BGBl. 2015 I S. 1349 · Änderung · Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349 Inkrafttreten: 2015-07-25 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2015-07-24 BGBl-Id: bgbl1-2015-31-4
This commit is contained in:
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# GESETZ-ZUR-VERBESSERUNG-DER-INTERNATIONALEN-RECHTSHILFE-BEI — 2015-07-24
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- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1349
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- **Inkrafttreten:** 2015-07-25
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=29
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- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die internationale Rechtshilfe bei der Vollstreckung von Strafen und Bewährungsmaßnahmen und ändert Gesetze zur Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen.
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## Betroffene Stellen
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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# Verlauf
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- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1349 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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# Stellen dieser Station
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# GESETZ-ÜBER-DIE-INTERNATIONALE-RECHTSHILFE-BEI-DER — 2015-07-24
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- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1349
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- **Inkrafttreten:** 2015-07-25
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=29
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- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die internationale Rechtshilfe bei der Vollstreckung von Strafen und Bewährungsmaßnahmen und ändert Gesetze zur Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen.
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## Betroffene Stellen
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- § 90j: Neufassung des § 90j mit neuen Bestimmungen zur Überwachung der verurteilten Person und nachträglichen Entscheidungen.
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- § 90k: Neufassung des § 90k mit Bestimmungen zur Überwachung der verurteilten Person.
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- § 90l: Neufassung des § 90l mit Bestimmungen zur Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat.
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- § 90m: Neufassung des § 90m mit Bestimmungen zum gerichtlichen Verfahren auf Antrag der verurteilten Person.
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- § 90n: Neufassung des § 90n mit Bestimmungen zum inländischen Vollstreckungsverfahren.
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- § 98b: Einfügung des § 98b als Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen.
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- § 90b Abs. 2: Neue Regelung für die Zulässigkeit der Vollstreckung und Überwachung bei Antrag der verurteilten Person
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||||
- § 90b Abs. 3: Neue Regelung für die Zulässigkeit der Vollstreckung und Überwachung bei bestimmten Voraussetzungen
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- § 90b Abs. 4: Neue Regelung für die Zulässigkeit der Vollstreckung und Überwachung bei Nichtanfechtung des Erkenntnisses
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- § 90d: Neue Regelung für die erforderlichen Unterlagen zur Vollstreckung und Überwachung
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- § 90e: Neue Regelung für die Bewilligungshindernisse bei der Vollstreckung und Überwachung
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- § 90f: Neue Regelung für die vorläufige Bewilligungsentscheidung
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- § 90g: Neue Regelung für das gerichtliche Verfahren
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- § 90h: Neue Regelung für die gerichtliche Entscheidung
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- § 90i: Neue Regelung für die Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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# Verlauf
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- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1349 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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# Stellen dieser Station
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- § 90j: Neufassung des § 90j mit neuen Bestimmungen zur Überwachung der verurteilten Person und nachträglichen Entscheidungen.
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- § 90k: Neufassung des § 90k mit Bestimmungen zur Überwachung der verurteilten Person.
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- § 90l: Neufassung des § 90l mit Bestimmungen zur Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat.
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- § 90m: Neufassung des § 90m mit Bestimmungen zum gerichtlichen Verfahren auf Antrag der verurteilten Person.
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||||
- § 90n: Neufassung des § 90n mit Bestimmungen zum inländischen Vollstreckungsverfahren.
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- § 98b: Einfügung des § 98b als Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen.
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||||
- § 90b Abs. 2: Neue Regelung für die Zulässigkeit der Vollstreckung und Überwachung bei Antrag der verurteilten Person
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||||
- § 90b Abs. 3: Neue Regelung für die Zulässigkeit der Vollstreckung und Überwachung bei bestimmten Voraussetzungen
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- § 90b Abs. 4: Neue Regelung für die Zulässigkeit der Vollstreckung und Überwachung bei Nichtanfechtung des Erkenntnisses
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- § 90d: Neue Regelung für die erforderlichen Unterlagen zur Vollstreckung und Überwachung
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- § 90e: Neue Regelung für die Bewilligungshindernisse bei der Vollstreckung und Überwachung
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- § 90f: Neue Regelung für die vorläufige Bewilligungsentscheidung
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- § 90g: Neue Regelung für das gerichtliche Verfahren
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- § 90h: Neue Regelung für die gerichtliche Entscheidung
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- § 90i: Neue Regelung für die Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
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gesetz-über-die-internationale-rechtshilfe-bei-der/§90b.md
Normal file
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gesetz-über-die-internationale-rechtshilfe-bei-der/§90b.md
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# § 90b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90b Abs. 2: Neue Regelung für die Zulässigkeit der Vollstreckung und Überwachung bei Antrag der verurteilten Person
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§ 90b Abs. 3: Neue Regelung für die Zulässigkeit der Vollstreckung und Überwachung bei bestimmten Voraussetzungen
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§ 90b Abs. 4: Neue Regelung für die Zulässigkeit der Vollstreckung und Überwachung bei Nichtanfechtung des Erkenntnisses
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# § 90d
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90d: Neue Regelung für die erforderlichen Unterlagen zur Vollstreckung und Überwachung
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# § 90e
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90e: Neue Regelung für die Bewilligungshindernisse bei der Vollstreckung und Überwachung
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# § 90f
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90f: Neue Regelung für die vorläufige Bewilligungsentscheidung
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# § 90g
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90g: Neue Regelung für das gerichtliche Verfahren
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# § 90h
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90h: Neue Regelung für die gerichtliche Entscheidung
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# § 90i
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90i: Neue Regelung für die Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
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# § 90j
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90j: Neufassung des § 90j mit neuen Bestimmungen zur Überwachung der verurteilten Person und nachträglichen Entscheidungen.
