BGBl. 1985 I S. 618 · Verordnung · Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung

Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
Inkrafttreten: 1985-03-30
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1985-03-30

BGBl-Id: bgbl1-1985-18-3
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1985-03-30 12:00:00 +00:00
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# AZO — 1984-06-08
# AZO — 1985-03-30
- **Titel:** Verordnung zur Änderung von Vorschriften über außertarifliche Eingangsabgabenbefreiungen
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 747
- **Inkrafttreten:** 1984-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/24#page=19
- **Kurz:** Die Verordnung ändert Vorschriften zur Befreiung von außertariflichen Eingangsabgaben in verschiedenen Zoll- und Steuergesetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 618
- **Inkrafttreten:** 1985-03-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/18#page=14
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Einreise-Freimengen-Verordnung und die Allgemeine Zollordnung, insbesondere bezüglich der Abgabenfreiheit für Waren, die über die Seezollgrenze eingeführt werden.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Befreiung vom Zollstraßenzwang
- § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 Buchstabe c, Nr. 3, 8, 11, 12, 10, 2, 2a, 4-6, 7, 13, 14, 15, 16: Verschiedene Änderungen, einschließlich Streichungen und Einfügungen
- § 6 Abs. 2 Nr. 9, 10, 11, 12: Verschiedene Änderungen, einschließlich Streichungen und Einfügungen
- § 6 Abs. 3 Satz 1: Streichung des ersten Satzes
- § 18 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes
- § 28 Nr. 1, 3: Einfügung und Neufassung von Nummern
- § 32: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 33-35, 38-43, 49-54, 59-63, 67, 70, 70a, 74, 76, 80: Aufhebung dieser Paragraphen
- § 36: Neufassung als § 33
- § 36a: Ersetzung von § 36 Abs. 2 durch § 33 Abs. 2
- § 35: Einfügung eines neuen Paragraphen über Paletten
- § 44: Verschiedene Änderungen in Absatz 6 und 9
- § 37: Ersetzung von § 56 durch § 38
- § 38: Ersetzung von § 55 Abs. 3 durch § 37 Abs. 3
- § 39-41: Neufassung der Paragraphen 64-66
- § 42: Neufassung des Paragraphen 68
- § 43: Ersetzung von § 71 durch § 45
- § 44: Einfügung eines neuen Paragraphen über Treibstoffe für Nutzfahrzeuge
- § 45-47: Neufassung der Paragraphen 71-73
- § 79 Abs. 4: Anfügen von Sätzen über Treib- und Schmierstoffe
- § 148 Abs. 2 Nr. 1-6, 11: Verschiedene Änderungen in der Spalte 'andere Waren' und Neufassung von Nummer 11
- § 135 Abs. 4 Nr. 1: Neufassung der Nummer 1 mit detaillierteren Bedingungen für Schiffe
- § 143a Nr. 2 Buchstabe b: Ersetzung von „§ 135 Abs. 4 Nr. 1“ durch „§ 135 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a“
- § 143a Nr. 2 Buchstabe c: Ersetzung von „anderen Fahrt“ durch „Fahrt von oder nach der Hohen See“
- § 145 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von „§ 135 Abs. 4 Nr. 1“ durch „§ 135 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a“
## Wortlaut

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- **1984-01-26** · BGBl. 1984 I S. 107 — Berichtigung der Allgemeinen Zollordnung des Haushaltsbegleitgesetzes 1984
- **1984-01-26** · BGBl. 1984 I S. 107 — Berichtigung des Haushaltsbegleitgesetzes 1984
- **1984-06-08** · BGBl. 1984 I S. 747 — Verordnung zur Änderung von Vorschriften über außertarifliche Eingangsabgabenbefreiungen
- **1985-03-30** · BGBl. 1985 I S. 618 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung

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# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 4 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Befreiung vom Zollstraßenzwang
- § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2 Buchstabe c, Nr. 3, 8, 11, 12, 10, 2, 2a, 4-6, 7, 13, 14, 15, 16: Verschiedene Änderungen, einschließlich Streichungen und Einfügungen
- § 6 Abs. 2 Nr. 9, 10, 11, 12: Verschiedene Änderungen, einschließlich Streichungen und Einfügungen
- § 6 Abs. 3 Satz 1: Streichung des ersten Satzes
- § 18 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes
- § 28 Nr. 1, 3: Einfügung und Neufassung von Nummern
- § 32: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 33-35, 38-43, 49-54, 59-63, 67, 70, 70a, 74, 76, 80: Aufhebung dieser Paragraphen
- § 36: Neufassung als § 33
- § 36a: Ersetzung von § 36 Abs. 2 durch § 33 Abs. 2
- § 35: Einfügung eines neuen Paragraphen über Paletten
- § 44: Verschiedene Änderungen in Absatz 6 und 9
- § 37: Ersetzung von § 56 durch § 38
- § 38: Ersetzung von § 55 Abs. 3 durch § 37 Abs. 3
- § 39-41: Neufassung der Paragraphen 64-66
- § 42: Neufassung des Paragraphen 68
- § 43: Ersetzung von § 71 durch § 45
- § 44: Einfügung eines neuen Paragraphen über Treibstoffe für Nutzfahrzeuge
- § 45-47: Neufassung der Paragraphen 71-73
- § 79 Abs. 4: Anfügen von Sätzen über Treib- und Schmierstoffe
- § 148 Abs. 2 Nr. 1-6, 11: Verschiedene Änderungen in der Spalte 'andere Waren' und Neufassung von Nummer 11
- § 135 Abs. 4 Nr. 1: Neufassung der Nummer 1 mit detaillierteren Bedingungen für Schiffe
- § 143a Nr. 2 Buchstabe b: Ersetzung von „§ 135 Abs. 4 Nr. 1“ durch „§ 135 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a“
- § 143a Nr. 2 Buchstabe c: Ersetzung von „anderen Fahrt“ durch „Fahrt von oder nach der Hohen See“
- § 145 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von „§ 135 Abs. 4 Nr. 1“ durch „§ 135 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a“

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# § 135
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-10-06 — Dritte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1378
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 135 Abs. 4 Nr. 1: Neue Nummer 1 eingefügt
§ 135 Abs. 4 Nr. 1 bis 4: Nummern 1 bis 4 zu neuen Nummern 2 bis 5
§ 135 Abs. 4 Nr. 1: Neufassung der Nummer 1 mit detaillierteren Bedingungen für Schiffe

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# § 143a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 143a Nr. 2 Buchstabe b: Ersetzung von „§ 135 Abs. 4 Nr. 1“ durch „§ 135 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a“
§ 143a Nr. 2 Buchstabe c: Ersetzung von „anderen Fahrt“ durch „Fahrt von oder nach der Hohen See“

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# § 145
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-10-06 — Dritte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1378
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 145 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4
§ 145 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von „§ 135 Abs. 4 Nr. 1“ durch „§ 135 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe a“

