BGBl. 2001 I S. 2306 · Änderung · Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
Inkrafttreten: 2002-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2001-09-12

BGBl-Id: bgbl1-2001-47-2
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2001-09-12 12:00:00 +00:00
parent 4effb3bbcf
commit 22f25cf149
111 changed files with 815 additions and 330 deletions

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# ALTSPAREG — 1954-12-23
# ALTSPAREG — 2001-09-12
- **Titel:** Gesetz zu § 4 Absatz 4 des Altsparergesetzes
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1954 I S. 438
- **Inkrafttreten:** 1954-12-24 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/42#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz erweitert die Entschädigungsberechtigung gemäß § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes für Personen, die ihren ständigen Aufenthalt in anerkennenden Staaten, im Saargebiet oder zukünftig in Deutschland außerhalb des Geltungsbereichs des Altsparergesetzes haben.
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2306
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/47#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und passt die LAG-Vorschriften an, insbesondere durch Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufhebung einiger Rechtsvorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 4: Erweiterung der Entschädigungsberechtigung für Personen mit ständigem Aufenthalt in anerkennenden Staaten, Saargebiet und zukünftig in Deutschland außerhalb des Geltungsbereichs des Altsparergesetzes.
- § 27a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Berechnung der Entschädigung und Verwaltungskosten nach dem 31. Dezember 2001 in Euro regelt.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1954-12-23** · BGBl. 1954 I S. 438 — Gesetz zu § 4 Absatz 4 des Altsparergesetzes
- **2001-09-12** · BGBl. 2001 I S. 2306 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 4: Erweiterung der Entschädigungsberechtigung für Personen mit ständigem Aufenthalt in anerkennenden Staaten, Saargebiet und zukünftig in Deutschland außerhalb des Geltungsbereichs des Altsparergesetzes.
- § 27a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Berechnung der Entschädigung und Verwaltungskosten nach dem 31. Dezember 2001 in Euro regelt.

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altspareg/§27a.md Normal file
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# § 27a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 27a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Berechnung der Entschädigung und Verwaltungskosten nach dem 31. Dezember 2001 in Euro regelt.

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# DREIUNDDREISSIGSTES-GESETZ-ZUR-ÄNDERUNG-DES — 2001-09-12
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2306
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/47#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und passt die LAG-Vorschriften an, insbesondere durch Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufhebung einiger Rechtsvorschriften.
## Betroffene Stellen
- Artikel 4: Neufassung des Artikels 4, der die Ermächtigung zur Neubekanntmachung und Voranstellung einer Inhaltsübersicht für die Sechzehnte und Vierundzwanzigste Verordnung über Ausgleichsleistungen regelt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2001-09-12** · BGBl. 2001 I S. 2306 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

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# Stellen dieser Station
- Artikel 4: Neufassung des Artikels 4, der die Ermächtigung zur Neubekanntmachung und Voranstellung einer Inhaltsübersicht für die Sechzehnte und Vierundzwanzigste Verordnung über Ausgleichsleistungen regelt.

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# DRITTE-VERORDNUNG-ÜBER-AUSGLEICHSLEISTUNGEN-NACH-DEM — 1977-06-23
# DRITTE-VERORDNUNG-ÜBER-AUSGLEICHSLEISTUNGEN-NACH-DEM — 2001-09-12
- **Titel:** Neufassung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 850
- **Inkrafttreten:** 1977-06-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/35#page=6
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz fest, die seit dem 1. Januar 1977 gilt und verschiedene Änderungen berücksichtigt.
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2306
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/47#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und passt die LAG-Vorschriften an, insbesondere durch Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufhebung einiger Rechtsvorschriften.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1: Neufassung des § 1, der Ermittlungsgrundlage für Einkünfte definiert
- § 2: Neufassung des § 2, der Betriebsausgaben definiert
- § 3: Neufassung des § 3, der Werbungskosten definiert
- § 4 Abs. 1: Neufassung des § 4 Abs. 1, der die Bewertung von Sachbezügen regelt
- § 4 Abs. 2: Neufassung des § 4 Abs. 2, der die Ansetzung bei teilweiser Gewährung der freien Station regelt
- § 6: Neufassung des § 6, der die Abrundung von Einkünften regelt
- § 7 Abs. 1: Anpassung der Verweise in § 7 Abs. 1
- § 7 Abs. 2 Nr. 4: Anpassung der Verweise in § 7 Abs. 2 Nr. 4
- § 7 Abs. 3 Satz 5: Anpassung der Werte in § 7 Abs. 3 Satz 5 von DM auf Euro
- § 7 Abs. 6: Anpassung der Verweise in § 7 Abs. 6
- § 7 Abs. 9: Anpassung der Werte in § 7 Abs. 9 von DM auf Euro
- § 7 Abs. 11: Neufassung des § 7 Abs. 11, der die Veranlagung zur Einkommensteuer regelt
- § 9: Neufassung des § 9, der die Einkünfte aus selbständiger Arbeit regelt
- § 10 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Werte in § 10 Abs. 1 Satz 3 von DM auf Euro
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Streichung von Satz 2 in § 10 Abs. 2
- § 11: Anpassung der Werte in § 11 von DM auf Euro
- § 12 Abs. 4 Satz 2: Anpassung der Werte in § 12 Abs. 4 Satz 2 von DM auf Euro
- § 12 Abs. 4 Satz 4: Neufassung von Satz 4 in § 12 Abs. 4
- § 12 Abs. 5: Neufassung des § 12 Abs. 5, der den Erhaltungsaufwand regelt
- § 12 Abs. 6: Hinzufügen eines Satzes in § 12 Abs. 6 zur Ansetzung von Einheitswerten in Euro
- § 12 Abs. 7: Neufassung des § 12 Abs. 7, der die Anwendung von § 7 Abs. 11 regelt
- § 15 Abs. 2 Satz 2: Streichung des letzten Halbsatzes in § 15 Abs. 2 Satz 2
- § 16: Neufassung des § 16, der Leistungen der Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Kriegsopferfürsorge regelt
- § 19: Neufassung des § 19, der Zweckgebundene Sonderleistungen regelt
- § 21 Abs. 2: Neufassung des § 21 Abs. 2, der die Vergünstigungen regelt
- § 26: Aufhebung des § 26
- § 27: Aufhebung des § 27
## Wortlaut

