BGBl. 2002 I S. 2917 · Verordnung · Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten

Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
Inkrafttreten: 2002-08-02
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2002-08-02

BGBl-Id: bgbl1-2002-54-3
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2002-08-02 12:00:00 +00:00
parent d8cc2e3d32
commit 1cd2a8b494
57 changed files with 468 additions and 102 deletions

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# APROSTB — 2002-08-02
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2917
- **Inkrafttreten:** 2002-08-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/54#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten, insbesondere bezüglich der Ziele des Vorbereitungsdienstes, der fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildung sowie der Prüfungsverfahren.
## Betroffene Stellen
- § 24 Abs. 1: Streichung der Angabe („ungenügend“)
- § 25: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 26: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 27: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 28: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 29: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 33: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 36 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Angabe („ungenügend“)
- § 38 Abs. 1: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 40 Abs. 3: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 41: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 42: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 43: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 44: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 45: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 46: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 47 Abs. 2: Ersetzung des Wortes „Studienabschnitt“ durch „dem vorangehenden Teil der Fachstudien“
- § 48: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 50 Abs. 2: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 52: Streichung der Angabe „vom 26. Januar 1976 (BGBl. I S. 185)“
- § 53: Ersetzung der Angabe „25. Juni 1996“ durch „1. Juli 2002“
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
aprostb/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2002-08-02** · BGBl. 2002 I S. 2917 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten

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# Stellen dieser Station
- § 24 Abs. 1: Streichung der Angabe („ungenügend“)
- § 25: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 26: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 27: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 28: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 29: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 33: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 36 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Angabe („ungenügend“)
- § 38 Abs. 1: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 40 Abs. 3: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 41: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 42: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 43: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 44: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 45: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 46: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen
- § 47 Abs. 2: Ersetzung des Wortes „Studienabschnitt“ durch „dem vorangehenden Teil der Fachstudien“
- § 48: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 50 Abs. 2: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 52: Streichung der Angabe „vom 26. Januar 1976 (BGBl. I S. 185)“
- § 53: Ersetzung der Angabe „25. Juni 1996“ durch „1. Juli 2002“

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 24 Abs. 1: Streichung der Angabe („ungenügend“)

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 25: Neufassung des gesamten Paragraphen

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 26: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 27: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 28: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 29: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 33: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen

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# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 36 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Angabe („ungenügend“)

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# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 38 Abs. 1: Neufassung des gesamten Paragraphen

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# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 40 Abs. 3: Neufassung des gesamten Paragraphen

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 41: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen

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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 42: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen

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# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 43: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 44: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen

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# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 45: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen

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# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 46: Neufassung von mehreren Teilen des Paragraphen

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 47 Abs. 2: Ersetzung des Wortes „Studienabschnitt“ durch „dem vorangehenden Teil der Fachstudien“

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# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 48: Neufassung des gesamten Paragraphen

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 50 Abs. 2: Neufassung des gesamten Paragraphen

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 52: Streichung der Angabe „vom 26. Januar 1976 (BGBl. I S. 185)“

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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 53: Ersetzung der Angabe „25. Juni 1996“ durch „1. Juli 2002“