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# § 90k
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90k: Neufassung des § 90k mit Bestimmungen zur Überwachung der verurteilten Person.
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# § 90l
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90l: Neufassung des § 90l mit Bestimmungen zur Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat.
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# § 90m
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90m: Neufassung des § 90m mit Bestimmungen zum gerichtlichen Verfahren auf Antrag der verurteilten Person.
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# § 90n
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 90n: Neufassung des § 90n mit Bestimmungen zum inländischen Vollstreckungsverfahren.
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# § 98b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 98b: Einfügung des § 98b als Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen.
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# GESETZ-ÜBER-DIE-VOLLSTRECKUNG-VON-FREIHEITSENTZIEHENDEN — 2015-07-24
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- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1349
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- **Inkrafttreten:** 2015-07-25
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=29
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- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die internationale Rechtshilfe bei der Vollstreckung von Strafen und Bewährungsmaßnahmen und ändert Gesetze zur Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen.
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## Betroffene Stellen
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- § 84d: Neue Vorschriften für Bewilligungshindernisse bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen
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- § 84e: Neue Vorschriften für die vorläufige Bewilligungsentscheidung
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||||
- § 84f: Neue Vorschriften für das gerichtliche Verfahren
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- § 84g: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung
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- § 84h: Neue Vorschriften für die Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
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||||
- § 84i: Neue Vorschriften für die Spezialität
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||||
- § 84j: Neue Vorschriften für die Sicherung der Vollstreckung
|
||||
- § 84k: Neue Vorschriften für ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
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||||
- § 84l: Neue Vorschriften für die Durchbeförderung zur Vollstreckung
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||||
- § 84m: Neue Vorschriften für das Durchbeförderungsverfahren
|
||||
- § 84n: Neue Vorschriften für die Durchbeförderung auf dem Luftweg
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- § 85: Neue Vorschriften für die vorläufige Bewilligungsentscheidung bei der Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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# Verlauf
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- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1349 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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# Stellen dieser Station
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- § 84d: Neue Vorschriften für Bewilligungshindernisse bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen
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- § 84e: Neue Vorschriften für die vorläufige Bewilligungsentscheidung
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||||
- § 84f: Neue Vorschriften für das gerichtliche Verfahren
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- § 84g: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung
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||||
- § 84h: Neue Vorschriften für die Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
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||||
- § 84i: Neue Vorschriften für die Spezialität
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- § 84j: Neue Vorschriften für die Sicherung der Vollstreckung
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||||
- § 84k: Neue Vorschriften für ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
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||||
- § 84l: Neue Vorschriften für die Durchbeförderung zur Vollstreckung
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||||
- § 84m: Neue Vorschriften für das Durchbeförderungsverfahren
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||||
- § 84n: Neue Vorschriften für die Durchbeförderung auf dem Luftweg
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- § 85: Neue Vorschriften für die vorläufige Bewilligungsentscheidung bei der Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat
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# § 84d
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 84d: Neue Vorschriften für Bewilligungshindernisse bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen
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# § 84e
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 84e: Neue Vorschriften für die vorläufige Bewilligungsentscheidung
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# § 84f
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 84f: Neue Vorschriften für das gerichtliche Verfahren
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 84g
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 84g: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 84h
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 84h: Neue Vorschriften für die Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
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# § 84i
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 84i: Neue Vorschriften für die Spezialität
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# § 84j
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 84j: Neue Vorschriften für die Sicherung der Vollstreckung
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# § 84k
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 84k: Neue Vorschriften für ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 84l
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 84l: Neue Vorschriften für die Durchbeförderung zur Vollstreckung
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 84m
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 84m: Neue Vorschriften für das Durchbeförderungsverfahren
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 84n
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 84n: Neue Vorschriften für die Durchbeförderung auf dem Luftweg
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 85
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 85: Neue Vorschriften für die vorläufige Bewilligungsentscheidung bei der Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat
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@@ -1,15 +1,15 @@
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# GG — 2015-07-24
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- **Titel:** Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
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- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1332
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
- **Inkrafttreten:** 2015-07-25
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=12
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Strafprozessordnung, um das Recht des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung zu stärken und Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe anzuerkennen.
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=29
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die internationale Rechtshilfe bei der Vollstreckung von Strafen und Bewährungsmaßnahmen und ändert Gesetze zur Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen.
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|
||||
## Betroffene Stellen
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||||
- Artikel 2 Absatz 2 Satz 2: Das Grundrecht der Freiheit der Person wird durch Änderungen in der Strafprozessordnung eingeschränkt.
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||||
- Artikel 2 Absatz 2 Satz 2: Einschränkung des Grundrechts der Freiheit der Person
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## Wortlaut
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@@ -129,3 +129,4 @@
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- **2012-07-16** · BGBl. 2012 I S. 1478 — Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)
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- **2014-12-31** · BGBl. 2014 I S. 2438 — Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)
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||||
- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1332 — Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
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||||
- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1349 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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@@ -1,3 +1,3 @@
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# Stellen dieser Station
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||||
- Artikel 2 Absatz 2 Satz 2: Das Grundrecht der Freiheit der Person wird durch Änderungen in der Strafprozessordnung eingeschränkt.
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||||
- Artikel 2 Absatz 2 Satz 2: Einschränkung des Grundrechts der Freiheit der Person
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||||
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@@ -1,18 +1,15 @@
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# GVG — 2015-06-19
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# GVG — 2015-07-24
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
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- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 925
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- **Inkrafttreten:** 2015-08-01
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/23#page=5
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz und im Strafgesetzbuch ein, um Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umzusetzen. Es tritt am 1. August 2015 in Kraft.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
- **Inkrafttreten:** 2015-07-25
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=29
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die internationale Rechtshilfe bei der Vollstreckung von Strafen und Bewährungsmaßnahmen und ändert Gesetze zur Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen.
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||||
## Betroffene Stellen
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||||
- § 74a Absatz 2: Ersetzung von „§ 120 Abs. 2 Satz 2“ durch „§ 120 Absatz 2 Satz 3“
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||||
- § 120 Absatz 2: Streichung von „bestimmt und“ und Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 142a: Einfügung von neuen Sätzen und Anpassung in Absatz 4
|
||||
- § 143 Absatz 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- § 78a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Verweise von '§ 8A Abs. 2 und § 71A Abs. 4' zu '§ 58 Abs. 2, § 84g Abs. 1, §§ 84j, 90h Abs. 1, § 90j Abs. 1 und 2 und § 90k Abs. 1 und 2'
|
||||
|
||||
## Wortlaut
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@@ -133,3 +133,4 @@
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||||
- **2013-10-16** · BGBl. 2013 I S. 3786 — Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
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||||
- **2014-04-29** · BGBl. 2014 I S. 410 — Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
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||||
- **2015-06-19** · BGBl. 2015 I S. 925 — Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
|
||||
- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1349 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
|
||||
@@ -1,6 +1,3 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 74a Absatz 2: Ersetzung von „§ 120 Abs. 2 Satz 2“ durch „§ 120 Absatz 2 Satz 3“
|
||||
- § 120 Absatz 2: Streichung von „bestimmt und“ und Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 142a: Einfügung von neuen Sätzen und Anpassung in Absatz 4
|
||||
- § 143 Absatz 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- § 78a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Verweise von '§ 8A Abs. 2 und § 71A Abs. 4' zu '§ 58 Abs. 2, § 84g Abs. 1, §§ 84j, 90h Abs. 1, § 90j Abs. 1 und 2 und § 90k Abs. 1 und 2'
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|
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 78a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2004-06-30 — Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz - OpferRRG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1354
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
||||
|
||||
§ 78a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Angabe '58 Abs. 3' durch '58 Abs. 2'
|
||||
§ 78a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Verweise von '§ 8A Abs. 2 und § 71A Abs. 4' zu '§ 58 Abs. 2, § 84g Abs. 1, §§ 84j, 90h Abs. 1, § 90j Abs. 1 und 2 und § 90k Abs. 1 und 2'
|
||||
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||||
@@ -1,35 +1,53 @@
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||||
# IRG — 2015-07-24
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1332
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1349
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2015-07-25
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=12
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Strafprozessordnung, um das Recht des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung zu stärken und Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe anzuerkennen.
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=29
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die internationale Rechtshilfe bei der Vollstreckung von Strafen und Bewährungsmaßnahmen und ändert Gesetze zur Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
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||||
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||||
- Inhaltsübersicht: Inhaltsübersicht aus Anlage 2 vorangestellt
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||||
- § 81 Nummer 4: Einfügen von Text über den Rahmenbeschluss 2009/299/JI
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||||
- § 83: Neufassung von Absatz 1, Hinzufügen von Absätzen 2 bis 4
|
||||
- § 83a: Ersetzen von Text in Absatz 1 und 2
|
||||
- § 83b: Umbenennung von Buchstaben in Nummern, Ersetzen von Text
|
||||
- § 83f: Ersetzen von Text in Absatz 1 und 3, Hinzufügen von Absätzen 4 bis 6
|
||||
- § 87: Einfügen von Text in Satz 3
|
||||
- § 87a Nummer 2: Ersetzen von Text
|
||||
- § 87b: Ersetzen von Text in Absatz 1 und 3, Neufassung von Absatz 3 Nummer 4, Hinzufügen von Absätzen 4 bis 6
|
||||
- § 87o Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von Text
|
||||
- § 88: Einfügen von Text in Satz 1, Ersetzen von Text in Satz 2
|
||||
- § 88a: Ersetzen von Text in Absatz 1, Neufassung von Absatz 2, Hinzufügen von Absätzen 3 und 4
|
||||
- § 88b Absatz 1: Ersetzen von Text in Satzteil vor Nummer 1 und Nummer 8
|
||||
- § 88c Nummer 1: Ersetzen von Text
|
||||
- § 88d Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von Text
|
||||
- § 90 Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von Text
|
||||
- § 94 Absatz 1: Ersetzen von Text in Satzteil vor Nummer 1 und Nummer 1
|
||||
- § 95 Absatz 1: Ersetzen von Text in Satzteil vor Nummer 1
|
||||
- § 97: Ersetzen von Text
|
||||
- § 98 Satz 1: Ersetzen von Text
|
||||
- Vor § 99: Einfügen von § 98a
|
||||
- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Bedingungen für die Ablehnung der Vollstreckung eines ausländischen Erkenntnisses festlegt.
|
||||
- § 58 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion festlegt.
|
||||
- § 58 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung von § 67 Abs. 1 bei der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen regelt.
|
||||
- § 71: Neufassung des § 71, der die Voraussetzungen für die Übertragung der Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland festlegt.
|
||||
- § 71a: Neufassung des § 71a, der die Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens regelt.
|
||||
- § 72: Ersetzung des Wortes 'ersuchte' durch 'ausländische'.
|
||||
- § 74 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Ersuchen' durch 'Rechtshilfeersuchen' und Streichung von 'um Rechtshilfe'.
|
||||
- § 74 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'ausländische Staaten um Rechtshilfe zu ersuchen' durch 'an ausländische Staaten Rechtshilfeersuchen zu stellen'.
|
||||
- § 75: Ersetzung des Wortes 'ersuchenden' durch 'ausländischen'.
|
||||
- § 76: Ersetzung der Wörter 'Ersuchen um Leistung von Rechtshilfe' durch 'Rechtshilfeersuchen'.
|
||||
- § 77 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'eingehenden Ersuchen' durch 'der Leistung von Rechtshilfe für ein ausländisches Verfahren'.
|
||||
- § 80 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4.
|
||||
- § 83b Abs. 2 Satz 2: Aufhebung des Satzes 2.
|
||||
- § 83f Abs. 3 Satz 3: Aufhebung des Satzes 3.
|
||||
- Neunter Teil Abschnitt 1: Neufassung des Abschnitts 1 des Neunten Teils, der die Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland regelt.
|
||||
- Inhaltsübersicht: Einfügen und Ändern von Angaben zu neuen und bestehenden Paragraphen
|
||||
- § 48 Satz 2: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 49 Abs. 1 Nummer 1 bis 4: Neufassung der Nummern 1 bis 4
|
||||
- § 49 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 49 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes
|
||||
- § 49 Abs. 4 bis 6: Umbenennung der Absätze
|
||||
- § 51 Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 51 Abs. 2: Ersetzen von Wörtern und Neufassung von Satz 2
|
||||
- § 52 Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 52 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 52 Abs. 3: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 53 Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 53 Abs. 2: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 54 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 54a: Einfügen eines neuen Paragraphen
|
||||
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 56 Abs. 3: Streichung von Wörtern
|
||||
- § 56 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen und Streichung von Wörtern
|
||||
- § 56a Abs. 1 Satz 1: Streichung von Wörtern
|
||||
- § 56b Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 57 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von Wörtern
|
||||
- § 57 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 57 Abs. 6: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 57a: Anfügen von neuen Sätzen
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
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||||
|
||||
@@ -20,3 +20,4 @@
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||||
- **2014-07-15** · BGBl. 2014 I S. 890 — Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
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||||
- **2015-07-22** · BGBl. 2015 I S. 1197 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
|
||||
- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1332 — Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
|
||||
- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1349 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
|
||||
@@ -1,23 +1,41 @@
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||||
# Stellen dieser Station
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||||
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||||
- Inhaltsübersicht: Inhaltsübersicht aus Anlage 2 vorangestellt
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||||
- § 81 Nummer 4: Einfügen von Text über den Rahmenbeschluss 2009/299/JI
|
||||
- § 83: Neufassung von Absatz 1, Hinzufügen von Absätzen 2 bis 4
|
||||
- § 83a: Ersetzen von Text in Absatz 1 und 2
|
||||
- § 83b: Umbenennung von Buchstaben in Nummern, Ersetzen von Text
|
||||
- § 83f: Ersetzen von Text in Absatz 1 und 3, Hinzufügen von Absätzen 4 bis 6
|
||||
- § 87: Einfügen von Text in Satz 3
|
||||
- § 87a Nummer 2: Ersetzen von Text
|
||||
- § 87b: Ersetzen von Text in Absatz 1 und 3, Neufassung von Absatz 3 Nummer 4, Hinzufügen von Absätzen 4 bis 6
|
||||
- § 87o Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von Text
|
||||
- § 88: Einfügen von Text in Satz 1, Ersetzen von Text in Satz 2
|
||||
- § 88a: Ersetzen von Text in Absatz 1, Neufassung von Absatz 2, Hinzufügen von Absätzen 3 und 4
|
||||
- § 88b Absatz 1: Ersetzen von Text in Satzteil vor Nummer 1 und Nummer 8
|
||||
- § 88c Nummer 1: Ersetzen von Text
|
||||
- § 88d Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von Text
|
||||
- § 90 Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von Text
|
||||
- § 94 Absatz 1: Ersetzen von Text in Satzteil vor Nummer 1 und Nummer 1
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||||
- § 95 Absatz 1: Ersetzen von Text in Satzteil vor Nummer 1
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||||
- § 97: Ersetzen von Text
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||||
- § 98 Satz 1: Ersetzen von Text
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- Vor § 99: Einfügen von § 98a
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||||
- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Bedingungen für die Ablehnung der Vollstreckung eines ausländischen Erkenntnisses festlegt.
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||||
- § 58 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion festlegt.
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||||
- § 58 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung von § 67 Abs. 1 bei der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen regelt.
|
||||
- § 71: Neufassung des § 71, der die Voraussetzungen für die Übertragung der Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland festlegt.
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||||
- § 71a: Neufassung des § 71a, der die Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens regelt.
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||||
- § 72: Ersetzung des Wortes 'ersuchte' durch 'ausländische'.
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||||
- § 74 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Ersuchen' durch 'Rechtshilfeersuchen' und Streichung von 'um Rechtshilfe'.
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||||
- § 74 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'ausländische Staaten um Rechtshilfe zu ersuchen' durch 'an ausländische Staaten Rechtshilfeersuchen zu stellen'.
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||||
- § 75: Ersetzung des Wortes 'ersuchenden' durch 'ausländischen'.
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||||
- § 76: Ersetzung der Wörter 'Ersuchen um Leistung von Rechtshilfe' durch 'Rechtshilfeersuchen'.
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||||
- § 77 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'eingehenden Ersuchen' durch 'der Leistung von Rechtshilfe für ein ausländisches Verfahren'.
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||||
- § 80 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4.
|
||||
- § 83b Abs. 2 Satz 2: Aufhebung des Satzes 2.
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||||
- § 83f Abs. 3 Satz 3: Aufhebung des Satzes 3.
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- Neunter Teil Abschnitt 1: Neufassung des Abschnitts 1 des Neunten Teils, der die Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland regelt.
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- Inhaltsübersicht: Einfügen und Ändern von Angaben zu neuen und bestehenden Paragraphen
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- § 48 Satz 2: Ersetzen von Wörtern
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- § 49 Abs. 1 Nummer 1 bis 4: Neufassung der Nummern 1 bis 4
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- § 49 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Wörtern
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- § 49 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes
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||||
- § 49 Abs. 4 bis 6: Umbenennung der Absätze
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||||
- § 51 Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 51 Abs. 2: Ersetzen von Wörtern und Neufassung von Satz 2
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||||
- § 52 Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 52 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 52 Abs. 3: Ersetzen von Wörtern
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||||
- § 53 Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 53 Abs. 2: Ersetzen von Wörtern
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||||
- § 54 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 54a: Einfügen eines neuen Paragraphen
|
||||
- § 55 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 56 Abs. 3: Streichung von Wörtern
|
||||
- § 56 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen und Streichung von Wörtern
|
||||
- § 56a Abs. 1 Satz 1: Streichung von Wörtern
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||||
- § 56b Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
|
||||
- § 57 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von Wörtern
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||||
- § 57 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
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||||
- § 57 Abs. 6: Ersetzen von Wörtern
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||||
- § 57a: Anfügen von neuen Sätzen
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 433
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
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||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
§ 433 Abs. 1: Neue Fassung des § 433 Abs. 1
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||||
§ 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Bedingungen für die Ablehnung der Vollstreckung eines ausländischen Erkenntnisses festlegt.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 48
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-08-07 — Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1407
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
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||||
§ 48: Neufassung des § 48, der Rechtshilfe für die Vollstreckung von Strafen und Anordnungen des Verfalls oder der Einziehung ermöglicht.
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||||
§ 48 Satz 2: Ersetzen von Wörtern
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||||
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||||
12
irg/§49.md
12
irg/§49.md
@@ -1,9 +1,13 @@
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||||
# § 49
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2009-10-08 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3214
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
||||
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||||
§ 49 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzen von 'dem im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltenden' durch 'deutschem'
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§ 49 Abs. 1 Nummer 1 bis 4: Neufassung der Nummern 1 bis 4
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||||
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||||
§ 49 Abs. 1 Nr. 4 und 5: Neufassung der Nummern 4 und 5
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||||
§ 49 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Wörtern
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||||
§ 49 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes
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||||
§ 49 Abs. 4 bis 6: Umbenennung der Absätze
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||||
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@@ -1,7 +1,9 @@
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# § 51
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-08-07 — Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1407
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
||||
|
||||
§ 51: Neufassung des § 51, der die örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit von ausländischen Erkenntnissen regelt.
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||||
§ 51 Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
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||||
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||||
§ 51 Abs. 2: Ersetzen von Wörtern und Neufassung von Satz 2
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||||
10
irg/§52.md
10
irg/§52.md
@@ -1,7 +1,11 @@
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||||
# § 52
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|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-08-07 — Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1407
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
||||
|
||||
§ 52 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Gelegenheit zur Äußerung von Verurteilten und Dritten regelt.
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§ 52 Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
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||||
§ 52 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen von Wörtern
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||||
§ 52 Abs. 3: Ersetzen von Wörtern
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@@ -1,7 +1,9 @@
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||||
# § 53
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-08-07 — Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1407
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
||||
|
||||
§ 53 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Recht auf Beistand von Verurteilten und Dritten regelt.
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||||
§ 53 Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
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||||
§ 53 Abs. 2: Ersetzen von Wörtern
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||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 54
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2009-10-08 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3214
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
||||
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||||
§ 54 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes 2a
|
||||
§ 54 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von Wörtern
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||||
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||||
7
irg/§54a.md
Normal file
7
irg/§54a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 54a
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
||||
|
||||
§ 54a: Einfügen eines neuen Paragraphen
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 55
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2010-10-27 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1408
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
||||
|
||||
§ 55 Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Angabe „14 bis 18“ durch „12 bis 16“
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§ 55 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von Wörtern
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@@ -1,9 +1,9 @@
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# § 56
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2009-10-08 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3214
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
||||
|
||||
§ 56 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
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||||
§ 56 Abs. 3: Streichung von Wörtern
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§ 56 Abs. 4: Ersetzen von '73d, 74e' durch '73, 74' und Hinzufügen eines neuen Satzes
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§ 56 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen und Streichung von Wörtern
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 56a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2009-10-08 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3214
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
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||||
§ 56a: Neufassung des gesamten § 56a
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§ 56a Abs. 1 Satz 1: Streichung von Wörtern
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 56b
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2009-10-08 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3214
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
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||||
§ 56b: Einfügung des neuen § 56b
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||||
§ 56b Abs. 1: Ersetzen von Wörtern
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10
irg/§57.md
10
irg/§57.md
@@ -1,7 +1,11 @@
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||||
# § 57
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2009-10-08 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3214
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
||||
|
||||
§ 57: Streichung von 'und Vollzug' in der Überschrift, Hinzufügen eines Satzes im Absatz 1, Neufassung der Absätze 4 und 5, Einfügung des Absatzes 7
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§ 57 Abs. 1 Satz 1: Einfügen von Wörtern
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||||
§ 57 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
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||||
§ 57 Abs. 6: Ersetzen von Wörtern
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 57a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2009-10-08 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3214
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 57a: Einfügung des neuen § 57a
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§ 57a: Anfügen von neuen Sätzen
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@@ -1,7 +1,9 @@
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# § 58
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2009-10-08 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3214
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
|
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||||
Überschrift § 58: Streichung von 'Haft zur' in der Überschrift
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§ 58 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Anordnung der Haft zur Sicherung der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion festlegt.
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§ 58 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung von § 67 Abs. 1 bei der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen regelt.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 71
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2006-12-21 — Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
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> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 3175
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||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
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||||
§ 71 Abs. 4: Ersetzung von 'Landgericht' durch 'Oberlandesgericht' und Anpassung der Verweise
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||||
§ 71: Neufassung des § 71, der die Voraussetzungen für die Übertragung der Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland festlegt.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 71a
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2009-10-08 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren (Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 3214
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 71a: Einfügung des neuen § 71a
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§ 71a: Neufassung des § 71a, der die Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens regelt.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 72
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
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||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
§ 72: Neue Fassung des § 72
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§ 72: Ersetzung des Wortes 'ersuchte' durch 'ausländische'.
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# § 74
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2010-10-27 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1408
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 74 Abs. 1: Ersetzung von „Bundesminister“ durch „Bundesministerium“ und Hinzufügen eines neuen Satzes
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§ 74 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Ersuchen' durch 'Rechtshilfeersuchen' und Streichung von 'um Rechtshilfe'.
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§ 74 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'ausländische Staaten um Rechtshilfe zu ersuchen' durch 'an ausländische Staaten Rechtshilfeersuchen zu stellen'.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 75
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
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||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
§ 75: Neue Fassung des § 75
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||||
§ 75: Ersetzung des Wortes 'ersuchenden' durch 'ausländischen'.
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# § 76
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-22 — Neufassung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1537
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||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
§ 76: Neue Fassung des § 76
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§ 76: Ersetzung der Wörter 'Ersuchen um Leistung von Rechtshilfe' durch 'Rechtshilfeersuchen'.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 77
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2010-10-27 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1408
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||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
nach § 77: Einfügung von §§ 77a und 77b zur Elektronischen Kommunikation und Aktenführung sowie Verordnungsermächtigung
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§ 77 Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'eingehenden Ersuchen' durch 'der Leistung von Rechtshilfe für ein ausländisches Verfahren'.
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7
irg/§80.md
Normal file
7
irg/§80.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 80
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
§ 80 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 83b
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1332
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 83b: Umbenennung von Buchstaben in Nummern, Ersetzen von Text
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§ 83b Abs. 2 Satz 2: Aufhebung des Satzes 2.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 83f
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1332
|
||||
> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
§ 83f: Ersetzen von Text in Absatz 1 und 3, Hinzufügen von Absätzen 4 bis 6
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||||
§ 83f Abs. 3 Satz 3: Aufhebung des Satzes 3.
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@@ -1,18 +1,15 @@
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||||
# RUASTRGHG — 2002-06-28
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# RUASTRGHG — 2015-07-24
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2144
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||||
- **Inkrafttreten:** 2002-07-01
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/41#page=8
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit Deutschlands mit dem Internationalen Strafgerichtshof, insbesondere die Überstellung von Personen, die Durchbeförderung und die Erhebung von Kosten.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
- **Inkrafttreten:** 2015-07-25
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=29
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die internationale Rechtshilfe bei der Vollstreckung von Strafen und Bewährungsmaßnahmen und ändert Gesetze zur Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen.
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||||
## Betroffene Stellen
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- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Rechtshilfe für Verfahren wegen Straftaten regelt.
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||||
- § 5 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Vollstreckung von Freiheitsstrafen regelt.
|
||||
- § 5 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
|
||||
- § 6: Neufassung des gesamten § 6, der die Vorrechte und Immunitäten regelt.
|
||||
- § 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der den Gerichtshof und den Residualmechanismus definiert.
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## Wortlaut
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@@ -2,3 +2,4 @@
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- **1998-05-08** · BGBl. 1998 I S. 843 — Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetz)
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||||
- **2002-06-28** · BGBl. 2002 I S. 2144 — Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998
|
||||
- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1349 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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@@ -1,6 +1,3 @@
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# Stellen dieser Station
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||||
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Rechtshilfe für Verfahren wegen Straftaten regelt.
|
||||
- § 5 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Vollstreckung von Freiheitsstrafen regelt.
|
||||
- § 5 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
|
||||
- § 6: Neufassung des gesamten § 6, der die Vorrechte und Immunitäten regelt.
|
||||
- § 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der den Gerichtshof und den Residualmechanismus definiert.
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||||
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7
ruastrghg/§1.md
Normal file
7
ruastrghg/§1.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 1
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
§ 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der den Gerichtshof und den Residualmechanismus definiert.
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@@ -1,28 +1,21 @@
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# STPO — 2015-07-24
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1332
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1349
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||||
- **Inkrafttreten:** 2015-07-25
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=12
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Strafprozessordnung, um das Recht des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung zu stärken und Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe anzuerkennen.
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=29
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die internationale Rechtshilfe bei der Vollstreckung von Strafen und Bewährungsmaßnahmen und ändert Gesetze zur Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen.
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## Betroffene Stellen
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||||
- § 111o: Der Paragraph wird aufgehoben.
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||||
- § 111p: Der Paragraph wird aufgehoben.
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||||
- § 230 Abs. 2: Ein Komma und die Wörter „soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist“ werden eingefügt.
|
||||
- § 267 Abs. 5 Satz 3: Die Angabe „Satz 3“ wird durch „Satz 4“ ersetzt.
|
||||
- § 314a Abs. 2: Die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidigers“ werden durch „Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ ersetzt.
|
||||
- § 329: Der gesamte Paragraph wird neu gefasst.
|
||||
- § 330 Abs. 1: Die Wörter „vorzuladen und kann ihn bei seinem Ausbleiben zwangsweise vorführen lassen“ werden durch „zu laden“ ersetzt.
|
||||
- § 330 Abs. 2 Satz 2: Nach dem Wort „Angeklagte“ werden die Wörter „noch ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ eingefügt und „einer Hauptverhandlung“ wird durch „eines Hauptverhandlungstermins“ ersetzt. Die Angaben „Abs. 1“ und „Abs. 2 Satz 1“ werden durch „Absatz 1 Satz 1“ und „Absatz 2 und 3“ ersetzt.
|
||||
- § 340: Der gesamte Paragraph wird neu gefasst.
|
||||
- § 341 Abs. 2: Die Wörter „§§ 234, 387 Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 434 Abs. 1 Satz 1“ werden durch „§§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1, § 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1“ ersetzt. Die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidigers“ werden durch „Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ ersetzt.
|
||||
- § 378 Satz 1: Die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Rechtsanwalt“ werden durch „Rechtsanwalt mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ ersetzt.
|
||||
- § 412 Satz 1: Der Satz wird neu gefasst.
|
||||
- § 459i: Der Paragraph wird aufgehoben.
|
||||
- § 234, § 350 Abs. 2 Satz 1, § 411 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger“ werden durch „Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ ersetzt.
|
||||
- § 85a: Neue Vorschriften für das gerichtliche Verfahren zur Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen in einem anderen Mitgliedstaat
|
||||
- § 85b: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
|
||||
- § 85c: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
|
||||
- § 85d: Neue Vorschriften für die Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
|
||||
- § 85e: Neue Vorschriften für das inländische Vollstreckungsverfahren
|
||||
- § 85f: Neue Vorschriften für die Sicherung der weiteren Vollstreckung
|
||||
- Abschnitt 4: Einführung eines neuen Abschnitts zur Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
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||||
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||||
## Wortlaut
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@@ -159,3 +159,4 @@
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- **2014-04-29** · BGBl. 2014 I S. 410 — Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
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||||
- **2015-06-19** · BGBl. 2015 I S. 926 — Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG)
|
||||
- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1332 — Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
|
||||
- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1349 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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@@ -1,16 +1,9 @@
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||||
# Stellen dieser Station
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||||
- § 111o: Der Paragraph wird aufgehoben.
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||||
- § 111p: Der Paragraph wird aufgehoben.
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||||
- § 230 Abs. 2: Ein Komma und die Wörter „soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist“ werden eingefügt.
|
||||
- § 267 Abs. 5 Satz 3: Die Angabe „Satz 3“ wird durch „Satz 4“ ersetzt.
|
||||
- § 314a Abs. 2: Die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidigers“ werden durch „Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ ersetzt.
|
||||
- § 329: Der gesamte Paragraph wird neu gefasst.
|
||||
- § 330 Abs. 1: Die Wörter „vorzuladen und kann ihn bei seinem Ausbleiben zwangsweise vorführen lassen“ werden durch „zu laden“ ersetzt.
|
||||
- § 330 Abs. 2 Satz 2: Nach dem Wort „Angeklagte“ werden die Wörter „noch ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ eingefügt und „einer Hauptverhandlung“ wird durch „eines Hauptverhandlungstermins“ ersetzt. Die Angaben „Abs. 1“ und „Abs. 2 Satz 1“ werden durch „Absatz 1 Satz 1“ und „Absatz 2 und 3“ ersetzt.
|
||||
- § 340: Der gesamte Paragraph wird neu gefasst.
|
||||
- § 341 Abs. 2: Die Wörter „§§ 234, 387 Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 434 Abs. 1 Satz 1“ werden durch „§§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1, § 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1“ ersetzt. Die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidigers“ werden durch „Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ ersetzt.
|
||||
- § 378 Satz 1: Die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Rechtsanwalt“ werden durch „Rechtsanwalt mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ ersetzt.
|
||||
- § 412 Satz 1: Der Satz wird neu gefasst.
|
||||
- § 459i: Der Paragraph wird aufgehoben.
|
||||
- § 234, § 350 Abs. 2 Satz 1, § 411 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger“ werden durch „Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht“ ersetzt.
|
||||
- § 85a: Neue Vorschriften für das gerichtliche Verfahren zur Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen in einem anderen Mitgliedstaat
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||||
- § 85b: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
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||||
- § 85c: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
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||||
- § 85d: Neue Vorschriften für die Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
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||||
- § 85e: Neue Vorschriften für das inländische Vollstreckungsverfahren
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||||
- § 85f: Neue Vorschriften für die Sicherung der weiteren Vollstreckung
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||||
- Abschnitt 4: Einführung eines neuen Abschnitts zur Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
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7
stpo/§85a.md
Normal file
7
stpo/§85a.md
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# § 85a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 85a: Neue Vorschriften für das gerichtliche Verfahren zur Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen in einem anderen Mitgliedstaat
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7
stpo/§85b.md
Normal file
7
stpo/§85b.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 85b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 85b: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
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7
stpo/§85c.md
Normal file
7
stpo/§85c.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 85c
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 85c: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
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7
stpo/§85d.md
Normal file
7
stpo/§85d.md
Normal file
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# § 85d
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 85d: Neue Vorschriften für die Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
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stpo/§85e.md
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7
stpo/§85e.md
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# § 85e
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 85e: Neue Vorschriften für das inländische Vollstreckungsverfahren
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7
stpo/§85f.md
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7
stpo/§85f.md
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# § 85f
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 85f: Neue Vorschriften für die Sicherung der weiteren Vollstreckung
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17
verkuendungen/2015/bgbl1-2015-31-4.md
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17
verkuendungen/2015/bgbl1-2015-31-4.md
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# BGBl. 2015 I S. 1349
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- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1349
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- **Verkündung:** 2015-07-24
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- **Inkrafttreten:** 2015-07-25
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- **Ausfertigung:** 2015-07-17
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=29
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** GG, GVG, YUGSTRGHG, RUASTRGHG, GESETZ-ZUR-VERBESSERUNG-DER-INTERNATIONALEN-RECHTSHILFE-BEI, STPO, GESETZ-ÜBER-DIE-INTERNATIONALE-RECHTSHILFE-BEI-DER, GESETZ-ÜBER-DIE-VOLLSTRECKUNG-VON-FREIHEITSENTZIEHENDEN, IRG
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## Kurz
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Das Gesetz verbessert die internationale Rechtshilfe bei der Vollstreckung von Strafen und Bewährungsmaßnahmen und ändert Gesetze zur Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen.
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# YUGSTRGHG — 2002-06-28
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# YUGSTRGHG — 2015-07-24
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- **Titel:** Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998
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- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2144
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- **Inkrafttreten:** 2002-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/41#page=8
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- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit Deutschlands mit dem Internationalen Strafgerichtshof, insbesondere die Überstellung von Personen, die Durchbeförderung und die Erhebung von Kosten.
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- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1349
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- **Inkrafttreten:** 2015-07-25
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/31#page=29
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- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die internationale Rechtshilfe bei der Vollstreckung von Strafen und Bewährungsmaßnahmen und ändert Gesetze zur Zusammenarbeit mit internationalen Strafgerichtshöfen.
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## Betroffene Stellen
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- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Rechtshilfe für Verfahren wegen Straftaten regelt.
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- § 5 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Vollstreckung von Freiheitsstrafen regelt.
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- § 6: Neufassung des gesamten § 6, der die Vorrechte und Immunitäten des Gerichtshofs und seiner Angehörigen regelt.
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- § 1 Abs. 2: Neudefinition des Gerichtshofs, einschließlich des Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **2002-06-28** · BGBl. 2002 I S. 2144 — Gesetz zur Ausführung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vom 17. Juli 1998
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- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1349 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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@@ -1,5 +1,3 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Rechtshilfe für Verfahren wegen Straftaten regelt.
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- § 5 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Vollstreckung von Freiheitsstrafen regelt.
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- § 6: Neufassung des gesamten § 6, der die Vorrechte und Immunitäten des Gerichtshofs und seiner Angehörigen regelt.
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- § 1 Abs. 2: Neudefinition des Gerichtshofs, einschließlich des Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe
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7
yugstrghg/§1.md
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7
yugstrghg/§1.md
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2015-07-24 — Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1349
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§ 1 Abs. 2: Neudefinition des Gerichtshofs, einschließlich des Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe
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Reference in New Issue
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