BGBl. 1992 I S. 1871 · Verordnung · Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)

Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1871
Inkrafttreten: 1992-11-13
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1992-11-12

BGBl-Id: bgbl1-1992-52-5
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# BAFÖG-FÖRDERUNGSHÖCHSTDAUERV — 1988-07-15
# BAFÖG-FÖRDERUNGSHÖCHSTDAUERV — 1992-11-12
- **Titel:** Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (8. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 1029
- **Inkrafttreten:** 1988-07-16 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/32#page=21
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Förderungshöchstdauer für verschiedene Studiengänge und Ausbildungen, insbesondere in den Bereichen Musik, Ingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften und Erziehungswissenschaften.
- **Titel:** Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1871
- **Inkrafttreten:** 1992-11-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/52#page=19
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Förderungshöchstdauer für den Besuch bestimmter Bildungseinrichtungen, insbesondere Kunstschulen und Fachakademien.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2 Nr. 1: Textstelle für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) ersetzt
- § 1 Abs. 2 Nr. 3: Nummer 3 aufgehoben
- § 1 Abs. 2 Nr. 11 a: Kirchenmusikschule der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Fachrichtung Kirchenmusik B-Ausbildung eingefügt
- § 1 Abs. 3: Absatz 3 zur Förderungshöchstdauer für den zweiten Teil der Ausbildungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 eingefügt
- § 2 Abs. 2 Nr. 4: Fachakademien für Musik im Land Bayern neu gefasst
- § 2 Abs. 2 Nr. 5: Zahl 2 durch 4 ersetzt
- § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Zahl 6 durch 8 ersetzt
- § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 bis 14: Neue Nummern 12 bis 14 zur Kunsttherapie, Europäisches Maschinenbaustudium und Europäisches Elektrotechnikstudium eingefügt
- § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 14 und 15: Neue Nummern 14 und 15 zur Kraftfahrzeugdesign und Ingenieurinformatik in Tagesform eingefügt
- § 3 Abs. 3 Nr. 2: Neue Nummer 2 für Niedersachsen und Baden-Württemberg neu gefasst
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6: Neue Nummer 6 zur Bildnerischen Gestaltung und Therapie an der Akademie der Bildenden Künste München eingefügt
- § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 35 bis 37: Neue Nummern 35 bis 37 zur Tanz und Tanzpädagogik, Gesang im Land Hamburg und Regie im Land Bayern eingefügt
- § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 und 7: Neue Nummern 6 und 7 zur Künstlerischen Ausbildung und Aufbaustudium Soloklassen im Land Niedersachsen eingefügt
- § 4 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung für die Verlängerung der Förderungshöchstdauer in Bayern, Hessen, Saarland und Hamburg
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 a bis 37 b: Neue Nummern 7 a bis 37 b für verschiedene Studiengänge eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 43 a, 58 a, 59 a, 59 b, 65 a, 68 a, 86 c, 90 b, 92 a: Neue Nummern für Ingenieurinformatik, Literaturübersetzen, Magisterstudiengänge, Mikroelektronik, Orientalistik, Sportwissenschaft, Techno- und Wirtschaftsmathematik, Verfahrenstechnik/Chemieingenieurwesen eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 57: Nummer 57 aufgehoben
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 63: Zahl 14 durch 13 ersetzt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a: Buchwissenschaft 2 und 1 Monat neu gefasst
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe k und l: Neue Buchstaben k und l für Gerontopsychologie und Kanonisches Recht eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3a: Neue Nummer 3a für Diplom-Berufspädagogik in Bremen eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe c: Neuer Buchstabe c für Molekularbiologie eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Buchstabe h: Neuer Buchstabe h für Ökologische Umweltsicherung an der Gesamthochschule Kassel eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Buchstabe e und f: Neue Buchstaben e und f für Ergänzungsstudium Chemie und Ergänzungsstudiengang Schule eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6a Buchstabe l bis q: Neue Buchstaben l bis q für verschiedene Zusatzstudiengänge eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 Buchstabe c: Neue Formulierung für Technomathematik an der Universität Kaiserslautern
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7a: Neue Nummer 7a für Zusatzstudiengang Zellbiologie im Land Schleswig-Holstein eingefügt
- § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Niedersachsen in die Liste eingefügt
- § 6 Abs. 2 Nr. 7b: Neue Nummer 7b für außerschulisches Erziehungs- und Sozialwesen an der Universität-Gesamthochschule-Siegen eingefügt
- § 11b Abs. 3: Neuer Absatz 3 zur Förderungshöchstdauer für Studierende, die ihre Ausbildung vor dem 1. Oktober 1986 begonnen haben, eingefügt
- § 1 Abs. 2: Einfügung von neuen Einrichtungen und Studiengängen
- § 1 Abs. 2: Änderung der Förderungshöchstdauer für bestehende Einrichtungen und Studiengänge
- § 2 Abs. 2: Einfügung neuer Studiengänge
- § 3: Änderung der Förderungshöchstdauer für verschiedene Studiengänge
- § 4: Änderung der Förderungshöchstdauer für Studiengänge an Kunsthochschulen
- § 5: Änderung der Förderungshöchstdauer für Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen
- § 1 Abs. 1: Änderung der Förderungshöchstdauer für verschiedene Studiengänge
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Einführung eines neuen Satzes zur Förderungshöchstdauer für Zusatzausbildungen
- § 1 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Förderungshöchstdauer für Zusatzausbildungen
- § 1 Abs. 1 Satz 4: Einführung eines neuen Satzes zur Förderungshöchstdauer in bestimmten Ländern
- § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14: Einführung von Niedersachsen in die Liste der Länder
- § 5 Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Ergänzungsstudien für das Lehramt an Sonderschulen
