BGBl. 1981 I S. 1 · Neubekanntmachung · Neufassung des Patentgesetzes

Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
Inkrafttreten: 1981-01-01
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1981-01-03

BGBl-Id: bgbl1-1981-1-1
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# PATG — 1980-10-31
# PATG — 1981-01-03
- **Titel:** Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 24 Abs. 2 des Patentgesetzes
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 2005
- **Inkrafttreten:** 1980-11-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/69#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung überträgt die Ermächtigung nach § 24 Abs. 2 des Patentgesetzes auf den Präsidenten des Deutschen Patentamts und gilt auch im Land Berlin.
- **Titel:** Neufassung des Patentgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/1#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Patentgesetzes berücksichtigt mehrere Änderungen und Novellen, die seit 1968 in Kraft getreten sind, und tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 24 Abs. 2: Ermächtigung wird auf den Präsidenten des Deutschen Patentamts übertragen
- § 41: Neue Vorschriften zur Prioritätserklärung und -beweisung
- § 42: Neue Vorschriften zur Beanstandung und Zurückweisung von Anmeldungen
- § 43: Neue Vorschriften zur Ermittlung von Druckschriften
- § 44: Neue Vorschriften zur Prüfung der Patentfähigkeit
- § 45: Neue Vorschriften zur Beseitigung von Mängeln
- § 46: Neue Vorschriften zur Anhörung und Ermittlung
- § 47: Neue Vorschriften zu Beschlüssen der Prüfungsstelle
- § 48: Neue Vorschriften zur Zurückweisung von Anmeldungen
- § 49: Neue Vorschriften zur Erteilung des Patents
- § 50: Neue Vorschriften zur Geheimhaltung von Patentanmeldungen
- § 51: Neue Vorschriften zur Einsicht in Akten bei Geheimhaltung
- § 52: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Auslandsanmeldungen
- § 53: Neue Vorschriften zur Prüfung der Geheimhaltungsbedürftigkeit
- § 54: Neue Vorschriften zur Eintragung in besondere Rollen
- § 55: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Geheimhaltung
- § 56: Neue Vorschriften zur Bestimmung der zuständigen obersten Bundesbehörde
- § 57: Neue Vorschriften zur Erteilungsgebühr
- § 80 Abs. 1: Regelung der Kostenfestsetzung im Patentverfahren
- § 80 Abs. 2: Auferlegung von Kosten an den Präsidenten des Patentamts
- § 80 Abs. 3: Rückzahlung der Beschwerdegebühr
- § 80 Abs. 4: Anwendung der Kostenfestsetzungsregeln bei Rücknahme oder Verzicht
- § 80 Abs. 5: Anwendung der Zivilprozessordnung bei Kostenfestsetzung
- § 81: Regelung des Verfahrens zur Erklärung der Nichtigkeit, Zurücknahme oder Erteilung einer Zwangslizenz
- § 82: Regelung der Zustellung der Klage und der Erklärung des Beklagten
- § 83: Regelung der mündlichen Verhandlung und Entscheidung
- § 84: Regelung der Entscheidung über die Klage und die Kosten
- § 85: Regelung der einstweiligen Verfügung zur Benutzung der Erfindung
- § 86: Regelung der Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen
- § 87: Regelung der Erforschung des Sachverhalts und der Anordnungen vor der mündlichen Verhandlung
- § 88: Regelung der Beweiserhebung
- § 89: Regelung der Ladung zur mündlichen Verhandlung
- § 90: Regelung der mündlichen Verhandlung
- § 91: Regelung der Erörterung der Sache
- § 92: Regelung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme
- § 93: Regelung der Entscheidung und der Begründung
- § 94: Regelung der Verkündung und Zustellung der Endentscheidungen
- § 95: Regelung der Berichtigung offener Unrichtigkeiten in der Entscheidung
- § 96: Regelung der Berichtigung anderer Unrichtigkeiten oder Unklarheiten in der Entscheidung
- § 97: Regelung der Vertretung durch einen Bevollmächtigten
- § 98: Regelung der Auslagen im Verfahren vor dem Patentgericht
- § 99: Regelung der Anwendung anderer Gesetze und der Anfechtung der Entscheidungen
- § 100: Regelung des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshof
- § 127: Neue Vorschriften für Zustellungen im Verfahren vor dem Patentamt und dem Patentgericht
- § 128: Neue Vorschriften für die Rechtshilfe der Gerichte an das Patentamt und das Patentgericht
- § 129: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren vor dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
- § 130: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren zur Erteilung des Patents
- § 131: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren zur Beschränkung des Patents
- § 132: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Einspruchsverfahren
- § 133: Neue Vorschriften für die Beordnung eines Vertreters im Verfahren zur Verfahrenskostenhilfe
- § 134: Neue Vorschriften für die Hemmung der Frist bei Gesuchen um Verfahrenskostenhilfe
- § 135: Neue Vorschriften für die Einreichung und Bearbeitung von Gesuchen um Verfahrenskostenhilfe
- § 136: Neue Vorschriften für die Anwendung von Zivilprozessordnungsvorschriften im Verfahren zur Verfahrenskostenhilfe
- § 137: Neue Vorschriften für die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe bei wirtschaftlicher Verwertung der Erfindung
- § 138: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren über die Rechtsbeschwerde
- § 139: Neue Vorschriften für die Verletzung des Patentrechts und die Haftung für Schadensersatz
- § 140: Neue Vorschriften für die gerichtliche Geltendmachung von Rechten aus der Patentanmeldung
- § 141: Neue Vorschriften für die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des Patentrechts
- § 142: Neue Vorschriften für die Strafbarkeit der Verletzung des Patentrechts
- § 143: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit und Vertretung in Patentstreitsachen
- § 144: Neue Vorschriften für die Anpassung der Prozesskosten an die wirtschaftliche Lage der Partei
- § 145: Neue Vorschriften für die Klage wegen Verletzung des Patentrechts
- § 146: Neue Vorschriften für die Patentberühmung
- § 16 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Dauer des Patents und die Möglichkeit der Anmeldung eines Zusatzpatents regelt.
- § 16 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Folgen des Falles des Hauptpatents regelt.
- § 17 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Jahresgebühren für Anmeldungen und Patente regelt.
- § 17 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Gebühren für Zusatzpatente regelt.
- § 17 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Fälligkeit und Zahlung der Jahresgebühren regelt.
- § 17 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, der die Hinausschiebung der Absendung der Fälligkeitsnachricht regelt.
- § 17 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes, der die Stundung der Gebühr und Zuschlag regelt.
- § 17 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes, der die Fristen für die Absendung der Fälligkeitsnachricht regelt.
- § 18 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Stundung und Erlassung von Gebühren regelt.
- § 18 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Erstattung von Kosten für notwendige Beibringungen regelt.
- § 19: Neue Fassung des Artikels, der die Vorauszahlung und Rückerstattung von Gebühren regelt.
- § 20 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Gründe für das Erlöschen des Patents regelt.
- § 20 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Zahlung regelt.
- § 21 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Gründe für den Widerruf des Patents regelt.
- § 21 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Folgen des Widerrufs oder der Beschränkung regelt.
- § 21 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Wirkungen des Widerrufs oder der Beschränkung regelt.
- § 22 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Gründe für die Erklärung der Nichtigkeit des Patents regelt.
- § 22 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Anwendung der Bestimmungen des § 21 regelt.
- § 23 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Erklärung zur allgemeinen Benutzung der Erfindung regelt.
- § 23 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Unzulässigkeit der Erklärung regelt.
- § 23 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Anzeige der Benutzung regelt.
- § 23 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, der die Festsetzung der Vergütung regelt.
- § 23 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes, der die Änderung der Vergütung regelt.
- § 23 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes, der die Anwendung der Bestimmungen für Anmeldungen regelt.
- § 24 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Erteilung von Zwangslizenzen regelt.
- § 24 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Zurücknahme des Patents regelt.
- § 25: Neue Fassung des Artikels, der die Vertretung von Personen ohne Wohnsitz oder Niederlassung im Inland regelt.
- § 26 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Zusammensetzung des Patentamts regelt.
- § 26 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Voraussetzungen für technische Mitglieder regelt.
- § 26 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Beauftragung von Hilfsmitgliedern regelt.
- § 27 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Bildung von Prüfungsstellen und Patentabteilungen regelt.
- § 27 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Obliegenheiten der Prüfungsstelle regelt.
- § 27 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Beschlußfähigkeit der Patentabteilung regelt.
- § 27 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, der die Bearbeitung von Angelegenheiten durch den Vorsitzenden regelt.
- § 27 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes, der die Ermächtigung des Bundesministers der Justiz regelt.
## Wortlaut

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- **1979-08-03** · BGBl. 1979 I S. 1269 — Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG -)
- **1980-06-21** · BGBl. 1980 I S. 677 — Gesetz über die Prozeßkostenhilfe
- **1980-10-31** · BGBl. 1980 I S. 2005 — Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 24 Abs. 2 des Patentgesetzes
- **1981-01-03** · BGBl. 1981 I S. 1 — Neufassung des Patentgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 24 Abs. 2: Ermächtigung wird auf den Präsidenten des Deutschen Patentamts übertragen
- § 41: Neue Vorschriften zur Prioritätserklärung und -beweisung
- § 42: Neue Vorschriften zur Beanstandung und Zurückweisung von Anmeldungen
- § 43: Neue Vorschriften zur Ermittlung von Druckschriften
- § 44: Neue Vorschriften zur Prüfung der Patentfähigkeit
- § 45: Neue Vorschriften zur Beseitigung von Mängeln
- § 46: Neue Vorschriften zur Anhörung und Ermittlung
- § 47: Neue Vorschriften zu Beschlüssen der Prüfungsstelle
- § 48: Neue Vorschriften zur Zurückweisung von Anmeldungen
- § 49: Neue Vorschriften zur Erteilung des Patents
- § 50: Neue Vorschriften zur Geheimhaltung von Patentanmeldungen
- § 51: Neue Vorschriften zur Einsicht in Akten bei Geheimhaltung
- § 52: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Auslandsanmeldungen
- § 53: Neue Vorschriften zur Prüfung der Geheimhaltungsbedürftigkeit
- § 54: Neue Vorschriften zur Eintragung in besondere Rollen
- § 55: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Geheimhaltung
- § 56: Neue Vorschriften zur Bestimmung der zuständigen obersten Bundesbehörde
- § 57: Neue Vorschriften zur Erteilungsgebühr
- § 80 Abs. 1: Regelung der Kostenfestsetzung im Patentverfahren
- § 80 Abs. 2: Auferlegung von Kosten an den Präsidenten des Patentamts
- § 80 Abs. 3: Rückzahlung der Beschwerdegebühr
- § 80 Abs. 4: Anwendung der Kostenfestsetzungsregeln bei Rücknahme oder Verzicht
- § 80 Abs. 5: Anwendung der Zivilprozessordnung bei Kostenfestsetzung
- § 81: Regelung des Verfahrens zur Erklärung der Nichtigkeit, Zurücknahme oder Erteilung einer Zwangslizenz
- § 82: Regelung der Zustellung der Klage und der Erklärung des Beklagten
- § 83: Regelung der mündlichen Verhandlung und Entscheidung
- § 84: Regelung der Entscheidung über die Klage und die Kosten
- § 85: Regelung der einstweiligen Verfügung zur Benutzung der Erfindung
- § 86: Regelung der Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen
- § 87: Regelung der Erforschung des Sachverhalts und der Anordnungen vor der mündlichen Verhandlung
- § 88: Regelung der Beweiserhebung
- § 89: Regelung der Ladung zur mündlichen Verhandlung
- § 90: Regelung der mündlichen Verhandlung
- § 91: Regelung der Erörterung der Sache
- § 92: Regelung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme
- § 93: Regelung der Entscheidung und der Begründung
- § 94: Regelung der Verkündung und Zustellung der Endentscheidungen
- § 95: Regelung der Berichtigung offener Unrichtigkeiten in der Entscheidung
- § 96: Regelung der Berichtigung anderer Unrichtigkeiten oder Unklarheiten in der Entscheidung
- § 97: Regelung der Vertretung durch einen Bevollmächtigten
- § 98: Regelung der Auslagen im Verfahren vor dem Patentgericht
- § 99: Regelung der Anwendung anderer Gesetze und der Anfechtung der Entscheidungen
- § 100: Regelung des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshof
- § 127: Neue Vorschriften für Zustellungen im Verfahren vor dem Patentamt und dem Patentgericht
- § 128: Neue Vorschriften für die Rechtshilfe der Gerichte an das Patentamt und das Patentgericht
- § 129: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren vor dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
- § 130: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren zur Erteilung des Patents
- § 131: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren zur Beschränkung des Patents
- § 132: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Einspruchsverfahren
- § 133: Neue Vorschriften für die Beordnung eines Vertreters im Verfahren zur Verfahrenskostenhilfe
- § 134: Neue Vorschriften für die Hemmung der Frist bei Gesuchen um Verfahrenskostenhilfe
- § 135: Neue Vorschriften für die Einreichung und Bearbeitung von Gesuchen um Verfahrenskostenhilfe
- § 136: Neue Vorschriften für die Anwendung von Zivilprozessordnungsvorschriften im Verfahren zur Verfahrenskostenhilfe
- § 137: Neue Vorschriften für die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe bei wirtschaftlicher Verwertung der Erfindung
- § 138: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren über die Rechtsbeschwerde