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# BIERSTV_2010 — 1982-12-21
# BIERSTV_2010 — 1985-03-30
- **Titel:** Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 1793
- **Inkrafttreten:** 1983-03-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/52#page=17
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen von Bestimmungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 618
- **Inkrafttreten:** 1985-03-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/18#page=14
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Einreise-Freimengen-Verordnung und die Allgemeine Zollordnung, insbesondere bezüglich der Abgabenfreiheit für Waren, die über die Seezollgrenze eingeführt werden.
## Betroffene Stellen
- § 25 Abs. 1: Neue Anlage zur Verwendung von Mineralöl zu steuerbegünstigten Zwecken
- § 26 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Zu einem besonderen Zollverkehr' durch 'Zu einem besonderen Zollverkehr oder einer aktiven Veredelung'
- § 26 Abs. 6: Ersetzung der Worte 'aus einem Freihafenveredelungsverkehr' durch 'nach einer Freihafenveredelung'
- § 40: Aufhebung des § 40
- § 42 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4
- § 42 Abs. 9: Ersetzung der Angabe '§ 40 Abs. 1 Nr. 1 bis 3' durch '§ 6 a Abs. 1 Nr. 1 bis 4'
- § 42 Abs. 10: Ersetzung der Angabe '§ 40' durch '§ 6 a'
- § 42 Abs. 11 Satz 1 und 2: Streichung der Sätze 1 und 2
- § 44 Abs. 4: Streichung der Worte 'steuerbaren und der nicht steuerbaren'
- § 45 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung der Worte 'oder ermäßigt versteuertem Flüssiggas nach § 8 a des Gesetzes' nach 'Dieselkraftstoff'
- § 46 Abs. 1 und 2: Ersetzung der Worte 'zum Zollverkehr' durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr'
- § 47 Abs. 1: Streichung des Absatzes 1
- § 47 Abs. 2: Ersetzung der Angaben '34.03 A, 38.18 und 38.19 P und T' durch '34.03, 38.18 und 38.19 P und X'
- § 49 a: Einfügung eines neuen § 49 a
- § 50 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Worte '§ 49 a Abs. 1 Satz 4' und 'unbedingt entstanden oder' nach 'Steuerschuld'
- § 50 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzung der Angabe '§ 42 Abs. 11 Satz 1 oder 3' durch '§ 42 Abs. 11'
- § 50 Abs. 1 Nr. 10: Ersetzung der Angabe '§ 21 Abs. 4 Satz 4' durch '§ 21 Abs. 4 Satz 5'
- § 50 Abs. 1 Nr. 11: Neue Fassung des Nummers 11
- § 50 Abs. 1 Nr. 12: Neue Fassung des Nummers 12
- § 50 Abs. 1 Nr. 14: Ersetzung der Worte 'oder eine Änderung der Verhältnisse' durch 'eine Änderung der Verhältnisse oder einen dort bezeichneten Umstand'
- § 50 Abs. 1 Nr. 18: Neue Fassung des Nummers 18
- § 50 Abs. 2 Nr. 7: Ersetzung der Worte '§ 47 Abs. 2, auch in Verbindung mit Absatz 3,' durch '§ 47 Abs. 1, auch in Verbindung mit Absatz 2,'
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'steuerbares' wird gestrichen.
- § 5 Abs. 1 Satz 2: Die Worte 'im Zollverkehr' werden durch 'in einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 18 Abs. 2 Nr. 2: Das Wort 'steuerbares' wird gestrichen.
- § 34 Abs. 2 Satz 2: Das Wort 'steuerbares' wird gestrichen.
- § 36 Abs. 2 Satz 1: Das Wort 'steuerbares' wird gestrichen.
- § 24 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'im Zollverkehr' werden durch 'in einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 6 a: Neuer Paragraph § 6 a eingefügt, der Anmeldepflichten für die Herstellung von Mineralöl regelt.
- § 8 Abs. 1: Die Worte 'das vorgeschriebene Muster' werden durch 'der amtlich vorgeschriebene Vordruck' ersetzt.
- § 8 Abs. 4: Neuer Absatz 4 hinzugefügt, der Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer definiert.
- § 9 Abs. 1 Satz 5: Die Worte 'vorgeschriebenen Muster' werden durch 'amtlich vorgeschriebenen Vordruck' ersetzt.
- § 9 Abs. 2 Satz 2: Nach den Worten '§ 8 Abs. 2' werden die Worte 'oder § 8 a' eingefügt.
- § 9 Abs. 4 Satz 1: Die Worte 'aus einem Freihafenveredelungsverkehr' werden durch 'nach einer Freihafenveredelung' ersetzt.
- § 10 Abs. 6 Satz 1: Die Worte 'zum Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 10 Abs. 6 Satz 2: Die Worte 'zur Freigutveredelung' werden durch 'Freigutverkehr' ersetzt.
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'zum Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Die Worte 'zum Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 11 Abs. 1 Satz 3: Die Worte 'zu einem Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 16 Abs. 1 Satz 2: Der Satz wird gestrichen.
- § 17 Abs. 1: Der Buchstabe 'G' wird durch 'F' ersetzt.
- § 17 Abs. 3: Die Angabe '§ 46 Abs. 2' wird durch '§ 47 Abs. 1' ersetzt.
- § 18 Abs. 2 Nr. 3: Nach dem Wort 'Mineralöls' werden die Worte 'und eine Darstellung der Mengenermittlung, wenn Mineralöl nach § 23 Abs. 3 Nr. 4 ermäßigt versteuert wird' angefügt.
- § 21 Abs. 2: Die Worte 'vorgeschriebenem Muster' werden durch 'amtlich vorgeschriebenem Vordruck' ersetzt.
- § 21 Abs. 4: Die Worte 'vorgeschriebenem Muster' werden durch 'amtlich vorgeschriebenem Vordruck' ersetzt.
- § 21 Abs. 6: Neuer Absatz 6 hinzugefügt, der Anmeldepflichten für Mineralöle regelt.
- § 21 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt, der Bestandsaufnahmen und Anmeldungen regelt.
- § 21 Abs. 10: Ein neuer Satz hinzugefügt, der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit regelt.
- § 22 Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'dem Zollverkehr' werden durch 'einem besonderen Zollverkehr, einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 22 Abs. 4 Satz 5: Der Satz wird gestrichen.
- § 23 Abs. 2 Nr. 3: Die Worte 'oder, falls nach dem Verbrauch weitere Bedingungen erfüllt werden müssen, wenn diese fristgerecht erfüllt werden,' werden gestrichen.
- § 24 Abs. 1 Satz 1: Nach dem Wort 'Zollgutverwendung' werden die Worte 'oder der Freigutverwendung' eingefügt.
- § 25 Abs. 1: Die Worte 'und Auflagen' werden gestrichen.
- § 25 Abs. 2 Satz 2: Nach der Angabe '§ 21 Abs. 7' werden die Worte 'Satz 5' eingefügt.
- § 27 Abs. 2 Satz 1: Vor dem Wort 'Notstromaggregate' werden die Worte 'nicht ortsfeste' eingefügt.
- § 27 Abs. 2 Satz 2: Die Worte 'durch Meßeinrichtungen' werden gestrichen.
- § 28 Abs. 1: Der Absatz wird gestrichen.
- § 28 Abs. 2: Neuer Absatz 1 hinzugefügt, der Steuerlager regelt.
- § 28 Abs. 3: Das Wort 'bewilligt' wird durch 'erlaubt' ersetzt.
- § 29: Neuer Paragraph § 29 hinzugefügt, der Anmeldepflichten für unversteuertes Lagern von Mineralöl regelt.
- § 31 Abs. 4: Neuer Absatz 4 hinzugefügt, der Bestandsaufnahmen und Anmeldungen regelt.
- § 31 Abs. 9: Die Angabe '§ 29 Abs. 1' wird durch '§ 6 a Abs. 1' ersetzt.
- § 32: Der Paragraph § 32 wird aufgehoben.
- § 36 Abs. 8 Nr. 3: Neuer Absatz 3 hinzugefügt, der die bedingte Steuerschuld regelt.
- § 37 Abs. 2: Die Worte 'und die zu erstattenden Steuerbeträge von der errechneten Steuer absetzt' werden gestrichen.
- § 37 Abs. 3: Nach den Worten '§ 8 Abs. 2' werden die Worte 'oder § 8 a' eingefügt.
- § 39 Abs. 5: Die Worte 'zu einem Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 39 Abs. 7: Die Worte 'zu einem Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 2 Abs. 4: Definition von Ottokraftstoffen im Sinne des Gesetzes hinzugefügt.
- § 5 Abs. 2: Änderungen in der Färbung und Kennzeichnung von Mineralölen.
- § 14: Neue Vorschriften für die unversteuerte Verbringung von Mineralöl in Herstellungsbetriebe.
- § 15: Neue Vorschriften für die bedingte Steuer für Mineralöl.
- § 22: Änderungen in der Steuererhebung und -erklärung für Mineralöl und Additives.
- § 23: Neue Vorschriften für die bedingte Steuer für Mineralöl in Herstellungsbetrieben.
- § 25 Abs. 3: Änderungen in der Anwendung von Vorschriften.
- § 33: Änderungen in der Beziehung von Steuerlagern zu Herstellungsbetrieben.
- § 36: Neue Vorschriften für die bedingte Steuer in Steuerlagern.
## Wortlaut

