BGBl. 1957 I S. 1215 · Neubekanntmachung · Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)

Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
Inkrafttreten: 1957-08-20
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1957-08-20

BGBl-Id: bgbl1-1957-47-2
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# BVFG — 1957-08-20
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 1207
- **Inkrafttreten:** 1957-08-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/47#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert und ergänzt das Bundesvertriebenengesetz, insbesondere in Bezug auf die Definition von Vertriebenen und die Regelungen für ihre Rechte und Vergünstigungen.
- **Titel:** Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 1215
- **Inkrafttreten:** 1957-08-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/47#page=9
- **Kurz:** Das Bundesvertriebenengesetz in neuer Fassung tritt am Tag der Verkündung in Kraft und regelt die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge.
## Betroffene Stellen
- § 101 Nr. 1: Neufassung des § 1 Abs. 2 des Notaufnahmegesetzes, die Bedingungen für die Erteilung der besonderen Erlaubnis präzisiert.
- § 104 Abs. 2: Einfügung der Worte 'des § 15 Abs. 5 und' nach dem Wort 'vorbehaltlich'.
- § 105: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der die Einziehung oder Ungültigkeitsklärung der Länderausweise regelt.
- § 50 Abs. 1: Streichung von 'Nr. 3' und 'des Erbfalles', Ersetzung des Schlusspunkts durch ein Komma und Einfügung neuer Worte.
- § 51 Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 44 Abs. 1 Nr. 1 regelt.
- § 52 Abs. 3: Streichung des Semikolons und des anschließenden letzten Halbsatzes.
- § 54 Satz 3: Streichung von 'Nr. 3' und 'des Erbfalles', Ersetzung des Schlusspunkts durch ein Komma und Einfügung neuer Worte.
- § 54 letzter Satz: Streichung des Semikolons und des anschließenden letzten Halbsatzes.
- § 67: Neue Fassung des gesamten § 67, die Finanzierungsrichtlinien regelt.
- § 69: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2, 3 und 4, sowie Anfügen eines neuen Absatzes 5.
- § 70: Neue Fassung des gesamten § 70, der die Zulassung zur Kassenpraxis regelt.
- § 72 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Anwendung auf Unternehmen regelt.
- § 73 Abs. 1: Streichung und Einfügung von Wörtern, die die Anwendung des Einkommensteuergesetzes regeln.
- § 74: Mehrere Änderungen in der Überschrift, Absatz 1 und Anfügen eines neuen Absatzes 3.
- § 75: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
- § 79 Abs. 1 Nr. 2: Neue Fassung des Nummers 2, die die Anwendung auf Unternehmen regelt.
- § 80 Abs. 3: Anpassung des Textes in der Klammer hinter 'Wohnungsbau'.
- § 82: Anfügen eines neuen Satzes 2, der die Anwendung auf Vertriebene regelt.
- § 88 Abs. 1: Einfügung von 'oder darüber nicht verfügen können'.
- § 93: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 5.
- § 94 Abs. 2: Mehrere Änderungen in den Nummern 3 und 4, sowie Anfügen von neuen Nummern 7, 8, 9 und 10.
- § 96: Neue Fassung des gesamten § 96, der die Pflege des Kulturgutes regelt.
- § 100 Nr. 1 § 11 des Lastenausgleichsgesetzes: Neue Fassung des § 11 des Lastenausgleichsgesetzes, der die Definition eines Vertriebenen regelt.
- § 1 Abs. 1 Satz 3: Neue Definition des bestimmenden Wohnsitzes
- § 1 Abs. 2: Erweiterung der Definition von Vertriebenen
- § 1 Abs. 3: Ergänzung für Ehegatten
- § 1 Abs. 4: Neue Bestimmung für Kriegseinwirkungen
- § 2 Abs. 1 zweiter Halbsatz: Ergänzung der genannten Gebiete
- § 2 Abs. 2: Streichung der Geburtsdatumsgrenze
- § 3 Abs. 1 Satz 3: Ergänzung für schweren Gewissenskonflikt
- § 3 Abs. 2: Neue Anwendungsvorschriften
- § 4 Abs. 2: Neue Anwendungsvorschriften
- § 10 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen
- § 10 Abs. 4: Ergänzung für Bemühungen zur Aufenthaltnahme
- § 11 Nr. 2: Ergänzung des Vertreibungsgebiets
- § 12 Abs. 1 Satz 1: Ergänzung der Rechtsstellung als Deutscher
- § 13 Abs. 1: Ergänzung der unberührten Vorschriften
- § 13 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Beendigung der Inanspruchnahme
- § 15 Abs. 2 Nr. 3: Streichung des Begriffs Heimatvertriebene
- § 15 Abs. 3: Ergänzung für Voraussetzungen des § 3
- § 15 Abs. 5: Ergänzung der Entscheidungskompetenz
- § 16 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ausstellung des Ausweises
- § 16 Abs. 3: Ergänzung des Verfahrens
- § 17: Neue Vorschriften für ablehnende Bescheide
- § 18: Ergänzung des Wortes 'tatsächlichen'
- § 20: Neue Vorschriften für Rechtsmittel
- § 23 Abs. 1: Änderung der Altersgrenze und der Vertretung
- § 23 Abs. 2: Einführung von Stellvertretern
- § 24 Satz 1: Ergänzung der Stellvertreter
- § 36 Abs. 1 Nr. 3: Neue Vorschriften für Verwandtschaft
- § 36 Abs. 1 Nr. 4: Ergänzung für Ehegatten
- § 41: Streichung des letzten Halbsatzes
- § 42 Satz 1: Streichung des letzten Halbsatzes
- § 42 Satz 2: Neue Vorschriften für Beihilfen
- § 44 Abs. 1: Streichung der Wertgrenze
- § 44 Abs. 1 Nr. 1: Neue Vorschriften für Gesamthandeigentum
- § 44 Abs. 2: Streichung von Vorschriften
- § 46 Abs. 1: Neue Vorschriften für Mittelaufbringung
- § 46 Abs. 2: Einführung von Mitteln für die Deutsche Siedlungsbank
- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften für Steuervergünstigungen
- § 47 Abs. 2: Einführung von Vorschriften für Gesamthandeigentum
- § 47 Abs. 4: Streichung des Absatzes
- § 48: Ergänzung für Bewirtschaftung
- § 49 Nr. 2: Änderung der Absatzreferenz
- § 39: Neue Bestimmungen zur Ansetzung von Vertriebenen und Flüchtlingen auf auslaufende und wüste Höfe
- § 40: Neue Bestimmungen zur Ansetzung von Vertriebenen und Flüchtlingen auf Moor-, Ödland und Rodungsflächen
- § 41: Neue Bestimmungen zu Darlehen und Beihilfen bei Neusiedlung
- § 42: Neue Bestimmungen zu Darlehen und Beihilfen bei Übernahme bestehender landwirtschaftlicher Betriebe
- § 43: Neue Bestimmungen zu Beihilfen bei Ansetzung auf Moor-, Ödland oder Rodungsflächen
- § 44: Neue Bestimmungen zur Einheirat und Erwerb von Todes wegen
- § 45: Neue Bestimmungen zur Pachtverlängerung und Begründung eines sonstigen Nutzungsverhältnisses
- § 46: Neue Bestimmungen zur Bereitstellung der Mittel
- § 47: Neue Bestimmungen zu Vergünstigungen für den Landabgeber auf dem Gebiete des Steuer- und Abgabenrechts
- § 48: Neue Bestimmungen zu Vergünstigungen bei der Einkommensteuer
- § 49: Neue Bestimmungen zu Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer
- § 50: Neue Bestimmungen zur Befreiung von der Vermögensabgabe bei der Veräußerung
- § 51: Neue Bestimmungen zum Fortfall der Befreiung von der Vermögensabgabe bei Rückerwerb durch den Veräußerer
- § 52: Regelungen zum Fortfall der Befreiung von der Vermögensabgabe bei Veräußerung durch den Erwerber
- § 53: Regelungen zur Befreiung von der Vermögensabgabe bei Verpachtung
- § 54: Regelungen zur Befreiung von der Hypothekengewinnabgabe bei Veräußerung
- § 55: Regelungen zur Befreiung von der Vermögens- und Hypothekengewinnabgabe bei Veräußerung vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 56: Regelungen zur Befreiung von der Vermögens- und Hypothekengewinnabgabe bei Veräußerung von Grundstücken in Berlin (West)
- § 57: Regelungen zur Aufhebung von Mietverhältnissen
- § 58: Regelungen zur Aufhebung eines Pacht- oder Nutzungsverhältnisses bei freiwilliger Landabgabe
- § 59: Regelungen zu Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln
- § 60: Regelungen zur Besitzeinweisung
- § 61: Regelungen zur Entschädigung des bisherigen Nutzungsberechtigten
- § 62: Regelungen zur Inanspruchnahme von Gebäuden und Land
- § 63: Regelungen zum Verfahren bei Inanspruchnahme
- § 64: Regelungen zur entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Reichssiedlungsgesetzes
- § 65: Regelungen zum Ausschluss des Vorkaufsrechts der Siedlungsunternehmen
- § 66: Regelungen zur Änderung des Reichssiedlungsgesetzes
- § 67: Regelungen zu Finanzierungsrichtlinien
- § 68: Regelungen zu Verwaltungsanordnungen der Länder
## Wortlaut

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- **1955-08-09** · BGBl. 1955 I S. 498 — Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden
- **1956-06-11** · BGBl. 1956 I S. 490 — Verordnung zur Umsiedlung aus überbelegten Ländern
- **1957-08-20** · BGBl. 1957 I S. 1207 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
- **1957-08-20** · BGBl. 1957 I S. 1215 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)

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# Stellen dieser Station
- § 101 Nr. 1: Neufassung des § 1 Abs. 2 des Notaufnahmegesetzes, die Bedingungen für die Erteilung der besonderen Erlaubnis präzisiert.
- § 104 Abs. 2: Einfügung der Worte 'des § 15 Abs. 5 und' nach dem Wort 'vorbehaltlich'.
- § 105: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der die Einziehung oder Ungültigkeitsklärung der Länderausweise regelt.
- § 50 Abs. 1: Streichung von 'Nr. 3' und 'des Erbfalles', Ersetzung des Schlusspunkts durch ein Komma und Einfügung neuer Worte.
- § 51 Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 44 Abs. 1 Nr. 1 regelt.
- § 52 Abs. 3: Streichung des Semikolons und des anschließenden letzten Halbsatzes.
- § 54 Satz 3: Streichung von 'Nr. 3' und 'des Erbfalles', Ersetzung des Schlusspunkts durch ein Komma und Einfügung neuer Worte.
- § 54 letzter Satz: Streichung des Semikolons und des anschließenden letzten Halbsatzes.
- § 67: Neue Fassung des gesamten § 67, die Finanzierungsrichtlinien regelt.
- § 69: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2, 3 und 4, sowie Anfügen eines neuen Absatzes 5.
- § 70: Neue Fassung des gesamten § 70, der die Zulassung zur Kassenpraxis regelt.
- § 72 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Anwendung auf Unternehmen regelt.
- § 73 Abs. 1: Streichung und Einfügung von Wörtern, die die Anwendung des Einkommensteuergesetzes regeln.
- § 74: Mehrere Änderungen in der Überschrift, Absatz 1 und Anfügen eines neuen Absatzes 3.
- § 75: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
- § 79 Abs. 1 Nr. 2: Neue Fassung des Nummers 2, die die Anwendung auf Unternehmen regelt.
- § 80 Abs. 3: Anpassung des Textes in der Klammer hinter 'Wohnungsbau'.
- § 82: Anfügen eines neuen Satzes 2, der die Anwendung auf Vertriebene regelt.
- § 88 Abs. 1: Einfügung von 'oder darüber nicht verfügen können'.
- § 93: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 5.
- § 94 Abs. 2: Mehrere Änderungen in den Nummern 3 und 4, sowie Anfügen von neuen Nummern 7, 8, 9 und 10.
- § 96: Neue Fassung des gesamten § 96, der die Pflege des Kulturgutes regelt.
- § 100 Nr. 1 § 11 des Lastenausgleichsgesetzes: Neue Fassung des § 11 des Lastenausgleichsgesetzes, der die Definition eines Vertriebenen regelt.
- § 1 Abs. 1 Satz 3: Neue Definition des bestimmenden Wohnsitzes
- § 1 Abs. 2: Erweiterung der Definition von Vertriebenen
- § 1 Abs. 3: Ergänzung für Ehegatten
- § 1 Abs. 4: Neue Bestimmung für Kriegseinwirkungen
- § 2 Abs. 1 zweiter Halbsatz: Ergänzung der genannten Gebiete
- § 2 Abs. 2: Streichung der Geburtsdatumsgrenze
- § 3 Abs. 1 Satz 3: Ergänzung für schweren Gewissenskonflikt
- § 3 Abs. 2: Neue Anwendungsvorschriften
- § 4 Abs. 2: Neue Anwendungsvorschriften
- § 10 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen
- § 10 Abs. 4: Ergänzung für Bemühungen zur Aufenthaltnahme
- § 11 Nr. 2: Ergänzung des Vertreibungsgebiets
- § 12 Abs. 1 Satz 1: Ergänzung der Rechtsstellung als Deutscher
- § 13 Abs. 1: Ergänzung der unberührten Vorschriften
- § 13 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Beendigung der Inanspruchnahme
- § 15 Abs. 2 Nr. 3: Streichung des Begriffs Heimatvertriebene
- § 15 Abs. 3: Ergänzung für Voraussetzungen des § 3
- § 15 Abs. 5: Ergänzung der Entscheidungskompetenz
- § 16 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ausstellung des Ausweises
- § 16 Abs. 3: Ergänzung des Verfahrens
- § 17: Neue Vorschriften für ablehnende Bescheide
- § 18: Ergänzung des Wortes 'tatsächlichen'
- § 20: Neue Vorschriften für Rechtsmittel
- § 23 Abs. 1: Änderung der Altersgrenze und der Vertretung
- § 23 Abs. 2: Einführung von Stellvertretern
- § 24 Satz 1: Ergänzung der Stellvertreter
- § 36 Abs. 1 Nr. 3: Neue Vorschriften für Verwandtschaft
- § 36 Abs. 1 Nr. 4: Ergänzung für Ehegatten
- § 41: Streichung des letzten Halbsatzes
- § 42 Satz 1: Streichung des letzten Halbsatzes
- § 42 Satz 2: Neue Vorschriften für Beihilfen
- § 44 Abs. 1: Streichung der Wertgrenze
- § 44 Abs. 1 Nr. 1: Neue Vorschriften für Gesamthandeigentum
- § 44 Abs. 2: Streichung von Vorschriften
- § 46 Abs. 1: Neue Vorschriften für Mittelaufbringung
- § 46 Abs. 2: Einführung von Mitteln für die Deutsche Siedlungsbank
- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften für Steuervergünstigungen
- § 47 Abs. 2: Einführung von Vorschriften für Gesamthandeigentum
- § 47 Abs. 4: Streichung des Absatzes
- § 48: Ergänzung für Bewirtschaftung
- § 49 Nr. 2: Änderung der Absatzreferenz
- § 39: Neue Bestimmungen zur Ansetzung von Vertriebenen und Flüchtlingen auf auslaufende und wüste Höfe
- § 40: Neue Bestimmungen zur Ansetzung von Vertriebenen und Flüchtlingen auf Moor-, Ödland und Rodungsflächen
- § 41: Neue Bestimmungen zu Darlehen und Beihilfen bei Neusiedlung
- § 42: Neue Bestimmungen zu Darlehen und Beihilfen bei Übernahme bestehender landwirtschaftlicher Betriebe
- § 43: Neue Bestimmungen zu Beihilfen bei Ansetzung auf Moor-, Ödland oder Rodungsflächen
- § 44: Neue Bestimmungen zur Einheirat und Erwerb von Todes wegen
- § 45: Neue Bestimmungen zur Pachtverlängerung und Begründung eines sonstigen Nutzungsverhältnisses
- § 46: Neue Bestimmungen zur Bereitstellung der Mittel
- § 47: Neue Bestimmungen zu Vergünstigungen für den Landabgeber auf dem Gebiete des Steuer- und Abgabenrechts
- § 48: Neue Bestimmungen zu Vergünstigungen bei der Einkommensteuer
- § 49: Neue Bestimmungen zu Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer
- § 50: Neue Bestimmungen zur Befreiung von der Vermögensabgabe bei der Veräußerung
- § 51: Neue Bestimmungen zum Fortfall der Befreiung von der Vermögensabgabe bei Rückerwerb durch den Veräußerer
- § 52: Regelungen zum Fortfall der Befreiung von der Vermögensabgabe bei Veräußerung durch den Erwerber
- § 53: Regelungen zur Befreiung von der Vermögensabgabe bei Verpachtung
- § 54: Regelungen zur Befreiung von der Hypothekengewinnabgabe bei Veräußerung
- § 55: Regelungen zur Befreiung von der Vermögens- und Hypothekengewinnabgabe bei Veräußerung vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 56: Regelungen zur Befreiung von der Vermögens- und Hypothekengewinnabgabe bei Veräußerung von Grundstücken in Berlin (West)
- § 57: Regelungen zur Aufhebung von Mietverhältnissen
- § 58: Regelungen zur Aufhebung eines Pacht- oder Nutzungsverhältnisses bei freiwilliger Landabgabe
- § 59: Regelungen zu Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln
- § 60: Regelungen zur Besitzeinweisung
- § 61: Regelungen zur Entschädigung des bisherigen Nutzungsberechtigten
- § 62: Regelungen zur Inanspruchnahme von Gebäuden und Land
- § 63: Regelungen zum Verfahren bei Inanspruchnahme
- § 64: Regelungen zur entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Reichssiedlungsgesetzes
- § 65: Regelungen zum Ausschluss des Vorkaufsrechts der Siedlungsunternehmen
- § 66: Regelungen zur Änderung des Reichssiedlungsgesetzes
- § 67: Regelungen zu Finanzierungsrichtlinien
- § 68: Regelungen zu Verwaltungsanordnungen der Länder

