BGBl. 1960 I S. 289 · Verordnung · Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren

Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
Inkrafttreten: 1960-05-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1960-04-30

BGBl-Id: bgbl1-1960-21-1
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LawGit Spiegel
1970-01-01 01:08:57 +00:00
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# GEBÜHRENORDNUNG-FÜR-DAS-ZOLL-VERBRAUCHSTEUER-UND — 1960-04-30
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 289
- **Inkrafttreten:** 1960-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/21#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren, insbesondere die Gebühren für Beamte und den Gebührentarif für Untersuchungen.
## Betroffene Stellen
- § 12 Abs. 1: Neue Gebühren für Begleitung und andere Amtshandlungen eingeführt
- Anlage zu § 22: Neuer Gebührentarif für Untersuchungen eingeführt
- § 6: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts mit der Weingeistspindel
- § 7: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts und des Extraktgehalts in extrakthaltigen Branntweinerzeugnissen
- § 8: Neue Vorschriften für die vereinfachte Ermittlung des Weingeistgehalts in extrakthaltigem Trinkbranntwein und weingeisthaltigen Fruchtsäften
- § 9: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts in extrakthaltigen Branntweinerzeugnissen mit einem Weingeistgehalt von mehr als 45 Raumhundertteilen
- § 10: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts nach Gewichtshundertteilen in extrakthaltigen Branntweinerzeugnissen
- § 11: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts in Erzeugnissen, die außer Weingeist noch andere flüchtige Stoffe enthalten
- § 12: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Gehalts an Athyläther und Weingeist in äthyläther- und weingeisthaltigen Erzeugnissen
- § 13: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts und der nicht flüchtigen Bestandteile in Lacken, Polituren, Zelluloselacken, Kollodium und Kollodiumwolle
- § 14: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts in Seifen und seifenähnlichen Erzeugnissen
- § 15: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Gehalts an Lösungsmitteln und Weingeist in Seifen und seifenähnlichen Erzeugnissen, die nicht zur Körperreinigung und -pflege bestimmt sind
- § 16: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Fuselöl- und Weingeistgehalts in Nebenerzeugnissen der Branntweingewinnung
- § 17: Neue Vorschriften für die Ermittlung des vergütungsfähigen Weingeistgehalts in Estern
- § 20: Neue Vorschriften für den Nachweis und die Bestimmung von Methylalkohol, Propylalkohol und Isopropylalkohol in Branntweinerzeugnissen
- § 22: Neue Vorschriften für die Untersuchung von Branntwein und Branntweinerzeugnissen auf Methylalkohol, Aceton, Pyridinbasen und Phthalsäurediäthylester
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1960-04-30** · BGBl. 1960 I S. 289 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren

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# Stellen dieser Station
- § 12 Abs. 1: Neue Gebühren für Begleitung und andere Amtshandlungen eingeführt
- Anlage zu § 22: Neuer Gebührentarif für Untersuchungen eingeführt
- § 6: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts mit der Weingeistspindel
- § 7: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts und des Extraktgehalts in extrakthaltigen Branntweinerzeugnissen
- § 8: Neue Vorschriften für die vereinfachte Ermittlung des Weingeistgehalts in extrakthaltigem Trinkbranntwein und weingeisthaltigen Fruchtsäften
- § 9: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts in extrakthaltigen Branntweinerzeugnissen mit einem Weingeistgehalt von mehr als 45 Raumhundertteilen
- § 10: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts nach Gewichtshundertteilen in extrakthaltigen Branntweinerzeugnissen
- § 11: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts in Erzeugnissen, die außer Weingeist noch andere flüchtige Stoffe enthalten
- § 12: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Gehalts an Athyläther und Weingeist in äthyläther- und weingeisthaltigen Erzeugnissen
- § 13: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts und der nicht flüchtigen Bestandteile in Lacken, Polituren, Zelluloselacken, Kollodium und Kollodiumwolle
- § 14: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts in Seifen und seifenähnlichen Erzeugnissen
- § 15: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Gehalts an Lösungsmitteln und Weingeist in Seifen und seifenähnlichen Erzeugnissen, die nicht zur Körperreinigung und -pflege bestimmt sind
- § 16: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Fuselöl- und Weingeistgehalts in Nebenerzeugnissen der Branntweingewinnung
- § 17: Neue Vorschriften für die Ermittlung des vergütungsfähigen Weingeistgehalts in Estern
- § 20: Neue Vorschriften für den Nachweis und die Bestimmung von Methylalkohol, Propylalkohol und Isopropylalkohol in Branntweinerzeugnissen
- § 22: Neue Vorschriften für die Untersuchung von Branntwein und Branntweinerzeugnissen auf Methylalkohol, Aceton, Pyridinbasen und Phthalsäurediäthylester

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 10: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts nach Gewichtshundertteilen in extrakthaltigen Branntweinerzeugnissen

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 11: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts in Erzeugnissen, die außer Weingeist noch andere flüchtige Stoffe enthalten

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 12 Abs. 1: Neue Gebühren für Begleitung und andere Amtshandlungen eingeführt
§ 12: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Gehalts an Athyläther und Weingeist in äthyläther- und weingeisthaltigen Erzeugnissen

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 13: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts und der nicht flüchtigen Bestandteile in Lacken, Polituren, Zelluloselacken, Kollodium und Kollodiumwolle

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 14: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts in Seifen und seifenähnlichen Erzeugnissen

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 15: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Gehalts an Lösungsmitteln und Weingeist in Seifen und seifenähnlichen Erzeugnissen, die nicht zur Körperreinigung und -pflege bestimmt sind

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 16: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Fuselöl- und Weingeistgehalts in Nebenerzeugnissen der Branntweingewinnung

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 17: Neue Vorschriften für die Ermittlung des vergütungsfähigen Weingeistgehalts in Estern

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 20: Neue Vorschriften für den Nachweis und die Bestimmung von Methylalkohol, Propylalkohol und Isopropylalkohol in Branntweinerzeugnissen

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
Anlage zu § 22: Neuer Gebührentarif für Untersuchungen eingeführt
§ 22: Neue Vorschriften für die Untersuchung von Branntwein und Branntweinerzeugnissen auf Methylalkohol, Aceton, Pyridinbasen und Phthalsäurediäthylester

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 6: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts mit der Weingeistspindel

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 7: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts und des Extraktgehalts in extrakthaltigen Branntweinerzeugnissen

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 8: Neue Vorschriften für die vereinfachte Ermittlung des Weingeistgehalts in extrakthaltigem Trinkbranntwein und weingeisthaltigen Fruchtsäften

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-04-30 — Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 289
§ 9: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Weingeistgehalts in extrakthaltigen Branntweinerzeugnissen mit einem Weingeistgehalt von mehr als 45 Raumhundertteilen

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# BGBl. 1960 I S. 289
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 289
- **Verkündung:** 1960-04-30
- **Inkrafttreten:** 1960-05-01
- **Ausfertigung:** 1960-04-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/21#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GEBÜHRENORDNUNG-FÜR-DAS-ZOLL-VERBRAUCHSTEUER-UND
## Kurz
Die Verordnung ändert die Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren, insbesondere die Gebühren für Beamte und den Gebührentarif für Untersuchungen.