BGBl. 1995 I S. 8 · Verordnung · Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 8
Inkrafttreten: 1995-01-15
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1995-01-12

BGBl-Id: bgbl1-1995-1-4
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LawGit Spiegel
1995-01-12 12:00:00 +00:00
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commit 1d95ed7099
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# INTKV — 1995-01-12
- **Titel:** Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 8
- **Inkrafttreten:** 1995-01-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/1#page=8
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ein, insbesondere zur Einführung von Euro-Kennzeichen und zur Anpassung von Gebühren.
## Betroffene Stellen
- Vorbemerkungen zum Muster 1: Satz 3 neu gefasst, Sätze 4 und 5 durch neuen Satz ersetzt
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1995-01-12** · BGBl. 1995 I S. 8 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- Vorbemerkungen zum Muster 1: Satz 3 neu gefasst, Sätze 4 und 5 durch neuen Satz ersetzt

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# STGEBO_2011 — 1994-12-16
# STGEBO_2011 — 1995-01-12
- **Titel:** Zwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Titel:** Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3755
- **Inkrafttreten:** 1994-12-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/89#page=19
- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile sowie die Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 8
- **Inkrafttreten:** 1995-01-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/1#page=8
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ein, insbesondere zur Einführung von Euro-Kennzeichen und zur Anpassung von Gebühren.
## Betroffene Stellen
- 1. Abschnitt der Anlage zu § 1, Überschrift zu A: Einfügung der Wörter 'Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile' nach 'Straßenverkehrs-Ordnung'
- 1. Abschnitt der Anlage zu § 1, A, nach Nummer 1: Einfügung von Nummer 1a mit detaillierten Gebühren für Anerkennung, Akkreditierung, Anfangsbewertung, Zertifizierung und Überwachung von Stellen zur Prüfung und Begutachtung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen
- Gebührennummer 228: Neue Gebührennummer 228 mit Unterabschnitten 228.1 und 228.2
## Wortlaut

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- **1993-10-15** · BGBl. 1993 I S. 1683 — Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- **1994-12-16** · BGBl. 1994 I S. 3743 — Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und der Bierverordnung
- **1994-12-16** · BGBl. 1994 I S. 3755 — Zwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **1995-01-12** · BGBl. 1995 I S. 8 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- 1. Abschnitt der Anlage zu § 1, Überschrift zu A: Einfügung der Wörter 'Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile' nach 'Straßenverkehrs-Ordnung'
- 1. Abschnitt der Anlage zu § 1, A, nach Nummer 1: Einfügung von Nummer 1a mit detaillierten Gebühren für Anerkennung, Akkreditierung, Anfangsbewertung, Zertifizierung und Überwachung von Stellen zur Prüfung und Begutachtung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen
- Gebührennummer 228: Neue Gebührennummer 228 mit Unterabschnitten 228.1 und 228.2

