BGBl. 1992 I S. 1398 · Änderung · Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
Inkrafttreten: 1992-08-05
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1992-08-04

BGBl-Id: bgbl1-1992-37-6
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LawGit Spiegel
1992-08-04 12:00:00 +00:00
parent a9a0a269d6
commit 3685ce7ccb
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# AFÖG — 1991-12-28
# AFÖG — 1992-08-04
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2324
- **Inkrafttreten:** 1991-12-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/67#page=56
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes, insbesondere durch die Einführung neuer Befugnisse des Bundesministers für Gesundheit.
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- § 105 b Abs. 1 Satz 2: Neuformulierung des Satzes zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes.
- § 105 b Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Fortzahlung des Arbeitslosengeldes.
- § 44 Abs. 2: Neue Sätze zur Gewährung von Unterhaltsgeld für Teilnehmer an Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung mit Teilzeitunterricht, die nach der Betreuung oder Erziehung eines Kindes in das Erwerbsleben zurückkehren.
- § 44 Abs. 2b Satz 1: Streichung der Worte 'oder 3.' bis 'nicht erwartet werden kann'.
- § 45 Satz 2: Neuer Wortlaut zur Tragung der Kosten für die Betreuung der Kinder des Teilnehmers.
- § 49 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut zur Gewährung von Zuschüssen für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer einarbeiten, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht sind.
- § 49 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Gewährung von Zuschüssen für Arbeitnehmer, die nach Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen in das Erwerbsleben zurückkehren.
## Wortlaut

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- **1991-12-28** · BGBl. 1991 I S. 2325 — Zweites Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- **1991-12-28** · BGBl. 1991 I S. 2312 — Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes
- **1991-12-28** · BGBl. 1991 I S. 2324 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 105 b Abs. 1 Satz 2: Neuformulierung des Satzes zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes.
- § 105 b Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Fortzahlung des Arbeitslosengeldes.
- § 44 Abs. 2: Neue Sätze zur Gewährung von Unterhaltsgeld für Teilnehmer an Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung mit Teilzeitunterricht, die nach der Betreuung oder Erziehung eines Kindes in das Erwerbsleben zurückkehren.
- § 44 Abs. 2b Satz 1: Streichung der Worte 'oder 3.' bis 'nicht erwartet werden kann'.
- § 45 Satz 2: Neuer Wortlaut zur Tragung der Kosten für die Betreuung der Kinder des Teilnehmers.
- § 49 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut zur Gewährung von Zuschüssen für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer einarbeiten, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht sind.
- § 49 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Gewährung von Zuschüssen für Arbeitnehmer, die nach Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen in das Erwerbsleben zurückkehren.

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-12-24 — Verordnung über versorgungsrechtliche Übergangsregelungen für Zivildienstleistende nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zivildienstversorgungs-Übergangsverordnung - ZDVÜV)
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2238
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Änderung der Unterhaltsgeleistungen für Leistungsgruppen A, B, C, D und E
§ 44 Abs. 2: Neue Sätze zur Gewährung von Unterhaltsgeld für Teilnehmer an Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung mit Teilzeitunterricht, die nach der Betreuung oder Erziehung eines Kindes in das Erwerbsleben zurückkehren.
§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Änderung der Unterhaltsgeleistungen für Leistungsgruppen A, B, C, D und E
§ 44 Abs. 2 a: Änderung der Unterhaltsgeleistungen für Leistungsgruppen A, B, C, D und E
§ 44 Abs. 2b Satz 1: Streichung der Worte 'oder 3.' bis 'nicht erwartet werden kann'.

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# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-17 — Viertes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2557
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 45 Satz 1: Streichung und Einfügung von Wörtern
§ 45 Satz 2: Neuer Wortlaut zur Tragung der Kosten für die Betreuung der Kinder des Teilnehmers.

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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-12-28 — Siebentes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 2484
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 49 Abs. 1: Neue Sätze 2 und 3 angefügt, die Vorschriften für befristete Arbeitsverhältnisse enthalten.
§ 49 Abs. 1 Satz 1: Neuer Wortlaut zur Gewährung von Zuschüssen für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer einarbeiten, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht sind.
§ 49 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Gewährung von Zuschüssen für Arbeitnehmer, die nach Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen in das Erwerbsleben zurückkehren.

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# BBIG_2005 — 1992-07-17
# BBIG_2005 — 1992-08-04
- **Titel:** Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1240
- **Inkrafttreten:** 1992-07-18 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/32#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung stellt Prüfungszeugnisse der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn bis Ende 1997 mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in bestimmten Ausbildungsberufen gleich.
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- § 43 Abs. 1: Grundlage r die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 39 Abs. 2: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der Auszubildenden, die Erziehungsurlaub in Anspruch genommen haben, verbietet, dass ihnen daraus Nachteile erwachsen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
## Wortlaut

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- **1992-03-27** · BGBl. 1992 I S. 506 — Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes
- **1992-06-17** · BGBl. 1992 I S. 1023 — Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- **1992-07-17** · BGBl. 1992 I S. 1240 — Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 43 Abs. 1: Grundlage r die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 39 Abs. 2: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der Auszubildenden, die Erziehungsurlaub in Anspruch genommen haben, verbietet, dass ihnen daraus Nachteile erwachsen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

7
bbig_2005/§39.md Normal file
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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 39 Abs. 2: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der Auszubildenden, die Erziehungsurlaub in Anspruch genommen haben, verbietet, dass ihnen daraus Nachteile erwachsen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

