BGBl. 1965 I S. 531 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst

Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
Inkrafttreten: 1965-10-01; 1964-01-01 (Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b)
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-06-30

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# GESETZ-ÜBER-DEN-ZIVILEN-ERSATZDIENST — 1965-03-31
# GESETZ-ÜBER-DEN-ZIVILEN-ERSATZDIENST — 1965-06-30
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 162
- **Inkrafttreten:** 1965-03-31; 1964-09-01 (Artikel 9); 1965-03-31 (Artikel 3 tritt außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/11#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes, insbesondere bezüglich der Wehrpflicht, der Dauer des Grundwehrdienstes und der Genehmigung für längere Abwesenheit aus dem Geltungsbereich des Gesetzes.
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 531
- **Inkrafttreten:** 1965-10-01; 1964-01-01 (Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/27#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst, insbesondere bezüglich der Aufgaben, Organisation und Anerkennung von Einrichtungen. Es tritt am 1. Oktober 1965 in Kraft, wobei ein Teil bereits mit Wirkung zum 1. Januar 1964 gilt.
## Betroffene Stellen
- § 9 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Anwendungen von Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes regelt.
- § 11: Neufassung des gesamten § 11, der die Ersatzdienstüberwachung regelt.
- § 30 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der Anwendungen von Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes regelt.
- § 30 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 31: Neufassung des gesamten § 31, der die Nachdienstpflicht regelt.
- § 39 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'über die Meldepflicht (§ 11)' durch 'des § 11'.
- Artikel 3: Einschränkung der Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und des Petitionsrechts nach Maßgabe dieses Gesetzes
- § 33 Abs. 5: Anwendung auch bei Schäden, die vor Inkrafttreten der Vorschrift eingetreten sind
- § 60 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes: Versorgung beginnt ab Inkrafttreten des Artikels 1 Nr. 20 Buchstabe b, frühestens mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind
- § 23 des Unterhaltssicherungsgesetzes: Anwendung von § 41 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in der bisherigen Fassung
- § 18: Neufassung des gesamten § 18, der die Genehmigung für Nebentätigkeiten regelt.
- § 20: Änderungen an der Überschrift und mehreren Absätzen, einschließlich der Einführung neuer Absätze.
- § 22: Änderungen an mehreren Absätzen, insbesondere zur Rolle des Vertrauensmannes.
- § 24: Neufassung des gesamten § 24, der die ärztliche Untersuchung regelt.
- § 25: Änderungen an Absatz 2 und Einführung eines neuen Absatz 3.
- §§ 26 bis 29: Streichung der §§ 26 bis 29.
- §§ 30 und 31: Neufassung der §§ 30 und 31, die das Ende des Ersatzdienstes und die Versorgung regeln.
- § 32: Änderungen an mehreren Absätzen, insbesondere zur Dienstzeitbescheinigung und dem Dienstzeugnis.
- § 33: Änderungen an mehreren Absätzen, insbesondere zur Definition des Ersatzdienstes und zur Versorgung.
- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Bestimmungen zur Aufgabenstellung des zivilen Ersatzdienstes
- § 2: Neufassung des § 2 mit neuen Bestimmungen zur Organisation des Ersatzdienstes
- § 3: Neufassung des § 3 mit neuen Bestimmungen zu Dienststellen und Dienstort
- § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Bestimmungen zur Anerkennung von Einrichtungen
- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bestimmungen zur Aufstellung der Dienstgruppen
- § 6: Neufassung des § 6 mit neuen Bestimmungen zum Kostenbeitrag
- § 7: Einfügung des § 7 zur Bestimmung der Tauglichkeit für den Ersatzdienst
- § 8: Einfügung des § 8 zur Bestimmung der Dauernden Untauglichkeit und beschränkten Tauglichkeit
- § 8a: Einfügung des § 8a zur Bestimmung des Ausschlusses vom Ersatzdienst
- § 8b: Einfügung des § 8b zur Bestimmung der Befreiung vom Ersatzdienst
- § 8c: Einfügung des § 8c zur Bestimmung der Zurückstellung vom Ersatzdienst
- § 8d: Einfügung des § 8d zur Bestimmung der Befreiungs- und Zurückstellungsanträge
- § 8e: Einfügung des § 8e zur Bestimmung des Verfahrens bei der Zurückstellung
- § 8f: Einfügung des § 8f zur Bestimmung des zivilen Bevölkerungsschutzes
- § 8f: Neue Vorschriften für Polizeivollzugsbeamte
