BGBl. 1997 I S. 1823 · Änderung · Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)

Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
Inkrafttreten: 1997-07-24
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1997-07-23

BGBl-Id: bgbl1-1997-50-3
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1997-07-23 12:00:00 +00:00
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# BGBEG — 1997-07-23
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
- **Titel:** Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 1822
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 1823
- **Inkrafttreten:** 1997-07-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/50#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz fügt der Strafprozeßordnung einen neuen Paragraphen hinzu, der die Voraussetzungen für die vorläufige Festnahme und den Haftbefehl im beschleunigten Verfahren regelt.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/50#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Investitionsvorranggesetz und regelt die Absicherung von Wohnraummodernisierungen sowie einige Fälle der Restitution.
## Betroffene Stellen
- Fünfter Teil: Einfügung von Artikel 225
- Artikel 231 § 8: Neufassung der Überschrift, Verschiebung des bisherigen Wortlauts in Absatz 1, Einfügung von Absatz 2
- Artikel 231 § 8: Neufassung der Überschrift, Umbenennung des bisherigen Wortlauts in Absatz 1, Einfügung von Absatz 2
- Artikel 233 § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
- Artikel 233 § 11 Abs. 3 Satz 5: Neufassung des Satzes
- Artikel 233 § 11 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes

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- **1996-12-27** · BGBl. 1996 I S. 2028 — Eigentumsfristengesetz (EFG)
- **1997-05-22** · BGBl. 1997 I S. 1061 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- **1997-07-23** · BGBl. 1997 I S. 1822 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
- **1997-07-23** · BGBl. 1997 I S. 1823 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)

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# Stellen dieser Station
- Fünfter Teil: Einfügung von Artikel 225
- Artikel 231 § 8: Neufassung der Überschrift, Verschiebung des bisherigen Wortlauts in Absatz 1, Einfügung von Absatz 2
- Artikel 231 § 8: Neufassung der Überschrift, Umbenennung des bisherigen Wortlauts in Absatz 1, Einfügung von Absatz 2
- Artikel 233 § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
- Artikel 233 § 11 Abs. 3 Satz 5: Neufassung des Satzes
- Artikel 233 § 11 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
Artikel 233 § 11 Abs. 3 Satz 5: Neufassung des Satzes

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
Artikel 233 § 13: Neufassung des Paragraphen

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
Artikel 233 § 14: Neufassung des Paragraphen

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
Artikel 233 § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
Artikel 231 § 8: Neufassung der Überschrift, Verschiebung des bisherigen Wortlauts in Absatz 1, Einfügung von Absatz 2
Artikel 231 § 8: Neufassung der Überschrift, Umbenennung des bisherigen Wortlauts in Absatz 1, Einfügung von Absatz 2

