BGBl. 1957 I S. 1747 · Erlass · Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)

Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1747
Inkrafttreten: 1957-11-08
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1957-11-08

BGBl-Id: bgbl1-1957-59-1
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LawGit Spiegel
1970-01-01 00:53:53 +00:00
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# AKFG — 1957-11-08
- **Titel:** Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 1747
- **Inkrafttreten:** 1957-11-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/59#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Ansprüche und Schäden, die durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstanden sind, und legt Vorschriften für die Erwerbspflicht der öffentlichen Hand und die Erfüllung von Ansprüchen fest.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
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# Verlauf
- **1957-11-08** · BGBl. 1957 I S. 1747 — Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)

2
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# Stellen dieser Station

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# ESTG — 1957-08-05
# ESTG — 1957-11-08
- **Titel:** Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 848
- **Inkrafttreten:** 1957-08-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/37#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere im Bereich der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.
- **Titel:** Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 1747
- **Inkrafttreten:** 1957-11-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/59#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Ansprüche und Schäden, die durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstanden sind, und legt Vorschriften für die Erwerbspflicht der öffentlichen Hand und die Erfüllung von Ansprüchen fest.
## Betroffene Stellen
- § 3 Ziff. 14: Die Ziffer 14 wird zu Ziffer 16.
- § 26 Abs. 3 und 4: Die Absätze 3 und 4 werden zu § 26 d Abs. 1 und 4.
- § 32 a Abs. 2: Der Absatz 2 wird gestrichen.
- § 39 a Abs. 2 und 3: Hinter den Absätzen 2 und 3 wird § 40 Abs. 1 eingefügt.
- § 42: Hinter § 42 wird § 44 Abs. 6 eingefügt.
- § 51: Hinter § 51 wird § 51 a eingefügt, der Ubergangsvorschriften für das Saarland enthält.
- Anlage 1 (zu § 32): In den Spalten 3 bis 9 werden die Steuerbeträge von weniger als 18 DM gestrichen.
- Anlage 2 (zu § 39): In den Spalten 3 bis 9 werden die Steuerbeträge von weniger als 18 DM gestrichen.
- § 26e: Neue Vorschriften für den Antrag auf Zusammenveranlagung
- § 32 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von Vorbehaltsbestimmungen für §§ 32a und 32b
- § 32a: Neue Vorschriften für Steuerklassen bei getrennter Veranlagung von Ehegatten
- § 32b: Neue Vorschriften für Steuerklassen beim Ausscheiden von Einkünften aus der Zusammenveranlagung
- § 32c: Neue Vorschriften für den Altersfreibetrag
- § 33a Abs. 1 Sätze 1 und 3: Erhöhung des Betrages von 720 auf 900 DM
- § 33a Abs. 2 Satz 1: Erhöhung des Betrages von 720 auf 900 DM
- § 33a Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ermäßigung der Beträge
- § 34a: Erhöhung des Betrages von 9000 auf 15000 DM
- § 34c Abs. 5: Einfügung einer neuen Ziffer 6
- § 39a: Neue Vorschriften für den Steuerabzug vom Arbeitslohn bei Ehegatten
- § 40: Neue Vorschriften für die Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen
- § 41 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes für den Altersfreibetrag
- § 43 Abs. 1: Streichung der Ziffer 6 und Anpassung der Zahl 6 auf 5
- § 43 Abs. 2: Anpassung der Worte '4 bis 6' auf '4 und 5'
- § 44 Abs. 1: Streichung der Worte '3. in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 6 60 vom Hundert'
- § 44 Abs. 6: Neue Vorschriften für den Steuerabzug von Kapitalerträgen
- § 45 und § 45a: Streichung der Abschnitte
- § 46 Abs. 1: Mehrere Anpassungen in den Ziffern und Buchstaben
- § 46a: Anpassung der Zahl 6 auf 5
- § 49a: Neue Vorschriften für den Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen
- § 50 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes für den Altersfreibetrag
- § 51 Abs. 1: Mehrere Anpassungen in den Ziffern und Buchstaben
- § 2 Abs. 5 Ziff. 2: Hinzufügung eines Satzes zur steuerlichen Wirksamkeit der Umstellung des Wirtschaftsjahrs
- § 2 Abs. 6: Neue Fassung für die Berücksichtigung des Gewinns bei Land- und Forstwirten sowie Gewerbetreibenden
- § 3 Ziff. 2: Neue Fassung für die Einkommensarten, die nicht steuerpflichtig sind
- § 3 Ziff. 4: Hinzufügung von Wörtern zur Einkommensarten von Angehörigen der Bundeswehr
- § 3 Ziff. 5: Einfügung einer neuen Ziffer für die Geld- und Sachbezüge von Soldaten
- § 3 Ziff. 6: Hinzufügung von Wörtern zur Versorgung für Wehrdienstbeschädigte
- § 3 Ziff. 12: Neue Fassung für die Aufwandsentschädigung aus Bundes- oder Landeskassen
- § 3 Ziff. 13: Einfügung einer neuen Ziffer für Reisekosten- und Umzugskostenvergütungen
- § 3 Ziff. 15: Erhöhung der Beträge in der Ziffer
- § 3 Ziff. 20: Einfügung einer neuen Ziffer für Zuwendungen des Bundespräsidenten
- § 10a Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Erhöhung des Satzes für Veranlagungszeiträume 1956 bis 1958
- § 10a Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Worte 'folgenden Jahre' durch 'folgenden drei Jahre'
- § 26: Streichung des § 26 und Einfügung neuer §§ 26 bis 26e
- § 26 Abs. 1: Neue Fassung für die Veranlagung von nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten
- § 26 Abs. 2: Neue Fassung für die Anwendung der Vorschriften
- § 26 Abs. 3: Neue Fassung für die Berichtigung von Steuerbescheiden
- § 26 Abs. 4: Neue Fassung für die Berichtigung von Steuerbescheiden, die nicht mehr vollstreckbar sind
- § 26 Abs. 5: Neue Fassung für die Berichtigung vor dem 21. Februar 1957 rechtskräftig gewordener Steuerbescheide
- § 26 Abs. 6: Neue Fassung für die Erstattung von Steuerbeträgen
- § 26a: Neue Fassung für die getrennte Veranlagung von Ehegatten
- § 26b: Neue Fassung für die Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 26c: Neue Fassung für die Sondervorschriften für die Veranlagungszeiträume 1949 bis 1954
- § 26d: Neue Fassung für die Sondervorschriften für die Veranlagungszeiträume 1955 bis 1957
- § 3 Ziffer 7: Neue Fassung für Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz und Härtebeihilfen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz
- § 3 Ziffer 21: Einfügung von Zinsen aus Schuldbuchforderungen im Sinne des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
## Wortlaut

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- **1957-03-14** · BGBl. 1957 I S. 186 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 26 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 17. Januar 1952
- **1957-04-01** · BGBl. 1957 I S. 318 — Verordnung über die Steuerbegünstigung von Kapitalansammlungsverträgen
- **1957-08-05** · BGBl. 1957 I S. 848 — Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften
- **1957-11-08** · BGBl. 1957 I S. 1747 — Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 3 Ziff. 14: Die Ziffer 14 wird zu Ziffer 16.
- § 26 Abs. 3 und 4: Die Absätze 3 und 4 werden zu § 26 d Abs. 1 und 4.
- § 32 a Abs. 2: Der Absatz 2 wird gestrichen.
- § 39 a Abs. 2 und 3: Hinter den Absätzen 2 und 3 wird § 40 Abs. 1 eingefügt.
- § 42: Hinter § 42 wird § 44 Abs. 6 eingefügt.
- § 51: Hinter § 51 wird § 51 a eingefügt, der Ubergangsvorschriften für das Saarland enthält.
- Anlage 1 (zu § 32): In den Spalten 3 bis 9 werden die Steuerbeträge von weniger als 18 DM gestrichen.
- Anlage 2 (zu § 39): In den Spalten 3 bis 9 werden die Steuerbeträge von weniger als 18 DM gestrichen.
- § 26e: Neue Vorschriften für den Antrag auf Zusammenveranlagung
- § 32 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von Vorbehaltsbestimmungen für §§ 32a und 32b
- § 32a: Neue Vorschriften für Steuerklassen bei getrennter Veranlagung von Ehegatten
- § 32b: Neue Vorschriften für Steuerklassen beim Ausscheiden von Einkünften aus der Zusammenveranlagung
- § 32c: Neue Vorschriften für den Altersfreibetrag
- § 33a Abs. 1 Sätze 1 und 3: Erhöhung des Betrages von 720 auf 900 DM
- § 33a Abs. 2 Satz 1: Erhöhung des Betrages von 720 auf 900 DM
- § 33a Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ermäßigung der Beträge
- § 34a: Erhöhung des Betrages von 9000 auf 15000 DM
- § 34c Abs. 5: Einfügung einer neuen Ziffer 6
- § 39a: Neue Vorschriften für den Steuerabzug vom Arbeitslohn bei Ehegatten
- § 40: Neue Vorschriften für die Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen
- § 41 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes für den Altersfreibetrag
- § 43 Abs. 1: Streichung der Ziffer 6 und Anpassung der Zahl 6 auf 5
- § 43 Abs. 2: Anpassung der Worte '4 bis 6' auf '4 und 5'
- § 44 Abs. 1: Streichung der Worte '3. in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 6 60 vom Hundert'
- § 44 Abs. 6: Neue Vorschriften für den Steuerabzug von Kapitalerträgen
- § 45 und § 45a: Streichung der Abschnitte
- § 46 Abs. 1: Mehrere Anpassungen in den Ziffern und Buchstaben
- § 46a: Anpassung der Zahl 6 auf 5
- § 49a: Neue Vorschriften für den Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen
- § 50 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes für den Altersfreibetrag
- § 51 Abs. 1: Mehrere Anpassungen in den Ziffern und Buchstaben
- § 2 Abs. 5 Ziff. 2: Hinzufügung eines Satzes zur steuerlichen Wirksamkeit der Umstellung des Wirtschaftsjahrs
- § 2 Abs. 6: Neue Fassung für die Berücksichtigung des Gewinns bei Land- und Forstwirten sowie Gewerbetreibenden
- § 3 Ziff. 2: Neue Fassung für die Einkommensarten, die nicht steuerpflichtig sind
- § 3 Ziff. 4: Hinzufügung von Wörtern zur Einkommensarten von Angehörigen der Bundeswehr
- § 3 Ziff. 5: Einfügung einer neuen Ziffer für die Geld- und Sachbezüge von Soldaten
- § 3 Ziff. 6: Hinzufügung von Wörtern zur Versorgung für Wehrdienstbeschädigte
- § 3 Ziff. 12: Neue Fassung für die Aufwandsentschädigung aus Bundes- oder Landeskassen
- § 3 Ziff. 13: Einfügung einer neuen Ziffer für Reisekosten- und Umzugskostenvergütungen
- § 3 Ziff. 15: Erhöhung der Beträge in der Ziffer
- § 3 Ziff. 20: Einfügung einer neuen Ziffer für Zuwendungen des Bundespräsidenten
- § 10a Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes zur Erhöhung des Satzes für Veranlagungszeiträume 1956 bis 1958
- § 10a Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Worte 'folgenden Jahre' durch 'folgenden drei Jahre'
- § 26: Streichung des § 26 und Einfügung neuer §§ 26 bis 26e
- § 26 Abs. 1: Neue Fassung für die Veranlagung von nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten
- § 26 Abs. 2: Neue Fassung für die Anwendung der Vorschriften
- § 26 Abs. 3: Neue Fassung für die Berichtigung von Steuerbescheiden
- § 26 Abs. 4: Neue Fassung für die Berichtigung von Steuerbescheiden, die nicht mehr vollstreckbar sind
- § 26 Abs. 5: Neue Fassung für die Berichtigung vor dem 21. Februar 1957 rechtskräftig gewordener Steuerbescheide
- § 26 Abs. 6: Neue Fassung für die Erstattung von Steuerbeträgen
- § 26a: Neue Fassung für die getrennte Veranlagung von Ehegatten
- § 26b: Neue Fassung für die Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 26c: Neue Fassung für die Sondervorschriften für die Veranlagungszeiträume 1949 bis 1954
- § 26d: Neue Fassung für die Sondervorschriften für die Veranlagungszeiträume 1955 bis 1957
- § 3 Ziffer 7: Neue Fassung für Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz und Härtebeihilfen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz
- § 3 Ziffer 21: Einfügung von Zinsen aus Schuldbuchforderungen im Sinne des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-05 — Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 848
> Station: 1957-11-08 — Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1747
§ 3 Ziff. 14: Die Ziffer 14 wird zu Ziffer 16.
§ 3 Ziffer 7: Neue Fassung für Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz und Härtebeihilfen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz
§ 3 Ziff. 2: Neue Fassung für die Einkommensarten, die nicht steuerpflichtig sind
§ 3 Ziff. 4: Hinzufügung von Wörtern zur Einkommensarten von Angehörigen der Bundeswehr
§ 3 Ziff. 5: Einfügung einer neuen Ziffer für die Geld- und Sachbezüge von Soldaten
§ 3 Ziff. 6: Hinzufügung von Wörtern zur Versorgung für Wehrdienstbeschädigte
§ 3 Ziff. 12: Neue Fassung für die Aufwandsentschädigung aus Bundes- oder Landeskassen
§ 3 Ziff. 13: Einfügung einer neuen Ziffer für Reisekosten- und Umzugskostenvergütungen
§ 3 Ziff. 15: Erhöhung der Beträge in der Ziffer
§ 3 Ziff. 20: Einfügung einer neuen Ziffer für Zuwendungen des Bundespräsidenten
§ 3 Ziffer 21: Einfügung von Zinsen aus Schuldbuchforderungen im Sinne des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

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# GESETZ-ZUR-ALLGEMEINEN-REGELUNG-DURCH-DEN-KRIEG-UND-DEN — 1957-11-08
- **Titel:** Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 1747
- **Inkrafttreten:** 1957-11-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/59#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Ansprüche und Schäden, die durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstanden sind, und legt Vorschriften für die Erwerbspflicht der öffentlichen Hand und die Erfüllung von Ansprüchen fest.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1957-11-08** · BGBl. 1957 I S. 1747 — Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)

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# Stellen dieser Station

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1957 I S. 1747
- **Titel:** Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 1747
- **Verkündung:** 1957-11-08
- **Inkrafttreten:** 1957-11-08
- **Ausfertigung:** 1957-11-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/59#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AKFG, GESETZ-ZUR-ALLGEMEINEN-REGELUNG-DURCH-DEN-KRIEG-UND-DEN, VERTRAGSHILFEGESETZ, ESTG
## Kurz
Das Gesetz regelt die Ansprüche und Schäden, die durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstanden sind, und legt Vorschriften für die Erwerbspflicht der öffentlichen Hand und die Erfüllung von Ansprüchen fest.

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# VERTRAGSHILFEGESETZ — 1952-03-28
# VERTRAGSHILFEGESETZ — 1957-11-08
- **Titel:** Gesetz über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz)
- **Titel:** Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 198
- **Inkrafttreten:** 1952-03-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/14#page=2
- **Kurz:** Das Vertragshilfegesetz regelt die Möglichkeit, Verbindlichkeiten vor dem 21. Juni 1948 zu stunden oder herabzusetzen, insbesondere bei Kriegsfolgen oder wenn die Leistung für den Schuldner unerträglich ist.
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 1747
- **Inkrafttreten:** 1957-11-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/59#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Ansprüche und Schäden, die durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstanden sind, und legt Vorschriften für die Erwerbspflicht der öffentlichen Hand und die Erfüllung von Ansprüchen fest.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1 Abs. 4: Aufhebung von § 1 Abs. 4 des Vertragshilfegesetzes
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1952-03-28** · BGBl. 1952 I S. 198 — Gesetz über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz)
- **1957-11-08** · BGBl. 1957 I S. 1747 — Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 4: Aufhebung von § 1 Abs. 4 des Vertragshilfegesetzes

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-11-08 — Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1747
§ 1 Abs. 4: Aufhebung von § 1 Abs. 4 des Vertragshilfegesetzes