BGBl. 2001 I S. 305 · Verordnung · Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen

Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 305
Inkrafttreten: 2001-03-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2001-02-27

BGBl-Id: bgbl1-2001-10-1
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2001-02-27 12:00:00 +00:00
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# 30-BIMSCHV — 2001-02-27
- **Titel:** Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 305
- **Inkrafttreten:** 2001-03-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/10#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und die Behandlung dieser Abfälle in biologischen Anlagen, um die Deponiezuordnungs-Kriterien einzuhalten.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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30-bimschv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2001-02-27** · BGBl. 2001 I S. 305 — Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen

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# Stellen dieser Station

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# ABFABLV — 2001-02-27
- **Titel:** Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 305
- **Inkrafttreten:** 2001-03-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/10#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und die Behandlung dieser Abfälle in biologischen Anlagen, um die Deponiezuordnungs-Kriterien einzuhalten.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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# Verlauf
- **2001-02-27** · BGBl. 2001 I S. 305 — Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen

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# Stellen dieser Station

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# ABWV — 2000-05-31
# ABWV — 2001-02-27
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
- **Titel:** Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2000 I S. 751
- **Inkrafttreten:** 2000-05-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/24#page=11
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Abwasserverordnung, insbesondere bezüglich der Analysen- und Messverfahren, Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer und Anforderungen an bestimmte Stoffe.
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 305
- **Inkrafttreten:** 2001-03-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/10#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und die Behandlung dieser Abfälle in biologischen Anlagen, um die Deponiezuordnungs-Kriterien einzuhalten.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 1 Satz 2 bis 4: Neufassung der Angaben zu den deutschen Einheitsverfahren, Normen und technischen Regeln.
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Worte 'in vier Fällen den Wert' durch 'in vier Fällen den jeweils maßgebenden Wert' und 'vom Hundert' durch 'Prozent'.
- § 7 Satz 1: Neufassung der Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer, die aus verschiedenen AbwasserVwV bestehen.
- Anlage 'Analysen- und Messverfahren': Neufassung der Anlage mit neuen Analysen- und Messverfahren, einschließlich spezifischer Maßgaben.
- Anhang 1 Teil C Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Worte 'vom Hundert' durch 'Prozent'
- Anhang 2: Einfügung eines neuen Anhangs 3 für Milchverarbeitung
- Anhang 9 Teil A Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Der Anhang' durch 'Dieser Anhang'
