BGBl. 1994 I S. 1184 · Erlass · Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)

Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
Inkrafttreten: 1994-10-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-06-10

BGBl-Id: bgbl1-1994-33-9
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1994-06-10 12:00:00 +00:00
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# AFWOG — 1989-06-15
# AFWOG — 1994-06-10
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (2. AFWoÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 1058
- **Inkrafttreten:** 1989-06-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/26#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften zur Fehlsubventionierung im Wohnungswesen und passt Regelungen im 2. Haushaltsstrukturgesetz an.
- **Titel:** Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1184
- **Inkrafttreten:** 1994-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/33#page=20
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Zweite Wohnungsbaugesetz, das Zonenrandförderungsgesetz und das Bergarbeiterwohnungsbaugesetz, um die Förderung des Wohnungsbaus und die Modernisierung von bestehendem Wohnraum zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- Artikel 1 § 1 Abs. 4: Bestimmungen der Gemeinden nach dem bisherigen § 1 Abs. 4 werden auf den neuen Artikel 1 § 1 Abs. 4 übertragen.
- § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: „Rechtsverordnung“ wird durch „landesrechtliche Vorschriften“ ersetzt.
- § 1 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Voraussetzungen für die Bestimmung von Gemeinden festlegt.
- § 1 O Abs. 3 Satz 2: Das Zitat „§§ 87 a und 111“ wird durch „§§ 87 a, 87 b und 111“ ersetzt.
- § 155 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'oberste Landesbehörde' durch 'für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde'
- § 155 Abs. 3 Satz 4: Ersetzt 'oberste Landesbehörde' durch 'für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde'
- § 155 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Vorschriften für Steuerberatungsgesellschaften
- § 157 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Neue Formulierung für Bilanzierungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
- § 157 Abs. 6 Satz 1: Neue Formulierung für Gebühr zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung
- § 157 Abs. 8 Satz 1: Neue Formulierung für die Bestellung nach Absatz 1
- § 157a: Neuer Paragraph mit Übergangsvorschriften
- § 158 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a: Hinzufügung von Vorschriften zur Erteilung verbindlicher Auskünfte
- § 158 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d: Ersetzt Strichpunkt durch Beistrich und fügt neuen Buchstaben e hinzu
- § 158 Abs. 1 Nr. 4: Neue Formulierung für die mündliche Prüfung
- § 158 Abs. 1 Nr. 5: Ersetzt Punkt durch Strichpunkt und fügt neue Nummer 6 hinzu
- Überschrift des Dritten Teils: Ersetzt 'Zwangsgeld' durch 'Zwangsmittel'
- § 159: Neue Formulierung für die Anwendung von Zwangsmitteln
- § 160 Abs. 1 Nr. 1: Fügt 'Abs. 1' nach '§ 5' hinzu
- § 162 Abs. 1 Nr. 5: Fügt 'Satz 1' nach '§ 23 Abs. 3' hinzu
- § 162 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzt Punkt durch 'oder' und fügt neue Nummer 7 hinzu
- § 162 Abs. 2: Ersetzt 'Absatz 1 Nr. 1 und 6' durch 'Absatz 1 Nr. 1, 6 und 7'
- § 163 Abs. 2: Ersetzt 'zehntausend' durch 'fünfzigtausend'
- § 164a: Neuer Absatz 2 mit Vorschriften für Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung
- § 122 Abs. 2 Satz 2: Die Worte „obersten Landesbehörde
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'nach § 25 Abs. 1 und 2' durch 'nach den §§ 25 bis 25d'
- § 16: Neufassung des gesamten § 16, einschließlich der Bestimmungen über Landesrechtliche Vorschriften und Anwendung von § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
## Wortlaut

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- **1988-08-19** · BGBl. 1988 I S. 1587 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 2 Abs. 1 Buchstabe b der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz)
- **1988-08-19** · BGBl. 1988 I S. 1587 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1 des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen)
- **1989-06-15** · BGBl. 1989 I S. 1058 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (2. AFWoÄndG)
- **1994-06-10** · BGBl. 1994 I S. 1184 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)

