BGBl. 1965 I S. 1007 · Änderung · Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften

Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
Inkrafttreten: 1965-09-04
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-09-04

BGBl-Id: bgbl1-1965-45-4
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# BBESG — 1965-09-04
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1005
- **Inkrafttreten:** 1965-09-05 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/45#page=5
- **Kurz:** Das Gesetz fügt dem Bundesbesoldungsgesetz zwei neue Paragraphen hinzu, die eine Verpflichtungsprämie für Unteroffiziere und Mannschaften sowie die Möglichkeit der Neufestsetzung der Dienstzeit regeln.
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1007
- **Inkrafttreten:** 1965-09-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/45#page=7
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes, insbesondere bezüglich der Berechnung des Ruhegehalts und der Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten.
## Betroffene Stellen
- § 47 a: Einführung einer Verpflichtungsprämie für Unteroffiziere und Mannschaften
- § 47 b: Möglichkeit der Neufestsetzung der Dienstzeit für bereits verpflichtete Unteroffiziere und Mannschaften
- § 19 Abs. 3 Satz 2: Neue Definition der hauptberuflichen Tätigkeit im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
- § 42 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzteils zur Berücksichtigung der Zeit vom 9. Mai 1945 bis zur Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes
- Anlage IV Nr. 2: Änderungen in der Spalte 'Abweichungen von der Regelüberleitung' für Postkraftwagenführer und Bundesbahnbetriebsinspektor
- Anlage B (zu Artikel IX § 1 Abs. 3): Neue Zuordnung von Richtern und Staatsanwälten zu Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen
- Anlage VII BBesG: Neue Zuordnung von Lehrern zu Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen
- Anlage D zum G 131: Neue Zuordnung von Polizeivollzugsbeamten zu Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen
## Wortlaut

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- **1964-08-15** · BGBl. 1964 I Nr. 43 — Zweite Verordnung über das Außerkrafttreten der Polizeiverordnung über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
- **1964-08-15** · BGBl. 1964 I S. 617 — Viertes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Viertes Besoldungserhöhungsgesetz)
- **1965-09-04** · BGBl. 1965 I S. 1005 — Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **1965-09-04** · BGBl. 1965 I S. 1007 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 47 a: Einführung einer Verpflichtungsprämie für Unteroffiziere und Mannschaften
- § 47 b: Möglichkeit der Neufestsetzung der Dienstzeit für bereits verpflichtete Unteroffiziere und Mannschaften
- § 19 Abs. 3 Satz 2: Neue Definition der hauptberuflichen Tätigkeit im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
- § 42 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzteils zur Berücksichtigung der Zeit vom 9. Mai 1945 bis zur Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes
- Anlage IV Nr. 2: Änderungen in der Spalte 'Abweichungen von der Regelüberleitung' für Postkraftwagenführer und Bundesbahnbetriebsinspektor
- Anlage B (zu Artikel IX § 1 Abs. 3): Neue Zuordnung von Richtern und Staatsanwälten zu Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen
- Anlage VII BBesG: Neue Zuordnung von Lehrern zu Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen
- Anlage D zum G 131: Neue Zuordnung von Polizeivollzugsbeamten zu Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
Anlage B (zu Artikel IX § 1 Abs. 3): Neue Zuordnung von Richtern und Staatsanwälten zu Besoldungsgruppen und Dienstaltersstufen

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-24 — Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 19 Abs. 2: Neue Formulierung zur Bestimmung des öffentlichen Dienstes
§ 19 Abs. 3: Neue Formulierung zur Bestimmung des öffentlichen Dienstes
§ 19 Abs. 3 Satz 2: Neue Definition der hauptberuflichen Tätigkeit im Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung

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bbesg/§42.md Normal file
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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 42 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzteils zur Berücksichtigung der Zeit vom 9. Mai 1945 bis zur Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes

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# BBG_2009 — 1965-08-25
# BBG_2009 — 1965-09-04
- **Titel:** Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 902
- **Inkrafttreten:** 1965-08-26 (Tag nach der Verkündung); 1964-07-01 (§ 16 Abs. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/41#page=14
- **Kurz:** Die Verordnung regelt verschiedene Formen des Sonderurlaubs für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst, insbesondere für staatsbürgerliche Pflichten, ehrenamtliche Tätigkeiten, fachliche und sportliche Zwecke sowie familiäre Anlässe.
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1007
- **Inkrafttreten:** 1965-09-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/45#page=7
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes, insbesondere bezüglich der Berechnung des Ruhegehalts und der Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 49 Satz 1: Hinzufügung des Satzteils 'soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.'
- § 83 Abs. 4 Satz 1: Streichung der Worte 'Buchstabe b' in der Klammer
- § 106 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen des Punkts am Satzende durch einen Strichpunkt und Hinzufügung des Halbsatzes 'die Einschränkung des § 115 Abs. 3 gilt nicht.'
- § 108: Neue Absätze 1 und 2 hinzugefügt, bestehender Absatz 1 wird zu Absatz 1
- § 111 Abs. 3: Hinzufügung eines neuen Satzes 2
- § 115: Ersetzen der Worte in Absatz 2 und Hinzufügung eines neuen Absatzes 3
- § 124 a Abs. 2: Hinzufügung der Worte 'und § 160 a'
- § 125 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 126 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 134 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzen des Klammerzusatzes
- § 138 Abs. 2: Streichung des Klammerzusatzes
- § 139 Abs. 5: Streichung des Absatzes 5
- § 141: Streichung des gesamten Artikels
- § 142: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 4 und 5
- § 143: Streichung des gesamten Artikels
- § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Ersetzen des Klammerzusatzes
- § 147: Streichung des gesamten Artikels
- § 148: Ersetzen des Klammerzusatzes
- § 149 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 152: Hinzufügung eines neuen Satzes 3 und Neufassung des Satzes 2 in Absatz 4
- § 155 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen der Worte in der Klammer
- § 156 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Klammerzusatzes
- § 158: Mehrere Änderungen in den Absätzen 2, 4 und 5
- § 160: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2, 4 und 5
- § 160 a: Einfügung eines neuen Artikels
- § 164 Abs. 3: Ersetzen der Worte 'Versorgungs- oder Unterhaltsanspruch' durch 'Versorgungs-, Unterhalts- oder Rentenanspruch'
- § 165 Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung des Absatzes 2 Nr. 3
- § 166: Mehrere Änderungen in den Nummern 1, 2 und 6
- § 180: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 4
- § 181 a Abs. 4: Ersetzen der Worte in der Klammer
- § 181 b: Hinzufügung eines neuen Absatzes 3
## Wortlaut

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- **1965-08-05** · BGBl. 1965 I S. 663 — Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
- **1965-08-25** · BGBl. 1965 I S. 891 — Gesetz zur Kürzung des Vorbereitungsdienstes für den Erwerb der Befähigung zum höheren Beamtendienst und zum Richteramt
- **1965-08-25** · BGBl. 1965 I S. 902 — Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst
- **1965-09-04** · BGBl. 1965 I S. 1007 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 49 Satz 1: Hinzufügung des Satzteils 'soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.'
- § 83 Abs. 4 Satz 1: Streichung der Worte 'Buchstabe b' in der Klammer
- § 106 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen des Punkts am Satzende durch einen Strichpunkt und Hinzufügung des Halbsatzes 'die Einschränkung des § 115 Abs. 3 gilt nicht.'
- § 108: Neue Absätze 1 und 2 hinzugefügt, bestehender Absatz 1 wird zu Absatz 1
- § 111 Abs. 3: Hinzufügung eines neuen Satzes 2
- § 115: Ersetzen der Worte in Absatz 2 und Hinzufügung eines neuen Absatzes 3
- § 124 a Abs. 2: Hinzufügung der Worte 'und § 160 a'
- § 125 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 126 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 134 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzen des Klammerzusatzes
- § 138 Abs. 2: Streichung des Klammerzusatzes
- § 139 Abs. 5: Streichung des Absatzes 5
- § 141: Streichung des gesamten Artikels
- § 142: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 4 und 5
- § 143: Streichung des gesamten Artikels
- § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Ersetzen des Klammerzusatzes
- § 147: Streichung des gesamten Artikels
- § 148: Ersetzen des Klammerzusatzes
- § 149 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2
- § 152: Hinzufügung eines neuen Satzes 3 und Neufassung des Satzes 2 in Absatz 4
- § 155 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen der Worte in der Klammer
- § 156 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Klammerzusatzes
- § 158: Mehrere Änderungen in den Absätzen 2, 4 und 5
- § 160: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2, 4 und 5
- § 160 a: Einfügung eines neuen Artikels
- § 164 Abs. 3: Ersetzen der Worte 'Versorgungs- oder Unterhaltsanspruch' durch 'Versorgungs-, Unterhalts- oder Rentenanspruch'
- § 165 Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung des Absatzes 2 Nr. 3
- § 166: Mehrere Änderungen in den Nummern 1, 2 und 6
- § 180: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 4
- § 181 a Abs. 4: Ersetzen der Worte in der Klammer
- § 181 b: Hinzufügung eines neuen Absatzes 3

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# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-09-19Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1337
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 106: Neufassung des § 106
§ 106 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen des Punkts am Satzende durch einen Strichpunkt und Hinzufügung des Halbsatzes 'die Einschränkung des § 115 Abs. 3 gilt nicht.'

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# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-09-19Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1337
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 108: Neufassung des § 108
§ 108: Neue Absätze 1 und 2 hinzugefügt, bestehender Absatz 1 wird zu Absatz 1

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# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 111 Abs. 1: Definition der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 111 Abs. 2: Bestimmungen über Dienstzeiten, die nicht ruhegehaltfähig sind
§ 111 Abs. 3: Bestimmungen über die Anrechnung von Nachversicherungen
§ 111 Abs. 4: Gleichstellung von Dienstzeiten im Richterverhältnis und als Minister
§ 111 Abs. 3: Hinzufügung eines neuen Satzes 2

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# § 115
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 115: Berücksichtigung von privatrechtlichen Beschäftigungszeiten vor der Berufung
§ 115: Ersetzen der Worte in Absatz 2 und Hinzufügung eines neuen Absatzes 3

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# § 124
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 124: Berechnung des Witwengeldes
§ 124 a Abs. 2: Hinzufügung der Worte 'und § 160 a'

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# § 125
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 125: Bestimmungen über den Unterhaltsbeitrag für geschiedene Ehefrauen
§ 125 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1

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# § 126
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 126: Neue Vorschriften für das Waisengeld für Kinder von verstorbenen Beamten
§ 126 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 134
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 134: Neue Vorschriften für die Unfallfürsorge
§ 134 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzen des Klammerzusatzes

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 138
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 138: Neue Vorschriften für die Pflege
§ 138 Abs. 2: Streichung des Klammerzusatzes

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 139: Neue Vorschriften für den Unfallausgleich
§ 139 Abs. 5: Streichung des Absatzes 5

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 141
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 141: Neue Vorschriften für die Bemessung des Unfallruhegehaltes
§ 141: Streichung des gesamten Artikels

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 142
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 142: Neue Vorschriften für den Unterhaltsbeitrag bei Erwerbsbeschränkung
§ 142: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 4 und 5

7
bbg_2009/§143.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 143
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 143: Streichung des gesamten Artikels

