BGBl. 1979 I S. 1221 · Änderung · Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut

Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
Inkrafttreten: 1979-08-03 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1979-08-02

BGBl-Id: bgbl1-1979-47-1
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1979-08-02 12:00:00 +00:00
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# FORSTSAPFLG — 1969-09-04
# FORSTSAPFLG — 1979-08-02
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1969 I S. 1549
- **Inkrafttreten:** 1969-09-05; 1971-06-30 (Vermehrungsgut von nicht mehr anerkanntem Ausgangsmaterial, das bereits geerntet ist, und daraus gezogenes Pflanzgut); 1971-06-30 (Vermehrungsgut, das den neuen Vorschriften über die Trennung nicht entspricht, und daraus gezogenes Pflanzgut)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/90#page=9
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das bestehende Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut, insbesondere durch die Neufassung von § 1 und die Aufhebung bisheriger Anerkennungen. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1221
- **Inkrafttreten:** 1979-08-03 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/47#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das bestehende Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut, insbesondere durch die Einführung neuer Begriffsbestimmungen und die Anpassung des Zwecks des Gesetzes.
## Betroffene Stellen
- § 13 a: Neuer Paragraph zur Strafbarkeit des unbefugten Offenbarens oder Verwertens von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.
- § 15: Neue Fassung des Paragraphen zur Ordnungswidrigkeit bei Handel mit forstlichem Saat- und Pflanzgut.
- § 18: Neue Fassung des Paragraphen zur Erteilung amtlicher Zeugnisse für die Ausfuhr von forstlichem Saat- und Pflanzgut.
- Anlage I: Neue Fassung der Anlage mit Zulassungsgrundsätzen für Ausgangsmaterial.
- Anlage II: Neue Fassung der Anlage mit Herkunftszeugnis und Zeugnis über die klonale Identität.
- § 8: Neufassung des § 8 mit neuen Vorschriften für die Einfuhr und den Vertrieb von Vermehrungsgut.
- § 8a: Einführung von § 8a mit Vorschriften für Ausnahmeerlaubnisse zur Einfuhr und zum Vertrieb von Vermehrungsgut.
- § 8b: Einführung von § 8b mit Vorschriften für Ausnahmen von den Einfuhrvorschriften.
- § 8c: Einführung von § 8c mit Vorschriften für die Überwachung der Einfuhr von Vermehrungsgut.
- § 9: Neufassung des § 9 mit neuen Vorschriften für die Trennung und Kennzeichnung von Vermehrungsgut.
- § 10: Neufassung des § 10 mit neuen Vorschriften für Begleiturkunden und andere Anforderungen für den Vertrieb von Vermehrungsgut.
- § 10a: Neufassung des § 10a mit neuen Vorschriften für Vermehrungsgut mit herabgesetzten Anforderungen.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1969-09-04** · BGBl. 1969 I S. 1549 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
- **1979-08-02** · BGBl. 1979 I S. 1221 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut

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# Stellen dieser Station
- § 13 a: Neuer Paragraph zur Strafbarkeit des unbefugten Offenbarens oder Verwertens von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.
- § 15: Neue Fassung des Paragraphen zur Ordnungswidrigkeit bei Handel mit forstlichem Saat- und Pflanzgut.
- § 18: Neue Fassung des Paragraphen zur Erteilung amtlicher Zeugnisse für die Ausfuhr von forstlichem Saat- und Pflanzgut.
- Anlage I: Neue Fassung der Anlage mit Zulassungsgrundsätzen für Ausgangsmaterial.
- Anlage II: Neue Fassung der Anlage mit Herkunftszeugnis und Zeugnis über die klonale Identität.
- § 8: Neufassung des § 8 mit neuen Vorschriften für die Einfuhr und den Vertrieb von Vermehrungsgut.
- § 8a: Einführung von § 8a mit Vorschriften für Ausnahmeerlaubnisse zur Einfuhr und zum Vertrieb von Vermehrungsgut.
- § 8b: Einführung von § 8b mit Vorschriften für Ausnahmen von den Einfuhrvorschriften.
- § 8c: Einführung von § 8c mit Vorschriften für die Überwachung der Einfuhr von Vermehrungsgut.
- § 9: Neufassung des § 9 mit neuen Vorschriften für die Trennung und Kennzeichnung von Vermehrungsgut.
- § 10: Neufassung des § 10 mit neuen Vorschriften für Begleiturkunden und andere Anforderungen für den Vertrieb von Vermehrungsgut.
- § 10a: Neufassung des § 10a mit neuen Vorschriften für Vermehrungsgut mit herabgesetzten Anforderungen.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 10: Neufassung des § 10 mit neuen Vorschriften für Begleiturkunden und andere Anforderungen für den Vertrieb von Vermehrungsgut.