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# BELEGUNGSRECHTSGESETZ — 1992-08-04
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 3: Vorrang für bestimmte Personengruppen bei der Benennung und Ausübung von Belegungsrechten, insbesondere für schwangere Frauen.
- § 7 Abs. 1: Eingefügtes Wort 'nur' bei der Regelung der Nutzung der Wohnung.
- § 17: Neufassung der Bußgeldvorschriften, einschließlich der Ordnungswidrigkeiten und der zuständigen Behörde.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 3: Vorrang für bestimmte Personengruppen bei der Benennung und Ausübung von Belegungsrechten, insbesondere für schwangere Frauen.
- § 7 Abs. 1: Eingefügtes Wort 'nur' bei der Regelung der Nutzung der Wohnung.
- § 17: Neufassung der Bußgeldvorschriften, einschließlich der Ordnungswidrigkeiten und der zuständigen Behörde.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 17: Neufassung der Bußgeldvorschriften, einschließlich der Ordnungswidrigkeiten und der zuständigen Behörde.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 2 Abs. 3: Vorrang für bestimmte Personengruppen bei der Benennung und Ausübung von Belegungsrechten, insbesondere für schwangere Frauen.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 7 Abs. 1: Eingefügtes Wort 'nur' bei der Regelung der Nutzung der Wohnung.

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# BSHG — 1992-07-17
# BSHG — 1992-08-04
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Neufestsetzung von Geldleistungen und Grundbeträgen nach dem Bundessozialhilfegesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1245
- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/32#page=9
- **Kurz:** Die Verordnung legt neue Höhen für Blindenhilfe, Pflegegeld und Grundbeträge der Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet fest.
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- Blindenhilfe nach Vollendung des 18. Lebensjahres: Höhe der Blindenhilfe neu festgesetzt
- Blindenhilfe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Höhe der Blindenhilfe neu festgesetzt
- Pflegegeld nach § 69 Abs. 4 Satz 1: Höhe des Pflegegeldes neu festgesetzt
- Pflegegeld für die in § 24 Abs. 2 genannten Personen: Höhe des Pflegegeldes neu festgesetzt
- Grundbetrag nach § 79 Abs. 1 und 2: Grundbetrag neu festgesetzt
- Grundbetrag nach § 81 Abs. 1: Grundbetrag neu festgesetzt
- Grundbetrag nach § 81 Abs. 2: Grundbetrag neu festgesetzt
- § 23 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
- § 23 Abs. 2: Neufassung für Mehrbedarf bei Personen mit Kindern unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren.
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Neufassung zur Vorschrift über den Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige in bestimmten Verwandtschaftsgraden.
## Wortlaut

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- **1991-07-31** · BGBl. 1991 I S. 1606 — Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG)
- **1992-07-14** · BGBl. 1992 I S. 1225 — Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes und anderer Gesetze
- **1992-07-17** · BGBl. 1992 I S. 1245 — Zweite Verordnung zur Neufestsetzung von Geldleistungen und Grundbeträgen nach dem Bundessozialhilfegesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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@@ -1,9 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- Blindenhilfe nach Vollendung des 18. Lebensjahres: Höhe der Blindenhilfe neu festgesetzt
- Blindenhilfe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Höhe der Blindenhilfe neu festgesetzt
- Pflegegeld nach § 69 Abs. 4 Satz 1: Höhe des Pflegegeldes neu festgesetzt
- Pflegegeld für die in § 24 Abs. 2 genannten Personen: Höhe des Pflegegeldes neu festgesetzt
- Grundbetrag nach § 79 Abs. 1 und 2: Grundbetrag neu festgesetzt
- Grundbetrag nach § 81 Abs. 1: Grundbetrag neu festgesetzt
- Grundbetrag nach § 81 Abs. 2: Grundbetrag neu festgesetzt
- § 23 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
- § 23 Abs. 2: Neufassung für Mehrbedarf bei Personen mit Kindern unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren.
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Neufassung zur Vorschrift über den Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige in bestimmten Verwandtschaftsgraden.

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 23: Neue Vorschrift zum Mehrbedarf
§ 23 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
§ 23 Abs. 2: Neufassung für Mehrbedarf bei Personen mit Kindern unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 91
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 91: Neue Vorschrift zu Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
§ 91 Abs. 1 Satz 1: Neufassung zur Vorschrift über den Übergang von Ansprüchen gegen Unterhaltspflichtige in bestimmten Verwandtschaftsgraden.

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@@ -0,0 +1,19 @@
# FÜNFTES-GESETZ-ZUR-REFORM-DES-STRAFRECHTS — 1992-08-04
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- Art. 3 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der nun Vorschriften zur medizinischen Nachbehandlung und zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruchs enthält.
- Art. 3 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Angabe 'Absatz 1' durch 'Absatz 1 Satz 1'.
- Art. 4: Neufassung des Artikels 4, der nun Vorschriften zur Sicherstellung ausreichender und flächendeckender Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche enthält.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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@@ -0,0 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- Art. 3 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der nun Vorschriften zur medizinischen Nachbehandlung und zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruchs enthält.
- Art. 3 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Angabe 'Absatz 1' durch 'Absatz 1 Satz 1'.
- Art. 4: Neufassung des Artikels 4, der nun Vorschriften zur Sicherstellung ausreichender und flächendeckender Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche enthält.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ZUM-SCHUTZ-DES-VORGEBURTLICHEN-WERDENDEN-LEBENS-ZUR — 1992-08-04
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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# Stellen dieser Station

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# GESETZ-ÜBER-AUFKLÄRUNG-VERHÜTUNG-FAMILIENPLANUNG-UND — 1992-08-04
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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# Stellen dieser Station

