BGBl. 1997 I S. 3242 · Erlass · Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsgesetz 1997)

Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 3242
Inkrafttreten: 1997-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1997-12-30

BGBl-Id: bgbl1-1997-88-8
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LawGit Spiegel
1997-12-30 12:00:00 +00:00
parent 2677d8dac2
commit 32f3763ec3
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# BUNDESHAUSHALTSPLAN-FÜR-DAS-HAUSHALTSJAHR-1997 — 1997-12-30
- **Titel:** Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsgesetz 1997)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 3242
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=22
- **Kurz:** Das Gesetz ändert den Bundeshaushaltsplan für das Jahr 1997, insbesondere durch Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben sowie der Zuführungen aus dem Bundeshaushalt.
## Betroffene Stellen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Einnahmen, 1.1.1: Anpassung des Betrags für Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Einnahmen, 1.1.2: Anpassung des Betrags für Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt mit Laufzeiten von ein bis vier Jahren
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Einnahmen, 1.1.3: Anpassung des Betrags für Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.101: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Schuldbuchforderungen der Träger der Sozialversicherung
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.102: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Bundesanleihen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.103: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Bundesschatzbriefe
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.104: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Schuldbuchkredite
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.105: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Schuldscheindarlehen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.106: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Bundesobligationen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.107: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Ausgleichsforderungen nach dem Umstellungsergänzungsgesetz
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.108: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Ablösungsschuld
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.109: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Attsparerentschädigung
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.110: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Bereinigte Auslandsschulden (Londoner Schuldenabkommen)
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.111: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Nachkriegsschulden für Verbindlichkeiten der Koka aus Anschlußgebieten
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.112: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Ausgleichsforderungen und Rentenausgleichsforderungen zur Aufbesserung von Versicherungsleistungen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.113: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Wohnungsbauobligationen ehemaliger NVA-Wohnungen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.114: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Wohnungsbauobligationen der Westgruppe der GUS-Truppen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.115: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank aus der Währungs­umstellung 1948
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.201: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren, Bundesschatzanweisungen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.202: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren, Unverzinsliche Schatzanweisungen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.203: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren, Finanzierungsschätze des Bundes
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.204: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren, Schuldscheindarlehen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.3: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.4: Anpassung des Betrags für die Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1997-12-30** · BGBl. 1997 I S. 3242 — Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsgesetz 1997)

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# Stellen dieser Station
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Einnahmen, 1.1.1: Anpassung des Betrags für Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Einnahmen, 1.1.2: Anpassung des Betrags für Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt mit Laufzeiten von ein bis vier Jahren
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Einnahmen, 1.1.3: Anpassung des Betrags für Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.101: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Schuldbuchforderungen der Träger der Sozialversicherung
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.102: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Bundesanleihen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.103: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Bundesschatzbriefe
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.104: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Schuldbuchkredite
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.105: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Schuldscheindarlehen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.106: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Bundesobligationen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.107: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Ausgleichsforderungen nach dem Umstellungsergänzungsgesetz
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.108: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Ablösungsschuld
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.109: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Attsparerentschädigung
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.110: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Bereinigte Auslandsschulden (Londoner Schuldenabkommen)
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.111: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Nachkriegsschulden für Verbindlichkeiten der Koka aus Anschlußgebieten
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.112: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Ausgleichsforderungen und Rentenausgleichsforderungen zur Aufbesserung von Versicherungsleistungen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.113: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Wohnungsbauobligationen ehemaliger NVA-Wohnungen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.114: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Wohnungsbauobligationen der Westgruppe der GUS-Truppen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.115: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren, Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank aus der Währungs­umstellung 1948
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.201: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren, Bundesschatzanweisungen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.202: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren, Unverzinsliche Schatzanweisungen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.203: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren, Finanzierungsschätze des Bundes
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.204: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren, Schuldscheindarlehen
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.3: Anpassung des Betrags für die Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr
- Tell III, Kradltflnanzlarungaplan, Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, 2.4: Anpassung des Betrags für die Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge

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# HAUSHALTSGESETZ-1997 — 1997-12-30
- **Titel:** Gesetz zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (3. Verjährungsgesetz - 3. VerjG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 3223
- **Inkrafttreten:** 1997-12-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz verlängert die strafrechtlichen Verjährungsfristen und ändert das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege.
- **Titel:** Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsgesetz 1997)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 3242
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=22
- **Kurz:** Das Gesetz ändert den Bundeshaushaltsplan für das Jahr 1997, insbesondere durch Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben sowie der Zuführungen aus dem Bundeshaushalt.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1: Ersetzung der Zahl 439 900 000 000 durch 444 835 000 000
- § 2 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 53 300 000 000 durch 70 850 000 000
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1997-12-30** · BGBl. 1997 I S. 3223 — Gesetz zur weiteren Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen und zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (3. Verjährungsgesetz - 3. VerjG)
- **1997-12-30** · BGBl. 1997 I S. 3242 — Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsgesetz 1997)

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# Stellen dieser Station
- § 1: Ersetzung der Zahl 439 900 000 000 durch 444 835 000 000
- § 2 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 53 300 000 000 durch 70 850 000 000

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-30 — Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsgesetz 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 3242
§ 1: Ersetzung der Zahl 439 900 000 000 durch 444 835 000 000

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-30 — Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsgesetz 1997)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 3242
§ 2 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 53 300 000 000 durch 70 850 000 000

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# BGBl. 1997 I S. 3242
- **Titel:** Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 (Nachtragshaushaltsgesetz 1997)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 3242
- **Verkündung:** 1997-12-30
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Ausfertigung:** 1997-12-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=22
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** HAUSHALTSGESETZ-1997, BUNDESHAUSHALTSPLAN-FÜR-DAS-HAUSHALTSJAHR-1997
## Kurz
Das Gesetz ändert den Bundeshaushaltsplan für das Jahr 1997, insbesondere durch Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben sowie der Zuführungen aus dem Bundeshaushalt.