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# § 10a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 10a: Neufassung des § 10a mit neuen Vorschriften für Vermehrungsgut mit herabgesetzten Anforderungen.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 8: Neufassung des § 8 mit neuen Vorschriften für die Einfuhr und den Vertrieb von Vermehrungsgut.

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# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 8a: Einführung von § 8a mit Vorschriften für Ausnahmeerlaubnisse zur Einfuhr und zum Vertrieb von Vermehrungsgut.

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# § 8b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 8b: Einführung von § 8b mit Vorschriften für Ausnahmen von den Einfuhrvorschriften.

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# § 8c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 8c: Einführung von § 8c mit Vorschriften für die Überwachung der Einfuhr von Vermehrungsgut.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 9: Neufassung des § 9 mit neuen Vorschriften für die Trennung und Kennzeichnung von Vermehrungsgut.

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# GESETZ-ÜBER-FORSTLICHES-SAAT-UND-PFLANZGUT — 1969-11-05
# GESETZ-ÜBER-FORSTLICHES-SAAT-UND-PFLANZGUT — 1979-08-02
- **Titel:** Neufassung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1969 I S. 2057
- **Inkrafttreten:** 1969-09-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/117#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut wurde in einer neuen Fassung bekannt gemacht, die ab dem 5. September 1969 gilt.
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1221
- **Inkrafttreten:** 1979-08-03 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/47#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das bestehende Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut, insbesondere durch die Einführung neuer Begriffsbestimmungen und die Anpassung des Zwecks des Gesetzes.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1: Neuer Zweck des Gesetzes, insbesondere Erhalt und Verbesserung des Waldes
- § 1 a: Einführung von Begriffsbestimmungen für verschiedene Arten von forstlichem Vermehrungsgut
- § 2: Neue Vorschriften über den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes, einschließlich der Baumarten und Arthybriden
- § 3: Neue Vorschriften über den Vertrieb von forstlichem Vermehrungsgut, einschließlich Ausnahmen
- § 4: Neue Vorschriften über die Zulassung von Ausgangsmaterial für 'Ausgewähltes Vermehrungsgut'
- § 4 a: Einführung von Vorschriften über die Zulassung von Ausgangsmaterial für 'Geprüftes Vermehrungsgut'
- § 4 b: Einführung von Vorschriften über die Standortbeschreibung für durchgeführte Vergleichsprüfungen
- § 5: Einführung einer Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zur Zulassung von Ausgangsmaterial
- § 6: Einführung einer Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zum Erntezulassungs- und Baumzuchtregister
- § 7: Einführung einer Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zur Gewinnung von Vermehrungsgut
- § 10 Abs. 2: Maßgabe für die Anwendung der §§ 9 und 10 geändert
- § 11: Neue Überschrift 'Anforderungen an Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe' eingefügt
- § 12: Neue Überschrift 'Kontrollbuchführung' eingefügt, Worte 'oder -gattungen' gestrichen
- § 13: Neue Überschrift 'Durchführungsvorschriften' eingefügt, neue Absätze 1 und 2 eingefügt, bestehende Absätze neu nummeriert und angepasst
- § 13a: Neuer Abschnitt 'Ausstellung von amtlichen Zeugnissen' eingefügt
- § 14: Neue Überschrift 'Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsvorschriften' eingefügt
- § 14a: Neuer Abschnitt 'Allgemeine Verwaltungsvorschriften' eingefügt
- § 14b: Neuer Abschnitt 'Ermächtigung zur Änderung der Anlagen' eingefügt
- § 15: Neue Fassung des Abschnitts 'Ordnungswidrigkeiten' eingefügt
- § 18: Abschnitt aufgehoben
- Anlagen I und II: Anlagen I und II durch Anlagen I bis VII ersetzt
## Wortlaut

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- **1957-09-28** · BGBl. 1957 I S. 1388 — Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut
- **1969-09-04** · BGBl. 1969 I S. 1549 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
- **1969-11-05** · BGBl. 1969 I S. 2057 — Neufassung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
- **1979-08-02** · BGBl. 1979 I S. 1221 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neuer Zweck des Gesetzes, insbesondere Erhalt und Verbesserung des Waldes
- § 1 a: Einführung von Begriffsbestimmungen für verschiedene Arten von forstlichem Vermehrungsgut
- § 2: Neue Vorschriften über den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes, einschließlich der Baumarten und Arthybriden
- § 3: Neue Vorschriften über den Vertrieb von forstlichem Vermehrungsgut, einschließlich Ausnahmen
- § 4: Neue Vorschriften über die Zulassung von Ausgangsmaterial für 'Ausgewähltes Vermehrungsgut'
- § 4 a: Einführung von Vorschriften über die Zulassung von Ausgangsmaterial für 'Geprüftes Vermehrungsgut'
- § 4 b: Einführung von Vorschriften über die Standortbeschreibung für durchgeführte Vergleichsprüfungen
- § 5: Einführung einer Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zur Zulassung von Ausgangsmaterial
- § 6: Einführung einer Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zum Erntezulassungs- und Baumzuchtregister
- § 7: Einführung einer Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zur Gewinnung von Vermehrungsgut
- § 10 Abs. 2: Maßgabe für die Anwendung der §§ 9 und 10 geändert
- § 11: Neue Überschrift 'Anforderungen an Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe' eingefügt
- § 12: Neue Überschrift 'Kontrollbuchführung' eingefügt, Worte 'oder -gattungen' gestrichen
- § 13: Neue Überschrift 'Durchführungsvorschriften' eingefügt, neue Absätze 1 und 2 eingefügt, bestehende Absätze neu nummeriert und angepasst
- § 13a: Neuer Abschnitt 'Ausstellung von amtlichen Zeugnissen' eingefügt
- § 14: Neue Überschrift 'Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsvorschriften' eingefügt
- § 14a: Neuer Abschnitt 'Allgemeine Verwaltungsvorschriften' eingefügt
- § 14b: Neuer Abschnitt 'Ermächtigung zur Änderung der Anlagen' eingefügt
- § 15: Neue Fassung des Abschnitts 'Ordnungswidrigkeiten' eingefügt
- § 18: Abschnitt aufgehoben
- Anlagen I und II: Anlagen I und II durch Anlagen I bis VII ersetzt

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-09-04 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1549
> Station: 1979-08-02 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 1: Neufassung des § 1, der die Ertragsfähigkeit des Waldes und die Holzerzeugung fördern soll.
§ 1: Neuer Zweck des Gesetzes, insbesondere Erhalt und Verbesserung des Waldes
§ 1 a: Einführung von Begriffsbestimmungen für verschiedene Arten von forstlichem Vermehrungsgut

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-09-04 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1549
> Station: 1979-08-02 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 10: Neufassung des § 10, der die Vorschriften für den Vertrieb von Vermehrungsgut festlegt.
§ 10 Abs. 2: Maßgabe für die Anwendung der §§ 9 und 10 geändert

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-09-04 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1549
> Station: 1979-08-02 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 11 Abs. 1: Neufassung des § 11 Abs. 1, der die Anzeigepflicht von Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben regelt.
§ 11 Abs. 2: Neufassung des § 11 Abs. 2, der die Definition von Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben festlegt.
§ 11 Abs. 3: Streichung von Sätzen 2 und 3.
§ 11: Neue Überschrift 'Anforderungen an Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe' eingefügt