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# AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSORDNUNG-FÜR-DIE-STEUERBEAMTEN — 1996-11-05
# AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSORDNUNG-FÜR-DIE-STEUERBEAMTEN — 2002-08-02
- **Titel:** Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1581
- **Inkrafttreten:** 1996-11-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/54#page=5
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten fest, die ab dem Verkündungsdatum gilt.
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2917
- **Inkrafttreten:** 2002-08-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/54#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten, insbesondere bezüglich der Ziele des Vorbereitungsdienstes, der fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildung sowie der Prüfungsverfahren.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Zielen und Inhalten des Vorbereitungsdienstes
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur fachtheoretischen Ausbildung
- § 2 Abs. 2: Ersetzung von „Dienst- und Fachaufsicht“ durch „Dienstaufsicht“ und Ergänzung der Fachaufsicht
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur berufspraktischen Ausbildung
- § 3 Abs. 1: Einfügung von „oder bei der Landesfinanzbehörde, die die Aufgaben der Oberfinanzdirektion wahrnimmt,“
- § 3 Abs. 2: Ersetzung von „Oberfinanzdirektion“ durch „zuständige Landesfinanzbehörde“
- § 3 Abs. 5: Einfügung von „für diese Aufgaben“
- § 4 Abs. 3: Einfügung von „vorrangig“
- § 5 Abs. 1: Ersetzung von „(§ 15 Abs. 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 Nr. 1)“ durch „(§ 16 Abs. 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 Nr. 1)“
- § 5 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur Beurteilung des Beamten
- § 6 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Berechnung der Durchschnittspunktzahlen
- § 6 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4 mit Bestimmungen zur Umrechnung von Endpunktzahlen in Prüfungsgesamtnoten
- § 9 Abs. 1: Ersetzung von „(§ 16 Abs. 3 und § 18 Abs. 3)“ durch „(§ 15 Abs. 2 und § 18 Abs. 4)“
- § 11 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 11 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur Ermittlung der Prüfungsergebnisse
- § 11 Abs. 4: Ersetzung von „Studienabschnitte“ durch „Teile der Fachstudien“
- § 12 Abs. 2: Ersetzung von „Studienabschnitte“ durch „Teile des Studiengangs“
- § 12 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 mit neuen Bestimmungen zum Urlaub
- § 14: Umstellung der Nummern 1 und 2 und Neufassung der Absätze
- § 15: Umbenennung in § 16 und Neufassung mit neuen Bestimmungen zur berufspraktischen Ausbildung
- § 16: Umbenennung in § 15 und Neufassung mit neuen Bestimmungen zur fachtheoretischen Ausbildung
- § 17: Neufassung des § 17 mit neuen Bestimmungen zur Gliederung des Studiengangs
- § 18: Neufassung des § 18 mit neuen Bestimmungen zu den allgemeinen Grundsätzen für die Fachstudien
- § 19: Neufassung des § 19 mit neuen Bestimmungen zu den Studienfächern, Unterrichtsstunden und Mindeststunden
- §§ 20 bis 23: Aufhebung der §§ 20 bis 23
- § 24 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur praktischen Ausbildung
## Wortlaut

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- **1962-05-04** · BGBl. 1962 I S. 245 — Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
- **1996-08-13** · BGBl. 1996 I S. 1222 — Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
- **1996-11-05** · BGBl. 1996 I S. 1581 — Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
- **2002-08-02** · BGBl. 2002 I S. 2917 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Zielen und Inhalten des Vorbereitungsdienstes
- § 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur fachtheoretischen Ausbildung
- § 2 Abs. 2: Ersetzung von „Dienst- und Fachaufsicht“ durch „Dienstaufsicht“ und Ergänzung der Fachaufsicht
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur berufspraktischen Ausbildung
- § 3 Abs. 1: Einfügung von „oder bei der Landesfinanzbehörde, die die Aufgaben der Oberfinanzdirektion wahrnimmt,“
- § 3 Abs. 2: Ersetzung von „Oberfinanzdirektion“ durch „zuständige Landesfinanzbehörde“
- § 3 Abs. 5: Einfügung von „für diese Aufgaben“
- § 4 Abs. 3: Einfügung von „vorrangig“
- § 5 Abs. 1: Ersetzung von „(§ 15 Abs. 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 Nr. 1)“ durch „(§ 16 Abs. 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 Nr. 1)“
- § 5 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur Beurteilung des Beamten
- § 6 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Berechnung der Durchschnittspunktzahlen
- § 6 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4 mit Bestimmungen zur Umrechnung von Endpunktzahlen in Prüfungsgesamtnoten
- § 9 Abs. 1: Ersetzung von „(§ 16 Abs. 3 und § 18 Abs. 3)“ durch „(§ 15 Abs. 2 und § 18 Abs. 4)“
- § 11 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 11 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur Ermittlung der Prüfungsergebnisse
- § 11 Abs. 4: Ersetzung von „Studienabschnitte“ durch „Teile der Fachstudien“
- § 12 Abs. 2: Ersetzung von „Studienabschnitte“ durch „Teile des Studiengangs“
- § 12 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 mit neuen Bestimmungen zum Urlaub
- § 14: Umstellung der Nummern 1 und 2 und Neufassung der Absätze
- § 15: Umbenennung in § 16 und Neufassung mit neuen Bestimmungen zur berufspraktischen Ausbildung
- § 16: Umbenennung in § 15 und Neufassung mit neuen Bestimmungen zur fachtheoretischen Ausbildung
- § 17: Neufassung des § 17 mit neuen Bestimmungen zur Gliederung des Studiengangs
- § 18: Neufassung des § 18 mit neuen Bestimmungen zu den allgemeinen Grundsätzen für die Fachstudien
- § 19: Neufassung des § 19 mit neuen Bestimmungen zu den Studienfächern, Unterrichtsstunden und Mindeststunden
- §§ 20 bis 23: Aufhebung der §§ 20 bis 23
- § 24 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur praktischen Ausbildung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 1 Abs. 1 Satz 4: Neue Sätze zur Förderung allgemeiner beruflicher Fähigkeiten und zur Eigenständigkeit in der Weiterbildung
§ 1: Neufassung des § 1 mit neuen Zielen und Inhalten des Vorbereitungsdienstes