- § 8g: Neue Vorschriften für Polizeivollzugsbeamte
- § 8h: Neue Vorschriften für die Una bkömmlichstellung
- § 8i: Neue Vorschriften für Entscheidungen über Wehrdienstausnahmen
- § 8k: Neue Vorschriften für die Erstattung von Auslagen und Verdienstausfall
- § 9: Neue Vorschriften für die Einberufung
- § 9a: Neue Vorschriften für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen
- § 9b: Neue Vorschriften für den Widerruf des Einberufungsbescheides
- § 10: Neue Vorschriften für die Anrechnung des Wehrdienstes
- § 11: Neue Vorschriften für die Ersatzdienstüberwachung
- § 12: Neue Vorschriften für die Dauer des Ersatzdienstes
- § 12a: Neue Vorschriften für den Beginn des Ersatzdienstes
- § 12b: Neue Vorschriften für die Achtung der demokratischen Grundordnung
- § 13: Änderungen in den Vorschriften für das Verhalten des Dienstleistenden
- § 13a: Neue Vorschriften für die Verschwiegenheit
- § 14: Umbenennung von § 15 in § 14 und Änderungen
- § 15: Umbenennung von § 14 in § 15 und Streichung von Absatz 3
- § 16: Änderungen in den Vorschriften für die Gemeinschaftsunterkunft
- § 17: Neue Vorschriften für die Arbeitszeit und den inneren Dienstbetrieb
- § 391: Neue Vorschriften zur Anrufung der Disziplinarkammer eingefügt
- § 39k: Neue Vorschriften zur Aufhebung der Disziplinarverfügung eingefügt
- § 39m: Neue Vorschriften zur Auskunft über Disziplinarstrafen eingefügt
- § 39n: Neue Vorschriften zum Gnadenrecht eingefügt
- Abschnittsüberschrift vor § 40: Die Abschnittsüberschrift wurde geändert
- § 40: Neue Vorschriften zur Form und Bekanntgabe von Verwaltungsakten; Zustellungen eingefügt
- § 40a: Neue Vorschriften zum Widerspruch eingefügt
- § 40b: Neue Vorschriften zur Anfechtung des Einberufungsbescheids eingefügt
- § 40c: Neue Vorschriften zur Ausschließung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage eingefügt
- § 40d: Neue Vorschriften zur Rechtsmittelbeschränkung eingefügt
- § 40e: Neue Vorschriften zu den Rechten des gesetzlichen Vertreters eingefügt
- § 40f: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich eingefügt
- Vor § 41: Neuer Achter Abschnitt 'Schlußvorschriften' eingefügt
- § 41: Neue Vorschriften zur entsprechenden Anwendung weiterer Rechtsvorschriften eingefügt
- Nach § 41: Neue Vorschriften für den Verteidigungsfall eingefügt
- § 42: Das Petitionsrecht in den § 42 eingefügt
- § 43: Neue Vorschriften zur Versorgungsberechtigung im Land Berlin eingefügt
- § 33 Abs. 7: Neuer Absatz 8 eingefügt, der § 36 des Bundesversorgungsgesetzes auf anerkannte Kriegsdienstverweigerer anwendet, die während des Ersatzdienstes verstorben sind.
- § 33 Abs. 8: Bisheriger Absatz 8 wird zu Absatz 9.
- § 33 Abs. 9: Bisheriger Absatz 9 wird gestrichen.
- § 34: Neue Fassung für § 34, die Heilbehandlung bei Gesundheitsstörungen während des Ersatzdienstes regelt.
- § 34 a: Neue Vorschrift § 34 a eingefügt, die den Einkommensausgleich in besonderen Fällen regelt.
- § 34 b: Neue Vorschrift § 34 b eingefügt, die die Durchführung der Versorgung regelt.
- § 35: Neue Fassung für § 35, die den Ausgleich für Ersatzdienstbeschädigungen regelt.
- Abschnittsüberschrift vor § 36: Neue Fassung für die Abschnittsüberschrift vor § 36, die Straf-, Bußgeld- und Disziplinarvorschriften enthält.
- § 36 Abs. 1: Worte 'von einem Monat' und 'nicht unter einer Woche' eingefügt.
- § 37: Neuer Absatz 4 eingefügt, der Strafen für Bestrebungen zur Straftat regelt.
- § 38: Neue Überschrift, Worte 'nicht unter einem Monat', 'mit Einschließung von einem Monat', 'nicht unter zwei Wochen' und 'die Haftstrafe bis auf eine Woche ermäßigen oder' eingefügt.
- § 38 a: Neue Vorschrift § 38 a eingefügt, die Teilnahme an Straftaten regelt.
- § 38 b: Neue Vorschrift § 38 b eingefügt, die die Wahl zwischen verschiedenen Strafarten regelt.
- § 39: Neue Überschrift, neue Fassung für Absatz 1 und 3.
- § 39 a: Neue Vorschrift § 39 a eingefügt, die Dienstvergehen regelt.
- § 39 b: Neue Vorschrift § 39 b eingefügt, die Disziplinarstrafen regelt.
- § 39 c: Neue Vorschrift § 39 c eingefügt, die den Inhalt und die Höhe der Disziplinarstrafen regelt.
- § 39 d: Neue Vorschrift § 39 d eingefügt, die Disziplinarvorgesetzte regelt.
- § 39 e: Neue Vorschrift § 39 e eingefügt, die Ermittlungen regelt.
- § 39 f: Neue Vorschrift § 39 f eingefügt, die die Einstellung des Verfahrens regelt.
- § 39 g: Neue Vorschrift § 39 g eingefügt, die die Verhängung der Disziplinarstrafe regelt.
- § 39 h: Neue Vorschrift § 39 h eingefügt, die Disziplinarverfügungen und Beschwerden regelt.
## Wortlaut