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-09-04 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1549
> Station: 1979-08-02 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 12 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des § 12 Abs. 1 Satz 1, der die Pflicht zur Führung von Kontrollbüchern regelt.
§ 12 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Sammlung von Belegen regelt.
§ 12 Abs. 2: Einfügung von 'und die Dauer der Aufbewahrung von Kontrollbüchern, Belegen und sonstigen Unterlagen'.
§ 12 Abs. 3: Ersetzung von 'Saat- und Pflanzgut' durch 'Vermehrungsgut'.
§ 12: Neue Überschrift 'Kontrollbuchführung' eingefügt, Worte 'oder -gattungen' gestrichen

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-09-04 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1549
> Station: 1979-08-02 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 13: Neufassung des § 13, der die Befugnisse der zuständigen Behörden zur Durchführung ihrer Aufgaben regelt.
§ 13: Neue Überschrift 'Durchführungsvorschriften' eingefügt, neue Absätze 1 und 2 eingefügt, bestehende Absätze neu nummeriert und angepasst

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# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 13a: Neuer Abschnitt 'Ausstellung von amtlichen Zeugnissen' eingefügt

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 14: Neue Überschrift 'Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsvorschriften' eingefügt

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# § 14a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 14a: Neuer Abschnitt 'Allgemeine Verwaltungsvorschriften' eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 14b: Neuer Abschnitt 'Ermächtigung zur Änderung der Anlagen' eingefügt

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 15: Neue Fassung des Abschnitts 'Ordnungswidrigkeiten' eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-02 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 18: Abschnitt aufgehoben

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-09-04 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1549
> Station: 1979-08-02 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 2: Neufassung des § 2, der die Baumgattungen und -arten auflistet, die diesem Gesetz unterliegen.
§ 2: Neue Vorschriften über den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes, einschließlich der Baumarten und Arthybriden

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-09-04 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1549
> Station: 1979-08-02 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 3: Neufassung des § 3, der die Voraussetzungen für den Vertrieb von Vermehrungsgut festlegt.
§ 3: Neue Vorschriften über den Vertrieb von forstlichem Vermehrungsgut, einschließlich Ausnahmen

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-09-04 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1549
> Station: 1979-08-02 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 4: Neufassung des § 4, der die Voraussetzungen für die Zulassung von Ausgangsmaterial festlegt.
§ 4: Neue Vorschriften über die Zulassung von Ausgangsmaterial für 'Ausgewähltes Vermehrungsgut'
§ 4 a: Einführung von Vorschriften über die Zulassung von Ausgangsmaterial für 'Geprüftes Vermehrungsgut'
§ 4 b: Einführung von Vorschriften über die Standortbeschreibung für durchgeführte Vergleichsprüfungen

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-09-04 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1549
> Station: 1979-08-02 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 5 Abs. 1: Ersetzung von 'Anerkennungsstelle' durch 'Zulassungsstelle' und 'Anerkennung' durch 'Zulassung'.
§ 5: Einführung einer Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zur Zulassung von Ausgangsmaterial

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-09-04 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1549
> Station: 1979-08-02 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 6: Neufassung des § 6, der die Registrierung von zugelassenem Ausgangsmaterial regelt.
§ 6: Einführung einer Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zum Erntezulassungs- und Baumzuchtregister

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-09-04 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1549
> Station: 1979-08-02 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1221
§ 7 Abs. 1: Neufassung des § 7 Abs. 1, der die Vorschriften für den Transport von Vermehrungsgut festlegt.
§ 7 Abs. 4: Ersetzung von 'Saat- und Pflanzgut' durch 'Vermehrungsgut'.
§ 7 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der Vorschriften für Pflanzenteile und Pflanzgut enthält.
§ 7: Einführung einer Überschrift und Anpassungen in den Absätzen zur Gewinnung von Vermehrungsgut

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# BGBl. 1979 I S. 1221
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1221
- **Verkündung:** 1979-08-02
- **Inkrafttreten:** 1979-08-03 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 1979-07-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/47#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ÜBER-FORSTLICHES-SAAT-UND-PFLANZGUT, FORSTSAPFLG
## Kurz
Das Gesetz ändert das bestehende Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut, insbesondere durch die Einführung neuer Begriffsbestimmungen und die Anpassung des Zwecks des Gesetzes.