BGBl. 2009 I S. 2286 · Änderung · Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts

Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2286
Inkrafttreten: 2009-09-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
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Verkündung: 2009-07-31

BGBl-Id: bgbl1-2009-48-8
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2009-07-31 12:00:00 +00:00
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# BGB — 2009-07-10
# BGB — 2009-07-31
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1696
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2286
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/39#page=12
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere bezüglich der Behandlung der Ehewohnung und Haushaltsgegenstände bei Scheidung, sowie in weiteren Rechtsakten wie dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Betreuungsbehördengesetz.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/48#page=42
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Familiengerichtsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Patientenverfügungen und Gesprächen zur Feststellung des Patientenwillens.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht Buch 4 Abschnitt 1 Titel 7 Untertitel 1: Neuer Untertitel 1a 'Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung' eingefügt
- § 1318 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Die Vorschriften der Hausratsverordnung' durch 'Die §§ 1568a und 1568b'
- § 1361a Überschrift: Neue Überschrift 'Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben'
- § 1370: Gesamter § 1370 aufgehoben
- § 1374 Abs. 1: Streichung der Wörter '; die Verbindlichkeiten können nur bis zur Höhe des Vermögens abgezogen werden'
- § 1374 Abs. 3: Neuer Absatz 3 'Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.'
- § 1375 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz 'Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.'
- § 1375 Abs. 2: Neuer Satz 'Ist das Endvermögen eines Ehegatten geringer als das Vermögen, das er in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt angegeben hat, so hat dieser Ehegatte darzulegen und zu beweisen, dass die Vermögensminderung nicht auf Handlungen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 zurückzuführen ist.'
- § 1378 Abs. 2: Neuer Satz 'Die sich nach Satz 1 ergebende Begrenzung der Ausgleichsforderung erhöht sich in den Fällen des § 1375 Absatz 2 Satz 1 um den dem Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag.'
- § 1379 Abs. 1 Satz 1: Neue Sätze 'Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten 1. Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen; 2. Auskunft über das Vermögen verlangen, soweit es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist. Auf Anforderung sind Belege vorzulegen.'
- § 1379 Abs. 2: Neue Formulierung 'Leben die Ehegatten getrennt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.'
- §§ 1384 bis 1388: Neue Formulierungen für die Berechnung des Zugewinns und die Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung und vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
- § 1389: Gesamter § 1389 aufgehoben
- § 1390 Abs. 1: Neue Formulierung für den Anspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten gegen einen Dritten
- § 1390 Abs. 4: Gesamter Absatz 4 aufgehoben
- nach § 1568: Neuer Untertitel 1a 'Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung' mit §§ 1568a und 1568b
- § 1813 Abs. 1 Nummer 3: Neue Formulierung 'wenn der Anspruch das Guthaben auf einem Giro- oder Kontokorrentkonto zum Gegenstand hat oder Geld zurückgezahlt wird, das der Vormund angelegt hat'
- Inhaltsübersicht: Angaben zu § 1901a ersetzt
- § 1901a: Neue Vorschriften zur Patientenverfügung eingefügt
- § 1901b: Neue Vorschriften zum Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens eingefügt
- § 1901c: Bestehender § 1901a umbenannt
- § 1904: Neue Vorschriften zur Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen eingefügt
## Wortlaut

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- **2009-04-08** · BGBl. 2009 I S. 700 — Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
- **2009-06-30** · BGBl. 2009 I S. 1574 — Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008
- **2009-07-10** · BGBl. 2009 I S. 1696 — Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
- **2009-07-31** · BGBl. 2009 I S. 2286 — Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht Buch 4 Abschnitt 1 Titel 7 Untertitel 1: Neuer Untertitel 1a 'Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung' eingefügt
- § 1318 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'Die Vorschriften der Hausratsverordnung' durch 'Die §§ 1568a und 1568b'
- § 1361a Überschrift: Neue Überschrift 'Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben'
- § 1370: Gesamter § 1370 aufgehoben
- § 1374 Abs. 1: Streichung der Wörter '; die Verbindlichkeiten können nur bis zur Höhe des Vermögens abgezogen werden'
- § 1374 Abs. 3: Neuer Absatz 3 'Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.'
- § 1375 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz 'Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen.'
- § 1375 Abs. 2: Neuer Satz 'Ist das Endvermögen eines Ehegatten geringer als das Vermögen, das er in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt angegeben hat, so hat dieser Ehegatte darzulegen und zu beweisen, dass die Vermögensminderung nicht auf Handlungen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 zurückzuführen ist.'
- § 1378 Abs. 2: Neuer Satz 'Die sich nach Satz 1 ergebende Begrenzung der Ausgleichsforderung erhöht sich in den Fällen des § 1375 Absatz 2 Satz 1 um den dem Endvermögen hinzuzurechnenden Betrag.'
- § 1379 Abs. 1 Satz 1: Neue Sätze 'Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten 1. Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen; 2. Auskunft über das Vermögen verlangen, soweit es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist. Auf Anforderung sind Belege vorzulegen.'
- § 1379 Abs. 2: Neue Formulierung 'Leben die Ehegatten getrennt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.'
- §§ 1384 bis 1388: Neue Formulierungen für die Berechnung des Zugewinns und die Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung und vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
- § 1389: Gesamter § 1389 aufgehoben
- § 1390 Abs. 1: Neue Formulierung für den Anspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten gegen einen Dritten
- § 1390 Abs. 4: Gesamter Absatz 4 aufgehoben
- nach § 1568: Neuer Untertitel 1a 'Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung' mit §§ 1568a und 1568b
- § 1813 Abs. 1 Nummer 3: Neue Formulierung 'wenn der Anspruch das Guthaben auf einem Giro- oder Kontokorrentkonto zum Gegenstand hat oder Geld zurückgezahlt wird, das der Vormund angelegt hat'
- Inhaltsübersicht: Angaben zu § 1901a ersetzt
- § 1901a: Neue Vorschriften zur Patientenverfügung eingefügt
- § 1901b: Neue Vorschriften zum Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens eingefügt
- § 1901c: Bestehender § 1901a umbenannt
- § 1904: Neue Vorschriften zur Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen eingefügt