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# KVLG_1989 — 1991-12-28
# KVLG_1989 — 1992-08-04
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2324
- **Inkrafttreten:** 1991-12-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/67#page=56
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes, insbesondere durch die Einführung neuer Befugnisse des Bundesministers für Gesundheit.
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- § 7 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'im Inland'
- § 14: Anfügen eines neuen Satzes zur Berechnung der Vorversicherungszeit
- § 28: Ersetzung der Bezeichnungen der Bundesministerien
- § 53: Ersetzung der Bezeichnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung durch Bundesministerium für Gesundheit
- §§ 31a bis 31c: Die §§ 31a bis 31c werden aufgehoben.
## Wortlaut

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@@ -37,3 +37,4 @@
- **1989-10-12** · BGBl. 1989 I S. 1822 — Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze
- **1991-12-28** · BGBl. 1991 I S. 2325 — Zweites Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- **1991-12-28** · BGBl. 1991 I S. 2324 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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@@ -1,6 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 7 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'im Inland'
- § 14: Anfügen eines neuen Satzes zur Berechnung der Vorversicherungszeit
- § 28: Ersetzung der Bezeichnungen der Bundesministerien
- § 53: Ersetzung der Bezeichnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung durch Bundesministerium für Gesundheit
- §§ 31a bis 31c: Die §§ 31a bis 31c werden aufgehoben.

7
kvlg_1989/§31a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§§ 31a bis 31c: Die §§ 31a bis 31c werden aufgehoben.

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@@ -1,18 +1,17 @@
# RVO — 1992-06-17
# RVO — 1992-08-04
- **Titel:** Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1992 und zur vierten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Rentenanpassungsverordnung 1992 - RAV 1992)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1017
- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/26#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Anpassung von Rentenwerten, Anpassungsfaktoren, Pflegegeldern und anderen Leistungen im Sozialversicherungssystem sowie die Altershilfe für Landwirte und die Zahlung von Sozialzuschlägen ab dem 1. Juli 1992.
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- § 558 Abs. 3: Pflegegeld in der Unfallversicherung
- § 579 Abs. 2: Anpassungsfaktor in der Unfallversicherung
- § 1151: Pflegegeld in der Unfallversicherung
- § 1153: Anpassung von vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen und Pflegegeld
- § 200e: Der Paragraph wird gestrichen
- § 200f: Der Paragraph wird gestrichen
- § 200g: Der Paragraph wird gestrichen
## Wortlaut

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@@ -288,3 +288,4 @@
- **1991-12-28** · BGBl. 1991 I S. 2344 — Dritte Verordnung zur Anpassung der Renten und zu den maßgeblichen Rechengrößen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (3. Rentenanpassungsverordnung - 3. RAV)
- **1991-12-28** · BGBl. 1991 I S. 2324 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes
- **1992-06-17** · BGBl. 1992 I S. 1017 — Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1992 und zur vierten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Rentenanpassungsverordnung 1992 - RAV 1992)
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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@@ -1,6 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 558 Abs. 3: Pflegegeld in der Unfallversicherung
- § 579 Abs. 2: Anpassungsfaktor in der Unfallversicherung
- § 1151: Pflegegeld in der Unfallversicherung
- § 1153: Anpassung von vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen und Pflegegeld
- § 200e: Der Paragraph wird gestrichen
- § 200f: Der Paragraph wird gestrichen
- § 200g: Der Paragraph wird gestrichen

7
rvo/§200e.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 200e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 200e: Der Paragraph wird gestrichen

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rvo/§200f.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 200f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 200f: Der Paragraph wird gestrichen

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rvo/§200g.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 200g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 200g: Der Paragraph wird gestrichen

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@@ -1,15 +1,16 @@
# SGB-V — 1991-12-28
# SGB-V — 1992-08-04
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2325
- **Inkrafttreten:** 1991-12-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/67#page=57
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere durch die Ersetzung von Begriffen wie 'Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs' durch 'Inland' und 'Außerhalb des Geltungsbereichs' durch 'Ausland'.
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 24a: Einführung von Ansprüchen auf ärztliche Beratung und Versorgung mit empfängnisregelnden Mitteln für Versicherte.
- § 24b: Einführung von Ansprüchen auf Leistungen bei nicht rechtswidriger Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch, einschließlich ärztlicher Beratung, Untersuchung und Behandlung.
## Wortlaut

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@@ -9,3 +9,4 @@
- **1991-03-28** · BGBl. 1991 I S. 792 — Erstes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- **1991-07-31** · BGBl. 1991 I S. 1606 — Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG)
- **1991-12-28** · BGBl. 1991 I S. 2325 — Zweites Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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@@ -1,2 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 24a: Einführung von Ansprüchen auf ärztliche Beratung und Versorgung mit empfängnisregelnden Mitteln für Versicherte.
- § 24b: Einführung von Ansprüchen auf Leistungen bei nicht rechtswidriger Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch, einschließlich ärztlicher Beratung, Untersuchung und Behandlung.

7
sgb-v/§24a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 24a: Einführung von Ansprüchen auf ärztliche Beratung und Versorgung mit empfängnisregelnden Mitteln für Versicherte.

7
sgb-v/§24b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 24b: Einführung von Ansprüchen auf Leistungen bei nicht rechtswidriger Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch, einschließlich ärztlicher Beratung, Untersuchung und Behandlung.

