BGBl. 2021 I S. 4955 · Verordnung · Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4955
Inkrafttreten: 2021-12-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2021-11-30

BGBl-Id: bgbl1-2021-80-3
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LawGit Spiegel
2021-11-30 12:00:00 +00:00
parent e9bcaccc05
commit 19b4fb5e43
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# AREGV — 2021-07-30
# AREGV — 2021-11-30
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 3229
- **Inkrafttreten:** 2021-07-31; 2021-10-01 (Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc); 2022-04-01 (Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/49#page=85
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Anreizregulierungsverordnung und die Stromnetzentgeltverordnung, insbesondere hinsichtlich der Berechnung von Zinssätzen und Kapitalkosten.
- **Titel:** Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4955
- **Inkrafttreten:** 2021-12-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/80#page=11
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und ändert die Anreizregulierungsverordnung, um die Erlösobergrenzen von Gasversorgungsnetzbetreibern zu vermindern, wenn Anlagen in Wasserstoffnetze umgestellt werden.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht Teil 2 Abschnitt 3: Neue Bezeichnung für Abschnitt 3
- Inhaltsübersicht § 31: § 31 wird weggelassen
- Inhaltsübersicht nach § 34: Einfügung von §§ 34a und 35
- Inhaltsübersicht Anhang: Einfügung von Anlage 5
- § 4 Abs. 1: Ersetzung von '16' durch '17' und '24 und 25' durch 'und 24'
- § 4 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung von '30. Juni' durch '31. Dezember' und 'folgenden' durch 'übernächsten'
- § 4 Abs. 5 Satz 2: Neue Formulierung für die Anpassungen nach Sätzen 1 und 2
- § 5 Abs. 1a Satz 1: Ersetzung von '30. Juni' durch '31. Dezember'
- § 5 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung für die Verteilung des Saldo des Regulierungskontos
- § 6 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von Fremdkapitalzinsen gemäß § 5 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung und § 5 Abs. 2 der Gasnetzentgeltverordnung
- § 6 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen
- § 10a Abs. 7 Satz 3: Neue Formulierung für den kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatz
- § 10a Abs. 10: Absatz 10 wird gestrichen
- § 11 Abs. 2 Satz 1 Nummer 8a: Nummer 8a wird gestrichen
- § 11 Abs. 2 Satz 1 Nummer 12: Ersetzung von '2016/89' durch '2020/389'
- § 11 Abs. 2 Satz 1 Nummer 17: Nummer 17 wird gestrichen
- § 11 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Verordnung (EG) Nr. 714/2009' durch 'Verordnung (EU) 2019/943'
- § 11 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'Verordnung (EG) Nr. 1775/2005' durch 'Verordnung (EG) Nr. 715/2009'
- § 11 Abs. 3 und 4: Neue Formulierung für vorübergehend und beeinflussbare Kostenanteile
- § 11 Abs. 5 Satz 1: Neue Formulierung für volatile Kostenanteile
- Teil 2 Abschnitt 3 Überschrift: Neue Bezeichnung für den Abschnitt
- § 17: Neue Formulierung für das Anreizinstrument zur Verringerung von Engpassmanagementkosten
- § 20 Abs. 5 Satz 5: Satz 5 wird gestrichen
- § 23 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3: Ersetzung von 'Artikel 16 Abs. 6 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 714/2009' durch 'Artikel 19 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/943'
- § 23 Abs. 2: Mehrere Ersetzungen von 'Verordnung (EG) Nr. 714/2009' durch 'Verordnung (EU) 2019/943'
- § 24 Abs. 1: Ersetzung von '15.000' durch '15 000' und '30.000' durch '30 000'
- § 24 Abs. 2: Ersetzung von 'Abs.' durch 'Absatz' und '8a' durch '8b'
- § 24 Abs. 3: Ersetzung von 'Abs.' durch 'Absatz' und '23 Abs. 6 und § 25' durch 'und § 23 Abs. 6'
- § 27 Abs. 1 Satz 3: Einfügung von neuen Nummern 6 und 7
- § 28 Satz 1: Ersetzung von Komma durch 'und' und Streichung von Nummer 7
- § 31: Gesamter § 31 wird gestrichen
- § 32 Abs. 1 Nummer 5a: Einfügung von Nummer 5a
- § 32 Abs. 2: Einfügung von Festlegungen zur angemessenen Berücksichtigung eines zeitlichen Versatzes
- § 33 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '2023' durch '2024'
- § 33 Abs. 3: Ersetzung von '2023' durch '2024'
- § 33 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7
- § 34 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Investitionen und Baukostenzuschüssen
- § 34 Abs. 5 Satz 2: Einfügung von Investitionen in Anlagen im Bau
- § 34 Abs. 6: Absatz 6 wird gestrichen
- § 34 Abs. 8 und 9: Neue Formulierung für volatile Kosten und Anwendung von § 17
- § 34 Abs. 13 Satz 1: Ersetzung von 'jeweils' durch 'bis zum 31. Juli 2021'
- § 34 Abs. 15 Satz 2: Neue Formulierung für Kosten ab dem 1. Oktober 2021
- § 34a: Einfügung von § 34a für Ergänzende Übergangsregelungen für Kapitalkosten der Betreiber von Energieverteilernetzen
- § 35: Einfügung von § 35 für Ergänzende Übergangsregelungen für Kapitalkosten der Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
- § 26 Abs. 2a: Einführung eines neuen Absatzes, der die Verringerung der Erlösobergrenzen des Betreibers von Gasversorgungsnetzen regelt, wenn Anlagen in einem Wasserstoffnetz betrieben werden.
## Wortlaut

