BGBl. 1951 I S. 97 · Neubekanntmachung · 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts

Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
Inkrafttreten: 1938-04-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1951-02-16

BGBl-Id: bgbl1-1951-7-7
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LawGit Spiegel
1970-01-01 00:12:56 +00:00
parent df615b491e
commit 1fc287ed14
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# AUSSEREUROPÄISCHE-VERWENDUNG — 1951-02-16
- **Titel:** 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 97
- **Inkrafttreten:** 1938-04-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/7#page=11
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Nebentätigkeit von beamteten Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten sowie die Berücksichtigung der Zeit der Verwendung in außereuropäischen Ländern. Das Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Beamtenrechts legt die Rechtsstellung von Beamten bei der Umbildung von Körperschaften des öffentlichen Rechts fest.
## Betroffene Stellen
- § 1: Definition von außereuropäischen Ländern
- § 2: Definition von außerheimischen Gewässern
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1951-02-16** · BGBl. 1951 I S. 97 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts

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# Stellen dieser Station
- § 1: Definition von außereuropäischen Ländern
- § 2: Definition von außerheimischen Gewässern

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 1: Definition von außereuropäischen Ländern

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 2: Definition von außerheimischen Gewässern

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# BEAMTENRECHTE-BEI-UMBILDUNG — 1951-02-16
- **Titel:** 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 97
- **Inkrafttreten:** 1938-04-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/7#page=11
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Nebentätigkeit von beamteten Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten sowie die Berücksichtigung der Zeit der Verwendung in außereuropäischen Ländern. Das Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Beamtenrechts legt die Rechtsstellung von Beamten bei der Umbildung von Körperschaften des öffentlichen Rechts fest.
## Betroffene Stellen
- § 22: Übernahme von Beamten bei Umbildung
- § 23: Pflichten und Rechte der übernommenen Beamten
- § 24: Rechtsstellung der Wartestandsbeamten
- § 25: Einsprüche gegen Anordnungen
- § 26: Genehmigungen für Anstellungen und Beförderungen
- § 27: Gleichstellung von Anstalten und Stiftungen
- § 28: Entscheidungen der Obersten Behörden
- § 29: Ausnahmen für bestimmte Beamten
- § 30: Anwendung auf Angestellte
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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# Verlauf
- **1951-02-16** · BGBl. 1951 I S. 97 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts

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# Stellen dieser Station
- § 22: Übernahme von Beamten bei Umbildung
- § 23: Pflichten und Rechte der übernommenen Beamten
- § 24: Rechtsstellung der Wartestandsbeamten
- § 25: Einsprüche gegen Anordnungen
- § 26: Genehmigungen für Anstellungen und Beförderungen
- § 27: Gleichstellung von Anstalten und Stiftungen
- § 28: Entscheidungen der Obersten Behörden
- § 29: Ausnahmen für bestimmte Beamten
- § 30: Anwendung auf Angestellte

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 22: Übernahme von Beamten bei Umbildung

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 23: Pflichten und Rechte der übernommenen Beamten

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 24: Rechtsstellung der Wartestandsbeamten

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 25: Einsprüche gegen Anordnungen

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 26: Genehmigungen für Anstellungen und Beförderungen

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 27: Gleichstellung von Anstalten und Stiftungen

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 28: Entscheidungen der Obersten Behörden

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 29: Ausnahmen für bestimmte Beamten

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 30: Anwendung auf Angestellte

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# NEBENTÄTIGKEIT-VON-ÄRZTEN — 1951-02-16
- **Titel:** 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 97
- **Inkrafttreten:** 1938-04-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/7#page=11
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Nebentätigkeit von beamteten Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten sowie die Berücksichtigung der Zeit der Verwendung in außereuropäischen Ländern. Das Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Beamtenrechts legt die Rechtsstellung von Beamten bei der Umbildung von Körperschaften des öffentlichen Rechts fest.
## Betroffene Stellen
- § 1: Befreiung von Anwendungsbeschränkungen
- § 2: Anweisungen zur Entschädigung für Benutzung öffentlicher Einrichtungen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1951-02-16** · BGBl. 1951 I S. 97 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts

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# Stellen dieser Station
- § 1: Befreiung von Anwendungsbeschränkungen
- § 2: Anweisungen zur Entschädigung für Benutzung öffentlicher Einrichtungen

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 1: Befreiung von Anwendungsbeschränkungen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-02-16 — 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 97
§ 2: Anweisungen zur Entschädigung für Benutzung öffentlicher Einrichtungen

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# BGBl. 1951 I S. 97
- **Titel:** 6. Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 97
- **Verkündung:** 1951-02-16
- **Inkrafttreten:** 1938-04-01
- **Ausfertigung:** 1951-02-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/7#page=11
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** NEBENTÄTIGKEIT-VON-ÄRZTEN, AUSSEREUROPÄISCHE-VERWENDUNG, BEAMTENRECHTE-BEI-UMBILDUNG
## Kurz
Die Verordnung regelt die Nebentätigkeit von beamteten Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten sowie die Berücksichtigung der Zeit der Verwendung in außereuropäischen Ländern. Das Kapitel V des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Beamtenrechts legt die Rechtsstellung von Beamten bei der Umbildung von Körperschaften des öffentlichen Rechts fest.