BGBl. 2016 I S. 518 · Erlass · Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz – APAReG)

Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
Inkrafttreten: 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2016-04-05

BGBl-Id: bgbl1-2016-14-1
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2016-04-05 12:00:00 +00:00
parent 6eb9680ae2
commit 17024a139d
202 changed files with 1631 additions and 392 deletions

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# APAREG — 2016-04-05
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)

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# Stellen dieser Station

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# APASTERG — 2016-04-05
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- § 1: Einrichtung der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- § 2: Bestimmungen für in der Abschlussprüferaufsichtsstelle tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende
- § 3: Einrichtung und Bestimmungen für den Fachbeirat der Abschlussprüferaufsichtsstelle
- § 4: Bestimmungen für Gebühren und Verordnungsermächtigung
- § 5: Übergang der im Bereich der Aufsicht über die Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Wirtschaftsprüfer
- § 6: Übergang der weiteren im Bereich der Aufsicht über Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Beschäftigten
- § 7: Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)

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# Stellen dieser Station
- § 1: Einrichtung der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- § 2: Bestimmungen für in der Abschlussprüferaufsichtsstelle tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende
- § 3: Einrichtung und Bestimmungen für den Fachbeirat der Abschlussprüferaufsichtsstelle
- § 4: Bestimmungen für Gebühren und Verordnungsermächtigung
- § 5: Übergang der im Bereich der Aufsicht über die Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Wirtschaftsprüfer
- § 6: Übergang der weiteren im Bereich der Aufsicht über Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Beschäftigten
- § 7: Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 1: Einrichtung der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 2: Bestimmungen für in der Abschlussprüferaufsichtsstelle tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 3: Einrichtung und Bestimmungen für den Fachbeirat der Abschlussprüferaufsichtsstelle

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 4: Bestimmungen für Gebühren und Verordnungsermächtigung

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 5: Übergang der im Bereich der Aufsicht über die Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Wirtschaftsprüfer

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 6: Übergang der weiteren im Bereich der Aufsicht über Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse tätigen Beschäftigten

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apasterg/§7.md Normal file
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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 7: Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission

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# BGEBG — 2015-06-11
# BGEBG — 2016-04-05
- **Titel:** Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 904
- **Inkrafttreten:** 2015-06-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/22#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz führt eine Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit bestimmten Kraftfahrzeugen ein und regelt Ausnahmen sowie die Zuständigkeiten für die Erhebung und Vollstreckung der Abgabe.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 2 Nr. 8: Erweiterung um den Verweis auf das Infrastrukturabgabengesetz
- § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7: Einfügung der Wörter ', dem Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle' nach 'Wirtschaftsprüferordnung'
## Wortlaut

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- **2013-08-14** · BGBl. 2013 I S. 3154 — Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
- **2013-12-16** · BGBl. 2013 I S. 4110 — Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (Seeschiffbewachungsgebührenverordnung SeeBewachGebV)
- **2015-06-11** · BGBl. 2015 I S. 904 — Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 2 Nr. 8: Erweiterung um den Verweis auf das Infrastrukturabgabengesetz
- § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7: Einfügung der Wörter ', dem Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle' nach 'Wirtschaftsprüferordnung'

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-06-11 — Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 904
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 2 Abs. 2 Nr. 8: Erweiterung um den Verweis auf das Infrastrukturabgabengesetz
§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7: Einfügung der Wörter ', dem Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle' nach 'Wirtschaftsprüferordnung'

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@@ -1,15 +1,15 @@
# EWRABKAG — 2011-12-12
# EWRABKAG — 2016-04-05
- **Titel:** Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 2481
- **Inkrafttreten:** 2011-12-13 (Artikel 1 §7 Absatz 3, §13 Absatz 6 und §27 Absatz 2, Artikel 3 Nummer 5, 7 und 8 Buchstabe b bis e und Nummer 9, Artikel 5 Nummer 6 und Nummer 9 §34g, Artikel 7 Nummer 2 sowie die Artikel 19 bis 21, 24 und 25); 2012-04-01 (Artikel 22); 2012-06-01 (Im Übrigen, außer Artikel 5); 2013-01-01 (Artikel 5 im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=25
- **Kurz:** Das Gesetz führt umfassende Novellierungen im Bereich des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts ein, einschließlich Änderungen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- Artikel 115 Nummer 5: Die Nummer 5 von Artikel 115 wird gestrichen.
- Artikel 115 Nummer 7: Streichung von Artikel 115 Nummer 7
## Wortlaut

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@@ -4,3 +4,4 @@
- **1993-10-14** · BGBl. 1993 I S. 1666 — Gesetz zur Anpassung des EWR-Ausführungsgesetzes
- **1993-12-30** · BGBl. 1993 I S. 2436 — Bekanntmachung über das Inkrafttreten des EWR-Ausführungsgesetzes sowie des Anpassungsgesetzes zum EWR-Ausführungsgesetz
- **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2481 — Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Artikel 115 Nummer 5: Die Nummer 5 von Artikel 115 wird gestrichen.
- Artikel 115 Nummer 7: Streichung von Artikel 115 Nummer 7

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@@ -1,18 +1,33 @@
# GENG — 2015-04-30
# GENG — 2016-04-05
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsangabe: Hinzufügung der Angabe '§ 168 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst'
- § 9 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3, der Vorschriften für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands enthält
- § 9 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4, der Vorschriften für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand enthält
- § 168: Einfügung von § 168, der Übergangsvorschriften für die Festlegung von Zielgrößen und Fristen enthält
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe '§ 57a Prüfungsbegleitende Qualitätssicherung' nach § 57
- Inhaltsübersicht: Änderung der Angabe zu § 63 auf '§ 63h Inspektionen'
- § 55 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4
- § 56 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, insbesondere hinsichtlich des Ruhen des Prüfungsrechts
- § 57: Einfügung von § 57a 'Prüfungsbegleitende Qualitätssicherung'
- § 63c Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Abschlussprüfungen von Genossenschaften im Sinn des § 58 Abs. 2' durch 'gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen von Genossenschaften im Sinn des § 53 Abs. 2'
- § 63e Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nehmen' durch 'kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs oder ein CRR-Kreditinstitut im Sinn des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind'
- § 63e Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'in § 53 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Genossenschaften prüft' durch 'gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung durchführt'
- § 63e Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Wörter ', die keine kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sind' nach 'Gesellschaften und Unternehmen'
- § 63e Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, insbesondere hinsichtlich der Mitteilung der Durchführung einer Qualitätskontrolle
- § 63e Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, insbesondere hinsichtlich der ersten Qualitätskontrolle
- § 63f Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung der Wörter 'über eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle verfügt' durch 'nach § 40a Abs. 1 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung eingetragen ist'
- § 63f Abs. 3: Ersetzung der Angabe '§ 57a Abs. 4' durch '§ 57a Absatz 3a Satz 1 und Absatz 4'
- § 63g Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Vorschriften
- § 63g Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Berücksichtigung der Ergebnisse einer Inspektion vorsieht
- § 63g Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, insbesondere hinsichtlich der Mitteilung der Löschung aus dem Register
- § 63h: Neufassung des § 63h, insbesondere hinsichtlich der Inspektionen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen
- § 64 Abs. 2: Anfügen eines Satzes, der die Durchführung einer Untersuchung bei bestimmten Verbänden vorsieht
- § 64 Abs. 3: Anfügen eines Satzes, der die Kosten der Untersuchung regelt
## Wortlaut

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@@ -38,3 +38,4 @@
- **2013-07-18** · BGBl. 2013 I S. 2379 — Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
- **2014-12-18** · BGBl. 2014 I S. 2085 — Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)

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@@ -1,6 +1,21 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsangabe: Hinzufügung der Angabe '§ 168 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst'
- § 9 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3, der Vorschriften für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands enthält
- § 9 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4, der Vorschriften für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand enthält
- § 168: Einfügung von § 168, der Übergangsvorschriften für die Festlegung von Zielgrößen und Fristen enthält
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe '§ 57a Prüfungsbegleitende Qualitätssicherung' nach § 57
- Inhaltsübersicht: Änderung der Angabe zu § 63 auf '§ 63h Inspektionen'
- § 55 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4
- § 56 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, insbesondere hinsichtlich des Ruhen des Prüfungsrechts
- § 57: Einfügung von § 57a 'Prüfungsbegleitende Qualitätssicherung'
- § 63c Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Abschlussprüfungen von Genossenschaften im Sinn des § 58 Abs. 2' durch 'gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen von Genossenschaften im Sinn des § 53 Abs. 2'
- § 63e Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nehmen' durch 'kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs oder ein CRR-Kreditinstitut im Sinn des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind'
- § 63e Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'in § 53 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Genossenschaften prüft' durch 'gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung durchführt'
- § 63e Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Wörter ', die keine kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sind' nach 'Gesellschaften und Unternehmen'
- § 63e Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, insbesondere hinsichtlich der Mitteilung der Durchführung einer Qualitätskontrolle
- § 63e Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, insbesondere hinsichtlich der ersten Qualitätskontrolle
- § 63f Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung der Wörter 'über eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle verfügt' durch 'nach § 40a Abs. 1 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung eingetragen ist'
- § 63f Abs. 3: Ersetzung der Angabe '§ 57a Abs. 4' durch '§ 57a Absatz 3a Satz 1 und Absatz 4'
- § 63g Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Vorschriften
- § 63g Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Berücksichtigung der Ergebnisse einer Inspektion vorsieht
- § 63g Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, insbesondere hinsichtlich der Mitteilung der Löschung aus dem Register
- § 63h: Neufassung des § 63h, insbesondere hinsichtlich der Inspektionen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen
- § 64 Abs. 2: Anfügen eines Satzes, der die Durchführung einer Untersuchung bei bestimmten Verbänden vorsieht
- § 64 Abs. 3: Anfügen eines Satzes, der die Kosten der Untersuchung regelt

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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-05-28 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1102
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 55 Abs. 4: Hinzufügen eines neuen Absatzes 4 zur Veröffentlichung eines Transparenzberichts durch Prüfungsverbände
§ 55 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-22 — Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2586
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 56 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'das nach § 10 zuständige Gericht' durch 'das Registergericht'
§ 56 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, insbesondere hinsichtlich des Ruhen des Prüfungsrechts

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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-08-17 — Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1911
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 57: Fügt neuen Absatz 5 hinzu
§ 57: Einfügung von § 57a 'Prüfungsbegleitende Qualitätssicherung'

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# § 63c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-05-28 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1102
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 63c Abs. 2: Hinzufügen von Bestimmungen zur Prüfung von Genossenschaften und Konzernen
§ 63c Abs. 3: Ersetzen der Wörter 'für die Verleihung des Prüfungsrechts zuständige Behörde' durch 'Aufsichtsbehörde'
§ 63c Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Abschlussprüfungen von Genossenschaften im Sinn des § 58 Abs. 2' durch 'gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen von Genossenschaften im Sinn des § 53 Abs. 2'

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# § 63e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-05-28 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1102
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 63e Abs. 3 Satz 3: Ersetzen der Wörter 'für die Verleihung des Prüfungsrechts zuständige Behörde' durch 'Aufsichtsbehörde'
§ 63e Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nehmen' durch 'kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs oder ein CRR-Kreditinstitut im Sinn des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind'
§ 63e Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'in § 53 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Genossenschaften prüft' durch 'gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung durchführt'
§ 63e Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Wörter ', die keine kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sind' nach 'Gesellschaften und Unternehmen'
§ 63e Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, insbesondere hinsichtlich der Mitteilung der Durchführung einer Qualitätskontrolle
§ 63e Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, insbesondere hinsichtlich der ersten Qualitätskontrolle

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# § 63f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-10-20 — Neufassung des Genossenschaftsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2230
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 63f: Neue Vorschriften für die Prüfer für Qualitätskontrolle
§ 63f Abs. 2 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung der Wörter 'über eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle verfügt' durch 'nach § 40a Abs. 1 Satz 1 der Wirtschaftsprüferordnung eingetragen ist'
§ 63f Abs. 3: Ersetzung der Angabe '§ 57a Abs. 4' durch '§ 57a Absatz 3a Satz 1 und Absatz 4'

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 63g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-05-28 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1102
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 63g Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Wörter 'für die nach § 63 für die Verleihung des Prüfungsrechts zuständigen Behörde' durch 'Aufsichtsbehörde'
§ 63g Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Vorschriften
§ 63g Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Berücksichtigung der Ergebnisse einer Inspektion vorsieht
§ 63g Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, insbesondere hinsichtlich der Mitteilung der Löschung aus dem Register

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# § 63h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-05-28 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1102
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 63h: Einfügen eines neuen Paragraphen zur Durchführung von Sonderuntersuchungen
§ 63h: Neufassung des § 63h, insbesondere hinsichtlich der Inspektionen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-05-28 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1102
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 64: Neufassung des Paragraphen zur Staatsaufsicht
§ 64 Abs. 2: Anfügen eines Satzes, der die Durchführung einer Untersuchung bei bestimmten Verbänden vorsieht
§ 64 Abs. 3: Anfügen eines Satzes, der die Kosten der Untersuchung regelt

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# HGB — 2016-03-16
# HGB — 2016-04-05
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 396
- **Inkrafttreten:** 2016-03-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/12#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch, um die Wohnimmobilienkreditrichtlinie umzusetzen und handelsrechtliche Vorschriften zu aktualisieren.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- § 253 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
- § 253 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes zur Darstellung des Unterschiedsbetrags zwischen Ansätzen von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen.
- § 319a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2: Erweiterung der Regelungen zur Unabhängigkeit von Abschlussprüfern
- § 43a: Neufassung der Regeln der Berufsausübung
- § 44 Abs. 1 Satz 3: Änderung der Regelung zur Beeinflussung der Abschlussprüfung
- § 44b: Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Berufsausübung
- § 46: Erweiterung der Regelungen zur Aufnahme in die Kammer
- § 47: Änderung der Regelungen zur Berufsausübung
- § 51b: Neufassung der Regelungen zu Handakten
- § 51c: Einführung der Auftragsdatei
- § 54: Neufassung der Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung
- § 292 Abs. 3 Satz 3: Neue Vorschriften für Schuldtitel mit Mindeststückelung
- § 319 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für Abschlussprüfer bezüglich des Berufsregisters
- § 340k Abs. 2 Satz 3: Einführung neuer Vorschriften für Prüfungsverbände bezüglich des Berufsregisters
- § 340k Abs. 2 Satz 5: Anpassung der Verweisung auf Sätze
- § 340k Abs. 3 Satz 4: Erweiterung der Vorschriften für Prüfungsstellen bezüglich des Berufsregisters
- § 340l Abs. 2 Satz 3: Neue Vorschriften für Schuldtitel mit Mindeststückelung
- § 342b Abs. 8 Satz 2: Ersetzung der Bezeichnung der Wirtschaftsprüferkammer
## Wortlaut