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 144
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-25 — Zweite Übungsgeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 144 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Worte '(§§ 140, 141)' durch '(§§ 140, 141, 141a)'
§ 144 Abs. 3: Einfügung des neuen Absatzes 3 zur Anwendung von § 141a Satz 2
§ 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Ersetzen des Klammerzusatzes

7
bbg_2009/§147.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 147
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 147: Streichung des gesamten Artikels

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bbg_2009/§148.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 148
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 148: Ersetzen des Klammerzusatzes

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bbg_2009/§149.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 149
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 149 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes 2

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 152
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-25 — Zweite Übungsgeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 152 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Abfindung bei Entlassung
§ 152 Abs. 2: Streichung des zweiten Halbsatzes
§ 152: Hinzufügung eines neuen Satzes 3 und Neufassung des Satzes 2 in Absatz 4

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 155
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-09-19Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1337
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 155: Neue Vorschriften zur Festsetzung von Versorgungsbezügen und Entscheidung über ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 155 Abs. 3 Satz 2: Ersetzen der Worte in der Klammer

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# § 156
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-25 — Zweite Übungsgeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 156 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Anwendung des Ortszuschlags
§ 156 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Klammerzusatzes

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# § 158
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 158: Neue Vorschriften zur Berechnung der Versorgungsbezüge bei Einkommen aus öffentlichen Dienstverhältnissen
§ 158: Mehrere Änderungen in den Absätzen 2, 4 und 5

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# § 160
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 160: Neue Vorschriften zur Zusammenrechnung mehrerer Versorgungsbezüge
§ 160: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2, 4 und 5
§ 160 a: Einfügung eines neuen Artikels

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# § 164
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 164: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge bei bestimmten Ereignissen
§ 164 Abs. 3: Ersetzen der Worte 'Versorgungs- oder Unterhaltsanspruch' durch 'Versorgungs-, Unterhalts- oder Rentenanspruch'

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# § 165
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 165: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht von Versorgungsberechtigten
§ 165 Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung des Absatzes 2 Nr. 3

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# § 166
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 166: Neue Vorschriften zum Geltungsbereich der Versorgungsbezüge
§ 166: Mehrere Änderungen in den Nummern 1, 2 und 6

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# § 180
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 180: Regelt die Anwendung des neuen Gesetzes auf bestehende Versorgungsempfänger
§ 180: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 4

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# § 181
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1801
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 181: Regelt Sonderregelungen für Kriegs- und Kriegsfolgeereignisse
§ 181 a Abs. 4: Ersetzen der Worte in der Klammer
§ 181 b: Hinzufügung eines neuen Absatzes 3

7
bbg_2009/§49.md Normal file
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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 49 Satz 1: Hinzufügung des Satzteils 'soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.'

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# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-11-27 — Verordnung über den Unterhaltszuschuß für Bundesbeamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Unterhaltszuschußverordnung - UZV)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 1828
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 83 Abs. 2: Vorschriften über Dienstbezüge
§ 83 Abs. 4 Satz 1: Streichung der Worte 'Buchstabe b' in der Klammer

