenbahninfrastrukturbetreiber.

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@@ -0,0 +1,19 @@
# DEUTSCHE-BAHN-GRÜNDUNGSGEZET — 2005-04-29
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 1138
- **Inkrafttreten:** 2005-04-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/24#page=34
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz und passt andere Rechtsvorschriften an, um den Wettbewerb auf der Schiene und die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 25 Satz 3 d: Aufhebung von § 25 Satz 3 d des Deutschen Bahn Gründungsgezet
- § 2 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung der Angabe „§ 2 Abs. 3 Satz 1 und 2“ durch „§ 2 Abs. 3“ im Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
- § 147 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzung der Angabe „§ 3“ durch „§ 3 Abs. 1“ im Neunten Buch Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2005-04-29** · BGBl. 2005 I S. 1138 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

View File

@@ -0,0 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 25 Satz 3 d: Aufhebung von § 25 Satz 3 d des Deutschen Bahn Gründungsgezet
- § 2 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung der Angabe „§ 2 Abs. 3 Satz 1 und 2“ durch „§ 2 Abs. 3“ im Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
- § 147 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzung der Angabe „§ 3“ durch „§ 3 Abs. 1“ im Neunten Buch Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 147
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 147 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzung der Angabe „§ 3“ durch „§ 3 Abs. 1“ im Neunten Buch Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 2 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung der Angabe „§ 2 Abs. 3 Satz 1 und 2“ durch „§ 2 Abs. 3“ im Verkehrsflächenbereinigungsgesetz

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 25 Satz 3 d: Aufhebung von § 25 Satz 3 d des Deutschen Bahn Gründungsgezet

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# DRITTES-GESETZ-ZUR-ÄNDERUNG-EISENBAHNRECHTLICHER — 2005-04-29
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 1138
- **Inkrafttreten:** 2005-04-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/24#page=34
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz und passt andere Rechtsvorschriften an, um den Wettbewerb auf der Schiene und die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu verbessern.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2005-04-29** · BGBl. 2005 I S. 1138 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -1,17 +1,29 @@
# EBO — 1992-01-31
# EBO — 2005-04-29
- **Titel:** Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 178
- **Inkrafttreten:** 1992-04-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/5#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz überträgt die Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz und passt dazu das Bundesgrenzschutzgesetz, das Luftverkehrsgesetz und die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 1138
- **Inkrafttreten:** 2005-04-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/24#page=34
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz und passt andere Rechtsvorschriften an, um den Wettbewerb auf der Schiene und die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- §§ 55 bis 60: Aufhebung der Paragraphen 55 bis 60
- § 64b Abs. 1 Nr. 1: Streichung der Nummer 1
- § 64b Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 14 Abs. 1: Neue Absätze 2 bis 4 hinzugefügt, die die Pflichten der Zugangsberechtigten und öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Unterstützung der Regulierungsbehörde regeln.
- § 14d: Neuer Paragraph, der besondere Mitteilungspflichten der öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Regulierungsbehörde einführt.
- § 14e: Neuer Paragraph, der die Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde regelt.
- § 14f: Neuer Paragraph, der die Nachprüfung durch die Regulierungsbehörde regelt.
- § 23: Neuer Paragraph, der die Freistellung von Bahnbetriebszwecken regelt.
- § 26 Abs. 1 Nr. 6: Neue Formulierung, die die Bedingungen für den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur regelt.
- § 26 Abs. 1 Nr. 7a: Neue Nummer, die die Einzelheiten der Veröffentlichung nach § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 regelt.
- § 26 Abs. 3: Neuer Satz, der die Erlassung von Rechtsverordnungen im Einvernehmen mit anderen Bundesministerien regelt.
- § 28 Abs. 1 Nr. 1: Neue Formulierung, die die Strafen für ungenehmigte Eisenbahnverkehrsleistungen regelt.
- § 28 Abs. 2: Anpassung der Geldstrafen von DM auf Euro.
- § 34: Neuer Paragraph, der die Einrichtung eines unabhängigen Netzbeirats regelt.
- § 35: Neuer Paragraph, der die Aufgaben des Eisenbahninfrastrukturbeirats regelt.
- § 36: Neuer Paragraph, der die Erstellung von Gutachten durch die Monopolkommission regelt.
- § 37: Neuer Paragraph, der die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen regelt.
- § 38: Neue Überschrift und zusätzliche Absätze, die Übergangsvorschriften regeln.
## Wortlaut

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@@ -4,3 +4,4 @@
- **1981-12-24** · BGBl. 1981 I S. 1490 — Zweite Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
- **1991-05-16** · BGBl. 1991 I S. 1098 — Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
- **1992-01-31** · BGBl. 1992 I S. 178 — Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz
- **2005-04-29** · BGBl. 2005 I S. 1138 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

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@@ -1,5 +1,17 @@
# Stellen dieser Station
- §§ 55 bis 60: Aufhebung der Paragraphen 55 bis 60
- § 64b Abs. 1 Nr. 1: Streichung der Nummer 1
- § 64b Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 14 Abs. 1: Neue Absätze 2 bis 4 hinzugefügt, die die Pflichten der Zugangsberechtigten und öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Unterstützung der Regulierungsbehörde regeln.
- § 14d: Neuer Paragraph, der besondere Mitteilungspflichten der öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Regulierungsbehörde einführt.
- § 14e: Neuer Paragraph, der die Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde regelt.
- § 14f: Neuer Paragraph, der die Nachprüfung durch die Regulierungsbehörde regelt.
- § 23: Neuer Paragraph, der die Freistellung von Bahnbetriebszwecken regelt.
- § 26 Abs. 1 Nr. 6: Neue Formulierung, die die Bedingungen für den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur regelt.
- § 26 Abs. 1 Nr. 7a: Neue Nummer, die die Einzelheiten der Veröffentlichung nach § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 regelt.
- § 26 Abs. 3: Neuer Satz, der die Erlassung von Rechtsverordnungen im Einvernehmen mit anderen Bundesministerien regelt.
- § 28 Abs. 1 Nr. 1: Neue Formulierung, die die Strafen für ungenehmigte Eisenbahnverkehrsleistungen regelt.
- § 28 Abs. 2: Anpassung der Geldstrafen von DM auf Euro.
- § 34: Neuer Paragraph, der die Einrichtung eines unabhängigen Netzbeirats regelt.
- § 35: Neuer Paragraph, der die Aufgaben des Eisenbahninfrastrukturbeirats regelt.
- § 36: Neuer Paragraph, der die Erstellung von Gutachten durch die Monopolkommission regelt.
- § 37: Neuer Paragraph, der die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen regelt.
- § 38: Neue Überschrift und zusätzliche Absätze, die Übergangsvorschriften regeln.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-05-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1098
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 14: Neufassung des gesamten § 14 mit neuen Vorschriften für Signale und Weichen.
§ 14 Abs. 1: Neue Absätze 2 bis 4 hinzugefügt, die die Pflichten der Zugangsberechtigten und öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Unterstützung der Regulierungsbehörde regeln.

7
ebo/§14d.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 14d: Neuer Paragraph, der besondere Mitteilungspflichten der öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Regulierungsbehörde einführt.

7
ebo/§14e.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 14e: Neuer Paragraph, der die Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde regelt.

7
ebo/§14f.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 14f: Neuer Paragraph, der die Nachprüfung durch die Regulierungsbehörde regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-12-24Zweite Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1490
> Station: 2005-04-29Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 23 Abs. 4 Satz 1: Neue Vorschriften für Handbremsen
§ 23: Neuer Paragraph, der die Freistellung von Bahnbetriebszwecken regelt.

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-05-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1098
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 26: Die §§ 26 und 27 werden aufgehoben.
§ 26 Abs. 1 Nr. 6: Neue Formulierung, die die Bedingungen für den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur regelt.
§ 26 Abs. 1 Nr. 7a: Neue Nummer, die die Einzelheiten der Veröffentlichung nach § 9a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 regelt.
§ 26 Abs. 3: Neuer Satz, der die Erlassung von Rechtsverordnungen im Einvernehmen mit anderen Bundesministerien regelt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-05-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1098
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 28: Neue Vorschriften für die Ausrüstung und Anschriften von Fahrzeugen.
§ 28 Abs. 1 Nr. 1: Neue Formulierung, die die Strafen für ungenehmigte Eisenbahnverkehrsleistungen regelt.
§ 28 Abs. 2: Anpassung der Geldstrafen von DM auf Euro.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-05-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1098
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 34: Neue Vorschriften für den Begriff, Art und Länge der Züge.
§ 34: Neuer Paragraph, der die Einrichtung eines unabhängigen Netzbeirats regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-05-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1098
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 35: Neue Vorschriften für das Bremsen der Züge.
§ 35: Neuer Paragraph, der die Aufgaben des Eisenbahninfrastrukturbeirats regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-05-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1098
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 36: Neue Vorschriften für die Einstellung von Wagen in Züge.
§ 36: Neuer Paragraph, der die Erstellung von Gutachten durch die Monopolkommission regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-05-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1098
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 37: Der Wortlaut des § 37 wird über die volle Breite der Seite geschrieben.
§ 37: Neuer Paragraph, der die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen regelt.

7
ebo/§38.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 38: Neue Überschrift und zusätzliche Absätze, die Übergangsvorschriften regeln.

34
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@@ -0,0 +1,34 @@
# EIG — 2005-04-29
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 1138
- **Inkrafttreten:** 2005-04-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/24#page=34
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz und passt andere Rechtsvorschriften an, um den Wettbewerb auf der Schiene und die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Unabhängigkeit von Entscheidungen über den Netzfahrplan, Zugtrassen und Wegeentgelte
- § 8 Abs. 2: Bestehende Verträge müssen bis zum 1. November 2005 angepasst oder gekündigt werden
- § 8 Abs. 3: Ausnahmen für bestimmte öffentliche Betreiber der Schienenwege
- § 8 Abs. 4: Anpassung von Verträgen bei Antragstellung für Zugtrassen
- § 8 Abs. 5: Befreiungen von den Vorschriften möglich, wenn der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird
- § 8 Abs. 6: Ausschluss der organschaftlichen Haftung für bestimmte Vorgänge
- § 9b: Neue Vorschriften zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'deutliche' durch 'mehr als geringfügige'
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'durch Verkauf oder Verpachtung'
- § 11 Abs. 1a Satz 4: Einfügung von 'und deren Ertragswert'
- § 11 Abs. 1a: Neue Sätze zur Bemessung des Pachtzinses und zum Angebot des Anschlusses
- § 12 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von '§ 3 Nr. 1' durch '§ 3 Abs. 1 Nr. 1'
- § 12 Abs. 8: Neue Vorschriften zur diskriminierungsfreien Information über Anschlussverbindungen
- § 13 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'öffentliche' und 'öffentlichen'
- § 14: Neue Vorschriften zum Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, einschließlich der Befugnisse der Regulierungsbehörde
- § 14a: Neue Vorschriften für Rahmenverträge
- § 14b: Neue Vorschriften für die Aufgaben der Regulierungsbehörde
- § 14c: Neue allgemeine Befugnisse der Regulierungsbehörde
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
eig/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
eig/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2005-04-29** · BGBl. 2005 I S. 1138 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

20
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@@ -0,0 +1,20 @@
# Stellen dieser Station
- § 8 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Unabhängigkeit von Entscheidungen über den Netzfahrplan, Zugtrassen und Wegeentgelte
- § 8 Abs. 2: Bestehende Verträge müssen bis zum 1. November 2005 angepasst oder gekündigt werden
- § 8 Abs. 3: Ausnahmen für bestimmte öffentliche Betreiber der Schienenwege
- § 8 Abs. 4: Anpassung von Verträgen bei Antragstellung für Zugtrassen
- § 8 Abs. 5: Befreiungen von den Vorschriften möglich, wenn der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird
- § 8 Abs. 6: Ausschluss der organschaftlichen Haftung für bestimmte Vorgänge
- § 9b: Neue Vorschriften zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'deutliche' durch 'mehr als geringfügige'
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'durch Verkauf oder Verpachtung'
- § 11 Abs. 1a Satz 4: Einfügung von 'und deren Ertragswert'
- § 11 Abs. 1a: Neue Sätze zur Bemessung des Pachtzinses und zum Angebot des Anschlusses
- § 12 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von '§ 3 Nr. 1' durch '§ 3 Abs. 1 Nr. 1'
- § 12 Abs. 8: Neue Vorschriften zur diskriminierungsfreien Information über Anschlussverbindungen
- § 13 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'öffentliche' und 'öffentlichen'
- § 14: Neue Vorschriften zum Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, einschließlich der Befugnisse der Regulierungsbehörde
- § 14a: Neue Vorschriften für Rahmenverträge
- § 14b: Neue Vorschriften für die Aufgaben der Regulierungsbehörde
- § 14c: Neue allgemeine Befugnisse der Regulierungsbehörde

13
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 11 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'deutliche' durch 'mehr als geringfügige'
§ 11 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'durch Verkauf oder Verpachtung'
§ 11 Abs. 1a Satz 4: Einfügung von 'und deren Ertragswert'
§ 11 Abs. 1a: Neue Sätze zur Bemessung des Pachtzinses und zum Angebot des Anschlusses

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 12 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von '§ 3 Nr. 1' durch '§ 3 Abs. 1 Nr. 1'
§ 12 Abs. 8: Neue Vorschriften zur diskriminierungsfreien Information über Anschlussverbindungen

7
eig/§13.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 13 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'öffentliche' und 'öffentlichen'

7
eig/§14.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 14: Neue Vorschriften zum Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, einschließlich der Befugnisse der Regulierungsbehörde

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 14a: Neue Vorschriften für Rahmenverträge

7
eig/§14b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 14b: Neue Vorschriften für die Aufgaben der Regulierungsbehörde

7
eig/§14c.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 14c: Neue allgemeine Befugnisse der Regulierungsbehörde

17
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@@ -0,0 +1,17 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 8 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Unabhängigkeit von Entscheidungen über den Netzfahrplan, Zugtrassen und Wegeentgelte
§ 8 Abs. 2: Bestehende Verträge müssen bis zum 1. November 2005 angepasst oder gekündigt werden
§ 8 Abs. 3: Ausnahmen für bestimmte öffentliche Betreiber der Schienenwege
§ 8 Abs. 4: Anpassung von Verträgen bei Antragstellung für Zugtrassen
§ 8 Abs. 5: Befreiungen von den Vorschriften möglich, wenn der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird
§ 8 Abs. 6: Ausschluss der organschaftlichen Haftung für bestimmte Vorgänge

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1138
§ 9b: Neue Vorschriften zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2005 I S. 1138
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 1138
- **Verkündung:** 2005-04-29
- **Inkrafttreten:** 2005-04-30
- **Ausfertigung:** 2005-04-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/24#page=34
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ALLGEMEINES-EISENBAHNGESETZ-UND, BEVVG, DRITTES-GESETZ-ZUR-ÄNDERUNG-EISENBAHNRECHTLICHER, BSWAG, DEUTSCHE-BAHN-GRÜNDUNGSGEZET, EBO, EIG, AEG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz und passt andere Rechtsvorschriften an, um den Wettbewerb auf der Schiene und die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu verbessern.