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# Stellen dieser Station
- Artikel 1 § 1 Abs. 4: Bestimmungen der Gemeinden nach dem bisherigen § 1 Abs. 4 werden auf den neuen Artikel 1 § 1 Abs. 4 übertragen.
- § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: „Rechtsverordnung“ wird durch „landesrechtliche Vorschriften“ ersetzt.
- § 1 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Voraussetzungen für die Bestimmung von Gemeinden festlegt.
- § 1 O Abs. 3 Satz 2: Das Zitat „§§ 87 a und 111“ wird durch „§§ 87 a, 87 b und 111“ ersetzt.
- § 155 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'oberste Landesbehörde' durch 'für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde'
- § 155 Abs. 3 Satz 4: Ersetzt 'oberste Landesbehörde' durch 'für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde'
- § 155 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Vorschriften für Steuerberatungsgesellschaften
- § 157 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Neue Formulierung für Bilanzierungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
- § 157 Abs. 6 Satz 1: Neue Formulierung für Gebühr zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung
- § 157 Abs. 8 Satz 1: Neue Formulierung für die Bestellung nach Absatz 1
- § 157a: Neuer Paragraph mit Übergangsvorschriften
- § 158 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a: Hinzufügung von Vorschriften zur Erteilung verbindlicher Auskünfte
- § 158 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d: Ersetzt Strichpunkt durch Beistrich und fügt neuen Buchstaben e hinzu
- § 158 Abs. 1 Nr. 4: Neue Formulierung für die mündliche Prüfung
- § 158 Abs. 1 Nr. 5: Ersetzt Punkt durch Strichpunkt und fügt neue Nummer 6 hinzu
- Überschrift des Dritten Teils: Ersetzt 'Zwangsgeld' durch 'Zwangsmittel'
- § 159: Neue Formulierung für die Anwendung von Zwangsmitteln
- § 160 Abs. 1 Nr. 1: Fügt 'Abs. 1' nach '§ 5' hinzu
- § 162 Abs. 1 Nr. 5: Fügt 'Satz 1' nach '§ 23 Abs. 3' hinzu
- § 162 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzt Punkt durch 'oder' und fügt neue Nummer 7 hinzu
- § 162 Abs. 2: Ersetzt 'Absatz 1 Nr. 1 und 6' durch 'Absatz 1 Nr. 1, 6 und 7'
- § 163 Abs. 2: Ersetzt 'zehntausend' durch 'fünfzigtausend'
- § 164a: Neuer Absatz 2 mit Vorschriften für Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung
- § 122 Abs. 2 Satz 2: Die Worte „obersten Landesbehörde
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'nach § 25 Abs. 1 und 2' durch 'nach den §§ 25 bis 25d'
- § 16: Neufassung des gesamten § 16, einschließlich der Bestimmungen über Landesrechtliche Vorschriften und Anwendung von § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-07-16 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1276
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 16: Neue Vorschrift, dass landesrechtliche Vorschriften anstelle der Vorschriften dieses Gesetzes und der AFWoGPauschbetragsverordnung angewendet werden können, mit Ausnahmen.
§ 16: Neufassung des gesamten § 16, einschließlich der Bestimmungen über Landesrechtliche Vorschriften und Anwendung von § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-08-07 — AFWoG - Pauschbetragsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1123
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 3: Bestimmung des Inkrafttretens und Außerkrafttretens der Verordnung
§ 3 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'nach § 25 Abs. 1 und 2' durch 'nach den §§ 25 bis 25d'

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# BELEGRG — 1993-09-04
# BELEGRG — 1994-06-10
- **Titel:** Gesetz gegen rechtswidrige Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 1532
- **Inkrafttreten:** 1993-09-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/47#page=1534
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Rücknahme und Rückforderung von rechtswidrig umgestellten Geldbeträgen bei der Währungsumstellung von Mark der DDR in Deutsche Mark.
- **Titel:** Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1184
- **Inkrafttreten:** 1994-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/33#page=20
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Zweite Wohnungsbaugesetz, das Zonenrandförderungsgesetz und das Bergarbeiterwohnungsbaugesetz, um die Förderung des Wohnungsbaus und die Modernisierung von bestehendem Wohnraum zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 17: Der § 17 wird erneut geändert.
- § 3 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der § 2 des Wohnungsbindungsgesetzes entsprechend anwendbar macht.
## Wortlaut

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- **1993-09-04** · BGBl. 1993 I S. 1522 — Gesetz gegen rechtswidrige Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
- **1993-09-04** · BGBl. 1993 I S. 1530 — Gesetz gegen rechtswidrige Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
- **1993-09-04** · BGBl. 1993 I S. 1532 — Gesetz gegen rechtswidrige Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark
- **1994-06-10** · BGBl. 1994 I S. 1184 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)

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# Stellen dieser Station
- § 17: Der § 17 wird erneut geändert.
- § 3 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der § 2 des Wohnungsbindungsgesetzes entsprechend anwendbar macht.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 3 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der § 2 des Wohnungsbindungsgesetzes entsprechend anwendbar macht.

