BGBl. 1980 I S. 458 · Änderung · Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458 Inkrafttreten: 1980-04-30 (Artikel 1 Nr. 1, 2, 7-10); 1980-04-29 (ganzes Gesetz außer Artikel 1 Nr. 3 bis 6); 1980-02-28 (Artikel 1 Nr. 3 bis 6) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1980-04-30 BGBl-Id: bgbl1-1980-19-2
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# GWB — 1976-07-02
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# GWB — 1980-04-30
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- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 1697
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- **Inkrafttreten:** 1976-01-28
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/75#page=1
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- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ein, insbesondere bezüglich der Umsatzerlöse von Unternehmen im Verlag, Herstellung oder Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 458
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- **Inkrafttreten:** 1980-04-30 (Artikel 1 Nr. 1, 2, 7-10); 1980-04-29 (ganzes Gesetz außer Artikel 1 Nr. 3 bis 6); 1980-02-28 (Artikel 1 Nr. 3 bis 6)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/19#page=6
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere bezüglich der Befugnisse der Kartellbehörde und der Definition von Missbrauch.
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## Betroffene Stellen
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- § 23 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 7
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- § 22 Abs. 3 Satz 2: Änderung der Verweisung
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- § 24 Abs. 8 Satz 2: Änderung der Verweisung
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- § 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes
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- § 24 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9
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- § 103 Abs. 3: Neue Fassung für die Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, 5 und 6.
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- § 103 Abs. 5 bis 7: Einfügung neuer Absätze zur Kartellbehörde und Maßnahmen bei Missbrauch.
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- § 103 a: Einfügung neuer Bestimmungen zur Freistellung von Verträgen über die Versorgung mit Elektrizität oder Gas.
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- § 104 Abs. 1 erster Halbsatz: Neue Fassung für die Maßnahmen der Kartellbehörde in bestimmten Fällen.
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- § 106 Abs. 2: Änderung der Verweisung in § 102.
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- § 106 Abs. 3: Änderung der Verweisung in § 100.
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- § 12: Neufassung des § 12 mit neuen Vorschriften zur Kartellbehörde und Maßnahmen
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- § 22 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 3 des § 22 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
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- § 22 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes 2 im Absatz 4 des § 22 zur Definition von Missbrauch
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- § 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 8, 9 und 10 im Absatz 1 des § 23 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
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- § 23 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4: Neufassung der Sätze 4 und 5 im Absatz 2 Nr. 2 des § 23 zur Definition von Zusammenschlüssen
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- § 23 Abs. 6 Satz 3: Neufassung des Satzes 3 im Absatz 6 des § 23 zur Anwendung von § 46
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- § 23a: Einfügung eines neuen § 23a zur Zusammenschlußkontrolle
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- § 24 Abs. 8 und 9: Neufassung der Absätze 8 und 9 des § 24 zur Anwendung der Vorschriften
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- § 24a Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 1 des § 24a zur Anmeldung von Zusammenschlüssen
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- § 24a Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes 5 im Absatz 1 des § 24a zur Anwendung von § 46
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- § 24a Abs. 4 erster Halbsatz: Neufassung des ersten Halbsatzes im Absatz 4 des § 24a zur Unzulässigkeit von Zusammenschlüssen
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- § 24b Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 des § 24b zur Erstellung von Gutachten durch die Monopolkommission
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- § 26 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'bestimmte Wettbewerber' durch 'bestimmte Unternehmen' im Absatz 1 des § 26
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- § 26 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 3 im Absatz 2 des § 26 zur Vermutung von Abhängigkeit
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- § 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 26 zur Nutzung der Marktstellung
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- § 35: Einfügung eines neuen Absatzes 2 und Neuanordnung des bisherigen Absatzes 2 im § 35 zur Haftung für Schäden
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- § 37a Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 37a zur Untersagung von Verhalten
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- § 37b: Einfügung eines neuen § 37b zur Mehrerlösabschöpfung
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- § 38 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über das Hinwegsetzen über die Unwirksamkeit eines Vertrages oder Beschlusses.
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- § 38 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen unanfechtbare Verfügungen.
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- § 38 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen einstweilige Anordnungen und vollziehbare Verfügungen.