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- **1962-04-14** · BGBl. 1962 I S. 229 — Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- **1977-06-23** · BGBl. 1977 I S. 850 — Neufassung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- **2001-09-12** · BGBl. 2001 I S. 2306 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neufassung des § 1, der Ermittlungsgrundlage für Einkünfte definiert
- § 2: Neufassung des § 2, der Betriebsausgaben definiert
- § 3: Neufassung des § 3, der Werbungskosten definiert
- § 4 Abs. 1: Neufassung des § 4 Abs. 1, der die Bewertung von Sachbezügen regelt
- § 4 Abs. 2: Neufassung des § 4 Abs. 2, der die Ansetzung bei teilweiser Gewährung der freien Station regelt
- § 6: Neufassung des § 6, der die Abrundung von Einkünften regelt
- § 7 Abs. 1: Anpassung der Verweise in § 7 Abs. 1
- § 7 Abs. 2 Nr. 4: Anpassung der Verweise in § 7 Abs. 2 Nr. 4
- § 7 Abs. 3 Satz 5: Anpassung der Werte in § 7 Abs. 3 Satz 5 von DM auf Euro
- § 7 Abs. 6: Anpassung der Verweise in § 7 Abs. 6
- § 7 Abs. 9: Anpassung der Werte in § 7 Abs. 9 von DM auf Euro
- § 7 Abs. 11: Neufassung des § 7 Abs. 11, der die Veranlagung zur Einkommensteuer regelt
- § 9: Neufassung des § 9, der die Einkünfte aus selbständiger Arbeit regelt
- § 10 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Werte in § 10 Abs. 1 Satz 3 von DM auf Euro
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Streichung von Satz 2 in § 10 Abs. 2
- § 11: Anpassung der Werte in § 11 von DM auf Euro
- § 12 Abs. 4 Satz 2: Anpassung der Werte in § 12 Abs. 4 Satz 2 von DM auf Euro
- § 12 Abs. 4 Satz 4: Neufassung von Satz 4 in § 12 Abs. 4
- § 12 Abs. 5: Neufassung des § 12 Abs. 5, der den Erhaltungsaufwand regelt
- § 12 Abs. 6: Hinzufügen eines Satzes in § 12 Abs. 6 zur Ansetzung von Einheitswerten in Euro
- § 12 Abs. 7: Neufassung des § 12 Abs. 7, der die Anwendung von § 7 Abs. 11 regelt
- § 15 Abs. 2 Satz 2: Streichung des letzten Halbsatzes in § 15 Abs. 2 Satz 2
- § 16: Neufassung des § 16, der Leistungen der Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Kriegsopferfürsorge regelt
- § 19: Neufassung des § 19, der Zweckgebundene Sonderleistungen regelt
- § 21 Abs. 2: Neufassung des § 21 Abs. 2, der die Vergünstigungen regelt
- § 26: Aufhebung des § 26
- § 27: Aufhebung des § 27

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 1: Neufassung des § 1, der Ermittlungsgrundlage für Einkünfte definiert

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 10 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Werte in § 10 Abs. 1 Satz 3 von DM auf Euro
§ 10 Abs. 2 Satz 2: Streichung von Satz 2 in § 10 Abs. 2

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-04-14Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 229
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 11: Neue Vorschriften für die Errechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen
§ 11: Anpassung der Werte in § 11 von DM auf Euro

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-04-14Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 229
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 12: Neue Vorschriften für die Errechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
§ 12 Abs. 4 Satz 2: Anpassung der Werte in § 12 Abs. 4 Satz 2 von DM auf Euro
§ 12 Abs. 4 Satz 4: Neufassung von Satz 4 in § 12 Abs. 4
§ 12 Abs. 5: Neufassung des § 12 Abs. 5, der den Erhaltungsaufwand regelt
§ 12 Abs. 6: Hinzufügen eines Satzes in § 12 Abs. 6 zur Ansetzung von Einheitswerten in Euro
§ 12 Abs. 7: Neufassung des § 12 Abs. 7, der die Anwendung von § 7 Abs. 11 regelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-04-14Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 229
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 15: Neue Vorschriften für die Errechnung von einmaligen Einnahmen
§ 15 Abs. 2 Satz 2: Streichung des letzten Halbsatzes in § 15 Abs. 2 Satz 2

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-04-14Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 229
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 16: Neue Vorschriften für die Errechnung von Leistungen der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe
§ 16: Neufassung des § 16, der Leistungen der Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Kriegsopferfürsorge regelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-04-14Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 229
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 19: Neue Vorschriften für die Errechnung von zweckgebundenen Sonderleistungen
§ 19: Neufassung des § 19, der Zweckgebundene Sonderleistungen regelt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 2: Neufassung des § 2, der Betriebsausgaben definiert

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-04-14Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 229
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 21: Neue Vorschriften für die Errechnung von Vergünstigungen nach § 267 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes
§ 21 Abs. 2: Neufassung des § 21 Abs. 2, der die Vergünstigungen regelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-04-14Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 229
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 26: Neue Vorschriften für den Anwendungszeitpunkt der Verordnung
§ 26: Aufhebung des § 26

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-04-14Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 229
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 27: Neue Vorschriften für die Anwendung der Verordnung in Berlin
§ 27: Aufhebung des § 27

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 3: Neufassung des § 3, der Werbungskosten definiert

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 4 Abs. 1: Neufassung des § 4 Abs. 1, der die Bewertung von Sachbezügen regelt
§ 4 Abs. 2: Neufassung des § 4 Abs. 2, der die Ansetzung bei teilweiser Gewährung der freien Station regelt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 6: Neufassung des § 6, der die Abrundung von Einkünften regelt

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 7 Abs. 1: Anpassung der Verweise in § 7 Abs. 1
§ 7 Abs. 2 Nr. 4: Anpassung der Verweise in § 7 Abs. 2 Nr. 4
§ 7 Abs. 3 Satz 5: Anpassung der Werte in § 7 Abs. 3 Satz 5 von DM auf Euro
§ 7 Abs. 6: Anpassung der Verweise in § 7 Abs. 6
§ 7 Abs. 9: Anpassung der Werte in § 7 Abs. 9 von DM auf Euro
§ 7 Abs. 11: Neufassung des § 7 Abs. 11, der die Veranlagung zur Einkommensteuer regelt

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 9: Neufassung des § 9, der die Einkünfte aus selbständiger Arbeit regelt

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# FESTSTELLUNGSGESETZ — 1992-07-30
# FESTSTELLUNGSGESETZ — 2001-09-12
- **Titel:** Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der 'Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung'
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1389
- **Inkrafttreten:** 1992-07-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/36#page=25
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben in der DDR auf Deutsche Mark, die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe und ergänzt lastenausgleichsrechtliche Bestimmungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2306
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/47#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und passt die LAG-Vorschriften an, insbesondere durch Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufhebung einiger Rechtsvorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 23 Abs. 1 Satz 2: Die Ausgleichsämter werden als Feststellungsämter tätig.
- § 30 Abs. 1: Ersetzt „bei diesen gebildeten Ausschüssen“ durch „Beschwerdeausschüssen“.
- § 32: Neuer § 32 mit Verfahren vor den Feststellungsämtern.
- § 33 Abs. 1: Neuer § 33 Abs. 1 mit Erhebung von Beweisen durch Feststellungsbehörden.
- § 34 Abs. 1: Streicht „vor den Feststellungsbehörden und Feststellungsausschüssen“.
- § 35 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt „Der Leiter des Feststellungsamtes und der Feststellungsausschuß“ durch „Das Feststellungsamt“ und „entscheiden“ durch „entscheidet“.
- § 38 Abs. 2: Ersetzt „§ 32 Abs. 3“ durch „§ 32 Abs. 2“.
- § 39 Abs. 3: Neuer § 39 Abs. 3 mit Regelung für das Aufgebotsverfahren.
- § 22a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Schadensberechnung nach dem 31. Dezember 2001 regelt.
## Wortlaut