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# BGBl. 1994 I S. 1184
- **Titel:** Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1184
- **Verkündung:** 1994-06-10
- **Inkrafttreten:** 1994-10-01
- **Ausfertigung:** 1994-06-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/33#page=20
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BELEGRG, AFWOG, WOBAUFÖRDG, WOHNUNGSBAUGESETZ-FÜR-DAS-SAARLAND, WOBINDG, WBG-II
## Kurz
Das Gesetz ändert das Zweite Wohnungsbaugesetz, das Zonenrandförderungsgesetz und das Bergarbeiterwohnungsbaugesetz, um die Förderung des Wohnungsbaus und die Modernisierung von bestehendem Wohnraum zu verbessern.

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# WBG-II — 1990-08-21
# WBG-II — 1994-06-10
- **Titel:** Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1990 I S. 1730
- **Inkrafttreten:** 1990-08-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/42#page=2
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes fest, die ab dem 1. Juli 1990 gilt und verschiedene Änderungen berücksichtigt.
- **Titel:** Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1184
- **Inkrafttreten:** 1994-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/33#page=20
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Zweite Wohnungsbaugesetz, das Zonenrandförderungsgesetz und das Bergarbeiterwohnungsbaugesetz, um die Förderung des Wohnungsbaus und die Modernisierung von bestehendem Wohnraum zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Auflage für Bauherren
- § 433 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Auflage für Bauherren
- § 433 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Auflage für Bauherren
- § 433 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Auflage für Bauherren
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Auflage für Bauherren
- § 65: Satz streichung
- § 67 Abs. 3: Satz streichung
- § 71: Satz streichung
- § 73 bis 81: Satz streichung
- § 84 und 85: Satz streichung
- § 86 und 87: Satz streichung
- § 83 Abs. 4: Satz streichung
- § 433 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 433 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.
- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Vorrangige Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen an Geschädigte nach dem Lastenausgleichsgesetz regelt.
- § 51: Neue Fassung des § 51, der die Bedingungen und Auflagen zur Senkung der Baukosten regelt.
- § 52: Neue Fassung des § 52, der die Eigentumsbindungen regelt.
- § 53: § 53 wird gestrichen.
- § 54: Neue Fassung des § 54, der die Verkaufsverpflichtung bei Kaufeigenheimen regelt.
- § 54a: Neue Fassung des § 54a, der die Bemessung des Kaufpreises regelt.
- § 55: Neue Fassung des § 55, der die Bewerber für Kaufeigenheime regelt.
- § 56: Neue Fassung des § 56, der den Vertragsabschluss über das Kaufeigenheim regelt.
- § 57: Neue Fassung des § 57, der die Förderung der Kleinsiedlung regelt.
- § 58: Neue Fassung des § 58, der die Trägerkleinsiedlungen regelt.
- § 59: Neue Fassung des § 59, der die Eigensiedlungen regelt.
- § 60: Neue Fassung des § 60, der die Beratung der Kleinsiedler regelt.
- § 61: Neue Fassung des § 61, der die Förderung von Kaufeigentumswohnungen regelt.
- § 62: § 62 wird gestrichen.
- § 63: Neue Fassung des § 63, der die bauliche Ausführung von Mietwohnungen regelt.
- § 64: Neue Fassung des § 64, der die Verkaufsverpflichtung bei Ein- und Zweifamilienhäusern regelt.
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen eines Satztesils.
- § 6 Abs. 2 Buchstabe f: Neufassung des Buchstabens f.
- § 17a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Modernisierung.
- § 25: Ersetzen von § 25 durch neue Paragraphen §§ 25 bis 25d.
- § 38: Einfügung eines neuen Paragraphen zur kosten- und flächensparenden Bauen.
- § 45 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2.
- § 83 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen eines Satztesils.
- § 87b: Neufassung des Paragraphen.
- § 88a Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b.
- § 88d: Verschiedene Änderungen an § 88d, einschließlich Neufassung von Absatz 2 und Ergänzung von Absatz 3.
- § 88e: Einfügung eines neuen Paragraphen zur einkommensorientierten Förderung.
- § 88f: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Sicherung der Zweckbestimmung und Datenschutz.
- § 103: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Zuständigen Stelle.
- § 112 Abs. 3: Ersetzen der Angabe 'die Vorschrift des § 25' durch 'die Vorschriften der §§ 25 bis 25d'.
- § 115b: Neufassung des Paragraphen, der nun § 115c ist.
- § 116: Neufassung des Paragraphen.
- § 125a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2.
## Wortlaut

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- **1989-12-29** · BGBl. 1989 I S. 2405 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren
- **1990-05-29** · BGBl. 1990 I S. 926 — Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz - WoBauErlG)
- **1990-08-21** · BGBl. 1990 I S. 1730 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
- **1994-06-10** · BGBl. 1994 I S. 1184 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)

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# Stellen dieser Station
- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Auflage für Bauherren
- § 433 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Auflage für Bauherren
- § 433 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Auflage für Bauherren
- § 433 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Auflage für Bauherren
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Auflage für Bauherren
- § 65: Satz streichung
- § 67 Abs. 3: Satz streichung
- § 71: Satz streichung
- § 73 bis 81: Satz streichung
- § 84 und 85: Satz streichung
- § 86 und 87: Satz streichung
- § 83 Abs. 4: Satz streichung
- § 433 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 433 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.
- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Vorrangige Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen an Geschädigte nach dem Lastenausgleichsgesetz regelt.
- § 51: Neue Fassung des § 51, der die Bedingungen und Auflagen zur Senkung der Baukosten regelt.
- § 52: Neue Fassung des § 52, der die Eigentumsbindungen regelt.
- § 53: § 53 wird gestrichen.
- § 54: Neue Fassung des § 54, der die Verkaufsverpflichtung bei Kaufeigenheimen regelt.
- § 54a: Neue Fassung des § 54a, der die Bemessung des Kaufpreises regelt.
- § 55: Neue Fassung des § 55, der die Bewerber für Kaufeigenheime regelt.
- § 56: Neue Fassung des § 56, der den Vertragsabschluss über das Kaufeigenheim regelt.
- § 57: Neue Fassung des § 57, der die Förderung der Kleinsiedlung regelt.
- § 58: Neue Fassung des § 58, der die Trägerkleinsiedlungen regelt.
- § 59: Neue Fassung des § 59, der die Eigensiedlungen regelt.
- § 60: Neue Fassung des § 60, der die Beratung der Kleinsiedler regelt.
- § 61: Neue Fassung des § 61, der die Förderung von Kaufeigentumswohnungen regelt.
- § 62: § 62 wird gestrichen.
- § 63: Neue Fassung des § 63, der die bauliche Ausführung von Mietwohnungen regelt.
- § 64: Neue Fassung des § 64, der die Verkaufsverpflichtung bei Ein- und Zweifamilienhäusern regelt.
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen eines Satztesils.
- § 6 Abs. 2 Buchstabe f: Neufassung des Buchstabens f.
- § 17a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Modernisierung.
- § 25: Ersetzen von § 25 durch neue Paragraphen §§ 25 bis 25d.
- § 38: Einfügung eines neuen Paragraphen zur kosten- und flächensparenden Bauen.
- § 45 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2.
- § 83 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen eines Satztesils.
- § 87b: Neufassung des Paragraphen.
- § 88a Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b.
- § 88d: Verschiedene Änderungen an § 88d, einschließlich Neufassung von Absatz 2 und Ergänzung von Absatz 3.
- § 88e: Einfügung eines neuen Paragraphen zur einkommensorientierten Förderung.
- § 88f: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Sicherung der Zweckbestimmung und Datenschutz.
- § 103: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Zuständigen Stelle.
- § 112 Abs. 3: Ersetzen der Angabe 'die Vorschrift des § 25' durch 'die Vorschriften der §§ 25 bis 25d'.
- § 115b: Neufassung des Paragraphen, der nun § 115c ist.
- § 116: Neufassung des Paragraphen.
- § 125a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2.

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# § 103
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-07-16 — Gesetz zur Vereinfachung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetz 1985 - WoVereinfG 1985)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1277
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 103: Aufhebung des § 103
§ 103: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Zuständigen Stelle.

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wbg-ii/§112.md Normal file
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# § 112
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 112 Abs. 3: Ersetzen der Angabe 'die Vorschrift des § 25' durch 'die Vorschriften der §§ 25 bis 25d'.

