BGBl. 1981 I S. 938 · Änderung · Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes

Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 938
Inkrafttreten: 1981-10-01; 1981-09-13 (Tag nach der Verkündung; Art. 3)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1981-09-12

BGBl-Id: bgbl1-1981-38-6
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# AZO — 1980-10-15
# AZO — 1981-09-12
- **Titel:** Dreißigste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1930
- **Inkrafttreten:** 1980-10-01; 1980-10-16 (Artikel 1 Nr. 23)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/65#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Allgemeine Zollordnung, insbesondere hinsichtlich der Anmeldung von Angaben für den Zollwert und der Veredelung von Waren.
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 938
- **Inkrafttreten:** 1981-10-01; 1981-09-13 (Tag nach der Verkündung; Art. 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/38#page=38
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Allgemeine Zollordnung und die Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere bezüglich der Zollfreiheit für Betriebsstoffe von Luftfahrzeugen und der Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer.
## Betroffene Stellen
- Artikel 2: Die Verordnung gilt auch im Land Berlin nach § 14 des Dritten Übergangsgesetzes in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes.
- § 117 Abs. 2 Nr. 2: Klammerangaben gestrichen
- § 117 Abs. 2 Nr. 3: Angabe '§ 12 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 12 Abs. 3 Satz 1' ersetzt
- § 127 Abs. 4 Nr. 1: Klammerangaben gestrichen
- § 127 Abs. 4 Nr. 2: Angabe '§ 12 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 12 Abs. 3 Satz 1' ersetzt
- § 134: Angabe '§ 58 Abs. 1 Satz 2' durch '§ 58 Abs. 1 Satz 1' ersetzt, Worte 'dem Freigutverkehr oder' eingefügt
- § 135 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, § 137 Nr. 2: Worte 'aus dem freien Verkehr des Zollgebiets' durch 'und Verbrauchsteuern und ohne Befreiung von Verbrauchsteuern aus dem freien Verkehr' ersetzt
- § 139 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 gestrichen
- § 145: Worte 'oder unversteuertem' und 'oder Verbrauchsteuern' eingefügt
- § 148a Abs. 1: Verschiedene Angaben und Worte eingefügt oder ersetzt
- § 148a Abs. 2 Nr. 1: Worte 'oder unversteuertem' eingefügt
- § 6 Abs. 1 Nr. 14: Neue Fassung für die Befreiung von natürlichen Wassern mit einem monatlichen Entgelt von maximal 50 DM
- § 6 Abs. 2 Nr. 3: Streichung der Nummer 3 im Absatz 2
- § 19 Satz 3: Neue Fassung für die Definition von Freigutverkehren und besonderen Zollverkehren
- § 20 Abs. 2: Ersetzen der Verordnung (EWG) Nr. 375/69 durch die Verordnung (EWG) Nr. 1496/80 und Hinzufügen eines neuen Satzes
- § 20a Abs. 1 Satz 1, § 118 Abs. 3 Satz 1, § 120 Abs. 1 Satz 2, § 122 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 2, § 124 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzen von '§ 12 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 12 Abs. 3 Satz 1'
- § 25 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzen von 'zur Zollgutveredelung, zur Zollgutumwandlung' durch 'zu einem Freigutverkehr'
- § 35 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzen von 'Zollgutumwandlung' durch 'Umwandlung'
- § 55 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für den Sinngemäßen Anwendungsbereich von Satz 1
- § 55 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'eines aktiven Veredelungsverkehrs' durch 'einer aktiven Veredelung'
- § 55 Abs. 4 Satz 2: Ersetzen von '(§ 110 Abs. 5)' durch '(§ 109 Abs. 3 Satz 2)'
- § 55 Abs. 5 Satz 1: Ersetzen von 'im Falle des Absatzes 3 Satz 1 auf Abfertigung zur bleibenden Zollgutverwendung' durch 'im Falle des Absatzes 3 zu einer darin bezeichneten Verwendung'
