BGBl. 1989 I S. 2520 · Verordnung · Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2520
Inkrafttreten: 1990-01-01; 1992-12-31 (§ 1 außer Kraft); 1990-12-31 (§ 2 außer Kraft)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1989-12-30

BGBl-Id: bgbl1-1989-62-4
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1989-12-30 12:00:00 +00:00
parent 30f847fb1a
commit 331f241e24
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# 38-AUSNAHMEVERORDNUNG-ZUR-STVZO — 1989-12-30
- **Titel:** Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 2520
- **Inkrafttreten:** 1990-01-01; 1992-12-31 (§ 1 außer Kraft); 1990-12-31 (§ 2 außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/62#page=60
- **Kurz:** Die Verordnung regelt Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, insbesondere für Luftreifen und Blinkleuchten an bestimmten Fahrzeugen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1989-12-30** · BGBl. 1989 I S. 2520 — Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

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# Stellen dieser Station

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# BGBl. 1989 I S. 2520
- **Titel:** Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 2520
- **Verkündung:** 1989-12-30
- **Inkrafttreten:** 1990-01-01; 1992-12-31 (§ 1 außer Kraft); 1990-12-31 (§ 2 außer Kraft)
- **Ausfertigung:** 1989-12-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/62#page=60
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** 38-AUSNAHMEVERORDNUNG-ZUR-STVZO, WOGV
## Kurz
Die Verordnung regelt Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, insbesondere für Luftreifen und Blinkleuchten an bestimmten Fahrzeugen.

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# WOGV — 1989-12-30
- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
- **Titel:** Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 2521
- **Inkrafttreten:** 1989-12-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/62#page=61
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Wohngeldverordnung, insbesondere hinsichtlich der Bezugsfertigkeit von Wohnräumen und der Kosten für Wärme- und Warmwasserversorgung.
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 2520
- **Inkrafttreten:** 1990-01-01; 1992-12-31 (§ 1 außer Kraft); 1990-12-31 (§ 2 außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/62#page=60
- **Kurz:** Die Verordnung regelt Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, insbesondere für Luftreifen und Blinkleuchten an bestimmten Fahrzeugen.
## Betroffene Stellen
- § 1 a: Neuer Paragraph zur Bezugsfertigkeit des Wohnraums
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzt 'Fernwärmeversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme'
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzt 'Warmwasser- oder Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'Warmwasserversorgungsanlagen oder der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser'
- § 6 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2 zur Festlegung von Kosten
- § 7 Überschrift: Ergänzt 'und Einkommensermittlung' in der Überschrift
- § 7 Abs. 1 a: Neuer Absatz zur Feststellung der laufenden Leistungen für den Lebensunterhalt
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Streicht 'in der jeweils geltenden Fassung'
- § 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz zur Festlegung von Fremdmitteln
- § 12 Abs. 2: Streicht 'in der jeweils geltenden Fassung'
- § 12 Abs. 3: Einfügt 'noch nicht' und ergänzt Komma
- § 15 Überschrift: Ersetzt 'Fernheizungskosten' durch 'Wärmelieferungskosten'
- § 15 Abs. 2: Streicht den Absatz 2
- § 15 Abs. 3: Ersetzt 'für die Fernwärme- und Fernwarmwasserversorgung' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser'
- § 16 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzt 'des Betriebs von Fernwärme- und Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, soweit sie den in Nummer 1 bezeichneten Kosten entsprechen'
- Anlage (zu § 1 Abs. 3): Neue Anlage zur Festlegung der Mietenstufen
- § 1: Einführung von § 1a, der die Bezugsfertigkeit des Wohnraums definiert.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'Fernwärmeversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme'.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Warmwasser- oder Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'Warmwasserversorgungsanlagen oder der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser'.
- § 6 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Kosten des Betriebs zentraler Heizungs- und Brennstoffversorgungsanlagen sowie zentraler Warmwasserversorgungsanlagen definiert.
- § 7: Einführung von 'und Einkommensermittlung' in die Überschrift und Neufassung des Absatzes 1a, der die Berücksichtigung von Leistungen bei der Ermittlung des Jahreseinkommens regelt.
- § 12 Abs. 1: Streichung von 'in der jeweils geltenden Fassung' nach 'Zweites Wohnungsbaugesetz' und 'Wohnungsbaugesetz für das Saarland', sowie Hinzufügen eines neuen Satzes 2, der Fremdmittel zur Deckung der laufenden Aufwendungen einschließt.
- § 12 Abs. 2: Streichung von 'in der jeweils geltenden Fassung' nach 'Ablösungsverordnung'.
- § 12 Abs. 3: Einführung von 'noch nicht' nach 'nicht'.
- § 15: Ersetzung von 'Fernheizungskosten' durch 'Wärmelieferungskosten' in der Überschrift, Streichung des Absatzes 2 und Neufassung des Absatzes 3, der die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser regelt.
- § 16 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung von 'des Betriebs von Fernwärme- und Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, soweit sie den in Nummer 1 bezeichneten Kosten entsprechen'.
- Anlage (zu § 1 Abs. 3): Ersetzung der Anlage durch eine neue Anlage, die die Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern definiert.
## Wortlaut