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@@ -25,3 +25,4 @@
- **1969-10-22** · BGBl. 1969 I S. 1885 — Neufassung des Feststellungsgesetzes
- **1986-04-04** · BGBl. 1986 I S. 357 — Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Durchführung des Feststellungsgesetzes
- **1992-07-30** · BGBl. 1992 I S. 1389 — Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der 'Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung'
- **2001-09-12** · BGBl. 2001 I S. 2306 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 23 Abs. 1 Satz 2: Die Ausgleichsämter werden als Feststellungsämter tätig.
- § 30 Abs. 1: Ersetzt „bei diesen gebildeten Ausschüssen“ durch „Beschwerdeausschüssen“.
- § 32: Neuer § 32 mit Verfahren vor den Feststellungsämtern.
- § 33 Abs. 1: Neuer § 33 Abs. 1 mit Erhebung von Beweisen durch Feststellungsbehörden.
- § 34 Abs. 1: Streicht „vor den Feststellungsbehörden und Feststellungsausschüssen“.
- § 35 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt „Der Leiter des Feststellungsamtes und der Feststellungsausschuß“ durch „Das Feststellungsamt“ und „entscheiden“ durch „entscheidet“.
- § 38 Abs. 2: Ersetzt „§ 32 Abs. 3“ durch „§ 32 Abs. 2“.
- § 39 Abs. 3: Neuer § 39 Abs. 3 mit Regelung für das Aufgebotsverfahren.
- § 22a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Schadensberechnung nach dem 31. Dezember 2001 regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 22a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Schadensberechnung nach dem 31. Dezember 2001 regelt.

17
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# LAG-EUANPG — 2001-09-12
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2306
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/47#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und passt die LAG-Vorschriften an, insbesondere durch Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufhebung einiger Rechtsvorschriften.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
lag-euanpg/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
lag-euanpg/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2001-09-12** · BGBl. 2001 I S. 2306 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

2
lag-euanpg/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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# LAG — 2001-06-29
# LAG — 2001-09-12
- **Titel:** Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz -- AVmG)
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 1310
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 (ganzes Gesetz, soweit nicht anders bestimmt); 1998-01-01 (Artikel 25 Nr. 2); 2001-01-01 (Artikel 5, Artikel 6 Nr. 4 Buchstabe a, Nr. 6, 14 Buchstabe a und c, Artikel 9 Nr. 1, 2, 5, 7, 9 bis 11 Buchstabe a, b, c Doppelbuchstabe aa und Buchstabe d, Nr. 13, 16, 18, 20, 23 und 24, Artikel 11 Nr. 2, Artikel 15 Nr. 1, Artikel 23, 29 und 32); 2001-06-30 (Artikel 8, 9 Nr. 22 Buchstabe c und Nr. 25, Artikel 10 Nr. 4 § 114 Abs. 2, § 115 Abs. 2, § 116, § 118, Artikel 15 Nr. 2, Artikel 16 Nr. 1, Artikel 31 und 33); 2001-08-01 (Artikel 7, vorbehaltlich des Satzes 2; Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem in Artikel 7 enthaltenen Gesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft); 2003-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und c, Nr. 4, 6 und 11, Artikel 2 Nr. 1, 3 und 4, Artikel 11 Nr. 1, Artikel 12 und 13); 2004-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 5); 2009-01-01 (Artikel 28 Nr. 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/31#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die gesetzliche Rentenversicherung und fördert die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Es beinhaltet Änderungen an verschiedenen Bestimmungen, darunter Renteninformationen, Rentenanpassungen und Serviceleistungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2306
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/47#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und passt die LAG-Vorschriften an, insbesondere durch Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufhebung einiger Rechtsvorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 277a Abs. 1: Die Unterhaltshilfe wird jährlich zum 1. Juli durch Rechtsverordnung angepasst, um den die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils anzupassen sind.
- § 10: Neue Definition von Deutsche Mark und Euro im Sinne des Gesetzes
- Zweiter Teil, Achter Abschnitt, § 227a: Neue Vorschrift für die Berechnung der Ausgleichsabgaben nach dem 31. Dezember 2001
- § 246 Abs. 2: Neue Schadensgruppen und Grundbeträge in Euro
- § 249 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Kürzung des Grundbetrags nach dem 31. Dezember 2001
- § 249a Abs. 5: Neue Vorschrift für den Sparerzuschlag nach dem 31. Dezember 2001
- § 250 Abs. 2 Satz 1: Änderung der Rundungsvorschrift von 10 DM auf den nächsten durch 5 teilbaren vollen Eurobetrag
- § 250 Abs. 6 Satz 1: Neue Vorschrift für den Zinszuschlag für den übersteigenden Betrag
- § 250 Abs. 6a: Neue Schadensgruppen und Grundbeträge für die Berechnung nach Absatz 6
- § 250 Abs. 8: Neue Vorschrift für die Anrechnungsbeträge nach dem 31. Dezember 2001
- § 267 Abs. 1 Satz 3, 6, 7: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 267 Abs. 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 269a Abs. 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 269a Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 270 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 270 Abs. 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 272 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 273 Abs. 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 274 Abs. 2 Satz 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 276 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 277 Abs. 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 277a Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 278 Abs. 1: Neue Vorschrift für den Sperrbetrag in Euro
- § 278a Abs. 1: Neue Vorschrift für die Anrechnung von DM-Beträgen nach dem 31. Dezember 2001
- § 278a Abs. 4 Satz 1: Neue Vorschrift für die Mindesterfüllungsbeträge in Euro
- § 280 Abs. 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 281: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge und Streichung des zweiten Satzes
- § 282 Abs. 3: Neue Vorschrift für die Mindestbeträge für die Gewährung von Entschädigungsrente
- § 284 Abs. 1: Neue Vorschrift für die Entschädigungsrente bei Verlust der beruflichen Existenzgrundlage
- § 284 Abs. 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 287 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 290 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 290 Abs. 3 Satz 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 292 Abs. 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 295 Abs. 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 295 Abs. 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 296 Abs. 3: Neue Vorschrift für die Anrechnung von DM-Beträgen nach dem 31. Dezember 2001
- § 308 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Verweisung auf andere Behörden
- § 323 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 323 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Bereitstellung von Beträgen für die Durchführung des Altsparergesetzes
- § 323 Abs. 8 Satz 2: Erweiterung der Bereitstellung von Beträgen ab dem 1. Januar 2002
- § 324 Abs. 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 327 Abs. 4: Streichung des Absatzes
- § 330a Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Verweisung auf § 349 Abs. 5 Satz 2
- § 342 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung der Verweisung auf § 349 Abs. 5 Satz 3 und 4
- § 349 Abs. 3 Satz 4, 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 349 Abs. 4 Satz 4: Neue Vorschrift für die Rückforderung von Schadensausgleichsleistungen vor dem 1. Januar 2002
- § 349 Abs. 5 Satz 4: Ersetzung der Verweisung auf Satz 2
## Wortlaut