- § 56 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'des § 61 Abs. 2 des Gesetzes' durch 'einer Zulassung'
- § 56 Abs. 2 Satz 3: Streichung der Worte 'nach § 61 Abs. 2 des Gesetzes'
- § 68 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1: Ersetzen von 'zum freien Verkehr' durch 'zur Freigutverwendung'
- § 73 Abs. 1: Einfügen der Worte 'oder für die Stromversorgung von Luftfahrzeugen am Boden' nach 'Segelflugzeugen'
- § 75: Neue Fassung für die Definition des üblichen Wettbewerbspreises
- § 79: Neue Fassung für die Vorschriften zur Freigutverwendung
- § 80 Abs. 7: Einfügen eines neuen Absatzes 7
- § 94 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von 'zum aktiven Veredelungsverkehr, zum Umwandlungsverkehr' durch 'zu einem Freigutverkehr'
- § 96 Abs. 2, § 123 Abs. 5 Satz 3, § 131 Abs. 4 Satz 3: Einfügen der Worte 'oder der - im Falle des § 39 des Gesetzes - zur Freigutverwendung berechtigt ist' nach 'bewilligt ist'
- §§ 103 bis 116: Neue Fassung für die Vorschriften zur aktiven Veredelung
- § 73: Neufassung des § 73 zur Regelung der Zollfreiheit für Betriebsstoffe von Luftfahrzeugen
## Wortlaut

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- **1979-12-20** · BGBl. 1979 I S. 2154 — Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsordnung (EUStBefrO 1980)
- **1980-06-07** · BGBl. 1980 I S. 651 — Verordnung zur Durchführung des Kaffee- und Teesteuergesetzes
- **1980-10-15** · BGBl. 1980 I S. 1930 — Dreißigste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung
- **1981-09-12** · BGBl. 1981 I S. 938 — Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes

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# Stellen dieser Station
- Artikel 2: Die Verordnung gilt auch im Land Berlin nach § 14 des Dritten Übergangsgesetzes in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes.
- § 117 Abs. 2 Nr. 2: Klammerangaben gestrichen
- § 117 Abs. 2 Nr. 3: Angabe '§ 12 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 12 Abs. 3 Satz 1' ersetzt
- § 127 Abs. 4 Nr. 1: Klammerangaben gestrichen
- § 127 Abs. 4 Nr. 2: Angabe '§ 12 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 12 Abs. 3 Satz 1' ersetzt
- § 134: Angabe '§ 58 Abs. 1 Satz 2' durch '§ 58 Abs. 1 Satz 1' ersetzt, Worte 'dem Freigutverkehr oder' eingefügt
- § 135 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 Satz 3, Abs. 7 Satz 2, § 136 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, § 137 Nr. 2: Worte 'aus dem freien Verkehr des Zollgebiets' durch 'und Verbrauchsteuern und ohne Befreiung von Verbrauchsteuern aus dem freien Verkehr' ersetzt
- § 139 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 gestrichen
- § 145: Worte 'oder unversteuertem' und 'oder Verbrauchsteuern' eingefügt
- § 148a Abs. 1: Verschiedene Angaben und Worte eingefügt oder ersetzt
- § 148a Abs. 2 Nr. 1: Worte 'oder unversteuertem' eingefügt
- § 6 Abs. 1 Nr. 14: Neue Fassung für die Befreiung von natürlichen Wassern mit einem monatlichen Entgelt von maximal 50 DM
- § 6 Abs. 2 Nr. 3: Streichung der Nummer 3 im Absatz 2
- § 19 Satz 3: Neue Fassung für die Definition von Freigutverkehren und besonderen Zollverkehren
- § 20 Abs. 2: Ersetzen der Verordnung (EWG) Nr. 375/69 durch die Verordnung (EWG) Nr. 1496/80 und Hinzufügen eines neuen Satzes
- § 20a Abs. 1 Satz 1, § 118 Abs. 3 Satz 1, § 120 Abs. 1 Satz 2, § 122 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 2, § 124 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzen von '§ 12 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 12 Abs. 3 Satz 1'
- § 25 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzen von 'zur Zollgutveredelung, zur Zollgutumwandlung' durch 'zu einem Freigutverkehr'
- § 35 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzen von 'Zollgutumwandlung' durch 'Umwandlung'
- § 55 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für den Sinngemäßen Anwendungsbereich von Satz 1
- § 55 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'eines aktiven Veredelungsverkehrs' durch 'einer aktiven Veredelung'
- § 55 Abs. 4 Satz 2: Ersetzen von '(§ 110 Abs. 5)' durch '(§ 109 Abs. 3 Satz 2)'
- § 55 Abs. 5 Satz 1: Ersetzen von 'im Falle des Absatzes 3 Satz 1 auf Abfertigung zur bleibenden Zollgutverwendung' durch 'im Falle des Absatzes 3 zu einer darin bezeichneten Verwendung'
- § 56 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'des § 61 Abs. 2 des Gesetzes' durch 'einer Zulassung'
- § 56 Abs. 2 Satz 3: Streichung der Worte 'nach § 61 Abs. 2 des Gesetzes'
- § 68 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1: Ersetzen von 'zum freien Verkehr' durch 'zur Freigutverwendung'
- § 73 Abs. 1: Einfügen der Worte 'oder für die Stromversorgung von Luftfahrzeugen am Boden' nach 'Segelflugzeugen'
- § 75: Neue Fassung für die Definition des üblichen Wettbewerbspreises
- § 79: Neue Fassung für die Vorschriften zur Freigutverwendung
- § 80 Abs. 7: Einfügen eines neuen Absatzes 7
- § 94 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von 'zum aktiven Veredelungsverkehr, zum Umwandlungsverkehr' durch 'zu einem Freigutverkehr'
- § 96 Abs. 2, § 123 Abs. 5 Satz 3, § 131 Abs. 4 Satz 3: Einfügen der Worte 'oder der - im Falle des § 39 des Gesetzes - zur Freigutverwendung berechtigt ist' nach 'bewilligt ist'
- §§ 103 bis 116: Neue Fassung für die Vorschriften zur aktiven Veredelung
- § 73: Neufassung des § 73 zur Regelung der Zollfreiheit für Betriebsstoffe von Luftfahrzeugen

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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-10-15Dreißigste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1930
> Station: 1981-09-12Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 938
§ 73 Abs. 1: Einfügen der Worte 'oder für die Stromversorgung von Luftfahrzeugen am Boden' nach 'Segelflugzeugen'
§ 73: Neufassung des § 73 zur Regelung der Zollfreiheit für Betriebsstoffe von Luftfahrzeugen

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# BIERSTV_2010 — 1979-12-22
# BIERSTV_2010 — 1981-09-12
- **Titel:** Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 2282
- **Inkrafttreten:** 1979-12-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/75#page=42
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere hinsichtlich der Definition von Herstellungsbetrieben und der Steuerrundung.
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 938
- **Inkrafttreten:** 1981-10-01; 1981-09-13 (Tag nach der Verkündung; Art. 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/38#page=38
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Allgemeine Zollordnung und die Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere bezüglich der Zollfreiheit für Betriebsstoffe von Luftfahrzeugen und der Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer.
## Betroffene Stellen
- § 31 Abs. 2 St1.l. 2: Neue Vorschriften für Fälle, in denen das Hauptzollamt vom Widerruf nach § 9 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes absehen kann.
- § 33 Abs. 2: Die Worte 'im Steuerlager' werden gestrichen.
- § 34: Neuer Absatz 3, der die Bearbeitung von Leichtölen, mittelschweren Ölen und Gasölen im Steuerlager regelt.
- § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Das Wort 'ordnungsgemäß' wird gestrichen.
- § 36 Abs. 3: Zwei neue Sätze werden angefügt, die die Anwendung von Satz 1 bei bestimmten Bearbeitungen regeln.