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# INVORG — 1997-07-23
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
- **Titel:** Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 1822
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 1823
- **Inkrafttreten:** 1997-07-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/50#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz fügt der Strafprozeßordnung einen neuen Paragraphen hinzu, der die Voraussetzungen für die vorläufige Festnahme und den Haftbefehl im beschleunigten Verfahren regelt.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/50#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Investitionsvorranggesetz und regelt die Absicherung von Wohnraummodernisierungen sowie einige Fälle der Restitution.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Einfügen von 'modernisiert, instandsetzt' nach 'ausbaut'
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Textes, um bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts zu berücksichtigen
- § 3 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der Bedingungen für die Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides festlegt
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 4 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes, der Zuständigkeiten für Entscheidungen festlegt
- § 5 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes, der Bedingungen für die Einführung eines eigenen Vorhabens festlegt
- § 7 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes, der Bedingungen für die Anwendung der Sätze 2 bis 5 festlegt
- § 11 Abs. 5: Einfügen von zusätzlichen Wörtern und einem neuen Satz 2
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Absatzes mit detaillierter Aufzählung der Maßnahmen
- § 3 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 4 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes
- § 5 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes
- § 7 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes
- § 11 Abs. 5: Einfügen von zusätzlichen Wörtern und einem neuen Satz
- § 12 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von '§ 20' durch '§ 7'
- § 13 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'innerhalb der festgesetzten Frist' durch 'fristgemäß'
- § 13 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes 3, um Bedingungen für die Erteilung des Investitionsvorrangbescheides zu klären
- § 13 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'und die Verlängerung der Frist vor ihrem Ablauf beantragt worden ist' durch 'und die Verlängerung vor dem Zeitpunkt beantragt worden ist, zu dem ein Antrag nach § 15 Abs. 1 bei der zuständigen Stelle eingegangen ist'
- § 14 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um Bedingungen für die Hemmung der Frist zu klären
- § 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um Bedingungen für den Widerruf des Investitionsvorrangbescheides zu klären
- § 15 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes, der Rechte des Berechtigten regelt
- § 15 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der Bedingungen für ein Verfügungsverbot festlegt
- § 16: Einfügen von neuen Absätzen 5 und 6, die Bedingungen für die Verpflichtung des Verfügungsberechtigten und die Berechtigung des Anmelders regeln
- § 17: Neufassung des § 17, um die Überschrift und den Inhalt zu ändern
- § 21 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um Bedingungen für die Anwendbarkeit von § 3 Abs. 4 zu klären
- § 21 Abs. 4: Einfügen eines neuen Satzes, der Vorrechte von Angeboten des Verfügungsberechtigten regelt
- § 21 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, um Bedingungen für die Gestundung des Kaufpreises zu klären
- § 14 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
- § 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 15 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes
- § 15 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4
- § 16: Einfügen von neuen Absätzen 5 und 6
- § 17: Neufassung der Überschrift und Einfügen eines neuen Absatzes 2
- § 21 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
- § 21 Abs. 4: Einfügen eines neuen Satzes
- § 21 Abs. 5: Neufassung des Absatzes
- § 21 Abs. 6: Ersetzen von '§ 4' durch '§§ 4, 21 a'
- § 21a: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Modernisierung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren regelt
- § 21b: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die vereinfachte Rückübertragung regelt
- § 27: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Antragsfrist regelt
- § 21a: Einfügen neuer Paragraphen § 21a und § 21b
- § 27: Einfügen des neuen Paragraphen § 27
## Wortlaut

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- **1994-12-28** · BGBl. 1994 I S. 3913 — Verordnung über die Umbenennung und die Anpassung von Zuständigkeiten der Treuhandanstalt (Treuhandanstaltumbenennungsverordnung - TreuhUmbenV)
- **1995-12-14** · BGBl. 1995 I S. 1609 — Verordnung zur Verlängerung des Investitionsvorranggesetzes
- **1997-07-23** · BGBl. 1997 I S. 1822 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
- **1997-07-23** · BGBl. 1997 I S. 1823 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)

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# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Einfügen von 'modernisiert, instandsetzt' nach 'ausbaut'
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Textes, um bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts zu berücksichtigen
- § 3 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der Bedingungen für die Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides festlegt
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 4 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes, der Zuständigkeiten für Entscheidungen festlegt
- § 5 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes, der Bedingungen für die Einführung eines eigenen Vorhabens festlegt
- § 7 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes, der Bedingungen für die Anwendung der Sätze 2 bis 5 festlegt
- § 11 Abs. 5: Einfügen von zusätzlichen Wörtern und einem neuen Satz 2
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Absatzes mit detaillierter Aufzählung der Maßnahmen
- § 3 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 4 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes
- § 5 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes
- § 7 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes
- § 11 Abs. 5: Einfügen von zusätzlichen Wörtern und einem neuen Satz
- § 12 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von '§ 20' durch '§ 7'
- § 13 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'innerhalb der festgesetzten Frist' durch 'fristgemäß'
- § 13 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes 3, um Bedingungen für die Erteilung des Investitionsvorrangbescheides zu klären
- § 13 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'und die Verlängerung der Frist vor ihrem Ablauf beantragt worden ist' durch 'und die Verlängerung vor dem Zeitpunkt beantragt worden ist, zu dem ein Antrag nach § 15 Abs. 1 bei der zuständigen Stelle eingegangen ist'
- § 14 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um Bedingungen für die Hemmung der Frist zu klären
- § 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um Bedingungen für den Widerruf des Investitionsvorrangbescheides zu klären
- § 15 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes, der Rechte des Berechtigten regelt
- § 15 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der Bedingungen für ein Verfügungsverbot festlegt
- § 16: Einfügen von neuen Absätzen 5 und 6, die Bedingungen für die Verpflichtung des Verfügungsberechtigten und die Berechtigung des Anmelders regeln
- § 17: Neufassung des § 17, um die Überschrift und den Inhalt zu ändern
- § 21 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um Bedingungen für die Anwendbarkeit von § 3 Abs. 4 zu klären
- § 21 Abs. 4: Einfügen eines neuen Satzes, der Vorrechte von Angeboten des Verfügungsberechtigten regelt
- § 21 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, um Bedingungen für die Gestundung des Kaufpreises zu klären
- § 14 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
- § 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
- § 15 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes
- § 15 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4
- § 16: Einfügen von neuen Absätzen 5 und 6
- § 17: Neufassung der Überschrift und Einfügen eines neuen Absatzes 2
- § 21 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
- § 21 Abs. 4: Einfügen eines neuen Satzes
- § 21 Abs. 5: Neufassung des Absatzes
- § 21 Abs. 6: Ersetzen von '§ 4' durch '§§ 4, 21 a'
- § 21a: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Modernisierung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren regelt
- § 21b: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die vereinfachte Rückübertragung regelt
- § 27: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Antragsfrist regelt
- § 21a: Einfügen neuer Paragraphen § 21a und § 21b
- § 27: Einfügen des neuen Paragraphen § 27

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 11 Abs. 5: Einfügen von zusätzlichen Wörtern und einem neuen Satz 2
§ 11 Abs. 5: Einfügen von zusätzlichen Wörtern und einem neuen Satz

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 12 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von '§ 20' durch '§ 7'

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 13 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'innerhalb der festgesetzten Frist' durch 'fristgemäß'
§ 13 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes 3, um Bedingungen für die Erteilung des Investitionsvorrangbescheides zu klären
§ 13 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 14 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'und die Verlängerung der Frist vor ihrem Ablauf beantragt worden ist' durch 'und die Verlängerung vor dem Zeitpunkt beantragt worden ist, zu dem ein Antrag nach § 15 Abs. 1 bei der zuständigen Stelle eingegangen ist'
§ 14 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um Bedingungen für die Hemmung der Frist zu klären
§ 14 Abs. 2: Neufassung des Absatzes

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um Bedingungen für den Widerruf des Investitionsvorrangbescheides zu klären
§ 15 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
§ 15 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes, der Rechte des Berechtigten regelt
§ 15 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes
§ 15 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der Bedingungen für ein Verfügungsverbot festlegt
§ 15 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 16: Einfügen von neuen Absätzen 5 und 6, die Bedingungen für die Verpflichtung des Verfügungsberechtigten und die Berechtigung des Anmelders regeln
§ 16: Einfügen von neuen Absätzen 5 und 6

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 17: Neufassung des § 17, um die Überschrift und den Inhalt zu ändern
§ 17: Neufassung der Überschrift und Einfügen eines neuen Absatzes 2

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Einfügen von 'modernisiert, instandsetzt' nach 'ausbaut'

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 21 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um Bedingungen für die Anwendbarkeit von § 3 Abs. 4 zu klären
§ 21 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
§ 21 Abs. 4: Einfügen eines neuen Satzes, der Vorrechte von Angeboten des Verfügungsberechtigten regelt
§ 21 Abs. 4: Einfügen eines neuen Satzes
§ 21 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, um Bedingungen für die Gestundung des Kaufpreises zu klären
§ 21 Abs. 5: Neufassung des Absatzes
§ 21 Abs. 6: Ersetzen von '§ 4' durch '§§ 4, 21 a'

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# § 21a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 21a: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Modernisierung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren regelt
§ 21a: Einfügen neuer Paragraphen § 21a und § 21b

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 27: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Antragsfrist regelt
§ 27: Einfügen des neuen Paragraphen § 27

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Textes, um bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts zu berücksichtigen
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Absatzes mit detaillierter Aufzählung der Maßnahmen
§ 3 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der Bedingungen für die Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides festlegt
§ 3 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 4 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2
§ 4 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
§ 4 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes, der Zuständigkeiten für Entscheidungen festlegt
§ 4 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 5 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes, der Bedingungen für die Einführung eines eigenen Vorhabens festlegt
§ 5 Abs. 3: Einfügen eines neuen Satzes

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 7 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes, der Bedingungen für die Anwendung der Sätze 2 bis 5 festlegt
§ 7 Abs. 1: Einfügen eines neuen Satzes

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# BGBl. 1997 I S. 1823
- **Titel:** Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 1823
- **Verkündung:** 1997-07-23
- **Inkrafttreten:** 1997-07-24
- **Ausfertigung:** 1997-07-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/50#page=3
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BGBEG, VERMG, INVORG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Investitionsvorranggesetz und regelt die Absicherung von Wohnraummodernisierungen sowie einige Fälle der Restitution.

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# VERMG — 1997-07-23
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
- **Titel:** Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 1822
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 1823
- **Inkrafttreten:** 1997-07-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/50#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz fügt der Strafprozeßordnung einen neuen Paragraphen hinzu, der die Voraussetzungen für die vorläufige Festnahme und den Haftbefehl im beschleunigten Verfahren regelt.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/50#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Investitionsvorranggesetz und regelt die Absicherung von Wohnraummodernisierungen sowie einige Fälle der Restitution.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der Rechtsnachfolger von jüdischen juristischen Personen oder Vereinigungen definiert.
- § 2a Abs. 1 a Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 2 Abs. 1 Satz 2' durch '§ 2 Abs. 1 Satz 3'.
- § 3 Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der die Einzelrestitution von Vermögensgegenständen regelt.
- § 3 Abs. 1 Sätze 5 bis 9: Einfügung von Sätzen 5 bis 9, die die Einzelrestitution und Beteiligung an Unternehmen regeln.
- § 3 Abs. 1 Satz 10: Neufassung des Satzes 10, der die Anwendung der Sätze 4 bis 9 auf bestimmte Vermögenswerte regelt.
- § 3 Abs. 1 Satz 11: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung der Sätze 4 bis 10 auf bestimmte Vermögenswerte regelt.
- § 3b Abs. 1 Satz 2: Einfügung von Wörtern nach dem Wort 'gilt'.
- § 3b Abs. 4 Satz 4: Ersetzung der Angabe '§ 7a Abs. 2 Satz 3' durch '§ 7a Abs. 2 Satz 4'.
- § 6 Abs. 6a Satz 1: Einfügung von Wörtern nach dem Wort 'sind'.
- § 6 Abs. 6a Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Rückgabe von Vermögensgegenständen regelt.
- § 3 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Rückübertragung von Vermögenswerten regelt.
- § 3 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Beteiligung an Unternehmen regelt.
- § 3 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen regelt.
- § 3 Abs. 10: Neufassung des Absatzes 10, der die Anwendung auf Vermögenswerte regelt.
- § 3 Abs. 11: Einfügung des Absatzes 11, der die Anwendung auf bestimmte Vermögenswerte regelt.
- § 3b Abs. 1 Satz 2: Einfügung von Ausnahmen in den Satz 2 des Absatzes 1.
- § 3b Abs. 4 Satz 4: Ersetzung der Verweisung in Satz 4 des Absatzes 4.
- § 6 Abs. 6a Satz 1: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen in Satz 1 des Absatzes 6a.
- § 6 Abs. 6a Satz 2: Neufassung des Satzes 2 des Absatzes 6a, der die Rückgabe von Vermögensgegenständen regelt.
- § 6 Abs. 6a Satz 5: Ersetzung des Punkts durch ein Semikolon und Einfügung eines Halbsatzes.
- § 6 Abs. 6a Satz 6: Einfügung eines neuen Satzes, der Streitigkeiten regelt.
- § 7a Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Herausgabe von Gegenleistungen oder Entschädigungen regelt.
- § 6 Abs. 6a Satz 6: Einfügung des Satzes 6, der Streitigkeiten regelt.
- § 7a Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 1 des Absatzes 2.
## Wortlaut

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- **1994-12-10** · BGBl. 1994 I S. 3610 — Neufassung des Vermögensgesetzes
- **1995-07-08** · BGBl. 1995 I S. 895 — Gesetz zur Anpassung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsanpassungsgesetz - VermRAnpG)
- **1997-07-23** · BGBl. 1997 I S. 1822 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
- **1997-07-23** · BGBl. 1997 I S. 1823 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)

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# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der Rechtsnachfolger von jüdischen juristischen Personen oder Vereinigungen definiert.
- § 2a Abs. 1 a Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 2 Abs. 1 Satz 2' durch '§ 2 Abs. 1 Satz 3'.
- § 3 Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der die Einzelrestitution von Vermögensgegenständen regelt.
- § 3 Abs. 1 Sätze 5 bis 9: Einfügung von Sätzen 5 bis 9, die die Einzelrestitution und Beteiligung an Unternehmen regeln.
- § 3 Abs. 1 Satz 10: Neufassung des Satzes 10, der die Anwendung der Sätze 4 bis 9 auf bestimmte Vermögenswerte regelt.
- § 3 Abs. 1 Satz 11: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung der Sätze 4 bis 10 auf bestimmte Vermögenswerte regelt.
- § 3b Abs. 1 Satz 2: Einfügung von Wörtern nach dem Wort 'gilt'.
- § 3b Abs. 4 Satz 4: Ersetzung der Angabe '§ 7a Abs. 2 Satz 3' durch '§ 7a Abs. 2 Satz 4'.
- § 6 Abs. 6a Satz 1: Einfügung von Wörtern nach dem Wort 'sind'.
- § 6 Abs. 6a Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Rückgabe von Vermögensgegenständen regelt.
- § 3 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Rückübertragung von Vermögenswerten regelt.
- § 3 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Beteiligung an Unternehmen regelt.
- § 3 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen regelt.
- § 3 Abs. 10: Neufassung des Absatzes 10, der die Anwendung auf Vermögenswerte regelt.
- § 3 Abs. 11: Einfügung des Absatzes 11, der die Anwendung auf bestimmte Vermögenswerte regelt.
- § 3b Abs. 1 Satz 2: Einfügung von Ausnahmen in den Satz 2 des Absatzes 1.
- § 3b Abs. 4 Satz 4: Ersetzung der Verweisung in Satz 4 des Absatzes 4.
- § 6 Abs. 6a Satz 1: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen in Satz 1 des Absatzes 6a.
- § 6 Abs. 6a Satz 2: Neufassung des Satzes 2 des Absatzes 6a, der die Rückgabe von Vermögensgegenständen regelt.
- § 6 Abs. 6a Satz 5: Ersetzung des Punkts durch ein Semikolon und Einfügung eines Halbsatzes.
- § 6 Abs. 6a Satz 6: Einfügung eines neuen Satzes, der Streitigkeiten regelt.
- § 7a Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Herausgabe von Gegenleistungen oder Entschädigungen regelt.
- § 6 Abs. 6a Satz 6: Einfügung des Satzes 6, der Streitigkeiten regelt.
- § 7a Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 1 des Absatzes 2.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 3 Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der die Einzelrestitution von Vermögensgegenständen regelt.
§ 3 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Rückübertragung von Vermögenswerten regelt.
§ 3 Abs. 1 Sätze 5 bis 9: Einfügung von Sätzen 5 bis 9, die die Einzelrestitution und Beteiligung an Unternehmen regeln.
§ 3 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Beteiligung an Unternehmen regelt.
§ 3 Abs. 1 Satz 10: Neufassung des Satzes 10, der die Anwendung der Sätze 4 bis 9 auf bestimmte Vermögenswerte regelt.
§ 3 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen regelt.
§ 3 Abs. 1 Satz 11: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung der Sätze 4 bis 10 auf bestimmte Vermögenswerte regelt.
§ 3 Abs. 10: Neufassung des Absatzes 10, der die Anwendung auf Vermögenswerte regelt.
§ 3 Abs. 11: Einfügung des Absatzes 11, der die Anwendung auf bestimmte Vermögenswerte regelt.

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# § 3b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 3b Abs. 1 Satz 2: Einfügung von Wörtern nach dem Wort 'gilt'.
§ 3b Abs. 1 Satz 2: Einfügung von Ausnahmen in den Satz 2 des Absatzes 1.
§ 3b Abs. 4 Satz 4: Ersetzung der Angabe '§ 7a Abs. 2 Satz 3' durch '§ 7a Abs. 2 Satz 4'.
§ 3b Abs. 4 Satz 4: Ersetzung der Verweisung in Satz 4 des Absatzes 4.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 6 Abs. 6a Satz 1: Einfügung von Wörtern nach dem Wort 'sind'.
§ 6 Abs. 6a Satz 1: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen in Satz 1 des Absatzes 6a.
§ 6 Abs. 6a Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Rückgabe von Vermögensgegenständen regelt.
§ 6 Abs. 6a Satz 2: Neufassung des Satzes 2 des Absatzes 6a, der die Rückgabe von Vermögensgegenständen regelt.
§ 6 Abs. 6a Satz 5: Ersetzung des Punkts durch ein Semikolon und Einfügung eines Halbsatzes.
§ 6 Abs. 6a Satz 6: Einfügung eines neuen Satzes, der Streitigkeiten regelt.
§ 6 Abs. 6a Satz 6: Einfügung des Satzes 6, der Streitigkeiten regelt.

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# § 7a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1822
> Station: 1997-07-23 — Gesetz zur Absicherung der Wohnraummodernisierung und einiger Fälle der Restitution (Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz - WoModSiG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1823
§ 7a Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Herausgabe von Gegenleistungen oder Entschädigungen regelt.
§ 7a Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes nach Satz 1 des Absatzes 2.