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- **1960-01-19** · BGBl. 1960 I S. 10 — Gesetz über den zivilen Ersatzdienst
- **1961-04-28** · BGBl. 1961 I S. 457 — Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
- **1965-03-31** · BGBl. 1965 I S. 162 — Drittes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
- **1965-06-30** · BGBl. 1965 I S. 531 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst

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# Stellen dieser Station
- § 9 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Anwendungen von Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes regelt.
- § 11: Neufassung des gesamten § 11, der die Ersatzdienstüberwachung regelt.
- § 30 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der Anwendungen von Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes regelt.
- § 30 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 31: Neufassung des gesamten § 31, der die Nachdienstpflicht regelt.
- § 39 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'über die Meldepflicht (§ 11)' durch 'des § 11'.
- Artikel 3: Einschränkung der Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit und des Petitionsrechts nach Maßgabe dieses Gesetzes
- § 33 Abs. 5: Anwendung auch bei Schäden, die vor Inkrafttreten der Vorschrift eingetreten sind
- § 60 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes: Versorgung beginnt ab Inkrafttreten des Artikels 1 Nr. 20 Buchstabe b, frühestens mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind
- § 23 des Unterhaltssicherungsgesetzes: Anwendung von § 41 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in der bisherigen Fassung
- § 18: Neufassung des gesamten § 18, der die Genehmigung für Nebentätigkeiten regelt.
- § 20: Änderungen an der Überschrift und mehreren Absätzen, einschließlich der Einführung neuer Absätze.
- § 22: Änderungen an mehreren Absätzen, insbesondere zur Rolle des Vertrauensmannes.
- § 24: Neufassung des gesamten § 24, der die ärztliche Untersuchung regelt.
- § 25: Änderungen an Absatz 2 und Einführung eines neuen Absatz 3.
- §§ 26 bis 29: Streichung der §§ 26 bis 29.
- §§ 30 und 31: Neufassung der §§ 30 und 31, die das Ende des Ersatzdienstes und die Versorgung regeln.
- § 32: Änderungen an mehreren Absätzen, insbesondere zur Dienstzeitbescheinigung und dem Dienstzeugnis.
- § 33: Änderungen an mehreren Absätzen, insbesondere zur Definition des Ersatzdienstes und zur Versorgung.
- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Bestimmungen zur Aufgabenstellung des zivilen Ersatzdienstes
- § 2: Neufassung des § 2 mit neuen Bestimmungen zur Organisation des Ersatzdienstes
- § 3: Neufassung des § 3 mit neuen Bestimmungen zu Dienststellen und Dienstort
- § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Bestimmungen zur Anerkennung von Einrichtungen
- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bestimmungen zur Aufstellung der Dienstgruppen
- § 6: Neufassung des § 6 mit neuen Bestimmungen zum Kostenbeitrag
- § 7: Einfügung des § 7 zur Bestimmung der Tauglichkeit für den Ersatzdienst
- § 8: Einfügung des § 8 zur Bestimmung der Dauernden Untauglichkeit und beschränkten Tauglichkeit
- § 8a: Einfügung des § 8a zur Bestimmung des Ausschlusses vom Ersatzdienst
- § 8b: Einfügung des § 8b zur Bestimmung der Befreiung vom Ersatzdienst
- § 8c: Einfügung des § 8c zur Bestimmung der Zurückstellung vom Ersatzdienst
- § 8d: Einfügung des § 8d zur Bestimmung der Befreiungs- und Zurückstellungsanträge
- § 8e: Einfügung des § 8e zur Bestimmung des Verfahrens bei der Zurückstellung
- § 8f: Einfügung des § 8f zur Bestimmung des zivilen Bevölkerungsschutzes
- § 8f: Neue Vorschriften für Polizeivollzugsbeamte
- § 8g: Neue Vorschriften für Polizeivollzugsbeamte
- § 8h: Neue Vorschriften für die Una bkömmlichstellung
- § 8i: Neue Vorschriften für Entscheidungen über Wehrdienstausnahmen
- § 8k: Neue Vorschriften für die Erstattung von Auslagen und Verdienstausfall
- § 9: Neue Vorschriften für die Einberufung
- § 9a: Neue Vorschriften für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen
- § 9b: Neue Vorschriften für den Widerruf des Einberufungsbescheides
- § 10: Neue Vorschriften für die Anrechnung des Wehrdienstes
- § 11: Neue Vorschriften für die Ersatzdienstüberwachung
- § 12: Neue Vorschriften für die Dauer des Ersatzdienstes
- § 12a: Neue Vorschriften für den Beginn des Ersatzdienstes
- § 12b: Neue Vorschriften für die Achtung der demokratischen Grundordnung
- § 13: Änderungen in den Vorschriften für das Verhalten des Dienstleistenden
- § 13a: Neue Vorschriften für die Verschwiegenheit
- § 14: Umbenennung von § 15 in § 14 und Änderungen
- § 15: Umbenennung von § 14 in § 15 und Streichung von Absatz 3
- § 16: Änderungen in den Vorschriften für die Gemeinschaftsunterkunft
- § 17: Neue Vorschriften für die Arbeitszeit und den inneren Dienstbetrieb
- § 391: Neue Vorschriften zur Anrufung der Disziplinarkammer eingefügt
- § 39k: Neue Vorschriften zur Aufhebung der Disziplinarverfügung eingefügt
- § 39m: Neue Vorschriften zur Auskunft über Disziplinarstrafen eingefügt
- § 39n: Neue Vorschriften zum Gnadenrecht eingefügt
- Abschnittsüberschrift vor § 40: Die Abschnittsüberschrift wurde geändert
- § 40: Neue Vorschriften zur Form und Bekanntgabe von Verwaltungsakten; Zustellungen eingefügt
- § 40a: Neue Vorschriften zum Widerspruch eingefügt
- § 40b: Neue Vorschriften zur Anfechtung des Einberufungsbescheids eingefügt
- § 40c: Neue Vorschriften zur Ausschließung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage eingefügt
- § 40d: Neue Vorschriften zur Rechtsmittelbeschränkung eingefügt
- § 40e: Neue Vorschriften zu den Rechten des gesetzlichen Vertreters eingefügt
- § 40f: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich eingefügt
- Vor § 41: Neuer Achter Abschnitt 'Schlußvorschriften' eingefügt
- § 41: Neue Vorschriften zur entsprechenden Anwendung weiterer Rechtsvorschriften eingefügt
- Nach § 41: Neue Vorschriften für den Verteidigungsfall eingefügt
- § 42: Das Petitionsrecht in den § 42 eingefügt
- § 43: Neue Vorschriften zur Versorgungsberechtigung im Land Berlin eingefügt
- § 33 Abs. 7: Neuer Absatz 8 eingefügt, der § 36 des Bundesversorgungsgesetzes auf anerkannte Kriegsdienstverweigerer anwendet, die während des Ersatzdienstes verstorben sind.
- § 33 Abs. 8: Bisheriger Absatz 8 wird zu Absatz 9.
- § 33 Abs. 9: Bisheriger Absatz 9 wird gestrichen.
- § 34: Neue Fassung für § 34, die Heilbehandlung bei Gesundheitsstörungen während des Ersatzdienstes regelt.
- § 34 a: Neue Vorschrift § 34 a eingefügt, die den Einkommensausgleich in besonderen Fällen regelt.
- § 34 b: Neue Vorschrift § 34 b eingefügt, die die Durchführung der Versorgung regelt.
- § 35: Neue Fassung für § 35, die den Ausgleich für Ersatzdienstbeschädigungen regelt.
- Abschnittsüberschrift vor § 36: Neue Fassung für die Abschnittsüberschrift vor § 36, die Straf-, Bußgeld- und Disziplinarvorschriften enthält.
- § 36 Abs. 1: Worte 'von einem Monat' und 'nicht unter einer Woche' eingefügt.
- § 37: Neuer Absatz 4 eingefügt, der Strafen für Bestrebungen zur Straftat regelt.
- § 38: Neue Überschrift, Worte 'nicht unter einem Monat', 'mit Einschließung von einem Monat', 'nicht unter zwei Wochen' und 'die Haftstrafe bis auf eine Woche ermäßigen oder' eingefügt.
- § 38 a: Neue Vorschrift § 38 a eingefügt, die Teilnahme an Straftaten regelt.
- § 38 b: Neue Vorschrift § 38 b eingefügt, die die Wahl zwischen verschiedenen Strafarten regelt.
- § 39: Neue Überschrift, neue Fassung für Absatz 1 und 3.
- § 39 a: Neue Vorschrift § 39 a eingefügt, die Dienstvergehen regelt.
- § 39 b: Neue Vorschrift § 39 b eingefügt, die Disziplinarstrafen regelt.
- § 39 c: Neue Vorschrift § 39 c eingefügt, die den Inhalt und die Höhe der Disziplinarstrafen regelt.
- § 39 d: Neue Vorschrift § 39 d eingefügt, die Disziplinarvorgesetzte regelt.
- § 39 e: Neue Vorschrift § 39 e eingefügt, die Ermittlungen regelt.
- § 39 f: Neue Vorschrift § 39 f eingefügt, die die Einstellung des Verfahrens regelt.
- § 39 g: Neue Vorschrift § 39 g eingefügt, die die Verhängung der Disziplinarstrafe regelt.
- § 39 h: Neue Vorschrift § 39 h eingefügt, die Disziplinarverfügungen und Beschwerden regelt.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 1: Neufassung des § 1 mit neuen Bestimmungen zur Aufgabenstellung des zivilen Ersatzdienstes

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 10: Neue Vorschriften für die Anrechnung des Wehrdienstes

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-03-31 Drittes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 162
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 11: Neufassung des gesamten § 11, der die Ersatzdienstüberwachung regelt.
§ 11: Neue Vorschriften für die Ersatzdienstüberwachung

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 12: Neue Vorschriften für die Dauer des Ersatzdienstes

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# § 12a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 12a: Neue Vorschriften für den Beginn des Ersatzdienstes

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# § 12b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 12b: Neue Vorschriften für die Achtung der demokratischen Grundordnung

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 13: Änderungen in den Vorschriften für das Verhalten des Dienstleistenden

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# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 13a: Neue Vorschriften für die Verschwiegenheit

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 14: Umbenennung von § 15 in § 14 und Änderungen

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 15: Umbenennung von § 14 in § 15 und Streichung von Absatz 3

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 16: Änderungen in den Vorschriften für die Gemeinschaftsunterkunft

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 17: Neue Vorschriften für die Arbeitszeit und den inneren Dienstbetrieb

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 18: Neufassung des gesamten § 18, der die Genehmigung für Nebentätigkeiten regelt.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 2: Neufassung des § 2 mit neuen Bestimmungen zur Organisation des Ersatzdienstes

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 20: Änderungen an der Überschrift und mehreren Absätzen, einschließlich der Einführung neuer Absätze.

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 22: Änderungen an mehreren Absätzen, insbesondere zur Rolle des Vertrauensmannes.

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 23 des Unterhaltssicherungsgesetzes: Anwendung von § 41 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in der bisherigen Fassung

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 24: Neufassung des gesamten § 24, der die ärztliche Untersuchung regelt.

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 25: Änderungen an Absatz 2 und Einführung eines neuen Absatz 3.

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§§ 26 bis 29: Streichung der §§ 26 bis 29.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 3: Neufassung des § 3 mit neuen Bestimmungen zu Dienststellen und Dienstort

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-03-31 Drittes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 162
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 30 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der Anwendungen von Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes regelt.
§ 30 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
§§ 30 und 31: Neufassung der §§ 30 und 31, die das Ende des Ersatzdienstes und die Versorgung regeln.

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 32: Änderungen an mehreren Absätzen, insbesondere zur Dienstzeitbescheinigung und dem Dienstzeugnis.

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 33 Abs. 5: Anwendung auch bei Schäden, die vor Inkrafttreten der Vorschrift eingetreten sind
§ 33: Änderungen an mehreren Absätzen, insbesondere zur Definition des Ersatzdienstes und zur Versorgung.
§ 33 Abs. 7: Neuer Absatz 8 eingefügt, der § 36 des Bundesversorgungsgesetzes auf anerkannte Kriegsdienstverweigerer anwendet, die während des Ersatzdienstes verstorben sind.
§ 33 Abs. 8: Bisheriger Absatz 8 wird zu Absatz 9.
§ 33 Abs. 9: Bisheriger Absatz 9 wird gestrichen.

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 34: Neue Fassung für § 34, die Heilbehandlung bei Gesundheitsstörungen während des Ersatzdienstes regelt.
§ 34 a: Neue Vorschrift § 34 a eingefügt, die den Einkommensausgleich in besonderen Fällen regelt.
§ 34 b: Neue Vorschrift § 34 b eingefügt, die die Durchführung der Versorgung regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 35: Neue Fassung für § 35, die den Ausgleich für Ersatzdienstbeschädigungen regelt.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
Abschnittsüberschrift vor § 36: Neue Fassung für die Abschnittsüberschrift vor § 36, die Straf-, Bußgeld- und Disziplinarvorschriften enthält.
§ 36 Abs. 1: Worte 'von einem Monat' und 'nicht unter einer Woche' eingefügt.

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 37: Neuer Absatz 4 eingefügt, der Strafen für Bestrebungen zur Straftat regelt.

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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 38: Neue Überschrift, Worte 'nicht unter einem Monat', 'mit Einschließung von einem Monat', 'nicht unter zwei Wochen' und 'die Haftstrafe bis auf eine Woche ermäßigen oder' eingefügt.
§ 38 a: Neue Vorschrift § 38 a eingefügt, die Teilnahme an Straftaten regelt.
§ 38 b: Neue Vorschrift § 38 b eingefügt, die die Wahl zwischen verschiedenen Strafarten regelt.

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-03-31 Drittes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 162
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 39 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'über die Meldepflicht (§ 11)' durch 'des § 11'.
§ 39: Neue Überschrift, neue Fassung für Absatz 1 und 3.
§ 39 a: Neue Vorschrift § 39 a eingefügt, die Dienstvergehen regelt.
§ 39 b: Neue Vorschrift § 39 b eingefügt, die Disziplinarstrafen regelt.
§ 39 c: Neue Vorschrift § 39 c eingefügt, die den Inhalt und die Höhe der Disziplinarstrafen regelt.
§ 39 d: Neue Vorschrift § 39 d eingefügt, die Disziplinarvorgesetzte regelt.
§ 39 e: Neue Vorschrift § 39 e eingefügt, die Ermittlungen regelt.
§ 39 f: Neue Vorschrift § 39 f eingefügt, die die Einstellung des Verfahrens regelt.
§ 39 g: Neue Vorschrift § 39 g eingefügt, die die Verhängung der Disziplinarstrafe regelt.
§ 39 h: Neue Vorschrift § 39 h eingefügt, die Disziplinarverfügungen und Beschwerden regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 391
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 391: Neue Vorschriften zur Anrufung der Disziplinarkammer eingefügt

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# § 39k
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 39k: Neue Vorschriften zur Aufhebung der Disziplinarverfügung eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39m
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 39m: Neue Vorschriften zur Auskunft über Disziplinarstrafen eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39n
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 39n: Neue Vorschriften zum Gnadenrecht eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 4: Neufassung des § 4 mit neuen Bestimmungen zur Anerkennung von Einrichtungen

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
Abschnittsüberschrift vor § 40: Die Abschnittsüberschrift wurde geändert
§ 40: Neue Vorschriften zur Form und Bekanntgabe von Verwaltungsakten; Zustellungen eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 40a: Neue Vorschriften zum Widerspruch eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 40b: Neue Vorschriften zur Anfechtung des Einberufungsbescheids eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 40c: Neue Vorschriften zur Ausschließung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und der Klage eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 40d: Neue Vorschriften zur Rechtsmittelbeschränkung eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 40e: Neue Vorschriften zu den Rechten des gesetzlichen Vertreters eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 40f: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich eingefügt

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-04-28 — Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 457
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 41 Nr. 1: Einfügung der Worte 'geändert durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 21. April 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 457)'
Vor § 41: Neuer Achter Abschnitt 'Schlußvorschriften' eingefügt
§ 41 Nr. 2: Neufassung des Unterhaltssicherungsgesetzes mit der Angabe der Änderung durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 21. April 1961
§ 41: Neue Vorschriften zur entsprechenden Anwendung weiterer Rechtsvorschriften eingefügt
Nach § 41: Neue Vorschriften für den Verteidigungsfall eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 42: Das Petitionsrecht in den § 42 eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 43: Neue Vorschriften zur Versorgungsberechtigung im Land Berlin eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bestimmungen zur Aufstellung der Dienstgruppen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 6: Neufassung des § 6 mit neuen Bestimmungen zum Kostenbeitrag

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# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 60 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes: Versorgung beginnt ab Inkrafttreten des Artikels 1 Nr. 20 Buchstabe b, frühestens mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 7: Einfügung des § 7 zur Bestimmung der Tauglichkeit für den Ersatzdienst

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 8: Einfügung des § 8 zur Bestimmung der Dauernden Untauglichkeit und beschränkten Tauglichkeit

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# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 8a: Einfügung des § 8a zur Bestimmung des Ausschlusses vom Ersatzdienst

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# § 8b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 8b: Einfügung des § 8b zur Bestimmung der Befreiung vom Ersatzdienst

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# § 8c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 8c: Einfügung des § 8c zur Bestimmung der Zurückstellung vom Ersatzdienst

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# § 8d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 8d: Einfügung des § 8d zur Bestimmung der Befreiungs- und Zurückstellungsanträge

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# § 8e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 8e: Einfügung des § 8e zur Bestimmung des Verfahrens bei der Zurückstellung

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# § 8f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 8f: Einfügung des § 8f zur Bestimmung des zivilen Bevölkerungsschutzes
§ 8f: Neue Vorschriften für Polizeivollzugsbeamte

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 8g: Neue Vorschriften für Polizeivollzugsbeamte

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# § 8h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 8h: Neue Vorschriften für die Una bkömmlichstellung

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# § 8i
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 8i: Neue Vorschriften für Entscheidungen über Wehrdienstausnahmen

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# § 8k
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 8k: Neue Vorschriften für die Erstattung von Auslagen und Verdienstausfall

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-03-31 Drittes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 162
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 9 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Anwendungen von Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes regelt.
§ 9: Neue Vorschriften für die Einberufung

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# § 9a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 9a: Neue Vorschriften für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen

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# § 9b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-06-30 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 531
§ 9b: Neue Vorschriften für den Widerruf des Einberufungsbescheides

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1965 I S. 531
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 531
- **Verkündung:** 1965-06-30
- **Inkrafttreten:** 1965-10-01; 1964-01-01 (Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b)
- **Ausfertigung:** 1965-06-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/27#page=3
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ÜBER-DEN-ZIVILEN-ERSATZDIENST
## Kurz
Das Gesetz ändert das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst, insbesondere bezüglich der Aufgaben, Organisation und Anerkennung von Einrichtungen. Es tritt am 1. Oktober 1965 in Kraft, wobei ein Teil bereits mit Wirkung zum 1. Januar 1964 gilt.