BGBl. 1960 I S. 1015 · Aufhebung · Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 1015
Inkrafttreten: 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1960-12-24

BGBl-Id: bgbl1-1960-68-3
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1970-01-01 01:12:55 +00:00
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# BESATZUNGSRECHT — 1960-12-24
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1015
- **Inkrafttreten:** 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/68#page=3
- **Kurz:** Das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts hebt verschiedene Vorschriften der Besatzungsbehörden und des Kontrollrats auf und regelt die Fortgeltung bestimmter steuerrechtlicher und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- Anlage 1: Aufhebung von Vorschriften der Besatzungsbehörden
- Anlage 2: Aufhebung von Vorschriften des Kontrollrats
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1960-12-24** · BGBl. 1960 I S. 1015 — Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

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# Stellen dieser Station
- Anlage 1: Aufhebung von Vorschriften der Besatzungsbehörden
- Anlage 2: Aufhebung von Vorschriften des Kontrollrats

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# DRITTES-AUFHEBUNGSGESETZ — 1960-12-24
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1015
- **Inkrafttreten:** 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/68#page=3
- **Kurz:** Das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts hebt verschiedene Vorschriften der Besatzungsbehörden und des Kontrollrats auf und regelt die Fortgeltung bestimmter steuerrechtlicher und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1960-12-24** · BGBl. 1960 I S. 1015 — Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

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# Stellen dieser Station

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# ERBSSTG — 1959-10-13
# ERBSSTG — 1960-12-24
- **Titel:** Berichtigung des Erbschaftsteuergesetzes in der Fassung vom 1. April 1959
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1959 I S. 667
- **Inkrafttreten:** 1959-04-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/41#page=3
- **Kurz:** Die Berichtigung des Erbschaftsteuergesetzes vom 1. April 1959 führt zu Änderungen in den Bestimmungen über die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer auf Grundbesitz.
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1015
- **Inkrafttreten:** 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/68#page=3
- **Kurz:** Das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts hebt verschiedene Vorschriften der Besatzungsbehörden und des Kontrollrats auf und regelt die Fortgeltung bestimmter steuerrechtlicher und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b: Ersetzung von „Nummer 5 oder 6“ durch „Nummer 2 oder 3“
- § 23 Abs. 7: Ersetzung von „Grundstücke“ durch „Grundbesitz, Teile von Grundbesitz“
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1959-10-13** · BGBl. 1959 I S. 667 — Berichtigung des Erbschaftsteuergesetzes in der Fassung vom 1. April 1959
- **1960-12-24** · BGBl. 1960 I S. 1015 — Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

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# Stellen dieser Station
- § 18 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b: Ersetzung von „Nummer 5 oder 6“ durch „Nummer 2 oder 3“
- § 23 Abs. 7: Ersetzung von „Grundstücke“ durch „Grundbesitz, Teile von Grundbesitz“

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# ESTG — 1960-10-15
# ESTG — 1960-12-24
- **Titel:** Neufassung des Einkommensteuergesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 789
- **Inkrafttreten:** 1960-10-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/55#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt mehrere vorherige Gesetze und Regelungen, um den Wortlaut des Gesetzes zu aktualisieren.
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1015
- **Inkrafttreten:** 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/68#page=3
- **Kurz:** Das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts hebt verschiedene Vorschriften der Besatzungsbehörden und des Kontrollrats auf und regelt die Fortgeltung bestimmter steuerrechtlicher und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1: Liste der steuerfreien Einkünfte neu formuliert
- § 3a: Neue Vorschriften zur Steuerbefreiung bestimmter Zinsen eingeführt
- § 7: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung eingeführt.
- § 7a: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter eingeführt.
- § 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude eingeführt.
- § 7c: Neue Vorschriften für Förderung des Wohnungsbaues eingeführt.
- § 7d: Bestimmung gestrichen.
- § 7e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude eingeführt.
- § 33: Neue Regelungen für außergewöhnliche Belastungen eingeführt.
- § 33a: Neue Regelungen für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen eingeführt.
- § 34: Neue Regelungen für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften eingeführt.
- § 34a: Neue Regelungen für Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn eingeführt.
- § 34b: Neue Regelungen für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft eingeführt.
- § 34c: Neue Regelungen für Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften eingeführt.
- § 3 Abs. 2: Definition, wann eine Anleihe als ausgegeben gilt
- § 3 Abs. 3: Regelung zur Steuerfreiheit bei Änderung des Ausgabekurses
- § 3 Abs. 4: Erweiterung der Steuerfreiheit für Zinsen aus Anleihen, die vor dem 1. Januar 1955 ausgegeben wurden
- § 3b: Steuerbefreiung bestimmter Gewinnanteile aus Anteilen an Wohnungsunternehmen
- § 3c: Regelung zur Abzugsfähigkeit von Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen
- § 4: Neue Definition des Gewinnbegriffs im allgemeinen
- § 5: Neue Regelungen für die Gewinnermittlung bei Vollkaufleuten und bestimmten anderen Gewerbetreibenden
- § 6: Neue Vorschriften zur Bewertung von Wirtschaftsgütern
- § 6a: Neue Regelungen zur Pensionsrückstellung
- § 44: Neue Bestimmungen zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer
- § 45: Gesamte Streichung des Paragraphen
- § 46: Neue Bestimmungen zur Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- § 46a: Neue Bestimmungen zur besonderen Behandlung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen
- § 47: Neue Bestimmungen zur Abschlußzahlung
- § 48: Neue Bestimmungen zur Besteuerung nach dem Verbrauch
- § 49: Neue Bestimmungen zur beschränkten Steuerpflicht
- § 50: Neue Bestimmungen für beschränkt Steuerpflichtige
- § 50a: Neue Bestimmungen zum Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- § 10 Abs. 1: Neue Regelungen für Sonderausgaben, insbesondere für Schuldzinsen, Versicherungsbeiträge, Bausparbeiträge, Kirchensteuer, Vermögensteuer und Lastenausgleich.
- § 10 Abs. 2: Neue Regelungen für Nachversteuerung bei Versicherungen und Bausparverträgen.
- § 10 Abs. 3: Erweiterung der Sonderausgaben auf Ehegatten und Kinder, sowie Obergrenzen für die abziehbaren Beträge.
- § 10a: Neue Regelungen für Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns für Vertriebene und Verfolgte.
- § 10b: Neue Regelungen für abziehbare Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke.
- § 10c: Neue Regelungen für Pauschbeträge für Sonderausgaben.
- § 10d: Neue Regelungen für Verlustabzug.
- § 11: Neue Regelungen für die Vereinnahmung und Verausgabung.
- § 12: Neue Regelungen für nicht abzugsfähige Ausgaben.
- § 13: Neue Regelungen für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
- § 2 Abs. 3 Ziff. 1 bis 6: Definition von Einkünften aus verschiedenen Tätigkeiten
- § 23: Definition von Spekulationsgeschäften und deren Steuerregelungen
- § 24: Erweiterung der Einkünfte um Entschädigungen und Einkünfte aus ehemaligen Tätigkeiten
- § 25: Regelung des Veranlagungszeitraums
- § 26: Regelung der Veranlagung von Ehegatten
- § 26a: Regelung der getrennten Veranlagung von Ehegatten
- § 26b: Regelung der Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 27: Regelung der Zusammenveranlagung mit Kindern
- § 28: Regelung der Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
- § 29: Regelung der Durchschnittsätze
- § 30: Regelung der Besteuerung bei Auslandsbeziehungen
- § 31: Regelung der Pauschbesteuerung
- § 32: Regelung des zu versteuernden Einkommensbetrags und der Freibeträge
- § 32a: Regelung der Einkommensteuertarif
- § 35 Abs. 1: Neue Fassung für die Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen
- § 35 Abs. 2: Neue Fassung für die Anpassung der Vorauszahlungen
- § 36 und 37: Streichung der alten Bestimmungen
- § 38 Abs. 1: Neue Fassung für die Erhebung der Lohnsteuer, Lohnsteuerkarte und Haftung
- § 38 Abs. 2: Neue Fassung für die Ausstellung und Behandlung der Lohnsteuerkarte
- § 38 Abs. 3: Neue Fassung für die Haftung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
- § 39 Abs. 1: Neue Fassung für die Bemessung der Jahreslohnsteuer
- § 39 Abs. 2: Neue Fassung für die Eintragung der Steuerklasse und der Zahl der Kinder
- § 39 Abs. 3: Neue Fassung für die Bestimmung der Lohnsteuer in speziellen Fällen
- § 40 Abs. 1: Neue Fassung für die abzuziehenden Beträge bei der Lohnsteuer
- § 40 Abs. 2: Neue Fassung für die Eintragung der abzuziehenden Beträge
- § 40 Abs. 3: Neue Fassung für die vorläufige Eintragung und Erstattung der Lohnsteuer
- § 41 Abs. 1: Neue Fassung für die Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
- § 41 Abs. 2: Neue Fassung für die Lohnsteuertabellen
- § 41 Abs. 3: Neue Fassung für die Berücksichtigung von Ergänzungen der Lohnsteuerkarte
- § 42 Abs. 1: Neue Fassung für den Lohnsteuer-Jahresausgleich
- § 42 Abs. 2: Neue Fassung für das Verfahren zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs
- § 42a Abs. 1: Neue Fassung für die Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen
- § 42a Abs. 2: Neue Fassung für die Anwendung des Verfahrens in speziellen Fällen
- § 43 Abs. 1: Neue Fassung für die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge
- § 43 Abs. 2: Neue Fassung für die Anwendung auf Zinsen aus Anleihen
- § 43 Abs. 3: Neue Fassung für besondere Entgelte oder Vorteile
- § 43 Abs. 4: Neue Fassung für die Ansehen von Kapitalerträgen als inländisch
- § 43 Abs. 5: Neue Fassung für die Anwendung auf Zinsen aus Anleihen im Saarland
- § 2 Abs. 5 Ziff. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 3 Ziff. 52: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 3a Abs. 1 Ziff. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 7 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 9 Ziff. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 22 Ziff. 1 Buchstabe a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 26a Abs. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 29 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 31 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 33 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 33a Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 34c Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 39 Abs. 1 und 3: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 44 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 46 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 50 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 50a Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **1959-07-02** · BGBl. 1959 I S. 339 — Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
- **1960-08-05** · BGBl. 1960 I S. 616 — Steueränderungsgesetz 1960
- **1960-10-15** · BGBl. 1960 I S. 789 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
- **1960-12-24** · BGBl. 1960 I S. 1015 — Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1: Liste der steuerfreien Einkünfte neu formuliert
- § 3a: Neue Vorschriften zur Steuerbefreiung bestimmter Zinsen eingeführt
- § 7: Neue Vorschriften für Absetzungen für Abnutzung eingeführt.
- § 7a: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter eingeführt.
- § 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude eingeführt.
- § 7c: Neue Vorschriften für Förderung des Wohnungsbaues eingeführt.
- § 7d: Bestimmung gestrichen.
- § 7e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude eingeführt.
- § 33: Neue Regelungen für außergewöhnliche Belastungen eingeführt.
- § 33a: Neue Regelungen für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen eingeführt.
- § 34: Neue Regelungen für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften eingeführt.
- § 34a: Neue Regelungen für Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn eingeführt.
- § 34b: Neue Regelungen für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft eingeführt.
- § 34c: Neue Regelungen für Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften eingeführt.
- § 3 Abs. 2: Definition, wann eine Anleihe als ausgegeben gilt
- § 3 Abs. 3: Regelung zur Steuerfreiheit bei Änderung des Ausgabekurses
- § 3 Abs. 4: Erweiterung der Steuerfreiheit für Zinsen aus Anleihen, die vor dem 1. Januar 1955 ausgegeben wurden
- § 3b: Steuerbefreiung bestimmter Gewinnanteile aus Anteilen an Wohnungsunternehmen
- § 3c: Regelung zur Abzugsfähigkeit von Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen
- § 4: Neue Definition des Gewinnbegriffs im allgemeinen
- § 5: Neue Regelungen für die Gewinnermittlung bei Vollkaufleuten und bestimmten anderen Gewerbetreibenden
- § 6: Neue Vorschriften zur Bewertung von Wirtschaftsgütern
- § 6a: Neue Regelungen zur Pensionsrückstellung
- § 44: Neue Bestimmungen zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer
- § 45: Gesamte Streichung des Paragraphen
- § 46: Neue Bestimmungen zur Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- § 46a: Neue Bestimmungen zur besonderen Behandlung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen
- § 47: Neue Bestimmungen zur Abschlußzahlung
- § 48: Neue Bestimmungen zur Besteuerung nach dem Verbrauch
- § 49: Neue Bestimmungen zur beschränkten Steuerpflicht
- § 50: Neue Bestimmungen für beschränkt Steuerpflichtige
- § 50a: Neue Bestimmungen zum Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
- § 10 Abs. 1: Neue Regelungen für Sonderausgaben, insbesondere für Schuldzinsen, Versicherungsbeiträge, Bausparbeiträge, Kirchensteuer, Vermögensteuer und Lastenausgleich.
- § 10 Abs. 2: Neue Regelungen für Nachversteuerung bei Versicherungen und Bausparverträgen.
- § 10 Abs. 3: Erweiterung der Sonderausgaben auf Ehegatten und Kinder, sowie Obergrenzen für die abziehbaren Beträge.
- § 10a: Neue Regelungen für Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns für Vertriebene und Verfolgte.
- § 10b: Neue Regelungen für abziehbare Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke.
- § 10c: Neue Regelungen für Pauschbeträge für Sonderausgaben.
- § 10d: Neue Regelungen für Verlustabzug.
- § 11: Neue Regelungen für die Vereinnahmung und Verausgabung.
- § 12: Neue Regelungen für nicht abzugsfähige Ausgaben.
- § 13: Neue Regelungen für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
- § 2 Abs. 3 Ziff. 1 bis 6: Definition von Einkünften aus verschiedenen Tätigkeiten
- § 23: Definition von Spekulationsgeschäften und deren Steuerregelungen
- § 24: Erweiterung der Einkünfte um Entschädigungen und Einkünfte aus ehemaligen Tätigkeiten
- § 25: Regelung des Veranlagungszeitraums
- § 26: Regelung der Veranlagung von Ehegatten
- § 26a: Regelung der getrennten Veranlagung von Ehegatten
- § 26b: Regelung der Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 27: Regelung der Zusammenveranlagung mit Kindern
- § 28: Regelung der Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
- § 29: Regelung der Durchschnittsätze
- § 30: Regelung der Besteuerung bei Auslandsbeziehungen
- § 31: Regelung der Pauschbesteuerung
- § 32: Regelung des zu versteuernden Einkommensbetrags und der Freibeträge
- § 32a: Regelung der Einkommensteuertarif
- § 35 Abs. 1: Neue Fassung für die Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen
- § 35 Abs. 2: Neue Fassung für die Anpassung der Vorauszahlungen
- § 36 und 37: Streichung der alten Bestimmungen
- § 38 Abs. 1: Neue Fassung für die Erhebung der Lohnsteuer, Lohnsteuerkarte und Haftung
- § 38 Abs. 2: Neue Fassung für die Ausstellung und Behandlung der Lohnsteuerkarte
- § 38 Abs. 3: Neue Fassung für die Haftung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
- § 39 Abs. 1: Neue Fassung für die Bemessung der Jahreslohnsteuer
- § 39 Abs. 2: Neue Fassung für die Eintragung der Steuerklasse und der Zahl der Kinder
- § 39 Abs. 3: Neue Fassung für die Bestimmung der Lohnsteuer in speziellen Fällen
- § 40 Abs. 1: Neue Fassung für die abzuziehenden Beträge bei der Lohnsteuer
- § 40 Abs. 2: Neue Fassung für die Eintragung der abzuziehenden Beträge
- § 40 Abs. 3: Neue Fassung für die vorläufige Eintragung und Erstattung der Lohnsteuer
- § 41 Abs. 1: Neue Fassung für die Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
- § 41 Abs. 2: Neue Fassung für die Lohnsteuertabellen
- § 41 Abs. 3: Neue Fassung für die Berücksichtigung von Ergänzungen der Lohnsteuerkarte
- § 42 Abs. 1: Neue Fassung für den Lohnsteuer-Jahresausgleich
- § 42 Abs. 2: Neue Fassung für das Verfahren zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs
- § 42a Abs. 1: Neue Fassung für die Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen
- § 42a Abs. 2: Neue Fassung für die Anwendung des Verfahrens in speziellen Fällen
- § 43 Abs. 1: Neue Fassung für die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge
- § 43 Abs. 2: Neue Fassung für die Anwendung auf Zinsen aus Anleihen
- § 43 Abs. 3: Neue Fassung für besondere Entgelte oder Vorteile
- § 43 Abs. 4: Neue Fassung für die Ansehen von Kapitalerträgen als inländisch
- § 43 Abs. 5: Neue Fassung für die Anwendung auf Zinsen aus Anleihen im Saarland
- § 2 Abs. 5 Ziff. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 3 Ziff. 52: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 3a Abs. 1 Ziff. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 7 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 9 Ziff. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 22 Ziff. 1 Buchstabe a: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 26a Abs. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 29 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 31 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 33 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 33a Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 34c Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 39 Abs. 1 und 3: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 44 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 46 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 50 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung
- § 50a Abs. 6: Neue Vorschriften zur Bemessung der Absetzungen für Abnutzung

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# KRAFTSTG — 1960-12-22
# KRAFTSTG — 1960-12-24
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1005
- **Inkrafttreten:** 1961-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/67#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kraftfahrzeugsteuergesetz, insbesondere durch die Einführung neuer Ausnahmen von der Besteuerung, Änderungen der Steuerpflicht und der Steuerermäßigungen, sowie durch die Einführung neuer Bestimmungen zur Steuerentrichtung und -erstattung. Es tritt am 1. Januar 1961 in Kraft.
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1015
- **Inkrafttreten:** 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/68#page=3
- **Kurz:** Das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts hebt verschiedene Vorschriften der Besatzungsbehörden und des Kontrollrats auf und regelt die Fortgeltung bestimmter steuerrechtlicher und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 1: Neue Absätze 2 und 3 eingefügt
- § 2: Neue Fassung des gesamten § 2
- § 3 Abs. 1: Worte 'von nicht mehr als 2400 Kubikzentimeter Hubraum' gestrichen
- § 3 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 4 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 sowie § 5 Nr. 2: Wort 'Reichsgebiet' durch 'Inland' ersetzt
- §§ 4 bis 9 und 12: Worte 'Kraftfahrzeug' und 'Kraftfahrzeugschein' durch 'Fahrzeug' und 'Kraftfahrzeug- oder Anhängerschein' ersetzt
- § 4 Abs. 1 Nr. 1: Neue Fassung von Nummer 1
- § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b: Worte 'für die Gültigkeitsdauer der Steuerkarte' gestrichen
- § 11 Abs. 4: Neue Absätze 4 und 5 eingefügt
- § 12: Neuer Absatz 2 angefügt
- § 13: Neue Absätze 2 und 3 eingefügt, Absätze 3, 4 und 5 umbenannt
- § 14 und § 15: Abschnitte gestrichen
- § 16: Neue Fassung des gesamten § 16
- § 17: Neue Fassung des gesamten § 17
- § 18: Neue Fassung des gesamten § 18
- § 19: Neuer § 19 eingefügt
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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@@ -6,3 +6,4 @@
- **1960-03-31** · BGBl. 1960 I S. 193 — Drittes Gesetz zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes
- **1960-03-31** · BGBl. 1960 I S. 201 — Straßenbaufinanzierungsgesetz
- **1960-12-22** · BGBl. 1960 I S. 1005 — Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- **1960-12-24** · BGBl. 1960 I S. 1015 — Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neue Absätze 2 und 3 eingefügt
- § 2: Neue Fassung des gesamten § 2
- § 3 Abs. 1: Worte 'von nicht mehr als 2400 Kubikzentimeter Hubraum' gestrichen
- § 3 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 4 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 sowie § 5 Nr. 2: Wort 'Reichsgebiet' durch 'Inland' ersetzt
- §§ 4 bis 9 und 12: Worte 'Kraftfahrzeug' und 'Kraftfahrzeugschein' durch 'Fahrzeug' und 'Kraftfahrzeug- oder Anhängerschein' ersetzt
- § 4 Abs. 1 Nr. 1: Neue Fassung von Nummer 1
- § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b: Worte 'für die Gültigkeitsdauer der Steuerkarte' gestrichen
- § 11 Abs. 4: Neue Absätze 4 und 5 eingefügt
- § 12: Neuer Absatz 2 angefügt
- § 13: Neue Absätze 2 und 3 eingefügt, Absätze 3, 4 und 5 umbenannt
- § 14 und § 15: Abschnitte gestrichen
- § 16: Neue Fassung des gesamten § 16
- § 17: Neue Fassung des gesamten § 17
- § 18: Neue Fassung des gesamten § 18
- § 19: Neuer § 19 eingefügt

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# KSTG_1977 — 1958-11-21
# KSTG_1977 — 1960-12-24
- **Titel:** Neufassung des Körperschaftsteuergesetzes (KStG 1958)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1958 I S. 747
- **Inkrafttreten:** 1958-11-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/40#page=7
- **Kurz:** Das Körperschaftsteuergesetz wurde in einer neuen Fassung bekannt gemacht, die ab dem Veranlagungszeitraum 1958 anwendbar ist.
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1015
- **Inkrafttreten:** 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/68#page=3
- **Kurz:** Das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts hebt verschiedene Vorschriften der Besatzungsbehörden und des Kontrollrats auf und regelt die Fortgeltung bestimmter steuerrechtlicher und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 1: Neufassung des § 1, der die unbeschränkte Steuerpflicht definiert.
- § 2: Neufassung des § 2, der die beschränkte Steuerpflicht definiert.
- § 3: Neufassung des § 3, der die Abgrenzung der persönlichen Steuerpflicht definiert.
- § 4: Neufassung des § 4, der die persönlichen Befreiungen definiert.
- § 5: Neufassung des § 5, der die Bemessung der Körperschaftsteuer nach dem Einkommen definiert.
- § 6: Neufassung des § 6, der die Ermittlung des Einkommens von Versicherungsunternehmen definiert.
- § 7: Neufassung des § 7, der die Ermittlung des Einkommens bei Verteilung definiert.
- § 8: Neufassung des § 8, der die sachlichen Befreiungen bei Personenvereinigungen und politischen Parteien definiert.
- § 9: Neufassung des § 9, der die sachlichen Befreiungen bei Schachtelgesellschaften definiert.
- § 10: Streichung des § 10.
- § 11: Neufassung des § 11, der die abzugsfähigen Ausgaben definiert.
- § 12: Neufassung des § 12, der die nicht abzugsfähigen Ausgaben definiert.
- § 13: Neufassung des § 13, der die anteiligen Abzüge definiert.
- § 14: Neufassung des § 14, der die Auflösung und Abwicklung (Liquidation) definiert.
- § 15: Neufassung des § 15, der die Verschmelzung (Fusion) und Umwandlung definiert.
- § 16: Neufassung des § 16, der die Verlegung der Geschäftsleitung ins Ausland definiert.
- § 17: Streichung des § 17.
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **1958-07-16** · BGBl. 1958 I S. 447 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Zuwendungen an politische Parteien
- **1958-07-23** · BGBl. 1958 I S. 473 — Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts
- **1958-11-21** · BGBl. 1958 I S. 747 — Neufassung des Körperschaftsteuergesetzes (KStG 1958)
- **1960-12-24** · BGBl. 1960 I S. 1015 — Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neufassung des § 1, der die unbeschränkte Steuerpflicht definiert.
- § 2: Neufassung des § 2, der die beschränkte Steuerpflicht definiert.
- § 3: Neufassung des § 3, der die Abgrenzung der persönlichen Steuerpflicht definiert.
- § 4: Neufassung des § 4, der die persönlichen Befreiungen definiert.
- § 5: Neufassung des § 5, der die Bemessung der Körperschaftsteuer nach dem Einkommen definiert.
- § 6: Neufassung des § 6, der die Ermittlung des Einkommens von Versicherungsunternehmen definiert.
- § 7: Neufassung des § 7, der die Ermittlung des Einkommens bei Verteilung definiert.
- § 8: Neufassung des § 8, der die sachlichen Befreiungen bei Personenvereinigungen und politischen Parteien definiert.
- § 9: Neufassung des § 9, der die sachlichen Befreiungen bei Schachtelgesellschaften definiert.
- § 10: Streichung des § 10.
- § 11: Neufassung des § 11, der die abzugsfähigen Ausgaben definiert.
- § 12: Neufassung des § 12, der die nicht abzugsfähigen Ausgaben definiert.
- § 13: Neufassung des § 13, der die anteiligen Abzüge definiert.
- § 14: Neufassung des § 14, der die Auflösung und Abwicklung (Liquidation) definiert.
- § 15: Neufassung des § 15, der die Verschmelzung (Fusion) und Umwandlung definiert.
- § 16: Neufassung des § 16, der die Verlegung der Geschäftsleitung ins Ausland definiert.
- § 17: Streichung des § 17.

17
st_ndg_1969/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# ST_NDG_1969 — 1960-12-24
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1015
- **Inkrafttreten:** 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/68#page=3
- **Kurz:** Das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts hebt verschiedene Vorschriften der Besatzungsbehörden und des Kontrollrats auf und regelt die Fortgeltung bestimmter steuerrechtlicher und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
st_ndg_1969/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
st_ndg_1969/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1960-12-24** · BGBl. 1960 I S. 1015 — Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

2
st_ndg_1969/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

17
strfing/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# STRFING — 1960-12-24
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1015
- **Inkrafttreten:** 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/68#page=3
- **Kurz:** Das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts hebt verschiedene Vorschriften der Besatzungsbehörden und des Kontrollrats auf und regelt die Fortgeltung bestimmter steuerrechtlicher und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
strfing/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
strfing/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1960-12-24** · BGBl. 1960 I S. 1015 — Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

2
strfing/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

17
ständg-1957/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# STÄNDG-1957 — 1960-12-24
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1015
- **Inkrafttreten:** 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/68#page=3
- **Kurz:** Das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts hebt verschiedene Vorschriften der Besatzungsbehörden und des Kontrollrats auf und regelt die Fortgeltung bestimmter steuerrechtlicher und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
ständg-1957/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
ständg-1957/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1960-12-24** · BGBl. 1960 I S. 1015 — Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

2
ständg-1957/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1960 I S. 1015
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1015
- **Verkündung:** 1960-12-24
- **Inkrafttreten:** 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 1960-12-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/68#page=3
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BESATZUNGSRECHT, ESTG, KSTG_1977, ST_NDG_1969, VSTG_1974, STÄNDG-1957, ERBSSTG, KRAFTSTG, DRITTES-AUFHEBUNGSGESETZ, STRFING
## Kurz
Das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts hebt verschiedene Vorschriften der Besatzungsbehörden und des Kontrollrats auf und regelt die Fortgeltung bestimmter steuerrechtlicher und anderen Vorschriften.

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@@ -1,16 +1,15 @@
# VSTG_1974 — 1958-07-29
# VSTG_1974 — 1960-12-24
- **Titel:** Gesetz zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1958 I S. 538
- **Inkrafttreten:** 1958-07-30 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/28#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bewertungsgesetz und das Vermögensteuergesetz, um Freibeträge und -grenzen zu erhöhen und Schulden an bestimmte Steuern bei der Ermittlung des Vermögens zu berücksichtigen.
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1015
- **Inkrafttreten:** 1960-12-25 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/68#page=3
- **Kurz:** Das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts hebt verschiedene Vorschriften der Besatzungsbehörden und des Kontrollrats auf und regelt die Fortgeltung bestimmter steuerrechtlicher und anderen Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- Art. 2 Abs. 1: Berücksichtigung von Schulden an Einkommensteuer, Abgabe „Notopfer Berlin
- Art. 2 Abs. 2: Anwendung auf Veranlagungszeitpunkte vor dem 1. Januar 1957
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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@@ -9,3 +9,4 @@
- **1954-06-14** · BGBl. 1954 I S. 137 — Bekanntmachung der Neufassung des Vermögensteuergesetzes
- **1957-03-14** · BGBl. 1957 I S. 187 — Verordnung zur Veranlagung der Vermögensteuer und zur Einheitsbewertung der gewerblichen Betriebe
- **1958-07-29** · BGBl. 1958 I S. 538 — Gesetz zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften
- **1960-12-24** · BGBl. 1960 I S. 1015 — Viertes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts

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@@ -1,4 +1,2 @@
# Stellen dieser Station
- Art. 2 Abs. 1: Berücksichtigung von Schulden an Einkommensteuer, Abgabe „Notopfer Berlin
- Art. 2 Abs. 2: Anwendung auf Veranlagungszeitpunkte vor dem 1. Januar 1957