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 11 Abs. 2: Anfügen eines neuen Satzes zur Wiederholung von Ausbildungs- oder Studienabschnitten
§ 11 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
§ 11 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur Ermittlung der Prüfungsergebnisse
§ 11 Abs. 4: Ersetzung von „Studienabschnitte“ durch „Teile der Fachstudien“

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 12 Abs. 2: Ersetzung von „Studienabschnitte“ durch „Teile des Studiengangs“
§ 12 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 mit neuen Bestimmungen zum Urlaub

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 14 Nr. 2: Neue Bestimmungen zur fachtheoretischen Ausbildung
§ 14: Umstellung der Nummern 1 und 2 und Neufassung der Absätze

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 15: Neue Bestimmungen zur berufspraktischen Ausbildung
§ 15: Umbenennung in § 16 und Neufassung mit neuen Bestimmungen zur berufspraktischen Ausbildung

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 16 Abs. 1: Änderungen in den Nummern und Stundenzahlen
§ 16 Abs. 2: Neue Mindeststundenzahlen in verschiedenen Fächern
§ 16 Abs. 3 Satz 3: Ersetzen von 'der Leiter der Bildungsstätte' durch 'die oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle'
§ 16 Abs. 4 Satz 3 zweiter Halbsatz: Ersetzen von 'sechs' durch 'acht'
§ 16: Umbenennung in § 15 und Neufassung mit neuen Bestimmungen zur fachtheoretischen Ausbildung

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 17 Abs. 1 Satz 1: Neue Bestimmungen zur Dauer von Fachstudien und berufspraktischen Studienzeiten
§ 17 Abs. 2: Änderungen in den Studienabschnitten
§ 17: Neufassung des § 17 mit neuen Bestimmungen zur Gliederung des Studiengangs

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 18 Abs. 2: Neue Bestimmungen zu Lehrveranstaltungen der Fachstudien
§ 18: Neufassung des § 18 mit neuen Bestimmungen zu den allgemeinen Grundsätzen für die Fachstudien

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 19 Abs. 1: Änderungen in den Studienfächern
§ 19 Abs. 2: Neue Bestimmungen zu Wahlpflichtveranstaltungen
§ 19 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben
§ 19: Neufassung des § 19 mit neuen Bestimmungen zu den Studienfächern, Unterrichtsstunden und Mindeststunden