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- **2019-12-30** · BGBl. 2019 I S. 2935 — Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht
- **2021-07-26** · BGBl. 2021 I S. 3026 — Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
- **2021-07-30** · BGBl. 2021 I S. 3229 — Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung
- **2021-11-30** · BGBl. 2021 I S. 4955 — Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht Teil 2 Abschnitt 3: Neue Bezeichnung für Abschnitt 3
- Inhaltsübersicht § 31: § 31 wird weggelassen
- Inhaltsübersicht nach § 34: Einfügung von §§ 34a und 35
- Inhaltsübersicht Anhang: Einfügung von Anlage 5
- § 4 Abs. 1: Ersetzung von '16' durch '17' und '24 und 25' durch 'und 24'
- § 4 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung von '30. Juni' durch '31. Dezember' und 'folgenden' durch 'übernächsten'
- § 4 Abs. 5 Satz 2: Neue Formulierung für die Anpassungen nach Sätzen 1 und 2
- § 5 Abs. 1a Satz 1: Ersetzung von '30. Juni' durch '31. Dezember'
- § 5 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung für die Verteilung des Saldo des Regulierungskontos
- § 6 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von Fremdkapitalzinsen gemäß § 5 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung und § 5 Abs. 2 der Gasnetzentgeltverordnung
- § 6 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen
- § 10a Abs. 7 Satz 3: Neue Formulierung für den kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatz
- § 10a Abs. 10: Absatz 10 wird gestrichen
- § 11 Abs. 2 Satz 1 Nummer 8a: Nummer 8a wird gestrichen
- § 11 Abs. 2 Satz 1 Nummer 12: Ersetzung von '2016/89' durch '2020/389'
- § 11 Abs. 2 Satz 1 Nummer 17: Nummer 17 wird gestrichen
- § 11 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Verordnung (EG) Nr. 714/2009' durch 'Verordnung (EU) 2019/943'
- § 11 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'Verordnung (EG) Nr. 1775/2005' durch 'Verordnung (EG) Nr. 715/2009'
- § 11 Abs. 3 und 4: Neue Formulierung für vorübergehend und beeinflussbare Kostenanteile
- § 11 Abs. 5 Satz 1: Neue Formulierung für volatile Kostenanteile
- Teil 2 Abschnitt 3 Überschrift: Neue Bezeichnung für den Abschnitt
- § 17: Neue Formulierung für das Anreizinstrument zur Verringerung von Engpassmanagementkosten
- § 20 Abs. 5 Satz 5: Satz 5 wird gestrichen
- § 23 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3: Ersetzung von 'Artikel 16 Abs. 6 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 714/2009' durch 'Artikel 19 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/943'
- § 23 Abs. 2: Mehrere Ersetzungen von 'Verordnung (EG) Nr. 714/2009' durch 'Verordnung (EU) 2019/943'
- § 24 Abs. 1: Ersetzung von '15.000' durch '15 000' und '30.000' durch '30 000'
- § 24 Abs. 2: Ersetzung von 'Abs.' durch 'Absatz' und '8a' durch '8b'
- § 24 Abs. 3: Ersetzung von 'Abs.' durch 'Absatz' und '23 Abs. 6 und § 25' durch 'und § 23 Abs. 6'
- § 27 Abs. 1 Satz 3: Einfügung von neuen Nummern 6 und 7
- § 28 Satz 1: Ersetzung von Komma durch 'und' und Streichung von Nummer 7
- § 31: Gesamter § 31 wird gestrichen
- § 32 Abs. 1 Nummer 5a: Einfügung von Nummer 5a
- § 32 Abs. 2: Einfügung von Festlegungen zur angemessenen Berücksichtigung eines zeitlichen Versatzes
- § 33 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '2023' durch '2024'
- § 33 Abs. 3: Ersetzung von '2023' durch '2024'
- § 33 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7
- § 34 Abs. 5 Satz 1: Einfügung von Investitionen und Baukostenzuschüssen
- § 34 Abs. 5 Satz 2: Einfügung von Investitionen in Anlagen im Bau
- § 34 Abs. 6: Absatz 6 wird gestrichen
- § 34 Abs. 8 und 9: Neue Formulierung für volatile Kosten und Anwendung von § 17
- § 34 Abs. 13 Satz 1: Ersetzung von 'jeweils' durch 'bis zum 31. Juli 2021'
- § 34 Abs. 15 Satz 2: Neue Formulierung für Kosten ab dem 1. Oktober 2021
- § 34a: Einfügung von § 34a für Ergänzende Übergangsregelungen für Kapitalkosten der Betreiber von Energieverteilernetzen
- § 35: Einfügung von § 35 für Ergänzende Übergangsregelungen für Kapitalkosten der Betreiber von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
- § 26 Abs. 2a: Einführung eines neuen Absatzes, der die Verringerung der Erlösobergrenzen des Betreibers von Gasversorgungsnetzen regelt, wenn Anlagen in einem Wasserstoffnetz betrieben werden.

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-09-16 — Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2147
> Station: 2021-11-30 — Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4955
§ 26 Abs. 2: Neufassung der Absätze 2 bis 6, die den Übergang von Netzanteilen regeln.
§ 26 Abs. 2a: Einführung eines neuen Absatzes, der die Verringerung der Erlösobergrenzen des Betreibers von Gasversorgungsnetzen regelt, wenn Anlagen in einem Wasserstoffnetz betrieben werden.

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# BGBl. 2021 I S. 4955
- **Titel:** Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4955
- **Verkündung:** 2021-11-30
- **Inkrafttreten:** 2021-12-01
- **Ausfertigung:** 2021-11-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/80#page=11
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** WASSERSTOFFNEV, VERORDNUNG-ÜBER-DIE-KOSTEN-UND-ENTGELTE-FÜR-DEN-ZUGANG-ZU, AREGV
## Kurz
Die Verordnung regelt die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und ändert die Anreizregulierungsverordnung, um die Erlösobergrenzen von Gasversorgungsnetzbetreibern zu vermindern, wenn Anlagen in Wasserstoffnetze umgestellt werden.

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# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-KOSTEN-UND-ENTGELTE-FÜR-DEN-ZUGANG-ZU — 2021-11-30
- **Titel:** Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4955
- **Inkrafttreten:** 2021-12-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/80#page=11
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und ändert die Anreizregulierungsverordnung, um die Erlösobergrenzen von Gasversorgungsnetzbetreibern zu vermindern, wenn Anlagen in Wasserstoffnetze umgestellt werden.
## Betroffene Stellen
- § 9: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Tagesneuwerte für Anlagegüter in Wasserstoffnetzen
- § 10: Neue Vorschriften zur kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für Betreiber von Wasserstoffnetzen
- § 11: Neue Vorschriften zur kalkulatorischen Steuern im Wasserstoffnetzbereich
- § 12: Neue Vorschriften zu kostenmindernden Erlösen und Erträgen im Wasserstoffnetzbetrieb
- § 13: Neue Vorschriften zur Umstellung bestehender Gasnetzinfrastruktur auf reinen Wasserstofftransport
- § 14: Neue Vorschriften zum Plan-Ist-Kosten-Abgleich im Wasserstoffnetzbetrieb
- § 15: Neue Vorschriften zur Berichtspflicht des Betreibers eines Wasserstoffnetzes
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2021-11-30** · BGBl. 2021 I S. 4955 — Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 9: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Tagesneuwerte für Anlagegüter in Wasserstoffnetzen
- § 10: Neue Vorschriften zur kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für Betreiber von Wasserstoffnetzen
- § 11: Neue Vorschriften zur kalkulatorischen Steuern im Wasserstoffnetzbereich
- § 12: Neue Vorschriften zu kostenmindernden Erlösen und Erträgen im Wasserstoffnetzbetrieb
- § 13: Neue Vorschriften zur Umstellung bestehender Gasnetzinfrastruktur auf reinen Wasserstofftransport
- § 14: Neue Vorschriften zum Plan-Ist-Kosten-Abgleich im Wasserstoffnetzbetrieb
- § 15: Neue Vorschriften zur Berichtspflicht des Betreibers eines Wasserstoffnetzes

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-11-30 — Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4955
§ 10: Neue Vorschriften zur kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für Betreiber von Wasserstoffnetzen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-11-30 — Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4955
§ 11: Neue Vorschriften zur kalkulatorischen Steuern im Wasserstoffnetzbereich

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-11-30 — Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4955
§ 12: Neue Vorschriften zu kostenmindernden Erlösen und Erträgen im Wasserstoffnetzbetrieb

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-11-30 — Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4955
§ 13: Neue Vorschriften zur Umstellung bestehender Gasnetzinfrastruktur auf reinen Wasserstofftransport

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-11-30 — Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4955
§ 14: Neue Vorschriften zum Plan-Ist-Kosten-Abgleich im Wasserstoffnetzbetrieb

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-11-30 — Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4955
§ 15: Neue Vorschriften zur Berichtspflicht des Betreibers eines Wasserstoffnetzes

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-11-30 — Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4955
§ 9: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Tagesneuwerte für Anlagegüter in Wasserstoffnetzen

17
wasserstoffnev/FASSUNG.md Normal file
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# WASSERSTOFFNEV — 2021-11-30
- **Titel:** Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4955
- **Inkrafttreten:** 2021-12-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/80#page=11
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und ändert die Anreizregulierungsverordnung, um die Erlösobergrenzen von Gasversorgungsnetzbetreibern zu vermindern, wenn Anlagen in Wasserstoffnetze umgestellt werden.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
wasserstoffnev/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2021-11-30** · BGBl. 2021 I S. 4955 — Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung

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# Stellen dieser Station