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@@ -1,15 +1,17 @@
# SGB-VIII — 1990-06-28
# SGB-VIII — 1992-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1990 I S. 1163
- **Inkrafttreten:** 1991-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/30#page=23
- **Kurz:** Das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) tritt am 1. Januar 1991 in Kraft und regelt die Aufgaben, Leistungen und Zusammenarbeit der Jugendhilfe, einschließlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der Förderung der Erziehung in der Familie.
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 24 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Recht von Kindern ab dem dritten Lebensjahr auf den Besuch eines Kindergartens festlegt und Plätze in Tageseinrichtungen und Tagespflege für jüngere und schulpflichtige Kinder vorsieht.
- § 24 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Pflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der kreisangehörigen Gemeinden festlegt, sicherzustellen, dass für jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr ein Platz im Kindergarten zur Verfügung steht, das Betreuungsangebot für jüngere und schulpflichtige Kinder bedarfsgerecht ausgebaut wird und ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorgehalten wird.
- Art. 10 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der bis zum 31. Dezember 1995 eine modifizierte Fassung von § 24 Abs. 1 Satz 1 anwendbar macht, wonach das Recht auf den Besuch eines Kindergartens nach Maßgabe des Landesrechts gilt.
## Wortlaut

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@@ -2,3 +2,4 @@
- **1990-06-28** · BGBl. 1990 I S. 1142 — Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes
- **1990-06-28** · BGBl. 1990 I S. 1163 — Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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@@ -1,2 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 24 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Recht von Kindern ab dem dritten Lebensjahr auf den Besuch eines Kindergartens festlegt und Plätze in Tageseinrichtungen und Tagespflege für jüngere und schulpflichtige Kinder vorsieht.
- § 24 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Pflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der kreisangehörigen Gemeinden festlegt, sicherzustellen, dass für jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr ein Platz im Kindergarten zur Verfügung steht, das Betreuungsangebot für jüngere und schulpflichtige Kinder bedarfsgerecht ausgebaut wird und ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorgehalten wird.
- Art. 10 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der bis zum 31. Dezember 1995 eine modifizierte Fassung von § 24 Abs. 1 Satz 1 anwendbar macht, wonach das Recht auf den Besuch eines Kindergartens nach Maßgabe des Landesrechts gilt.

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sgb-viii/§24.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 24 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Recht von Kindern ab dem dritten Lebensjahr auf den Besuch eines Kindergartens festlegt und Plätze in Tageseinrichtungen und Tagespflege für jüngere und schulpflichtige Kinder vorsieht.
§ 24 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Pflicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der kreisangehörigen Gemeinden festlegt, sicherzustellen, dass für jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr ein Platz im Kindergarten zur Verfügung steht, das Betreuungsangebot für jüngere und schulpflichtige Kinder bedarfsgerecht ausgebaut wird und ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorgehalten wird.

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@@ -1,35 +1,21 @@
# STGB — 1992-07-22
# STGB — 1992-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1302
- **Inkrafttreten:** 1992-09-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/34#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt die Vermögensstrafe als neue Strafart ein und passt das Bundeszentralregistergesetz an, um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu verbessern.
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- § 41: Hinzufügen eines zweiten Satzes, der die Anwendung der Vermögensstrafe regelt.
- § 43: Einfügen eines neuen Unterabschnitts 'Vermögensstrafe' mit § 43a.
- § 52 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, um die Anwendung der Vermögensstrafe zu regeln.
- § 53 Abs. 3 und 4: Neufassung der Absätze 3 und 4, um die Anwendung der Vermögensstrafe bei mehreren Straftaten zu regeln.
- § 54 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, um die Höchstgrenze für die Vermögensstrafe zu regeln.
- § 55 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um die Aufrechterhaltung von Vermögensstrafen zu regeln.
- § 73c: Einfügen eines neuen § 73d zur Erweiterung des Verfalls.
- § 73d: Umbenennung des bisherigen § 73d in § 73e.
- § 74e Abs. 3: Anpassung der Verweisung von § 73d auf § 73e.
- § 76: Erweiterung der Verweisung um § 73d Abs. 2.
- § 150: Neufassung des § 150 mit der Anwendung von Vermögensstrafe und erweitertem Verfall.
- § 152a Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, um die Anwendung von § 150 Abs. 2 zu regeln.
- § 181b: Einfügen eines neuen § 181c zur Anwendung von Vermögensstrafe und erweitertem Verfall.
- § 244: Hinzufügen eines neuen Absatzes 3 zur Anwendung von Vermögensstrafe und erweitertem Verfall.
- § 245: Erweiterung der Verweisung um § 244a.
- § 260: Neufassung des § 260 zur Anwendung von Vermögensstrafe und erweitertem Verfall bei Hehlerei.
- § 260: Einfügen eines neuen § 260a für gewerbsmäßige Bandenhehlerei.
- § 260a: Einfügen eines neuen § 261 zur Bestrafung der Geldwäsche.
- § 262: Erweiterung der Verweisung um § 261.
- § 284: Hinzufügen eines neuen Absatzes 3 zur Bestrafung von gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Handlung.
- § 285b: Neufassung des § 285b zur Anwendung von Vermögensstrafe und erweitertem Verfall.
- § 218: Neufassung des § 218 mit neuen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch.
- § 218a: Neufassung des § 218a mit Bestimmungen zur Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs.
- § 218b: Neufassung des § 218b mit Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung und unrichtige ärztliche Feststellung.
- § 219: Neufassung des § 219 mit Bestimmungen zur Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage.
- § 219a: Neufassung des § 219a mit Bestimmungen zur Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.
- § 219b: Neufassung des § 219b mit Bestimmungen zum Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft.
- § 203 Abs. 1 Nr. 4a: Ersetzung der Angabe '§ 218b Abs. 2 Nr. 1' durch '§ 3 des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung'.
## Wortlaut

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@@ -93,3 +93,4 @@
- **1992-07-21** · BGBl. 1992 I S. 1254 — Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
- **1992-07-21** · BGBl. 1992 I S. 1255 — Sechsundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Menschenhandel (26. StrÄndG)
- **1992-07-22** · BGBl. 1992 I S. 1302 — Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG)
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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@@ -1,23 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- § 41: Hinzufügen eines zweiten Satzes, der die Anwendung der Vermögensstrafe regelt.
- § 43: Einfügen eines neuen Unterabschnitts 'Vermögensstrafe' mit § 43a.
- § 52 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, um die Anwendung der Vermögensstrafe zu regeln.
- § 53 Abs. 3 und 4: Neufassung der Absätze 3 und 4, um die Anwendung der Vermögensstrafe bei mehreren Straftaten zu regeln.
- § 54 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, um die Höchstgrenze für die Vermögensstrafe zu regeln.
- § 55 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um die Aufrechterhaltung von Vermögensstrafen zu regeln.
- § 73c: Einfügen eines neuen § 73d zur Erweiterung des Verfalls.
- § 73d: Umbenennung des bisherigen § 73d in § 73e.
- § 74e Abs. 3: Anpassung der Verweisung von § 73d auf § 73e.
- § 76: Erweiterung der Verweisung um § 73d Abs. 2.
- § 150: Neufassung des § 150 mit der Anwendung von Vermögensstrafe und erweitertem Verfall.
- § 152a Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, um die Anwendung von § 150 Abs. 2 zu regeln.
- § 181b: Einfügen eines neuen § 181c zur Anwendung von Vermögensstrafe und erweitertem Verfall.
- § 244: Hinzufügen eines neuen Absatzes 3 zur Anwendung von Vermögensstrafe und erweitertem Verfall.
- § 245: Erweiterung der Verweisung um § 244a.
- § 260: Neufassung des § 260 zur Anwendung von Vermögensstrafe und erweitertem Verfall bei Hehlerei.
- § 260: Einfügen eines neuen § 260a für gewerbsmäßige Bandenhehlerei.
- § 260a: Einfügen eines neuen § 261 zur Bestrafung der Geldwäsche.
- § 262: Erweiterung der Verweisung um § 261.
- § 284: Hinzufügen eines neuen Absatzes 3 zur Bestrafung von gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Handlung.
- § 285b: Neufassung des § 285b zur Anwendung von Vermögensstrafe und erweitertem Verfall.
- § 218: Neufassung des § 218 mit neuen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch.
- § 218a: Neufassung des § 218a mit Bestimmungen zur Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs.
- § 218b: Neufassung des § 218b mit Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung und unrichtige ärztliche Feststellung.
- § 219: Neufassung des § 219 mit Bestimmungen zur Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage.
- § 219a: Neufassung des § 219a mit Bestimmungen zur Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.
- § 219b: Neufassung des § 219b mit Bestimmungen zum Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft.
- § 203 Abs. 1 Nr. 4a: Ersetzung der Angabe '§ 218b Abs. 2 Nr. 1' durch '§ 3 des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung'.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 203
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-03-26 — Neufassung des Strafgesetzbuches
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 945
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 203: Neue Straftat für die Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 203 und 204: Antragsrecht bei Offenbarung oder Verwertung des Geheimnisses nach dem Tod des Betroffenen
§ 203 Abs. 1 Nr. 4a: Ersetzung der Angabe '§ 218b Abs. 2 Nr. 1' durch '§ 3 des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 218
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-03-26 — Neufassung des Strafgesetzbuches
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 945
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 218: Neufassung des Schwangerschaftsabbruchs
§ 218: Neufassung des § 218 mit neuen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 218a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-03-26 — Neufassung des Strafgesetzbuches
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 945
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 218a: Neufassung der Indikation zum Schwangerschaftsabbruch
§ 218a: Neufassung des § 218a mit Bestimmungen zur Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 218b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-03-26 — Neufassung des Strafgesetzbuches
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 945
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 218b: Neufassung des Schwangerschaftsabbruchs ohne Beratung
§ 218b: Neufassung des § 218b mit Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung und unrichtige ärztliche Feststellung.

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# § 219
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-03-26 — Neufassung des Strafgesetzbuches
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 945
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 219: Neufassung des Schwangerschaftsabbruchs ohne ärztliche Feststellung
§ 219: Neufassung des § 219 mit Bestimmungen zur Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 219a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-03-26 — Neufassung des Strafgesetzbuches
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 945
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 219a: Neufassung der unrichtigen ärztlichen Feststellung
§ 219a: Neufassung des § 219a mit Bestimmungen zur Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 219b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-03-26 — Neufassung des Strafgesetzbuches
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 945
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 219b: Neufassung der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
§ 219b: Neufassung des § 219b mit Bestimmungen zum Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft.

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@@ -1,41 +1,17 @@
# STPO — 1992-07-22
# STPO — 1992-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1302
- **Inkrafttreten:** 1992-09-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/34#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt die Vermögensstrafe als neue Strafart ein und passt das Bundeszentralregistergesetz an, um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu verbessern.
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- § 110e: Neue Vorschrift zur Verwendung von personenbezogenen Informationen durch Verdeckte Ermittler
- § 111o: Neue Vorschrift zur Anordnung des dinglichen Arrestes wegen Vermögensstrafe
- § 111p: Neue Vorschrift zur Beschlagnahme des Vermögens des Beschuldigten
- § 112a Abs. 1: Erweiterung der Voraussetzungen für die Anordnung der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
- § 163e: Neue Vorschrift zur Anordnung der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
- § 168a Abs. 1: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Bestätigung von § 68 Abs. 2, 3
- § 200: Hinzufügung von Sätzen zur Benennung von Zeugen und Geheimhaltung
- § 222: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 200 Abs. 1 Satz 3 und 4
- § 443: Neue Vorschriften zur Beschlagnahme von Vermögensgegenständen
- § 457: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 161 und Befugnisse der Vollstreckungsbehörde
- § 459i: Neue Vorschrift zur Vollstreckung der Vermögensstrafe
- § 460: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Rückführung mehrerer Vermögensstrafen
- § 463a: Hinzufügung eines neuen Absatzes zur Anordnung der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
- § 68: Neufassung des § 68 mit vier Absätzen, die die Vernehmung von Zeugen regeln, insbesondere bei Gefährdung.
- Überschrift des Achten Abschnitts des Ersten Buches: Erweiterung der Überschrift um 'Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler'.
- § 98a: Einfügung von § 98a, der die Rasterfahndung regelt.
- § 98b: Einfügung von § 98b, der die Anordnung und Durchführung der Rasterfahndung regelt.
- § 98c: Einfügung von § 98c, der die Abgleichung von personenbezogenen Daten regelt.
- § 100a: Erweiterung von § 100a um zusätzliche Straftaten, bei denen die Maßnahmen zulässig sind.
- § 100b: Anpassung von § 100b, insbesondere der Verwendung von Informationen in anderen Strafverfahren.
- § 100c: Einfügung von § 100c, der die Verwendung technischer Mittel zur Erforschung des Sachverhalts regelt.
- § 100d: Einfügung von § 100d, der die Anordnung und Verwendung von Maßnahmen nach § 100c regelt.
- § 101: Anpassung von § 101, insbesondere der Benachrichtigung der Beteiligten und der Verwahrung von Unterlagen.
- § 110a: Einfügung von § 110a, der den Einsatz von Verdeckten Ermittlern regelt.
- § 110b: Einfügung von § 110b, der die Zustimmung zur Anordnung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern regelt.
- § 110c: Einfügung von § 110c, der die Befugnisse von Verdeckten Ermittlern regelt.
- § 110d: Einfügung von § 110d, der die Benachrichtigung und Verwahrung von Unterlagen zum Einsatz von Verdeckten Ermittlern regelt.
- § 53 Abs. 1 Nr. 3a: Ersetzung von '§ 218b Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches' durch '§ 3 des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung'
- § 97 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von '§ 218b Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches' durch '§ 3 des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung'
- § 108: Hinzufügung eines neuen Absatzes 2, der die Verwertung von Gegenständen im Strafverfahren gegen eine Patientin wegen einer Straftat nach § 218 des Strafgesetzbuches ausschließt
## Wortlaut

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- **1992-07-21** · BGBl. 1992 I S. 1254 — Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
- **1992-07-21** · BGBl. 1992 I S. 1255 — Sechsundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Menschenhandel (26. StrÄndG)
- **1992-07-22** · BGBl. 1992 I S. 1302 — Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG)
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 110e: Neue Vorschrift zur Verwendung von personenbezogenen Informationen durch Verdeckte Ermittler
- § 111o: Neue Vorschrift zur Anordnung des dinglichen Arrestes wegen Vermögensstrafe
- § 111p: Neue Vorschrift zur Beschlagnahme des Vermögens des Beschuldigten
- § 112a Abs. 1: Erweiterung der Voraussetzungen für die Anordnung der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
- § 163e: Neue Vorschrift zur Anordnung der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
- § 168a Abs. 1: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Bestätigung von § 68 Abs. 2, 3
- § 200: Hinzufügung von Sätzen zur Benennung von Zeugen und Geheimhaltung
- § 222: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 200 Abs. 1 Satz 3 und 4
- § 443: Neue Vorschriften zur Beschlagnahme von Vermögensgegenständen
- § 457: Neue Vorschriften zur Anwendung von § 161 und Befugnisse der Vollstreckungsbehörde
- § 459i: Neue Vorschrift zur Vollstreckung der Vermögensstrafe
- § 460: Hinzufügung eines neuen Satzes zur Rückführung mehrerer Vermögensstrafen
- § 463a: Hinzufügung eines neuen Absatzes zur Anordnung der Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung
- § 68: Neufassung des § 68 mit vier Absätzen, die die Vernehmung von Zeugen regeln, insbesondere bei Gefährdung.
- Überschrift des Achten Abschnitts des Ersten Buches: Erweiterung der Überschrift um 'Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler'.
- § 98a: Einfügung von § 98a, der die Rasterfahndung regelt.
- § 98b: Einfügung von § 98b, der die Anordnung und Durchführung der Rasterfahndung regelt.
- § 98c: Einfügung von § 98c, der die Abgleichung von personenbezogenen Daten regelt.
- § 100a: Erweiterung von § 100a um zusätzliche Straftaten, bei denen die Maßnahmen zulässig sind.
- § 100b: Anpassung von § 100b, insbesondere der Verwendung von Informationen in anderen Strafverfahren.
- § 100c: Einfügung von § 100c, der die Verwendung technischer Mittel zur Erforschung des Sachverhalts regelt.
- § 100d: Einfügung von § 100d, der die Anordnung und Verwendung von Maßnahmen nach § 100c regelt.
- § 101: Anpassung von § 101, insbesondere der Benachrichtigung der Beteiligten und der Verwahrung von Unterlagen.
- § 110a: Einfügung von § 110a, der den Einsatz von Verdeckten Ermittlern regelt.
- § 110b: Einfügung von § 110b, der die Zustimmung zur Anordnung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern regelt.
- § 110c: Einfügung von § 110c, der die Befugnisse von Verdeckten Ermittlern regelt.
- § 110d: Einfügung von § 110d, der die Benachrichtigung und Verwahrung von Unterlagen zum Einsatz von Verdeckten Ermittlern regelt.
- § 53 Abs. 1 Nr. 3a: Ersetzung von '§ 218b Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches' durch '§ 3 des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung'
- § 97 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von '§ 218b Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches' durch '§ 3 des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung'
- § 108: Hinzufügung eines neuen Absatzes 2, der die Verwertung von Gegenständen im Strafverfahren gegen eine Patientin wegen einer Straftat nach § 218 des Strafgesetzbuches ausschließt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-04-15 — Neufassung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 1074
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 108: Neufassung des § 108 zur Beschlagnahme von Gegenständen bei Durchsuchungen
§ 108: Hinzufügung eines neuen Absatzes 2, der die Verwertung von Gegenständen im Strafverfahren gegen eine Patientin wegen einer Straftat nach § 218 des Strafgesetzbuches ausschließt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-05-21 — Fünfzehntes Strafrechtsänderungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1213
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 53 Abs. 1 Nr. 3 a: Ersetzen von 'ermächtigten' durch 'anerkannten' und '§ 218 c' durch '§ 218 b Abs. 2 Nr. 1', Streichung von 'oder einer zur Begutachtung nach § 219 des Strafgesetzbuches zuständigen Stelle'
§ 53 Abs. 1 Nr. 3a: Ersetzung von '§ 218b Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches' durch '§ 3 des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 97
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-04-15 — Neufassung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 1074
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 97: Neufassung des § 97 zur Beschlagnahme von Gegenständen
§ 97 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von '§ 218b Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches' durch '§ 3 des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung'

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@@ -0,0 +1,19 @@
# STRAFGESETZBUCH-DER-DEUTSCHEN-DEMOKRATISCHEN-REPUBLIK-STGB — 1992-08-04
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- §§ 153 bis 155 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik - StGB -: Aufhebung der Bestimmungen zur Unterbrechung der Schwangerschaft
- Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. März 1972: Aufhebung des Gesetzes zur Unterbrechung der Schwangerschaft
- Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. März 1972: Aufhebung der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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@@ -0,0 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- §§ 153 bis 155 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik - StGB -: Aufhebung der Bestimmungen zur Unterbrechung der Schwangerschaft
- Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. März 1972: Aufhebung des Gesetzes zur Unterbrechung der Schwangerschaft
- Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. März 1972: Aufhebung der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 153
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§§ 153 bis 155 des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik - StGB -: Aufhebung der Bestimmungen zur Unterbrechung der Schwangerschaft

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1992 I S. 1398
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Verkündung:** 1992-08-04
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Ausfertigung:** 1992-07-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ÜBER-AUFKLÄRUNG-VERHÜTUNG-FAMILIENPLANUNG-UND, RVO, KVLG_1989, SGB-V, BBIG_2005, ZWEITES-WBG, WOHNUNGSBAUGESETZ-FÜR-DAS-SAARLAND, BSHG, WOBINDG, BELEGUNGSRECHTSGESETZ, GESETZ-ZUM-SCHUTZ-DES-VORGEBURTLICHEN-WERDENDEN-LEBENS-ZUR, SGB-VIII, AFÖG, FÜNFTES-GESETZ-ZUR-REFORM-DES-STRAFRECHTS, STPO, STRAFGESETZBUCH-DER-DEUTSCHEN-DEMOKRATISCHEN-REPUBLIK-STGB, STGB
## Kurz
Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.

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@@ -1,25 +1,17 @@
# WOBINDG — 1990-05-29
# WOBINDG — 1992-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindÄndG)
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1990 I S. 934
- **Inkrafttreten:** 1990-05-30 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/24#page=18
- **Kurz:** Das Gesetz führt mehrere Änderungen am Wohnungsbindungsgesetz durch, darunter Neufassungen, Einfügungen und Streichungen von Bestimmungen, insbesondere bezüglich der Bindungsfristen und der Anwendung bei vorzeitiger Rückzahlung von Fördermitteln.
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b
- § 5 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
- § 8 b Abs. 1 Satz 2: Streichung des zweiten Satzes
- § 15: Änderungen in Absatz 1 und 2
- § 16: Änderungen in Absatz 1, Streichung von Absätzen 3, 4 und 8
- § 16a: Streichung des gesamten Paragraphen
- § 18 Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes
- § 22 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5
- § 23: Änderung des Zitats in Absatz 1
- § 25: Änderungen in Absatz 1
- § 28 Abs. 1 Satz 2: Änderungen in Buchstaben a und b
- § 4 Abs. 4: Zwei neue Sätze angefügt, die die Maßstäbe des § 5a Satz 3 betreffen.
- § 4 Abs. 5: Einen neuen Satz angefügt, der die Maßstäbe des § 5a Satz 3 bei der Ausübung des Besetzungsrechts betreffen.
- § 5a: Ein neuer Satz 3 eingefügt, der die Vorrangigkeit bestimmter Personengruppen bei der Benennung regelt.
## Wortlaut

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- **1986-11-20** · BGBl. 1986 I S. 1726 — Bergarbeiterwohnungsbau-Zinssenkungsverordnung
- **1989-01-20** · BGBl. 1989 I S. 74 — Zweite Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes (Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung - 2. WoZErhV)
- **1990-05-29** · BGBl. 1990 I S. 934 — Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindÄndG)
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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@@ -1,13 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b
- § 5 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
- § 8 b Abs. 1 Satz 2: Streichung des zweiten Satzes
- § 15: Änderungen in Absatz 1 und 2
- § 16: Änderungen in Absatz 1, Streichung von Absätzen 3, 4 und 8
- § 16a: Streichung des gesamten Paragraphen
- § 18 Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes
- § 22 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5
- § 23: Änderung des Zitats in Absatz 1
- § 25: Änderungen in Absatz 1
- § 28 Abs. 1 Satz 2: Änderungen in Buchstaben a und b
- § 4 Abs. 4: Zwei neue Sätze angefügt, die die Maßstäbe des § 5a Satz 3 betreffen.
- § 4 Abs. 5: Einen neuen Satz angefügt, der die Maßstäbe des § 5a Satz 3 bei der Ausübung des Besetzungsrechts betreffen.
- § 5a: Ein neuer Satz 3 eingefügt, der die Vorrangigkeit bestimmter Personengruppen bei der Benennung regelt.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-07-16 — Gesetz zur Vereinfachung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetz 1985 - WoVereinfG 1985)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1277
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 4 Abs. 9: Absatz 9 wird gestrichen.
§ 4 Abs. 4: Zwei neue Sätze angefügt, die die Maßstäbe des § 5a Satz 3 betreffen.
§ 4 Abs. 5: Einen neuen Satz angefügt, der die Maßstäbe des § 5a Satz 3 bei der Ausübung des Besetzungsrechts betreffen.

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# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 5a: Ein neuer Satz 3 eingefügt, der die Vorrangigkeit bestimmter Personengruppen bei der Benennung regelt.

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# WOHNUNGSBAUGESETZ-FÜR-DAS-SAARLAND — 1990-05-29
# WOHNUNGSBAUGESETZ-FÜR-DAS-SAARLAND — 1992-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz - WoBauErlG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1990 I S. 926
- **Inkrafttreten:** 1990-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/24#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz erleichtert den Wohnungsneubau durch Flexibilisierung der Bauleitplanung und Änderungen im Mietrecht, insbesondere für Familienheime und Eigentumswohnungen.
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- § 53f: Einführung von Sondervorschriften für Familienheime und eigengenutzte Eigentumswohnungen bei Schaffung neuer Mietwohnungen durch Ausbau und Erweiterung.
- § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Die Worte 'schwangere Frauen,' werden nach den Worten 'der Wohnungsbau für' eingefügt.
## Wortlaut

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- **1989-12-29** · BGBl. 1989 I S. 2408 — Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFG)
- **1989-12-29** · BGBl. 1989 I S. 2405 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren
- **1990-05-29** · BGBl. 1990 I S. 926 — Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz - WoBauErlG)
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 53f: Einführung von Sondervorschriften für Familienheime und eigengenutzte Eigentumswohnungen bei Schaffung neuer Mietwohnungen durch Ausbau und Erweiterung.
- § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Die Worte 'schwangere Frauen,' werden nach den Worten 'der Wohnungsbau für' eingefügt.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-29 — Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2398
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 15 Abs. 2 Nr. 2: Das Wort „Zuwanderer“ wird durch das Wort „Übersiedler“ ersetzt.
§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Die Worte 'schwangere Frauen,' werden nach den Worten 'der Wohnungsbau für' eingefügt.

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# ZWEITES-WBG — 1973-12-28
# ZWEITES-WBG — 1992-08-04
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1973 - WoBauÄndG 1973)
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1973 I S. 1970
- **Inkrafttreten:** 1974-01-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 16 bis 19); 1975-01-01 (Artikel 1 Nr. 16 bis 19)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1973/109#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Wohnungsbindungsgesetz 1965 und das Zweite Wohnungsbaugesetz, insbesondere hinsichtlich der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen und der Umlegung von Grundsteuermehrbelastungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
## Betroffene Stellen
- § 25 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Einkommensgrenze für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus festlegt.
- § 25 Abs. 2 Nr. 6: Streichung der Nummer 6 im Absatz 2.
- § 52 Abs. 2, § 88a Abs. 1 Buchstabe b, § 113 Abs. 1, § 69 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Jahreseinkommen' durch 'Gesamteinkommen'.
- § 116 Nr. 1: Neue Fassung der Nummer 1, die die Einkommensgrenze für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus anpasst.
- § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Einfügung der Worte 'schwangere Frauen,' nach den Worten 'der Wohnungsbau für'
## Wortlaut

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- **1965-09-10** · BGBl. 1965 I S. 1087 — Gesetz über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland
- **1965-12-07** · BGBl. 1965 I S. 1858 — Berichtigung der Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz)
- **1973-12-28** · BGBl. 1973 I S. 1970 — Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1973 - WoBauÄndG 1973)
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 25 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Einkommensgrenze für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus festlegt.
- § 25 Abs. 2 Nr. 6: Streichung der Nummer 6 im Absatz 2.
- § 52 Abs. 2, § 88a Abs. 1 Buchstabe b, § 113 Abs. 1, § 69 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzung des Wortes 'Jahreseinkommen' durch 'Gesamteinkommen'.
- § 116 Nr. 1: Neue Fassung der Nummer 1, die die Einkommensgrenze für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus anpasst.
- § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Einfügung der Worte 'schwangere Frauen,' nach den Worten 'der Wohnungsbau für'

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-04 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1398
§ 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Einfügung der Worte 'schwangere Frauen,' nach den Worten 'der Wohnungsbau für'