BGBl. 2016 I S. 348 · Änderung · Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
Inkrafttreten: 2016-03-11 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 14, 18 und 84 Buchstabe a und b, Nummer 85 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 87); 2016-03-18 (Im Übrigen)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2016-03-10

BGBl-Id: bgbl1-2016-11-2
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LawGit Spiegel
2016-03-10 12:00:00 +00:00
parent 8900813a1e
commit 168e01c2c8
124 changed files with 1161 additions and 311 deletions

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# AIFG — 2016-03-10
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 348
- **Inkrafttreten:** 2016-03-11 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 14, 18 und 84 Buchstabe a und b, Nummer 85 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 87); 2016-03-18 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/11#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kapitalanlagegesetzbuch und die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, um die Richtlinie 2014/91/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- § 293 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5: Neufassung der Angaben zu Investmentvermögen in Prospekten und Informationen
- § 295 Abs. 2: Neue Bestimmungen zum Vertrieb von AIF an professionelle Anleger
- § 295 Abs. 3: Anpassung der Bestimmungen zum Vertrieb von AIF
- § 295 Abs. 6 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3: Anpassung der Verweise in Absatz 6
- § 297 Abs. 4: Streichung von Absatz 4
- § 297 Abs. 5 bis 7: Neue Nummerierung der Absätze 5 bis 7
- § 297 Abs. 8 und 9: Neue Nummerierung der Absätze 8 und 9
- § 301: Streichung von Bestimmungen zur Haftung der Verwahrstelle
- § 303 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Satz 2
- § 307 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Haftung der Verwahrstelle und Anwendung von § 297 Abs. 7
- § 314 Abs. 1 Nummer 5: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Nummer 5
- § 317 Abs. 1 Nummer 8: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Nummer 8
- § 318 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Satz 3
- § 330 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c
- § 338: Einführung des Kapitels 7: Europäische langfristige Investmentfonds
- § 339 Abs. 1: Anpassung der Strafbestimmungen in Absatz 1
- § 339 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Strafbarkeit in Absatz 2
- § 339 Abs. 3: Einführung von Strafbestimmungen für fahrlässiges Handeln in Absatz 3
- § 340 Abs. 1 Nummer 2: Neue Bestimmungen zur Gewährung von Gelddarlehen in Absatz 1 Nummer 2
- § 340 Abs. 1 Nummer 4 und 6: Streichung von Nummer 4 und 6
- § 340 Abs. 1 Nummer 5: Neue Nummerierung von Nummer 5
- § 340 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit in Absatz 2
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2016-03-10** · BGBl. 2016 I S. 348 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

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# Stellen dieser Station
- § 293 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5: Neufassung der Angaben zu Investmentvermögen in Prospekten und Informationen
- § 295 Abs. 2: Neue Bestimmungen zum Vertrieb von AIF an professionelle Anleger
- § 295 Abs. 3: Anpassung der Bestimmungen zum Vertrieb von AIF
- § 295 Abs. 6 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3: Anpassung der Verweise in Absatz 6
- § 297 Abs. 4: Streichung von Absatz 4
- § 297 Abs. 5 bis 7: Neue Nummerierung der Absätze 5 bis 7
- § 297 Abs. 8 und 9: Neue Nummerierung der Absätze 8 und 9
- § 301: Streichung von Bestimmungen zur Haftung der Verwahrstelle
- § 303 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Satz 2
- § 307 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Haftung der Verwahrstelle und Anwendung von § 297 Abs. 7
- § 314 Abs. 1 Nummer 5: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Nummer 5
- § 317 Abs. 1 Nummer 8: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Nummer 8
- § 318 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Satz 3
- § 330 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c
- § 338: Einführung des Kapitels 7: Europäische langfristige Investmentfonds
- § 339 Abs. 1: Anpassung der Strafbestimmungen in Absatz 1
- § 339 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Strafbarkeit in Absatz 2
- § 339 Abs. 3: Einführung von Strafbestimmungen für fahrlässiges Handeln in Absatz 3
- § 340 Abs. 1 Nummer 2: Neue Bestimmungen zur Gewährung von Gelddarlehen in Absatz 1 Nummer 2
- § 340 Abs. 1 Nummer 4 und 6: Streichung von Nummer 4 und 6
- § 340 Abs. 1 Nummer 5: Neue Nummerierung von Nummer 5
- § 340 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit in Absatz 2

7
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# § 293
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 293 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5: Neufassung der Angaben zu Investmentvermögen in Prospekten und Informationen

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# § 295
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 295 Abs. 2: Neue Bestimmungen zum Vertrieb von AIF an professionelle Anleger
§ 295 Abs. 3: Anpassung der Bestimmungen zum Vertrieb von AIF
§ 295 Abs. 6 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3: Anpassung der Verweise in Absatz 6

11
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# § 297
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 297 Abs. 4: Streichung von Absatz 4
§ 297 Abs. 5 bis 7: Neue Nummerierung der Absätze 5 bis 7
§ 297 Abs. 8 und 9: Neue Nummerierung der Absätze 8 und 9

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# § 301
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 301: Streichung von Bestimmungen zur Haftung der Verwahrstelle

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# § 303
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 303 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Satz 2

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# § 307
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 307 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Haftung der Verwahrstelle und Anwendung von § 297 Abs. 7

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# § 314
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 314 Abs. 1 Nummer 5: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Nummer 5

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# § 317
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 317 Abs. 1 Nummer 8: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Nummer 8

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# § 318
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 318 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Satz 3

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aifg/§330.md Normal file
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# § 330
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 330 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c: Anpassung der Verweise in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c

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aifg/§338.md Normal file
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# § 338
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 338: Einführung des Kapitels 7: Europäische langfristige Investmentfonds

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# § 339
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 339 Abs. 1: Anpassung der Strafbestimmungen in Absatz 1
§ 339 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Strafbarkeit in Absatz 2
§ 339 Abs. 3: Einführung von Strafbestimmungen für fahrlässiges Handeln in Absatz 3

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aifg/§340.md Normal file
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 340
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 340 Abs. 1 Nummer 2: Neue Bestimmungen zur Gewährung von Gelddarlehen in Absatz 1 Nummer 2
§ 340 Abs. 1 Nummer 4 und 6: Streichung von Nummer 4 und 6
§ 340 Abs. 1 Nummer 5: Neue Nummerierung von Nummer 5
§ 340 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit in Absatz 2

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# BAFINBEFUGV — 2016-02-25
# BAFINBEFUGV — 2016-03-10
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 254
- **Inkrafttreten:** 2016-02-26 (Artikel 1 § 40 Absatz 2 bis 5 und § 42, die Artikel 6, 7 Nummer 2 bis 4 und Artikel 17 Nummer 1); 2017-02-01 (Artikel 1 §§ 36 und 37, Artikel 7 Nummer 1 und Artikel 14); 2016-04-01 (Im Übrigen tritt dieses Gesetz in Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/9#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und die Durchführung der Online-Streitbeilegung. Es schafft Vorschriften für Verbraucherschlichtungsstellen und legt deren Anwendungsbereich fest.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 348
- **Inkrafttreten:** 2016-03-11 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 14, 18 und 84 Buchstabe a und b, Nummer 85 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 87); 2016-03-18 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/11#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kapitalanlagegesetzbuch und die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, um die Richtlinie 2014/91/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- § 1 Nummer 3: Das Komma nach 'und des § 331 Absatz 2 Satz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs' wird durch 'sowie' ersetzt.
- § 1 Nummer 3: Die Wörter 'sowie Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 342 Absatz 5 Satz 1 bis 3 und Absatz 6 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz' werden gestrichen.
- § 1 Nummer 3: Einfügung der Wörter 'des § 48a Absatz 2, ' nach den Wörten '§ 38a Absatz 5 Satz 1, '
## Wortlaut

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@@ -26,3 +26,4 @@
- **2014-12-29** · BGBl. 2014 I S. 2336 — Verordnung zur Änderung der Finanzinformationenverordnung und der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2016-02-25** · BGBl. 2016 I S. 254 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
- **2016-03-10** · BGBl. 2016 I S. 348 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

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@@ -1,4 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Nummer 3: Das Komma nach 'und des § 331 Absatz 2 Satz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs' wird durch 'sowie' ersetzt.
- § 1 Nummer 3: Die Wörter 'sowie Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 342 Absatz 5 Satz 1 bis 3 und Absatz 6 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz' werden gestrichen.
- § 1 Nummer 3: Einfügung der Wörter 'des § 48a Absatz 2, ' nach den Wörten '§ 38a Absatz 5 Satz 1, '

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-02-25 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 254
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 1 Nummer 3: Das Komma nach 'und des § 331 Absatz 2 Satz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs' wird durch 'sowie' ersetzt.
§ 1 Nummer 3: Die Wörter 'sowie Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 342 Absatz 5 Satz 1 bis 3 und Absatz 6 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz' werden gestrichen.
§ 1 Nummer 3: Einfügung der Wörter 'des § 48a Absatz 2, ' nach den Wörten '§ 38a Absatz 5 Satz 1, '

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@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-2014-91-EU-DES — 2016-03-10
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 348
- **Inkrafttreten:** 2016-03-11 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 14, 18 und 84 Buchstabe a und b, Nummer 85 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 87); 2016-03-18 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/11#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kapitalanlagegesetzbuch und die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, um die Richtlinie 2014/91/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2016-03-10** · BGBl. 2016 I S. 348 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

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# Stellen dieser Station

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@@ -1,66 +1,65 @@
# KAG — 2014-07-18
# KAG — 2016-03-10
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 934
- **Inkrafttreten:** 2014-07-19; 2014-08-01 (Artikel 11 Nummer 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/30#page=22
- **Kurz:** Das Gesetz führt mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen auf dem Finanzmarkt durch, insbesondere am Kreditwesengesetz und der Großkredit- und Millionenkreditverordnung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 348
- **Inkrafttreten:** 2016-03-11 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 14, 18 und 84 Buchstabe a und b, Nummer 85 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 87); 2016-03-18 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/11#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kapitalanlagegesetzbuch und die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, um die Richtlinie 2014/91/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- Kapitel 7 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3: Einfügung von § 352a zur Definition von geschlossenen AIF
- § 353 Abs. 4: Einfügung neuer Sätze zur Definition von geschlossenen AIF und Anpassung der Vorschriften
- § 353 Abs. 5: Einfügung neuer Sätze zur Definition von geschlossenen AIF und Anpassung der Vorschriften
- § 353 Abs. 6: Einfügung neuer Sätze zur Definition von geschlossenen AIF und Anpassung der Vorschriften
- § 353 Abs. 9 bis 13: Einfügung neuer Absätze zur Regelung von inländischen und ausländischen AIF
- § 89a: Einführung von Bestimmungen zur Vergütung und Aufwendungsersatz der Verwahrstelle
- § 93 Abs. 6 Satz 2: Ersetzung von 'Absatz 3 Nummer 3' durch 'Absatz 1 Satz 1'
- § 96 Abs. 2: Ersetzung von 'Publikumssondervermögen' durch 'Publikumsteilsondervermögen' und Streichung von 'eines Teilsondervermögens'
- § 98 Abs. 1: Einfügung von 'mindestens zweimal im Monat' und Streichung von ',jedoch mindestens einmal im Jahr'
- § 107 Abs. 2: Einfügung von 'eines Publikumssondervermögens'
- § 110 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Rückgabe von Aktien
- § 116 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von 'mindestens zweimal im Monat' für Publikumsinvestmentaktiengesellschaften
- § 117 Abs. 5: Ersetzung von 'Publikumsinvestmentaktiengesellschaften' durch 'Publikumsteilgesellschaftsvermögen' und 'Spezialinvestmentaktiengesellschaften' durch 'Spezialteilgesellschaftsvermögen'
- § 125 Abs. 2 Satz 2 und § 133 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'mindestens einmal pro Jahr'
- § 154 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzung von 'offene' durch 'geschlossene'
- § 161: Einfügung von Absatz 1 und Neuanordnung der bestehenden Absätze
- § 162 Abs. 2: Ersetzung von 'Rechte' durch 'Ausstattungsmerkmale' und 'Rechten' durch 'Ausgestaltungsmerkmalen'
- § 165 Abs. 2 Nummer 39: Neufassung des Hinweises für Teilinvestmentvermögen
- § 166: Ersetzung von 'in den Verkaufsprospekt' durch 'im Verkaufsprospekt' und Einfügung von 'oder der Artikel 38 bis 56 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013'
- § 174 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§ 167' durch '§ 171'
- § 196 Abs. 1: Ersetzung von 'ausländischen offenen Investmentvermögen, die keine Anteile an EU-OGAW sind,' durch 'offenen EU-AIF und ausländischen offenen AIF'
- § 223 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 sowie § 224 Abs. 1 Nummer 5 und 6: Einfügung von 'oder § 116 Abs. 2 Satz 1'
- § 227 Abs. 1: Einfügung von 'oder § 116 Abs. 2 Satz 1'
- § 228 Abs. 1 Nummer 6: Ersetzung von 'nicht jederzeit' durch 'oder § 116 Abs. 2 Satz 1 nicht mindestens zweimal im Monat'
- § 231 Abs. 4: Ersetzung von '6 und 7' durch '5 und 6'
- § 249 Abs. 1 Nummer 1: Ersetzung von 'sowie des § 234' durch 'Satz 1 Nummer 1 bis 6'
- § 250: Einfügung von 'Satz 1 Nummer 1 bis 6' und Ersetzung von 'Immobilien-Sondervermögen' durch 'Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6'
- § 263: Ersetzung von 'Wertes des geschlossenen Publikums-AIF' durch 'Verkehrswertes der im geschlossenen Publikums-AIF befindlichen Vermögensgegenstände' und Einfügung eines neuen Satzes
- § 270: Ersetzung von 'in den Verkaufsprospekt' durch 'im Verkaufsprospekt' und 'bis 40 der Richtlinie 2010/43/EU' durch 'bis 56 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013'
- § 277: Einfügung von 'oder auf Grund der konstituierenden Dokumente des AIF sicherzustellen'
- § 282 Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Anwendung von §§ 287 bis 292
- § 287 Abs. 4 Satz 1 Nummer 1: Einfügung von 'oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- § 293 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'andere Anlegergruppe' durch 'oder mehrere andere Anlegergruppen' und Einfügung von 'oder nach dem Recht des Herkunftsstaates'
- § 294 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Unterabschnitts 1' durch 'Unterabschnitts 2'
- § 295: Ersetzung von 'Unterabschnitts 1' durch 'Unterabschnitts 2' und 'Unterabschnitts 2' durch 'Unterabschnitts 3'
- § 299: Einfügung von 'und § 247 Abs. 1' und Neufassung von Sätzen zur Bereitstellung von Angaben
- § 305 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'schriftlich' durch 'in Textform'
- § 306: Einfügung von 'der Käufer' und Neufassung von Sätzen zur Haftung
- § 312 Abs. 1 Satz 3 Nummer 1: Einfügung von 'und gegebenenfalls die Satzung'
- § 317 Abs. 1 Nummer 4: Ersetzung von 'Satz 3' durch 'Satz 4'
- § 318 Abs. 1 Satz 3: Einfügung von 'Hinweise entsprechend § 262 Abs. 1 Satz 4, § 262 Abs. 2 Satz 2, § 263 Abs. 5 Satz 2 und gegebenenfalls'
- § 320 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'und dass die AIF-Verwaltungsgesellschaft über eine Erlaubnis zur Verwaltung von AIF mit einer bestimmten Anlagestrategie verfügt' und 'zur AIF-Verwaltungsgesellschaft, zum AIF'
- § 329: Einfügung von 'und dass die AIF-Verwaltungsgesellschaft über eine Erlaubnis zur Verwaltung von AIF mit einer bestimmten Anlagestrategie verfügt' und Ersetzung von 'Absatz 3' durch 'Absatz 4'
- § 330 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c: Einfügung von 'oder des Anlegers'
- Überschrift von Kapitel 4 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3: Ersetzung von 'Vertragsstaaten' durch 'in anderen Vertragsstaaten'
- § 331 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'der Vertragsstaaten' durch 'der anderen Vertragsstaaten'
- § 332 Abs. 2 Satz 1 und § 334 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'einem Vertragsstaat' durch 'einem anderen Vertragsstaat'
- Überschrift von § 331, § 331 Abs. 1 Satz 1, Überschrift von § 332, § 332 Abs. 1, Überschrift von § 333, § 333 Abs. 1 Satz 1, Überschrift von § 334, § 334 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'in Vertragsstaaten' durch 'in anderen Vertragsstaaten'
- § 337 Abs. 2 und § 338 Abs. 2: Ersetzung von 'Voraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2 Buchstabe b' durch 'Voraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2'
- § 340 Abs. 3 Nummer 4: Ersetzung von '§ 18 Abs. 6' durch '§ 28 Abs. 1 Satz 4, § 51 Abs. 8, § 54 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 4 oder § 66 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 4 jeweils'
- § 342: Ersetzung von 'dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und' durch 'für' und 'in Vertragsstaaten' durch 'in anderen Vertragsstaaten'
- § 344: Einfügung von 'und für andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' und Neufassung von Absätzen 2 und 3
- § 341a: Einführung neuer Vorschriften zur Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen Bußgeldentscheidungen
- § 343 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte
- § 343 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte
- § 343 Abs. 7 und 8: Einführung neuer Übergangs- und Anpassungsvorschriften
- § 353 Abs. 4 Satz 1: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte und Einführung zusätzlicher Regelungen
- § 353 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte
- § 353a: Einführung neuer Übergangsregelungen für geschlossene inländische Publikums-AIF
- § 353b: Einführung neuer Übergangsregelungen für Gelddarlehen von inländischen AIF
- § 355 Abs. 4 Satz 1: Anpassung der Schreibweise des Auslandsinvestment-Gesetzes
- § 355 Abs. 5: Einführung neuer Anpassungsvorschriften für inländische OGAW
- § 358: Einführung neuer Übergangsregelungen für Inhaberanteilscheine und Gewinnanteilscheine
- § 72 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Verwahrung von Finanzinstrumenten und Vermögensgegenständen für inländische OGAW regelt.
- § 72 Abs. 2: Einfügung der Angabe 'nach § 195' in den Satzteil vor Nummer 1.
- § 72 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 73 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b: Einfügung der Angabe 'Absatz 1 Nummer 1' nach '§ 72'.
- § 73 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d, der die Verpflichtungen des Unterverwahrers bei Insolvenz regelt.
- § 73 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e: Umbenennung des bisherigen Buchstabens d in e und Anpassung der Verweise.
- § 73 Abs. 2: Einfügung von zusätzlichen Anforderungen an den Unterverwahrer.
- § 74 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Eröffnung und Führung von gesperrten Konten regelt.
- § 76 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Angabe 'oder Aktien des inländischen OGAW' und 'oder der Satzung'.
- § 76 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung der Angabe 'mit Vermögenswerten des inländischen OGAW' und Anpassung der Formulierung.
- § 76 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung der Angabe 'oder der Satzung'.
- § 76 Abs. 2: Einfügung der Angabe 'oder der Satzung'.
- § 77 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Angabe 'Nummer 1' nach '§ 72 Abs. 1'.
- § 77 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Nichtigkeit von Vereinbarungen zur Aufhebung oder Begrenzung der Haftung der Verwahrstelle regelt.
- § 77 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen.
- § 77 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatzes 6 in Absatz 5.
- § 78 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Geltendmachung von Ansprüchen durch die Anleger regelt.
- § 82 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe d: Ersatz der Angabe 'ist eine Wiederverwendung unabhängig von der Zustimmung ausgeschlossen' durch 'ist eine Wiederverwendung nur unter den Voraussetzungen des § 70 Abs. 5 zulässig'.
- § 85 Abs. 3: Ersatz der Angabe 'ist eine Wiederverwendung unabhängig von der Zustimmung ausgeschlossen' durch 'ist eine Wiederverwendung nur unter den Voraussetzungen des § 70 Abs. 5 zulässig'.
- § 88 Abs. 4: Einfügung der Angabe 'eines inländischen Spezial-AIF' und Anpassung der Verweise.
- § 88 Abs. 5: Einfügung der Angabe 'bei der Verwahrung von Vermögenswerten von Spezial-AIF' und Anpassung der Verweise.
- § 89 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Geltendmachung von Ansprüchen durch die Anleger regelt.
- § 93 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.
- § 93 Abs. 5: Umbenennung des bisherigen Absatzes 5 in Absatz 4.
- § 95 Abs. 1 Satz 3: Einfügung der Angabe 'auf den Inhaber, sind sie in einer Sammelurkunde zu verbriefen und ist der Anspruch auf Einzelverbriefung auszuschließen; lauten sie'.
- § 97 Abs. 1: Ersatz der Angabe 'Anteilscheine' durch 'Namensanteilscheine sowie dem jeweiligen Namensanteilschein zugehörige, noch nicht fällige Gewinnanteilscheine' und Streichung der Angabe 'auf den Inhaber lauten oder'.
- § 97 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Verwahrung von Inhaberanteilscheinen und Gewinnanteilscheinen regelt.
- § 100 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung der Angabe 'Verwaltungs- und' nach 'steht, das'.
- § 100 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der die Bestätigung des Eingangs der Anzeige durch die Bundesanstalt regelt.
- § 100a: Einfügung eines neuen § 100b, der die Übertragung des Sondervermögens auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft regelt.
- § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3: Ersatz der Angabe 'erste Alternative in Verbindung mit § 297 Abs. 4' durch 'Satz 1'.
- § 101 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der die zusätzlichen Angaben im Jahresbericht regelt.
- § 108 Abs. 4: Ersatz der Angabe '§ 93 Abs. 8' durch '§ 93 Abs. 7'.
- § 112 Abs. 1 Satz 5: Ersatz der Angabe 'das Verfügungsrecht' durch 'das Verwaltungs- und Verfügungsrecht'.
- § 112 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 100b im Fall der Bestellung einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft regelt.
- § 113 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Angabe 'oder, sofern dies im Einzelfall ausreichend ist, aussetzen' nach 'aufheben'.
- § 113 Abs. 2 Nr. 3: Einfügung einer neuen Nummer 3, die die Festsetzung einer Geldbuße regelt.
- § 113 Abs. 2: Umbenennung der bisherigen Nummer 3 in Nummer 4.
- § 113 Abs. 3: Einfügung der Angabe 'oder einer anderen verantwortlichen natürlichen Person, die in der OGAW-Investmentaktiengesellschaft tätig ist,' nach 'ihnen'.
- § 119 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anzeige von Verstößen regelt.
## Wortlaut

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- **1998-03-27** · BGBl. 1998 I S. 529 — Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz)
- **2011-06-25** · BGBl. 2011 I S. 1126 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz OGAW-IV-UmsG)
- **2014-07-18** · BGBl. 2014 I S. 934 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
- **2016-03-10** · BGBl. 2016 I S. 348 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

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# Stellen dieser Station
- Kapitel 7 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3: Einfügung von § 352a zur Definition von geschlossenen AIF
- § 353 Abs. 4: Einfügung neuer Sätze zur Definition von geschlossenen AIF und Anpassung der Vorschriften
- § 353 Abs. 5: Einfügung neuer Sätze zur Definition von geschlossenen AIF und Anpassung der Vorschriften
- § 353 Abs. 6: Einfügung neuer Sätze zur Definition von geschlossenen AIF und Anpassung der Vorschriften
- § 353 Abs. 9 bis 13: Einfügung neuer Absätze zur Regelung von inländischen und ausländischen AIF
- § 89a: Einführung von Bestimmungen zur Vergütung und Aufwendungsersatz der Verwahrstelle
- § 93 Abs. 6 Satz 2: Ersetzung von 'Absatz 3 Nummer 3' durch 'Absatz 1 Satz 1'
- § 96 Abs. 2: Ersetzung von 'Publikumssondervermögen' durch 'Publikumsteilsondervermögen' und Streichung von 'eines Teilsondervermögens'
- § 98 Abs. 1: Einfügung von 'mindestens zweimal im Monat' und Streichung von ',jedoch mindestens einmal im Jahr'
- § 107 Abs. 2: Einfügung von 'eines Publikumssondervermögens'
- § 110 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Rückgabe von Aktien
- § 116 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von 'mindestens zweimal im Monat' für Publikumsinvestmentaktiengesellschaften
- § 117 Abs. 5: Ersetzung von 'Publikumsinvestmentaktiengesellschaften' durch 'Publikumsteilgesellschaftsvermögen' und 'Spezialinvestmentaktiengesellschaften' durch 'Spezialteilgesellschaftsvermögen'
- § 125 Abs. 2 Satz 2 und § 133 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'mindestens einmal pro Jahr'
- § 154 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzung von 'offene' durch 'geschlossene'
- § 161: Einfügung von Absatz 1 und Neuanordnung der bestehenden Absätze
- § 162 Abs. 2: Ersetzung von 'Rechte' durch 'Ausstattungsmerkmale' und 'Rechten' durch 'Ausgestaltungsmerkmalen'
- § 165 Abs. 2 Nummer 39: Neufassung des Hinweises für Teilinvestmentvermögen
- § 166: Ersetzung von 'in den Verkaufsprospekt' durch 'im Verkaufsprospekt' und Einfügung von 'oder der Artikel 38 bis 56 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013'
- § 174 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§ 167' durch '§ 171'
- § 196 Abs. 1: Ersetzung von 'ausländischen offenen Investmentvermögen, die keine Anteile an EU-OGAW sind,' durch 'offenen EU-AIF und ausländischen offenen AIF'
- § 223 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 sowie § 224 Abs. 1 Nummer 5 und 6: Einfügung von 'oder § 116 Abs. 2 Satz 1'
- § 227 Abs. 1: Einfügung von 'oder § 116 Abs. 2 Satz 1'
- § 228 Abs. 1 Nummer 6: Ersetzung von 'nicht jederzeit' durch 'oder § 116 Abs. 2 Satz 1 nicht mindestens zweimal im Monat'
- § 231 Abs. 4: Ersetzung von '6 und 7' durch '5 und 6'
- § 249 Abs. 1 Nummer 1: Ersetzung von 'sowie des § 234' durch 'Satz 1 Nummer 1 bis 6'
- § 250: Einfügung von 'Satz 1 Nummer 1 bis 6' und Ersetzung von 'Immobilien-Sondervermögen' durch 'Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6'
- § 263: Ersetzung von 'Wertes des geschlossenen Publikums-AIF' durch 'Verkehrswertes der im geschlossenen Publikums-AIF befindlichen Vermögensgegenstände' und Einfügung eines neuen Satzes
- § 270: Ersetzung von 'in den Verkaufsprospekt' durch 'im Verkaufsprospekt' und 'bis 40 der Richtlinie 2010/43/EU' durch 'bis 56 der Verordnung (EU) Nr. 231/2013'
- § 277: Einfügung von 'oder auf Grund der konstituierenden Dokumente des AIF sicherzustellen'
- § 282 Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Anwendung von §§ 287 bis 292
- § 287 Abs. 4 Satz 1 Nummer 1: Einfügung von 'oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- § 293 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'andere Anlegergruppe' durch 'oder mehrere andere Anlegergruppen' und Einfügung von 'oder nach dem Recht des Herkunftsstaates'
- § 294 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Unterabschnitts 1' durch 'Unterabschnitts 2'
- § 295: Ersetzung von 'Unterabschnitts 1' durch 'Unterabschnitts 2' und 'Unterabschnitts 2' durch 'Unterabschnitts 3'
- § 299: Einfügung von 'und § 247 Abs. 1' und Neufassung von Sätzen zur Bereitstellung von Angaben
- § 305 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'schriftlich' durch 'in Textform'
- § 306: Einfügung von 'der Käufer' und Neufassung von Sätzen zur Haftung
- § 312 Abs. 1 Satz 3 Nummer 1: Einfügung von 'und gegebenenfalls die Satzung'
- § 317 Abs. 1 Nummer 4: Ersetzung von 'Satz 3' durch 'Satz 4'
- § 318 Abs. 1 Satz 3: Einfügung von 'Hinweise entsprechend § 262 Abs. 1 Satz 4, § 262 Abs. 2 Satz 2, § 263 Abs. 5 Satz 2 und gegebenenfalls'
- § 320 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'und dass die AIF-Verwaltungsgesellschaft über eine Erlaubnis zur Verwaltung von AIF mit einer bestimmten Anlagestrategie verfügt' und 'zur AIF-Verwaltungsgesellschaft, zum AIF'
- § 329: Einfügung von 'und dass die AIF-Verwaltungsgesellschaft über eine Erlaubnis zur Verwaltung von AIF mit einer bestimmten Anlagestrategie verfügt' und Ersetzung von 'Absatz 3' durch 'Absatz 4'
- § 330 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c: Einfügung von 'oder des Anlegers'
- Überschrift von Kapitel 4 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3: Ersetzung von 'Vertragsstaaten' durch 'in anderen Vertragsstaaten'
- § 331 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung von 'der Vertragsstaaten' durch 'der anderen Vertragsstaaten'
- § 332 Abs. 2 Satz 1 und § 334 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'einem Vertragsstaat' durch 'einem anderen Vertragsstaat'
- Überschrift von § 331, § 331 Abs. 1 Satz 1, Überschrift von § 332, § 332 Abs. 1, Überschrift von § 333, § 333 Abs. 1 Satz 1, Überschrift von § 334, § 334 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'in Vertragsstaaten' durch 'in anderen Vertragsstaaten'
- § 337 Abs. 2 und § 338 Abs. 2: Ersetzung von 'Voraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2 Buchstabe b' durch 'Voraussetzungen des Artikels 2 Abs. 2'
- § 340 Abs. 3 Nummer 4: Ersetzung von '§ 18 Abs. 6' durch '§ 28 Abs. 1 Satz 4, § 51 Abs. 8, § 54 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 4 oder § 66 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 4 jeweils'
- § 342: Ersetzung von 'dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und' durch 'für' und 'in Vertragsstaaten' durch 'in anderen Vertragsstaaten'
- § 344: Einfügung von 'und für andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum' und Neufassung von Absätzen 2 und 3
- § 341a: Einführung neuer Vorschriften zur Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen Bußgeldentscheidungen
- § 343 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte
- § 343 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte
- § 343 Abs. 7 und 8: Einführung neuer Übergangs- und Anpassungsvorschriften
- § 353 Abs. 4 Satz 1: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte und Einführung zusätzlicher Regelungen
- § 353 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte
- § 353a: Einführung neuer Übergangsregelungen für geschlossene inländische Publikums-AIF
- § 353b: Einführung neuer Übergangsregelungen für Gelddarlehen von inländischen AIF
- § 355 Abs. 4 Satz 1: Anpassung der Schreibweise des Auslandsinvestment-Gesetzes
- § 355 Abs. 5: Einführung neuer Anpassungsvorschriften für inländische OGAW
- § 358: Einführung neuer Übergangsregelungen für Inhaberanteilscheine und Gewinnanteilscheine
- § 72 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Verwahrung von Finanzinstrumenten und Vermögensgegenständen für inländische OGAW regelt.
- § 72 Abs. 2: Einfügung der Angabe 'nach § 195' in den Satzteil vor Nummer 1.
- § 72 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 73 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b: Einfügung der Angabe 'Absatz 1 Nummer 1' nach '§ 72'.
- § 73 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d, der die Verpflichtungen des Unterverwahrers bei Insolvenz regelt.
- § 73 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e: Umbenennung des bisherigen Buchstabens d in e und Anpassung der Verweise.
- § 73 Abs. 2: Einfügung von zusätzlichen Anforderungen an den Unterverwahrer.
- § 74 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Eröffnung und Führung von gesperrten Konten regelt.
- § 76 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Angabe 'oder Aktien des inländischen OGAW' und 'oder der Satzung'.
- § 76 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung der Angabe 'mit Vermögenswerten des inländischen OGAW' und Anpassung der Formulierung.
- § 76 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung der Angabe 'oder der Satzung'.
- § 76 Abs. 2: Einfügung der Angabe 'oder der Satzung'.
- § 77 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Angabe 'Nummer 1' nach '§ 72 Abs. 1'.
- § 77 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Nichtigkeit von Vereinbarungen zur Aufhebung oder Begrenzung der Haftung der Verwahrstelle regelt.
- § 77 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen.
- § 77 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatzes 6 in Absatz 5.
- § 78 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Geltendmachung von Ansprüchen durch die Anleger regelt.
- § 82 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe d: Ersatz der Angabe 'ist eine Wiederverwendung unabhängig von der Zustimmung ausgeschlossen' durch 'ist eine Wiederverwendung nur unter den Voraussetzungen des § 70 Abs. 5 zulässig'.
- § 85 Abs. 3: Ersatz der Angabe 'ist eine Wiederverwendung unabhängig von der Zustimmung ausgeschlossen' durch 'ist eine Wiederverwendung nur unter den Voraussetzungen des § 70 Abs. 5 zulässig'.
- § 88 Abs. 4: Einfügung der Angabe 'eines inländischen Spezial-AIF' und Anpassung der Verweise.
- § 88 Abs. 5: Einfügung der Angabe 'bei der Verwahrung von Vermögenswerten von Spezial-AIF' und Anpassung der Verweise.
- § 89 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Geltendmachung von Ansprüchen durch die Anleger regelt.
- § 93 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.
- § 93 Abs. 5: Umbenennung des bisherigen Absatzes 5 in Absatz 4.
- § 95 Abs. 1 Satz 3: Einfügung der Angabe 'auf den Inhaber, sind sie in einer Sammelurkunde zu verbriefen und ist der Anspruch auf Einzelverbriefung auszuschließen; lauten sie'.
- § 97 Abs. 1: Ersatz der Angabe 'Anteilscheine' durch 'Namensanteilscheine sowie dem jeweiligen Namensanteilschein zugehörige, noch nicht fällige Gewinnanteilscheine' und Streichung der Angabe 'auf den Inhaber lauten oder'.
- § 97 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Verwahrung von Inhaberanteilscheinen und Gewinnanteilscheinen regelt.
- § 100 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung der Angabe 'Verwaltungs- und' nach 'steht, das'.
- § 100 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der die Bestätigung des Eingangs der Anzeige durch die Bundesanstalt regelt.
- § 100a: Einfügung eines neuen § 100b, der die Übertragung des Sondervermögens auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft regelt.
- § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3: Ersatz der Angabe 'erste Alternative in Verbindung mit § 297 Abs. 4' durch 'Satz 1'.
- § 101 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der die zusätzlichen Angaben im Jahresbericht regelt.
- § 108 Abs. 4: Ersatz der Angabe '§ 93 Abs. 8' durch '§ 93 Abs. 7'.
- § 112 Abs. 1 Satz 5: Ersatz der Angabe 'das Verfügungsrecht' durch 'das Verwaltungs- und Verfügungsrecht'.
- § 112 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 100b im Fall der Bestellung einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft regelt.
- § 113 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Angabe 'oder, sofern dies im Einzelfall ausreichend ist, aussetzen' nach 'aufheben'.
- § 113 Abs. 2 Nr. 3: Einfügung einer neuen Nummer 3, die die Festsetzung einer Geldbuße regelt.
- § 113 Abs. 2: Umbenennung der bisherigen Nummer 3 in Nummer 4.
- § 113 Abs. 3: Einfügung der Angabe 'oder einer anderen verantwortlichen natürlichen Person, die in der OGAW-Investmentaktiengesellschaft tätig ist,' nach 'ihnen'.
- § 119 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anzeige von Verstößen regelt.

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 100
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 100 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung der Angabe 'Verwaltungs- und' nach 'steht, das'.
§ 100 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der die Bestätigung des Eingangs der Anzeige durch die Bundesanstalt regelt.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 100a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 100a: Einfügung eines neuen § 100b, der die Übertragung des Sondervermögens auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft regelt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-06-25 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz OGAW-IV-UmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1126
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 101: Einfügung von 'oder eines Teilgesellschaftsvermögens' und 'oder Anlagebedingungen' sowie Anhang von '§ 112 Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.'
§ 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3: Ersatz der Angabe 'erste Alternative in Verbindung mit § 297 Abs. 4' durch 'Satz 1'.
§ 101 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der die zusätzlichen Angaben im Jahresbericht regelt.

7
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# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 108 Abs. 4: Ersatz der Angabe '§ 93 Abs. 8' durch '§ 93 Abs. 7'.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 112
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-06-25 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz OGAW-IV-UmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 1126
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 112 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Vermögensgegenstände nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 4, 7, 10 und 11' durch 'Vermögensgegenstände nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 4, 10 und 11 sowie Anteile an Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 50, 66, 83, 90g und 112 sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen'
§ 112 Abs. 1 Satz 5: Ersatz der Angabe 'das Verfügungsrecht' durch 'das Verwaltungs- und Verfügungsrecht'.
§ 112 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 100b im Fall der Bestellung einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft regelt.

13
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 113
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 113 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Angabe 'oder, sofern dies im Einzelfall ausreichend ist, aussetzen' nach 'aufheben'.
§ 113 Abs. 2 Nr. 3: Einfügung einer neuen Nummer 3, die die Festsetzung einer Geldbuße regelt.
§ 113 Abs. 2: Umbenennung der bisherigen Nummer 3 in Nummer 4.
§ 113 Abs. 3: Einfügung der Angabe 'oder einer anderen verantwortlichen natürlichen Person, die in der OGAW-Investmentaktiengesellschaft tätig ist,' nach 'ihnen'.

7
kag/§119.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 119
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 119 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anzeige von Verstößen regelt.

7
kag/§341a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 341a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 341a: Einführung neuer Vorschriften zur Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und unanfechtbar gewordenen Bußgeldentscheidungen

11
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 343
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 343 Abs. 1 Satz 2: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte
§ 343 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte
§ 343 Abs. 7 und 8: Einführung neuer Übergangs- und Anpassungsvorschriften

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@@ -1,13 +1,9 @@
# § 353
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-18 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 934
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 353 Abs. 4: Einfügung neuer Sätze zur Definition von geschlossenen AIF und Anpassung der Vorschriften
§ 353 Abs. 4 Satz 1: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte und Einführung zusätzlicher Regelungen
§ 353 Abs. 5: Einfügung neuer Sätze zur Definition von geschlossenen AIF und Anpassung der Vorschriften
§ 353 Abs. 6: Einfügung neuer Sätze zur Definition von geschlossenen AIF und Anpassung der Vorschriften
§ 353 Abs. 9 bis 13: Einfügung neuer Absätze zur Regelung von inländischen und ausländischen AIF
§ 353 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Verweise auf andere Gesetzesabschnitte

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 353a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 353a: Einführung neuer Übergangsregelungen für geschlossene inländische Publikums-AIF

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 353b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 353b: Einführung neuer Übergangsregelungen für Gelddarlehen von inländischen AIF

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 355
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 355 Abs. 4 Satz 1: Anpassung der Schreibweise des Auslandsinvestment-Gesetzes
§ 355 Abs. 5: Einführung neuer Anpassungsvorschriften für inländische OGAW

7
kag/§358.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 358
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 358: Einführung neuer Übergangsregelungen für Inhaberanteilscheine und Gewinnanteilscheine

11
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 72 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Verwahrung von Finanzinstrumenten und Vermögensgegenständen für inländische OGAW regelt.
§ 72 Abs. 2: Einfügung der Angabe 'nach § 195' in den Satzteil vor Nummer 1.
§ 72 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.

13
kag/§73.md Normal file
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 73 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b: Einfügung der Angabe 'Absatz 1 Nummer 1' nach '§ 72'.
§ 73 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d, der die Verpflichtungen des Unterverwahrers bei Insolvenz regelt.
§ 73 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e: Umbenennung des bisherigen Buchstabens d in e und Anpassung der Verweise.
§ 73 Abs. 2: Einfügung von zusätzlichen Anforderungen an den Unterverwahrer.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 74 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Eröffnung und Führung von gesperrten Konten regelt.

13
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# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 76 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Angabe 'oder Aktien des inländischen OGAW' und 'oder der Satzung'.
§ 76 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung der Angabe 'mit Vermögenswerten des inländischen OGAW' und Anpassung der Formulierung.
§ 76 Abs. 1 Nr. 3: Einfügung der Angabe 'oder der Satzung'.
§ 76 Abs. 2: Einfügung der Angabe 'oder der Satzung'.

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kag/§77.md Normal file
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# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 77 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Angabe 'Nummer 1' nach '§ 72 Abs. 1'.
§ 77 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Nichtigkeit von Vereinbarungen zur Aufhebung oder Begrenzung der Haftung der Verwahrstelle regelt.
§ 77 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen.
§ 77 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatzes 6 in Absatz 5.

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kag/§78.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 78 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Geltendmachung von Ansprüchen durch die Anleger regelt.

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kag/§82.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 82 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe d: Ersatz der Angabe 'ist eine Wiederverwendung unabhängig von der Zustimmung ausgeschlossen' durch 'ist eine Wiederverwendung nur unter den Voraussetzungen des § 70 Abs. 5 zulässig'.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 85 Abs. 3: Ersatz der Angabe 'ist eine Wiederverwendung unabhängig von der Zustimmung ausgeschlossen' durch 'ist eine Wiederverwendung nur unter den Voraussetzungen des § 70 Abs. 5 zulässig'.

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# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 88 Abs. 4: Einfügung der Angabe 'eines inländischen Spezial-AIF' und Anpassung der Verweise.
§ 88 Abs. 5: Einfügung der Angabe 'bei der Verwahrung von Vermögenswerten von Spezial-AIF' und Anpassung der Verweise.

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# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 89 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Geltendmachung von Ansprüchen durch die Anleger regelt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 93
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-18 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 934
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 93 Abs. 6 Satz 2: Ersetzung von 'Absatz 3 Nummer 3' durch 'Absatz 1 Satz 1'
§ 93 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.
§ 93 Abs. 5: Umbenennung des bisherigen Absatzes 5 in Absatz 4.

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kag/§95.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 95 Abs. 1 Satz 3: Einfügung der Angabe 'auf den Inhaber, sind sie in einer Sammelurkunde zu verbriefen und ist der Anspruch auf Einzelverbriefung auszuschließen; lauten sie'.

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kag/§97.md Normal file
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# § 97
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 97 Abs. 1: Ersatz der Angabe 'Anteilscheine' durch 'Namensanteilscheine sowie dem jeweiligen Namensanteilschein zugehörige, noch nicht fällige Gewinnanteilscheine' und Streichung der Angabe 'auf den Inhaber lauten oder'.
§ 97 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Verwahrung von Inhaberanteilscheinen und Gewinnanteilscheinen regelt.

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# KAGB — 2016-02-25
# KAGB — 2016-03-10
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 254
- **Inkrafttreten:** 2016-02-26 (Artikel 1 § 40 Absatz 2 bis 5 und § 42, die Artikel 6, 7 Nummer 2 bis 4 und Artikel 17 Nummer 1); 2017-02-01 (Artikel 1 §§ 36 und 37, Artikel 7 Nummer 1 und Artikel 14); 2016-04-01 (Im Übrigen tritt dieses Gesetz in Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/9#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und die Durchführung der Online-Streitbeilegung. Es schafft Vorschriften für Verbraucherschlichtungsstellen und legt deren Anwendungsbereich fest.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 348
- **Inkrafttreten:** 2016-03-11 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 14, 18 und 84 Buchstabe a und b, Nummer 85 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 87); 2016-03-18 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/11#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kapitalanlagegesetzbuch und die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, um die Richtlinie 2014/91/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht zu § 342: Die Angabe zu § 342 lautet nun '§ 342 Beschwerdeverfahren'.
- § 342 Überschrift: Die Überschrift lautet nun '§ 342 Beschwerdeverfahren'.
- § 342 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 342 Abs. 4: Absatz 4 wird zu Absatz 3 und die Wörter 'oder Streitigkeiten nach Absatz 3' werden gestrichen.
- § 342 Abs. 5 und 6: Die Absätze 5 und 6 werden aufgehoben.
- Inhaltsübersicht: Einfügung und Änderung mehrerer Angaben
- § 1 Abs. 2: Einfügung von zusätzlichen Wörtern
- § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2: Einfügung von zusätzlichen Wörtern
- § 1 Abs. 19: Einfügung und Änderung mehrerer Sätze
- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes
- § 2 Abs. 4a Satz 1: Ersatz von Wörtern
- § 2 Abs. 4b: Absatz wird aufgehoben
- § 2 Abs. 5 Satz 1: Einfügung und Neuanordnung von Nummern
- § 5 Abs. 7: Absatz wird aufgehoben
- § 5 Abs. 8 und 9: Neuanordnung der Absätze
- § 7a: Einfügung eines neuen Paragraphen
- § 10 Abs. 3 Satz 1: Einfügung und Neuanordnung von Nummern
- § 12: Einfügung und Neuanordnung in der Überschrift und Absatz 6
- § 12 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes
## Wortlaut

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@@ -23,3 +23,4 @@
- **2015-11-25** · BGBl. 2015 I S. 2029 — Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
- **2015-12-30** · BGBl. 2015 I S. 2531 — Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
- **2016-02-25** · BGBl. 2016 I S. 254 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
- **2016-03-10** · BGBl. 2016 I S. 348 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht zu § 342: Die Angabe zu § 342 lautet nun '§ 342 Beschwerdeverfahren'.
- § 342 Überschrift: Die Überschrift lautet nun '§ 342 Beschwerdeverfahren'.
- § 342 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 342 Abs. 4: Absatz 4 wird zu Absatz 3 und die Wörter 'oder Streitigkeiten nach Absatz 3' werden gestrichen.
- § 342 Abs. 5 und 6: Die Absätze 5 und 6 werden aufgehoben.
- Inhaltsübersicht: Einfügung und Änderung mehrerer Angaben
- § 1 Abs. 2: Einfügung von zusätzlichen Wörtern
- § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2: Einfügung von zusätzlichen Wörtern
- § 1 Abs. 19: Einfügung und Änderung mehrerer Sätze
- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes
- § 2 Abs. 4a Satz 1: Ersatz von Wörtern
- § 2 Abs. 4b: Absatz wird aufgehoben
- § 2 Abs. 5 Satz 1: Einfügung und Neuanordnung von Nummern
- § 5 Abs. 7: Absatz wird aufgehoben
- § 5 Abs. 8 und 9: Neuanordnung der Absätze
- § 7a: Einfügung eines neuen Paragraphen
- § 10 Abs. 3 Satz 1: Einfügung und Neuanordnung von Nummern
- § 12: Einfügung und Neuanordnung in der Überschrift und Absatz 6
- § 12 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes

11
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 1 Abs. 2: Einfügung von zusätzlichen Wörtern
§ 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2: Einfügung von zusätzlichen Wörtern
§ 1 Abs. 19: Einfügung und Änderung mehrerer Sätze

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-09-17Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2726
> Station: 2016-03-10Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 10: Neue Vorschriften zur Verwaltungspflicht der Kapitalanlagegesellschaft und zur Haftung
§ 10 Abs. 3 Satz 1: Einfügung und Neuanordnung von Nummern

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz AIFM-UmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1981
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 12: Neue Vorschriften zur Meldung der Bundesanstalt an die Europäische Kommission und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
§ 12: Einfügung und Neuanordnung in der Überschrift und Absatz 6
§ 12 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz AIFM-UmsG)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1981
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 2: Neue Ausnahmebestimmungen für verschiedene Arten von AIF und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften eingeführt.
§ 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes
§ 2 Abs. 4a Satz 1: Ersatz von Wörtern
§ 2 Abs. 4b: Absatz wird aufgehoben
§ 2 Abs. 5 Satz 1: Einfügung und Neuanordnung von Nummern

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-12-18 — Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 2085
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 5 Abs. 5a: Einführung eines neuen Absatzes, der die Bundesanstalt als zuständige Behörde für Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 festlegt.
§ 5 Abs. 7: Absatz wird aufgehoben
§ 5 Abs. 8 und 9: Neuanordnung der Absätze

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 7a: Einfügung eines neuen Paragraphen

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# KGWG — 1998-03-27
# KGWG — 2016-03-10
- **Titel:** Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz)
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 529
- **Inkrafttreten:** 1998-04-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 13, 16 Nr. 24 und 17); 1999-01-01 (Artikel 13, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften); 1998-06-01 (Artikel 16 Nr. 24 und Artikel 17)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/18#page=5
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Vorschriften des Börsengesetzes und hebt alte Vorschriften und Verordnungen auf, um den Finanzplatz Deutschland weiter zu modernisieren.
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 348
- **Inkrafttreten:** 2016-03-11 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 14, 18 und 84 Buchstabe a und b, Nummer 85 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 87); 2016-03-18 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/11#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kapitalanlagegesetzbuch und die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, um die Richtlinie 2014/91/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- § 37j: Neue Bestimmungen zur Anlage des Altersvorsorge-Sondervermögens in Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen
- § 37k: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für den Erwerb von Grundstücken und stillen Beteiligungen
- § 37l: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für die Befugnisse und Verpflichtungen der Depotbank
- § 37m: Neue Bestimmungen zum Abschluss von Altersvorsorge-Sparplänen
- § 37a: Neue Bestimmungen für Geldmarkt-Sondervermögen
- § 37b: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für Geldmarkt-Sondervermögen
- § 39 Abs. 1a: Ergänzung von Bestimmungen zur Berechnung von Zwischengewinnen
- § 43 Abs. 11: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für Zwischengewinne
- § 43a Satz 1: Änderung der Anwendungsbereiche von Vorschriften
- § 43b: Änderung der Anwendungsbereiche von Vorschriften
- § 45 Abs. 1 Satz 1: Ergänzung von Bestimmungen zur Einnahme aus der Beteiligung an Grundstücks-Gesellschaften
- § 50 Abs. 5: Änderung der Anwendungsbereiche von Vorschriften
- § 51: Neue Bestimmungen zur Erlaubnis und Organisation von Investmentaktiengesellschaften
- § 52: Neue Bestimmungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats von Investmentaktiengesellschaften
- § 53: Neue Bestimmungen zur Vermeidung von Konflikten von Interessen
- § 54: Neue Bestimmungen zur Nutzung der Bezeichnung 'Investmentaktiengesellschaft'
- § 55: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für die Tätigkeit von Investmentaktiengesellschaften
- § 119 Abs. 6: Einführung eines Whistleblower-Systems für die Meldung von Verstößen
- § 120 Abs. 4: Anpassung der Verweise in Absatz 4
- § 120 Abs. 6: Erweiterung der Angaben im Anhang des Jahresabschlusses
- § 124 Abs. 2: Anpassung der Verweise
- § 128 Abs. 2: Pflicht zur Anzeige von Bestellungen und Ausscheiden von Mitgliedern der Geschäftsführung
- § 129 Abs. 2: Erweiterung der Begriffe 'Verwaltungs- und Verfügungsrecht'
- § 140 Abs. 3: Anpassung der Verweise
- § 144: Erweiterung der Begriffe 'Verwaltungs- und Verfügungsrecht' und Anpassung der Anwendung von § 100b
- § 147 Abs. 2: Pflicht zur Anzeige von Bestellungen und Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstands
- § 148 Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Verweise
- § 149 Abs. 2: Anpassung der Verweise
- § 153 Abs. 2: Pflicht zur Anzeige von Bestellungen und Ausscheiden von Mitgliedern der Geschäftsführung
- § 154 Abs. 2: Erweiterung der Begriffe 'Verwaltungs- und Verfügungsrecht' und Anpassung der Anwendung von § 100b
- § 161 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes über unbestimmte Gesellschaften
- § 162 Abs. 2: Hinzufügen von Voraussetzungen für die Übertragung der Verwaltung und den Wechsel der Verwahrstelle
- § 165: Erweiterung der Informationen über die Verwahrstelle und die Vergütungspolitik
- § 166 Abs. 2: Erweiterung der Informationen über die Vergütungspolitik
- § 191: Erweiterung der Anwendungsbereiche und Anpassung der Verweise
- § 261: Erweiterung der Regelungen für Gelddarlehen und Anpassung der Berechnung des Kapitals
- § 262: Erweiterung der Regelungen für den Erwerb von Anteilen und Anpassung der Berechnung des Kapitals
- § 263 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4: Anpassung der Berechnung des Kapitals
- § 269 Abs. 1: Anpassung der Verweise
- § 281: Erweiterung der Regelungen für die Verschmelzung von Sondervermögen
- § 282 Abs. 2: Anwendung von § 285 Abs. 3 auf die Vergabe von Gelddarlehen für Rechnung eines allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF
- § 284: Anwendung von § 285 Abs. 3 auf die Vergabe von Gelddarlehen für Rechnung eines offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
- § 285: Erweiterung der Regelungen für die Vergabe von Gelddarlehen
## Wortlaut

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1998-03-27** · BGBl. 1998 I S. 529 — Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz)
- **2016-03-10** · BGBl. 2016 I S. 348 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

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@@ -1,19 +1,28 @@
# Stellen dieser Station
- § 37j: Neue Bestimmungen zur Anlage des Altersvorsorge-Sondervermögens in Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen
- § 37k: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für den Erwerb von Grundstücken und stillen Beteiligungen
- § 37l: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für die Befugnisse und Verpflichtungen der Depotbank
- § 37m: Neue Bestimmungen zum Abschluss von Altersvorsorge-Sparplänen
- § 37a: Neue Bestimmungen für Geldmarkt-Sondervermögen
- § 37b: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für Geldmarkt-Sondervermögen
- § 39 Abs. 1a: Ergänzung von Bestimmungen zur Berechnung von Zwischengewinnen
- § 43 Abs. 11: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für Zwischengewinne
- § 43a Satz 1: Änderung der Anwendungsbereiche von Vorschriften
- § 43b: Änderung der Anwendungsbereiche von Vorschriften
- § 45 Abs. 1 Satz 1: Ergänzung von Bestimmungen zur Einnahme aus der Beteiligung an Grundstücks-Gesellschaften
- § 50 Abs. 5: Änderung der Anwendungsbereiche von Vorschriften
- § 51: Neue Bestimmungen zur Erlaubnis und Organisation von Investmentaktiengesellschaften
- § 52: Neue Bestimmungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats von Investmentaktiengesellschaften
- § 53: Neue Bestimmungen zur Vermeidung von Konflikten von Interessen
- § 54: Neue Bestimmungen zur Nutzung der Bezeichnung 'Investmentaktiengesellschaft'
- § 55: Neue Bestimmungen zur Anwendung von Vorschriften für die Tätigkeit von Investmentaktiengesellschaften
- § 119 Abs. 6: Einführung eines Whistleblower-Systems für die Meldung von Verstößen
- § 120 Abs. 4: Anpassung der Verweise in Absatz 4
- § 120 Abs. 6: Erweiterung der Angaben im Anhang des Jahresabschlusses
- § 124 Abs. 2: Anpassung der Verweise
- § 128 Abs. 2: Pflicht zur Anzeige von Bestellungen und Ausscheiden von Mitgliedern der Geschäftsführung
- § 129 Abs. 2: Erweiterung der Begriffe 'Verwaltungs- und Verfügungsrecht'
- § 140 Abs. 3: Anpassung der Verweise
- § 144: Erweiterung der Begriffe 'Verwaltungs- und Verfügungsrecht' und Anpassung der Anwendung von § 100b
- § 147 Abs. 2: Pflicht zur Anzeige von Bestellungen und Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstands
- § 148 Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Verweise
- § 149 Abs. 2: Anpassung der Verweise
- § 153 Abs. 2: Pflicht zur Anzeige von Bestellungen und Ausscheiden von Mitgliedern der Geschäftsführung
- § 154 Abs. 2: Erweiterung der Begriffe 'Verwaltungs- und Verfügungsrecht' und Anpassung der Anwendung von § 100b
- § 161 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes über unbestimmte Gesellschaften
- § 162 Abs. 2: Hinzufügen von Voraussetzungen für die Übertragung der Verwaltung und den Wechsel der Verwahrstelle
- § 165: Erweiterung der Informationen über die Verwahrstelle und die Vergütungspolitik
- § 166 Abs. 2: Erweiterung der Informationen über die Vergütungspolitik
- § 191: Erweiterung der Anwendungsbereiche und Anpassung der Verweise
- § 261: Erweiterung der Regelungen für Gelddarlehen und Anpassung der Berechnung des Kapitals
- § 262: Erweiterung der Regelungen für den Erwerb von Anteilen und Anpassung der Berechnung des Kapitals
- § 263 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4: Anpassung der Berechnung des Kapitals
- § 269 Abs. 1: Anpassung der Verweise
- § 281: Erweiterung der Regelungen für die Verschmelzung von Sondervermögen
- § 282 Abs. 2: Anwendung von § 285 Abs. 3 auf die Vergabe von Gelddarlehen für Rechnung eines allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF
- § 284: Anwendung von § 285 Abs. 3 auf die Vergabe von Gelddarlehen für Rechnung eines offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
- § 285: Erweiterung der Regelungen für die Vergabe von Gelddarlehen

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# § 119
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 119 Abs. 6: Einführung eines Whistleblower-Systems für die Meldung von Verstößen

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# § 120
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 120 Abs. 4: Anpassung der Verweise in Absatz 4
§ 120 Abs. 6: Erweiterung der Angaben im Anhang des Jahresabschlusses

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# § 124
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 124 Abs. 2: Anpassung der Verweise

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# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 128 Abs. 2: Pflicht zur Anzeige von Bestellungen und Ausscheiden von Mitgliedern der Geschäftsführung

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# § 129
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 129 Abs. 2: Erweiterung der Begriffe 'Verwaltungs- und Verfügungsrecht'

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# § 140
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 140 Abs. 3: Anpassung der Verweise

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# § 144
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 144: Erweiterung der Begriffe 'Verwaltungs- und Verfügungsrecht' und Anpassung der Anwendung von § 100b

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# § 147
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 147 Abs. 2: Pflicht zur Anzeige von Bestellungen und Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstands

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kgwg/§148.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 148
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 148 Abs. 2 Satz 2: Anpassung der Verweise

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# § 149
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 149 Abs. 2: Anpassung der Verweise

7
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# § 153
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 153 Abs. 2: Pflicht zur Anzeige von Bestellungen und Ausscheiden von Mitgliedern der Geschäftsführung

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 154
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 154 Abs. 2: Erweiterung der Begriffe 'Verwaltungs- und Verfügungsrecht' und Anpassung der Anwendung von § 100b

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# § 161
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 161 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes über unbestimmte Gesellschaften

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# § 162
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 162 Abs. 2: Hinzufügen von Voraussetzungen für die Übertragung der Verwaltung und den Wechsel der Verwahrstelle

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# § 165
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 165: Erweiterung der Informationen über die Verwahrstelle und die Vergütungspolitik

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# § 166
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 166 Abs. 2: Erweiterung der Informationen über die Vergütungspolitik

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# § 191
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 191: Erweiterung der Anwendungsbereiche und Anpassung der Verweise

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# § 261
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 261: Erweiterung der Regelungen für Gelddarlehen und Anpassung der Berechnung des Kapitals

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# § 262
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 262: Erweiterung der Regelungen für den Erwerb von Anteilen und Anpassung der Berechnung des Kapitals

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 263
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 263 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4: Anpassung der Berechnung des Kapitals

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# § 269
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 269 Abs. 1: Anpassung der Verweise

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 281
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 281: Erweiterung der Regelungen für die Verschmelzung von Sondervermögen

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# § 282
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 282 Abs. 2: Anwendung von § 285 Abs. 3 auf die Vergabe von Gelddarlehen für Rechnung eines allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 284
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 284: Anwendung von § 285 Abs. 3 auf die Vergabe von Gelddarlehen für Rechnung eines offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 285
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 285: Erweiterung der Regelungen für die Vergabe von Gelddarlehen

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# KREDWG — 2015-11-25
# KREDWG — 2016-03-10
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 2029
- **Inkrafttreten:** 2015-11-26 (Artikel 1 bis 15, 16 Nummer 5, 6 und 13, Artikel 18, 19, 20 Nummer 2 und Artikel 21 bis 24); ? (Artikel 16 Nummer 1 bis 4, 7 bis 12 und Artikel 17 (Datum wird vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben)); 2016-01-01 (Artikel 20 Nummer 1 und Artikel 25)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/46#page=21
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze und Verordnungen, um die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie der EU umzusetzen. Es tritt in mehreren Schritten in Kraft.
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 348
- **Inkrafttreten:** 2016-03-11 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 14, 18 und 84 Buchstabe a und b, Nummer 85 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 87); 2016-03-18 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/11#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kapitalanlagegesetzbuch und die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, um die Richtlinie 2014/91/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht, Sechster Abschnitt: Neufassung der Überschrift des Sechsten Abschnitts
- Inhaltsübersicht, 1. Unterabschnitt des Sechsten Abschnitts: Einfügung der Überschrift '1. Zentrale Gegenparteien'
- Inhaltsübersicht, 2. Unterabschnitt des Sechsten Abschnitts: Einfügung der Überschrift '2. Zentralverwahrer'
- Inhaltsübersicht, § 53o: Einfügung der Überschrift '§ 53o Anträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht'
- § 1A Abs. 9 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Berechnung des Anteils der Stimmrechte
- § 6 Abs. 1c: Einfügung des Absatzes 1c zur Bundesanstalt als zuständige Behörde
- § 9 Abs. 1 Satz 4: Änderung der Nummer 18, Einfügung des Wortes 'oder' in Nummer 19, Einfügung von Nummer 20
- § 25g Abs. 1: Einfügung von Nummer 4 zur Verordnung (EU) 2015/751
- § 25g Abs. 2: Änderung der Wörter 'nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3' zu 'nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4'
- § 25g Abs. 3: Änderung der Wörter 'nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3' zu 'nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4'
- § 29 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Verordnung (EU) 2015/751
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Bedingung zur Zentralverwahrertätigkeit
- § 44c Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Bedingung zur Zentralverwahrertätigkeit
- Überschrift des Sechsten Abschnitts: Neufassung der Überschrift des Sechsten Abschnitts
- 1. Unterabschnitt des Sechsten Abschnitts: Einfügung der Überschrift '1. Zentrale Gegenparteien'
- 2. Unterabschnitt des Sechsten Abschnitts: Einfügung des 2. Unterabschnitts mit § 53o
- § 54 Abs. 1b: Einfügung des Absatzes 1b zur Strafbarkeit ohne Zulassung
- § 56 Abs. 5a: Einfügung des Absatzes 5a zur Ordnungswidrigkeit
- § 56 Abs. 6 Nummer 2: Einfügung des Absatzes 5a
- § 2 Abs. 1 Nr. 3b: Die Formulierung der kollektiven Vermögensverwaltung wird angepasst.
- § 2 Abs. 1 Nr. 3c: Neue Definition für EU-Verwaltungsgesellschaften und ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften.
- § 2 Abs. 1 Nr. 3d: Einführung einer neuen Nummer für EU-Investmentvermögen und ausländische AIF.
- § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5a: Einfügung des Wortes 'nur' in die Nummer 5a.
- § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5b: Einfügung des Wortes 'nur' in die Nummer 5b.
- § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8: Erweiterung der Bedingungen für die Erlaubnis nach den §§ 20, 21 oder 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs.
## Wortlaut

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- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2015-11-05** · BGBl. 2015 I S. 1864 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
- **2015-11-25** · BGBl. 2015 I S. 2029 — Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
- **2016-03-10** · BGBl. 2016 I S. 348 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

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@@ -1,21 +1,8 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht, Sechster Abschnitt: Neufassung der Überschrift des Sechsten Abschnitts
- Inhaltsübersicht, 1. Unterabschnitt des Sechsten Abschnitts: Einfügung der Überschrift '1. Zentrale Gegenparteien'
- Inhaltsübersicht, 2. Unterabschnitt des Sechsten Abschnitts: Einfügung der Überschrift '2. Zentralverwahrer'
- Inhaltsübersicht, § 53o: Einfügung der Überschrift '§ 53o Anträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht'
- § 1A Abs. 9 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Berechnung des Anteils der Stimmrechte
- § 6 Abs. 1c: Einfügung des Absatzes 1c zur Bundesanstalt als zuständige Behörde
- § 9 Abs. 1 Satz 4: Änderung der Nummer 18, Einfügung des Wortes 'oder' in Nummer 19, Einfügung von Nummer 20
- § 25g Abs. 1: Einfügung von Nummer 4 zur Verordnung (EU) 2015/751
- § 25g Abs. 2: Änderung der Wörter 'nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3' zu 'nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4'
- § 25g Abs. 3: Änderung der Wörter 'nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3' zu 'nach Absatz 1 Nummer 1 bis 4'
- § 29 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Verordnung (EU) 2015/751
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Bedingung zur Zentralverwahrertätigkeit
- § 44c Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Bedingung zur Zentralverwahrertätigkeit
- Überschrift des Sechsten Abschnitts: Neufassung der Überschrift des Sechsten Abschnitts
- 1. Unterabschnitt des Sechsten Abschnitts: Einfügung der Überschrift '1. Zentrale Gegenparteien'
- 2. Unterabschnitt des Sechsten Abschnitts: Einfügung des 2. Unterabschnitts mit § 53o
- § 54 Abs. 1b: Einfügung des Absatzes 1b zur Strafbarkeit ohne Zulassung
- § 56 Abs. 5a: Einfügung des Absatzes 5a zur Ordnungswidrigkeit
- § 56 Abs. 6 Nummer 2: Einfügung des Absatzes 5a
- § 2 Abs. 1 Nr. 3b: Die Formulierung der kollektiven Vermögensverwaltung wird angepasst.
- § 2 Abs. 1 Nr. 3c: Neue Definition für EU-Verwaltungsgesellschaften und ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften.
- § 2 Abs. 1 Nr. 3d: Einführung einer neuen Nummer für EU-Investmentvermögen und ausländische AIF.
- § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5a: Einfügung des Wortes 'nur' in die Nummer 5a.
- § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5b: Einfügung des Wortes 'nur' in die Nummer 5b.
- § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8: Erweiterung der Bedingungen für die Erlaubnis nach den §§ 20, 21 oder 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

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@@ -1,13 +1,17 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-11-05 — Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusgesetz AbwMechG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1864
> Station: 2016-03-10 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 348
§ 2 Abs. 1 Nr. 9: Wörter 'im' durch 'in' und '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 und 5' ersetzt
§ 2 Abs. 1 Nr. 3b: Die Formulierung der kollektiven Vermögensverwaltung wird angepasst.
§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 11: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 und 5' ersetzt
§ 2 Abs. 1 Nr. 3c: Neue Definition für EU-Verwaltungsgesellschaften und ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaften.
§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 13: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 2 im' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2 in' ersetzt
§ 2 Abs. 1 Nr. 3d: Einführung einer neuen Nummer für EU-Investmentvermögen und ausländische AIF.
§ 2 Abs. 8a: Wörter '§1 Abs. 11 Satz 4 Nummer 2, 3 und 5' durch '§ 1 Absatz 11 Satz 3 Nummer 2, 3 und 5' ersetzt
§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5a: Einfügung des Wortes 'nur' in die Nummer 5a.
§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5b: Einfügung des Wortes 'nur' in die Nummer 5b.
§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8: Erweiterung der Bedingungen für die Erlaubnis nach den §§ 20, 21 oder 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

24
ogaw-gesetz/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,24 @@
# OGAW-GESETZ — 2016-03-10
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 348
- **Inkrafttreten:** 2016-03-11 (Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 14, 18 und 84 Buchstabe a und b, Nummer 85 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 87); 2016-03-18 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/11#page=8
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Kapitalanlagegesetzbuch und die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, um die Richtlinie 2014/91/EU umzusetzen.
## Betroffene Stellen
- § 341a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit OGAW festlegt.
- § 341 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3.
- § 341 Abs. 3a: Neufassung des Absatzes 3a, der nun Absatz 3 ist.
- § 341 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit EU-Verordnungen festlegt.
- § 341 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der nun Absatz 7 ist und die Strafen für Ordnungswidrigkeiten festlegt.
- § 341 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8, der den Gesamtumsatz im Sinne der Strafen festlegt.
- § 341 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9, der zusätzliche Bestimmungen zu Ordnungswidrigkeiten und Verjährung festlegt.
- § 341 Abs. 10: Neufassung des Absatzes 10, der nun der bisherige Absatz 7 ist.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
ogaw-gesetz/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
ogaw-gesetz/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2016-03-10** · BGBl. 2016 I S. 348 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

10
ogaw-gesetz/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,10 @@
# Stellen dieser Station
- § 341a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit OGAW festlegt.
- § 341 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3.
- § 341 Abs. 3a: Neufassung des Absatzes 3a, der nun Absatz 3 ist.
- § 341 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit EU-Verordnungen festlegt.
- § 341 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der nun Absatz 7 ist und die Strafen für Ordnungswidrigkeiten festlegt.
- § 341 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8, der den Gesamtumsatz im Sinne der Strafen festlegt.
- § 341 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9, der zusätzliche Bestimmungen zu Ordnungswidrigkeiten und Verjährung festlegt.
- § 341 Abs. 10: Neufassung des Absatzes 10, der nun der bisherige Absatz 7 ist.

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