BGBl. 1951 I S. 418 · Verordnung · Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz

Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
Inkrafttreten: 1951-07-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1951-06-30

BGBl-Id: bgbl1-1951-31-3
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LawGit Spiegel
1970-01-01 00:15:10 +00:00
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# DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-ZUM-UMSATZSTEUERGESETZ — 1951-06-30
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 418
- **Inkrafttreten:** 1951-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/31#page=8
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz, insbesondere bezüglich der Definition von Groß- und Einzelhandel, Bearbeitung und Verarbeitung sowie der Berechnung der Jahressteuer.
## Betroffene Stellen
- Anlage 4 (zu § 75): Neufassung der Vergütungsliste 2, die Gegenstände der Ernährungswirtschaft, die als Fertigwaren zu behandeln sind, auflistet.
- § 29: Neufassung des § 29, der spezielle zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen definiert.
- § 39: Neufassung des § 39, der die Steuerbefreiung für Beherbergung, Beköstigung und Naturleistungen zu Zwecken der Erziehung und Ausbildung regelt.
- § 39a: Einfügung des § 39a, der die Steuerbefreiung für staatlich genehmigte und beaufsichtigte private Schulen regelt.
- § 39b: Einfügung des § 39b, der die Steuerbefreiung für vom Bund, den Ländern, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden betriebene Krankenhäuser regelt.
- § 39c: Einfügung des § 39c, der die Steuerbefreiung für amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege regelt.
- § 40: Neufassung des § 40, der die Steuerbefreiung für hausgewerbetreibende Personen regelt.
- § 43a: Einfügung des § 43a, der die Steuerbefreiung für Lieferungen eingelagerter Gegenstände von Einfuhr- und Vorratsstellen regelt.
- § 51: Neufassung des § 51, der die Definition von Backwaren für den ermäßigten Steuersatz regelt.
- § 52: Neufassung des § 52, der die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz im Großhandel regelt.
- § 69 Abs. 2 Ziffer 2: Neue Bemessungsgrundlage für den Fall, dass der Antragsteller den Gegenstand im Inland hergestellt oder bearbeitet hat, aber noch nicht verkauft hat.
- § 70 Abs. 1 und 2: Neue Berechnung der Ausfuhrhändlervergütung und neue Vergütungssätze.
- § 71: Neue Vorschriften für die Antragsstellung zur Ausfuhrhändlervergütung.
- § 73: Neue Voraussetzungen für die Ausfuhrvergütung.
- § 74: Neue Bemessungsgrundlage für die Ausfuhrvergütung.
- § 75: Neue Vergütungssätze für die Ausfuhrvergütung.
- § 77 Abs. 1: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'.
- § 78: Einfügung eines neuen Absatzes 2.
- § 79: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'.
- § 81 Abs. 4: Neue Festlegung des Steuersatzes.
- Freiliste 2: Verschiedene Änderungen an der Freiliste 2.
- Verzeichnis der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen nach der Einfuhr: Verschiedene Änderungen an der Liste der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen.
- § 11: Neufassung des § 11 mit vier Absätzen, die die Definition von Großhandel und Einzelhandel präzisieren.
- § 12: Neufassung des § 12 mit zwei Absätzen, die die Definition von Bearbeitung und Verarbeitung präzisieren.
- § 13: Neufassung des § 13 mit drei Absätzen, die die Berechnung der Jahressteuer bei kürzeren Veranlagungszeiträumen regeln.
- § 14 Abs. 4 und 5: Neufassung der Absätze 4 und 5 des § 14, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren.
- § 15: Neufassung des § 15 mit drei Absätzen, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren.
- § 17: Neufassung des § 17 mit zwei Absätzen, die die Definition von Unternehmern und Organisationsformen präzisieren.
- § 17a: Einfügung des neuen § 17a, der die Steuerpflichten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften regelt.
- § 19: Neufassung des § 19 mit vier Absätzen, die die Definition von Einfuhren und verlängerten Einfuhren präzisieren.
- § 23: Neufassung des § 23 mit vier Absätzen, die die Definition von ausländischen Abnehmern präzisieren.
- § 26: Neufassung des § 26 mit vier Absätzen, die die Steuerfreiheit für Lohnveredelungsverkehr für ausländische Rechnung regeln.
- § 27: Neufassung des § 27 mit drei Absätzen, die die Steuerfreiheit für Umschlagverkehr in Seehafenplätzen regeln.
- § 28: Neufassung des § 28 mit zwei Absätzen, die die Steuerfreiheit für bestimmte Großhandelslieferungen regeln.
- § 11 Abs. 3: Änderung der Steuerfreiheit für Lieferungen im Großhandel
- § 53: Neue Vorschriften für die Zusatzsteuer auf Lieferungen im Einzelhandel
- Überschriften vor § 54: Streichung der Überschriften vor § 54
- § 54 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Besteuerung von Garnen in der Weberei
- § 55: Streichung von § 55
- § 57 Abs. 1: Änderung der Steuersatzhöhe von dreiviertel auf eins vom Hundert
- § 58: Neue Vorschriften für Befreiungen und Mindestgrenze
- § 61: Neue Vorschriften für die Voranmeldung
- § 62: Neue Vorschriften für die Steuererklärung
- § 63: Neue Vorschriften für die Steuerfestsetzung bei Kleinbeträgen
- § 65: Neue Vorschriften für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten und Wechsel in der Besteuerungsart
- § 66: Neue Vorschriften für die Ausfuhrhändlervergütung
- § 68: Neue Vorschriften für besonders zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen
- § 69: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage der Ausfuhrhändlervergütung
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1951-06-30** · BGBl. 1951 I S. 418 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz

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# Stellen dieser Station
- Anlage 4 (zu § 75): Neufassung der Vergütungsliste 2, die Gegenstände der Ernährungswirtschaft, die als Fertigwaren zu behandeln sind, auflistet.
- § 29: Neufassung des § 29, der spezielle zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen definiert.
- § 39: Neufassung des § 39, der die Steuerbefreiung für Beherbergung, Beköstigung und Naturleistungen zu Zwecken der Erziehung und Ausbildung regelt.
- § 39a: Einfügung des § 39a, der die Steuerbefreiung für staatlich genehmigte und beaufsichtigte private Schulen regelt.
- § 39b: Einfügung des § 39b, der die Steuerbefreiung für vom Bund, den Ländern, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden betriebene Krankenhäuser regelt.
- § 39c: Einfügung des § 39c, der die Steuerbefreiung für amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege regelt.
- § 40: Neufassung des § 40, der die Steuerbefreiung für hausgewerbetreibende Personen regelt.
- § 43a: Einfügung des § 43a, der die Steuerbefreiung für Lieferungen eingelagerter Gegenstände von Einfuhr- und Vorratsstellen regelt.
- § 51: Neufassung des § 51, der die Definition von Backwaren für den ermäßigten Steuersatz regelt.
- § 52: Neufassung des § 52, der die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz im Großhandel regelt.
- § 69 Abs. 2 Ziffer 2: Neue Bemessungsgrundlage für den Fall, dass der Antragsteller den Gegenstand im Inland hergestellt oder bearbeitet hat, aber noch nicht verkauft hat.
- § 70 Abs. 1 und 2: Neue Berechnung der Ausfuhrhändlervergütung und neue Vergütungssätze.
- § 71: Neue Vorschriften für die Antragsstellung zur Ausfuhrhändlervergütung.
- § 73: Neue Voraussetzungen für die Ausfuhrvergütung.
- § 74: Neue Bemessungsgrundlage für die Ausfuhrvergütung.
- § 75: Neue Vergütungssätze für die Ausfuhrvergütung.
- § 77 Abs. 1: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'.
- § 78: Einfügung eines neuen Absatzes 2.
- § 79: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'.
- § 81 Abs. 4: Neue Festlegung des Steuersatzes.
- Freiliste 2: Verschiedene Änderungen an der Freiliste 2.
- Verzeichnis der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen nach der Einfuhr: Verschiedene Änderungen an der Liste der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen.
- § 11: Neufassung des § 11 mit vier Absätzen, die die Definition von Großhandel und Einzelhandel präzisieren.
- § 12: Neufassung des § 12 mit zwei Absätzen, die die Definition von Bearbeitung und Verarbeitung präzisieren.
- § 13: Neufassung des § 13 mit drei Absätzen, die die Berechnung der Jahressteuer bei kürzeren Veranlagungszeiträumen regeln.
- § 14 Abs. 4 und 5: Neufassung der Absätze 4 und 5 des § 14, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren.
- § 15: Neufassung des § 15 mit drei Absätzen, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren.
- § 17: Neufassung des § 17 mit zwei Absätzen, die die Definition von Unternehmern und Organisationsformen präzisieren.
- § 17a: Einfügung des neuen § 17a, der die Steuerpflichten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften regelt.
- § 19: Neufassung des § 19 mit vier Absätzen, die die Definition von Einfuhren und verlängerten Einfuhren präzisieren.
- § 23: Neufassung des § 23 mit vier Absätzen, die die Definition von ausländischen Abnehmern präzisieren.
- § 26: Neufassung des § 26 mit vier Absätzen, die die Steuerfreiheit für Lohnveredelungsverkehr für ausländische Rechnung regeln.
- § 27: Neufassung des § 27 mit drei Absätzen, die die Steuerfreiheit für Umschlagverkehr in Seehafenplätzen regeln.
- § 28: Neufassung des § 28 mit zwei Absätzen, die die Steuerfreiheit für bestimmte Großhandelslieferungen regeln.
- § 11 Abs. 3: Änderung der Steuerfreiheit für Lieferungen im Großhandel
- § 53: Neue Vorschriften für die Zusatzsteuer auf Lieferungen im Einzelhandel
- Überschriften vor § 54: Streichung der Überschriften vor § 54
- § 54 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Besteuerung von Garnen in der Weberei
- § 55: Streichung von § 55
- § 57 Abs. 1: Änderung der Steuersatzhöhe von dreiviertel auf eins vom Hundert
- § 58: Neue Vorschriften für Befreiungen und Mindestgrenze
- § 61: Neue Vorschriften für die Voranmeldung
- § 62: Neue Vorschriften für die Steuererklärung
- § 63: Neue Vorschriften für die Steuerfestsetzung bei Kleinbeträgen
- § 65: Neue Vorschriften für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten und Wechsel in der Besteuerungsart
- § 66: Neue Vorschriften für die Ausfuhrhändlervergütung
- § 68: Neue Vorschriften für besonders zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen
- § 69: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage der Ausfuhrhändlervergütung

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 11: Neufassung des § 11 mit vier Absätzen, die die Definition von Großhandel und Einzelhandel präzisieren.
§ 11 Abs. 3: Änderung der Steuerfreiheit für Lieferungen im Großhandel

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 12: Neufassung des § 12 mit zwei Absätzen, die die Definition von Bearbeitung und Verarbeitung präzisieren.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 13: Neufassung des § 13 mit drei Absätzen, die die Berechnung der Jahressteuer bei kürzeren Veranlagungszeiträumen regeln.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 14 Abs. 4 und 5: Neufassung der Absätze 4 und 5 des § 14, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 15: Neufassung des § 15 mit drei Absätzen, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren.

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 17: Neufassung des § 17 mit zwei Absätzen, die die Definition von Unternehmern und Organisationsformen präzisieren.

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# § 17a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 17a: Einfügung des neuen § 17a, der die Steuerpflichten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften regelt.

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 19: Neufassung des § 19 mit vier Absätzen, die die Definition von Einfuhren und verlängerten Einfuhren präzisieren.

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 23: Neufassung des § 23 mit vier Absätzen, die die Definition von ausländischen Abnehmern präzisieren.

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 26: Neufassung des § 26 mit vier Absätzen, die die Steuerfreiheit für Lohnveredelungsverkehr für ausländische Rechnung regeln.

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 27: Neufassung des § 27 mit drei Absätzen, die die Steuerfreiheit für Umschlagverkehr in Seehafenplätzen regeln.

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 28: Neufassung des § 28 mit zwei Absätzen, die die Steuerfreiheit für bestimmte Großhandelslieferungen regeln.

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 29: Neufassung des § 29, der spezielle zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen definiert.

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 39: Neufassung des § 39, der die Steuerbefreiung für Beherbergung, Beköstigung und Naturleistungen zu Zwecken der Erziehung und Ausbildung regelt.

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# § 39a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 39a: Einfügung des § 39a, der die Steuerbefreiung für staatlich genehmigte und beaufsichtigte private Schulen regelt.

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# § 39b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 39b: Einfügung des § 39b, der die Steuerbefreiung für vom Bund, den Ländern, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden betriebene Krankenhäuser regelt.

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# § 39c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 39c: Einfügung des § 39c, der die Steuerbefreiung für amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege regelt.

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# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 40: Neufassung des § 40, der die Steuerbefreiung für hausgewerbetreibende Personen regelt.

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# § 43a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 43a: Einfügung des § 43a, der die Steuerbefreiung für Lieferungen eingelagerter Gegenstände von Einfuhr- und Vorratsstellen regelt.

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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 51: Neufassung des § 51, der die Definition von Backwaren für den ermäßigten Steuersatz regelt.

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 52: Neufassung des § 52, der die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz im Großhandel regelt.

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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 53: Neue Vorschriften für die Zusatzsteuer auf Lieferungen im Einzelhandel

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# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
Überschriften vor § 54: Streichung der Überschriften vor § 54
§ 54 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Besteuerung von Garnen in der Weberei

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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 55: Streichung von § 55

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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 57 Abs. 1: Änderung der Steuersatzhöhe von dreiviertel auf eins vom Hundert

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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 58: Neue Vorschriften für Befreiungen und Mindestgrenze

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# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 61: Neue Vorschriften für die Voranmeldung

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# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 62: Neue Vorschriften für die Steuererklärung

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# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 63: Neue Vorschriften für die Steuerfestsetzung bei Kleinbeträgen

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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 65: Neue Vorschriften für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten und Wechsel in der Besteuerungsart

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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 66: Neue Vorschriften für die Ausfuhrhändlervergütung

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 68: Neue Vorschriften für besonders zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen

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# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 69 Abs. 2 Ziffer 2: Neue Bemessungsgrundlage für den Fall, dass der Antragsteller den Gegenstand im Inland hergestellt oder bearbeitet hat, aber noch nicht verkauft hat.
§ 69: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage der Ausfuhrhändlervergütung

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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 70 Abs. 1 und 2: Neue Berechnung der Ausfuhrhändlervergütung und neue Vergütungssätze.

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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 71: Neue Vorschriften für die Antragsstellung zur Ausfuhrhändlervergütung.

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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 73: Neue Voraussetzungen für die Ausfuhrvergütung.

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# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 74: Neue Bemessungsgrundlage für die Ausfuhrvergütung.

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# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
Anlage 4 (zu § 75): Neufassung der Vergütungsliste 2, die Gegenstände der Ernährungswirtschaft, die als Fertigwaren zu behandeln sind, auflistet.
§ 75: Neue Vergütungssätze für die Ausfuhrvergütung.

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# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 77 Abs. 1: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'.

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# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 78: Einfügung eines neuen Absatzes 2.

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# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 79: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'.

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# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
§ 81 Abs. 4: Neue Festlegung des Steuersatzes.

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# BGBl. 1951 I S. 418
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 418
- **Verkündung:** 1951-06-30
- **Inkrafttreten:** 1951-07-01
- **Ausfertigung:** 1951-06-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/31#page=8
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-ZUM-UMSATZSTEUERGESETZ
## Kurz
Die Verordnung ändert und ergänzt die Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz, insbesondere bezüglich der Definition von Groß- und Einzelhandel, Bearbeitung und Verarbeitung sowie der Berechnung der Jahressteuer.