BGBl. 1985 I S. 1144 · Änderung · Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
Inkrafttreten: 1985-06-28
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1985-06-27

BGBl-Id: bgbl1-1985-33-3
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LawGit Spiegel
1985-06-27 12:00:00 +00:00
parent a60f12e60c
commit 378b15f9d2
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# ADANPG — 1985-06-27
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

2
adanpg/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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# AVG — 1985-06-11
# AVG — 1985-06-27
- **Titel:** Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 913
- **Inkrafttreten:** 1985-07-01 (Artikel 2 bis 9); 1985-06-12 (Rest des Gesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/26#page=21
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Juli 1985, insbesondere durch Anpassung an die neue allgemeine Bemessungsgrundlage.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 30 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Versicherungs- und Ausfallzeiten sowie Zeiten des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus.
- § 32 Abs. 6 Satz 2: Streichung der Worte 'Buchstabe b'.
- § 32 Abs. 7 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Beiträgen während anzurechnender Ausfallzeiten und des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus.
- § 32 Abs. 7 Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 37 a: Streichung des gesamten Paragraphen.
- § 37 c: Neufassung des gesamten Paragraphen zur Berücksichtigung von Ersatzzeiten, Ausfallzeiten und Zurechnungszeiten bei der Rentenberechnung.
- § 50: Ersetzung der Worte '31. Oktober' durch '15. Dezember'.
- § 83 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'einschließlich der für die bis zum Versicherungsfall anzusetzenden Werteinheiten für eine bisher angerechnete Zurechnungszeit ohne Kinderzuschuß, Steigerungsbeträge für Beiträge der Höherversicherung und Leistungen nach § 37 a' durch 'aus allen bis zum Versicherungsfall anrechnungsfähigen Versicherungsjahren'.
- § 83 Abs. 2: Streichung der Worte 'und Leistungen nach § 37 a'.
- § 97 Abs. 1: Streichung der Sätze 2 und 3.
- nach § 140: Einfügung von § 140 a zur Möglichkeit der Nachentrichtung von Beiträgen für Deutsche, die in den Diensten einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation standen.
- § 39 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der Stiefkinder und Kinder zur Adoption aufnimmt.
- § 44 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes, der das Alter für Waisenrente festlegt.
- § 44 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister als Kinder definiert.
- § 44 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.
## Wortlaut

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- **1985-04-30** · BGBl. 1985 I S. 710 — Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG 1985)
- **1985-05-23** · BGBl. 1985 I S. 766 — Gesetz zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RVFinanzG)
- **1985-06-11** · BGBl. 1985 I S. 913 — Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 30 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Versicherungs- und Ausfallzeiten sowie Zeiten des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus.
- § 32 Abs. 6 Satz 2: Streichung der Worte 'Buchstabe b'.
- § 32 Abs. 7 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Beiträgen während anzurechnender Ausfallzeiten und des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus.
- § 32 Abs. 7 Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 37 a: Streichung des gesamten Paragraphen.
- § 37 c: Neufassung des gesamten Paragraphen zur Berücksichtigung von Ersatzzeiten, Ausfallzeiten und Zurechnungszeiten bei der Rentenberechnung.
- § 50: Ersetzung der Worte '31. Oktober' durch '15. Dezember'.
- § 83 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'einschließlich der für die bis zum Versicherungsfall anzusetzenden Werteinheiten für eine bisher angerechnete Zurechnungszeit ohne Kinderzuschuß, Steigerungsbeträge für Beiträge der Höherversicherung und Leistungen nach § 37 a' durch 'aus allen bis zum Versicherungsfall anrechnungsfähigen Versicherungsjahren'.
- § 83 Abs. 2: Streichung der Worte 'und Leistungen nach § 37 a'.
- § 97 Abs. 1: Streichung der Sätze 2 und 3.
- nach § 140: Einfügung von § 140 a zur Möglichkeit der Nachentrichtung von Beiträgen für Deutsche, die in den Diensten einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation standen.
- § 39 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der Stiefkinder und Kinder zur Adoption aufnimmt.
- § 44 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes, der das Alter für Waisenrente festlegt.
- § 44 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister als Kinder definiert.
- § 44 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-12-24 — Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe (Haushaltsbegleitgesetz 1984)
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1532
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 39 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung für die Erhöhung der Rente.
§ 39 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der Stiefkinder und Kinder zur Adoption aufnimmt.

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-07-26Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 44 Satz 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1972
> Station: 1985-06-27Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 44 Satz 2: Waisenrente für behindertes Kind bis zum 25. Lebensjahr vereinbar mit dem Grundgesetz
§ 44 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes, der das Alter für Waisenrente festlegt.
§ 44 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister als Kinder definiert.
§ 44 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.

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# BBAUG — 1984-01-26
# BBAUG — 1985-06-27
- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zur Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer)
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 106
- **Inkrafttreten:** 1984-01-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/4#page=10
- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 12 Satz 3 des Bundesbaugesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist, während die Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig ist.
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 12 Satz 3: ist mit dem Grundgesetz vereinbar
- § 139 Abs. 4 Satz 3: Satz 3 von § 139 Abs. 4 wird gestrichen.
## Wortlaut

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- **1979-07-13** · BGBl. 1979 I S. 949 — Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht
- **1984-01-26** · BGBl. 1984 I S. 106 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 12 Satz 3 des Bundesbaugesetzes)
- **1984-01-26** · BGBl. 1984 I S. 106 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zur Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer)
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 12 Satz 3: ist mit dem Grundgesetz vereinbar
- § 139 Abs. 4 Satz 3: Satz 3 von § 139 Abs. 4 wird gestrichen.

7
bbaug/§139.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 139 Abs. 4 Satz 3: Satz 3 von § 139 Abs. 4 wird gestrichen.

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# BEAMTVG — 1984-07-31
# BEAMTVG — 1985-06-27
- **Titel:** Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 998
- **Inkrafttreten:** 1984-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/33#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene dienstrechtliche Vorschriften, insbesondere bezüglich Teilzeitbeschäftigungen, Urlaub ohne Dienstbezüge und Dienstgradbezeichnungen von Berufssoldaten.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Neue Berechnung des Ruhegehalts, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung, ermäßigter Arbeitszeit oder Urlaub.
- § 48 Abs. 3: Kein Ausgleich bei Bewilligung von Urlaub bis zum Eintritt in den Ruhestand.
- § 54 Abs. 2 Sätze 2 und 3: Neue Bestimmungen zur Festsetzung des maßgebenden Ruhegehaltssatzes bei Ruhensregelung.
- § 54 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von „Absatz 2 Nr. 3“ durch „Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3“.
- § 55 Abs. 2: Neuer Satz zur Festsetzung des maßgebenden Ruhegehaltssatzes bei Ruhensregelung.
- § 78 Abs. 1: Ersetzung des Punkts durch einen Strichpunkt und Anhang von „§ 6 Abs. 1 Satz 3 und § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 und 3 finden Anwendung.“
- § 18 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Berechtigung von überlebenden Ehegatten und Abkömmlingen auf Sterbegeld.
- § 23 Abs. 1: Streichung der Worte 'leiblichen und die an Kindes Statt angenommenen'.
- § 23 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Worte 'an Kindes Statt' durch 'als Kind'.
- § 43 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Worte 'leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen'.
## Wortlaut

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- **1982-10-06** · BGBl. 1982 I S. 1382 — Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (ZOVers)
- **1982-12-17** · BGBl. 1982 I S. 1736 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 und Abs. 4 des Beamtenversorgungsgesetzes)
- **1984-07-31** · BGBl. 1984 I S. 998 — Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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@@ -1,8 +1,6 @@
# Stellen dieser Station
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Neue Berechnung des Ruhegehalts, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung, ermäßigter Arbeitszeit oder Urlaub.
- § 48 Abs. 3: Kein Ausgleich bei Bewilligung von Urlaub bis zum Eintritt in den Ruhestand.
- § 54 Abs. 2 Sätze 2 und 3: Neue Bestimmungen zur Festsetzung des maßgebenden Ruhegehaltssatzes bei Ruhensregelung.
- § 54 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von „Absatz 2 Nr. 3“ durch „Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3“.
- § 55 Abs. 2: Neuer Satz zur Festsetzung des maßgebenden Ruhegehaltssatzes bei Ruhensregelung.
- § 78 Abs. 1: Ersetzung des Punkts durch einen Strichpunkt und Anhang von „§ 6 Abs. 1 Satz 3 und § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 und 3 finden Anwendung.“
- § 18 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Berechtigung von überlebenden Ehegatten und Abkömmlingen auf Sterbegeld.
- § 23 Abs. 1: Streichung der Worte 'leiblichen und die an Kindes Statt angenommenen'.
- § 23 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Worte 'an Kindes Statt' durch 'als Kind'.
- § 43 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Worte 'leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-04-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 471
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 17 Abs. 2 und § 18: Übertragung der Befugnisse zur Entscheidung in Fällen von Versorgungsansprüchen
§ 18 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Berechtigung von überlebenden Ehegatten und Abkömmlingen auf Sterbegeld.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-02 — Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2485
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 23: Neue Fassung für die Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähig
§ 23 Abs. 1: Streichung der Worte 'leiblichen und die an Kindes Statt angenommenen'.
§ 23 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Worte 'an Kindes Statt' durch 'als Kind'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-27 — Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1509
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 43 Abs. 3: In Satz 1 wird die Nummer 5 um das Wort 'oder' und eine neue Nummer 6 erweitert, die den Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug umfasst. In den Sätzen 1 bis 3 werden die Worte '1 bis 1' durch '1 bis 6' ersetzt.
§ 43 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Worte 'leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen'.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BERLINER-VERFASSUNG — 1985-06-27
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -1,16 +1,19 @@
# BKGG_1996 — 1984-12-29
# BKGG_1996 — 1985-06-27
- **Titel:** Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 1726
- **Inkrafttreten:** 1985-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/56#page=34
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz, indem es die Bedingungen für die Berücksichtigung von Kindern zwischen 16 und 21 Jahren erweitert und einen neuen Paragraphen zur Übermittlung von Meldedaten einführt.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Bedingungen für die Berücksichtigung von Kindern zwischen 16 und 21 Jahren festlegt.
- § 21: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Übermittlung von Meldedaten zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen regelt.
- § 1: Hinter „für seine Kinder“ wird „und die ihnen durch § 2 Abs. 1 Gleichgestellten“ eingefügt.
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister sowie angenommene Kinder berücksichtigt.
- § 3 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Rangfolge für die Gewährung des Kindergeldes festlegt.
- § 8 Abs. 1: Die Einleitung des Absatzes wird neu formuliert.
- § 44: Neufassung des § 44, der Übergangsvorschriften für Adoptionspflege und Annahme als Kind festlegt.
## Wortlaut