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- **1979-12-22** · BGBl. 1979 I S. 2282 — Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
- **1981-09-12** · BGBl. 1981 I S. 938 — Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
- **1982-12-21** · BGBl. 1982 I S. 1793 — Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
- **1985-03-30** · BGBl. 1985 I S. 618 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung

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# Stellen dieser Station
- § 25 Abs. 1: Neue Anlage zur Verwendung von Mineralöl zu steuerbegünstigten Zwecken
- § 26 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Zu einem besonderen Zollverkehr' durch 'Zu einem besonderen Zollverkehr oder einer aktiven Veredelung'
- § 26 Abs. 6: Ersetzung der Worte 'aus einem Freihafenveredelungsverkehr' durch 'nach einer Freihafenveredelung'
- § 40: Aufhebung des § 40
- § 42 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4
- § 42 Abs. 9: Ersetzung der Angabe '§ 40 Abs. 1 Nr. 1 bis 3' durch '§ 6 a Abs. 1 Nr. 1 bis 4'
- § 42 Abs. 10: Ersetzung der Angabe '§ 40' durch '§ 6 a'
- § 42 Abs. 11 Satz 1 und 2: Streichung der Sätze 1 und 2
- § 44 Abs. 4: Streichung der Worte 'steuerbaren und der nicht steuerbaren'
- § 45 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung der Worte 'oder ermäßigt versteuertem Flüssiggas nach § 8 a des Gesetzes' nach 'Dieselkraftstoff'
- § 46 Abs. 1 und 2: Ersetzung der Worte 'zum Zollverkehr' durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr'
- § 47 Abs. 1: Streichung des Absatzes 1
- § 47 Abs. 2: Ersetzung der Angaben '34.03 A, 38.18 und 38.19 P und T' durch '34.03, 38.18 und 38.19 P und X'
- § 49 a: Einfügung eines neuen § 49 a
- § 50 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Worte '§ 49 a Abs. 1 Satz 4' und 'unbedingt entstanden oder' nach 'Steuerschuld'
- § 50 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzung der Angabe '§ 42 Abs. 11 Satz 1 oder 3' durch '§ 42 Abs. 11'
- § 50 Abs. 1 Nr. 10: Ersetzung der Angabe '§ 21 Abs. 4 Satz 4' durch '§ 21 Abs. 4 Satz 5'
- § 50 Abs. 1 Nr. 11: Neue Fassung des Nummers 11
- § 50 Abs. 1 Nr. 12: Neue Fassung des Nummers 12
- § 50 Abs. 1 Nr. 14: Ersetzung der Worte 'oder eine Änderung der Verhältnisse' durch 'eine Änderung der Verhältnisse oder einen dort bezeichneten Umstand'
- § 50 Abs. 1 Nr. 18: Neue Fassung des Nummers 18
- § 50 Abs. 2 Nr. 7: Ersetzung der Worte '§ 47 Abs. 2, auch in Verbindung mit Absatz 3,' durch '§ 47 Abs. 1, auch in Verbindung mit Absatz 2,'
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'steuerbares' wird gestrichen.
- § 5 Abs. 1 Satz 2: Die Worte 'im Zollverkehr' werden durch 'in einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 18 Abs. 2 Nr. 2: Das Wort 'steuerbares' wird gestrichen.
- § 34 Abs. 2 Satz 2: Das Wort 'steuerbares' wird gestrichen.
- § 36 Abs. 2 Satz 1: Das Wort 'steuerbares' wird gestrichen.
- § 24 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'im Zollverkehr' werden durch 'in einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 6 a: Neuer Paragraph § 6 a eingefügt, der Anmeldepflichten für die Herstellung von Mineralöl regelt.
- § 8 Abs. 1: Die Worte 'das vorgeschriebene Muster' werden durch 'der amtlich vorgeschriebene Vordruck' ersetzt.
- § 8 Abs. 4: Neuer Absatz 4 hinzugefügt, der Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer definiert.
- § 9 Abs. 1 Satz 5: Die Worte 'vorgeschriebenen Muster' werden durch 'amtlich vorgeschriebenen Vordruck' ersetzt.
- § 9 Abs. 2 Satz 2: Nach den Worten '§ 8 Abs. 2' werden die Worte 'oder § 8 a' eingefügt.
- § 9 Abs. 4 Satz 1: Die Worte 'aus einem Freihafenveredelungsverkehr' werden durch 'nach einer Freihafenveredelung' ersetzt.
- § 10 Abs. 6 Satz 1: Die Worte 'zum Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 10 Abs. 6 Satz 2: Die Worte 'zur Freigutveredelung' werden durch 'Freigutverkehr' ersetzt.
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'zum Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Die Worte 'zum Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 11 Abs. 1 Satz 3: Die Worte 'zu einem Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 16 Abs. 1 Satz 2: Der Satz wird gestrichen.
- § 17 Abs. 1: Der Buchstabe 'G' wird durch 'F' ersetzt.
- § 17 Abs. 3: Die Angabe '§ 46 Abs. 2' wird durch '§ 47 Abs. 1' ersetzt.
- § 18 Abs. 2 Nr. 3: Nach dem Wort 'Mineralöls' werden die Worte 'und eine Darstellung der Mengenermittlung, wenn Mineralöl nach § 23 Abs. 3 Nr. 4 ermäßigt versteuert wird' angefügt.
- § 21 Abs. 2: Die Worte 'vorgeschriebenem Muster' werden durch 'amtlich vorgeschriebenem Vordruck' ersetzt.
- § 21 Abs. 4: Die Worte 'vorgeschriebenem Muster' werden durch 'amtlich vorgeschriebenem Vordruck' ersetzt.
- § 21 Abs. 6: Neuer Absatz 6 hinzugefügt, der Anmeldepflichten für Mineralöle regelt.