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- **1988-05-31** · BGBl. 1988 I S. 643 — Zweite Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
- **1988-05-31** · BGBl. 1988 I S. 647 — Neufassung der Wohngeldverordnung
- **1989-12-30** · BGBl. 1989 I S. 2521 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
- **1989-12-30** · BGBl. 1989 I S. 2520 — Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

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# Stellen dieser Station
- § 1 a: Neuer Paragraph zur Bezugsfertigkeit des Wohnraums
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzt 'Fernwärmeversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme'
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzt 'Warmwasser- oder Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'Warmwasserversorgungsanlagen oder der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser'
- § 6 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2 zur Festlegung von Kosten
- § 7 Überschrift: Ergänzt 'und Einkommensermittlung' in der Überschrift
- § 7 Abs. 1 a: Neuer Absatz zur Feststellung der laufenden Leistungen für den Lebensunterhalt
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Streicht 'in der jeweils geltenden Fassung'
- § 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz zur Festlegung von Fremdmitteln
- § 12 Abs. 2: Streicht 'in der jeweils geltenden Fassung'
- § 12 Abs. 3: Einfügt 'noch nicht' und ergänzt Komma
- § 15 Überschrift: Ersetzt 'Fernheizungskosten' durch 'Wärmelieferungskosten'
- § 15 Abs. 2: Streicht den Absatz 2
- § 15 Abs. 3: Ersetzt 'für die Fernwärme- und Fernwarmwasserversorgung' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser'
- § 16 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzt 'des Betriebs von Fernwärme- und Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, soweit sie den in Nummer 1 bezeichneten Kosten entsprechen'
- Anlage (zu § 1 Abs. 3): Neue Anlage zur Festlegung der Mietenstufen
- § 1: Einführung von § 1a, der die Bezugsfertigkeit des Wohnraums definiert.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'Fernwärmeversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme'.
- § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Warmwasser- oder Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'Warmwasserversorgungsanlagen oder der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser'.
- § 6 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Kosten des Betriebs zentraler Heizungs- und Brennstoffversorgungsanlagen sowie zentraler Warmwasserversorgungsanlagen definiert.
- § 7: Einführung von 'und Einkommensermittlung' in die Überschrift und Neufassung des Absatzes 1a, der die Berücksichtigung von Leistungen bei der Ermittlung des Jahreseinkommens regelt.
- § 12 Abs. 1: Streichung von 'in der jeweils geltenden Fassung' nach 'Zweites Wohnungsbaugesetz' und 'Wohnungsbaugesetz für das Saarland', sowie Hinzufügen eines neuen Satzes 2, der Fremdmittel zur Deckung der laufenden Aufwendungen einschließt.
- § 12 Abs. 2: Streichung von 'in der jeweils geltenden Fassung' nach 'Ablösungsverordnung'.
- § 12 Abs. 3: Einführung von 'noch nicht' nach 'nicht'.
- § 15: Ersetzung von 'Fernheizungskosten' durch 'Wärmelieferungskosten' in der Überschrift, Streichung des Absatzes 2 und Neufassung des Absatzes 3, der die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser regelt.
- § 16 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung von 'des Betriebs von Fernwärme- und Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, soweit sie den in Nummer 1 bezeichneten Kosten entsprechen'.
- Anlage (zu § 1 Abs. 3): Ersetzung der Anlage durch eine neue Anlage, die die Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern definiert.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-30 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2521
> Station: 1989-12-30 — Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2520
§ 1 a: Neuer Paragraph zur Bezugsfertigkeit des Wohnraums
§ 1: Einführung von § 1a, der die Bezugsfertigkeit des Wohnraums definiert.
Anlage (zu § 1 Abs. 3): Neue Anlage zur Festlegung der Mietenstufen
Anlage (zu § 1 Abs. 3): Ersetzung der Anlage durch eine neue Anlage, die die Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern definiert.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-30 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2521
> Station: 1989-12-30 — Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2520
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Streicht 'in der jeweils geltenden Fassung'
§ 12 Abs. 1: Streichung von 'in der jeweils geltenden Fassung' nach 'Zweites Wohnungsbaugesetz' und 'Wohnungsbaugesetz für das Saarland', sowie Hinzufügen eines neuen Satzes 2, der Fremdmittel zur Deckung der laufenden Aufwendungen einschließt.
§ 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz zur Festlegung von Fremdmitteln
§ 12 Abs. 2: Streichung von 'in der jeweils geltenden Fassung' nach 'Ablösungsverordnung'.
§ 12 Abs. 2: Streicht 'in der jeweils geltenden Fassung'
§ 12 Abs. 3: Einfügt 'noch nicht' und ergänzt Komma
§ 12 Abs. 3: Einführung von 'noch nicht' nach 'nicht'.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-30 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2521
> Station: 1989-12-30 — Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2520
§ 15 Überschrift: Ersetzt 'Fernheizungskosten' durch 'Wärmelieferungskosten'
§ 15 Abs. 2: Streicht den Absatz 2
§ 15 Abs. 3: Ersetzt 'für die Fernwärme- und Fernwarmwasserversorgung' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser'
§ 15: Ersetzung von 'Fernheizungskosten' durch 'Wärmelieferungskosten' in der Überschrift, Streichung des Absatzes 2 und Neufassung des Absatzes 3, der die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser regelt.

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-30 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2521
> Station: 1989-12-30 — Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2520
§ 16 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzt 'des Betriebs von Fernwärme- und Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, soweit sie den in Nummer 1 bezeichneten Kosten entsprechen'
§ 16 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung von 'des Betriebs von Fernwärme- und Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, soweit sie den in Nummer 1 bezeichneten Kosten entsprechen'.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-30 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2521
> Station: 1989-12-30 — Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2520
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzt 'Fernwärmeversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme'
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Ersetzung von 'Fernwärmeversorgungsanlagen' durch 'der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme'.
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzt 'Warmwasser- oder Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'Warmwasserversorgungsanlagen oder der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser'
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Warmwasser- oder Fernwarmwasserversorgungsanlagen' durch 'Warmwasserversorgungsanlagen oder der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser'.
§ 6 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2 zur Festlegung von Kosten
§ 6 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Kosten des Betriebs zentraler Heizungs- und Brennstoffversorgungsanlagen sowie zentraler Warmwasserversorgungsanlagen definiert.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-30 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2521
> Station: 1989-12-30 — Achtunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (38. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2520
§ 7 Überschrift: Ergänzt 'und Einkommensermittlung' in der Überschrift
§ 7 Abs. 1 a: Neuer Absatz zur Feststellung der laufenden Leistungen für den Lebensunterhalt
§ 7: Einführung von 'und Einkommensermittlung' in die Überschrift und Neufassung des Absatzes 1a, der die Berücksichtigung von Leistungen bei der Ermittlung des Jahreseinkommens regelt.