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- § 38 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung der Bestimmung über das Empfehlen bestimmter Preise oder Preisgrenzen an Abnehmer.
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- § 38 Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Höchstgrenze der Geldbuße und die Möglichkeit der Schätzung des Mehrerlöses.
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- § 38 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes zur Verjährung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
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- § 38 a Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Bestimmung über die Bedingungen für unverbindliche Preisempfehlungen.
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- § 38 a Abs. 3 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über den Fall, in dem der empfohlene Preis die tatsächlich geforderten Preise erheblich übersteigt.
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- § 38 a Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, Auskünfte zu verlangen.
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- § 38 a Abs. 5: Neufassung der Bestimmung über die Aufforderung des preisempfehlenden Unternehmens, den Mißbrauch abzustellen.
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- § 38 a Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, die Anwendung von Empfehlungen zu verbieten.
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- § 44 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit der Kartellbehörde gegenüber Kartellen.
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- § 44 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft.
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- § 50 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Bestimmung über die Veröffentlichung des Berichts des Bundeskartellamts.
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- § 56 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
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- § 58 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
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- § 63 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
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- § 63 a Abs. 3 und 4: Neufassung der Bestimmung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
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- § 70 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Feststellung der Begründetheit einer Verfügung.
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- § 78 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes zur Bestimmung des Streitwerts in Beschwerdeverfahren.
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- § 80 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenpflicht für Anmeldungen und Amtshandlungen.
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- § 80 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenhöhe für bestimmte Fälle.
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- § 82 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung des § 140 Abs. 1 Nr. 1 der Strafprozeßordnung.
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- § 98 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung auf Ausfuhrkartelle.
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- § 100 Abs. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des § 15 auf Erzeugerbetriebe und Zuchtunternehmen.
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- § 100 Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Definition von Erzeugerbetrieben.
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- § 100 Abs. 8: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des Gesetzes auf bestimmte Branchengesetze.
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- § 102: Neufassung des gesamten § 102 zur Anwendung auf Verträge und Empfehlungen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen.
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## Wortlaut
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- **1975-08-12** · BGBl. 1975 I S. 2127 — Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Güterverkehrs
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- **1975-08-30** · BGBl. 1975 I S. 2294 — Verordnung über die Anlegung und Führung des Kartellregisters (Kartellregisterverordnung)
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- **1976-07-02** · BGBl. 1976 I S. 1697 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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- **1980-04-30** · BGBl. 1980 I S. 458 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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# Stellen dieser Station
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- § 23 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 7
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- § 22 Abs. 3 Satz 2: Änderung der Verweisung
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- § 24 Abs. 8 Satz 2: Änderung der Verweisung
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- § 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes
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- § 24 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9
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- § 103 Abs. 3: Neue Fassung für die Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, 5 und 6.
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- § 103 Abs. 5 bis 7: Einfügung neuer Absätze zur Kartellbehörde und Maßnahmen bei Missbrauch.
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- § 103 a: Einfügung neuer Bestimmungen zur Freistellung von Verträgen über die Versorgung mit Elektrizität oder Gas.
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- § 104 Abs. 1 erster Halbsatz: Neue Fassung für die Maßnahmen der Kartellbehörde in bestimmten Fällen.
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- § 106 Abs. 2: Änderung der Verweisung in § 102.
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- § 106 Abs. 3: Änderung der Verweisung in § 100.
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- § 12: Neufassung des § 12 mit neuen Vorschriften zur Kartellbehörde und Maßnahmen
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- § 22 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 3 des § 22 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
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- § 22 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes 2 im Absatz 4 des § 22 zur Definition von Missbrauch
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- § 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 8, 9 und 10 im Absatz 1 des § 23 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
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- § 23 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4: Neufassung der Sätze 4 und 5 im Absatz 2 Nr. 2 des § 23 zur Definition von Zusammenschlüssen
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- § 23 Abs. 6 Satz 3: Neufassung des Satzes 3 im Absatz 6 des § 23 zur Anwendung von § 46
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- § 23a: Einfügung eines neuen § 23a zur Zusammenschlußkontrolle
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- § 24 Abs. 8 und 9: Neufassung der Absätze 8 und 9 des § 24 zur Anwendung der Vorschriften
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- § 24a Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 1 des § 24a zur Anmeldung von Zusammenschlüssen
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- § 24a Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes 5 im Absatz 1 des § 24a zur Anwendung von § 46
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- § 24a Abs. 4 erster Halbsatz: Neufassung des ersten Halbsatzes im Absatz 4 des § 24a zur Unzulässigkeit von Zusammenschlüssen
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- § 24b Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 des § 24b zur Erstellung von Gutachten durch die Monopolkommission
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- § 26 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'bestimmte Wettbewerber' durch 'bestimmte Unternehmen' im Absatz 1 des § 26
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- § 26 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 3 im Absatz 2 des § 26 zur Vermutung von Abhängigkeit
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- § 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 26 zur Nutzung der Marktstellung
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- § 35: Einfügung eines neuen Absatzes 2 und Neuanordnung des bisherigen Absatzes 2 im § 35 zur Haftung für Schäden
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- § 37a Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 37a zur Untersagung von Verhalten
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- § 37b: Einfügung eines neuen § 37b zur Mehrerlösabschöpfung
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- § 38 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über das Hinwegsetzen über die Unwirksamkeit eines Vertrages oder Beschlusses.
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- § 38 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen unanfechtbare Verfügungen.
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- § 38 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen einstweilige Anordnungen und vollziehbare Verfügungen.
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- § 38 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung der Bestimmung über das Empfehlen bestimmter Preise oder Preisgrenzen an Abnehmer.
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- § 38 Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Höchstgrenze der Geldbuße und die Möglichkeit der Schätzung des Mehrerlöses.
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- § 38 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes zur Verjährung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
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- § 38 a Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Bestimmung über die Bedingungen für unverbindliche Preisempfehlungen.
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- § 38 a Abs. 3 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über den Fall, in dem der empfohlene Preis die tatsächlich geforderten Preise erheblich übersteigt.
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- § 38 a Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, Auskünfte zu verlangen.
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- § 38 a Abs. 5: Neufassung der Bestimmung über die Aufforderung des preisempfehlenden Unternehmens, den Mißbrauch abzustellen.
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- § 38 a Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, die Anwendung von Empfehlungen zu verbieten.
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- § 44 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit der Kartellbehörde gegenüber Kartellen.
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- § 44 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft.
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- § 50 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Bestimmung über die Veröffentlichung des Berichts des Bundeskartellamts.
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- § 56 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
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- § 58 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
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- § 63 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
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- § 63 a Abs. 3 und 4: Neufassung der Bestimmung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
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- § 70 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Feststellung der Begründetheit einer Verfügung.
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- § 78 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes zur Bestimmung des Streitwerts in Beschwerdeverfahren.
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- § 80 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenpflicht für Anmeldungen und Amtshandlungen.
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- § 80 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenhöhe für bestimmte Fälle.
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- § 82 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung des § 140 Abs. 1 Nr. 1 der Strafprozeßordnung.
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- § 98 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung auf Ausfuhrkartelle.
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- § 100 Abs. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des § 15 auf Erzeugerbetriebe und Zuchtunternehmen.
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- § 100 Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Definition von Erzeugerbetrieben.
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- § 100 Abs. 8: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des Gesetzes auf bestimmte Branchengesetze.
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- § 102: Neufassung des gesamten § 102 zur Anwendung auf Verträge und Empfehlungen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen.
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gwb/§100.md
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gwb/§100.md
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# § 100
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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§ 100: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes im Bereich der Landwirtschaft
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§ 100 Abs. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des § 15 auf Erzeugerbetriebe und Zuchtunternehmen.
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§ 100 Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Definition von Erzeugerbetrieben.
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§ 100 Abs. 8: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des Gesetzes auf bestimmte Branchengesetze.
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# § 102
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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§ 102: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes im Finanzsektor
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§ 102: Neufassung des gesamten § 102 zur Anwendung auf Verträge und Empfehlungen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen.
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10
gwb/§103.md
10
gwb/§103.md
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# § 103
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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§ 103: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes im Bereich der öffentlichen Versorgung
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§ 103 Abs. 3: Neue Fassung für die Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, 5 und 6.
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§ 103 Abs. 5 bis 7: Einfügung neuer Absätze zur Kartellbehörde und Maßnahmen bei Missbrauch.