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# STVZO_2012 — 1994-12-16
# STVZO_2012 — 1995-01-12
- **Titel:** Zwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Titel:** Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3755
- **Inkrafttreten:** 1994-12-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/89#page=19
- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugteile sowie die Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 8
- **Inkrafttreten:** 1995-01-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/1#page=8
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ein, insbesondere zur Einführung von Euro-Kennzeichen und zur Anpassung von Gebühren.
## Betroffene Stellen
- § 18 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'oder einer EG-Typgenehmigung' nach 'Erteilung einer Betriebserlaubnis'
- § 18 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'wenn die zuständige Behörde für sie eine Betriebserlaubnis erteilt hat' durch 'wenn für die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung erteilt ist'
- § 18 Abs. 4a Satz 1: Ersetzung der Wörter 'des § 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 Nr. 3 und 4' durch 'der Vorschriften über den Fahrzeugbrief'
- § 18 Abs. 5 Satz 1: Einfügung der Nummer 1a: 'die vorgeschriebene Übereinstimmungsbescheinigung für eine EG-Typgenehmigung oder'
- § 19: Einfügung von Absatz 7: 'Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung.'
- § 20 Abs. 3 Satz 1: Streichung der Wörter 'einschließlich der von der Zulassungsstelle herauszutrennenden Blätter' nach 'ein Fahrzeugbrief (§ 25)'
- § 20 Abs. 3 Satz 4: Einfügung der Wörter 'unter Angabe des Datums' nach 'Verantwortliche'
- § 21 Satz 3: Einfügung der Wörter 'oder die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle)' nach 'wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger'
- § 23 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit zusätzlichen Vorschriften für die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und den Nachweis der EG-Typgenehmigung
- § 23 Abs. 5: Einfügung des neuen Absatzes 5 mit Vorschriften für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung, die in anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Staaten im Verkehr waren
- § 23 Abs. 6a: Einfügung des neuen Absatzes 6a, der Personenkraftwagen definiert
- § 24 Satz 1 Halbsatz 1: Einfügung der Wörter 'oder der EG-Typgenehmigung' nach 'Betriebserlaubnis'
- § 24 Satz 1 Halbsatz 2: Einfügung des Wortes 'erforderliche' nach 'fehlt noch die'
- § 25 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 mit zusätzlichen Vorschriften für die Eintragung der Fahrzeugbeschreibung und die Datenblätter des Kraftfahrt-Bundesamts
- § 25 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung des Wortes 'Dieser' durch 'Der Empfänger' im Satz 3
- § 26: Aufhebung des § 26
- § 27 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'in der Kartei oder Datei (§ 26 Abs. 4 oder 4a)' durch 'im Fahrzeugregister'
- § 27 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung der Wörter 'so genügt eine Anzeige des Erwerbers, für die § 23 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 5 entsprechend gilt' durch 'so genügt eine Anzeige des Erwerbers unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und Vortage des Versicherungsnachweises nach § 29a'
- § 27 Abs. 4: Ersetzung der Angabe '§ 23 Abs. 1 Satz 4' durch '§ 23 Abs. 1 Satz 2'
- § 27 Abs. 5 Satz 3: Neufassung des Satzes 3: 'Läßt sich der Brief nicht beiziehen, so ist er auf Kosten des Halters unter Festsetzung einer Frist für die Vorlage bei der Zulassungsstelle im
- Inhaltsübersicht: Hinweis auf Anlage III gestrichen, Hinweis auf Anlage Va hinzugefügt
- § 23 Abs. 2: Satz 3 neu gefasst, Satz 4 gestrichen
- § 23 Abs. 4: Sätze 1 und 2 neu gefasst
- § 29 Abs. 1: Wörter 'oder Anlage Va' hinzugefügt
- § 29 Abs. 2: Wörter 'und auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert anzubringen' hinzugefügt
- § 29 Abs. 3: Neuer Absatz 3
- § 47a Abs. 3: Wörter 'und am vorderen amtlichen Kennzeichen nach Maßgabe der Anlage IXa dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert anzubringen' hinzugefügt
- § 47a Abs. 5: Wörter 'dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert' hinzugefügt
- § 47a Abs. 7: Wörter 'dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert' hinzugefügt
- § 47a Abs. 6: Neuer Absatz 6
- § 60 Abs. 1 b: Neuer Absatz 1 b
- § 60 Abs. 5: Angabe 'die Absätze 1 a,' durch 'die Absätze 1, 1 a oder 1 b,' ersetzt
- § 60 Abs. 5b: Angabe '1 a,' durch '1 a oder 1 b,' ersetzt
- § 69a Abs. 2: Angabe 'Abs. 1 b Satz 2,' hinzugefügt, Angabe 'oder Abs. 3' gestrichen
- § 69a Abs. 5 Nr. 5a: Angabe '§ 47a Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2' durch '§ 47a Abs. 3 Satz 1' ersetzt, Wörter 'entgegen § 47a Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 nicht für die vorschriftsmäßige Anbringung oder Befestigung der Plakette sorgt,' gestrichen
- § 72 Abs. 2: Übergangsvorschrift zu § 23 Abs. 4 Satz 1 bis 3 hinzugefügt
- Anlagen I und II: Anlagen I und II neu gefasst, Anlage III gestrichen
- Anlage Va: Neue Anlage Va eingefügt
## Wortlaut