- § 139: Neue Vorschriften für die Verletzung des Patentrechts und die Haftung für Schadensersatz
- § 140: Neue Vorschriften für die gerichtliche Geltendmachung von Rechten aus der Patentanmeldung
- § 141: Neue Vorschriften für die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des Patentrechts
- § 142: Neue Vorschriften für die Strafbarkeit der Verletzung des Patentrechts
- § 143: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit und Vertretung in Patentstreitsachen
- § 144: Neue Vorschriften für die Anpassung der Prozesskosten an die wirtschaftliche Lage der Partei
- § 145: Neue Vorschriften für die Klage wegen Verletzung des Patentrechts
- § 146: Neue Vorschriften für die Patentberühmung
- § 16 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Dauer des Patents und die Möglichkeit der Anmeldung eines Zusatzpatents regelt.
- § 16 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Folgen des Falles des Hauptpatents regelt.
- § 17 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Jahresgebühren für Anmeldungen und Patente regelt.
- § 17 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Gebühren für Zusatzpatente regelt.
- § 17 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Fälligkeit und Zahlung der Jahresgebühren regelt.
- § 17 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, der die Hinausschiebung der Absendung der Fälligkeitsnachricht regelt.
- § 17 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes, der die Stundung der Gebühr und Zuschlag regelt.
- § 17 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes, der die Fristen für die Absendung der Fälligkeitsnachricht regelt.
- § 18 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Stundung und Erlassung von Gebühren regelt.
- § 18 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Erstattung von Kosten für notwendige Beibringungen regelt.
- § 19: Neue Fassung des Artikels, der die Vorauszahlung und Rückerstattung von Gebühren regelt.
- § 20 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Gründe für das Erlöschen des Patents regelt.
- § 20 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Zahlung regelt.
- § 21 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Gründe für den Widerruf des Patents regelt.
- § 21 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Folgen des Widerrufs oder der Beschränkung regelt.
- § 21 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Wirkungen des Widerrufs oder der Beschränkung regelt.
- § 22 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Gründe für die Erklärung der Nichtigkeit des Patents regelt.
- § 22 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Anwendung der Bestimmungen des § 21 regelt.
- § 23 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Erklärung zur allgemeinen Benutzung der Erfindung regelt.
- § 23 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Unzulässigkeit der Erklärung regelt.
- § 23 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Anzeige der Benutzung regelt.
- § 23 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, der die Festsetzung der Vergütung regelt.
- § 23 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes, der die Änderung der Vergütung regelt.
- § 23 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes, der die Anwendung der Bestimmungen für Anmeldungen regelt.
- § 24 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Erteilung von Zwangslizenzen regelt.
- § 24 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Zurücknahme des Patents regelt.
- § 25: Neue Fassung des Artikels, der die Vertretung von Personen ohne Wohnsitz oder Niederlassung im Inland regelt.
- § 26 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Zusammensetzung des Patentamts regelt.
- § 26 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Voraussetzungen für technische Mitglieder regelt.
- § 26 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Beauftragung von Hilfsmitgliedern regelt.
- § 27 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Bildung von Prüfungsstellen und Patentabteilungen regelt.
- § 27 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Obliegenheiten der Prüfungsstelle regelt.
- § 27 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Beschlußfähigkeit der Patentabteilung regelt.
- § 27 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, der die Bearbeitung von Angelegenheiten durch den Vorsitzenden regelt.
- § 27 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes, der die Ermächtigung des Bundesministers der Justiz regelt.

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# § 100
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 100: Regelung des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshof

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# § 127
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 127: Neue Vorschriften für Zustellungen im Verfahren vor dem Patentamt und dem Patentgericht

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# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 128: Neue Vorschriften für die Rechtshilfe der Gerichte an das Patentamt und das Patentgericht

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# § 129
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 129: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren vor dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof

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# § 130
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 130: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren zur Erteilung des Patents

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# § 131
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 131: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren zur Beschränkung des Patents

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# § 132
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 132: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Einspruchsverfahren

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# § 133
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 133: Neue Vorschriften für die Beordnung eines Vertreters im Verfahren zur Verfahrenskostenhilfe

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# § 134
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 134: Neue Vorschriften für die Hemmung der Frist bei Gesuchen um Verfahrenskostenhilfe

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# § 135
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 135: Neue Vorschriften für die Einreichung und Bearbeitung von Gesuchen um Verfahrenskostenhilfe

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patg/§136.md Normal file
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# § 136
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 136: Neue Vorschriften für die Anwendung von Zivilprozessordnungsvorschriften im Verfahren zur Verfahrenskostenhilfe

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patg/§137.md Normal file
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# § 137
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 137: Neue Vorschriften für die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe bei wirtschaftlicher Verwertung der Erfindung

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patg/§138.md Normal file
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# § 138
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 138: Neue Vorschriften für die Verfahrenskostenhilfe im Verfahren über die Rechtsbeschwerde

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# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 139: Neue Vorschriften für die Verletzung des Patentrechts und die Haftung für Schadensersatz

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# § 140
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 140: Neue Vorschriften für die gerichtliche Geltendmachung von Rechten aus der Patentanmeldung

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# § 141
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 141: Neue Vorschriften für die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des Patentrechts

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# § 142
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 142: Neue Vorschriften für die Strafbarkeit der Verletzung des Patentrechts

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# § 143
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 143: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit und Vertretung in Patentstreitsachen

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# § 144
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 144: Neue Vorschriften für die Anpassung der Prozesskosten an die wirtschaftliche Lage der Partei

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# § 145
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 145: Neue Vorschriften für die Klage wegen Verletzung des Patentrechts

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# § 146
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 146: Neue Vorschriften für die Patentberühmung

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-01-05 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 1
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 16: Neuer Paragraph, der die Vertretung von Personen ohne Wohnsitz oder Niederlassung im Inland vor dem Patentamt regelt.
§ 16 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Dauer des Patents und die Möglichkeit der Anmeldung eines Zusatzpatents regelt.
§ 16 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Folgen des Falles des Hauptpatents regelt.

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-01-05 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 1
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 17: Neuer Paragraph, der die Zusammensetzung und die Mitglieder des Patentamts regelt.
§ 17 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Jahresgebühren für Anmeldungen und Patente regelt.
§ 17 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Gebühren für Zusatzpatente regelt.
§ 17 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Fälligkeit und Zahlung der Jahresgebühren regelt.
§ 17 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, der die Hinausschiebung der Absendung der Fälligkeitsnachricht regelt.
§ 17 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes, der die Stundung der Gebühr und Zuschlag regelt.
§ 17 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes, der die Fristen für die Absendung der Fälligkeitsnachricht regelt.

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-06-21 — Gesetz über die Prozeßkostenhilfe
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 677
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 18 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4: Ersetzung von 'des Armenrechts' durch 'der Verfahrenskostenhilfe'
§ 18 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Stundung und Erlassung von Gebühren regelt.
§ 18 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Erstattung von Kosten für notwendige Beibringungen regelt.

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-01-05 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 1
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 19: Paragraph wurde gestrichen.
§ 19: Neue Fassung des Artikels, der die Vorauszahlung und Rückerstattung von Gebühren regelt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-01-05 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 1
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 20: Paragraph wurde gestrichen.
§ 20 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Gründe für das Erlöschen des Patents regelt.
§ 20 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Zahlung regelt.

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-01-05 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 1
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 21: Paragraph wurde gestrichen.
§ 21 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Gründe für den Widerruf des Patents regelt.
§ 21 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Folgen des Widerrufs oder der Beschränkung regelt.
§ 21 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Wirkungen des Widerrufs oder der Beschränkung regelt.

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-01-05 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 1
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 22: Neuer Paragraph, der die Einrichtung und den Geschäftsgang des Patentamts regelt.
§ 22 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Gründe für die Erklärung der Nichtigkeit des Patents regelt.
§ 22 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Anwendung der Bestimmungen des § 21 regelt.

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-02-01Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 114
> Station: 1981-01-03Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 23 Abs. 3: Ermächtigung wird auf den Präsidenten des Deutschen Patentamts übertragen
§ 23 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Erklärung zur allgemeinen Benutzung der Erfindung regelt.
§ 23 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Unzulässigkeit der Erklärung regelt.
§ 23 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Anzeige der Benutzung regelt.
§ 23 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, der die Festsetzung der Vergütung regelt.
§ 23 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes, der die Änderung der Vergütung regelt.
§ 23 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes, der die Anwendung der Bestimmungen für Anmeldungen regelt.

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-10-31 — Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 24 Abs. 2 des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2005
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 24 Abs. 2: Ermächtigung wird auf den Präsidenten des Deutschen Patentamts übertragen
§ 24 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Erteilung von Zwangslizenzen regelt.
§ 24 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Zurücknahme des Patents regelt.

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-01-05 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 1
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 25: Neuer Paragraph, der die Einräumung von Rechten zur ausschließlichen Benutzung der Erfindung regelt.
§ 25: Neue Fassung des Artikels, der die Vertretung von Personen ohne Wohnsitz oder Niederlassung im Inland regelt.

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG -)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1269
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 26 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften zur Anmeldung einer Erfindung
§ 26 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Zusammensetzung des Patentamts regelt.
§ 26 Abs. 3 bis 5: Anpassung der Vorschriften zur Anmeldung einer Erfindung
§ 26 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Voraussetzungen für technische Mitglieder regelt.
§ 26 Abs. 5 bis 7: Streichung alter Vorschriften zur Anmeldung einer Erfindung
§ 26 a: Einführung neuer Vorschriften über die Zusammenfassung der Anmeldung
§ 26 b: Einführung neuer Vorschriften über die Benennung der Erfinder
§ 26 c: Einführung neuer Vorschriften über Änderungen der Anmeldung
§ 26 d: Einführung neuer Vorschriften über die Teilung der Anmeldung
§ 26 e: Einführung neuer Vorschriften über das Prioritätsrecht
§ 26 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Beauftragung von Hilfsmitgliedern regelt.

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@@ -1,7 +1,15 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG -)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1269
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 27 Satz 1 und 2: Neue Vorschriften über die Anmeldung einer früheren ausländischen Anmeldung
§ 27 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes, der die Bildung von Prüfungsstellen und Patentabteilungen regelt.
§ 27 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Obliegenheiten der Prüfungsstelle regelt.
§ 27 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes, der die Beschlußfähigkeit der Patentabteilung regelt.
§ 27 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes, der die Bearbeitung von Angelegenheiten durch den Vorsitzenden regelt.
§ 27 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes, der die Ermächtigung des Bundesministers der Justiz regelt.

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG -)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1269
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 41 a Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Ausübung des Amtes als Richter regelt.
§ 41 g Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes, der die Niederschrift der mündlichen Verhandlung regelt.
§ 41 g Abs. 3: Dieser Absatz wird gestrichen.
§ 41 m Abs. 3: Neuer Absatz, der den Mangel der Vollmacht regelt.
§ 41 o Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Akteneinsicht regelt.
§ 41 u Abs. 2: Neuer Absatz, der die Anwendung von § 36 o regelt.
§ 41 y: Neue Fassung des Absatzes, der die Kosten des Präsidenten des Patentamts regelt.
§ 41: Neue Vorschriften zur Prioritätserklärung und -beweisung

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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG -)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1269
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 42: Neue Fassung des Absatzes, der die Kosten des Verfahrens regelt.
§ 42 l: Neue Fassung des Absatzes, der die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof regelt.
§ 42: Neue Vorschriften zur Beanstandung und Zurückweisung von Anmeldungen

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# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG -)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1269
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 43: Neue Fassung des Absatzes, der die Fristen regelt.
§ 43: Neue Vorschriften zur Ermittlung von Druckschriften

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG -)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1269
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 44 a Abs. 1: Die Worte 'der Anmeldung oder' werden gestrichen.
§ 44: Neue Vorschriften zur Prüfung der Patentfähigkeit

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1968-01-05 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1968 I S. 1
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 45: Neue Vorschriften zur Sprache vor dem Patentamt und Patentgericht
§ 45: Neue Vorschriften zur Beseitigung von Mängeln

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# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-06-21 — Gesetz über die Prozeßkostenhilfe
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 677
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 46 a: Neufassung des Paragraphen zur Verfahrenskostenhilfe
§ 46 b: Neufassung des Paragraphen zur Verfahrenskostenhilfe im Patentverfahren
§ 46 c: Neufassung des Paragraphen zur Verfahrenskostenhilfe im Verfahren zur Beschränkung des Patents
§ 46 d: Neufassung des Paragraphen zur Verfahrenskostenhilfe im Einspruchsverfahren
§ 46 e: Neufassung des Paragraphen zur Beigeordnung eines Vertreters bei Verfahrenskostenhilfe
§ 46 f: Ersetzung von 'des Armenrechts' durch 'der Verfahrenskostenhilfe'
§ 46 g: Ersetzung von 'des Armenrechts' durch 'der Verfahrenskostenhilfe' in mehreren Absätzen
§ 46 h: Neufassung des Paragraphen zur Anwendung der Zivilprozeßordnung
§ 46 i: Neufassung des Paragraphen zur Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe
§ 46 k: Neufassung des Paragraphen zur Verfahrenskostenhilfe in Rechtsbeschwerdeverfahren
§ 46: Neue Vorschriften zur Anhörung und Ermittlung

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG -)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1269
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 47: Neue Fassung des Absatzes, der die Benutzung patentierter Erfindungen regelt.
§ 47 a Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Aussetzung der Verhandlung regelt.
§ 47: Neue Vorschriften zu Beschlüssen der Prüfungsstelle

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG -)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1269
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 48: Neue Fassung des Absatzes, der die Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt.
§ 48: Neue Vorschriften zur Zurückweisung von Anmeldungen

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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-08-03 — Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz - GPatG -)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1269
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 49: Neue Fassung des Absatzes, der die Strafen für die Benutzung patentierter Erfindungen regelt.
§ 49: Neue Vorschriften zur Erteilung des Patents