- § 5 Abs. 5: Erweiterung der Gültigkeit für Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung im Beitrittsgebiet
- § 6 Abs. 2: Einführung von Schauspieltheater-Regie im Land Hamburg und Anpassung der Förderungshöchstdauer in Nordrhein-Westfalen
- § 8: Ersetzung der Textstellen 'außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes' durch 'im Ausland'
- § 11 b: Neufassung der Überschrift
- § 11 c: Einführung einer neuen Übergangsvorschrift für 1992
- § 12: Streichung des § 12
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1988-07-15** · BGBl. 1988 I S. 1029 — Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (8. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
- **1992-11-12** · BGBl. 1992 I S. 1871 — Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2 Nr. 1: Textstelle für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) ersetzt
- § 1 Abs. 2 Nr. 3: Nummer 3 aufgehoben
- § 1 Abs. 2 Nr. 11 a: Kirchenmusikschule der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Fachrichtung Kirchenmusik B-Ausbildung eingefügt
- § 1 Abs. 3: Absatz 3 zur Förderungshöchstdauer für den zweiten Teil der Ausbildungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 eingefügt
- § 2 Abs. 2 Nr. 4: Fachakademien für Musik im Land Bayern neu gefasst
- § 2 Abs. 2 Nr. 5: Zahl 2 durch 4 ersetzt
- § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Zahl 6 durch 8 ersetzt
- § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 bis 14: Neue Nummern 12 bis 14 zur Kunsttherapie, Europäisches Maschinenbaustudium und Europäisches Elektrotechnikstudium eingefügt
- § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 14 und 15: Neue Nummern 14 und 15 zur Kraftfahrzeugdesign und Ingenieurinformatik in Tagesform eingefügt
- § 3 Abs. 3 Nr. 2: Neue Nummer 2 für Niedersachsen und Baden-Württemberg neu gefasst
- § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6: Neue Nummer 6 zur Bildnerischen Gestaltung und Therapie an der Akademie der Bildenden Künste München eingefügt
- § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 35 bis 37: Neue Nummern 35 bis 37 zur Tanz und Tanzpädagogik, Gesang im Land Hamburg und Regie im Land Bayern eingefügt
- § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 und 7: Neue Nummern 6 und 7 zur Künstlerischen Ausbildung und Aufbaustudium Soloklassen im Land Niedersachsen eingefügt
- § 4 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung für die Verlängerung der Förderungshöchstdauer in Bayern, Hessen, Saarland und Hamburg
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 a bis 37 b: Neue Nummern 7 a bis 37 b für verschiedene Studiengänge eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 43 a, 58 a, 59 a, 59 b, 65 a, 68 a, 86 c, 90 b, 92 a: Neue Nummern für Ingenieurinformatik, Literaturübersetzen, Magisterstudiengänge, Mikroelektronik, Orientalistik, Sportwissenschaft, Techno- und Wirtschaftsmathematik, Verfahrenstechnik/Chemieingenieurwesen eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 57: Nummer 57 aufgehoben
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 63: Zahl 14 durch 13 ersetzt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a: Buchwissenschaft 2 und 1 Monat neu gefasst
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe k und l: Neue Buchstaben k und l für Gerontopsychologie und Kanonisches Recht eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3a: Neue Nummer 3a für Diplom-Berufspädagogik in Bremen eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe c: Neuer Buchstabe c für Molekularbiologie eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Buchstabe h: Neuer Buchstabe h für Ökologische Umweltsicherung an der Gesamthochschule Kassel eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Buchstabe e und f: Neue Buchstaben e und f für Ergänzungsstudium Chemie und Ergänzungsstudiengang Schule eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6a Buchstabe l bis q: Neue Buchstaben l bis q für verschiedene Zusatzstudiengänge eingefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 Buchstabe c: Neue Formulierung für Technomathematik an der Universität Kaiserslautern
- § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7a: Neue Nummer 7a für Zusatzstudiengang Zellbiologie im Land Schleswig-Holstein eingefügt
- § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Niedersachsen in die Liste eingefügt
- § 6 Abs. 2 Nr. 7b: Neue Nummer 7b für außerschulisches Erziehungs- und Sozialwesen an der Universität-Gesamthochschule-Siegen eingefügt
- § 11b Abs. 3: Neuer Absatz 3 zur Förderungshöchstdauer für Studierende, die ihre Ausbildung vor dem 1. Oktober 1986 begonnen haben, eingefügt
- § 1 Abs. 2: Einfügung von neuen Einrichtungen und Studiengängen
- § 1 Abs. 2: Änderung der Förderungshöchstdauer für bestehende Einrichtungen und Studiengänge
- § 2 Abs. 2: Einfügung neuer Studiengänge
- § 3: Änderung der Förderungshöchstdauer für verschiedene Studiengänge
- § 4: Änderung der Förderungshöchstdauer für Studiengänge an Kunsthochschulen
- § 5: Änderung der Förderungshöchstdauer für Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen
- § 1 Abs. 1: Änderung der Förderungshöchstdauer für verschiedene Studiengänge
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Einführung eines neuen Satzes zur Förderungshöchstdauer für Zusatzausbildungen
- § 1 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Förderungshöchstdauer für Zusatzausbildungen
- § 1 Abs. 1 Satz 4: Einführung eines neuen Satzes zur Förderungshöchstdauer in bestimmten Ländern
- § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14: Einführung von Niedersachsen in die Liste der Länder
- § 5 Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Ergänzungsstudien für das Lehramt an Sonderschulen
- § 5 Abs. 5: Erweiterung der Gültigkeit für Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung im Beitrittsgebiet
- § 6 Abs. 2: Einführung von Schauspieltheater-Regie im Land Hamburg und Anpassung der Förderungshöchstdauer in Nordrhein-Westfalen
- § 8: Ersetzung der Textstellen 'außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes' durch 'im Ausland'
- § 11 b: Neufassung der Überschrift
- § 11 c: Einführung einer neuen Übergangsvorschrift für 1992
- § 12: Streichung des § 12

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-07-15Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (8. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1029
> Station: 1992-11-12Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1871
§ 1 Abs. 2 Nr. 1: Textstelle für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer (ATPL) ersetzt
§ 1 Abs. 2: Einfügung von neuen Einrichtungen und Studiengängen
§ 1 Abs. 2 Nr. 3: Nummer 3 aufgehoben
§ 1 Abs. 2: Änderung der Förderungshöchstdauer für bestehende Einrichtungen und Studiengänge
§ 1 Abs. 2 Nr. 11 a: Kirchenmusikschule der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Fachrichtung Kirchenmusik B-Ausbildung eingefügt
§ 1 Abs. 1: Änderung der Förderungshöchstdauer für verschiedene Studiengänge
§ 1 Abs. 3: Absatz 3 zur Förderungshöchstdauer für den zweiten Teil der Ausbildungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 eingefügt
§ 1 Abs. 1 Satz 2: Einführung eines neuen Satzes zur Förderungshöchstdauer für Zusatzausbildungen
§ 1 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Förderungshöchstdauer für Zusatzausbildungen
§ 1 Abs. 1 Satz 4: Einführung eines neuen Satzes zur Förderungshöchstdauer in bestimmten Ländern

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-11-12 — Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1871
§ 11 b: Neufassung der Überschrift
§ 11 c: Einführung einer neuen Übergangsvorschrift für 1992

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-11-12 — Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1871
§ 12: Streichung des § 12

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-07-15Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (8. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1029
> Station: 1992-11-12Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1871
§ 2 Abs. 2 Nr. 4: Fachakademien für Musik im Land Bayern neu gefasst
§ 2 Abs. 2 Nr. 5: Zahl 2 durch 4 ersetzt
§ 2 Abs. 2: Einfügung neuer Studiengänge