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§ 103 a: Einfügung neuer Bestimmungen zur Freistellung von Verträgen über die Versorgung mit Elektrizität oder Gas.
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# § 104
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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§ 104: Neue Vorschriften für Maßnahmen der Kartellbehörde in bestimmten Fällen
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§ 104 Abs. 1 erster Halbsatz: Neue Fassung für die Maßnahmen der Kartellbehörde in bestimmten Fällen.
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# § 106
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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§ 106: Neue Vorschriften für Übergangs- und Schlußbestimmungen
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§ 106 Abs. 2: Änderung der Verweisung in § 102.
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§ 106 Abs. 3: Änderung der Verweisung in § 100.
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# § 12
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1973-08-04 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 917
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> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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§ 12 Abs. 1: Erweiterung der Verweisung um § 5 b Abs. 1.
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§ 12: Neufassung des § 12 mit neuen Vorschriften zur Kartellbehörde und Maßnahmen
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# § 22
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1976-07-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1697
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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§ 22 Abs. 3 Satz 2: Änderung der Verweisung
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§ 22 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 3 des § 22 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
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§ 22 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes 2 im Absatz 4 des § 22 zur Definition von Missbrauch
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10
gwb/§23.md
10
gwb/§23.md
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# § 23
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1976-07-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1697
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> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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§ 23 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 7
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§ 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 8, 9 und 10 im Absatz 1 des § 23 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
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§ 23 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4: Neufassung der Sätze 4 und 5 im Absatz 2 Nr. 2 des § 23 zur Definition von Zusammenschlüssen
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§ 23 Abs. 6 Satz 3: Neufassung des Satzes 3 im Absatz 6 des § 23 zur Anwendung von § 46
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7
gwb/§23a.md
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7
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# § 23a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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§ 23a: Einfügung eines neuen § 23a zur Zusammenschlußkontrolle
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10
gwb/§24.md
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gwb/§24.md
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# § 24
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1976-07-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1697
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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§ 24 Abs. 8 Satz 2: Änderung der Verweisung
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§ 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes
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§ 24 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9
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§ 24 Abs. 8 und 9: Neufassung der Absätze 8 und 9 des § 24 zur Anwendung der Vorschriften
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10
gwb/§24a.md
10
gwb/§24a.md
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# § 24a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
§ 24a: Neufassung des § 24a, der die Anmeldung von Zusammenschlüssen beim Bundeskartellamt regelt.
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§ 24a Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 1 des § 24a zur Anmeldung von Zusammenschlüssen
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§ 24a Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes 5 im Absatz 1 des § 24a zur Anwendung von § 46
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§ 24a Abs. 4 erster Halbsatz: Neufassung des ersten Halbsatzes im Absatz 4 des § 24a zur Unzulässigkeit von Zusammenschlüssen
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# § 24b
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
§ 24b: Neuer Paragraph zur Bildung und Tätigkeit der Monopolkommission
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§ 24b Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 des § 24b zur Erstellung von Gutachten durch die Monopolkommission
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10
gwb/§26.md
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gwb/§26.md
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# § 26
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
|
||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
|
||||
§ 26: Neuer Paragraph zum Verbot von Liefersperren und Bezugssperren
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§ 26 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'bestimmte Wettbewerber' durch 'bestimmte Unternehmen' im Absatz 1 des § 26
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§ 26 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 3 im Absatz 2 des § 26 zur Vermutung von Abhängigkeit
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§ 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 26 zur Nutzung der Marktstellung
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 35
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
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||||
§ 35: Neuer Paragraph zur Haftung für Verstöße gegen das Gesetz
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§ 35: Einfügung eines neuen Absatzes 2 und Neuanordnung des bisherigen Absatzes 2 im § 35 zur Haftung für Schäden
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 37a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
|
||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
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||||
§ 37a: Neuer Paragraph zur Untersagung von Verträgen und Verhalten
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||||
§ 37a Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 37a zur Untersagung von Verhalten
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7
gwb/§37b.md
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7
gwb/§37b.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 37b
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
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||||
§ 37b: Einfügung eines neuen § 37b zur Mehrerlösabschöpfung
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26
gwb/§38.md
26
gwb/§38.md
@@ -1,7 +1,27 @@
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||||
# § 38
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
§ 38: Neufassung des § 38, der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsbeschränkungen regelt.
