BGBl. 1980 I S. 458 · Änderung · Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
Inkrafttreten: 1980-04-30 (Artikel 1 Nr. 1, 2, 7-10); 1980-04-29 (ganzes Gesetz außer Artikel 1 Nr. 3 bis 6); 1980-02-28 (Artikel 1 Nr. 3 bis 6)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1980-04-30

BGBl-Id: bgbl1-1980-19-2
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1980-04-30 12:00:00 +00:00
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# GWB — 1976-07-02
# GWB — 1980-04-30
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 1697
- **Inkrafttreten:** 1976-01-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/75#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ein, insbesondere bezüglich der Umsatzerlöse von Unternehmen im Verlag, Herstellung oder Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften.
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 458
- **Inkrafttreten:** 1980-04-30 (Artikel 1 Nr. 1, 2, 7-10); 1980-04-29 (ganzes Gesetz außer Artikel 1 Nr. 3 bis 6); 1980-02-28 (Artikel 1 Nr. 3 bis 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/19#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere bezüglich der Befugnisse der Kartellbehörde und der Definition von Missbrauch.
## Betroffene Stellen
- § 23 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 7
- § 22 Abs. 3 Satz 2: Änderung der Verweisung
- § 24 Abs. 8 Satz 2: Änderung der Verweisung
- § 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes
- § 24 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9
- § 103 Abs. 3: Neue Fassung für die Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, 5 und 6.
- § 103 Abs. 5 bis 7: Einfügung neuer Absätze zur Kartellbehörde und Maßnahmen bei Missbrauch.
- § 103 a: Einfügung neuer Bestimmungen zur Freistellung von Verträgen über die Versorgung mit Elektrizität oder Gas.
- § 104 Abs. 1 erster Halbsatz: Neue Fassung für die Maßnahmen der Kartellbehörde in bestimmten Fällen.
- § 106 Abs. 2: Änderung der Verweisung in § 102.
- § 106 Abs. 3: Änderung der Verweisung in § 100.
- § 12: Neufassung des § 12 mit neuen Vorschriften zur Kartellbehörde und Maßnahmen
- § 22 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 3 des § 22 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
- § 22 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes 2 im Absatz 4 des § 22 zur Definition von Missbrauch
- § 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 8, 9 und 10 im Absatz 1 des § 23 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
- § 23 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4: Neufassung der Sätze 4 und 5 im Absatz 2 Nr. 2 des § 23 zur Definition von Zusammenschlüssen
- § 23 Abs. 6 Satz 3: Neufassung des Satzes 3 im Absatz 6 des § 23 zur Anwendung von § 46
- § 23a: Einfügung eines neuen § 23a zur Zusammenschlußkontrolle
- § 24 Abs. 8 und 9: Neufassung der Absätze 8 und 9 des § 24 zur Anwendung der Vorschriften
- § 24a Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 1 des § 24a zur Anmeldung von Zusammenschlüssen
- § 24a Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes 5 im Absatz 1 des § 24a zur Anwendung von § 46
- § 24a Abs. 4 erster Halbsatz: Neufassung des ersten Halbsatzes im Absatz 4 des § 24a zur Unzulässigkeit von Zusammenschlüssen
- § 24b Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 des § 24b zur Erstellung von Gutachten durch die Monopolkommission
- § 26 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'bestimmte Wettbewerber' durch 'bestimmte Unternehmen' im Absatz 1 des § 26