- § 36 Abs. 8 Nr. 3: Der Beistrich wird durch einen Punkt ersetzt, und ein neuer Satz wird angefügt, der die Übertragung der bedingten Steuerschuld regelt.
- § 36 Abs. 10: Neue Fassung des Absatzes, der die Steuererklärung und -anmeldung regelt.
- § 38 Abs. 3 Nr. 1: Die Worte 'und Ausländer' werden eingefügt.
- § 40 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Anmeldung zur Herstellung von Mineralöl regelt.
- § 40 Abs. 1 Satz 4: Die Worte 'auf Verlangen des Hauptzollamts' werden gestrichen.
- § 40 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung des Satzes, der die Erlassung von Angaben und die Verkürzung der Frist regelt.
- § 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung des Satzes, der die Anschreibungen und Anzeigen regelt.
- § 42 Abs. 2 Satz 3: Das Wort 'Betriebsbuches' wird durch 'Mineralölsteuerbuches' ersetzt.
- § 42 Abs. 7: Die Worte 'und Zwischenabschlüsse zu fertigen' werden eingefügt.
- § 42 Abs. 8 bis 10: Neue Absätze 8 bis 12, die verschiedene Anzeigepflichten und Bestätigungen regeln.
- § 44 Abs. 6: Neuer Satz 2, der § 5 Abs. 3 unberührt lässt.
- § 45: Neue Fassung des § 45, der die Anmeldepflichten für verschiedene Fälle der Steueraufsicht regelt.
- § 46 Abs. 1 Satz 2: Das Wort 'ordnungsgemäß' wird gestrichen.
- § 46 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Steuererklärung und -anmeldung regelt.
- § 48 Abs. 1 Satz 3: Die Angabe '§ 176 der Reichsabgabenordnung' wird durch '§ 103 der Abgabenordnung' ersetzt.
- § 48 Abs. 1 Satz 4: Der Beistrich wird gestrichen, und die Worte 'und insbesondere die Treibstoffbehälter zu öffnen,' werden eingefügt.
- § 49: Neuer § 49, der die Definition von steuerlichen Betriebsleitern regelt.
- § 49 (alt) -> § 50 (neu): Neue Fassung des § 50, der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Steuererklärung und -anmeldung regelt.
- § 5 Abs. 1: Ersetzt '2 und 3' durch '2 bis 4'
- § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a: Fügt 'und in Wasseraufbereitungsanlagen' hinzu
- § 5 Abs. 4: Neuer Absatz zur Definition von Herstellungsbetrieb
- § 6 Nr. 3: Ersetzt 'und deren Beförderung' durch 'oder zu deren Beförderung zu den oder'
- § 8 Abs. 2: Neuer Absatz zur Rundung der Steuer
- § 8 Abs. 3: Verschiebt Absatz 2 in Absatz 3
- § 9 Abs. 2: Ersetzt Verweise auf Verordnungen
- § 9 Abs. 4 Nr. 1: Neue Fassung für Steuererklärung
- § 10 Abs. 6 Satz 3: Fügt 'für den Hersteller zuständige' hinzu
- § 10 Abs. 1 Satz 3, § 12 Abs. 1 Satz 3 und Absatz 2, § 21 Abs. 4 Satz 5, § 22 Abs. 2 Satz 6, § 37 Abs. 1 Satz 1 und § 42 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 und Absatz 5 Satz 2: Ersetzt 'Betriebsbuch' durch 'Mineralölsteuerbuch'
- § 12 Abs. 1: Ersetzt 'an einen anderen Herstellungsbetrieb' durch 'an einen anderen angemeldeten Herstellungsbetrieb nach § 5 Abs. 4'
- § 13 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 5, § 35 Abs. 1, § 36 Abs. 5 Satz 1 und Absatz 6 Nr. 2: Fügt 'nach § 5 Abs. 4' hinzu
- § 14 Abs. 2 Satz 4: Ersetzt 'vorgeschriebene Buch' durch 'Mineralölsteuerbuch oder die an ihrer Stelle zugelassenen Anschreibungen'
- § 15 Abs. 1 Satz 1: Streicht 'ordnungsgemäß'
- § 17 Abs. 4: Neue Fassung für Verwendung unversteuerten Mineralöls
- § 17 Abs. 5: Neuer Absatz zur Definition von 'ortsfest'
- § 18 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4, § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Ersetzt 'eines Betriebsleiters nach § 190 der Reichsabgabenordnung' durch 'eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 49'
- § 21 Abs. 5 Satz 1, § 31 Abs. 2 Satz 4 und § 42 Abs. 2 Satz 4: Ersetzt '§ 162 Abs. 8 der Reichsabgabenordnung' durch '§ 147 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung'
- § 22 Abs. 2 Satz 6 und § 31 Abs. 2 Satz 1 und 4 und Absatz 5 Satz 2: Ersetzt 'Lagerbuch' durch 'Mineralöllagerbuch'
- § 22 Abs. 4: Neue Fassung für Lagerung von steuerbegünstigtem Mineralöl
- § 23 Abs. 2: Neue Fassung für Steuererstattung
- § 23 Abs. 4 Nr. 3: Fügt ', im Fall des Widerrufs innerhalb von zwei Wochen' hinzu
- § 23 Abs. 8: Neue Fassung für Steuererklärung
- § 27 Abs. 2 Satz 3: Neue Fassung für Steuererklärung
- § 27 a: Neuer Paragraph zur Steuererstattung für Gemische
- § 29 Abs. 1: Neue Fassung für Antragsvoraussetzungen
- § 31 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung für Anschreibungen
- § 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'Lagerbuches' durch 'Mineralöllagerbuches'
- § 31 Abs. 7: Fügt 'und Zwischenabschlüsse zu fertigen' hinzu
- § 31 Abs. 9: Neue Fassung für Anzeigepflichten
- § 31 Abs. 11 Satz 1: Ersetzt 'Betriebsleiter (§ 190 der Reichsabgabenordnung)' durch 'Beauftragter (§ 214 der Abgabenordnung) oder ein Betriebsleiter (§ 49)'
- § 32: Neue Fassung für Erlöschen der Bewilligung
- § 9 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Verweise in § 9 Abs. 2 Satz 1
- § 27 b: Einfügung von § 27 b zur Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer für Luftfahrtbetriebsstoffe
- Anlage zu § 25 Abs. 1 Nummer 4: Streichung der Angaben zu Nummer 4 in der Anlage zu § 25 Abs. 1
## Wortlaut

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- **1977-08-02** · BGBl. 1977 I S. 1450 — Vierte Verordnung zur Änderung von Durchführungsbestimmungen zu Verbrauchsteuergesetzen
- **1979-09-26** · BGBl. 1979 I S. 1589 — Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
- **1979-12-22** · BGBl. 1979 I S. 2282 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
- **1981-09-12** · BGBl. 1981 I S. 938 — Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 31 Abs. 2 St1.l. 2: Neue Vorschriften für Fälle, in denen das Hauptzollamt vom Widerruf nach § 9 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes absehen kann.
- § 33 Abs. 2: Die Worte 'im Steuerlager' werden gestrichen.
- § 34: Neuer Absatz 3, der die Bearbeitung von Leichtölen, mittelschweren Ölen und Gasölen im Steuerlager regelt.
- § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Das Wort 'ordnungsgemäß' wird gestrichen.
- § 36 Abs. 3: Zwei neue Sätze werden angefügt, die die Anwendung von Satz 1 bei bestimmten Bearbeitungen regeln.
- § 36 Abs. 8 Nr. 3: Der Beistrich wird durch einen Punkt ersetzt, und ein neuer Satz wird angefügt, der die Übertragung der bedingten Steuerschuld regelt.
- § 36 Abs. 10: Neue Fassung des Absatzes, der die Steuererklärung und -anmeldung regelt.