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 2 Abs. 3 Satz 2: Neue Sätze zur praktischen Ausbildung im Teilabschnitt Veranlagung und Begleitung durch Ausbildungsarbeitsgemeinschaften
§ 2 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 mit neuen Bestimmungen zur fachtheoretischen Ausbildung
§ 2 Abs. 4: Ersetzen von 'dienstbegleitenden Lehrveranstaltungen' durch 'Ausbildungsarbeitsgemeinschaften'
§ 2 Abs. 2: Ersetzung von „Dienst- und Fachaufsicht“ durch „Dienstaufsicht“ und Ergänzung der Fachaufsicht
§ 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur berufspraktischen Ausbildung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 20 bis 24: Neue Bestimmungen zu Mindeststundenzahlen, Studienabschnitten und berufspraktischen Studienzeiten
§§ 20 bis 23: Aufhebung der §§ 20 bis 23

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 24 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur praktischen Ausbildung

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 3 Abs. 5: Ersetzen von 'Kenntnisse und Fähigkeiten' durch 'berufspädagogischen und fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten'
§ 3 Abs. 1: Einfügung von „oder bei der Landesfinanzbehörde, die die Aufgaben der Oberfinanzdirektion wahrnimmt,“
§ 3 Abs. 2: Ersetzung von „Oberfinanzdirektion“ durch „zuständige Landesfinanzbehörde“
§ 3 Abs. 5: Einfügung von „für diese Aufgaben“

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 4 Abs. 1: Streichung von 'und für die dienstbegleitenden Lehrveranstaltungen'
§ 4 Abs. 2 Satz 2: Neue Sätze zur fachlichen Eignung des lehrenden
§ 4 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen von 'beim Finanzamt' durch 'in der Steuerverwaltung'
§ 4 Abs. 3: Einfügung von „vorrangig“

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 5 Abs. 2 Satz 2 bis 4: Neue Sätze zur Berücksichtigung der Stellungnahmen der Beschäftigten und zur Beurteilung
§ 5 Abs. 1: Ersetzung von „(§ 15 Abs. 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 Nr. 1)“ durch „(§ 16 Abs. 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 Nr. 1)“
§ 5 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Bestimmungen zur Beurteilung des Beamten

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 6 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Bestimmungen zur Berechnung der Durchschnittspunktzahlen
§ 6 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4 mit Bestimmungen zur Umrechnung von Endpunktzahlen in Prüfungsgesamtnoten

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 9 Abs. 2: Ersetzen von 'der Bundesminister' durch 'das Bundesministerium' und 'dienstbegleitenden Lehrveranstaltungen' durch 'Ausbildungsarbeitsgemeinschaften'
§ 9 Abs. 3: Neue Bestimmungen zu Lehrplänen und Gestaltungsplänen
§ 9 Abs. 1: Ersetzung von „(§ 16 Abs. 3 und § 18 Abs. 3)“ durch „(§ 15 Abs. 2 und § 18 Abs. 4)“