- § 26 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 3 im Absatz 2 des § 26 zur Vermutung von Abhängigkeit
- § 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 26 zur Nutzung der Marktstellung
- § 35: Einfügung eines neuen Absatzes 2 und Neuanordnung des bisherigen Absatzes 2 im § 35 zur Haftung für Schäden
- § 37a Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 37a zur Untersagung von Verhalten
- § 37b: Einfügung eines neuen § 37b zur Mehrerlösabschöpfung
- § 38 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über das Hinwegsetzen über die Unwirksamkeit eines Vertrages oder Beschlusses.
- § 38 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen unanfechtbare Verfügungen.
- § 38 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen einstweilige Anordnungen und vollziehbare Verfügungen.
- § 38 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung der Bestimmung über das Empfehlen bestimmter Preise oder Preisgrenzen an Abnehmer.
- § 38 Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Höchstgrenze der Geldbuße und die Möglichkeit der Schätzung des Mehrerlöses.
- § 38 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes zur Verjährung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
- § 38 a Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Bestimmung über die Bedingungen für unverbindliche Preisempfehlungen.
- § 38 a Abs. 3 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über den Fall, in dem der empfohlene Preis die tatsächlich geforderten Preise erheblich übersteigt.
- § 38 a Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, Auskünfte zu verlangen.
- § 38 a Abs. 5: Neufassung der Bestimmung über die Aufforderung des preisempfehlenden Unternehmens, den Mißbrauch abzustellen.
- § 38 a Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, die Anwendung von Empfehlungen zu verbieten.
- § 44 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit der Kartellbehörde gegenüber Kartellen.
- § 44 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft.
- § 50 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Bestimmung über die Veröffentlichung des Berichts des Bundeskartellamts.
- § 56 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
- § 58 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
- § 63 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
- § 63 a Abs. 3 und 4: Neufassung der Bestimmung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
- § 70 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Feststellung der Begründetheit einer Verfügung.
- § 78 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes zur Bestimmung des Streitwerts in Beschwerdeverfahren.
- § 80 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenpflicht für Anmeldungen und Amtshandlungen.
- § 80 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenhöhe für bestimmte Fälle.
- § 82 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung des § 140 Abs. 1 Nr. 1 der Strafprozeßordnung.
- § 98 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung auf Ausfuhrkartelle.
- § 100 Abs. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des § 15 auf Erzeugerbetriebe und Zuchtunternehmen.
- § 100 Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Definition von Erzeugerbetrieben.
- § 100 Abs. 8: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des Gesetzes auf bestimmte Branchengesetze.
- § 102: Neufassung des gesamten § 102 zur Anwendung auf Verträge und Empfehlungen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen.
## Wortlaut

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- **1975-08-12** · BGBl. 1975 I S. 2127 — Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Güterverkehrs
- **1975-08-30** · BGBl. 1975 I S. 2294 — Verordnung über die Anlegung und Führung des Kartellregisters (Kartellregisterverordnung)
- **1976-07-02** · BGBl. 1976 I S. 1697 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- **1980-04-30** · BGBl. 1980 I S. 458 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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# Stellen dieser Station
- § 23 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 7
- § 22 Abs. 3 Satz 2: Änderung der Verweisung
- § 24 Abs. 8 Satz 2: Änderung der Verweisung
- § 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes
- § 24 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9
- § 103 Abs. 3: Neue Fassung für die Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, 5 und 6.
- § 103 Abs. 5 bis 7: Einfügung neuer Absätze zur Kartellbehörde und Maßnahmen bei Missbrauch.
- § 103 a: Einfügung neuer Bestimmungen zur Freistellung von Verträgen über die Versorgung mit Elektrizität oder Gas.
- § 104 Abs. 1 erster Halbsatz: Neue Fassung für die Maßnahmen der Kartellbehörde in bestimmten Fällen.
- § 106 Abs. 2: Änderung der Verweisung in § 102.
- § 106 Abs. 3: Änderung der Verweisung in § 100.
- § 12: Neufassung des § 12 mit neuen Vorschriften zur Kartellbehörde und Maßnahmen
- § 22 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 3 des § 22 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
- § 22 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes 2 im Absatz 4 des § 22 zur Definition von Missbrauch
- § 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 8, 9 und 10 im Absatz 1 des § 23 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
- § 23 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4: Neufassung der Sätze 4 und 5 im Absatz 2 Nr. 2 des § 23 zur Definition von Zusammenschlüssen
- § 23 Abs. 6 Satz 3: Neufassung des Satzes 3 im Absatz 6 des § 23 zur Anwendung von § 46
- § 23a: Einfügung eines neuen § 23a zur Zusammenschlußkontrolle
- § 24 Abs. 8 und 9: Neufassung der Absätze 8 und 9 des § 24 zur Anwendung der Vorschriften
- § 24a Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 1 des § 24a zur Anmeldung von Zusammenschlüssen
- § 24a Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes 5 im Absatz 1 des § 24a zur Anwendung von § 46
- § 24a Abs. 4 erster Halbsatz: Neufassung des ersten Halbsatzes im Absatz 4 des § 24a zur Unzulässigkeit von Zusammenschlüssen
- § 24b Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 des § 24b zur Erstellung von Gutachten durch die Monopolkommission
- § 26 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'bestimmte Wettbewerber' durch 'bestimmte Unternehmen' im Absatz 1 des § 26
- § 26 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 3 im Absatz 2 des § 26 zur Vermutung von Abhängigkeit
- § 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 26 zur Nutzung der Marktstellung
- § 35: Einfügung eines neuen Absatzes 2 und Neuanordnung des bisherigen Absatzes 2 im § 35 zur Haftung für Schäden
- § 37a Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 37a zur Untersagung von Verhalten
- § 37b: Einfügung eines neuen § 37b zur Mehrerlösabschöpfung
- § 38 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über das Hinwegsetzen über die Unwirksamkeit eines Vertrages oder Beschlusses.
- § 38 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen unanfechtbare Verfügungen.
- § 38 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen einstweilige Anordnungen und vollziehbare Verfügungen.
- § 38 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung der Bestimmung über das Empfehlen bestimmter Preise oder Preisgrenzen an Abnehmer.
- § 38 Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Höchstgrenze der Geldbuße und die Möglichkeit der Schätzung des Mehrerlöses.
- § 38 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes zur Verjährung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
- § 38 a Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Bestimmung über die Bedingungen für unverbindliche Preisempfehlungen.
- § 38 a Abs. 3 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über den Fall, in dem der empfohlene Preis die tatsächlich geforderten Preise erheblich übersteigt.
- § 38 a Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, Auskünfte zu verlangen.
- § 38 a Abs. 5: Neufassung der Bestimmung über die Aufforderung des preisempfehlenden Unternehmens, den Mißbrauch abzustellen.
- § 38 a Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, die Anwendung von Empfehlungen zu verbieten.
- § 44 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit der Kartellbehörde gegenüber Kartellen.
- § 44 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft.
- § 50 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Bestimmung über die Veröffentlichung des Berichts des Bundeskartellamts.
- § 56 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
- § 58 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
- § 63 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
- § 63 a Abs. 3 und 4: Neufassung der Bestimmung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
- § 70 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Feststellung der Begründetheit einer Verfügung.
- § 78 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes zur Bestimmung des Streitwerts in Beschwerdeverfahren.
- § 80 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenpflicht für Anmeldungen und Amtshandlungen.
- § 80 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenhöhe für bestimmte Fälle.
- § 82 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung des § 140 Abs. 1 Nr. 1 der Strafprozeßordnung.
- § 98 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung auf Ausfuhrkartelle.
- § 100 Abs. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des § 15 auf Erzeugerbetriebe und Zuchtunternehmen.
- § 100 Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Definition von Erzeugerbetrieben.
- § 100 Abs. 8: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des Gesetzes auf bestimmte Branchengesetze.
- § 102: Neufassung des gesamten § 102 zur Anwendung auf Verträge und Empfehlungen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen.

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# § 100
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 100: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes im Bereich der Landwirtschaft
§ 100 Abs. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des § 15 auf Erzeugerbetriebe und Zuchtunternehmen.
§ 100 Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Definition von Erzeugerbetrieben.
§ 100 Abs. 8: Neufassung der Bestimmung über die Anwendung des Gesetzes auf bestimmte Branchengesetze.

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# § 102
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 102: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes im Finanzsektor
§ 102: Neufassung des gesamten § 102 zur Anwendung auf Verträge und Empfehlungen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen.

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# § 103
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 103: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes im Bereich der öffentlichen Versorgung
§ 103 Abs. 3: Neue Fassung für die Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, 5 und 6.
§ 103 Abs. 5 bis 7: Einfügung neuer Absätze zur Kartellbehörde und Maßnahmen bei Missbrauch.
§ 103 a: Einfügung neuer Bestimmungen zur Freistellung von Verträgen über die Versorgung mit Elektrizität oder Gas.

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# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 104: Neue Vorschriften für Maßnahmen der Kartellbehörde in bestimmten Fällen
§ 104 Abs. 1 erster Halbsatz: Neue Fassung für die Maßnahmen der Kartellbehörde in bestimmten Fällen.

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# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 106: Neue Vorschriften für Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 106 Abs. 2: Änderung der Verweisung in § 102.
§ 106 Abs. 3: Änderung der Verweisung in § 100.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1973-08-04 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 917
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 12 Abs. 1: Erweiterung der Verweisung um § 5 b Abs. 1.
§ 12: Neufassung des § 12 mit neuen Vorschriften zur Kartellbehörde und Maßnahmen

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-07-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1697
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 22 Abs. 3 Satz 2: Änderung der Verweisung
§ 22 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 3 des § 22 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
§ 22 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes 2 im Absatz 4 des § 22 zur Definition von Missbrauch

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-07-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1697
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 23 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 7
§ 23 Abs. 1: Einfügung von Sätzen 8, 9 und 10 im Absatz 1 des § 23 zur Berechnung von Marktanteilen und Umsatzerlösen
§ 23 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4: Neufassung der Sätze 4 und 5 im Absatz 2 Nr. 2 des § 23 zur Definition von Zusammenschlüssen
§ 23 Abs. 6 Satz 3: Neufassung des Satzes 3 im Absatz 6 des § 23 zur Anwendung von § 46

7
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# § 23a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 23a: Einfügung eines neuen § 23a zur Zusammenschlußkontrolle

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-07-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1697
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 24 Abs. 8 Satz 2: Änderung der Verweisung
§ 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Hinzufügen eines Halbsatzes
§ 24 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9
§ 24 Abs. 8 und 9: Neufassung der Absätze 8 und 9 des § 24 zur Anwendung der Vorschriften

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# § 24a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 24a: Neufassung des § 24a, der die Anmeldung von Zusammenschlüssen beim Bundeskartellamt regelt.
§ 24a Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 im Absatz 1 des § 24a zur Anmeldung von Zusammenschlüssen
§ 24a Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes 5 im Absatz 1 des § 24a zur Anwendung von § 46
§ 24a Abs. 4 erster Halbsatz: Neufassung des ersten Halbsatzes im Absatz 4 des § 24a zur Unzulässigkeit von Zusammenschlüssen

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# § 24b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 24b: Neuer Paragraph zur Bildung und Tätigkeit der Monopolkommission
§ 24b Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 des § 24b zur Erstellung von Gutachten durch die Monopolkommission

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 26: Neuer Paragraph zum Verbot von Liefersperren und Bezugssperren
§ 26 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'bestimmte Wettbewerber' durch 'bestimmte Unternehmen' im Absatz 1 des § 26
§ 26 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 3 im Absatz 2 des § 26 zur Vermutung von Abhängigkeit
§ 26 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 26 zur Nutzung der Marktstellung

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 35: Neuer Paragraph zur Haftung für Verstöße gegen das Gesetz
§ 35: Einfügung eines neuen Absatzes 2 und Neuanordnung des bisherigen Absatzes 2 im § 35 zur Haftung für Schäden

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# § 37a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 37a: Neuer Paragraph zur Untersagung von Verträgen und Verhalten
§ 37a Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3 im § 37a zur Untersagung von Verhalten

7
gwb/§37b.md Normal file
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# § 37b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 37b: Einfügung eines neuen § 37b zur Mehrerlösabschöpfung

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# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 38: Neufassung des § 38, der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsbeschränkungen regelt.
§ 38 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über das Hinwegsetzen über die Unwirksamkeit eines Vertrages oder Beschlusses.
§ 38 Abs. 1 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen unanfechtbare Verfügungen.
§ 38 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Bestimmung über das Zuwiderhandeln gegen einstweilige Anordnungen und vollziehbare Verfügungen.
§ 38 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung der Bestimmung über das Empfehlen bestimmter Preise oder Preisgrenzen an Abnehmer.
§ 38 Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Höchstgrenze der Geldbuße und die Möglichkeit der Schätzung des Mehrerlöses.
§ 38 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes zur Verjährung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
§ 38 a Abs. 1 Nr. 1: Neufassung der Bestimmung über die Bedingungen für unverbindliche Preisempfehlungen.
§ 38 a Abs. 3 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über den Fall, in dem der empfohlene Preis die tatsächlich geforderten Preise erheblich übersteigt.
§ 38 a Abs. 4: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, Auskünfte zu verlangen.
§ 38 a Abs. 5: Neufassung der Bestimmung über die Aufforderung des preisempfehlenden Unternehmens, den Mißbrauch abzustellen.
§ 38 a Abs. 6: Neufassung der Bestimmung über die Befugnis der Kartellbehörde, die Anwendung von Empfehlungen zu verbieten.

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 44: Neufassung des § 44, der die Zuständigkeiten der Kartellbehörden regelt.
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit der Kartellbehörde gegenüber Kartellen.
§ 44 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft.

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1973-08-04 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 917
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 50 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 3.
§ 50 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Bestimmung über die Veröffentlichung des Berichts des Bundeskartellamts.

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1973-08-04 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 917
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 56: Anpassungen in den Nummern 1 und 3.
§ 56 Nr. 3: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.

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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1973-08-04 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 917
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 58: Anpassungen in den Nummern 2, 3 und 4.
§ 58 Nr. 4: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.

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# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1973-08-04 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 917
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 63 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur aufschiebenden Wirkung der Beschwerde
§ 63 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Bestimmung über die Anwendbarkeit von Verfügungen.
§ 63 a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur sofortigen Vollziehung von Verfügungen
§ 63 a Abs. 3 und 4: Neufassung der Bestimmung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 70: Neufassung des § 70, der die Entscheidungsgrundlagen und -möglichkeiten des Beschwerdegerichts regelt.
§ 70 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Feststellung der Begründetheit einer Verfügung.

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# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-04-10 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 869
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 78: Neufassung des § 78, der die Gebühren und Auslagen im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren regelt.
§ 78 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes zur Bestimmung des Streitwerts in Beschwerdeverfahren.

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# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-08-12 — Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Güterverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2127
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 80 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1: Ergänzung der zitierten Vorschriften um § 99 Abs. 3 Satz 3.
§ 80 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenpflicht für Anmeldungen und Amtshandlungen.
§ 80 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6: Ergänzung der zitierten Vorschriften um § 99 Abs. 3 Satz 3.
§ 80 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6: Neufassung der Bestimmung über die Gebührenhöhe für bestimmte Fälle.

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# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 82: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung über Anträge auf gerichtliche Entscheidung
§ 82 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung des § 140 Abs. 1 Nr. 1 der Strafprozeßordnung.

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# § 98
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-30 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 458
§ 98 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung auf Ausfuhrkartelle.

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# BGBl. 1980 I S. 458
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 458
- **Verkündung:** 1980-04-30
- **Inkrafttreten:** 1980-04-30 (Artikel 1 Nr. 1, 2, 7-10); 1980-04-29 (ganzes Gesetz außer Artikel 1 Nr. 3 bis 6); 1980-02-28 (Artikel 1 Nr. 3 bis 6)
- **Ausfertigung:** 1980-04-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/19#page=6
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GWB
## Kurz
Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere bezüglich der Befugnisse der Kartellbehörde und der Definition von Missbrauch.