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 39: Neue Bestimmungen zur Ansetzung von Vertriebenen und Flüchtlingen auf auslaufende und wüste Höfe

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# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 40: Neue Bestimmungen zur Ansetzung von Vertriebenen und Flüchtlingen auf Moor-, Ödland und Rodungsflächen

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 41: Streichung des letzten Halbsatzes
§ 41: Neue Bestimmungen zu Darlehen und Beihilfen bei Neusiedlung

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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 42 Satz 1: Streichung des letzten Halbsatzes
§ 42 Satz 2: Neue Vorschriften für Beihilfen
§ 42: Neue Bestimmungen zu Darlehen und Beihilfen bei Übernahme bestehender landwirtschaftlicher Betriebe

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# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 43: Neue Bestimmungen zu Beihilfen bei Ansetzung auf Moor-, Ödland oder Rodungsflächen

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 44 Abs. 1: Streichung der Wertgrenze
§ 44 Abs. 1 Nr. 1: Neue Vorschriften für Gesamthandeigentum
§ 44 Abs. 2: Streichung von Vorschriften
§ 44: Neue Bestimmungen zur Einheirat und Erwerb von Todes wegen

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# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 45: Neue Bestimmungen zur Pachtverlängerung und Begründung eines sonstigen Nutzungsverhältnisses

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# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 46 Abs. 1: Neue Vorschriften für Mittelaufbringung
§ 46 Abs. 2: Einführung von Mitteln für die Deutsche Siedlungsbank
§ 46: Neue Bestimmungen zur Bereitstellung der Mittel

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 47 Abs. 1: Neue Vorschriften für Steuervergünstigungen
§ 47 Abs. 2: Einführung von Vorschriften für Gesamthandeigentum
§ 47 Abs. 4: Streichung des Absatzes
§ 47: Neue Bestimmungen zu Vergünstigungen für den Landabgeber auf dem Gebiete des Steuer- und Abgabenrechts

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# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 48: Ergänzung für Bewirtschaftung
§ 48: Neue Bestimmungen zu Vergünstigungen bei der Einkommensteuer

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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 49 Nr. 2: Änderung der Absatzreferenz
§ 49: Neue Bestimmungen zu Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 50 Abs. 1: Streichung von 'Nr. 3' und 'des Erbfalles', Ersetzung des Schlusspunkts durch ein Komma und Einfügung neuer Worte.
§ 50: Neue Bestimmungen zur Befreiung von der Vermögensabgabe bei der Veräußerung

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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 51 Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 44 Abs. 1 Nr. 1 regelt.
§ 51: Neue Bestimmungen zum Fortfall der Befreiung von der Vermögensabgabe bei Rückerwerb durch den Veräußerer

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 52 Abs. 3: Streichung des Semikolons und des anschließenden letzten Halbsatzes.
§ 52: Regelungen zum Fortfall der Befreiung von der Vermögensabgabe bei Veräußerung durch den Erwerber

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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-05-22 — Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 201
> Station: 1957-08-20 Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 53: Neufassung des § 53 zur Befreiung von der Vermögensabgabe bei der Verpachtung
§ 53: Regelungen zur Befreiung von der Vermögensabgabe bei Verpachtung

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# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 54 Satz 3: Streichung von 'Nr. 3' und 'des Erbfalles', Ersetzung des Schlusspunkts durch ein Komma und Einfügung neuer Worte.
§ 54 letzter Satz: Streichung des Semikolons und des anschließenden letzten Halbsatzes.
§ 54: Regelungen zur Befreiung von der Hypothekengewinnabgabe bei Veräußerung

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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-05-22 — Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 201
> Station: 1957-08-20 Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 55: Neufassung des § 55 zur Befreiung von der Vermögens- und Hypothekengewinnabgabe bei Veräußerung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
§ 55: Regelungen zur Befreiung von der Vermögens- und Hypothekengewinnabgabe bei Veräußerung vor Inkrafttreten des Gesetzes

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-05-22 — Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 201
> Station: 1957-08-20 Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 56: Neufassung des § 56 zur Befreiung von der Vermögens- und Hypothekengewinnabgabe bei der Veräußerung von Grundstücken in Berlin (West)
§ 56: Regelungen zur Befreiung von der Vermögens- und Hypothekengewinnabgabe bei Veräußerung von Grundstücken in Berlin (West)

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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-05-22 — Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 201
> Station: 1957-08-20 Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 57: Neufassung des § 57 zur Aufhebung von Mietverhältnissen
§ 57: Regelungen zur Aufhebung von Mietverhältnissen

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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-05-22 — Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 201
> Station: 1957-08-20 Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 58: Neufassung des § 58 zur Aufhebung eines Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses bei freiwilliger Landabgabe
§ 58: Regelungen zur Aufhebung eines Pacht- oder Nutzungsverhältnisses bei freiwilliger Landabgabe

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# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-05-22 — Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 201
> Station: 1957-08-20 Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 59: Neufassung des § 59 zu Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln
§ 59: Regelungen zu Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln

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# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-05-22 — Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 201
> Station: 1957-08-20 Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 60: Neufassung des § 60 zur Besitzeinweisung
§ 60: Regelungen zur Besitzeinweisung

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# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-05-22 — Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 201
> Station: 1957-08-20 Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 61: Neufassung des § 61 zur Entschädigung des bisherigen Nutzungsberechtigten
§ 61: Regelungen zur Entschädigung des bisherigen Nutzungsberechtigten

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# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-05-22 — Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 201
> Station: 1957-08-20 Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 62: Neufassung des § 62 zur Inanspruchnahme von Gebäuden und Land
§ 62: Regelungen zur Inanspruchnahme von Gebäuden und Land

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# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-05-22 — Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG -)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 201
> Station: 1957-08-20 Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 63: Neufassung des § 63 zum Verfahren
§ 63: Regelungen zum Verfahren bei Inanspruchnahme

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# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 64: Regelungen zur entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Reichssiedlungsgesetzes

7
bvfg/§65.md Normal file
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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 65: Regelungen zum Ausschluss des Vorkaufsrechts der Siedlungsunternehmen

7
bvfg/§66.md Normal file
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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 66: Regelungen zur Änderung des Reichssiedlungsgesetzes

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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes (2. ÄndG BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1207
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 67: Neue Fassung des gesamten § 67, die Finanzierungsrichtlinien regelt.
§ 67: Regelungen zu Finanzierungsrichtlinien

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-20 — Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1215
§ 68: Regelungen zu Verwaltungsanordnungen der Länder

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# BGBl. 1957 I S. 1215
- **Titel:** Neufassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 1215
- **Verkündung:** 1957-08-20
- **Inkrafttreten:** 1957-08-20
- **Ausfertigung:** 1957-08-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/47#page=9
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BVFG
## Kurz
Das Bundesvertriebenengesetz in neuer Fassung tritt am Tag der Verkündung in Kraft und regelt die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge.