AVAVGDV_22 · heutiger Wortlaut (gesetze-im-internet.de)
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avavgdv_22/README.md
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# AVAVGDV_22
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**Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über
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Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fach- und Führungskräfte aus
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Entwicklungsländern)**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
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- [§ 1](§1.md)
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- [§ 2](§2.md)
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- [§ 3](§3.md)
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- [§ 4](§4.md)
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Dieser Ordner ist der **Git-Spiegel**. Letzter Commit: heutiger Wortlaut (GII). Ältere Commits: Verkündungen.
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2003-12-29 — Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
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> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2954
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§ 1: Ersetzung von 'Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung' durch 'Bundesagentur für Arbeit' und Einfügung einer neuen Nummer 3.
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Die Bundesagentur für Arbeit wird beauftragt, an der beruflichen Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern auf Anforderung des Trägers eines Aus- und Fortbildungsprogramms mitzuwirken
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1.bei der Auswahl der Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsprogrammen,
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2.bei der Aufstellung und Anpassung der individuellen Aus- und Fortbildungspläne mit dem Ziel einer angemessenen betrieblichen Aus- und Fortbildung,
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3.bei der Vermittlung angemessener Fortbildungspraktika,
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4.bei der Erbringung von zur Aus- und Fortbildung erforderlichen Geldleistungen.
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2003-12-29 — Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
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> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2954
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§ 2: Neufassung des gesamten § 2, der nun die Datei der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Personen aus Entwicklungsländern beschreibt.
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Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Datei der in der Bundesrepublik Deutschland zu ihrer Aus- und Fortbildung tätigen Personen aus Entwicklungsländern, die eine Arbeitsgenehmigung nach den §§ 284ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch benötigen.
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# § 3
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2003-12-29 — Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
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> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2954
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§ 3: Aufhebung des § 3.
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(weggefallen)
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3
avavgdv_22/§4.md
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3
avavgdv_22/§4.md
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# § 4
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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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