- § 38 Abs. 3 Nr. 1: Die Worte 'und Ausländer' werden eingefügt.
- § 40 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Anmeldung zur Herstellung von Mineralöl regelt.
- § 40 Abs. 1 Satz 4: Die Worte 'auf Verlangen des Hauptzollamts' werden gestrichen.
- § 40 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung des Satzes, der die Erlassung von Angaben und die Verkürzung der Frist regelt.
- § 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung des Satzes, der die Anschreibungen und Anzeigen regelt.
- § 42 Abs. 2 Satz 3: Das Wort 'Betriebsbuches' wird durch 'Mineralölsteuerbuches' ersetzt.
- § 42 Abs. 7: Die Worte 'und Zwischenabschlüsse zu fertigen' werden eingefügt.
- § 42 Abs. 8 bis 10: Neue Absätze 8 bis 12, die verschiedene Anzeigepflichten und Bestätigungen regeln.
- § 44 Abs. 6: Neuer Satz 2, der § 5 Abs. 3 unberührt lässt.
- § 45: Neue Fassung des § 45, der die Anmeldepflichten für verschiedene Fälle der Steueraufsicht regelt.
- § 46 Abs. 1 Satz 2: Das Wort 'ordnungsgemäß' wird gestrichen.
- § 46 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Steuererklärung und -anmeldung regelt.
- § 48 Abs. 1 Satz 3: Die Angabe '§ 176 der Reichsabgabenordnung' wird durch '§ 103 der Abgabenordnung' ersetzt.
- § 48 Abs. 1 Satz 4: Der Beistrich wird gestrichen, und die Worte 'und insbesondere die Treibstoffbehälter zu öffnen,' werden eingefügt.
- § 49: Neuer § 49, der die Definition von steuerlichen Betriebsleitern regelt.
- § 49 (alt) -> § 50 (neu): Neue Fassung des § 50, der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Steuererklärung und -anmeldung regelt.
- § 5 Abs. 1: Ersetzt '2 und 3' durch '2 bis 4'
- § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a: Fügt 'und in Wasseraufbereitungsanlagen' hinzu
- § 5 Abs. 4: Neuer Absatz zur Definition von Herstellungsbetrieb
- § 6 Nr. 3: Ersetzt 'und deren Beförderung' durch 'oder zu deren Beförderung zu den oder'
- § 8 Abs. 2: Neuer Absatz zur Rundung der Steuer
- § 8 Abs. 3: Verschiebt Absatz 2 in Absatz 3
- § 9 Abs. 2: Ersetzt Verweise auf Verordnungen
- § 9 Abs. 4 Nr. 1: Neue Fassung für Steuererklärung
- § 10 Abs. 6 Satz 3: Fügt 'für den Hersteller zuständige' hinzu
- § 10 Abs. 1 Satz 3, § 12 Abs. 1 Satz 3 und Absatz 2, § 21 Abs. 4 Satz 5, § 22 Abs. 2 Satz 6, § 37 Abs. 1 Satz 1 und § 42 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 und Absatz 5 Satz 2: Ersetzt 'Betriebsbuch' durch 'Mineralölsteuerbuch'
- § 12 Abs. 1: Ersetzt 'an einen anderen Herstellungsbetrieb' durch 'an einen anderen angemeldeten Herstellungsbetrieb nach § 5 Abs. 4'
- § 13 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 5, § 35 Abs. 1, § 36 Abs. 5 Satz 1 und Absatz 6 Nr. 2: Fügt 'nach § 5 Abs. 4' hinzu
- § 14 Abs. 2 Satz 4: Ersetzt 'vorgeschriebene Buch' durch 'Mineralölsteuerbuch oder die an ihrer Stelle zugelassenen Anschreibungen'
- § 15 Abs. 1 Satz 1: Streicht 'ordnungsgemäß'
- § 17 Abs. 4: Neue Fassung für Verwendung unversteuerten Mineralöls
- § 17 Abs. 5: Neuer Absatz zur Definition von 'ortsfest'
- § 18 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4, § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Ersetzt 'eines Betriebsleiters nach § 190 der Reichsabgabenordnung' durch 'eines Beauftragten nach § 214 der Abgabenordnung oder eines Betriebsleiters nach § 49'
- § 21 Abs. 5 Satz 1, § 31 Abs. 2 Satz 4 und § 42 Abs. 2 Satz 4: Ersetzt '§ 162 Abs. 8 der Reichsabgabenordnung' durch '§ 147 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung'