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# BRRG — 1961-10-05
# BRRG — 1965-09-04
- **Titel:** Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1834
- **Inkrafttreten:** 1961-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/81#page=34
- **Kurz:** Die Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes tritt am 1. Oktober 1961 in Kraft und enthält Vorschriften zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts.
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1007
- **Inkrafttreten:** 1965-09-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/45#page=7
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes, insbesondere bezüglich der Berechnung des Ruhegehalts und der Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten.
## Betroffene Stellen
- § 127 Abs. 1: Neue Fassung des § 127 Abs. 1
- § 127 Abs. 2: Neue Fassung des § 127 Abs. 2
- § 128 Abs. 1: Neue Fassung des § 128 Abs. 1
- § 128 Abs. 2: Neue Fassung des § 128 Abs. 2
- § 128 Abs. 3: Neue Fassung des § 128 Abs. 3
- § 128 Abs. 4: Neue Fassung des § 128 Abs. 4
- § 129 Abs. 1: Neue Fassung des § 129 Abs. 1
- § 129 Abs. 2: Neue Fassung des § 129 Abs. 2
- § 129 Abs. 3: Neue Fassung des § 129 Abs. 3
- § 129 Abs. 4: Neue Fassung des § 129 Abs. 4
- § 130 Abs. 1: Neue Fassung des § 130 Abs. 1
- § 130 Abs. 2: Neue Fassung des § 130 Abs. 2
- § 131: Neue Fassung des § 131
- § 132 Abs. 1: Neue Fassung des § 132 Abs. 1
- § 132 Abs. 2: Neue Fassung des § 132 Abs. 2
- § 132 Abs. 3: Neue Fassung des § 132 Abs. 3
- § 133: Neue Fassung des § 133
- § 134 Abs. 1: Neue Fassung des § 134 Abs. 1
- § 134 Abs. 2: Neue Fassung des § 134 Abs. 2
- § 135: Neue Fassung des § 135
- § 137: Neue Fassung des § 137
- § 138: Neue Fassung des § 138
- § 141: Neue Fassung des § 141
- § 142 Abs. 1: Neue Fassung des § 142 Abs. 1
- § 142 Abs. 2: Neue Fassung des § 142 Abs. 2
- § 61 Abs. 1: Bestimmung einer unabhängigen Stelle für Ausnahmen und Befähigungsprüfungen
- § 61 Abs. 2: Zugewiesung weiterer Aufgaben an die unabhängige Stelle durch Gesetz
- § 62 Abs. 1: Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit der Mitglieder der unabhängigen Stelle
- § 62 Abs. 2: Schutz der Mitglieder der unabhängigen Stelle vor Dienstliche Maßnahmen
- § 63 Abs. 1: Definition der Versorgung, einschließlich Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung, Verschollenheitsbezüge, Unfallfürsorge, Abfindung und Übergangsgeld
- § 63 Abs. 2: Möglichkeit der Bestimmung einer Witwenabfindung bei Wiederverheiratung
- § 64: Berechnung des Ruhegehaltes auf Basis der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und -zeit
- § 65 Abs. 1: Definition der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
- § 65 Abs. 2: Möglichkeit von Ausnahmen bei bestimmten Fällen
- § 66: Definition der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 67: Anrechnung von Wiedergutmachungszeiten
- § 68: Ruhegehaltfähigkeit von Dienstzeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 69: Ruhegehaltfähigkeit von Wehrdienst- und Kriegsgefangenschaftszeiten
- § 70 Abs. 1: Berechnung des Ruhegehaltes
- § 70 Abs. 2: Berechnung des Ruhegehaltes für Beamte im einstweiligen Ruhestand
- § 71 Abs. 1: Bedingungen für den Anspruch auf Witwengeld
- § 71 Abs. 2: Erweiterung des Anspruchs auf Witwengeld für Beamte auf Probe
- § 72: Höhe des Witwengeldes
- § 73 Abs. 1: Unterhaltsbeitrag für geschiedene Ehefrauen
- § 73 Abs. 2: Unterhaltsbeitrag für frühere Ehefrauen
- § 74 Abs. 1: Anspruch auf Waisengeld für Kinder
- § 74 Abs. 2: Möglichkeit der Bestimmung von Ausnahmen für Kinder aus späten Ehen
- § 75 Abs. 1: Höhe des Waisengeldes
- § 75 Abs. 2: Regelung für Waisengeld bei Müttern ohne Witwengeldanspruch
- § 75 Abs. 3: Regelung für Waisengeld bei Adoption
- § 75 Abs. 4: Regelung für Waisengeld bei Ansprüchen aus beiden Elternteilen
- § 76: Obergrenze für Witwen- und Waisengeld
- § 77 Abs. 1: Kürzung des Witwengeldes bei jüngerer Witwe
- § 77 Abs. 2: Ausnahmen von der Kürzung des Witwengeldes
- § 77 Abs. 3: Berücksichtigung des gekürzten Witwengeldes bei der Anwendung von § 76
- § 78: Analoge Regelungen für Witwer
- § 79 Abs. 1: Unfallfürsorge bei Dienstunfällen
- § 79 Abs. 2: Definition des Dienstunfalls
- § 79 Abs. 3: Definition des Dienstes, einschließlich Dienstreisen und dienstlicher Tätigkeiten
- § 79 Abs. 4: Erkrankungen als Dienstunfälle
- § 79 Abs. 5: Körperschäden außerhalb des Dienstes als Dienstunfälle
- § 80 Abs. 1: Inhalt der Unfallfürsorge
- § 80 Abs. 2: Erhöhung des Unfallruhegehaltes bei besonderen Diensthandlungen
- § 80 Abs. 3: Mindesthöhe des Unfallruhegehaltes
- § 80 Abs. 4: Vorrang des Bundesbeamtengesetzes bei Unfallfürsorgeleistungen
- § 433 Abs. 1: Neufassung des § 433 Abs. 1, der die Ansprüche bei Dienstunfällen regelt.
- § 83 Abs. 1: Neufassung des § 83 Abs. 1, der die Versorgungsbezüge bei Einkommen aus öffentlichen Dienstregelungen regelt.
- § 83 Abs. 2: Neufassung des § 83 Abs. 2, der die Definition von Verwendung im öffentlichen Dienst regelt.
- § 84 Abs. 1: Neufassung des § 84 Abs. 1, der die Ruhe der Versorgungsbezüge regelt.
- § 84 Abs. 2: Neufassung des § 84 Abs. 2, der die Entziehung der Versorgungsbezüge nach längerer Ruhe regelt.
- § 85 Abs. 1: Neufassung des § 85 Abs. 1, der die Zusammenhänge mehrerer Versorgungsbezüge regelt.
- § 85 Abs. 2: Neufassung des § 85 Abs. 2, der die Anwendung auf Witwen regelt.
- § 85 Abs. 3: Neufassung des § 85 Abs. 3, der die Versorgungsbezüge bei zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen regelt.
- § 86 Abs. 1: Neufassung des § 86 Abs. 1, der die Entziehung der Versorgungsbezüge bei Straftaten regelt.
- § 86 Abs. 2: Neufassung des § 86 Abs. 2, der die Anwendung von § 24 Abs. 2 regelt.
- § 87: Neufassung des § 87, der die Entziehung der Versorgungsbezüge bei Nichtnachkommen einer Berufung regelt.
- § 88 Abs. 1: Neufassung des § 88 Abs. 1, der die Erloschung der Versorgungsbezüge regelt.
- § 88 Abs. 2: Neufassung des § 88 Abs. 2, der die Gewährung des Waisengeldes nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres regelt.
- § 88 Abs. 3: Neufassung des § 88 Abs. 3, der die Wiederbelebung des Witwengeldes nach Auflösung der Ehe regelt.
- § 89 Abs. 1: Neufassung des § 89 Abs. 1, der die Anzeigepflicht regelt.
- § 89 Abs. 2: Neufassung des § 89 Abs. 2, der die Entziehung der Versorgung bei Nichtnachkommen der Anzeigepflicht regelt.
- § 90 Abs. 1: Neufassung des § 90 Abs. 1, der die Entziehung der Versorgungsbezüge bei Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung regelt.
- § 90 Abs. 2: Neufassung des § 90 Abs. 2, der die Anwendung von § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 regelt.
- § 91: Neufassung des § 91, der die Bemessung der Bezüge bei Beschäftigung im öffentlichen Dienst regelt.
- § 92 Abs. 1: Neufassung des § 92 Abs. 1, der die Berechnung des Ruhegehaltes für Beamte, die am 8. Mai 1945 im Dienst standen, regelt.
- § 92 Abs. 2: Neufassung des § 92 Abs. 2, der die Anrechnung der Dienstzeit bei der Geheimen Staatspolizei regelt.
- § 92a: Neufassung des § 92a, der die erhöhte Versorgung bei Unfällen während des Weltkrieges regelt.
- § 92b: Neufassung des § 92b, der die erhöhte Versorgung bei Kriegsgefangenschaft regelt.
- § 93: Neufassung des § 93, der das Reichsgebiet im Sinne des Gesetzes definiert.
- § 94: Neufassung des § 94, der die gleichgestellten Dienste im Reichsgebiet regelt.
- § 95 Abs. 1: Neufassung des § 95 Abs. 1, der die Ernennung von Beamten auf Zeit regelt.
- § 95 Abs. 2: Neufassung des § 95 Abs. 2, der die Anwendung der Vorschriften für Beamte auf Lebenszeit regelt.
- § 95 Abs. 3: Neufassung des § 95 Abs. 3, der die Mindestruhegehaltsätze für Beamte auf Zeit regelt.
- § 96 Abs. 1: Neufassung des § 96 Abs. 1, der die Ruhestandsregelung für Beamte auf Zeit regelt.
- § 96 Abs. 2: Neufassung des § 96 Abs. 2, der die Entlassung von Beamten auf Zeit regelt.
- § 51 Abs. 1 Satz 3: Strichpunkt durch Punkt ersetzt, zweiter Halbsatz gestrichen
- § 63 Abs. 3: Neuer Absatz zur Flugunfallentschädigung eingefügt
- § 65 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz zur Berechnung des Grundgehalts bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eingefügt
- § 69 Satz 2: Neuer Satz zur Internierung oder Gewahrsam eingefügt
- § 70 Abs. 1 Satz 2: Fassung zur Mindestruhegehaltsberechnung geändert
- § 80 Abs. 3: Fassung zur Mindest-Unfallruhegehaltsberechnung geändert
- § 83 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz zur Ruhensberechnung für frühere Beamte eingefügt
- § 83 Abs. 2 Satz 2: Fassung zur Gleichstellung der Verwendung im öffentlichen Dienst geändert
- § 85 Abs. 1: Teil gestrichen, neuer Satz 2 eingefügt
- § 85 Abs. 3: Worte 'Nr. 2' gestrichen
- § 85 a: Neuer Paragraph zur Höchstgrenze der Versorgungsbezüge eingefügt
- § 88 Abs. 3: Worte 'Versorgungs- oder Unterhaltsanspruch' durch 'Versorgungs-, Unterhalts- oder Rentenanspruch' ersetzt
- § 89 Abs. 2: Worte 'oder die Verheiratung' durch 'einer Versorgung oder einer Rente, die Witwe und Waise auch die Verheiratung, die Witwe auch Ansprüche nach § 88 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz' ersetzt
- § 92 Abs. 1 Satz 1: Worte 'oder als nach § 9 a des Heimkehrergesetzes oder § 9 Abs. 1 des Häftlingshilfegesetzes Berechtigter in Internierung oder Gewahrsam' eingefügt
- § 92 Abs. 1 Satz 2: Worte 'eine Internierung oder ein Gewahrsam im Sinne des Satzes 1' eingefügt
- § 92 b Satz 3: Neuer Satz zur Anwendung auf Beamte im Gewahrsam eingefügt
- § 95 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz zur Anwendung von § 25 eingefügt
- § 101 Abs. 1: Worte 'nach amtsärztlichem Gutachten' gestrichen
- § 101 Abs. 2: Neuer Absatz zur Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit eingefügt
- § 108 Abs. 2 Satz 3: Fassung zur Anwendung von Vorschriften geändert
- § 127: Neue Fassung zur Revision gegen Urteil des Oberverwaltungsgerichts eingefügt
## Wortlaut

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- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1361 — Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1375 — Zweite Übungsgeldverordnung
- **1961-10-05** · BGBl. 1961 I S. 1834 — Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
- **1965-09-04** · BGBl. 1965 I S. 1007 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 127 Abs. 1: Neue Fassung des § 127 Abs. 1
- § 127 Abs. 2: Neue Fassung des § 127 Abs. 2
- § 128 Abs. 1: Neue Fassung des § 128 Abs. 1
- § 128 Abs. 2: Neue Fassung des § 128 Abs. 2
- § 128 Abs. 3: Neue Fassung des § 128 Abs. 3
- § 128 Abs. 4: Neue Fassung des § 128 Abs. 4
- § 129 Abs. 1: Neue Fassung des § 129 Abs. 1
- § 129 Abs. 2: Neue Fassung des § 129 Abs. 2
- § 129 Abs. 3: Neue Fassung des § 129 Abs. 3
- § 129 Abs. 4: Neue Fassung des § 129 Abs. 4
- § 130 Abs. 1: Neue Fassung des § 130 Abs. 1
- § 130 Abs. 2: Neue Fassung des § 130 Abs. 2
- § 131: Neue Fassung des § 131
- § 132 Abs. 1: Neue Fassung des § 132 Abs. 1
- § 132 Abs. 2: Neue Fassung des § 132 Abs. 2
- § 132 Abs. 3: Neue Fassung des § 132 Abs. 3
- § 133: Neue Fassung des § 133
- § 134 Abs. 1: Neue Fassung des § 134 Abs. 1
- § 134 Abs. 2: Neue Fassung des § 134 Abs. 2
- § 135: Neue Fassung des § 135
- § 137: Neue Fassung des § 137
- § 138: Neue Fassung des § 138
- § 141: Neue Fassung des § 141
- § 142 Abs. 1: Neue Fassung des § 142 Abs. 1
- § 142 Abs. 2: Neue Fassung des § 142 Abs. 2
- § 61 Abs. 1: Bestimmung einer unabhängigen Stelle für Ausnahmen und Befähigungsprüfungen
- § 61 Abs. 2: Zugewiesung weiterer Aufgaben an die unabhängige Stelle durch Gesetz
- § 62 Abs. 1: Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit der Mitglieder der unabhängigen Stelle
- § 62 Abs. 2: Schutz der Mitglieder der unabhängigen Stelle vor Dienstliche Maßnahmen
- § 63 Abs. 1: Definition der Versorgung, einschließlich Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung, Verschollenheitsbezüge, Unfallfürsorge, Abfindung und Übergangsgeld
- § 63 Abs. 2: Möglichkeit der Bestimmung einer Witwenabfindung bei Wiederverheiratung
- § 64: Berechnung des Ruhegehaltes auf Basis der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und -zeit
- § 65 Abs. 1: Definition der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
- § 65 Abs. 2: Möglichkeit von Ausnahmen bei bestimmten Fällen
- § 66: Definition der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 67: Anrechnung von Wiedergutmachungszeiten
- § 68: Ruhegehaltfähigkeit von Dienstzeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 69: Ruhegehaltfähigkeit von Wehrdienst- und Kriegsgefangenschaftszeiten
- § 70 Abs. 1: Berechnung des Ruhegehaltes
- § 70 Abs. 2: Berechnung des Ruhegehaltes für Beamte im einstweiligen Ruhestand
- § 71 Abs. 1: Bedingungen für den Anspruch auf Witwengeld
- § 71 Abs. 2: Erweiterung des Anspruchs auf Witwengeld für Beamte auf Probe
- § 72: Höhe des Witwengeldes
- § 73 Abs. 1: Unterhaltsbeitrag für geschiedene Ehefrauen
- § 73 Abs. 2: Unterhaltsbeitrag für frühere Ehefrauen
- § 74 Abs. 1: Anspruch auf Waisengeld für Kinder
- § 74 Abs. 2: Möglichkeit der Bestimmung von Ausnahmen für Kinder aus späten Ehen
- § 75 Abs. 1: Höhe des Waisengeldes
- § 75 Abs. 2: Regelung für Waisengeld bei Müttern ohne Witwengeldanspruch
- § 75 Abs. 3: Regelung für Waisengeld bei Adoption
- § 75 Abs. 4: Regelung für Waisengeld bei Ansprüchen aus beiden Elternteilen
- § 76: Obergrenze für Witwen- und Waisengeld
- § 77 Abs. 1: Kürzung des Witwengeldes bei jüngerer Witwe
- § 77 Abs. 2: Ausnahmen von der Kürzung des Witwengeldes
- § 77 Abs. 3: Berücksichtigung des gekürzten Witwengeldes bei der Anwendung von § 76
- § 78: Analoge Regelungen für Witwer
- § 79 Abs. 1: Unfallfürsorge bei Dienstunfällen
- § 79 Abs. 2: Definition des Dienstunfalls
- § 79 Abs. 3: Definition des Dienstes, einschließlich Dienstreisen und dienstlicher Tätigkeiten
- § 79 Abs. 4: Erkrankungen als Dienstunfälle
- § 79 Abs. 5: Körperschäden außerhalb des Dienstes als Dienstunfälle
- § 80 Abs. 1: Inhalt der Unfallfürsorge
- § 80 Abs. 2: Erhöhung des Unfallruhegehaltes bei besonderen Diensthandlungen
- § 80 Abs. 3: Mindesthöhe des Unfallruhegehaltes
- § 80 Abs. 4: Vorrang des Bundesbeamtengesetzes bei Unfallfürsorgeleistungen
- § 433 Abs. 1: Neufassung des § 433 Abs. 1, der die Ansprüche bei Dienstunfällen regelt.
- § 83 Abs. 1: Neufassung des § 83 Abs. 1, der die Versorgungsbezüge bei Einkommen aus öffentlichen Dienstregelungen regelt.
- § 83 Abs. 2: Neufassung des § 83 Abs. 2, der die Definition von Verwendung im öffentlichen Dienst regelt.
- § 84 Abs. 1: Neufassung des § 84 Abs. 1, der die Ruhe der Versorgungsbezüge regelt.
- § 84 Abs. 2: Neufassung des § 84 Abs. 2, der die Entziehung der Versorgungsbezüge nach längerer Ruhe regelt.
- § 85 Abs. 1: Neufassung des § 85 Abs. 1, der die Zusammenhänge mehrerer Versorgungsbezüge regelt.
- § 85 Abs. 2: Neufassung des § 85 Abs. 2, der die Anwendung auf Witwen regelt.
- § 85 Abs. 3: Neufassung des § 85 Abs. 3, der die Versorgungsbezüge bei zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen regelt.
- § 86 Abs. 1: Neufassung des § 86 Abs. 1, der die Entziehung der Versorgungsbezüge bei Straftaten regelt.
- § 86 Abs. 2: Neufassung des § 86 Abs. 2, der die Anwendung von § 24 Abs. 2 regelt.
- § 87: Neufassung des § 87, der die Entziehung der Versorgungsbezüge bei Nichtnachkommen einer Berufung regelt.
- § 88 Abs. 1: Neufassung des § 88 Abs. 1, der die Erloschung der Versorgungsbezüge regelt.
- § 88 Abs. 2: Neufassung des § 88 Abs. 2, der die Gewährung des Waisengeldes nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres regelt.
- § 88 Abs. 3: Neufassung des § 88 Abs. 3, der die Wiederbelebung des Witwengeldes nach Auflösung der Ehe regelt.
- § 89 Abs. 1: Neufassung des § 89 Abs. 1, der die Anzeigepflicht regelt.
- § 89 Abs. 2: Neufassung des § 89 Abs. 2, der die Entziehung der Versorgung bei Nichtnachkommen der Anzeigepflicht regelt.
- § 90 Abs. 1: Neufassung des § 90 Abs. 1, der die Entziehung der Versorgungsbezüge bei Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung regelt.
- § 90 Abs. 2: Neufassung des § 90 Abs. 2, der die Anwendung von § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 regelt.
- § 91: Neufassung des § 91, der die Bemessung der Bezüge bei Beschäftigung im öffentlichen Dienst regelt.
- § 92 Abs. 1: Neufassung des § 92 Abs. 1, der die Berechnung des Ruhegehaltes für Beamte, die am 8. Mai 1945 im Dienst standen, regelt.
- § 92 Abs. 2: Neufassung des § 92 Abs. 2, der die Anrechnung der Dienstzeit bei der Geheimen Staatspolizei regelt.
- § 92a: Neufassung des § 92a, der die erhöhte Versorgung bei Unfällen während des Weltkrieges regelt.
- § 92b: Neufassung des § 92b, der die erhöhte Versorgung bei Kriegsgefangenschaft regelt.
- § 93: Neufassung des § 93, der das Reichsgebiet im Sinne des Gesetzes definiert.
- § 94: Neufassung des § 94, der die gleichgestellten Dienste im Reichsgebiet regelt.
- § 95 Abs. 1: Neufassung des § 95 Abs. 1, der die Ernennung von Beamten auf Zeit regelt.
- § 95 Abs. 2: Neufassung des § 95 Abs. 2, der die Anwendung der Vorschriften für Beamte auf Lebenszeit regelt.
- § 95 Abs. 3: Neufassung des § 95 Abs. 3, der die Mindestruhegehaltsätze für Beamte auf Zeit regelt.
- § 96 Abs. 1: Neufassung des § 96 Abs. 1, der die Ruhestandsregelung für Beamte auf Zeit regelt.
- § 96 Abs. 2: Neufassung des § 96 Abs. 2, der die Entlassung von Beamten auf Zeit regelt.
- § 51 Abs. 1 Satz 3: Strichpunkt durch Punkt ersetzt, zweiter Halbsatz gestrichen
- § 63 Abs. 3: Neuer Absatz zur Flugunfallentschädigung eingefügt
- § 65 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz zur Berechnung des Grundgehalts bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eingefügt
- § 69 Satz 2: Neuer Satz zur Internierung oder Gewahrsam eingefügt
- § 70 Abs. 1 Satz 2: Fassung zur Mindestruhegehaltsberechnung geändert
- § 80 Abs. 3: Fassung zur Mindest-Unfallruhegehaltsberechnung geändert
- § 83 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz zur Ruhensberechnung für frühere Beamte eingefügt
- § 83 Abs. 2 Satz 2: Fassung zur Gleichstellung der Verwendung im öffentlichen Dienst geändert
- § 85 Abs. 1: Teil gestrichen, neuer Satz 2 eingefügt
- § 85 Abs. 3: Worte 'Nr. 2' gestrichen
- § 85 a: Neuer Paragraph zur Höchstgrenze der Versorgungsbezüge eingefügt
- § 88 Abs. 3: Worte 'Versorgungs- oder Unterhaltsanspruch' durch 'Versorgungs-, Unterhalts- oder Rentenanspruch' ersetzt
- § 89 Abs. 2: Worte 'oder die Verheiratung' durch 'einer Versorgung oder einer Rente, die Witwe und Waise auch die Verheiratung, die Witwe auch Ansprüche nach § 88 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz' ersetzt
- § 92 Abs. 1 Satz 1: Worte 'oder als nach § 9 a des Heimkehrergesetzes oder § 9 Abs. 1 des Häftlingshilfegesetzes Berechtigter in Internierung oder Gewahrsam' eingefügt
- § 92 Abs. 1 Satz 2: Worte 'eine Internierung oder ein Gewahrsam im Sinne des Satzes 1' eingefügt
- § 92 b Satz 3: Neuer Satz zur Anwendung auf Beamte im Gewahrsam eingefügt
- § 95 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz zur Anwendung von § 25 eingefügt
- § 101 Abs. 1: Worte 'nach amtsärztlichem Gutachten' gestrichen
- § 101 Abs. 2: Neuer Absatz zur Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit eingefügt
- § 108 Abs. 2 Satz 3: Fassung zur Anwendung von Vorschriften geändert
- § 127: Neue Fassung zur Revision gegen Urteil des Oberverwaltungsgerichts eingefügt

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# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 101 Abs. 1: Worte 'nach amtsärztlichem Gutachten' gestrichen
§ 101 Abs. 2: Neuer Absatz zur Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 108 Abs. 2 Satz 3: Fassung zur Anwendung von Vorschriften geändert

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# § 127
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 127 Abs. 1: Neue Fassung des § 127 Abs. 1
§ 127 Abs. 2: Neue Fassung des § 127 Abs. 2
§ 127: Neue Fassung zur Revision gegen Urteil des Oberverwaltungsgerichts eingefügt

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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 51 Abs. 1 Satz 3: Strichpunkt durch Punkt ersetzt, zweiter Halbsatz gestrichen

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# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 63 Abs. 1: Definition der Versorgung, einschließlich Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung, Verschollenheitsbezüge, Unfallfürsorge, Abfindung und Übergangsgeld
§ 63 Abs. 2: Möglichkeit der Bestimmung einer Witwenabfindung bei Wiederverheiratung
§ 63 Abs. 3: Neuer Absatz zur Flugunfallentschädigung eingefügt

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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 65 Abs. 1: Definition der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
§ 65 Abs. 2: Möglichkeit von Ausnahmen bei bestimmten Fällen
§ 65 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz zur Berechnung des Grundgehalts bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eingefügt

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# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 69: Ruhegehaltfähigkeit von Wehrdienst- und Kriegsgefangenschaftszeiten
§ 69 Satz 2: Neuer Satz zur Internierung oder Gewahrsam eingefügt

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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 70 Abs. 1: Berechnung des Ruhegehaltes
§ 70 Abs. 2: Berechnung des Ruhegehaltes für Beamte im einstweiligen Ruhestand
§ 70 Abs. 1 Satz 2: Fassung zur Mindestruhegehaltsberechnung geändert

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# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 80 Abs. 1: Inhalt der Unfallfürsorge
§ 80 Abs. 2: Erhöhung des Unfallruhegehaltes bei besonderen Diensthandlungen
§ 80 Abs. 3: Mindesthöhe des Unfallruhegehaltes
§ 80 Abs. 4: Vorrang des Bundesbeamtengesetzes bei Unfallfürsorgeleistungen
§ 80 Abs. 3: Fassung zur Mindest-Unfallruhegehaltsberechnung geändert

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# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 83 Abs. 1: Neufassung des § 83 Abs. 1, der die Versorgungsbezüge bei Einkommen aus öffentlichen Dienstregelungen regelt.
§ 83 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz zur Ruhensberechnung für frühere Beamte eingefügt
§ 83 Abs. 2: Neufassung des § 83 Abs. 2, der die Definition von Verwendung im öffentlichen Dienst regelt.
§ 83 Abs. 2 Satz 2: Fassung zur Gleichstellung der Verwendung im öffentlichen Dienst geändert

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# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 85 Abs. 1: Neufassung des § 85 Abs. 1, der die Zusammenhänge mehrerer Versorgungsbezüge regelt.
§ 85 Abs. 1: Teil gestrichen, neuer Satz 2 eingefügt
§ 85 Abs. 2: Neufassung des § 85 Abs. 2, der die Anwendung auf Witwen regelt.
§ 85 Abs. 3: Worte 'Nr. 2' gestrichen
§ 85 Abs. 3: Neufassung des § 85 Abs. 3, der die Versorgungsbezüge bei zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen regelt.
§ 85 a: Neuer Paragraph zur Höchstgrenze der Versorgungsbezüge eingefügt

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# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 88 Abs. 1: Neufassung des § 88 Abs. 1, der die Erloschung der Versorgungsbezüge regelt.
§ 88 Abs. 2: Neufassung des § 88 Abs. 2, der die Gewährung des Waisengeldes nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres regelt.
§ 88 Abs. 3: Neufassung des § 88 Abs. 3, der die Wiederbelebung des Witwengeldes nach Auflösung der Ehe regelt.
§ 88 Abs. 3: Worte 'Versorgungs- oder Unterhaltsanspruch' durch 'Versorgungs-, Unterhalts- oder Rentenanspruch' ersetzt

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# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 89 Abs. 1: Neufassung des § 89 Abs. 1, der die Anzeigepflicht regelt.
§ 89 Abs. 2: Neufassung des § 89 Abs. 2, der die Entziehung der Versorgung bei Nichtnachkommen der Anzeigepflicht regelt.
§ 89 Abs. 2: Worte 'oder die Verheiratung' durch 'einer Versorgung oder einer Rente, die Witwe und Waise auch die Verheiratung, die Witwe auch Ansprüche nach § 88 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz' ersetzt

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# § 92
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 92 Abs. 1: Neufassung des § 92 Abs. 1, der die Berechnung des Ruhegehaltes für Beamte, die am 8. Mai 1945 im Dienst standen, regelt.
§ 92 Abs. 1 Satz 1: Worte 'oder als nach § 9 a des Heimkehrergesetzes oder § 9 Abs. 1 des Häftlingshilfegesetzes Berechtigter in Internierung oder Gewahrsam' eingefügt
§ 92 Abs. 2: Neufassung des § 92 Abs. 2, der die Anrechnung der Dienstzeit bei der Geheimen Staatspolizei regelt.
§ 92 Abs. 1 Satz 2: Worte 'eine Internierung oder ein Gewahrsam im Sinne des Satzes 1' eingefügt
§ 92 b Satz 3: Neuer Satz zur Anwendung auf Beamte im Gewahrsam eingefügt

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# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-10-05Neufassung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1834
> Station: 1965-09-04Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
§ 95 Abs. 1: Neufassung des § 95 Abs. 1, der die Ernennung von Beamten auf Zeit regelt.
§ 95 Abs. 2: Neufassung des § 95 Abs. 2, der die Anwendung der Vorschriften für Beamte auf Lebenszeit regelt.
§ 95 Abs. 3: Neufassung des § 95 Abs. 3, der die Mindestruhegehaltsätze für Beamte auf Zeit regelt.
§ 95 Abs. 1 Satz 3: Neuer Satz zur Anwendung von § 25 eingefügt

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# BGBl. 1965 I S. 1007
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1007
- **Verkündung:** 1965-09-04
- **Inkrafttreten:** 1965-09-04
- **Ausfertigung:** 1965-08-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/45#page=7
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBESG, BRRG, BBG_2009
## Kurz
Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes, insbesondere bezüglich der Berechnung des Ruhegehalts und der Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten.