BGBl. 2010 I S. 2118 · Verordnung · Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 2118
Inkrafttreten: 2010-12-23 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2010-12-22

BGBl-Id: bgbl1-2010-66-3
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2010-12-22 12:00:00 +00:00
parent e01a60be16
commit 217ef41412
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# BETRPR_MDURCHFGZUCKV — 2009-10-14
# BETRPR_MDURCHFGZUCKV — 2010-12-22
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 3556
- **Inkrafttreten:** 2009-10-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/69#page=16
- **Kurz:** Die Verordnung fügt der Aufteilungsverordnung neue Absätze hinzu, um die Aufteilung des vierten und fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen festzulegen, und führt entsprechende Anlagen ein.
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 2118
- **Inkrafttreten:** 2010-12-23 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/66#page=12
- **Kurz:** Die Verordnung fügt der Aufteilungsverordnung einen neuen Absatz hinzu, der die Erhöhung der nationalen Obergrenze für die Region Rheinland-Pfalz im Jahr 2010 festlegt.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 4 und 5: Einführung von Absätzen 4 und 5 zur Aufteilung des vierten und fünften Erhöhungsbetrags
- Anlagen 4 und 5: Einführung von Anlagen 4 und 5 zur Aufteilung des vierten und fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen
- § 1 Absatz 6: Erhöhung der nationalen Obergrenze in Höhe von 540 Euro der Region Rheinland-Pfalz zugeteilt.
## Wortlaut

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- **2007-12-22** · BGBl. 2007 I S. 3039 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
- **2008-12-15** · BGBl. 2008 I S. 2411 — Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung
- **2009-10-14** · BGBl. 2009 I S. 3556 — Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
- **2010-12-22** · BGBl. 2010 I S. 2118 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 4 und 5: Einführung von Absätzen 4 und 5 zur Aufteilung des vierten und fünften Erhöhungsbetrags
- Anlagen 4 und 5: Einführung von Anlagen 4 und 5 zur Aufteilung des vierten und fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen
- § 1 Absatz 6: Erhöhung der nationalen Obergrenze in Höhe von 540 Euro der Region Rheinland-Pfalz zugeteilt.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-10-14 — Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3556
> Station: 2010-12-22 — Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 2118
§ 1 Abs. 4 und 5: Einführung von Absätzen 4 und 5 zur Aufteilung des vierten und fünften Erhöhungsbetrags
§ 1 Absatz 6: Erhöhung der nationalen Obergrenze in Höhe von 540 Euro der Region Rheinland-Pfalz zugeteilt.

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# BGBl. 2010 I S. 2118
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 2118
- **Verkündung:** 2010-12-22
- **Inkrafttreten:** 2010-12-23 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 2010-12-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/66#page=12
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BETRPR_MDURCHFGZUCKV
## Kurz
Die Verordnung fügt der Aufteilungsverordnung einen neuen Absatz hinzu, der die Erhöhung der nationalen Obergrenze für die Region Rheinland-Pfalz im Jahr 2010 festlegt.