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- **2015-11-25** · BGBl. 2015 I S. 2029 — Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
- **2015-12-30** · BGBl. 2015 I S. 2565 — Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016)
- **2016-03-16** · BGBl. 2016 I S. 396 — Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)

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# Stellen dieser Station
- § 253 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
- § 253 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes zur Darstellung des Unterschiedsbetrags zwischen Ansätzen von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen.
- § 319a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2: Erweiterung der Regelungen zur Unabhängigkeit von Abschlussprüfern
- § 43a: Neufassung der Regeln der Berufsausübung
- § 44 Abs. 1 Satz 3: Änderung der Regelung zur Beeinflussung der Abschlussprüfung
- § 44b: Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Berufsausübung
- § 46: Erweiterung der Regelungen zur Aufnahme in die Kammer
- § 47: Änderung der Regelungen zur Berufsausübung
- § 51b: Neufassung der Regelungen zu Handakten
- § 51c: Einführung der Auftragsdatei
- § 54: Neufassung der Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung
- § 292 Abs. 3 Satz 3: Neue Vorschriften für Schuldtitel mit Mindeststückelung
- § 319 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für Abschlussprüfer bezüglich des Berufsregisters
- § 340k Abs. 2 Satz 3: Einführung neuer Vorschriften für Prüfungsverbände bezüglich des Berufsregisters
- § 340k Abs. 2 Satz 5: Anpassung der Verweisung auf Sätze
- § 340k Abs. 3 Satz 4: Erweiterung der Vorschriften für Prüfungsstellen bezüglich des Berufsregisters
- § 340l Abs. 2 Satz 3: Neue Vorschriften für Schuldtitel mit Mindeststückelung
- § 342b Abs. 8 Satz 2: Ersetzung der Bezeichnung der Wirtschaftsprüferkammer

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# § 292
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-25 — Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 2029
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 292 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d: Ersetzt die Angabe '2004/19/EG' durch '2004/109/EG'.
§ 292 Abs. 3 Satz 3: Ersetzt die Angabe '50 000 Euro' durch '100 000 Euro'.
§ 292 Abs. 3 Satz 3: Neue Vorschriften für Schuldtitel mit Mindeststückelung

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# § 319
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-12-09 — Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz BilReG)
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 3166
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 319: Neue Vorschriften für die Auswahl und Ausschlussgnde von Abschlussprüfern
§ 319 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für Abschlusspfer bezüglich des Berufsregisters

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 319a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-05-28 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1102
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 319a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1: Ersetzung der Wörter 'das einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt' durch 'das kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d ist'.
§ 319a Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes, der die Anzahl der Fälle regelt, in denen ein Wirtschaftsprüfer bereits verantwortlich war.
§ 319a Abs. 2: Einführung eines neuen Satzes, der die Bedeutung des verantwortlichen Prüfungspartners auf Konzernebene regelt.
§ 319a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2: Erweiterung der Regelungen zur Unabhängigkeit von Abschlussprüfern

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# § 340k
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-03-08 — Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 288
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 340k Abs. 4: Ersetzung von 'Zahlungsinstitute' durch 'Institute im Sinne des § 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes'
§ 340k Abs. 2 Satz 3: Einführung neuer Vorschriften für Prüfungsverbände bezüglich des Berufsregisters
§ 340k Abs. 2 Satz 5: Anpassung der Verweisung auf Sätze
§ 340k Abs. 3 Satz 4: Erweiterung der Vorschriften für Prüfungsstellen bezüglich des Berufsregisters

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@@ -1,19 +1,7 @@
# § 340l
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-11-15 — Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2553
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 340l Abs. 1 Satz 2: Ersetzen von 'Zweigstellen' durch 'Zweigniederlassungen'
§ 340l Abs. 1 Satz 3: Streichung der Angabe '(Einreichung zu einem Register, Bekanntmachung in einem Amtsblatt)'
§ 340l Abs. 2 Satz 1: Ersetzen von 'Zweigstellen' durch 'Zweigniederlassungen'
§ 340l Abs. 2 Satz 2: Ersetzen von 'Zweigstellen' durch 'Zweigniederlassungen'
§ 340l Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschriften zur Einreichung von Unterlagen in englischer Sprache oder bescheinigter Abschrift
§ 340l Abs. 3 Satz 1: Aufhebung des Absatzes 3 Satz 1
§ 340l Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4
§ 340l Abs. 2 Satz 3: Neue Vorschriften für Schuldtitel mit Mindeststückelung

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 342b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-25 — Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 2029
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 342b Abs. 2 Satz 3 Nummer 1 und 3: Neue Vorschriften für die Prüfung von Abschlüssen und Berichten von Unternehmen, für die Deutschland der Herkunftsstaat ist.
§ 342b Abs. 2: Ändert den Inhalt des Absatzes 2, insbesondere die zu prüfenden Abschlüsse und Berichte.
§ 342b Abs. 2a: Fügt einen neuen Absatz 2a ein, der die Prüfung von Abschlüssen und Berichten des vorherigen Geschäftsjahrs regelt.
§ 342b Abs. 8 Satz 2: Ersetzung der Bezeichnung der Wirtschaftsprüferkammer

7
hgb/§43a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 43a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 43a: Neufassung der Regeln der Berufsausübung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-07 — Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 665
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 44: Neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen.
§ 44 Abs. 1 Satz 3: Änderung der Regelung zur Beeinflussung der Abschlussprüfung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-07 — Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 665
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 44b: Neue Vorschriften für die Aufbewahrungsfristen von Unterlagen.
§ 44b: Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Berufsausübung

7
hgb/§46.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 46: Erweiterung der Regelungen zur Aufnahme in die Kammer

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-11-15 — Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2553
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
Überschrift vor § 47: Neue Überschrift für Vorschriften zum elektronisch geführten Handelsregister
§ 47: Neufassung der Grundsätze für die elektronische Führung des Handelsregisters
§ 47: Änderung der Regelungen zur Berufsausübung

7
hgb/§51b.md Normal file
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# § 51b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 51b: Neufassung der Regelungen zu Handakten

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hgb/§51c.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 51c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 51c: Einführung der Auftragsdatei

7
hgb/§54.md Normal file
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# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 54: Neufassung der Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung

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# HGBEG — 2016-03-16
# HGBEG — 2016-04-05
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 396
- **Inkrafttreten:** 2016-03-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/12#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch, um die Wohnimmobilienkreditrichtlinie umzusetzen und handelsrechtliche Vorschriften zu aktualisieren.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- Art. 75 Abs. 6: Neue Regelung zur Anwendbarkeit von § 253 Abs. 2 und 6 HGB für Jahresabschlüsse nach dem 31. Dezember 2015
- Art. 75 Abs. 7: Wahlrecht für Unternehmen, Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2014 und vor dem 1. Januar 2016, Anwendung der neuen Fassung von § 253 Abs. 2 HGB
- Art. 25 Abs. 1 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Maßgabe für § 319 Abs. 1 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs festlegt.
- Vierzigster Abschnitt: Einfügung eines neuen Abschnitts mit Übergangsvorschriften für die Anwendung von § 319 Abs. 1 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs ab dem 17. Juni 2016.
## Wortlaut