- § 21 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt, der Bestandsaufnahmen und Anmeldungen regelt.
- § 21 Abs. 10: Ein neuer Satz hinzugefügt, der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit regelt.
- § 22 Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'dem Zollverkehr' werden durch 'einem besonderen Zollverkehr, einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 22 Abs. 4 Satz 5: Der Satz wird gestrichen.
- § 23 Abs. 2 Nr. 3: Die Worte 'oder, falls nach dem Verbrauch weitere Bedingungen erfüllt werden müssen, wenn diese fristgerecht erfüllt werden,' werden gestrichen.
- § 24 Abs. 1 Satz 1: Nach dem Wort 'Zollgutverwendung' werden die Worte 'oder der Freigutverwendung' eingefügt.
- § 25 Abs. 1: Die Worte 'und Auflagen' werden gestrichen.
- § 25 Abs. 2 Satz 2: Nach der Angabe '§ 21 Abs. 7' werden die Worte 'Satz 5' eingefügt.
- § 27 Abs. 2 Satz 1: Vor dem Wort 'Notstromaggregate' werden die Worte 'nicht ortsfeste' eingefügt.
- § 27 Abs. 2 Satz 2: Die Worte 'durch Meßeinrichtungen' werden gestrichen.
- § 28 Abs. 1: Der Absatz wird gestrichen.
- § 28 Abs. 2: Neuer Absatz 1 hinzugefügt, der Steuerlager regelt.
- § 28 Abs. 3: Das Wort 'bewilligt' wird durch 'erlaubt' ersetzt.
- § 29: Neuer Paragraph § 29 hinzugefügt, der Anmeldepflichten für unversteuertes Lagern von Mineralöl regelt.
- § 31 Abs. 4: Neuer Absatz 4 hinzugefügt, der Bestandsaufnahmen und Anmeldungen regelt.
- § 31 Abs. 9: Die Angabe '§ 29 Abs. 1' wird durch '§ 6 a Abs. 1' ersetzt.
- § 32: Der Paragraph § 32 wird aufgehoben.
- § 36 Abs. 8 Nr. 3: Neuer Absatz 3 hinzugefügt, der die bedingte Steuerschuld regelt.
- § 37 Abs. 2: Die Worte 'und die zu erstattenden Steuerbeträge von der errechneten Steuer absetzt' werden gestrichen.
- § 37 Abs. 3: Nach den Worten '§ 8 Abs. 2' werden die Worte 'oder § 8 a' eingefügt.
- § 39 Abs. 5: Die Worte 'zu einem Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 39 Abs. 7: Die Worte 'zu einem Zollverkehr oder zur Freigutveredelung' werden durch 'zu einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
- § 2 Abs. 4: Definition von Ottokraftstoffen im Sinne des Gesetzes hinzugefügt.
- § 5 Abs. 2: Änderungen in der Färbung und Kennzeichnung von Mineralölen.
- § 14: Neue Vorschriften für die unversteuerte Verbringung von Mineralöl in Herstellungsbetriebe.
- § 15: Neue Vorschriften für die bedingte Steuer für Mineralöl.
- § 22: Änderungen in der Steuererhebung und -erklärung für Mineralöl und Additives.
- § 23: Neue Vorschriften für die bedingte Steuer für Mineralöl in Herstellungsbetrieben.
- § 25 Abs. 3: Änderungen in der Anwendung von Vorschriften.
- § 33: Änderungen in der Beziehung von Steuerlagern zu Herstellungsbetrieben.
- § 36: Neue Vorschriften für die bedingte Steuer in Steuerlagern.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-12-22Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2282
> Station: 1985-03-30Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 13 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 5, § 35 Abs. 1, § 36 Abs. 5 Satz 1 und Absatz 6 Nr. 2: Fügt 'nach § 5 Abs. 4' hinzu
§ 14 Abs. 2 Satz 4: Ersetzt 'vorgeschriebene Buch' durch 'Mineralölsteuerbuch oder die an ihrer Stelle zugelassenen Anschreibungen'
§ 14: Neue Vorschriften für die unversteuerte Verbringung von Mineralöl in Herstellungsbetriebe.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-12-22Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2282
> Station: 1985-03-30Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 15 Abs. 1 Satz 1: Streicht 'ordnungsgemäß'
§ 15: Neue Vorschriften für die bedingte Steuer für Mineralöl.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-12-18 — Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3521
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 2: Neue Definition von leichtöl, mittelschweren und schweren Ölen.
§ 2 Abs. 4: Definition von Ottokraftstoffen im Sinne des Gesetzes hinzugefügt.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-12-21 — Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1793
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 22 Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'dem Zollverkehr' werden durch 'einem besonderen Zollverkehr, einem Freigutverkehr' ersetzt.
§ 22 Abs. 4 Satz 5: Der Satz wird gestrichen.
§ 22: Änderungen in der Steuererhebung und -erklärung für Mineralöl und Additives.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-12-21 — Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1793
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 23 Abs. 2 Nr. 3: Die Worte 'oder, falls nach dem Verbrauch weitere Bedingungen erfüllt werden müssen, wenn diese fristgerecht erfüllt werden,' werden gestrichen.
§ 23: Neue Vorschriften für die bedingte Steuer für Mineralöl in Herstellungsbetrieben.

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-12-21 — Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1793
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 25 Abs. 1: Neue Anlage zur Verwendung von Mineralöl zu steuerbegünstigten Zwecken
§ 25 Abs. 1: Die Worte 'und Auflagen' werden gestrichen.
§ 25 Abs. 2 Satz 2: Nach der Angabe '§ 21 Abs. 7' werden die Worte 'Satz 5' eingefügt.
§ 25 Abs. 3: Änderungen in der Anwendung von Vorschriften.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-12-22Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 2282
> Station: 1985-03-30Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 33 Abs. 2: Die Worte 'im Steuerlager' werden gestrichen.
§ 33: Änderungen in der Beziehung von Steuerlagern zu Herstellungsbetrieben.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-12-21 — Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1793
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 36 Abs. 2 Satz 1: Das Wort 'steuerbares' wird gestrichen.
§ 36 Abs. 8 Nr. 3: Neuer Absatz 3 hinzugefügt, der die bedingte Steuerschuld regelt.
§ 36: Neue Vorschriften für die bedingte Steuer in Steuerlagern.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-12-21 — Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 1793
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 5 Abs. 1 Satz 1: Das Wort 'steuerbares' wird gestrichen.
§ 5 Abs. 1 Satz 2: Die Worte 'im Zollverkehr' werden durch 'in einem besonderen Zollverkehr oder einem Freigutverkehr' ersetzt.
§ 5 Abs. 2: Änderungen in der Färbung und Kennzeichnung von Mineralölen.

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@@ -1,17 +1,16 @@
# EF-VO_2008 — 1984-06-08
# EF-VO_2008 — 1985-03-30
- **Titel:** Verordnung zur Änderung von Vorschriften über außertarifliche Eingangsabgabenbefreiungen
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1984 I S. 747
- **Inkrafttreten:** 1984-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1984/24#page=19
- **Kurz:** Die Verordnung ändert Vorschriften zur Befreiung von außertariflichen Eingangsabgaben in verschiedenen Zoll- und Steuergesetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 618
- **Inkrafttreten:** 1985-03-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/18#page=14
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Einreise-Freimengen-Verordnung und die Allgemeine Zollordnung, insbesondere bezüglich der Abgabenfreiheit für Waren, die über die Seezollgrenze eingeführt werden.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt die Verweisung auf die Verordnung (EWG) Nr. 1544/69 durch den Verweis auf Artikel 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83.
- § 2 Abs. 1 Nummer 1 Buchstabe g: Ersetzt die Zahl 500 durch 620.
- § 3 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt den Verweis auf § 44 Abs. 1 durch den Verweis auf § 36 Abs. 1.
- § 3 Abs. 5: Die Bedingungen für die Abgabenfreiheit bei der Einreise über die Seezollgrenze werden geändert.
- § 3 Abs. 6 Satz 1: Zusätzliche Bedingung eingefügt, dass das Schiff sich mindestens 2 Stunden außerhalb der Hoheitsgewässer befunden haben muss.
## Wortlaut

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@@ -2,3 +2,4 @@
- **1982-10-06** · BGBl. 1982 I S. 1378 — Dritte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
- **1984-06-08** · BGBl. 1984 I S. 747 — Verordnung zur Änderung von Vorschriften über außertarifliche Eingangsabgabenbefreiungen
- **1985-03-30** · BGBl. 1985 I S. 618 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung

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@@ -1,5 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt die Verweisung auf die Verordnung (EWG) Nr. 1544/69 durch den Verweis auf Artikel 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83.
- § 2 Abs. 1 Nummer 1 Buchstabe g: Ersetzt die Zahl 500 durch 620.
- § 3 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt den Verweis auf § 44 Abs. 1 durch den Verweis auf § 36 Abs. 1.
- § 3 Abs. 5: Die Bedingungen für die Abgabenfreiheit bei der Einreise über die Seezollgrenze werden geändert.
- § 3 Abs. 6 Satz 1: Zusätzliche Bedingung eingefügt, dass das Schiff sich mindestens 2 Stunden außerhalb der Hoheitsgewässer befunden haben muss.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-06-08 — Verordnung zur Änderung von Vorschriften über außertarifliche Eingangsabgabenbefreiungen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 747
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 3 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt den Verweis auf § 44 Abs. 1 durch den Verweis auf § 36 Abs. 1.
§ 3 Abs. 5: Die Bedingungen für die Abgabenfreiheit bei der Einreise über die Seezollgrenze werden geändert.
§ 3 Abs. 6 Satz 1: Zusätzliche Bedingung eingefügt, dass das Schiff sich mindestens 2 Stunden außerhalb der Hoheitsgewässer befunden haben muss.

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@@ -1,15 +1,26 @@
# MÖSTG — 1956-02-29
# MÖSTG — 1985-03-30
- **Titel:** Verordnung über die Gewährung von Betriebsbeihilfe für Betriebe des Bergbaues, für Torf, Steine und Erden fördernde Betriebe, für Betriebe aller Art zum Antrieb von Maschinen zur Stromerzeugung sowie für Betriebe der öffentlichen Wasserversorgung
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1956 I S. 90
- **Inkrafttreten:** 1955-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/8#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Gewährung von Betriebsbeihilfen für verschiedene Betriebsarten, die Gasöl für den Betrieb von Maschinen verwenden. Die Beihilfe wird nach Maßgabe der Verordnung an Inhaber dieser Betriebe gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 618
- **Inkrafttreten:** 1985-03-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/18#page=14
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Einreise-Freimengen-Verordnung und die Allgemeine Zollordnung, insbesondere bezüglich der Abgabenfreiheit für Waren, die über die Seezollgrenze eingeführt werden.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 433 Abs. 9: Neue Vorschriften zur Fälligkeit der Steuer
- § 433 Abs. 10: Neue Vorschriften zur Steuererklärung und -anmeldung
- § 433 Abs. 11: Neue Vorschriften zur Anteilsteuer für Additives
- § 49a: Neue Vorschriften zur Steuer bei Mischung von Mineralölen
- § 49b: Einführung neuer Vorschriften zur Ermittlung von Mengen und Bleigehalt
- § 50 Abs. 1 Nr. 1: Änderung der Vorschriften zur Steuer
- § 50 Abs. 1 Nr. 2: Änderung der Vorschriften zur Anteilsteuer
- § 50 Abs. 1 Nr. 4: Änderung der Vorschriften zur Steuererklärung
- § 50 Abs. 1 Nr. 5: Streichung von Vorschriften zur Steuererklärung
- § 50 Abs. 1 Nr. 18: Änderung der Vorschriften zur Mischung von Mineralölen
- § 50 Abs. 2 Nr. 2: Änderung der Vorschriften zur Steuererklärung
- Anlage zu § 25 Abs. 1: Neue Vorschriften zur steuerbegünstigten Verwendung von Mineralöl
## Wortlaut

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1956-02-29** · BGBl. 1956 I S. 90 — Verordnung über die Gewährung von Betriebsbeihilfe für Betriebe des Bergbaues, für Torf, Steine und Erden fördernde Betriebe, für Betriebe aller Art zum Antrieb von Maschinen zur Stromerzeugung sowie für Betriebe der öffentlichen Wasserversorgung
- **1985-03-30** · BGBl. 1985 I S. 618 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung

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@@ -1,2 +1,14 @@
# Stellen dieser Station
- § 433 Abs. 9: Neue Vorschriften zur Fälligkeit der Steuer
- § 433 Abs. 10: Neue Vorschriften zur Steuererklärung und -anmeldung
- § 433 Abs. 11: Neue Vorschriften zur Anteilsteuer für Additives
- § 49a: Neue Vorschriften zur Steuer bei Mischung von Mineralölen
- § 49b: Einführung neuer Vorschriften zur Ermittlung von Mengen und Bleigehalt
- § 50 Abs. 1 Nr. 1: Änderung der Vorschriften zur Steuer
- § 50 Abs. 1 Nr. 2: Änderung der Vorschriften zur Anteilsteuer
- § 50 Abs. 1 Nr. 4: Änderung der Vorschriften zur Steuererklärung
- § 50 Abs. 1 Nr. 5: Streichung von Vorschriften zur Steuererklärung
- § 50 Abs. 1 Nr. 18: Änderung der Vorschriften zur Mischung von Mineralölen
- § 50 Abs. 2 Nr. 2: Änderung der Vorschriften zur Steuererklärung
- Anlage zu § 25 Abs. 1: Neue Vorschriften zur steuerbegünstigten Verwendung von Mineralöl

7
möstg/§25.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
Anlage zu § 25 Abs. 1: Neue Vorschriften zur steuerbegünstigten Verwendung von Mineralöl

11
möstg/§433.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 433 Abs. 9: Neue Vorschriften zur Fälligkeit der Steuer
§ 433 Abs. 10: Neue Vorschriften zur Steuererklärung und -anmeldung
§ 433 Abs. 11: Neue Vorschriften zur Anteilsteuer für Additives

7
möstg/§49a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 49a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 49a: Neue Vorschriften zur Steuer bei Mischung von Mineralölen

7
möstg/§49b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 49b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 49b: Einführung neuer Vorschriften zur Ermittlung von Mengen und Bleigehalt

17
möstg/§50.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-03-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 618
§ 50 Abs. 1 Nr. 1: Änderung der Vorschriften zur Steuer
§ 50 Abs. 1 Nr. 2: Änderung der Vorschriften zur Anteilsteuer
§ 50 Abs. 1 Nr. 4: Änderung der Vorschriften zur Steuererklärung
§ 50 Abs. 1 Nr. 5: Streichung von Vorschriften zur Steuererklärung
§ 50 Abs. 1 Nr. 18: Änderung der Vorschriften zur Mischung von Mineralölen
§ 50 Abs. 2 Nr. 2: Änderung der Vorschriften zur Steuererklärung

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1985 I S. 618
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 618
- **Verkündung:** 1985-03-30
- **Inkrafttreten:** 1985-03-30
- **Ausfertigung:** 1985-03-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/18#page=14
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** EF-VO_2008, AZO, BIERSTV_2010, MÖSTG
## Kurz
Die Verordnung ändert die Einreise-Freimengen-Verordnung und die Allgemeine Zollordnung, insbesondere bezüglich der Abgabenfreiheit für Waren, die über die Seezollgrenze eingeführt werden.