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@@ -26,3 +26,4 @@
- **1981-12-30** · BGBl. 1981 I S. 1566 — Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
- **1982-01-27** · BGBl. 1982 I S. 13 — Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes
- **1984-12-29** · BGBl. 1984 I S. 1726 — Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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@@ -1,4 +1,7 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Bedingungen für die Berücksichtigung von Kindern zwischen 16 und 21 Jahren festlegt.
- § 21: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Übermittlung von Meldedaten zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen regelt.
- § 1: Hinter „für seine Kinder“ wird „und die ihnen durch § 2 Abs. 1 Gleichgestellten“ eingefügt.
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister sowie angenommene Kinder berücksichtigt.
- § 3 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Rangfolge für die Gewährung des Kindergeldes festlegt.
- § 8 Abs. 1: Die Einleitung des Absatzes wird neu formuliert.
- § 44: Neufassung des § 44, der Übergangsvorschriften für Adoptionspflege und Annahme als Kind festlegt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-08-10 — Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz - EStRG)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 1769
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 1: Neufassung des § 1, der Anspruchsgruppen und Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld definiert
§ 1: Hinter „für seine Kinder“ wird „und die ihnen durch § 2 Abs. 1 Gleichgestellten“ eingefügt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-12-29 Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 1726
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Bedingungen für die Berücksichtigung von Kindern zwischen 16 und 21 Jahren festlegt.
§ 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister sowie angenommene Kinder berücksichtigt.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-07-23 — Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1918
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 3 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz: Anwendung nur, wenn dem dadurch vorrangig Berechtigten ein höheres Kindergeld zusteht
§ 3 Abs. 3 Satz 1: Anwendung nur, wenn dem dadurch vorrangig Berechtigten ein höheres Kindergeld zusteht
§ 3 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Rangfolge für die Gewährung des Kindergeldes festlegt.

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-01-27 — Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 13
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 44: Neue Übergangsvorschriften aus Anlaß des Gesetzes vom 22. Dezember 1981
§ 44: Neufassung des § 44, der Übergangsvorschriften für Adoptionspflege und Annahme als Kind festlegt.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-11-18 — Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1757
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 8 Abs. 2: Neue Formulierung
§ 8 Abs. 1: Die Einleitung des Absatzes wird neu formuliert.

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# BUKG_1990 — 1979-04-19
# BUKG_1990 — 1985-06-27
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 471
- **Inkrafttreten:** 1979-04-20 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/20#page=15
- **Kurz:** Die Allgemeine Anordnung überträgt auf verschiedene Behörden des Bundesministers für Verkehr umfangreiche Befugnisse in beamtenrechtlichen, disziplinarrechtlichen, versorgungsrechtlichen und anderen Angelegenheiten. Sie regelt auch die Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis.
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 7 der Trennungsgeldverordnung: Übertragung der Befugnisse zur Gewährung des Trennungsgeldes
- § 1 Abs. 2: Die Textstellen 'Adoptivkinder,' und ', Adoptiveltern' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 3 Satz 2: Der Satz lautet nun: 'Andere Personen im Sinne des Satzes 1 sind der Ehegatte sowie die ledigen Kinder und Stiefkinder.'
- § 4 Abs. 3 Satz 3: Der Wortteil 'Adaptiv-' und das davorstehende Komma werden gestrichen.
- § 9 Abs. 4: Die Textstellen 'Adoptivkindern,' und ', Adoptiveltern' werden gestrichen.
## Wortlaut

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- **1974-07-10** · BGBl. 1974 I S. 1435 — Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Umzügen von Beamten in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik (StäVUV)
- **1974-07-23** · BGBl. 1974 I S. 1500 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **1979-04-19** · BGBl. 1979 I S. 471 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministers für Verkehr
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 8 Abs. 7 der Trennungsgeldverordnung: Übertragung der Befugnisse zur Gewährung des Trennungsgeldes
- § 1 Abs. 2: Die Textstellen 'Adoptivkinder,' und ', Adoptiveltern' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 3 Satz 2: Der Satz lautet nun: 'Andere Personen im Sinne des Satzes 1 sind der Ehegatte sowie die ledigen Kinder und Stiefkinder.'
- § 4 Abs. 3 Satz 3: Der Wortteil 'Adaptiv-' und das davorstehende Komma werden gestrichen.
- § 9 Abs. 4: Die Textstellen 'Adoptivkindern,' und ', Adoptiveltern' werden gestrichen.

7
bukg_1990/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 1 Abs. 2: Die Textstellen 'Adoptivkinder,' und ', Adoptiveltern' werden gestrichen.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1973-11-15 — Gesetz zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 1613
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 4: Satz 2 in Absatz 1 und Sätze 2 und 3 in Absatz 3 wurden neu formuliert.
§ 4 Abs. 3 Satz 2: Der Satz lautet nun: 'Andere Personen im Sinne des Satzes 1 sind der Ehegatte sowie die ledigen Kinder und Stiefkinder.'
§ 4 Abs. 3 Satz 3: Der Wortteil 'Adaptiv-' und das davorstehende Komma werden gestrichen.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1973-11-15 — Gesetz zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 1613
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 9: Absätze 1 und 2, 4, 6 und 7 wurden neu formuliert, Absatz 5 gestrichen.
§ 9 Abs. 4: Die Textstellen 'Adoptivkindern,' und ', Adoptiveltern' werden gestrichen.

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# BVFG — 1983-03-01
# BVFG — 1985-06-27
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Finanzierung landwirtschaftlicher Siedlungen
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1983 I S. 199
- **Inkrafttreten:** 1983-03-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/8#page=31
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundesvertriebenengesetz und das Gesetz zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung, um die Zins- und Tilgungssätze für bestimmte Darlehen zu erhöhen und zusätzliche Regelungen zur Verwendung der erhobenen Mittel einzuführen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 46 Abs. 2 a und 2 b: Einführung neuer Absätze zur Erhöhung von Zins- und Tilgungssätzen für bestimmte Darlehen
- § 8: Ersetzung der Worte 'an Kindes Statt' durch 'als Kind'
## Wortlaut

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- **1979-02-22** · BGBl. 1979 I S. 181 — Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (29. ÄndG LAG)
- **1980-09-25** · BGBl. 1980 I S. 1735 — Gesetz zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen
- **1983-03-01** · BGBl. 1983 I S. 199 — Gesetz zur Änderung der Finanzierung landwirtschaftlicher Siedlungen
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 46 Abs. 2 a und 2 b: Einführung neuer Absätze zur Erhöhung von Zins- und Tilgungssätzen für bestimmte Darlehen
- § 8: Ersetzung der Worte 'an Kindes Statt' durch 'als Kind'

7
bvfg/§8.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 8: Ersetzung der Worte 'an Kindes Statt' durch 'als Kind'