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-07-15Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (8. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1029
> Station: 1992-11-12Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1871
§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Zahl 6 durch 8 ersetzt
§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 bis 14: Neue Nummern 12 bis 14 zur Kunsttherapie, Europäisches Maschinenbaustudium und Europäisches Elektrotechnikstudium eingefügt
§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 14 und 15: Neue Nummern 14 und 15 zur Kraftfahrzeugdesign und Ingenieurinformatik in Tagesform eingefügt
§ 3 Abs. 3 Nr. 2: Neue Nummer 2 für Niedersachsen und Baden-Württemberg neu gefasst
§ 3: Änderung der Förderungshöchstdauer für verschiedene Studiengänge

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-07-15Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (8. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1029
> Station: 1992-11-12Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1871
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6: Neue Nummer 6 zur Bildnerischen Gestaltung und Therapie an der Akademie der Bildenden Künste München eingefügt
§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 35 bis 37: Neue Nummern 35 bis 37 zur Tanz und Tanzpädagogik, Gesang im Land Hamburg und Regie im Land Bayern eingefügt
§ 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 und 7: Neue Nummern 6 und 7 zur Künstlerischen Ausbildung und Aufbaustudium Soloklassen im Land Niedersachsen eingefügt
§ 4 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung für die Verlängerung der Förderungshöchstdauer in Bayern, Hessen, Saarland und Hamburg
§ 4: Änderung der Förderungshöchstdauer für Studiengänge an Kunsthochschulen

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-07-15Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (8. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1029
> Station: 1992-11-12Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1871
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 a bis 37 b: Neue Nummern 7 a bis 37 b für verschiedene Studiengänge eingefügt
§ 5: Änderung der Förderungshöchstdauer für Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 43 a, 58 a, 59 a, 59 b, 65 a, 68 a, 86 c, 90 b, 92 a: Neue Nummern für Ingenieurinformatik, Literaturübersetzen, Magisterstudiengänge, Mikroelektronik, Orientalistik, Sportwissenschaft, Techno- und Wirtschaftsmathematik, Verfahrenstechnik/Chemieingenieurwesen eingefügt
§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14: Einführung von Niedersachsen in die Liste der Länder
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 57: Nummer 57 aufgehoben
§ 5 Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Ergänzungsstudien für das Lehramt an Sonderschulen
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 63: Zahl 14 durch 13 ersetzt
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a: Buchwissenschaft 2 und 1 Monat neu gefasst
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe k und l: Neue Buchstaben k und l für Gerontopsychologie und Kanonisches Recht eingefügt
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3a: Neue Nummer 3a für Diplom-Berufspädagogik in Bremen eingefügt
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe c: Neuer Buchstabe c für Molekularbiologie eingefügt
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Buchstabe h: Neuer Buchstabe h für Ökologische Umweltsicherung an der Gesamthochschule Kassel eingefügt
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Buchstabe e und f: Neue Buchstaben e und f für Ergänzungsstudium Chemie und Ergänzungsstudiengang Schule eingefügt
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6a Buchstabe l bis q: Neue Buchstaben l bis q für verschiedene Zusatzstudiengänge eingefügt
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 Buchstabe c: Neue Formulierung für Technomathematik an der Universität Kaiserslautern
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7a: Neue Nummer 7a für Zusatzstudiengang Zellbiologie im Land Schleswig-Holstein eingefügt
§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Niedersachsen in die Liste eingefügt
§ 5 Abs. 5: Erweiterung der Gültigkeit für Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung im Beitrittsgebiet

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-07-15Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (8. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1029
> Station: 1992-11-12Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1871
§ 6 Abs. 2 Nr. 7b: Neue Nummer 7b für außerschulisches Erziehungs- und Sozialwesen an der Universität-Gesamthochschule-Siegen eingefügt
§ 6 Abs. 2: Einführung von Schauspieltheater-Regie im Land Hamburg und Anpassung der Förderungshöchstdauer in Nordrhein-Westfalen

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-11-12 — Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1871
§ 8: Ersetzung der Textstellen 'außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes' durch 'im Ausland'

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# BGBl. 1992 I S. 1871
- **Titel:** Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1871
- **Verkündung:** 1992-11-12
- **Inkrafttreten:** 1992-11-13
- **Ausfertigung:** 1992-11-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/52#page=19
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BAFÖG-FÖRDERUNGSHÖCHSTDAUERV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Förderungshöchstdauer für den Besuch bestimmter Bildungseinrichtungen, insbesondere Kunstschulen und Fachakademien.