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- **1999-12-22** · BGBl. 1999 I S. 2422 — Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (33. ÄndG LAG)
- **2000-07-18** · BGBl. 2000 I S. 1022 — Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Lastenausgleichsgesetz auf das Bundesausgleichsamt
- **2001-06-29** · BGBl. 2001 I S. 1310 — Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz -- AVmG)
- **2001-09-12** · BGBl. 2001 I S. 2306 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 277a Abs. 1: Die Unterhaltshilfe wird jährlich zum 1. Juli durch Rechtsverordnung angepasst, um den die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils anzupassen sind.
- § 10: Neue Definition von Deutsche Mark und Euro im Sinne des Gesetzes
- Zweiter Teil, Achter Abschnitt, § 227a: Neue Vorschrift für die Berechnung der Ausgleichsabgaben nach dem 31. Dezember 2001
- § 246 Abs. 2: Neue Schadensgruppen und Grundbeträge in Euro
- § 249 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Kürzung des Grundbetrags nach dem 31. Dezember 2001
- § 249a Abs. 5: Neue Vorschrift für den Sparerzuschlag nach dem 31. Dezember 2001
- § 250 Abs. 2 Satz 1: Änderung der Rundungsvorschrift von 10 DM auf den nächsten durch 5 teilbaren vollen Eurobetrag
- § 250 Abs. 6 Satz 1: Neue Vorschrift für den Zinszuschlag für den übersteigenden Betrag
- § 250 Abs. 6a: Neue Schadensgruppen und Grundbeträge für die Berechnung nach Absatz 6
- § 250 Abs. 8: Neue Vorschrift für die Anrechnungsbeträge nach dem 31. Dezember 2001
- § 267 Abs. 1 Satz 3, 6, 7: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 267 Abs. 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 269a Abs. 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 269a Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 270 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 270 Abs. 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 272 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 273 Abs. 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 274 Abs. 2 Satz 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 276 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 277 Abs. 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 277a Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 278 Abs. 1: Neue Vorschrift für den Sperrbetrag in Euro
- § 278a Abs. 1: Neue Vorschrift für die Anrechnung von DM-Beträgen nach dem 31. Dezember 2001
- § 278a Abs. 4 Satz 1: Neue Vorschrift für die Mindesterfüllungsbeträge in Euro
- § 280 Abs. 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 281: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge und Streichung des zweiten Satzes
- § 282 Abs. 3: Neue Vorschrift für die Mindestbeträge für die Gewährung von Entschädigungsrente
- § 284 Abs. 1: Neue Vorschrift für die Entschädigungsrente bei Verlust der beruflichen Existenzgrundlage
- § 284 Abs. 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 287 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 290 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 290 Abs. 3 Satz 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 292 Abs. 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 295 Abs. 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 295 Abs. 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 296 Abs. 3: Neue Vorschrift für die Anrechnung von DM-Beträgen nach dem 31. Dezember 2001
- § 308 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Verweisung auf andere Behörden
- § 323 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 323 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Bereitstellung von Beträgen für die Durchführung des Altsparergesetzes
- § 323 Abs. 8 Satz 2: Erweiterung der Bereitstellung von Beträgen ab dem 1. Januar 2002
- § 324 Abs. 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 327 Abs. 4: Streichung des Absatzes
- § 330a Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Verweisung auf § 349 Abs. 5 Satz 2
- § 342 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung der Verweisung auf § 349 Abs. 5 Satz 3 und 4
- § 349 Abs. 3 Satz 4, 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
- § 349 Abs. 4 Satz 4: Neue Vorschrift für die Rückforderung von Schadensausgleichsleistungen vor dem 1. Januar 2002
- § 349 Abs. 5 Satz 4: Ersetzung der Verweisung auf Satz 2

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-10-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1909
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 10: Neue Definition der „Deutschen Mark im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes.
§ 10: Neue Definition von Deutsche Mark und Euro im Sinne des Gesetzes

7
lag/§227a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 227a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
Zweiter Teil, Achter Abschnitt, § 227a: Neue Vorschrift für die Berechnung der Ausgleichsabgaben nach dem 31. Dezember 2001

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 246
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-16Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 845
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 246: Neue Vorschrift zu den Schadensgruppen und Grundbeträgen
§ 246 Abs. 2: Neue Schadensgruppen und Grundbeträge in Euro

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 249
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-16Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 845
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 249: Neufassung des § 249 mit neuen Bestimmungen zur Kürzung des Grundbetrags
§ 249 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Kürzung des Grundbetrags nach dem 31. Dezember 2001

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 249a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-16Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 845
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 249a: Neufassung des § 249a mit Bestimmungen zum Sparerzuschlag
§ 249a Abs. 5: Neue Vorschrift für den Sparerzuschlag nach dem 31. Dezember 2001

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@@ -1,11 +1,13 @@
# § 250
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-16Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 845
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 250: Neufassung des § 250 mit Bestimmungen zur Zuerkennung des Anspruchs und Zinszuschlag
§ 250 Abs. 2 Satz 1: Änderung der Rundungsvorschrift von 10 DM auf den nächsten durch 5 teilbaren vollen Eurobetrag
§ 250 Abs. 6: Mehrgrundbeträge zuzüglich der hierauf entfallenden Zinszuschläge werden vom 1. Januar 1972 ab erfüllt.
§ 250 Abs. 6 Satz 1: Neue Vorschrift für den Zinszuschlag für den übersteigenden Betrag
§ 250 Abs. 7: Endgrundbeträge oder Zonenschaden-Teilgrundbeträge zuzüglich der hierauf entfallenden Zinszuschläge werden erst vom 1. Januar 1970 ab durch Barzahlung erfüllt.
§ 250 Abs. 6a: Neue Schadensgruppen und Grundbeträge für die Berechnung nach Absatz 6
§ 250 Abs. 8: Neue Vorschrift für die Anrechnungsbeträge nach dem 31. Dezember 2001

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@@ -1,13 +1,9 @@
# § 267
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-22 — Verordnung zur Regelung von Vorschriften der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1806
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 267 Abs. 1 Satz 1, § 269 Abs. 1: Erhöhung des Einkommenshöchstbetrags und des Satzes der Unterhaltshilfe
§ 267 Abs. 1 Satz 3, 6, 7: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
§ 267 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 269 Abs. 2: Erhöhung des Einkommenshöchstbetrags und des Satzes der Unterhaltshilfe für den Ehegatten
§ 267 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 269 Abs. 2: Erhöhung des Einkommenshöchstbetrags und des Satzes der Unterhaltshilfe für jedes Kind
§ 267 Abs. 1 Satz 6: Erhöhung des Erhöhungsbetrags zur Pflegezulage
§ 267 Abs. 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 269a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-22 — Verordnung zur Regelung von Vorschriften der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1806
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 269a Abs. 2, § 269a Abs. 3: Erhöhung des Selbständigenzuschlags
§ 269a Abs. 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
§ 269a Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 270
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1999-12-22 — Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (33. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 2422
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 270 Abs. 4: Ersetzen des Wortes 'zwei' durch die Zahl '5'.
§ 270 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
§ 270 Abs. 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 272
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-10-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1909
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 272: Neue Vorschriften zur Unterhaltshilfe auf Lebenszeit
§ 272 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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# § 273
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-01-31 — Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (28. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 401
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 273 Abs. 5 Nr. 2 Satz 1: Änderung des Zitats in Absatz 5 Nr. 2 Satz 1
§ 273 Abs. 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 274
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-22 — Verordnung zur Regelung von Vorschriften der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1806
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 274 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz: Erhöhung des Zuschlags zur weggefallenen monatlichen Zahlung bei der Rentnerunterhaltshilfe
§ 274 Abs. 2 Satz 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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# § 276
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-22 — Verordnung zur Regelung von Vorschriften der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1806
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 276 Abs. 4 Satz 1, § 276 Abs. 4 Satz 5: Erhöhung der Einbehaltungsbeträge und des Schonbetrags bei längerdauernder Krankenhausbehandlung
§ 276 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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# § 277
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-07-09 — Neufassung des Gesetzes über das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1127
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 277 a: Anpassung der Unterhaltshilfe
§ 277 Abs. 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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# § 277a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-06-29 — Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz -- AVmG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1310
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 277a Abs. 1: Die Unterhaltshilfe wird jährlich zum 1. Juli durch Rechtsverordnung angepasst, um den die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils anzupassen sind.
§ 277a Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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# § 278
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-16Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 845
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 278: Neufassung des § 278, der das Verhältnis zur Entschädigungsrente regelt.
§ 278 Abs. 1: Neue Vorschrift für den Sperrbetrag in Euro

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@@ -1,13 +1,9 @@
# § 278a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1999-12-22 — Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (33. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 2422
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 278a Abs. 1: Einfügen von neuen Sätzen 3 und 4, die Voraussetzungen für die Anrechnung von Unterhaltshilfe bis zum 31. Dezember 2000 festlegen.
§ 278a Abs. 1: Neue Vorschrift für die Anrechnung von DM-Beträgen nach dem 31. Dezember 2001
§ 278a Abs. 4 Satz 2: Ersetzen des Wortes 'offensichtlich' durch die Wörter 'im Durchschnitt der Fälle'.
§ 278a Abs. 5 Halbsatz 2: Ersetzen des Wortes 'offensichtlich' durch die Wörter 'im Durchschnitt der Fälle'.
§ 278a Abs. 7: Neue Fassung des Absatzes 7, die detaillierte Bestimmungen zur Anrechnung von Unterhaltshilfe und zur Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung enthält.
§ 278a Abs. 4 Satz 1: Neue Vorschrift für die Mindesterfüllungsbeträge in Euro

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 280
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1999-12-22 — Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (33. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 2422
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 280 Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung der Nummer 3, die die Abzugsrate für bestimmte Leistungen auf 8 % festlegt.
§ 280 Abs. 5: Ersetzen des Wortes 'zwei' durch die Zahl '5'.
§ 280 Abs. 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 281
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-16Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 845
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 281: Neue Vorschriften über Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
§ 281: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge und Streichung des zweiten Satzes

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 282
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-16Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 845
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 282: Neue Vorschriften über besondere Voraussetzungen der Entschädigungsrente
§ 282 Abs. 3: Neue Vorschrift für die Mindestbeträge für die Gewährung von Entschädigungsrente

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 284
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-16Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 845
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 284: Neue Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
§ 284 Abs. 1: Neue Vorschrift für die Entschädigungsrente bei Verlust der beruflichen Existenzgrundlage
§ 284 Abs. 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 287
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-24 — Gesetz zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen (Kriegsfolgenbereinigungsgesetz - KfbG)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2094
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 287 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes 2
§ 287 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 290
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1999-12-22 — Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (33. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 2422
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 290 Abs. 1 Satz 4: Ersetzen der Zahl '50' durch die Zahl '100'.
§ 290 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
§ 290 Abs. 3 Satz 4: Streichung der Wörter 'bis zu einem Betrag von 50 Deutsche Mark monatlich'.
§ 290 Abs. 3 Satz 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 292
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-22 — Verordnung zur Regelung von Vorschriften der Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1806
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 292 Abs. 2 Nr. 1, § 292 Abs. 3 Satz 2, § 292 Abs. 4 Nr. 1, § 292 Abs. 4 vorletzter Satz: Erhöhung des Schonbetrags und der Taschengeldsätze
§ 292 Abs. 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 295
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-11-24 — Neunzehnte Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (19. LeistungsDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 686
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 295 LAG: Besondere Regelung für die Berechnung der Hausratentschädigung.
§ 295 Abs. 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
§ 295 Abs. 3: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 296
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-02 — Achtes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG - 8. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 809
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 296 Abs. 1: Neue Fassung: 'Der Anspruch auf Hausratentschädigung wird um diejenigen Entschädigungszahlungen gekürzt, die für den Verlust von Hausrat gewährt worden sind oder gewährt werden, es sei denn, daß der aus den Entschädigungszahlungen wiederbeschaffte Hausrat durch Kriegsereignisse erneut verlorengegangen ist; dabei sind Reichsmarkzahlungen mit 10 vom Hundert anzusetzen.'
§ 296 Abs. 3: Neue Vorschrift für die Anrechnung von DM-Beträgen nach dem 31. Dezember 2001

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 308
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-10-26 — Gesetz zur Bereinigung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsbereinigungsgesetz - VermBerG)
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 3180
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 308 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
§ 308 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Verweisung auf andere Behörden

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 323
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-02-22 — Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (29. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 181
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 323 Abs. 8 Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'fünf' durch 'zehn'
§ 323 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
§ 323 Abs. 7: Neue Vorschrift für die Bereitstellung von Beträgen für die Durchführung des Altsparergesetzes
§ 323 Abs. 8 Satz 2: Erweiterung der Bereitstellung von Beträgen ab dem 1. Januar 2002

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 324
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-24 — Gesetz zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen (Kriegsfolgenbereinigungsgesetz - KfbG)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2094
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 324 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Kassenverstärkungskredite regelt
§ 324 Abs. 5: Aufhebung des Absatzes 5
§ 324 Abs. 4: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 327
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-07-30 — Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der 'Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung'
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1389
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 327 Abs. 1 Satz 1 und 2: Ersetzung von 'bei diesen gebildeten Ausschüssen' durch 'Beschwerdeausschüssen'
§ 327 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'bei diesen gebildeten Ausschüsse' durch 'Beschwerdeausschüsse'
§ 327 Abs. 2, 3 und 4: Ersetzung von 'bei diesen gebildeten Ausschüssen' durch 'Beschwerdeausschüssen'
§ 327 Abs. 4: Streichung des Absatzes

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 330a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-07-30 — Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der 'Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung'
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1389
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 330a: Einfügung neuer Paragraphen über Mitwirkungspflichten
§ 330a Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Verweisung auf § 349 Abs. 5 Satz 2

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 342
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-09-05Zweiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (32. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 1090
> Station: 2001-09-12Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 342 Abs. 2: Es wird ein neuer Satz 4 angefügt, der besagt, dass § 349 Abs. 5 Satz 3 und 4 entsprechend gelten.
§ 342 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung der Verweisung auf § 349 Abs. 5 Satz 3 und 4

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@@ -1,21 +1,11 @@
# § 349
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1999-12-22 — Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (33. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 2422
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 349 Abs. 2 Satz 1: Einfügen der Wörter 'oder als ausgeglichen gilt' nach den Wörtern 'ausgeglichen ist'.
§ 349 Abs. 3 Satz 4, 5: Ersetzung von DM-Beträgen durch Euro-Beträge
§ 349 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung des ersten Halbsatzes vor dem Semikolon, die die Ausgleichung von Rückgaben von Vermögenswerten regelt.
§ 349 Abs. 4 Satz 4: Neue Vorschrift für die Rückforderung von Schadensausgleichsleistungen vor dem 1. Januar 2002
§ 349 Abs. 4 Satz 1: Einfügen der Wörter 'nach den Vorschriften der §§ 251, 258, 278a, 283 und 283a' nach den Wörtern 'der zuerkannte und'.
§ 349 Abs. 4 Sätze 5 und 6: Ersatz der Sätze 5 und 6 durch neue Sätze 5 bis 7, die die Rückforderung von Leistungen regeln.
§ 349 Abs. 5 Satz 1: Einfügen der Klammerdefinition '(Rückzahlungspflichtige)' vor dem Schlusspunkt.
§ 349 Abs. 5: Einfügen eines neuen Satzes 2, der die Rückzahlungspflicht von Rechtsnachfolgern regelt.
§ 349 Abs. 5 Sätze 2 bis 4: Umsortierung der Sätze 2 bis 4 zu Sätzen 3 bis 5.
§ 349 Abs. 5 Satz 4: Ersetzen des Wortes 'Zeitpunkt' durch das Wort 'Kalenderjahr'.
§ 349 Abs. 5 Satz 4: Ersetzung der Verweisung auf Satz 2

17
ldv11/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# LDV11 — 2001-09-12
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2306
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/47#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und passt die LAG-Vorschriften an, insbesondere durch Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufhebung einiger Rechtsvorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 4: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der Kürzungsbeträge in DM nach dem 31. Dezember 2001 in Euro umrechnet.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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ldv11/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
ldv11/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2001-09-12** · BGBl. 2001 I S. 2306 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

3
ldv11/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 6 Abs. 4: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der Kürzungsbeträge in DM nach dem 31. Dezember 2001 in Euro umrechnet.

7
ldv11/§6.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 6 Abs. 4: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der Kürzungsbeträge in DM nach dem 31. Dezember 2001 in Euro umrechnet.

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@@ -0,0 +1,18 @@
# NEUNTE-VERORDNUNG-ÜBER-AUSGLEICHSLEISTUNGEN-NACH-DEM — 2001-09-12
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2306
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/47#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und passt die LAG-Vorschriften an, insbesondere durch Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufhebung einiger Rechtsvorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 6: Die Verweisung „Absätzen 1 bis 4“ wird durch „Absätzen 1 bis 5“ ersetzt.
- § 3b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anwendung der Verordnung für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2001 regelt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2001-09-12** · BGBl. 2001 I S. 2306 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 6: Die Verweisung „Absätzen 1 bis 4“ wird durch „Absätzen 1 bis 5“ ersetzt.
- § 3b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anwendung der Verordnung für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2001 regelt.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 1 Abs. 6: Die Verweisung „Absätzen 1 bis 4“ wird durch „Absätzen 1 bis 5“ ersetzt.

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# § 3b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 3b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anwendung der Verordnung für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2001 regelt.

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# RECHTSVORSCHRIFTEN-IM-ZUSAMMENHANG-MIT-DEM-LASTENAUSGLEICH — 2001-09-12
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2306
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/47#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und passt die LAG-Vorschriften an, insbesondere durch Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufhebung einiger Rechtsvorschriften.
## Betroffene Stellen
- Gesetz zur Abgeltung von Kriegssachschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien: Das Gesetz wird aufgehoben.
- Währungsausgleichsgesetz: Das Gesetz wird aufgehoben.
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Abgeltung von Kriegssachschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Verordnung über die Vertretung vor den Ausgleichsbehörden und Feststellungsbehörden: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Verordnung über die haushalts-, kassen- und rechnungsmäßige Verwaltung des Ausgleichsfonds: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Sechste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Siebente Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Achte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener: Die Verordnung wird aufgehoben.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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# Verlauf
- **2001-09-12** · BGBl. 2001 I S. 2306 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

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# Stellen dieser Station
- Gesetz zur Abgeltung von Kriegssachschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien: Das Gesetz wird aufgehoben.
- Währungsausgleichsgesetz: Das Gesetz wird aufgehoben.
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Abgeltung von Kriegssachschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Verordnung über die Vertretung vor den Ausgleichsbehörden und Feststellungsbehörden: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Verordnung über die haushalts-, kassen- und rechnungsmäßige Verwaltung des Ausgleichsfonds: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Sechste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Siebente Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener: Die Verordnung wird aufgehoben.
- Achte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener: Die Verordnung wird aufgehoben.

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# REPSCHG — 1988-02-25
# REPSCHG — 2001-09-12
- **Titel:** Verordnung zur Durchführung der zentralen Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs (Lastenausgleichsarchiv-Verordnung - LAArchV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 161
- **Inkrafttreten:** 1988-02-26 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/6#page=13
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs, insbesondere die Übernahme und Abgabe von Akten und Unterlagen durch das Lastenausgleichsarchiv.
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2306
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/47#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und passt die LAG-Vorschriften an, insbesondere durch Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufhebung einiger Rechtsvorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 2: Reparationschäden
- § 54 Abs. 4: Feststellung von Schäden an Anteilsrechten
- § 15 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a, der die Beträge in DM nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgröße festlegt.
- § 17: Neuer Satz angefügt, der die Deutsche Mark nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgröße fortbestehen lässt.
- § 33 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, die die Schadensgruppen und Grundbeträge in Euro festlegt.
- § 35 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Ansetzung von Vermögen, Entschädigungszahlungen und abzusetzenden Beträgen in Euro nach dem 31. Dezember 2001 regelt.
- § 39 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'volle 10 Deutsche Mark' durch 'den nächsten durch 5 teilbaren vollen Eurobetrag'.
- § 39 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz 3, der die Ansetzung der Abzugsbeträge in Euro nach dem 31. Dezember 2001 regelt.
- § 39 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, die die Schadensgruppen und Grundbeträge in Euro festlegt.
- § 49 Satz 1 und 2: Einfügung der Verweisung '350c' nach der Verweisung '§ 350b'.
- § 50 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz 3, der § 17 Satz 2 entsprechend gelten lässt.
- § 58 Nr. 4 Satz 1: Einfügung der Wörter 'sowie des § 227a' nach der Verweisung '§§ 80 bis 83'.
## Wortlaut

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- **1980-06-25** · BGBl. 1980 I S. 697 — Gesetz zur Abgeltung von Kriegssachschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien
- **1988-02-25** · BGBl. 1988 I S. 161 — Verordnung zur Durchführung der zentralen Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs (Lastenausgleichsarchiv-Verordnung - LAArchV)
- **2001-09-12** · BGBl. 2001 I S. 2306 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 2: Reparationschäden
- § 54 Abs. 4: Feststellung von Schäden an Anteilsrechten
- § 15 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a, der die Beträge in DM nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgröße festlegt.
- § 17: Neuer Satz angefügt, der die Deutsche Mark nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgröße fortbestehen lässt.
- § 33 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, die die Schadensgruppen und Grundbeträge in Euro festlegt.
- § 35 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Ansetzung von Vermögen, Entschädigungszahlungen und abzusetzenden Beträgen in Euro nach dem 31. Dezember 2001 regelt.
- § 39 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'volle 10 Deutsche Mark' durch 'den nächsten durch 5 teilbaren vollen Eurobetrag'.
- § 39 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz 3, der die Ansetzung der Abzugsbeträge in Euro nach dem 31. Dezember 2001 regelt.
- § 39 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, die die Schadensgruppen und Grundbeträge in Euro festlegt.
- § 49 Satz 1 und 2: Einfügung der Verweisung '350c' nach der Verweisung '§ 350b'.
- § 50 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz 3, der § 17 Satz 2 entsprechend gelten lässt.
- § 58 Nr. 4 Satz 1: Einfügung der Wörter 'sowie des § 227a' nach der Verweisung '§§ 80 bis 83'.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 15 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a, der die Beträge in DM nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgröße festlegt.

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 17: Neuer Satz angefügt, der die Deutsche Mark nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgröße fortbestehen lässt.

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 33 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, die die Schadensgruppen und Grundbeträge in Euro festlegt.

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 35 Abs. 3: Neuer Absatz 3, der die Ansetzung von Vermögen, Entschädigungszahlungen und abzusetzenden Beträgen in Euro nach dem 31. Dezember 2001 regelt.

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-06-25 — Gesetz zur Abgeltung von Kriegssachschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 697
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 39 Abs. 1 Nr. 2: Anpassung der Anrechnung von Beträgen
§ 39 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'volle 10 Deutsche Mark' durch 'den nächsten durch 5 teilbaren vollen Eurobetrag'.
§ 39 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz 3, der die Ansetzung der Abzugsbeträge in Euro nach dem 31. Dezember 2001 regelt.
§ 39 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, die die Schadensgruppen und Grundbeträge in Euro festlegt.

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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 49 Satz 1 und 2: Einfügung der Verweisung '350c' nach der Verweisung '§ 350b'.

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 50 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz 3, der § 17 Satz 2 entsprechend gelten lässt.

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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-09-12 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2306
§ 58 Nr. 4 Satz 1: Einfügung der Wörter 'sowie des § 227a' nach der Verweisung '§§ 80 bis 83'.

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# SECHZEHNTE-VERORDNUNG-ÜBER-AUSGLEICHSLEISTUNGEN-NACH-DEM — 1999-12-22
# SECHZEHNTE-VERORDNUNG-ÜBER-AUSGLEICHSLEISTUNGEN-NACH-DEM — 2001-09-12
- **Titel:** Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (33. ÄndG LAG)
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1999 I S. 2422
- **Inkrafttreten:** 2000-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1999/56#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Lastenausgleichsgesetz, insbesondere bezüglich der Kriegsschadenrente und der Anrechnung von Unterhaltshilfe. Es tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2306
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/47#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und passt die LAG-Vorschriften an, insbesondere durch Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufhebung einiger Rechtsvorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 3: Ersetzt die Verweisung '§ 283 Nr. 1 Satz 3' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3'
- § 3 Abs. 2 Satz 1: Streicht die Wörter 'auf volle 100 Deutsche Mark nach oben aufgerundete'
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'der Anlage' durch 'Anlage 1'
- § 3 Abs. 3 Nummern 2 und 3: Neue Formulierung für die Bestimmung des Vervielfältigers
- § 3a: Neue Formulierung für die Erfüllung neben der Weitergewährung von Entschädigungsrente
- § 4 Abs. 1 Nummer 1: Ersetzt die Verweisung '§ 283 Nr. 1 Satz 3 des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 des Gesetzes'
- § 4 Abs. 1 Nummer 2: Neue Formulierung für die Berechnung des verbleibenden Betrages
- § 4 Abs. 1 Absatzbezeichnung: Streicht die Absatzbezeichnung '(1)'
- § 4 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben
- § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1: Einfügt die Wörter 'vor dem 1. Januar 2001' nach 'Berechtigte'
- § 7 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'nach § 3 oder § 4 dieser Verordnung oder nach § 283 Nr. 3 des Gesetzes' durch 'nach den §§ 3 bis 4'
- § 7 Abs. 3: Ersetzt '§ 283 Nr. 1 des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes'
- § 8 Nummer 1 Satz 2: Ersetzt '§ 283 Nr. 1 Satz 3 des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 des Gesetzes'
- § 8 Nummer 2: Streicht die Wörter 'oder nach § 283 Nr. 3 des Gesetzes'
- § 8 Nummer 4: Ersetzt '§ 283 Nr. 2 Buchstabe b des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Gesetzes'
- § 9a: Ersetzt '§ 283 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes'
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1: Streicht die Wörter 'auf volle 100 Deutsche Mark nach oben aufgerundeten'
- § 10 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'der Anlage' durch 'Anlage 1'
- § 10 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzt 'drei' durch 'sechs'
- § 10 Abs. 2 Nummern 2 und 3: Neue Formulierung für die Bestimmung des Vervielfältigers
- § 10 Abs. 4: Ersetzt '1. Juni 1967' durch '1. Januar 2001' und '31. Mai 1967' durch '31. Dezember 2000'
- § 10a: Ersetzt '§ 283 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 1 des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 1 des Gesetzes'
- § 15 Nummern 1 und 2: Streicht die Wörter 'auf volle 100 Deutsche Mark nach oben aufgerundeten'
- § 19 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt '§ 283 des Gesetzes' durch '§ 3a'
- § 20 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '(§ 283 Nr. 1 des Gesetzes)' durch '(§ 283 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes)'
- § 21 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt '§ 283 des Gesetzes' durch '§ 3a'
- § 23 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '(§ 283 Nr. 1 des Gesetzes)' durch '(§ 283 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes)'
- nach § 26: Einfügt neue Vorschriften (§§ 27 bis 31)
- Fünfter Abschnitt: Wird zu Sechster Abschnitt, § 27 wird § 32
- § 28: Abschnitt wird aufgehoben
- neuer § 33: Einfügt neue Übergangsregelung
- § 29: Wird zu § 34
- Anlage: Ersetzt die bisherige Anlage durch Anlagen 1 und 2
- § 3 Abs. 3 Nr. 1: Streichung von 'durchschnittliche, auf volle Deutsche Mark nach unten abgerundete'
- § 3 Abs. 3 Nr. 3: Streichung des letzten Satzes
- § 3a Abs. 2 Nr. 1: Streichung von 'durchschnittliche, auf volle Deutsche Mark nach unten abgerundete'
- § 10 Abs. 2 Nr. 1: Streichung von 'durchschnittliche, auf volle Deutsche Mark nach unten abgerundete'
- § 10 Abs. 2 Nr. 3: Streichung des letzten Satzes
- § 17 Abs. 1: Ersetzung von 'Deutsche Mark' durch 'Euro'
- § 25 Abs. 3: Ersetzung von 'Deutsche Mark' durch 'Euro'
## Wortlaut