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§ 38 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über das Hinwegsetzen über die Unwirksamkeit eines Vertrages oder Beschlusses.
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§ 38 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen unanfechtbare Verfügungen.
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§ 38 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen einstweilige Anordnungen und vollziehbare Verfügungen.
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§ 38 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung der Bestimmung über das Empfehlen bestimmter Preise oder Preisgrenzen an Abnehmer.
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§ 38 Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Höchstgrenze der Geldbuße und die Möglichkeit der Schätzung des Mehrerlöses.
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§ 38 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes zur Verjährung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
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§ 38 a Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Bestimmung über die Bedingungen für unverbindliche Preisempfehlungen.
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§ 38 a Abs. 3 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über den Fall, in dem der empfohlene Preis die tatsächlich geforderten Preise erheblich übersteigt.
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§ 38 a Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, Auskünfte zu verlangen.
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§ 38 a Abs. 5: Neufassung der Bestimmung über die Aufforderung des preisempfehlenden Unternehmens, den Mißbrauch abzustellen.
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§ 38 a Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, die Anwendung von Empfehlungen zu verbieten.
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# § 44
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
§ 44: Neufassung des § 44, der die Zuständigkeiten der Kartellbehörden regelt.
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§ 44 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit der Kartellbehörde gegenüber Kartellen.
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§ 44 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft.
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# § 50
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1973-08-04 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 917
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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§ 50 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 3.
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§ 50 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Bestimmung über die Veröffentlichung des Berichts des Bundeskartellamts.
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||||
# § 56
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1973-08-04 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 917
|
||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
§ 56: Anpassungen in den Nummern 1 und 3.
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§ 56 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 58
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1973-08-04 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 917
|
||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
§ 58: Anpassungen in den Nummern 2, 3 und 4.
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§ 58 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
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# § 63
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1973-08-04 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 917
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
§ 63 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur aufschiebenden Wirkung der Beschwerde
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||||
§ 63 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
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||||
§ 63 a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur sofortigen Vollziehung von Verfügungen
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§ 63 a Abs. 3 und 4: Neufassung der Bestimmung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
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# § 70
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
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||||
§ 70: Neufassung des § 70, der die Entscheidungsgrundlagen und -möglichkeiten des Beschwerdegerichts regelt.
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||||
§ 70 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Feststellung der Begründetheit einer Verfügung.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 78
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
§ 78: Neufassung des § 78, der die Gebühren und Auslagen im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren regelt.
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§ 78 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes zur Bestimmung des Streitwerts in Beschwerdeverfahren.
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@@ -1,9 +1,9 @@
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# § 80
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1975-08-12 — Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Güterverkehrs
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> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2127
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
§ 80 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1: Ergänzung der zitierten Vorschriften um § 99 Abs. 3 Satz 3.
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||||
§ 80 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenpflicht für Anmeldungen und Amtshandlungen.
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||||
§ 80 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6: Ergänzung der zitierten Vorschriften um § 99 Abs. 3 Satz 3.
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||||
§ 80 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenhöhe für bestimmte Fälle.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 82
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
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||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
§ 82: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung über Anträge auf gerichtliche Entscheidung
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||||
§ 82 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung des § 140 Abs. 1 Nr. 1 der Strafprozeßordnung.
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||||
7
gwb/§98.md
Normal file
7
gwb/§98.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 98
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
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||||
§ 98 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung auf Ausfuhrkartelle.
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17
verkuendungen/1980/bgbl1-1980-19-2.md
Normal file
17
verkuendungen/1980/bgbl1-1980-19-2.md
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@@ -0,0 +1,17 @@
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||||
# BGBl. 1980 I S. 458
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||||
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 458
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- **Verkündung:** 1980-04-30
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- **Inkrafttreten:** 1980-04-30 (Artikel 1 Nr. 1, 2, 7-10); 1980-04-29 (ganzes Gesetz außer Artikel 1 Nr. 3 bis 6); 1980-02-28 (Artikel 1 Nr. 3 bis 6)
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- **Ausfertigung:** 1980-04-26
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/19#page=6
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** GWB
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## Kurz
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Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere bezüglich der Befugnisse der Kartellbehörde und der Definition von Missbrauch.
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Reference in New Issue
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