- Anhang 11 Teil C Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'übersteigt' durch 'beträgt'
- Anhang 12 Teil C Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'übersteigt' durch 'beträgt'
- Anhang 15 Teil C Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'übersteigt' durch 'beträgt'
- Anhang 16: Einfügung eines neuen Anhangs 17 für Herstellung keramischer Erzeugnisse
- Anhang 36 Teil C Tabelle: Setzen von 'BSB5' in Klammern
- Anhang 37 Teil D Abs. 1 Tabelle: Streichung der Zeile 'Quecksilber g/t'
- Anhang 37: Einfügung eines neuen Anhangs 38 für Textilherstellung, Textilveredlung
- Anhang, Teil A, Abs. 2: Neue Regelung, dass der Anhang nicht für bestimmte Abwasser aus Textildruckereien gilt.
- Anhang, Teil A, Abs. 3: Neue Regelung, dass der Anhang nicht für bestimmte Abwasser aus Druckereibetrieben gilt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Anhang, Teil B, Abs. 1: Neue allgemeine Anforderungen an die Schadstofffracht im Abwasser.
- Anhang, Teil B, Abs. 2: Neue Regelung, dass das Abwasser bestimmte Stoffe nicht enthalten darf.
- Anhang, Teil C: Neue Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle.
- Anhang, Teil D, Abs. 1: Neue Anforderungen an das Abwasser vor der Vermischung.
- Anhang, Teil D, Abs. 2: Neue Regelung für abfiltrierbare Stoffe im keramischen Siebdruck.
- Anhang, Teil E, Abs. 1: Neue Anforderungen an das Abwasser, das Benzol und Derivate enthält.
- Anhang, Teil E, Abs. 2: Neue Anforderungen an chromhaltiges Abwasser.
- Anhang, Teil E, Abs. 3: Neue Anforderungen an cyanidhaltiges Abwasser aus dem Tiefdruck.
- Anhang 39 Teil B: Neufassung des Eingangssatzes
- Anhang 40 Teil D Abs. 2: Ersetzung der Worte 'AOX, Freies Chlor und LHKW' durch 'AOX und Freies Chlor'
- Anhang 41 Teil D Abs. 1 Nr. 3: Einfügung des Wortes 'allgemeine' vor 'bauaufsichtliche Zulassung'
- Anhang 43 Teil B Abs. 1: Neufassung des Eingangssatzes
- Anhang 43 Teil C Abs. 1: Einfügung der Worte 'in das Gewässer' nach 'Einleitungsstelle'
- Anhang 45 Teil C Abs. 1: Einfügung der Worte 'in das Gewässer' nach 'Einleitungsstelle'
- Anhang 46 Teil C Abs. 1: Einfügung der Worte 'in das Gewässer' nach 'Einleitungsstelle'
- Anhang 48 Teil 1 Abs. 1: Einfügung des Kommas und der Angabe '90/415/EWG' nach '88/347/EWG'
- Anhang 48 Teil 11 Abs. 1: Anfügen des Satzes 'Sie gelten nicht für Abwasser aus der Herstellung von Titandioxid-Mikrorutilen sowie aus indirekten Kühlsystemen und aus der Betriebswasseraufbereitung.'
- Anhang 48 Teil 11 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- Anhang 48 Teil 11 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5
- Anhang 48 Teil 11 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6
- Anhang 50 Teil E Abs. 2 Nr. 1: Einfügung des Wortes 'allgemeine' vor 'bauaufsichtliche Zulassung'
- Anhang 52 Teil C: Einfügung der Worte 'in das Gewässer' nach 'Einleitungsstelle'
- Anhang 53 Teil B Abs. 1: Neufassung des Eingangssatzes
- Anhang 53 Teil D Abs. 2 Satz 1: Einfügung des Wortes 'allgemeine' vor 'bauaufsichtliche Zulassung'
- Anhang 54 Teil B Abs. 1: Neufassung des Eingangssatzes
- Anhang 54 Teil C: Einfügung der Worte 'in das Gewässer' nach 'Einleitungsstelle'
- Anhang 56: Einfügung des neuen Anhangs 56
- Anhang 51 Teil D Abs. 2: Einfügung der Wörter 'ausgenommen Abwasser, das aus Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen stammt,'
- Anhang 23: Einfügung eines neuen Anhangs 23 mit Anforderungen an Abwasser aus Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
## Wortlaut

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- **1998-07-09** · BGBl. 1998 I S. 1795 — Erste Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
- **1999-02-18** · BGBl. 1999 I S. 86 — Bekanntmachung der Neufassung der Abwasserverordnung
- **2000-05-31** · BGBl. 2000 I S. 751 — Dritte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
- **2001-02-27** · BGBl. 2001 I S. 305 — Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen

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# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 1 Satz 2 bis 4: Neufassung der Angaben zu den deutschen Einheitsverfahren, Normen und technischen Regeln.
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Worte 'in vier Fällen den Wert' durch 'in vier Fällen den jeweils maßgebenden Wert' und 'vom Hundert' durch 'Prozent'.
- § 7 Satz 1: Neufassung der Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer, die aus verschiedenen AbwasserVwV bestehen.
- Anlage 'Analysen- und Messverfahren': Neufassung der Anlage mit neuen Analysen- und Messverfahren, einschließlich spezifischer Maßgaben.
- Anhang 1 Teil C Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Worte 'vom Hundert' durch 'Prozent'
- Anhang 2: Einfügung eines neuen Anhangs 3 für Milchverarbeitung
- Anhang 9 Teil A Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Der Anhang' durch 'Dieser Anhang'
- Anhang 11 Teil C Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'übersteigt' durch 'beträgt'
- Anhang 12 Teil C Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'übersteigt' durch 'beträgt'
- Anhang 15 Teil C Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'übersteigt' durch 'beträgt'
- Anhang 16: Einfügung eines neuen Anhangs 17 für Herstellung keramischer Erzeugnisse
- Anhang 36 Teil C Tabelle: Setzen von 'BSB5' in Klammern
- Anhang 37 Teil D Abs. 1 Tabelle: Streichung der Zeile 'Quecksilber g/t'
- Anhang 37: Einfügung eines neuen Anhangs 38 für Textilherstellung, Textilveredlung
- Anhang, Teil A, Abs. 2: Neue Regelung, dass der Anhang nicht für bestimmte Abwasser aus Textildruckereien gilt.
- Anhang, Teil A, Abs. 3: Neue Regelung, dass der Anhang nicht für bestimmte Abwasser aus Druckereibetrieben gilt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Anhang, Teil B, Abs. 1: Neue allgemeine Anforderungen an die Schadstofffracht im Abwasser.
- Anhang, Teil B, Abs. 2: Neue Regelung, dass das Abwasser bestimmte Stoffe nicht enthalten darf.
- Anhang, Teil C: Neue Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle.
- Anhang, Teil D, Abs. 1: Neue Anforderungen an das Abwasser vor der Vermischung.
- Anhang, Teil D, Abs. 2: Neue Regelung für abfiltrierbare Stoffe im keramischen Siebdruck.
- Anhang, Teil E, Abs. 1: Neue Anforderungen an das Abwasser, das Benzol und Derivate enthält.
- Anhang, Teil E, Abs. 2: Neue Anforderungen an chromhaltiges Abwasser.
- Anhang, Teil E, Abs. 3: Neue Anforderungen an cyanidhaltiges Abwasser aus dem Tiefdruck.
- Anhang 39 Teil B: Neufassung des Eingangssatzes
- Anhang 40 Teil D Abs. 2: Ersetzung der Worte 'AOX, Freies Chlor und LHKW' durch 'AOX und Freies Chlor'
- Anhang 41 Teil D Abs. 1 Nr. 3: Einfügung des Wortes 'allgemeine' vor 'bauaufsichtliche Zulassung'
- Anhang 43 Teil B Abs. 1: Neufassung des Eingangssatzes
- Anhang 43 Teil C Abs. 1: Einfügung der Worte 'in das Gewässer' nach 'Einleitungsstelle'
- Anhang 45 Teil C Abs. 1: Einfügung der Worte 'in das Gewässer' nach 'Einleitungsstelle'
- Anhang 46 Teil C Abs. 1: Einfügung der Worte 'in das Gewässer' nach 'Einleitungsstelle'
- Anhang 48 Teil 1 Abs. 1: Einfügung des Kommas und der Angabe '90/415/EWG' nach '88/347/EWG'
- Anhang 48 Teil 11 Abs. 1: Anfügen des Satzes 'Sie gelten nicht für Abwasser aus der Herstellung von Titandioxid-Mikrorutilen sowie aus indirekten Kühlsystemen und aus der Betriebswasseraufbereitung.'
- Anhang 48 Teil 11 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- Anhang 48 Teil 11 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5
- Anhang 48 Teil 11 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6
- Anhang 50 Teil E Abs. 2 Nr. 1: Einfügung des Wortes 'allgemeine' vor 'bauaufsichtliche Zulassung'
- Anhang 52 Teil C: Einfügung der Worte 'in das Gewässer' nach 'Einleitungsstelle'
- Anhang 53 Teil B Abs. 1: Neufassung des Eingangssatzes
- Anhang 53 Teil D Abs. 2 Satz 1: Einfügung des Wortes 'allgemeine' vor 'bauaufsichtliche Zulassung'
- Anhang 54 Teil B Abs. 1: Neufassung des Eingangssatzes
- Anhang 54 Teil C: Einfügung der Worte 'in das Gewässer' nach 'Einleitungsstelle'
- Anhang 56: Einfügung des neuen Anhangs 56
- Anhang 51 Teil D Abs. 2: Einfügung der Wörter 'ausgenommen Abwasser, das aus Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen stammt,'
- Anhang 23: Einfügung eines neuen Anhangs 23 mit Anforderungen an Abwasser aus Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

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# BGBl. 2001 I S. 305
- **Titel:** Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 305
- **Verkündung:** 2001-02-27
- **Inkrafttreten:** 2001-03-01
- **Ausfertigung:** 2001-02-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/10#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ABFABLV, VERORDNUNG-ÜBER-DIE-UMWELTVERTRÄGLICHE-ABLAGERUNG-VON, 30-BIMSCHV, ABWV
## Kurz
Die Verordnung regelt die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und die Behandlung dieser Abfälle in biologischen Anlagen, um die Deponiezuordnungs-Kriterien einzuhalten.

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# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-UMWELTVERTRÄGLICHE-ABLAGERUNG-VON — 2001-02-27
- **Titel:** Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 305
- **Inkrafttreten:** 2001-03-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/10#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und die Behandlung dieser Abfälle in biologischen Anlagen, um die Deponiezuordnungs-Kriterien einzuhalten.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2001-02-27** · BGBl. 2001 I S. 305 — Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen

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# Stellen dieser Station