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- **1994-11-03** · BGBl. 1994 I S. 3179 — Fünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (50. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
- **1994-12-16** · BGBl. 1994 I S. 3743 — Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und der Bierverordnung
- **1994-12-16** · BGBl. 1994 I S. 3755 — Zwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **1995-01-12** · BGBl. 1995 I S. 8 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 18 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'oder einer EG-Typgenehmigung' nach 'Erteilung einer Betriebserlaubnis'
- § 18 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'wenn die zuständige Behörde für sie eine Betriebserlaubnis erteilt hat' durch 'wenn für die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung erteilt ist'
- § 18 Abs. 4a Satz 1: Ersetzung der Wörter 'des § 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 Nr. 3 und 4' durch 'der Vorschriften über den Fahrzeugbrief'
- § 18 Abs. 5 Satz 1: Einfügung der Nummer 1a: 'die vorgeschriebene Übereinstimmungsbescheinigung für eine EG-Typgenehmigung oder'
- § 19: Einfügung von Absatz 7: 'Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung.'
- § 20 Abs. 3 Satz 1: Streichung der Wörter 'einschließlich der von der Zulassungsstelle herauszutrennenden Blätter' nach 'ein Fahrzeugbrief (§ 25)'
- § 20 Abs. 3 Satz 4: Einfügung der Wörter 'unter Angabe des Datums' nach 'Verantwortliche'
- § 21 Satz 3: Einfügung der Wörter 'oder die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle)' nach 'wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger'
- § 23 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit zusätzlichen Vorschriften für die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und den Nachweis der EG-Typgenehmigung
- § 23 Abs. 5: Einfügung des neuen Absatzes 5 mit Vorschriften für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung, die in anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Staaten im Verkehr waren
- § 23 Abs. 6a: Einfügung des neuen Absatzes 6a, der Personenkraftwagen definiert
- § 24 Satz 1 Halbsatz 1: Einfügung der Wörter 'oder der EG-Typgenehmigung' nach 'Betriebserlaubnis'
- § 24 Satz 1 Halbsatz 2: Einfügung des Wortes 'erforderliche' nach 'fehlt noch die'
- § 25 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2 mit zusätzlichen Vorschriften für die Eintragung der Fahrzeugbeschreibung und die Datenblätter des Kraftfahrt-Bundesamts
- § 25 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung des Wortes 'Dieser' durch 'Der Empfänger' im Satz 3
- § 26: Aufhebung des § 26
- § 27 Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'in der Kartei oder Datei (§ 26 Abs. 4 oder 4a)' durch 'im Fahrzeugregister'
- § 27 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung der Wörter 'so genügt eine Anzeige des Erwerbers, für die § 23 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 und 5 entsprechend gilt' durch 'so genügt eine Anzeige des Erwerbers unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und Vortage des Versicherungsnachweises nach § 29a'
- § 27 Abs. 4: Ersetzung der Angabe '§ 23 Abs. 1 Satz 4' durch '§ 23 Abs. 1 Satz 2'
- § 27 Abs. 5 Satz 3: Neufassung des Satzes 3: 'Läßt sich der Brief nicht beiziehen, so ist er auf Kosten des Halters unter Festsetzung einer Frist für die Vorlage bei der Zulassungsstelle im
- Inhaltsübersicht: Hinweis auf Anlage III gestrichen, Hinweis auf Anlage Va hinzugefügt
- § 23 Abs. 2: Satz 3 neu gefasst, Satz 4 gestrichen
- § 23 Abs. 4: Sätze 1 und 2 neu gefasst
- § 29 Abs. 1: Wörter 'oder Anlage Va' hinzugefügt
- § 29 Abs. 2: Wörter 'und auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert anzubringen' hinzugefügt
- § 29 Abs. 3: Neuer Absatz 3
- § 47a Abs. 3: Wörter 'und am vorderen amtlichen Kennzeichen nach Maßgabe der Anlage IXa dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert anzubringen' hinzugefügt
- § 47a Abs. 5: Wörter 'dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert' hinzugefügt
- § 47a Abs. 7: Wörter 'dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert' hinzugefügt
- § 47a Abs. 6: Neuer Absatz 6
- § 60 Abs. 1 b: Neuer Absatz 1 b
- § 60 Abs. 5: Angabe 'die Absätze 1 a,' durch 'die Absätze 1, 1 a oder 1 b,' ersetzt
- § 60 Abs. 5b: Angabe '1 a,' durch '1 a oder 1 b,' ersetzt
- § 69a Abs. 2: Angabe 'Abs. 1 b Satz 2,' hinzugefügt, Angabe 'oder Abs. 3' gestrichen
- § 69a Abs. 5 Nr. 5a: Angabe '§ 47a Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2' durch '§ 47a Abs. 3 Satz 1' ersetzt, Wörter 'entgegen § 47a Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 nicht für die vorschriftsmäßige Anbringung oder Befestigung der Plakette sorgt,' gestrichen
- § 72 Abs. 2: Übergangsvorschrift zu § 23 Abs. 4 Satz 1 bis 3 hinzugefügt
- Anlagen I und II: Anlagen I und II neu gefasst, Anlage III gestrichen
- Anlage Va: Neue Anlage Va eingefügt

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-16Zwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3755
> Station: 1995-01-12Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 8
§ 23 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit zusätzlichen Vorschriften für die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und den Nachweis der EG-Typgenehmigung
§ 23 Abs. 2: Satz 3 neu gefasst, Satz 4 gestrichen
§ 23 Abs. 5: Einfügung des neuen Absatzes 5 mit Vorschriften für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung, die in anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Staaten im Verkehr waren
§ 23 Abs. 6a: Einfügung des neuen Absatzes 6a, der Personenkraftwagen definiert
§ 23 Abs. 4: Sätze 1 und 2 neu gefasst

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-29 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1024
> Station: 1995-01-12 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 8
§ 29 Abs. 4 Nr. 1 und 2: Neue Vorschriften für den Nachweis der Hauptuntersuchung
§ 29 Abs. 1: Wörter 'oder Anlage Va' hinzugefügt
§ 29 Abs. 7: Einfügen eines neuen Absatzes 7 mit detaillierten Anforderungen für den Untersuchungsbericht
§ 29 Abs. 2: Wörter 'und auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert anzubringen' hinzugefügt
§ 29 Abs. 3: Neuer Absatz 3

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 47a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-03-31 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zahlung der Gebühren des Deutschen Patentamts und des Bundespatentgerichts
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 612
> Station: 1995-01-12 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 8
§ 47a Abs. 2: Hinzufügen eines neuen Satzes am Ende des Absatzes
§ 47a Abs. 3: Wörter 'und am vorderen amtlichen Kennzeichen nach Maßgabe der Anlage IXa dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert anzubringen' hinzugefügt
§ 47a Abs. 5: Wörter 'dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert' hinzugefügt
§ 47a Abs. 7: Wörter 'dauerhaft und gegen Mißbrauch gesichert' hinzugefügt
§ 47a Abs. 6: Neuer Absatz 6

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-29 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1024
> Station: 1995-01-12 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 8
§ 60 Abs. 1 Nr. 3: Streichung von Nummer 3
§ 60 Abs. 1 b: Neuer Absatz 1 b
§ 60 Abs. 5b: Neuer Absatz 5b hinzugefügt
§ 60 Abs. 5: Angabe 'die Absätze 1 a,' durch 'die Absätze 1, 1 a oder 1 b,' ersetzt
§ 60 Abs. 5b: Angabe '1 a,' durch '1 a oder 1 b,' ersetzt

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 69a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-06-28 — Achtzehnte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1291
> Station: 1995-01-12 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 8
§ 69a Abs. 5: Neue Nummer 5d eingefügt
§ 69a Abs. 2: Angabe 'Abs. 1 b Satz 2,' hinzugefügt, Angabe 'oder Abs. 3' gestrichen
§ 69a Abs. 5 Nr. 5a: Angabe '§ 47a Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2' durch '§ 47a Abs. 3 Satz 1' ersetzt, Wörter 'entgegen § 47a Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 nicht für die vorschriftsmäßige Anbringung oder Befestigung der Plakette sorgt,' gestrichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-28 — Neunzehnte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3127
> Station: 1995-01-12 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 8
§ 72 Abs. 2: Einfügung und Neufassung von Übergangsvorschriften
§ 72 Abs. 2: Übergangsvorschrift zu § 23 Abs. 4 Satz 1 bis 3 hinzugefügt

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1995 I S. 8
- **Titel:** Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 8
- **Verkündung:** 1995-01-12
- **Inkrafttreten:** 1995-01-15
- **Ausfertigung:** 1995-01-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/1#page=8
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** STVZO_2012, INTKV, STGEBO_2011
## Kurz
Die Verordnung führt Änderungen an der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ein, insbesondere zur Einführung von Euro-Kennzeichen und zur Anpassung von Gebühren.