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- **2015-07-31** · BGBl. 2015 I S. 1400 — Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz)
- **2015-11-25** · BGBl. 2015 I S. 2029 — Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
- **2016-03-16** · BGBl. 2016 I S. 396 — Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)

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@@ -1,4 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- Art. 75 Abs. 6: Neue Regelung zur Anwendbarkeit von § 253 Abs. 2 und 6 HGB für Jahresabschlüsse nach dem 31. Dezember 2015
- Art. 75 Abs. 7: Wahlrecht für Unternehmen, Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2014 und vor dem 1. Januar 2016, Anwendung der neuen Fassung von § 253 Abs. 2 HGB
- Art. 25 Abs. 1 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Maßgabe für § 319 Abs. 1 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs festlegt.
- Vierzigster Abschnitt: Einfügung eines neuen Abschnitts mit Übergangsvorschriften für die Anwendung von § 319 Abs. 1 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs ab dem 17. Juni 2016.

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# STBDV — 2013-07-18
# STBDV — 2016-04-05
- **Titel:** Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2386
- **Inkrafttreten:** 2013-07-19 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/38#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz führt die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ein und passt das Berufsrecht von Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern an. Es regelt insbesondere die Berufshaftpflichtversicherung für diese Gesellschaftsform.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- § 51 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 51 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 52: Einfügen eines neuen Absatzes 4
- § 55: Streichung der Wörter 'vor der Bestellung' in der Überschrift und Einfügen eines neuen Absatzes 3
- § 54 Abs. 1: Die Wörter 'oder nach § 131b Abs. 2 oder § 131f Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung vorläufig bestellt' werden gestrichen.
## Wortlaut

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- **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
- **2012-12-19** · BGBl. 2012 I S. 2637 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
- **2013-07-18** · BGBl. 2013 I S. 2386 — Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)

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@@ -1,6 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 51 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 51 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 52: Einfügen eines neuen Absatzes 4
- § 55: Streichung der Wörter 'vor der Bestellung' in der Überschrift und Einfügen eines neuen Absatzes 3
- § 54 Abs. 1: Die Wörter 'oder nach § 131b Abs. 2 oder § 131f Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung vorläufig bestellt' werden gestrichen.

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# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-10-31 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften für Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2074
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 54: Einfügung von neuen Absätzen 2 und 3, die die Anerkennung von Versicherungsbescheinigungen aus anderen Mitgliedstaaten, Vertragsstaaten oder der Schweiz regeln
§ 54 Abs. 1: Die Wörter 'oder nach § 131b Abs. 2 oder § 131f Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung vorläufig bestellt' werden gestrichen.

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@@ -1,16 +1,15 @@
# STBERG — 2015-11-05
# STBERG — 2016-04-05
- **Titel:** Steueränderungsgesetz 2015
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1834
- **Inkrafttreten:** 2015-11-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/43#page=2
- **Kurz:** Das Steueränderungsgesetz 2015 enthält mehrere Änderungen an verschiedenen Steuergesetzen, darunter Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuergesetz und Umsatzsteuergesetz.
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- § 14a Abs. 1 Satz 1 Nummer 6: Ersetzung von „§ 27a Abs. 1 und 3“ durch „§ 27a Abs. 1 und 3 Satz 1“
- § 99 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Landesregierungen ermächtigt, Aufgaben und Befugnisse der Landesjustizverwaltungen an nachgeordnete Behörden zu übertragen.
- § 58 Satz 2: Ersetzen des abschließenden Punktes in Nummer 7 durch ein Komma und Anfügen einer neuen Nummer 8, die Angestellte des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle einschließt.
## Wortlaut

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- **2015-07-24** · BGBl. 2015 I S. 1332 — Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2015-11-05** · BGBl. 2015 I S. 1834 — Steueränderungsgesetz 2015
- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)

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@@ -1,4 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 14a Abs. 1 Satz 1 Nummer 6: Ersetzung von „§ 27a Abs. 1 und 3“ durch „§ 27a Abs. 1 und 3 Satz 1“
- § 99 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Landesregierungen ermächtigt, Aufgaben und Befugnisse der Landesjustizverwaltungen an nachgeordnete Behörden zu übertragen.
- § 58 Satz 2: Ersetzen des abschließenden Punktes in Nummer 7 durch ein Komma und Anfügen einer neuen Nummer 8, die Angestellte des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle einschließt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-04-11Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 666
> Station: 2016-04-05Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 58 Satz 2 Nr. 5 und 5a: Neue Vorschriften zur Tätigkeit als Angestellter
§ 58 Satz 2: Ersetzen des abschließenden Punktes in Nummer 7 durch ein Komma und Anfügen einer neuen Nummer 8, die Angestellte des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle einschließt.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2016 I S. 518
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Verkündung:** 2016-04-05
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Ausfertigung:** 2016-03-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm-teilweise
- **Stammnormen in diesem Commit:** HGB, BGEBG, WPG, WIPRO, WPHG, EWRABKAG, HGBEG, STBERG, STBDV, APASTERG, APAREG, GENG, WPRG
## Kurz
Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.

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@@ -1,29 +1,48 @@
# WIPRO — 2015-09-07
# WIPRO — 2016-04-05
- **Titel:** Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1474
- **Inkrafttreten:** 2015-09-08 (ganzes Gesetz, außer Artikel 625 und 626); 2016-08-14 (Artikel 625); 2018-08-14 (Artikel 626)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/35#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung passt die Zuständigkeiten verschiedener Bundesministerien in mehreren Gesetzen an, um sie auf die aktuelle Struktur der Bundesregierung abzustimmen.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- § 8a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 13b Satz 3: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 14 Satz 1: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 43a Abs. 4 Nr. 4: Ersetzung von „Justiz“ durch „Justiz und für Verbraucherschutz“
- § 57 Abs. 2 Nr. 11: Ersetzung von „Justiz“ durch „Justiz und für Verbraucherschutz“
- § 57 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 57c Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“ und von „Justiz“ durch „Justiz und für Verbraucherschutz“
- § 60 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 61 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 66 Satz 1: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 66a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 4, Abs. 4 Satz 3, Abs. 6 Satz 1: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 66b Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 75 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 6: Ersetzung von „Justiz“ durch „Justiz und für Verbraucherschutz“
- § 77 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „Justiz“ durch „Justiz und für Verbraucherschutz“
- § 99 Abs. 2 Satz 1, § 131l Satz 1, § 134 Abs. 4 Satz 3, 5 und 6: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 135: Der Paragraph § 135 wird aufgehoben.
- § 136: Neue Fassung für § 136 mit Übergangsregelungen für § 57a.
- § 137: Einfügung der Wörter 'und soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt' nach 'aufgenommen hat'.
- § 138: Neue Fassung für § 138 mit Regelungen für schwebende Verfahren.
- § 139: Der Paragraph § 139 wird aufgehoben.
- § 140: Der Paragraph § 140 wird aufgehoben.
- Anlage (Gebührenverzeichnis): Neue Fassung für die Anlage (Gebührenverzeichnis) mit detaillierten Gebührenregelungen.
- § 2 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften'
- § 3 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen von 'selbständigen Wirtschaftsprüfers' durch 'Berufsangehörigen' und Streichung von 'eigene'
- § 3 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen
- § 3 Abs. 2: Ersetzen von 'Sitz der Gesellschaft' durch 'Verwaltungssitz der Gesellschaft'
- § 3 Abs. 3: Ersetzen von 'Wirtschaftsprüfer' durch 'Berufsangehörige'
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'der Beaufsichtigung der kontinuierlichen Fortbildung, ' und 'die Zuständigkeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Abschlussprüferaufsichtsstelle) bleibt unberührt'
- § 7: Ersetzen von 'in schriftlicher Form' durch 'schriftlich oder elektronisch'
- § 8a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3: Streichung der Angabe 'Satz 2'
- § 9 Abs. 1 Satz 4: Streichung der Angabe 'Satz 2'
- § 9 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 9 Abs. 5 Satz 1: Einfügung der Wörter ', bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle' und Ersetzen von '§ 43a Abs. 4 Nr. 4' durch '§ 43a Absatz 1 Nummer 9'
- § 9 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6
- § 13a Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 13a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 15: Streichung der Wörter 'und Gebühren' in der Überschrift und Streichung der Angabe 'Satz 2' in Satz 4
- § 16 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung von Nummer 3
- § 16 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen von 'nach § 43 Abs. 2 Satz 1 oder § 43a Abs. 3 unvereinbar' durch 'nach § 43 Absatz 2 Satz 1, § 43a Absatz 3 Satz 1 oder § 44a Satz 1 unvereinbar und nicht nach § 43a Absatz 3 Satz 2 oder 3 oder § 44a Satz 2 genehmigungsfähig'
- § 16a Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'Prüfungsstelle' durch 'Wirtschaftsprüferkammer'
- § 18 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder während einer Beurlaubung'
- § 19 Abs. 1: Ersetzen von 'rechtskräftige' durch 'unanfechtbare'
- § 20 Abs. 2: Mehrere Änderungen in Absatz 2
- § 20 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 20 Abs. 4: Mehrere Änderungen in Absatz 4
- § 20 Abs. 6: Mehrere Änderungen in Absatz 6
- § 20a Satz 2: Ersetzen von 'Wirtschaftsprüfer' durch 'oder die Berufsangehörige'
- § 23 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzen von 'rechtskräftige' durch 'unanfechtbare' und 'rechtskräftigen' durch 'unanfechtbaren'
- § 27 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
## Wortlaut

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- **2013-07-18** · BGBl. 2013 I S. 2386 — Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- **2013-09-06** · BGBl. 2013 I S. 3533 — Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)

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@@ -1,17 +1,36 @@
# Stellen dieser Station
- § 8a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 13b Satz 3: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 14 Satz 1: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 43a Abs. 4 Nr. 4: Ersetzung von „Justiz“ durch „Justiz und für Verbraucherschutz“
- § 57 Abs. 2 Nr. 11: Ersetzung von „Justiz“ durch „Justiz und für Verbraucherschutz“
- § 57 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 57c Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“ und von „Justiz“ durch „Justiz und für Verbraucherschutz“
- § 60 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 61 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 66 Satz 1: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 66a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 4, Abs. 4 Satz 3, Abs. 6 Satz 1: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 66b Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 75 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 6: Ersetzung von „Justiz“ durch „Justiz und für Verbraucherschutz“
- § 77 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „Justiz“ durch „Justiz und für Verbraucherschutz“
- § 99 Abs. 2 Satz 1, § 131l Satz 1, § 134 Abs. 4 Satz 3, 5 und 6: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
- § 135: Der Paragraph § 135 wird aufgehoben.
- § 136: Neue Fassung für § 136 mit Übergangsregelungen für § 57a.
- § 137: Einfügung der Wörter 'und soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt' nach 'aufgenommen hat'.
- § 138: Neue Fassung für § 138 mit Regelungen für schwebende Verfahren.
- § 139: Der Paragraph § 139 wird aufgehoben.
- § 140: Der Paragraph § 140 wird aufgehoben.
- Anlage (Gebührenverzeichnis): Neue Fassung für die Anlage (Gebührenverzeichnis) mit detaillierten Gebührenregelungen.
- § 2 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften'
- § 3 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen von 'selbständigen Wirtschaftsprüfers' durch 'Berufsangehörigen' und Streichung von 'eigene'
- § 3 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen
- § 3 Abs. 2: Ersetzen von 'Sitz der Gesellschaft' durch 'Verwaltungssitz der Gesellschaft'
- § 3 Abs. 3: Ersetzen von 'Wirtschaftsprüfer' durch 'Berufsangehörige'
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'der Beaufsichtigung der kontinuierlichen Fortbildung, ' und 'die Zuständigkeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Abschlussprüferaufsichtsstelle) bleibt unberührt'
- § 7: Ersetzen von 'in schriftlicher Form' durch 'schriftlich oder elektronisch'
- § 8a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3: Streichung der Angabe 'Satz 2'
- § 9 Abs. 1 Satz 4: Streichung der Angabe 'Satz 2'
- § 9 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 9 Abs. 5 Satz 1: Einfügung der Wörter ', bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle' und Ersetzen von '§ 43a Abs. 4 Nr. 4' durch '§ 43a Absatz 1 Nummer 9'
- § 9 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6
- § 13a Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 13a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 15: Streichung der Wörter 'und Gebühren' in der Überschrift und Streichung der Angabe 'Satz 2' in Satz 4
- § 16 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung von Nummer 3
- § 16 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen von 'nach § 43 Abs. 2 Satz 1 oder § 43a Abs. 3 unvereinbar' durch 'nach § 43 Absatz 2 Satz 1, § 43a Absatz 3 Satz 1 oder § 44a Satz 1 unvereinbar und nicht nach § 43a Absatz 3 Satz 2 oder 3 oder § 44a Satz 2 genehmigungsfähig'
- § 16a Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'Prüfungsstelle' durch 'Wirtschaftsprüferkammer'
- § 18 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder während einer Beurlaubung'
- § 19 Abs. 1: Ersetzen von 'rechtskräftige' durch 'unanfechtbare'
- § 20 Abs. 2: Mehrere Änderungen in Absatz 2
- § 20 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 20 Abs. 4: Mehrere Änderungen in Absatz 4
- § 20 Abs. 6: Mehrere Änderungen in Absatz 6
- § 20a Satz 2: Ersetzen von 'Wirtschaftsprüfer' durch 'oder die Berufsangehörige'
- § 23 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzen von 'rechtskräftige' durch 'unanfechtbare' und 'rechtskräftigen' durch 'unanfechtbaren'
- § 27 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1

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# § 135
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-09-05 — Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2178
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 135: Neue Vorschriften für die Eintragung von Prüfungsgesellschaften aus Drittländern
§ 135: Der Paragraph § 135 wird aufgehoben.

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# § 136
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-09-05 — Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2178
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 136: Übergangsregelung für die Verlängerung der Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 6 Satz 8
Inhaltsübersicht zu § 136: Angabe zu § 136 geändert
§ 136: Neue Fassung für § 136 mit Übergangsregelungen für § 57a.

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# § 137
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-09-05 — Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2178
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 137: Übergangsregelung für die Vorschriften über das Siegel und die Berufshaftpflichtversicherung nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe e und i
Inhaltsübersicht zu § 137: Angabe zu § 137 geändert
§ 137: Einfügung der Wörter 'und soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt' nach 'aufgenommen hat'.

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# § 138
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-12-22 — Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz - WPOÄG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1769
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 138, 139, 139a: Drei Paragraphen aufgehoben
§ 138: Neufassung des § 138
§ 138: Neue Fassung für § 138 mit Regelungen für schwebende Verfahren.

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# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-12-31 — Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz - APAG)
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 3846
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 139 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Verweisungen
§ 139: Der Paragraph § 139 wird aufgehoben.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-12-31 — Gesetz zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung (Abschlussprüferaufsichtsgesetz - APAG)
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 3846
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 13a Abs. 2 Satz 3: Ersetzen von Verweisen auf die Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer durch die Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
§ 13a Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
§ 13a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 140
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-05-28 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1102
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 140: Neuer Paragraph zur Übergangsregelung für § 43 Abs. 3 und § 133a
§ 140: Der Paragraph § 140 wird aufgehoben.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-24 — Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2091
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 15 Satz 2: Aufhebung des zweiten Satzes von § 15
§ 15: Streichung der Wörter 'und Gebühren' in der Überschrift und Streichung der Angabe 'Satz 2' in Satz 4

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@@ -1,11 +1,9 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-09-05 — Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2178
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
Inhaltsübersicht zu § 16: Angabe zu § 16 geändert
§ 16 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung von Nummer 3
§ 16 Abs. 1: Neue Formulierung für die Versagungsgründe
§ 16 Abs. 3 Satz 2: Streichung des Satzes
§ 16 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen von 'nach § 43 Abs. 2 Satz 1 oder § 43a Abs. 3 unvereinbar' durch 'nach § 43 Absatz 2 Satz 1, § 43a Absatz 3 Satz 1 oder § 44a Satz 1 unvereinbar und nicht nach § 43a Absatz 3 Satz 2 oder 3 oder § 44a Satz 2 genehmigungsfähig'

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# § 16a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-09-05 — Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2178
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 16a: Einfügung des neuen § 16a
§ 16a Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'Prüfungsstelle' durch 'Wirtschaftsprüferkammer'

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-09-05 — Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2178
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 18 Abs. 1: Anhang eines neuen Satzes
§ 18 Abs. 2: Einfügung der neuen Absätze 3 und 4
§ 18 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder während einer Beurlaubung'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-12-22 — Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz - WPOÄG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1769
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 19 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von obersten Landesbehörde durch Wirtschaftsprüferkammer, Streichung von Satz 2
§ 19 Abs. 1: Ersetzen von 'rechtskräftige' durch 'unanfechtbare'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-12-23 — Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung - WPBHV)
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 3820
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 2: Definition der Berufstätigkeit
§ 2 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften'

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-22 — Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2586
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 20 Abs. 6 Satz 1: Das Wort „Vormundschaftsgericht“ wird durch „Betreuungsgericht“ und die Wörter „des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ durch „des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ ersetzt.
§ 20 Abs. 2: Mehrere Änderungen in Absatz 2
§ 20 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
§ 20 Abs. 4: Mehrere Änderungen in Absatz 4
§ 20 Abs. 6: Mehrere Änderungen in Absatz 6

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 20a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-09-05 — Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2178
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 20a Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 10a' durch '§ 16a'
§ 20a Satz 2: Ersetzen von 'Wirtschaftsprüfer' durch 'oder die Berufsangehörige'

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-10 — Gesetz zur Reform des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens des Wirtschaftsprüfungsexamens (Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz - WPRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2446
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 23 Abs. 1 Nr. 3: Die Angabe 'nach § 20' wird gestrichen.
§ 23 Abs. 2 Satz 3: Der Satz wird gestrichen.
§ 23 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzen von 'rechtskräftige' durch 'unanfechtbare' und 'rechtskräftigen' durch 'unanfechtbaren'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-09-05 — Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2178
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 27 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'Europäische Gesellschaften (SE), '
§ 27 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-05-28 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1102
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2: Änderung der Formulierung bezüglich der Anschrift im Inland
§ 3 Abs. 1 Satz 2: Ersetzen von 'selbständigen Wirtschaftsprüfers' durch 'Berufsangehörigen' und Streichung von 'eigene'
§ 3 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen
§ 3 Abs. 2: Ersetzen von 'Sitz der Gesellschaft' durch 'Verwaltungssitz der Gesellschaft'
§ 3 Abs. 3: Ersetzen von 'Wirtschaftsprüfer' durch 'Berufsangehörige'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-24 — Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2091
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
Inhaltsübersicht nach § 4: Einfügung der Angabe 'Verfahren über eine einheitliche Stelle § 4a'
§ 4 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'der Beaufsichtigung der kontinuierlichen Fortbildung, ' und 'die Zuständigkeit der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Abschlussprüferaufsichtsstelle) bleibt unberührt'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-10 — Gesetz zur Reform des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens des Wirtschaftsprüfungsexamens (Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz - WPRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2446
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§§ 7 bis 9: Neue Vorschriften für Antrag, Voraussetzungen und Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen
§ 7: Ersetzen von 'in schriftlicher Form' durch 'schriftlich oder elektronisch'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2016-04-05Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 8a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
§ 8a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3: Streichung der Angabe 'Satz 2'

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-09-05 — Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2178
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 9 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1: Ersetzung der Wörter 'nach Abschluss der Hochschulausbildung'
§ 9 Abs. 1 Satz 4: Streichung der Angabe 'Satz 2'
§ 9 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
§ 9 Abs. 5 Satz 1: Einfügung der Wörter ', bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle' und Ersetzen von '§ 43a Abs. 4 Nr. 4' durch '§ 43a Absatz 1 Nummer 9'
§ 9 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6

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@@ -1,15 +1,85 @@
# WPG — 2015-09-30
# WPG — 2016-04-05
- **Titel:** Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 1597
- **Inkrafttreten:** 2015-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/37#page=13
- **Kurz:** Die Anordnung regelt die Zuständigkeiten für die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten sowie die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten. Sie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft und hebt die bisherige Anordnung vom 25. April 2013 auf.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 518
- **Inkrafttreten:** 2016-06-17; 2016-04-06 (Artikel 2, §§ 5 und 6)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/14#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert die Aufsicht und Berufsregelungen für Abschlussprüfer und passt verschiedene Gesetze an, um die EU-Richtlinie 2014/56/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- § 4 Absatz 1: Wehrdienst nach Wehrpflichtgesetz
- § 57a: Neufassung des § 57a mit neuen Vorschriften zur Qualitätskontrolle
- § 57c Abs. 2 Nr. 1: Erweiterung der Angabe in Nummer 1
- § 57c Abs. 2 Nr. 4: Neufassung von Nummer 4
- § 57c Abs. 2 Nr. 6: Neufassung von Nummer 6
- § 57c Abs. 2 Nr. 8: Neufassung von Nummer 8
- § 57d: Einfügung eines neuen Satzes nach § 57d Satz 1
- § 57e Abs. 1: Mehrere Änderungen in Absatz 1
- § 57e Abs. 2: Neufassung von Absatz 2
- § 57e Abs. 3: Änderung in Absatz 3
- § 57e Abs. 4: Änderung in Absatz 4
- § 57e Abs. 5: Neufassung von Absatz 5
- § 57e Abs. 6: Änderung in Absatz 6
- § 117: Neufassung des § 117, der Zuwiderhandlungen gegen das Verbot regelt
- § 119: Neufassung des § 119, der das Außerkrafttreten des Verbotes regelt
- § 120 Abs. 3: Anpassung der Formulierung in § 120 Abs. 3
- § 121: Neufassung des § 121, der die Bestellung eines Vertreters regelt
- Überschrift zum Vierten Abschnitt des Sechsten Teils: Streichung von Teilen der Überschrift
- § 122: Neufassung des § 122, der die Gerichtskosten regelt
- § 123: Aufhebung des § 123
- § 124: Neufassung des § 124, der die Kostenpflicht regelt
- § 124a: Aufhebung des § 124a
- § 125: Aufhebung des § 125
- § 126: Neufassung des § 126, der die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten regelt
- § 126a: Neufassung des § 126a, der die Tilgung regelt
- § 130 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Formulierung in § 130 Abs. 2 Satz 1
- Achter Teil: Neufassung des Achten Teils, der EU- und EWR-Abschlussprüfungen regelt
- § 131g: Anpassung der Formulierung in § 131g
- § 131h: Anpassung der Formulierung in § 131h
- § 131l: Anpassung der Formulierung in § 131l
- § 131m: Anpassung der Formulierung in § 131m
- § 134: Anpassung der Formulierung in § 134
- § 57 Abs. 7: Neuer Absatz 7 zur Untersuchung von Prüfern für Qualitätskontrolle
- § 57g: Anpassung der Verweise auf andere Paragraphen
- § 57h Abs. 1: Anpassung der Verweise und Ergänzung von Satz 4
- § 57h Abs. 3: Neuer Absatz 3 zur Anwendung von Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
- § 58 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'oder als solche anerkannt'
- § 59 Abs. 1: Einfügung von 'der Präsident' in die Nummerierung
- § 59 Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Wahl der Vorstandsmitglieder
- § 60 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'und der Abschlussprüferaufsichtskommission'
- § 61 Abs. 1: Einfügung von Sätzen zur Verjährung des Anspruchs auf Beiträge
- § 61 Abs. 2: Einfügung eines Satzes zur Anwendung des Bundesgebührengesetzes
- § 61 Abs. 3 Satz 1 und 2: Aufhebung von Absatz 3 Satz 1 und 2
- § 61a: Neue Fassung des gesamten Paragraphen zur Berufsaufsicht
- § 62 Abs. 1: Einfügung von Sätzen zur elektronischen Speicherung von Unterlagen
- § 62 Abs. 3: Streichung von 'persönlichen' und Einfügung eines neuen Satzes
- § 62 Abs. 4 und 5: Neue Fassung der Absätze 4 und 5 zur Berufsaufsicht
- § 62a Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'persönliche'
- § 62b: Neue Fassung des gesamten Paragraphen zur Inspektion
- § 63 und 63a: Aufhebung der Paragraphen 63 und 63a
- § 64 Abs. 4: Streichung von 'diese sind nicht zur Auskunft verpflichtet' und Einfügung eines neuen Satzes
- § 64 Abs. 5: Neuer Absatz 5 zur Information über berufsaufsichtliche Verfahren
- § 65 bis 66b: Neue Fassung der Paragraphen 65 bis 66b zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft und Rechtsaufsicht
- § 8 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Mindestversicherungssumme und den Selbstbehalt regelt.
- § 54a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Beschränkung des Schadensersatzanspruchs regelt.
- § 54a Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Sozietät' durch 'Personengesellschaft'.
- § 54a Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Pflichtenstellung bei Übertragung von Prüfungstätigkeiten regelt.
- § 55 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Der Wirtschaftsprüfer darf' durch 'Unbeschadet des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 dürfen Berufsangehörige'.
- § 55 Abs. 1 Satz 3: Einfügung eines neuen Satzes, der die Vergütung oder Leistungsbewertung von Personen regelt.
- § 55 Abs. 1 Satz 5: Einfügung der Wörter 'oder der Abschlussprüferaufsichtsstelle' nach 'Wirtschaftsprüferkammer'.
- § 55 Abs. 2: Ersetzung von 'einem Wirtschaftsprüfer' durch 'Berufsangehörigen'.
- § 55b: Neufassung des § 55b, der das interne Qualitätssicherungssystem regelt.
- § 55c: Neufassung des § 55c, der die Bestellung eines Praxisabwicklers regelt.
- § 56 Abs. 1: Ersetzung der Wörter '§ 43, § 43a Abs. 3 und 4, § 44b, §§ 49 bis 53, § 54a, §§ 55a und 55b' durch 'Die §§ 43, 43a Absatz 2 und 3, §§ 44b, 49 bis 53, 54a und 55 bis 55c'.
- § 57 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung der Wörter 'das Recht zur Rüge zu handhaben' durch 'unbeschadet des § 66a Absatz 4 Satz 2 und Absatz 6 berufsaufsichtliche Maßnahmen zu verhängen'.
- § 57 Abs. 3 Satz 1: Streichung der Wörter 'nach Anhörung der Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen'.
- § 57 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. e: Ersetzung der Angabe '§ 54 Abs. 3' durch '§ 54 Abs. 6'.
- § 57 Abs. 4 Nr. 4: Neufassung des Nummers 4, der Durchführungsvorschriften zu den Kriterien zur Beschreibung der Vergütungsgrundlagen regelt.
- § 57 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 63 Abs. 5 Satz 2' durch '§ 68 Abs. 5 Satz 2'.
- § 57 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'der Abschlussprüferaufsichtskommission nach § 66a Abs. 8' durch 'der Abschlussprüferaufsichtsstelle nach § 66c Abs. 2'.
- § 57 Abs. 8 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'der Abschlussprüferaufsichtskommission nach § 66a Abs. 10' durch 'der Abschlussprüferaufsichtsstelle nach § 66c Abs. 5'.
- § 57 Abs. 9 Satz 5 Nr. 2: Streichung der Wörter 'des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (ABl. EU Nr. L 157 S. 87)'.
## Wortlaut

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- **2011-08-26** · BGBl. 2011 I S. 1730 — Neufassung des Wehrpflichtgesetzes
- **2013-04-12** · BGBl. 2013 I S. 730 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
- **2015-09-30** · BGBl. 2015 I S. 1597 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)

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- § 4 Absatz 1: Wehrdienst nach Wehrpflichtgesetz
- § 57a: Neufassung des § 57a mit neuen Vorschriften zur Qualitätskontrolle
- § 57c Abs. 2 Nr. 1: Erweiterung der Angabe in Nummer 1
- § 57c Abs. 2 Nr. 4: Neufassung von Nummer 4
- § 57c Abs. 2 Nr. 6: Neufassung von Nummer 6
- § 57c Abs. 2 Nr. 8: Neufassung von Nummer 8
- § 57d: Einfügung eines neuen Satzes nach § 57d Satz 1
- § 57e Abs. 1: Mehrere Änderungen in Absatz 1
- § 57e Abs. 2: Neufassung von Absatz 2
- § 57e Abs. 3: Änderung in Absatz 3
- § 57e Abs. 4: Änderung in Absatz 4
- § 57e Abs. 5: Neufassung von Absatz 5
- § 57e Abs. 6: Änderung in Absatz 6
- § 117: Neufassung des § 117, der Zuwiderhandlungen gegen das Verbot regelt
- § 119: Neufassung des § 119, der das Außerkrafttreten des Verbotes regelt
- § 120 Abs. 3: Anpassung der Formulierung in § 120 Abs. 3
- § 121: Neufassung des § 121, der die Bestellung eines Vertreters regelt
- Überschrift zum Vierten Abschnitt des Sechsten Teils: Streichung von Teilen der Überschrift
- § 122: Neufassung des § 122, der die Gerichtskosten regelt
- § 123: Aufhebung des § 123
- § 124: Neufassung des § 124, der die Kostenpflicht regelt
- § 124a: Aufhebung des § 124a
- § 125: Aufhebung des § 125
- § 126: Neufassung des § 126, der die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten regelt
- § 126a: Neufassung des § 126a, der die Tilgung regelt
- § 130 Abs. 2 Satz 1: Anpassung der Formulierung in § 130 Abs. 2 Satz 1
- Achter Teil: Neufassung des Achten Teils, der EU- und EWR-Abschlussprüfungen regelt
- § 131g: Anpassung der Formulierung in § 131g
- § 131h: Anpassung der Formulierung in § 131h
- § 131l: Anpassung der Formulierung in § 131l
- § 131m: Anpassung der Formulierung in § 131m
- § 134: Anpassung der Formulierung in § 134
- § 57 Abs. 7: Neuer Absatz 7 zur Untersuchung von Prüfern für Qualitätskontrolle
- § 57g: Anpassung der Verweise auf andere Paragraphen
- § 57h Abs. 1: Anpassung der Verweise und Ergänzung von Satz 4
- § 57h Abs. 3: Neuer Absatz 3 zur Anwendung von Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
- § 58 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'oder als solche anerkannt'
- § 59 Abs. 1: Einfügung von 'der Präsident' in die Nummerierung
- § 59 Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Wahl der Vorstandsmitglieder
- § 60 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'und der Abschlussprüferaufsichtskommission'
- § 61 Abs. 1: Einfügung von Sätzen zur Verjährung des Anspruchs auf Beiträge
- § 61 Abs. 2: Einfügung eines Satzes zur Anwendung des Bundesgebührengesetzes
- § 61 Abs. 3 Satz 1 und 2: Aufhebung von Absatz 3 Satz 1 und 2
- § 61a: Neue Fassung des gesamten Paragraphen zur Berufsaufsicht
- § 62 Abs. 1: Einfügung von Sätzen zur elektronischen Speicherung von Unterlagen
- § 62 Abs. 3: Streichung von 'persönlichen' und Einfügung eines neuen Satzes
- § 62 Abs. 4 und 5: Neue Fassung der Absätze 4 und 5 zur Berufsaufsicht
- § 62a Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'persönliche'
- § 62b: Neue Fassung des gesamten Paragraphen zur Inspektion
- § 63 und 63a: Aufhebung der Paragraphen 63 und 63a
- § 64 Abs. 4: Streichung von 'diese sind nicht zur Auskunft verpflichtet' und Einfügung eines neuen Satzes
- § 64 Abs. 5: Neuer Absatz 5 zur Information über berufsaufsichtliche Verfahren
- § 65 bis 66b: Neue Fassung der Paragraphen 65 bis 66b zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft und Rechtsaufsicht
- § 8 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Mindestversicherungssumme und den Selbstbehalt regelt.
- § 54a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Beschränkung des Schadensersatzanspruchs regelt.
- § 54a Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Sozietät' durch 'Personengesellschaft'.
- § 54a Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Pflichtenstellung bei Übertragung von Prüfungstätigkeiten regelt.
- § 55 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Der Wirtschaftsprüfer darf' durch 'Unbeschadet des Artikels 4 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 dürfen Berufsangehörige'.
- § 55 Abs. 1 Satz 3: Einfügung eines neuen Satzes, der die Vergütung oder Leistungsbewertung von Personen regelt.
- § 55 Abs. 1 Satz 5: Einfügung der Wörter 'oder der Abschlussprüferaufsichtsstelle' nach 'Wirtschaftsprüferkammer'.
- § 55 Abs. 2: Ersetzung von 'einem Wirtschaftsprüfer' durch 'Berufsangehörigen'.
- § 55b: Neufassung des § 55b, der das interne Qualitätssicherungssystem regelt.
- § 55c: Neufassung des § 55c, der die Bestellung eines Praxisabwicklers regelt.
- § 56 Abs. 1: Ersetzung der Wörter '§ 43, § 43a Abs. 3 und 4, § 44b, §§ 49 bis 53, § 54a, §§ 55a und 55b' durch 'Die §§ 43, 43a Absatz 2 und 3, §§ 44b, 49 bis 53, 54a und 55 bis 55c'.
- § 57 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung der Wörter 'das Recht zur Rüge zu handhaben' durch 'unbeschadet des § 66a Absatz 4 Satz 2 und Absatz 6 berufsaufsichtliche Maßnahmen zu verhängen'.
- § 57 Abs. 3 Satz 1: Streichung der Wörter 'nach Anhörung der Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen'.
- § 57 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. e: Ersetzung der Angabe '§ 54 Abs. 3' durch '§ 54 Abs. 6'.
- § 57 Abs. 4 Nr. 4: Neufassung des Nummers 4, der Durchführungsvorschriften zu den Kriterien zur Beschreibung der Vergütungsgrundlagen regelt.
- § 57 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 63 Abs. 5 Satz 2' durch '§ 68 Abs. 5 Satz 2'.
- § 57 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'der Abschlussprüferaufsichtskommission nach § 66a Abs. 8' durch 'der Abschlussprüferaufsichtsstelle nach § 66c Abs. 2'.
- § 57 Abs. 8 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'der Abschlussprüferaufsichtskommission nach § 66a Abs. 10' durch 'der Abschlussprüferaufsichtsstelle nach § 66c Abs. 5'.
- § 57 Abs. 9 Satz 5 Nr. 2: Streichung der Wörter 'des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen (ABl. EU Nr. L 157 S. 87)'.

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# § 117
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 117: Neufassung des § 117, der Zuwiderhandlungen gegen das Verbot regelt

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# § 119
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 119: Neufassung des § 119, der das Außerkrafttreten des Verbotes regelt

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# § 120
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 120 Abs. 3: Anpassung der Formulierung in § 120 Abs. 3

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# § 121
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 121: Neufassung des § 121, der die Bestellung eines Vertreters regelt

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# § 122
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 122: Neufassung des § 122, der die Gerichtskosten regelt

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# § 123
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 123: Aufhebung des § 123

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# § 124
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 124: Neufassung des § 124, der die Kostenpflicht regelt

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# § 124a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 124a: Aufhebung des § 124a

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# § 125
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-04-05 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 518
§ 125: Aufhebung des § 125

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