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@@ -1,15 +1,30 @@
# STBAPO — 1996-11-05
# STBAPO — 2002-08-02
- **Titel:** Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1581
- **Inkrafttreten:** 1996-11-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/54#page=5
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten fest, die ab dem Verkündungsdatum gilt.
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2917
- **Inkrafttreten:** 2002-08-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/54#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten, insbesondere bezüglich der Ziele des Vorbereitungsdienstes, der fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildung sowie der Prüfungsverfahren.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- Anlage 14 zu § 43 Abs. 1 und § 45 Abs. 1: Neue Formulierung des Beurteilungsblatts für die Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
- Anlage 15 zu § 43 Abs. 4: Neue Formulierung der Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung im mittleren Dienst
- Anlage 16 zu § 43 Abs. 4: Neue Formulierung der Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
- Anlage 17 zu § 46 Abs. 3: Neue Formulierung der Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung im mittleren Dienst
- Anlage 18 zu § 46 Abs. 3: Neue Formulierung der Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
- Anlage 19 zu § 48: Neue Formulierung der Niederschrift über die Laufbahnprüfung im mittleren Dienst
- Anlage 20 zu § 48: Neue Formulierung der Niederschrift über die Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
- Anlage 5 zu § 15 Abs. 3: Neue Formulierung der Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung
- Anlage 6 zu § 15 Abs. 3: Neue Formulierung der Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung und der abschließenden Beurteilung
- Anlage 7 zu § 18 Abs. 7: Neue Formulierung der Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung
- Anlage 8 zu § 18 Abs. 7 und 8: Neue Formulierung der Beurteilung der Leistungen im Grundstudium
- Anlage 9 zu § 18 Abs. 7 und 8: Neue Formulierung der Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium
- Anlage 10 zu § 19: Neue Formulierung der Studienfächer und Unterrichtsstunden sowie Mindeststunden in den Fachstudien
- Anlage 11 zu § 42 Abs. 1: Neue Formulierung der Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung
- Anlage 12 zu § 42 Abs. 2 und § 46 Abs. 2: Neue Formulierung des Prüfungszeugnisses
- Anlage 13 zu § 43 Abs. 1 und § 45 Abs. 1: Neue Formulierung des Beurteilungsblatts für die Laufbahnprüfung
## Wortlaut

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- **1982-09-10** · BGBl. 1982 I S. 1257 — Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)
- **1996-08-13** · BGBl. 1996 I S. 1222 — Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
- **1996-11-05** · BGBl. 1996 I S. 1581 — Neufassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
- **2002-08-02** · BGBl. 2002 I S. 2917 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten

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# Stellen dieser Station
- Anlage 14 zu § 43 Abs. 1 und § 45 Abs. 1: Neue Formulierung des Beurteilungsblatts für die Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
- Anlage 15 zu § 43 Abs. 4: Neue Formulierung der Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung im mittleren Dienst
- Anlage 16 zu § 43 Abs. 4: Neue Formulierung der Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
- Anlage 17 zu § 46 Abs. 3: Neue Formulierung der Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung im mittleren Dienst
- Anlage 18 zu § 46 Abs. 3: Neue Formulierung der Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
- Anlage 19 zu § 48: Neue Formulierung der Niederschrift über die Laufbahnprüfung im mittleren Dienst
- Anlage 20 zu § 48: Neue Formulierung der Niederschrift über die Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
- Anlage 5 zu § 15 Abs. 3: Neue Formulierung der Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung
- Anlage 6 zu § 15 Abs. 3: Neue Formulierung der Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung und der abschließenden Beurteilung
- Anlage 7 zu § 18 Abs. 7: Neue Formulierung der Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung
- Anlage 8 zu § 18 Abs. 7 und 8: Neue Formulierung der Beurteilung der Leistungen im Grundstudium
- Anlage 9 zu § 18 Abs. 7 und 8: Neue Formulierung der Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium
- Anlage 10 zu § 19: Neue Formulierung der Studienfächer und Unterrichtsstunden sowie Mindeststunden in den Fachstudien
- Anlage 11 zu § 42 Abs. 1: Neue Formulierung der Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung
- Anlage 12 zu § 42 Abs. 2 und § 46 Abs. 2: Neue Formulierung des Prüfungszeugnisses
- Anlage 13 zu § 43 Abs. 1 und § 45 Abs. 1: Neue Formulierung des Beurteilungsblatts für die Laufbahnprüfung

9
stbapo/§15.md Normal file
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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
Anlage 5 zu § 15 Abs. 3: Neue Formulierung der Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung
Anlage 6 zu § 15 Abs. 3: Neue Formulierung der Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung und der abschließenden Beurteilung

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-07-31 — Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1024
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 18 Abs. 4: Neue Anlagen 6, 7 und 8 zur Beurteilung der Leistungen im Studienabschnitt für den gehobenen Dienst
Anlage 7 zu § 18 Abs. 7: Neue Formulierung der Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung
§ 18 Abs. 3: Der Absatz 3 wird neu formuliert
Anlage 8 zu § 18 Abs. 7 und 8: Neue Formulierung der Beurteilung der Leistungen im Grundstudium
Anlage 9 zu § 18 Abs. 7 und 8: Neue Formulierung der Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-07-31 — Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1024
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 19 Abs. 1 Nr. 4: Das Wort „Wirtschaftswissenschaft“ wird ersetzt durch „Wirtschaftswissenschaften“ und die Worte „einschließlich Revisions- und Treuhandwesen“ werden gestrichen
Anlage 10 zu § 19: Neue Formulierung der Studienfächer und Unterrichtsstunden sowie Mindeststunden in den Fachstudien

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 42 Abs. 3: Fügt die Wörter 'und der ihr zugrunde liegenden Unterlagen' ein
Anlage 11 zu § 42 Abs. 1: Neue Formulierung der Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung
Anlage 12 zu § 42 Abs. 2 und § 46 Abs. 2: Neue Formulierung des Prüfungszeugnisses

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 43 Abs. 2: Neue Formulierung für die Berechnung der Zulassungspunktzahl
Anlage 14 zu § 43 Abs. 1 und § 45 Abs. 1: Neue Formulierung des Beurteilungsblatts für die Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
Anlage 15 zu § 43 Abs. 4: Neue Formulierung der Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung im mittleren Dienst
Anlage 16 zu § 43 Abs. 4: Neue Formulierung der Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
Anlage 13 zu § 43 Abs. 1 und § 45 Abs. 1: Neue Formulierung des Beurteilungsblatts für die Laufbahnprüfung

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-13Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1222
> Station: 2002-08-02Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 45 Abs. 3: Neue Formulierung für die Berechnung der Endpunktzahl
Anlage 14 zu § 43 Abs. 1 und § 45 Abs. 1: Neue Formulierung des Beurteilungsblatts für die Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
§ 45 Abs. 5: Neue Formulierung für die Berechnung der Durchschnittspunktzahl der Prüfungsleistungen
Anlage 13 zu § 43 Abs. 1 und § 45 Abs. 1: Neue Formulierung des Beurteilungsblatts für die Laufbahnprüfung

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-07-31 — Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1024
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 46 Abs. 3: Neufassung der Bestätigung über das Ergebnis der Laufbahnprüfung für den gehobenen und mittleren Dienst
Anlage 17 zu § 46 Abs. 3: Neue Formulierung der Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung im mittleren Dienst
§ 46 Abs. 1: Bekanntgabe der Endpunktzahl, der Durchschnittspunktzahl der Prüfungsleistungen, deren Ermittlung sowie der Prüfungsgesamtnote
Anlage 18 zu § 46 Abs. 3: Neue Formulierung der Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst
Anlage 12 zu § 42 Abs. 2 und § 46 Abs. 2: Neue Formulierung des Prüfungszeugnisses

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-07-31 — Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1024
> Station: 2002-08-02 — Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2917
§ 48: Neufassung der Niederschrift über die mündliche Prüfung für den mittleren Dienst
Anlage 19 zu § 48: Neue Formulierung der Niederschrift über die Laufbahnprüfung im mittleren Dienst
§ 48 Satz 1: Die Worte „nach der Anlage 18 oder 19“ werden ersetzt durch „nach der Anlage 17 oder 18“
Anlage 20 zu § 48: Neue Formulierung der Niederschrift über die Laufbahnprüfung im gehobenen Dienst

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2002 I S. 2917
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2917
- **Verkündung:** 2002-08-02
- **Inkrafttreten:** 2002-08-02
- **Ausfertigung:** 2002-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/54#page=5
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** STBAPO, APROSTB, AUSBILDUNGS-UND-PRÜFUNGSORDNUNG-FÜR-DIE-STEUERBEAMTEN
## Kurz
Die Verordnung ändert die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten, insbesondere bezüglich der Ziele des Vorbereitungsdienstes, der fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildung sowie der Prüfungsverfahren.