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wbg-ii/§115b.md Normal file
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# § 115b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 115b: Neufassung des Paragraphen, der nun § 115c ist.

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# § 116
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-07-16 — Gesetz zur Vereinfachung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetz 1985 - WoVereinfG 1985)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1277
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 116 Nr. 3: Streichung der Worte ', § 109 Abs. 4'
§ 116: Neufassung des Paragraphen.

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wbg-ii/§125a.md Normal file
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# § 125a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 125a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 17a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Modernisierung.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-07-16 — Gesetz zur Vereinfachung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetz 1985 - WoVereinfG 1985)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1277
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 2 Abs. 2 Buchstabe c: Streichung des Buchstabens c
§ 2 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen eines Satztesils.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-29 — Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2398
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 25 Abs. 1 Satz 5: Die Einkommensgrenze für die Bildung von Einzeleigentum wird bei Aussiedlern und Übersiedlern bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach der Einreise um 6.300 DM erhöht.
§ 25: Ersetzen von § 25 durch neue Paragraphen §§ 25 bis 25d.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-08-02 — Steuerreformgesetz 1990
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1093
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 38: Aufhebung des § 38
§ 38: Einfügung eines neuen Paragraphen zur kosten- und flächensparenden Bauen.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-08-23 — Berichtigung der Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und des Wohngeldgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1661
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 45 Abs. 5 Satz 3: Satz gestrichen
§ 45 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-02-26 — Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 - WoBauÄndG 1980)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 159
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 6 Abs. 2 Buchstabe h: Neufassung des Buchstabens h, der die Förderung des Erwerbs vorhandener Wohnungen durch kinderreiche Familien und Schwerbehinderte regelt.
§ 6 Abs. 2 Buchstabe f: Neufassung des Buchstabens f.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-08-21 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1730
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 83 Abs. 4: Satz streichung
§ 83 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen eines Satztesils.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 87b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 87b: Neufassung des Paragraphen.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 88a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-07-16Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1284
> Station: 1994-06-10Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 88a: Neue Vorschriften zur Zweckbestimmung der geförderten Wohnungen.
§ 88a Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 88d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 88d: Verschiedene Änderungen an § 88d, einschließlich Neufassung von Absatz 2 und Ergänzung von Absatz 3.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 88e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 88e: Einfügung eines neuen Paragraphen zur einkommensorientierten Förderung.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 88f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 88f: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Sicherung der Zweckbestimmung und Datenschutz.

20
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@@ -0,0 +1,20 @@
# WOBAUFÖRDG — 1994-06-10
- **Titel:** Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1184
- **Inkrafttreten:** 1994-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/33#page=20
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Zweite Wohnungsbaugesetz, das Zonenrandförderungsgesetz und das Bergarbeiterwohnungsbaugesetz, um die Förderung des Wohnungsbaus und die Modernisierung von bestehendem Wohnraum zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 51g: Neufassung des § 51g zur Vereinbarten und einkommensorientierten Förderung mit Wohnungsfürsorgemitteln.
- § 54a: Einfügung des neuen § 54a zur Zuständigkeit der Stelle.
- § 55 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'die Vorschrift des § 14' durch 'die Vorschriften der §§ 14 bis 14d'.
- § 62: Einfügung des neuen § 62 mit Überleitungsvorschriften aus Anlaß des Wohnungsbauförderungsgesetzes 1994.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1994-06-10** · BGBl. 1994 I S. 1184 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)

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@@ -0,0 +1,6 @@
# Stellen dieser Station
- § 51g: Neufassung des § 51g zur Vereinbarten und einkommensorientierten Förderung mit Wohnungsfürsorgemitteln.
- § 54a: Einfügung des neuen § 54a zur Zuständigkeit der Stelle.
- § 55 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'die Vorschrift des § 14' durch 'die Vorschriften der §§ 14 bis 14d'.
- § 62: Einfügung des neuen § 62 mit Überleitungsvorschriften aus Anlaß des Wohnungsbauförderungsgesetzes 1994.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 51g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 51g: Neufassung des § 51g zur Vereinbarten und einkommensorientierten Förderung mit Wohnungsfürsorgemitteln.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 54a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 54a: Einfügung des neuen § 54a zur Zuständigkeit der Stelle.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 55 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'die Vorschrift des § 14' durch 'die Vorschriften der §§ 14 bis 14d'.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 62: Einfügung des neuen § 62 mit Überleitungsvorschriften aus Anlaß des Wohnungsbauförderungsgesetzes 1994.

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@@ -1,17 +1,25 @@
# WOBINDG — 1992-08-04
# WOBINDG — 1994-06-10
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
- **Titel:** Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1184
- **Inkrafttreten:** 1994-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/33#page=20
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Zweite Wohnungsbaugesetz, das Zonenrandförderungsgesetz und das Bergarbeiterwohnungsbaugesetz, um die Förderung des Wohnungsbaus und die Modernisierung von bestehendem Wohnraum zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 4: Zwei neue Sätze angefügt, die die Maßstäbe des § 5a Satz 3 betreffen.
- § 4 Abs. 5: Einen neuen Satz angefügt, der die Maßstäbe des § 5a Satz 3 bei der Ausübung des Besetzungsrechts betreffen.
- § 5a: Ein neuer Satz 3 eingefügt, der die Vorrangigkeit bestimmter Personengruppen bei der Benennung regelt.
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Pflicht zur Datenerhebung, -speicherung, -veränderung und -nutzung für die Sicherung der Zweckbestimmung der Wohnungen festlegt.
- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die gegenseitige Verpflichtung zur Auskunftserteilung zwischen zuständigen Stellen festlegt.
- § 2 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4, der die Pflicht der Finanzbehörden und Arbeitgeber zur Auskunftserteilung über Einkommensverhältnisse festlegt.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „§ 25 Abs. 1“ durch „§ 25 Abs. 2“.
- § 5 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von „ist § 25 Abs. 2 und 3“ durch „sind die §§ 25 bis 25d“.
- § 5 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „§ 25 Abs. 1“ durch „§ 25 Abs. 2“.
- § 5 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes 3.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze 1 und 2, die die Voraussetzungen für die Freistellung von Bindungen festlegen.
- § 7 Abs. 2: Ersetzung von „§ 25 Abs. 1“ durch „§ 25 Abs. 2“.
- § 7 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Bedingungen für die Freistellung in bestimmten Fällen festlegt.
- § 33 Nummer 3: Streichung der Nummer 3.
## Wortlaut

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@@ -15,3 +15,4 @@
- **1989-01-20** · BGBl. 1989 I S. 74 — Zweite Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes (Zweite Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung - 2. WoZErhV)
- **1990-05-29** · BGBl. 1990 I S. 934 — Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindÄndG)
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **1994-06-10** · BGBl. 1994 I S. 1184 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)

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@@ -1,5 +1,13 @@
# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 4: Zwei neue Sätze angefügt, die die Maßstäbe des § 5a Satz 3 betreffen.
- § 4 Abs. 5: Einen neuen Satz angefügt, der die Maßstäbe des § 5a Satz 3 bei der Ausübung des Besetzungsrechts betreffen.
- § 5a: Ein neuer Satz 3 eingefügt, der die Vorrangigkeit bestimmter Personengruppen bei der Benennung regelt.
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Pflicht zur Datenerhebung, -speicherung, -veränderung und -nutzung für die Sicherung der Zweckbestimmung der Wohnungen festlegt.
- § 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die gegenseitige Verpflichtung zur Auskunftserteilung zwischen zuständigen Stellen festlegt.
- § 2 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4, der die Pflicht der Finanzbehörden und Arbeitgeber zur Auskunftserteilung über Einkommensverhältnisse festlegt.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „§ 25 Abs. 1“ durch „§ 25 Abs. 2“.
- § 5 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von „ist § 25 Abs. 2 und 3“ durch „sind die §§ 25 bis 25d“.
- § 5 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „§ 25 Abs. 1“ durch „§ 25 Abs. 2“.
- § 5 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes 3.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze 1 und 2, die die Voraussetzungen für die Freistellung von Bindungen festlegen.
- § 7 Abs. 2: Ersetzung von „§ 25 Abs. 1“ durch „§ 25 Abs. 2“.
- § 7 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Bedingungen für die Freistellung in bestimmten Fällen festlegt.
- § 33 Nummer 3: Streichung der Nummer 3.

11
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Pflicht zur Datenerhebung, -speicherung, -veränderung und -nutzung für die Sicherung der Zweckbestimmung der Wohnungen festlegt.
§ 2 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die gegenseitige Verpflichtung zur Auskunftserteilung zwischen zuständigen Stellen festlegt.
§ 2 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4, der die Pflicht der Finanzbehörden und Arbeitgeber zur Auskunftserteilung über Einkommensverhältnisse festlegt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-10-16Verordnung über die Erhebung der Zinsen für Darlehen des Bundes zum Bergarbeiterwohnungsbau (BergWoZErhV)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1400
> Station: 1994-06-10Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 33 a: Anwendung in Berlin
§ 33 Nummer 3: Streichung der Nummer 3.

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@@ -1,9 +1,13 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-05-29 — Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 934
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b
§ 5 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „§ 25 Abs. 1“ durch „§ 25 Abs. 2“.
§ 5 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes
§ 5 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von „ist § 25 Abs. 2 und 3“ durch „sind die §§ 25 bis 25d“.
§ 5 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „§ 25 Abs. 1“ durch „§ 25 Abs. 2“.
§ 5 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes 3.

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-07-23 — Neufassung des Gesetzes zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 972
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 7: Neue Vorschriften für die Freistellung von den Bindungen
§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2: Neufassung der Sätze 1 und 2, die die Voraussetzungen für die Freistellung von Bindungen festlegen.
§ 7 Abs. 2: Ersetzung von „§ 25 Abs. 1“ durch „§ 25 Abs. 2“.
§ 7 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Bedingungen für die Freistellung in bestimmten Fällen festlegt.

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@@ -1,15 +1,25 @@
# WOHNUNGSBAUGESETZ-FÜR-DAS-SAARLAND — 1992-08-04
# WOHNUNGSBAUGESETZ-FÜR-DAS-SAARLAND — 1994-06-10
- **Titel:** Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1398
- **Inkrafttreten:** 1992-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt Maßnahmen zum Schutz des vorgeburtlichen Lebens, zur Förderung kinderfreundlicher Strukturen, zur Unterstützung von Schwangeren und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs.
- **Titel:** Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1184
- **Inkrafttreten:** 1994-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/33#page=20
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Zweite Wohnungsbaugesetz, das Zonenrandförderungsgesetz und das Bergarbeiterwohnungsbaugesetz, um die Förderung des Wohnungsbaus und die Modernisierung von bestehendem Wohnraum zu verbessern.
## Betroffene Stellen
- § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Die Worte 'schwangere Frauen,' werden nach den Worten 'der Wohnungsbau für' eingefügt.
- § 2 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen des Satzteils 'als Wohnungsbau gilt auch die Modernisierung im Sinne des § 11a.'
- § 4 Abs. 2 Buchstabe f: Neufassung von Buchstabe f: 'Mittel, die aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung von bestehendem Wohnraum gewährt werden,'
- § 11a: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Modernisierung von bestehendem Wohnraum als Wohnungsbau definiert.
- § 14: Neufassung von § 14, einschließlich der neuen Paragraphen § 14a bis § 14d, die die Einkommensgrenze und die Ermittlung des Jahreseinkommens regeln.
- § 19b: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Vorkehrungen für kosten- und flächensparenden Wohnungsbau regelt.
- § 27 Abs. 2: Neufassung von § 27 Abs. 2, um Verwandte in gerader Linie des Bauherrn oder seines Ehegatten zu berücksichtigen.
- § 27b: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Sicherung der Zweckbestimmung und den Datenschutz regelt.
- § 43 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen des Satzteils 'der Antrag ist, außer in den Fällen des § 42 Abs. 4 Satz 2 und 3, bis zum 31. Dezember 1994 zulässig.'
- § 51b Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung von Buchstabe b, um die Einkommensgrenze und die Freibeträge zu regeln.
- § 51e: Verschiedene Änderungen an § 51e, einschließlich der Einführung eines neuen Absatzes 2 und der Anpassung von Absatz 3.
- § 51f: Neufassung von § 51f, um die Einkommensorientierte Förderung zu regeln.
## Wortlaut

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@@ -11,3 +11,4 @@
- **1989-12-29** · BGBl. 1989 I S. 2405 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren
- **1990-05-29** · BGBl. 1990 I S. 926 — Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz - WoBauErlG)
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
- **1994-06-10** · BGBl. 1994 I S. 1184 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)

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@@ -1,3 +1,13 @@
# Stellen dieser Station
- § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Die Worte 'schwangere Frauen,' werden nach den Worten 'der Wohnungsbau für' eingefügt.
- § 2 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen des Satzteils 'als Wohnungsbau gilt auch die Modernisierung im Sinne des § 11a.'
- § 4 Abs. 2 Buchstabe f: Neufassung von Buchstabe f: 'Mittel, die aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung von bestehendem Wohnraum gewährt werden,'
- § 11a: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Modernisierung von bestehendem Wohnraum als Wohnungsbau definiert.
- § 14: Neufassung von § 14, einschließlich der neuen Paragraphen § 14a bis § 14d, die die Einkommensgrenze und die Ermittlung des Jahreseinkommens regeln.
- § 19b: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Vorkehrungen für kosten- und flächensparenden Wohnungsbau regelt.
- § 27 Abs. 2: Neufassung von § 27 Abs. 2, um Verwandte in gerader Linie des Bauherrn oder seines Ehegatten zu berücksichtigen.
- § 27b: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Sicherung der Zweckbestimmung und den Datenschutz regelt.
- § 43 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen des Satzteils 'der Antrag ist, außer in den Fällen des § 42 Abs. 4 Satz 2 und 3, bis zum 31. Dezember 1994 zulässig.'
- § 51b Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung von Buchstabe b, um die Einkommensgrenze und die Freibeträge zu regeln.
- § 51e: Verschiedene Änderungen an § 51e, einschließlich der Einführung eines neuen Absatzes 2 und der Anpassung von Absatz 3.
- § 51f: Neufassung von § 51f, um die Einkommensorientierte Förderung zu regeln.

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# § 11a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 11a: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Modernisierung von bestehendem Wohnraum als Wohnungsbau definiert.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-29 — Gesetz zur Anpassung von Eingliederungsleistungen für Aussiedler und Übersiedler (Eingliederungsanpassungsgesetz - EinglAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2398
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 14 Abs. 1 Satz 5: Die Einkommensgrenze für die Bildung von Einzeleigentum wird bei Aussiedlern und Übersiedlern bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach der Einreise um 6 300 DM erhöht.
§ 14: Neufassung von § 14, einschließlich der neuen Paragraphen § 14a bis § 14d, die die Einkommensgrenze und die Ermittlung des Jahreseinkommens regeln.

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# § 19b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 19b: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Vorkehrungen für kosten- und flächensparenden Wohnungsbau regelt.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 2 Satz 1: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen des Satzteils 'als Wohnungsbau gilt auch die Modernisierung im Sinne des § 11a.'

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-07-16 — Gesetz zur Vereinfachung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetz 1985 - WoVereinfG 1985)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1277
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 27 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'zwei oder mehr'
§ 27 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Neufassung der Sätze 2 und 3
§ 27 Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes 5
§ 27 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
§ 27 Abs. 4: Anfügen eines neuen Satzes
§ 27 Abs. 8 und 9 Satz 2: Aufhebung der Absätze 8 und 9 Satz 2
§ 27 Abs. 9 Satz 1: Absatz 9 Satz 1 wird Absatz 8
§ 27 Abs. 2: Neufassung von § 27 Abs. 2, um Verwandte in gerader Linie des Bauherrn oder seines Ehegatten zu berücksichtigen.

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# § 27b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 27b: Einfügen eines neuen Paragraphen, der die Sicherung der Zweckbestimmung und den Datenschutz regelt.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-02-26 — Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 - WoBauÄndG 1980)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 159
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 4 Abs. 2 Buchstabe h: Anpassung an § 6 Abs. 2 Buchstabe h des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
§ 4 Abs. 2 Buchstabe f: Neufassung von Buchstabe f: 'Mittel, die aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung von bestehendem Wohnraum gewährt werden,'

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# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-02-26 — Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 - WoBauÄndG 1980)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 159
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 43: Ergänzung entsprechend § 83 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
§ 43 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen des Punktes durch ein Semikolon und Anfügen des Satzteils 'der Antrag ist, außer in den Fällen des § 42 Abs. 4 Satz 2 und 3, bis zum 31. Dezember 1994 zulässig.'

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# § 51b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 51b Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung von Buchstabe b, um die Einkommensgrenze und die Freibeträge zu regeln.

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# § 51e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-07-16 — Gesetz zur Vereinfachung wohnungsrechtlicher Vorschriften (Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetz 1985 - WoVereinfG 1985)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1277
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 51e und 51f: Aufhebung der §§ 51e und 51f
§ 51e: Verschiedene Änderungen an § 51e, einschließlich der Einführung eines neuen Absatzes 2 und der Anpassung von Absatz 3.

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# § 51f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-10 — Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFördG 1994)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1184
§ 51f: Neufassung von § 51f, um die Einkommensorientierte Förderung zu regeln.