BGBl. 1985 I S. 105 · Verordnung · Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
Inkrafttreten: 1985-01-30
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1985-01-30

BGBl-Id: bgbl1-1985-3-1
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# AUSLANDSFERNMELDEGEBÜHRENORDNUNG — 1984-09-13
# AUSLANDSFERNMELDEGEBÜHRENORDNUNG — 1985-01-30
- **Titel:** Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 1165
- **Inkrafttreten:** 1984-09-29 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe dd); 1985-07-01 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe a, Artikel 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und Abs. 2 Nr. 2, Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 sowie Artikel 7 Nr. 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc und Buchstabe d bis f)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/39#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere durch Einführung neuer Regelungen für digitale Schnittstellen und Service 130.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 3.3.2: Einfügung der Abschnittsüberschrift „3.3 a Datenverbindungen über Satelliten mit Übertragungsgeschwindigkeiten von 64 kbit/s bis zu 1,92 Mbit/s“
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 4: Neufassung der Abschnittsüberschrift „4 Telegrammdienst“ mit Unterpunkten
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 4.3: Einfügung der Abschnittsüberschrift „4 a Bildübertragungsdienst“
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 5.3: Neufassung der Abschnittsüberschrift „5.3 Internationale digitale Mietleitungen für Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 200 bit/s“ mit Unterpunkten
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 5.6: Neufassung der Abschnittsüberschrift „5.6 Verbindungen internationaler Mietleitungen mit Hauptanschlüssen öffentlicher Fernmeldewählnetze im Bereich der Deutschen Bundespost“
- Abschnitt 1.1, Spalten 1 bis 5: Neufassung der Angaben für verschiedene Verkehrsbeziehungen
- Abschnitt 5.1 Internationale Fernsprechmietleitungen: Die Angaben in den Spalten 1 bis 4 für verschiedene Länder werden neu festgelegt.
- Spalte 2, Vorschrift 5 zu Nr. 1 bis 211: Neue Vorschrift für Modems und Ersatzgeräte für Direktrufverbindungen eingefügt.
- Abschnitt 5.2 Internationale Telegrafenmietleitungen: Die Angaben in den Spalten 1 bis 8 für verschiedene Länder werden neu festgelegt.
- Spalte 2, nach Vorschrift 5 zu Nr. 1 bis 211: Übergangsvorschrift für internationale Telegrafenmietleitungen mit Schrittgeschwindigkeiten bis zu 50 Baud eingefügt.
- Abschnitt 5.3 Internationale digitale Mietleitungen für Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 200 bit/s: Neue Fassung aus Anlage 21.
- Abschnitt 5.4 Internationale Breitbandmietleitungen, Nummer 4, Spalte 3: Worte 'die allgemein geltenden Stromweggebühren für Breitbandstromwege mit einer Bandbreite von 48 kHz, jedoch ohne Gebührenzuschläge für erweiterte Ausnutzung' durch '600,-' ersetzt.
- Abschnitt 5.4 Internationale Breitbandmietleitungen, Nummer 4, Spalte 2: Vorschrift zu Nummer 4 aufgehoben.
- Abschnitt 5.5 Internationale Reservemietleitungen, Nummer 3: Neue Vorschriften für Endpunkte der Ortszuleitung und gebührenpflichtige Länge eingefügt.
- Abschnitt 5.6 Verbindungen internationaler Fernsprech- und Telegrafenmietleitungen mit Hauptanschlüssen öffentlicher Fernmeldewählnetze im Bereich der Deutschen Bundespost: Neue Fassung aus Anlage 22.
- Abschnitt 5.7 Entstörungsleistungen, Nummer 1, Spalte 2, Satz 2: Neue Formulierung für die Anwendung der Staffelung eingefügt.
- 4. Abschnitt -2.2 a Teletexdienst-: Neufassung des Abschnitts 2.2 a Teletexdienst
- 5. Abschnitt -3 Datenübertragungsdienst-: Änderung des Abschnitts 3 Datenübertragungsdienst
- 5. Abschnitt -3.2.1 Datenübertragung über die Überleitstelle für den Auslandsverkehr beim Fernmeldeamt 4. Frankfurt am Main-: Neufassung des Abschnitts 3.2.1 Datenübertragung über die Überleitstelle für den Auslandsverkehr
- 5. Abschnitt -3.2.2 Datenübertragung über das öffentliche Datexnetz mit Paketvermittlung-: Einfügung von Wörtern in die Spalte 2
- 5. Abschnitt -3.2.3 Sonstige Gebühren-: Neufassung des Abschnitts 3.2.3 Sonstige Gebühren
- 5. Abschnitt -3.3 Datenübertragung über das öffentliche Datexnetz mit Leitungsvermittlung-: Neufassung des Abschnitts 3.3 Datenübertragung über das öffentliche Datexnetz mit Leitungsvermittlung
- 5. Abschnitt -3.3 a Datexverbindungen über Satelliten mit Übertragungsgeschwindigkeiten von 64 kbit/s bis zu 1,92 Mbit/s-: Einfügung einer Vorschrift zu Nr. 1 und 2
- 6. Abschnitt -4.2 Funktelegramme einschließlich Seefunkbriefe-: Einfügung von Nummern 13 a, 13 b, 16 und 17
- Inhaltsübersicht: Abschnittsüberschriften '3.3.1 Datexverbindungen mit Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 bit/s bis zu 200 bit/s' und '3.3.2 Datexverbindungen mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 200 bit/s' gestrichen
- Abschnitt 1.1 Ferngespräche, Spalten 1 bis 5: Neue Gebührenvorschriften für verschiedene Länder eingefügt
- Abschnitt 1.1 Ferngespräche, Spalte 2, Vorschriften 9 bis 12: Neue Vorschriften für B- und C-Funktelefonanschlüsse eingefügt
- Abschnitt 1.1 Ferngespräche, Spalte 2, Vorschrift 10: Vorschrift 10 zu Nr. 1 bis 211 umbenannt in Vorschrift 13
- Abschnitt 1.2 Seefunkgespräche, Spalte 2, Überschriften: Wort 'Funkfernsprechanschlüssen' durch 'Funktelefonanschlüssen' ersetzt
- Abschnitt 1.2 Seefunkgespräche, Spalte 3, Nummern 4 und 10: Wort 'Funkfernsprechanschlüssen' durch 'Funktelefonanschlüssen' ersetzt
- Abschnitt 1.2 Seefunkgespräche, Nummer 23 a: Neue Nummer 23 a hinzugefügt
- Abschnitt 1.2 Seefunkgespräche, Spalte 3, Nummer 24: Angabe 'Nr. 1 bis 23' durch 'Nr. 1 bis 23 a' ersetzt
- Abschnitt 1.2 Seefunkgespräche, Spalte 2, Vorschrift zu Nr. 1 bis 11 und 24: Neue Vorschrift für Anwendung der Vorschriften 9 und 12 eingefügt
- Abschnitt 1.3 Rheinfunkgespräche, Spalte 2, Überschriften: Wort 'Funkfernsprechanschlüssen' durch 'Funktelefonanschlüssen' ersetzt
- Abschnitt 1.3 Rheinfunkgespräche, Spalte 3, Nummer 2: Wort 'Funkfernsprechanschlüssen' durch 'Funktelefonanschlüssen' ersetzt
- Abschnitt 1.3 Rheinfunkgespräche, Spalte 2, Vorschrift zu Nr. 1 bis 3 und 11: Neue Vorschrift für Anwendung der Vorschriften 9 und 12 eingefügt
- Abschnitt 2.1 Telexverbindungen, Spalten 1 bis 5: Neue Gebührenvorschriften für verschiedene Länder eingefügt
## Wortlaut

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- **1981-09-26** · BGBl. 1981 I S. 977 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (17. ÄndVFO)
- **1982-06-30** · BGBl. 1982 I S. 785 — Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (20. ÄndVFO)
- **1984-09-13** · BGBl. 1984 I S. 1165 — Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **1985-01-30** · BGBl. 1985 I S. 105 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 3.3.2: Einfügung der Abschnittsüberschrift „3.3 a Datenverbindungen über Satelliten mit Übertragungsgeschwindigkeiten von 64 kbit/s bis zu 1,92 Mbit/s“
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 4: Neufassung der Abschnittsüberschrift „4 Telegrammdienst“ mit Unterpunkten
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 4.3: Einfügung der Abschnittsüberschrift „4 a Bildübertragungsdienst“
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 5.3: Neufassung der Abschnittsüberschrift „5.3 Internationale digitale Mietleitungen für Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 200 bit/s“ mit Unterpunkten
- Inhaltsübersicht, Abschnitt 5.6: Neufassung der Abschnittsüberschrift „5.6 Verbindungen internationaler Mietleitungen mit Hauptanschlüssen öffentlicher Fernmeldewählnetze im Bereich der Deutschen Bundespost“
- Abschnitt 1.1, Spalten 1 bis 5: Neufassung der Angaben für verschiedene Verkehrsbeziehungen
- Abschnitt 5.1 Internationale Fernsprechmietleitungen: Die Angaben in den Spalten 1 bis 4 für verschiedene Länder werden neu festgelegt.
- Spalte 2, Vorschrift 5 zu Nr. 1 bis 211: Neue Vorschrift für Modems und Ersatzgeräte für Direktrufverbindungen eingefügt.
- Abschnitt 5.2 Internationale Telegrafenmietleitungen: Die Angaben in den Spalten 1 bis 8 für verschiedene Länder werden neu festgelegt.
- Spalte 2, nach Vorschrift 5 zu Nr. 1 bis 211: Übergangsvorschrift für internationale Telegrafenmietleitungen mit Schrittgeschwindigkeiten bis zu 50 Baud eingefügt.
- Abschnitt 5.3 Internationale digitale Mietleitungen für Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 200 bit/s: Neue Fassung aus Anlage 21.
- Abschnitt 5.4 Internationale Breitbandmietleitungen, Nummer 4, Spalte 3: Worte 'die allgemein geltenden Stromweggebühren für Breitbandstromwege mit einer Bandbreite von 48 kHz, jedoch ohne Gebührenzuschläge für erweiterte Ausnutzung' durch '600,-' ersetzt.
- Abschnitt 5.4 Internationale Breitbandmietleitungen, Nummer 4, Spalte 2: Vorschrift zu Nummer 4 aufgehoben.
- Abschnitt 5.5 Internationale Reservemietleitungen, Nummer 3: Neue Vorschriften für Endpunkte der Ortszuleitung und gebührenpflichtige Länge eingefügt.
- Abschnitt 5.6 Verbindungen internationaler Fernsprech- und Telegrafenmietleitungen mit Hauptanschlüssen öffentlicher Fernmeldewählnetze im Bereich der Deutschen Bundespost: Neue Fassung aus Anlage 22.
- Abschnitt 5.7 Entstörungsleistungen, Nummer 1, Spalte 2, Satz 2: Neue Formulierung für die Anwendung der Staffelung eingefügt.
- 4. Abschnitt -2.2 a Teletexdienst-: Neufassung des Abschnitts 2.2 a Teletexdienst
- 5. Abschnitt -3 Datenübertragungsdienst-: Änderung des Abschnitts 3 Datenübertragungsdienst
- 5. Abschnitt -3.2.1 Datenübertragung über die Überleitstelle für den Auslandsverkehr beim Fernmeldeamt 4. Frankfurt am Main-: Neufassung des Abschnitts 3.2.1 Datenübertragung über die Überleitstelle für den Auslandsverkehr
- 5. Abschnitt -3.2.2 Datenübertragung über das öffentliche Datexnetz mit Paketvermittlung-: Einfügung von Wörtern in die Spalte 2
- 5. Abschnitt -3.2.3 Sonstige Gebühren-: Neufassung des Abschnitts 3.2.3 Sonstige Gebühren
- 5. Abschnitt -3.3 Datenübertragung über das öffentliche Datexnetz mit Leitungsvermittlung-: Neufassung des Abschnitts 3.3 Datenübertragung über das öffentliche Datexnetz mit Leitungsvermittlung
- 5. Abschnitt -3.3 a Datexverbindungen über Satelliten mit Übertragungsgeschwindigkeiten von 64 kbit/s bis zu 1,92 Mbit/s-: Einfügung einer Vorschrift zu Nr. 1 und 2
- 6. Abschnitt -4.2 Funktelegramme einschließlich Seefunkbriefe-: Einfügung von Nummern 13 a, 13 b, 16 und 17
- Inhaltsübersicht: Abschnittsüberschriften '3.3.1 Datexverbindungen mit Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 bit/s bis zu 200 bit/s' und '3.3.2 Datexverbindungen mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als 200 bit/s' gestrichen
- Abschnitt 1.1 Ferngespräche, Spalten 1 bis 5: Neue Gebührenvorschriften für verschiedene Länder eingefügt
- Abschnitt 1.1 Ferngespräche, Spalte 2, Vorschriften 9 bis 12: Neue Vorschriften für B- und C-Funktelefonanschlüsse eingefügt
- Abschnitt 1.1 Ferngespräche, Spalte 2, Vorschrift 10: Vorschrift 10 zu Nr. 1 bis 211 umbenannt in Vorschrift 13
- Abschnitt 1.2 Seefunkgespräche, Spalte 2, Überschriften: Wort 'Funkfernsprechanschlüssen' durch 'Funktelefonanschlüssen' ersetzt
- Abschnitt 1.2 Seefunkgespräche, Spalte 3, Nummern 4 und 10: Wort 'Funkfernsprechanschlüssen' durch 'Funktelefonanschlüssen' ersetzt
- Abschnitt 1.2 Seefunkgespräche, Nummer 23 a: Neue Nummer 23 a hinzugefügt
- Abschnitt 1.2 Seefunkgespräche, Spalte 3, Nummer 24: Angabe 'Nr. 1 bis 23' durch 'Nr. 1 bis 23 a' ersetzt
- Abschnitt 1.2 Seefunkgespräche, Spalte 2, Vorschrift zu Nr. 1 bis 11 und 24: Neue Vorschrift für Anwendung der Vorschriften 9 und 12 eingefügt
- Abschnitt 1.3 Rheinfunkgespräche, Spalte 2, Überschriften: Wort 'Funkfernsprechanschlüssen' durch 'Funktelefonanschlüssen' ersetzt
- Abschnitt 1.3 Rheinfunkgespräche, Spalte 3, Nummer 2: Wort 'Funkfernsprechanschlüssen' durch 'Funktelefonanschlüssen' ersetzt
- Abschnitt 1.3 Rheinfunkgespräche, Spalte 2, Vorschrift zu Nr. 1 bis 3 und 11: Neue Vorschrift für Anwendung der Vorschriften 9 und 12 eingefügt
- Abschnitt 2.1 Telexverbindungen, Spalten 1 bis 5: Neue Gebührenvorschriften für verschiedene Länder eingefügt

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# FERNMELDEGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-3-ZUR-FERNMELDEORDNUNG — 1980-07-16
# FERNMELDEGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-3-ZUR-FERNMELDEORDNUNG — 1985-01-30
- **Titel:** Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (15. ÄndVFO)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 921
- **Inkrafttreten:** 1980-07-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/37#page=17
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung und die Fernmeldegebührenvorschriften, insbesondere durch Einführung von Heimtelefonanlagen und Anpassung der Gebührenstruktur.
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.
## Betroffene Stellen
- Vorbemerkung 2.3, Satz 1: Ersetzung der Worte „die in Abschnitt 2
- Abschnitt 1.2. Sprechapparate, Hinweis 3 Nr. 1: Neue Formeln für einmalige und monatliche Gebühr, Mindestgebühren, Abrundung
- Abschnitt 1.2. Sprechapparate, Hinweis 3: Ersetzung der Worte „Der Multiplikator berücksichtigt
- Abschnitt 1.3. Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen und Anschalteeinrichtungen bei einfachen Hauptanschlüssen, Vorschrift zu Nummer 1: Ersetzung und Ergänzung von Wörtern, neue Satz
- Abschnitt 1.3. Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen und Anschalteeinrichtungen bei einfachen Hauptanschlüssen, Vorschrift 2 zu Nummer 6: Einfügen der Worte „Heimtelefonanlage oder
- Abschnitt 1.4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs- und Abnahmegebühren, Vorschrift 3 zu Nummer 5: Ersetzung der Worte „wird die Hälfte der Gebühren nach Nr. 5 erhoben
- Abschnitt 1 a. Heimtelefonanlagen: Einfügen eines neuen Abschnitts
- Abschnitt 2.9.1. Gewöhnliche Sprechapparate für Nebenstellen, Nummer 10: Neue Gebührenwerte
- Abschnitt 2.9.2. Sprechapparate besonderer Art, Nummer 8 a: Einfügen einer neuen Nummer
- Abschnitt 2.9.2. Sprechapparate besonderer Art, Nummern 11, 22, 30, 44, 56: Neue Gebührenwerte
- Abschnitt 2.9.4. Sprechapparate in anderer Ausführung: Einfügen eines neuen Abschnitts
- Abschnitt 2.14.4. Einrichtungen für fernsprechfremde Zwecke, Vorschrift zu Nummer 3: Ersetzung durch neue Vorschriften 1 bis 3
- Abschnitt 3. Nichtpauschale Anschließungs- und Änderungsgebühren, Text nach Abschnittsüberschrift: Ersetzung der Worte „nach Abschnitt 2. Nebenstellenanlagen
- Abschnitt 3. Nichtpauschale Anschließungs- und Änderungsgebühren, Hinweis 1: Streichung des Wortes „nur
- Abschnitt 4.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift 4 zu Nr. 1 bis 11: Einfügen einer neuen Vorschrift
- Abschnitt 8.1. Fernsprechauftragsdienst, Vorschrift zu Nr. 9 bis 11: Ersetzung der Worte „und 2
- Abschnitt 8.1. Fernsprechauftragsdienst, Nummer 17: Ersetzung des Wortes „Kennworts
- Abschnitt 8.1. Fernsprechauftragsdienst, Nummer 18: Ersetzung des Wortes „Kennzahl
- Abschnitt 10.1.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift zu Nr. 1 bis 6: Einfügen einer neuen Vorschrift
- Abschnitt 10.1.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift zu Nr. 7 und 8: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften
- Abschnitt 10.2.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift 1 zu Nr. 1 bis 6: Neue Vorschrift für Ausgleichsgebühren
- § 1.1.14: Ersetzen der Angabe „1.1 Nr. 20 oder 21“ durch „1.1 Nr. 20“
- § 1.1.20-21: Neufassung der Nummern 20 und 21 mit detaillierten Gebühren und Bedingungen
- § 1.2.1.2: Neufassung der Nummern 2 und 3 mit neuen Gebühren
- § 1.2.2.12: Ersetzen der Betragsangabe „4,-“ durch „3,-“
- § 1.2.2.44-45: Neufassung der Nummern 44, 44a, 44b und 45 mit detaillierten Gebühren und Bedingungen
- § 1.2.2.49: Anfügen des Satzes „Hinweis 2 ist nicht anzuwenden.“
- § 1.2.2.49a: Einfügen der Nummer 49a mit Gebühren und Bedingungen
- § 1.2.2.53: Ersetzen der Betragsangabe „75,-“ durch „50,-“
- § 1.3.3.8: Ersetzen der Betragsangabe „19,40“ durch „18,-“
- § 1.3.3.10a: Einfügen der Nummer 10a mit Gebühren und Bedingungen
- § 1.3.3.22a: Einfügen der Nummer 22a mit Gebühren und Bedingungen
- § 1.4.18: Ersetzen des Wortes „Funkfernsprechanschlusses“ durch „Funktelefonanschlusses“
- § 1.4.18: Neufassung der Vorschriften zu Nummer 18 mit detaillierten Gebühren und Bedingungen
- Übergangsvorschrift zu Abschnitt 1.2: Anfügen eines Satzes zur Anwendung von Bestimmungen
- Übergangsvorschrift zu Abschnitt 1.2: Einfügen von Übergangsvorschriften zur Probebetriebsphase
- § 1a.2.1.2-5: Ersetzen der Betragsangaben für Nummern 2, 3, 4 und 5
- § 1a.2.2.34a: Einfügen der Nummer 34a mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.8.1.17-18: Einfügen der Nummern 17 und 18 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.1.2-5: Neufassung der Nummern 2 bis 5 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.3-6: Neufassung der Nummern 3 bis 6 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.38-39: Neufassung der Nummern 38 und 39 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.45-46: Neufassung der Nummern 45 und 46 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.54a: Einfügen der Nummer 54a mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.57-58: Neufassung der Nummern 57 und 58 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.63-64: Neufassung der Nummern 63 und 64 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.69-70: Neufassung der Nummern 69 und 70 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.3.1: Neufassung der Nummer 1 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.14.1.1: Neufassung der Vorschrift 2 zu Nummer 1
- § 2.19: Änderung der Überschrift
- § 2.19.2.5a: Einfügen der Nummer 5a
- § 2.19.2.53a: Einfügen der Nummer 53a
- § 2.19.2.57a: Einfügen der Nummer 57a
- § 2.19.2.70a: Einfügen der Nummer 70a
- § 2.20.2.5a: Einfügen der Nummer 5a
- § 2.20.2.73a: Einfügen der Nummer 73a
- § 2.20.2.77a: Einfügen der Nummer 77a
- § 2.20.2.92: Einfügen der Nummer 92
- § 2.21.2.1: Einfügen der Nummer 1
- § 2.21.2.11: Neufassung der Nummer 11
- § 2.21.2.12: Ersetzen der Worte „der Hauptanlage“ durch „und/“
- § 2.21.2.55: Neufassung der Nummer 55
- § 2.21.2.55a: Einfügen der Nummer 55a
- § 2.21.2.60a: Einfügen der Nummer 60a
## Wortlaut

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- **1978-06-03** · BGBl. 1978 I S. 647 — Elfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (11. ÄndVFO)
- **1979-12-19** · BGBl. 1979 I S. 2036 — Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (13. ÄndVFO)
- **1980-07-16** · BGBl. 1980 I S. 921 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (15. ÄndVFO)
- **1985-01-30** · BGBl. 1985 I S. 105 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

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# Stellen dieser Station
- Vorbemerkung 2.3, Satz 1: Ersetzung der Worte „die in Abschnitt 2
- Abschnitt 1.2. Sprechapparate, Hinweis 3 Nr. 1: Neue Formeln für einmalige und monatliche Gebühr, Mindestgebühren, Abrundung
- Abschnitt 1.2. Sprechapparate, Hinweis 3: Ersetzung der Worte „Der Multiplikator berücksichtigt
- Abschnitt 1.3. Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen und Anschalteeinrichtungen bei einfachen Hauptanschlüssen, Vorschrift zu Nummer 1: Ersetzung und Ergänzung von Wörtern, neue Satz
- Abschnitt 1.3. Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen und Anschalteeinrichtungen bei einfachen Hauptanschlüssen, Vorschrift 2 zu Nummer 6: Einfügen der Worte „Heimtelefonanlage oder
- Abschnitt 1.4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs- und Abnahmegebühren, Vorschrift 3 zu Nummer 5: Ersetzung der Worte „wird die Hälfte der Gebühren nach Nr. 5 erhoben
- Abschnitt 1 a. Heimtelefonanlagen: Einfügen eines neuen Abschnitts
- Abschnitt 2.9.1. Gewöhnliche Sprechapparate für Nebenstellen, Nummer 10: Neue Gebührenwerte
- Abschnitt 2.9.2. Sprechapparate besonderer Art, Nummer 8 a: Einfügen einer neuen Nummer
- Abschnitt 2.9.2. Sprechapparate besonderer Art, Nummern 11, 22, 30, 44, 56: Neue Gebührenwerte
- Abschnitt 2.9.4. Sprechapparate in anderer Ausführung: Einfügen eines neuen Abschnitts
- Abschnitt 2.14.4. Einrichtungen für fernsprechfremde Zwecke, Vorschrift zu Nummer 3: Ersetzung durch neue Vorschriften 1 bis 3
- Abschnitt 3. Nichtpauschale Anschließungs- und Änderungsgebühren, Text nach Abschnittsüberschrift: Ersetzung der Worte „nach Abschnitt 2. Nebenstellenanlagen
- Abschnitt 3. Nichtpauschale Anschließungs- und Änderungsgebühren, Hinweis 1: Streichung des Wortes „nur
- Abschnitt 4.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift 4 zu Nr. 1 bis 11: Einfügen einer neuen Vorschrift
- Abschnitt 8.1. Fernsprechauftragsdienst, Vorschrift zu Nr. 9 bis 11: Ersetzung der Worte „und 2
- Abschnitt 8.1. Fernsprechauftragsdienst, Nummer 17: Ersetzung des Wortes „Kennworts
- Abschnitt 8.1. Fernsprechauftragsdienst, Nummer 18: Ersetzung des Wortes „Kennzahl
- Abschnitt 10.1.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift zu Nr. 1 bis 6: Einfügen einer neuen Vorschrift
- Abschnitt 10.1.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift zu Nr. 7 und 8: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften
- Abschnitt 10.2.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift 1 zu Nr. 1 bis 6: Neue Vorschrift für Ausgleichsgebühren
- § 1.1.14: Ersetzen der Angabe „1.1 Nr. 20 oder 21“ durch „1.1 Nr. 20“
- § 1.1.20-21: Neufassung der Nummern 20 und 21 mit detaillierten Gebühren und Bedingungen
- § 1.2.1.2: Neufassung der Nummern 2 und 3 mit neuen Gebühren
- § 1.2.2.12: Ersetzen der Betragsangabe „4,-“ durch „3,-“
- § 1.2.2.44-45: Neufassung der Nummern 44, 44a, 44b und 45 mit detaillierten Gebühren und Bedingungen
- § 1.2.2.49: Anfügen des Satzes „Hinweis 2 ist nicht anzuwenden.“
- § 1.2.2.49a: Einfügen der Nummer 49a mit Gebühren und Bedingungen
- § 1.2.2.53: Ersetzen der Betragsangabe „75,-“ durch „50,-“
- § 1.3.3.8: Ersetzen der Betragsangabe „19,40“ durch „18,-“
- § 1.3.3.10a: Einfügen der Nummer 10a mit Gebühren und Bedingungen
- § 1.3.3.22a: Einfügen der Nummer 22a mit Gebühren und Bedingungen
- § 1.4.18: Ersetzen des Wortes „Funkfernsprechanschlusses“ durch „Funktelefonanschlusses“
- § 1.4.18: Neufassung der Vorschriften zu Nummer 18 mit detaillierten Gebühren und Bedingungen
- Übergangsvorschrift zu Abschnitt 1.2: Anfügen eines Satzes zur Anwendung von Bestimmungen
- Übergangsvorschrift zu Abschnitt 1.2: Einfügen von Übergangsvorschriften zur Probebetriebsphase
- § 1a.2.1.2-5: Ersetzen der Betragsangaben für Nummern 2, 3, 4 und 5
- § 1a.2.2.34a: Einfügen der Nummer 34a mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.8.1.17-18: Einfügen der Nummern 17 und 18 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.1.2-5: Neufassung der Nummern 2 bis 5 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.3-6: Neufassung der Nummern 3 bis 6 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.38-39: Neufassung der Nummern 38 und 39 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.45-46: Neufassung der Nummern 45 und 46 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.54a: Einfügen der Nummer 54a mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.57-58: Neufassung der Nummern 57 und 58 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.63-64: Neufassung der Nummern 63 und 64 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.2.69-70: Neufassung der Nummern 69 und 70 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.9.3.1: Neufassung der Nummer 1 mit Gebühren und Bedingungen
- § 2.14.1.1: Neufassung der Vorschrift 2 zu Nummer 1
- § 2.19: Änderung der Überschrift
- § 2.19.2.5a: Einfügen der Nummer 5a
- § 2.19.2.53a: Einfügen der Nummer 53a
- § 2.19.2.57a: Einfügen der Nummer 57a
- § 2.19.2.70a: Einfügen der Nummer 70a
- § 2.20.2.5a: Einfügen der Nummer 5a
- § 2.20.2.73a: Einfügen der Nummer 73a
- § 2.20.2.77a: Einfügen der Nummer 77a
- § 2.20.2.92: Einfügen der Nummer 92
- § 2.21.2.1: Einfügen der Nummer 1
- § 2.21.2.11: Neufassung der Nummer 11
- § 2.21.2.12: Ersetzen der Worte „der Hauptanlage“ durch „und/“
- § 2.21.2.55: Neufassung der Nummer 55
- § 2.21.2.55a: Einfügen der Nummer 55a
- § 2.21.2.60a: Einfügen der Nummer 60a

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@@ -0,0 +1,31 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 1.1.14: Ersetzen der Angabe „1.1 Nr. 20 oder 21“ durch „1.1 Nr. 20“
§ 1.1.20-21: Neufassung der Nummern 20 und 21 mit detaillierten Gebühren und Bedingungen
§ 1.2.1.2: Neufassung der Nummern 2 und 3 mit neuen Gebühren
§ 1.2.2.12: Ersetzen der Betragsangabe „4,-“ durch „3,-“
§ 1.2.2.44-45: Neufassung der Nummern 44, 44a, 44b und 45 mit detaillierten Gebühren und Bedingungen
§ 1.2.2.49: Anfügen des Satzes „Hinweis 2 ist nicht anzuwenden.“
§ 1.2.2.49a: Einfügen der Nummer 49a mit Gebühren und Bedingungen
§ 1.2.2.53: Ersetzen der Betragsangabe „75,-“ durch „50,-“
§ 1.3.3.8: Ersetzen der Betragsangabe „19,40“ durch „18,-“
§ 1.3.3.10a: Einfügen der Nummer 10a mit Gebühren und Bedingungen
§ 1.3.3.22a: Einfügen der Nummer 22a mit Gebühren und Bedingungen
§ 1.4.18: Ersetzen des Wortes „Funkfernsprechanschlusses“ durch „Funktelefonanschlusses“
§ 1.4.18: Neufassung der Vorschriften zu Nummer 18 mit detaillierten Gebühren und Bedingungen

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 1a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 1a.2.1.2-5: Ersetzen der Betragsangaben für Nummern 2, 3, 4 und 5
§ 1a.2.2.34a: Einfügen der Nummer 34a mit Gebühren und Bedingungen

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@@ -0,0 +1,57 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 2.8.1.17-18: Einfügen der Nummern 17 und 18 mit Gebühren und Bedingungen
§ 2.9.1.2-5: Neufassung der Nummern 2 bis 5 mit Gebühren und Bedingungen
§ 2.9.2.3-6: Neufassung der Nummern 3 bis 6 mit Gebühren und Bedingungen
§ 2.9.2.38-39: Neufassung der Nummern 38 und 39 mit Gebühren und Bedingungen
§ 2.9.2.45-46: Neufassung der Nummern 45 und 46 mit Gebühren und Bedingungen
§ 2.9.2.54a: Einfügen der Nummer 54a mit Gebühren und Bedingungen
§ 2.9.2.57-58: Neufassung der Nummern 57 und 58 mit Gebühren und Bedingungen
§ 2.9.2.63-64: Neufassung der Nummern 63 und 64 mit Gebühren und Bedingungen
§ 2.9.2.69-70: Neufassung der Nummern 69 und 70 mit Gebühren und Bedingungen
§ 2.9.3.1: Neufassung der Nummer 1 mit Gebühren und Bedingungen
§ 2.14.1.1: Neufassung der Vorschrift 2 zu Nummer 1
§ 2.19: Änderung der Überschrift
§ 2.19.2.5a: Einfügen der Nummer 5a
§ 2.19.2.53a: Einfügen der Nummer 53a
§ 2.19.2.57a: Einfügen der Nummer 57a
§ 2.19.2.70a: Einfügen der Nummer 70a
§ 2.20.2.5a: Einfügen der Nummer 5a
§ 2.20.2.73a: Einfügen der Nummer 73a
§ 2.20.2.77a: Einfügen der Nummer 77a
§ 2.20.2.92: Einfügen der Nummer 92
§ 2.21.2.1: Einfügen der Nummer 1
§ 2.21.2.11: Neufassung der Nummer 11
§ 2.21.2.12: Ersetzen der Worte „der Hauptanlage“ durch „und/“
§ 2.21.2.55: Neufassung der Nummer 55
§ 2.21.2.55a: Einfügen der Nummer 55a
§ 2.21.2.60a: Einfügen der Nummer 60a

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@@ -1,59 +1,22 @@
# FERNMELDEGEBÜHRENVORSCHRIFTEN — 1981-02-24
# FERNMELDEGEBÜHRENVORSCHRIFTEN — 1985-01-30
- **Titel:** Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (16. ÄndVFO)
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 189
- **Inkrafttreten:** 1981-04-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/9#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussbedingungen für Zusatzeinrichtungen und der Überlassung von Hauptanschlüssen mit Mehrfachzugang und Notruftelefonen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.
## Betroffene Stellen
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Vorbemerkungen 2.1, Satz 1: Einfügung der Worte 'oder für die ein anderes Berechnungsverfahren nicht vorgeschrieben ist'
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Abschnittsüberschrift und Nummern 1 und 2: Neufassung der Abschnittsüberschrift und der Nummern 1 und 2
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Vorschriften 2 und 3 zu Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften 2 und 3 zu Nr. 1 und 2
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Nummer 2a: Einfügung der Nummer 2a mit zugehöriger Vorschrift
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Nummer 11a: Einfügung der Nummer 11a mit zugehöriger Vorschrift
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Nummer 11b: Neufassung der Nummer 11b
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 2 zu Nr. 11b, Satz 2: Streichung des Wortes 'FGV'
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Nummer 16: Einfügung der Nummer 16 mit zugehöriger Vorschrift
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Nummer 22: Einfügung der Nummer 22 mit zugehöriger Vorschrift
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.2.2, Spalte 'Gegenstand', Nummern 34 und 35: Neufassung der Nummern 34 und 35
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.3, Spalte 'Gegenstand', Nummer 32a: Einfügung der Nummer 32a
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.3, Spalte 'Gegenstand', Überschrift vor Nummer 40: Neufassung der Überschrift vor Nummer 40
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.4, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 3a: Einfügung der Vorschrift 3a
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.4, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 6: Einfügung der Vorschrift 6
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.4, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 1 zu Nr. 6, Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.4, Spalte 'Gegenstand', Vorschriften 3a und 3b zu Nr. 10: Einfügung der Vorschriften 3a und 3b
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.4, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 6 zu Nr. 10, Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1a.2.1, Spalte 'Gegenstand', Nummern 1, 3, 5 und 7: Neufassung der Nummern 1, 3, 5 und 7
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1a.2.2, Spalte 'Gegenstand', Nummern 12 und 13: Neufassung der Nummern 12 und 13
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 2.9.2, Spalte 'Gegenstand', Nummern 60 bis 71: Neufassung der Nummern 60 bis 71
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 2.9.4, Spalte 'Gegenstand', Nummern 1 bis 6: Neufassung der Nummern 1 bis 6
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 2.10, Spalte 'Gegenstand', Nummer 8: Neufassung der Nummer 8
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 2.14.4, Spalte 'Gebühr', Nummer 1: Neufassung der Nummer 1
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.1, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 2 zu Nr. 1 bis 12, Satz 3: Neufassung des Satzes 3
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.3, Spalte 'Gebühr', Nummer 2: Neufassung der Nummer 2
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.3, Spalte 'Gebühr', Nummer 3: Streichung der Nummer 3
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.3, Spalte 'Gebühr', Nummer 6: Neufassung der Nummer 6
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.3, Spalte 'Gebühr', Nummer 9: Neufassung der Nummer 9
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.3, Spalte 'Gebühr', Nummern 11 und 16: Streichung der Nummern 11 und 16
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.4, Spalte 'Gebühr', Nummer 2: Neufassung der Nummer 2
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 8.4, Spalte 'Gegenstand', Nummer 1: Neufassung der Nummer 1
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Überschrift vor Nummer 1: Neufassung der Überschrift vor Nummer 1
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Nummern 14a bis 14c: Einfügung der Nummern 14a bis 14c
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift zu Nr. 1 bis 17: Neufassung der Vorschrift zu Nr. 1 bis 17
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Überschrift vor Nummer 18: Neufassung der Überschrift vor Nummer 18
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Nummer 18: Neufassung der Nummer 18
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Nummer 21a: Einfügung der Nummer 21a
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Nummer 22: Neufassung der Nummer 22
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Nummer 25a: Einfügung der Nummer 25a
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift zu Nr. 21, 21a, 25 und 25a: Neufassung der Vorschrift zu Nr. 21, 21a, 25 und 25a
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Überschrift zu den Vorschriften zu Nr. 18 bis 25: Neufassung der Überschrift zu den Vorschriften zu Nr. 18 bis 25
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 11.3, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift zu Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zu Nr. 2
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 11.3, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift zu Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zu Nr. 3
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 11.3, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift zu Nr. 4: Einfügung der Vorschrift zu Nr. 4
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 13.2.2, Spalte 'Gegenstand', Nummern 3 und 4: Neufassung der Nummern 3 und 4
- gg) Nummer 69: Einfügung der Nummern 70 und 71
- r) Abschnitt 2.22.2: Änderungen in der Nummerierung und Vorschriften
- s) Abschnitt 2.22: Einfügung der Abschnitte 2.23 und 2.24
- 4. Abschnitt 6.1.4: Änderungen in der Spalte 'Gegenstand'
- 5. Abschnitt 7: Verschiedene Änderungen und Streichungen in den Vorschriften
- 6. Abschnitt 8: Verschiedene Änderungen in den Vorschriften
- 7. Abschnitt 13: Änderungen in den Abschnitten 13.1 und 13.5
- 8. Anhang 1 zu Anlage 3: Änderung in der Spalte 'Monatliche Gebühr'
## Wortlaut

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@@ -6,3 +6,4 @@
- **1978-06-03** · BGBl. 1978 I S. 647 — Elfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (11. ÄndVFO)
- **1979-12-19** · BGBl. 1979 I S. 2036 — Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (13. ÄndVFO)
- **1981-02-24** · BGBl. 1981 I S. 189 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (16. ÄndVFO)
- **1985-01-30** · BGBl. 1985 I S. 105 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

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@@ -1,47 +1,10 @@
# Stellen dieser Station
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Vorbemerkungen 2.1, Satz 1: Einfügung der Worte 'oder für die ein anderes Berechnungsverfahren nicht vorgeschrieben ist'
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Abschnittsüberschrift und Nummern 1 und 2: Neufassung der Abschnittsüberschrift und der Nummern 1 und 2
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Vorschriften 2 und 3 zu Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften 2 und 3 zu Nr. 1 und 2
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Nummer 2a: Einfügung der Nummer 2a mit zugehöriger Vorschrift
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Nummer 11a: Einfügung der Nummer 11a mit zugehöriger Vorschrift
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Nummer 11b: Neufassung der Nummer 11b
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 2 zu Nr. 11b, Satz 2: Streichung des Wortes 'FGV'
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Nummer 16: Einfügung der Nummer 16 mit zugehöriger Vorschrift
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.1, Spalte 'Gegenstand', Nummer 22: Einfügung der Nummer 22 mit zugehöriger Vorschrift
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.2.2, Spalte 'Gegenstand', Nummern 34 und 35: Neufassung der Nummern 34 und 35
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.3, Spalte 'Gegenstand', Nummer 32a: Einfügung der Nummer 32a
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.3, Spalte 'Gegenstand', Überschrift vor Nummer 40: Neufassung der Überschrift vor Nummer 40
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.4, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 3a: Einfügung der Vorschrift 3a
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.4, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 6: Einfügung der Vorschrift 6
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.4, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 1 zu Nr. 6, Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.4, Spalte 'Gegenstand', Vorschriften 3a und 3b zu Nr. 10: Einfügung der Vorschriften 3a und 3b
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1.4, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 6 zu Nr. 10, Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1a.2.1, Spalte 'Gegenstand', Nummern 1, 3, 5 und 7: Neufassung der Nummern 1, 3, 5 und 7
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 1a.2.2, Spalte 'Gegenstand', Nummern 12 und 13: Neufassung der Nummern 12 und 13
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 2.9.2, Spalte 'Gegenstand', Nummern 60 bis 71: Neufassung der Nummern 60 bis 71
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 2.9.4, Spalte 'Gegenstand', Nummern 1 bis 6: Neufassung der Nummern 1 bis 6
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 2.10, Spalte 'Gegenstand', Nummer 8: Neufassung der Nummer 8
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 2.14.4, Spalte 'Gebühr', Nummer 1: Neufassung der Nummer 1
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.1, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift 2 zu Nr. 1 bis 12, Satz 3: Neufassung des Satzes 3
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.3, Spalte 'Gebühr', Nummer 2: Neufassung der Nummer 2
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.3, Spalte 'Gebühr', Nummer 3: Streichung der Nummer 3
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.3, Spalte 'Gebühr', Nummer 6: Neufassung der Nummer 6
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.3, Spalte 'Gebühr', Nummer 9: Neufassung der Nummer 9
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.3, Spalte 'Gebühr', Nummern 11 und 16: Streichung der Nummern 11 und 16
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 7.4, Spalte 'Gebühr', Nummer 2: Neufassung der Nummer 2
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 8.4, Spalte 'Gegenstand', Nummer 1: Neufassung der Nummer 1
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Überschrift vor Nummer 1: Neufassung der Überschrift vor Nummer 1
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Nummern 14a bis 14c: Einfügung der Nummern 14a bis 14c
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift zu Nr. 1 bis 17: Neufassung der Vorschrift zu Nr. 1 bis 17
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Überschrift vor Nummer 18: Neufassung der Überschrift vor Nummer 18
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Nummer 18: Neufassung der Nummer 18
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Nummer 21a: Einfügung der Nummer 21a
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Nummer 22: Neufassung der Nummer 22
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Nummer 25a: Einfügung der Nummer 25a
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift zu Nr. 21, 21a, 25 und 25a: Neufassung der Vorschrift zu Nr. 21, 21a, 25 und 25a
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 10.3, Spalte 'Gegenstand', Überschrift zu den Vorschriften zu Nr. 18 bis 25: Neufassung der Überschrift zu den Vorschriften zu Nr. 18 bis 25
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 11.3, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift zu Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zu Nr. 2
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 11.3, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift zu Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zu Nr. 3
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 11.3, Spalte 'Gegenstand', Vorschrift zu Nr. 4: Einfügung der Vorschrift zu Nr. 4
- Anlage 3 zur Fernmeldeordnung, Abschnitt 13.2.2, Spalte 'Gegenstand', Nummern 3 und 4: Neufassung der Nummern 3 und 4
- gg) Nummer 69: Einfügung der Nummern 70 und 71
- r) Abschnitt 2.22.2: Änderungen in der Nummerierung und Vorschriften
- s) Abschnitt 2.22: Einfügung der Abschnitte 2.23 und 2.24
- 4. Abschnitt 6.1.4: Änderungen in der Spalte 'Gegenstand'
- 5. Abschnitt 7: Verschiedene Änderungen und Streichungen in den Vorschriften
- 6. Abschnitt 8: Verschiedene Änderungen in den Vorschriften
- 7. Abschnitt 13: Änderungen in den Abschnitten 13.1 und 13.5
- 8. Anhang 1 zu Anlage 3: Änderung in der Spalte 'Monatliche Gebühr'

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@@ -1,31 +1,15 @@
# FERNMELDEORDNUNG — 1984-09-13
# FERNMELDEORDNUNG — 1985-01-30
- **Titel:** Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 1165
- **Inkrafttreten:** 1984-09-29 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe dd); 1985-07-01 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe a, Artikel 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und Abs. 2 Nr. 2, Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 sowie Artikel 7 Nr. 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc und Buchstabe d bis f)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/39#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere durch Einführung neuer Regelungen für digitale Schnittstellen und Service 130.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.
## Betroffene Stellen
- Vorschrift 2 zu Abschnitt 12.3 Nr. 6: Änderung der monatlichen Gebühr für Breitbandanschlüsse
- Abschnitt 13.2 a: Änderung der Gebührenvorschriften für Direktrufverbindungen
- Abschnitt 13.5.2: Einfügung einer Übergangsvorschrift für Funknachrichten
- Anhang 1 zu Anlage 3, Abschnitt 1: Änderung der Gebühren für Sprechapparate besonderer Art
- Anhang 2 zu Anlage 3: Änderung der Gebührenvorschriften für verschiedene Einrichtungen
- Anhang 3 zu Anlage 3: Einfügung eines neuen Anhangs
- § 33 Abs. 1: Neue Regelung für die gebührenpflichtige Leitungslänge bei Entfernungen über 50 km
- Abschnitt 4.1 Nr. 13: Neue Regelung für den Einsatz von Erfassungsgeräten für höhere Leitungen mit digitalen Schnittstellen
- Abschnitt 4.1 Nr. 13 bis 15: Neue Regelung für die Überlassung von höherwertigen Leitungen mit digitalen Schnittstellen
- Abschnitt 6.1.2. Gebühren für die ständige Alleinbenutzung von Ausnahmenebenanschlüssen durch andere: Einführung einer neuen Vorschrift 3 für Ausnahmenebenanschlußleitungen
- Abschnitt 6.2.2. Gebühren für den Verzicht auf technische Verhinderung der unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenschaltung von Abzweigleitungen: Änderung der Gebühren für die Zusammenschaltung von Abzweigleitungen
- Abschnitt 7.1. Orts-, Nah- und Ferngespräche: Änderung der Gebühren und Vorschriften für Orts-, Nah- und Ferngespräche
- Abschnitt 7.2. Handvermittelte Gespräche: Streichung der Zahl 16 in der Vorschrift zu Nr. 1 bis 5 und 8
- Abschnitt 7.3. Seefunkgespräche: Änderung der Gebühren und Vorschriften für Seefunkgespräche
- Abschnitt 7.4. Rheinfunkgespräche: Änderung der Gebühren und Vorschriften für Rheinfunkgespräche
- Abschnitt 8.1. Fernsprechauftragsdienst: Neue Fassung für den Fernsprechauftragsdienst
- Abschnitt 8.4. Besondere Leistungen: Änderung der Gebühren und Vorschriften für besondere Leistungen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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@@ -18,3 +18,4 @@
- **1982-06-30** · BGBl. 1982 I S. 785 — Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (20. ÄndVFO)
- **1983-05-14** · BGBl. 1983 I S. 579 — Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (22. ÄndVFO)
- **1984-09-13** · BGBl. 1984 I S. 1165 — Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **1985-01-30** · BGBl. 1985 I S. 105 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

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@@ -1,19 +1,2 @@
# Stellen dieser Station
- Vorschrift 2 zu Abschnitt 12.3 Nr. 6: Änderung der monatlichen Gebühr für Breitbandanschlüsse
- Abschnitt 13.2 a: Änderung der Gebührenvorschriften für Direktrufverbindungen
- Abschnitt 13.5.2: Einfügung einer Übergangsvorschrift für Funknachrichten
- Anhang 1 zu Anlage 3, Abschnitt 1: Änderung der Gebühren für Sprechapparate besonderer Art
- Anhang 2 zu Anlage 3: Änderung der Gebührenvorschriften für verschiedene Einrichtungen
- Anhang 3 zu Anlage 3: Einfügung eines neuen Anhangs
- § 33 Abs. 1: Neue Regelung für die gebührenpflichtige Leitungslänge bei Entfernungen über 50 km
- Abschnitt 4.1 Nr. 13: Neue Regelung für den Einsatz von Erfassungsgeräten für höhere Leitungen mit digitalen Schnittstellen
- Abschnitt 4.1 Nr. 13 bis 15: Neue Regelung für die Überlassung von höherwertigen Leitungen mit digitalen Schnittstellen
- Abschnitt 6.1.2. Gebühren für die ständige Alleinbenutzung von Ausnahmenebenanschlüssen durch andere: Einführung einer neuen Vorschrift 3 für Ausnahmenebenanschlußleitungen
- Abschnitt 6.2.2. Gebühren für den Verzicht auf technische Verhinderung der unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenschaltung von Abzweigleitungen: Änderung der Gebühren für die Zusammenschaltung von Abzweigleitungen
- Abschnitt 7.1. Orts-, Nah- und Ferngespräche: Änderung der Gebühren und Vorschriften für Orts-, Nah- und Ferngespräche
- Abschnitt 7.2. Handvermittelte Gespräche: Streichung der Zahl 16 in der Vorschrift zu Nr. 1 bis 5 und 8
- Abschnitt 7.3. Seefunkgespräche: Änderung der Gebühren und Vorschriften für Seefunkgespräche
- Abschnitt 7.4. Rheinfunkgespräche: Änderung der Gebühren und Vorschriften für Rheinfunkgespräche
- Abschnitt 8.1. Fernsprechauftragsdienst: Neue Fassung für den Fernsprechauftragsdienst
- Abschnitt 8.4. Besondere Leistungen: Änderung der Gebühren und Vorschriften für besondere Leistungen

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# FERNSCHREIB-UND-DATEXGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-ZUR — 1978-12-22
# FERNSCHREIB-UND-DATEXGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-ZUR — 1985-01-30
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 2009
- **Inkrafttreten:** 1978-12-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/69#page=37
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bestimmungen für den Fernschreib- und den Datexdienst, insbesondere bezüglich der technischen und betrieblichen Voraussetzungen sowie der Gebührenstruktur.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.
## Betroffene Stellen
- Abschnitt 1.1. Offentliches Telexnetz, Abschnitt 1.1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Vorschrift zu Nr. 2: Einfügung der Worte 'oder betrieblichen' und 'oder bei dem weiteren Telexnetzknoten'
- Abschnitt 1.1. Offentliches Telexnetz, Abschnitt 1.1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Nummern 3 bis 9: Neue Fassung für die Monatlichen Zuschläge zur Grundgebühr
- Abschnitt 1.2.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift 2 zu Nr. 1 bis 9: Ersetzung der Zahl '6' durch '9'
- Abschnitt 1.5. Telexverbindungsgebühren, Nummern 8 und 9: Neue Fassung für Telexverbindungen von und nach öffentlichen Telexstellen
- Abschnitt 2. Offentliches Datexnetz, Abschnitt 2.1. Grundgebühren für Datexhauptanschlüsse: Neue Fassung gemäß Anlage 1
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spaltenüberschrift: Ersetzung des Wortes 'Für' durch 'Gebühr für'
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Text vor Nummer 1: Einfügung der Abschnittsüberschrift '2.2.1. Bei Leitungsvermittlung' und Ersetzung des Wortes 'und' durch 'oder'
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, nach Nummer 24: Einfügung des Abschnitts 2.2.2. Bei Paketvermittlung gemäß Anlage 2
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 2 zu Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'Telexhauptanschluß' durch 'Hauptanschluß' und Einfügung einer neuen Vorschrift 3
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 5.2 zu Nr. 7: Einfügung einer neuen Vorschrift 6 zu Nr. 7
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, nach Nummer 10: Einfügung einer neuen Vorschrift zu Nummer 10
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Text vor Nummer 11: Einfügung der Worte 'oder im Datexkonzentrator'
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, nach Nummer 14: Einfügung der Nummern 14 a bis 14 d
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift zu Nr. 9 bis 14: Ersetzung der Nummern 9 bis 14 durch 9 bis 14 d
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Nummer 15: Ersetzung der Zahl '14' durch '14 d'
- Abschnitt 2.1, Vorschrift 3 Satz 1 zu Nr. 1 bis 15: Neue Vorschrift für Zuschläge bei Umwegführungen von Datexhauptanschlüssen
- Abschnitt 2.1, Vorschrift 4 zu Nr. 1 bis 15: Einführung von Gebühren für Übertragungswegabschnitte, die für Umschaltungen in Ersatzfällen bereitgehalten werden
- Abschnitt 2.1, Vorschrift 1 zu Nr. 34 bis 39: Ergänzung, dass die Vorschrift nicht gilt, wenn die Amtsleitung des Datexhauptanschlusses vollständig als Ergänzungsanlage hergestellt wird
- Abschnitt 2.1, Vorschrift 2 Satz 1 zu Nr. 34 bis 39: Einführung von monatlichen Zuschlägen für Datexhauptanschlüsse, deren Amtsleitung vollständig als Ergänzungsanlage hergestellt ist
- Abschnitt 2.1, Vorschriften zu Nr. 1 bis 39: Einführung von Vorschriften für die Berechnung der monatlichen Gebühren bei Umschaltungen in Ersatzfällen
- Abschnitt 2.2.1, Vorschrift zu Nr. 1 bis 17: Einführung der Verweisung auf Abschnitt 7.1 a
- Abschnitt 2.2.2, Vorschrift zu Nr. 1 bis 11: Einführung der Verweisung auf Abschnitt 7.1 a
- Abschnitt 2.3, Übergangsvorschriften: Einführung von Übergangsvorschriften für die Anwendung der neuen Vorschriften ab 1. Dezember 1984
- Abschnitt 3.1, Vorschrift 1 zu Nr. 2: Einführung der Vorschrift, dass die Gebühr nach Nr. 2 nicht für bestimmte Einrichtungen erhoben wird
- Abschnitt 3.1, Übergangsvorschriften: Einführung von Übergangsvorschriften für die Erstattung von Gebühren nach Abschnitt 3.1 Nr. 2
- Abschnitt 4, Vorschrift 6 zu Nr. 1: Einführung von Gebühren für die Neuanschließung von Hauptanschlüssen in Ersatzfällen
- Abschnitt 4, Vorschriften zu Nr. 12 und 13: Anpassung der Gebühren für die Änderung von Hauptanschlüssen infolge Bereitstellung oder Aufhebung der besonderen Einrichtungen für Direktruf
- Abschnitt 4, Vorschrift 3 zu Nr. 34: Einführung der Vorschrift, dass die Gebühr nach Nr. 34 auch die Bereithaltung einer Umschalteinrichtung abdeckt
- Abschnitt 4, Übergangsvorschriften: Anpassung der Übergangsvorschriften für die Erhebung von Anschließungs- und Überprüfungsgebühren in Ersatzfällen
## Wortlaut

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- **1977-12-29** · BGBl. 1977 I S. 2909 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **1978-12-22** · BGBl. 1978 I S. 2009 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
- **1985-01-30** · BGBl. 1985 I S. 105 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

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# Stellen dieser Station
- Abschnitt 1.1. Offentliches Telexnetz, Abschnitt 1.1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Vorschrift zu Nr. 2: Einfügung der Worte 'oder betrieblichen' und 'oder bei dem weiteren Telexnetzknoten'
- Abschnitt 1.1. Offentliches Telexnetz, Abschnitt 1.1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Nummern 3 bis 9: Neue Fassung für die Monatlichen Zuschläge zur Grundgebühr
- Abschnitt 1.2.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift 2 zu Nr. 1 bis 9: Ersetzung der Zahl '6' durch '9'
- Abschnitt 1.5. Telexverbindungsgebühren, Nummern 8 und 9: Neue Fassung für Telexverbindungen von und nach öffentlichen Telexstellen
- Abschnitt 2. Offentliches Datexnetz, Abschnitt 2.1. Grundgebühren für Datexhauptanschlüsse: Neue Fassung gemäß Anlage 1
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spaltenüberschrift: Ersetzung des Wortes 'Für' durch 'Gebühr für'
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Text vor Nummer 1: Einfügung der Abschnittsüberschrift '2.2.1. Bei Leitungsvermittlung' und Ersetzung des Wortes 'und' durch 'oder'
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, nach Nummer 24: Einfügung des Abschnitts 2.2.2. Bei Paketvermittlung gemäß Anlage 2
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 2 zu Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'Telexhauptanschluß' durch 'Hauptanschluß' und Einfügung einer neuen Vorschrift 3
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 5.2 zu Nr. 7: Einfügung einer neuen Vorschrift 6 zu Nr. 7
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, nach Nummer 10: Einfügung einer neuen Vorschrift zu Nummer 10
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Text vor Nummer 11: Einfügung der Worte 'oder im Datexkonzentrator'
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, nach Nummer 14: Einfügung der Nummern 14 a bis 14 d
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift zu Nr. 9 bis 14: Ersetzung der Nummern 9 bis 14 durch 9 bis 14 d
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Nummer 15: Ersetzung der Zahl '14' durch '14 d'
- Abschnitt 2.1, Vorschrift 3 Satz 1 zu Nr. 1 bis 15: Neue Vorschrift für Zuschläge bei Umwegführungen von Datexhauptanschlüssen
- Abschnitt 2.1, Vorschrift 4 zu Nr. 1 bis 15: Einführung von Gebühren für Übertragungswegabschnitte, die für Umschaltungen in Ersatzfällen bereitgehalten werden
- Abschnitt 2.1, Vorschrift 1 zu Nr. 34 bis 39: Ergänzung, dass die Vorschrift nicht gilt, wenn die Amtsleitung des Datexhauptanschlusses vollständig als Ergänzungsanlage hergestellt wird
- Abschnitt 2.1, Vorschrift 2 Satz 1 zu Nr. 34 bis 39: Einführung von monatlichen Zuschlägen für Datexhauptanschlüsse, deren Amtsleitung vollständig als Ergänzungsanlage hergestellt ist
- Abschnitt 2.1, Vorschriften zu Nr. 1 bis 39: Einführung von Vorschriften für die Berechnung der monatlichen Gebühren bei Umschaltungen in Ersatzfällen
- Abschnitt 2.2.1, Vorschrift zu Nr. 1 bis 17: Einführung der Verweisung auf Abschnitt 7.1 a
- Abschnitt 2.2.2, Vorschrift zu Nr. 1 bis 11: Einführung der Verweisung auf Abschnitt 7.1 a
- Abschnitt 2.3, Übergangsvorschriften: Einführung von Übergangsvorschriften für die Anwendung der neuen Vorschriften ab 1. Dezember 1984
- Abschnitt 3.1, Vorschrift 1 zu Nr. 2: Einführung der Vorschrift, dass die Gebühr nach Nr. 2 nicht für bestimmte Einrichtungen erhoben wird
- Abschnitt 3.1, Übergangsvorschriften: Einführung von Übergangsvorschriften für die Erstattung von Gebühren nach Abschnitt 3.1 Nr. 2
- Abschnitt 4, Vorschrift 6 zu Nr. 1: Einführung von Gebühren für die Neuanschließung von Hauptanschlüssen in Ersatzfällen
- Abschnitt 4, Vorschriften zu Nr. 12 und 13: Anpassung der Gebühren für die Änderung von Hauptanschlüssen infolge Bereitstellung oder Aufhebung der besonderen Einrichtungen für Direktruf
- Abschnitt 4, Vorschrift 3 zu Nr. 34: Einführung der Vorschrift, dass die Gebühr nach Nr. 34 auch die Bereithaltung einer Umschalteinrichtung abdeckt
- Abschnitt 4, Übergangsvorschriften: Anpassung der Übergangsvorschriften für die Erhebung von Anschließungs- und Überprüfungsgebühren in Ersatzfällen

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# FMO — 1984-09-13
# FMO — 1985-01-30
- **Titel:** Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 1165
- **Inkrafttreten:** 1984-09-29 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe dd); 1985-07-01 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe a, Artikel 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und Abs. 2 Nr. 2, Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 sowie Artikel 7 Nr. 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc und Buchstabe d bis f)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/39#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere durch Einführung neuer Regelungen für digitale Schnittstellen und Service 130.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.
## Betroffene Stellen
- § 22 a: Neue Vorschriften für die zusätzliche Überlassungsdauer posteigener Nebenstellenanlagen
- Übergangsvorschrift zu § 24 Abs. 1: Neue Übergangsvorschrift für Restgebühren kleiner Nebenstellenanlagen
- § 25 Abs. 1 a bis 1 c: Neue Übergangsvorschrift für Mindestwartungsdauer teilnehmereigener Nebenstellenanlagen
- Absatz 2: Absatz 2 wird aufgehoben
- Anlage 3 -Fernmeldegebührenvorschriften-: Vielfache Änderungen an den Gebührenvorschriften, einschließlich Neufassungen und Aufhebungen
- Abschnitt 2.9: Neue Übergangsvorschrift für posteigene Sprechapparate
- Abschnitt 2.14.1 Nr. 1: Neue ergänzende Regelungen für den Systemzuschlag für bestehende Nebenstellenanlagen
- Abschnitt 2.14.3 Nr. 2: Sinngemäße Anwendung der Übergangsvorschrift für Einrichtungen an Nebenstellenanlagen
- Abschnitt 2.14.7: Neue Regelungen für Nummernblöcke für Nebenstellenanlagen mit Durchwahl
- Abschnitte 2.15 bis 2.22: Neue Bedingungen und Gebühren für Nebenstellenanlagen nach Ausstattung 2
- Abschnitt 2.18: Neue Regelungen für Ausstattungspakete für Kleine W-Anlagen 1 W 9 nach Ausstattung 2
- Abschnitt 2.19: Neue Regelungen für Ausstattungspakete für Mittlere W-Anlagen nach Ausstattung 2
- Abschnitt 2.19.1: Neue Regelungen für Mittlere W-Anlagen 2 W 80 Ausführung A
- Abschnitt 3: Änderungen der nichtpauschalen Anschließungs- und Änderungsgebühren
- Abschnitt 4: Änderungen der Leitungsgebühren und Anschließungs- und Änderungsgebühren
- Abschnitt 8.6.2, Nummer 2 bis 5: Neue Gebühren für Bildschirmtextdienst, einschließlich Gebühr für Speicherplatz und Einträge in der Anbieterliste
- Abschnitt 8.6.2, Nummer 11: Ersetzen des Wortes 'Anbieter' durch 'Berechtigten'
- Abschnitt 8.6.3, Nummer 1 bis 5: Ersetzen der Gebühr '55,-' durch '65,-'
- Abschnitt 8.6.3, Nummer 3a: Einfügen der Gebühr '65,-' für Nummer 5a
- Abschnitt 9.3, Nummer 1 und 2: Streichung der Vorschriften für Nummer 1 und 2
- Abschnitt 9.3, Nummer 3 und 4: Neue Vorschriften für Übernahme- und Änderungsgebühren
- Abschnitt 9.4, Nummer 4: Streichung der Vorschrift für Nummer 4
- Abschnitt 10.1, Nummer 8: Ersetzen der Gebühr '25,-' durch '112,- DM'
- Abschnitt 10.4.4, Vorschrift 2 zu Nummer 1, Satz 2: Neue Vorschrift für Kündigung von Stromwegen
- Abschnitt 10.4.4, Vorschrift 2 zu Nummer 2: Neue Vorschrift für Kündigung von Stromwegen mit einmaliger Gebühr
- Abschnitt 10.5, Nummer 1 und 2: Neue Vorschriften für monatlichen Zuschlag für Mehrwegeführung
- Abschnitt 10.7, Nummer 10: Ersetzen der Gebühr '1.4 Nr. 9' durch '1.4 Nr. 8'
- Abschnitt 10.7, Vorschrift 3 zu Nummer 10: Ersetzen der Gebühr '1.4 Nr. 9' durch '1.4 Nr. 8'
- Abschnitt 10.7, Vorschrift 3 zu Nummer 11 und 12: Einfügen der Vorschrift für zusätzliche Maßnahmen bei Abnahme oder Nachprüfung
- Abschnitt 10.8, Übergangsvorschriften: Einfügen von Übergangsvorschriften für Stromwege
- Abschnitt 11.4, Übergangsvorschrift: Einfügen von Übergangsvorschriften für Leitungen
- Abschnitt 12.1.1, Nummer 28a: Einfügen der Gebühr für Sendeanlagen mit erhöhter Betriebssicherheit
- Abschnitt 12.1.3, Nummer 1a: Einfügen der Gebühr für Mittelwellensender
- Abschnitt 12a.1, Vorschrift 1 zu Nummer 1: Neue Vorschrift für Berechnung von Wohneinheiten
- Abschnitt 12a.2, Vorschrift 4 zu Nummer 1: Ersetzen des Wortes 'Teilnehmers' durch 'Inhabers des Breitbandanschlusses'
- Abschnitt 12a.2, Vorschrift 7 zu Nummer 1: Neue Vorschrift für Kündigung und Übernahme von Breitbandanschlüssen
- Abschnitt 12a.2, Nummer 2: Ersetzen der Gebühr '55,-' durch '65,-'
- Abschnitt 12a.2, Vorschrift 2: Neue Vorschrift für Übernahme von Breitbandanschlüssen
- Abschnitt 12a.2, Übergangsvorschriften: Einfügen von Übergangsvorschriften für Breitbandanschlüsse
- § 4 Abs. 1: Einfügung von Nummer 4 b: 'sonstige Endeinrichtungen als Hauptstellen bei Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen'
- § 4 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung der Worte 'FürEinrichtungen' durch 'Für sonstige Endeinrichtungen nach Absatz 1 Nr. 4 b und für Einrichtungen'
- § 5 Abs. 5 d: Einfügung von Absatz 5 d: Regelungen für die Benutzung von Einrichtungen in Vermittlungsstellen für Inlandsgesprächsverbindungen
- § 5 Abs. 5 e: Einfügung von Absatz 5 e: Regelungen für die Überlassung von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen zur Übertragung von Nachrichten über Satelliten
- § 5 Abs. 7: Einfügung von Satz: 'Die Deutsche Bundespost kann auf Antrag bundeseinheitliche Rufnummern für nur kommenden Verkehr zuteilen, wenn die technischen und betrieblichen Bedingungen erfüllt sind und an der Zuteilung ein öffentliches Interesse besteht.'
- § 10 Abs. 4: Einfügung von Satz: 'Die Überlassung von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen (§ 5 Abs. 5 e) an eine Teilnehmergemeinschaft ist unzulässig.'
- § 11 Abs. 1 a: Aufhebung von Absatz 1 a
- § 11 Abs. 2 b Satz 1: Streichung der Angabe '1 a,'
- § 11 Abs. 2 b Satz 3: Neufassung des Satzes: 'Die Übernahme von Hauptanschlüssen gemäß § 5 Abs. 5 a Satz 1, Abs. 5 b Nr. 1, Abs. 5 d Satz 2, Abs. 5 e Satz 1, Abs. 7 Satz 4 oder Abs. 8 sowie die Übernahme von Zwischenspeichereinrichtungen ist ausgeschlossen.'
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Streichung der Worte 'Wiederanschließung oder'
- § 13 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3: Regelungen für die Fälligkeit und Zahlung von Gebühren, einschließlich Verspätungsgebühren und Rücklastschriften
- § 13 Abs. 4: Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt und Streichung des nachfolgenden Halbsatzes
- § 13 Abs. 5: Einfügung von Satz: 'Keine Zinsen sind zu berechnen, wenn die Bezahlung der Schlußrechnung bis zum Tage der Ausstellung einer Vollstreckungsanordnung nachgewiesen ist.'
- § 13 Abs. 6: Einfügung von Satz: 'Die gebührenfreie Stundung soll erfolgen, soweit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Fernmelderechnung bestehen oder die fristgemäße Begleichung für den Teilnehmer eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.'
- § 13 Abs. 8 Satz 2: Ersetzung der Worte 'jede schriftliche Zahlungsaufforderung' durch 'Bekanntgabe der Fernmelderechnung, durch jede schriftliche Zahlungsaufforderung'
- § 13 Abs. 11: Einfügung von Satz: 'Die Frist nach Satz 2 beginnt nur zu laufen, wenn der Teilnehmer über die Frist schriftlich belehrt worden ist.'
- § 15 Abs. 1 a: Einfügung von Absatz 1 a: Regelungen für die Mitbenutzung von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen
- § 18 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes: 'Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden für Teilnehmereinrichtungen, deren Kündigung vor Ablauf eines Kalendermonats seit der Übergabe an den Teilnehmer wirksam wird, die monatlichen Gebühren mindestens für einen vollen Monat erhoben; bei Mindestgebühren, die für einen bestimmten Zeitraum festgesetzt sind, ist Halbsatz 1 sinngemäß anzuwenden.'
- § 18 Abs. 2 Satz 4: Einfügung von Satz: 'Die Kündigungsfrist gemäß Satz 2 beträgt für Einrichtungen nach § 21 a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4, § 22 Abs. 2 und § 25 Abs. 1 a drei Monate.'
- § 18 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Klammerausdrucks '(§ 22 Abs. 3)' durch '(§ 21 a Abs. 3 und § 22 Abs. 3)'
- § 18 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung der Angabe 'Absatz 2 Satz 2' durch 'Absatz 2 Satz 2 und 5'
- § 19 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung der Zahl '6' durch '18'
- § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckamt' durch 'Postgiroamt' und 'Einziehungslastschrift' durch 'Lastschrift'
- § 20 Abs. 1 Satz 5: Einfügung von Satz: ' ; wird innerhalb von 10 Werktagen nach diesem Zeitpunkt Zahlung geleistet, kann die Deutsche Bundespost das Teilnehmerverhältnis fortsetzen.'
- § 21 a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2: Regelungen für die Mindestüberlassungsdauer von posteigenen Familientelefonanlagen
- § 21 a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3: Regelungen für die Überlassung von posteigenen Familientelefonanlagen für vorübergehende Veranstaltungen
- § 21 a Abs. 4: Einfügung der Angabe 'nach Absatz 2 Nr. 1' nach dem Wort 'Familientelefonanlagen'
- § 21 a Abs. 5: Einfügung von Absatz 5: Regelungen für die Anwendung von § 22 a auf Familientelefonanlagen
- § 21 b Überschrift: Neufassung der Überschrift: 'Erweiterung, Verkleinerung, Auswechslung, Restgebühren'
- § 21 b Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1: Regelungen für die Anwendung von § 23 auf die Erweiterung, Verkleinerung und Auswechslung von posteigenen Familientelefonanlagen
- § 22 a: Einfügung von § 22 a: Regelungen für die zusätzliche Überlassungsdauer
- § 24 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'oder der zusätzlichen Überlassungsdauer' nach den Worten 'bis zum Ablauf der Mindestüberlassungsdauer'
- § 24 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Worte 'oder der zusätzlichen Überlassungsdauer' nach den Worten 'vor Ablauf der Mindestüberlassungsdauer'
- § 24 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Worte 'oder die zusätzliche Überlassungsdauer' nach den Worten 'Die Mindestüberlassungsdauer'
- § 24 Abs. 4 Satz 2: Einfügung der Worte 'oder der zusätzlichen Überlassungsdauer' nach den Worten 'Der Ablauf der Mindestüberlassungsdauer'
- § 25 Abs. 1 a: Einfügung von Absatz 1 a: Regelungen für die Mindestdauer des Wartungsrechts der Deutschen Bundespost
- § 25 Abs. 1 b: Einfügung von Absatz 1 b: Regelungen für die Verlängerung der Mindestdauer des Wartungsrechts
- § 25 Abs. 1 c: Einfügung von Absatz 1 c: Regelungen für die Restgebühren bei vorzeitiger Kündigung von teilnehmereigenen Einrichtungen
- § 25 Abs. 7 Satz 1: Einfügung der Worte 'Störungen und' vor den Worten 'Schäden an teilnehmereigenen Einrichtungen'
- § 28 Abs. 1 Satz 5: Einfügung von Satz: 'Auf die schriftliche Anzeige nach Satz 5 wird verzichtet, wenn Nebenstellen angeschlossen werden, für die nach Art und Zahl eine Anschließungsgenehmigung bereits erteilt ist und die Nebenstellen nicht von anderen (§ 15) benutzt werden.'
- § 28 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 39 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'können' durch 'sind' und der Worte 'aufgenommen werden' durch 'aufzunehmen'
- § 40 Abs. 8 Satz 1: Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt und Streichung des nachfolgenden Halbsatzes
- § 42 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3
- § 49 a Abs. 6: Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt und Streichung des nachfolgenden Halbsatzes
- § 58 Abs. 1: Neufassung des einzigen Absatzes: Regelungen für den Probebetrieb von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen und Notruftelefonen
- § 58 Übergangsvorschriften: Mehrere Neufassungen und Einfügungen von Übergangsvorschriften
- § 2 Abs. 4: Ersetzt 'Überleitvermittlungsstellen' durch 'Funkvermittlungsstellen'
- § 2 Abs. 5 Nr. 1: Neue Formulierung für Funktelefonanschlüsse
- § 3 Abs. 6 Nr. 5 Sätze 3-5: Streichung der Sätze 3 bis 5
- § 4 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlüssen' durch 'Funktelefonanschlüssen'
- § 5 Abs. 5 d Satz 1 Halbsatz 2: Einfügt ', soweit nichts anderes bestimmt ist,'
- § 5 Abs. 6: Neue Formulierung für Funktelefonanschlüsse in Fahrzeugen
- § 9 a Abs. 1 Satz 3: Neue Formulierung für Anwendung von § 5 Abs. 6 Satz 5
- § 10 Abs. 2: Einfügt, dass Teilnehmer auch der Inhaber einer Berechtigungskarte ist
- § 10 Abs. 4 Satz 2: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlüsse' durch 'Funktelefonanschlüsse'
- § 12 Abs. 6: Einfügt Haftung für Verlust oder Beschädigung der Einrichtung außerhalb des eigenen Raums
- § 12 Abs. 6 Satz 5: Ersetzt 'Satz 4' durch 'Satz 5'
- § 15 Abs. 1 b: Erlaubnis zur Mitbenutzung von Funktelefonanschlüssen
- § 15 Abs. 4: Sinngemäße Anwendung auf Auftrags- und Meldestellen
- Abschnitt C Unterabschnitt 3 Überschrift: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlüsse' durch 'Funktelefonanschlüsse'
- § 30 Abs. 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlüsse' durch 'Funktelefonanschlüsse'
- § 30 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung für Verwendung in Fahrzeugen
- § 30 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 30 Abs. 2 Satz 4: Einfügt 'oder eine posteigene Berechtigungskarte'
- § 30 Abs. 2 Satz 6: Ersetzt 'Das Fahrzeug mit der Sprechfunkanlage' durch 'Die Sprechfunkanlage'
- § 30 Abs. 2 Satz 8: Streichung von 'oder die Arbeit des Unternehmers'
- § 30 Abs. 3 und 4: Einfügt neue Absätze für Berechtigungskarten
- § 30 Abs. 5: Ersetzt 'Satz 5 bis 8' durch 'Satz 4 bis 7'
- § 31 Abs. 1: Neue Formulierung für Unterhaltung der Sprechfunkanlage
- § 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'das Fahrzeug mit der Sprechfunkanlage' durch 'die Sprechfunkanlage'
- § 31 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2: Ersetzt 'Funkfernsprechanschluß' durch 'Funktelefonanschluß'
- § 31 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlusses' durch 'Funktelefonanschlusses'
- § 31 Abs. 3 Satz 4: Einfügt Genehmigung für Umsetzung der Sprechfunkanlage
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlusses' durch 'Funktelefonanschlusses'
- § 32 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlusses' durch 'Funktelefonanschlusses'
- § 32 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch 'B-Funktelefonanschlussen'
- § 32 Abs. 4: Neue Nummerierung der Absätze
- § 32 Abs. 5 bis 7: Neue Formulierung für Leistungsverweigerung und Rückgabe von Genehmigungsurkunden
- § 33 Abs. 6: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch 'B-Funktelefonanschlussen'
- § 33 Abs. 6 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 33 Abs. 7: Streichung des Absatzes
- § 33 Abs. 9: Einfügt Beschränkung von Gesprächen bei Überlastung
- § 35 Abs. 2: Einfügt neue Nummern 6 und 7
- § 35 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '5' durch '7'
- § 35 Abs. 4: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch '8-Funktelefonanschlüssen'
- § 36 Abs. 2 Nr. 2 und Absatz 3: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch 'Funktelefonanschlüssen'
- § 36 a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1: Neue Formulierung für Konferenzgespräche
- § 36 a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2: Ersetzt 'und nichtortsfeste Sprechfunkstellen' durch 'Seefunkstellen, Schiffsfunkstellen des Rheinfunkdienstes und 8-Funktelefonanschlüsse'
- § 58: Einfügt neue Übergangsvorschriften
## Wortlaut

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- **1982-06-30** · BGBl. 1982 I S. 785 — Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (20. ÄndVFO)
- **1983-05-14** · BGBl. 1983 I S. 579 — Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (22. ÄndVFO)
- **1984-09-13** · BGBl. 1984 I S. 1165 — Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **1985-01-30** · BGBl. 1985 I S. 105 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

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# Stellen dieser Station
- § 22 a: Neue Vorschriften für die zusätzliche Überlassungsdauer posteigener Nebenstellenanlagen
- Übergangsvorschrift zu § 24 Abs. 1: Neue Übergangsvorschrift für Restgebühren kleiner Nebenstellenanlagen
- § 25 Abs. 1 a bis 1 c: Neue Übergangsvorschrift für Mindestwartungsdauer teilnehmereigener Nebenstellenanlagen
- Absatz 2: Absatz 2 wird aufgehoben
- Anlage 3 -Fernmeldegebührenvorschriften-: Vielfache Änderungen an den Gebührenvorschriften, einschließlich Neufassungen und Aufhebungen
- Abschnitt 2.9: Neue Übergangsvorschrift für posteigene Sprechapparate
- Abschnitt 2.14.1 Nr. 1: Neue ergänzende Regelungen für den Systemzuschlag für bestehende Nebenstellenanlagen
- Abschnitt 2.14.3 Nr. 2: Sinngemäße Anwendung der Übergangsvorschrift für Einrichtungen an Nebenstellenanlagen
- Abschnitt 2.14.7: Neue Regelungen für Nummernblöcke für Nebenstellenanlagen mit Durchwahl
- Abschnitte 2.15 bis 2.22: Neue Bedingungen und Gebühren für Nebenstellenanlagen nach Ausstattung 2
- Abschnitt 2.18: Neue Regelungen für Ausstattungspakete für Kleine W-Anlagen 1 W 9 nach Ausstattung 2
- Abschnitt 2.19: Neue Regelungen für Ausstattungspakete für Mittlere W-Anlagen nach Ausstattung 2
- Abschnitt 2.19.1: Neue Regelungen für Mittlere W-Anlagen 2 W 80 Ausführung A
- Abschnitt 3: Änderungen der nichtpauschalen Anschließungs- und Änderungsgebühren
- Abschnitt 4: Änderungen der Leitungsgebühren und Anschließungs- und Änderungsgebühren
- Abschnitt 8.6.2, Nummer 2 bis 5: Neue Gebühren für Bildschirmtextdienst, einschließlich Gebühr für Speicherplatz und Einträge in der Anbieterliste
- Abschnitt 8.6.2, Nummer 11: Ersetzen des Wortes 'Anbieter' durch 'Berechtigten'
- Abschnitt 8.6.3, Nummer 1 bis 5: Ersetzen der Gebühr '55,-' durch '65,-'
- Abschnitt 8.6.3, Nummer 3a: Einfügen der Gebühr '65,-' für Nummer 5a
- Abschnitt 9.3, Nummer 1 und 2: Streichung der Vorschriften für Nummer 1 und 2
- Abschnitt 9.3, Nummer 3 und 4: Neue Vorschriften für Übernahme- und Änderungsgebühren
- Abschnitt 9.4, Nummer 4: Streichung der Vorschrift für Nummer 4
- Abschnitt 10.1, Nummer 8: Ersetzen der Gebühr '25,-' durch '112,- DM'
- Abschnitt 10.4.4, Vorschrift 2 zu Nummer 1, Satz 2: Neue Vorschrift für Kündigung von Stromwegen
- Abschnitt 10.4.4, Vorschrift 2 zu Nummer 2: Neue Vorschrift für Kündigung von Stromwegen mit einmaliger Gebühr
- Abschnitt 10.5, Nummer 1 und 2: Neue Vorschriften für monatlichen Zuschlag für Mehrwegeführung
- Abschnitt 10.7, Nummer 10: Ersetzen der Gebühr '1.4 Nr. 9' durch '1.4 Nr. 8'
- Abschnitt 10.7, Vorschrift 3 zu Nummer 10: Ersetzen der Gebühr '1.4 Nr. 9' durch '1.4 Nr. 8'
- Abschnitt 10.7, Vorschrift 3 zu Nummer 11 und 12: Einfügen der Vorschrift für zusätzliche Maßnahmen bei Abnahme oder Nachprüfung
- Abschnitt 10.8, Übergangsvorschriften: Einfügen von Übergangsvorschriften für Stromwege
- Abschnitt 11.4, Übergangsvorschrift: Einfügen von Übergangsvorschriften für Leitungen
- Abschnitt 12.1.1, Nummer 28a: Einfügen der Gebühr für Sendeanlagen mit erhöhter Betriebssicherheit
- Abschnitt 12.1.3, Nummer 1a: Einfügen der Gebühr für Mittelwellensender
- Abschnitt 12a.1, Vorschrift 1 zu Nummer 1: Neue Vorschrift für Berechnung von Wohneinheiten
- Abschnitt 12a.2, Vorschrift 4 zu Nummer 1: Ersetzen des Wortes 'Teilnehmers' durch 'Inhabers des Breitbandanschlusses'
- Abschnitt 12a.2, Vorschrift 7 zu Nummer 1: Neue Vorschrift für Kündigung und Übernahme von Breitbandanschlüssen
- Abschnitt 12a.2, Nummer 2: Ersetzen der Gebühr '55,-' durch '65,-'
- Abschnitt 12a.2, Vorschrift 2: Neue Vorschrift für Übernahme von Breitbandanschlüssen
- Abschnitt 12a.2, Übergangsvorschriften: Einfügen von Übergangsvorschriften für Breitbandanschlüsse
- § 4 Abs. 1: Einfügung von Nummer 4 b: 'sonstige Endeinrichtungen als Hauptstellen bei Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen'
- § 4 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung der Worte 'FürEinrichtungen' durch 'Für sonstige Endeinrichtungen nach Absatz 1 Nr. 4 b und für Einrichtungen'
- § 5 Abs. 5 d: Einfügung von Absatz 5 d: Regelungen für die Benutzung von Einrichtungen in Vermittlungsstellen für Inlandsgesprächsverbindungen
- § 5 Abs. 5 e: Einfügung von Absatz 5 e: Regelungen für die Überlassung von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen zur Übertragung von Nachrichten über Satelliten
- § 5 Abs. 7: Einfügung von Satz: 'Die Deutsche Bundespost kann auf Antrag bundeseinheitliche Rufnummern für nur kommenden Verkehr zuteilen, wenn die technischen und betrieblichen Bedingungen erfüllt sind und an der Zuteilung ein öffentliches Interesse besteht.'
- § 10 Abs. 4: Einfügung von Satz: 'Die Überlassung von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen (§ 5 Abs. 5 e) an eine Teilnehmergemeinschaft ist unzulässig.'
- § 11 Abs. 1 a: Aufhebung von Absatz 1 a
- § 11 Abs. 2 b Satz 1: Streichung der Angabe '1 a,'
- § 11 Abs. 2 b Satz 3: Neufassung des Satzes: 'Die Übernahme von Hauptanschlüssen gemäß § 5 Abs. 5 a Satz 1, Abs. 5 b Nr. 1, Abs. 5 d Satz 2, Abs. 5 e Satz 1, Abs. 7 Satz 4 oder Abs. 8 sowie die Übernahme von Zwischenspeichereinrichtungen ist ausgeschlossen.'
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Streichung der Worte 'Wiederanschließung oder'
- § 13 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3: Regelungen für die Fälligkeit und Zahlung von Gebühren, einschließlich Verspätungsgebühren und Rücklastschriften
- § 13 Abs. 4: Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt und Streichung des nachfolgenden Halbsatzes
- § 13 Abs. 5: Einfügung von Satz: 'Keine Zinsen sind zu berechnen, wenn die Bezahlung der Schlußrechnung bis zum Tage der Ausstellung einer Vollstreckungsanordnung nachgewiesen ist.'
- § 13 Abs. 6: Einfügung von Satz: 'Die gebührenfreie Stundung soll erfolgen, soweit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Fernmelderechnung bestehen oder die fristgemäße Begleichung für den Teilnehmer eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.'
- § 13 Abs. 8 Satz 2: Ersetzung der Worte 'jede schriftliche Zahlungsaufforderung' durch 'Bekanntgabe der Fernmelderechnung, durch jede schriftliche Zahlungsaufforderung'
- § 13 Abs. 11: Einfügung von Satz: 'Die Frist nach Satz 2 beginnt nur zu laufen, wenn der Teilnehmer über die Frist schriftlich belehrt worden ist.'
- § 15 Abs. 1 a: Einfügung von Absatz 1 a: Regelungen für die Mitbenutzung von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen
- § 18 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes: 'Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden für Teilnehmereinrichtungen, deren Kündigung vor Ablauf eines Kalendermonats seit der Übergabe an den Teilnehmer wirksam wird, die monatlichen Gebühren mindestens für einen vollen Monat erhoben; bei Mindestgebühren, die für einen bestimmten Zeitraum festgesetzt sind, ist Halbsatz 1 sinngemäß anzuwenden.'
- § 18 Abs. 2 Satz 4: Einfügung von Satz: 'Die Kündigungsfrist gemäß Satz 2 beträgt für Einrichtungen nach § 21 a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4, § 22 Abs. 2 und § 25 Abs. 1 a drei Monate.'
- § 18 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung des Klammerausdrucks '(§ 22 Abs. 3)' durch '(§ 21 a Abs. 3 und § 22 Abs. 3)'
- § 18 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung der Angabe 'Absatz 2 Satz 2' durch 'Absatz 2 Satz 2 und 5'
- § 19 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung der Zahl '6' durch '18'
- § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckamt' durch 'Postgiroamt' und 'Einziehungslastschrift' durch 'Lastschrift'
- § 20 Abs. 1 Satz 5: Einfügung von Satz: ' ; wird innerhalb von 10 Werktagen nach diesem Zeitpunkt Zahlung geleistet, kann die Deutsche Bundespost das Teilnehmerverhältnis fortsetzen.'
- § 21 a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2: Regelungen für die Mindestüberlassungsdauer von posteigenen Familientelefonanlagen
- § 21 a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3: Regelungen für die Überlassung von posteigenen Familientelefonanlagen für vorübergehende Veranstaltungen
- § 21 a Abs. 4: Einfügung der Angabe 'nach Absatz 2 Nr. 1' nach dem Wort 'Familientelefonanlagen'
- § 21 a Abs. 5: Einfügung von Absatz 5: Regelungen für die Anwendung von § 22 a auf Familientelefonanlagen
- § 21 b Überschrift: Neufassung der Überschrift: 'Erweiterung, Verkleinerung, Auswechslung, Restgebühren'
- § 21 b Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1: Regelungen für die Anwendung von § 23 auf die Erweiterung, Verkleinerung und Auswechslung von posteigenen Familientelefonanlagen
- § 22 a: Einfügung von § 22 a: Regelungen für die zusätzliche Überlassungsdauer
- § 24 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'oder der zusätzlichen Überlassungsdauer' nach den Worten 'bis zum Ablauf der Mindestüberlassungsdauer'
- § 24 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Worte 'oder der zusätzlichen Überlassungsdauer' nach den Worten 'vor Ablauf der Mindestüberlassungsdauer'
- § 24 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Worte 'oder die zusätzliche Überlassungsdauer' nach den Worten 'Die Mindestüberlassungsdauer'
- § 24 Abs. 4 Satz 2: Einfügung der Worte 'oder der zusätzlichen Überlassungsdauer' nach den Worten 'Der Ablauf der Mindestüberlassungsdauer'
- § 25 Abs. 1 a: Einfügung von Absatz 1 a: Regelungen für die Mindestdauer des Wartungsrechts der Deutschen Bundespost
- § 25 Abs. 1 b: Einfügung von Absatz 1 b: Regelungen für die Verlängerung der Mindestdauer des Wartungsrechts
- § 25 Abs. 1 c: Einfügung von Absatz 1 c: Regelungen für die Restgebühren bei vorzeitiger Kündigung von teilnehmereigenen Einrichtungen
- § 25 Abs. 7 Satz 1: Einfügung der Worte 'Störungen und' vor den Worten 'Schäden an teilnehmereigenen Einrichtungen'
- § 28 Abs. 1 Satz 5: Einfügung von Satz: 'Auf die schriftliche Anzeige nach Satz 5 wird verzichtet, wenn Nebenstellen angeschlossen werden, für die nach Art und Zahl eine Anschließungsgenehmigung bereits erteilt ist und die Nebenstellen nicht von anderen (§ 15) benutzt werden.'
- § 28 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 39 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'können' durch 'sind' und der Worte 'aufgenommen werden' durch 'aufzunehmen'
- § 40 Abs. 8 Satz 1: Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt und Streichung des nachfolgenden Halbsatzes
- § 42 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3
- § 49 a Abs. 6: Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt und Streichung des nachfolgenden Halbsatzes
- § 58 Abs. 1: Neufassung des einzigen Absatzes: Regelungen für den Probebetrieb von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen und Notruftelefonen
- § 58 Übergangsvorschriften: Mehrere Neufassungen und Einfügungen von Übergangsvorschriften
- § 2 Abs. 4: Ersetzt 'Überleitvermittlungsstellen' durch 'Funkvermittlungsstellen'
- § 2 Abs. 5 Nr. 1: Neue Formulierung für Funktelefonanschlüsse
- § 3 Abs. 6 Nr. 5 Sätze 3-5: Streichung der Sätze 3 bis 5
- § 4 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlüssen' durch 'Funktelefonanschlüssen'
- § 5 Abs. 5 d Satz 1 Halbsatz 2: Einfügt ', soweit nichts anderes bestimmt ist,'
- § 5 Abs. 6: Neue Formulierung für Funktelefonanschlüsse in Fahrzeugen
- § 9 a Abs. 1 Satz 3: Neue Formulierung für Anwendung von § 5 Abs. 6 Satz 5
- § 10 Abs. 2: Einfügt, dass Teilnehmer auch der Inhaber einer Berechtigungskarte ist
- § 10 Abs. 4 Satz 2: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlüsse' durch 'Funktelefonanschlüsse'
- § 12 Abs. 6: Einfügt Haftung für Verlust oder Beschädigung der Einrichtung außerhalb des eigenen Raums
- § 12 Abs. 6 Satz 5: Ersetzt 'Satz 4' durch 'Satz 5'
- § 15 Abs. 1 b: Erlaubnis zur Mitbenutzung von Funktelefonanschlüssen
- § 15 Abs. 4: Sinngemäße Anwendung auf Auftrags- und Meldestellen
- Abschnitt C Unterabschnitt 3 Überschrift: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlüsse' durch 'Funktelefonanschlüsse'
- § 30 Abs. 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlüsse' durch 'Funktelefonanschlüsse'
- § 30 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung für Verwendung in Fahrzeugen
- § 30 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 30 Abs. 2 Satz 4: Einfügt 'oder eine posteigene Berechtigungskarte'
- § 30 Abs. 2 Satz 6: Ersetzt 'Das Fahrzeug mit der Sprechfunkanlage' durch 'Die Sprechfunkanlage'
- § 30 Abs. 2 Satz 8: Streichung von 'oder die Arbeit des Unternehmers'
- § 30 Abs. 3 und 4: Einfügt neue Absätze für Berechtigungskarten
- § 30 Abs. 5: Ersetzt 'Satz 5 bis 8' durch 'Satz 4 bis 7'
- § 31 Abs. 1: Neue Formulierung für Unterhaltung der Sprechfunkanlage
- § 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'das Fahrzeug mit der Sprechfunkanlage' durch 'die Sprechfunkanlage'
- § 31 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2: Ersetzt 'Funkfernsprechanschluß' durch 'Funktelefonanschluß'
- § 31 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlusses' durch 'Funktelefonanschlusses'
- § 31 Abs. 3 Satz 4: Einfügt Genehmigung für Umsetzung der Sprechfunkanlage
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlusses' durch 'Funktelefonanschlusses'
- § 32 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlusses' durch 'Funktelefonanschlusses'
- § 32 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch 'B-Funktelefonanschlussen'
- § 32 Abs. 4: Neue Nummerierung der Absätze
- § 32 Abs. 5 bis 7: Neue Formulierung für Leistungsverweigerung und Rückgabe von Genehmigungsurkunden
- § 33 Abs. 6: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch 'B-Funktelefonanschlussen'
- § 33 Abs. 6 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 33 Abs. 7: Streichung des Absatzes
- § 33 Abs. 9: Einfügt Beschränkung von Gesprächen bei Überlastung
- § 35 Abs. 2: Einfügt neue Nummern 6 und 7
- § 35 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '5' durch '7'
- § 35 Abs. 4: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch '8-Funktelefonanschlüssen'
- § 36 Abs. 2 Nr. 2 und Absatz 3: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch 'Funktelefonanschlüssen'
- § 36 a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1: Neue Formulierung für Konferenzgespräche
- § 36 a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2: Ersetzt 'und nichtortsfeste Sprechfunkstellen' durch 'Seefunkstellen, Schiffsfunkstellen des Rheinfunkdienstes und 8-Funktelefonanschlüsse'
- § 58: Einfügt neue Übergangsvorschriften

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-09-13 — Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 1165
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 10 Abs. 4: Einfügung von Satz: 'Die Überlassung von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen (§ 5 Abs. 5 e) an eine Teilnehmergemeinschaft ist unzulässig.'
§ 10 Abs. 2: Einfügt, dass Teilnehmer auch der Inhaber einer Berechtigungskarte ist
§ 10 Abs. 4 Satz 2: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlüsse' durch 'Funktelefonanschlüsse'

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-29 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2909
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 12 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'länger als 14 Tage'
§ 12 Abs. 6: Einfügt Haftung für Verlust oder Beschädigung der Einrichtung außerhalb des eigenen Raums
§ 12 Abs. 6 Satz 5: Ersetzt 'Satz 4' durch 'Satz 5'

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-09-13 — Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 1165
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 15 Abs. 1 a: Einfügung von Absatz 1 a: Regelungen für die Mitbenutzung von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen
§ 15 Abs. 1 b: Erlaubnis zur Mitbenutzung von Funktelefonanschlüssen
§ 15 Abs. 4: Sinngemäße Anwendung auf Auftrags- und Meldestellen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (4. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2663
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 2 Abs. 6: Neuer Absatz 6, der die Einrichtungen für den öffentlichen Funkrufverkehr definiert.
§ 2 Abs. 4: Ersetzt 'Überleitvermittlungsstellen' durch 'Funkvermittlungsstellen'
§ 2 Abs. 5 Nr. 1: Neue Formulierung für Funktelefonanschlüsse

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@@ -1,15 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-29 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2909
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 3 Abs. 4 Nr. 8: Neue Fassung für Gebühren bei Ortsveränderung oder anderer Änderung der öffentlichen Sprechstelle.
§ 3 Abs. 5 Nr. 4: Ersetzt die Worte „§ 18 Abs. 1 und 2“ durch „§ 18 Abs. 1, 1 a und 2“.
§ 3 Abs. 6 Nr. 1 Satz 1: Neue Fassung für das Rechtsverhältnis der Notdienstträger zur Deutschen Bundespost.
§ 3 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2: Ersetzt die Worte „§ 10 Abs. 4 Satz 1 und 2“ durch „§ 10 Abs. 4 Satz 1“.
§ 3 Abs. 6 Nr. 5: Neue Fassung für die monatliche Gebühr und Anschließungsgebühr für Notrufmelder.
§ 3 Abs. 6 Nr. 5 Sätze 3-5: Streichung der Sätze 3 bis 5

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (4. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2663
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
Überschrift vor § 30: Neue Fassung der Überschrift, die zusätzliche Bestimmungen für Funkfernsprechanschlüsse und Funkrufanschlüsse enthält.
§ 30 Abs. 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlüsse' durch 'Funktelefonanschlüsse'
§ 30 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Anwendung von Absatz 1 und 2 auf Funkrufanschlüsse regelt.
§ 30 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung für Verwendung in Fahrzeugen
§ 30 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes
§ 30 Abs. 2 Satz 4: Einfügt 'oder eine posteigene Berechtigungskarte'
§ 30 Abs. 2 Satz 6: Ersetzt 'Das Fahrzeug mit der Sprechfunkanlage' durch 'Die Sprechfunkanlage'
§ 30 Abs. 2 Satz 8: Streichung von 'oder die Arbeit des Unternehmers'
§ 30 Abs. 3 und 4: Einfügt neue Absätze für Berechtigungskarten
§ 30 Abs. 5: Ersetzt 'Satz 5 bis 8' durch 'Satz 4 bis 7'

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@@ -1,7 +1,15 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (4. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2663
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 31 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der die Anwendung von Absatz 2 und 3 auf Funkrufanschlüsse regelt.
§ 31 Abs. 1: Neue Formulierung für Unterhaltung der Sprechfunkanlage
§ 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'das Fahrzeug mit der Sprechfunkanlage' durch 'die Sprechfunkanlage'
§ 31 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2: Ersetzt 'Funkfernsprechanschluß' durch 'Funktelefonanschluß'
§ 31 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlusses' durch 'Funktelefonanschlusses'
§ 31 Abs. 3 Satz 4: Einfügt Genehmigung für Umsetzung der Sprechfunkanlage

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@@ -1,7 +1,15 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (4. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2663
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 32 Abs. 6: Neuer Absatz 6, der die Anwendung von Absatz 1 bis 5 auf Funkrufanschlüsse regelt.
§ 32 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlusses' durch 'Funktelefonanschlusses'
§ 32 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlusses' durch 'Funktelefonanschlusses'
§ 32 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch 'B-Funktelefonanschlussen'
§ 32 Abs. 4: Neue Nummerierung der Absätze
§ 32 Abs. 5 bis 7: Neue Formulierung für Leistungsverweigerung und Rückgabe von Genehmigungsurkunden

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (4. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2663
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 33 Abs. 6 Satz 2: Streichung der Worte 'Halbsatz 1'.
§ 33 Abs. 6: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch 'B-Funktelefonanschlussen'
§ 33 Abs. 6 Satz 2: Streichung des Satzes
§ 33 Abs. 7: Streichung des Absatzes
§ 33 Abs. 9: Einfügt Beschränkung von Gesprächen bei Überlastung

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-03-10 — Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (19. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 284
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 35 Abs. 6: Macht ein Teilnehmer geltend, dass er im Selbstwählverkehr häufiger besetzt findet, so kann die Gesprächsverbindung ausnahmsweise im handvermittelten Nahdienst hergestellt werden.
§ 35 Abs. 2: Einfügt neue Nummern 6 und 7
§ 35 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '5' durch '7'
§ 35 Abs. 4: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch '8-Funktelefonanschlüssen'

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-03-10 — Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (19. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 284
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 36 a Abs. 1: Konferenzgespräche sind Orts-, Nah- und Ferngespräche, an denen mindestens drei und höchstens zehn Sprechstellen gleichzeitig beteiligt sind; ausgenommen sind Sprechstellen mit Münzfernsprecher und nichtortsfeste Sprechfunkstellen.
§ 36 Abs. 2 Nr. 2 und Absatz 3: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlussen' durch 'Funktelefonanschlüssen'
§ 36 a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1: Neue Formulierung für Konferenzgespräche
§ 36 a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2: Ersetzt 'und nichtortsfeste Sprechfunkstellen' durch 'Seefunkstellen, Schiffsfunkstellen des Rheinfunkdienstes und 8-Funktelefonanschlüsse'

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-09-13 — Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 1165
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 4 Abs. 1: Einfügung von Nummer 4 b: 'sonstige Endeinrichtungen als Hauptstellen bei Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen'
§ 4 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung der Worte 'FürEinrichtungen' durch 'Für sonstige Endeinrichtungen nach Absatz 1 Nr. 4 b und für Einrichtungen'
§ 4 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt 'Funkfernsprechanschlüssen' durch 'Funktelefonanschlüssen'

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@@ -1,11 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-09-13 — Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 1165
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 5 Abs. 5 d: Einfügung von Absatz 5 d: Regelungen für die Benutzung von Einrichtungen in Vermittlungsstellen für Inlandsgesprächsverbindungen
§ 5 Abs. 5 d Satz 1 Halbsatz 2: Einfügt ', soweit nichts anderes bestimmt ist,'
§ 5 Abs. 5 e: Einfügung von Absatz 5 e: Regelungen für die Überlassung von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen zur Übertragung von Nachrichten über Satelliten
§ 5 Abs. 7: Einfügung von Satz: 'Die Deutsche Bundespost kann auf Antrag bundeseinheitliche Rufnummern für nur kommenden Verkehr zuteilen, wenn die technischen und betrieblichen Bedingungen erfüllt sind und an der Zuteilung ein öffentliches Interesse besteht.'
§ 5 Abs. 6: Neue Formulierung für Funktelefonanschlüsse in Fahrzeugen

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-09-13 — Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 1165
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 58 Abs. 1: Neufassung des einzigen Absatzes: Regelungen für den Probebetrieb von Hauptanschlüssen mit digitalen Schnittstellen und Notruftelefonen
§ 58 Übergangsvorschriften: Mehrere Neufassungen und Einfügungen von Übergangsvorschriften
§ 58: Einfügt neue Übergangsvorschriften

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-29 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2909
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 9 Überschrift: Ersetzt die Worte „besonders wichtige Leitungen“ durch „Leitungen mit Mehrwegeführung“.
§ 9 Abs. 4: Neue Fassung für Leitungen mit Mehrwegeführung.
§ 9 a Abs. 1 Satz 3: Neue Formulierung für Anwendung von § 5 Abs. 6 Satz 5

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@@ -0,0 +1,18 @@
# TELEGRAMMGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-ZUR-TELEGRAMMORDNUNG — 1985-01-30
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.
## Betroffene Stellen
- Abschnitt 4, Nr. 15 und 15a: Einführung von Gebühren für Funktelegramme von See, die durch Funktelexverbindungen übermittelt werden.
- Abschnitt 5: Neufassung des Abschnitts für Gebühren für Seefunkbriefe, einschließlich der Gebühren für die Übermittlung auf dem Funkweg und Landweg.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1985-01-30** · BGBl. 1985 I S. 105 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

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@@ -0,0 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- Abschnitt 4, Nr. 15 und 15a: Einführung von Gebühren für Funktelegramme von See, die durch Funktelexverbindungen übermittelt werden.
- Abschnitt 5: Neufassung des Abschnitts für Gebühren für Seefunkbriefe, einschließlich der Gebühren für die Übermittlung auf dem Funkweg und Landweg.

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@@ -1,27 +1,15 @@
# TELEGRAMMORDNUNG — 1984-09-13
# TELEGRAMMORDNUNG — 1985-01-30
- **Titel:** Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 1165
- **Inkrafttreten:** 1984-09-29 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe dd); 1985-07-01 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe a, Artikel 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und Abs. 2 Nr. 2, Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 sowie Artikel 7 Nr. 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc und Buchstabe d bis f)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/39#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere durch Einführung neuer Regelungen für digitale Schnittstellen und Service 130.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b: Buchstabe b wird neu gefasst: 'diensliche Telegramme'
- § 3 Abs. 2: Neue Formulierung für Vorrangbehandlung von Staatstelegrammen und dienstlichen Telegrammen
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für den gebührenpflichtigen Dienstvermerk: '=RPx='
- § 12: Abschnitt § 12 wird aufgehoben
- § 13 Abs. 10 Nr. 2: Ersetzen von 'an Seefunkstellen ohne Sendefunkanlage' durch 'die im einseitigen Funkverkehr ausgesendet werden'
- § 15 Abs. 4: Ersetzen von 'Staats- und Diensttelegramme' durch 'Staatstelegramme und dienstliche Telegramme'
- § 16: Streichung der Worte 'bereits übermittelten'
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1: Streichung von 'später angekommen ist, als es mit der Post bei Benutzung schnellstmöglicher Postgelegenheit angekommen wäre, jedenfalls aber dann, wenn es'
- § 22 Abs. 1 Nr. 4: Streichung der Angabe '(§ 16)'
- Anlage A -Telegrammgebührenvorschriften (TGV)- Abschnitt 2. Nebengebühren: Ersetzen von Gebührenwerten in der Spalte 'Gebühr'
- Anlage A -Telegrammgebührenvorschriften (TGV)- Abschnitt 3. Gebühren für Bildtelegramme: Abschnitt 3 wird aufgehoben
- Anlage A -Telegrammgebührenvorschriften (TGV)- Abschnitt 4. Gebühren für Funktelegramme: Ersetzen von Gebührenwerten in der Spalte 'Wortgebühr' und Neufassung von Nummern 12 bis 14
- Anlage A -Telegrammgebührenvorschriften (TGV)- Abschnitt 5. Gebühren für Seefunkbriefe: Ersetzen von Gebührenwert in der Spalte 'Wortgebühr' bei Nummer 1
- § 11 Satz 1: Das Wort 'Postscheckordnung' wird durch 'Postgiroordnung' ersetzt.
## Wortlaut

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@@ -6,3 +6,4 @@
- **1981-02-24** · BGBl. 1981 I S. 189 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (16. ÄndVFO)
- **1982-03-10** · BGBl. 1982 I S. 284 — Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (19. ÄndVFO)
- **1984-09-13** · BGBl. 1984 I S. 1165 — Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **1985-01-30** · BGBl. 1985 I S. 105 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

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@@ -1,15 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b: Buchstabe b wird neu gefasst: 'diensliche Telegramme'
- § 3 Abs. 2: Neue Formulierung für Vorrangbehandlung von Staatstelegrammen und dienstlichen Telegrammen
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für den gebührenpflichtigen Dienstvermerk: '=RPx='
- § 12: Abschnitt § 12 wird aufgehoben
- § 13 Abs. 10 Nr. 2: Ersetzen von 'an Seefunkstellen ohne Sendefunkanlage' durch 'die im einseitigen Funkverkehr ausgesendet werden'
- § 15 Abs. 4: Ersetzen von 'Staats- und Diensttelegramme' durch 'Staatstelegramme und dienstliche Telegramme'
- § 16: Streichung der Worte 'bereits übermittelten'
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1: Streichung von 'später angekommen ist, als es mit der Post bei Benutzung schnellstmöglicher Postgelegenheit angekommen wäre, jedenfalls aber dann, wenn es'
- § 22 Abs. 1 Nr. 4: Streichung der Angabe '(§ 16)'
- Anlage A -Telegrammgebührenvorschriften (TGV)- Abschnitt 2. Nebengebühren: Ersetzen von Gebührenwerten in der Spalte 'Gebühr'
- Anlage A -Telegrammgebührenvorschriften (TGV)- Abschnitt 3. Gebühren für Bildtelegramme: Abschnitt 3 wird aufgehoben
- Anlage A -Telegrammgebührenvorschriften (TGV)- Abschnitt 4. Gebühren für Funktelegramme: Ersetzen von Gebührenwerten in der Spalte 'Wortgebühr' und Neufassung von Nummern 12 bis 14
- Anlage A -Telegrammgebührenvorschriften (TGV)- Abschnitt 5. Gebühren für Seefunkbriefe: Ersetzen von Gebührenwert in der Spalte 'Wortgebühr' bei Nummer 1
- § 11 Satz 1: Das Wort 'Postscheckordnung' wird durch 'Postgiroordnung' ersetzt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-02-24 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (16. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 189
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 11 Satz 2: Satz 2 von § 11 wird gestrichen
§ 11 Satz 1: Das Wort 'Postscheckordnung' wird durch 'Postgiroordnung' ersetzt.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1985 I S. 105
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Verkündung:** 1985-01-30
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Ausfertigung:** 1985-01-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm-teilweise
- **Stammnormen in diesem Commit:** TELEGRAMMORDNUNG, TELEGRAMMGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-ZUR-TELEGRAMMORDNUNG, FERNMELDEORDNUNG, FMO, FERNMELDEGEBÜHRENVORSCHRIFTEN, VERORDNUNG-ÜBER-DEN-FERNMELDEVERKEHR-MIT-DEM-AUSLAND, VERORDNUNG-ÜBER-DIE-GEBÜHREN-IM-POST-UND-FERNMELDEVERKEHR, AUSLANDSFERNMELDEGEBÜHRENORDNUNG, FERNSCHREIB-UND-DATEXGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-ZUR, VERORDNUNG-ÜBER-DAS-ÖFFENTLICHE-DIREKTRUFNETZ-FÜR-DIE, FERNMELDEGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-3-ZUR-FERNMELDEORDNUNG
## Kurz
Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.

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@@ -1,22 +1,31 @@
# VERORDNUNG-ÜBER-DAS-ÖFFENTLICHE-DIREKTRUFNETZ-FÜR-DIE — 1982-06-30
# VERORDNUNG-ÜBER-DAS-ÖFFENTLICHE-DIREKTRUFNETZ-FÜR-DIE — 1985-01-30
- **Titel:** Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (20. ÄndVFO)
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 785
- **Inkrafttreten:** 1982-06-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/23#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Anwendung von Vorschriften für Heimtelefonanlagen und die Definition von Haupt- und Nebenstellen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1: Ergänzung von Sätzen zur Zuständigkeit der Vermittlungsstelle und Möglichkeit der Anschluss an andere Vermittlungsstelle
- § 3 Abs. 2: Ersetzung von Satz 2 durch mehrere Sätze zur Verwendung posteigener digitaler Knoteneinrichtungen
- § 12 Abs. 2: Aufhebung von Absatz 2, der bisherige Absatz 1 wird einziger Absatz
- § 13: Neufassung des § 13 mit Übergangsvorschriften für verschiedene Bestimmungen
- Anlage -Gebührenvorschriften für das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten- Abschnitt 1: Einführung neuer Nummern 9 bis 15 zur monatlichen Zuschläge für Hauptanschlüsse, die an eine andere als die zuständige Vermittlungsstelle angeschlossen werden
- Anlage -Gebührenvorschriften für das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten- Abschnitt 4: Einführung neuer Vorschriften zur Änderung von Hauptanschlüssen und Anpassung von Gebühren
- Anlage -Gebührenvorschriften für das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten- Abschnitt 5: Einführung neuer Nummer 10 a für Datenübertragungsgerät (Modem)
- Anlage -Gebührenvorschriften für das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten- Abschnitt 7: Einführung neuer Vorschriften zur unmittelbaren Hintereinanderschaltung von Knoteneinrichtungen
- Vor der Abschnittsüberschrift 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf: Einfügung von Vorbemerkungen
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Vorschrift zu Nr. 3 bis 6 a: Einfügung von Vorschrift zu Nr. 1 bis 6 a
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Nummer 7, Spalte Gegenstand: Anfügen der Angabe *)
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Vorschrift zu Nr. 7 und 8: Hinzufügen von Vorschrift 2
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Vorschrift zu Nr. 1 bis 8: Hinzufügen von Vorschrift 2
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Vorschrift zu Nr. 9 bis 15: Anfügen von Satz und Neufassung von Vorschrift 3 Satz 1
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Vorschrift zu Nr. 1 bis 15: Einfügung von Vorschriften 1 bis 3
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Übergangsvorschriften: Einfügung von Übergangsvorschrift
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme- und Überprüfungsgebühren sowie Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 4 zu Nr. 1: Einfügung von Vorschrift 5
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme- und Überprüfungsgebühren, Vorschriften zu Nr. 12 und 13: Einfügung von Übergangsvorschrift
- Abschnitt 5. Monatliche Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen, Nummer 19: Einfügung von Nummer 19 a
- Abschnitt 5. Monatliche Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen, Nummer 25, Spalte Monatliche Gebühr: Ersetzen der Betragsangabe 19,40 durch 18,-
- Abschnitt 6. Gebühren für Direktrufverbindungen, Vorschrift zu Nr. 1 bis 26: Neufassung der Vorschrift
- Abschnitt 6. Gebühren für Direktrufverbindungen, Vorschriften zu Nr. 1 bis 30: Einfügung von Übergangsvorschriften
- Abschnitt 7. Sonstige Gebühren, Vorschrift 3 zu Nr. 2: Einfügung von Vorschrift 4
- Abschnitt 7. Sonstige Gebühren, Nummer 9, Spalte Gegenstand: Einfügung von Vorschrift zu Nr. 8 und 9
- Abschnitt 7. Sonstige Gebühren, Vorschriften zu Nr. 4 bis 9: Einfügung von Übergangsvorschrift
## Wortlaut

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@@ -4,3 +4,4 @@
- **1979-12-19** · BGBl. 1979 I S. 2036 — Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (13. ÄndVFO)
- **1981-02-24** · BGBl. 1981 I S. 189 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (16. ÄndVFO)
- **1982-06-30** · BGBl. 1982 I S. 785 — Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (20. ÄndVFO)
- **1985-01-30** · BGBl. 1985 I S. 105 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

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@@ -1,10 +1,19 @@
# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1: Ergänzung von Sätzen zur Zuständigkeit der Vermittlungsstelle und Möglichkeit der Anschluss an andere Vermittlungsstelle
- § 3 Abs. 2: Ersetzung von Satz 2 durch mehrere Sätze zur Verwendung posteigener digitaler Knoteneinrichtungen
- § 12 Abs. 2: Aufhebung von Absatz 2, der bisherige Absatz 1 wird einziger Absatz
- § 13: Neufassung des § 13 mit Übergangsvorschriften für verschiedene Bestimmungen
- Anlage -Gebührenvorschriften für das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten- Abschnitt 1: Einführung neuer Nummern 9 bis 15 zur monatlichen Zuschläge für Hauptanschlüsse, die an eine andere als die zuständige Vermittlungsstelle angeschlossen werden
- Anlage -Gebührenvorschriften für das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten- Abschnitt 4: Einführung neuer Vorschriften zur Änderung von Hauptanschlüssen und Anpassung von Gebühren
- Anlage -Gebührenvorschriften für das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten- Abschnitt 5: Einführung neuer Nummer 10 a für Datenübertragungsgerät (Modem)
- Anlage -Gebührenvorschriften für das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten- Abschnitt 7: Einführung neuer Vorschriften zur unmittelbaren Hintereinanderschaltung von Knoteneinrichtungen
- Vor der Abschnittsüberschrift 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf: Einfügung von Vorbemerkungen
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Vorschrift zu Nr. 3 bis 6 a: Einfügung von Vorschrift zu Nr. 1 bis 6 a
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Nummer 7, Spalte Gegenstand: Anfügen der Angabe *)
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Vorschrift zu Nr. 7 und 8: Hinzufügen von Vorschrift 2
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Vorschrift zu Nr. 1 bis 8: Hinzufügen von Vorschrift 2
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Vorschrift zu Nr. 9 bis 15: Anfügen von Satz und Neufassung von Vorschrift 3 Satz 1
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Vorschrift zu Nr. 1 bis 15: Einfügung von Vorschriften 1 bis 3
- Abschnitt 1. Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf, Übergangsvorschriften: Einfügung von Übergangsvorschrift
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme- und Überprüfungsgebühren sowie Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 4 zu Nr. 1: Einfügung von Vorschrift 5
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme- und Überprüfungsgebühren, Vorschriften zu Nr. 12 und 13: Einfügung von Übergangsvorschrift
- Abschnitt 5. Monatliche Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen, Nummer 19: Einfügung von Nummer 19 a
- Abschnitt 5. Monatliche Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen, Nummer 25, Spalte Monatliche Gebühr: Ersetzen der Betragsangabe 19,40 durch 18,-
- Abschnitt 6. Gebühren für Direktrufverbindungen, Vorschrift zu Nr. 1 bis 26: Neufassung der Vorschrift
- Abschnitt 6. Gebühren für Direktrufverbindungen, Vorschriften zu Nr. 1 bis 30: Einfügung von Übergangsvorschriften
- Abschnitt 7. Sonstige Gebühren, Vorschrift 3 zu Nr. 2: Einfügung von Vorschrift 4
- Abschnitt 7. Sonstige Gebühren, Nummer 9, Spalte Gegenstand: Einfügung von Vorschrift zu Nr. 8 und 9
- Abschnitt 7. Sonstige Gebühren, Vorschriften zu Nr. 4 bis 9: Einfügung von Übergangsvorschrift

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@@ -1,27 +1,19 @@
# VERORDNUNG-ÜBER-DEN-FERNMELDEVERKEHR-MIT-DEM-AUSLAND — 1984-09-13
# VERORDNUNG-ÜBER-DEN-FERNMELDEVERKEHR-MIT-DEM-AUSLAND — 1985-01-30
- **Titel:** Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 1165
- **Inkrafttreten:** 1984-09-29 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe dd); 1985-07-01 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe a, Artikel 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und Abs. 2 Nr. 2, Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 sowie Artikel 7 Nr. 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc und Buchstabe d bis f)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/39#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere durch Einführung neuer Regelungen für digitale Schnittstellen und Service 130.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung der Nummer 7: 'der Telegrammdienst'
- § 1 Abs. 1: Einfügung von Nummer 7a: 'der Bildübertragungsdienst'
- § 8 Überschrift: Neufassung der Überschrift: 'Telegrammdienst'
- § 8 Abs. 3 Nr. 2: Streichung von Nummer 2
- § 8 Abs. 3: Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2
- § 8 Abs. 4 Nr. 2: Streichung von Nummer 2
- § 8 Abs. 4: Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2
- § 8 Abs. 5 und 6: Neufassung der Absätze 5 und 6 zu einem neuen Absatz 5
- § 8a: Einfügung von § 8a: 'Bildübertragungsdienst' mit zwei Nummern
- § 9 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'Fernsprech- oder Telegrafenmietleitung' durch 'Mietleitung'
- § 9 Abs. 4 Satz 3: Neufassung des Satzes 3
- § 9 Abs. 5 Nr. 3: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 1
- § 10: Neufassung des gesamten § 10
- § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c: Das Wort 'zehn' wird durch 'fünfzehn' ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 2: Das Semikolon wird durch einen Punkt ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 3: Nummer 3 wird aufgehoben.
- § 4 Abs. 2 Sätze 3 und 4: Die Sätze 3 und 4 werden gestrichen.
- § 4 Abs. 3 bis 5: Die Absätze 3 bis 5 werden aufgehoben.
## Wortlaut

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- **1982-03-10** · BGBl. 1982 I S. 284 — Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (19. ÄndVFO)
- **1983-05-14** · BGBl. 1983 I S. 579 — Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (22. ÄndVFO)
- **1984-09-13** · BGBl. 1984 I S. 1165 — Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **1985-01-30** · BGBl. 1985 I S. 105 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung der Nummer 7: 'der Telegrammdienst'
- § 1 Abs. 1: Einfügung von Nummer 7a: 'der Bildübertragungsdienst'
- § 8 Überschrift: Neufassung der Überschrift: 'Telegrammdienst'
- § 8 Abs. 3 Nr. 2: Streichung von Nummer 2
- § 8 Abs. 3: Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2
- § 8 Abs. 4 Nr. 2: Streichung von Nummer 2
- § 8 Abs. 4: Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2
- § 8 Abs. 5 und 6: Neufassung der Absätze 5 und 6 zu einem neuen Absatz 5
- § 8a: Einfügung von § 8a: 'Bildübertragungsdienst' mit zwei Nummern
- § 9 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'Fernsprech- oder Telegrafenmietleitung' durch 'Mietleitung'
- § 9 Abs. 4 Satz 3: Neufassung des Satzes 3
- § 9 Abs. 5 Nr. 3: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 1
- § 10: Neufassung des gesamten § 10
- § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c: Das Wort 'zehn' wird durch 'fünfzehn' ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 2: Das Semikolon wird durch einen Punkt ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Nr. 3: Nummer 3 wird aufgehoben.
- § 4 Abs. 2 Sätze 3 und 4: Die Sätze 3 und 4 werden gestrichen.
- § 4 Abs. 3 bis 5: Die Absätze 3 bis 5 werden aufgehoben.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c: Das Wort 'zehn' wird durch 'fünfzehn' ersetzt.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-05-14 — Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (22. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 579
> Station: 1985-01-30 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 105
§ 4 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung von '(§ 7)' durch '(§ 9)'
§ 4 Abs. 2 Nr. 2: Das Semikolon wird durch einen Punkt ersetzt.
§ 4 Abs. 2 Nr. 3: Nummer 3 wird aufgehoben.
§ 4 Abs. 2 Sätze 3 und 4: Die Sätze 3 und 4 werden gestrichen.
§ 4 Abs. 3 bis 5: Die Absätze 3 bis 5 werden aufgehoben.

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# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-GEBÜHREN-IM-POST-UND-FERNMELDEVERKEHR — 1984-09-13
# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-GEBÜHREN-IM-POST-UND-FERNMELDEVERKEHR — 1985-01-30
- **Titel:** Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **Titel:** Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 1165
- **Inkrafttreten:** 1984-09-29 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe dd); 1985-07-01 (Artikel 1 Abs. 2 Nr. 15 Buchstabe a, Artikel 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und Abs. 2 Nr. 2, Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 5 sowie Artikel 7 Nr. 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc und Buchstabe d bis f)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/39#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere durch Einführung neuer Regelungen für digitale Schnittstellen und Service 130.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 105
- **Inkrafttreten:** 1985-01-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnung von Funkvermittlungsstellen und der Zulassung von Funktelefonanschlüssen.
## Betroffene Stellen
- Abschnitt 8. Fernsprechdienst, Vorschriften 3 und 4: Neue Regelungen für Gesprächsdauern bei weiterführenden Ferngesprächen
- Abschnitt 0. Telexdienst, Nummer 2: Neue Gebührenregelung für Telexverbindungen
- Abschnitt E. Seefunkdienst, Unterabschnitt 1. Seefunkgespräche, Nummern 1, 2, 3, 6, 7: Änderung der Gebühren für Seefunkgespräche
- Abschnitt E. Seefunkdienst, Unterabschnitt II. Seefunktelegramme, Nummern 9, 10: Änderung der Gebühren für Seefunktelegramme
- Abschnitt G. Überlassen von Übertragungswegen für sonstige Zwecke: Neue Fassung des Abschnitts
- Abschnitt 8. Fernsprechdienst, Vorschriften 2 zu lfd. Nr. 1 bis 10: Neue Vorschriften zu lfd. Nr. 1 bis 17 hinzugefügt, die Gebühren für Gespräche von C- und 8-Funktelefonanschlüssen regeln.
- Abschnitt 8. Fernsprechdienst, Vorschriften 4 zu lfd. Nr. 19 bis 23: Neue Vorschriften 5 und 6 hinzugefügt, die Gebühren für Gespräche von C- und 8-Funktelefonanschlüssen regeln.
- Abschnitt 8. Fernsprechdienst, Vorschrift zu lfd. Nr. 1 bis 23: Vorschrift zu lfd. Nr. 1 bis 23 aufgehoben.
- Abschnitt E. Seefunkdienst, Vorschrift zu lfd. Nr. 1 bis 4: Vorschriften zu lfd. Nr. 1 bis 17 des Abschnitts B. sinngemäß angewendet.
## Wortlaut

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- **1982-03-10** · BGBl. 1982 I S. 284 — Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (19. ÄndVFO)
- **1983-05-14** · BGBl. 1983 I S. 579 — Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (22. ÄndVFO)
- **1984-09-13** · BGBl. 1984 I S. 1165 — Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (25.ÄndVFO)
- **1985-01-30** · BGBl. 1985 I S. 105 — Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (26.ÄndVFO)

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# Stellen dieser Station
- Abschnitt 8. Fernsprechdienst, Vorschriften 3 und 4: Neue Regelungen für Gesprächsdauern bei weiterführenden Ferngesprächen
- Abschnitt 0. Telexdienst, Nummer 2: Neue Gebührenregelung für Telexverbindungen
- Abschnitt E. Seefunkdienst, Unterabschnitt 1. Seefunkgespräche, Nummern 1, 2, 3, 6, 7: Änderung der Gebühren für Seefunkgespräche
- Abschnitt E. Seefunkdienst, Unterabschnitt II. Seefunktelegramme, Nummern 9, 10: Änderung der Gebühren für Seefunktelegramme
- Abschnitt G. Überlassen von Übertragungswegen für sonstige Zwecke: Neue Fassung des Abschnitts
- Abschnitt 8. Fernsprechdienst, Vorschriften 2 zu lfd. Nr. 1 bis 10: Neue Vorschriften zu lfd. Nr. 1 bis 17 hinzugefügt, die Gebühren für Gespräche von C- und 8-Funktelefonanschlüssen regeln.
- Abschnitt 8. Fernsprechdienst, Vorschriften 4 zu lfd. Nr. 19 bis 23: Neue Vorschriften 5 und 6 hinzugefügt, die Gebühren für Gespräche von C- und 8-Funktelefonanschlüssen regeln.
- Abschnitt 8. Fernsprechdienst, Vorschrift zu lfd. Nr. 1 bis 23: Vorschrift zu lfd. Nr. 1 bis 23 aufgehoben.
- Abschnitt E. Seefunkdienst, Vorschrift zu lfd. Nr. 1 bis 4: Vorschriften zu lfd. Nr. 1 bis 17 des Abschnitts B. sinngemäß angewendet.