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# § 1901a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-22 — Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2586
> Station: 2009-07-31 — Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2286
§ 1896 Abs. 1 Satz 1, § 1897 Abs. 1 und 7 Satz 1, § 1898 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 Satz 1, § 1900 Abs. 1 Satz 1, § 1901 Abs. 5 Satz 1, § 1901a Satz 1 bis 3, § 1903 Abs. 1 Satz 1, § 1904 in der Überschrift und Absatz 1 Satz 1: Ersetzung von 'Vormundschaftsgericht' durch 'Betreuungsgericht' und 'Vormundschaftsgerichts' durch 'Betreuungsgerichts'
§ 1901a: Neue Vorschriften zur Patientenverfügung eingefügt

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# § 1901b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-31 — Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2286
§ 1901b: Neue Vorschriften zum Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens eingefügt

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# § 1901c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-31 — Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2286
§ 1901c: Bestehender § 1901a umbenannt

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# § 1904
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-22 — Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2586
> Station: 2009-07-31 — Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2286
§ 1896 Abs. 1 Satz 1, § 1897 Abs. 1 und 7 Satz 1, § 1898 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 Satz 1, § 1900 Abs. 1 Satz 1, § 1901 Abs. 5 Satz 1, § 1901a Satz 1 bis 3, § 1903 Abs. 1 Satz 1, § 1904 in der Überschrift und Absatz 1 Satz 1: Ersetzung von 'Vormundschaftsgericht' durch 'Betreuungsgericht' und 'Vormundschaftsgerichts' durch 'Betreuungsgerichts'
§ 1904: Neue Vorschriften zur Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen eingefügt

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# FAMFG — 2009-07-10
# FAMFG — 2009-07-31
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1696
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2286
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/39#page=12
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere bezüglich der Behandlung der Ehewohnung und Haushaltsgegenstände bei Scheidung, sowie in weiteren Rechtsakten wie dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Betreuungsbehördengesetz.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/48#page=42
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Familiengerichtsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Patientenverfügungen und Gesprächen zur Feststellung des Patientenwillens.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht zu § 96: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- Inhaltsübersicht zu Buch 2, Abschnitt 6: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungs- und Haushaltssachen' geändert.
- Inhaltsübersicht zu § 200: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' und 'Hausratssachen' in 'Haushaltssachen' geändert.
- Inhaltsübersicht zu §§ 205 und 206: Die Bezeichnungen 'Wohnungszuweisungssachen' und 'Hausratssachen' werden in 'Ehewohnungssachen' und 'Haushaltssachen' geändert.
- § 57 Nr. 5: Das Wort 'Wohnungszuweisungssache' wird in 'Ehewohnungssache' geändert.
- § 96 Überschrift: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 96 Abs. 2 Satz 1: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 109 Abs. 4 Nr. 3: Die Wörter 'am Hausrat' werden in 'an den Haushaltsgegenständen' geändert.
- § 111 Nr. 5: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungs- und Haushaltssachen' geändert.
- § 133 Abs. 1 Nr. 2: Die Wörter 'am Hausrat' werden in 'an den Haushaltsgegenständen' geändert.
- § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungs- und Haushaltssachen' geändert.
- Buch 2, Abschnitt 6 Überschrift: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungs- und Haushaltssachen' geändert.
- § 200: Neue Definition von Ehewohnungssachen und Haushaltssachen.
- § 202 Satz 1: Die Wörter 'Wohnungszuweisungssache oder Hausratssache' werden in 'Ehewohnungs- oder Haushaltssache' geändert.
- § 203 Abs. 2 Satz 1: Das Wort 'Hausratssachen' wird in 'Haushaltssachen' geändert.
- § 203 Abs. 2 Satz 2: Das Wort 'Hausratssachen' wird in 'Haushaltssachen' und 'Hausratsgegenstände' in 'Haushaltsgegenstände' geändert.
- § 203 Abs. 3: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 204 Abs. 1: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' und die Wörter '§ 4 der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats' in '§ 1568a Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs' geändert.
- § 204 Abs. 2: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 205 Überschrift: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 205 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 206 Überschrift: Das Wort 'Hausratssachen' wird in 'Haushaltssachen' geändert.
- § 206 Abs. 1: Das Wort 'Hausratssachen' wird in 'Haushaltssachen' und 'Hausratsgegenstände' in 'Haushaltsgegenstände' geändert.
- § 209 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen' werden in 'Ehewohnungs- und Haushaltssachen' geändert.
- § 209 Abs. 2 Satz 2: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 269 Abs. 1 Nr. 5: Die Angabe '§18' wird in '§17' geändert.
- § 269 Abs. 1 Nr. 6: Das Wort 'Hausratssachen' wird in 'Haushaltssachen' und die Angabe '§19' in '§17' geändert.
- § 287 Abs. 3: Neuer Absatz zur Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB eingefügt
- § 298: Neue Vorschriften zum Verfahren in Fällen des § 1904 BGB eingefügt
## Wortlaut

