BGBl. 2011 I S. 519 · Verordnung · Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 519
Inkrafttreten: 2011-04-01 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2011-03-31

BGBl-Id: bgbl1-2011-13-4
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2011-03-31 12:00:00 +00:00
parent 36add3f25b
commit 1edf6a5b68
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12-weinvändv/FASSUNG.md Normal file
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# 12-WEINVÄNDV — 2011-03-31
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 519
- **Inkrafttreten:** 2011-04-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/13#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Weinverordnung und die Alkoholhaltige Getränke-Verordnung, insbesondere bezüglich der Entsauerung von Jungwein, der Kennzeichnung von Auszeichnungen und Gütezeichen sowie der Verwendung geografischer Angaben bei Spirituosen.
## Betroffene Stellen
- Art. 2 Abs. 2: Aufhebung des Art. 2 Abs. 2
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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12-weinvändv/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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12-weinvändv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2011-03-31** · BGBl. 2011 I S. 519 — Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

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12-weinvändv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- Art. 2 Abs. 2: Aufhebung des Art. 2 Abs. 2

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# SPIRITV — 2010-06-25
# SPIRITV — 2011-03-31
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 800
- **Inkrafttreten:** 2010-06-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/33#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Weinverordnung und die Alkoholhaltige Getränke-Verordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnungen und Kennzeichnung von Weinprodukten.
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 519
- **Inkrafttreten:** 2011-04-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/13#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Weinverordnung und die Alkoholhaltige Getränke-Verordnung, insbesondere bezüglich der Entsauerung von Jungwein, der Kennzeichnung von Auszeichnungen und Gütezeichen sowie der Verwendung geografischer Angaben bei Spirituosen.
## Betroffene Stellen
- § 2 Nummer 2: Ersetzung der Bezeichnung von Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zu Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 11 Abs. 1 Satz 6: Ersetzung des Satzes bezüglich des unberührten Art. 113d Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
- § 11 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Bedingungen für die Vermarktung von Schaumweinen festlegt
- § 9: Neufassung des § 9 zur Regelung der Verwendung geografischer Angaben
- § 12 Nr. 1 Buchst. c: Änderung der Verweisung von § 9 auf § 9 Abs. 1
- § 14 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Übergangsfrist für Kennzeichnungsvorschriften
## Wortlaut

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- **2004-01-16** · BGBl. 2004 I S. 67 — Zweite Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
- **2008-05-13** · BGBl. 2008 I S. 797 — Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften
- **2010-06-25** · BGBl. 2010 I S. 800 — Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
- **2011-03-31** · BGBl. 2011 I S. 519 — Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

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# Stellen dieser Station
- § 2 Nummer 2: Ersetzung der Bezeichnung von Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zu Mitgliedstaat der Europäischen Union
- § 11 Abs. 1 Satz 6: Ersetzung des Satzes bezüglich des unberührten Art. 113d Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
- § 11 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Bedingungen für die Vermarktung von Schaumweinen festlegt
- § 9: Neufassung des § 9 zur Regelung der Verwendung geografischer Angaben
- § 12 Nr. 1 Buchst. c: Änderung der Verweisung von § 9 auf § 9 Abs. 1
- § 14 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Übergangsfrist für Kennzeichnungsvorschriften

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-05-13 — Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 797
> Station: 2011-03-31 — Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 519
§ 12: Neufassung des Absatzes
§ 12 Nr. 1 Buchst. c: Änderung der Verweisung von § 9 auf § 9 Abs. 1

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-05-13 — Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 797
> Station: 2011-03-31 — Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 519
§ 14 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
§ 14 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Übergangsfrist für Kennzeichnungsvorschriften

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-05-13 — Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 797
> Station: 2011-03-31 — Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 519
§ 9: Ersetzen von Begriffen
§ 9: Neufassung des § 9 zur Regelung der Verwendung geografischer Angaben

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# BGBl. 2011 I S. 519
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 519
- **Verkündung:** 2011-03-31
- **Inkrafttreten:** 2011-04-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 2011-03-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/13#page=15
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** WEINV, SPIRITV, 12-WEINVÄNDV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Weinverordnung und die Alkoholhaltige Getränke-Verordnung, insbesondere bezüglich der Entsauerung von Jungwein, der Kennzeichnung von Auszeichnungen und Gütezeichen sowie der Verwendung geografischer Angaben bei Spirituosen.

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# WEINV — 2010-06-25
# WEINV — 2011-03-31
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2010 I S. 800
- **Inkrafttreten:** 2010-06-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/33#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Weinverordnung und die Alkoholhaltige Getränke-Verordnung, insbesondere bezüglich der Bezeichnungen und Kennzeichnung von Weinprodukten.
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 519
- **Inkrafttreten:** 2011-04-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/13#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Weinverordnung und die Alkoholhaltige Getränke-Verordnung, insbesondere bezüglich der Entsauerung von Jungwein, der Kennzeichnung von Auszeichnungen und Gütezeichen sowie der Verwendung geografischer Angaben bei Spirituosen.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsverzeichnis (§§ 1 und 2a): Die Zeilen zu §§ 1 und 2a werden gestrichen.
- Inhaltsverzeichnis (§ 14): Die Zeile zu § 14 wird neu gefasst.
- Inhaltsverzeichnis (§ 16a): Eine neue Zeile für § 16a wird eingefügt.
- Inhaltsverzeichnis (§ 20): Die Zeile zu § 20 wird gestrichen.
- Inhaltsverzeichnis (§ 33a): Die Zeile zu § 33a wird neu gefasst.
- Inhaltsverzeichnis (§ 34a): Die Zeile zu § 34a wird neu gefasst.
- Inhaltsverzeichnis (§ 38): Die Zeile zu § 38 wird neu gefasst.
- Inhaltsverzeichnis (§ 40): Die Zeile zu § 40 wird neu gefasst.
- Inhaltsverzeichnis (§ 46a): Die Zeile zu § 46a wird neu gefasst.
- § 1: § 1 wird aufgehoben.
- § 2a: § 2a wird aufgehoben.
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1: Die Wörter 'oder Landwein' werden eingefügt.
- § 4: Ein neuer Absatz 2 wird hinzugefügt.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'Qualitätsweines b.A.' wird durch 'Weines' ersetzt.
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter 'oder Landwein' werden eingefügt.
- § 8: Ein Klammerzusatz wird hinzugefügt, und Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 11: Ersetzung von Behandlungsverfahren und Aufhebung von Absatz 2.
- § 13: Neuer Absatz 7 wird hinzugefügt.
- Überschrift § 14: Klammerzusatz wird hinzugefügt.
- § 15: Neue Formulierung von Absatz 3 und Ersetzung in Absatz 4.
- § 16: Neue Absätze 1 und 1a werden hinzugefügt.
- § 16a: Neuer § 16a wird eingefügt.
- § 18: Neuer Absatz 16 wird hinzugefügt.
- § 19: Neue Formulierung des gesamten § 19.
- § 20: § 20 wird aufgehoben.
- § 21: Ersetzung von 'Qualitätsschaumwein b.A.' durch 'Sekt b.A.' in Absatz 2.
- § 22: Streichung von 'oder nach § 20 vom Erzeuger' in Absatz 3.
- § 24: Zwei neue Sätze in Absatz 1 und Ersetzung in Absatz 2 und 5.
- § 25: Streichung von 'und § 20a Abs. 1' in Absatz 1 und 'und Herabstufungen' in Absatz 2.
- § 28 Satz 1: Streichung von 'Qualitätsschaumwein b.A.' und Komma.
- § 32: Aufhebung von Absatz 3 und Ersetzung in Absatz 5 und 7.
- § 32b Nr. 9: Ersetzung von 'Gemeinschaft' durch 'oder der Europäischen Union'.
- § 32d: Ersetzung von '31. Dezember 2010' durch '31. Dezember 2015' und 'Qualitätsschaumwein b.A.' durch 'Sekt b.A.'.
- § 33: Ersetzung in Absatz 1 und 4, Aufhebung von Absatz 5.
- § 33a: Neue Formulierung des gesamten § 33a.
- § 34a: Neue Formulierung des gesamten § 34a.
- § 34b Abs. 1 und 2: Ersetzung von 'Tafelwein mit geografischer Angabe' durch 'Landwein' und 'Artikel 22 Abs. 1 Unterabs. 1' durch 'Artikel 66 Abs. 1'.
- § 34c: Neue Formulierung des gesamten § 34c.
- § 37 Abs. 2: Die Wörter 'Qualitätsschaumwein b.A. und' werden gestrichen.
- § 37 Abs. 3: Nach dem Wort 'Gemeinschaft' werden die Wörter 'oder der Europäischen Union' eingefügt.
- § 38 Überschrift: Die Überschrift wird neu gefasst: 'Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)'
- § 38 Abs. 1-3: Die Absätze 1 bis 3 werden neu gefasst.
- § 38 Abs. 9: Das Wort 'Gemeinschaft' wird durch das Wort 'Union' ersetzt.
- § 39 Abs. 2: Die Angabe 'nach Maßgabe des Artikels 31 Absatz 3 Unterabsatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 753/2002,' wird gestrichen.
- § 40: Der gesamte § 40 wird neu gefasst.
- § 41 Abs. 1 und 3: Die Absätze 1 und 3 werden aufgehoben.
- § 41 Abs. 2: Die Absatzbezeichnung '(2)' wird gestrichen.
- § 42 Abs. 1: Der Absatz 1 wird neu gefasst.
- § 42 Abs. 2 Nummer 1: Die Wörter 'Tafelwein mit geografischer Angabe' werden durch das Wort 'Landwein' ersetzt.
- § 42 Abs. 3 und 4: Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- § 43: Der gesamte § 43 wird neu gefasst.
- § 44: Der gesamte § 44 wird neu gefasst.
- § 45: Der gesamte § 45 wird neu gefasst.
- § 46b Abs. 1 Nummer 2: Nummer 2 wird neu gefasst.
- § 46b Abs. 4: Ein neuer Absatz 4 wird angefügt.
- § 47 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b: Die Angabe 'im Sinne des Artikels 52 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999' wird gestrichen.
- § 47 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1: Im einleitenden Satzteil nach dem Wort 'dürfen' werden die Wörter ', auch soweit sie nach Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 aufgemacht sind,' eingefügt, und in Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe 'im Sinne des Artikels 52 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999' gestrichen.
- § 51: Der gesamte § 51 wird aufgehoben.
- § 52 Abs. 2 Nummer 1: Das Komma wird durch das Wort 'oder' ersetzt.
- § 52 Abs. 2 Nummer 2: Die Nummer 2 wird aufgehoben.
- § 52 Abs. 2 Nummer 3: Die bisherige Nummer 3 wird die neue Nummer 2.
- § 53 Abs. 2 Nummer 9 Buchstabe b: Der abschließende Satzteil wird neu gefasst.
- § 53 Abs. 2 Nummer 10: Die Nummer 10 wird neu gefasst.
- § 53 Abs. 2 Nummer 14a: Eine neue Nummer 14a wird eingefügt.
- § 53 Abs. 2 Nummer 15: Nach der Angabe '§ 34b' werden ein Komma und die Angabe '§ 34c Absatz 1 oder 3' eingefügt.
- § 53 Abs. 2 Nummer 24: Die Nummer 24 wird neu gefasst.
- § 53 Abs. 2 Nummer 25: Die Nummer 25 wird aufgehoben.
- § 53 Abs. 2 Nummern 26-32: Die bisherigen Nummern 26 bis 32 werden die neuen Nummern 25 bis 31.
- § 54 Abs. 11 und 12: Zwei neue Absätze 11 und 12 werden angefügt.
- Anlage 9 Abschnitt I Nummer 4: Das Wort 'Qualitätsschaumwein b.A.' wird durch das Wort 'Sekt b.A.' ersetzt.
- § 13 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes zur Entsauerung von Jungwein
- § 16a Abs. 1: Einfügung des Wortes 'inländischem'
- § 30: Neufassung des gesamten § 30 zur Regelung von Auszeichnungen und ähnlichen Angaben
- § 53 Abs. 2 Nr. 9 Buchst. a: Änderung der Strafvorschrift für unzulässige Angaben von Auszeichnungen oder Gütezeichen
## Wortlaut

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- **2009-07-24** · BGBl. 2009 I S. 2105 — Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
- **2009-10-08** · BGBl. 2009 I S. 3256 — Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
- **2010-06-25** · BGBl. 2010 I S. 800 — Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
- **2011-03-31** · BGBl. 2011 I S. 519 — Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsverzeichnis (§§ 1 und 2a): Die Zeilen zu §§ 1 und 2a werden gestrichen.
- Inhaltsverzeichnis (§ 14): Die Zeile zu § 14 wird neu gefasst.
- Inhaltsverzeichnis (§ 16a): Eine neue Zeile für § 16a wird eingefügt.
- Inhaltsverzeichnis (§ 20): Die Zeile zu § 20 wird gestrichen.
- Inhaltsverzeichnis (§ 33a): Die Zeile zu § 33a wird neu gefasst.
- Inhaltsverzeichnis (§ 34a): Die Zeile zu § 34a wird neu gefasst.
- Inhaltsverzeichnis (§ 38): Die Zeile zu § 38 wird neu gefasst.
- Inhaltsverzeichnis (§ 40): Die Zeile zu § 40 wird neu gefasst.
- Inhaltsverzeichnis (§ 46a): Die Zeile zu § 46a wird neu gefasst.
- § 1: § 1 wird aufgehoben.
- § 2a: § 2a wird aufgehoben.
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1: Die Wörter 'oder Landwein' werden eingefügt.
- § 4: Ein neuer Absatz 2 wird hinzugefügt.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'Qualitätsweines b.A.' wird durch 'Weines' ersetzt.
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter 'oder Landwein' werden eingefügt.
- § 8: Ein Klammerzusatz wird hinzugefügt, und Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 11: Ersetzung von Behandlungsverfahren und Aufhebung von Absatz 2.
- § 13: Neuer Absatz 7 wird hinzugefügt.
- Überschrift § 14: Klammerzusatz wird hinzugefügt.
- § 15: Neue Formulierung von Absatz 3 und Ersetzung in Absatz 4.
- § 16: Neue Absätze 1 und 1a werden hinzugefügt.
- § 16a: Neuer § 16a wird eingefügt.
- § 18: Neuer Absatz 16 wird hinzugefügt.
- § 19: Neue Formulierung des gesamten § 19.
- § 20: § 20 wird aufgehoben.
- § 21: Ersetzung von 'Qualitätsschaumwein b.A.' durch 'Sekt b.A.' in Absatz 2.
- § 22: Streichung von 'oder nach § 20 vom Erzeuger' in Absatz 3.
- § 24: Zwei neue Sätze in Absatz 1 und Ersetzung in Absatz 2 und 5.
- § 25: Streichung von 'und § 20a Abs. 1' in Absatz 1 und 'und Herabstufungen' in Absatz 2.
- § 28 Satz 1: Streichung von 'Qualitätsschaumwein b.A.' und Komma.
- § 32: Aufhebung von Absatz 3 und Ersetzung in Absatz 5 und 7.
- § 32b Nr. 9: Ersetzung von 'Gemeinschaft' durch 'oder der Europäischen Union'.
- § 32d: Ersetzung von '31. Dezember 2010' durch '31. Dezember 2015' und 'Qualitätsschaumwein b.A.' durch 'Sekt b.A.'.
- § 33: Ersetzung in Absatz 1 und 4, Aufhebung von Absatz 5.
- § 33a: Neue Formulierung des gesamten § 33a.
- § 34a: Neue Formulierung des gesamten § 34a.
- § 34b Abs. 1 und 2: Ersetzung von 'Tafelwein mit geografischer Angabe' durch 'Landwein' und 'Artikel 22 Abs. 1 Unterabs. 1' durch 'Artikel 66 Abs. 1'.
- § 34c: Neue Formulierung des gesamten § 34c.
- § 37 Abs. 2: Die Wörter 'Qualitätsschaumwein b.A. und' werden gestrichen.
- § 37 Abs. 3: Nach dem Wort 'Gemeinschaft' werden die Wörter 'oder der Europäischen Union' eingefügt.
- § 38 Überschrift: Die Überschrift wird neu gefasst: 'Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)'
- § 38 Abs. 1-3: Die Absätze 1 bis 3 werden neu gefasst.
- § 38 Abs. 9: Das Wort 'Gemeinschaft' wird durch das Wort 'Union' ersetzt.
- § 39 Abs. 2: Die Angabe 'nach Maßgabe des Artikels 31 Absatz 3 Unterabsatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 753/2002,' wird gestrichen.
- § 40: Der gesamte § 40 wird neu gefasst.
- § 41 Abs. 1 und 3: Die Absätze 1 und 3 werden aufgehoben.
- § 41 Abs. 2: Die Absatzbezeichnung '(2)' wird gestrichen.
- § 42 Abs. 1: Der Absatz 1 wird neu gefasst.
- § 42 Abs. 2 Nummer 1: Die Wörter 'Tafelwein mit geografischer Angabe' werden durch das Wort 'Landwein' ersetzt.
- § 42 Abs. 3 und 4: Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- § 43: Der gesamte § 43 wird neu gefasst.
- § 44: Der gesamte § 44 wird neu gefasst.
- § 45: Der gesamte § 45 wird neu gefasst.
- § 46b Abs. 1 Nummer 2: Nummer 2 wird neu gefasst.
- § 46b Abs. 4: Ein neuer Absatz 4 wird angefügt.
- § 47 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b: Die Angabe 'im Sinne des Artikels 52 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999' wird gestrichen.
- § 47 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1: Im einleitenden Satzteil nach dem Wort 'dürfen' werden die Wörter ', auch soweit sie nach Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 aufgemacht sind,' eingefügt, und in Nummer 2 Buchstabe b wird die Angabe 'im Sinne des Artikels 52 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999' gestrichen.
- § 51: Der gesamte § 51 wird aufgehoben.
- § 52 Abs. 2 Nummer 1: Das Komma wird durch das Wort 'oder' ersetzt.
- § 52 Abs. 2 Nummer 2: Die Nummer 2 wird aufgehoben.
- § 52 Abs. 2 Nummer 3: Die bisherige Nummer 3 wird die neue Nummer 2.
- § 53 Abs. 2 Nummer 9 Buchstabe b: Der abschließende Satzteil wird neu gefasst.
- § 53 Abs. 2 Nummer 10: Die Nummer 10 wird neu gefasst.
- § 53 Abs. 2 Nummer 14a: Eine neue Nummer 14a wird eingefügt.
- § 53 Abs. 2 Nummer 15: Nach der Angabe '§ 34b' werden ein Komma und die Angabe '§ 34c Absatz 1 oder 3' eingefügt.
- § 53 Abs. 2 Nummer 24: Die Nummer 24 wird neu gefasst.
- § 53 Abs. 2 Nummer 25: Die Nummer 25 wird aufgehoben.
- § 53 Abs. 2 Nummern 26-32: Die bisherigen Nummern 26 bis 32 werden die neuen Nummern 25 bis 31.
- § 54 Abs. 11 und 12: Zwei neue Absätze 11 und 12 werden angefügt.
- Anlage 9 Abschnitt I Nummer 4: Das Wort 'Qualitätsschaumwein b.A.' wird durch das Wort 'Sekt b.A.' ersetzt.
- § 13 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes zur Entsauerung von Jungwein
- § 16a Abs. 1: Einfügung des Wortes 'inländischem'
- § 30: Neufassung des gesamten § 30 zur Regelung von Auszeichnungen und ähnlichen Angaben
- § 53 Abs. 2 Nr. 9 Buchst. a: Änderung der Strafvorschrift für unzulässige Angaben von Auszeichnungen oder Gütezeichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-06-25 — Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 800
> Station: 2011-03-31 — Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 519
§ 13: Neuer Absatz 7 wird hinzugefügt.
§ 13 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes zur Entsauerung von Jungwein

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 16a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-06-25 — Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 800
> Station: 2011-03-31 — Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 519
Inhaltsverzeichnis (§ 16a): Eine neue Zeile für § 16a wird eingefügt.
§ 16a: Neuer § 16a wird eingefügt.
§ 16a Abs. 1: Einfügung des Wortes 'inländischem'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-12 — Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2308
> Station: 2011-03-31 — Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 519
§ 30: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1, 2, 3, 4, 4a
§ 30: Neufassung des gesamten § 30 zur Regelung von Auszeichnungen und ähnlichen Angaben

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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-06-25 — Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 800
> Station: 2011-03-31 — Erste Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 519
§ 53 Abs. 2 Nummer 9 Buchstabe b: Der abschließende Satzteil wird neu gefasst.
§ 53 Abs. 2 Nummer 10: Die Nummer 10 wird neu gefasst.
§ 53 Abs. 2 Nummer 14a: Eine neue Nummer 14a wird eingefügt.
§ 53 Abs. 2 Nummer 15: Nach der Angabe '§ 34b' werden ein Komma und die Angabe '§ 34c Absatz 1 oder 3' eingefügt.
§ 53 Abs. 2 Nummer 24: Die Nummer 24 wird neu gefasst.
§ 53 Abs. 2 Nummer 25: Die Nummer 25 wird aufgehoben.
§ 53 Abs. 2 Nummern 26-32: Die bisherigen Nummern 26 bis 32 werden die neuen Nummern 25 bis 31.
§ 53 Abs. 2 Nr. 9 Buchst. a: Änderung der Strafvorschrift für unzulässige Angaben von Auszeichnungen oder Gütezeichen