- § 22 Abs. 2 Satz 6 und § 31 Abs. 2 Satz 1 und 4 und Absatz 5 Satz 2: Ersetzt 'Lagerbuch' durch 'Mineralöllagerbuch'
- § 22 Abs. 4: Neue Fassung für Lagerung von steuerbegünstigtem Mineralöl
- § 23 Abs. 2: Neue Fassung für Steuererstattung
- § 23 Abs. 4 Nr. 3: Fügt ', im Fall des Widerrufs innerhalb von zwei Wochen' hinzu
- § 23 Abs. 8: Neue Fassung für Steuererklärung
- § 27 Abs. 2 Satz 3: Neue Fassung für Steuererklärung
- § 27 a: Neuer Paragraph zur Steuererstattung für Gemische
- § 29 Abs. 1: Neue Fassung für Antragsvoraussetzungen
- § 31 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung für Anschreibungen
- § 31 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'Lagerbuches' durch 'Mineralöllagerbuches'
- § 31 Abs. 7: Fügt 'und Zwischenabschlüsse zu fertigen' hinzu
- § 31 Abs. 9: Neue Fassung für Anzeigepflichten
- § 31 Abs. 11 Satz 1: Ersetzt 'Betriebsleiter (§ 190 der Reichsabgabenordnung)' durch 'Beauftragter (§ 214 der Abgabenordnung) oder ein Betriebsleiter (§ 49)'
- § 32: Neue Fassung für Erlöschen der Bewilligung
- § 9 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Verweise in § 9 Abs. 2 Satz 1
- § 27 b: Einfügung von § 27 b zur Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer für Luftfahrtbetriebsstoffe
- Anlage zu § 25 Abs. 1 Nummer 4: Streichung der Angaben zu Nummer 4 in der Anlage zu § 25 Abs. 1

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-07-27 — Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1862
> Station: 1981-09-12 — Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 938
§ 25 Abs. 1: Neuer Absatz zur steuerbegünstigten Verwendung und Verteilung von Mineralöl
§ 25 Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschrift für Anschreibungen auf Verlangen des Hauptzollamts
Anlage zu § 25 Abs. 1 Nummer 4: Streichung der Angaben zu Nummer 4 in der Anlage zu § 25 Abs. 1

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-12-22 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2282
> Station: 1981-09-12 — Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 938
§ 27 Abs. 2 Satz 3: Neue Fassung für Steuererklärung
§ 27 a: Neuer Paragraph zur Steuererstattung für Gemische
§ 27 b: Einfügung von § 27 b zur Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer für Luftfahrtbetriebsstoffe

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-12-22 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2282
> Station: 1981-09-12 — Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 938
§ 9 Abs. 2: Ersetzt Verweise auf Verordnungen
§ 9 Abs. 4 Nr. 1: Neue Fassung für Steuererklärung
§ 9 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Verweise in § 9 Abs. 2 Satz 1

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# BGBl. 1981 I S. 938
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 938
- **Verkündung:** 1981-09-12
- **Inkrafttreten:** 1981-10-01; 1981-09-13 (Tag nach der Verkündung; Art. 3)
- **Ausfertigung:** 1981-09-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/38#page=38
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AZO, BIERSTV_2010
## Kurz
Die Verordnung ändert die Allgemeine Zollordnung und die Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere bezüglich der Zollfreiheit für Betriebsstoffe von Luftfahrzeugen und der Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer.