BGBl. 1965 I S. 156 · Änderung · Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 156
Inkrafttreten: 1965-04-01 (ganzes Gesetz, ausgenommen Artikel 1 Nr. 10); 1965-07-01 (Artikel 1 Nr. 10, ausgenommen hinsichtlich der Einbeziehung der Abschöpfung für Waren der EWG-Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 vom 4. April 1962); 1970-01-01 (hinsichtlich der Einbeziehung der Abschöpfung für Waren der EWG-Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 vom 4. April 1962, spätestens)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-03-31

BGBl-Id: bgbl1-1965-11-3
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1970-01-01 01:38:53 +00:00
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# USTG_1980 — 1964-12-31
# USTG_1980 — 1965-03-31
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Anpassung des Wortlauts von Vorschriften über die Ausgleichsteuer an den Wortlaut des Zolltarifs
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 1093
- **Inkrafttreten:** 1965-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/63#page=29
- **Kurz:** Die Verordnung passt den Wortlaut von Vorschriften über die Ausgleichsteuer an den Wortlaut des Zolltarifs an, indem sie Tarifnummern in der Liste der Waren und in der Freiliste 1 der Ausgleichsteuerordnung ändert, ergänzt oder streicht.
- **Titel:** Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 156
- **Inkrafttreten:** 1965-04-01 (ganzes Gesetz, ausgenommen Artikel 1 Nr. 10); 1965-07-01 (Artikel 1 Nr. 10, ausgenommen hinsichtlich der Einbeziehung der Abschöpfung für Waren der EWG-Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 vom 4. April 1962); 1970-01-01 (hinsichtlich der Einbeziehung der Abschöpfung für Waren der EWG-Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 vom 4. April 1962, spätestens)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/11#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Umsatzsteuergesetz in verschiedenen Punkten, insbesondere bezüglich steuerfreier Lieferungen und der Umsätze von Versicherungsvertretern.
## Betroffene Stellen
- Anlage 5 zu § 7 Abs. 6 Nr. 1: Tarifnummern geändert, neue Tarifnummern aufgenommen, Bestandene Tarifnummern gestrichen oder umformuliert
- Freiliste 1 - Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Ausgleichsteuerordnung (Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz): Tarifnummern 'aus 89.01', 'aus 89.02', 'aus 89.03' und Fußnote 1) gestrichen
- Artikel 5 Abs. 4 des Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Worte 'und vor dem 1. Juli 1965' gestrichen
- § 31 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz: § 31 aufgehoben
- § 4 Ziff. 1: Einführung der Bezeichnung 11a und Anpassungen im Wortlaut.
- § 4 Ziff. 4: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von Rohstoffen, Halbzeugen und Lebensmitteln im Großhandel.
- § 4 Ziff. 5: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von Wasser, Gas, Elektrizität und Wärme zur gewerblichen Weiterveräußerung.
- § 4 Ziff. 17: Einführung der Steuerfreiheit für Umsätze von Versicherungsvertretern.
- § 4 Ziff. 19: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von land- und forstwirtschaftlichen Produkten.
- § 4 Ziff. 21: Anpassung der Steuerfreiheit für Umsätze von Obstbaugenossenschaften und -gemeinschaften.
- § 4 Ziff. 26: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von Metallen und deren Verarbeitungsprodukten.
- § 4 Ziff. 28: Einführung der Steuerfreiheit für Umsätze von Kernreaktionsmaterialien.
- § 4 Ziff. 29: Einführung der Steuerfreiheit für Umsätze im Großhandel durch spezialisierte Unternehmen.
- § 6 Abs. 1 Satz 4: Einführung der Abschöpfung in die Definition von Zoll.
- § 7 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe a: Streichung des Buchstabens a.
- § 7 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c: Einführung der Steuerfreiheit für Rohdruckbogen und Einbände.
- § 7 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe d: Einführung der Steuerfreiheit für Gas, Elektrizität und Wärme.
- § 7 Abs. 3: Neue Fassung für die ermäßigte Steuer auf bestimmte Gegenstände im Großhandel.
- § 7 Abs. 5 Ziff. 1: Neue Fassung für die Steuer auf Milch und Rahm.
- § 18 Ziff. 7: Anpassung der Zolltarifnummern.
- § 20 Abs. 2 Ziff. 2: Anpassung der Vorschriften für forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Mehl.
- § 24: Neue Fassung für die Bemessungsgrundlage bei der Ausfuhrvergütung.
- § 28 Abs. 2 Ziff. 5a: Neue Fassung für die Anpassung der Vorschriften an den Zolltarif.
- Freiliste 3 - Anlage 1 (zu § 4 Ziff. 4): Anpassungen in der Freiliste 3.
- Verzeichnis der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen - Anlage 2 (zu § 4 Ziff. 4): Anpassungen in der Liste der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen.
- Liste der Waren, die dem ermäßigten Ausgleichsteuersatz von 2,5 vom Hundert unterliegen - Anlage 3 (zu § 7 Abs. 5 Nr. 2): Einführung neuer Tarifnummern und Anpassungen.
- Liste der Waren, die dem ermäßigten Ausgleichsteuersatz von 2 vom Hundert unterliegen - Anlage 4 (zu § 7 Abs. 5 Nr. 3): Einführung der Tarifnummer für Rinder.
- Liste der Waren, die dem erhöhten Ausgleichsteuersatz von 6 vom Hundert unterliegen - Anlage 5 (zu § 7 Abs. 6 Nr. 1): Anpassungen in der Liste der Waren.
- Vergütungsliste - Anlage 7 (zu § 25): Anpassungen in der Vergütungsliste.
## Wortlaut

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- **1964-03-25** · BGBl. 1964 I S. 147 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
- **1964-05-13** · BGBl. 1964 I S. 309 — Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse
- **1964-12-31** · BGBl. 1964 I S. 1093 — Dritte Verordnung zur Anpassung des Wortlauts von Vorschriften über die Ausgleichsteuer an den Wortlaut des Zolltarifs
- **1965-03-31** · BGBl. 1965 I S. 156 — Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

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# Stellen dieser Station
- Anlage 5 zu § 7 Abs. 6 Nr. 1: Tarifnummern geändert, neue Tarifnummern aufgenommen, Bestandene Tarifnummern gestrichen oder umformuliert
- Freiliste 1 - Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Ausgleichsteuerordnung (Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz): Tarifnummern 'aus 89.01', 'aus 89.02', 'aus 89.03' und Fußnote 1) gestrichen
- Artikel 5 Abs. 4 des Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Worte 'und vor dem 1. Juli 1965' gestrichen
- § 31 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz: § 31 aufgehoben
- § 4 Ziff. 1: Einführung der Bezeichnung 11a und Anpassungen im Wortlaut.
- § 4 Ziff. 4: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von Rohstoffen, Halbzeugen und Lebensmitteln im Großhandel.
- § 4 Ziff. 5: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von Wasser, Gas, Elektrizität und Wärme zur gewerblichen Weiterveräußerung.
- § 4 Ziff. 17: Einführung der Steuerfreiheit für Umsätze von Versicherungsvertretern.
- § 4 Ziff. 19: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von land- und forstwirtschaftlichen Produkten.
- § 4 Ziff. 21: Anpassung der Steuerfreiheit für Umsätze von Obstbaugenossenschaften und -gemeinschaften.
- § 4 Ziff. 26: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von Metallen und deren Verarbeitungsprodukten.
- § 4 Ziff. 28: Einführung der Steuerfreiheit für Umsätze von Kernreaktionsmaterialien.
- § 4 Ziff. 29: Einführung der Steuerfreiheit für Umsätze im Großhandel durch spezialisierte Unternehmen.
- § 6 Abs. 1 Satz 4: Einführung der Abschöpfung in die Definition von Zoll.
- § 7 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe a: Streichung des Buchstabens a.
- § 7 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c: Einführung der Steuerfreiheit für Rohdruckbogen und Einbände.
- § 7 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe d: Einführung der Steuerfreiheit für Gas, Elektrizität und Wärme.
- § 7 Abs. 3: Neue Fassung für die ermäßigte Steuer auf bestimmte Gegenstände im Großhandel.
- § 7 Abs. 5 Ziff. 1: Neue Fassung für die Steuer auf Milch und Rahm.
- § 18 Ziff. 7: Anpassung der Zolltarifnummern.
- § 20 Abs. 2 Ziff. 2: Anpassung der Vorschriften für forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Mehl.
- § 24: Neue Fassung für die Bemessungsgrundlage bei der Ausfuhrvergütung.
- § 28 Abs. 2 Ziff. 5a: Neue Fassung für die Anpassung der Vorschriften an den Zolltarif.
- Freiliste 3 - Anlage 1 (zu § 4 Ziff. 4): Anpassungen in der Freiliste 3.
- Verzeichnis der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen - Anlage 2 (zu § 4 Ziff. 4): Anpassungen in der Liste der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen.
- Liste der Waren, die dem ermäßigten Ausgleichsteuersatz von 2,5 vom Hundert unterliegen - Anlage 3 (zu § 7 Abs. 5 Nr. 2): Einführung neuer Tarifnummern und Anpassungen.
- Liste der Waren, die dem ermäßigten Ausgleichsteuersatz von 2 vom Hundert unterliegen - Anlage 4 (zu § 7 Abs. 5 Nr. 3): Einführung der Tarifnummer für Rinder.
- Liste der Waren, die dem erhöhten Ausgleichsteuersatz von 6 vom Hundert unterliegen - Anlage 5 (zu § 7 Abs. 6 Nr. 1): Anpassungen in der Liste der Waren.
- Vergütungsliste - Anlage 7 (zu § 25): Anpassungen in der Vergütungsliste.

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-03-25Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 147
> Station: 1965-03-31Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 156
§ 18: Einfügung eines neuen Paragraphen für besonders zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen
§ 18: Umbenennung von § 18 in § 28
§ 18 Ziff. 7: Anpassung der Zolltarifnummern.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-05-13 — Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 309
> Station: 1965-03-31 — Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 156
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 der Ausgleichsteuerverordnung): Tarifnummer 15.04 für Leberöle von Fischen neu formuliert
Freiliste 1 - Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Ausgleichsteuerordnung (Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz): Tarifnummern 'aus 89.01', 'aus 89.02', 'aus 89.03' und Fußnote 1) gestrichen

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-03-25Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 147
> Station: 1965-03-31Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 156
§ 20 Abs. 1: Regeln für die Berechnung der Ausfuhrhändlervergütung geändert
§ 20 Abs. 2: Vergütungssätze für verschiedene Erzeugnisse geändert
§ 20 Abs. 3: Regeln für die Vergütung der Ausgleichsteuer geändert
§ 20 Abs. 2 Ziff. 2: Anpassung der Vorschriften für forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Mehl.

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-03-25Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 147
> Station: 1965-03-31Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 156
§ 24: Neue Bestimmungen zur Bemessungsgrundlage der Ausfuhrvergütung
§ 24: Neue Fassung für die Bemessungsgrundlage bei der Ausfuhrvergütung.

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-03-25Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 147
> Station: 1965-03-31Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 156
§ 25: Neue Bestimmungen zu den Vergütungssätzen für die Ausfuhrvergütung
Vergütungsliste - Anlage 7 (zu § 25): Anpassungen in der Vergütungsliste.

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-03-25Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 147
> Station: 1965-03-31Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 156
§ 28 Abs. 1 Ziff. 1: Einfügung von zusätzlichen Begriffen zur Definition des Ausfuhrnachweises und des buchmäßigen Nachweises
§ 28 Abs. 2 Ziff. 5 a: Einfügung einer neuen Ziffer zur Anpassung der Vergütungsliste an den Zolltarif
§ 28 Abs. 2 Ziff. 6: Ersetzung von § 16 durch §§ 16 bis 26 und Ergänzung der Vorschriften zur Übertragung der Ermächtigung
§ 28 Abs. 2 Ziff. 5a: Neue Fassung für die Anpassung der Vorschriften an den Zolltarif.

7
ustg_1980/§31.md Normal file
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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-03-31 — Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 156
§ 31 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz: § 31 aufgehoben

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-03-25Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 147
> Station: 1965-03-31Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 156
§ 4 Ziff. 3: Neue Formulierung für die Ausfuhrlieferungen
§ 4 Ziff. 1: Einführung der Bezeichnung 11a und Anpassungen im Wortlaut.
§ 4 Ziff. 27: Einfügung einer neuen Ziffer für Leistungen der Wohnungseigentümergemeinschaften
§ 4 Ziff. 4: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von Rohstoffen, Halbzeugen und Lebensmitteln im Großhandel.
§ 4 a: Einfügung eines neuen Paragraphen für Ausfuhrlieferungen
§ 4 Ziff. 5: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von Wasser, Gas, Elektrizität und Wärme zur gewerblichen Weiterveräußerung.
§ 4 Ziff. 17: Einführung der Steuerfreiheit für Umsätze von Versicherungsvertretern.
§ 4 Ziff. 19: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von land- und forstwirtschaftlichen Produkten.
§ 4 Ziff. 21: Anpassung der Steuerfreiheit für Umsätze von Obstbaugenossenschaften und -gemeinschaften.
§ 4 Ziff. 26: Neue Fassung für die Steuerfreiheit von Metallen und deren Verarbeitungsprodukten.
§ 4 Ziff. 28: Einführung der Steuerfreiheit für Umsätze von Kernreaktionsmaterialien.
§ 4 Ziff. 29: Einführung der Steuerfreiheit für Umsätze im Großhandel durch spezialisierte Unternehmen.
Freiliste 3 - Anlage 1 (zu § 4 Ziff. 4): Anpassungen in der Freiliste 3.
Verzeichnis der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen - Anlage 2 (zu § 4 Ziff. 4): Anpassungen in der Liste der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-02-14 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 6 Abs. 2 und § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 120
> Station: 1965-03-31 — Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 156
§ 6 Abs. 2: Nichtigkeit des § 6 Abs. 2 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1951 und des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 14. November 1951.
§ 6 Abs. 1 Satz 4: Einführung der Abschöpfung in die Definition von Zoll.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-12-31 — Dritte Verordnung zur Anpassung des Wortlauts von Vorschriften über die Ausgleichsteuer an den Wortlaut des Zolltarifs
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 1093
> Station: 1965-03-31 — Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 156
Anlage 5 zu § 7 Abs. 6 Nr. 1: Tarifnummern geändert, neue Tarifnummern aufgenommen, Bestandene Tarifnummern gestrichen oder umformuliert
§ 7 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe a: Streichung des Buchstabens a.
§ 7 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c: Einführung der Steuerfreiheit für Rohdruckbogen und Einbände.
§ 7 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe d: Einführung der Steuerfreiheit für Gas, Elektrizität und Wärme.
§ 7 Abs. 3: Neue Fassung für die ermäßigte Steuer auf bestimmte Gegenstände im Großhandel.
§ 7 Abs. 5 Ziff. 1: Neue Fassung für die Steuer auf Milch und Rahm.
Liste der Waren, die dem ermäßigten Ausgleichsteuersatz von 2,5 vom Hundert unterliegen - Anlage 3 (zu § 7 Abs. 5 Nr. 2): Einführung neuer Tarifnummern und Anpassungen.
Liste der Waren, die dem ermäßigten Ausgleichsteuersatz von 2 vom Hundert unterliegen - Anlage 4 (zu § 7 Abs. 5 Nr. 3): Einführung der Tarifnummer für Rinder.
Liste der Waren, die dem erhöhten Ausgleichsteuersatz von 6 vom Hundert unterliegen - Anlage 5 (zu § 7 Abs. 6 Nr. 1): Anpassungen in der Liste der Waren.

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# BGBl. 1965 I S. 156
- **Titel:** Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 156
- **Verkündung:** 1965-03-31
- **Inkrafttreten:** 1965-04-01 (ganzes Gesetz, ausgenommen Artikel 1 Nr. 10); 1965-07-01 (Artikel 1 Nr. 10, ausgenommen hinsichtlich der Einbeziehung der Abschöpfung für Waren der EWG-Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 vom 4. April 1962); 1970-01-01 (hinsichtlich der Einbeziehung der Abschöpfung für Waren der EWG-Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 vom 4. April 1962, spätestens)
- **Ausfertigung:** 1965-03-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/11#page=4
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** USTG_1980
## Kurz
Das Gesetz ändert das Umsatzsteuergesetz in verschiedenen Punkten, insbesondere bezüglich steuerfreier Lieferungen und der Umsätze von Versicherungsvertretern.