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@@ -1,39 +1,27 @@
# BVG — 1985-06-11
# BVG — 1985-06-27
- **Titel:** Gesetz über die vierzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 14. AnpG-KOV)
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 910
- **Inkrafttreten:** 1985-07-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 9, 16 und 18 bis 22 sowie Artikel 2); 1986-01-01 (Artikel 1 Nr. 9, 16 und 18 bis 22 sowie Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/26#page=18
- **Kurz:** Das Gesetz führt eine vierzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz durch, wobei insbesondere Rente, Zulagen und andere Leistungen angepasst werden. Es tritt zum größten Teil am 1. Juli 1985 in Kraft, einige Bestimmungen erst am 1. Januar 1986.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 14: Ersetzung der Zahl 185 durch 188
- § 15: Ersetzung von 23 bis 151 durch 24 bis 154 und 2,330 durch 2,363
- § 30 Abs. 7 Satz 2: Ersetzung von 346, 544 und 817 durch 351, 552 und 829
- § 31 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 31 Abs. 5 Satz 1: Neue Fassung des Absatzes 5 Satz 1
- § 32 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 33 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a: Ersetzung von 28 953 durch 29 822
- § 33 Abs. 6: Ersetzung von 100 durch 200 und eines Hundertstels durch dem zweihundertsten Teil
- § 33a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 90 durch 91
- § 35 Abs. 1: Ersetzung von 346 und 589, 835, 1 077, 1 394 oder 1 720 durch 351 und 597, 847, 1092, 1414 oder 1 744
- § 36 Abs. 1 und 3: Ersetzung von 1 000 durch 2 000
- § 40: Ersetzung von 489 durch 496
- § 41 Abs. 2: Ersetzung von 489 durch 496
- § 46: Ersetzung von 138 und 258 durch 140 und 262
- § 47 Abs. 1: Ersetzung von 241 und 336 durch 244 und 341
- § 48 Abs. 1 und 2: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
- § 51: Ersetzung von 606, 411, 121, 90, 376 und 273 durch 615, 417, 123, 91, 381 und 277
- § 53: Ersetzung von 1 000 und 500 durch 2 000 und 1 000
- § 56 Satz 1: Ersetzung von sowie die Pflegezulage (§ 35) durch die Pflegezulage (§ 35) sowie das Bestattungsgeld (§§ 36, 53)
- § 64a Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von Soweit hierdurch eine wirtschaftliche Notlage entsteht, durch Anstelle dieser Leistungen
- § 73 Abs. 2: Ersetzung von 60. durch 65.
- § 74: Einfügung eines neuen Absatzes 3
- § 76 Abs. 3: Ersetzung von von zehn Jahren durch des Abfindungszeitraums
- § 77 Abs. 1: Einfügung von im Falle der Abfindung nach § 74 Abs. 2 und Neufassung des Satzes 2
- § 84: Einfügung eines neuen Absatzes 3
- § 10 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe a: Ersetzt die Angabe „(§ 33 b Abs. 2 bis 4)“ durch „(§ 33 b Abs. 1 bis 4)“.
- § 25 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung des Satzes, der die Definition von Familienmitgliedern erweitert.
- § 26 a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1: Ersetzt die Worte „bei einem Beschädigten, der mindestens ein Kind hat, das die Voraussetzungen des § 33 b Abs. 2 und 4 erfüllt“ durch „bei einem Beschädigten, der mindestens ein Kind im Sinne von § 25 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 oder 3 hat, das die Voraussetzungen des § 33 b Abs. 4 erfüllt“.
- § 27 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b: Neue Fassung des Buchstabens b, der die Kinder im Sinne von § 25 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 einschließt.
- § 33 a Abs. 1 Satz 2: Ersetzt die Angabe „§ 33 b Abs. 2 bis 4“ durch „§ 33 b Abs. 1 bis 4“.
- § 33 b Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Definition von Kindern erweitert.
- § 33 b Abs. 3 Satz 3: Ersetzt die Worte „der entsprechend der Aufzählung des Absatzes 2 dem anderen vorgeht“ durch „der in der in § 3 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes bestimmten Rangfolge dem anderen vorgeht.“.
- § 45 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Dauer der Waisenrente festlegt.
- § 45 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Definition von Kindern erweitert.
- § 45 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.
- § 45 Abs. 5: Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5.
- § 49 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzt die Worte „an Kindes statt“ durch „als Kind“.
- § 51 Abs. 7 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Definition von Kindern erweitert.
## Wortlaut

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@@ -96,3 +96,4 @@
- **1984-06-28** · BGBl. 1984 I S. 761 — Gesetz über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz-KOV - 13. AnpG-KOV)
- **1984-07-14** · BGBl. 1984 I S. 885 — Achtzehnte Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Anrechnungs-Verordnung 1984/85 - AnrV 1984/85)
- **1985-06-11** · BGBl. 1985 I S. 910 — Gesetz über die vierzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 14. AnpG-KOV)
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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@@ -1,27 +1,15 @@
# Stellen dieser Station
- § 14: Ersetzung der Zahl 185 durch 188
- § 15: Ersetzung von 23 bis 151 durch 24 bis 154 und 2,330 durch 2,363
- § 30 Abs. 7 Satz 2: Ersetzung von 346, 544 und 817 durch 351, 552 und 829
- § 31 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 31 Abs. 5 Satz 1: Neue Fassung des Absatzes 5 Satz 1
- § 32 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 33 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a: Ersetzung von 28 953 durch 29 822
- § 33 Abs. 6: Ersetzung von 100 durch 200 und eines Hundertstels durch dem zweihundertsten Teil
- § 33a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 90 durch 91
- § 35 Abs. 1: Ersetzung von 346 und 589, 835, 1 077, 1 394 oder 1 720 durch 351 und 597, 847, 1092, 1414 oder 1 744
- § 36 Abs. 1 und 3: Ersetzung von 1 000 durch 2 000
- § 40: Ersetzung von 489 durch 496
- § 41 Abs. 2: Ersetzung von 489 durch 496
- § 46: Ersetzung von 138 und 258 durch 140 und 262
- § 47 Abs. 1: Ersetzung von 241 und 336 durch 244 und 341
- § 48 Abs. 1 und 2: Neue Fassung der Absätze 1 und 2
- § 51: Ersetzung von 606, 411, 121, 90, 376 und 273 durch 615, 417, 123, 91, 381 und 277
- § 53: Ersetzung von 1 000 und 500 durch 2 000 und 1 000
- § 56 Satz 1: Ersetzung von sowie die Pflegezulage (§ 35) durch die Pflegezulage (§ 35) sowie das Bestattungsgeld (§§ 36, 53)
- § 64a Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von Soweit hierdurch eine wirtschaftliche Notlage entsteht, durch Anstelle dieser Leistungen
- § 73 Abs. 2: Ersetzung von 60. durch 65.
- § 74: Einfügung eines neuen Absatzes 3
- § 76 Abs. 3: Ersetzung von von zehn Jahren durch des Abfindungszeitraums
- § 77 Abs. 1: Einfügung von im Falle der Abfindung nach § 74 Abs. 2 und Neufassung des Satzes 2
- § 84: Einfügung eines neuen Absatzes 3
- § 10 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe a: Ersetzt die Angabe „(§ 33 b Abs. 2 bis 4)“ durch „(§ 33 b Abs. 1 bis 4)“.
- § 25 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung des Satzes, der die Definition von Familienmitgliedern erweitert.
- § 26 a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1: Ersetzt die Worte „bei einem Beschädigten, der mindestens ein Kind hat, das die Voraussetzungen des § 33 b Abs. 2 und 4 erfüllt“ durch „bei einem Beschädigten, der mindestens ein Kind im Sinne von § 25 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 oder 3 hat, das die Voraussetzungen des § 33 b Abs. 4 erfüllt“.
- § 27 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b: Neue Fassung des Buchstabens b, der die Kinder im Sinne von § 25 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 einschließt.
- § 33 a Abs. 1 Satz 2: Ersetzt die Angabe „§ 33 b Abs. 2 bis 4“ durch „§ 33 b Abs. 1 bis 4“.
- § 33 b Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Definition von Kindern erweitert.
- § 33 b Abs. 3 Satz 3: Ersetzt die Worte „der entsprechend der Aufzählung des Absatzes 2 dem anderen vorgeht“ durch „der in der in § 3 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes bestimmten Rangfolge dem anderen vorgeht.“.
- § 45 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Dauer der Waisenrente festlegt.
- § 45 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Definition von Kindern erweitert.
- § 45 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.
- § 45 Abs. 5: Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5.
- § 49 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzt die Worte „an Kindes statt“ durch „als Kind“.
- § 51 Abs. 7 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Definition von Kindern erweitert.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-08-11 — Zehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz-KOV - 10. AnpG-KOV)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1217
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 10 Abs. 5: Erweiterung der Bedingungen für die Erteilung von Übergangsgeld oder Unterhaltsbeihilfe.
§ 10 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe a: Ersetzt die Angabe „(§ 33 b Abs. 2 bis 4)“ durch „(§ 33 b Abs. 1 bis 4)“.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-11-09 — Sozialgesetzbuch (SGB) - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1450
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 25 c Abs. 4: Abs. 4 von § 25 c wird gestrichen
§ 25 c Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz: Wort 'ersetzen' wird durch 'erstatten' ersetzt
§ 25 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung des Satzes, der die Definition von Familienmitgliedern erweitert.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-01-27 — Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 21
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 26: Neue Vorschriften über die berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation
§ 26 a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1: Ersetzt die Worte „bei einem Beschädigten, der mindestens ein Kind hat, das die Voraussetzungen des § 33 b Abs. 2 und 4 erfüllt“ durch „bei einem Beschädigten, der mindestens ein Kind im Sinne von § 25 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 oder 3 hat, das die Voraussetzungen des § 33 b Abs. 4 erfüllt“.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-06-28 — Gesetz über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz-KOV - 13. AnpG-KOV)
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 761
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 27 Abs. 2 Satz 3: Neue Formulierung für Anwendung von § 25 e Abs. 1
§ 27 Abs. 3 Satz 1: Neue Formulierung für Aufteilung des übersteigenden Einkommens
§ 27 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b: Neue Fassung des Buchstabens b, der die Kinder im Sinne von § 25 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 einschließt.

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-11 — Gesetz über die vierzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 14. AnpG-KOV)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 910
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 33 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a: Ersetzung von 28 953 durch 29 822
§ 33 a Abs. 1 Satz 2: Ersetzt die Angabe „§ 33 b Abs. 2 bis 4“ durch „§ 33 b Abs. 1 bis 4“.
§ 33 Abs. 6: Ersetzung von 100 durch 200 und eines Hundertstels durch dem zweihundertsten Teil
§ 33 b Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Definition von Kindern erweitert.
§ 33 b Abs. 3 Satz 3: Ersetzt die Worte „der entsprechend der Aufzählung des Absatzes 2 dem anderen vorgeht“ durch „der in der in § 3 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes bestimmten Rangfolge dem anderen vorgeht.“.

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# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-06-29Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1633
> Station: 1985-06-27Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 45: Rente für Waisen
§ 45 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Dauer der Waisenrente festlegt.
§ 45 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Definition von Kindern erweitert.
§ 45 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.
§ 45 Abs. 5: Der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5.

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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-06-29Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1633
> Station: 1985-06-27Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 49: Elternrente für Eltern von verstorbenen Beschädigten
§ 49 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzt die Worte „an Kindes statt“ durch „als Kind“.

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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-11 — Gesetz über die vierzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 14. AnpG-KOV)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 910
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 51: Ersetzung von 606, 411, 121, 90, 376 und 273 durch 615, 417, 123, 91, 381 und 277
§ 51 Abs. 7 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Definition von Kindern erweitert.

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# FL_HG — 1971-05-27
# FL_HG — 1985-06-27
- **Titel:** Neufassung des Flüchtlingshilfegesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1971 I S. 681
- **Inkrafttreten:** 1971-05-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/47#page=1
- **Kurz:** Das Flüchtlingshilfegesetz wird in neuer Fassung bekannt gemacht, um die Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin zu regeln.
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1: Definition des Personenkreises, der Leistungen erhalten kann
- § 1 Abs. 2: Weitere Voraussetzungen für die Leistungen
- § 2: Ausschließungsgründe für Leistungen
- § 3: Voraussetzungen für die Einrichtungshilfe
- § 4: Antragsberechtigung für die Einrichtungshilfe
- § 5: Leistung an Kinder nach Tod des Antragsberechtigten
- § 6: Definition von Familienangehörigen
- § 7: Einkommensgrenze für die Einrichtungshilfe
- § 8: Höhe der Einrichtungshilfe
- § 9: Erstattung und Anrechnung früherer Zahlungen
- § 10: Allgemeine Bestimmungen zur laufenden Beihilfe
- § 11: Lebensalter und Erwerbsunfähigkeit; Antragsfrist
- § 12: Einkommenshöchstbetrag, Vermögensgrenze und Höhe der laufenden Beihilfe
- § 13: Gewährung von laufender Beihilfe
- § 14: laufende Beihilfe nach Tod des Berechtigten
- § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Die Nummer 1 wird neu gefasst: '1. Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder'
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1971-05-27** · BGBl. 1971 I S. 681 — Neufassung des Flüchtlingshilfegesetzes
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1: Definition des Personenkreises, der Leistungen erhalten kann
- § 1 Abs. 2: Weitere Voraussetzungen für die Leistungen
- § 2: Ausschließungsgründe für Leistungen
- § 3: Voraussetzungen für die Einrichtungshilfe
- § 4: Antragsberechtigung für die Einrichtungshilfe
- § 5: Leistung an Kinder nach Tod des Antragsberechtigten
- § 6: Definition von Familienangehörigen
- § 7: Einkommensgrenze für die Einrichtungshilfe
- § 8: Höhe der Einrichtungshilfe
- § 9: Erstattung und Anrechnung früherer Zahlungen
- § 10: Allgemeine Bestimmungen zur laufenden Beihilfe
- § 11: Lebensalter und Erwerbsunfähigkeit; Antragsfrist
- § 12: Einkommenshöchstbetrag, Vermögensgrenze und Höhe der laufenden Beihilfe
- § 13: Gewährung von laufender Beihilfe
- § 14: laufende Beihilfe nach Tod des Berechtigten
- § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Die Nummer 1 wird neu gefasst: '1. Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder'

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-05-27 — Neufassung des Flüchtlingshilfegesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 681
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 6: Definition von Familienangehörigen
§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Die Nummer 1 wird neu gefasst: '1. Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder'

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# GESETZ-ÜBER-EINE-ALTERSHILFE-FÜR-LANDWIRTE — 1985-06-11
# GESETZ-ÜBER-EINE-ALTERSHILFE-FÜR-LANDWIRTE — 1985-06-27
- **Titel:** Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 913
- **Inkrafttreten:** 1985-07-01 (Artikel 2 bis 9); 1985-06-12 (Rest des Gesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/26#page=21
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Juli 1985, insbesondere durch Anpassung an die neue allgemeine Bemessungsgrundlage.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Neue Beträge für Altersgeld und vorzeitiges Altersgeld ab 1. Juli 1985
- § 4 Abs. 10: Neuer Absatz zur Berichtigung fehlerhafter Veränderungen der laufenden Geldleistung
- § 3 a Abs. 1 Satz 1: Ersetzt die Textstelle '(§ 1262 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung), seine Pflegekinder im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Bundeskindergeldgesetzes sowie seine Enkel und Geschwister, die er in seinen Haushalt aufgenommen oder überwiegend unterhalten hat' durch 'und Kinder im Sinne des § 1267 Abs. 1 a der Reichsversicherungsordnung'.
- § 3 a Abs. 2 Satz 2: Neuer Wortlaut: '§ 1267 Abs. 1 Satz 2 und 3, Absätze 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung gilt entsprechend.'
- § 38 Abs. 2: Streicht die Textstelle 'und an Kindes Statt angenommene Kinder'.
## Wortlaut

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- **1980-07-16** · BGBl. 1980 I S. 905 — Zweites Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - 2. ASEG)
- **1981-12-04** · BGBl. 1981 I S. 1205 — Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982
- **1985-06-11** · BGBl. 1985 I S. 913 — Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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@@ -1,4 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Neue Beträge für Altersgeld und vorzeitiges Altersgeld ab 1. Juli 1985
- § 4 Abs. 10: Neuer Absatz zur Berichtigung fehlerhafter Veränderungen der laufenden Geldleistung
- § 3 a Abs. 1 Satz 1: Ersetzt die Textstelle '(§ 1262 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung), seine Pflegekinder im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Bundeskindergeldgesetzes sowie seine Enkel und Geschwister, die er in seinen Haushalt aufgenommen oder überwiegend unterhalten hat' durch 'und Kinder im Sinne des § 1267 Abs. 1 a der Reichsversicherungsordnung'.
- § 3 a Abs. 2 Satz 2: Neuer Wortlaut: '§ 1267 Abs. 1 Satz 2 und 3, Absätze 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung gilt entsprechend.'
- § 38 Abs. 2: Streicht die Textstelle 'und an Kindes Statt angenommene Kinder'.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-16 — Zweites Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - 2. ASEG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 905
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 3 b: Einfügung des neuen § 3 b, der Hinterbliebenengeld für Witwen und Witwer regelt.
§ 3 a Abs. 1 Satz 1: Ersetzt die Textstelle '(§ 1262 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung), seine Pflegekinder im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Bundeskindergeldgesetzes sowie seine Enkel und Geschwister, die er in seinen Haushalt aufgenommen oder überwiegend unterhalten hat' durch 'und Kinder im Sinne des § 1267 Abs. 1 a der Reichsversicherungsordnung'.
§ 3 a Abs. 2 Satz 2: Neuer Wortlaut: '§ 1267 Abs. 1 Satz 2 und 3, Absätze 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung gilt entsprechend.'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-29Neufassung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte und des Artikels 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1448
> Station: 1985-06-27Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 38: Bestimmungen für Altersgeld für mitarbeitende Familienangehörige.
§ 38 Abs. 2: Streicht die Textstelle 'und an Kindes Statt angenommene Kinder'.

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@@ -1,16 +1,16 @@
# KOSTENORDNUNG — 1982-02-25
# KOSTENORDNUNG — 1985-06-27
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung zum Bundeswasserstraßengesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 178
- **Inkrafttreten:** 1982-03-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/6#page=18
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Kostenordnung zum Bundeswasserstraßengesetz, insbesondere die Überschrift und das Gebührenverzeichnis. Sie tritt am 15. März 1982 in Kraft.
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- Überschrift: Neue Überschrift: 'Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG-KostV)'
- Gebührenverzeichnis: Neues Gebührenverzeichnis eingeführt
- § 24 Abs. 3: Die Worte 'oder durch Annahme als Kind verbunden' werden gestrichen.
- § 24 Abs. 4 Satz 1: Das Wort 'Erzeuger' wird durch das Wort 'Vater' ersetzt.
## Wortlaut

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@@ -8,3 +8,4 @@
- **1975-07-29** · BGBl. 1975 I S. 1976 — Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft auf dem Gebiet der Schiffssicherheit
- **1979-11-24** · BGBl. 1979 I S. 1943 — Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft auf dem Gebiet der Untersuchung der Seeleute auf Seediensttauglichkeit
- **1982-02-25** · BGBl. 1982 I S. 178 — Erste Verordnung zur Änderung der Kostenordnung zum Bundeswasserstraßengesetz
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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@@ -1,4 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- Überschrift: Neue Überschrift: 'Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG-KostV)'
- Gebührenverzeichnis: Neues Gebührenverzeichnis eingeführt
- § 24 Abs. 3: Die Worte 'oder durch Annahme als Kind verbunden' werden gestrichen.
- § 24 Abs. 4 Satz 1: Das Wort 'Erzeuger' wird durch das Wort 'Vater' ersetzt.

9
kostenordnung/§24.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 24 Abs. 3: Die Worte 'oder durch Annahme als Kind verbunden' werden gestrichen.
§ 24 Abs. 4 Satz 1: Das Wort 'Erzeuger' wird durch das Wort 'Vater' ersetzt.

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@@ -1,16 +1,17 @@
# KVLG_1989 — 1985-04-30
# KVLG_1989 — 1985-06-27
- **Titel:** Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG 1985)
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 710
- **Inkrafttreten:** 1985-05-01 (Artikel 1, § 1 (1) und (2))
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/21#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung, insbesondere erleichterte Befristung von Arbeitsverträgen und Teilzeitarbeit.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 11 Abs. 2: am Ende des Absatzes 2 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und ein zusätzlicher Satz angefügt.
- § 11a: § 11a wird aufgehoben.
- § 2 Abs. 3 Satz 1: die Worte 'und an Kindes Statt angenommenen Kinder' werden gestrichen
- § 20a Abs. 1: der Klammerzusatz '(§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung)' wird gestrichen, am Satzende wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt, und es wird angefügt: '§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist anzuwenden.'
- § 32 Abs. 1 Satz 1: der Klammerzusatz '(§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung)' wird gestrichen, am Satzende wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt, und es wird angefügt: '§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist anzuwenden.'
## Wortlaut

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@@ -26,3 +26,4 @@
- **1984-10-20** · BGBl. 1984 I S. 1277 — Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- **1984-12-29** · BGBl. 1984 I S. 1716 — Gesetz zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung (Krankenhaus-Neuordnungsgesetz - KHNG)
- **1985-04-30** · BGBl. 1985 I S. 710 — Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG 1985)
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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@@ -1,4 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 11 Abs. 2: am Ende des Absatzes 2 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und ein zusätzlicher Satz angefügt.
- § 11a: § 11a wird aufgehoben.
- § 2 Abs. 3 Satz 1: die Worte 'und an Kindes Statt angenommenen Kinder' werden gestrichen
- § 20a Abs. 1: der Klammerzusatz '(§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung)' wird gestrichen, am Satzende wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt, und es wird angefügt: '§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist anzuwenden.'
- § 32 Abs. 1 Satz 1: der Klammerzusatz '(§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung)' wird gestrichen, am Satzende wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt, und es wird angefügt: '§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist anzuwenden.'

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-19 — Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 601
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b: Eingefügt: 'sowie das in § 165 Abs. 2 Satz 2 Reichsversicherungsordnung genannte Vorruhestandsgeld'
§ 2 Abs. 5: Neuer Absatz: 'Der Bezug des in § 65 Abs. 2 Satz 2 Reichsversicherungsordnung genannten Vorruhestandsgeldes steht einer hauptberuflichen Tätigkeit als mitarbeitender Familienangehöriger gleich, wenn der Familienangehörige unmittelbar vor Bezug des Ruhestandsgeldes nach Absatz 1 Nr. 3 versicherungspflichtig war. Als in Absatz 1 Nr. 3 bezeichnete landwirtschaftliche Unternehmer gelten auch die zur Zahlung von Vorruhestandsgeld Verpflichteten.'
§ 2 Abs. 3 Satz 1: die Worte 'und an Kindes Statt angenommenen Kinder' werden gestrichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 20a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1973-12-21 — Gesetz zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz - KLVG)
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 1925
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 20a: Einfügung des § 20a
§ 20a Abs. 1: der Klammerzusatz '(§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung)' wird gestrichen, am Satzende wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt, und es wird angefügt: '§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist anzuwenden.'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-10-20 Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 1277
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 32 Abs. 2 Satz 5: Zahl 19 durch 23 ersetzt
§ 32 Abs. 1 Satz 1: der Klammerzusatz '(§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung)' wird gestrichen, am Satzende wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt, und es wird angefügt: '§ 205 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist anzuwenden.'

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@@ -1,22 +1,18 @@
# RKNG — 1985-06-11
# RKNG — 1985-06-27
- **Titel:** Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 913
- **Inkrafttreten:** 1985-07-01 (Artikel 2 bis 9); 1985-06-12 (Rest des Gesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/26#page=21
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Juli 1985, insbesondere durch Anpassung an die neue allgemeine Bemessungsgrundlage.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 53 Abs. 3 Satz 4: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Versicherungs- und Ausfallzeiten sowie Zeiten des Bezugs von Anpassungsgeld.
- § 54 Abs. 7 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Beiträgen während anzurechnender Ausfallzeiten und des Bezugs von Anpassungsgeld.
- § 54 Abs. 7 Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 58 a: Streichung des gesamten Paragraphen.
- § 58 c: Neufassung des gesamten Paragraphen zur Berücksichtigung von Ersatzzeiten, Ausfallzeiten und Zurechnungszeiten bei der Rentenberechnung.
- § 96 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Worte 'einschließlich der für die bis zum Versicherungsfall anzusetzenden Werteinheiten für eine bisher angerechnete Zurechnungszeit ohne Kinderzuschuß und Leistungen nach § 58 a' durch 'aus allen bis zum Versicherungsfall anrechnungsfähigen Versicherungsjahren'.
- § 96 Abs. 2 Satz 5: Neufassung des Satzes zur Anwendung von § 89 Abs. 1.
- § 108 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung der Sätze.
- § 60 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der Stiefkinder und Kinder zur Adoption aufnimmt.
- § 67 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes, der das Alter für Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres festlegt.
- § 67 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister als Kinder definiert.
- § 67 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.
## Wortlaut

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@@ -20,3 +20,4 @@
- **1984-04-19** · BGBl. 1984 I S. 601 — Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand
- **1985-04-30** · BGBl. 1985 I S. 710 — Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG 1985)
- **1985-06-11** · BGBl. 1985 I S. 913 — Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 53 Abs. 3 Satz 4: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Versicherungs- und Ausfallzeiten sowie Zeiten des Bezugs von Anpassungsgeld.
- § 54 Abs. 7 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Beiträgen während anzurechnender Ausfallzeiten und des Bezugs von Anpassungsgeld.
- § 54 Abs. 7 Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 58 a: Streichung des gesamten Paragraphen.
- § 58 c: Neufassung des gesamten Paragraphen zur Berücksichtigung von Ersatzzeiten, Ausfallzeiten und Zurechnungszeiten bei der Rentenberechnung.
- § 96 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Worte 'einschließlich der für die bis zum Versicherungsfall anzusetzenden Werteinheiten für eine bisher angerechnete Zurechnungszeit ohne Kinderzuschuß und Leistungen nach § 58 a' durch 'aus allen bis zum Versicherungsfall anrechnungsfähigen Versicherungsjahren'.
- § 96 Abs. 2 Satz 5: Neufassung des Satzes zur Anwendung von § 89 Abs. 1.
- § 108 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung der Sätze.
- § 60 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der Stiefkinder und Kinder zur Adoption aufnimmt.
- § 67 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes, der das Alter für Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres festlegt.
- § 67 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister als Kinder definiert.
- § 67 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.

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# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-12-24 — Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe (Haushaltsbegleitgesetz 1984)
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1532
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 60 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1, der die Erhöhung der Rente für Kinder regelt.
§ 60 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der Stiefkinder und Kinder zur Adoption aufnimmt.

11
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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 67 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes, der das Alter für Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres festlegt.
§ 67 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister als Kinder definiert.
§ 67 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.

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# RVO — 1985-06-11
# RVO — 1985-06-27
- **Titel:** Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 913
- **Inkrafttreten:** 1985-07-01 (Artikel 2 bis 9); 1985-06-12 (Rest des Gesetzes)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/26#page=21
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Juli 1985, insbesondere durch Anpassung an die neue allgemeine Bemessungsgrundlage.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 1253 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Versicherungs- und Ausfallzeiten sowie Zeiten des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus.
- § 1255 Abs. 6 Satz 2: Streichung der Worte 'Buchstabe b'.
- § 1255 Abs. 7 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Beiträgen während anzurechnender Ausfallzeiten und des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus.
- § 1255 Abs. 7 Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 1260a: Streichung des gesamten Paragraphen.
- § 1260c: Neufassung des gesamten Paragraphen zur Berücksichtigung von Ersatzzeiten, Ausfallzeiten und Zurechnungszeiten bei der Rentenberechnung.
- § 1273: Ersetzung der Worte '31. Oktober' durch '15. Dezember'.
- § 1304 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'einschließlich der für die bis zum Versicherungsfall anzusetzenden Werteinheiten für eine bisher angerechnete Zurechnungszeit ohne Kinderzuschuß, Steigerungsbeträge für Beiträge der Höherversicherung und Leistungen nach § 1260a' durch 'aus allen bis zum Versicherungsfall anrechnungsfähigen Versicherungsjahren'.
- § 1304 Abs. 2: Streichung der Worte 'und Leistungen nach § 1260a'.
- § 1318 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung der Sätze.
- § 1418a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Möglichkeit der Nachentrichtung von Beiträgen für Deutsche, die in den Diensten einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation standen.
- § 185 c Abs. 1: Klammerzusatz gestrichen, Satzende von Punkt zu Strichpunkt geändert, neuer Satz angefügt.
- § 205 Abs. 2: Neue Formulierung, die Stiefkinder und Enkel sowie Kinder zur Adoption einbezieht.
- § 583 Abs. 5: Neue Formulierung, die Stiefkinder und Kinder zur Adoption einbezieht.
- § 595 Abs. 1: Klammerzusatz gestrichen, Satz 2 neu formuliert.
- § 595 Abs. 4: Neuer Absatz, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.
- § 1262 Abs. 2: Neue Formulierung, die Stiefkinder und Kinder zur Adoption einbezieht.
- § 1267 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung, die das Alter für Waisenrente festlegt.
- § 1267 Abs. 1a: Neuer Absatz, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister einbezieht.
- § 1267 Abs. 3: Neuer Absatz, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.
## Wortlaut

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- **1985-04-30** · BGBl. 1985 I S. 710 — Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG 1985)
- **1985-05-23** · BGBl. 1985 I S. 766 — Gesetz zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RVFinanzG)
- **1985-06-11** · BGBl. 1985 I S. 913 — Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 1253 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Versicherungs- und Ausfallzeiten sowie Zeiten des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus.
- § 1255 Abs. 6 Satz 2: Streichung der Worte 'Buchstabe b'.
- § 1255 Abs. 7 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Berücksichtigung von Beiträgen während anzurechnender Ausfallzeiten und des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus.
- § 1255 Abs. 7 Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 1260a: Streichung des gesamten Paragraphen.
- § 1260c: Neufassung des gesamten Paragraphen zur Berücksichtigung von Ersatzzeiten, Ausfallzeiten und Zurechnungszeiten bei der Rentenberechnung.
- § 1273: Ersetzung der Worte '31. Oktober' durch '15. Dezember'.
- § 1304 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'einschließlich der für die bis zum Versicherungsfall anzusetzenden Werteinheiten für eine bisher angerechnete Zurechnungszeit ohne Kinderzuschuß, Steigerungsbeträge für Beiträge der Höherversicherung und Leistungen nach § 1260a' durch 'aus allen bis zum Versicherungsfall anrechnungsfähigen Versicherungsjahren'.
- § 1304 Abs. 2: Streichung der Worte 'und Leistungen nach § 1260a'.
- § 1318 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung der Sätze.
- § 1418a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Möglichkeit der Nachentrichtung von Beiträgen für Deutsche, die in den Diensten einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation standen.
- § 185 c Abs. 1: Klammerzusatz gestrichen, Satzende von Punkt zu Strichpunkt geändert, neuer Satz angefügt.
- § 205 Abs. 2: Neue Formulierung, die Stiefkinder und Enkel sowie Kinder zur Adoption einbezieht.
- § 583 Abs. 5: Neue Formulierung, die Stiefkinder und Kinder zur Adoption einbezieht.
- § 595 Abs. 1: Klammerzusatz gestrichen, Satz 2 neu formuliert.
- § 595 Abs. 4: Neuer Absatz, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.
- § 1262 Abs. 2: Neue Formulierung, die Stiefkinder und Kinder zur Adoption einbezieht.
- § 1267 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung, die das Alter für Waisenrente festlegt.
- § 1267 Abs. 1a: Neuer Absatz, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister einbezieht.
- § 1267 Abs. 3: Neuer Absatz, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.

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# § 1262
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-12-24 — Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe (Haushaltsbegleitgesetz 1984)
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1532
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 1262 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1 mit neuen Bestimmungen zur Erhöhung der Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
§ 1262 Abs. 2: Neue Formulierung, die Stiefkinder und Kinder zur Adoption einbezieht.

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# § 1267
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-06-10Neunzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Neunzehntes Rentenanpassungsgesetz - 19. RAG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1373
> Station: 1985-06-27Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 1267 Satz 1: Einfügung von Pflegekindern und Enkeln/Geschwistern
§ 1267 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung, die das Alter für Waisenrente festlegt.
§ 1267 Abs. 1a: Neuer Absatz, der Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister einbezieht.
§ 1267 Abs. 3: Neuer Absatz, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.

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# § 185
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-12-23 — Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1857
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 185 b Abs. 4: Neue Vorschriften für die Gewährung von Haushalts Hilfe
§ 185 c Abs. 1: Klammerzusatz gestrichen, Satzende von Punkt zu Strichpunkt geändert, neuer Satz angefügt.

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# § 205
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-12-30 — Gesetz zur Ergänzung und Verbesserung der Wirksamkeit kostendämpfender Maßnahmen in der Krankenversicherung (Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz - KVEG)
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1578
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 205: Anspruch auf Versorgung für Kinder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres erweitert.
§ 205 Abs. 2: Neue Formulierung, die Stiefkinder und Enkel sowie Kinder zur Adoption einbezieht.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 583
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-12-24 — Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe (Haushaltsbegleitgesetz 1984)
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1532
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 583 Abs. 1: Einfügung der Worte ', sofern der Verletzte für das Kind vor dem 1. Januar 1984 einen Anspruch auf Kinderzulage gehabt hat' nach dem Wort 'Kinderzulage'
§ 583 Abs. 5: Neue Formulierung, die Stiefkinder und Kinder zur Adoption einbezieht.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 595
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-06-30 — Gesetz zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz - 20. RAG)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 1040
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 595 Abs. 2: Neue Sätze zur Waisenrente eingefügt.
§ 595 Abs. 1: Klammerzusatz gestrichen, Satz 2 neu formuliert.
§ 595 Abs. 4: Neuer Absatz, der den Anspruch auf Waisenrente bei Adoption regelt.

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@@ -1,18 +1,15 @@
# SCHORNSTEINFEGERGESETZ — 1952-01-30
# SCHORNSTEINFEGERGESETZ — 1985-06-27
- **Titel:** Gesetz zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 75
- **Inkrafttreten:** 1952-01-31 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/5#page=7
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Bestellung und Altersrenten von Bezirksschornsteinfegermeistern sowie das Erlöschen ihrer Bestellung bei Erreichen des 70. Lebensjahres.
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 1: Bestellung der Bezirksschornsteinfegermeister
- § 2: Altersrente für bestimmte Bezirksschornsteinfegermeister
- § 3: Erlöschen der Bestellung bei Erreichen des 70. Lebensjahres
- § 4: Erlöschen der Bestellung für bereits 70-jährige Schornsteinfegermeister
- § 32 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für den Anspruch auf Waisengeld festlegt.
## Wortlaut

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@@ -2,3 +2,4 @@
- **1952-01-30** · BGBl. 1952 I S. 75 — Gesetz zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens
- **1952-01-30** · BGBl. 1952 I S. 75 — Gesetz zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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@@ -1,6 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 1: Bestellung der Bezirksschornsteinfegermeister
- § 2: Altersrente für bestimmte Bezirksschornsteinfegermeister
- § 3: Erlöschen der Bestellung bei Erreichen des 70. Lebensjahres
- § 4: Erlöschen der Bestellung für bereits 70-jährige Schornsteinfegermeister
- § 32 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für den Anspruch auf Waisengeld festlegt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 32 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für den Anspruch auf Waisengeld festlegt.

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# SGB-I — 1984-08-02
# SGB-I — 1985-06-27
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 1029
- **Inkrafttreten:** 1984-08-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/34#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz verbessert das Wahlrecht für die Sozialversicherungswahlen, insbesondere durch Änderungen an den Sozialgesetzbüchern und anderen relevanten Gesetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 22 Abs. 2 Nr. 1: Hinter „Feuerwehrunfallversicherungskassen“ wird ein Komma sowie das Wort „Unfallkassen“ eingefügt.
- § 22 Abs. 2 Nr. 2: Hinter „Berufsgenossenschaften“ wird ein Komma sowie die Worte „die Unfallkassen“ eingefügt.
- § 22 Abs. 2 Nr. 3: Hinter „See-Berufsgenossenschaft“ wird ein Komma sowie das Wort „die Unfallkassen“ eingefügt.
- § 50 Abs. 3: Das Zitat „(§ 56 Abs. 2)“ wird durch „(§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2)“ ersetzt.
- § 56 Abs. 2: Neue Definition von Kindern im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, einschließlich Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Geschwister.
- § 56 Abs. 3: Neue Definition von Eltern im Sinne des Absatzes 1 Nr. 3, einschließlich sonstiger Verwandter der geraden aufsteigenden Linie, Stiefeltern und Pflegeeltern.
## Wortlaut

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- **1984-04-19** · BGBl. 1984 I S. 601 — Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand
- **1984-08-02** · BGBl. 1984 I S. 1029 — Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 22 Abs. 2 Nr. 1: Hinter „Feuerwehrunfallversicherungskassen“ wird ein Komma sowie das Wort „Unfallkassen“ eingefügt.
- § 22 Abs. 2 Nr. 2: Hinter „Berufsgenossenschaften“ wird ein Komma sowie die Worte „die Unfallkassen“ eingefügt.
- § 22 Abs. 2 Nr. 3: Hinter „See-Berufsgenossenschaft“ wird ein Komma sowie das Wort „die Unfallkassen“ eingefügt.
- § 50 Abs. 3: Das Zitat „(§ 56 Abs. 2)“ wird durch „(§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2)“ ersetzt.
- § 56 Abs. 2: Neue Definition von Kindern im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, einschließlich Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Geschwister.
- § 56 Abs. 3: Neue Definition von Eltern im Sinne des Absatzes 1 Nr. 3, einschließlich sonstiger Verwandter der geraden aufsteigenden Linie, Stiefeltern und Pflegeeltern.

7
sgb-i/§50.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 50 Abs. 3: Das Zitat „(§ 56 Abs. 2)“ wird durch „(§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2)“ ersetzt.

9
sgb-i/§56.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 56 Abs. 2: Neue Definition von Kindern im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, einschließlich Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder und Geschwister.
§ 56 Abs. 3: Neue Definition von Eltern im Sinne des Absatzes 1 Nr. 3, einschließlich sonstiger Verwandter der geraden aufsteigenden Linie, Stiefeltern und Pflegeeltern.

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# SVG_2025 — 1983-04-30
# SVG_2025 — 1985-06-27
- **Titel:** Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1983 I S. 457
- **Inkrafttreten:** 1983-03-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/18#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes berücksichtigt mehrere Änderungen und tritt am 2. März 1983 in Kraft.
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1144
- **Inkrafttreten:** 1985-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/33#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeskindergeldgesetz und die Reichsversicherungsordnung, um sie an das Adoptionsgesetz anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 4: Neue Vorschriften zur Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht
- § 5: Neue Vorschriften zum Anspruch auf Fachausbildung
- § 5a: Neue Vorschriften zur Wahl zwischen allgemeinberuflichem Unterricht und Fachausbildung
- § 6: Neue Vorschriften zur Eingliederung in das spätere Berufsleben
- § 7: Neue Vorschriften zur Durchführung der Eingliederungsmaßnahmen
- § 8: Neue Vorschriften zur Anrechnung der Zeit der Fachausbildung und des Wehrdienstes
- § 9: Neue Vorschriften zur Erteilung von Eingliederungsscheinen und Zulassungsscheinen
- § 10: Neue Vorschriften zum Stellenvorbehalt
- § 17: Neue Regelung zur Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
- § 18: Neue Regelung zur Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bei kurzer Tätigkeit im letzten Dienstgrad
- § 19: Abschnitt über die ruhegehaltfähige Dienstzeit gestrichen
- § 20: Neue Regelung zur Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 21: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Zeiten vor der Berufung in das Soldatenverhältnis
- § 22: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Zeiten vor der Berufung in das Soldatenverhältnis
- § 23: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Ausbildungszeiten
- § 24: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Zeiten vor dem Eintritt in die Bundeswehr
- § 25: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Zurechnungszeiten und Zeiten in gesundheitsschädigenden Gebieten
- § 26: Neue Regelung zur Berechnung des Ruhegehalts
- § 27: Neue Regelung zur Berechnung des Unfallruhegehalts
- § 28: Neue Regelung zur Kapitalabfindung
- § 55: Neue Vorschriften zur Kürzung der Versorgungsbezüge bei Zusammenstoß mit anderen Versorgungsbezügen
- § 55a: Neue Vorschriften zur Kürzung der Versorgungsbezüge bei Anwendung des § 53
- § 55b: Neue Vorschriften zur Kürzung der Versorgungsbezüge bei Anwendung des § 53 für Soldaten im Ruhestand
- § 55c: Neue Vorschriften zur Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
- § 55d: Neue Vorschriften zur Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 55c durch Zahlung eines Kapitalbetrages
- § 56: Neue Vorschriften zum Verlust der Versorgung
- § 57: Neue Vorschriften zum Verlust der Versorgungsbezüge bei Schuldhaftigkeit
- § 58: Neue Vorschriften zur Entziehung der Versorgung
- § 59: Neue Vorschriften zum Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene
- § 60: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht
- § 61: Neue Vorschriften zur Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- § 62: Neue Vorschriften zur Umzugskostenvergütung
- § 71: § 71 wird gestrichen.
- § 72: § 72 wird gestrichen.
- § 73: Neue Vorschriften für Soldaten auf Zeit, die in der ehemaligen Wehrmacht Wehrdienst geleistet haben, und ihre Hinterbliebenen.
- § 74: Neue Vorschriften für Soldaten auf Zeit in den Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Mannschaften, die in der ehemaligen Wehrmacht Wehrdienst geleistet haben.
- § 75: Neue Vorschriften für freiwillige Soldaten im Dienstverhältnis nach dem Freiwilligengesetz.
- § 76: Neue Vorschriften für ehemalige Vollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz.
- § 77: Neue Vorschriften für Berufssoldaten der Geburtsjahrgänge 1927 bis 1944.
- § 77a: Neue Vorschriften für Versorgung wegen eines während des Ersten oder Zweiten Weltkrieges erlittenen Kriegsunfalles.
- § 77b: Neue Vorschriften für Versorgung wegen eines in der Kriegsgefangenschaft erlittenen Unfalles.
- § 78: Neue Vorschriften für die Erstattung von Versicherungsbeiträgen.
- § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4: Neue Regelungen für die Umzugskostenvergütung für Soldaten
- § 63: Einführung einer einmaligen Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten
- § 63a: Einführung einer einmaligen Entschädigung für Soldaten, die bei Ausübung einer besonders gefährlichen Diensthandlung verletzt werden
- § 64: Neue Regelungen für die Anrechnung früherer Dienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 65: Neue Regelungen für die Anrechnung von Dienstzeiten im öffentlichen Dienst vor dem Eintritt in die Bundeswehr
- § 66: Neue Regelungen für die Anrechnung von hauptberuflichen Tätigkeiten vor dem Eintritt in die Bundeswehr
- § 67: Neue Regelungen für die Anrechnung von Kriegsgefangenschaft, Internierung oder Gewahrsam
- § 67a: Neue Regelungen für die Anrechnung von Heilbehandlungszeiten nach Kriegsgefangenschaft oder Internierung
- § 68: Neue Regelungen für die Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei deutschen zivilen Dienstgruppen
- § 68a: Neue Regelungen für die Anrechnung von Kriegsdienstzeiten vor dem 9. Mai 1945
- § 69: Neue Regelungen für die Anrechnung von Wiedergutmachungszeiten
- § 70: Neue Regelungen für die Anrechnung von Zeiten nach dem 8. Mai 1945
- § 433 Abs. 1: Neufassung des § 433 Abs. 1, der die Neu festsetzung der Hinterbliebenenvorsorgung bei gerichtlicher Totenserklärung oder Sterbeurkunde regelt.
- § 44: Neufassung des § 44, der die Anwendung des Gesetzes auf Hinterbliebene von weiblichen Soldaten regelt.
- § 45: Neufassung des § 45, der die Anwendungsbereiche der gemeinsamen Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen regelt.
- § 46: Neufassung des § 46, der die Zahlung der Versorgungsbezüge, die Bewilligung und die Zahlungsweise regelt.
- § 47: Neufassung des § 47, der den Ortszuschlag, örtlichen Sonderzuschlag, Ausgleichsbetrag und jährliche Sonderzuwendung regelt.
- § 48: Neufassung des § 48, der die Pfändung, Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen auf Versorgungsbezüge regelt.
- § 49: Neufassung des § 49, der die Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge regelt.
- § 50: Neufassung des § 50, der das Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht gegenüber Ansprüchen auf Versorgungsbezüge regelt.
- § 51: Streichung des § 51.
- § 52: Streichung des § 52.
- § 53: Neufassung des § 53, der das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Verwendungseinkommen regelt.
- § 54: Streichung des § 54.
- § 87: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Versorgung nach dem Zweiten Teil des Gesetzes
- § 88: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Beschädigtenversorgung
- § 89: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Flugunfallversicherungen auf die Unfallentschädigung
- § 89a: Definition von Dienstbezügen im Sinne des Gesetzes
- § 89b: Neue Vorschriften zur Anpassung der Versorgungsbezüge
- § 90: Definition des Reichsgebiets im Sinne des Gesetzes
- § 91: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Dienstzeiten außerhalb des Reichsgebiets
- § 91a: Neue Vorschriften zur Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung
- § 92: Neue Vorschriften zur Erlassung von Verwaltungsvorschriften
- § 95: Neue Vorschriften zur Versorgungsberechtigung im Land Berlin
- § 79: Neue Vorschriften für die freie Fortsetzung der Krankenversicherung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
- § 79a: Bestimmung über die freie Fortsetzung der Krankenversicherung gestrichen.
- § 80: Neue Vorschriften für die Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses.
- § 81: Neue Definition der Wehrdienstbeschädigung.
- § 81a: Neue Vorschriften für die Versorgung in besonderen Fällen, wenn Soldaten beurlaubt wurden.
- § 82: Neue Vorschriften für die Heilbehandlung in besonderen Fällen.
- § 83: Neue Vorschriften für das Versorgungskrankengeld in besonderen Fällen und den Beginn der Versorgung.
- § 84: Neue Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen.
- § 85: Neue Vorschriften für den Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung während der Dienstzeit.
- § 86: Neue Vorschriften für die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen.
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Der noch nicht ausgezahlte Betrag ist dem überlebenden Ehegatten oder seinen Abkömmlingen weiterzuzahlen.
- § 11 Abs. 5 Satz 3: Die Worte 'oder Adoptiveltern' werden gestrichen.
- § 12 Abs. 7 Satz 2: Die Worte 'oder Adoptiveltern' werden gestrichen.
- § 41 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'oder Adoptiveltern' werden gestrichen.
- § 63 Abs. 2 Nr. 1: Die Worte 'leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen' werden gestrichen.
- § 63 Abs. 2 Nr. 2: Die Worte 'leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen' werden gestrichen.
- § 63a Abs. 3 Nr. 1: Die Worte 'leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen' werden gestrichen.
- § 63a Abs. 3 Nr. 2: Die Worte 'leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen' werden gestrichen.
## Wortlaut

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- **1980-10-23** · BGBl. 1980 I S. 1957 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG)
- **1983-03-01** · BGBl. 1983 I S. 179 — Gesetz zur Änderung des Wehrrechts und des Zivildienstrechts
- **1983-04-30** · BGBl. 1983 I S. 457 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG)
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 4: Neue Vorschriften zur Teilnahme am allgemeinberuflichen Unterricht
- § 5: Neue Vorschriften zum Anspruch auf Fachausbildung
- § 5a: Neue Vorschriften zur Wahl zwischen allgemeinberuflichem Unterricht und Fachausbildung
- § 6: Neue Vorschriften zur Eingliederung in das spätere Berufsleben
- § 7: Neue Vorschriften zur Durchführung der Eingliederungsmaßnahmen
- § 8: Neue Vorschriften zur Anrechnung der Zeit der Fachausbildung und des Wehrdienstes
- § 9: Neue Vorschriften zur Erteilung von Eingliederungsscheinen und Zulassungsscheinen
- § 10: Neue Vorschriften zum Stellenvorbehalt
- § 17: Neue Regelung zur Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
- § 18: Neue Regelung zur Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bei kurzer Tätigkeit im letzten Dienstgrad
- § 19: Abschnitt über die ruhegehaltfähige Dienstzeit gestrichen
- § 20: Neue Regelung zur Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 21: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Zeiten vor der Berufung in das Soldatenverhältnis
- § 22: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Zeiten vor der Berufung in das Soldatenverhältnis
- § 23: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Ausbildungszeiten
- § 24: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Zeiten vor dem Eintritt in die Bundeswehr
- § 25: Neue Regelung zur Berücksichtigung von Zurechnungszeiten und Zeiten in gesundheitsschädigenden Gebieten
- § 26: Neue Regelung zur Berechnung des Ruhegehalts
- § 27: Neue Regelung zur Berechnung des Unfallruhegehalts
- § 28: Neue Regelung zur Kapitalabfindung
- § 55: Neue Vorschriften zur Kürzung der Versorgungsbezüge bei Zusammenstoß mit anderen Versorgungsbezügen
- § 55a: Neue Vorschriften zur Kürzung der Versorgungsbezüge bei Anwendung des § 53
- § 55b: Neue Vorschriften zur Kürzung der Versorgungsbezüge bei Anwendung des § 53 für Soldaten im Ruhestand
- § 55c: Neue Vorschriften zur Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
- § 55d: Neue Vorschriften zur Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 55c durch Zahlung eines Kapitalbetrages
- § 56: Neue Vorschriften zum Verlust der Versorgung
- § 57: Neue Vorschriften zum Verlust der Versorgungsbezüge bei Schuldhaftigkeit
- § 58: Neue Vorschriften zur Entziehung der Versorgung
- § 59: Neue Vorschriften zum Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene
- § 60: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht
- § 61: Neue Vorschriften zur Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- § 62: Neue Vorschriften zur Umzugskostenvergütung
- § 71: § 71 wird gestrichen.
- § 72: § 72 wird gestrichen.
- § 73: Neue Vorschriften für Soldaten auf Zeit, die in der ehemaligen Wehrmacht Wehrdienst geleistet haben, und ihre Hinterbliebenen.
- § 74: Neue Vorschriften für Soldaten auf Zeit in den Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Mannschaften, die in der ehemaligen Wehrmacht Wehrdienst geleistet haben.
- § 75: Neue Vorschriften für freiwillige Soldaten im Dienstverhältnis nach dem Freiwilligengesetz.
- § 76: Neue Vorschriften für ehemalige Vollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz.
- § 77: Neue Vorschriften für Berufssoldaten der Geburtsjahrgänge 1927 bis 1944.
- § 77a: Neue Vorschriften für Versorgung wegen eines während des Ersten oder Zweiten Weltkrieges erlittenen Kriegsunfalles.
- § 77b: Neue Vorschriften für Versorgung wegen eines in der Kriegsgefangenschaft erlittenen Unfalles.
- § 78: Neue Vorschriften für die Erstattung von Versicherungsbeiträgen.
- § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4: Neue Regelungen für die Umzugskostenvergütung für Soldaten
- § 63: Einführung einer einmaligen Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten
- § 63a: Einführung einer einmaligen Entschädigung für Soldaten, die bei Ausübung einer besonders gefährlichen Diensthandlung verletzt werden
- § 64: Neue Regelungen für die Anrechnung früherer Dienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 65: Neue Regelungen für die Anrechnung von Dienstzeiten im öffentlichen Dienst vor dem Eintritt in die Bundeswehr
- § 66: Neue Regelungen für die Anrechnung von hauptberuflichen Tätigkeiten vor dem Eintritt in die Bundeswehr
- § 67: Neue Regelungen für die Anrechnung von Kriegsgefangenschaft, Internierung oder Gewahrsam
- § 67a: Neue Regelungen für die Anrechnung von Heilbehandlungszeiten nach Kriegsgefangenschaft oder Internierung
- § 68: Neue Regelungen für die Anrechnung von Beschäftigungszeiten bei deutschen zivilen Dienstgruppen
- § 68a: Neue Regelungen für die Anrechnung von Kriegsdienstzeiten vor dem 9. Mai 1945
- § 69: Neue Regelungen für die Anrechnung von Wiedergutmachungszeiten
- § 70: Neue Regelungen für die Anrechnung von Zeiten nach dem 8. Mai 1945
- § 433 Abs. 1: Neufassung des § 433 Abs. 1, der die Neu festsetzung der Hinterbliebenenvorsorgung bei gerichtlicher Totenserklärung oder Sterbeurkunde regelt.
- § 44: Neufassung des § 44, der die Anwendung des Gesetzes auf Hinterbliebene von weiblichen Soldaten regelt.
- § 45: Neufassung des § 45, der die Anwendungsbereiche der gemeinsamen Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen regelt.
- § 46: Neufassung des § 46, der die Zahlung der Versorgungsbezüge, die Bewilligung und die Zahlungsweise regelt.
- § 47: Neufassung des § 47, der den Ortszuschlag, örtlichen Sonderzuschlag, Ausgleichsbetrag und jährliche Sonderzuwendung regelt.
- § 48: Neufassung des § 48, der die Pfändung, Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen auf Versorgungsbezüge regelt.
- § 49: Neufassung des § 49, der die Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge regelt.
- § 50: Neufassung des § 50, der das Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht gegenüber Ansprüchen auf Versorgungsbezüge regelt.
- § 51: Streichung des § 51.
- § 52: Streichung des § 52.
- § 53: Neufassung des § 53, der das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Verwendungseinkommen regelt.
- § 54: Streichung des § 54.
- § 87: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Versorgung nach dem Zweiten Teil des Gesetzes
- § 88: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Beschädigtenversorgung
- § 89: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Flugunfallversicherungen auf die Unfallentschädigung
- § 89a: Definition von Dienstbezügen im Sinne des Gesetzes
- § 89b: Neue Vorschriften zur Anpassung der Versorgungsbezüge
- § 90: Definition des Reichsgebiets im Sinne des Gesetzes
- § 91: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Dienstzeiten außerhalb des Reichsgebiets
- § 91a: Neue Vorschriften zur Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung
- § 92: Neue Vorschriften zur Erlassung von Verwaltungsvorschriften
- § 95: Neue Vorschriften zur Versorgungsberechtigung im Land Berlin
- § 79: Neue Vorschriften für die freie Fortsetzung der Krankenversicherung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
- § 79a: Bestimmung über die freie Fortsetzung der Krankenversicherung gestrichen.
- § 80: Neue Vorschriften für die Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses.
- § 81: Neue Definition der Wehrdienstbeschädigung.
- § 81a: Neue Vorschriften für die Versorgung in besonderen Fällen, wenn Soldaten beurlaubt wurden.
- § 82: Neue Vorschriften für die Heilbehandlung in besonderen Fällen.
- § 83: Neue Vorschriften für das Versorgungskrankengeld in besonderen Fällen und den Beginn der Versorgung.
- § 84: Neue Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen.
- § 85: Neue Vorschriften für den Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung während der Dienstzeit.
- § 86: Neue Vorschriften für die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen.
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Der noch nicht ausgezahlte Betrag ist dem überlebenden Ehegatten oder seinen Abkömmlingen weiterzuzahlen.
- § 11 Abs. 5 Satz 3: Die Worte 'oder Adoptiveltern' werden gestrichen.
- § 12 Abs. 7 Satz 2: Die Worte 'oder Adoptiveltern' werden gestrichen.
- § 41 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'oder Adoptiveltern' werden gestrichen.
- § 63 Abs. 2 Nr. 1: Die Worte 'leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen' werden gestrichen.
- § 63 Abs. 2 Nr. 2: Die Worte 'leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen' werden gestrichen.
- § 63a Abs. 3 Nr. 1: Die Worte 'leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen' werden gestrichen.
- § 63a Abs. 3 Nr. 2: Die Worte 'leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen' werden gestrichen.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 851
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 11 Abs. 2: Mindestens die Bezüge zu gewähren, die bei Fortgeltung der alten Fassung zustehen würden.
§ 11 Abs. 5 Satz 2: Der noch nicht ausgezahlte Betrag ist dem überlebenden Ehegatten oder seinen Abkömmlingen weiterzuzahlen.
§ 11 Abs. 2 Satz 6: Streichung des Satzes
§ 11 Abs. 3: Ersetzen des Wortes 'weitergewährt' durch 'gewährt'
§ 11 Abs. 5 Satz 4: Neue Fassung des Satzes 4
§ 11 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Neue Fassung der Nummer 1
§ 11 a Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes 3
§ 11 a Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
§ 11 Abs. 5 Satz 3: Die Worte 'oder Adoptiveltern' werden gestrichen.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-07-11 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 851
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 12 Abs. 3 Satz 2: Streichung der Worte 'deren Dienstverhältnis sich nach § 40 Abs. 3 des Soldatengesetzes verlängert'
§ 12 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1
§ 12 Abs. 7 Satz 2: Die Worte 'oder Adoptiveltern' werden gestrichen.

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-05-28Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 767
> Station: 1985-06-27Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
§ 41 Abs. 1: Gewährung des Sterbegeldes
§ 41 Abs. 2: Ansprüche von Eltern oder Adoptiveltern
§ 41 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'oder Adoptiveltern' werden gestrichen.

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