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-05-27 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 549
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 50: Neue Vorschriften über die Bußgelder bei Patentrechtsverletzungen
§ 50: Neue Vorschriften zur Geheimhaltung von Patentanmeldungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-05-27 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 549
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 51: Neue Vorschriften über die Zuständigkeit für Patentstreitsachen
§ 51: Neue Vorschriften zur Einsicht in Akten bei Geheimhaltung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-05-27 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 549
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 52: Streichung des § 52
§ 52: Neue Vorschriften zur Genehmigung für Auslandsanmeldungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-05-27 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 549
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 53: Neue Vorschriften über die Anpassung der Kosten im Patentverfahren
§ 53: Neue Vorschriften zur Prüfung der Geheimhaltungsbedürftigkeit

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-05-27 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 549
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 54: Neue Vorschriften über die Wiederholung von Patentklagen
§ 54: Neue Vorschriften zur Eintragung in besondere Rollen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-05-27 — Neufassungen des Patentgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Warenzeichengesetzes und des Gesetzes über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 549
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 55: Neue Vorschriften über die Patentberühmung
§ 55: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Geheimhaltung

7
patg/§56.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 56: Neue Vorschriften zur Bestimmung der zuständigen obersten Bundesbehörde

7
patg/§57.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 57: Neue Vorschriften zur Erteilungsgebühr

15
patg/§80.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 80 Abs. 1: Regelung der Kostenfestsetzung im Patentverfahren
§ 80 Abs. 2: Auferlegung von Kosten an den Präsidenten des Patentamts
§ 80 Abs. 3: Rückzahlung der Beschwerdegebühr
§ 80 Abs. 4: Anwendung der Kostenfestsetzungsregeln bei Rücknahme oder Verzicht
§ 80 Abs. 5: Anwendung der Zivilprozessordnung bei Kostenfestsetzung

7
patg/§81.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 81: Regelung des Verfahrens zur Erklärung der Nichtigkeit, Zurücknahme oder Erteilung einer Zwangslizenz

7
patg/§82.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 82: Regelung der Zustellung der Klage und der Erklärung des Beklagten

7
patg/§83.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 83: Regelung der mündlichen Verhandlung und Entscheidung

7
patg/§84.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 84: Regelung der Entscheidung über die Klage und die Kosten

7
patg/§85.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 85: Regelung der einstweiligen Verfügung zur Benutzung der Erfindung

7
patg/§86.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 86
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 86: Regelung der Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen

7
patg/§87.md Normal file
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# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 87: Regelung der Erforschung des Sachverhalts und der Anordnungen vor der mündlichen Verhandlung

7
patg/§88.md Normal file
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# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 88: Regelung der Beweiserhebung

7
patg/§89.md Normal file
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# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 89: Regelung der Ladung zur mündlichen Verhandlung

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patg/§90.md Normal file
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# § 90
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 90: Regelung der mündlichen Verhandlung

7
patg/§91.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 91
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 91: Regelung der Erörterung der Sache

7
patg/§92.md Normal file
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# § 92
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 92: Regelung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme

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# § 93
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 93: Regelung der Entscheidung und der Begründung

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# § 94
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 94: Regelung der Verkündung und Zustellung der Endentscheidungen

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# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 95: Regelung der Berichtigung offener Unrichtigkeiten in der Entscheidung

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# § 96
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 96: Regelung der Berichtigung anderer Unrichtigkeiten oder Unklarheiten in der Entscheidung

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# § 97
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 97: Regelung der Vertretung durch einen Bevollmächtigten

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# § 98
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 98: Regelung der Auslagen im Verfahren vor dem Patentgericht

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# § 99
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-01-03 — Neufassung des Patentgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1
§ 99: Regelung der Anwendung anderer Gesetze und der Anfechtung der Entscheidungen

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# BGBl. 1981 I S. 1
- **Titel:** Neufassung des Patentgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1
- **Verkündung:** 1981-01-03
- **Inkrafttreten:** 1981-01-01
- **Ausfertigung:** 1980-12-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/1#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** PATG
## Kurz
Die Neufassung des Patentgesetzes berücksichtigt mehrere Änderungen und Novellen, die seit 1968 in Kraft getreten sind, und tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.