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- **2009-03-17** · BGBl. 2009 I S. 470 — Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
- **2009-04-08** · BGBl. 2009 I S. 700 — Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
- **2009-07-10** · BGBl. 2009 I S. 1696 — Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
- **2009-07-31** · BGBl. 2009 I S. 2286 — Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht zu § 96: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- Inhaltsübersicht zu Buch 2, Abschnitt 6: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungs- und Haushaltssachen' geändert.
- Inhaltsübersicht zu § 200: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' und 'Hausratssachen' in 'Haushaltssachen' geändert.
- Inhaltsübersicht zu §§ 205 und 206: Die Bezeichnungen 'Wohnungszuweisungssachen' und 'Hausratssachen' werden in 'Ehewohnungssachen' und 'Haushaltssachen' geändert.
- § 57 Nr. 5: Das Wort 'Wohnungszuweisungssache' wird in 'Ehewohnungssache' geändert.
- § 96 Überschrift: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 96 Abs. 2 Satz 1: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 109 Abs. 4 Nr. 3: Die Wörter 'am Hausrat' werden in 'an den Haushaltsgegenständen' geändert.
- § 111 Nr. 5: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungs- und Haushaltssachen' geändert.
- § 133 Abs. 1 Nr. 2: Die Wörter 'am Hausrat' werden in 'an den Haushaltsgegenständen' geändert.
- § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungs- und Haushaltssachen' geändert.
- Buch 2, Abschnitt 6 Überschrift: Die Bezeichnung 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungs- und Haushaltssachen' geändert.
- § 200: Neue Definition von Ehewohnungssachen und Haushaltssachen.
- § 202 Satz 1: Die Wörter 'Wohnungszuweisungssache oder Hausratssache' werden in 'Ehewohnungs- oder Haushaltssache' geändert.
- § 203 Abs. 2 Satz 1: Das Wort 'Hausratssachen' wird in 'Haushaltssachen' geändert.
- § 203 Abs. 2 Satz 2: Das Wort 'Hausratssachen' wird in 'Haushaltssachen' und 'Hausratsgegenstände' in 'Haushaltsgegenstände' geändert.
- § 203 Abs. 3: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 204 Abs. 1: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' und die Wörter '§ 4 der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats' in '§ 1568a Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs' geändert.
- § 204 Abs. 2: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 205 Überschrift: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 205 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 206 Überschrift: Das Wort 'Hausratssachen' wird in 'Haushaltssachen' geändert.
- § 206 Abs. 1: Das Wort 'Hausratssachen' wird in 'Haushaltssachen' und 'Hausratsgegenstände' in 'Haushaltsgegenstände' geändert.
- § 209 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen' werden in 'Ehewohnungs- und Haushaltssachen' geändert.
- § 209 Abs. 2 Satz 2: Das Wort 'Wohnungszuweisungssachen' wird in 'Ehewohnungssachen' geändert.
- § 269 Abs. 1 Nr. 5: Die Angabe '§18' wird in '§17' geändert.
- § 269 Abs. 1 Nr. 6: Das Wort 'Hausratssachen' wird in 'Haushaltssachen' und die Angabe '§19' in '§17' geändert.
- § 287 Abs. 3: Neuer Absatz zur Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB eingefügt
- § 298: Neue Vorschriften zum Verfahren in Fällen des § 1904 BGB eingefügt

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famfg/§287.md Normal file
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# § 287
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-31 — Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2286
§ 287 Abs. 3: Neuer Absatz zur Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB eingefügt

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famfg/§298.md Normal file
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# § 298
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-31 — Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2286
§ 298: Neue Vorschriften zum Verfahren in Fällen des § 1904 BGB eingefügt

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# BGBl. 2009 I S. 2286
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2286
- **Verkündung:** 2009-07-31
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01
- **Ausfertigung:** 2009-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/48#page=42
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BGB, FAMFG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Familiengerichtsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Patientenverfügungen und Gesprächen zur Feststellung des Patientenwillens.