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- **1962-06-16** · BGBl. 1962 I S. 388 — Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- **1969-08-13** · BGBl. 1969 I S. 1089 — Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
- **1999-12-22** · BGBl. 1999 I S. 2422 — Dreiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (33. ÄndG LAG)
- **2001-09-12** · BGBl. 2001 I S. 2306 — Gesetz zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz -- LAG-EUAnpG)

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# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 3: Ersetzt die Verweisung '§ 283 Nr. 1 Satz 3' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3'
- § 3 Abs. 2 Satz 1: Streicht die Wörter 'auf volle 100 Deutsche Mark nach oben aufgerundete'
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'der Anlage' durch 'Anlage 1'
- § 3 Abs. 3 Nummern 2 und 3: Neue Formulierung für die Bestimmung des Vervielfältigers
- § 3a: Neue Formulierung für die Erfüllung neben der Weitergewährung von Entschädigungsrente
- § 4 Abs. 1 Nummer 1: Ersetzt die Verweisung '§ 283 Nr. 1 Satz 3 des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 des Gesetzes'
- § 4 Abs. 1 Nummer 2: Neue Formulierung für die Berechnung des verbleibenden Betrages
- § 4 Abs. 1 Absatzbezeichnung: Streicht die Absatzbezeichnung '(1)'
- § 4 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben
- § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1: Einfügt die Wörter 'vor dem 1. Januar 2001' nach 'Berechtigte'
- § 7 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'nach § 3 oder § 4 dieser Verordnung oder nach § 283 Nr. 3 des Gesetzes' durch 'nach den §§ 3 bis 4'
- § 7 Abs. 3: Ersetzt '§ 283 Nr. 1 des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes'
- § 8 Nummer 1 Satz 2: Ersetzt '§ 283 Nr. 1 Satz 3 des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 des Gesetzes'
- § 8 Nummer 2: Streicht die Wörter 'oder nach § 283 Nr. 3 des Gesetzes'
- § 8 Nummer 4: Ersetzt '§ 283 Nr. 2 Buchstabe b des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Gesetzes'
- § 9a: Ersetzt '§ 283 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes'
- § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1: Streicht die Wörter 'auf volle 100 Deutsche Mark nach oben aufgerundeten'
- § 10 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'der Anlage' durch 'Anlage 1'
- § 10 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzt 'drei' durch 'sechs'
- § 10 Abs. 2 Nummern 2 und 3: Neue Formulierung für die Bestimmung des Vervielfältigers
- § 10 Abs. 4: Ersetzt '1. Juni 1967' durch '1. Januar 2001' und '31. Mai 1967' durch '31. Dezember 2000'
- § 10a: Ersetzt '§ 283 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 1 des Gesetzes' durch '§ 283 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 1 des Gesetzes'
- § 15 Nummern 1 und 2: Streicht die Wörter 'auf volle 100 Deutsche Mark nach oben aufgerundeten'
- § 19 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt '§ 283 des Gesetzes' durch '§ 3a'
- § 20 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '(§ 283 Nr. 1 des Gesetzes)' durch '(§ 283 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes)'
- § 21 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt '§ 283 des Gesetzes' durch '§ 3a'
- § 23 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt '(§ 283 Nr. 1 des Gesetzes)' durch '(§ 283 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes)'
- nach § 26: Einfügt neue Vorschriften (§§ 27 bis 31)
- Fünfter Abschnitt: Wird zu Sechster Abschnitt, § 27 wird § 32
- § 28: Abschnitt wird aufgehoben
- neuer § 33: Einfügt neue Übergangsregelung
- § 29: Wird zu § 34
- Anlage: Ersetzt die bisherige Anlage durch Anlagen 1 und 2
- § 3 Abs. 3 Nr. 1: Streichung von 'durchschnittliche, auf volle Deutsche Mark nach unten abgerundete'
- § 3 Abs. 3 Nr. 3: Streichung des letzten Satzes
- § 3a Abs. 2 Nr. 1: Streichung von 'durchschnittliche, auf volle Deutsche Mark nach unten abgerundete'
- § 10 Abs. 2 Nr. 1: Streichung von 'durchschnittliche, auf volle Deutsche Mark nach unten abgerundete'
- § 10 Abs. 2 Nr. 3: Streichung des letzten Satzes
- § 17 Abs. 1: Ersetzung von 'Deutsche Mark' durch 'Euro'
- § 25 Abs. 3: Ersetzung von 'Deutsche Mark' durch 'Euro'

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