BGBl. 1992 I S. 1547 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
Inkrafttreten: 1992-09-02
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1992-09-01

BGBl-Id: bgbl1-1992-41-2
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1992-09-01 12:00:00 +00:00
parent aa0cfd1bfa
commit 43a7de845e
139 changed files with 1390 additions and 220 deletions

View File

@@ -1,16 +1,21 @@
# AO_1977 — 1992-07-14
# AO_1977 — 1992-09-01
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1222
- **Inkrafttreten:** 1992-07-15 (Tag nach der Verkündung); 1992-02-29 (Art. 6 Abs. 1); 1993-01-01 (Art. 6 Abs. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/31#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an mehreren Gesetzen durch, darunter das Finanzverwaltungsgesetz, die Abgabenordnung, das Außenwirtschaftsgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz und das Sozialgesetzbuch. Besonders hervorzuheben ist die Einführung des Zollkriminalamtes und die Anpassung der Gewerbesteuerumlage.
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 2 Nr. 2: Einfügung von 'und das Zollkriminalamt'
- § 6 Abs. 2 Nr. 5: Streichung von 'das Zollkriminalinstitut,'
- § 21 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- § 21 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Zuständigkeit des Finanzamts für Umsatzsteuer von Personen, die keine Unternehmer sind, regelt.
- § 370 Abs. 6 Satz 2: Satz 2 wird ersetzt, um Taten auf Umsatzsteuern von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften zu berücksichtigen.
- § 370 Abs. 6 Sätze 3 und 4: Neue Sätze 3 und 4, die die Verfolgung von Taten auf Umsatzsteuern von anderen Mitgliedstaaten unter Bedingungen regeln.
- § 370 Abs. 7: Neuer Absatz 7, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auch für Taten außerhalb des Geltungsbereiches regelt.
- § 372 Abs. 1: Die Worte 'ohne sie der zuständigen Zollstelle ordnungsgemäß anzuzeigen' werden gestrichen.
- § 379 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz 3, der die Anwendung auf Umsatzsteuern von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften regelt.
## Wortlaut

View File

@@ -24,3 +24,4 @@
- **1990-12-21** · BGBl. 1990 I S. 2775 — Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz)
- **1992-02-28** · BGBl. 1992 I S. 297 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)
- **1992-07-14** · BGBl. 1992 I S. 1222 — Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

View File

@@ -1,4 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- § 6 Abs. 2 Nr. 2: Einfügung von 'und das Zollkriminalamt'
- § 6 Abs. 2 Nr. 5: Streichung von 'das Zollkriminalinstitut,'
- § 21 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- § 21 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Zuständigkeit des Finanzamts für Umsatzsteuer von Personen, die keine Unternehmer sind, regelt.
- § 370 Abs. 6 Satz 2: Satz 2 wird ersetzt, um Taten auf Umsatzsteuern von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften zu berücksichtigen.
- § 370 Abs. 6 Sätze 3 und 4: Neue Sätze 3 und 4, die die Verfolgung von Taten auf Umsatzsteuern von anderen Mitgliedstaaten unter Bedingungen regeln.
- § 370 Abs. 7: Neuer Absatz 7, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auch für Taten außerhalb des Geltungsbereiches regelt.
- § 372 Abs. 1: Die Worte 'ohne sie der zuständigen Zollstelle ordnungsgemäß anzuzeigen' werden gestrichen.
- § 379 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz 3, der die Anwendung auf Umsatzsteuern von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften regelt.

9
ao_1977/§21.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 21 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
§ 21 Abs. 2: Neuer Absatz 2, der die Zuständigkeit des Finanzamts für Umsatzsteuer von Personen, die keine Unternehmer sind, regelt.

11
ao_1977/§370.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 370
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 370 Abs. 6 Satz 2: Satz 2 wird ersetzt, um Taten auf Umsatzsteuern von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften zu berücksichtigen.
§ 370 Abs. 6 Sätze 3 und 4: Neue Sätze 3 und 4, die die Verfolgung von Taten auf Umsatzsteuern von anderen Mitgliedstaaten unter Bedingungen regeln.
§ 370 Abs. 7: Neuer Absatz 7, der die Anwendung der Absätze 1 bis 5 auch für Taten außerhalb des Geltungsbereiches regelt.

7
ao_1977/§372.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 372
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 372 Abs. 1: Die Worte 'ohne sie der zuständigen Zollstelle ordnungsgemäß anzuzeigen' werden gestrichen.

7
ao_1977/§379.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 379
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 379 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz 3, der die Anwendung auf Umsatzsteuern von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften regelt.

18
euahig/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,18 @@
# EUAHIG — 1992-09-01
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 4 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Zuständigkeit des Bundesamts für Finanzen in bestimmten Fällen festlegt.
- § 2 Abs. 3: Ersetzung des Punktes durch einen Strichpunkt und Hinzufügung einer neuen Nummer 4, die Lieferungen neuer Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes betrifft.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
euahig/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
euahig/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

4
euahig/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 4 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Zuständigkeit des Bundesamts für Finanzen in bestimmten Fällen festlegt.
- § 2 Abs. 3: Ersetzung des Punktes durch einen Strichpunkt und Hinzufügung einer neuen Nummer 4, die Lieferungen neuer Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes betrifft.

7
euahig/§1.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 1 Abs. 4 Satz 2: Neufassung des Satzes, der die Zuständigkeit des Bundesamts für Finanzen in bestimmten Fällen festlegt.

7
euahig/§2.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 2 Abs. 3: Ersetzung des Punktes durch einen Strichpunkt und Hinzufügung einer neuen Nummer 4, die Lieferungen neuer Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes betrifft.

View File

@@ -1,19 +1,16 @@
# FVG_1971 — 1992-07-14
# FVG_1971 — 1992-09-01
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1222
- **Inkrafttreten:** 1992-07-15 (Tag nach der Verkündung); 1992-02-29 (Art. 6 Abs. 1); 1993-01-01 (Art. 6 Abs. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/31#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen an mehreren Gesetzen durch, darunter das Finanzverwaltungsgesetz, die Abgabenordnung, das Außenwirtschaftsgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz und das Sozialgesetzbuch. Besonders hervorzuheben ist die Einführung des Zollkriminalamtes und die Anpassung der Gewerbesteuerumlage.
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
- § 1: Einfügung von 'das Zollkriminalamt, das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen' in Nummer 2 und Streichung von 'das Zollkriminalinstitut' in Nummer 4
- § 2 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Absatzes
- § 5 a: Einfügung des neuen § 5 a
- § 8: Aenderungen in Absatz 2, Streichung von Absatz 8, Neufassung von Absatz 9
- § 12: Streichung von 'des Zollkriminalinstituts' in Absatz 1, Streichung von Absatz 4 und 5
- § 5 Abs. 1 Nr. 8: Ersetzung des Punkts am Ende durch einen Strichpunkt
- § 5 Abs. 1: Hinzufügung von Nummer 9, die Aufgaben im Zusammenhang mit der indirekten Besteuerung (MWSt.) regelt
## Wortlaut

View File

@@ -33,3 +33,4 @@
- **1992-02-28** · BGBl. 1992 I S. 297 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)
- **1992-03-19** · BGBl. 1992 I S. 474 — Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Hamburg
- **1992-07-14** · BGBl. 1992 I S. 1222 — Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

View File

@@ -1,7 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 1: Einfügung von 'das Zollkriminalamt, das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen' in Nummer 2 und Streichung von 'das Zollkriminalinstitut' in Nummer 4
- § 2 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Absatzes
- § 5 a: Einfügung des neuen § 5 a
- § 8: Aenderungen in Absatz 2, Streichung von Absatz 8, Neufassung von Absatz 9
- § 12: Streichung von 'des Zollkriminalinstituts' in Absatz 1, Streichung von Absatz 4 und 5
- § 5 Abs. 1 Nr. 8: Ersetzung des Punkts am Ende durch einen Strichpunkt
- § 5 Abs. 1: Hinzufügung von Nummer 9, die Aufgaben im Zusammenhang mit der indirekten Besteuerung (MWSt.) regelt

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-07-14 — Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1222
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 5 a: Einfügung des neuen § 5 a
§ 5 Abs. 1 Nr. 8: Ersetzung des Punkts am Ende durch einen Strichpunkt
§ 5 Abs. 1: Hinzufügung von Nummer 9, die Aufgaben im Zusammenhang mit der indirekten Besteuerung (MWSt.) regelt

View File

@@ -0,0 +1,39 @@
# GERÄTESICHERHEITSGESETZ — 1992-09-01
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Geltungsbereich des Gesetzes für das Inverkehrbringen und Ausstellen technischer Arbeitsmittel definiert.
- § 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes aufzählt.
- § 1a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der das Geltungsbereich des Gesetzes für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen erweitert.
- § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1: Änderung des letzten Satzteils von Nummer 1 des Satzes 3 des Absatzes 1.
- § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3: Änderung des ersten Satzteils von Nummer 3 des Satzes 3 des Absatzes 1.
- § 2 Abs. 2 Nr. 4: Einfügung eines Kommas und des Wortes 'Freizeit-' nach dem Wort 'Sport-' in Nummer 4 des Absatzes 2.
- § 2 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der überwachungsbedürftige Anlagen definiert.
- § 2 Abs. 2b: Einfügung eines neuen Absatzes 2b, der Teile von Arbeitseinrichtungen und den ihnen gleichgestellten Gegenständen als technische Arbeitsmittel definiert.
- § 2 Abs. 3: Hinzufügung von Sätzen 2 und 3, die Vorschriften für technische Arbeitsmittel nach ihrer Inbetriebnahme enthalten.
- § 2 Abs. 5 Nr. 1: Ersetzung der Worte 'des Herstellers oder Einführers' durch 'derjenigen, die sie in den Verkehr bringen' in Nummer 1 des Absatzes 5.
- § 3 Abs. 1: Hinzufügung eines neuen Satzes vor den bisherigen Satz 1, der Vorschriften für das Inverkehrbringen von technischen Arbeitsmitteln enthält.
- § 3 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorschriften für Sonderanfertigungen enthält.
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Streichung der Worte 'oder Ausstellen' in Satz 1 des Absatzes 3.
- § 3 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Vorschriften für das GS-Zeichen enthält.
- § 3a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der Vorschriften für das Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln im Einzelhandel enthält.
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen enthält.
- § 4 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der Vorschriften für medizinisch-technische Geräte enthält.
- § 4 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2, der Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen enthält.
- § 5 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für Maßnahmen bei Gefahr für Leben oder Gesundheit enthält.
- § 5 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2, der Vorschriften für Maßnahmen bei Gefahr für Leben oder Gesundheit enthält.
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Vorschriften für die Prüfung von technischen Arbeitsmitteln enthält.
- § 5 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der Vorschriften für das Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln enthält.
- § 6 Abs. 1: Einfügung eines neuen Absatzes 1, der Vorschriften für Maßnahmen bei Gefahr für Leben oder Gesundheit enthält.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

View File

@@ -0,0 +1,25 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Geltungsbereich des Gesetzes für das Inverkehrbringen und Ausstellen technischer Arbeitsmittel definiert.
- § 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes aufzählt.
- § 1a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der das Geltungsbereich des Gesetzes für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen erweitert.
- § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1: Änderung des letzten Satzteils von Nummer 1 des Satzes 3 des Absatzes 1.
- § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3: Änderung des ersten Satzteils von Nummer 3 des Satzes 3 des Absatzes 1.
- § 2 Abs. 2 Nr. 4: Einfügung eines Kommas und des Wortes 'Freizeit-' nach dem Wort 'Sport-' in Nummer 4 des Absatzes 2.
- § 2 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der überwachungsbedürftige Anlagen definiert.
- § 2 Abs. 2b: Einfügung eines neuen Absatzes 2b, der Teile von Arbeitseinrichtungen und den ihnen gleichgestellten Gegenständen als technische Arbeitsmittel definiert.
- § 2 Abs. 3: Hinzufügung von Sätzen 2 und 3, die Vorschriften für technische Arbeitsmittel nach ihrer Inbetriebnahme enthalten.
- § 2 Abs. 5 Nr. 1: Ersetzung der Worte 'des Herstellers oder Einführers' durch 'derjenigen, die sie in den Verkehr bringen' in Nummer 1 des Absatzes 5.
- § 3 Abs. 1: Hinzufügung eines neuen Satzes vor den bisherigen Satz 1, der Vorschriften für das Inverkehrbringen von technischen Arbeitsmitteln enthält.
- § 3 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorschriften für Sonderanfertigungen enthält.
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Streichung der Worte 'oder Ausstellen' in Satz 1 des Absatzes 3.
- § 3 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Vorschriften für das GS-Zeichen enthält.
- § 3a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der Vorschriften für das Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln im Einzelhandel enthält.
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen enthält.
- § 4 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der Vorschriften für medizinisch-technische Geräte enthält.
- § 4 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2, der Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen enthält.
- § 5 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für Maßnahmen bei Gefahr für Leben oder Gesundheit enthält.
- § 5 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2, der Vorschriften für Maßnahmen bei Gefahr für Leben oder Gesundheit enthält.
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Vorschriften für die Prüfung von technischen Arbeitsmitteln enthält.
- § 5 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der Vorschriften für das Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln enthält.
- § 6 Abs. 1: Einfügung eines neuen Absatzes 1, der Vorschriften für Maßnahmen bei Gefahr für Leben oder Gesundheit enthält.

View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Geltungsbereich des Gesetzes für das Inverkehrbringen und Ausstellen technischer Arbeitsmittel definiert.
§ 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes aufzählt.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 1a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der das Geltungsbereich des Gesetzes für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen erweitert.

View File

@@ -0,0 +1,19 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1: Änderung des letzten Satzteils von Nummer 1 des Satzes 3 des Absatzes 1.
§ 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3: Änderung des ersten Satzteils von Nummer 3 des Satzes 3 des Absatzes 1.
§ 2 Abs. 2 Nr. 4: Einfügung eines Kommas und des Wortes 'Freizeit-' nach dem Wort 'Sport-' in Nummer 4 des Absatzes 2.
§ 2 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der überwachungsbedürftige Anlagen definiert.
§ 2 Abs. 2b: Einfügung eines neuen Absatzes 2b, der Teile von Arbeitseinrichtungen und den ihnen gleichgestellten Gegenständen als technische Arbeitsmittel definiert.
§ 2 Abs. 3: Hinzufügung von Sätzen 2 und 3, die Vorschriften für technische Arbeitsmittel nach ihrer Inbetriebnahme enthalten.
§ 2 Abs. 5 Nr. 1: Ersetzung der Worte 'des Herstellers oder Einführers' durch 'derjenigen, die sie in den Verkehr bringen' in Nummer 1 des Absatzes 5.

View File

@@ -0,0 +1,13 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 3 Abs. 1: Hinzufügung eines neuen Satzes vor den bisherigen Satz 1, der Vorschriften für das Inverkehrbringen von technischen Arbeitsmitteln enthält.
§ 3 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorschriften für Sonderanfertigungen enthält.
§ 3 Abs. 3 Satz 1: Streichung der Worte 'oder Ausstellen' in Satz 1 des Absatzes 3.
§ 3 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Vorschriften für das GS-Zeichen enthält.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 3a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der Vorschriften für das Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln im Einzelhandel enthält.

View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen enthält.
§ 4 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der Vorschriften für medizinisch-technische Geräte enthält.
§ 4 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2, der Vorschriften für die Erlassung von Rechtsverordnungen enthält.

View File

@@ -0,0 +1,13 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 5 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Vorschriften für Maßnahmen bei Gefahr für Leben oder Gesundheit enthält.
§ 5 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2, der Vorschriften für Maßnahmen bei Gefahr für Leben oder Gesundheit enthält.
§ 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Vorschriften für die Prüfung von technischen Arbeitsmitteln enthält.
§ 5 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der Vorschriften für das Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln enthält.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 6 Abs. 1: Einfügung eines neuen Absatzes 1, der Vorschriften für Maßnahmen bei Gefahr für Leben oder Gesundheit enthält.

View File

@@ -0,0 +1,31 @@
# GESETZ-ÜBER-TECHNISCHE-ARBEITSMITTEL-UND — 1992-09-01
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 1: Neue Formulierung für Maßnahmen der zuständigen Behörde zur Abwehr von Gefahren.
- § 5 Abs. 2: Neue Formulierung für die Anhörungspflicht bei Maßnahmen.
- § 5 Abs. 3: Neue Formulierung für die Übersendung von Maßnahmen an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz.
- § 5 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 7 Abs. 1: Änderung der Auskunftspflichten für Hersteller, Einführer, Vertriebler und Aussteller von technischen Arbeitsmitteln.
- § 7 Abs. 2: Erweiterung der Befugnisse der zuständigen Behörde bei Prüfungen und Probenahmen.
- § 8 Abs. 1: Erweiterung der Zuständigkeiten der Bundesministerien.
- § 8 Abs. 2: Änderung der Zusammensetzung und Vorsitz des Ausschusses für technische Arbeitsmittel.
- § 8 Abs. 3: Neue Formulierung für die Teilnahme von Bundesministerien und Landesbehörden in Sitzungen des Ausschusses.
- § 8 Abs. 4: Änderung der Bezeichnung des Bundesinstituts.
- § 8 Abs. 5: Änderung der Bezeichnung der Vertreter.
- § 9: Einführung neuer Vorschriften für die Zulassung von Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen.
- § 10: Einführung neuer Vorschriften für die Durchführung der Vorschriften des Zweiten Abschnitts.
- Überschrift des Dritten Abschnitts: Neue Formulierung der Überschrift für besondere Vorschriften überwachungsbedürftiger Anlagen.
- § 8a: Ersetzung des bisherigen § 8a durch neue §§ 11 bis 15.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 1: Neue Formulierung für Maßnahmen der zuständigen Behörde zur Abwehr von Gefahren.
- § 5 Abs. 2: Neue Formulierung für die Anhörungspflicht bei Maßnahmen.
- § 5 Abs. 3: Neue Formulierung für die Übersendung von Maßnahmen an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz.
- § 5 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 7 Abs. 1: Änderung der Auskunftspflichten für Hersteller, Einführer, Vertriebler und Aussteller von technischen Arbeitsmitteln.
- § 7 Abs. 2: Erweiterung der Befugnisse der zuständigen Behörde bei Prüfungen und Probenahmen.
- § 8 Abs. 1: Erweiterung der Zuständigkeiten der Bundesministerien.
- § 8 Abs. 2: Änderung der Zusammensetzung und Vorsitz des Ausschusses für technische Arbeitsmittel.
- § 8 Abs. 3: Neue Formulierung für die Teilnahme von Bundesministerien und Landesbehörden in Sitzungen des Ausschusses.
- § 8 Abs. 4: Änderung der Bezeichnung des Bundesinstituts.
- § 8 Abs. 5: Änderung der Bezeichnung der Vertreter.
- § 9: Einführung neuer Vorschriften für die Zulassung von Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen.
- § 10: Einführung neuer Vorschriften für die Durchführung der Vorschriften des Zweiten Abschnitts.
- Überschrift des Dritten Abschnitts: Neue Formulierung der Überschrift für besondere Vorschriften überwachungsbedürftiger Anlagen.
- § 8a: Ersetzung des bisherigen § 8a durch neue §§ 11 bis 15.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 10: Einführung neuer Vorschriften für die Durchführung der Vorschriften des Zweiten Abschnitts.

View File

@@ -0,0 +1,13 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 5 Abs. 1: Neue Formulierung für Maßnahmen der zuständigen Behörde zur Abwehr von Gefahren.
§ 5 Abs. 2: Neue Formulierung für die Anhörungspflicht bei Maßnahmen.
§ 5 Abs. 3: Neue Formulierung für die Übersendung von Maßnahmen an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz.
§ 5 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.

View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 7 Abs. 1: Änderung der Auskunftspflichten für Hersteller, Einführer, Vertriebler und Aussteller von technischen Arbeitsmitteln.
§ 7 Abs. 2: Erweiterung der Befugnisse der zuständigen Behörde bei Prüfungen und Probenahmen.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 8 Abs. 1: Erweiterung der Zuständigkeiten der Bundesministerien.
§ 8 Abs. 2: Änderung der Zusammensetzung und Vorsitz des Ausschusses für technische Arbeitsmittel.
§ 8 Abs. 3: Neue Formulierung für die Teilnahme von Bundesministerien und Landesbehörden in Sitzungen des Ausschusses.
§ 8 Abs. 4: Änderung der Bezeichnung des Bundesinstituts.
§ 8 Abs. 5: Änderung der Bezeichnung der Vertreter.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 8a: Ersetzung des bisherigen § 8a durch neue §§ 11 bis 15.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 9: Einführung neuer Vorschriften für die Zulassung von Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen.

View File

@@ -1,16 +1,15 @@
# KAFFEESTG_2009 — 1977-12-15
# KAFFEESTG_2009 — 1992-09-01
- **Titel:** Verordnung zur Anpassung des Kaffeesteuergesetzes und des Teesteuergesetzes an den Zolltarif
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 2511
- **Inkrafttreten:** 1978-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/83#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung passt die Tarifnummern und Tarifstellen des Zolltarifs im Kaffeesteuergesetz und Teesteuergesetz an, um sie mit dem aktuellen Zolltarif abzustimmen.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, § 3 Satz 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 3 und 4: Tarifnummern und Tarifstellen des Zolltarifs angepasst
- § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3: Angabe 'Nr. 09.01 - A - II - a oder b' durch 'Tarifstelle 09.01 A II a) oder b)' ersetzt
- Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes: Die auf Artikel 8 beruhenden Teile der Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes können auf Grund der Ermächtigung des Kaffeesteuergesetzes durch Rechtsverordnung geändert werden.
## Wortlaut

View File

@@ -17,3 +17,4 @@
- **1974-01-30** · BGBl. 1974 I S. 119 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 2 Abs. 2 des Kaffeesteuergesetzes vom 30. Juli 1953)
- **1974-01-30** · BGBl. 1974 I S. 119 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- **1977-12-15** · BGBl. 1977 I S. 2511 — Verordnung zur Anpassung des Kaffeesteuergesetzes und des Teesteuergesetzes an den Zolltarif
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

View File

@@ -1,4 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, § 3 Satz 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 3 und 4: Tarifnummern und Tarifstellen des Zolltarifs angepasst
- § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3: Angabe 'Nr. 09.01 - A - II - a oder b' durch 'Tarifstelle 09.01 A II a) oder b)' ersetzt
- Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes: Die auf Artikel 8 beruhenden Teile der Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes können auf Grund der Ermächtigung des Kaffeesteuergesetzes durch Rechtsverordnung geändert werden.

View File

@@ -1,16 +1,21 @@
# KAFFEESTV_2010 — 1987-10-28
# KAFFEESTV_2010 — 1992-09-01
- **Titel:** Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1987 I S. 2294
- **Inkrafttreten:** 1987-10-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1987/48#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Schutz dreidimensionaler Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topographien) und die Rechte an diesen Topographien.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
- § 8 Satz 1: Ersetzung der Bezeichnungen der Tarifstellen durch die entsprechenden Unterpositionen des Zolltarifs.
- § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Tarifstelle' durch 'Unterposition'.
- Überschrift: Die Überschrift wird auf 'Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes' geändert.
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung des Satzes, der die Anforderungen an die Angaben für kaffeehaltige Waren spezifiziert.
- § 3: Die Worte 'oder für Teeabfälle' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung von Nummer 3, die den Kaffeegehalt der Ware nach Steuergruppen spezifiziert.
- § 4 Abs. 2 Nr. 4: Neue Fassung von Nummer 4, die die erstattungs- oder vergütungsfähige Kaffeemenge spezifiziert.
- § 7 Satz 1: Die Worte 'oder teehaltige' und 'oder Tee' werden gestrichen.
- §§ 10 und 11: Die Paragraphen 10 und 11 werden aufgehoben.
## Wortlaut

View File

@@ -2,3 +2,4 @@
- **1980-05-09** · BGBl. 1980 I S. 497 — Kaffee- und Teesteuergesetz
- **1987-10-28** · BGBl. 1987 I S. 2294 — Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz)
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

View File

@@ -1,4 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- § 8 Satz 1: Ersetzung der Bezeichnungen der Tarifstellen durch die entsprechenden Unterpositionen des Zolltarifs.
- § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Tarifstelle' durch 'Unterposition'.
- Überschrift: Die Überschrift wird auf 'Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes' geändert.
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung des Satzes, der die Anforderungen an die Angaben für kaffeehaltige Waren spezifiziert.
- § 3: Die Worte 'oder für Teeabfälle' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung von Nummer 3, die den Kaffeegehalt der Ware nach Steuergruppen spezifiziert.
- § 4 Abs. 2 Nr. 4: Neue Fassung von Nummer 4, die die erstattungs- oder vergütungsfähige Kaffeemenge spezifiziert.
- § 7 Satz 1: Die Worte 'oder teehaltige' und 'oder Tee' werden gestrichen.
- §§ 10 und 11: Die Paragraphen 10 und 11 werden aufgehoben.

7
kaffeestv_2010/§10.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§§ 10 und 11: Die Paragraphen 10 und 11 werden aufgehoben.

7
kaffeestv_2010/§2.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 2 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung des Satzes, der die Anforderungen an die Angaben für kaffeehaltige Waren spezifiziert.

7
kaffeestv_2010/§3.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 3: Die Worte 'oder für Teeabfälle' werden gestrichen.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-10-28 — Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 2294
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Tarifstelle' durch 'Unterposition'.
§ 4 Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung von Nummer 3, die den Kaffeegehalt der Ware nach Steuergruppen spezifiziert.
§ 4 Abs. 2 Nr. 4: Neue Fassung von Nummer 4, die die erstattungs- oder vergütungsfähige Kaffeemenge spezifiziert.

7
kaffeestv_2010/§7.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 7 Satz 1: Die Worte 'oder teehaltige' und 'oder Tee' werden gestrichen.

39
kaffgteg/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,39 @@
# KAFFGTEG — 1992-09-01
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
- Überschrift: Die Überschrift wird in 'Kaffeesteuergesetz' geändert.
- § 1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Kaffee als Verbrauchsteuer definiert.
- § 1 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 1 Abs. 4: Satz 2 wird gestrichen und im letzten Satz werden die Worte 'und die Teesteuer erhoben werden' durch 'erhoben wird' ersetzt.
- § 2 Überschrift: Die Worte 'und teehaltiger' werden gestrichen.
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Einfuhr kaffeehaltiger Waren regelt.
- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Ermächtigung zur Erhebung der Kaffeesteuer bei anderen kaffeehaltigen Waren regelt.
- § 3 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
- § 3 Abs. 3: Die Worte 'und Absatz 3 Nr. 3' und 'oder Tee(§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2)' werden gestrichen.
- § 4 Überschrift: Die Worte 'und teehaltige' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
- § 5 Abs. 1: In Satz 1 werden die Worte 'und die Teesteuer' gestrichen und in den Sätzen 3, 4 und 5 werden jeweils die Worte 'und für Tee der Unterpositionen 0902.20 und 0902.40 des Zolltarifs' gestrichen.
- § 6: Neufassung des § 6, der das Verfahren bei der Einfuhr kaffeehaltiger Waren regelt.
- § 7 Überschrift: Die Worte 'und der Teesteuer' werden gestrichen.
- § 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Erstattung oder Vergütung der Kaffeesteuer regelt.
- § 7 Abs. 2: Die Worte 'und für Teeabfälle' und 'oder als Tee' werden gestrichen.
- § 7 Abs. 3: Die Worte 'oder teehaltigen' und 'oder Teemenge' werden gestrichen.
- § 8 Satz 1: Die Worte 'oder Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Tee aus Unterposition 2101.20' werden gestrichen.
- § 8 Nummer 1: Die Worte 'Tee, kaffeehaltige Waren und teehaltige Waren' werden durch 'und kaffeehaltige Waren' ersetzt.
- § 8 Nummer 3: Die Worte 'Kaffee- und Teesteuergesetzes' werden durch 'Kaffeesteuergesetzes' ersetzt.
- § 9: Die Worte 'und die Teesteuer' werden gestrichen.
- § 10: Der § 10 wird gestrichen.
- § 11: Der § 11 wird gestrichen.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
kaffgteg/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
kaffgteg/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

25
kaffgteg/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,25 @@
# Stellen dieser Station
- Überschrift: Die Überschrift wird in 'Kaffeesteuergesetz' geändert.
- § 1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Kaffee als Verbrauchsteuer definiert.
- § 1 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 1 Abs. 4: Satz 2 wird gestrichen und im letzten Satz werden die Worte 'und die Teesteuer erhoben werden' durch 'erhoben wird' ersetzt.
- § 2 Überschrift: Die Worte 'und teehaltiger' werden gestrichen.
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Einfuhr kaffeehaltiger Waren regelt.
- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Ermächtigung zur Erhebung der Kaffeesteuer bei anderen kaffeehaltigen Waren regelt.
- § 3 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
- § 3 Abs. 3: Die Worte 'und Absatz 3 Nr. 3' und 'oder Tee(§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2)' werden gestrichen.
- § 4 Überschrift: Die Worte 'und teehaltige' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
- § 5 Abs. 1: In Satz 1 werden die Worte 'und die Teesteuer' gestrichen und in den Sätzen 3, 4 und 5 werden jeweils die Worte 'und für Tee der Unterpositionen 0902.20 und 0902.40 des Zolltarifs' gestrichen.
- § 6: Neufassung des § 6, der das Verfahren bei der Einfuhr kaffeehaltiger Waren regelt.
- § 7 Überschrift: Die Worte 'und der Teesteuer' werden gestrichen.
- § 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Erstattung oder Vergütung der Kaffeesteuer regelt.
- § 7 Abs. 2: Die Worte 'und für Teeabfälle' und 'oder als Tee' werden gestrichen.
- § 7 Abs. 3: Die Worte 'oder teehaltigen' und 'oder Teemenge' werden gestrichen.
- § 8 Satz 1: Die Worte 'oder Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Tee aus Unterposition 2101.20' werden gestrichen.
- § 8 Nummer 1: Die Worte 'Tee, kaffeehaltige Waren und teehaltige Waren' werden durch 'und kaffeehaltige Waren' ersetzt.
- § 8 Nummer 3: Die Worte 'Kaffee- und Teesteuergesetzes' werden durch 'Kaffeesteuergesetzes' ersetzt.
- § 9: Die Worte 'und die Teesteuer' werden gestrichen.
- § 10: Der § 10 wird gestrichen.
- § 11: Der § 11 wird gestrichen.

11
kaffgteg/§1.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 1 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Kaffee als Verbrauchsteuer definiert.
§ 1 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
§ 1 Abs. 4: Satz 2 wird gestrichen und im letzten Satz werden die Worte 'und die Teesteuer erhoben werden' durch 'erhoben wird' ersetzt.

7
kaffgteg/§10.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 10: Der § 10 wird gestrichen.

7
kaffgteg/§11.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 11: Der § 11 wird gestrichen.

11
kaffgteg/§2.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 2 Überschrift: Die Worte 'und teehaltiger' werden gestrichen.
§ 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Einfuhr kaffeehaltiger Waren regelt.
§ 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Ermächtigung zur Erhebung der Kaffeesteuer bei anderen kaffeehaltigen Waren regelt.

9
kaffgteg/§3.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 3 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
§ 3 Abs. 3: Die Worte 'und Absatz 3 Nr. 3' und 'oder Tee(§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2)' werden gestrichen.

9
kaffgteg/§4.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 4 Überschrift: Die Worte 'und teehaltige' werden gestrichen.
§ 4 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.

7
kaffgteg/§5.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 5 Abs. 1: In Satz 1 werden die Worte 'und die Teesteuer' gestrichen und in den Sätzen 3, 4 und 5 werden jeweils die Worte 'und für Tee der Unterpositionen 0902.20 und 0902.40 des Zolltarifs' gestrichen.

7
kaffgteg/§6.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 6: Neufassung des § 6, der das Verfahren bei der Einfuhr kaffeehaltiger Waren regelt.

13
kaffgteg/§7.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,13 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 7 Überschrift: Die Worte 'und der Teesteuer' werden gestrichen.
§ 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Erstattung oder Vergütung der Kaffeesteuer regelt.
§ 7 Abs. 2: Die Worte 'und für Teeabfälle' und 'oder als Tee' werden gestrichen.
§ 7 Abs. 3: Die Worte 'oder teehaltigen' und 'oder Teemenge' werden gestrichen.

11
kaffgteg/§8.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 8 Satz 1: Die Worte 'oder Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Tee aus Unterposition 2101.20' werden gestrichen.
§ 8 Nummer 1: Die Worte 'Tee, kaffeehaltige Waren und teehaltige Waren' werden durch 'und kaffeehaltige Waren' ersetzt.
§ 8 Nummer 3: Die Worte 'Kaffee- und Teesteuergesetzes' werden durch 'Kaffeesteuergesetzes' ersetzt.

7
kaffgteg/§9.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 9: Die Worte 'und die Teesteuer' werden gestrichen.

View File

@@ -0,0 +1,19 @@
# KOSTENVERORDNUNG-FÜR-AMTSHANDLUNGEN-DER-SEE — 1992-09-01
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes über die Erhebung von Gebühren für mehrere Amtshandlungen
- Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 2 Abs. 1): Änderungen an der Überschrift und Inhalt des Gebührenverzeichnisses, einschließlich der Einführung neuer Gebühren und der Anpassung bestehender Gebühren
- Anhang 2 zum Gebührenverzeichnis: Änderungen an den Bestimmungen für die Gebühren für Widerruf, Rücknahme und Zurückweisung von Amtshandlungen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

View File

@@ -0,0 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes über die Erhebung von Gebühren für mehrere Amtshandlungen
- Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 2 Abs. 1): Änderungen an der Überschrift und Inhalt des Gebührenverzeichnisses, einschließlich der Einführung neuer Gebühren und der Anpassung bestehender Gebühren
- Anhang 2 zum Gebührenverzeichnis: Änderungen an den Bestimmungen für die Gebühren für Widerruf, Rücknahme und Zurückweisung von Amtshandlungen

View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 2 Abs. 1 Satz 1: Einfügung eines neuen Satzes über die Erhebung von Gebühren für mehrere Amtshandlungen
Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 2 Abs. 1): Änderungen an der Überschrift und Inhalt des Gebührenverzeichnisses, einschließlich der Einführung neuer Gebühren und der Anpassung bestehender Gebühren

View File

@@ -1,15 +1,15 @@
# KRAFTSTG — 1992-02-28
# KRAFTSTG — 1992-09-01
- **Titel:** Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 297
- **Inkrafttreten:** 1992-02-29 (ganzes Gesetz, außer die speziellen Bestimmungen); 1990-12-22 (Artikel 12 Nr. 2 Buchstaben a und f); 1991-01-01 (Artikel 12 Nr. 2 Buchstabe e und Artikel 27); 1992-01-01 (Artikel 12 Nr. 2 Buchstaben b, c und d, Artikel 25 Nr. 1, 2 und 3 sowie Artikel 35 bis 37); 1992-03-01 (Artikel 32 Nr. 1 bis 5 und 7, die Nummer 7 nur, soweit sie den neuen § 16 Abs. 1 und 2 des Mineralölsteuergesetzes betrifft); 1993-01-01 (Artikel 12 Nr. 3 bis 5 und 6 Buchstabe b sowie Artikel 14)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/9#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz beinhaltet umfangreiche Änderungen an verschiedenen Steuergesetzen, um Familien zu entlasten und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze zu verbessern.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
- § 3d: Neufassung des § 3d, der Elektrofahrzeuge steuerbefreit, die nach dem 31. Juli 1991 erstmals zugelassen werden, für einen Zeitraum von fünf Jahren.
- § 3 Nr. 4: Einführung einer Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet werden.
## Wortlaut

View File

@@ -35,3 +35,4 @@
- **1991-06-14** · BGBl. 1991 I S. 1223 — Verordnung zur Aufhebung von kraftfahrzeugsteuerlichen Sondervorschriften
- **1991-06-27** · BGBl. 1991 I S. 1322 — Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991)
- **1992-02-28** · BGBl. 1992 I S. 297 — Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

View File

@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 3d: Neufassung des § 3d, der Elektrofahrzeuge steuerbefreit, die nach dem 31. Juli 1991 erstmals zugelassen werden, für einen Zeitraum von fünf Jahren.
- § 3 Nr. 4: Einführung einer Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet werden.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-06-27 — Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 - StÄndG 1991)
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1322
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 3 f Abs. 6: Neue Formulierung für die Berechnung der Dauer der Steuerbefreiung ab 1. Januar 1991
§ 3 Nr. 4: Einführung einer Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet werden.

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# LEUCHTMITTELSTEUERGESETZ-SALZSTEUERGESETZ-ZUCKERSTEUERGESETZ — 1992-09-01
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

View File

@@ -0,0 +1,58 @@
# STRUKTHIGAUFHDEFASG — 1992-09-01
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1547
- **Inkrafttreten:** 1992-09-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/41#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit“. Es regelt die Finanzhilfe und Überbrückungshilfe des Bundes an bestimmte Länder für das Jahr 1992.
## Betroffene Stellen
- Artikel 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Finanzhilfe und die einmalige pauschale Überbrückungshilfe für bestimmte Länder im Jahr 1992 festlegt.
- Durchführungsbestimmungen zum Leuchtmittelsteuergesetz: Die Durchführungsbestimmungen zum Leuchtmittelsteuergesetz werden aufgehoben.
- Durchführungsbestimmungen zum Salzsteuergesetz mit den Anlagen A und B: Die Durchführungsbestimmungen zum Salzsteuergesetz mit den Anlagen A (Salzsteuerbefreiungsordnung) und B (Salzsteuervergütungsordnung) werden aufgehoben.
- Durchführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz mit den Anlagen A und B: Die Durchführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz mit den Anlagen A (Zuckersteuerbefreiungsordnung) und B (Zuckersteuervergütungsordnung) werden aufgehoben.
- Artikel 9: Einführung einer Übergangsregelung für Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen, die bis zum 31. Dezember 1992 entstanden sind.
- Artikel 9 und 10: Die auf Artikel 9 und 10 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.
- § 15: Neufassung des § 15, der die Aufsicht über die Ausführung von Rechtsverordnungen regelt.
- § 9: Neufassung des § 9, der die Verwendung des GS-Zeichens regelt.
- § 16: Neufassung des § 16, der Ordnungswidrigkeiten regelt.
- § 17: Einfügung des neuen § 17, der Straftaten regelt.
- § 18: Neufassung des § 18, der die Verwendung des GS-Zeichens regelt.
- § 19: Neufassung des § 19, der die Verwendung des GS-Zeichens regelt.
- § 20: Neufassung des § 20, der die Verwendung des GS-Zeichens regelt.
- § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1: Ersetzt die Worte 'den Eigenverbrauch und die Einfuhr' durch 'den Eigenverbrauch, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb'
- § 13 Abs. 1: Fügt Nummern 6 bis 8 hinzu und ersetzt den Punkt nach Nummer 5 durch einen Strichpunkt
- § 13 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 14 a: Einfügt neuen § 14a 'Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen'
- § 15 Abs. 1: Fügt Nummer 3 hinzu und ersetzt den Punkt nach Nummer 2 durch einen Strichpunkt
- § 15 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 15 Abs. 3: Ersetzt Zitate und Worte in Nummern 1 und 2
- § 15 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 15 Abs. 4a: Einfügt neuen Absatz 4a
- § 16 Abs. 1: Ersetzt Worte in Satz 3 und fügt neue Worte in Satz 4 hinzu
- § 16 Abs. 5: Ersetzt Worte und fügt neue Worte hinzu
- § 16 Abs. 5a: Einfügt neuen Absatz 5a
- § 17 Abs. 1: Fügt neuen Halbsatz hinzu
- § 17 Abs. 2: Ersetzt Worte in Nummern 1 und 3 und fügt neue Nummer 4 hinzu
- § 18 Abs. 2: Fügt neue Worte in Satz 1 und 3 hinzu
- § 18 Abs. 4a: Einfügt neuen Absatz 4a
- § 18 Abs. 4b: Einfügt neuen Absatz 4b
- § 18 Abs. 5: Ersetzt Worte in einleitendem Satzteil und Nummer 3
- § 18 Abs. 5a: Einfügt neuen Absatz 5a
- § 18 Abs. 8: Neufassung des Absatzes 8
- § 18 Abs. 10: Einfügt neuen Absatz 10
- § 18a: Einfügt neuen § 18a 'Zusammenfassende Meldung'
- § 18b: Einfügt neuen § 18b
- § 18c: Einfügt neuen § 18c
- § 18d: Einfügt neuen § 18d
- § 18e: Einfügt neuen § 18e
- Verweisungen auf die §§ 24 bis 25 der Gewerbeordnung: Verweisungen werden auf die entsprechenden Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes umgeleitet.
- Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und § 11 des Gerätesicherheitsgesetzes: Rechtsverordnungen auf Grund von § 24 der Gewerbeordnung gelten auch als Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und § 11 des Gerätesicherheitsgesetzes.
- Sachverständige nach § 24c Abs. 1 und 2 der Gewerbeordnung: Sachverständige nach § 24c Abs. 1 und 2 der Gewerbeordnung gelten auch als Sachverständige nach § 14 Abs. 1 und 2 des Gerätesicherheitsgesetzes.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1992-09-01** · BGBl. 1992 I S. 1547 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"

View File

@@ -0,0 +1,44 @@
# Stellen dieser Station
- Artikel 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Finanzhilfe und die einmalige pauschale Überbrückungshilfe für bestimmte Länder im Jahr 1992 festlegt.
- Durchführungsbestimmungen zum Leuchtmittelsteuergesetz: Die Durchführungsbestimmungen zum Leuchtmittelsteuergesetz werden aufgehoben.
- Durchführungsbestimmungen zum Salzsteuergesetz mit den Anlagen A und B: Die Durchführungsbestimmungen zum Salzsteuergesetz mit den Anlagen A (Salzsteuerbefreiungsordnung) und B (Salzsteuervergütungsordnung) werden aufgehoben.
- Durchführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz mit den Anlagen A und B: Die Durchführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz mit den Anlagen A (Zuckersteuerbefreiungsordnung) und B (Zuckersteuervergütungsordnung) werden aufgehoben.
- Artikel 9: Einführung einer Übergangsregelung für Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen, die bis zum 31. Dezember 1992 entstanden sind.
- Artikel 9 und 10: Die auf Artikel 9 und 10 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.
- § 15: Neufassung des § 15, der die Aufsicht über die Ausführung von Rechtsverordnungen regelt.
- § 9: Neufassung des § 9, der die Verwendung des GS-Zeichens regelt.
- § 16: Neufassung des § 16, der Ordnungswidrigkeiten regelt.
- § 17: Einfügung des neuen § 17, der Straftaten regelt.
- § 18: Neufassung des § 18, der die Verwendung des GS-Zeichens regelt.
- § 19: Neufassung des § 19, der die Verwendung des GS-Zeichens regelt.
- § 20: Neufassung des § 20, der die Verwendung des GS-Zeichens regelt.
- § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1: Ersetzt die Worte 'den Eigenverbrauch und die Einfuhr' durch 'den Eigenverbrauch, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb'
- § 13 Abs. 1: Fügt Nummern 6 bis 8 hinzu und ersetzt den Punkt nach Nummer 5 durch einen Strichpunkt
- § 13 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 14 a: Einfügt neuen § 14a 'Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen'
- § 15 Abs. 1: Fügt Nummer 3 hinzu und ersetzt den Punkt nach Nummer 2 durch einen Strichpunkt
- § 15 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 15 Abs. 3: Ersetzt Zitate und Worte in Nummern 1 und 2
- § 15 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 15 Abs. 4a: Einfügt neuen Absatz 4a
- § 16 Abs. 1: Ersetzt Worte in Satz 3 und fügt neue Worte in Satz 4 hinzu
- § 16 Abs. 5: Ersetzt Worte und fügt neue Worte hinzu
- § 16 Abs. 5a: Einfügt neuen Absatz 5a
- § 17 Abs. 1: Fügt neuen Halbsatz hinzu
- § 17 Abs. 2: Ersetzt Worte in Nummern 1 und 3 und fügt neue Nummer 4 hinzu
- § 18 Abs. 2: Fügt neue Worte in Satz 1 und 3 hinzu
- § 18 Abs. 4a: Einfügt neuen Absatz 4a
- § 18 Abs. 4b: Einfügt neuen Absatz 4b
- § 18 Abs. 5: Ersetzt Worte in einleitendem Satzteil und Nummer 3
- § 18 Abs. 5a: Einfügt neuen Absatz 5a
- § 18 Abs. 8: Neufassung des Absatzes 8
- § 18 Abs. 10: Einfügt neuen Absatz 10
- § 18a: Einfügt neuen § 18a 'Zusammenfassende Meldung'
- § 18b: Einfügt neuen § 18b
- § 18c: Einfügt neuen § 18c
- § 18d: Einfügt neuen § 18d
- § 18e: Einfügt neuen § 18e
- Verweisungen auf die §§ 24 bis 25 der Gewerbeordnung: Verweisungen werden auf die entsprechenden Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes umgeleitet.
- Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und § 11 des Gerätesicherheitsgesetzes: Rechtsverordnungen auf Grund von § 24 der Gewerbeordnung gelten auch als Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und § 11 des Gerätesicherheitsgesetzes.
- Sachverständige nach § 24c Abs. 1 und 2 der Gewerbeordnung: Sachverständige nach § 24c Abs. 1 und 2 der Gewerbeordnung gelten auch als Sachverständige nach § 14 Abs. 1 und 2 des Gerätesicherheitsgesetzes.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und § 11 des Gerätesicherheitsgesetzes: Rechtsverordnungen auf Grund von § 24 der Gewerbeordnung gelten auch als Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und § 11 des Gerätesicherheitsgesetzes.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1: Ersetzt die Worte 'den Eigenverbrauch und die Einfuhr' durch 'den Eigenverbrauch, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb'

View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 13 Abs. 1: Fügt Nummern 6 bis 8 hinzu und ersetzt den Punkt nach Nummer 5 durch einen Strichpunkt
§ 13 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 14 a: Einfügt neuen § 14a 'Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen'

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 15: Neufassung des § 15, der die Aufsicht über die Ausführung von Rechtsverordnungen regelt.
§ 15 Abs. 1: Fügt Nummer 3 hinzu und ersetzt den Punkt nach Nummer 2 durch einen Strichpunkt
§ 15 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
§ 15 Abs. 3: Ersetzt Zitate und Worte in Nummern 1 und 2
§ 15 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
§ 15 Abs. 4a: Einfügt neuen Absatz 4a

View File

@@ -0,0 +1,13 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 16: Neufassung des § 16, der Ordnungswidrigkeiten regelt.
§ 16 Abs. 1: Ersetzt Worte in Satz 3 und fügt neue Worte in Satz 4 hinzu
§ 16 Abs. 5: Ersetzt Worte und fügt neue Worte hinzu
§ 16 Abs. 5a: Einfügt neuen Absatz 5a

View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 17: Einfügung des neuen § 17, der Straftaten regelt.
§ 17 Abs. 1: Fügt neuen Halbsatz hinzu
§ 17 Abs. 2: Ersetzt Worte in Nummern 1 und 3 und fügt neue Nummer 4 hinzu

View File

@@ -0,0 +1,21 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 18: Neufassung des § 18, der die Verwendung des GS-Zeichens regelt.
§ 18 Abs. 2: Fügt neue Worte in Satz 1 und 3 hinzu
§ 18 Abs. 4a: Einfügt neuen Absatz 4a
§ 18 Abs. 4b: Einfügt neuen Absatz 4b
§ 18 Abs. 5: Ersetzt Worte in einleitendem Satzteil und Nummer 3
§ 18 Abs. 5a: Einfügt neuen Absatz 5a
§ 18 Abs. 8: Neufassung des Absatzes 8
§ 18 Abs. 10: Einfügt neuen Absatz 10

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 18a: Einfügt neuen § 18a 'Zusammenfassende Meldung'

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 18b: Einfügt neuen § 18b

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 18c: Einfügt neuen § 18c

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 18d: Einfügt neuen § 18d

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 18e: Einfügt neuen § 18e

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 19: Neufassung des § 19, der die Verwendung des GS-Zeichens regelt.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
§ 20: Neufassung des § 20, der die Verwendung des GS-Zeichens regelt.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
Verweisungen auf die §§ 24 bis 25 der Gewerbeordnung: Verweisungen werden auf die entsprechenden Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes umgeleitet.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
Sachverständige nach § 24c Abs. 1 und 2 der Gewerbeordnung: Sachverständige nach § 24c Abs. 1 und 2 der Gewerbeordnung gelten auch als Sachverständige nach § 14 Abs. 1 und 2 des Gerätesicherheitsgesetzes.

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-01 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit"
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1547
Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und § 11 des Gerätesicherheitsgesetzes: Rechtsverordnungen auf Grund von § 24 der Gewerbeordnung gelten auch als Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1 und § 11 des Gerätesicherheitsgesetzes.

Some files were not shown because too many files have changed in this diff Show More